Artikel

Bundesregierung für Desinteressierte: BPK-Folge vom 28. August 2015

Das Versammlungsverbot ist ein wichtiges Grundrecht! ▼ BPK vom 28. August 2015

Naive Fragen- & Themenübersicht:
Tag der offenen Tür/Termine der Kanzlerin und so (ab 1:10 min)

Flüchtlingspolitik (ab 12:10 min)
– Herr Seibert, wie bewertet die Bundesregierung das wegen polizeilichen Notstands nun verhängte Versammlungsverbot in Heidenau? Und warum kann ein weiteres Grundrecht in Deutschland nicht garantiert werden? (12:10 min)
– Die Verantwortlichen in Sachsen rufen nach Hilfe aus anderen Bundesländern und vom Bund. Können Sie da Zahlen nennen, wie hoch die Hilfe am Wochenende zum Beispiel sein wird? (13:45 min)
– Herr Gerhartz, wie viele Kasernen hat die Bundeswehr denn noch in petto, wie viele könnten in den nächsten Wochen oder Monaten also noch hinzukommen? (34:00 min)
– Herr Dimroth, hat sich die Zahl der rechtsextremen Gefährder seit März verändert? Im März hatten Sie noch von zwölf rechtsextremen Gefährdern in Deutschland gesprochen; da könnten ja mittlerweile vielleicht ein paar dazugekommen sein. (35:30 min)
– Herr Schäfer, die ungarische Regierung will härter gegen Flüchtlinge vorgehen, die über die Grüne Grenze ins Land kommen. Die Polizei werde an der Grenze künftig auch Wasserwerfer und Gummistöcke einsetzen, hat der ungarische Kanzleramtsminister gestern angekündigt. Wie bewertet die Bundesregierung das? (38:45 min)
– Herr Gerhartz, vielleicht ein bisschen naiv gefragt: Wäre es möglich, dass Flüchtlinge in Kasernen unterkommen, wo die Bundeswehr noch ist? Das wäre ja eigentlich eine ganz gute Lösung, denn dann wären sie ja automatisch vor rechten und rechtsextremen Menschen geschützt. Ist das in irgendeiner Weise möglich? (41:27 min)
– Herr Dimroth, gestern hat André Schulz, der Vorsitzende des Bunds Deutscher Kriminalbeamter, gesagt: Wer ein Asylbewerberheim ansteckt, ist ein Terrorist. Mich würde interessieren, ob sich Ihr Minister oder Ihr Ministerium dem anschließen würde. (52:10 min)
– Herr Seibert, laut einer neuen Umfrage fordern 74 Prozent der Deutschen ein härteres Durchgreifen des Staates gegen Rechtsextreme. Mich würde interessieren, ob das BPA diese Umfrage kennt und welche Handlungen daraus für das Kanzleramt folgen. (53:20 min)
– Vielleicht einmal anders gefragt: Warum agiert die Bundesregierung so, als ob 74 Prozent der Bürger ein härteres Durchgreifen gegen Flüchtlinge aus dem Balkan fordern würde? Dem entsprechen ja die einzigen wirklichen Handlungen, die die Bundesregierung gerade durchbringen möchte.

Ukraine (ab 55:00 min)
– Herr Schäfer, mich würde ganz kurz interessieren, wann für die Bundesregierung der Punkt erreicht ist, quasi Minsk zu verlassen und neue Wege einzuschlagen? Wie steht die Bundesregierung zur möglichen UN-Blauhelm-Mission in der Ostukraine? (1:01:30 min)

Die Bundeswehr & das G36 (ab 1:08:50 min)
Bitte unterstützt unsere Arbeit finanziell:
Tilo Jung
IBAN: DE36700222000072410386
BIC: FDDODEMMXXX
Verwendungszweck: BPK

Vollständiges BPK-Transkript vom 28. August 2015:

STS SEIBERT: Guten Tag. Zum Tag der offenen Tür hatte ich schon angekündigt, dass die Bundeskanzlerin am Sonntag zwischen 14.30 Uhr und 16.30 Uhr einen Rundgang durch das Bundeskanzleramt und auch über das dazugehörige Gelände machen. Der Kanzleramtsminister ist schon am Samstag ab 14.30 Uhr mit seinem Rundgang dabei und wird die hoffentlich vielen Gäste im Kanzleramt begrüßen. Alles Weitere dazu auf unserer Themenseite www.bundesregierung.de. Dort finden Sie alle Termine noch einmal.

Am Montag, den 31. August, wird die Bundeskanzlerin um 13.30 Uhr an genau dieser Stelle für ihre Sommer-Pressekonferenz Gast der Bundespressekonferenz sein.

Am Montagnachmittag, um 16.30 Uhr, empfängt sie dann den spanischen Ministerpräsidenten Mariano Rajoy im Gästehaus der Bundesregierung in Schloss Meseberg. Auch das Treffen hatten wir ja schon angekündigt. Die beiden werden am Montagnachmittag und Abend in einem informellen Rahmen, den Meseberg perfekt bietet, Gespräche führen. Es wird dann auch ein Abendessen geben. Am kommenden Dienstag werden beide gemeinsam im Bundeskanzleramt gegen 10 Uhr vor die Presse treten. Ab 11 Uhr nehmen sie dann am deutsch-spanischen Unternehmertreffen im Haus der Deutschen Wirtschaft teil. Die Bundeskanzlerin wie auch Ministerpräsident Rajoy werden dort eine Rede halten.

Am Mittwoch findet wie gewohnt um 9.30 Uhr die Sitzung des Bundeskabinetts unter Leitung der Bundeskanzlerin statt.

Am Donnerstag, dem 3. September, reist die Bundeskanzlerin nach Bern in die Schweiz. Sie wird dort um 12 Uhr am Münsterplatz von der Schweizer Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga mit militärischen Ehren begrüßt. Es schließt sich ein gemeinsamer Spaziergang vom Münsterplatz zum Wattenwyl-Haus an. Dort werden beide Politikerinnen dann ihr Gespräch führen, ein gemeinsames Mittagessen folgt. Dann gibt es im Berner Hof gegen 14.30 Uhr eine gemeinsame Begegnung mit der Presse. Gegen 15.10 Uhr wird die Bundeskanzlerin dann an der Universität Bern eintreffen – in Begleitung der Schweizer Bundespräsidentin. Sie wird dort die Ehrendoktorwürde der Universität Bern verliehen bekommen. Nach dem Verleihungsakt wird die Kanzlerin eine kurze Rede halten und an einer Diskussionsveranstaltung mit Studenten teilnehmen, bevor sie gegen 16:45 Uhr bis 17 Uhr nach Berlin zurückfliegt.

Der Freitag steht dann im Zeichen der MINT-Förderung, also der Förderung der Ausbildung in Mathematik, Ingenieurswissenschaften und naturwissenschaftlichen Fächern. Die Bundeskanzlerin reist dazu nach Bayern. Ihr erster Termin führt sie an die Grund- und Mittelschule in Buch am Erlbach. Diese Schule unterhält eine MINT-Garage, ein außerschulisches Angebot für Kinder aller Jahrgangsstufen, um frei experimentieren, bauen und erfinden zu können. Die Kinder sollen verstehen, wie die Dinge, mit denen wir im Alltag selbstverständlich umgehen, eigentlich funktionieren. Diese MINT-Garage wird von ehrenamtlichen Experten betreut. Die Bundeskanzlerin ist Schirmherrin der bundesweiten Arbeitgeberinitiative „MINT-Zukunft schaffen“. Das führt sie dann eben auch an diese vorbildliche Grundschule. Am Ende des Besuchs dort in Buch am Erlbach gibt es ein Pressestatement gegen 12 Uhr.

Anschließend fährt die Bundeskanzlerin nach München weiter, um ein weiteres Vorzeigeprojekt zu besuchen, das auf der MINT-Förderung an Schulen aufbaut, nämlich das Zentrum für Innovation und Gründung an der TU München, „UnternehmerTUM“ in Garching. Im neuen Entrepreneurship Center trifft sie Gründerinnen und Gründer von Technologie- und Hightech-Unternehmen und außerdem natürlich Studentinnen und Studenten und diskutiert mit ihnen über die Rahmenbedingungen für Start-ups in Deutschland. Es werden in einer Prototypenwerkstatt innovative Technologien vorgestellt. Auch dort – um kurz nach 14 Uhr – wird die Bundeskanzlerin ein Pressestatement geben. Wer als Medienvertreter interessiert ist, sich akkreditieren zu lassen, sollte das über die Initiative „MINT-Zukunft schaffen“ tun. Damit bin ich durch.

FRAGE PRIETO VÁZQUEZ: Ich habe zwei Fragen an Herrn Seibert. Angesichts des Besuchs von Ministerpräsident Mariano Rajoy wird die kommende Regionalwahl in Katalonien ein Thema sein? Und die zweite Frage wäre: Wie besorgt sind die Bundeskanzlerin und die Bundesregierung, dass die Regionalwahl zu einer Abspaltung Kataloniens führen kann – in Zukunft, meine ich?

STS SEIBERT: Die wesentlichen Gesprächsthemen bei der Begegnung der Bundeskanzlerin mit Ministerpräsident Rajoy sind aus unserer Sicht andere. Das ist die Lage in der Europäischen Union, das ist die Lage in der Ost-Ukraine, der Fortgang des Minsk-Prozesses, das ist die Situation in Libyen und Syrien und natürlich das große Thema Migration, dem sich ja alle Europäischen Staaten gegenübersehen. Was es an weiteren Themen gibt, die möglicherweise auch der spanische Ministerpräsident ansprechen möchte, kann ich hier nicht sagen. Zu innerspanischen Angelegenheiten werde ich mich hier nicht äußern.

ZUSATZFRAGE PRIETO VÁZQUEZ: Die Bundeskanzlerin will nicht über die Regionalwahl in Katalonien sprechen?

STS SEIBERT: Die Themen, die für die Bundeskanzlerin im Vordergrund stehen, habe ich jetzt genannt.

FRAGE PALOP MARTÍNEZ: Zum Besuch Mariano Rajoys: Es würde mich interessieren, ob sie auch über die Zukunft der Eurozone sprechen werden, über mögliche Veränderungen der Verträge und so weiter.

STS SEIBERT: Na gut, also, ich habe gesagt, dass natürlich über die Lage der Europäischen Union gesprochen werden wird, auch über die Lage in der Eurozone. Beide Staaten – Deutschland und Spanien – verbindet die Euro-Mitgliedschaft. Sicherlich wird das Thema Griechenland auch noch einmal auftauchen: Wie stehen wir jetzt nach Abschluss – oder nach Beschluss, sollte ich sagen – des dritten Hilfspaketes da, wie ist die Situation? Sie wissen, dass die Frage der Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion in Europa diskutiert wird, dass es da einen Bericht der Präsidenten gibt, den sich die Finanzminister demnächst genau vornehmen werden. Und insofern ist es möglich, dass das auch ein Thema ist, ja.

ZUSATZFRAGE PALOP MARTÍNEZ: Gibt es auch bilaterale Themen, oder sind es nur internationale Themen?

STS SEIBERT: Ich habe jetzt einmal die internationalen Themen genannt, aber natürlich, ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Sie sehen daran, dass beide anschließend zu dem deutsch-spanischen Unternehmertreffen gehen, dass die bilateralen Wirtschaftsverbindungen von großer Bedeutung sind. Wir haben ohnehin eine sehr intensive wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Spanien. Seit Jahren ist mit Spanien auch das Thema der dualen Ausbildung ein wichtiges Thema. Ich denke, das sind Möglichkeiten. Es ist möglich, dass das auch wieder zur Sprache kommt.

FRAGE: Ich habe eine Frage zum Tag der offenen Tür. Ich wollte fragen, ob am Tag der offenen Tür auch diejenigen Bürger willkommen sind, die Herr Gabriel als „das Pack“ bezeichnet hat.

STS SEIBERT: Der Tag der offenen Tür ist für alle interessierten Bürger, und ich werde hier keine Kategorisierungen und Unterschiede vornehmen.

FRAGE: Erwartet die Kanzlerin, dass vielleicht sogar im Kanzleramt skandiert wird wie in Heidenau?

STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin erwartet und freut sich auf die Begegnung mit vielen Bürgern wie in den letzten Jahren im Bundeskanzleramt und auf dem Gelände des Bundeskanzleramtes. Wir werden sehen, wie es läuft.

ZUSATZFRAGE: Und falls dort skandiert wird: Wie wird damit umgegangen?

STS SEIBERT: Es gelten die üblichen Regeln. Da ist der Tag der offenen Tür keine Ausnahme.

URBAN: Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt erwartet am Montag im Format des Weimarer Dreiecks seine Landwirtschaftskollegen aus Frankreich, Le Foll, und Polen zu einem Gespräch hier in Berlin am Montagvormittag. Gegen 12 Uhr werden die drei Minister auch im Pressezentrum des Bundeslandwirtschaftsministeriums vor die Presse treten. Thema des Gesprächs wird die Lage der Landwirtschaft in Deutschland und auch in Europa sein. Ziel des Gesprächs ist die Vorbereitung des Sonderrates der EU-Agrarminister am Montag, dem 7. September, in Brüssel.

FRAGE GRIMM: Wird bei diesem Treffen noch einmal aufgearbeitet, dass französische Bauern Agrarexporte aus Deutschland – an den Rheinbrücken zum Beispiel – blockiert haben? Die französische Polizei hat sie gewähren lassen. Das war schon eine deutliche Einschränkung des freien Warenverkehrs. Wird das noch einmal Thema sein?

URBAN: Der Minister hat sich bereits mehrfach mit seinem französischen Amtskollegen auch zu diesem Thema ausgetauscht, auch jüngst in dieser Woche, als es zu diesen Vorfällen gekommen ist. Am Montag werden wir den Blick nach vorne richten auf den Sonderrat am 7. September in Brüssel.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, wie bewertet die Bundesregierung das wegen polizeilichen Notstands nun verhängte Versammlungsverbot in Heidenau? Und warum kann ein weiteres Grundrecht in Deutschland nicht garantiert werden?

STS SEIBERT: Ich schlage vor, dass ich die Frage zunächst einmal an das Bundesinnenministerium weitergebe.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich wollte erst einmal eine Einschätzung von der Kanzlerin hören, wie sie diesen polizeilichen Notstand bewertet.

STS SEIBERT: Ich glaube, dass es trotzdem richtig ist, dass das Bundesinnenministerium dazu Stellung nimmt. Gegebenenfalls ergänze ich dann noch.

DR. DIMROTH: Das Versammlungsrecht ist ein wichtiges Grundrecht, was nicht absoluten, aber den im Grundgesetz vorgesehenen Schutz genießt. Dafür sind alle staatlichen Stellen aufgerufen, alle Anstrengungen zu unternehmen, dass das in jedem Einzelfall gelingt. Die Einschätzung der Lage und insbesondere auch der zur Bewältigung der Lage erforderlichen Kräfte ist Sache Sachsens. Dazu kann ich dementsprechend nicht Stellung nehmen. Was ich Ihnen sagen kann, ist das, was ich hier am Mittwoch schon gesagt habe: dass der Bund selbstverständlich im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Kräfte – das ist insbesondere die Bundespolizei – entsprechend unterstützt und hilft, wenn angefordert. Ich kann Ihnen sagen, dass für das Wochenende die Unterstützung der Bundespolizei seitens Sachsens angefordert ist. Eine Unterstützung wird erfolgen. Inwieweit damit die Kräfteanforderungen der Sachsen erfüllt werden oder nicht, kann ich wiederum nicht beurteilen, denn – noch einmal -: Die Beurteilung der Lage und die daraus folgende Zahl der einzusetzenden Kräfte ist Sache des zuständigen Landes und in diesem Fall Sachsens.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich wollte erst einmal warten, ob Herr Seibert doch noch etwas zu sagen hat. Ansonsten, Herr Dimroth: Die Verantwortlichen in Sachsen rufen nach Hilfe aus anderen Bundesländern und vom Bund. Können Sie da Zahlen nennen, wie hoch die Hilfe am Wochenende zum Beispiel sein wird?

DR. DIMROTH: Dazu hatte ich gerade in meiner Antwort eigentlich schon etwas gesagt, dass die Frage, wie hoch die nach der polizeilichen Lageeinschätzung erforderliche Zahl der Kräfte ist, Sache des zuständigen Landes ist. Ich kann Ihnen nur noch einmal sagen, dass der Bund um Unterstützung gebeten wurde und diese Unterstützungsleistung erbringen wird.

FRAGE HELLER: Ich habe zwei Fragen: Einmal die Frage nach Gesetzesänderungen: Hat die Bundesregierung schon einen Überblick, ob, wenn ja, welche und wie schnell Gesetze geändert werden können, um schneller Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge in dem Bund gehörenden Gebäuden oder Ähnlichem zu schaffen? Das ist die erste Frage.

Die zweite beschäftigt sich eher mit diesen grausigen Vorgängen in Österreich und den Flüchtlingen dort. Dieser Fall in Österreich: Gibt das der Bundesregierung irgendwelche Notwendigkeiten, für den Kampf gegen Schlepper neue Infrastrukturen zu schaffen, zu verstärken, möglicherweise bei den Sicherheitsbehörden irgendwelche speziellen Ermittlungsgruppen einzurichten? Ganz platt: Gibt es irgendwelche Lehren, die Deutschland aus dem zu ziehen hat, was mit diesem Schlepperfahrzeug mit den Toten in Österreich geschehen ist?

STS SEIBERT: Ich will zunächst mit dem zweiten Teil beginnen. Die Kanzlerin hat ja gestern in Wien schon ihr Entsetzen über dieses Verbrechen ausgedrückt. Ein solches Verbrechen, ein solches Ausmaß an Leid lässt einen im Grunde verstummen. Wir stehen vor einer solchen Tat erschüttert da, und wir ertragen kaum die Einzelheiten, die jetzt ans Licht kommen. Die Bundesregierung hofft, dass es gelingen wird, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, und zwar nicht nur die unmittelbaren Täter, sondern auch ihre Hintermänner und auch diejenigen, die die Profiteure dieses menschenverachtenden und tödlichen Geschäfts der Schlepperei sind. Das wird diese Menschen nicht wieder lebendig machen. Um diese Menschen können wir nur trauern und ihren Angehörigen unser tiefes Beileid aussprechen.

Gleichzeitig wirft dieser Fall natürlich noch einmal ein Schlaglicht auf die Natur des Schlepperwesens, das manchmal etwas romantisiert dargestellt wird, als seien das in erster Linie Helfer. Es sind Geschäftemacher, es sind gewissenlose Geschäftemacher, es sind Menschen, denen das Leben derjenigen, von denen sie viel Geld nehmen für ihre Dienstleistung, wenig bedeutet. Und das merken wir. Deswegen ist es absolut richtig, dass sich die Staaten Europas schon im Mai vorgenommen haben, verschärft und sehr energisch gegen das Schlepperwesen vorzugehen. Da war der Fokus noch im Wesentlichen auf den Vorgängen im Mittelmeer. Und nun wird man natürlich mit aller Konsequenz auch gemeinsam überlegen müssen, wie man noch energischer gegen das Schlepperwesen auf der Balkanroute und zu Lande vorgehen kann.

Zu dem anderen Teil Ihrer Frage ist es auch wieder am sinnvollsten, wenn das Bundesinnenministerium antwortet, denn Sie wissen, dass in den Ressorts jetzt Vorschläge zur Abstimmung liegen, die aus dem Bundesinnenministerium stammen.

DR. DIMROTH: Ja, vielen Dank. Dazu gab es im Laufe der Woche auch breite Berichterstattung, jedenfalls zu Teilen der Vorschläge, die derzeit diskutiert werden. Vor der Klammer steht, dass die Herausforderung eine solche Größe angenommen hat, dass wir schnell und zügig zu passgenauen Lösungen kommen müssen. Dazu zählen auch gesetzgeberische Maßnahmen, dazu zählt aber sicher auch eine Reihe von Maßnahmen, die keine Gesetzgebung erfordern. Beides wird derzeit mit Hochdruck im Bundesinnenministerium initiiert, begleitet und vorangetrieben. Einen konkreten Zeitplan da bitte ich um Nachsicht kann ich Ihnen heute nicht nennen. Wir sind, wie Sie wissen, jedenfalls mit einem Teil der Vorschläge an die Ressorts herangetreten. Ob das das Ende dessen sein wird, was zu ändern ist, auch im Rahmen anstehender Gesetzgebung, ist nach heutigem Stand auch noch nicht zu sagen. Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass die Menschen, die zu uns kommen, um hier Schutz zu suchen, anständig, sicher und vernünftig untergebracht werden. Das ist eine große gemeinsame Herausforderung, eine Herausforderung, die im Rahmen der Verantwortungsgemeinschaft zwischen Bund, Ländern und Kommunen eine große Kraftanstrengung erforderlich macht. Seien Sie gewiss: Wir sind bereit, uns dieser Herausforderung zu stellen.

ZUSATZFRAGE HELLER: Darf ich bitte zu dem ersten Punkt noch einmal nachfragen: Kampf gegen Schlepper. Herr Seibert, Sie sprachen insbesondere die europäischen Bemühungen an. Meine Frage ist: Gibt es für Deutschland selbst und jetzt erst einmal auf nationaler Ebene Erkenntnisse, die nahelegen, dass man hier im Kampf gegen Schlepper etwas verändern müsste? Gibt es Erkenntnisse über die Strukturen hinter diesen Verbrechen, sind das inzwischen organisierte Banden, denen man dann auch mit anderen Instrumenten vonseiten der Sicherheitsbehörden begegnen muss? Gibt es da konkrete Ideen?

STS SEIBERT: Dass dahinter ein hohes Maß an Organisation und an krimineller Energie steckt, wird uns allen und ist uns auch schon seit geraumer Zeit klar. Ich schlage trotzdem vor, dass am ehesten das Bundesinnenministerium mit Experten etwas dazu etwas sagen kann.

DR. DIMROTH: Zunächst einmal muss ich sagen: Es fällt einem in Anbetracht dessen, worüber gestern Bericht erstattet wurde, tatsächlich schwer, daraus unmittelbar politische Forderungen abzuleiten oder zu erheben, denn das ist ein solches Ausmaß an Grausamkeit, dass es einem tatsächlich schwerfällt, das in politische Kategorien einzuordnen.

Richtig ist und darauf hat Herr Seibert gerade schon hingewiesen , dass die Erkenntnis, um welche Leute es sich da handelt jedenfalls in vielen Fällen , nicht neu ist, und dass damit einhergehend schon sehr frühzeitig aus unserem Haus auf die Bedeutung des erfolgreichen Kampfes gegen diese Verbrecher hingewiesen wurde.

Die Antwort muss auch da jedenfalls in weitem Maße europäisch und international ausfallen; denn das betrifft dann auch den Teil Ihrer Frage nach Strukturen was wir aufgrund einer Vielzahl von Verhaftungen und Ermittlungsmaßnahmen, die laufen, feststellen, ist, dass es eine Vielzahl von entsprechenden Verfahren gibt, die insbesondere in Bayern laufen, wo Schlepper erfolgreich festgenommen werden konnten und auch entsprechend in ein Strafverfahren überführt wurden, aus denen wir wissen, dass es sich bei diesen Personen häufig nur um das letzte Glied in der Kette handelt, sozusagen um Menschen, die auch von Organisationen ausgenutzt werden, die viel Profit mit diesem menschenverachtenden Geschäft machen. Daher ist das, wie gesagt, vor allem zunächst einmal eine Aufgabe, die auch europäischen und internationalen Charakter hat. Auf die entsprechenden Beschlüsse aus Europa hat Herr Seibert gerade auch zutreffend hingewiesen.

Für einen nationalen Schluss aus dem, was wir gestern erfahren mussten, ist es heute sicherlich zu früh. Noch einmal: Die Dimension dessen, was uns gestern erreicht hat, ist einzigartig und lässt einem den Atem stocken. Die Tatsache an sich, dass Schlepperbanden auf wirklich menschenverachtende Weise unter Einziehung des letzten Geldes der Menschen, die aus Not und Elend fliehen wollen, ihr Geschäft betreiben, ist nicht neu. Insofern sind die Sicherheitsbehörden auch bereits grundsätzlich aufgestellt und nehmen diesen Kampf an. Aber noch einmal: Schlüsse aus Gestern und Heute zu ziehen, hielte ich jedenfalls für nicht seriös.

FRAGE GEERS: Ich möchte noch einmal auf das Thema Geld zu sprechen kommen. Es gibt Berichte darüber, Herr Ehrentraut, das Arbeitsministerium würde eventuell 3 Milliarden Euro zusätzlich brauchen. Können Sie das bestätigen?

Ich habe noch eine Lernfrage dazu, damit man die Zahlen einmal ein bisschen sortiert bekommt: Wären das jetzt 3 Milliarden Euro zusätzlich zu den Geldern, die wir gerade vorgestern im Kabinett auf den Weg gebracht haben, also dieses Beschleunigungsgesetz? Können Sie einmal kurz erklären, wie sich das zueinander verhält?

EHRENTRAUT: Es ist so, wie ich schon am Mittwoch gesagt habe: Aufgrund der neuen Flüchtlingszahlen, die das BMI in der vergangenen Woche gelegt hat, haben sich eben die Rechengrundlagen verändert. Wir müssen das hier noch einmal neu berechnen. Es ist so, dass es nach jetzigem Stand immer noch so ist, dass die Berechnungen derzeit noch nicht endgültig abgeschlossen sind. Deshalb bitte ich an dieser Stelle um etwas Geduld. Deshalb kann ich auch konkrete Zahlen hier nicht kommentieren.

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Vielleicht eine Einordnung auf die Nachfrage, wie sich das zum Entlastungsbeschleunigungsgesetz verhält: Dabei geht es ja ganz explizit darum, vor allem die Länder und Kommunen zu unterstützen. Es gibt keine konkreten Zahlen, aber beim Entlastungsbeschleunigungsgesetz ging es um Mittel für Kommunen.

FRAGE GRIMM: Ich hätte dazu auch noch eine Nachfrage, vielleicht auch eine Lernfrage. Die Unterbringung der Flüchtlinge ist ja hauptsächlich Sache der Länder. Wäre das dann sozusagen ein Betrag, der sozusagen extra an die Länder gehen müsste, oder wie verhält sich das im binnenföderalistischen Finanzgeflecht zwischen Bund und Ländern?

EHRENTRAUT: Wenn Menschen dauerhaft hier bleiben, dann hat das natürlich Auswirkungen auf die sozialen Sicherungssysteme. Wir berechnen im Moment den Umfang für das SGB II.

ZUSATZFRAGE GRIMM: „SGB II“ heißt „Hartz IV“, richtig?

EHRENTRAUT: Richtig.

HAUFE: Ich würde aus dem Bauministerium eine Ergänzung zur Unterbringung von Flüchtlingen vornehmen: Sie haben ja gerade richtigerweise angesprochen, dass das in der Hand der Länder liegt. Das Bauplanungsrecht liegt aber auch in der Hand des Bundes. Weil vorhin auch die Frage angesprochen worden ist, ob es da Gesetzesänderungen gibt, würde ich gerne auf eine aufmerksam machen, die Ende letzten Jahres gemacht worden ist: Das Bauplanungsrecht ist so geändert worden, dass die Unterbringung von Flüchtlingen für die Kommunen deutlich erleichtert worden ist. Das heißt, dass ich heute in einem Gewerbegebiet schnelle eine Unterkunft bauen kann; ich kann Bürogebäude schnell umwidmen.

Die Ministerin hat zusammen mit dem Wirtschaftsminister in der letzten Woche auch noch einmal die Länder und die Kommunen darüber informiert, dass sie die Energieeinsparverordnungen und auch andere Verordnungen, die zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung vorgesehen sind, aussetzen können. Das sehen diese Verordnungen vor. Sie müssen die Standards nicht einhalten, wenn eine Situation wie diese, die eine Notsituation ist, eingetreten ist.

FRAGE: An das BMI: Ist eine Verkürzung der Geldleistungen bzw. entweder eine Verkürzung oder eine Ersetzung mit Sachleistungen für Asylsuchende in Deutschland geplant?

DR. DIMROTH: Zum Thema Asylbewerberleistungen ist grundsätzlich innerhalb der Bundesregierung das BMAS federführend, insofern würde ich Sie bitten, Detailfragen dorthin zu richten. Ganz grundsätzlich ist es so, dass es auch dazu hatten wir schon mehrfach ausgeführt derzeit eine Reihe von Vorschlägen gibt, die dieses Thema betreffen und wir dabei sind, sowohl innerhalb der Bundesregierung als auch im Verhältnis zu den Bundesländern diesbezüglich zu einheitlichen Auffassungen zu gelangen, die dann im weiteren Rahmen auch der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Mit Stand heute kann ich Ihnen da jetzt keine einzelnen Zwischenstände mitteilen.

EHRENTRAUT: Das war hier ja schon einmal Thema: Am 14. August hat meine Kollegin Frau Daldrup explizit dazu Stellung genommen. Das können Sie also im Protokoll nachlesen.

FRAGE: Ich habe in diesem Zusammenhang eine Frage an das BMG bezüglich der Krankenhausreform: Es ist ja durchaus auch geplant, einen Betten- oder Kapazitätsabbau zu forcieren. Muss man diese Pläne vor dem Hintergrund der vielen Menschen, die nach Deutschland kommen und in den nächsten Jahren sicherlich noch kommen werden, überdenken und da vielleicht noch einmal umsteuern?

GÜLDE: Vielen Dank für diese Frage. Zunächst zum Krankenhausstrukturgesetz: Ich würde dem widersprechen wollen, dass da ein umfangreicher Kapazitätsabbau vorgesehen ist. Es ist vielmehr so, dass beispielsweise Zuschläge und Abschläge für Qualität vorgesehen sind. Insofern liegen mir jetzt auch keine Pläne vor, diese Reform entsprechend der neuen Prognosen für die Asylbewerberzahlen zu überarbeiten. Das kann ich Ihnen jetzt also nicht bestätigen.

FRAGE GEBAUER: Herr Seibert, eine Frage im Nachgang zu dem Besuch der Kanzlerin in Heidenau: Nun sind ja in den vergangenen Tagen sowohl im Fernsehen als auch in sozialen Medien Bilder von, ich sage einmal, Gegendemonstranten oder Protestlern, die da aufgetreten sind, aufgetaucht, die zeigten, dass dort Schilder mit der Aufschrift „Volksverräterin“ hochgehalten wurden, die auf die Kanzlerin gemünzt waren; teilweise wurden auch strafbewährte Slogans gerufen. Hat die Kanzlerin diese doch sehr krassen Äußerungen wahrgenommen? Wie berührt es sie eigentlich, wenn sie in einer so krassen Form beschimpft wird? Gibt es Überlegungen oder sogar schon Schritte, den strafbewehrten Äußerungen teilweise auch vonseiten des Kanzleramts nachzugehen, zum Beispiel durch Anzeigen?

STS SEIBERT: Zum letzten Teil der Frage: Nein.

Zur Frage, ob sie es wahrgenommen hat: Es war nicht zu überhören; wer vor Ort war, hat es wahrgenommen. Ich denke, die Bundeskanzlerin hat ihre Antwort darauf in den Worten gegeben, die sie vor dieser Erstaufnahmeeinrichtung gesprochen hat. Sie hat ganz klar gesagt: Es gibt keine Toleranz gegenüber denen, die die Würde anderer Menschen infrage stellen; es gibt keine Toleranz gegenüber denen, die nicht bereit sind, zu helfen, wo rechtlich wie menschlich Hilfe geboten ist. Sie kennt natürlich auch die Belastung, unter der aufgrund solcher Vorkommnisse nicht nur die Flüchtlinge leben, sondern auch die Menschen, die in dieser Einrichtung die Arbeit mit den Flüchtlingen leisten. Deswegen hat sie auch noch hinzugefügt, dass sie auch all denen in Heidenau dankt, die diese Arbeit leisten und dabei Hass zu ertragen haben. Ich glaube, das war die Antwort der Bundeskanzlerin auf Ihre Frage.

ZUSATZFRAGE GEBAUER: Vielleicht haben wir uns missverstanden: Ich spreche eigentlich hauptsächlich von den wirklich krassen Anfeindungen, die sozusagen direkt auf die Bundeskanzlerin gezielt waren. Das Wort „Volksverräterin“ war ja nicht auf die Mitarbeiter dieser Einrichtung gezielt, sondern auf die Bundeskanzlerin selber. Meine Frage ist also, wie sie solche doch sehr krassen Anfeindungen gegen sie selbst, wie man sie eigentlich selten gehört hat, bewegen.

STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin sieht sich nicht im Mittelpunkt dieser Situation. Im Mittelpunkt stehen diejenigen, die in diesem ehemaligen Baumarkt jetzt als Flüchtlinge gelandet sind und die solches Geschrei und solche Anfeindungen, solche Bedrohungen auch ertragen müssen, und im Mittelpunkt stehen die, die dort ihre Arbeit leisten eine Arbeit, für die wir ihnen nur sehr dankbar sein können. Das ist das, was zählt, und darauf kommt es auch an.

FRAGE: Herr Gerhartz, gibt es Pläne im Verteidigungsministerium, Kasernen oder Liegenschaften des Bundes für die Erstaufnahme von Flüchtlingen bereitzustellen?

Immer wieder angesprochen wird ja auch das Thema, ob die Bundeswehr bei der Erstaufnahme, bei der Registrierung mit Personal helfen kann. Gibt es dazu Pläne, können Sie dazu Details nennen?

GERHARTZ: Wir haben das in den letzten Tagen ja immer wieder berichtet. Sie haben wahrscheinlich mitbekommen, dass die Verteidigungsministerin noch einmal einen Tagesbefehl in die Truppe geschickt hat, der natürlich einmal zum Bestandteil hatte, noch einmal aufzurufen auch Freiwillige aufzurufen , sich jetzt insbesondere für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu melden. Wir haben dort ja schon 150 Leute unseres Personals abgestellt, aber es werden weitere benötigt. Hier können wir sicherlich unterstützen. Dieser Tagesbefehl war aber auch dazu gedacht, denen in der Bundeswehr schon einmal zu danken, die sich diesbezüglich schon bisher tatkräftig engagiert haben.

Wir haben außerdem in den letzten Wochen Kasernen mit Möglichkeiten der Unterbringung von über 10.000 Flüchtlingen abgegeben. Ich denke, das ist schon ganz enorm. Es sind deutschlandweit ca. 18 Kasernen, die wir abgegeben haben. Wer jetzt in diesem Reformprozess etwas tiefer drinsteckt, der weiß, dass viele davon Kasernen sind, die wir im Rahmen der Bundeswehrreform sukzessive noch abgegeben hätten, aber natürlich unter ganz anderen Zeitlinien. Es sind also viele Kasernen dabei, die wir erst in den nächsten Monaten, teilweise sogar erst in den nächsten Jahren abgegeben hätten. Die haben wir jetzt, wo immer es irgendwie ging, schnellstmöglich freigezogen, wie das so schön heißt. Wir haben also sichergestellt, dass wir da raus sind, so dass wir überhaupt die Möglichkeit haben, dort Flüchtlinge unterzubringen. So kamen wir relativ schnell auf diese hohe Zahl von über 10.000.

Da, wo wir nach Zelten gefragt worden sind, haben wir natürlich das getan, was wir konnten. Mittlerweile haben wir 141 Zelte abgegeben. Selbstverständlich haben wir die selbst aufgebaut; hier haben wir also schon personell unterstützt. Anfragen nach weiteren Abgaben von Kasernen sind natürlich noch vielfältig vorhanden. Da schauen wir rein, und was immer geht, das wird machbar gemacht. Außerdem sind wir auch in dem breiten Feld der medizinischen Unterstützung tätig. Da geht es um Decken, um Wärmeapparate. Das war auch der wesentliche Bestandteil dieses Tagesbefehls: Wo immer wir helfen können, unterstützen können, da werden wir auch unterstützen.

FRAGE JUNG: Herr Gerhartz, wie viele Kasernen hat die Bundeswehr denn noch in petto, wie viele könnten in den nächsten Wochen oder Monaten also noch hinzukommen?

Herr Dimroth, hat sich die Zahl der rechtsextremen Gefährder seit März verändert? Im März hatten Sie noch von zwölf rechtsextremen Gefährdern in Deutschland gesprochen; da könnten ja mittlerweile vielleicht ein paar dazugekommen sein.

Herr Schäfer, die ungarische Regierung will härter gegen Flüchtlinge vorgehen, die über die Grüne Grenze ins Land kommen. Die Polizei werde an der Grenze künftig auch Wasserwerfer und Gummistöcke einsetzen, hat der ungarische Kanzleramtsminister gestern angekündigt. Wie bewertet die Bundesregierung das?

GERHARTZ: Um vielleicht kurz zu beginnen: Ich kann Ihnen jetzt keine Zahl nennen, Herr Jung. Da, wo immer wir noch abgeben können, werden wir abgeben. Es sind ja nicht nur ganze Kasernen an sich, sondern wir konnten teilweise auch auszäunen und zwei oder drei Gebäude innerhalb der Kaserne abgegeben haben. Da wird sicherlich noch einiges passieren, aber ich kann hier keine Zahl nennen. Wir haben sicherlich in Deutschland mehrere hundert Kasernen, aber wir haben auch Streitkräfte mit zivilen Angehörigen; das sind zusammen über 250.000 Personen. Irgendwo wird es also auch ein Limit geben. Aber da, wo wir noch etwas tun können und wenn es auch einzelne Gebäude sind , da werden wir unterstützen.

DR. DIMROTH: Vielen Dank für die Frage. Ich kann Ihnen den Stand von diesem Mittwoch mitteilen. Danach gehen wir von 16 Gefährdern in diesem Spektrum aus. Ich würde gerne noch zwei oder drei Sätze hinzufügen, um das ein bisschen zu erläutern, denn so nackt erscheint das möglicherweise etwas angreifbar.

Der polizeiliche Begriff des Gefährders ist wie folgt definiert: Bei dem Gefährder handelt es sich um einen polizeilich geprägten Begriff. Danach ist ein Gefährder eine Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung, begehen wird. Das sage ich deswegen, weil die zu erwartende Straftat von einer Erheblichkeit sein muss, wie sie vergleichbar im § 100a der Strafprozessordnung niedergelegt ist. Das sind also beispielsweise keine Beleidigungen, keine Sachbeschädigungen, sondern tatsächlich in der Regel Verbrechen oder jedenfalls Vergehen mit einer erheblich höheren Strafandrohung.

Das Zweite, was ich dazusagen will, ist: Das sind Einmeldungen der Länder. Das heißt, das Bundeskanzleramt sammelt diese Zahlen, ist aber angewiesen auf die entsprechenden polizeilichen Meldungen der Länder, weil nur dort die entsprechenden Erkenntnisse anlaufen.

Das Dritte, was ich dazu sagen will, ist in Ergänzung dessen, was ich auf Ihre Frage am Mittwoch gesagt habe : Uns ist völlig klar, dass auch dieser Teil sozusagen eine große Herausforderung für uns alle ist, also der Teil, hier dafür zu sorgen, dass Menschen, die Schutz suchend zu uns kommen, vernünftig, sicher, anständig untergebracht werden, nicht bepöbelt werden, nicht beleidigt werden, dass Unterkünfte, die für Asylbewerber vorgesehen sind, nicht in Brand aufgehen. Das ist uns allen alles völlig klar.

Es ist auch nicht so, dass der Bund, soweit er zuständig ist, hier untätig gewesen wäre. Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die in den Geschäftsbereichsbehörden des BMI beim Bundeskanzleramt, beim BfV eingeleitet wurden. Der Informationsaustausch ist verbessert worden, das gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum Rechts hat eine Dauerbefassung mit diesem Thema etabliert. Es gibt im BKA eine Clearing-Stelle, die Fälle mit möglichem rechtsextremem Hintergrund, über die wir gerade sprechen, zusammenführt, um möglichst Schlüsse darauf ziehen zu können, wo und ob Netzwerkstrukturen erkennbar sind, die entsprechende Gegenmaßnahmen erfordern. Es werden Unterstützungskräfte des BKA entsandt, soweit angefordert, um die Strafverfolgung da, wo möglich und nötig, zu verbessern. Das BfV hat eine Sonderauswertung initiiert, ebenfalls auch um Strukturen besser erkennen zu können. Es gibt ein gemeinsames Analyseprojekt des BfV mit dem BKA. Wir haben die Koordinierte Internetauswertung Rechts beim BfV etabliert, um auch das, was möglicherweise unterhalb der Strafbarkeitsschwelle an Hetze und Beleidigungen im Netz ist, besser erkennen und analysieren zu können. Das ist ein Auszug aus den Maßnahmen, die bereits ergriffen wurden.

DR. SCHÄFER: Die auf Europa zuströmenden und in Europa ankommenden Flüchtlingsströme sind für uns alle und ich nehme Deutschland da ausdrücklich nicht aus eine riesengroße Herausforderung und eine gewaltige Aufgabe. Der Außenminister spricht immer von einer Generationenaufgabe, die uns womöglich über Jahre intensiv beschäftigen wird. Das gilt erst recht für Länder auch auf dem westlichen Balkan, die nicht über die gleichen Ressourcen und Möglichkeiten verfügen, wie das vielleicht innerhalb der Europäischen Union der Fall ist. Das ist der Grund dafür, dass die Bundesregierung vor einigen Tagen erneut ihre humanitäre Hilfe für Flüchtlinge auf den Flüchtlingsrouten in diesem Falle in Serbien und in Mazedonien; wir hatten vorgestern darüber gesprochen erhöht hat; denn wir glauben, dass es nicht gut ist, sich sozusagen gegenseitig öffentlich zu beschimpfen, sondern dass man stattdessen konkrete Hilfe leisten sollte. Dass gerade die Länder des westlichen Balkan mit dieser gewaltigen Welle an Flüchtlingen hier und da überfordert sind, ist, glaube ich, ganz offensichtlich. Dass sie gewissermaßen händeringend nach Lösungen suchen, die gleichzeitig den Standards an Humanität entsprechend, die für Europa wichtig sind, aber gleichzeitig auch diese Ströme in geordnete Bahnen lenken wollen, das können wir verstehen.

Den Vorhalt, den Sie mir da gerade gemacht haben, kenne ich nicht; deshalb möchte ich auch nicht zu den konkreten Punkten, die Sie im Hinblick auf Ungarn genannt haben, Stellung beziehen. Das mache ich dann, wenn ich mich selber überzeugt habe, was tatsächlich in Ungarn passiert und was da gesagt worden ist. Ich kann Ihnen aber berichten, dass vorgestern spätabends der ungarische Außenminister mit dem deutschen Außenminister gesprochen hat, und zwar ausschließlich über die Flüchtlingskrise. Der ungarische Außenminister hat dabei seinen deutschen Amtskollegen über eine aus seiner Sicht und aus Sicht der ungarischen Regierung extrem schwierige Lage mit täglich steigenden Flüchtlingszahlen, die man dort noch niemals hat registrieren und erleben müssen, unterrichtet. Die beiden haben vereinbart, dass sie miteinander in Kontakt bleiben und dass die beiden Regierungen bei der Bewältigung dieser Flüchtlingsströme eng und gut zusammenarbeiten wollen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Gerhartz, vielleicht ein bisschen naiv gefragt: Wäre es möglich, dass Flüchtlinge in Kasernen unterkommen, wo die Bundeswehr noch ist? Das wäre ja eigentlich eine ganz gute Lösung, denn dann wären sie ja automatisch vor rechten und rechtsextremen Menschen geschützt. Ist das in irgendeiner Weise möglich?

GERHARTZ: Erst noch einmal zu den Fakten: Flüchtlinge sind in Kasernen untergebracht, in denen auch Bundeswehrangehörige sind; das habe ich gerade vorhin versucht zu erklären. Wir haben das natürlich auszäunen müssen, weil wir natürlich auf die Sicherheitslage achten müssen; denn wir können die nicht in den Kasernen, in denen wir eine Schutzzone für eigene Einrichtungen haben, vorbehaltlos die Gebäude mit inkorporieren lassen. Das ist uns oft gelungen; das haben wir relativ schnell gemacht, denn das bedarf nicht viel baulicher Änderungen. Ansonsten zielt Ihre Frage ja eher auf den Einsatz der Bundeswehr im Inneren ab. Das ist eine polizeiliche Aufgabe das wissen Sie auch und nicht eine Aufgabe der Bundeswehr.

FRAGE DR. DELFS: Ich habe eine Frage, die im Grunde genommen an das anschließt, Herr Schäfer, was Sie eben gesagt hatten. Gestern wurde ja auch deutlich, dass sich nicht nur Ungarn, sondern zum Beispiel auch Griechenland nicht unbedingt sehr kooperativ in dieser ganzen Flüchtlingskrise verhält. Da war ja die Rede davon, dass Flüchtlinge praktisch aktiv einfach von Griechenland weitergeleitet werden. Herr Seibert, gab es dazu mit der Kanzlerin schon einmal ein Telefonat mit Herrn Tsipras bzw. Herr Tsipras ist ja gar nicht mehr der Ansprechpartner dem Interimsministerpräsidenten? Wenn es um Geld ging das klang ja gestern auch an wurde ja immer viel gesprochen, und da hat Griechenland immer sehr auf Solidarität gepocht; jetzt tut es das offenbar ein bisschen weniger, weil es nicht zu verteilen gibt außer Flüchtlinge. Gibt es da Gespräche mit der griechischen Regierung?

Noch einmal allgemein gefragt: Die Kanzlerin hat gestern ja gesagt, dass es eine faire Verteilung geben soll. Auf welchem Wege will sie diese Geschlossenheit innerhalb der EU erreichen, was für Druckmittel hat sie da eigentlich? Wie will man das erreichen über gutes Zureden? Gibt es einen Sondergipfel? Der EU-Afrika-Gipfel ist ja erst im November und es muss ja im Grunde genommen schon vorher irgendeine Lösung gefunden werden.

STS SEIBERT: Der Reihe nach: Die Übergangsministerpräsidentin Thanou, die ehemalige Richterin, ist Marktwirtschaft meines Wissens gerade erst vereidigt werden. Es hat zwischen ihr und der Bundeskanzlerin bis jetzt noch keinen Kontakt gegeben. Mit der bisherigen griechischen Regierung, also der Regierung Tsipras, ist nicht nur einmal, sondern mehrfach auch über das Thema der Flüchtlinge und der Migration gesprochen worden.

Zu Ihrer dritten Frage kann ich nur auf das verweisen, was die Bundeskanzlerin gestern gesagt hat: Im Kreise der Staaten, die sich gestern in Wien trafen, war völlig klar, dass es eine gemeinsame europäische Reaktion geben muss. Wir können dieses Problem letztlich nur mit einer gesamteuropäischen Strategie lösen, da werden nationale Maßnahmen zu kurz greifen. Das ist auch die Einigkeit, die wir mit der Europäischen Kommission haben, die ja eine Migrationsagenda vorgelegt hat. Die Frage ist also: Wie können wir das auf dem europäischen Wege vertreten? Das können wir weder mit Druck noch mit Drohungen; das können wir vielmehr nur mit der Kraft der Argumente. Da werden wir uns mit Nachdruck in die Diskussion einmischen bzw. haben das längst getan. Es gibt auch andere Staaten, die das so sehen wie wir. Es ist aber unübersehbar, dass es auch Mitgliedsländer gibt, die dazu abweichende Haltungen haben. Nun werden wir reden müssen.

Der EU-Afrika-Gipfel in Valletta Ende des Jahres ist ja nicht in erster Linie dazu da, eine gemeinsame europäische Linie zu erarbeiten, sondern er ist dazu da, mit den Staaten Afrikas, aus denen so viele Menschen in Richtung Europa aufbrechen, darüber zu sprechen, warum das so ist, was diese Staaten dagegen tun können und wie wir ihnen helfen können, die Fluchtursachen zumindest zu lindern. Das ist ja der Sinn dieses Gipfels. Europa wird sich natürlich schon vor diesem EU-Afrika-Gipfel auf diesen gesamteuropäischen Ansatz verständigt haben müssen. Da wird Deutschland mit einigen Partnern zusammen Sie wissen, dass es darüber auch Einigkeit mit der französischen Regierung gibt sicherlich zu den Treibern gehören.

FRAGE SIEBERT: Herr Dimroth, weil heute schon vom Bauplanungsrecht die Rede war: Gibt es im Zusammenhang mit den Fragen, die Ihr Minister in den vergangenen Wochen immer angesprochen hat europäisches Vergaberecht, Brandschutzordnung und all diese Dinge , die als bürokratische Hemmnisse bei der raschen Flüchtlingsunterbringung genannt werden, jetzt noch irgendwie die Notwendigkeit oder die Möglichkeit, auf gesetzgeberischer Ebene irgendetwas zu verändern, und ist das Bestandteil Ihres Prüfungskatalogs?

DR. DIMROTH: Zum letzten Teil der Frage: Ja. Zum ersten Teil der Frage: Da ist noch kein abschließendes Bild entstanden, sodass ich Ihnen dazu auch noch keine abschließende Auskunft geben kann. Sie haben ja hier heute und auch in den vergangenen Veranstaltungen immer wieder auch von anderen potenziell betroffenen Häusern gehört, dass es bestimmte Dinge schon gibt, dass es schon Erleichterungen gibt. Gerade eben wurde aus dem Bauministerium ausgeführt, was es dort schon für gesetzlich vorgegebene Ausnahmemöglichkeiten gibt. Das alles ist Gegenstand des laufenden Prüfungsprozesses, sodass ich Ihnen da noch keine jedenfalls keine abschließende Antwort geben kann.

ZUSATZFRAGE SIEBERT: Wenn ich das richtig verstanden hatte, gibt es doch zum Beispiel beim Thema Vergaberichtlinien schon jetzt Ausnahmemöglichkeiten? Wenn jetzt also ein Landrat zu Ihnen kommt und fragt „Muss ich dieses Containerdorf jetzt europaweit ausschreiben oder nicht?“, sagen Sie dem dann „Ja, musst du“, oder gibt es da eine Ausnahmeregelung?

TOSCHEV: Ich kann da gern aus Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums ergänzen, weil die Vergaberechtszuständigkeit auch bei uns liegt. Es gibt das haben Sie ganz richtig gesagt unter der aktuellen Rechtslage Möglichkeiten, wie Kommunen flexibel und unbürokratisch Aufträge vergeben können. Es geht hier also um Beschaffungsmaßnahmen für die Versorgung, die Verpflegung, die Unterbringung usw. Wir haben die Länder wir sind mit ihnen schon länger im Gespräch per Rundschreiben darüber informiert, welche Möglichkeiten es unter der geltenden Rechtslage gibt; das ging auch an die Kommunen.

Kurz zusammengefasst die Einzelheiten finden Sie bei uns auch online ist es so, dass insbesondere die Erhöhung der Flüchtlingsprognose für das laufende Jahr einen dringenden Grund im Sinne des Vergaberechts darstellt, sodass es verschiedene Schienen gibt, wie dort Fristen verkürzt werden können oder wie auch ohne europaweite Ausschreibung vorgegangen werden kann. Da können dann also mehrere Bieter unmittelbar vor Ort einfach zur Angebotsabgabe aufgefordert werden; es braucht dann aber keine Ausschreibung. Es kann teilweise sogar auf Fristen verzichtet werden und stattdessen dieses unbürokratische Verfahren durchgeführt werden, sodass die Kommunen in die Lage versetzt werden, die Aufträge schnell zu vergeben und Beschaffungsmaßnahmen durchzuführen. Wie gesagt, das ist eine abgestufte Kaskade. Schauen Sie sich das gerne auf unserer Internetseite an, da ist das im Einzelnen ausgeführt.

FRAGE JORDANS: Herr Dimroth, hat die Bundesregierung irgendwelche Zahlen, wie viele mutmaßliche Brandstifter von Flüchtlingsheimen seit Anfang des Jahres gefasst worden sind? Sehen Sie an der wachsenden Zahl solcher Brandstiftungen ein Muster, oder sind das alles spontane Einzelfälle?

DR. DIMROTH: Zu den Zahlen kann ich auf die Beantwortung einer Kleinen Anfrage verweisen die kann ich Ihnen gerne auch über den Verteiler im Nachgang zur Verfügung stellen , die die Halbjahreszahlen, was die polizeilichen Erkenntnisse anbetrifft die justiziellen kann ich Ihnen nicht mitteilen beschreibt und umfasst. Da lässt sich das ganz gut ablesen. Das war, wie Sie sich vielleicht erinnern, auch Gegenstand der Diskussion und Berichterstattung zu der Frage, ob und gegebenenfalls mit welchem Grund sich daraus eine Tendenz ablesen lässt, dass dieses Phänomen in den ostdeutschen Bundesländern im Verhältnis zu den westdeutschen Bundesländern häufiger und stärker auftritt. Diese Berichterstattung müsste Ihnen eigentlich bekannt sein, und daraus ergeben sich die Zahlen für das zweite Quartal 2015.

Was die Entwicklung und die Bedeutung anbetrifft, so habe ich hier, denke ich, auch schon relativ viel dazu ausgeführt. Natürlich ist darin sozusagen ein Trend erkennbar; der ist ja greifbar. Was ich hier auch schon mehrfach gesagt habe und daran hat sich auch mit Stand heute nichts geändert , ist, dass nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden des Bundes jedenfalls keine bundesweiten Netzwerkstrukturen erkennbar sind. Das ist sozusagen die Negativabgrenzung. Das ist das, was die Einschätzung der Sicherheitsbehörden dazu betrifft und was ich Ihnen hier dazu sagen kann.

FRAGE JUNG: Herr Dimroth, gestern hat André Schulz, der Vorsitzende des Bunds Deutscher Kriminalbeamter, gesagt: Wer ein Asylbewerberheim ansteckt, ist ein Terrorist. Mich würde interessieren, ob sich Ihr Minister oder Ihr Ministerium dem anschließen würde.

Herr Seibert, laut einer neuen Umfrage fordern 74 Prozent der Deutschen ein härteres Durchgreifen des Staates gegen Rechtsextreme. Mich würde interessieren, ob das BPA diese Umfrage kennt und welche Handlungen daraus für das Kanzleramt folgen.

DR. DIMROTH: Zum ersten Teil Ihrer Frage. Um es kurz zu machen: Nein, dem würde ich mich nicht anschließen. Das hielte ich in dieser Pauschalität auch für höchst fragwürdig. Noch einmal: Jeder einzelne Fall, den wir da zu beklagen haben, ist einer zu viel. Jeder einzelne Fall muss uns zum Nachdenken bringen, jeder einzelne Fall fordert die Sicherheitsbehörden und die Justiz heraus, und jeder einzelne Fall muss mit aller Konsequenz verfolgt werden. Daraus aber nun zu schließen, dass jeder einzelne Fall einen terroristischen Hintergrund hätte oder jeder einzelne Täter ein Terrorist sei, hielte ich für unangemessen; denn jeder Einzelfall unterscheidet sich von dem anderen, insofern verbietet sich aus meiner Sicht eine solch pauschale Einstufung.

STS SEIBERT: Ich persönlich kenne diese Umfrage nicht, aber ich nehme sie jetzt zur Kenntnis. Deutschland hat gute und wirksame Gesetze, und die werden gegen Täter wie die, über die Sie jetzt sprechen, voll zum Einsatz gebracht werden müssen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Vielleicht einmal anders gefragt: Warum agiert die Bundesregierung so, als ob 74 Prozent der Bürger ein härteres Durchgreifen gegen Flüchtlinge aus dem Balkan fordern würde? Dem entsprechen ja die einzigen wirklichen Handlungen, die die Bundesregierung gerade durchbringen möchte.

STS SEIBERT: Herr Jung, sehen Sie es mir nach: Das ist jetzt gerade wirklich eine völlig unsachgemäße und total danebenführende Bemerkung von Ihnen, und darauf werde ich auch nicht antworten. Sie wissen genau, dass dies nicht die Haltung der Bundesregierung ist. Wir tragen hier seit Wochen die Politik der Bundesregierung in dieser wirklich wichtigen und herausfordernden Flüchtlingsfrage vor. Wir haben eine Rechtslage in diesem Land, wir haben ein Asylgesetz ein Asylgrundrecht sogar. Das alles ist hier vielfach besprochen worden, deswegen verstehe ich Ihre Frage nicht und weise auch die Unterstellung, die darin enthalten ist, wirklich strikt zurück.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich habe das Handeln der Bundesregierung angesprochen, nicht die Haltung.

STS SEIBERT: Wir berichten hier regelmäßig über das Handeln der Bundesregierung, und ich kann nicht feststellen, dass das in irgendeiner Weise mit dem zu tun hat, was Sie uns gerade unterstellen.

FRAGE GRIMM (zum Ukraine-Konflikt): Herr Seibert, stimmt es, dass die Kanzlerin am Wochenende mit Herrn Putin telefonieren wird und sie für einen neuen Normandie-Gipfel bereit ist? Der letzte fand ja sozusagen im Dreier-Format statt. Gibt es jetzt wieder ein Treffen im Vierer-Format?

STS SEIBERT: Sie wissen, wie herum das bei uns läuft. Wenn Gespräche stattgefunden haben, wird über sie berichtet – nicht vorher. Im Übrigen war das auch kein Normandie-Gipfel im Dreier-Format, sondern es war ein gutes Gespräch, das die Bundeskanzlerin am Montag mit Präsident Poroschenko und Präsident Hollande geführt hat. Dabei ging es um den Stand der Umsetzungen des Minsker Maßnahmenpakets. Das wird sicherlich auch wieder Gegenstand von Gesprächen mit Russland sein. Diese Gespräche können in den unterschiedlichsten Formaten auf den unterschiedlichsten Ebenen erfolgen.

FRAGE HELLER: Mich würde kurz vom Finanzministerium eine Kommentierung interessieren. Die Ukraine hat ja wohl gestern mit einer größeren Gläubiger-Gruppe einen Forderungsverzicht vereinbart, der allerdings, wenn ich das recht sehe, in der Dimension deutlich unter dem bleibt, was man ursprünglich als Gläubiger-Beitrag erwartet hat. Ist damit dennoch das gesamte Hilfspaket für die Ukraine, das ja einmal mit 40 Milliarden angegeben war, auf gutem Wege oder bleibt dieses Ergebnis hinter den Erwartungen zurück?

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Herr Heller, es ist in der Tat so, dass die Ukraine sich mit privaten Gläubigern nach intensiven und schwierigen Verhandlungen auf ein Ergebnis geeinigt hat. Dieses Ergebnis muss jetzt vom ukrainischen Parlament politisch abgesegnet werden und noch mit entsprechenden Gesetzen, Rechtsakten, konkretisiert werden.

Aus Sicht der Bundesregierung begrüßen wir diese Einigung. Sie trägt zur makroökonomischen Stabilität der Ukraine bei und damit auch zur erfolgreichen Umsetzung des IWF-Programms. Sie werden gesehen haben, dass auch der IWF das Ergebnis begrüßt hat.

ZUSATZFRAGE HELLER: Ist die Bundesregierung, die ja im Moment die G7-Präsidentschaft hat, von der ukrainischen Regierung da vorab informiert worden? Oder gab es seitdem irgendeinen Kontakt mit Regierungsmitgliedern auf Ebene der Regierungsmitglieder?

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Es gibt engen Kontakt zwischen der Ukraine und den G7-Partnern. Die Ukraine ist ein Thema, das im G7-Kreis in den letzten Monaten natürlich auch öfter zur Sprache gekommen ist. Zu Einzelheiten kann ich Ihnen leider keine Details geben.

DR. SCHÄFER: Ich kann das gern ergänzen. Ich glaube, die offizielle Information von Seiten der ukrainischen Finanzministerin und des ukrainischen Finanzministers ist gestern nach einer Kabinettsitzung in Kiew erfolgt. Das war so um die Mittagszeit. Wichtige Partner der Ukraine, zu denen sich Deutschland zählt, sind bereits zuvor über den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen unterrichtet worden.

FRAGE DR. DELFS: Herr Seibert, ich habe auch noch einmal eine Frage zu den Sanktionen. Gestern Abend klang die Kanzlerin bei ihrer Rede vor der deutschen Handelskammer in Österreich ich würde sagen gegenüber Russland ungewöhnlich versöhnlich. Da wurde Russland eine Aufhebung der Sanktionen in Aussicht gestellt. Die Kanzlerin hat noch einmal die Unzufriedenheit in der Wirtschaft zitiert, die auch eine Rolle spiele. Sie hat natürlich gleichzeitig deutlich gemacht, dass es weiter Völkerrechtsverletzungen gibt. Aber insgesamt war der Ton sehr viel konzilianter als noch in den vergangenen Monaten.

Meine Frage wäre: Trügt dieser Eindruck? Gibt es da ein gewisses Umdenken, möglicherweise auch vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise? Sie hat unter anderem gesagt, es gebe einfach so viele Krisenherde in der Welt so nach dem Motto: Da können wir uns den nicht auch noch erlauben. Sie hat auch noch einmal den Syrien-Konflikt angesprochen, bei dem sie hofft, dass Russland da zu einer Lösung beitragen könnte.

Das wäre der zweite Teil meiner Frage. Gibt es ganz konkrete Bemühungen, da jetzt noch einmal angesichts der Flüchtlingskrise zu versuchen, gemeinsam mit Russland irgendetwas zu bewegen?

STS SEIBERT: Also nichts von dem, was Sie gestern von der Bundeskanzlerin gehört haben, deutet auf eine neue Position der Bundesregierung hin. Im Gegenteil: Unsere Position zum Thema Sanktionen ist unverändert. Niemand hat Freude daran, Sanktionen zu verhängen – nicht wir und nicht die anderen europäischen Partner, die das ja auch genau wie wir getan haben, weil es ja europäische Entscheidungen sind. Diese Sanktionen sind kein Selbstzweck. Sie haben politische Ursachen. Diese politischen Ursachen bestehen fort. Das sind sowohl die völkerrechtswidrige Annexion der Krim als auch die fortdauernde Destabilisierung der Ost-Ukraine durch die Separatisten und die von Russland unterstützten Separatisten. Das dauert fort, und deswegen dauern auch die Sanktionen fort.

Natürlich würden wir uns wünschen, dass es den Tag geben wird, an dem diese Ursachen beseitigt sind und damit auch die Sanktionen keinen Grund mehr haben und beseitigt werden können. Aber das hat die Bundeskanzlerin ja gesagt an diesem Punkt sind wir nicht.

Dann hatten Sie Syrien angesprochen. Die Aussage haben wir doch hier schon oft getroffen. Wir haben ein Interesse daran, mit Russland bei der Lösung globaler Krisen zusammenzuarbeiten. Russland spielt eine entscheidende Rolle auf dem Weg zu einer hoffentlich eines Tages eintretenden politischen Lösung in Syrien. Das Gleiche gilt zum Thema Iran und all diese Dinge. Natürlich wollen wir mit Russland über all diese Themen konstruktiv im Gespräch sein und im Gespräch bleiben, ungeachtet dessen, dass der Konflikt in der Ukraine fortdauert und die Gründe für Sanktionen andauern.

FRAGE JUNG: Herr Schäfer, mich würde ganz kurz interessieren, wann für die Bundesregierung der Punkt erreicht ist, quasi Minsk zu verlassen und neue Wege einzuschlagen? Wie steht die Bundesregierung zur möglichen UN-Blauhelm-Mission in der Ostukraine?

DR. SCHÄFER: Zu Ihrer ersten Frage: Es gibt viele, die den Minsker Prozess und auch die Minsker Vereinbarung vom 11. und 12. Februar für wertlos oder überholt gehalten haben und weiter halten. Die Bundesregierung zählt nicht dazu. Minsk ist nicht perfekt, aber Minsk ist ein Fahrplan hin zu einer politischen Lösung, der von den Konfliktparteien indossiert und gezeichnet worden ist.

Weil das so ist und auch bis auf Weiteres so ist, gibt es für uns überhaupt keinen Grund auch faute de mieux; es gibt keine Alternative dazu mit großem Engagement und großer Kraft darauf hinzuarbeiten, das umzusetzen, was als Fahrplan am 12. Februar vereinbart worden ist. Dass das schwierig ist und es viele Punkte gibt, bei denen die Vereinbarung von Minsk nicht oder noch nicht umgesetzt ist, ist eine objektive Tatsache. Das bestreitet niemand, auch wir nicht. Das ändert aber nichts daran, dass die grundsätzliche Einigung unter Beteiligung der Regierung in Kiew und Moskau erfolgt ist und wir alles daran setzen werden, die Konfliktparteien daran zu erinnern, dass das politisch vereinbart worden ist und das jetzt bitte umgesetzt werden soll.

An die zweite Frage müssten Sie mich gerade noch einmal erinnern, Herr Jung.

ZURUF JUNG: Eine mögliche UN-Blauhelm-Mission.

DR. SCHÄFER: Wir kennen seit einiger Zeit den Wunsch der ukrainischen Regierung nach einer bewaffneten internationalen Mission im Osten der Ukraine. Das ist seit Monaten immer wieder im Wesentlichen hinter den Kulissen Thema gewesen. Es war aber auch gestern wieder einer der Wünsche, die Präsident Poroschenko in Brüssel vorgetragen hat. Da ist manchmal die Rede von einer EU-GSVP-Mission. Da ist manchmal die Rede von einer bewaffneten Blauhelm-Mission der Vereinten Nationen.

Die Haltung der Bundesregierung ist so: Wir hören uns das alles mit großem Interesse an, und wir sind allen Lösungen gegenüber aufgeschlossen, von denen wir überzeugt sind, dass sie ein Mehr an Wahrscheinlichkeit der Umsetzung von Minsk bieten, vielleicht auch ein Mehr an Sicherheit und ein Mehr an Chancen, einen Waffenstillstand im Osten der Ukraine abzusichern. Wir sind aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht davon überzeugt, dass ein bewaffneter Schutz der zivilen Beobachter-Mission der OSZE tatsächlich diesen Zweck erfüllt. Denn wenn etwa die OSZE mit Waffen, gar mit Waffengewalt, bewacht würde oder sie gar selber Waffen bei der offensichtlich gefährlichen Tätigkeit mit sich führen würden, die das Beobachten der Lage mit sich bringt, dann, glauben wir, wäre das nicht unbedingt ein Mehr an Sicherheit.

Im Gegenteil: Das würde im Grunde noch einen zusätzlichen Anreiz dafür bieten, dass sich die Konfliktparteien jetzt auch über die zivilen Beobachter hermachen, die eigentlich nur deshalb im Osten der Ukraine sind, um die Konfliktparteien dazu anzuhalten, das zu tun, was in Minsk vereinbart ist, nämlich endlich eine Waffenruhe einzuhalten.

FRAGE DR. DELFS: Ich muss doch noch einmal nachfragen. Ich habe mir eben das Zitat der Kanzlerin von gestern Abend durchgelesen. Da hat sie gesagt, sie wisse jetzt kommt das Zitat , „dass durch die Sanktionen gegenüber Russland manches Wirtschaftsunternehmen auch getroffen ist“. Dann fährt sie fort Zitat : „Deshalb wollen wir die politischen Rahmenbedingungen natürlich wieder so gestalten, dass Sanktionen aufgehoben werden können.“

STS SEIBERT: Ja.

ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Da würde ich schon sagen, dass das eine andere Tonlage als vor ein paar Monaten ist, als es immer hieß, die wirtschaftlichen Interessen spielten keine Rolle und eine Völkerrechtsverletzung mache es notwendig, diese Sanktionen zu treffen. Wenn ich jetzt das höre, finde ich, ist da schon eine gewisse Bewegung zu beobachten. Oder würden Sie sagen, das hätte sie genauso sagen wir einmal vor einem halben Jahr gesagt?

STS SEIBERT: Was die Bundeskanzlerin gestern gesagt hat, ist doch genau der Hinweis auf den Minsk-Prozess. Warum haben sich Deutschland und Frankreich so engagiert in den Minsk-Prozess eingebracht beziehungsweise diesen Prozess dann im Februar möglicherweise am Leben erhalten und verlängert? (Wir haben das getan), weil wir wollen, dass es eine politische, diplomatische, friedliche Lösung für den Osten der Ukraine gibt und damit ein Teil der Gründe für Sanktionen eines Tages wieder entfallen.

Aber da sind wir nicht. Stück für Stück muss Minsk abgearbeitet werden. Das ist nicht von uns und nicht von den Franzosen abzuarbeiten, sondern von den Konfliktparteien. Dafür treffen sich regelmäßig Arbeitsgruppen der Kontaktgruppe. Da wird einmal mehr, einmal weniger Fortschritt gemacht. Aber genau das ist der Minsk-Prozess, der dazu führen soll, dass eines Tages die Gründe, die zur Verhängung von Sanktionen geführt haben, beseitigt werden. Nichts anderes hat die Bundeskanzlerin angesprochen.

Die Sanktionen ich sage es noch einmal haben immer eine konkrete politische Ursache. Unsere außenpolitische Antwort darauf war es zu versuchen vor allem in einer Situation, in der eine militärische Lösung nicht vollkommen undenkbar war , einen Rahmen bzw. ein Rahmenvertragswerk für eine friedliche Lösung zu schaffen. Das liegt vor, und daran können wir nur immer wieder erinnern und die Konfliktparteien zusammenführen, um bei der Umsetzung voranzukommen.

ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Aber es ist doch richtig: Die Kanzlerin hat gestern Abend einen Zusammenhang hergestellt. Auf der einen Seite gibt es Unzufriedenheit in der Wirtschaft. Dann hat sie gesagt: Deshalb werden wir uns bemühen, die Rahmenbedingungen zu ändern.

Das sind doch keine politischen Erwägungen mehr, sondern es sind durchaus auch wirtschaftliche Erwägungen bei der Entscheidung, möglicherweise die Sanktionen zurückführen oder sie ganz zurückzunehmen. Also meine Frage wäre: Stellt die Kanzlerin tatsächlich auch wirtschaftspolitische Überlegungen an bei der Entscheidung, ob man möglicherweise Sanktionen gegen Russland zurücknimmt oder ganz abschafft?

STS SEIBERT: Nein.

ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Dann hat sie sich aber gestern missverständlich ausgedrückt.

STS SEIBERT: Nein.

FRAGE: Zwei Fragen an das Verteidigungsministerium: Für welche Soldatengruppen in welchen Einsatzgebieten ist der Austausch des G36 durch das G27 zeitnah geplant? Ist das schon eine Vorentscheidung für den generellen Ersatz?

GERHARTZ: Ich möchte das auch aufnehmen, um die Berichterstattung, die wir jetzt gestern und heute Morgen hatten, etwas einzuordnen.

Noch einmal ganz kurz zu den Fakten: Es sind einmal 600 Gewehre vom Typ G27, ein sogenanntes Sturmgewehr, und dann sind es 600 Gewehre vom Typ MG4, sogenannte leichte Maschinengewehre. Bis November 2015 sollen 60 Waffen der G27-Gewehre beschafft werden, in der Folge alle verbleibenden 540 Gewehre des Typs G27, und die 600 Gewehre vom Typ MG4 dann im Laufe des nächsten Jahres beziehungsweise bis Ende nächsten Jahres.

Ich möchte jetzt auch etwas dazu sagen, für welche Soldaten und für welche Einsätze die Waffen vorgesehen sind: Grundsätzlich ist diese Zwischenlösung für die Auslandseinsätze gedacht. Ein Teil der Gewehre bleibt natürlich hier, um Ausbildung in Deutschland zu machen. Der entscheidende Begriff – ich muss ihn hier so nutzen, wenn er auch etwas hölzern wirkt – ist der „Waffenmix“, um die Begründung zu verstehen, warum wir das jetzt so machen, wie wir das machen. Man kann sich das nicht so vorstellen, dass wir einen Ersatz für das G36 vornehmen, also dass es jetzt irgendwo im Auslandseinsatz eine Gruppe gibt, zu der man jetzt sagt: Ihr gebt eure G36 ab, und dafür bekommt ihr G27 und dieses Maschinengewehr. Vielmehr wird es hinzugegeben.

Das G36 – das haben wir durch umfangreiche Untersuchungen festgestellt – hat zwei Schwachpunkte, zum einen bei hoher Schusskadenz die sogenannte schussinduzierte Erwärmung. Das heißt, wenn ich sehr viel in hoher Kadenz schieße, dann habe ich eine Präzisionsabweichung. Zum anderen habe ich bei extrem heißen Klima – bei 30 oder 35° C plus – auch eine Präzisionsabweichung. Das sind diese zwei Schwachpunkte. Genau deshalb hat man diese Ergänzung jetzt gewählt. Einmal: Das G27 ist ein Gewehr, das auf jeden Fall dieses heiße Klima aushalten kann. Hier wird es zu keinen Präzisionsabweichungen kommen. Das andere ist das Maschinengewehr. Damit kann ich natürlich in hoher Kadenz schießen, ohne dass ich Präzisionseinbußen habe, und das natürlich, um diesen zweiten Schwachpunkt des G36 aufzufangen. Es kommt also auf diesen Waffenmix an. Es ist kein Ersatz, dass die jetzt das G36 irgendwo abgeben, sondern es wird etwas hinzugegeben, um die Schwachpunkte des G36 in einem Waffenmix aufzufangen.

Das ist erst einmal eine Zwischenlösung und sagt noch gar nichts über die endgültige Entscheidung aus, die noch zu treffen ist. Hier sind auch in der Berichterstattung etwas irreführende Zeitpunkte genannt worden. Wir wollen bis zum Herbst und Ende dieses Jahres alle Lösungen gesichtet haben, die überhaupt in Frage kommen. Jetzt reden wir wirklich über den Ersatz des G36 und ob hier auch eine Produktverbesserung in Frage kommt. Das ist nicht zu verwechseln mit dieser Interimslösung. Hier sollen alle Vorschläge bis Herbst bzw. Ende dieses Jahres auf dem Tisch liegen. Dann wird es – bis zum Ende des Jahres, so wurde es berichterstattet, das stimmt aber nicht, ich denke, die Entscheidung wird eher nächstes Jahr fallen – eine sogenannte Auswahlentscheidung geben, womit – durch welches Muster – das G36 ersetzt wird oder ob eventuell auch eine Produktverbesserung möglich ist.

Ich möchte noch etwas hinzufügen, auch wenn das nicht Bestandteil Ihrer Frage war: Dann hat sich noch ein weiterer Termin in der Berichterstattung gefunden zu den Kommissionen – natürlich davon völlig unabhängig –, die das G36 noch einmal untersuchen. Das ist im Wesentlichen diese Organisationsstudie und zum anderen die sogenannte Nachtwei-Kommission, die sich noch einmal mit den Gefechten in der Vergangenheit beschäftigt, insbesondere natürlich in Afghanistan: Gab es hier Probleme oder sind Soldaten zu Schaden gekommen, weil das G36 Präzisionseinschränkungen hat? Da ist jetzt mehrmals als Termin berichtet worden, die würden ihre Berichte zum 1. Oktober veröffentlichen. Auch das ist nicht richtig. Das sind unabhängige Kommissionen. Das könnten wir gar nicht so berichten. Man hat uns aber zu verstehen gegeben, dass wir nicht vor der 42. Kalenderwoche – das ist nicht der 1. Oktober, das ist die zweite Oktoberwoche – mit einer Veröffentlichung, mit der Übergabe dieser Berichte an die Ministerin, zu rechnen haben.

FRAGE SIEBERT: Herr Gerhartz, die beiden Gewehre, die jetzt angeschafft worden sind: Woher wissen Sie, dass die nicht die gleichen Schwächen haben wie das G36? Sind das die Gewehre oder ist eines der beiden Gewehre das, das bisher immer schon ohne Typennennung diesem anspruchsvollen Test unterzogen worden ist? Gilt das für das eine oder gilt das für beide oder müssen die theoretisch noch getestet werden?

Die zweite Frage ist, auch wenn es eine Interimslösung ist: Es handelt sich ja jetzt, wenn ich das richtig verstanden habe, um 1.200 Gewehre. Müssten Sie das nicht eigentlich ausschreiben? Gibt es Alternativen zu dem Hersteller? Ich frage, weil Sie jetzt den Hersteller wählen, der auch das G36 hergestellt hat.

Und wenn es erlaubt ist, Herr Vorsitzender, als dritte Frage: In der vergangenen Woche gab es ja bereits Berichterstattung über diesen Bericht, der unter der Führung des GI erstellt worden ist über mögliche Fehlleistungen oder mögliche Auswirkungen innerhalb von Gefechten durch den Einsatz des G36. Können Sie diesen Bericht vielleicht noch einmal bestätigen und sagen, was der sozusagen jetzt in Ihrer internen Meinungsbildung für eine Rolle spielt?

GERHARTZ: Gut, ich versuche, es möglichst zusammenzufassen. Zum ersten Teil: Sind diese Gewehre getestet? Wissen wir, dass sie uns nicht die gleichen Probleme bereiten würden? – Es handelt sich hier um zwei Gewehre, die wir schon nutzen. Es sind keine Gewehre, die jetzt völlig neu für uns sind. Anders wäre es auch gar nicht gegangen. Anders hätten wir auch die Zeitlinie nicht halten können, weil wir diese Gewehre ja, wie ich vorhin schon sagte, spätestens 2016 in den Einsätzen haben wollen. Sowohl das G27 als auch das MG4 haben wir schon in der Nutzung. Es sind beide Gewehre schon so getestet worden, sodass wir wissen, dass sie die speziellen Anforderungen, die wir haben, erfüllen, insbesondere beim Maschinengewehr hohe Schusskadenz und keine Präzisionsabweichung und zum anderen Klimawechsel beim G27, sodass wir auch hier keine Probleme bekommen werden.

Beim G27 muss ich das leicht einschränken. Da wird es zu einem sogenannten Optionenvertrag kommen. Auch das war Thema in der Berichterstattung. Das haben wir auch so den Obleuten mitgeteilt, dass hier noch Untersuchungen zu tätigen sind. Grundsätzlich ist das Gewehr wie gesagt schon in der Nutzung, aber wir wollen es auch noch einmal in der Klimakammer testen. Diese Klimakammer steht uns aber erst in den nächsten Wochen zur Verfügung. Um hier aber schon einmal Vertragsverhandlungen eingehen zu können, wird es zu einem sogenannten Optionenvertrag kommen. Wenn die Tests in der Klimakammer unseren Forderungen genügen, wird der Vertrag auch gültig.

Zum letzten Teil Ihrer Frage, dem Bericht des Generalinspekteurs, den Sie hier angesprochen haben: Das war lediglich eine Erstmaßnahme nach der Entscheidung, dass das G36 so, wie es jetzt konstruiert ist, in der Bundeswehr keine Zukunft hat, in der die Berichte aus den Einsätzen noch einmal durchgeschaut wurden, ob wir da eventuell etwas übersehen haben, dass schon einmal etwas aus den Einsätzen berichtet worden ist hinsichtlich einer Präzisionseinschränkung. Quasi in einer Erstmaßnahme sind die Berichte durchgeschaut worden. Das ersetzt natürlich in keinster Weise, dass man sich diese Gefechte noch einmal im Detail anschaut und besonders diejenigen, die in diesen Gefechten gestanden haben, befragt. Das macht die Nachtwei-Kommission. Sich nur auf die Erstmeldungen zu verlassen, war uns zu wenig. Das ist eben dieser Bericht des Generalinspekteurs, und der ist schon mehrere Monate alt.

FRAGE GEBAUER: Herr Gerhartz, eine Frage zu der Beschaffung. Nun ist uns allen aufgefallen – nicht ganz durch Zufall -, dass es wie gesagt der gleiche Hersteller ist. Wir haben hier in diesem Jahr, glaube ich, mehrere Stunden zugebracht, um über diesen Hersteller Heckler & Koch zu reden. Da sind teilweise von Ihrer Seite aus starke Verdachtsmomente geäußert worden bis hin zu möglichen Korruptionsvorwürfen, die im Ministerium zu diesem Hersteller untersucht werden. Es laufen Rechtsverfahren. Gleichzeitig kaufen Sie jetzt neue Gewehre von diesem Hersteller. Jetzt ganz simpel gesprochen: Man hat sozusagen Streit über ein Auto, das man gekauft hat, und streitet sich vor Gericht, und gleichzeitig kauft man vom gleichen Hersteller noch einmal ein anderes Auto. Wie passt das zusammen?

GERHARTZ: Ich kann Ihre Frage gut verstehen. Wir dürfen aber hier nicht diese Interimslösung mit dem Sachverhalt G36 und der Aufklärung, die immer noch läuft, verwechseln. Bei dieser Interimslösung war ganz klar: Es müssen unsere Forderungen hinsichtlich Präzision erfüllt werden – das habe ich vorhin, denke ich, hinlänglich erläutert –, aber auch hinsichtlich der Verfügbarkeit. Diese Gewehre können nur welche sein, die marktverfügbar sind, die auch logistisch verfügbar sind. Anders hätten wir die Zeitlinie gar nicht halten können. Die einzigen marktverfügbaren Sturm- und Maschinengewehre, die auf dem Markt sind und die wir auch logistisch sofort aufnehmen können, weil wir es eben schon in den Streitkräften haben, sind eben diese beiden Typen von Heckler & Koch. Das ist aber in keinster Weise ein Präjudiz über Entscheidungen, die vielleicht im Rahmen der Beratungen über das G36 noch fallen.

FRAGE SIEBERT: Eine kurze Nachfrage: Sie sprachen jetzt immer von MG4. Ich glaube, in dem Schreiben an dem Bundestag ist die Rede vom HK417.

GERHARTZ: In dem Schreiben an die Obleute des Deutschen Bundestags ist die Rede von dem G27P. Das ist die Grundlage für das Sturmgewehr. Das andere ist das MG4, das leichte Maschinengewehr.

ZUSATZFRAGE SIEBERT: Und das HK417 spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle?

GERHARTZ: Das ist die zivile Bezeichnung für dieses Muster, für das G27P.

FRAGE GEBAUER: Herr Gerhartz, eine ganz kurze Nachfrage auch mit der Bitte um eine kurze Antwort aufgrund der Zeit. Übersetze ich das, was Sie gerade zur Verfügbarkeit gesagt haben, richtig in meine Worte: Die Bundeswehr ist abhängig von Heckler & Koch?

GERHARTZ: Das haben Sie ja gut eingeleitet mit der kurzen Antwort. Nein, das sind wir nicht.

ZUSATZFRAGE GEBAUER: Ja oder Nein wären die Antworten.

GERHARTZ: Das sind wir nicht. Wir sind nicht abhängig von Heckler & Koch. Das würde ja bedeuten, dass automatisch eine G36-Folgeentscheidung zu Heckler & Koch führen würde. Das mögen Sie vielleicht unterstellen, das kann ich aber weder mit Ja noch mit Nein beantworten.

 

Zur Podcastversion

Podcast mit Interviewfolgen

Podcast mit Aufzeichnungen der BPK

Diskutiere und Kommentiere im Forum!
Werdet Unterstützer unserer Arbeit & verewigt euch im Abspann!
Wer mindestens 20€ gibt, wird im darauffolgenden Monat am Ende jeder Folge als Produzent gelistet.
Jung & Naiv
IBAN: DE85 4306 0967 1047 7929 00
BIC: GENODEM1GLS
BANK: GLS Gemeinschaftsbank