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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK-Folge vom 15. Juli 2015

Bundesregierung für Desinteressierte ▼ BPK-Folge vom 15. Juli 2015

Naive Themen- & Fragenübersicht:

Atomdeal mit dem Iran (5:37 – 9:35 min)
– Herr Schäfer, für Außenminister John Kerry heißt es, dass es der größte Erfolg seiner politischen Laufbahn ist. Ist das für Herrn Steinmeier auch der größte politische, sagen wir außenpolitische, Erfolg? (6:30 min)
– Bezüglich der nächsten 20 Jahre: Was ist zum Beispiel der Zeitplan für einen atomwaffenfreien Nahen Osten, also bezüglich israelischer Atombomben? (7:00 min)
– Ein Partner ist ja Israel. Redet man da über den atomwaffenfreien Nahen Osten? (8:20 min)

Kuba-Reise von Steinmeier (9:36 – 13:45 min)
– Sie hatten jetzt keinen der Castros als möglichen Gesprächspartner angesprochen. Ist das bewusst entschieden worden, dass man sich nicht mit Castro trifft? Oder ist da vielleicht noch eine leise Hoffnung, dass man sich mit einem der Castros trifft? (12:55 min)
– Warum gab es keine Anfrage? (13:30 min)

„Rettung“ Griechenlands (13:45 – 52:10 min)
– Ich wollte zur neuen Parallel-Währung in der Eurozone kommen. Die Frage geht an Herrn Jäger und Herrn Seibert. Es geht um Vertrauen. Wie werden Frau Merkel und Herr Schäuble, die ja maßgeblich für diese Einigung verantwortlich sind, beweisen, dass sie das Vertrauen der Griechen verdienen? (21:55 min)
– Die Frage war, warum die andere Seite Ihnen vertrauen soll. Warum sollen die Griechen der Bundesregierung vertrauen, dass es jetzt besser werden soll? (23:20 min)
– Herr Jäger, ich wollte einmal zum IWF kommen. Der steht ja kurioserweise mittlerweile auf der Seite Griechenlands und fordert einen Schuldenschnitt bzw. fordert, dass 30 Jahre lang nicht zurückgezahlt werden müsse. Er hat dies auch zur Bedingung für ein weiteres Hilfsprogramm gemacht. Jetzt ist die Frage: Wie und warum will man den IWF an Bord behalten, wenn dessen eigene Regeln sind, dass man keinen Ländern helfen darf, die eine nicht tragbare Schuldenlast haben? (34:19 min)
– Ich verstehe immer noch nicht, warum das deutsche Finanzministerium der einzige wirkliche Player in diesem ganzen Euro-Krisenszenario ist, der sagt, dass ein Schuldenschnitt nicht sein muss. Da sind Sie die Einzigen. Sie scheinen ja der Geisterfahrer der Eurozone zu sein! (38:04 min)
– Wir waren ja gerade beim Thema „Reform der Währungsunion“. Herr Seibert, Herr Jäger, wenn Sie immer wieder betonen, dass es nach den Regeln keinen Schuldenschnitt geben darf, warum ändert man dann nicht einfach die Regeln? Selbst der Bundespräsident hat am Sonntag gesagt: „Wenn sich die Regeln als untauglich erwiesen haben, muss man neu über ein Regelwerk sprechen.“ Warum nicht die Regeln ändern? (49:55 min)
– Sie haben gerade gesagt, dass Sie mit Frankreich über eine Reform der Währungsunion reden wollen. Das ist doch der perfekte Zeitpunkt, um zu sagen: Wir müssen die Regeln ändern. (50:50 min)

NSA? Alles okay! (52:25 – 53:45 min)
– Herr Seibert, ich wollte zum Thema NSA kommen. Erst einmal eine konkrete, abstrakte Frage in Sachen Kanzleramt: Wurden eigentlich mittlerweile die Telefonnummern bzw. die Telefonleitungen ausgetauscht? (52:25 min)
– Kann die Bundesregierung mittlerweile einschätzen, was das für eine Quelle war, von der WikiLeaks die letzten „leaks“ bekommen hat? Das war ja offensichtlich nicht Herr Snowden. (52:52 min)
– Eine Frage an das Verteidigungsministerium. Können Sie bestätigen, ausschließen oder dementieren, dass das deutsche Patriot-Abwehrsystem gehackt wurde? (53:20 min)

Iran, again (53:45 – 1:03:50 min)
– Ich habe eine Lernfrage zu diesen Vereinbarungs-Kontrollmaßnahmen: Herr Schäfer, können Sie ausschließen, dass der BND im Iran unterwegs ist und diesbezüglich tätig ist? (59:45 min)
– Herr Seibert, können Sie ausschließen, dass der BND im Iran unterwegs ist? (1:00:55 min)

Pressefreiheit in Deutschland (1:03:55 – 1:06:38)
– Ich habe noch eine kurze Frage an das Innenministerium und eine Frage an das BMJ zum Thema Pressefreiheit und der Anzeige von Herrn Maaßen. Herr Plate, Sie hatten letztens gesagt, das sei ein üblicher Vorgang. Wie oft stellen Sicherheitsbehörden oder Bundesbehörden Strafanzeige beim Generalbundesanwalt wegen ähnlicher Fälle gegen Quellen von Journalisten? Wusste Herr De Maizière vorab von der Anzeige? (1:04:00 min)
– Ich habe noch eine Frage an das BMJ: Wie läuft das eigentlich ab, wenn eine Behörde Strafanzeige stellt und der Generalbundesanwalt dann ermittelt oder nicht: Erfahren Sie dann als vorgesetztes Ministerium des Generalbundesanwalts davon? (1:05:30 min)

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Vollständiges BPK-Transkript vom 15. Juli 2015:

STS SEIBERT: Guten Tag, meine Damen und Herren! Einige Themen aus dem Kabinett:

Zunächst hat der Bundesjustizminister den Kabinettskollegen seinen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vorgelegt. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die Position der Verbraucher zu stärken.

Ich will Ihnen einige Punkte dieser Regelung vortragen:

• Da ist die Pflicht zur vorvertraglichen Information bei Kreditvergaben, die verbessert wird. Verbraucherkredite dürfen nur noch nach Prüfung der Kreditwürdigkeit, und zwar nach positiv verlaufender Prüfung der Kreditwürdigkeit, vergeben werden.
• Vor der Vergabe von Immobilienkrediten sind bestimmte Standards zu erfüllen, zum Beispiel der Darlehensgeber hat sich über die finanzielle und die persönliche Situation des Kunden so zu informieren, dass er eine konkrete Empfehlung abgeben kann.
• Es wird ein weitgehendes Verbot sogenannter Kopplungsgeschäfte geben. Kopplungsgeschäfte sind Geschäfte, wo das Immobiliendarlehen nur im Paket mit anderen Finanzprodukten vergeben wird. Ausgenommen von diesem Kopplungsverbot sind Produkte wie Bauspar- oder Riester-Sparverträge, die ja auch im Interesse des Verbrauchers liegen.
• Schuldner, die ihr Immobiliendarlehen in Fremdwährungen erhalten haben, bekommen Schutz vor erheblichen Währungsrisiken, indem sie einen Anspruch haben, dass der Kredit auf die Landeswährung umgewandelt wird. Spezifische Vorgaben für die Berechnung des effektiven Jahreszinses bei solchen Immobilienkrediten werden die EU-weite Vergleichbarkeit der Angaben erleichtern.
• Es wird für Immobiliendarlehensvermittler ein Sachkundenachweis eingeführt, eine Registrierungspflicht und eine Berufshaftpflichtversicherung.

Zwei Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag werden in diesem Gesetzentwurf auch umgesetzt:

• Die Bundesregierung wird nun auch für Immobilienkredite den unabhängigen Honorarberater einführen.
• In Fällen erheblicher Inanspruchnahme des Dispo-Kredits haben Institute dem Kunden eine Beratung anzubieten, und sie haben ihn über kostengünstigere Alternativen aufzuklären. Darüber hinaus müssen sie über die Höhe der Zinsen für den Dispo-Kredit auf ihrer Webseite gut sichtbar informieren.

So viel zu diesem Gesetzentwurf.

Anschließend hat die Bundesfamilien- und Jugendministerin den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher eingebracht. Ausländische Kinder und Jugendliche, die ohne ihre Familie aus ihren Herkunftsländern nach Deutschland kommen, sind vielleicht die schutzbedürftigste Personengruppe überhaupt. Sie haben nach der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht darauf, dem Kindeswohl entsprechend untergebracht, versorgt und betreut zu werden. Dies sicherzustellen, ist für die Bundesregierung eine Angelegenheit mit hoher Priorität. Deshalb dieser Gesetzentwurf, der die Unterbringung, die Versorgung und die Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher verbessern soll. Er stellt klar, unter welchen Voraussetzungen diese ausländischen Kinder und Jugendlichen Zugang zu den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben.

Nach geltendem Recht ist es das Jugendamt, in dessen Bereich die Einreise eines unbegleiteten ausländischen Kindes oder Jugendlichen festgestellt wird, das zu dessen Inobhutnahme wie es heißt verpflichtet ist. Das ist ein Zustand, der einige Kommunen Sie wissen, die Zahlen sind sehr hoch außerordentlich stark belastet. Um nun eine gleichmäßigere Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und eine bessere Betreuung zu gewährleisten, wird es künftig eine bundes- und landesweite Aufnahmepflicht geben. Maßstab für die Verteilung ist ein landesinternes und ein bundesweites Verfahren, das sich an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientiert.

Eine weitere Neuerung ist, dass im asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren das Alter, ab dem Verfahrenshandlungen wirksam vorgenommen werden können, von 16 auf 18 Jahre angehoben wird.

Dazu hat Frau Schwesig als zuständige Ministerin heute schon eine Pressekonferenz gegeben, in der sie viele Detailfragen beantwortet hat. Für alles Weitere steht sicher der Kollege des Ministeriums zur Verfügung.

Zum Schluss hat Außenminister Steinmeier im Kabinett noch einmal kurz über die nach mehrjähriger Verhandlungsdauer erzielte Einigung zum Thema Iran und Nuklearabkommen berichtet. Er hat ausgedrückt, wie froh er über dieses Ergebnis nach immerhin 13 Jahren der Verhandlungen ist. Er hat klar gemacht, dass das Entscheidende bei dieser Vereinbarung ein scharfes Kontroll- und Transparenzregime ist, und hat die 100-seitige Vereinbarung als „100 Seiten Chance“ bezeichnet. Die Bundeskanzlerin hat bei dieser Gelegenheit noch einmal dem Bundesaußenminister und seinem Team zu diesem Erfolg gratuliert, der eben auch durch seinen unermüdlichen Einsatz zustande gekommen ist.

FRAGE LANGE: Eine Frage an das Wirtschaftsministerium zu den Reiseplänen des Ministers: Frau Alemany, iranische Medien berichten, Herr Gabriel werde am Montag im Iran erwartet. Können Sie das bestätigen? Dort heißt es auch, Herr Gabriel reise auf Einladung des iranischen Ölministers. Ist das richtig?

ALEMANY: Wie Sie ja wissen, hat die deutsche Wirtschaft ein großes Interesse an der Normalisierung der Wirtschaftsbeziehungen mit dem Iran – wir auch. Die deutsche Wirtschaft steht jetzt bereit, diese bilaterale Zusammenarbeit wieder aufzubauen nach der erfolgreichen Einigung, die Herr Steinmeier zustande gebracht hat.

Zu konkreten Reiseplänen oder Daten kann ich Ihnen noch nichts sagen. Aber es gibt die Überlegungen, dass wir sehr zeitnah fahren.

FRAGE JUNG: Herr Schäfer, für Außenminister John Kerry heißt es, dass es der größte Erfolg seiner politischen Laufbahn ist. Ist das für Herrn Steinmeier auch der größte politische, sagen wir außenpolitische, Erfolg?

DR. SCHÄFER: Ich glaube, solche Wertungen und Einschätzungen überlassen wir lieber Ihrem Urteil und dem Urteil Ihrer Kollegen. Wenn Sie das so sehen sollten, dann tun Sie das ohne zu wissen, was in den nächsten 20 Jahren noch passieren kann.

ZUSATZFRAGE JUNG: Bezüglich der nächsten 20 Jahre: Was ist zum Beispiel der Zeitplan für einen atomwaffenfreien Nahen Osten, also bezüglich israelischer Atombomben?

DR. SCHÄFER: Es gibt jede Menge Bemühungen der Vereinten Nationen für die Region des Nahen und Mittleren Ostens, für Abrüstung auch im nuklearen Bereich zu sorgen. Sie gibt es darüber hinaus mit Unterstützung der Bundesregierung auch global.

Wir stehen, wo wir stehen, nämlich an der Seite derjenigen Partner von uns, die Global Zero so wollen wie wir. Dazu gehören die Vereinigten Staaten von Amerika. Dazu gehören auch andere Staaten. Die Verhandlungen aus Anlass der Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrages in den letzten Monaten in New York waren kein großer Wurf. Die Fortschritte, auf die auch wir drängen, sind nicht so schnell, wie wir uns das vorstellen. Das bringt uns aber in keiner Weise davon ab, am Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt festzuhalten und nach Kräften mit unseren Partnern daran zu arbeiten, dass es genau dazu kommt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ein Partner ist ja Israel. Redet man da über den atomwaffenfreien Nahen Osten?

DR. SCHÄFER: Wir sind mit unseren israelischen Partnern und Freunden in ganz engem Kontakt. Das gilt jetzt mehr denn je.

Wir werden mit der israelischen Regierung Gespräche zu dem gestern geschlossenen Abkommen führen, das aus unserer Sicht wasserdicht und belastbar die iranischen Nuklearaktivitäten überprüft und auf diese Weise auch einen Griff des Iran zur Atombombe verhindern hilft. Es besteht die Absicht, dass Personen, die seit vielen Jahren am Verhandlungsprozess beteiligt gewesen sind, etwa unser Politischer Direktor, gewissermaßen aus erster Hand die israelische Regierung über das unterrichtet, was da passiert ist, er also über den Inhalt des Abkommens aus unserer Sicht aufklärt. Wir hoffen, auf diese Art und Weise dazu beizutragen, dass die Meinungsverschiedenheiten zwischen den E3+3 auf der einen Seite und der israelischen Regierung auf der anderen Seite vielleicht etwas abgemildert werden können.

VORS. DR. MAYNTZ: Weitere Fragen zu diesem Thema? – Dann behalten Sie das Wort, Herr Schäfer, für eine Ankündigung.

DR. SCHÄFER: Was lange geplant ist, wird jetzt hoffentlich heute Abend endlich gut. Wir haben gerade eben über Iran gesprochen. Der Iran war der Grund dafür der eine oder andere von Ihnen hat das ja auch schon berichtet , dass Herr Steinmeier gleich zweimal seine Reisepläne gen Westen verschieben musste.

Wenn alles gut geht ich glaube, der Iran wird jetzt kein Störfeuer mehr senden können und die Verhandlungen auch nicht , dann wird Herr Steinmeier heute Abend, so kurz vor Mitternacht, ich sage einmal endlich zu seiner Reise nach Kuba aufbrechen. Geplant ist, dass er dort morgen, am Donnerstag, und übermorgen, am Freitag, mit Vertretern der kubanischen Regierung unter anderem dem Außenminister, den Wirtschaftsminister, wohl auch dem Kulturminister und dem Außenhandelsminister zusammentreffen wird, um politische Gespräche zu führen. Des Weiteren sind geplant: Gespräche mit dem Erzbischof von Havanna, Gespräche mit wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Einrichtungen über die bilateralen Beziehungen, Gespräche und Begegnungen mit Kulturschaffenden und Vertretern der kubanischen Zivilgesellschaft. Eine Rückkehr von Herrn Steinmeier mit seiner Delegation ist für Samstagmorgen geplant.

Nun soll man immer sehr vorsichtig sein mit der Qualifizierung und der Auswahl von Adjektiven zu Reisen und zu politischen Entwicklungen. Gerade gestern ist schon viel von einem historischen Deal mit dem Iran die Rede gewesen. Deswegen sage ich es nur: Ich glaube, die Reise von Herrn Steinmeier heute Nacht nach Kuba ist eine Außergewöhnliche. Das ergibt sich schon daraus, dass ein Außenminister der Bundesrepublik Deutschland noch nie auf Kuba gewesen ist. Anders ist es mit Vertretern der DDR, die in den Siebzigerjahren einmal die Insel besucht haben, in Zeiten, die andere waren, gewissermaßen auf dem Höhepunkt des Kalten Krieges.

Der Besuch von Herrn Steinmeier soll auch dokumentieren, welchen Weg Kuba und ein großer Teil der internationalen Gemeinschaft auch die Vereinigten Staaten von Amerika und Präsident Obama bei der gegenseitigen Annäherung zurückgelegt haben. Die vorsichtige Öffnung Kubas hat diesen Wandel möglich gemacht. Sie macht aber auch eine kritische Überprüfung der Kuba-Politik durch viele andere Länder möglich.

Wir wollen den sehr vorsichtigen und sehr behutsamen Wandel, den wir in Kuba wahrnehmen, mitgestalten, indem wir unsere bilateralen Beziehungen zu Kuba intensivieren und die Partnerschaft mit Kuba politisch, wirtschaftlich und kulturell ausbauen.

Herr Steinmeier nimmt sich dafür bewusst eine Menge Zeit, um möglichst viele Gespräche mit möglichst vielen Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Kultur in Havanna und außerhalb zu führen. Ich kann Ihnen sagen: Er freut sich sehr auf diesen jetzt inzwischen zweimal verschobenen, dann heute wohl tatsächlich stattfindenden Besuch. Vielen Dank.

FRAGE JUNG: Sie hatten jetzt keinen der Castros als möglichen Gesprächspartner angesprochen. Ist das bewusst entschieden worden, dass man sich nicht mit Castro trifft? Oder ist da vielleicht noch eine leise Hoffnung, dass man sich mit einem der Castros trifft?

DR. SCHÄFER: Es gab von deutscher Seite keine Anfrage zu einer Begegnung mit dem Castro-Bruder Fidel, der keine offiziellen Funktionen in Kuba mehr wahrnimmt. Über das hinaus, was ich Ihnen gesagt habe, bin ich jetzt hier und heute nicht in der Lage, Ihnen mehr zu sagen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Warum gab es keine Anfrage?

DR. SCHÄFER: Es gibt doch so viele interessante Gesprächspartner in Kuba, auch außerhalb von Fidel Castro.

FRAGE BANNAS (zu Griechenland): Herr Seibert, Finanzminister Schäuble hat gestern in Brüssel gesagt, viele in der Bundesregierung seien der Auffassung, ein „Grexit“ wäre die richtige Lösung gewesen, natürlich mit Einvernehmen Griechenlands selber. Ich wollte von Ihnen sicherheitshalber wissen, ob die Bundeskanzlerin zu den vielen gehört. Und dann habe ich an Herrn Jäger gleich die Frage, wen der Finanzminister mit den vielen anderen Kabinettsmitgliedern gemeint haben könnte.

STS SEIBERT: Dann kann ich Ihnen sicherheitshalber antworten, dass die Bundeskanzlerin überzeugt zu der Einigung steht, die in siebzehnstündigen Verhandlungen unter den Staats- und Regierungschefs erreicht worden ist. Der Bundesfinanzminister hat in engster Abstimmung mit der Bundeskanzlerin verhandelt. Das Ergebnis ist eben auch Ausdruck dieser engen Abstimmung, dieser engen Zusammenarbeit. Dass Politiker in der schwierigen Situation, in der Europa durch die Griechenland-Krise war und ist, auch andere Ergebnisse abwägen, das ist verantwortungsvolles politisches Handeln. Aber es zählt jetzt das Ergebnis, das auch immer unsere Priorität war. Das heißt, wenn das griechische Parlament heute, wie vereinbart, und wie in der Einigung von der griechischen Seite zugesichert, die positiven Beschlüsse fasst, dann wird die Bundesregierung sich in der Lage sehen, den Deutschen Bundestag zu bitten, ihr ein Mandat für die Aufnahme von Verhandlungen über ein weiteres Hilfsprogramm zu erteilen.

JÄGER: Genauso ist es. Ich habe den Äußerungen von Herrn Seibert und den Äußerungen des Ministers gestern in Brüssel nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE BANNAS: Und wer waren nun die vielen?

JÄGER: Das sind Äußerungen, die da stehen und ihre Aussagekraft haben. Aber ich werde dem dennoch nichts hinzufügen.

ZUSATZFRAGE BANNAS: Herr Seibert, spielte das Thema Griechenland in irgendeiner Weise heute im Kabinett eine Rolle?

STS SEIBERT: Im Kabinett nicht, nein. Ich habe Ihnen die Themen, die das Kabinett heute beschäftigt haben, vorgetragen.

ZUSATZFRAGE BANNAS: Spielte es sonst irgendwo eine Rolle, weil Sie sagten, im Kabinett hätte es das nicht getan?

STS SEIBERT: Wenn Politiker und Mitglieder der Bundesregierung in diesen Tagen zusammentreffen, dann ist es nicht unerwartet, dass sie auch über Griechenland sprechen. Wir warten auf wichtige Entscheidungen des griechischen Parlaments. Dem würden sich im Falle, dass diese Entscheidungen so ausfallen, wie die griechische Seite das anstrebt, auch Sitzungen des Deutschen Bundestages anschließen. Also das Thema liegt nun durchaus in der Luft; es ist für jeden zu greifen.

Es ging lediglich um den Zeitplan, also die möglichen Schritte der Befassung. Aber das hängt jetzt natürlich alles erst einmal von dem ab, was heute im Athener Parlament geschieht.

FRAGE VALASSOPOULOS: Herr Seibert, wie bewerten Sie das gestrige Interview von Herrn Tsipras? Er hat auch gesagt, dass Herr Schäuble ihm seit März gesagt habe, es gebe auch einen Plan B für ein „Grexit“. Er hatte eine telefonische Besprechung mit Frau Merkel in Berlin, und Frau Merkel hat zu ihm gesagt laut Herrn Tsipras , das ist nicht mein Plan.

STS SEIBERT: Also zunächst einmal bewerte ich das Interview des griechischen Ministerpräsidenten nicht. Die Aussagen stehen für sich, die er da gemacht hat. Für uns ist die Aussage wichtig, in der er angekündigt hat, dass er das Abkommen umsetzen will. Deswegen sage ich noch einmal: Letztlich kommt es darauf an, wie heute das griechische Parlament entscheidet. Denn erst ein positives Votum zu den Reformgesetzen und zu der Gesamtabmachung von Brüssel macht den Weg für alles andere frei.

Zu der Frage des Gesprächs des Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin: Sie wissen, dass ich aus vertraulichen Gesprächen nicht berichte. Ich kann Ihnen in diesem Fall bestätigen, dass es ein solches Gespräch gab. Nach Erinnerung der Bundeskanzlerin war das in Riga, also deutlich vor dem Ablauf der Verhandlungen über das damalige zweite Hilfsprogramm.

ZUSATZFRAGE VALASSOPOULOS: Vor Riga oder nach Riga?

STS SEIBERT: Deutlich vor dem Ablauf der Verhandlungen über das damalige zweite Hilfsprogramm.

FRAGE CHILAS: Ich wollte fragen: Ist dieser Plan für einen Austritt auf Zeit, also für einen temporären Austritt Griechenlands aus der Eurozone, ein operativer Plan? Enthält er einen Zeitplan, enthält er eine Studie über die Auswirkungen und die Folgen, die so etwas erzeugen wird? Oder ist das einfach nur so dahingesagt worden, um eventuell den Druck auf die griechische Regierung zu erhöhen?

STS SEIBERT: Sie greifen jetzt noch einmal das auf, was wir hier am Montag schon sehr ausführlich miteinander besprochen haben. Es gibt dazu auch keinen neuen Sachstand. Es ist wirklich alles gesagt. Wir haben eine Einigung erzielt. Das ist das, was zählt. Das war immer die deutsche Priorität bei den Brüsseler Gesprächen. Nun werden wir unsere Kraft dafür einsetzen, um für diese Einigung zu werben, so wie die griechische Regierung das auf ihrer Seite hoffentlich auch tut.

ZUSATZFRAGE CHILAS: Ich versuche zu begreifen, was da gelaufen ist. Denn es bedarf auch einer Erklärung, was das alles zu bedeuten hat.

Darüber hinaus gibt es einen zweiten Punkt, der sozusagen als eine Grundvoraussetzung für Griechenland vorgebracht wurde, nämlich dass das Geld in eine so genannte Treuhand fließen soll, um diverse Aufgaben zu erfüllen.

Nun, es ist ja seit 2011 bekannt inzwischen ist es auch in der deutschen Öffentlichkeit vollkommen bekannt , dass dieser Plan nicht zu verwirklichen ist. Es ist schier unmöglich, so etwas zu erreichen. In griechischen Medien ist das ganz klar dargelegt worden. Nun, meine Frage ist, ob das nur als Druckmittel benutzt wurde oder auch, um die griechische Regierung Tsipras zu demütigen?

STS SEIBERT: Herr Chilas, wenn es so ist, wie Sie sagen, dass die Dinge völlig klar sind, dass sie in den griechischen Medien auch völlig klar dargestellt worden sind und es ohnehin keine Uneinigkeit gibt, dann weiß ich nicht, warum ich eine wirklich alte Debatte, die an dieser Stelle sehr oft geführt wurde, noch einmal aufmachen soll.

Wir haben in Brüssel darüber sind wir und die anderen europäischen Partner froh; darüber hat sich im Übrigen auch Ministerpräsident Tsipras am Montagmorgen als froh bekannt eine Einigung erzielt, für einen anspruchsvollen Weg, der Griechenland erneut Zugang zu erheblichen europäischen Finanzmitteln gibt gegen die Umsetzung von sehr anspruchsvollen Reformen. Dieser Weg soll über die nächsten drei Jahre geführt werden und ermöglicht nach Auffassung aller Beteiligten die Chance, dass Griechenland zu einem nachhaltigeren Weg zurückkehrt. Darauf konzentrieren wir uns. Das ist jetzt das, was für uns im Vordergrund steht. Das tut es hoffentlich auch für die griechische Seite. So verstehen wir jedenfalls auch die griechischen Äußerungen.

FRAGE JUNG: Ich wollte zur neuen Parallel-Währung in der Eurozone kommen. Die Frage geht an Herrn Jäger und Herrn Seibert. Es geht um Vertrauen. Wie werden Frau Merkel und Herr Schäuble, die ja maßgeblich für diese Einigung verantwortlich sind, beweisen, dass sie das Vertrauen der Griechen verdienen?

STS SEIBERT: Vertrauen ist sicherlich keine neue Währung. Vertrauen muss von Anfang an geherrscht haben. Da, wo Vertrauen zerstört worden ist, muss es wiederhergestellt werden. Das ist ein europäischer Grundgedanke, dass wir nur mit Vertrauen und Regelbefolgung miteinander umgehen können. Nur dann kann auch Solidarität, die unbedingt noch mit hinein gehört, geleistet werden. Das sind keine neuen Gedanken. Das ist allen sehr bewusst. Auch dazu soll die Einigung von Sonntagnacht, Montagmorgen beitragen.

Nun wird sich zeigen, was die Einigung wert ist, wenn nämlich hoffentlich Schritt für Schritt das umgesetzt wird, was da miteinander vereinbart worden ist. Dann kann Vertrauen auch zurückkehren.

JÄGER: Was will ich dazu noch sagen? Ich teile das, was Herr Seibert sagte. Im Übrigen: Welchen größeren Vertrauensbeweis kann es geben als unsere Bereitschaft, jetzt in Verhandlungen über ein drittes Hilfspaket einzutreten?

ZUSATZFRAGE JUNG: Die Frage war, warum die andere Seite Ihnen vertrauen soll. Warum sollen die Griechen der Bundesregierung vertrauen, dass es jetzt besser werden soll?

JÄGER: Ich denke, das stellt jetzt alles auf den Kopf, was sich in den letzten Tagen und Wochen zugetragen hat. Auf dem Tisch liegt ein griechischer Antrag, der um ein solches Hilfsprogramm nachsucht. Ich unterstelle, die griechische Seite hätte diesen Antrag nicht gestellt, wenn sie nicht ein gewisses Zutrauen hätte, dass wir am Ende auch darauf eingehen. So ist es jetzt gekommen. Daran arbeiten wir jetzt.

FRAGE SOBOLEWSKI: Herr Seibert und Herr Jäger, waren der Bundeskanzlerin und dem Bundesfinanzminister die aktualisierte Analyse des Internationalen Währungsfonds bekannt, dass der griechische Schuldenstand mit diesem Programm bis Ende 2018 auf 200 Prozent des BIP steigt?

Die daran anschließende Frage wäre: Hält die Bundesregierung eigentlich eine so hohe Schuldenstandquote für tragbar und wäre sie bereit, sich daran zu beteiligen, dass diese Schuldenstandquote herunterkommt?

STS SEIBERT: Diese Analysen lagen den Staats- und Regierungschefs und den Finanzministern am Wochenende vor. Das sind also die Aussagen des IWF, in deren Kenntnis und auf deren Basis in Brüssel verhandelt wurde, im Übrigen wie Sie wissen in Anwesenheit des IWF.

JÄGER: Genau so ist es.

ZUSATZFRAGE SOBOLEWSKI: Ist das denn tragbar, oder wie ist das tragbar?

JÄGER: Das ist eine Frage darüber haben wir hier auch schon öfters gesprochen , die so ohne weiteres natürlich nicht zu beantworten ist. Das hängt jetzt sehr stark davon ab, wie wir im Laufe der wahrscheinlich oder möglicherweise kommenden Verhandlungen über dieses dritte Hilfsprogramm die Konditionalität ausgestalten und welche fiskalische Wirkung sich daraus ergibt. Das ist das eine Element. Dann ist hier schon der Treuhandfonds erwähnt worden, der in diesen Berechnungen auch eine Rolle spielt. Deshalb gehen wir davon aus, dass eine Lösung möglich sein könnte. Aber wir können den dann wahrscheinlich kommenden Verhandlungen natürlich noch nicht vorweggreifen, und insofern ist auf diese Frage im Augenblick redlicherweise noch keine abschließende Antwort möglich.

FRAGE PAPPAS: Ich habe zwei Fragen. Erstens: Herr Seibert, Sie haben das letzte Mal am Montag gesagt, dass im Laufe der Verhandlungen in Brüssel ein paar Vorschläge bezüglich der Dynamik der Verhandlungen entstanden seien. Ist dieser Vorschlag für den temporären „Grexit“ auch ein Teil dieser dynamischen Vorschläge?

Die zweite Fragen an Herrn Jäger: Stimmt es, dass der Bundesfinanzminister Schuldscheine für die Brückenfinanzierung vorgeschlagen hat?

STS SEIBERT: Wir haben über dieses Thema, dass Sie da ansprechen, am Montag wirklich ausführlich gesprochen. Ich habe dem jetzt nichts Neues hinzuzufügen; es ist wirklich alles gesagt.

Ich greife einfach noch einmal auf das zurück, was die Bundeskanzlerin am Montag in ihrer Pressekonferenz gesagt hat: Angesichts der Einigung bedarf es keines Plans B. – Wir wollen jetzt an der Einigung und ihrer Umsetzung arbeiten, wie wir hoffen, dass es auch die griechische Seite tun wird.

JÄGER: Was die Schuldscheine angeht, so ist es richtig, dass wir dieses Element in die Diskussion eingeführt haben. Das hat mit einem Satz in der Erklärung zu tun, nämlich dem Satz oder Hinweis, dass die Risiken für die Finanzierung in der Übergangszeit allein bei Griechenland liegen. Es muss jetzt, wenn wir über eine sogenannte Brückenfinanzierung reden, sichergestellt werden, dass dies auch umgesetzt wird. Dafür gibt es verschiedene denkbare Ansätze. Einer dieser Ansätze wären sogenannte Schuldscheine.

Die Gespräche über die Brückenfinanzierung laufen. Ich kann dem Ergebnis dieser Gespräche im Augenblick noch nicht vorweggreifen.

ZUSATZFRAGE PAPPAS: Können Sie etwas ausführlicher sagen, wie diese Schuldscheine als Brückenfinanzierung für die Partner funktionieren sollen?

JÄGER: Das ist so schwer, glaube ich, gar nicht zu begreifen. Die griechische Regierung steht in der Pflicht, am kommenden Montag, am 20. Juli, eine Rückzahlung an die EZB zu leisten. Sie ist weiterhin im Zahlungsrückstand gegenüber dem IWF. Nach unserer Auffassung wäre der IWF sogar zuerst zu bedienen, weil er der vorrangige Gläubiger ist.

Die Frage, die man jetzt beantworten muss, ist: Wie kommt man zu der Liquidität, die es erlaubt, diesen Verpflichtungen nachzukommen? Da gibt es verschiedene Lösungsmöglichkeiten und –ansätze, und eine wäre in der Tat, dass man sagt, dass die griechische Regierung innerstaatliche Zahlungsverpflichtungen dadurch bedient, dass sie solche Schuldscheine verbunden mit einem später einzulösenden Zahlungsversprechen ausstellt und dadurch Mittel freisetzt, die man dann nutzen könnte, um den internationalen oder externen Verpflichtungen nachzukommen.

FRAGE JORDANS: Darf ich dem Kollegen noch eine Frage überlassen? Dieses Thema, wie diese Schuldscheine zu funktionieren haben, interessiert mich nämlich auch.

VORS. DR. MAYNTZ: Wir haben immer eine Nachfrage. Dann treten Sie Ihre Frage an ihn ab. Bitte schön!

FRAGE PAPPAS: Heißt das, dass die griechische Regierung heute und bis Montag eigentlich Schuldscheine ausstellen soll?

JÄGER: Nein. Ich sagte ja: Das muss man jetzt im Kontext sehen. Es gibt verschiedene Ansätze. Es gibt auch später folgende Zahlungsverpflichtungen, die auf der Zeitleiste weiter hinten angesiedelt sind. Die Diskussion darüber ist im Augenblick im Fluss. Es gibt auch noch andere Ansätze dazu, wie man die notwendige Liquidität gewährleisten kann. Diese Beratungen laufen tagesaktuell. Das ist das Thema, über das wir heute mit unseren Partnern in der Eurogruppe reden, und ich kann diesen Gesprächen nicht vorweggreifen. Aber es ist unsere Absicht, hier zu einem Ergebnis zu kommen.

FRAGE JORDANS: Der unabhängige Menschenrechtsexperte der UNO für internationale Schulden, Herr Bohoslavsky, hat heute gesagt, dass man in den Verhandlungen der Gläubiger Griechenlands mit Griechenland auch schauen müsse, dass man seinen Menschenrechtsverpflichtungen nachkommt; das heißt, dass keine Menschenrechtsverpflichtungen, die die Bundesrepublik, die EU, Griechenland usw. haben, gebrochen werden, indem man zu viel Austerität von Griechenland verlangt. Gibt es vonseiten der Bundesregierung oder der EU irgendwelche Maßnahmen, das zu prüfen, also jede Maßnahme, die man von Griechenland verlangt, auch auf ihre Kompatibilität mit diesen internationalen Rechten zu überprüfen?

JÄGER: Das scheint mir jetzt einigermaßen abstrus. Ich kenne diesen Herren nicht, und ich kann beim besten Willen nicht erkennen, wo wir bei all dem, was wir über die letzten sechs Monate hinweg getan haben es sind ja nicht nur Wochen, sondern seit Januar sechs Monate , die Menschenrechte in irgendeiner Weise auch nur im Anflug nicht geachtet hätten.

ZUSATZ JORDANS: Ich meine beispielsweise das Recht auf Gesundheitsversorgung oder Essen oder Schulung oder Ausbildung usw. usf., also den Fall, dass diese Grundrechte in Griechenland wegen der Geldknappheit oder Ähnlichem nicht mehr gegeben sind.

JÄGER: Jetzt lassen wir die Kirche einfach einmal im Dorf! Dafür sehe ich wirklich keinen Anlass.

ZUSATZFRAGE JORDANS: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

FRAGE VALASSOPOULOS: Laut deutscher Presseberichte sind diese IOUs eine schmutzige Lösung oder ein „Mini-Grexit“. Glauben Sie das auch?

Der österreichische Kanzler, Herr Faymann, hat gesagt, Herr Schäuble sei ein Provokateur. Haben Sie einen Kommentar gegenüber Herrn Faymann?

JÄGER: Nein, ich werde mich hier ja jetzt nicht auf ein Duell mit Herrn Faymann einlassen. Sie wissen, dass der Bundesfinanzminister kein Provokateur ist, sondern dass er mit großem Ernst und wirklich enormer Geduld an einer europäischen Lösung mitgearbeitet und diese gesucht hat. Diese Lösung ist jetzt gefunden worden, und jetzt arbeiten wir mit großer Energie und mit Hochdruck daran, dass diese Lösung umgesetzt werden kann.

ZUSATZFRAGE VALASSOPOULOS: Sind diese IOUs ein „Mini-Grexit“?

JÄGER: Nein, das ist kein „Mini-Grexit“. Das sind auch keine schmutzigen Papiere. Das sind Papiere, die man auf blütenweißem Papier drucken kann. Das ist ein technisches Instrument. Sie dürfen das jetzt bitte auch nicht überbewerten. Das ist ein technisches Instrument, das auch anderswo auf der Welt in Situationen akuter Liquiditätsengpässe zur Anwendung gekommen ist. Das bekannteste Beispiel dafür ist etwa Kalifornien. Das ist eine technische Frage. Ich würde das hier nicht in diesem Sinne bewerten.

FRAGE JUNG: Herr Jäger, ich wollte einmal zum IWF kommen. Der steht ja kurioserweise mittlerweile auf der Seite Griechenlands und fordert einen Schuldenschnitt bzw. fordert, dass 30 Jahre lang nicht zurückgezahlt werden müsse. Er hat dies auch zur Bedingung für ein weiteres Hilfsprogramm gemacht. Jetzt ist die Frage: Wie und warum will man den IWF an Bord behalten, wenn dessen eigene Regeln sind, dass man keinen Ländern helfen darf, die eine nicht tragbare Schuldenlast haben?

JÄGER: Diese Diskussion, Herr Jung, ist auch nicht neu. Sie erinnern sich vielleicht: Wir haben im April darüber gesprochen, und wir haben vor genau zehn Tagen über dieses Thema gesprochen. Es gibt sehr strikte und eindeutige Regularien, nach denen der IWF operiert. Das heißt, er muss, wenn er sich an einem Länderprogramm beteiligen will, feststellen, ob die Schuldentragfähigkeit dieses Landes gegeben ist; das ist sozusagen die Voraussetzung.

Dann gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese Schuldentragfähigkeit herzustellen oder zu erreichen. Eine theoretische Möglichkeit wäre es, einen Schuldenschnitt zu machen. Diese Möglichkeit scheidet im europäischen Falle aus, weil Artikel 125 des EU-Vertrags das verbietet. Das heißt, wir sind bei allen Hilfsprogrammen, die wir gemeinsam mit dem IWF angestoßen haben, den Weg gegangen, die fiskalische Basis, also die Einnahme- und Ausgabebasis des jeweiligen Programmlandes, so wiederherzustellen, dass eine Schuldentragfähigkeit erreicht werden kann. Das ist bei allen Programmländern gut gelungen. Wir waren im Falle Griechenlands Ende des vergangenen Jahres sogar ebenfalls auf einem Pfad, von dem wir den Eindruck hatten, dass das funktionieren kann und dass diese Rechnung am Ende aufgehen wird. Die letzten sechs Monate haben all das ziemlich auf den Kopf gestellt. Das heißt, wir müssen jetzt unter erschwerten Bedingungen neu ansetzen.

Aber wie ich es vorhin schon zu Herrn Sobolewski sagte: Wir glauben nach wie vor, dass das auch im Falle Griechenlands über den beschriebenen Weg möglich ist also am Ende die Umsetzung fiskalwirksamer Strukturreformen und die Schaffung von Wachstum durch eine vernünftige Wirtschaftspolitik und dass wir mit dem Treuhandfonds ein zusätzliches Element haben, das diese Schuldentragfähigkeit unterstützen kann. Deshalb glauben wir, dass das ein erreichbares Ziel sein kann. Das hängt jetzt aber sehr stark davon ab, wie die Verhandlungen ablaufen werden, wenn es denn eine Eröffnung von Verhandlungen geben wird. Erst im Zuge dieser Verhandlungen kann man dann abschließend die Frage seriös beantworten, ob die Schuldentragfähigkeit gegeben ist.

STS SEIBERT: Ich möchte ganz gerne etwas hinzufügen oder aus meiner Sicht richtigstellen: Es ist nicht so, Herr Jung, wie Sie sagen, dass sich nun plötzlich eine Institution quasi an die Seite Griechenlands gestellt habe. Wir alle, die europäischen Partner Griechenlands, stehen an der Seite dieses Landes. Ausdruck dessen sind die dreistelligen Milliardensummen, die Griechenland seit 2010 an Finanzhilfen empfangen hat. Ausdruck dessen sind viele bilaterale Bemühungen der europäischen Staaten, um den Griechen zu helfen. Ausdruck dessen ist auch, dass die europäischen Partner trotz einer sehr schwierigen Situation in der ersten Hälfte dieses Jahres noch einmal bereit sind, den Weg für Verhandlungen über ein drittes Hilfsprogramm zu ebnen.

ZUSATZ JUNG: Ich verstehe immer noch nicht, warum das deutsche Finanzministerium der einzige wirkliche Player in diesem ganzen Euro-Krisenszenario ist, der sagt, dass ein Schuldenschnitt nicht sein muss. Da sind Sie die Einzigen. Sie scheinen ja der Geisterfahrer der Eurozone zu sein!

JÄGER: Nein, Herr Jung, um Gottes willen! Ich kann Ihnen an dieser Stelle jetzt wirklich herzlich die Lektüre der Gipfelerklärung anempfehlen, die von 19 Mitgliedstaaten der Eurozone verabschiedet wurde, übrigens inklusive Griechenlands. Dort finden Sie all das ausbuchstabiert. Unter anderem ist dort auch der Hinweis darauf zu lesen, dass ein „haircut“ mit dem europäischen Recht nicht vereinbar ist und deswegen durch diese Erklärung ausgeschlossen wird. Insofern sind wir da beileibe nicht isoliert.

Ich darf Ihnen, wenn Sie das ruhiger schlafen lässt, außerdem versichern, dass wir mit unserer Einschätzung in der Eurogruppe definitiv nicht alleine waren, sondern dass es von Beginn an viel, viel Unterstützung gab. Deutschland war an keiner Stelle und niemals isoliert, ganz im Gegenteil; das kann man guten Gewissens sagen. Auf dieser Basis ist dann auch die Erklärung verabschiedet worden, die ja den gemeinsamen Willen zum Ausdruck bringt, jetzt mit Griechenland in Gespräche über ein Hilfsprogramm einzutreten und es zu einem guten Ende zu bringen.

FRAGE DR. VON MALLINCKRODT: Ich wollte noch einmal zur Vertrauensmünze zurückkommen und sie umkehren, also sozusagen nicht das Vertrauen Griechenlands in die Eurozone betreffend, sondern umgekehrt. Momentan wird ja in den Fraktionen heftig diskutiert, vor allem bei der Union. Ein Punkt sind dabei die Reformauflagen. Wir haben ja in den letzten fünf Jahren erlebt, dass einiges umgesetzt wurde, vieles aber eben nicht so, wie es vorher besprochen war. Daher habe ich eine Frage an Herrn Jäger und vielleicht auch an Herrn Seibert: Die Verhandlungen werden ja erst noch kommen, aber was für neue Anhaltspunkte dafür gibt es, dass wir in Zukunft vertrauensvoller sein können, dass die Reformauflagen auch tatsächlich umgesetzt werden und dass das auch ein bisschen mehr Erfolg haben soll? Was gibt es da zu vermelden?

JÄGER: Um eben diesen Erfahrungen Rechnung zu tragen, hat man ja jetzt beim Gipfel ein abgestuftes Verfahren verabredet. Sie wissen, dass das griechische Parlament bis heute Abend eine Gesetzgebung auf vier in der Erklärung beschriebenen Feldern verabschieden muss, und zwar als Voraussetzung dafür, dass der Bundestag überhaupt zusammentreten und eine Mandatierung erteilen kann. Das gilt auch für andere nationale Parlamente in den Mitgliedstaaten der Eurozone. Das heißt, wir werden uns dieses Vertrauen jetzt einfach ganz langsam, aber sehr konsequent und Schritt für Schritt wieder erarbeiten müssen, und das geschieht nur dadurch, dass die griechische Regierung das umsetzt, was vereinbart wurde. Ich hoffe, dass das griechische Parlament das heute Abend tun wird. Dazu kann ich im Weiteren natürlich nichts sagen. Es ist allein Sache des griechischen Parlaments, darüber zu befinden, und das wird man dann morgen zu bewerten haben. Wenn das Parlament in Athen heute Abend oder heute Nacht eine solche Entscheidung treffen wird, dann wird das sehr, sehr schnell durch die drei Institutionen begutachtet werden. Diese Einschätzung wird dann der Eurogruppe vorliegen, und die Eurogruppe wird dann entscheiden, ob den Bedingungen so, wie sie in der Erklärung formuliert wird, Rechnung getragen worden ist. Auf dieser Basis kann dann der Minister dem Bundestag Bericht erstatten und sagen: Der Schritt ist vollzogen worden. Dann können wir in die weitere Debatte einsteigen.

ZUSATZFRAGE DR. VON MALLINCKRODT: Ganz so war die Frage nicht gemeint, weil das Prozedere für diese Woche ja klar ist, ebenso, dass die Abstimmung sozusagen schon mit konkreten Reformen verbunden ist. Die Frage bezieht sich auf die Zeit danach. Da kommt ja noch unglaublich viel, was dann in Griechenland tatsächlich auch an Reformen passieren muss. Wie sieht es dann für diese Zeit aus? Was ist da vorgesehen?

JÄGER: Ich kann den Verhandlungen jetzt nicht vorweggreifen, aber Sie dürfen sicher davon ausgehen, dass wir an diesem Prinzip festhalten werden. Das heißt, es wird sehr klare Absprachen geben, und diese Absprachen werden mit zeitlichen Fristen verknüpft sein.

STS SEIBERT: Sollte es dazu kommen, dass Finanzhilfen gewährt werden, wird natürlich wieder die Überwachung der Umsetzung durch die drei Institutionen greifen, und das wird eine sehr gewissenhafte Überwachung sein.

FRAGE BANNAS: Herr Seibert, geht aus der Bemerkung von Herrn Jäger, dass der Finanzminister dem Bundestag Bericht erstatten werde, hervor, dass die Bundeskanzlerin an diesem Freitag keine Regierungserklärung abgeben wird?

STS SEIBERT: Unter dem Vorbehalt der Entscheidung des griechischen Parlaments, die natürlich für den Fahrplan des Deutschen Bundestags wichtig ist, wird, wenn es zu der vereinbarten Debatte kommen wird, die Bundeskanzlerin in dieser Debatte das Wort ergreifen.

ZUSATZFRAGE BANNAS: In Form einer Regierungserklärung?

STS SEIBERT: In Form eines Debattenbeitrags, einer Rede.

ZUSATZFRAGE BANNAS: Wird der Finanzminister quasi als erster Redner dem Bundestag Bericht erstatten, oder wie habe ich Sie eben verstanden?

JÄGER: Nein, so war das nicht gemeint, Herr Bannas. Sie wissen, dass es in dieser Woche zahlreiche Gespräche geben wird. Es wird die Befassung von Ausschüssen geben. Es wird Fraktionssitzung geben. Es wird eine Debatte geben. Wer dann in welcher Reihenfolge wann und wo reden wird, ist meines Erachtens oder meines Wissens noch offen.

FRAGE: Ich habe noch eine Frage zur Analyse des IWF in den Verhandlungen zwischen Griechenland und den Partnern. Welche Rolle hat diese Analyse in den Verhandlungen gespielt? Hat man die Analyse seitens des Bundesfinanzministers und der Bundeskanzlerin einfach zu pessimistisch gefunden? War sie falsch? Teilte man die Meinung nicht, oder ist man davon ausgegangen, dass die Strukturreformen zum Beispiel genügende Wachstumsimpulse auslösen würden, sodass die Tragfähigkeit der griechischen Schulden wiederhergestellt werden kann?

JÄGER: Ich kann nur sagen, dass wir die Analysen des IWF immer sehr ernst nehmen und dass wir sie für sehr verlässlich halten. Die Objektivität des IWF ist unbestritten. Aber es ist so, wie Herr Seibert es schon dargestellt hat: Das Wissen um diese Einschätzung des IWF lag vor, als am Wochenende zuerst in der Eurogruppe und dann beim Euro-Gipfel verhandelt und gesprochen wurde. Der IWF war vor Ort. Das sind jetzt auch, was den Grundtenor angeht, keine neuen Einschätzungen. Wir hatten hier ich habe immer wieder einmal darauf hingewiesen auch schon im April nach dem Treffen der Finanzminister in Riga diese Debatte geführt. Das heißt, all das war einbezogen. Die Reaktion darauf, die Schlüsse, die wir aus dieser Einschätzung des IWF ableiten, habe ich hier ja vorhin dargelegt.

ZUSATZFRAGE: Heißt „Hoffnung“, dass Sie diese Analyse ernst nehmen?

JÄGER: Ja, selbstverständlich!

ZUSATZFRAGE: Dann ist die Hoffnung also, dass diese Reformen, die Griechenland vereinbart hat, Wachstum auslösen. Ist das die Hoffnung in Bezug darauf, wie man diesen Pessimismus des IWF überwindet?

JÄGER: Nein, das ist ja ein ganzes Bündel von Wirkmaßnahmen. Es gibt die fiskalische Seite, die natürlich davon beeinflusst sein wird, mit welchen Wachstumsentwicklungen wir dann zu rechnen haben oder welche wir erleben werden. Es gibt das zusätzliche Element des Treuhandfonds. All das muss man dann im Zusammenhang sehen.

Ich kann es aber wirklich nur noch einmal wiederholen: Wir glauben, dass das ein gangbarer Weg sein könnte. Wie er sich konkret ausgestaltet, wird sich aber erst am Ende dieser Verhandlungen zeigen können.

FRAGE CHILAS: Ich habe eine technische Frage: Taugen diese Schuldscheine, die ja nicht schmutzig sind, auch für den außerstaatlichen Verkehr? Könnte Athen zum Beispiel der EZB oder der Bundesrepublik ein paar Milliarden Euro in Schuldscheinen anbieten, auch unter dem Vorbehalt, dass das dann zum gegebenen Zeitpunkt in richtige Euros umgewandelt wird?

JÄGER: Herr Chilas, jetzt hätten wir fast den Stein des Weisen gefunden, aber ich muss Sie leider enttäuschen: Nein, das ist natürlich nicht so. Schuldscheine dieser Art bedienen grundsätzlich und immer nur innerstaatliche Schulden.

FRAGE: Herr Seibert, gestern hat François Hollande gesagt, dass er mit der Kanzlerin über eine Wirtschaftsregierung der Euro-Länder sprechen wolle. Er hat gesagt: Wir müssen mehr Demokratie schaffen. – Was denkt die deutsche Regierung darüber?

STS SEIBERT: Sie wissen ja, dass Deutschland und Frankreich bezüglich des Themas der Reform der Wirtschafts- und Währungsunion ohnehin in sehr engem Kontakt stehen. Wir haben im Mai gemeinsam mit der französischen Regierung ein Papier dazu vorgelegt, wie man die Wirtschafts- und Währungsunion weiterentwickeln kann. Wie Sie wissen, hat sich gerade der Europäische Rat im Juni mit dem Bericht der Präsidenten zu diesem Thema befasst. Der Rat wird nun darüber beraten, und das verfolgen wir. Dieser Diskussion kann und will ich nicht vorgreifen. Aber die deutsch-französischen Beiträge liegen natürlich auch mit auf dem Tisch.

FRAGE SOBOLEWSKI: Ich muss doch noch einmal eine ganz kleine technische Frage stellen. Den Barwert von Schulden kann man dadurch verringern, dass man entweder den Rückzahlungsbetrag verringert das wäre ein „haircut“, den Sie ausschließen, weil das innerhalb der Eurozone illegal wäre , und der andere Weg wäre, dass man die Kreditkonditionen so anpasst zum Beispiel über sehr, sehr lange Laufzeiten, und darauf geht auch der IWF ein , dass der Barwert der Schulden sinkt. Wären Sie denn bereit, diesen zweiten Weg 20, 30, 40 oder 50 Jahre für die Rückzahlung der Schulden mitzugehen, um den Schuldenstand in Griechenland zu verringern?

JÄGER: Es ist richtig: Diese Möglichkeit besteht technisch. Es bleibt aber bei der Aussage, die wir hier getroffen haben: Das ist sicherlich ein Element, das man in Betracht ziehen kann. Das wird aber nicht die Lösung sein, wenn das zu einem signifikanten Barwertverlust führt. Denn dann hätten wir am Ende nichts anderes als einen Schuldenschnitt durch die Hintertür.

FRAGE JUNG: Wir waren ja gerade beim Thema „Reform der Währungsunion“. Herr Seibert, Herr Jäger, wenn Sie immer wieder betonen, dass es nach den Regeln keinen Schuldenschnitt geben darf, warum ändert man dann nicht einfach die Regeln? Selbst der Bundespräsident hat am Sonntag gesagt: „Wenn sich die Regeln als untauglich erwiesen haben, muss man neu über ein Regelwerk sprechen.“ Warum nicht die Regeln ändern?

STS SEIBERT: Ich glaube, Sie sollten den Bundespräsidenten jetzt nicht einfach so für eine Aussage zum Bail-out-Verbot im europäischen Regelwerk instrumentalisieren. Die Regeln sind sinnvoll, und deswegen wird Deutschland auch an ihnen festhalten. Aber Herr Jäger kann das sicherlich noch ausführen.

JÄGER: Nein, ich hätte das genauso formuliert. Warum sollen wir etwas ändern, das gut ist, sich bewährt und seine Logik hat?

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie haben gerade gesagt, dass Sie mit Frankreich über eine Reform der Währungsunion reden wollen. Das ist doch der perfekte Zeitpunkt, um zu sagen: Wir müssen die Regeln ändern.

STS SEIBERT: Das stimmt. Wir haben mit Frankreich sogar schon über konkrete Vorschläge geredet und diese haben wir auch in Europa eingebracht. Dies sind allerdings Vorschläge, die realistischerweise erst einmal innerhalb der bestehenden Regeln umgesetzt werden können.

FRAGE PAPPAS: Herr Jäger, wird das Thema Schuldentragfähigkeit, IWF und Analysen auch ein Thema beim Gespräch von Herrn Lew und Herrn Schäuble sein?

JÄGER: Ich kann diesem Gespräch nicht vorweggreifen. Ich nehme an, es wird auch um Griechenland gehen. Daneben das wissen Sie haben wir im Augenblick die G7-Präsidentschaft inne. Das heißt, es gibt eine Reihe von anderen Themen, die wir mit den amerikanischen Freunden besprechen werden. Am Ende wird das Gespräch erst morgen stattfinden. Deshalb kann ich Ihnen jetzt unmöglich vorhersagen, worum es geht. Auch für dieses Gespräch wie für alle anderen Gespräche gilt, dass es ohnehin dem Gebot der Vertraulichkeit unterliegt.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, ich wollte zum Thema NSA kommen. Erst einmal eine konkrete, abstrakte Frage in Sachen Kanzleramt: Wurden eigentlich mittlerweile die Telefonnummern bzw. die Telefonleitungen ausgetauscht?

STS SEIBERT: Über Kommunikationsmethoden, Kommunikationswege und Kommunikationseinrichtungen im Bundeskanzleramt und überhaupt in der Bundesregierung berichte ich natürlich hier nicht öffentlich.

ZUSATZFRAGE JUNG: Kann die Bundesregierung mittlerweile einschätzen, was das für eine Quelle war, von der WikiLeaks die letzten „leaks“ bekommen hat? Das war ja offensichtlich nicht Herr Snowden.

STS SEIBERT: Dazu habe ich keine Erkenntnisse und auch keine Meinung zu äußern. Es scheint mir auch nicht in erster Linie an der Bundesregierung, dem nachzuforschen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Eine Frage an das Verteidigungsministerium. Können Sie bestätigen, ausschließen oder dementieren, dass das deutsche Patriot-Abwehrsystem gehackt wurde?

NANNT: Das kann ich ausschließen. Es gibt überhaupt keinen Anhaltspunkt dafür, dass ein Hack stattgefunden hat.

FRAGE DR. VON MALLINCKRDOT: Ich möchte noch einmal zum Thema Iran zurückkehren; ich habe das vorhin verpasst. Herr Dr. Schäfer, gestern war ein großes Thema, dass die israelische Seite ihre Sorge darüber geäußert hat, dass die Schiedsgerichte, die auf den 100 Seiten Chance oder Hoffnung, wie es genannt wurde, stehen, sozusagen ein Hindernis sein könnten, tatsächlich zu überprüfen, wie es denn geschildert wurde. Was sagen Sie dazu?

DR. SCHÄFER: Das Thema „Israel und Kritik Israels an dem Abkommen“ hatten wir hier in der Tat schon behandelt.

Zu Ihrem konkreten Punkt ergänze ich gerne. Ich vermute, dass Sie mit „Schiedsgericht“ ich bin allerdings eher in der englischen Terminologie die „Joint Commission“ meinen. Ich kann darin keine Bedrohung erkennen. Im Gegenteil. Die ganzen Verfahren, Abläufe, Entscheidungsprozesse und insbesondere die Mehrheitsverhältnisse, die für Entscheidungen der „Joint Commission“ gefunden und gewählt worden sind, stellen im Grunde sicher, dass nach einem sehr intensiven technischen und dann politischen Verfahren für den Fall, dass die eine oder andere Seite Verstöße gegen die abschließende Vereinbarung sieht

Nehmen wir an, wir würden glauben, die Iraner verstoßen gegen die Begrenzungen der nuklearen Anreicherung. Dann gibt es sehr straffe Verfahren, die sicherstellen, dass innerhalb kürzester Zeit all die Sanktionen, die jetzt sequenziell gegenüber dem Iran aufgehoben werden, ohne Schwierigkeiten im Sicherheitsrat oder anderswo telquel wieder verhängt werden können. Aus unserer Sicht sind die Verfahrensabläufe in der „Joint Commission“ ein Argument für die Vereinbarungen und nicht dagegen. Ein Veto eines P5-Staates sei es China, Russland, seien es die Vereinigten Staaten, Frankreich, Großbritannien gegen das, was gemeinhin als „snapback“ bezeichnet wurde, nämlich die Möglichkeit, sofort wieder in das alte Sanktionsregime zurückzukehren, ist nach den Regeln für einen ganz langen Zeitraum ausgeschlossen.

Das bestärkt uns eigentlich in der Gewissheit, dass wir ein Regime, ein Systemverfahren gefunden haben, mit dem, sofern sich die Iraner an die Vereinbarung halten, materiell ausgeschlossen wird, dass es ein substanzielles nukleares Anreicherungsprogramm gibt, das irgendwie militärische Qualität haben könnte. Darüber hinaus haben wir ein System der Verifikation und der Umkehr installiert, das sicherstellt, dass wir bei Verstößen wieder ganz schnell in den Status quo ante zurückkehren können.

FRAGE KNABE: Herr Dr. Schäfer, inwieweit ist denn sichergestellt, dass die Signatarmächte, die Fünf-plus-eins-Mächte, ihre Informationen über die Einhaltung oder den Bruch der Vereinbarung untereinander austauschen? Sie haben ja durchaus unterschiedliche Quellen.

DR. SCHÄFER: In erster Linie ist es nach den Regeln der abschließenden Vereinbarung an der Internationalen Atomenergiebehörde in Wien, diese Überprüfungen vorzunehmen. Der Iran ist eine Menge Verpflichtungen gegenüber der Internationalen Atomenergiebehörde eingegangen, die weit über das hinausgehen, was jeder andere Mitgliedstaat des ersten Zusatzprotokolls des Nicht-Verbreitungsvertrags gegenüber der Internationalen Atomenergiebehörde jemals einzugehen bereit gewesen ist. Bis zu 25 Jahre ist sichergestellt, dass es ein Sonderregime gibt. Darüber hinaus gelten die strengen Regeln des ersten Zusatzprotokolls der Internationalen Atomenergiebehörde.

Sie haben vielleicht auch mitbekommen, dass es gerade in der letzten Woche einen intensiven Austausch mit dem Generalsekretär und seinen Mitarbeitern der Internationalen Atomenergiebehörde mit den E3+3 gegeben hat, um sich im Verhandlungsprozess abzustimmen, aber auch vielleicht noch wichtiger einen Austausch mit der iranischen Regierung gegeben hat, um all das, was jetzt auch Teil der abschließenden Vereinbarung ist, vorab zu besprechen, zu vereinbaren und vor allen Dingen darauf zu achten, dass es schnell, überprüfbar und verlässlich umgesetzt werden kann.

ZUSATZFRAGE KNABE: Heißt das, dass alle Informationen, die die verschiedenen Länder aus verschiedenen Fällen haben, in Wien gemeldet werden müssen und dort zusammenlaufen?

DR. SCHÄFER: Es gibt ja unterschiedliche Formen von Informationen: solche, die man in der Zeitung findet, und andere, die vielleicht auf andere Art und Weise beschafft worden sind oder werden. Sie werden sicherlich verstehen, dass ich dazu jetzt keine Aussagen treffen kann. Sicher ist, dass die Informationen, die wir über Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem iranischen Nuklearprogramm zur Hand haben werden, auf den Tisch kommen und zur Sprache gebracht werden spätestens dann, wenn wir der Meinung sind, dass es sich dabei um einen Verstoß gegen die gestern geschlossene Vereinbarung handelt.

Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass wir gestern zwar die Vereinbarung geschlossen haben, aber es natürlich noch einiger Umsetzungsschritte bedarf. Wir glauben daran, dass uns das gelingen wird, und sind auch sehr zuversichtlich. Es braucht unter anderem noch eine Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen die irgendwann in den nächsten Tagen noch eingebracht werden , mit der die abschließende Vereinbarung gewissermaßen zu geltendem Völkerrecht umgewandelt wird. Dann gilt das, was Sie im Annex 5 der abschließenden Vereinbarung finden, nämlich die Sequenz der gegenseitigen Schritte, die dann hoffentlich Anfang nächsten Jahres dazu führt, dass alle Bedingungen dafür erfüllt sind, die ersten Sanktionen gegenüber dem Iran tatsächlich aufzuheben.

FRAGE JUNG: Ich habe eine Lernfrage zu diesen Vereinbarungs-Kontrollmaßnahmen: Herr Schäfer, können Sie ausschließen, dass der BND im Iran unterwegs ist und diesbezüglich tätig ist?

DR. SCHÄFER: Erst einmal: Das Auswärtige Amt und der BND ich kann da ja jetzt nicht für den BND sprechen. Ausschließen kann ich auch gar nichts. Ich kann nur darauf verweisen, dass wir gestern gemeinsam mit unseren Partnern in den E3+3 Regelungen gefunden haben, die es möglich machen, auch ohne nachrichtendienstliche Erkenntnisse weitgehend sicherzustellen, dass es eben kein iranisches nukleares Anreicherungsprogramm geben kann, das in irgendeiner Weise militärisch genutzt werden würde. Das ist für uns das Entscheidende, und dafür gibt es insbesondere im Annex 1 dieser abschließenden Vereinbarung der ja inzwischen auch für Sie auf den Webseiten der Europäischen Union öffentlich zugänglich ist eine unglaubliche Fülle von Detailvereinbarungen und Verpflichtungen der iranischen Regierung, der iranischen Seite, auf deren Einhaltung wir pochen werden und deren Einhaltung wir auch überprüfen werden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Seibert, können Sie ausschließen, dass der BND im Iran unterwegs ist?

STS SEIBERT: Herr Jung, der BND operiert im Ausland aufgrund seines Auftrages und des BND-Gesetzes und sammelt Informationen, die zur Sicherheit unseres Landes beitragen. Über einzelne Operationen, einzelne Einsatzgebiete kann ich hier selbstverständlich nicht berichten.

FRAGE DR. VON MALLINCKRODT: Herr Schäfer, ich möchte meine vorherige Frage noch einmal ganz kurz präzisieren, denn vielleicht war das mit den Schiedsgerichten ja auch eine Übersetzungsfrage. Was ich meinte ist, dass es in der Vereinbarung sozusagen eine Klausel gibt, dass man vorab, ehe man Zutritt zu sämtlichen Anlagen bekommt, in Absprache mit den Iranern tritt, und dass es, falls es zu einem Streitfall kommt ich glaube, das heißt dann „Arbitration Board“ oder so ähnlich , eine Art Schiedsgericht gibt, das eben zu entscheiden hat, ob man den Zutritt bekommt. Das war, glaube ich, Anlass für die israelische Seite, zu fragen: Ist dann auch wirklich gewährt, dass man überhaupt diese Aufklärung bekommt?

DR. SCHÄFER: Es ist gut, dass Sie nachfragen, denn in der Tat habe ich dann nicht auf Ihre Frage geantwortet, sondern auf etwas, was Sie gar nicht gefragt hatten tut mir leid.

Den E3+3 war es von Anfang an und gerade bei durchaus kontroversen Verhandlungsteilen in den letzten zwei Wochen sehr wichtig, sicherzustellen, dass all das, was die Iraner in der abschließenden Vereinbarung zugesichert haben, auch überprüfbar ist. Das ist nach den Regeln dieser abschließenden Vereinbarung dann im Wesentlichen eine Aufgabe der Internationalen Atomenergiebehörde.

Sensibilitäten im Hinblick auf militärische Anlagen sind von iranischer Seite ja auch öffentlich gemacht worden. Deshalb ging es in den Vereinbarungen und Verhandlungen darum, ein System, ein Verfahren zu finden, das aus unserer Sicht wasserdicht sicherstellt, dass dann, wenn es konkrete Verdachtsmomente über nukleare Aktivitäten im Iran gibt völlig unabhängig davon, wo sie stattfinden, ob in zivilen Anlagen oder militärischen Anlagen , ein Zugang für Kontrolleure, Inspekteure der Internationalen Atomenergiebehörde sichergestellt ist.

Die Regelungen, wie Sie die gerade in Ihrer Frage zitiert haben, sind aus unserer Sicht, sind aus Sicht der E3+3 absolut hinreichend, um sicherzustellen, dass eine solche Überprüfung stattfinden kann. Man darf einfach nicht vergessen: Nukleare Forschung, nukleare Entwicklung ist ja nichts, was man mal so eben aufbaut und dann wieder abbaut oder mal hier aufbaut und mal da aufbaut und täglich umlagern kann. Vielmehr sind die Spuren solcher Aktivitäten und ist auch die Beobachtung solcher Aktivitäten über einen längeren Zeitraum möglich. Die Verfahren, die da zwischen der Internationalen Atomenergiebehörde und dem Iran vereinbart worden sind, und diejenigen, die sich zusätzlich in der abschließenden Vereinbarung finden, sind aus unserer Sicht hinreichend und wasserdicht.

FRAGE JUNG: Ich habe noch eine kurze Frage an das Innenministerium und eine Frage an das BMJ zum Thema Pressefreiheit und der Anzeige von Herrn Maaßen. Herr Plate, Sie hatten letztens gesagt, das sei ein üblicher Vorgang. Wie oft stellen Sicherheitsbehörden oder Bundesbehörden Strafanzeige beim Generalbundesanwalt wegen ähnlicher Fälle gegen Quellen von Journalisten? Wusste Herr De Maizière vorab von der Anzeige?

DR. PLATE: Vielen Dank für die Frage. Vorab muss ich Sie hinsichtlich dessen, was ich gesagt habe, leider korrigieren: Ich habe nicht gesagt, dass eine Strafanzeige beim Generalbundesanwalt ein üblicher Vorgang sei. Richtig ist, dass ich gesagt habe, dass es ein üblicher Vorgang ist, dass eine Stelle zum Beispiel eine öffentliche Stelle , wenn sie von einem strafbaren oder möglicherweise strafbaren Sachverhalt Kenntnis erlangt, den dafür vorgesehenen Weg beschreitet, und das ist der Weg der Strafanzeige. Weder habe ich damit etwas gesagt über Strafanzeigen beim Generalbundesanwalt noch habe ich damit etwas gesagt über Strafanzeigen, die möglicherweise der Verfassungsschutzpräsident gestellt oder nicht gestellt hat. Dazu beabsichtige ich, ehrlich gesagt, auch nicht Stellung zu nehmen.

Wenn Sie erfahren wollen, ob eine solche Strafanzeige gestellt worden ist oder nicht, müssten Sie sich an das Bundesamt für Verfassungsschutz wenden. Ich kann aber sagen dazu kann das BMJV aber sicherlich noch etwas beitragen : Eine Strafanzeige, die am Ende möglicherweise beim Generalbundesanwalt landet, ist deswegen noch lange nicht beim Generalbundesanwalt gestellt worden. Auch das ist vielleicht etwas, was Sie bei den Überlegungen, die Sie zu diesem Thema anstellen, berücksichtigen müssen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich habe noch eine Frage an das BMJ: Wie läuft das eigentlich ab, wenn eine Behörde Strafanzeige stellt und der Generalbundesanwalt dann ermittelt oder nicht: Erfahren Sie dann als vorgesetztes Ministerium des Generalbundesanwalts davon?

Zweitens: Wissen Sie, wie häufig der Generalbundesanwalt gegen Quellen von Journalisten ermittelt? Wann war der letzte Fall?

DR. SCHOLZ: Grundsätzlich ist es so, dass der Generalbundesanwalt, wenn er Verfolgungszuständigkeit hat, wie eine Staatsanwaltschaft der Länder agiert. Staatsanwaltschaften leiten Ermittlungsverfahren ein, wenn sie Kenntnis von Tatsachen erhalten, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat begangen worden ist. Eine solche Kenntnis kann sich auch aufgrund einer Strafanzeige ergeben. Es ist auch richtig, dass in Fällen wie denen, die hier in Frage stehen also bei der Offenbarung und Preisgabe von Staatsgeheimnissen , der Generalbundesanwalt zuständig wäre.

Zur Anzahl von Verfahren kann ich Ihnen leider nichts sagen; da müssten Sie sich tatsächlich, weil es sich um Verfahren beim GBA handelt, an den Generalbundesanwalt wenden.

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