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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 24. Februar 2016

Totaler Eiertanz! ▼ BPK vom 24. Februar 2016

Naive Fragen zu (mit Zeitangabe):
Abflug nach Afghanistan
– welches Bundesland war jetzt für den Flug nach Afghanistan zuständig? In welche sicheren Gebiete kommen diese Menschen denn? (32:45 min)
– Das soll ja ein Signal in der aktuellen Flüchtlingskrise sein, heißt es. An wen richtet sich dieser Flug, Frau Wirtz? (33:25 min)
– Sie sagten, die seien aus zehn Bundesländer gekommen. Können Sie uns einmal die Bundesländer nennen?
– Kann man das so verstehen, dass es eine Art Casting gab? Hat man die Afghanen gefragt „Hey, wer hat Lust, freiwillig zurückzukehren?“? So verstehe ich das jetzt nämlich. (35:29 min)

Flüchtlinge/Menschenrechte (ab 41:00 min)
– der Menschenrechtsbeauftragte, Herr Strässer, ist aus Unzufriedenheit zurückgetreten. Er hat die Asylrechtsverschärfung der Bundesregierung als Beweggrund genannt. Wenn der Menschenrechtsbeauftragte wegen der Asylrechtsverschärfung der eigenen Regierung zurücktritt, tangiert das die Bundesregierung?
– hat man mit der Nachfolgerin, Frau Kofler, geklärt, ob sie mit der Verschärfung ein Problem hat?

Reform der Investmentbesteuerung (ab 43:55 min)
– für in- und ausländische Fonds sollen künftig weitgehend gleiche Regeln gelten – welche denn nicht?
– Aber Angleichen heißt ja nicht Gleichsetzen. Wo gibt es denn Unterschiede? Das wird ja nicht nur Details betreffen.

NSA-Spionage
– es kam heraus, dass die NSA unter anderem Gespräche von Frau Merkel überwacht hat, so unter anderem ein Gespräch mit Herrn Ban Ki-moon vor ein paar Jahren. Sehen Sie diese neuen Enthüllungen noch als Gerüchte oder als Tatsache an? (54:35 min)
– Gab es bisher eine WikiLeaks-Enthüllung, die sich aus Sicht der Bundesregierung nicht als wahr herausgestellt hat? Was haben Sie vor, wenn sich das auch wieder als wahr herausstellt? Was wollen Sie dann tun? (55:38 min)
– das ist ja nicht der erste Fall, in dem WikiLeaks Beispiele aus Merkel-Gesprächen veröffentlicht hat. Sie haben im Nachhinein auch nie klargestellt, dass es nicht wahr war oder die Informationen falsch sind. Gehen wir einfach einmal davon aus, dass diese neuen Enthüllungen auch der Wahrheit entsprechen und Tatsachen sind. Was haben Sie denn aus den alten Enthüllungen für Konsequenzen gezogen? Was haben Sie geändert? Jetzt wollen Sie ja abwarten, ob das alles wahr ist oder nicht. (59:12 min)
– Spioniert die NSA immer noch in Deutschland? (1:00:25 min)
– Frau Wirtz, wann haben Vertreter der Bundesregierung zuletzt mit amerikanischen Vertretern über die Spionageaktivitäten der Amerikaner gesprochen? (1:02:15 min)
– Steht das oben auf der Agenda, oder ist das immer ein Unterpunkt?

Krieg gegen den Terror (ab 1:06:50 min)
– ich möchte noch kurz zum Krieg gegen ISIS kommen Sie haben uns ja gesagt, dass sich Deutschland im Krieg gegen den Terror und im Krieg gegen ISIS befindet. Ich habe jetzt einfach nur eine Lernfrage: Ist Deutschland auch im Krieg gegen Al-Nusra? Das sind ja die anderen Bösen in Syrien.
– Eine damit zusammenhängende Frage an Herrn Henjes: Klären deutsche Tornados auch Al-Nusra-Stellungen auf?
– Ist Deutschland umgangssprachlich im Krieg gegen Al-Nusra?
– Ich wollte nur wissen, ob Sie Al-Nusra bekämpfen.
– Beteiligt sich die Bundesregierung am Kampf gegen Al-Nusra, Frau Chebli?
– Frau Wirtz, ist Al-Nusra ein Feind der Bundesregierung?
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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 24. Februar 2016:

VORS. SZENT-IVÁNYI eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS’IN WIRTZ sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
SRS’IN WIRTZ: Das Kabinett hat heute zunächst die Neuordnung der Investmentbesteuerung beschlossen. Hintergrund für diese gesetzliche Neuregelung ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hat bemängelt, dass in- und ausländische Investmentfonds in Deutschland unterschiedlich behandelt werden. Diese Rechtsprechung betrifft nicht nur Deutschland, sondern auch andere EU-Staaten, die ein ähnliches System haben. Mit dieser Reform werden die Unzulänglichkeiten des heutigen Besteuerungssystems europarechtskonform beigelegt.

Dann wurde im Kabinett das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum beschlossen. Konsum geht uns alle an. Denn jeder Mensch besitzt durchschnittlich 10 000 Dinge und trifft, sage und schreibe, 200 Ernährungsentscheidungen am Tag. Das Programm, das die Bundesregierung heute im Kabinett beschlossen hat, zeigt, wie nachhaltiger Konsum auf nationaler Ebene systematisch gestärkt und ausgebaut werden soll. Ziel ist es, dass immer mehr Menschen nachhaltig konsumieren. Nachhaltiger Konsum soll zum Mainstream werden, und die Teilhabe aller daran soll möglich sein. Maßnahmen für ein besseres Konsumverhalten sind beispielsweise verbesserte Verbraucherbildung und Information, Umwelt- und Sozialzeichen, eine umweltgerechte Produktgestaltung sowie Forschung und Monitoring.

Dann hat die Kulturstaatsministerin im Kabinett eine Konzeption zur Erforschung, Bewahrung, Präsentation und Vermittlung der Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa nach § 96 Bundesvertriebenengesetz vorgelegt. Auch diese Konzeption ist im Kabinett verabschiedet worden. Hintergrund dessen ist, dass Bund und Länder gesetzlich verpflichtet sind, das Kulturgut der historischen deutschen Ostgebiete und der deutschen Siedlungsgebiete im östlichen Europa im Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten. Dazu gehört es, Archive, Museen und Bibliotheken, Wissenschaft und Forschung sowie Projekte der kulturellen Vermittlung zu fördern. Wer an weiteren Informationen interessiert ist, der findet sie auf der Internetseite der Kulturstaatsministerin.

Heute war Herr Weise, der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit und in Doppelfunktion Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, im Kabinett zu Besuch. Herr Weise hat im Kabinett über die Prozessoptimierung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge berichtet. Dazu möchte ich folgende Ergebnisse kurz hervorheben: Im ersten Halbjahr 2015 traf das BAMF 890 Entscheidungen pro Tag. Diese Zahl konnte im Januar 2016 auf 2600 Entscheidungen täglich gesteigert werden, also von 890 auf 2600 im Januar 2016. Das BAMF hat seit Anfang 2015 30 neue Standorte eröffnet. Seit Oktober 2015 wurden 130 000 Altverfahren abgearbeitet. Die Zahl der Entscheider im BAMF ist deutlich gestiegen. Im Oktober 2015 gab es beim BAMF noch 370 Entscheider. Aktuell stehen dem BAMF 860 Entscheider und 400 weitere Sonderentscheider zur Verfügung.

Vor dem Bericht von Herrn Weise hat der Bundesinnenminister darüber berichtet, dass gestern 125 ausreisepflichtige Afghanen von Frankfurt nach Kabul geflogen sind. In Deutschland wurden die Afghanen von dem afghanischen Botschafter in Deutschland verabschiedet. Die Maschine ist in Kabul angekommen. Auch das hat der Bundesinnenminister im Kabinett berichtet.

So viel von mir aus dem Kabinett.

FRAGE A. ULRICH: Was ist der Unterschied zwischen Entscheidern und Sonderentscheidern?

DR. PLATE: Sonderentscheider rekrutieren sich im Wesentlichen aus anderen Behörden man könnte das landläufig sozusagen als ausgeliehene Beamte bezeichnen , die im Rahmen des Abbaus von Altfällen, die einfach gelagert sind, eingesetzt werden. Es sind also keine Personen, die dem BAMF dauerhaft als Entscheider zur Verfügung stehen, sondern nur für das Projekt Altfallabbau.

Die andere Zahl von Entscheidern, die genannt wurde, 860 ganz genau sind es, meine ich, 863 , ist die von dauerhaft beim BAMF beschäftigten Entscheiderinnen und Entscheidern.

ZUSATZFRAGE A. ULRICH: Gibt es dafür eine zeitliche Begrenzung? Werden sie beispielsweise für drei Monate verliehen, oder hängt es an der Gesamtzahl der Altfälle, bis diese komplett weg sind?

DR. PLATE: Ich denke, man muss jeden Fall gesondert betrachten. Sie sind für unterschiedlich lange Zeit ausgeliehen, also rechtstechnisch abgeordnet. Abordnungen kann man natürlich auch verlängern. Das ist im Beamtenrecht vorgesehen. Das wird im Einklang mit dem Bedarf entschieden.

FRAGE HELLER: Ich hätte von der Bundesregierung gern eine Bewertung dessen, was in Österreich im Moment an Konferenz stattfindet, Stichworte Flüchtlinge, Balkananrainerländer. Betrachtet die Bundesregierung das als eine Art unfreundlichen Aktes, zumal sie selber als das Land, in dem der Endpunkt vieler Asylanten liegt, nicht beteiligt ist? Wie ordnet die Bundesregierung das gerade nach dem EU-Rat von Freitag und Samstag ein?

SRS’IN WIRTZ: Sie selber nehmen zu Recht schon Bezug auf den Europäischen Rat in der vergangenen Woche. Die Fokussierung der Bundesregierung ist bei diesem Europäischen Rat noch einmal sehr deutlich geworden. Denn die Bundesregierung und im Übrigen auch die anderen europäischen Staats- und Regierungschefs haben bei dieser Gelegenheit noch einmal sehr deutlich gemacht, dass die Fokussierung auf dem Schutz der Außengrenze liegt und auf dem, was man im EU-Türkei- Aktionsplan beschlossen hat. Darauf liegt nach wie vor das Hauptaugenmerk der Bundesregierung.

Was die Maßnahmen in Österreich anbelangt, kann ich dazu nur sagen, dass ich als Regierungssprecherin nationale Maßnahmen in diesem Zusammenhang nicht kommentiere, sondern nur noch einmal darauf verweisen möchte, dass die Bundesregierung nach wie vor eine gesamteuropäische Lösung in dieser Frage anstrebt. Das hat für die Bundesregierung oberste Priorität.

ZUSATZFRAGE HELLER: Steht das, was an Konferenz in Österreich abgehalten wird, nicht im Gegensatz zu dem, was Sie am Schluss gesagt haben, nämlich dem Ziel und dem Bestreben der Bundesregierung, gesamteuropäisch vorzugehen und nicht in Ländergruppen aufgeteilt, wobei auch noch das zentrale Land, nämlich Griechenland, außen vor gelassen wird? Das passt doch nicht zusammen, oder sehe ich das falsch?

SRS’IN WIRTZ: Ich möchte die einzelnen Zusammentreffen jetzt nicht gesondert bewerten, sondern ich kann, wie gesagt, nur noch einmal betonen, was das Bestreben der Bundesregierung ist, worauf sich alle Staats- und Regierungschefs Donnerstag und Freitag in Brüssel geeinigt haben. Das ist für die Bundesregierung in dieser Frage maßgeblich.

FRAGE LEIFERT: Sind Sie vorab von der Konferenz in Kenntnis gesetzt worden? Wie stellen Sie sicher, über die Ergebnisse informiert zu werden? Sind Sie dafür auf die Presseberichterstattung angewiesen, oder haben Sie einen Draht in diese Konferenz?

SRS’IN WIRTZ: Ich kann in dem Zusammenhang berichten, dass der Bundesinnenminister heute im Kabinett berichtet hat, dass er durchaus auch in Kontakt zu seinen Kollegen ist. Insofern gehe ich davon aus, dass sicherlich auch die deutsche Bundesregierung darüber informiert wird, was besprochen und beschlossen worden ist, zumal auch, meine ich Herr Plate, helfen Sie mir am Donnerstag JI-Rat ist. Da wird sicherlich auch Gelegenheit sein, über diese Treffen zu sprechen, und zwar auch zusammen mit der Europäischen Kommission.

ZUSATZFRAGE LEIFERT: Sind Sie durch die Anberaumung dieser Konferenz überrascht worden?

SRS’IN WIRTZ: Ich kann jetzt nicht sagen, wann das Bundeskanzleramt im Vorfeld benachrichtigt worden ist. Ich habe es den Medien entnommen. Ich kann nicht sagen, wann das Bundeskanzleramt informiert worden ist.

FRAGE STEINER: Herr Henjes, ich würde gern wissen, ob es bereits einen Beschluss des Nordatlantikrates zu der NATO-Mission oder dem NATO-Einsatz in der Ägäis geben würde und was genau dort beschlossen wurde.

Gleich dazu: Offenbar gibt es unterschiedliche Interpretationen der Frage der Zulässigkeit der Rückschiebung von auf See aufgegriffenen Flüchtlingen bei Frontex und bei der NATO, zumindest nach den Schilderungen, die wir bislang gehört haben. Ich würde gern wissen, wie sich das in der Praxis auswirkt und wie sie zustande kommen.

HENJES: Vielen Dank für die Frage. – Sie sprechen sicherlich die Verwendung der Standing NATO Maritime Group 2 an, die sich zurzeit schon in der Ägäis befindet. Die Aktivitäten der NATO hinsichtlich dieses Einsatzverbandes haben noch nicht begonnen, da derzeit die Planungen in den zuständigen Gremien der NATO noch laufen. Ansonsten gilt es jetzt in Berlin, die Entscheidungen der NATO abzuwarten, inwiefern es konkret zu einer Verwendung kommt.

Aber lassen Sie mich das doch noch einmal zum Anlass nehmen, zu sagen, dass der Einsatz bzw. die Verwendung auf die Seeaufklärung in dem Gebiet und die Überwachung in diesen internationalen Gewässern gerichtet ist. Insofern werden hier keine Exekutivmaßnahmen vorgesehen.

ZUSATZFRAGE STEINER: Aber Sie oder ein Kollege von Ihnen hatten hier doch, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, gesagt, dass Flüchtlinge, die dort auf hoher See aufgegriffen werden wenn sie denn aufgegriffen werden, das kann ja passieren , in die Türkei zurückgebracht werden sollten, oder?

HENJES: Erlauben Sie mir, ein bisschen auszuholen. Am Anfang stand die Initiative Deutschlands, der Türkei und Griechenlands hinsichtlich der Verwendung dieses Einsatzverbandes in der Ägäis. Es ist bekannt, dass sich die Türkei im Rahmen dieser Initiative bereiterklärt hat, die Flüchtlinge, die aus der Türkei kommen, im Wesentlichen zurückzunehmen. Alle rechtlichen Details werden gerade auf NATO-Ebene erarbeitet. Aber wichtig ist, auch noch einmal zu sagen, dass der Auftrag um das ganz deutlich zu unterstreichen in der Überwachung und der Informationsweitergabe an die zuständigen Organisationen Griechenlands und der Türkei in der Ägäis besteht. Das heißt, es geht um eine reine Informationsweitergabe und nicht um eine Aufnahme. Sollte es zu irgendwelcher Aufnahme kommen das ist hypothetisch , dann kann das allenfalls im Rahmen einer Seenotrettung erfolgen. Wir müssen sehen, wie wir das dann machen werden.

FRAGE REICHE: Eine Frage an das Innenressort bzw. an das Auswärtige Amt, vielleicht auch an Frau Wirtz. Die Bundesregierung soll an 17 Staaten sogenannte Brandbriefe wegen deren Blockadehaltung bei der Rücknahme von Flüchtlingen geschrieben haben. Mich würde interessieren, was in den Briefen steht, wie man also die Länder motivieren will bzw. wie überhaupt der Stand der Verhandlungen ist, die ja in einigen Fällen Stichwort Tunesien schon seit Monaten laufen.

An Herrn Plate noch die Frage: Gibt es eigentlich eine Zahl, in wie vielen Fällen die Ausreisepflicht bestünde, man ihr aber wegen fehlender Papiere nicht nachkommen kann?

SRS’IN WIRTZ: Ich denke, Brandbrief und 17 – das ist nicht ganz richtig. Aber Herr Plate kann dazu vielleicht Einzelheiten nennen.

DR. PLATE: Richtig ist, dass es eine gemeinsame Initiative des Bundesaußenministers mit dem Bundesinnenminister gibt, auf einige Staaten zuzugehen die genaue Zahl habe ich nicht im Kopf und kann sie jetzt nicht bestätigen , bei denen wir Optimierungspotenzial bei der Rücknahme eigener Staatsangehöriger sehen. Es ist bekannt, dass Abschiebungen in verschiedene Länder verschieden erfolgreich verlaufen und dass das Prozedere von den Ländern, die ja für die Abschiebung zuständig sind, verschieden schnell bewältigt werden kann. Im Schwerpunkt der Briefe, die versandt worden sind, steht die Idee oder jedenfalls die Bitte an diese Länder, zu prüfen, inwieweit man künftig auch Laissez-passer-Papiere akzeptieren kann.

Ich will es nicht zu ausführlich machen, aber noch einmal in Erinnerung rufen, dass Personen, die abgeschoben werden sollen, selber häufig über keine Identitätspapiere verfügen oder mehr verfügen. Das heißt, sie haben zum Beispiel keine Reisepässe. Damit sie zurückgenommen werden können, bedarf es aber in vielen dieser Länder, mit denen es bisher noch nicht so effizient verläuft, entweder Reisepässe oder Passersatzpapiere. Passersatzpapiere sind Dokumente, die die Länder, die die Person zurücknehmen sollen, selber ausstellen. Das dauert häufig relativ lang – aus unterschiedlichen Gründen. In der gemeinsamen Initiativen von Bundesaußen- und Bundesinnenminister ist es gelungen, die sechs Westbalkanstaaten davon zu überzeugen, auch sogenannte Laissez-passer-Dokumente zu akzeptieren. Das sind Dokumente, die Deutschland selber ausstellen kann. Das heißt, man selber hat dann einen sehr viel größeren Einfluss darauf, wann und wie schnell solche Papiere zur Verfügung stehen. Das ist auch Kern der Initiative des Schreibens, das Sie vermutlich meinen.

CHEBLI: Ich kann das kurz ergänzen, weil es eine gemeinsame Initiative des Auswärtigen Amtes und des Innenministeriums ist in Person Herrn Steinmeiers und Herrn de Maizières. Der Begriff Brandbrief ist natürlich ein bisschen hochgejazzt. Wir wollten die Staaten dazu bewegen, uns dabei zu unterstützen, zu einer verbesserten Kooperation bei der Rückführung der Staatsangehörigen dieser Länder zu kommen.

Hintergrund ist, dass wir sagen, dass Menschen, die besonders schutzbedürftig sind, natürlich einen Anspruch haben, hier zu bleiben, dass aber jene, bei denen es keinen Schutzgrund gibt das ist bei vielen dieser Personen, über die wir hier sprechen, bei den Staaten, die wir angesprochen haben, der Fall zurückgeführt werden müssen. Da gibt es in der Tat, wie Herr Plate dargelegt hat, bürokratische Probleme zum Beispiel bei der Identifizierung. Personen kommen an und geben an, aus einem bestimmten Land zu kommen. Wir müssen dann feststellen, woher Person XY kommt. Dafür brauchen wir natürlich die Unterstützung dieser Länder. Oft haben sie keine Pässe. Das heißt, wir brauchen Passersatzpapiere. Hier sind wir auf die Kooperation angewiesen.

Ich denke aber, es ist wichtig, dass wir an dieser Stelle sagen, dass es häufig nicht an politischen Signalen dieser Regierungen fehlt, dass sie kooperationsbereit sind, sondern oft hakt es an technischen, bürokratischen Detailfragen, weil wir uns dabei um kleinste Detailfragen kümmern müssen.

Ich kann nur sagen: Mitarbeiter unserer Taskforce Rückführung, die es im Auswärtigen Amt gibt, waren in den vergangenen Wochen mehrfach in einigen dieser Staaten unter anderem in Nordafrika und haben dort Gespräche mit Regierungsvertretern geführt. Als der Minister hier seinen tunesischen Kollegen getroffen hat, hat er das Thema angesprochen. Dieser hat Bereitschaft signalisiert, dass man mit uns kooperieren will, um bei dem Thema Rückführung voranzukommen.

DR. PLATE: Die Frage der Ausreisepflichtigen war noch offen. Man kann die Zahl der jeweils ausreisepflichtigen Angehörigen eines bestimmten Staates immer dem Ausländerzentralregister entnehmen. Wir versenden das auf Anfrage relativ regelmäßig. Ich habe die Zahl der Ausreisepflichtigen jetzt nicht für jeden einzelnen Herkunftsstaat auf dieser Welt im Kopf parat. Dem Register können Sie nicht entnehmen, wie viele von diesen Ausreisepflichtigen deswegen nicht abgeschoben werden können, weil sie keine Papiere haben. Das Ausländerzentralregister ist eine Datenbank des Bundes. Die Abschiebung machen die Länder. Die jeweilige Ausländerbehörde ist die zentrale Stelle, die das macht. Sie teilt nicht jeweils an einen zentralen Bundesdatenbestand mit, ob die Abschiebung deswegen gescheitert ist, weil jemand keine Papiere hat und es vielleicht lange oder nicht so lange gedauert hat, ein Ersatzpapier zu beschaffen.

FRAGE PAPPAS: Ich habe zwei Fragen, zunächst an das Verteidigungsministerium. Es geht um den NATO-Einsatz in der Ägäis. Ich habe den Grund nicht genau verstanden, warum der Einsatz noch nicht umgesetzt wurde. Geht es dabei um den Auftrag an sich oder um die Umsetzung der Planung? Haben Sie einen zeitlichen Horizont? Zu wann erwarten Sie, dass der Einsatz umgesetzt wird?

Eine zweite Frage. Es geht um die Wiener Konferenz. Es geht nicht nur darum, dass ein paar Länder einen eigenen Weg gehen, sondern es geht auch um ein EU-Land Österreich , das erwägt, Soldaten in ein Nicht-EU-Mitgliedsland Mazedonien zu schicken, um die Grenzen zu einem EU-Land zu sichern. Das ist für die Europäische Union eigentlich ein einmaliger Vorgang. Gedenkt die Bundesregierung, dazu in den europäischen Organen irgendwie aktiv zu werden?

SRS’IN WIRTZ: Ich fange erst einmal an. – Ich kann im Grunde wiederholen, was ich eingangs gesagt habe. Die Bundesregierung ist bestrebt, in den Fragen der Außengrenzen, aber natürlich auch in der Frage der Flüchtlingsverteilung innerhalb Europas eine gesamteuropäische Lösung zu erzielen bzw. zu einem Konsens zu kommen. Ein ganz wichtiger Schritt war in diesem Zusammenhang ja der Europäische Rat am vergangenen Donnerstag und Freitag, bei dem alle Staats- und Regierungschefs betont haben, wie wichtig der Schutz der Außengrenzen ist.

Was jetzt an einzelnen Grenzen geschieht bzw. passiert, kann ich als deutsche Regierungssprecherin nicht kommentieren. Das sind nationale Maßnahmen. Aber ich denke, dass diese Punkte mit Sicherheit auch Thema sein werden, wenn sich die Innenminister in dieser Woche treffen und sich dabei vielleicht auch noch einmal darauf verständigen werden, was gemacht wird, was geplant wird und was sozusagen im Geiste der europäischen Idee und auch der Verständigung ratsam und tunlich ist.

CHEBLI: Vielleicht kann ich das kurz ergänzen, weil der Minister gestern mit dem griechischen Außenminister gesprochen hat. Beide haben noch einmal unterstrichen: Es kann in der Flüchtlingskrise nur eine europäische Lösung zum Ziel führen. Der Minister hat häufig darauf hingewiesen, dass es nicht sein kann, dass hier ein Staat von Verhandlungen ausgeschlossen wird, die ihn eigentlich auch betreffen, und er hat das gestern auch noch einmal dem griechischen Kollegen so gesagt. Ich glaube, das ist natürlich das, was Frau Wirtz gesagt hat.

Ich glaube, wir kommen nicht so weit, wenn jeder für sich und auf eigene Faust Lösungen herbeizuführen versucht. Wir sind ja alle der Meinung, dass wir die EU-Außengrenzen besser schützen müssen. Es sagt ja keiner, dass das nicht der Fall sein müsse. Auch der Minister hat darauf hingewiesen, dass wir bessere Kontrollen, was die Binnengrenzen angeht, haben müssen. Auch das unterstützen wir. Aber bei all diesen Fragen kommen wir, glaube ich, nur dann weiter, wenn wir als Europäer, als EU gemeinsam zusammenstehen, an einem Strang ziehen und eine gemeinsame Lösung finden, und dazu gehört natürlich auch Griechenland.

HENJES: Wie ich eben schon ausführte, befindet sich der Einsatzverband der NATO schon in der Ägäis. Die Planungen bezüglich der Aktivitäten sprich die Erweiterung auf die Überwachung von möglichen Schlepperaktivitäten laufen derzeit in den zuständigen Gremien der NATO. Ich denke also, dass die Ergebnisse dieser Planung wahrscheinlich schon heute Abend im NATO-Rat vorgelegt werden.

Sie wissen ja, dass der Einsatzverband unter deutscher Führung steht. Der Einsatzgruppenversorger „Bonn“, von dem aus die Führung erfolgt, befindet sich zurzeit im Hafen von Souda auf Kreta. Ich denke einmal, dass die Verlegung dann voraussichtlich am Freitag erfolgen wird.

ZUSATZFRAGE PAPPAS: Wenn die Planung heute Abend abgeschlossen sein wird, kann der Einsatz dann also gleich beginnen?

HENJES: Ja, die Voraussetzungen sind dann erfüllt. Die Lage ist jetzt, wie gesagt, so, dass die Planung im Bereich der NATO erfolgt und der NATO-Rat dann, denke ich, noch heute die Entscheidung treffen wird.

FRAGE LEIFERT: Herr Plate, Sie haben vor wenigen Minuten gesagt, dass die Abschiebung ja in der Verantwortung der Länder liege. Was hat den Bundesinnenminister veranlasst, dem Kabinett heute über die Abschiebung von Afghanen zu berichten? Berichtet er dem Kabinett über jeder Abschiebung? Wenn nicht, warum dann von dieser?

DR. PLATE: Vielen Dank für die Frage. Das gibt mir die Gelegenheit, klarzustellen, dass es sich gar nicht um eine Abschiebung gehandelt hat, sondern das war, wie Frau Wirtz es auch schon vorgetragen hat, ein Charterflug mit sogenannten freiwilligen Rückkehrern. Für diejenigen, denen der Unterschied zwischen einer Abschiebung und einer freiwilligen Rückkehr vielleicht nicht so präsent sein mag: Der liegt in der Freiwilligkeit. Eine Abschiebung ist eine zwangsweise Rückführung im Falle mangelnder Freiwilligkeit. Für die freiwillige Rückkehr gibt es eine besondere Zuständigkeit des Bundes. Das Programm REAG/GARP ist vielleicht allgemein bekannt. Details kann man unter einem Link finden, der in unserer Pressemitteilung zum gleichen Thema enthalten ist. Das geht insbesondere auch mit einer Förderung finanzieller Art einher. Das heißt, die Personen müssen den Flug als solchen nicht bezahlen und bekommen sozusagen auch eine Art Startgeld, um leichter wieder in dem Land Fuß zu fassen, in das sie zurückkehren.

Ich habe den Bundesinnenminister nicht dazu befragt, warum er dazu im Kabinett vorgetragen hat, aber ich gehe davon aus, dass das damit zusammenhängt, dass es ein unmittelbarer Ertrag oder jedenfalls eine Folge seiner Reise ist, die er ja nach Afghanistan unternommen hat, um dort mit der afghanischen Regierung Gespräche zu führen. Dort hat er ja das Signal erhalten, dass sehr wohl die Bereitschaft und der Wille bestehen, eigene Staatsangehörige zurückzunehmen, und dass es im Gegenteil sogar der Wunsch der afghanischen Regierung ist, dass eigene Leute das Land möglichst nicht verlassen. Weil das eine unmittelbare Folge dieser Reise ist, über die er den Kabinettsmitgliedern auch berichtet hat, bin ich mir sicher, dass das maßgeblich für seine Entscheidung gewesen ist, über diesen Flug zu berichten.

SRS’IN WIRTZ: Ich möchte ergänzen, Herr Leifert: Es ist ja so, dass auch die Frage der Flüchtlingssituation seit einiger Zeit ein fester Tagesordnungspunkt des Kabinetts ist oder auf der Agenda steht. Nachdem der Programmpunkt „Herr Weise/BAMF“ auf dem Programm stand, war das eben auch eine wichtige Frage, da die Rückführung natürlich auch eine wichtige Frage für die Bundesregierung ist und ja auch andere Ressorts an diesen Fragen beteiligt sind. Insofern war es schon auch im Interesse der anderen Kabinettsmitglieder, davon zu erfahren.

ZUSATZFRAGE LEIFERT: Weil Sie es gerade ansprechen, Frau Wirtz, darf ich vielleicht nach dem regelmäßigen Kabinettstagesordnungspunkt „Flüchtlinge“ nachfragen: Haben Sie im Kabinett auch die Vorwürfe von Amnesty International angesprochen, die der Bundesregierung vorwirft, die Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsländern zu erklären?

SRS’IN WIRTZ: Nein, darüber wurde im Kabinett nicht gesprochen.

ZUSATZFRAGE LEIFERT: Haben Sie zu den Vorwürfen von Amnesty International eine Position oder eine Reaktion?

SRS’IN WIRTZ: Ja, Augenblick bitte. Meinen Sie das jetzt ganz konkret in Bezug auf die sicheren Herkunftsländer?

ZUSATZ LEIFERT: Ja.

SRS’IN WIRTZ: Okay. Zu den sicheren Herkunftsländern kann ich Ihnen Folgendes sagen: Erst einmal hat die Bundesregierung natürlich und selbstverständlich den Bericht von Amnesty International zur Kenntnis genommen. Sie hat ihn vielleicht noch nicht bis ins letzte Detail ausgewertet, aber selbstverständlich zur Kenntnis genommen.

Was die sicheren Herkunftsländer anbelangt, ist es ja so, und auch darauf haben wir auf dieser Bank schon oft hingewiesen, dass es natürlich einerseits Verfahrenserleichterungen gibt, wenn man Länder zu sicheren Herkunftsländern erklärt und sie als solche bestimmt. Aber nichtsdestotrotz ist immer gewährleistet, dass jemand, der individuell nachweisen kann oder belegen kann, dass er praktisch in dem Land, aus dem er kommt, aus dem er flüchtet, sozusagen individuell einer Verfolgung unterliegt oder Gründe geltend machen kann, die hier für einen positiven Asylentscheid sprechen, diese Gründe hier immer geltend machen kann und dass sie hier auch entsprechend geprüft werden. Insofern ist das das, was die Bundesregierung zu dieser Kritik von Amnesty International zu sagen hat.

CHEBLI: Vielleicht noch einmal aus Sicht des Auswärtigen Amtes: Ich meine, man kann auch kein pauschales Urteil darüber fällen, wie die Menschenrechtslage in den genannten Staaten ist. Ich würde sagen, sie ist in allen drei Staaten unterschiedlich. Es gibt in einigen Bereichen sicherlich Defizite, die wir auch ganz offen kommunizieren und ansprechen, aber es gibt auch Fortschritte, zum Beispiel bei der Kodifizierung von Rechtsnormen und der Implementierung rechtsstaatlicher Prinzipien, wenn ich mir Tunesien anschaue. Aber eine systematische Verfolgung politischer Gefangener würde ich in keinem der drei Staaten sehen.

Deswegen ist es gut, dass Amnesty International die Lage in den Ländern so intensiv verfolgt. Es ist wichtig, dass wir Amnesty International haben, die sehr sensibel mit diesen Themen umgehen. Gleichzeitig ist es richtig, dass man sich die Lage in den Ländern doch immer genauer anschaut und keine pauschalen Urteile fällt, weil die Lage einfach unterschiedlich ist.

DR. PLATE: Ich möchte, weil das in diesem Zusammenhang von Belang ist, auch wenn Sie nicht ausdrücklich danach gefragt hatten, noch einmal ganz kurz referieren, wie die Gesamtschutzquoten von Personen waren, die im letzten Jahr aus diesen drei Herkunftsländern gekommen sind: in Bezug auf Marokko waren es 3,7 Prozent, in Bezug auf Tunesien 0,2 Prozent und in Bezug auf Algerien 1,7 Prozent.

FRAGE ULRICH: Ich hätte eine Nachfrage zu den Flüchtlingen an Herrn Henjes und eine neue Frage an Frau Wirtz.

Sie haben eben so salopp gesagt: Wir werden dann einmal schauen, wenn Flüchtlinge möglicherweise aufgegriffen werden. – Noch scheint die „Bonn“ ja im Hafen zu liegen, haben Sie uns erzählt. Gibt es überhaupt keinen Plan dafür? Wenn Flüchtlinge aus Seenot gerettet werden, muss die „Bonn“ oder wer auch immer nämlich damit umgehen, sofern die Türkei sie nicht zurücknimmt, wie es eigentlich vereinbart worden war. Das ist meine Frage an Sie.

Eine kurze Bitte an Sie: Herr Seehofer hat ja bei Frau Merkel dringlich um ein Spitzentreffen der Parteichefs in der Flüchtlingskrise gebeten. Wann wird sie ihn erhören? Gibt es da irgendwelche Pläne?

SRS’IN WIRTZ: Es gibt natürlich immer wieder Kanäle, auf denen die Parteivorsitzenden miteinander sprechen können; daran soll es also nicht scheitern. Aber ein Termin für ein solches Gespräch der drei Parteivorsitzenden ist mir derzeit nicht bekannt; darüber kann ich nicht berichten.

ZUSATZFRAGE ULRICH: Wird das auch nicht vor dem 13. stattfinden? Jetzt ist die Bitte von Herr Seehofer ja schon auf die Zeit nach dem Türkei-Gipfel geschoben worden.

SRS’IN WIRTZ: Ich kann zu einem solchen Termin derzeit nichts sagen, und wenn, dann ist das auch eine Frage, die Sie rein formal den Parteisprechern stellen müssen.

HENJES: Um noch einmal darauf zurückzukommen: Ich möchte noch einmal unterstreichen, dass die Verhandlungen zurzeit und insbesondere laufen. Der Rahmen für die Aufnahme von Personen ist rechtlich gesehen natürlich das Seerecht. Danach ist jeder Staat oder jedes Schiff erst einmal verpflichtet, Menschen, die sich in Seenot befinden, aufzunehmen. Das ist die Grundlage. Das wäre allenfalls die einzige Herausforderung, die ich zurzeit hinsichtlich der Aufnahme von Personen sehe, keinesfalls gegen deren Willen, was irgendeine Maßnahme angeht. Das bedeutet: Auf dieser Grundlage erfolgen jetzt auch die Planungen. Mehr kann ich hier von Berlin aus zurzeit nicht sagen.

Sie wissen also, dass die Planung auf der einen Seite in der Erweiterung des Auftrags aufseiten der NATO erfolgt. Das geht dann wiederum an uns. Der Verband befindet sich im Einsatzgebiet. Dann wird das operativ umgesetzt, und zwar zeitnah.

FRAGE JUNG: Herr Plate, welches Bundesland war jetzt für den Flug nach Afghanistan zuständig?

In welche sicheren Gebiete kommen diese Menschen denn?

DR. PLATE: Auch wenn ich mich nur ungern wiederhole: Da es sich ja gerade nicht um einen Abschiebeflug gehandelt hat, für den die Länder zuständig wären, ist hierfür kein konkretes Bundesland als zuständig zu bezeichnen, weil das einfach keine Abschiebung war. Es haben sich aber zehn Bundesländer daran beteiligt. Es wurden also sozusagen Menschen aus zehn Bundesländern benannt, die freiwillig zurückkehren wollten.

Über die ganz konkreten Gebiete kann ich Ihnen nichts sagen; das übernimmt die afghanische Seite.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das soll ja ein Signal in der aktuellen Flüchtlingskrise sein, heißt es. An wen richtet sich dieser Flug, Frau Wirtz?

SRS’IN WIRTZ: Dieser Flug richtet sich zunächst einmal an niemanden. Rein faktisch führt der Flug dazu, dass Menschen von A nach B geführt werden, also von Frankfurt nach Kabul. Ich kann in diesem Zusammenhang noch einmal darstellen, dass für die Bundesregierung selbstverständlich entscheidend ist, dass Menschen, die in einer humanitären Notsituation sind, die einen Asylgrund in Deutschland haben, auch in Deutschland aufgenommen und adäquat begleitet werden. Nichtsdestotrotz ist es so, dass diejenigen Menschen, die eben keinen Asylgrund haben, die in ihrer Heimat eben nicht individuell verfolgt werden oder die aus irgendwelchen anderen Gesichtspunkten hier keinen Asylgrund vorweisen können, auch konsequent in ihre Heimat zurückgeführt werden. Am besten ist es natürlich, wenn sie freiwillig in ihre Heimat zurückkehren, damit natürlich Deutschland bzw. die deutschen staatlichen Ebenen der Bund, die Länder und die Kommunen auch die Kapazitäten haben, um den Menschen Schutz zu gewähren, die dieses Schutzes tatsächlich bedürfen. Dass man auch diese beiden Seiten sehen muss, ist natürlich schon in dieser Migrationspolitik der Bundesregierung verankert. Insofern ist das nicht als ein Zeichen anzusehen, sondern das ist einfach ein Indiz dafür, dass die eine Seite der Medaille funktioniert, nämlich dass Menschen hier ankommen und entsprechend begleitet werden daher ja auch beispielsweise der Bericht des BAMF oder von Herrn Weise heute im Kabinett , aber man muss natürlich auch die andere Seite sehen, dass die deutschen Behörden und die deutschen Ministerien engagiert sind, da voranzukommen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Plate, Sie sagten, die seien aus zehn Bundesländer gekommen. Können Sie uns einmal die Bundesländer nennen?

Kann man das so verstehen, dass es eine Art Casting gab? Hat man die Afghanen gefragt „Hey, wer hat Lust, freiwillig zurückzukehren?“? So verstehe ich das jetzt nämlich.

DR. PLATE: Nein, so war es nicht. – Die Bundesländer kann ich Ihnen nicht konkret benennen. Die Liste liegt mir nicht vor. Ich weiß nur, dass es zehn waren. Richtig ist aber, und darüber wurde auch hier in der Regierungspressekonferenz gesprochen, dass der Bundesinnenminister den IMK-Vorsitzenden sowie die Innenminister der jeweiligen Länder aufgefordert hat, Personen zu benennen, die ausreisepflichtig sind und die freiwillig zu einer Ausreise bereit wären. Daraufhin haben die Länder gegenüber dem BMI entsprechende Personen benannt.

Das ist natürlich kein Casting, sondern das läuft so ab, wie sich das im Rechtsstaat gehört: Man checkt die Liste sozusagen durch, erstens darauf, ob das überhaupt afghanische Staatsangehörige sind, zweitens darauf, ob die überhaupt ausreisepflichtig sind, drittens darauf, ob das, was uns sozusagen an Motivation genannt wurde, tatsächlich eine Motivation der Freiwilligkeit ist, um nur die drei besonders entscheidenden Punkte zu nennen. So ist es hier gelaufen.

FRAGE SIEBERT: Herr Henjes, ich habe noch eine Frage zu der Seenotrettung. Vielleicht habe ich auch nicht richtig verstanden, was Sie schon gesagt haben. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist, wenn da Flüchtlingsboote in der Ägäis unterwegs sind, der Flottenverband der NATO nicht dazu da, sie zu stoppen. Wenn sie aber in Seenot sind, würden sie selbstverständlich von ihnen oder einem anderen Schiff gerettet werden. Was passiert dann mit denen? Sie sagten ja: Wir retten die sozusagen nicht gegen ihren Willen und üben da keinen Zwang aus. Aber möglicherweise kann es ja eine Situation geben, in der man sie gegen ihren Willen beispielsweise in einem türkischen Hafen wieder absetzt. Was ist also sozusagen die Vorstellung der Bundesregierung oder der NATO in Bezug darauf, was mit aus Seenot geretteten Flüchtlingen zu geschehen hat?

HENJES: Vielen Dank für diese Frage und dafür, dass ich das noch einmal ein bisschen erläutern kann. Um es deutlich zu machen: Die Seenotrettung auf See ist ganz einfach eine internationale Pflicht jeglichen Schiffes. Es ist völlig egal, ob das ein NATO-Schiff, ein Kriegsschiff, ein Staatsschiff oder ein Handelsschiff ist. Das ist eine natürliche und richtige Pflicht eines jeden Seemanns vor Ort. Das bedeutet: Ein Seenotfall gebietet es jedem, dort auch nach den Erforderlichkeit einzugreifen.

Wenn Sie einmal in das Seerechtsabkommen hineinschauen, dann sehen Sie, dass die Verantwortung in nationalen Gewässern natürlich den jeweiligen nationalen Küstenwachen bzw. Behörden unterliegt. Das heißt, in den jeweiligen nationalen Gewässern vor Ort sind die Türken bzw. die Griechen, wenn wir uns die Ägäis anschauen, hinsichtlich der Durchführung einer solchen geordneten Seenotrettung verantwortlich.

Darüber hinaus haben wir bei Beginn dieser Initiative der Erweiterung des Auftrags die Erklärung vonseiten der Türkei hinsichtlich der Aufnahme von Personen erhalten, die jetzt als Grundlage herrscht. Das ist die Ausgangslage.

Des Weiteren, noch einmal unterstrichen, laufen zurzeit die Planungen in den zuständigen NATO-Gremien, anhand derer der NATO-Rat heute noch eine Entscheidung treffen wird, die dann wiederum umgesetzt wird. Diese Umsetzung ist dann natürlich auch ein wesentlicher Teil dessen, wie diese Maßnahmen erfolgen werden. Nicht zu der Maßnahme gehören die Aufnahme oder die Abwehr von Flüchtlingen, sondern es geht um die Beobachtung von Schlepperaktivitäten.

Darüber hinaus ist die Komplexität der Frage, mit was für einem Gewässer wir es hier zu tun haben hohe See, nationale Gewässer und wer hier aufgenommen wird, so, dass ich Ihnen hier keine einfache, hypothetische, auf die Zukunft gerichtete Antwort geben kann.

ZUSATZFRAGE SIEBERT: Habe ich das im Prinzip richtig verstanden, dass, wenn ein Schiff, das dazu verpflichtet ist, Schiffbrüchige in griechischen Gewässern aufnimmt, man die Schiffbrüchigen sozusagen auf griechischen Territorium abliefert, und dass man, wenn man Schiffbrüchige in türkischen Gewässern aufnimmt, sie auf türkischem Territorium abliefert, oder gibt es eine Festlegung dieser Art im Seerecht nicht?

HENJES: Ich habe zurzeit, da die Planungen noch laufen, eine solche Festlegung nicht vorliegen.

ZUSATZFRAGE SIEBERT: Gibt es keine allgemein bestehende Regelung aus dem Seerecht, die dabei im Zweifelsfall Anwendung finden würde?

HENJES: Ich bin kein Seerechtsexperte, auch wenn das jetzt ein bisschen danach klingt, weil diese Sache zum vierten Mal Ich hatte zwar Internationales Recht im Studium, aber nur ein bisschen. Meiner Auffassung nach ist nur das Eingreifen eine wesentliche Verpflichtung, darüber hinaus natürlich die Verbringung in einen sicheren Hafen.

Noch einmal: Bei der Seenot ist Ausgangspunkt die Rettung, nicht irgendeine Abwehr. Das ist der Ausgangspunkt. Das ist natürlich auch der Ausgangspunkt unserer Überlegung bei einem möglichen Seenotfall.

FRAGE JUNG: Frau Wirtz, der Menschenrechtsbeauftragte, Herr Strässer, ist aus Unzufriedenheit zurückgetreten. Er hat die Asylrechtsverschärfung der Bundesregierung als Beweggrund genannt. Wenn der Menschenrechtsbeauftragte wegen der Asylrechtsverschärfung der eigenen Regierung zurücktritt, tangiert das die Bundesregierung?

SRS’IN WIRTZ: Zunächst einmal ist es richtig, dass Herr Strässer zurückgetreten ist. Der Bundesaußenminister hat sich ja gestern auch zu dieser Personalie geäußert und sein Ausscheiden aus dem Amt des Menschenrechtsbeauftragten sehr bedauert, weil sich Herr Strässer sehr kompetent und engagiert für die Menschenrechte eingesetzt hat. Es ist in der Tat eine persönliche Entscheidung, wenn er praktisch mit Blick auf die Politik oder die Entscheidungen der Bundesregierung diesen Schritt erwägt. Das habe ich nicht weiter zu kommentieren.

Was das Asylpaket II anbelangt, kann ich sagen, dass man sich innerhalb der Bundesregierung eben auf diese Punkte verständigt hat und dass verschiedene Verfahrenserleichterungen und Verfahrensbeschleunigungen beschlossen wurden. Darüber haben wir hinlänglich berichtet. Das ist eine Entscheidung der Bundesregierung. Zu dieser Entscheidung steht die Bundesregierung auch.

Was Herrn Strässer anbelangt: Er ist, wie gesagt, ein durchaus sehr engagierter und kompetenter Beauftragter gewesen, und man kann seine persönliche Entscheidung nur respektieren.

ZUSATZFRAGE JUNG: Frau Chebli, hat man mit der Nachfolgerin, Frau Kofler, geklärt, ob sie mit der Verschärfung ein Problem hat?

CHEBLI: Erst einmal können wir bestätigen, dass Bärbel Kofler zur Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe ernannt wurde. Der Minister wird heute ich glaube, um 16.40 Uhr mit Bärbel Kofler vor die Presse treten. Wir sind froh und dankbar, dass sie diesen Job in einer sehr schwierigen Zeit wahrnimmt. Ein Blick auf die Weltkarte zeigt, dass es um die Lage der Menschenrechte weltweit nicht gut steht und wir uns alle gemeinsam noch stärker darum kümmern müssen, hier Verbesserungen zu erzielen. Wir sind froh, dass wir mit Bärbel Kofler eine kompetente Frau gewonnen haben, von der wir sicher sind, dass sie diese Aufgabe mit Bravour meistern wird.

Zu Ihrer konkreten Frage: Der Minister hat mit ihr über dieses Thema nicht gesprochen. Er wird sie heute vor der Begegnung mit der Presse treffen. Dann werden sie sicherlich über alle Fragen, die anstehen und die ihr auf dem Herzen liegen gemeinsame Zusammenarbeit, Kooperationsfelder , sprechen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Frau Tiesenhausen, für in- und ausländische Fonds sollen künftig weitgehend gleiche Regeln gelten. Welche gelten denn nicht?

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Herr Jung, das Investmentsteuerrecht ist ein äußerst kompliziertes. Wir haben dazu Sie wurden, glaube ich, auch eingeladen ein technisches Briefing angeboten und den 168 Seiten umfassenden Gesetzentwurf auch auf unserer Internetseite eingestellt. Ich sehe mich jetzt nicht in der Lage, Ihnen hier im Detail die Einzelheiten auszuführen.

Frau Wirtz hat ja bereits angedeutet, dass die Hauptstoßrichtung dieses Gesetzes war, die unterschiedlichen Besteuerungsregeln für inländische und ausländische Investmentfonds anzugleichen. Das ist geschehen. Insofern herrscht für die Fonds jetzt auf diesem Gebiet für Inländer und Ausländer Gleichstand.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber Angleichen heißt ja nicht Gleichsetzen. Wo gibt es denn Unterschiede? Das wird ja nicht nur Details betreffen.

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Ich kann es noch einmal ein bisschen anschaulicher machen: Im Einzelnen sieht die Reform vor, dass auch bei inländischen Publikumsinvestmentfonds Publikumsinvestmentfonds sind Fonds, die sich an normale Anleger wenden, also nicht an Spezialanleger wie zum Beispiel Institutionen, sondern an das Publikum die aus deutschen Einkunftsquellen stammenden Dividenden und Immobilienerträge auf Fondsebene besteuert werden. Alle anderen Ertragsarten zum Beispiel Zinsen und Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und anderer Wertpapiere sowie Erträge aus Termingeschäften sind auf Fondsebene weiterhin steuerfrei. Aber diese Angleichung bei den Dividenden und Immobilienerträgen ist damit synchron zu der Besteuerung von ausländischen Publikumsinvestitionsfonds.

FRAGE A. ULRICH: Ich habe eine Frage zum geplanten Flughafen BER. Aus der Flughafengesellschaft heißt es heute, dass der Mietvertrag in Richtung Staatsgäste aufgekündigt werde. Dazu hätte ich gern sowohl von Ihnen, Frau Wirtz, als natürlich auch vom Verkehrsministerium eine Reaktion.

SRS’IN WIRTZ: Meine Reaktion ist, dass ich an das zuständige Ressort, das BMVI, verweise.

ZUSATZ A. ULRICH: Aber Herr Altmaier als Koordinator der Kanzlerin ist, meine ich, damit durchaus befasst.

SRS’IN WIRTZ: Natürlich betrifft es die Bundesregierung nachhaltig. Aber die Fragen werden im BMVI als hierbei geschäftsführendem Ressort geklärt. Deshalb würde ich gern meine Kollegin mit der Antwort betrauen.

MOOSMAYER: Der Verkehrsminister hat seinem Unverständnis deutlich Ausdruck verliehen, indem er gesagt hat, dass das Vorgehen, wie es jetzt gewählt worden ist, nämlich dass die FBB dieses Vorhaben mit einem Schreiben vom 9. Februar an die BImA kundtut, ohne vorher den Aufsichtsrat einbezogen zu haben, nicht akzeptiert werden kann und dass er eine Sondersitzung des Aufsichtsrates fordert. Dem habe ich jetzt nichts hinzuzufügen.

ZUSATZRAGE A. ULRICH: Ist es denn eine machbare Sache, dass der Teil, in dem die Staatsgäste empfangen werden sollten man weiß ja, dass der BER jetzt schon unter Knappheit leidet , einfach ein bisschen weiter weggeschoben wird plus teurere und längere Miete? Wäre das jetzt irgendwann machbar?

MOOSMAYER: Da muss ich an das für die baulichen Angelegenheiten rund um den BER und das Regierungsterminal zuständige Bundesbauministerium abgeben.

ZUSATZFRAGE A. ULRICH: Gibt es für die Aufsichtsratssitzung von Ihrer Seite schon Terminvorschläge, oder wird das noch geklärt?

MOOSMAYER: Nein. Wir haben nur gesagt, dass wir einen fordern. Jetzt muss die Gesellschaft einen Termin einberufen.

STAMER: Ich kann das gern ergänzen. Wir haben das Kündigungsschreiben der FBB mit Überraschung und Verwunderung zur Kenntnis genommen. Wir werden die darin ausgeführte Begründung sehr sorgfältig prüfen und dann im Ressortkreis abstimmen, wie wir damit umgehen und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind.

Ich möchte betonen, dass die beteiligten Ressorts der Bundesregierung Anfang Februar, am 3. Februar dieses Jahres, ihre Position gegenüber der FBB klar formuliert haben. Der Verbleib des AA-Protokollbereiches auf unabsehbare Zeit im Interimsterminal auf der sogenannten Rampe 1 wird nicht akzeptiert. Es gibt einen gültigen Planfeststellungsbeschluss. Wir denken nicht daran, diesen Rechtstitel aufzugeben. Der Bund hält an seinem planfestgestellten Regierungsflughafen fest.

FRAGE: Frau Wirtz, die Arbeitsministerin hat heute Morgen ihre Verwunderung oder auch ihren Unmut darüber geäußert, dass ein korrigierter Gesetzentwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen, auf die sich alle Akteure ihrer Meinung nach geeinigt hatten, jetzt vom Bundeskanzleramt doch nicht in die Ressortabstimmung gegeben worden ist. Können Sie uns erläutern, welche Gründe das Kanzleramt hatte, diesen Entwurf zu stoppen, und was jetzt Ihrer Erwartung nach geändert werden muss? Wer ist jetzt am Zug?

SRS’IN WIRTZ: Zu den Abstimmungen der Ressorts, bevor eine Sache ins Kabinett geht, beziehen wir nicht en détail Stellung. Ich kann das also nicht en détail kommentieren. Ich kann auf das verweisen, was die Bundeskanzlerin Mitte Januar schon einmal gesagt hat, was dieses Gesetzesvorhaben anbelangt, dass für sie die Punkte, die im Koalitionsvertrag festgeschrieben sind, gelten und sie das das Ziel hat, dass diese im Koalitionsvertrag beschriebenen Ziele im Gesetzentwurf abgebildet sind. Für alles andere muss ich Sie leider darauf hinweisen, dass diese Gespräche intern sind und ich sie nicht en détail kommentieren kann.

ZUSATZFRAGE: Jetzt haben wir ja einen auch gegenüber der Äußerung der Kanzlerin korrigierten Entwurf, der zum Beispiel auch nach Aussage von Arbeitgebervertretern weitgehend das abbildet, was im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Von daher die Nachfrage: Was steht noch im Entwurf, was nicht durch den Koalitionsvertrag gedeckt ist?

SRS’IN WIRTZ: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich hier jetzt nicht in alle Einzelheiten dieser juristischen Regelung einsteigen kann. Natürlich muss das, was im Koalitionsvertrag festgelegt worden ist, immer in Gesetzestexte gegossen werden. Es gibt dabei viele Details, die zu beachten sind und über die die Beteiligten eine Übereinstimmung finden müssen. Das kann ich hier jetzt nicht kommentieren.

ZURUF CARIUS: Vielleicht kann das Arbeitsministerium einmal etwas dazu sagen!

SRS’IN WIRTZ: Gerne. Die Ministerin hat ja schon etwas dazu gesagt, wenn ich das richtig sehe.

VORS. SZENT-IVANYI: War das eine Frage an das Arbeitsministerium?

ZUSATZ CARIUS: Ja.

DALDRUP: Ihre Frage ist?

FRAGE CARIUS: Die Ministerin hat ja festgestellt, dass sie kein Verständnis dafür hat, dass der Gesetzentwurf jetzt nicht in die Ressortabstimmung gegeben worden ist. Wenn Frau Wirtz nichts dazu sagen kann, welche Punkte jetzt noch beanstandet werden, dann können Sie das vielleicht ja erläutern.

DALDRUP: Was diese spezielle Frage angeht, muss ich mich Frau Wirtz anschließen, weil es in der Tat so ist, dass wir, so lange sich ein Gesetzentwurf noch in der Abstimmung befindet und noch nicht vom Kabinett beschlossen ist, hier von dieser Seite aus nicht zu den Details Stellung nehmen.

Ich verweise natürlich auf das Statement der Ministerin heute, dass Sie auch auf unserer Homepage und an anderen Stellen nachhören können. Ich habe dem von dieser Stelle aus nichts hinzuzufügen.

FRAGE SCHRÖDER: Mich würde aber doch interessieren, wie es weiter geht, wenn keiner so recht weiß, woran es liegt. Gibt es jetzt einen Fahrplan, wie man weiter kommt? Erwartet das Bundeskanzleramt jetzt, dass das Arbeitsministerium einen noch einmal geänderten Entwurf vorlegt oder wird das Bundeskanzleramt Vorschläge machen, was geändert wird?

Zweitens. Welchen Zeitrahmen muss man sich dabei vorstellen? Das Arbeitsministerium ist ja bestrebt, das möglichst schnell ins Kabinett einzubringen. Es gab ja schon das Ziel, das im Januar ins Kabinett zu bringen. Wann können wir damit rechnen, dass das in die Ressortabstimmung geht?

SRS’IN WIRTZ: Ich bin sehr zuversichtlich, dass es konstruktive Gespräche zwischen dem Kanzleramt und dem federführenden Ressort geben wird. Ich denke, man wird zu einer Lösung kommen. Wann das der Fall sein wird, kann ich jetzt nicht prophezeien.

DALDRUP: Wir haben aus unserer Sicht eine sinnvolle und pragmatische Regelung vorgelegt, die auch mit allen Beteiligten abgestimmt wurde. Wir planen nach wie vor eine zügige Kabinettsbefassung.

ZUSATZFRAGE SCHRÖDER: Frau Hasselfeldt hatte sich ja gestern schon dahingehend geäußert, dass sie den Entwurf nach wie vor nicht für reif hält, in die Ressortabstimmung zu gehen. Können wir also vermuten, dass das Kanzleramt sich dem Unbehagen der CSU angeschlossen hat? Ist von dort aus die Quelle zu suchen?

SRS’IN WIRTZ: Sie können vieles vermuten; das kann ich in irgendeiner Form sozusagen nicht verbieten.

ZURUF SCHRÖDER: Wir hätten ja gerne Antworten!

SRS’IN WIRTZ: Das denke ich auch. Aber Sie fragten mich ja, ob Sie vermuten können. Ich habe gesagt „Ja, Sie können vermuten“, weil ich Ihnen das nicht absprechen kann. Ich nehme aber zu Einzelheiten und Details keine Stellung.

FRAGE JUNG: Frau Wirtz, es kam heraus, dass die NSA unter anderem Gespräche von Frau Merkel überwacht hat, so unter anderem ein Gespräch mit Herrn Ban Ki-moon vor ein paar Jahren. Sehen Sie diese neuen Enthüllungen noch als Gerüchte oder als Tatsache an?

SRS’IN WIRTZ: Selbstverständlich hat die Bundesregierung diese aktuellen Veröffentlichungen bei WikiLeaks wahrgenommen. Die dafür zuständigen Stellen prüfen derzeit zum einen die Informationen, die in diesen Veröffentlichungen enthalten sind, und verifizieren zum Zweiten auch die Quellen dieser Informationen. Das ist im Grunde das, was ich Ihnen dazu sagen kann. Die Bundesregierung hat das wahrgenommen, prüft derzeit die Informationen, prüft die Quellen und wird dann ihre Schlüsse aus diesen Erkenntnissen ziehen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Gab es bisher eine WikiLeaks-Enthüllung, die sich aus Sicht der Bundesregierung nicht als wahr herausgestellt hat? Was haben Sie vor, wenn sich das auch wieder als wahr herausstellt? Was wollen Sie dann tun?

SRS’IN WIRTZ: Sicherlich ist es so, dass es bei diesen Quellen schon darum geht, wie ich gerade gesagt habe, die Authentizität und die Quelle selber zu überprüfen. Ich kann Ihnen im Rückblick darauf, was in der Vergangenheit geschehen ist, keine Statistiken oder Ähnliches nennen, wann sich das als wahr oder nicht wahr herausgestellt hat; zumal auch eine solche Auskunft dazu führen würde, dass ich irgendwelche Informationen bestätigen oder nicht bestätigen würde. Das werde ich nicht tun.

Was die weiteren Schritte anbelangt, hängt natürlich von der Prüfung und dem Ergebnis der Prüfung ab, was dabei herauskommt.

FRAGE STEINER: Frau Wirtz, ich würde doch gerne verstehen, wie Sie die Quellen an der Stelle prüfen lassen. In Bezug auf eine WikiLeaks-Veröffentlichung, die Quellen zu prüfen, die WikiLeaks gehabt haben muss, stelle ich mir als überaus komplex vor.

Zweitens würde ich gerne wissen, ob Erkundigungen über die beiden namentlich benannten Deutschen, die auch in diesen vermutlichen internen NSA-Meldungen stehen, direkt und dann auch von der Bundesregierung angesprochen werden. Das ist einmal Bernd Pfaffenbach als ehemaliger G8-Sherpa und zum anderen natürlich Frau Merkel selber.

SRS’IN WIRTZ: Die letzte Frage habe ich nicht verstanden.

ZUSATZFRAGE STEINER: Ob die in diesen Meldungen Genannten, an den Gesprächen Beteiligten ich meine die Meldungen der NSA, die WikiLeaks veröffentlicht hat zur Aufklärung des Falles sozusagen selbst befragt werden, ob diese Gespräche so stattgefunden haben.

SRS’IN WIRTZ: Zunächst muss natürlich erst einmal geklärt werden das ist ja ein erster Schritt , ob an den von WikiLeaks genannten Terminen überhaupt Gespräche der Bundeskanzlerin stattgefunden haben. Das kann man ja anhand von Kalendern relativ gut nachvollziehen. Ob die Bundeskanzlerin selber mit ihren Mitarbeitern ins Gespräch darüber kommt, kann ich derzeit noch nicht prognostizieren, möchte es aber auch nicht ausschließen.

Was die Quellen anbelangt: Natürlich ist das eine komplexe Aufgabe, aber trotzdem kann man sich dieser Herausforderung ja stellen.

ZUSATZFRAGE STEINER: Frau Wirtz, Herr Audretsch, Herr Pfaffenbach war Staatssekretär im BMWi und nicht nur G8-Sherpa für Frau Merkel. Ich würde doch gerne wissen, ob sich das Wirtschaftsministerium an dieser Stelle irgendwelche besonderen Gedanken gemacht hat, ob man Herrn Pfaffenbach dazu noch einmal vernimmt oder zumindest anhört. Er ist ja inzwischen nicht mehr Teil der Bundesregierung, ausgeschieden und seit einiger Zeit in anderer Funktion tätig. Hat das Wirtschaftsministerium irgendwelche Konsequenzen aus diesen Veröffentlichungen gezogen, respektive denkt über solche nach, was den Schutz seiner Mitarbeiter vor solchen Aktionen angeht?

DR. AUDRETSCH: Ich kann mich an der Stelle nur Frau Wirtz anschließen, dass ich nicht ausschließen kann, ob noch Erkundungen folgen. Mir liegt aber im Moment keine Information vor, dass das geplant ist.

Was die Frage in Bezug auf die Sicherheit von Mitarbeitern, Ministern und Ähnlichem angeht, können Sie sicher sein, dass alles erdenklich Mögliche getan wird.

ZUSATZFRAGE STEINER: Frau Wirtz, wie gilt es, den Satz der Bundeskanzlerin in Bezug auf das Ausspähen unter Freunden für die Zukunft zu interpretieren? Wie weit ist die Bundeskanzlerin auf dem Weg gekommen?

SRS’IN WIRTZ: Das Diktum der Bundeskanzlerin gilt.

FRAGE JUNG: Frau Wirtz, das ist ja nicht der erste Fall, in dem WikiLeaks Beispiele aus Merkel-Gesprächen veröffentlicht hat. Sie haben im Nachhinein auch nie klargestellt, dass es nicht wahr war oder die Informationen falsch sind. Gehen wir einfach einmal davon aus, dass diese neuen Enthüllungen auch der Wahrheit entsprechen und Tatsachen sind. Was haben Sie denn aus den alten Enthüllungen für Konsequenzen gezogen? Was haben Sie geändert? Jetzt wollen Sie ja abwarten, ob das alles wahr ist oder nicht.

SRS’IN WIRTZ: Ich kann Ihnen allgemein dazu sagen, dass die Bundesregierung seit 2014 ihre Spionageabwehr in Bezug auf illegale nachrichtendienstliche Aktivitäten nachhaltig verbessert hat und unabhängig von einem besonderen Staat, sondern allgemein diese Spionageabwehr verstärkt hat. Sie werden aber verstehen, dass ich jetzt hier öffentlich nicht auf die einzelnen Maßnahmen eingehe, denn dann bringt Spionageabwehr relativ wenig.

ZUSATZFRAGE JUNG: Spioniert die NSA immer noch in Deutschland?

SRS’IN WIRTZ: Ich kann mich nur auf diese Veröffentlichungen beziehen und kann in irgendeiner Form weder bestätigen noch dementieren oder ausschließen, was es an Spionagetätigkeit derzeit in Deutschland gibt, weil Spionagetätigkeit, wie wir alle wissen, relativ geheim verlaufen sollte, damit sie erfolgreich ist.

FRAGE CARIUS: Frau Chebli, die Italiener haben offenbar den Botschafter einbestellt. Erwägen Sie diesen Schritt auch?

CHEBLI: Mir ist dazu aus dem Auswärtigen Amt nichts bekannt.

ZUSATZFRAGE CARIUS: Ist irgendjemandem irgendetwas bekannt?

CHEBLI: Ich glaube, ich wüsste, wenn er einbestellt werden sollte.

ZUSATZ CARIUS: Das ist doch schon mal eine Ansage.

FRAGE STEINER: Dann können wir das gleich weiter führen: Es gab ja in der Vergangenheit sonstige niederschwellige Gesprächsersuchen seitens des Auswärtigen Amtes. Gibt es derartige?

Zweitens. Herr Plate, für die Spionageabwehr ist das BMI das Ressort, das verantwortlich zeichnet. Wissen Sie, ob es weitergehende Erkenntnisse darüber gibt, dass entsprechende Spionagetätigkeiten aktuell stattfinden, respektive in den vergangenen Monaten stattgefunden haben.

CHEBLI: Ich kann dem, was ich gerade in Bezug auf den Botschafter gesagt habe, nichts hinzufügen und kann nicht sagen, ob es weitere Gespräche auf Arbeitsebene gibt. Wir sind ja im ständigen Gespräch mit den Kollegen der amerikanischen Botschaft. Ich kann nicht ausschließen, dass es auch dazu Gespräche unter Kollegen gegeben hat, kann es aber auch nicht bestätigen. Ich kann nur Herrn Carius sagen, dass mir keine Information vorliegt, dass der Botschafter einbestellt wird.

DR. PLATE: Zu der Sie interessierenden Frage habe ich hier keine Erkenntnisse vorzutragen.

FRAGE JUNG: Frau Wirtz, wann haben Vertreter der Bundesregierung zuletzt mit amerikanischen Vertretern über die Spionageaktivitäten der Amerikaner gesprochen?

SRS’IN WIRTZ: Herr Jung, dazu kann ich Ihnen keine Angaben machen, weil natürlich Vertreter der Bundesregierung immer im Gespräch mit der amerikanischen Regierung sind. Ich habe keinen Überblick darüber, was jeweils auf der Agenda deutscher Regierungsmitglieder steht, wenn sie mit Mitgliedern der amerikanischen Regierung sprechen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Steht das oben auf der Agenda, oder ist das immer ein Unterpunkt?

SRS’IN WIRTZ: Auch das, kann ich mir vorstellen, hängt jeweils vom Gespräch ab.

FRAGE HELLER: An das Finanzministerium: Wäre eine Fusion der Börsen in Frankfurt und in London geeignet, den Finanzplatz Deutschland zu stärken?

Könnten Sie sich vorstellen, dass ein solches Projekt im Zuge der „Brexit“-Diskussionen vielleicht über den geschäftlichen Bereich hinaus eine Bedeutung für die Verbindung zwischen Großbritannien und der EU hat?

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Herr Heller, ich habe Verständnis für Ihre weitreichenden Fragen, ich kann Ihnen dazu zum jetzigen Zeitpunkt aber nur Folgendes sagen: Es handelt sich bei den Gesprächen über ein mögliches Zusammengehen von Deutscher Börse und London Stock Exchange um geschäftspolitische Vorgänge und Entscheidungen dieser Unternehmen. Die Ausgestaltung eines möglichen Zusammenschlusses hängt zum jetzigen Zeitpunkt noch vom Ergebnis weiterer Gespräche ab. Erst nach Abschluss dieser Gespräche ist eine Bewertung möglich. Hier sind in erster Linie auch die zuständigen Aufsichtsbehörden gefragt. Alles andere ist Spekulation und kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

ZUSATZFRAGE HELLER: Könnten Sie mir helfen: Wer sind denn auf deutscher Seite die zuständigen Aufsichtsbehörden?

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Die Deutsche Börse als Deutsche Börse AG wird beaufsichtigt Börsenaufsicht ist Ländersache durch die Behörden des Landes Hessen. Zur Deutsche Börse gehört auch die Eurex Clearing, also eine Clearing Exchange, wo nach beiden Seiten Geschäfte ausgeführt werden. Diese Clearing Exchange hat eine Banklizenz, deswegen ist dort die BaFin die zuständige Aufsicht.

FRAGE SIEBERT: Frau Wirtz, Herr Plate, nächste Woche findet in Karlsruhe die mündliche Verhandlung zum NPD-Verbotsverfahren statt. Wie wird die Bundesregierung und wie werden nachgeordnete Behörden der Bundesregierung dort vertreten sein?

SRS’IN WIRTZ: Dazu kann ich jetzt, ehrlich gesagt, keine Angaben machen. Herr Plate, wissen Sie da etwas?

DR. PLATE: Sie wissen ja, dass die Bundesregierung nicht selbst mit Antragsteller in diesem Verfahren ist; sie wird aber selbstverständlich trotzdem als Auskunftsperson vertreten sein. Ich kann jetzt nicht die gesamte Bandbreite aller vertretenen Personen, die zur Bundesregierung gehören, mitteilen. Ich weiß aber, dass die Präsidenten der Behörden nicht geladen sind und dass zum Beispiel das Bundesinnenministerium auf Abteilungsleiterebene vertreten ist.

ZUSATZFRAGE SIEBERT: „Nicht geladen“ heißt, sie werden auch nicht zugegen sein?

DR. PLATE: Das habe ich nicht gesagt. Sie sind jedenfalls erst einmal nicht geladen. Ich denke, falls spontan der Bedarf aufkommt, sie zu hören, wird man sicherlich das, was möglich ist, möglich machen.

ZUSATZFRAGE SIEBERT: Muss sich jetzt beispielsweise Herr Maaßen darauf einrichten, am Dienstag nach Karlsruhe zu reisen? Hält der sich sozusagen bereit, hält der sich in einem Karlsruher Hotel auf, um dort gegebenenfalls irgendwie kurzfristig vor Gericht erscheinen zu können? Oder gibt es keine Planung in dieser Richtung?

Ich würde die Frage gerne auch noch einmal an den Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes richten und würde Sie, wenn Sie das jetzt nicht klären können, bitten, das nachzuliefern.

SRS’IN WIRTZ: Wenn einer von uns oder vom Kanzleramt da ist, dann würden wir das nachreichen.

DR. PLATE: Vielleicht noch ganz kurz: Ich kann Ihnen über die ganz konkreten Reise- und Aufenthaltsplanungen von Herrn Maaßen nichts sagen. Meines Wissens geht die Verhandlung aber über drei Tage; insofern wäre es, wenn im Laufe des ersten Tages ein solcher Bedarf aufkäme auch wenn das hypothetisch ist , sicherlich kein Ding der Unmöglichkeit, dann vielleicht noch anzureisen egal, ob Herr Maaßen sich in einem Hotel, zu Hause oder sonstwo aufhält.

FRAGE JUNG: Frau Wirtz, ich möchte noch kurz zum Krieg gegen ISIS kommen Sie haben uns ja gesagt, dass sich Deutschland im Krieg gegen den Terror und im Krieg gegen ISIS befindet. Ich habe jetzt einfach nur eine Lernfrage: Ist Deutschland auch im Krieg gegen Al-Nusra? Das sind ja die anderen Bösen in Syrien.

Eine damit zusammenhängende Frage an Herrn Henjes: Klären deutsche Tornados auch Al-Nusra-Stellungen auf?

SRS’IN WIRTZ: Herr Jung, ich fühle mich ja geehrt, dass Sie meine Worte in so guter Erinnerung behalten haben, aber vielleicht darf ich in diesem Zusammenhang eines noch einmal sagen: Den Begriff Krieg kann man für diese Zustände, für die Auseinandersetzungen, die es dort gibt, sicherlich in einer umgangssprachlichen Form benutzen; aber Krieg im rechtlichen, im völkerrechtlichen Sinne hat noch einmal ganz andere Implikationen. Ich habe einmal von Krieg gesprochen, da haben Sie Recht; ich weiß, dass Sie sich daran gut erinnern. Ich möchte nur noch einmal sagen, dass das ein umgangssprachlicher Gebrauch dieses Wortes ist und nicht im rechtlichen, völkerrechtlichen Sinne zu verstehen ist.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ist Deutschland umgangssprachlich im Krieg gegen Al-Nusra?

SRS’IN WIRTZ: Al-Nusra ist sicherlich eine Partei, die an diesen Konflikten beteiligt ist, aber im Krieg befindet sich die Bundesrepublik im rechtlichen, völkerrechtlichen Sinne nicht.

ZUSATZFRAGE JUNG: Kämpft die Bundesregierung

VORS. SZENT-IVÁNYI: Pardon, Herr Jung

ZUSATZFRAGE JUNG: Ja, aber das ist doch jetzt Wortklauberei, was sie gerade macht. Ich will einfach nur eine Antwort auf die Frage, ob die Bundesregierung nicht nur gegen ISIS kämpft, sondern auch gegen Al-Nusra. Die Frage an Herrn Henjes war auch noch offen.

SRS’IN WIRTZ: Das ist eine der Konfliktparteien, das kann ich sagen.

CHEBLI: Vielleicht hat das etwas zu tun mit der Erklärung, auf die man sich am Donnerstag vor zwei Wochen in München geeinigt hat, wo es darum ging, ISIS und Al-Nusra aus einer dann vereinbarten Feuerpause auszuschließen. Richtig? Ist das der Bezugsrahmen? Denn dann können wir über Syrien reden und dann könnte ich Ihnen ein bisschen was über Syrien und über die Vereinbarungen, um die es geht, erzählen.

Al-Nusra ist eine von den Vereinten Nationen gelistete Terrororganisation; deswegen wird sie natürlich auch von uns als Terrororganisation klassifiziert und als solche gesehen. Es gibt einen Auftrag der Bundesregierung zur Aufklärung mit den Tornados; das kann der Kollege vom Verteidigungsministerium gerne ergänzen. Aber vielleicht noch einmal zu der Frage Syrien, wenn ich darf.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich wollte nur wissen, ob Sie Al-Nusra bekämpfen.

CHEBLI: Wir bekämpfen erst einmal niemanden; vielmehr sind wir in einem Kampf beteiligt, der sich gegen ISIS richtet. Das ist sozusagen der Auftrag, auf den sich 60 Staaten zusammen geeinigt haben. Daran ist die Bundesregierung mit Aufklärung beteiligt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sind Sie an einem Kampf

VORS. SZENT-IVÁNYI: Pardon, Herr Jung, aber jetzt wollen wir erst einmal das Verteidigungsministerium hören, denn das hatten Sie ja auch gefragt, oder?

ZUSATZ JUNG: Ja.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Bitte.

HENJES: Das Mandat unserer Aufklärungstornados in der Türkei hinsichtlich der Beteiligung in der Koalition war hier häufig Gegenstand; sehen Sie es mir deswegen nach, dass ich nicht mehr darauf eingehen möchte.

Das Wesentliche ist hier der Kampf gegen IS; das ist Ziel und Zweck dieser Aufklärungstätigkeit. Darüber hinaus kann und werde ich hier zu einzelnen Aufklärungshandlungen sehen Sie es mir nach aus Gründen der operativen Sicherheit keine Angaben machen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Beteiligt sich die Bundesregierung am Kampf gegen Al-Nusra, Frau Chebli?

CHEBLI: Es ist ein Kampf gegen ISIS. Der Auftrag ist, ISIS zurückzudrängen. Wir wollen verhindern, dass sich ISIS, dieses Krebsgeschwür, diese Terrororganisation, weiter in Syrien und im Irak verbreitet. Insofern: Der Auftrag ist klar, und es gibt ein Mandat, das Sie auch nachlesen können. Ich weiß gar nicht, was es in diesem Zusammenhang groß für Fragen gibt. Es gibt ja ein ganz klares Mandat. Es gibt eine VN-Resolution, die Sie nachlesen können, in der ganz klar steht und definiert wird, wie dieser Kampf genau aussieht und gegen wen er sich richtet. Da steht eigentlich ganz klar, dass er sich gegen ISIS richtet.

FRAGE STEINER: Herr Henjes, lässt sich denn in irgendeiner Form bereits vor der Aufklärung feststellen, ob es sich bei der Stellung, die man gerade auskundschaften will, um eine Al-Nusra-Stellung, um eine Stellung von Ahrar Al-Scham oder um eine IS-Stellung handelt?

HENJES: Sie meinen jetzt in Zusammenhang mit der Aufklärung vonseiten des Hauptquartiers in Katar? Sie wollen von mir jetzt wissen, ob von Berlin

FRAGE STEINER: Ich möchte wissen, ob es bei der Tornado-Einsatzmission eine Möglichkeit gibt, das bereits vorher so zu fokussieren, dass man die einen erfasst, aber die anderen nicht?

HENJES: Wie wir hier in der Regierungspressekonferenz auch schon häufig ausgeführt haben, gibt es dabei eine zweistufige Kontrolle. Das bedeutet, dass die erste Stufe dieser Kontrolle in der Auftragserteilung stattfindet, und diese Auftragserteilung muss im Rahmen des Mandates erfolgen. Insofern ist es auch eine Frage, dass diese Aufklärung nur im Rahmen des Kampfes gegen IS erfolgt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Frau Wirtz, ist Al-Nusra ein Feind der Bundesregierung?

SRS’IN WIRTZ: Herr Jung, Al-Nusra ist sicherlich einer der Beteiligten in dem Konflikt in Syrien. Ich glaube, alles, was es dazu zu sagen gibt, haben ich und meine Kollegen hier hinlänglich ausgeführt, und dabei möchte ich es bewenden lassen.

FRAGE LEIFERT: Frau Wirtz, Herr Seibert hat am Montag die Ereignisse von Clausnitz als beschämend verurteilt. Nun sind ein paar Tage vergangen vielleicht auch ein paar Tage des Innehaltens. Hat sich die Bundeskanzlerin einmal gefragt, welche Verantwortung, welche Schuld das ist vielleicht ein blödes Wort; ich will es jetzt einmal umgangssprachlich verwenden sie daran haben könnte, dass Gewalt als Kommunikationsmittel in dieser Gesellschaft breit Raum greift und dass Menschen pöbeln wofür man sich ja schämen kann und muss , was andere vielleicht so beschreiben würden, dass hier eine Stimmung umkippt? Gibt es seitens der Bundesregierung den Moment, zu sagen: Was haben wir dazu beigetragen, dass es so weit kommen konnte? Stellt sich die Bundeskanzlerin diese Frage?

SRS’IN WIRTZ: Zunächst einmal kann ich sagen, dass die Bundesregierung und sicherlich auch die Bundeskanzlerin selbstverständlich aktuelle Entwicklungen in Deutschland, auch solche Entwicklungen das hat ja mein Kollege Herr Seibert am Montag deutlich gemacht , absolut zur Kenntnis genommen hat. In diesem Sinne kann ich für die ganze Bundesregierung sprechen, wenn ich sage, dass, wenn Konsequenzen aus solchen Ereignissen zu ziehen sind, diese Konsequenzen selbstverständlich auch gezogen werden. Man hat nach den Ereignissen Köln ja zum Beispiel auch gesehen, dass das Bundesinnenministerium und das Bundesjustizministerium sehr schnell entsprechende Konsequenzen gezogen haben. Alles, was der Bundesregierung im operativen Bereich zur Verfügung steht, wird dann auch gemacht, wenn das für notwendig erachtet wird.

Allgemein: Was Schuld oder was Ursachen in irgendeiner Form Sie haben sich ja selbst schon korrigiert anbelangt, kann ich das nicht kommentieren. Ich kann nur sagen, dass operativ das getan wird, was die Bundesregierung in solchen Fragen tun kann. Dazu gehört natürlich auch und das gilt für jeden einzelnen Politiker; auch die Bundeskanzlerin selber ist ja auf vielen Terminen unterwegs, gerade auch in diesen Wochen , dass man immer wieder auch im Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürger erklärt, was sozusagen der Hintergrund dieser Politik ist und von welchen Motiven und Werten diese Politik getragen ist.

ZUSATZFRAGE LEIFERT: War Clausnitz Thema im Kabinett?

SRS’IN WIRTZ: Clausnitz war kein Thema im Kabinett.

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