Artikel

Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 6. April 2016

Fantasieprodukte! ▼ BPK vom 6. April 2016

Naive Fragen zu:
Sportkriminalität (9:40 min)
– nur eine kurze Frage zur Strafbarkeit von Wettbetrug und Spielmanipulationen: Gehört Doping auch zur Spielmanipulation, ist Doping damit also auch strafbar?

Steinmeier goes China
– Können Sie uns die Unternehmen und Verbände nennen, die ihn begleiten? (ab 12:10 min)
– Können wir denn damit rechnen, dass Sie uns im Nachhinein die Firmen nennen, die mitgereist sind?

Flüchtlingsrouten (ab 24:20 min)
– das Innenministerium hat alternative Routen für Flüchtlinge genannt. Das ist zum einen die Route von Albanien nach Italien, die Ostbalkanroute über Bulgarien sowie die zentrale Mittelmeerroute, die meist von Libyen aus genutzt wird; das war ein Zitat von Herrn Plate. Was sieht die Bundesregierung als sicherste Route für Flüchtlinge an?
– Es gibt ja diese alternative Routen, die Sie aufgezeigt haben. Was ist denn aus überlebenstechnischer Sicht die sicherste Route?

Merkels Türkei-Problem
– zum Verständnis: Es war ja nicht so, dass das Thema zufällig in dem Telefonat aufgekommen ist. Sondern die Bundesregierung muss ja schon im Vorfeld Angst gehabt haben, dass das zum Thema wird. Ich verstehe es jetzt so, dass das Kanzleramt das Auswärtige Amt gebeten hat, das zu prüfen. Dann gab es laut „Tagesspiegel“ am Sonntag im Auswärtigen Amt eine Krisensitzung dazu. Sie haben das der Kanzlerin dann quasi mit auf den Weg gegeben, damit die Kanzlerin darüber mit dem türkischen Premierminister sprechen kann. Ist das richtig? (53:50 min)
– Empfiehlt die Bundesregierung Herrn Erdoðan denn eine Strafanzeige gegen Herrn Böhmermann?

„Panama Papers“ (ab 1:06:25 min)
– Eine Frage an das Finanzministerium zu den Panama Papers: Ihr Kollege Herr Jäger hatte am Montag „ keine Lust“, auf die Frage zu antworten, wo in Europa aus Ihrer Sicht Briefkastenpraktiken wie in Panama möglich sind. Können Sie uns das sagen?
– Warum nicht? Sie können sich ja nicht aussuchen, welche Fragen Sie beantworten oder nicht. – Dann möchte ich das an den Vorstand weiterleiten, dass Sie das Finanzministerium bitten, das nachzureichen.

 

Bitte unterstützt unsere Arbeit finanziell:
Tilo Jung
IBAN: DE36700222000072410386
BIC: FDDODEMMXXX
Verwendungszweck: BPK

PayPal: www.paypal.me/JungNaiv

Fanshop ► http://fanshop-jungundnaiv.de/
(Wer mindestens €20 gibt, wird im darauffolgenden Monat in jeder Folge als Produzent gelistet)
Kein naives Video mehr verpassen: Abonniert diesen Youtube-Kanal. Folgt uns auf Facebook & bringt euch ein!

Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 6. April 2016:

VORS. WELTY: Wir haben einen Neuzugang vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu verzeichnen: Susanne Gütte ist da. Herzlich willkommen!

GÜTTE: Ich stelle mich ganz kurz vor: Mein Name ist Susanne Gütte, ich bin seit März Pressereferentin im Bundesfamilienministerium. Davor war ich beim Fernsehen, in den letzten Jahren bei den Nachrichten. Ich habe bei verschiedenen Sendern gearbeitet und habe von der Redaktion über Produktion, Kommunikation und Assistenz so ungefähr alles gemacht, was man hinter der Kamera machen kann. Zuletzt war ich bei N24 und bei RTL II.

Jetzt freue ich mich auf meine neuen Aufgaben im Pressereferat des Bundesfamilienministeriums und freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen, den Journalisten. Ich werde mich also bemühen, Ihre Fragen immer kompetent zu beantworten jetzt zunächst einmal vom Schreibtisch aus und in naher Zukunft sicherlich auch hier in der BPK.

VORS. WELTY: Herzlichen Dank und nochmals Herzlich willkommen! Wir beginnen wie immer mittwochs mit dem Kabinett.

STS SEIBERT: Guten Tag auch von mir! Zunächst hat sich das Kabinett mit zwei Gesetzentwürfen befasst, die der Bundesjustizminister ihm vorgelegt hat.

Das eine ist der Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben. Damit wird eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Der Sport das wissen wir alle hat nicht nur eine herausragende gesellschaftliche Bedeutung, er hat auch eine große wirtschaftliche Bedeutung, und das macht es erforderlich, Sportwettbetrug und die Manipulation von Berufssport auch mit den Mitteln des Strafrechts zu bekämpfen. Das war nach geltendem Recht nur unzureichend möglich. Es ist künftig zum Beispiel strafbar, wenn sich ein Sportler im Zusammenhang mit einer Sportwette Geld dafür versprechen lässt, dass er einen Wettbewerb des organisierten Sports zugunsten des Gegners beeinflusst wie auch immer er das tut. Im Profisport ist eine solche Absprache, die auf eine wettbewerbswidrige Spielmanipulation ausgerichtet ist, auch dann strafbar, wenn sie ohne Bezug zu einer Sportwette daherkommt. Das liegt einfach daran, dass bei hochklassigen Profisportwettbewerben erhebliche finanzielle Auswirkungen entweder auf Spieler, Sportler oder Vereine zu erwarten sind.

Das zweite Thema des Bundesjustizministers waren weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels. Damit wird ebenfalls ein Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt eine weitere wichtige Maßnahme zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Das, was heute beschlossen wurde, ist eine Formulierungshilfe, die den jetzt schon im parlamentarischen Verfahren befindlichen Gesetzentwurf der Bundesregierung ergänzt. Zielrichtung der ganzen Sache ist, den strafrechtlichen Schutz von Opfern vor Menschenhandel und Zwangsprostitution weiter zu verbessern.

Im Wesentlichen geht es um Folgendes: Die Strafvorschrift des Menschenhandels wird zum Schutz von Personen, die sich in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage befinden oder aufgrund ihres Aufenthalts in einem fremden Land hilflos sind oder unter 21 Jahre alt sind, neu gefasst. Auch das Anwerben oder die Beförderung solcher Personen wird unter folgenden Voraussetzungen unter Strafe gestellt werden: wenn diese Person bei der Prostitution ausgebeutet werden soll, wenn sie in ausbeuterischer Weise beschäftigt werden oder der Bettelei nachgehen soll, wenn sie gar in Sklaverei gehalten werden soll oder wenn ihr rechtswidrig ein Organ entnommen werden soll. Es werden zwei weitere Straftatbestände geschaffen, die genau diesen Personenkreis schützen: der Straftatbestand der Ausbeutung der Arbeitskraft und der Straftatbestand der Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung.

Schließlich wird auch eine Strafbarkeit für Kunden von sexuellen Dienstleistungen eingeführt. Jemand, der die Zwangslage einer Person, die Opfer eines Menschenhandels geworden ist und der Prostitution nachgeht, zur Vornahme sexueller Handlungen ausnutzt, macht sich künftig strafbar. Wenn der Kunde jedoch freiwillig einen Menschenhandel oder eine Zwangsprostitution bei der zuständigen Behörde anzeigt, dann ist er straffrei.

Der Bundesaußenminister hat dem Kabinett den Jahresabrüstungsbericht 2015 vorgelegt, der wie jedes Jahr Leitlinien und Schwerpunkte deutscher Abrüstungs- und Rüstungskontrollpolitik auflistet. Ich möchte einige Passagen hervorheben und zunächst einmal zwei wichtige Erfolge des abgelaufenen Jahres 2015 nennen.

Da ist in erster Linie der Abschluss der Wiener Vereinbarungen mit Iran zu nennen. Damit soll sichergestellt werden, dass das iranische Nuklearprogramm nachprüfbar ausschließlich friedlichen Zwecken dient. Kernelemente dieser Vereinbarungen in Wien sind technische Beschränkungen für das iranische Anreicherungsprogramm und für Kernreaktoren sowie ein sehr spezifisches und weitreichendes Transparenzregime. Gleichwohl stellen wir mit Sorge fest, dass die iranische Führung weiterhin an einem ballistischen Raketenprogramm festhält, das den Vorgaben des internationalen Rechts, insbesondere den Vorgaben des UN-Sicherheitsrats, zuwiderläuft.

Ebenso ein Erfolg ist die im vergangenen Jahr abgeschlossene Vernichtung der gemeldeten syrischen Chemiewaffenbestände. Das ist ein Erfolg für das Chemiewaffenübereinkommen und für die mit der Umsetzung dieses Übereinkommens beauftragte Organisation OVCW. Dazu hat Deutschland Beiträge geleistet. Sie erinnern sich vielleicht: Die Zerstörung der Reststoffe dieser gemeldeten syrischen Chemiewaffenbestände ist im niedersächsischen Munster bei der Gesellschaft zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten erfolgt.

Zu den ungelösten Problemen, die zu erwähnen sind, gehört im Nuklearbereich die Herausforderung durch das nordkoreanische Nuklearprogramm. Der vierte Atomtest im Januar dieses Jahres und der Abschuss einer Trägerrakete haben gezeigt, dass das Regime mit allen verfügbaren Ressourcen und gegen alle internationalen Verpflichtungen weiter an seinen nuklearen Fähigkeiten arbeitet und auch sein Raketenprogramm vorantreibt.

Ein zentrales und unverzichtbares Element einer kooperativen europäischen Sicherheitsstruktur ist die konventionelle Rüstungskontrolle. Die Umsetzung der wichtigsten Abkommen in diesem konventionellen Bereich erfolgt nicht in der Weise, wie die Bundesregierung es für wünschenswert hält. Ich meine damit den Vertrag über die konventionellen Streitkräfte in Europa, das Wiener Dokument von 2011 oder auch den Vertrag über den Offenen Himmel. Wie gesagt, die Umsetzung kann uns nicht zufriedenstellen. Russland bleibt hier ebenso wie in Fragen der nuklearen Abrüstung aufgerufen, auf Verhandlungsangebote konstruktiv zu reagieren.

Zu guter Letzt das ständige Thema des Kabinetts, die Flüchtlingspolitik, heute mit dem Schwerpunkt „sicherheitsrelevante Aspekte des Flüchtlingsgeschehens“. Der Bundesinnenminister hat im Kabinett vorgetragen; er hat einen Überblick über die Entwicklungen der allgemeinen und der politisch motivierten Kriminalität im Kontext des Flüchtlingsgeschehens gegeben, und zwar der Kriminalität von und der Kriminalität gegen Flüchtlinge, und er hat auch über die getroffenen Maßnahmen im Bereich der Grenzkontrollen sowie der Identifizierung und Registrierung berichtet.

Ich will vielleicht zusammenfassend sagen: Der Bericht unterstreicht, dass die weit überwiegende Mehrheit der Asylsuchenden keine Straftaten begeht. Er zeigt allerdings auch, dass es im Bereich der Allgemeinkriminalität bei Straftaten von Asylsuchenden untereinander eine ansteigende Tendenz zu beobachten gibt eine durch die beengten räumlichen Verhältnisse der Aufnahmeeinrichtungen mitverursachte ansteigende Tendenz.

Das, denke ich, ist das, was ich erst einmal aus dem Kabinett berichten kann.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, nur eine kurze Frage zur Strafbarkeit von Wettbetrug und Spielmanipulationen: Gehört Doping auch zur Spielmanipulation, ist Doping damit also auch strafbar?

STS SEIBERT: Ich glaube, das Justizministerium kann Ihnen das besser darlegen. Doping ist Gegenstand anderer Gesetze, die wir gemacht haben aber die Expertin spricht.

DR. BAER-HENNEY: Das Anti-Doping-Gesetz ist insoweit das speziellere Gesetz; das heißt, da geht es erst einmal mehr um die einschlägigen Doping-Vorschriften. Wenn damit auch eine Manipulation einhergeht, dann ist es natürlich möglich, dass dazu auch noch eine Strafbarkeit nach den jetzt vorgestellten Gesetzen vorliegt.

VORS. WELTY: Dann sind wir beim Auswärtigen Amt mit einer Ankündigung.

CHEBLI: Ich möchte Ihnen gerne eine Reise ankündigen, die der Minister morgen tätigen wird: Außenminister Steinmeier wird morgen Abend zu einer Reise nach China und Japan aufbrechen.

Beim Besuch des Außenministers in China sind unter anderem Treffen mit Ministerpräsident Li, Staatsrat Yang und Außenminister Wang Yi geplant. Außenminister Steinmeier wird von einer hochrangigen Wirtschaftsdelegation begleitet, unter anderem aus den Branchen erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Außerdem eröffnet Außenminister Steinmeier in Peking eine Ausstellung zum Thema Energiewende in Deutschland.

Am Samstag reist Herr Steinmeier weiter in die Hauptstadt der Provinz Hunan, Changsha. Dort wird er eine neue Produktionshalle eines dort ansässigen deutschen Unternehmens Bosch einweihen und junge Auszubildende des deutschen Unternehmens treffen.

Am Sonntag fliegt der Außenminister nach Hiroshima und nimmt dort am Sonntag und Montag am Treffen der G7-Außenminister teil. Im Anschluss an das Treffen fliegt Herr Steinmeier am Montag wieder zurück nach Deutschland.

FRAGE ULRICH: Zu dem China-Teil der Reise: Ist das ein Routinebesuch, auf dem der Außenminister eine Wirtschaftsdelegation dabei hat, oder hat er da einen besonderen Fokus?

CHEBLI: Nein, er hat eine Wirtschaftsdelegation dabei, weil es, wie ich gesagt habe, viel um das Thema erneuerbare Energien geht. Viele der Wirtschaftsunternehmen, die mitreisen, haben einen Schwerpunkt auf das Thema erneuerbare Energien.

FRAGE JUNG: Können Sie uns die Unternehmen und Verbände nennen, die ihn begleiten?

CHEBLI: Wir kündigen in der Regel ja nicht direkt an, wer konkret den Minister auf der Reise begleitet; das möchte ich in diesem Fall auch nicht machen. Ich kann Ihnen nur sagen: Die Unternehmen, die dabei sind, sind oft solche, die sich mit Solarenergie und erneuerbarer Energie befassen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können wir denn damit rechnen, dass Sie uns im Nachhinein die Firmen nennen, die mitgereist sind?

CHEBLI: Auch das machen wir ja normalerweise nicht.

FRAGE: Herr Seibert, heute läuft in den Niederlanden ein Referendum über das Assoziierungsabkommen der EU mit der Ukraine. Dieses Referendum ist von einem Weblog beantragt worden, das „GeenStijl“ auf Deutsch „Kein Stil“ oder „Kein Niveau“ heißt. Was hält die Bundesregierung von diesem Referendum und von der drohenden Ablehnung des Abkommens mit der Ukraine?

STS SEIBERT: Danke für die Frage. Die Abstimmung in den Niederlanden läuft, während wir hier sitzen. Meines Wissens sind die Wahllokale auch noch bis zum Abend geöffnet. Wir wissen noch kein Ergebnis möglicherweise sind Sie schon weiter. Ich werde auf keinen Fall für die Bundesregierung dieses laufende demokratische Ereignis kommentieren.

ZUSATZFRAGE: Wie wichtig ist dieses Abkommen in den Augen der deutschen Bundesregierung generell?

STS SEIBERT: Das EU-Ukraine-Assoziierungsabkommen ist, wie Sie sich sicherlich erinnern, schon 2014 unterzeichnet worden. Seit Ende 2014 wird es vorläufig angewandt, und seit Beginn dieses Jahres auch der Freihandelsteil. Deutschland hat den Ratifikationsprozess bereits abgeschlossen. Dem können Sie entnehmen, dass wir hinter diesem Abkommen stehen und es für sinnvoll halten. Die deutsche Ratifikationsurkunde ist in Brüssel hinterlegt. So haben es ja, wenn ich richtig informiert bin, auch nahezu alle anderen europäischen Staaten getan. Ich glaube, die Niederlande sind der letzte europäische Mitgliedstaat, der noch nicht ratifiziert hat.

ZUSATZFRAGE: Und wenn das nicht passiert, was dann?

STS SEIBERT: Ich spekuliere hier nicht über den Ausgang.

FRAGE SAVELBERG: Wie wichtig sind denn die wirtschaftlichen Beziehungen zur Ukraine zum Beispiel für Deutschland, aber auch europäisch gesehen?

ALEMANY: Grundsätzlich liegt uns die bilaterale Zusammenarbeit im Wirtschaftsbereich sehr am Herzen. Herr Seibert hat das Notwendige und das Wichtige zu dem Assoziierungsabkommen, das den wirtschaftlichen Austausch ja verbessern wird, schon gesagt. Darüber hinaus liegen mir jetzt aber keine speziellen Import-Export-Zahlen vor.

ZUSATZFRAGE SAVELBERG: Ich verstehe, dass Sie ein „Nein“ nicht kommentieren wollen, denn so weit ist es noch nicht aber es könnte durchaus dazu kommen. Vielleicht noch eine Frage an die Bundesregierung im Allgemeinen, also auch an Sie, Herr Seibert: Warum ist das Abkommen schon in Kraft getreten, bevor alle EU-Mitgliedstaaten es ratifiziert haben, warum kann man damit nicht warten? Ist es denn so wichtig, obwohl die Wirtschaft der Ukraine nicht wirklich gut dasteht und auch nicht sonderlich groß ist? Warum hat man so eine Eile gehabt, diesen Vertrag schon einzugehen, bevor alle Mitgliedstaaten ihn ratifiziert haben?

STS SEIBERT: Vielleicht sage ich etwas Allgemeines zu diesem Assoziierungsabkommen: Bei diesem Assoziierungsabkommen steht für uns und die Mitglieder der Europäischen Union sicherlich im Mittelpunkt, dass es eine politische und wirtschaftliche Flankierung der Reformpolitik der Ukraine und eine stärkere wirtschaftliche, politische, gesellschaftliche Anbindung der Ukraine an die Europäische Union ermöglicht.

Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal betonen, was wir hier in den Jahren 2014 und 2015 oft genug gesagt haben: Dieses Abkommen ist nicht gegen Russland gerichtet. Ganz im Gegenteil: Deutschland hat ein Interesse daran, die Europäische Union hat ein Interesse, dass die Ukraine gute und feste Handelsbeziehungen zu Russland und den anderen GUS-Staaten hat.

ZUSATZFRAGE SAVELBERG: Wie Sie wissen, komme ich aus den Niederlanden. Für die Niederlande sind sowohl die Ukraine als auch Russland wichtig, so wie das auch für Deutschland ist. Es sind aber 200 Leute aus den Niederlanden über der Ukraine abgeschossen worden und es gibt einen Krieg mit fast 10 000 Toten. Warum hat man dann diese Eile an den Tag gelegt und nicht erst einmal gewartet, bis man sich sozusagen auch mit den Russen verständigt hat, und warum hat man das nicht vorher gemacht? Das ist vielleicht auch eine Frage für das Auswärtige Amt, aber ich sehe, dass Herr Dr. Schäfer heute nicht da ist.

STS SEIBERT: Aber Frau Chebli. Herr Savelberg, Sie versuchen es jetzt auf allen Wegen; ich muss Ihnen aber trotzdem sagen, dass ich am Tage des laufenden Referendums, während Ihre Landsleute ihr demokratisches Recht der Stimmabgabe ausüben, hier für die Bundesregierung weiter dazu nichts sagen werde.

ZUSATZ SAVELBERG: Das verstehe ich, aber Sie haben nicht die Frage beantwortet

VORS. WELTY: Entschuldigung

ZUSATZ SAVELBERG: Ich habe eine Frage gestellt, aber der Zusatz wurde, glaube ich, nicht beantwortet.

VORS. WELTY: Herr Plate kann vielleicht Ihre Frage beantworten.

DR. PLATE: Das überrascht vielleicht zunächst, weil das Abkommen natürlich nicht in unserer Zuständigkeit liegt. Aber was in der Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums liegt, ist die verfassungsrechtliche Prüfung völkerrechtlicher Verträge, und damit insbesondere die Frage: Was kann man mit einem völkerrechtlichen Vertrag schon machen, bevor das Parlament beteiligt worden ist, und was erst danach?

Richtig ist: Hier geht es um die sogenannte vorläufige Anwendung eines völkerrechtlichen Vertrages; in Kraft getreten ist es also nicht. Es ist meines Wissens bei allen Assoziierungsabkommen, aber auch bei ganz vielen anderen Abkommen so, dass es eine Klausel zur vorläufigen Anwendung des völkerrechtlichen Vertrages gibt. Das kann man nicht verwechseln mit einem Inkrafttreten. Insofern ist das Abkommen, von dem Sie sprechen, überhaupt kein Sonderfall. Richtig ist, dass das genau die Grenzlinie markiert zwischen dem, was im vertraglichen Verkehr die Exekutive darf, und dem, was die Legislative darf. Vorläufig zur Anwendung bringen kann man immer nur solche Vorschriften eines Vertrages, die die Exekutive auch ganz allein, ohne das Parlament, schon verabreden dürfte und so ist es auch hier.

FRAGE: Herr Plate, am Samstag ist eine Gruppe von 25 irakischen Migranten aus Tschechien nach Deutschland gekommen. Diese sind von Bundespolizei in Sachsen in Empfang genommen worden, obwohl sie vorher in Tschechien Asylanträge gestellt haben. Deutschland möchte diese Leute jetzt zurück nach Tschechien schicken. Hat das Bundesinnenministerium schon offiziell ein Übernahmegesuch an die zuständigen tschechischen Behörden gestellt? Wieso hat die Polizei diese Leute nicht schon an der Grenze gestoppt? Hat die Bundespolizei da einen Fehler gemacht?

DR. PLATE: Vielen Dank für die Frage. Der Vorgang ist mir natürlich bekannt. Es ist richtig, dass 25 Migranten dort von der Bundespolizei festgestellt worden sind. Die Migranten hatten alle Bescheide der zuständigen tschechischen Behörden dabei, dass sie dort ausreisepflichtig sind. Deswegen ist im Einklang mit dem geltenden Recht das passiert, was immer passiert: Sie sind dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zum Zwecke der Identifikation und Registrierung übergeben worden. Was jetzt geschieht, ist, dass als Nächstes Übernahmeersuchen gestellt werden diese sind meines Wissens noch nicht rausgeschickt worden , und zwar mit dem Ziel der Dublin-Rücküberstellung in die Tschechische Republik.

FRAGE HELLER: Meine Frage knüpft an das Thema Flüchtlinge an. Ich würde mir gerne von Ihnen, Herr Plate, noch einmal die Konkretisierung der Pläne oder Überlegungen Ihres Ministers zum Abbau der Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Österreich erläutern lassen.

Herr Seibert, zum Zweiten interessiert mich: Was ist eigentlich aus dem Brief des Herrn Seehofer an die Kanzlerin geworden, der sich auch mit Grenzkontrollen in Bezug auf dieses Thema befasst? Ist der inzwischen beantwortet worden? Ist das mündlich, per Brief oder wie auch immer passiert?

DR. PLATE: Vielen Dank für die Frage. Ich fange, wenn ich darf, mit dem Thema Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Österreich an. Ich bin dankbar für die Frage, weil mir das die Gelegenheit gibt, einmal ein bisschen das einzuordnen, was zumindest doch sehr zugespitzt berichtet worden ist.

Richtig ist, dass es schon seit einer ganzen Weile wieder eingeführte Grenzkontrollen gibt. Die letzten beiden Verlängerungen waren für jeweils drei Monate; die letzte davon erfolgte im Februar und läuft, wenn man nichts unternähme, am 12. Mai aus. Nun ist es in Bezug auf Grenzkontrollen so, dass es an Voraussetzungen geknüpft ist, ob man Grenzkontrollen im Schengenraum durchführen kann oder nicht. Der Innenminister hat gestern gegenüber dem Österreichischen Rundfunk das zum Ausdruck gebracht, was eigentlich, wenn man ehrlich ist, eine Selbstverständlichkeit ist, nämlich dass eine Verlängerung der Grenzkontrollen über den 12. Mai hinaus dann natürlich nur möglich ist, wenn die Voraussetzungen dafür auch vorliegen.

In der Frage, die ihm gestellt worden ist, ging es darum, wie es wäre, wenn die Zahlen immer noch im Mai stabil sehr, sehr niedrig sind. In der Tat wird man dann sicher diskutieren müssen, ob die Voraussetzungen noch vorliegen. Aber das ist noch sechs Wochen hin. Wir müssen einmal schauen, wie sich die Zahlen entwickeln. Eine Nachricht dergestalt, dass auf jeden Fall am 12. Mai die Grenzkontrollen aufhören, wäre so nicht zutreffend. Das hat er so auch nicht gesagt. Richtig ist: Wir wissen, dass der Frühling kommt. Wir müssen beobachten, wie sich die Ausweichrouten entwickeln, insbesondere auch über das zentrale Mittelmeer, eventuell auch über die Ostbalkanroute, das heißt über Bulgarien und Ungarn. Das muss man sehr sorgfältig anschauen. Wir müssen uns anschauen, wie die Umsetzung dessen läuft, was die EU mit der Türkei vereinbart hat und ob sich das stabil entwickelt. Dann werden wir im Mai in aller Ruhe sehr sorgfältig auf dieser Grundlage schauen, ob es mit den Grenzkontrollen weitergeht oder nicht.

STS SEIBERT: Herr Heller, Sie fragen nach dem Brief der bayerischen Staatsregierung. Dieser Brief ist noch nicht beantwortet worden, aber er wird selbstverständlich beantwortet werden.

ZUSATZFRAGE HELLER: Darf ich fragen, warum das so lange dauert?

STS SEIBERT: Er wird zu gegebener Zeit beantwortet werden.

FRAGE JUNG: Ich weiß nicht, ob meine Frage das Auswärtige Amt oder Herrn Plate betrifft. Frau Chebli, das Innenministerium hat alternative Routen für Flüchtlinge genannt. Das ist zum einen die Route von Albanien nach Italien, die Ostbalkanroute über Bulgarien sowie die zentrale Mittelmeerroute, die meist von Libyen aus genutzt wird; das war ein Zitat von Herrn Plate. Was sieht die Bundesregierung als sicherste Route für Flüchtlinge an?

CHEBLI: Vielleicht wollen Sie, Herr Plate, anfangen. Ich glaube aber, dass man das so nicht beantworten kann.

STS SEIBERT: Vielleicht sage ich ein Wort vorher, und dann wird Herr Plate das ergänzen.

Man kann darauf nur eine Antwort geben: Die einzig sichere Route ist der legale Weg, der sich jetzt nach Abschluss des EU-Türkei-Abkommens ergibt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Es gibt ja diese alternative Routen, die Sie aufgezeigt haben. Was ist denn aus überlebenstechnischer Sicht die sicherste Route?

DR. PLATE: Herr Jung, ich verstehe die Frage. Aber eine solche Empfehlung werden Sie natürlich auch von mir nicht zu hören bekommen. Alle drei Routen sind natürlich solche, die erstens mit einem illegalen Grenzübertritt einhergehen würden. Dass wir eine solche Empfehlung nicht geben, versteht sich von selbst. Zweitens sind sie alle drei unter Umständen mit Gefahren verbunden und häufig damit, dass Geld an Schlepper bezahlt wird, die das Leben der betroffenen Menschen aufs Spiel setzen. Die Routen habe ich nicht als Empfehlung ausgesprochen, sondern einfach nur mit Blick auf die Landkarte.

Im Übrigen schließe ich mich dem an, was Herr Seibert gesagt hat.

CHEBLI: Auch noch einmal dazu: Allein die Frage ist ja ein bisschen schräg. Wenn Sie von uns erwarten, Menschen eine Empfehlung zu geben, was die sicherste Route ist, die teilweise Gefahr laufen, ihr Leben zu verlieren und vor allem sehr viel Geld an Schlepper zahlen, um diese Wege zu geben, dann kann das in keinerlei Interesse sein. Sondern unsere Aufgabe ist es, zu schauen, dass wir legale Möglichkeiten schaffen. Die Vereinbarung mit der Türkei das hat Herr Seibert gesagt ist genau ein richtiger Schritt in diese Richtung.

FRAGE MARUSCZYK: Herr Dr. Plate, Sie haben mich jetzt überrascht. Sie haben das eben so dargestellt, als wäre die Sache mit der Grenzöffnung völlig offen und es wäre überhaupt keine Erwartungshaltung damit verbunden. Aber der Minister hat in dem Interview auch auf Nachfrage gesagt: Ich hoffe, dass es so kommt. Ich hätte da schon herausgelesen, dass die Erwartungshaltung in die Richtung geht, dass man hofft, dass man davon ausgeht, dass es im Mai so weit sein könnte, die Grenzkontrollen wieder aufzuheben.

DR. PLATE: Ich kann bestätigen, dass er diese Hoffnung geäußert hat. Die deutsche Sprache kennt mit den Wörtern „Hoffnung“ und „Erwartung“ zwei verschiedene Wörter, die auch eine unterschiedliche Bedeutung haben. Dass er das hofft, ist richtig.

Sie wissen, dass der Schengenraum gerade die Idee verfolgt, dass man bei einem Schutz der Außengrenzen, der wirksam funktioniert, innen keine Grenzen braucht – weder aus Sicherheitsgründen noch aus anderen Gründen. So ist es bisher aber nicht. Sie wissen auch, dass der Schutz der Außengrenzen auch das hat der Minister in dem Interview gesagt bis dahin stabil funktionieren muss. Dass er hofft, dass Schengen, eine der größten Errungenschaften der EU, wieder funktioniert, ist sicherlich auch so gemeint. Das bedeutet aber nicht, dass die konkrete Erwartung besteht, dass das auf jeden Fall zum 12. Mai wieder funktioniert.

FRAGE PAPPAS: Herr Dr. Plate, das EU-Türkei-Abkommen funktioniert nach dem ersten Tag schon nicht mehr. Die Rückführungen in die Türkei wurden gestoppt. Wie beurteilen Sie die Situation, die dadurch entstanden ist?

Zweitens. EU-Beamte, darunter auch deutsche Beamte, die nach Griechenland gehen sollten, sollten dabei helfen, zu entscheiden, welche Flüchtlinge von Griechenland wieder in die Türkei zurückgeführt werden sollten. Nun haben wir eine neue Situation. Fast alle stellen Asylanträge in Griechenland. Werden die EU-Beamten auch jetzt den griechischen Beamten dabei helfen, diese Anträge nach griechischem Recht zu bearbeiten?

STS SEIBERT: Vielleicht darf ich zu dem ersten Teil Ihrer Frage etwas sagen, Herr Pappas, obwohl Sie mich nicht gefragt haben. Die Umsetzung des EU-Türkei-Abkommens ist angelaufen. Es war beiden Seiten vorher klar, dass dieses Abkommen organisatorisch durchaus komplexe Folgen hat. Es stand immer im Vordergrund, dass alles, was im Zusammenhang mit diesem Abkommen geschieht, rechtlichen Maßstäben, allen rechtlichen Anforderungen Genüge tut, dass es also keine pauschalen Massenabschiebungen gibt, sondern dass jeder einzelne Fall betrachtet wird.

Früher hatten wir eine Situation, dass auf den griechischen Inseln 90 Prozent der Flüchtlinge keinen Asylantrag gestellt haben. Wir haben in den letzten Tagen nicht überraschend; vielleicht war es zu erwarten eine andere Situation, sodass fast alle Flüchtlinge einen Asylantrag stellen. Diese Asylanträge werden natürlich nun, wie es zugesagt war, von den griechischen Behörden unter Wahrung der Flüchtlingsrechte, unter Wahrung der Menschenechte individuell geprüft. Die Prüfung der Asylanträge, die Entscheidung zu den Rückführungen im Einklang mit dem internationalen Recht war ja ein zentraler Bestandteil dieser EU-Türkei-Vereinbarung.

Individuelle Prüfungen dauern ihre Zeit. Deswegen kann es jetzt auch in den nächsten Tagen durchaus sein, dass es einmal Tage ohne Rückführungen gibt. Da gerät aber nichts ins Stocken, sondern es wird, würde ich sagen, wie vorgesehen und wie zugesagt rechtskonform gearbeitet. Es wird aber auch äußerst zügig gearbeitet. Der Personalaufwuchs auf den Inseln läuft. Das heißt, aus verschiedenen europäischen Ländern kommen Experten, Dolmetscher dazu, um diese Arbeit zu unterstützen. Ich würde das eher einmal so bilanzieren, dass die ersten Tage der Umsetzung zeigen, dass die Entwicklung in die richtige Richtung geht.

DR. PLATE: Ich würde gerne ein bisschen ergänzen wollen, weil noch Detailfragen an mich gestellt worden sind.

Vorweg zu dem, was Herr Seibert gesagt hat, nur eine ganz kleine Ergänzung: In der Tat ist die Entwicklung eine, die absolut von allen Experten so einkalkuliert worden ist. Es ist nicht überraschend gekommen, dass die Personen, um die es geht, fast flächendeckend Asylanträge gestellt haben.

Sie hatten nach der Bearbeitung der Asylanträge gefragt. Ja, natürlich muss die Bearbeitung der Asylanträge in Griechenland das ist ein griechisches Asylverfahren logischerweise nach griechischem Recht erfolgen. Das ist aber auch nicht erst seit heute der Fall, sondern von Beginn an. Die deutschen und auch die anderen Experten, die dorthin gekommen sind und weiter dorthin kommen werden, werden dabei helfen.

Richtig ist natürlich: Da es griechische Asylverfahren und griechische Asylentscheidungen sind, ist es so, dass die Asylbescheide von griechischen Beamten unterzeichnet und ausgestellt werden, aber die deutschen und anderen Beamtinnen und Beamten, die dort helfen können, solche Entscheidungen trotzdem vorbereiten. Sie werden sich erinnern: Das griechische Asylrecht fußt in weiten Teilen auf der UN-Flüchtlingskonvention und dem einschlägigen Europarecht und ist damit im Wesentlichen natürlich deckungsgleich mit dem Asylrecht, das ein deutscher Asylsachbearbeiter anzuwenden hätte.

Da die Priorität im Moment darauf liegt, diese Verfahren zu bearbeiten, haben wir auch mit Wirkung ab heute 30 Dolmetscher zusätzlich zur Verfügung gestellt. Der Aufwuchs wird sicher weiter gehen, auch wenn ich Ihnen konkrete Zahlen und Datumsplanungen für die weiteren Aufwüchse von dieser Stelle aus heute nicht nennen kann.

ZUSATZFRAGE PAPPAS: Haben Sie auch Zahlen, was den Rest der Angestellten angeht, die nach Griechenland geschickt werden sollen?

DR. PLATE: Wenn Sie Personen aus anderen Staaten meinen, dann müsste ich Sie um Verständnis bitten, dass Sie entweder in den anderen EU-Staaten oder bei der Kommission nachfragen das ist einfacher für Sie , weil diese den Prozess zentral managt.

ZUSATZFRAGE PAPPAS: Ich meine aus Deutschland, nicht aus der EU. Sind das nur diese 30 Dolmetscher oder mehr?

DR. PLATE: Es sind mehr. Ich hatte darüber auch schon in der letzten Regierungspressekonferenz berichtet. Der Aufwuchs gegenüber dem, was ich zuletzt gemeldet habe, sind insbesondere diese 30 Dolmetscher seit Montag.

FRAGE ULRICH: Herr Dr. Plate, eine kurze Frage zu den Grenzsicherungen: Wie viele der Beamten sind im Moment im Einsatz an der Grenze zu Österreich oder ist das weitgehend bayerisches Personal?

In welchem Moment im Monat Mai müssten Sie denn sagen, dass Sie die Maßnahmen verlängern oder nicht? Wie viel Spielraum haben Sie noch im Mai?

DR. PLATE: Ich fange mit dem letzten Punkt an. Ich verstehe, dass Sie am liebsten ein genaues Datum hören möchten, aber das kann ich Ihnen nicht sagen. Die Grenzkontrollen, die bisher gegenüber der Kommission angekündigt worden sind, laufen am 12. Mai aus. Es wird sicher angemessen vorher entschieden und mit der Kommission besprochen werden, wie es weitergeht. Einen genauen Tag kann ich Ihnen nicht nennen.

Genaue Zahlen dazu, wie viele Bundespolizisten an der deutsch-österreichischen Grenze im Einsatz sind, kann ich Ihnen auch nicht nennen, und zwar nicht, weil ich sie nicht vorliegen habe, sondern weil es sich, ehrlich gesagt, um operative Maßnahmen handelt, deren Erfolg ich gefährden würde, wenn ich genau sagen würde, an welchem Grenzübergang wie viele im Einsatz oder wie viele nicht im Einsatz sind. Ich bitte um Verständnis, dass ich den Erfolg der Kontrollmaßnahmen nicht gefährden kann und die Namen nicht nenne.

Um bayerische Beamte handelt es sich nicht; vielleicht sind sie zum Teil in Bayern geboren. Jedenfalls sind es Bundesbeamte, da die Kontrolle der bundesdeutschen Grenzen selbstverständlich in der Zuständigkeit des Bundes und nicht des Freistaats Bayern liegt.

FRAGE SIEBERT: Herr Seibert, ich weiß, dass Sie keine Empfehlungen für Flüchtlinge aus aller Welt geben, auf welchem Weg sie am besten nach Europa kommen. Wegen Ihres Hinweises, dass es den legalen Weg über die Türkei gibt: Der ist ja nur syrischen Staatsbürgern offen, wenn ich das richtig sehe. Wenn beispielsweise jemand aus Eritrea kommt, einem Land, in dem die Anerkennungsquote politisch Verfolgter oder von Kriegsflüchtlingen sehr hoch ist, und die auch im letzten Jahr in großen Zahlen nach Deutschland gekommen sind, was macht dann ein Bürger aus Eritrea, wenn er nach Europa will? Für den gibt es nach gegenwärtigem Stand nur, wie Sie sagen, illegale Wege nach Europa, oder?

DR. PLATE: Die kurze Antwort ist: Nein. Es gibt nicht nur illegale Wege. Es ist ja so, dass sich das Eins-zu-eins-Programm mit der Türkei aus dem EU-Resettlement-Topf bedient: 22500 – die genaue Zahl habe ich gerade nicht im Kopf. Das ist mitnichten nur auf Personen aus der Türkei und auch nicht nur auf syrische Staatsangehörige gemünzt. Es gibt also grundsätzlich für andere Staatsangehörige Resettlement-Möglichkeiten und die entsprechenden Aufnahmeanordnungen des Bundesinnenministeriums für diese Resettlement-Angelegenheiten. Nach § 23 des Aufenthaltsgesetzes erstrecken sie sich nicht nur auf eine Staatsangehörigkeit und auch nicht nur auf ein Herkunftsland.

ZUSATZFRAGE SIEBERT: Ich habe das bisher so verstanden vermutlich müsste ich es noch einmal richtig nachlesen , dass das Eins-zu-eins-Prinzip gilt. Es wird jeder zurückgeschoben, der sozusagen nach dem 20. März nach Griechenland gekommen ist, eins zu eins werden dann aber syrische Kriegsflüchtlinge nach Europa gebracht. Wenn ich sozusagen ein verfolgter Eritreer wäre, kann ich in der Türkei nicht zum UNHCR gehen und sagen: Hiermit melde ich mich für das Eins-zu-eins-Programm in die EU an. Da gibt es doch für mich gar keine Anlaufstelle, oder?

DR. PLATE: Vielen Dank für die Möglichkeit, das noch einmal ein bisschen klarer zu stellen. Ich habe mich vielleicht ein bisschen missverständlich ausgedrückt.

In der Tat ist es so, dass es im Rahmen des Eins-zu-eins-Programms keine Resettlement-Möglichkeit zum Beispiel für einen Eritreer gibt. Aber das Eins-zu-Eins – wenn ich diesen Terminus der Einfachheit halber benutzen darf – ist nicht die einzige Resettlement- oder humanitäre Aufnahmemöglichkeit nach Europa und nach Deutschland.

FRAGE DR. BRAUN: Herr Dr. Plate, ich würde es trotzdem gerne noch einmal wissen, was die Bundespolizei betrifft. Der Minister hat, wenn ich es richtig weiß, gestern Abend gesagt, die Zahlen werden sukzessive verringert, es werden also welche abgezogen. Gilt das schon ab jetzt oder gilt das auch erst in der Eventualität 12. Mai?

Ich hätte gerne eine Einschätzung, was eigentlich bei Ihnen die Bilder vom Brenner ausgelöst haben, wo die österreichische Seite sogar mit Soldaten Demonstranten gebremst und signalisiert hat: Im Zweifel in Anführungszeichen schützen wir den Brenner künftig mit Soldaten.

DR. PLATE: Die Grenzkontrollen sind seit ihrer Einführung im September immer lageanpasst erfolgt, das heißt, nie von Tag zu Tag mit dem identischen Personalansatz. Da die Zahlen gerade über die österreichisch-deutsche Grenze schon lange niedrig sind zuletzt lagen sie bei knapp über 100, aber häufig auch darunter , ist es so, dass im Rahmen des lageangepassten Kräfteeinsatzes auch schon heute weniger Beamtinnen und Beamte an den Grenzen im Einsatz sind, als das in der Hochphase, wenn ich das so nennen darf, der Fall gewesen ist.

Zu dem Thema Brenner möchte ich für das Bundesinnenministerium konkrete Maßnahmen der österreichischen Behörden nicht kommentieren. Richtig ist aber, dass Österreich gestern noch einmal relativ dezidiert angekündigt hat, auch am Brenner Grenzkontrollen verstärkt durchzuführen. Der Minister hat dazu gegenüber dem Österreichischen Rundfunk gesagt, dass er jedenfalls grundsätzlich versteht, dass Österreich das Signal sendet, dass nicht jeder nach Österreich kommen kann, gerade auf die Entwicklung möglicher Fluchtrouten bezogen. Die österreichische Amtskollegin hat auch mitgeteilt, dass sie sich noch in dieser Woche nach Italien begeben wird, um das mit ihrem italienischen Amtskollegen durchzusprechen und auch zu besprechen, wie es gemeinsam weitergehen soll. Ich bitte um Rücksicht, dass wir das mit Blick auf diese Gespräche zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter kommentieren, als ich das bisher getan habe.

FRAGE DR. DELFS: Herr Seibert, ich habe eine allgemeine Frage. Sie sagten, die Entwicklung gehe in die richtige Richtung. Sieht die Kanzlerin eigentlich persönlich die Entwicklung seit Montag als Erfolg ihres bisherigen Ansatzes an? Sieht sie damit eigentlich auch die Forderung von Herrn Seehofer erfüllt, der ja immer wieder einklagte, dass die Flüchtlingszahlen drastisch reduziert werden? Wird sie ihm das auch sagen?

Eine kleine technische Frage: Der türkische Ministerpräsident hat bekanntgegeben, dass die Kanzlerin am 16. April in die türkische Grenzstadt Kilis fahren wird. Können Sie das bestätigen?

STS SEIBERT: Nein. Ich kann diesen Termin heute nicht bestätigen. Was man dazu wissen muss, ist, dass ein wichtiger Teil des EU-Türkei-Abkommens ist, dass die EU große Summen von Geld für die Förderung von Flüchtlingsprojekten in der Türkei, für ein besseres, sicheres Leben und sichere Integration von Flüchtlingen in der Türkei bereitstellt: drei Milliarden Euro in der ersten Tranche und dann noch einmal, wenn diese ersten drei Milliarden Euro ausgegeben sind, bis zu weitere drei Milliarden Euro bis Ende 2018. Insofern ist es unser europäisches Interesse, dass es solche Projekte gibt, dass sie ins Laufen kommen. Es ist durchaus möglich, dass ein Besuch von europäischen Spitzenpolitikern bei solchen Projekten auch sagen wir es einmal so die notwendige Aufmerksamkeit auf diesen Teil des Abkommens lenken würde. In dem Zusammenhang gibt es Überlegungen. Aber ich kann Ihnen heute einen solchen Termin nicht nennen.

Sie fragen noch einmal nach wie soll ich es sagen einer ersten Zwischenbilanz, obwohl ich das mit Vorsicht sage. Vielleicht erinnert man sich noch einmal an den Kern dieser EU-Türkei-Vereinbarung, an die Absicht, die dahinter steht. Das ist die Absicht, ein unmenschliches, ich würde sagen: ein über Leichen gehendes Geschäftsmodell der Schleuser zu beenden. Ein Modell, das direkt oder indirekt am Tod von Hunderten von Menschen in der Ägäis Schuld trägt.

Die weitere Absicht ist, diese gefährliche illegale Migration durch ein menschenfreundlicheres Modell zu ersetzen und den wirklich schutzbedürftigen Flüchtlingen legale Wege in die EU zu eröffnen. Es soll also eine geordnete und geregelte Migration möglich sein. Wir wollen die großen Lasten, die die Türkei im Zusammenhang mit den vielen Flüchtlingen, die bei ihr im Land sind, hat, teilen. Wir wollen in Europa Schritt für Schritt auf diesem Weg zu normalen Zuständen an unseren Grenzen zurückkommen, so wie das Schengenregime sie eigentlich vorsieht.

Das haben wir nun alles noch nicht erreicht. Aber die ersten Tage und auch eine gewisse Reduzierung der Zahlen der illegalen Migranten, die sich von der Türkei aus Richtung Griechenland in Bewegung setzen, lassen doch vermuten, dass diese Entwicklung in die richtige Richtung geht. Mehr möchte ich heute gar nicht sagen. Es ist also alle deutsche Mühe, alle Mühe der EU und der Türken wert, an diesem Abkommen weiter zu arbeiten.

FRAGE GEUTHER: Eine Frage zum Kabinett in Bezug auf die Ergänzung des Gesetzentwurfs gegen Menschenhandel. Frau Dr. Baer-Henney, es gibt zum einen die Freierstrafbarkeit bei Zwangsprostitution. Können Sie sagen, was sich darüber hinaus materiell insbesondere bei der Frage Ausnutzung der Arbeitskraft oder Zwangsarbeit ändert?

DR. BAER-HENNEY: Vielen Dank für die Frage. Durch die Formulierungshilfe wird der gesamte Abschnitt zum Menschenhandel noch einmal neu strukturiert, und da wird neben der Zwangsarbeit auch die Ausbeutung zur Arbeit aufgenommen. Dabei geht es darum, dass sich in der Vergangenheit Probleme daraus ergeben haben, dass nur strafbar war, wenn das betroffene Opfer des Menschenhandels zu einer solchen Tätigkeit gebracht wurde; das heißt, es musste ein Einfluss auf die Willensentschließung des Opfers stattfinden. Das wurde immer als Lücke bemängelt; es wurde auch gesagt: Diese Willensbeeinflussung ist praktisch nicht nachweisbar, insbesondere wenn sich das Opfer nicht äußern möchte; dies wäre für die Erfüllung des Tatbestandes aber erforderlich gewesen.

Deshalb hat man gesagt: Wir brauchen noch einen Tatbestand, in dem auch die Ausbeutung allein erfasst ist. In verschiedenen Nebengesetzen gibt es auch schon insbesondere aber nur bußgeldbewehrte Vorschriften zu Teilaspekten der Ausbeutung zur Arbeit; da kann man auch an den Mindestlohn oder solche Geschichten denken. Deshalb ist gesagt worden: Wir brauchen eine zentrale Norm, in der die Ausbeutung der Arbeitskraft sanktioniert wird, und das ist jetzt durch den § 233 StGB-E passiert. Wie Sie auch schon gesagt haben: Im Wesentlichen ist dann materiell auch noch die Freiheitsstrafbarkeit hinzugekommen, bei der aber auch vorgesehen ist wie Herr Seibert auch schon ausgeführt hat , dass ein Strafausschließungsgrund dadurch möglich ist, dass man diese Umstände zur Anzeige bringt.

ZUSATZFRAGE GEUTHER: Können Sie zwei Beispiele für die Ausbeutung der Arbeitskraft nennen?

DR. BAER-HENNEY: Ich habe ja gerade gesagt: Beispielsweise der Mindestlohn. Wenn es da zum Beispiel ein ganz krasses Missverhältnis, also nur eine ganz geringe Entlohnung gibt, dann ist das bisher nur bußgeldbewehrt. Das würde dann eben auch den Straftatbestand erfüllen. Das fällt mir jetzt als Beispiel ein ein zweites Beispiel müsste ich notfalls nachreichen.

FRAGE KREUTZFELDT: Ich habe noch einmal eine Frage zum Thema Abgasskandal, und zwar zunächst an Herrn Strater vom Verkehrsministerium: Der Autokonzern Daimler hat ja eingeräumt, dass seine Abgasreinigung bei kalten Temperaturen nicht oder nicht vollständig funktioniert, und begründet das damit, dass anderenfalls der Motor Schaden nähme. Sie haben In der Vergangenheit gesagt, dass Ihr Haus prüfe, ob diese Begründung bzw. diese Ausnahme zieht. Dazu hat sich jetzt ja der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags recht eindeutig positioniert und gesagt, dass bei Temperaturen, die üblicherweise zu erwarten sind, und bei technischen Problemen, die auch auf anderem Wege gelöst werden könnten, eine solche Ausnahme natürlich nicht ziehe. Mich würde interessieren, ob Sie dieser Einschätzung des Gutachtens zustimmen, ob Ihr eigenes Gutachten inzwischen vorliegt und ob Sie Konsequenzen daraus zu ziehen gedenken und jetzt zum Beispiel im Fall von Daimler die Typgenehmigung widerrufen.

STRATER: Herr Kreutzfeldt, wir hatten das gleiche Thema hier vor einigen Wochen schon einmal exakt in dieser Fragestellung.

ZUSATZ KREUTZFELDT: Da gab es das Gutachten noch nicht.

STRATER: Ja, da haben Sie mich aber auf die rechtliche Bewertung der entsprechenden Vorschriften durch Daimler angesprochen. Jetzt gibt es eine weitere rechtliche Bewertung durch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages. Weder die rechtliche Bewertung des Herstellers noch die von Wissenschaftlichen Diensten noch die von Verbänden werde ich hier jetzt aber im Einzelnen bewerten. Vielmehr weise ich auf das hin, worauf ich schon damals hingewiesen habe, nämlich auf die entsprechenden Vorschriften der Verordnung 715/2007, die gelten.

Zu Ihrer Frage nach den rechtlichen Rahmenbedingungen: Diese spielen auch eine Rolle bei den von Minister Dobrindt angeordneten Nachuntersuchungen der Dieselfahrzeuge, die noch laufen. Auch in dem Gesamtbericht, den es zu diesen Untersuchungen geben wird, werden diese rechtlichen Rahmenbedingungen zur Sprache kommen aber nicht jetzt von dieser Stelle aus.

ZUSATZFRAGE KREUTZFELDT: Ob Sie sich jetzt dieses Gutachten angeschaut haben und ihm zustimmen oder widersprechen, habe ich aus der Antwort eben noch nicht herausgehört.

STRATER: Ich kommentiere es nicht. Ich nehme keine Stellung zu rechtlichen Bewertungen von wem auch immer sie kommen , sondern verweise auf die Vorschriften, die gelten: Das ist Art. 5 der Verordnung, die ich gerade genannt habe. Diese rechtlichen Vorschriften werden auch eine Rolle spielen im Gesamtbericht der Nachuntersuchungen, der dann vorliegen wird.

ZUSATZFRAGE KREUTZFELDT: Ich habe zum gleichen Thema noch eine Frage an das Umwelt- und an das Gesundheitsministerium; denn das Umweltministerium ist ja für die Vermeidung von Luftschadstoffen zuständig, und das Gesundheitsministerium ist für die Vermeidung von Gesundheitsschäden an der Bevölkerung zuständig. Mich würde interessieren, ob Sie es akzeptabel finden, dass das Verkehrsministerium in dieser Frage nicht tätig wird, obwohl die juristische Situation geklärt ist und die Schäden, die durch die erhöhten Stickoxide zustande kommen, offensichtlich und bekannt sind.

KÜBLER: Wir sind uns sicher, dass das Bundesverkehrsministerium den Anhaltspunkten, auf die Ihre Frage zielt, nachgeht und dass wir hier auch gemeinsam zu Lösungen kommen. Mehr möchte ich dazu nicht sagen.

MASCHKE: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE KREUTZFELDT: Ich habe gefragt, ob Sie das akzeptabel finden; darauf möchte ich gerne eine Antwort haben.

MASCHKE: Das liegt ja in der Ressortzuständigkeit des Verkehrsministeriums, daher habe ich dem nichts hinzuzufügen.

FRAGE: Ich habe zwei Fragen zum bevorstehenden Deutsch-Französischen Ministerrat in Metz.

Herr Seibert, inwieweit wird die Bundesregierung die Rolle von Frankreich in dem EU-Türkei-Flüchtlingsabkommen während des Treffens thematisieren?

Herr Plate, welche Rolle nehmen während des Treffens Gespräche über die Einführung eines Ein- und Ausreiseregisters im Schengen-Raum ein?

STS SEIBERT: Ich bin mir nicht sicher, dass ich die Stoßrichtung Ihrer Frage richtig verstehe. Frankreich hat genau wie Deutschland intensiv mitgearbeitet und auf europäischer Ebene dazu beigetragen, dass dieses EU-Türkei-Abkommen geschlossen worden ist.

ZUSATZFRAGE: Inwieweit wird darüber gesprochen, ist das morgen auf der Agenda?

STS SEIBERT: Die Flüchtlingssituation, die ja eine Herausforderung für uns alle in Europa ist, ist eines der Themen. Schwerpunkte in Metz werden sein soweit ich sie schon nennen kann : die Integration die Herausforderungen, die sowohl Frankreich als auch Deutschland erleben, und auch die Möglichkeiten, die wir da haben, voneinander zu lernen, Erfahrungen auszutauschen und miteinander zusammenzuarbeiten , der Kampf gegen den Terrorismus, der Frankreich im vergangenen Jahr so entsetzlich getroffen hat, sowie die Außen- und Sicherheitspolitik. Ich kann aber keine weiteren Themen ausschließen. Das Flüchtlingsthema als die europäische Herausforderung unserer Tage wird sicherlich auch eines der Themen sein. Das hängt ja in gewisser Weise auch mit dem Thema der Integration zusammen.

DR. PLATE: Vielleicht nur in aller Kürze ein paar Worte von mir. Sie wissen sicherlich, dass der deutsche Innenminister zu seinem französischen Counterpart Bernard Cazeneuve ein ganz ausgezeichnetes dienstliches und persönliches Verhältnis hat. Insofern sprechen sie sehr oft miteinander. Gerade mit Blick darauf, dass ich jetzt nicht weiß, was sie ganz zuletzt vielleicht auch in vertraulichen Gesprächen besprochen haben, kann ich nicht vorgreifen und sagen, was ganz genau in Metz zwischen den beiden im Mittelpunkt stehen wird.

ZUSATZFRAGE: Aber ist die Einführung eines Ein- und Ausreiseregisters einer der Schwerpunkte oder nicht?

DR. PLATE: Wie schon gesagt, aufgrund der Dinge, die ich Ihnen beschrieben habe, kann ich Ihnen nicht sagen, welches die Schwerpunkte sein werden.

FRAGE POKRAKA: Das Auswärtige Amt würde ich gern noch einmal zum Thema Türkei, Erdoðan und Böhmermann fragen. Der „Tagesspiegel“ meldet heute, dass das Auswärtige Amt intern geprüft hat, was daran strafrechtsrelevant ist, und zu dem Ergebnis gekommen ist, dass es sehr gut möglich ist, dass das so ist.

Können Sie diese interne juristische Prüfung bestätigen? Wenn ja, auf wessen Initiative geht diese Prüfung zurück?

CHEBLI: Die Bundesregierung, Herr Seibert persönlich, hat zu diesem Themenkomplex bereits Stellung genommen. Dazu ist im Prinzip alles gesagt worden. Vielleicht noch ein Satz: Das Auswärtige Amt ist weder Staatsanwalt noch Gericht. Bei uns im Hause werden jeden Tag etliche Papiere produziert. Sie können sich sicher sein, dass das Auswärtige Amt in diesem Sinne seine Grenzen kennt.

ZUSATZFRAGE POKRAKA: Sie wollen diesen Medienbericht also weder bestätigen noch dementieren? Dazu gar nichts? Es ist ja „auf dem Markt“.

CHEBLI: Es ist nicht Aufgabe des Auswärtigen Amtes, juristisch zu entscheiden, ob in Einzelfällen Grenzen zwischen Kunstfreiheit und Beleidigung überschritten worden sind. Das ist nicht Aufgabe des Auswärtigen Amtes. Das haben hohe Gerichte zu entscheiden.

Vor diesem Hintergrund habe ich die Kommentare und Berichte überhaupt nicht zu kommentieren und nur das dazu zu sagen, was wir als Auswärtiges Amt dazu sagen. Wir sind nicht diejenigen, die am Ende darüber entscheiden, ob Grenzen gezogen werden oder nicht.

ZUSATZFRAGE POKRAKA: Aber die Frage ist doch, ob das Auswärtige Amt das nur als letzte Nachfrage; denn ich habe das Gefühl, ich bekomme keine Antwort regelmäßig prüft, ob Beiträge deutscher Medienschaffender einen Straftatbestand erfüllen.

CHEBLI: Nein, das tun wir natürlich nicht. Ich kann mich nicht an irgendwelche Fälle erinnern, wonach das Auswärtige Amt das regelmäßig tut. Zu dem von Ihnen angesprochenen Fall habe ich das gesagt, was wir dazu zu sagen haben. Ich denke, das ist eine ziemlich klare Antwort.

STS SEIBERT: Dazu ist auch wirklich alles gesagt. Ich will bei der Gelegenheit, dass wir dieses Thema ansprechen, etwas richtigstellen, was ich in der Berichterstattung zum Teil falsch dargestellt gelesen habe.

Die Bundeskanzlerin hat keineswegs den türkischen Ministerpräsidenten am Sonntag wegen dieses Schmähtextes angerufen. Vielmehr gab es, wie ich es Ihnen hier am Montag dargestellt hatte, am Sonntagabend ein länger verabredetes Telefonat zum Thema der Umsetzung des EU-Türkei-Flüchtlingsabkommens. Das war das beherrschende Thema dieses Telefonats. Das andere Thema kam in diesem Telefonat auch zur Sprache.

So hatte ich es Ihnen am Montag dargestellt. Nicht jeder hat es auch so berichtet. Deshalb wollte ich das an dieser Stelle noch einmal gesagt haben.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, zum Verständnis: Es war ja nicht so, dass das Thema zufällig in dem Telefonat aufgekommen ist. Sondern die Bundesregierung muss ja schon im Vorfeld Angst gehabt haben, dass das zum Thema wird. Ich verstehe es jetzt so, dass das Kanzleramt das Auswärtige Amt gebeten hat, das zu prüfen. Dann gab es laut „Tagesspiegel“ am Sonntag im Auswärtigen Amt eine Krisensitzung dazu. Sie haben das der Kanzlerin dann quasi mit auf den Weg gegeben, damit die Kanzlerin darüber mit dem türkischen Premierminister sprechen kann. Ist das richtig?

STS SEIBERT: Ich denke, das sind ziemliche Produkte Ihrer Fantasie, angefangen damit, dass Sie glauben zu wissen, wovor die Bundesregierung Angst habe. Ich habe am Montag zu diesem Telefonat alles gesagt. Ich habe es jetzt noch einmal richtigstellend für diejenigen gesagt, die es anders dargestellt haben. Mehr ist dazu nicht zu sagen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Empfiehlt die Bundesregierung Herrn Erdoðan denn eine Strafanzeige gegen Herrn Böhmermann?

STS SEIBERT: Zu internen Papieren äußere ich mich nicht. Ich habe auch schon bereits am Montag gesagt, dass es nicht die Aufgabe der Politik ist, zu beurteilen, wann Grenzen überschritten sind und wann nicht.

FRAGE ULRICH: Dazu doch noch eine kurze Nachfrage: Frau Chebli, dass das Auswärtige Amt nicht richtet, ist völlig klar. Aber es wäre schon interessant, zu erfahren, ob es diese Prüfung gibt.

CHEBLI: Ich habe zu dem Themenkomplex gesagt, was ich dazu zu sagen habe. Ich habe dem an dieser Stelle überhaupt nichts hinzuzufügen.

FRAGE ROESER: Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium. Minister Dobrindt war gestern in Brüssel bei Kommissionspräsident Juncker, um über das Thema der Pkw-Maut zu sprechen. Ist er mit einem belastbaren Zeitplan für den Weg zum EuGH-Verfahren zurückgekommen? Lässt sich das EuGH-Verfahren möglicherweise sogar noch vermeiden?

STRATER: Es ist richtig, dass der Minister gestern EU-Kommissionspräsidenten Juncker in Brüssel getroffen hat, um über das Thema des EU-Verfahrens zur Infrastrukturabgabe zu sprechen. Das Gespräch ist auf Wunsch der deutschen Seite terminiert worden. Der Minister hat Kommissionspräsidenten Juncker gebeten, das Verfahren zu beschleunigen, weil es seitens Brüssels immer wieder zu Verzögerungen gekommen ist, und möglichst schnell das ist das Interesse Deutschlands vor dem EuGH zu einer Entscheidung zu kommen.

Kommissionspräsident Juncker hat in Aussicht gestellt, dass Ende April das sogenannte begründete Mahnschreiben aus Brüssel möglich sei. Das ist der nächste Schritt in dem Verfahren. Wenn darauf von Deutschland erwidert wird, dann kann der Weg zum EuGH beschritten werden.

ZUSATZFRAGE ROESER: Wie lange dauert die Erwiderung auf das begründete Mahnschreiben? Lässt sich das einschätzen?

STRATER: Ich meine, da gibt es eine Zweimonatsfrist. Aber ich bin mir jetzt nicht ganz sicher. Das müsste ich noch einmal nachsehen. Dann kann das seinen weiteren Gang gehen. Aber das reiche ich gern nach.

FRAGE HELLER: Zur Sicherheit noch nachgefragt: Hat es vonseiten der EU-Kommission irgendwelche Signale gegeben, dass ein solches juristisches Verfahren möglicherweise doch noch vermieden werden kann und auf anderem Wege eine Lösung gelingt?

STRATER: Das kann ich nicht sagen. Ich war bei dem Gespräch nicht dabei. Das, was Kommissionspräsident Juncker in Aussicht gestellt hat, habe ich gerade genannt. Das deutsche Interesse habe ich auch genannt, dass wir nämlich ein schnelles Verfahren vor dem EuGH wollen, um eine Entscheidung herbeizuführen. Denn wir sind schon immer davon überzeugt gewesen, dass die Infrastrukturabgabe europäischem Recht entspricht.

FRAGE DIEKMANN: Ich habe eine Frage an Herrn Seibert. Die EU-Kommission hat Vorschläge zur Reform des Asylverfahrens vorgelegt. Wie steht die Bundesregierung dazu? Es gibt zwei Optionen. Welche Option präferiert die Bundesregierung?

STS SEIBERT: Zunächst einmal begrüßt die Bundesregierung, dass mit der Vorlage dieser Vorschriften jetzt ein europäischer Diskussionsprozess beginnen wird, und zwar ein Diskussionsprozess, an dem wir uns engagiert beteiligen werden. Die Meinung der Bundesregierung ist, dass es in der Tat einer Reform bedarf. Aber ich werde in dieser frühen Phase und einen Tag, nachdem die Vorschläge vorgelegt worden sind, zu einzelnen Varianten und Optionen noch nicht inhaltlich Stellung nehmen. Das wird jetzt geprüft. Dann werden wir uns an dieser notwendigen europäischen Diskussion intensiv beteiligen.

CHEBLI: Ich darf vielleicht hinzufügen: Außenminister Steinmeier hat, so meine ich, im vergangenen Jahr einen Namensbeitrag gemeinsam mit dem Wirtschaftsminister geschrieben, in dem er genau das gefordert hat: eine Vereinheitlichung des Asylsystems auf europäischer Ebene und die Stärkung von EASO. Deshalb begrüßen wir die Vorschläge, wobei das, was Herr Seibert gesagt hat, natürlich steht. Wir müssen das jetzt im Einzelnen prüfen. Aber aus unserer Sicht geht es in die richtige Richtung.

FRAGE ANASTASSOPOULOU: Herr Seibert, die Bundeskanzlerin hat sich gestern mit Frau Lagarde getroffen. Hat sich die Position der Bundesregierung zum Thema Schuldenschnitt oder Haircut nach diesem Treffen geändert, oder ist sie gleich geblieben?

STS SEIBERT: Nein, sie hat sich nicht geändert. Das hat die Bundeskanzlerin nach dem Treffen mit Frau Lagarde und nach dem Treffen mit den Chefs der internationalen Organisation gestern auf einer Pressekonferenz im Kanzleramt auch schon gesagt.

Die Position der Bundesregierung zum Griechenlandprogramm ist unverändert, und zwar sowohl zu der aus unserer Sicht notwendigen und wünschenswerten Beteiligung des IWF wie auch zur Frage eines Schuldenschnitts.

ZUSATZFRAGE ANASTASSOPOULOU: Gab es gestern also einen Dissens zwischen Frau Merkel und Frau Lagarde? Denn Frau Lagarde meint, ein Schuldenschnitt sei unausweichlich oder notwendig.

STS SEIBERT: Es ist hier nicht meine Aufgabe, Frau Lagarde zu interpretieren. Ich spreche für die Bundesregierung. Da wiederum ist die Haltung zur Frage eines Schuldenschnitts unverändert. Unsere Auffassung ist, dass ein nominaler Schuldenschnitt für Griechenland auch aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

FRAGE HELLER: Wenn ich mich recht erinnere, dann hat die Bundesregierung gerade die Kanzlerin und der Finanzminister vor einem Dreivierteljahr besonders große Verve in die Formulierung der Bedingungen der Privatisierungserlöse bei Griechenland gelegt. Wenn die griechische Regierung jetzt erkennen lässt, dass die damals genannte Zahl von 50 Milliarden Euro überhaupt nicht mehr aktuell ist, und ein sehr viel geringeres Volumen genannt wird, verstößt das nach Auffassung der Bundesregierung gegen die Zusagen, die Griechenland seinerzeit getätigt hat?

Ist das ein Element, das es notwendig macht, dass der Bundestag noch einmal zu diesem Thema einvernommen wird und zur Abstimmung kommt, weil ein wesentlicher Teil des damaligen Abkommens offenbar verändert worden ist?

STS SEIBERT: Ich will den Institutionen, die gerade mit der griechischen Regierung besprechen, wie weit die vereinbarten Reformen umgesetzt worden sind, nicht vorgreifen. Unser Interesse ist, dass die Gespräche zwischen den Institutionen und der griechischen Regierung bald abgeschlossen werden und man dann zu einem Urteil kommen kann.

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Von meiner Seite noch ein Zusatz: Ich will nicht einzelne Aussagen kommentieren. Aber es ist völlig klar, dass die Staats- und Regierungschefs sowie die Finanzminister im vergangenen Sommer die Summe der Privatisierungserlöse auf 50 Milliarden Euro vereinbart haben. Auch Griechenland war dabei. Entsprechend ist es im Memorandum of Understanding aufgesetzt und durch den Bundestag gebilligt worden. Auch da stehen Privatisierungserlöse von 50 Milliarden Euro. Dieses Memorandum gilt selbstverständlich unverändert fort.

FRAGE DR. DELFS: Herr Seibert, hat die Bundeskanzlerin die seltsame Telefonabhöraktion gegenüber Frau Lagarde gestern noch einmal zur Sprache gebracht? Falls ja, hat sie noch irgendwelche Aufklärung von Frau Lagarde darüber erfahren, wie das genau gelaufen ist?

STS SEIBERT: Das Gespräch zwischen der Bundeskanzlerin und Frau Lagarde war, wie diese Gespräche immer sind, vertraulich. Deswegen werde ich hier nicht weiter berichten. Ich denke, zu dem Thema, das Sie ansprechen, ist das Meiste schon gesagt worden. Jetzt geht es darum, dass die Gespräche zwischen der griechischen Regierung und den Institutionen bald zu einem guten Abschluss gebracht werden können, dass die Umsetzung der vereinbarten Reformen geprüft wird und dass dann, wenn diese Programmüberprüfung abgeschlossen ist, auch der IWF seine Entscheidung über ein neues Programm treffen kann.

FRAGE CHILAS: Der griechische Wirtschaftsminister Stathakis hat gestern erklärt, dass es bereits einen Konsens in Bezug auf das Nichterreichen des Ziels der 50 Milliarden Euro gibt und dass man vorläufig auf einen Betrag von 15 Milliarden gekommen ist. Gibt es diesbezüglich Absprachen?

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Ich habe vorhin auf die ähnliche Frage Ihres Kollegen gesagt, dass das Memorandum unverändert fortgilt. Das ist, denke ich, auch eine Antwort auf Ihre Frage.

FRAGE FINKENWIRTH: Herr Seibert, Sie haben gerade gesagt, dass es aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schuldenschnitt zu machen. Können Sie kurz dazu in die Tiefe gehen, welches Recht tangiert ist? Vielleicht kann das Finanzministerium flankieren. Was heißt „rechtlich nicht möglich“?

STS SEIBERT: Da bin ich sehr für die Flankierung.

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Ich muss dazu sagen, dass wir diese Frage im vergangenen Sommer ausführlichst diskutiert haben. Ich habe die Unterlage jetzt nicht da, aber im Großen und Ganzen geht es darum, dass wir in der EU ein Verbot haben, dass die Länder einander bei den Staatsschulden direkt beispringen. Das ist der Hintergrund. Ich kann Ihnen aber gern noch einmal ausführliche Hinweise dazu zumailen.

ZUSATZ FINKENWIRT: Das wäre sehr nett.

FRAGE MARUSCZYK: Ich habe eine Frage an Herrn Strater. Es geht um die recht harsche Kritik des Bundesrechnungshofs am Bundesverkehrswegplan. Darin hat der Bundesrechnungshof auch Handlungsempfehlungen geäußert, wonach der Bundesverkehrswegeplan zum Teil überprüft und überarbeitet werden müsste. Ich möchte nachfragen, ob Sie vorhaben, dem nachzukommen, und ob darauf irgendeine Reaktion erfolgen wird.

STRATER: Dazu kann ich gern etwas sagen. Die Kritik des Bundesrechnungshofes ist nicht nachvollziehbar und für uns unverständlich. Um Ihre Frage gleich mit zu beantworten: Die Forderung, Projekte neu zu untersuchen oder zu bewerten, wird abgelehnt. Wir gehen davon aus, dass der Bundesrechnungshof die Gelegenheit, sich den Bundesverkehrswegeplan gründlich anzusehen, nicht ausreichend genutzt hat.

Ich will das an einem Beispiel festmachen. Das sogenannte Nutzen-Kosten-Verhältnis, das die Grundlage für die Bewertung der Projekte ist, geht weit über die finanziellen Kosten hinaus. Sie sind nur ein Kriterium von sehr vielen, die zugrunde gelegt werden. Es gibt noch viele weitere, zum Beispiel die verkehrliche Bedeutung, den volkswirtschaftlichen Nutzen, den Gesamtnetzgedanken, Umweltbelange, die städtebauliche Bedeutung, Reisezeitverkürzungen, Verkehrssicherheit usw. All dies muss mit berücksichtigt werden. Das ist in der Kritik des Bundesrechnungshofes nicht beachtet worden. Außerdem sind Bewertungssystem und Methodik, die dem Bundesverkehrswegeplan zugrunde liegen, auf Grundlage von Forschungsergebnissen und Gutachten umfassend weiterentwickelt worden.

Insofern noch einmal: Die Kritik ist nicht nachvollziehbar und unverständlich.

FRAGE JUNG: Eine Frage an das Finanzministerium zu den Panama Papers: Ihr Kollege Herr Jäger hatte am Montag „ keine Lust“, auf die Frage zu antworten, wo in Europa aus Ihrer Sicht Briefkastenpraktiken wie in Panama möglich sind. Können Sie uns das sagen?

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Ich habe dem jetzt nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Warum nicht? Sie können sich ja nicht aussuchen, welche Fragen Sie beantworten oder nicht. – Dann möchte ich das an den Vorstand weiterleiten, dass Sie das Finanzministerium bitten, das nachzureichen.

VORS. WELTY: Wir können uns auch nicht aussuchen, welche Fragen gestellt werden.

ZUSATZ JUNG: Sie sagen aber hier, dass sie keine Lust haben, sie zu beantworten. Das ist etwas anderes, als wenn sie sie nicht beantworten können. Sie können die Frage beantworten, also sollten sie sie beantworten.

VORS. WELTY: Ich werde mich hier auf keine Diskussion mit Ihnen einlassen. Wenn es keine Antwort

ZURUF JUNG: Ich möchte nur, dass der Vorstand das Finanzministerium bittet, das nachzureichen.

VORS. WELTY: Wenn es keine Antwort auf diese Frage gibt, dann gibt es keine Antwort auf diese Frage.

ZUSATZ JUNG: Dann frage ich Freitag wieder.

FRAGE HELLER: Ich habe noch eine kurze Frage. Ich weiß nicht, ob es das Justizministerium oder das Innenministerium tangiert. Es geht um das Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ zwischen der EU und den USA. Vonseiten der Verbraucherverbände gibt es erheblichen Bedarf an Änderungen und Nachbesserungen. Wie sieht das vonseiten der Bundesregierung aus? Empfindet die Bundesregierung daran irgendetwas als problematisch, was sie im Zweifelsfalle noch verhandelt wissen will?

DR. PLATE: Danke für die Frage. – Beim Thema des Datenschutzes ist das Bundesinnenministerium federführend. Selbstverständlich beteiligen wir aber die anderen Ressorts der Bundesregierung mit, wenn es um solche Fragen geht.

Es liegt noch nicht so sehr lange Zeit vor und ist eine sehr komplexe Materie. Der erste Eindruck ist: erhebliche Fortschritte zum vorherigen Status quo. Aber wir haben noch einige Fragen, über die wir uns gemeinsam mit den anderen Ressorts noch ein bisschen sorgfältiger beugen müssen. Deswegen ist es für eine öffentliche abschließende Bewertung jetzt noch etwas zu früh.

Zur Podcastversion

Podcast mit Interviewfolgen

Podcast mit Aufzeichnungen der BPK

Diskutiere und Kommentiere im Forum!
Werdet Unterstützer unserer Arbeit & verewigt euch im Abspann!
Wer mindestens 20€ gibt, wird im darauffolgenden Monat am Ende jeder Folge als Produzent gelistet.
Jung & Naiv
IBAN: DE85 4306 0967 1047 7929 00
BIC: GENODEM1GLS
BANK: GLS Gemeinschaftsbank