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Warum will die Bundesregierung auch Kinder überwachen?

 

Ausschnitt aus der BPK vom 12. Juni 2015

Transkript:

FRAGE JUNG: Ich habe eine Frage zur Vorratsdatenspeicherung an das Justizministerium: Sind von dieser ganzen Regelung auch Kinder und Jugendliche betroffen? Die haben ja auch schon Handys, Smartphones usw. und surfen im Internet. Warum müssen die auch überwacht werden bzw. warum müssen deren Verkehrsdaten gespeichert werden?

ZIMMERMANN: Herr Jung, diese Frage kann ich Ihnen ganz leicht beantworten: Kinder sind nicht strafmündig. Das heißt, Kinder können auch nicht Verdächtige einer schweren Straftat sein, was die Voraussetzung für die Möglichkeit eines entsprechenden Abrufs ist. Jugendliche ab 14 Jahren können sich strafbar machen. Insofern können ihre Verkehrsdaten dann auch unter den engen Voraussetzungen, die unser Gesetzentwurf vorsieht, abgerufen werden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber die werden dann trotzdem anlasslos überwacht. Richtig?

ZIMMERMANN: Nein.

ZUSATZFRAGE JUNG: Also egal ob das jetzt zu irgendetwas genutzt wird?

ZIMMERMANN: Nein. Es ist so, dass unser Gesetzentwurf vorsieht, dass zur Aufklärung besonders schwerer Straftaten Verkehrsdaten von den Telekommunikationsanbietern verpflichtend zu speichern sind und unter engen Voraussetzungen abgerufen werden können. Eine dieser Voraussetzungen ist halt, dass der Verdacht einer schweren Straftat vorliegt, die im Einzelfall auch besonders schwer wiegen muss. Wenn das der Fall ist, was bei Kindern nicht der Fall sein kann, weil Kinder nicht strafmündig sind, dann können entsprechende Daten von den Strafverfolgungsbehörden abgerufen werden.

 

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