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BPK-Folge vom 15. Juni 2015

Bundesregierung für Desinteressierte ▼ BPK-Folge vom 15. Juni 2015

Naive Fragenübersicht:

Griechenland-„Rettung“ (0:18 – 10:30 min)
Naive Fragen:
– Herr Seibert, gilt noch die Aussage der Kanzlerin „Zerbricht der Euro, zerbricht Europa“? (1:10 min)
– Wenn Griechenland ausscheiden würde, würde das als ein Zerbrechen gelten? (1:26 min)
– Herr Dünow, der Wirtschaftsminister hat gestern im „Bericht aus Berlin“ gesagt, Deutschland und Europa würden sich nicht erpressen lassen. Wie hat er das gemeint? Macht man da nicht den Bock zum Gärtner? (2:58 min)
– Aber inwiefern kann von Erpressung von griechischer Seite gesprochen werden? (3:24 min)
– Herr Seibert, wenn der Euro nicht zerbrechen soll, muss es dann nicht heißen, dass Griechenland nicht aus dem Euro austreten darf, also „Die müssen im Euro bleiben“? Sie hatten nämlich gerade „Sie sollen im Euro bleiben“ gesagt. (9:40 min)

Geheimdienstskandal/Cyberangriff auf Bundestag (10:40 – 17:30 min)
– Ich wollte beim Komplex der Geheimdienste bleiben. Zum Bundestagshack: Herr Seibert, Sie hatten am Freitag die Frage nicht beantwortet und auch nichts dazu nachgereicht, ob vom Kanzleramt aus die 400 Geheimdienste, mit denen der BND weltweit zusammenarbeitet, danach befragt wurden, ob irgendeiner dieser Geheimdienste am Bundestagshack beteiligt war… (12:30 min)
– Aber eine Unterstützungsleistung wäre es doch, einmal herumzufragen, ob einer der Geheimdienste daran beteiligt gewesen ist… (13:34 min)
– Herr Seibert, wie bewertet die Kanzlerin denn, dass in ihrem Namen E-Mails im Bundestag verschickt werden? (15:08 min)

Vorratsdatenspeicherung (17:30 – 28:20 min)
– Frau Zimmermann, zur Vorratsdatenspeicherung: Sie sagten ja am Freitag, dass Kinder und auch Jugendliche überwacht werden würden, weil Jugendliche ab 14 Jahren ja strafmündig seien. Warum werden die Daten der Kinder und der Jugendlichen unter 14 Jahren überhaupt erhoben? (17:30 min)
– Aber die Frage ist ja: Warum werden diese Daten dann überhaupt erhoben und gespeichert? (18:21 min)
– Frau Zimmermann, ich zitiere einmal Ihren Minister: „Die Vorratsdatenspeicherung würde auch zu mehr Überwachung von Journalisten führen. Das wäre eine Einschränkung von Freiheit und Rechtsstaat.“ Meint er damit eine andere Vorratsdatenspeicherung? (24:10 min)
– Wir als Journalisten werden ja trotzdem überwacht. Unsere Daten werden ja trotzdem gespeichert. Also ist das doch eine Überwachung von Journalisten und damit hat er also weiterhin Recht. (25:10 min)
– Herr Seibert, vielleicht Sie. Die Kanzlerin ist ja auch Fan der Vorratsdatenspeicherung. Weiß sie denn, dass mit der Vorratsdatenspeicherung Kinder und Jugendliche überwacht werden? (25:45 min)
– Die Frage war, ob es für die Kanzlerin eine Rolle spielt, dass Kinder und Jugendliche mit der Vorratsdatenspeicherung überwacht werden. (26:04 min)
– Frau Zimmermann, eine Lernfrage. Sie sagen ja immer, E-Mails bei der Vorratsdatenspeicherung seien ausgenommen, richtig? (27:20 min)
– Was ist mit WhatsApp, SMS, Skype?

Atombombenverhandlungen mit dem Iran (28:20 – 33:55 min)
– Eine Frage an das Auswärtige Amt zu den Atomverhandlungen mit dem Iran. Herr Dr. Schäfer, bis wann muss der Iran die IAEA-Inspektoren in das Land gelassen haben? (28:20 min)
– Anders gefragt: Kann es erst einen Deal geben, nachdem der Iran zugelassen hat, dass die Inspektoren alles inspiziert haben? (30:30 min)
– Ich habe es immer noch nicht verstanden. Muss der Iran nur zustimmen, dass er die Inspektoren in das Land lässt oder müssen die Inspektoren in das Land hineingelassen und die Ergebnisse veröffentlicht worden sein, damit es einen Deal geben kann? (31:45 min)

US-Luftangriffe in Libyen (34:00 – 36:00 min)
– Herr Dr. Schäfer, das US-Militär hat gestern in Libyen einen Luftangriff auf einen Dschihadisten geflogen. Wie ist das mit dem Völkerrecht vereinbar? (34:00 min)
– Gibt es eigentlich einen UN-Sicherheitsratsbeschluss, dass NATO-Länder immer noch Luftangriffe in Libyen fliegen können? Könnte Deutschland dort jetzt auch Luftangriffe fliegen? (35:08 min)

 
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Vollständiges BPK-Transkript vom 15. Juni 2015:

VORS. WEFERS eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS SEIBERT sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
FRAGE VALASSOPOULOS (zu Griechenland): Herr Seibert, hat Frau Merkel gestern telefonisch mit Herrn Schulz gesprochen, oder hat Frau Merkel in den letzten Tagen Kontakt mit Herrn Tsipras aufgenommen?

STS SEIBERT: Wenn es Telefonate gibt, über die wir Sie zu informieren haben, dann tun wir das ja. Es gibt natürlich eine Vielzahl von Kontakten der Bundeskanzlerin, die immer vertraulich sind und über die wir ja auch nicht im Einzelnen berichten, aber über Telefonate mit Herrn Tsipras haben wir Ihnen ja oft berichtet.

Ich kann zu dem ganzen Thema noch sagen, falls Sie noch weitergehende Fragen haben, dass Sie die Haltung der Bundesregierung und der Bundeskanzlerin kennen und dass diese Haltung unverändert ist: Wir wollen, dass Griechenland im Euro bleibt. Es gilt unverändert: Griechenland muss sich für den Abschluss der Überprüfung mit den drei Institutionen auf ein Paket von Reformmaßnahmen einigen, das insgesamt die notwendigen fiskalischen und strukturellen Wirkungen erbringen muss. Dafür muss Griechenland darlegen, mit welchen Maßnahmen es das erreichen will. Das ist unsere Haltung, weiterhin und unverändert.

FRAGE MADELINE: Ich hätte zwei Fragen an Herrn Jäger. Wie viel von den 7,2 Milliarden Euro, die noch ausbezahlt werden sollen, sind IWF-Mittel, und wie viel sind europäische Mittel?

Eine zweite Frage: Hat der Bundesfinanzminister Athen schon Hilfe im Falle eines Austritts aus der Eurozone angeboten?

JÄGER: Die zweite Frage kann ich verneinen.

Die erste Frage beantwortet sich wie folgt: Es geht um Mittel in Höhe von 7,2 Milliarden Euro. Davon sind dem IWF 3,5 Milliarden Euro zuzurechnen. Der europäische Anteil setzt sich aus einer letzten Tranche des laufenden Programms das sind 1,8 Milliarden Euro sowie aus 1,9 Milliarden Euro an ausstehenden SMP-Mitteln zusammen.

ZUSATZFRAGE MADELINE: Heißt das, dass, sollte der IWF jetzt nicht mitmachen, dann die Europäer für diese 3,5 Milliarden Euro einstehen müssten?

JÄGER: Hätte, sollte, könnte – Sie wissen, dass das gar nicht zur Debatte steht. Im Augenblick führen die drei Institutionen die Gespräche. Sie haben ein sogenanntes „aide-mémoire“, in dem sie ihre gemeinsame Position darlegen, der griechischen Seite übermittelt. Im Rahmen dieses „aide-mémoire“ sind die drei Institutionen außergewöhnlich großzügig gewesen. Das ist jetzt das Verhandlungsangebot. Es ist jetzt an der griechischen Seite, wie Herr Seibert es eben genau so beschrieben hat, darauf zu reagieren. Der Ball liegt im Spielfeld der Griechen.

FRAGE BUSEMANN: Ich hätte eine Frage an die Bundesregierung und das Finanzministerium, und zwar wüsste ich gerne, wer kommenden Mittwoch den Haushaltsausschuss über den Stand der Verhandlungen in der Causa Griechenland informieren wird. Wird das ein Vertreter des Bundeskanzleramtes oder ein Vertreter des Finanzministeriums sein?

STS SEIBERT: Ich kann Ihnen das hier jetzt aus dem Hut nicht sagen. Ich müsste diese Information nachreichen. Aber vielleicht weiß es Herr Jäger.

JÄGER: Ja, nach meinen Informationen wird der Chef des Bundeskanzleramtes dort informieren. Aber ich bitte Sie, diese Information noch einmal beim Bundeskanzleramt gegenzuchecken.

STS SEIBERT: Wir checken das.

FRAGE CHILAS: Hat der Bundesfinanzminister in den letzten Wochen den Griechen das Angebot unterbreitet, aus der Eurozone auszuscheiden, abgesehen davon, ob das mit einem Hilfsangebot verbunden war oder nicht?

JÄGER: Nein, Herr Chilas. Sie wissen, dass wir unermüdlich und mit vollem Einsatz daran arbeiten, das laufende Programm erfolgreich abzuschließen.

ZUSATZFRAGE CHILAS: Rechnen Sie mit einer Einigung am kommenden Donnerstag?

JÄGER: Wir arbeiten für eine Einigung, und zwar mit allen Kräften, die uns zur Verfügung stehen.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, gilt noch die Aussage der Kanzlerin „Zerbricht der Euro, zerbricht Europa“?

STS SEIBERT: Ja, diese grundsätzliche politische Aussage gilt natürlich noch. Der Euro ist viel, viel mehr als eine Währung, und unser Eintreten für den Euro ist immer auch ein Eintreten für die Einheit und die Stabilität Europas.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wenn Griechenland ausscheiden würde, würde das als ein Zerbrechen gelten?

STS SEIBERT: Ich beteilige mich hier gar nicht an solchen Spekulationen. Wir bemühen uns mit allen politischen Mitteln, die wir haben, wie wir hier auch schon auch oft dargelegt haben, dass Griechenland ein Mitglied der Eurozone bleiben kann. Es ist an den Griechen, dafür jetzt eine Einigung mit den drei Institutionen zu erreichen. Es ist an den Griechen bedauerlicherweise sind nun wieder ein paar Tage verstrichen , eigene adäquate Vorschläge zu machen. Das ist das, worauf sich jetzt alle Beteiligten konzentrieren sollten.

FRAGE: Herr Seibert, der griechische Finanzminister, Herr Varoufakis, hat heute wieder von einem Schuldenschnitt gesprochen. Ist das eine Option für die deutsche Regierung?

STS SEIBERT: Man muss immer wieder darauf hinweisen, dass es nicht um bilaterale Entscheidungen geht, die zwischen Deutschland und Griechenland zu fällen sind, sondern um die Verhandlungen oder Gespräche zwischen den drei Institutionen und der griechischen Regierung, die zu einem guten Abschluss gebracht werden müssen. Darauf ist jetzt zu achten. Dabei geht es darum, dass sich Griechenland zu den Vorschlägen bzw. zu der gemeinsamen Position verhält, die die drei Institutionen vorgebracht haben, dass es tatsächlich ein Reformpaket mit erarbeitet, das über die nächsten Jahre hinweg die fiskalischen und die strukturellen Wirkungen erzielt, die notwendig sind. Darum geht es.

FRAGE JUNG: Herr Dünow, der Wirtschaftsminister hat gestern im „Bericht aus Berlin“ gesagt, Deutschland und Europa würden sich nicht erpressen lassen. Wie hat er das gemeint? Macht man da nicht den Bock zum Gärtner?

DÜNOW: Der Wirtschaftsminister hat gestern im „Bericht aus Berlin“ das gesagt, was er bei vielen anderen Gelegenheiten genauso wie viele andere Mitglieder der Bundesregierung auch gesagt hat: Die Gespräche laufen. Wir wollen einen Erfolg der Gespräche. Aber dass wir uns nicht erpressen lassen, ist selbstverständlich.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber inwiefern kann von Erpressung von griechischer Seite gesprochen werden?

DÜNOW: Ich will das nicht weiter interpretieren. Ich weise nur leise darauf hin, dass die Verhandlungsbereitschaft aufseiten der europäischen Partnerländer und aufseiten der Institutionen, wie Herr Seibert und Herr Jäger es gerade auch dargestellt haben, in den vergangenen Wochen und Monaten sehr weitgehend war.

FRAGE SIEBERT: Herr Jäger, noch einmal zur Frage des Kollegen Chilas von eben: Haben Sie die Frage eigentlich beantwortet, also die nach dem Angebot hinsichtlich eines Ausscheidens? Ich glaube, Sie haben gesagt, man arbeite unermüdlich daran, das Programm abzuschließen. Ist das eine Antwort? Schließt das unermüdliche Arbeiten sozusagen ein Austrittsangebot aus? Könnten Sie das vielleicht noch einmal erläutern?

JÄGER: Nein. Ich kann nur noch einmal wiederholen, was ich eben sagte: Unsere Anstrengungen sind darauf ausgerichtet, das laufende Programm erfolgreich abzuschließen; Punkt.

ZUSATZFRAGE SIEBERT: Ist das Ziel des laufenden Programms, wenn Sie das vielleicht noch einmal erläutern könnten, die Griechen im Euro zu halten?

JÄGER: Ja, selbstverständlich, denn sonst hätten wir dieses Programm doch nicht auflegen müssen. Im Rahmen dieses Programms bemühen wir uns jetzt mit den anderen Beteiligten in der Eurogruppe um eine gute Lösung.

FRAGE BUSEMANN: EU-Kommissar Oettinger hat heute Morgen gefordert, man müsse sich Gedanken über einen Plan B machen, falls es doch nicht zu einer Lösung komme. Ist dieser Gedanke falsch? Das ist eine Frage an Herrn Seibert.

Herr Jäger, das würde ja dem widersprechen, was Sie eben gesagt haben, dass man nur daran arbeite, das Programm zum Erfolg zu führen.

JÄGER: Ich kann nur noch einmal wiederholen, was ich eben sagte: Es geht jetzt darum, das laufende Programm zum Abschluss zu bringen. Mir ist im Übrigen auch nicht bekannt, dass Herr Oettinger von einem Plan B gesprochen hat. Ich weiß es nicht, aber ich habe nicht gehört, dass er dieses Wort benutzt hätte. Ich denke, Sie interpretieren da möglicherweise auch etwas in seine Äußerungen hinein. Wie auch immer: Es ist nicht meine Aufgabe, die Äußerungen von Herrn Oettinger zu interpretieren. Es bleibt dabei: Wir arbeiten mit großer Konsequenz und hohem Einsatz daran, das laufende Programm zum Abschluss zu bringen. Das ist es, worauf unsere Anstrengungen ausgerichtet sind.

FRAGE VALASSOPOULOS: Herr Jäger, gibt es überhaupt Zeit? Haben wir ab Donnerstag in der Eurogruppe Zeit? Kann man eine Vereinbarung erreichen?

JÄGER: Die Zeit wird knapp.

FRAGE MADELINE: Herr Jäger, noch einmal zu der Zeit: Sollte diese Woche jetzt keine Einigung stattfinden, müsste man dann später eine Einigung herstellen, also in der letzten Sitzungswoche im Bundestag abstimmen lassen. Ginge das theoretisch zum Beispiel am 1. Juli, damit das dann rückwirkend zum 30. Juni für die Zahlung gelten würde?

JÄGER: Wir sollten uns jetzt nicht auf solche hypothetischen Diskussionen einlassen. Wir haben immer deutlich gemacht, dass, was die Zeit angeht, es an uns nicht scheitert.

Ich wiederhole noch einmal ausdrücklich das, was Herr Seibert eben sagte: Es ist wiederum aufgrund griechischer Versäumnisse zu einem Zeitverlust gekommen. Die Zeit wird knapp. Aber wir werden am Donnerstag sehen, ob es gelingt, in Luxemburg dort tagen die Minister der Eurogruppe eine gemeinsame Lösung zu finden.

FRAGE: Eine theoretische Frage an Herrn Jäger: Kann ein Euro-Land bankrottgehen und trotzdem in der Eurozone bleiben?

JÄGER: Ach, wissen Sie, ich habe hier genug damit zu tun, praktische Fragen zu beantworten. Die theoretischen lasse ich jetzt einfach einmal so stehen.

FRAGE CHILAS: Herr Seibert, ich bin ein bisschen von Ihrer Diktion irritiert. Sie sagen „Wir wollen Griechenland im Euroraum behalten“. Was heißt das eigentlich? Ist die Eurozone im Besitz oder Eigentum der Bundesrepublik, die dann auch darüber zu befinden hat, welches Land darin zu behalten ist und welches nicht? Wäre es nicht richtiger zu sagen, dass es ein europäisches Problem gibt, das gemeinsam zu lösen ist?

STS SEIBERT: Die Antwort auf Ihre Frage lautet: Nein, das ist sie nicht, und das habe ich auch nie behauptet.

ZUSATZ CHILAS: Ich frage nach der Diktion.

STS SEIBERT: Sie fragen den Sprecher der Bundesregierung nach unserer Haltung. Also gebe ich Ihnen die Haltung und die Überzeugung der Bundesregierung wieder, die eine von 19 Regierungen von Ländern ist, die den Euro haben. Ich spreche für die Bundesregierung, und unsere Haltung ist: Wir wollen, dass Griechenland Mitglied in der Eurozone bleiben kann.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, wenn der Euro nicht zerbrechen soll, muss es dann nicht heißen, dass Griechenland nicht aus dem Euro austreten darf, also „Die müssen im Euro bleiben“? Sie hatten nämlich gerade „Sie sollen im Euro bleiben“ gesagt.

STS SEIBERT: Ich habe weder „müssen“ noch „sollen“ gesagt, sondern ich habe „können“ gesagt. Wir wollen, dass Griechenland Mitglied in der Eurozone bleiben kann. Ich komme noch einmal auf eine Äußerung zurück, die die Bundeskanzlerin ich glaube, bei der Pressekonferenz in Elmau gemacht hat und die unsere Haltung absolut klar darlegt: Wir wollen, dass Griechenland Teil der Eurozone bleibt. Wir haben aber auch die klare Aussage getroffen, dass Solidarität vonseiten der europäischen Länder und des IWF mit Griechenland auf der anderen Seite erfordert, dass Griechenland Maßnahmen vorschlägt und umsetzt.

FRAGE: Zum NSA-Komplex: In der letzten Woche kam in der Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses eine neue Sicherheitsstufe ans Tageslicht. Die Parlamentarier taten so, als wüssten sie hinsichtlich der Existenz dieser Sicherheitsstufe mit dem Anrecht auf Einsichtnahme in Fernmeldeaufklärungsergebnisse nicht so recht, wo das herkommt. Jetzt habe ich im Gesetz nachgeschlagen, und auch dort ist diese Sicherheitsstufe nicht definiert. Frage: Nach welchen Regularien definiert sich diese Sicherheitsstufe? Wo kann man das finden? Wer wird da ermächtigt?

STS SEIBERT: Wenn die Frage an mich geht, muss ich Ihnen sagen: Zu Angelegenheiten des Untersuchungsausschusses und zu den Angelegenheiten, die betroffen sind und die dort besprochen werden, äußert sich die Bundesregierung tatsächlich auch in den Gremien.

ZUSATZFRAGE: Dann müsste ich die Frage auch in Richtung des Justizministeriums stellen. Es geht ja um grundlegende Rechtsfragen, also die Sicherheitsstufe Ü3, die erweiterte Überprüfung, mit Anrecht auf Einsichtnahme in Fernmeldeaufklärungsergebnisse.

ZIMMERMANN: Dazu kann ich Ihnen, ehrlich gesagt, gar nichts sagen. Ich weiß auch nicht, ob wir dazu Ich bin jetzt überfragt. Ich müsste eventuell etwas nachreichen, wenn wir es nachreichen können. Ich weiß aber nicht, ob das bei uns liegt, ehrlich gesagt. Ich kann Ihnen dazu jetzt also nichts sagen.

DR. NEYMANNS: Ich kann Ihnen dazu jetzt aus dem Ärmel auch keine abschließende Auskunft geben, würde mich aber mit der Kollegin vom BMJV noch einmal abstimmen. Wenn wir etwas dazu beitragen können, dann würden wir das auch über den Verteiler nachreichen, wenn das in Ordnung ist, wie ich hoffe.

ZUSATZ: Das muss es dann ja sein!

FRAGE JUNG: Ich wollte beim Komplex der Geheimdienste bleiben. Zum Bundestagshack: Herr Seibert, Sie hatten am Freitag die Frage nicht beantwortet und auch nichts dazu nachgereicht, ob vom Kanzleramt aus die 400 Geheimdienste, mit denen der BND weltweit zusammenarbeitet, danach befragt wurden, ob irgendeiner dieser Geheimdienste am Bundestagshack beteiligt war.

STS SEIBERT: Ich kann zu diesem ganzen Komplex des Cyber-Angriffs auf den Bundestag wirklich nur sagen: Die Bundestagsverwaltung ist für ihre eigene IT zuständig und verantwortlich. Sie wird von der Bundesregierung und den der Bundesregierung unterstellten Behörden dabei unterstützt, zu analysieren, was geschehen ist und wie man sich dagegen in Zukunft wappnen kann. Ich kann über diese Sache keine weitere Auskunft geben.

Über operative Einzelheiten der Arbeit des BND oder seiner Zusammenarbeit mit anderen Diensten in der Welt gebe ich hier auch keine Auskunft. Das ist, wie Sie wissen, Gegenstand möglicher Erörterungen in den dafür zuständigen parlamentarischen Gremien.

ZUSATZ JUNG: Aber eine Unterstützungsleistung wäre es doch, einmal herumzufragen, ob einer der Geheimdienste daran beteiligt gewesen ist.

STS SEIBERT: Ich wiederhole, dass ich über operative Details der Arbeit des BND und über die Einzelheiten seiner Zusammenarbeit oder seiner Kontakte mit anderen internationalen Diensten hier nicht berichte. Das tun wir in den dafür zuständigen parlamentarischen Gremien.

FRAGE: Der ehemalige BND-Präsident Ernst Uhrlau hatte sich in der Sitzung (des NSA-Untersuchungsausschusses) auch ein wenig unsicher gezeigt. Er konnte nicht ausräumen, dass es eventuell geheime Gruppen im BND gibt, von denen die Leitung nichts weiß, die quasi an der Leitung vorbei arbeiten und die auch im Kanzleramt nicht wirklich bekannt sind. Wie hat das Bundeskanzleramt auf diese Aussage reagiert? Wird das Konsequenzen für die weitere Kontrolle der Geheimdienstarbeit haben?

STS SEIBERT: Ich kommentiere hier keine Auftritte von Zeugen vor dem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags. Die Debatte über das, was dort gesagt wird, und auch mögliche Reaktionen der Bundesregierung gehören in den Untersuchungsausschuss und in die Gremien.

DR. NEYMANNS: Ich kann dazu detailliert jetzt auch nicht sagen. Minister de Maizière wird ja am Donnerstag vor dem NSA-Untersuchungsausschuss aussagen, und mehr kann ich jetzt zu Inhalten oder Details auch nicht vermelden.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, wie bewertet die Kanzlerin denn, dass in ihrem Namen E-Mails im Bundestag verschickt werden?

STS SEIBERT: Da das den Bundestag und die Daten der Abgeordneten betrifft, bitte ich Sie, sich auch an den Bundestag zu wenden. Das ist keine Angelegenheit der Bundesregierung und keine Angelegenheit des Regierungssprechers.

ZUSATZFRAGE SEIBERT: Es betrifft die Abgeordnete Angela Merkel, die gleichzeitig Bundeskanzlerin ist, richtig?

STS SEIBERT: Aber für die Abgeordnete Angela Merkel spreche nicht ich als Sprecher der Bundesregierung. Diese Bereiche sind voneinander getrennt und waren es immer.

FRAGE: Herr Seibert, welche Sicherheitseinstufung oder Sicherheitsermächtigung hat die Kanzlerin? Die gleiche Frage gilt auch für Kanzleramtsminister Altmaier.

STS SEIBERT: Sie hat mit Sicherheit die Sicherheitsermächtigung, die dem Amt des Regierungschefs in Deutschland entspricht.

ZUSATZFRAGE: Hat der Regierungschef also nur eine Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü3, oder ist das die Stufe

STS SEIBERT: Ich war schon vorher nicht in der Lage, Ihnen hier über die Stufe Ü3 oder andere Stufen Auskunft zu geben. Wenn wir etwas dazu nachreichen können, dann werden wir das tun.

ZUSATZ: Aber dazu müsste eigentlich jeder, der innerhalb der Bundesregierung mitarbeitet, Stellung nehmen können, denn die Sicherheitsüberprüfungen werden ja dem Personal, das mit diesen Inhalten in Kontakt kommt das können ja auch Sie als Pressesprecher sein , zuteil. Ich nehme Ihnen, ehrlich gesagt, nicht ganz ab, dass diese Übersicht über die Sicherheitsüberprüfungen nicht vorhanden ist.

STS SEIBERT: Wir werden Ihnen etwas nachreichen, wenn wir das tun können, und das wird dann auch faktisch richtig sein. Ich kann dazu jetzt nichts sagen.

FRAGE SIEBERT: Am Mittwoch wird BND-Präsident Schindler ja noch einmal im NSA-Untersuchungsausschuss auftreten. Das würde ich gern zum Anlass nehmen, jetzt noch einmal die Frage zu stellen, ob die Bundesregierung seine Rechtsauffassung teilt, dass das Aufklären europäischer Ziele nicht rechtswidrig ist.

STS SEIBERT: Wir haben dieses Thema hier sehr ausführlich besprochen. Ich kann dem jetzt nichts Neues hinzufügen. Wir haben uns hier ja bereits sehr ausführlich darüber ausgetauscht.

VORS. WEFERS: Gibt es weitere Fragen zur NSA bzw. zum Cyber-Angriff auf den Bundestag? Das scheint mir nicht der Fall zu sein. – Dann gibt es jetzt eine Antwort auf die Frage von Herrn Busemann zu (Griechenland und) dem Haushaltsausschuss.

STS SEIBERT: Der Chef des Bundeskanzleramts, Minister Altmaier, wird in den Ausschuss gehen.

FRAGE JUNG: Frau Zimmermann, zur Vorratsdatenspeicherung: Sie sagten ja am Freitag, dass Kinder und auch Jugendliche überwacht werden würden, weil Jugendliche ab 14 Jahren ja strafmündig seien. Warum werden die Daten der Kinder und der Jugendlichen unter 14 Jahren überhaupt erhoben?

ZIMMERMANN: Ich habe nicht gesagt, dass die überwacht werden.

ZUSATZ JUNG: Natürlich werden sie überwacht!

ZIMMERMANN: Nein. Ich hatte den Anfang der Frage nicht Ich wollte nur verhindern, dass Sie mir jetzt in den Mund legen, dass ich gesagt hätte, Kinder und Jugendliche würden überwacht werden. Ich hatte

ZUSATZFRAGE JUNG: Werden Sie das nicht?

ZIMMERMANN: Es ist so, wie ich es bereits am Freitag gesagt habe, Herr Jung, nämlich dass Kinder strafunmündig sind und dass insofern auf Daten von Kindern nicht zugegriffen werden darf. Das ist bereits jetzt nach der geltenden Rechtslage so, und daran wird sich auch nach den Neuregelungen nichts ändern.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber die Frage ist ja: Warum werden diese Daten dann überhaupt erhoben und gespeichert?

ZIMMERMANN: Weil nach den Neuregelungen oder auch jetzt schon Verbindungsdaten gespeichert werden. Von der Speicherpflicht ausgenommen sind ganz spezielle Anbieter, die insbesondere in der Seelsorge tätig werden, weil man diese Daten quasi ausgliedern kann und genau feststellen kann „Das sind Daten, die nicht gespeichert werden dürfen“. Dazu gibt es auch bereits jetzt schon eine Vorschrift im Telekommunikationsgesetz. Im Übrigen wäre das nach meinem Kenntnisstand technisch auch gar nicht möglich. Die Regelung ist ja aber so, dass es darauf ankommt, welche Daten zu Strafverfolgungszwecken abgerufen werden dürfen. Da Kinder, wie ich Ihnen am Freitag auch schon erläutert habe, gar nicht Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens sein können, weil sie nicht strafmündig sind, können diese Daten auch nicht abgerufen werden. Das ist das Gleiche, was ich Ihnen am Freitag auch schon gesagt habe.

FRAGE: Letzte Woche kam die Frage auf, welche journalistischen Gremien oder Vertretungen an der Erstellung der VDS oder der Gesetzgebung dazu beteiligt worden sind, um zu vermeiden, dass sich Journalisten dem Vorwurf der Datenhehlerei aussetzen. Dazu war über die Bundespressekonferenz eine Nachlieferung zugesagt worden, die bis jetzt nicht eingetroffen ist. Konnte man diesbezüglich noch etwas in Erfahrung bringen?

ZIMMERMANN: Ja, ich kann Ihnen sagen, welche Verbände beteiligt worden sind; ich suche das gerade einmal heraus.

Um Missverständnisse zu vermeiden: Es ist eine Ausnahmevorschrift, dass sich nach dem neuen Tatbestand der Datenhehlerei Journalisten nicht strafbar machen können, wenn sie entsprechend rechtswidrig gewonnene Daten für ihre Berichterstattung verwenden. Das ging ja teilweise auch etwas durcheinander. Ich suche Ihnen das eben heraus. Die Verbände sind umfangreich beteiligt worden.

ZUSATZFRAGE: Frau Zimmermann, es wird aber außerhalb dieser Räumlichkeiten hier durchaus als Minenfeld aufgefasst, in das sich Journalisten, insbesondere wenn sie investigativ Bericht erstatten, begeben. Da muss ja seitens der Bundesregierung ein Interesse bestehen, konkrete Fallbeispiele zu nennen, um Bedenken auszuräumen.

VORS. WEFERS: Sagen Sie doch erst einmal, was Sie herausgesucht haben, und dann stellen Sie gerne Ihre Frage noch einmal.

ZIMMERMANN: Wenn Sie Journalisten ansprechen, wurde unter anderem der (Bundesverband) Deutscher Zeitungsverleger beteiligt. Ich kann diese Liste nachreichen, die zweieinhalb DIN-A4-Seiten umfasst und wo beteiligte Verbände aufgelistet sind. Dann kann jeder nachlesen, an welche Verbände der Gesetzentwurf zur Stellungnahme versandt worden ist.

Zu Ihrer anderen Frage: Sie sagten, es bestehe außerhalb dieses Raums eine Befürchtung. Manchmal klärt sich ja auch einiges auf, wenn man den Gesetzentwurf in Ruhe liest und schaut, was wir eigentlich regeln. Es gibt derzeit Strafbarkeitslücken in dem Bereich, wo Daten, die rechtswidrig erlangt wurden, von Dritten verwendet werden. Das betrifft insbesondere die Fallgestaltung, dass Kontonummern und PIN-Daten von jemandem entwendet werden. Diese Tat ist bereits jetzt schon strafbar und dazu gibt es in §202 ff. mehrere Strafvorschriften. Derjenige, der diese rechtswidrig erlangten Daten nutzt der Datenhehler eben , ist in den meisten Fällen heutzutage noch nicht strafbar. Um diese Lücke zu schließen, haben wir in unserem Gesetzentwurf einen weiteren Straftatbestand vorgesehen, nämlich den Straftatbestand der Datenhehlerei.

Damit aber eben gerade nicht die journalistische Arbeit eingeschränkt wird oder Daten auch von anderen Personen, die auf entsprechendes Material angewiesen sind, (genutzt werden können), gibt es eine Ausnahmevorschrift, die besagt: Wenn Journalisten entsprechende Daten für ihre Arbeit verwenden, sind sie nicht strafbar.

Insofern weiß ich nicht genau, wo tatsächlich das Missverständnis besteht oder die Gefahr gesehen wird, dass ich als Journalist nicht mehr arbeiten kann. Diese Ausnahmevorschrift ist ganz klar geregelt.

ZUSATZ: Die Einschätzung kommt nicht nur von mir, sondern auch von anderen Journalisten. Peter Schaar, der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte, hat sich diesbezüglich auch kritisch geäußert und stellte es so dar, dass der Vorwurf der Datenhehlerei in Richtung Bundesregierung oder in Richtung von Regierungsgremien nicht gilt, wenn zum Beispiel Steuer-CDs angekauft werden, dass Journalisten und Whistleblower sich aber dieser Gefahr sehr schnell aussetzen. Darauf konkret bezieht sich die Nachfrage.

ZIMMERMANN: Jetzt hauen Sie schon wieder Journalisten und Whistleblower in einen Topf. Ich denke, das ist nicht richtig bzw. trägt im Zweifel weiter zu dem Missverständnis bei. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Whistleblower können sich gegebenenfalls strafbar machen; es kommt immer auf die ganz konkreten Umstände des Einzelfalls an. Das sind ja auch diejenigen, die sich Daten quasi rechtswidrig oder auch nicht je nachdem, welche Daten in irgendeiner Weise erlangt werden verschaffen. Der Journalist berichtet ja über einen gewissen Sachverhalt und nutzt diese Daten, die von wem auch immer gegebenenfalls rechtswidrig erlangt worden sind. Da sieht das Gesetz ganz klar eine Ausnahmevorschrift vor, die die Strafbarkeit ausschließt. Das kann ich nicht deutlicher machen. Wenn ich als Journalist über einen Sachverhalt berichte, wo ich Daten verwende, die mir zugespielt wurden und die rechtswidrig erlangt wurden, mache ich mich als Journalist nicht strafbar. Das steht im Gesetz. Insofern kann ich das hier nur noch einmal deutlich betonen.

FRAGE JUNG: Frau Zimmermann, ich zitiere einmal Ihren Minister: Die Vorratsdatenspeicherung würde auch zu mehr Überwachung von Journalisten führen. Das wäre eine Einschränkung von Freiheit und Rechtsstaat. Meint er damit eine andere Vorratsdatenspeicherung?

ZIMMERMANN: Das ist Zitat ist mir so nicht in Erinnerung. Ich weiß auch nicht, von wann das Zitat stammt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Vom letzten Jahr, als er schon Bundesjustizminister war.

ZIMMERMANN: Da hat Herr Bundesjustizminister Maas offenbar über die Vorratsdatenspeicherung gesprochen.

ZURUF JUNG: Über die reden wir ja jetzt auch.

VORS. WEFERS: Können wir es jetzt einmal so machen, dass einer eine Frage stellt und einer auch die Gelegenheit hat, zu antworten. Bitte, Frau Zimmermann.

ZIMMERMANN: Weil ich das Zitat in dem Zusammenhang nicht kenne, kann ich es nicht konkret einordnen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass Herr Maas damals offenbar über die Vorratsdatenspeicherung so, wie sie bis 2010 bei uns gegolten hat, gesprochen hat. Wir haben jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der etwas anderes regelt und nicht eins zu eins das ist, was damals unter dem Stichwort „Vorratsdatenspeicherung“ gegolten hat. Insofern habe ich dazu nichts weiter zu sagen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wir als Journalisten werden ja trotzdem überwacht. Unsere Daten werden ja trotzdem gespeichert. Also ist das doch eine Überwachung von Journalisten und damit hat er also weiterhin Recht.

ZIMMERMANN: Die Daten von Berufsgeheimnisträgern können nach dem neuen Gesetz nicht verwendet werden.

ZUSATZ JUNG: Aber sie werden gespeichert und erhoben.

ZIMMERMANN: Weil eine andere Möglichkeit technisch nicht da ist.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Seibert, vielleicht Sie. Die Kanzlerin ist ja auch Fan der Vorratsdatenspeicherung. Weiß sie denn, dass mit der Vorratsdatenspeicherung Kinder und Jugendliche überwacht werden?

STS SEIBERT: Herr Jung, die Sprecherin des Bundesjustizministeriums hat bei dieser und bei einer Reihe von zurückliegenden Pressekonferenzen darüber sehr klar gesprochen. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Die Frage war, ob es für die Kanzlerin eine Rolle spielt, dass Kinder und Jugendliche mit der Vorratsdatenspeicherung überwacht werden.

STS SEIBERT: Gehen Sie davon aus, dass die Bundeskanzlerin den Inhalt der Gesetzentwürfe, die wir im Kabinett beschließen, gut kennt.

FRAGE: Ich hatte es vorhin nicht ganz so schnell parat. Frau Zimmermann, nur eine Leseempfehlung. Es gab eine Pressemitteilung, die unter anderem von ARD, ZDF und zahlreichen Verbänden am 11. Juni 2015 herausgegeben worden ist. Auch dort wird noch einmal darauf abgezielt, dass insbesondere der Straftatbestand der Datenhehlerei ein Problem für die journalistische Arbeit darstellt. Das nur als Nachlieferung.

ZIMMERMANN: Ich kann Ihnen dazu nur sagen: Es macht die Meinung ja nicht richtiger, umso mehr Menschen so eine Meinung äußern.

ZUSATZ: Das sind direkt Betroffene, die seit Jahren in diesem Bereich arbeiten. Wenn ARD, ZDF bzw. der öffentlich-rechtliche Rundfunk da auf eine falsche Fährte gerät, dann muss ja durchaus an einer Aufklärung gelegen sein.

VORS. WEFERS: Entschuldigung, hatten Sie noch eine Frage dazu?

ZUSATZ: Nein, das war nur die Nachlieferung, weil ich es vorhin nicht konkret begründen konnte.

VORS. WEFERS: Das ist ja hier in erster Linie eine Pressekonferenz.

FRAGE JUNG: Frau Zimmermann, eine Lernfrage. Sie sagen ja immer, E-Mails bei der Vorratsdatenspeicherung seien ausgenommen, richtig?

ZIMMERMANN: Richtig.

ZUSATZFRAGE JUNG: Was ist mit WhatsApp, SMS, Skype?

ZIMMERMANN: Das sind Messenger-Dienste, die als Telekommunikationsanbieter natürlich nicht zur Speicherung verpflichtet sind, weil es eben keine Telekommunikationsanbieter sind. Wenn ich mit meinem Handy eine entsprechende Verbindung aufbaue, ist das eine Internetverbindung und ein Verbindungsdatum wird gespeichert. Inhalte werden in keiner Weise gespeichert.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber es wird gespeichert, wann ich SMS verschicke und an wen; genauso wie WhatsApp-Nachrichten und wenn ich skype.

ZIMMERMANN: Es kommt darauf an, welche Verbindung aufgebaut wird. Sobald eine Verbindung zum Internet aufgebaut wird und ich eine IP-Adresse zugewiesen bekomme, wird dieses Verbindungsdatum gespeichert. Inhalte werden nicht gespeichert.

FRAGE: Herr Seibert, in der CDU/CSU wird immer lauter darüber diskutiert, dass es vielleicht keine gute Idee war, Grenzkontrollen im Schengen-Raum zu liquidieren. Ist das auch eine Überlegung in der Bundesregierung?

STS SEIBERT: Sie wissen, dass es eine temporäre Wiedereinführung von Grenzkontrollen aus Anlass des G7-Gipfels gegeben hat. So etwas ist an außergewöhnliche Umstände und strenge Bedingungen geknüpft, kommt also wirklich nur in sehr seltenen Fällen in Betracht. Diese temporäre Maßnahme dauert bis heute, also bis zum 15. Juni, an. Sie ist also jetzt noch nicht abgeschlossen, und deswegen können alle Berichte darüber nur von sehr vorläufiger Natur sein. Nach Abschluss dieser laufenden temporären Maßnahme wird man sie auszuwerten haben. Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass die Bundesregierung keine Veränderung des Schengener Grenzkodex anstrebt.

FRAGE JUNG: Eine Frage an das Auswärtige Amt zu den Atomverhandlungen mit dem Iran. Herr Dr. Schäfer, bis wann muss der Iran die IAEA-Inspektoren in das Land gelassen haben?

DR. SCHÄFER: Die Frage, wie Sie sie stellen, ist zwar stellbar, aber sehr kompliziert zu beantworten, weil es bestehende völkerrechtliche Verpflichtungen des Iran aus seiner Mitgliedschaft in der Internationalen Atomenergiebehörde gibt und es gleichzeitige laufende Verhandlungen mit den E3+3 gibt, in denen es darum geht, zusätzliche Verpflichtungen des Iran, auch was die Frage der Inspektionen von Anlagen im ganzen Land angeht, zu verankern.

Dabei geht es zum einen darum, ein Zusatzprotokoll des einschlägigen völkerrechtlichen Vertrags verbindlich zu machen, aber auch darum, zusätzliche Verpflichtungen zu verankern, die nur im Falle des Iran und angesichts der Verhandlungen und des Verhaltens des Iran der letzten Jahre gelten und das über einen Zeitraum, der weit über zehn Jahre hinausgeht. Ich glaube, es ist aber zu früh, jetzt schon mit konkreten Details zu kommen. Es gibt die Eckpunkte, die die E3+3 mit dem Iran am 2. April vereinbart haben. Ein wichtiger Punkt dieser Eckpunkte sind Vereinbarungen über die Inspektion, die weit über das hinausgehen, was bislang geltende völkerrechtliche Verpflichtung des Iran wäre.

Die Verhandlungen laufen gerade und haben gerade wieder vom 10. bis 12. Juni in Wien auf der Ebene der Politischen Direktoren stattgefunden. Heute ist der 15. Juni und wir befinden uns so langsam in der Nähe des politischen Endspiels, weil alle Seiten die E3+3 und der Iran sich dazu bekannt haben, diese abschließende Vereinbarung tatsächlich am 30. Juni unter Dach und Fach zu bringen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Anders gefragt: Kann es erst einen Deal geben, nachdem der Iran zugelassen hat, dass die Inspektoren alles inspiziert haben?

DR. SCHÄFER: Der Grundsatz dieser Verhandlungen ist der folgende: Der Iran ist bereit, den Forderungen und Erwartungen der internationalen Gemeinschaft im Hinblick auf eine Kontrolle, Einhegung und Überwachung seines Atomprogramms nachzukommen. Die Gegenleistung der internationalen Gemeinschaft ist, dass Schritt für Schritt im Wege der Gegenseitigkeit langsam, aber sicher die Sanktionen, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gegen den Iran verhängt hat, aber auch Sanktionen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union, suspendiert und dann noch aufgehoben werden. Das ist nach dem, was in Lausanne vereinbart worden ist, ein Prozess des do ut des, also der Gegenseitigkeit, und zwar nach Inkrafttreten einer solchen Vereinbarung hoffentlich am 30. Juni.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich habe es immer noch nicht verstanden. Muss der Iran nur zustimmen, dass er die Inspektoren in das Land lässt oder müssen die Inspektoren in das Land hineingelassen und die Ergebnisse veröffentlicht worden sein, damit es einen Deal geben kann?

DR. SCHÄFER: Nein. Es gibt ja bereits zurzeit Inspektionen der Internationalen Atomenergiebehörde im Rahmen der völkerrechtlichen Verpflichtungen des Iran und im Rahmen der Vereinbarungen, die im November 2013 bereits getroffen worden sind. Das heißt, wir haben zurzeit das hat die Internationale Atomenergiebehörde auch wieder jüngst bestätigt eine Situation, in der all die Verpflichtungen zum Einfrieren des Anreicherungsprogramms und vieles mehr, die der Iran im November 2013 in dem „Joint Plan of Action“ eingegangen ist, tatsächlich vom Iran eingehalten werden. Wir haben diese Gewissheit, jedenfalls die Bestätigung der Internationalen Atomenergiebehörde.

Wenn es Ende Juni eine umfassende Vereinbarung gibt, wird diese Vereinbarung Regelungen enthalten, die sehr starke, intensive und weitgehende Überwachungsmöglichkeiten durch die internationale Gemeinschaft vorsehen. Das wird noch einmal im Wege der Gegenseitigkeit mit einer sukzessiven Aufhebung der Sanktionen begleitet werden. Das ist jedenfalls der Plan.

ZUSATZFRAGE JUNG: Also erst im Nachhinein?

DR. SCHÄFER: Ich sage es noch einmal: Es gibt bereits zurzeit Überprüfungen. Deshalb bin ich nicht ganz sicher, worauf Sie konkret abstellen.

VORS. WEFERS: Es ist nicht klar geworden?

DR. SCHÄFER: Mir jedenfalls nicht.

ZUSATZFRAGE JUNG: Die Frage habe ich ja immer wiederholt: Müssen die Inspektoren alles geprüft haben, um quasi die Aussagen und die Faktizität der iranischen

DR. SCHÄFER: Meine Antwort darauf habe ich Ihnen bereits gegeben. Es gibt bereits solche Überprüfungen. Die Experten der Internationalen Atomenergiebehörde haben uns und der internationalen Gemeinschaft öffentlich bestätigt, dass der Iran bislang die Verpflichtungen aus dem „Joint Plan of Action“ vom November 2013 eingehalten hat.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Dr. Schäfer, das US-Militär hat gestern in Libyen einen Luftangriff auf einen Dschihadisten geflogen. Wie ist das mit dem Völkerrecht vereinbar?

DR. SCHÄFER: Da sind wir wieder genau da, wo wir das letzte Mal aufgehört haben, dass eine völkerrechtliche Bewertung solcher Aktionen letztlich nur möglich unter umfassender Kenntnis der Sachlage möglich ist, die ich jedenfalls nicht habe. Ich habe gelesen, dass es Äußerungen des amerikanischen Verteidigungsministeriums gegeben hat. Ich habe auch gelesen, dass es Äußerungen einer libyschen Regierung, nämlich der aus Tobruk, gegeben hat. Ich habe noch keine offizielle Bestätigung vernommen, was das Ergebnis einer solchen Aktion gewesen wäre. Weil das wirklich eine komplizierte Materie ist, die man nicht einfach so auf der Grundlage einer Agenturlage klären kann, muss ich Ihnen, glaube ich, eine Antwort schuldig bleiben.

ZUSATZFRAGE JUNG: Gibt es eigentlich einen UN-Sicherheitsratsbeschluss, dass NATO-Länder immer noch Luftangriffe in Libyen fliegen können? Könnte Deutschland dort jetzt auch Luftangriffe fliegen?

DR. SCHÄFER: Ist das jetzt eine Frage?

ZUSATZFRAGE JUNG: Nein. Gibt es einen UN-Sicherheitsratsbeschluss, dass die Amerikaner in Libyen weiterhin Luftangriffe fliegen können?

DR. SCHÄFER: Mir ist ein solcher Beschluss nicht bekannt. Ich weiß nicht, ob den Kollegen aus dem Pentagon die Frage gestellt worden ist, auf welcher völkerrechtlichen Basis die Amerikaner einen solchen offensichtlich stattgefunden habenden Vorgang stellen. Ich glaube, es wäre schön, wenn Sie erst einmal diejenigen fragten, die das getan haben, was sie getan haben, bevor sie mich hier um eine Bewertung bitten.

ZUSATZ JUNG: Ich wollte nur wissen, ob Sie die Basis kennen.

DR. SCHÄFER: Ich kann sie nicht kennen; vielleicht gibt es sie. Ich bin leider zurzeit überfragt.

FRAGE ALLING: Ich wollte sehr nett fragen, ob es möglich wäre, noch eine Frage zu Griechenland zu stellen.

VORS. WEFERS: Ganz ausnahmsweise, obwohl das Thema eigentlich schon sehr ausführlich behandelt worden ist.

ZUSATZ ALLING: Ich verstehe.

VORS. WEFERS: Aber ich weiß ja, dass der Rundfunk immer O-Töne braucht.

ZUSATZFRAGE ALLING: Herr Jäger, Sie haben gesagt, dass die Zeit knapp wird und dass wir sehen werden, ob es am Donnerstag eine Lösung gibt. Sollte man das als einen letzten Versuch oder als einen nächsten Versuch für eine Lösung betrachten?

JÄGER: Was soll ich jetzt darauf antworten? Wir sitzen seit Jahresbeginn hier beieinander und diskutieren über Fortschritte und Nicht-Fortschritte in Sachen Griechenland. Ich will das nicht qualifizieren. Was aber angesichts der Tatsache, dass das Programm zum 30. Juni endet, natürlich auf der Hand liegt, ist, dass die Zeit tatsächlich knapp wird. Alle Beteiligten sind jetzt aufgerufen, ihren Beitrag zu leisten. Die drei Institutionen haben das Ihre beigetragen. Es liegt jetzt ausschließlich an der griechischen Seite, auf das großzügige Angebot der drei Institutionen einzugehen und entsprechende Zusagen zu machen.

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