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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 25. April 2016

Projekt Mondlandung! ▼ BPK vom 25. April 2016

Naive Fragen zu:
Rechtsruck in Europa
– begrüßt die Kanzlerin den Rechtsruck in Europa? Rechte Regierungen unterstützen ja sicherlich den Pfad und den Kampf gegen Flüchtlinge. (7:05 min)
– Die EU versucht ja gemeinsam, dass so wenige Flüchtlinge wie möglich nach Europa kommen. Demnach ist es doch von Vorteil, wenn man mit Regierungen, die eher rechts gesinnt sind, zusammenarbeitet; denn diese haben natürlich eher ein Interesse daran, dass so wenig Flüchtlinge wie möglich kommen, als Regierungen der Mitte oder sozialdemokratische und linke Regierungen. (7:24 min)

EU-Türkei-Deal
– Die Türkei hat sich in den letzten Tagen auch öffentlich darüber aufgeregt, dass die versprochenen Gelder noch nicht angekommen sind. Mich würde einmal interessieren, Frau Wirtz, oder Frau Tiesenhausen, wie viel Geld bisher von deutscher Seite an die Türken geflossen ist. Ist alles, was versprochen wurde, bereits an die Türken geflossen, und wie hoch war der Anteil der Deutschen? (10:00 min)
– Können Sie uns nachreichen, wie viel von deutscher Seite in den nächsten Jahren an die Türkei fließen soll und wie viel bisher geflossen ist? (11:45 min)
– Nachreichung von Tiesenhausen (35:25 min)
– Ich habe noch nicht verstanden, wie viel jetzt schon von deutscher Seite (an die Türkei) geflossen ist, Frau Tiesenhausen. Sie sprachen von 127 Millionen Euro für 2016. Ist davon jetzt schon ein Euro geflossen? (37:40 min)

BKA-Gesetz
– das BKA-Gesetz muss bis 2018 nachgebessert werden, und die beanstandeten Regelungen dürfen bis dahin nur zum Teil, nur mit Einschränkung, angewendet werden. Mich würde interessieren, was aus Ihrer Sicht jetzt konkret nicht mehr angewendet werden darf und was ab sofort nur noch mit Einschränkung angewendet werden darf. Also: Darf das BKA immer noch Wohnungen verwanzen? Dürfen Überwachungskameras installiert werden? Dürfen Telefone angezapft werden? (19:05 min)
– Sie wissen noch nicht, was Sie jetzt stoppen müssen und was immer noch weiterlaufen kann? Habe ich das richtig verstanden? (19:50 min)
– Was ist mit dem Bundestrojaner? Wann wissen Sie, ob er jetzt erst einmal in der Mottenkiste verschwinden muss oder nicht? (22:05 min)
– Herr de Maizière hat bei der Verhandlung gesagt, dass mehrere Anschläge rechtzeitig vereitelt werden konnten, sei auch dem BKA-Gesetz zu verdanken. Nun wurde es teilweise für verfassungswidrig erklärt. Leben wir jetzt in Gefahr? (22:30 min)
– prüfen Sie, ob in der Zwischenzeit andere Behörden die nicht erlaubten Befugnisse übernehmen können? (24:25 min)

Deutsches Geld an die Clinton Foundation
– die „Washington Post“ hat vor einiger Zeit berichtet, dass die Bundesregierung an die Clinton Foundation zwischen 100 000 Dollar und 250 000 Dollar gespendet habe. Ich würde gerne wissen: Wie viel war das in den letzten Jahren konkret und wofür? (29:25 min)
– Nachreichung Schäfer (57:15 min)
– Wie erfahren wir denn, von wem aus der Bundesregierung das Geld an die Clinton Foundation gegangen ist. Frau Wirtz? (58:15 min)

Clinton als US-Präsidentin
– Warum unterstützt Herr Steinmeier einen Falken wie Frau Clinton? (30:00 min)
– Herr Sanders wird nicht erwähnt!

DSL-Ausbau
– habe ich Sie richtig verstanden, dass Herr Gabriel den DSL-Ausbau mit der Mondlandung oder den Mondlandungsplänen der Amerikaner vergleicht? (43:45 min)

Obama-Essen
– welche Wirtschaftsvertreter haben gestern an dem Abendessen teilgenommen? (46:30 min)

TTIP
– Welcher Minister hat denn bis jetzt schon den TTIP-Leseraum betreten und sich mit den TTIP-Unterlagen befasst bzw. wann ist das geplant? (46:40 min)
– Gibt es innerhalb der Bundesregierung einen Minister, der sich die TTIP-Unterlagen im Leseraum bisher angeschaut hat? (48:05 min)
– Ich habe bisher noch keine Aufklärung über die Gefahren und Risiken von TTIP bei Ihnen gefunden. Wann kann die Öffentlichkeit damit rechnen? (50:45 min)
– Das verstehe ich, Sie widersprechen einzelnen Punkten von Kritikern. Aber wann gehen Sie auch transparent mit den Risiken um, wann benennen Sie also auch wirkliche Risiken und Gefahren? Oder gibt es die einfach nicht? (51:45 min)

Waffenlieferungen (ab 58:55 min)
– Die Kanzlerin hat gestern in der Pressekonferenz mit Herrn Obama gesagt: „Wir haben nie Waffen in ein Spannungsgebiet geliefert.“ Wie definieren Sie ein „Spannungsgebiet“? Können Sie bestätigen, dass die Bundesregierung vor den Waffenlieferungen an die Peschmerga nie Waffen in Spannungsgebiete geliefert hat?
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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 25. April 2016:

VORS. FELDHOFF eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS’IN WIRTZ sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
SRS’IN WIRTZ: Zunächst eine Terminankündigung: Am 3. Mai ist wieder der EU-Projekttag. Aus diesem Anlass wird die Bundeskanzlerin das französische Gymnasium Lycée Français in Berlin besuchen. Sie wird dort mit Schülerinnen und Schülern über die Chancen und die Herausforderungen der Europäischen Union sprechen.

Diesen EU-Projekttag kennen Sie vermutlich schon. Er wird dieses Jahr zum zehnten Mal ausgerichtet und geht auf eine Initiative der Bundeskanzlerin zurück, die sie im Jahr 2007 anlässlich der deutschen EU-Ratspräsidentschaft gestartet hat.

Konkret wird es bei diesem Schulbesuch eine Präsentation von Schülerprojekten und dann eine Podiumsdiskussion der Bundeskanzlerin mit den Schülerinnen und Schülern geben.

Abgesehen von der Bundeskanzlerin werden auch einige andere Mitglieder der Bundesregierung, Minister und Staatssekretäre, aber auch Angehörige des EU-Parlaments und des Deutschen Bundestages, an diesem Projekttag teilnehmen. Die Information dazu finden Sie auf der entsprechenden Internetseite im Netz.

FRAGE HELLER: Ich möchte mit Blick auf das morgige Gespräch mit Vertretern der Autoindustrie noch einmal nachfragen: Hat die Bundesregierung inzwischen eine gemeinsame Haltung zur Förderung der Elektromobilität, geht sie also mit einer geschlossenen Haltung in das Gespräch morgen, und haben wir von dem Gespräch morgen zu erwarten, dass danach Klarheit besteht, was alles auf der Ebene der Förderung von E-Autos passiert?

SRS’IN WIRTZ: Herr Heller, ich kann sagen, dass es die gemeinsame Haltung der Bundesregierung ist, dass von diesem Treffen, das morgen in der Tat stattfindet, ein Signal ausgehen soll, um die Elektromobilität in Deutschland voranzubringen. Richtig ist auch, dass über einzelne Fragen noch gesprochen werden muss, zu denen ich jetzt noch keine abschließende Haltung präsentieren kann. Ich denke, dass morgen bei dem Gespräch einzelne Punkte geklärt werden können. Ob alle Punkte geklärt werden, kann ich aber nicht vorwegnehmen.

ZUSATZFRAGE HELLER: Ergänzend gefragt, weil Sie sagen, da gibt es noch ein paar Punkte: Gibt es denn schon konkrete Pläne für ein weiteres Gespräch?

SRS’IN WIRTZ: Ich möchte mich jetzt auch nicht so verstanden wissen, dass ich davon ausgehe, dass morgen nicht alles geklärt wird, aber ich kann es halt heute noch nicht definitiv vorhersagen

FRAGE Dr. BRAUN: Eine Frage an Frau Wirtz. Mich würde einmal ganz generell interessieren, ob sich die Bundeskanzlerin in den letzten zwölf Monaten bei der Flüchtlingspolitik, die sie verfolgt hat, Gedanken darüber gemacht hat, welche politischen Auswirkungen diese in einzelnen EU-Staaten hat. Die Frage bezieht sich selbstverständlich auf die Entwicklung in Österreich, aber auch in anderen Ländern. Mich interessiert, ob dort Widerstände und entsprechende Parteien sehr stark gewachsen sind.

SRS’IN WIRTZ: Nun, Herr Braun, der Bundeskanzlerin ist natürlich das haben wir hier an dieser Stelle immer wieder verdeutlicht; auch die Bundeskanzlerin hat das in vielen Gesprächen und Pressebegegnungen deutlich gemacht , sehr daran gelegen, dass es im Zusammenhang mit dieser Herausforderung und für die Menschen, die nach Europa kommen und die vor Krieg und Vertreibung auf der Flucht sind, eine gesamteuropäische Lösung, eine Lösung, hinter der sich alle EU-Mitgliedstaaten versammeln können, gibt.

Das war immer das Bestreben der Bundeskanzlerin. Mit diesem Ziel hat sie auch die vielen verschiedenen EU-Gipfel, die es in der Tat in den letzten zwölf Monaten gegeben hat, begleitet und vorangebracht. Wie Sie sich vielleicht erinnern, sind alle Beschlüsse, die auf den EU-Gipfeln gefasst worden sind, einstimmig erfolgt, weil genau auf der Ebene auch die Einstimmigkeit vorgesehen ist.

Was Österreich anbelangt, so sehen Sie es mir nach, dass ich hier an dieser Stelle keine innenpolitischen Entwicklungen eines Nachbarstaates kommentiere.

ZUSATZFRAGE DR. BRAUN: Ich möchte trotzdem noch einmal nachfragen: Was heißt das? Ist es völlig irrelevant? Hat die Kanzlerin bei all den Wirkungen, die sie erzielt hat, keinerlei Fehler gemacht? Sie können ja am Beispiel Österreichs sehen, dass es sehr unterschiedliche Lesarten gibt. Man kann auch sagen: Die Große Koalition in Wien hat lange versucht, den Kurs mitzutragen, hat dann realisiert, was in der eigenen Gesellschaft am rechten Rand passiert und ist dann erst abgesprungen.

Ist da überhaupt kein Fehler passiert? Muss man das in Kauf nehmen? Ist die Entwicklung, die man in Europa jetzt feststellt, sozusagen völlig unverschuldet und alternativlos?

SRS’IN WIRTZ: Herr Braun, es ist sicherlich so, dass sich ganz Europa vor einer Herausforderung gesehen hat, was diese Flüchtlingsströme nach Europa anbelangt. Selbstverständlich hat sich jede Regierung in Europa Gedanken zu diesem Thema gemacht, auch zu der Frage, wie man dieser Herausforderung begegnet. Es gab und gibt eine enge Kooperation und einen engen Austausch über diese Fragen auch mit der österreichischen Regierung. Wie gesagt, gibt es den Europäischen Rat, in dem gemeinschaftlich solche Entscheidungen getroffen worden sind.

Noch einmal: Ich sehe mich nicht in der Lage, hier öffentlich Entwicklungen in einem europäischen Nachbarstaat in irgendeiner Weise zu kommentieren oder gar Fehler zu analysieren, die hier oder woanders passiert sein sollen.

FRAGE JUNG: Frau Wirtz, begrüßt die Kanzlerin den Rechtsruck in Europa? Rechte Regierungen unterstützen ja sicherlich den Pfad und den Kampf gegen Flüchtlinge.

SRS’IN WIRTZ: Diese Rückschlüsse verstehe ich, ehrlich gesagt, nicht so ganz.

ZUSATZFRAGE JUNG: Die EU versucht ja gemeinsam, dass so wenige Flüchtlinge wie möglich nach Europa kommen. Demnach ist es doch von Vorteil, wenn man mit Regierungen, die eher rechts gesinnt sind, zusammenarbeitet; denn diese haben natürlich eher ein Interesse daran, dass so wenig Flüchtlinge wie möglich kommen, als Regierungen der Mitte oder sozialdemokratische und linke Regierungen.

SRS’IN WIRTZ: Diese Schlussfolgerungen und Ausführungen ihrerseits kann ich schwer nachvollziehen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass es in der Tat eine große Flüchtlingsbewegung nach Europa gegeben hat, dass die Bundesregierung und die europäischen Staaten viel darangesetzt haben, um aus dieser illegalen Migration eine legale Migration zu machen und damit auch viele Menschenleben zu schützen, weil sich die Menschen nämlich sonst auf den gefährlichen Weg über das Mittelmeer machen. Das ist das Bestreben der Bundesregierung, auch der europäischen Mitgliedstaaten, und das ist die Position der Bundeskanzlerin.

FRAGE DR. MARX (zur Reise der Bundeskanzlerin in die Türkei): Ich habe eine Frage an Frau Wirtz und Herrn Dr. Schäfer. In den vergangen Wochen sind in der Türkei mehrere Kirchengebäude verstaatlicht worden. War das bei dem jetzigen Besuch der Kanzlerin Thema? Wenn nicht: Bezieht die Bundesregierung dazu Stellung? Die Deutsche Bischofskonferenz hatte das jüngst, am Freitag, kritisiert und die Regierung in Ankara entsprechend aufgefordert.

SRS’IN WIRTZ: Dass das bei dem Besuch der Kanzlerin am Wochenende eine Rolle gespielt hat, wüsste ich nicht. Es geht auch aus den Pressebegegnungen nicht hervor. Insofern denke ich, dass es kein herausgehobenes Thema war.

Was den Inhalt anbelangt, kann Herr Schäfer sicherlich etwas sagen.

DR. SCHÄFER: Nicht erst in den letzten Jahren, sondern schon über einen längeren Zeitraum hinweg sind das Thema Religionsfreiheit und damit auch die Möglichkeiten der Ausübung der christlichen Religionen in der Türkei immer wieder Gegenstand von Gesprächen zwischen beiden Regierungen gewesen. Zu den Gesprächen, die die Bundeskanzlerin am Wochenende geführt hat, hat Ihnen Frau Wirtz geantwortet. Dazu kann ich nichts sagen, weil ich nicht dabei gewesen bin. Aber es ist nicht neu, dass es schon in der Vergangenheit Gesprächsbedarf zwischen der Türkei und der Bundesregierung und Deutschland, auch mit der EU, in diesen Fragen gegeben hat.

FRAGE JUNG: Ich habe ebenfalls eine Frage zum EU-Türkei-Gipfel. Die Türkei hat sich in den letzten Tagen auch öffentlich darüber aufgeregt, dass die versprochenen Gelder noch nicht angekommen sind. Mich würde einmal interessieren, Frau Wirtz, oder Frau Tiesenhausen, wie viel Geld bisher von deutscher Seite an die Türken geflossen ist. Ist alles, was versprochen wurde, bereits an die Türken geflossen, und wie hoch war der Anteil der Deutschen?

SRS’IN WIRTZ: Ich fange einmal an. Richtig ist, dass sich die Summe, die aus der Europäischen Union an die Türkei gehen sollte, aus verschiedenen Quellen speist, einerseits aus EU-Töpfen, aber andererseits eben auch aus den nationalen Töpfen. Die Bundesregierung tut natürlich alles, um die Summe, die für Deutschland ansteht, auf den Weg zu bringen. Wie hoch dieser Anteil ist, vermag ich nicht zu sagen. Ich weiß nicht, ob Frau Tiesenhausen mehr dazu sagen kann. Wo diese Summe inzwischen ist, vermag ich im Detail auch nicht zu sagen.

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Ich will nur zwei Sachen sagen. Was den Abfluss der Mittel angeht, so findet dieser ja nicht national statt, sondern es wird über die EU ausgezahlt, und das ist eine projektgebundene Finanzierung. Das heißt, die Türkei beantragt für konkrete Projekte Unterstützung, und die wird dann ausgezahlt.

Zum Abfluss kann ich Ihnen, wie gesagt, keinen genauen Stand angeben. Das müsste man vermutlich bei der EU-Kommission erfragen. Was den deutschen Anteil angeht: Man hatte sich darauf geeinigt, dass ein Teil der Summe aus dem EU-Haushalt kommt und der Rest von den Mitgliedstaaten sukzessive gezahlt wird. Das sind für Deutschland für die Jahre 2016, 2017 und 2018 Beträge im unteren dreistelligen Millionenbereich. Ich habe die Aufschlüsselung jetzt leider nicht parat, aber die Mittel werden fließen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie uns nachreichen, wie viel von deutscher Seite in den nächsten Jahren an die Türkei fließen soll und wie viel bisher geflossen ist?

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Ich habe Ihnen ja gerade gesagt, das wächst auf. Das heißt, wir haben eine Summe für 2016 und dann weitere Summen für die Folgejahre. Ich kann Ihnen das gerne nachreichen, wenn ich die Aufschlüsselung bekomme. Vielleicht helfen mir meine Kollegen mit den genauen Zahlen auch noch.

SRS’IN WIRTZ: Vielleicht kann ich noch sagen: Die Bundeskanzlerin hat am Wochenende noch einmal sehr deutlich gemacht, dass Deutschland selbstverständlich zu diesen finanziellen Verpflichtungen steht.

FRAGE BECKER-WENZEL (zum Bericht der Untersuchungskommission Volkswagen): Ich muss noch einmal zum Auto zurückkommen und habe eine Frage an das Verkehrsministerium. Ich hätte gerne eine genaue Definition des Thermofensters. Wo beginnt das? Bei 10, 15 oder 20 Grad?

MOOSMAYER: Das Thermofenster ist ein Begriff, der in dem Bericht, den wir am Freitag vorgestellt haben, erläutert wird. Dabei geht es um eine Einrichtung bei Motoren, die zum Schutz der Motoren beispielsweise die Filter für Abgase zurückfährt, um den Motor nicht zu schädigen. Thermofenster deswegen, weil es auf verschiedene Außentemperaturen eingestellt werden kann. Das ist, je nach Typ des Autos, ganz verschieden.

ZUSATZFRAGE BECKER-WENZEL: Wann beginnt bei Ihnen die Definition? Bei 10, 15 oder 20 Grad?

MOOSMAYER: Noch einmal: Es gibt keine Definition von uns, sondern es wird bei den verschiedenen Fahrzeugen unterschiedlich gehandhabt. Das ist ein Sachstand, den wir nicht definieren. Vielmehr legen die Unternehmen fest, ab wann solche Reduktionsmaßnahmen eingesetzt werden.

Das können Sie in dem Bericht aber alles nachlesen. Wir haben ihn am Freitag online gestellt.

FRAGE DOEMENS: Frau Wirtz, die Koalition und nicht nur die Koalition, sondern auch Regierungsmitglieder entfalten im Augenblick eine atemberaubende Aktivität auf dem Feld der Rentenpolitik. Man kommt kaum noch mit. Stichworte sind die Lebensleistungsrente, die Reform der betrieblichen Altersversorgung, die Rente mit 70, das Einfrieren des Rentenniveaus, die Abschaffung der Riesterrente und die Ost-West-Angleichung. Wahrscheinlich gibt es noch ein paar mehr. Das kann man kaum noch alles fassen. Können Sie einmal versuchen, eine Priorisierung hineinzubringen und uns vielleicht auch erklären, was nächste Woche kommt, was übernächste Woche kommt und so weiter?

SRS’IN WIRTZ: Herr Doemens, richtig ist, dass in die politische Diskussion gerade verschiedene Beiträge zum Thema Rente eingebracht werden, teilweise von Regierungsmitgliedern, teilweise auch aus dem sonstigen politischen Raum. Ich vermag Ihnen aber jetzt keinen Fahrplan vorzustellen. Vielleicht kann die Kollegin aus dem Arbeitsministerium gleich noch etwas zu den Plänen ihres Hauses sagen, weil es das federführende Ressort ist und sich die Ministerin am Wochenende auch ausführlich zu dem Thema geäußert hat.

Zeitpläne sehe ich vor allem in Bezug auf die Ost-West-Angleichung. Diesbezüglich gibt es ja einen Fahrplan, den man im Koalitionsvertrag vereinbart hat. Aber ansonsten sehe ich keine wirkliche zeitliche oder inhaltliche Priorisierung der verschiedenen Aspekte, die genannt werden.

Aber Frau Schneider kann sicherlich ergänzen.

SCHNEIDER: Ich verweise gerne auf das Interview der Ministerin vom Wochenende. Darin hat sie sich sehr ausführlich und auch zu sehr vielen Fragen, die Sie jetzt gerade auch aufgeworfen haben, geäußert. Insofern kann ich nur empfehlen, das noch einmal nachzulesen.

ZUSATZFRAGE DOEMENS: Frau Schneider, sie werden es nicht glauben: Ich habe es gelesen. Darin redet sie zum Beispiel über das Sicherungsniveau. Können Sie uns erklären, was das Sicherungsniveau ist? Ist es dasselbe Sicherungsniveau, über das Herr Gabriel redet?

SCHNEIDER: Was das Sicherungsniveau, über das Herr Gabriel redet, angeht, müsste ich Sie an Herrn Gabriel verweisen. Dazu müssten Sie bei ihm nachfragen. Die Ministerin hat deutlich gemacht, dass sie möchte, dass das Sicherungsniveau auf heutigem Stand bleibt, und sie hat ebenfalls deutlich gemacht, dass alle Säulen im Zusammenhang zu sehen sind. Mehr habe ich dazu eigentlich nicht zu sagen.

ZUSATZFRAGE DOEMENS: Es gibt das Rentenniveau. Das kennen wir. Ich brauche Ihnen nicht zu erklären, wie sich das errechnet. Dann gibt es das Sicherungsniveau. Das ist aber etwas ganz anderes. Es beinhaltet die private und betriebliche Säule. Das heißt, wenn Frau Nahles über das Sicherungsniveau redet, meint sie etwas komplett anderes als Herr Gabriel. Oder verstehe ich das falsch?

SCHNEIDER: Wie gesagt, in Bezug auf das, was Herr Gabriel meint, müssten Sie sich an ihn wenden. Frau Nahles hat das Sicherungsniveau genannt und das auch gemeint.

FRAGE WONKA: Frau Wirtz, fällt das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber in Berlin ständig in den Arm?

SRS’IN WIRTZ: Nein.

ZUSATZFRAGE WONKA: Teilt die Bundesregierung die Kritik des Bundesinnenministers dazu, festgemacht an der Diskussion über das BKA-Gesetz? Oder fällt das unter die freie Meinungsäußerung einer politisch denkenden und handelnden Einzelperson?

SRS’IN WIRTZ: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz aus der vergangenen Woche ist für die Bundesregierung zunächst einmal eine Bestätigung. Das Bundesverfassungsgericht sieht die Wichtigkeit der Terrorbekämpfung und auch die Priorisierung dieser Aufgaben und hat dies auch bestätigt. Richtig ist, dass das Bundesverfassungsgericht in vielen einzelnen Aspekten die Gesetzgebung kritisch geprüft und auch kritisch über sie entschieden hat. Diese Entscheidung ist durchaus sehr umfangreich und muss von der Bundesregierung auf die einzelnen Punkte hin durchgearbeitet werden, um den gesetzgeberischen Handlungsbedarf entsprechend umzusetzen.

Ich möchte mich jetzt nicht zu Äußerungen des Bundesinnenministers, von Herrn de Maizière, äußern. Das kann Herr Plate sicherlich viel besser als ich.

DR. PLATE: Ich kann gerne ein paar Sätze dazu sagen. Sie hatten zu dem Thema ja schon heute einen hübschen Artikel im Blatt.

Im Wesentlichen ist es einfach so: Der Mimister hat schon am Tag der Urteilsverkündung gesagt, dass er die Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht in allen Details teilt. Bekanntlich ist er selbst in der mündlichen Verhandlung aufgetreten und hat seine Rechtsauffassung gegenüber dem Senat dargestellt. Ich glaube, es liegt in der Natur der Sache, dass sich die Rechtsauffassung, mit der sich der Minister nicht vollumfänglich beim Verfassungsgericht durchgesetzt hat, jetzt nicht durch bloßen Zeitablauf ändert. Er hat aber auch gesagt, dass er das Urteil des Verfassungsgerichts selbstverständlich respektiert und umsetzt. Das ist völlig klar und steht völlig außer Frage. Weder die Kompetenz noch die Entscheidungsgewalt des Verfassungsgerichts werden dadurch angezweifelt.

Ich möchte nur darauf verweisen, dass sich auch in dem Urteil selbst zwei Sondervoten finden, die für die, die es noch nicht gelesen haben recht lesenswert sind und die sich meinungsmäßig relativ auf der Linie bewegen, die auch der Bundesinnenminister als seine Rechtsauffassung bezeichnet hat. Mehr möchte ich dazu eigentlich gar nicht sagen.

FRAGE JUNG: Herr Plate, das BKA-Gesetz muss bis 2018 nachgebessert werden, und die beanstandeten Regelungen dürfen bis dahin nur zum Teil, nur mit Einschränkung, angewendet werden. Mich würde interessieren, was aus Ihrer Sicht jetzt konkret nicht mehr angewendet werden darf und was ab sofort nur noch mit Einschränkung angewendet werden darf. Also: Darf das BKA immer noch Wohnungen verwanzen? Dürfen Überwachungskameras installiert werden? Dürfen Telefone angezapft werden?

DR. PLATE: Das kann ich jetzt sofort nicht im Detail sagen. Sie wissen ja, dass sich das Bundesverfassungsgericht sehr ausführlich dazu geäußert hat, was noch geht und was nicht. Das Urteil ist, glaube ich, 120 Seiten lang, und die Analyse dieses Urteils, was es für die Praxis im Einzelnen bedeutet, noch nicht abgeschlossen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie wissen noch nicht, was Sie jetzt stoppen müssen und was immer noch weiterlaufen kann? Habe ich das richtig verstanden?

DR. PLATE: Ich habe das gesagt, was ich dazu zu sagen habe.

FRAGE STEINER: Herr Plate, zu einem Aspekt des Urteils möchte ich nachfragen. Zur Frage der Datenübermittlung haben sich die Verfassungsrichter doch sehr intensiv geäußert. Vielleicht kann Herr Zado auch etwas dazu beitragen. Ich weiß es nicht. Wenn ja, dann gerne. Es liest sich in der Entscheidung so, als ob grundsätzlich ein Adäquanzniveau zum europäischen Datenschutzrecht respektive zum Grundrechtsschutz nach europäischem Muster gewahrt sein muss. Da würde mich jetzt doch interessieren, ob Sie konkrete Auswirkungen auf das Teilen von entsprechenden Daten mit nichteuropäischen Stellen, namentlich den USA, unter den derzeit dort gegebenen juristischen Voraussetzungen befürchten oder solche sehen.

DR. PLATE: Im Wesentlichen kann ich nur das wiederholen, was ich gerade schon gesagt habe. Die Analyse des 120-seitigen Urteils ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Richtig ist, dass auch zu diesem Punkt zu sagen ist: Die Terrorbekämpfung wird dadurch sicherlich zunächst nicht leichter werden. Das hat der Minister ja wörtlich so auch schon gesagt. Aber bei der Frage, was das jetzt im Detail für die Datenübermittlung bedeutet, muss man vielleicht auch unterscheiden: Welche Daten ganz genau, an wen ganz genau, unter welchen ganz genauen Umständen? Ich hielte es, ehrlich gesagt, nicht für sachgerecht, wenn ich jetzt versuchte, das vor Abschluss der Analyse des Urteils von dieser Bank aus vorwegzunehmen.

DR. ZADO: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE STEINER: Frau Wirtz, auch bei der Überarbeitung des BND-Gesetzes respektive bestimmter Teile des G10-Gesetzes geht es nicht zuletzt um die Datenübermittlungen ins Ausland. Deshalb würde ich schon gerne wissen, ob das jetzt ein „Showstopper“ für das entsprechende Vorhaben aus dem Kanzleramt ist oder nicht, also ob daran weitergearbeitet wird und ob es dort inzwischen auch einen konkreten Zeitplan gibt.

SRS’IN WIRTZ: Herr Steiner, ich habe ja gerade gesagt, dass diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sehr umfangreich ist und natürlich in allen Aspekten noch einmal durchgearbeitet werden muss, sicherlich auch im Hinblick auf andere Gesetzgebungsvorhaben, aber ich habe keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Arbeiten am BND-Gesetz in irgendeiner Form verzögern würden. Ich kann Ihnen allerdings auch noch keinen konkreten Zeitplan dazu nennen.

FRAGE JUNG: Herr Plate, ich probiere es trotzdem noch einmal: Was ist mit dem Bundestrojaner? Wann wissen Sie, ob er jetzt erst einmal in der Mottenkiste verschwinden muss oder nicht?

DR. PLATE: Dass er nicht grundsätzlich in der Mottenkiste verschwinden muss, ist klar, weil die Quellen-TKÜ als solche vom Verfassungsgericht durch das Urteil überhaupt nicht verboten worden ist. Im Übrigen verweise ich auf das, was ich gerade gesagt habe.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr de Maizière hat bei der Verhandlung gesagt, dass mehrere Anschläge rechtzeitig vereitelt werden konnten, sei auch dem BKA-Gesetz zu verdanken. Nun wurde es teilweise für verfassungswidrig erklärt. Leben wir jetzt in Gefahr?

DR. PLATE: Das BKA hat sich schon dazu geäußert, und gesagt, dass es nach vorläufiger Einschätzung, jedenfalls in der Frage der Möglichkeiten zur Anschlagsverhinderung, keine unmittelbaren Auswirkungen des Urteils sieht. Was alles das angeht, was mehr als eine vorläufige Einschätzung ist, muss ich erneut auf das verweisen, was ich schon zuvor gesagt habe.

FRAGE STEINER: Wenn ich es richtig verstanden habe, gab es insbesondere eine Einschränkung, was die Anwendung auf Dritte angeht, die nicht unmittelbar im Fokus stehen. Dazu möchte ich von Ihnen wissen, ob das direkte praktische Auswirkungen hat, ob Sie also Aktionen zurückpfeifen lassen mussten, oder ob noch keine direkte Auswirkung daraus entstanden ist.

DR. PLATE: Dazu kann ich im Detail keine Angaben machen. Ich kann nur auf das verweisen, was ich jetzt bereits mehrfach hier vorgetragen habe.

ZUSATZFRAGE STEINER: Gibt es denn ansonsten absehbare Auswirkungen auf andere Gesetze in dem Bereich, führt also die Prüfung des BKA-Gesetzes jetzt dazu, dass Sie bei Gesetzgebungsvorhaben oder anderen bestehenden Gesetzen bereits jetzt Überarbeitungsbedarf sehen?

DR. PLATE: Jedenfalls vonseiten des Bundesinnenministeriums ich weiß nicht, ob sich die Frage nur an mich richtet ist ein solcher konkreter Überarbeitungsbedarf bei anderen Gesetzen bislang nicht festgestellt worden. Aber, ohne Sie langweilen zu wollen: Die Auswertung des Urteils ist ja noch nicht abgeschlossen, wie ich wohl bereits sechsmal gesagt habe.
FRAGE JUNG: Herr Plate, prüfen Sie, ob in der Zwischenzeit andere Behörden die nicht erlaubten Befugnisse übernehmen können?

DR. PLATE: Nein.

FRAGE WONKA: Herr Plate, vielleicht wissen Sie das: Wann ist eigentlich mit dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung zu rechnen? Sehen Sie ein erhöhtes Risiko dafür, dass Karlsruhe dem Gesetzgeber wieder in den Arm fallen wird?

DR. PLATE: Vielleicht erst einmal zu der Frage nach dem Zeitplan: Mir liegt diesbezüglich kein konkreter Zeitplan vor. Dafür müssten Sie sich an das Bundesverfassungsgericht wenden, das natürlich sozusagen Herr über den eigenen Zeitplan ist.

Ohne mir sozusagen die Redewendung, die Sie jetzt gerade noch einmal und auch für diesen Fall benutzt haben, zu eigen zu machen, will ich über den Ausgang laufender verfassungsgerichtlicher Verfahren natürlich nicht spekulieren.

FRAGE HELLER: Ich würde gerne vom Außenministerium wissen, was denn Ihren Minister bei der großen Zurückhaltung, die die Bundesregierung bislang gegenüber dem US-Wahlkampf geübt hatte, dazu bewogen hat, am Wochenende im Fernsehen doch ein bisschen darüber zu parlieren. Ich habe es so verstanden, dass er sagte: Wenn die Demokraten mit Hillary Clinton gewinnen, dann ist das gut für unsere Zusammenarbeit, und wenn die Republikaner gewinnen, ist das eher negativ. – Habe ich das so richtig verstanden? Gilt diese Aussage eigentlich nur für Herrn Steinmeier, oder gilt sie für die gesamte Regierung?

DR. SCHÄFER: Das ist eine schöne Frage, Herr Heller. Ich glaube Willst du anfangen?

SRS’IN WIRTZ: Nur einmal kurz als Einleitung: Der Bundesaußenminister spricht als Außenminister für die Bundesregierung.

DR. SCHÄFER: Danke, Christiane! – Herr Heller, er hat auf eine Frage einer Journalistin geantwortet. Ich bin nicht ganz sicher, ob Sie die Antwort so, wie Sie das getan haben, richtig interpretieren. Die Frage war, wenn ich mich recht entsinne: „Was passiert uns denn oder“ etwas flapsiger formuliert „was blüht uns denn, wenn irgendwann einmal Präsident Obama mit seinem Team abtritt und nächstes Jahr im Januar oder jedenfalls Anfang des Jahres eine neue amerikanische Administration in den USA das Ruder übernimmt?“ In dem Interview zuvor hatte er bereits darauf hingewiesen, dass es mit dieser Administration insbesondere mit dem Angehörigen der amerikanischen Administration, mit dem Herr Steinmeier ja nahezu tagtäglich zu tun hat, nämlich seinem Amtskollegen John Kerry so viel Übereinstimmung in außenpolitischen Angelegenheiten wie selten und vielleicht nie zuvor im deutsch-amerikanischen Verhältnis gibt. Er hat darauf hingewiesen, dass sich diese amerikanische Administration unter Präsident Obama nach einer Phase amerikanischen Interventionismus zum Beispiel im Mittleren Osten ich nenne das Beispiel des Kriegs im Irak 2003 nicht etwa aus der Welt zurückgezogen hätte, sondern eher andere Methoden der Konfliktbewältigung vorgezogen hat, als es vorher bei Präsident Bush der Fall gewesen wäre. Das ist doch einer der Gründe, weshalb wir und auch der Außenminister der Auffassung sind, dass wir mit dieser Administration leichter und vielleicht auch besser zusammenarbeiten konnten, als es mit den Vorgängern der Fall gewesen ist.

Auf die konkrete Frage von Frau Hassel von gestern Abend „Was kommt denn da auf uns zu?“ hat er gesagt: Hillary Clinton als amerikanische Außenministerin kennen wir schon. Mit der haben Deutschland und die Bundesregierung vertrauensvoll zusammengearbeitet, als sie amerikanische Außenministerin war. Mein Gefühl, wie der persönliche Umgang ist und wie die Politik unter einer Präsidentin Clinton aussehen könnte Er hat darauf hingewiesen, dass aufseiten der Republikaner ja noch gar keine abschließende Entscheidung getroffen worden ist, wer denn da Präsidentschaftskandidat werden wird, und dass die Wahlen dort eben auch noch bevorstehen. Er hat auch darauf hingewiesen, dass aus den Äußerungen etwa von Donald Trump noch nicht so recht eine außenpolitische Leitlinie erkennbar ist, weil es da Widersprüche gibt. Einerseits gibt es Forderungen nach Isolationismus in der Handelspolitik und zum Teil auch in der Außenpolitik, zum anderen gibt es eher aggressive Äußerungen zum Umgang mit den Krisen im Mittleren Osten. Da gibt es noch etwas Nebel, der sich erst lichten muss. Diese Frage stellt sich vielleicht im Laufe des Wahlkampfes, spätestens aber dann, wenn der neue amerikanische Präsident in sein Amt eingeführt werden sollte. – Ich hoffe, dass ich Ihnen damit dabei geholfen habe, die Antwort ein bisschen zu verstehen.

FRAGE JUNG: Herr Schäfer, die „Washington Post“ hat vor einiger Zeit berichtet, dass die Bundesregierung an die Clinton Foundation zwischen 100 000 Dollar und 250 000 Dollar gespendet habe. Ich würde gerne wissen: Wie viel war das in den letzten Jahren konkret und wofür?

DR. SCHÄFER: Das kann ich Ihnen nicht beantworten; das weiß ich nicht.

ZUSATZ JUNG: Das sind offizielle Zahlen der Clinton Foundation. Es geht um Geld von der Bundesregierung, der „German government“. Das müsste dann ja jemand wissen.

DR. SCHÄFER: Das mag sein, aber deshalb weiß ich es trotzdem nicht auswendig. Sie müssten mir schon die Gelegenheit geben, zu recherchieren, was da dran ist. Ich habe es so nicht parat.

ZUSATZFRAGE JUNG: Also reichen Sie es nach?

DR. SCHÄFER: Sehr gerne.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich habe noch einmal eine andere Frage. Ich habe Sie so verstanden, dass Herr Obama jetzt keine Interventionspolitik verfolgt hat. Richtig? Darum waren Sie mit ihm glücklich. – Herr Schäfer?

DR. SCHÄFER: War das jetzt eine Frage an mich?

ZUSATZ JUNG: Ja, Herr Schäfer.

DR. SCHÄFER: Dann müssten Sie sie noch einmal wiederholen. Ich dachte, das wäre eine Frage an die Sprecherin.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie hatten ja gerade die Amtszeit von Herrn Obama als nicht so interventionslustig wie die von Herrn Bush charakterisiert. Richtig?

DR. SCHÄFER: Nein. Ich hatte gesagt, dass der Außenminister gestern auf eine entsprechende Frage in der ARD gesagt hat: Aus seiner Sicht ist es nicht zu einem Rückzug Amerikas aus der Welt gekommen, sondern Obama hat eine militärisch interventionistische Politik seines Vorgängers modifiziert und verändert und sich sehr engagiert darum bemüht, politische Konfliktlösungen für die großen Konflikte der Welt zu finden. Das Beispiel, dass dafür immer wieder zu Recht gebracht wird, ist der Umgang mit dem Iran und der Umgang mit dem Atomdeal vom Juli des vergangenen Jahres. Ich meine, dass er in dem Interview auch das Beispiel Kuba gebracht hat.

ZUSATZFRAGE JUNG: Genau darum geht es ja aber. Sie sind ja froh, dass Herr Obama das modifiziert hat. Nun würde doch durch Frau Clinton eher eine Rückentwicklung stattfinden, weil Frau Clinton für den Irak-Krieg gestimmt hat, für die Libyen-Intervention verantwortlich ist und viele andere Interventionen unterstützt hat. Warum unterstützt also Herr Steinmeier einen Falken wie Frau Clinton?

DR. SCHÄFER: Aber das tut er doch überhaupt nicht. Noch einmal: Er hat

ZURUF JUNG: Herr Sanders wird nicht erwähnt!

DR. SCHÄFER: Er hat auf eine Frage einer Journalistin eine Antwort gegeben. Daraus ein „endorsement“ oder eine Unterstützung herauszulesen, erscheint mir ganz falsch zu sein. Es ist doch völlig selbstverständlich, dass der deutsche Außenminister das Votum einer so großen und langjährigen Demokratie wie der Vereinigten Staaten von Amerika akzeptiert. Wer auch immer Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika werden sollte und wer auch immer da vom neuen Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika zum Außenminister oder zur Außenministerin ernannt werden sollte, wird eine Bundesregierung und einen deutschen Außenminister vorfinden, der ein allergrößtes Interesse daran hat, die gute Zusammenarbeit in außenpolitischen Angelegenheiten mit den Vereinigten Staaten von Amerika so vertrauensvoll und so gedeihlich, wie es nur irgend geht, fortzusetzen.

Ich glaube, Spekulationen darüber, was wie und wann eine mögliche Präsidentin Clinton oder jeder andere Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika ab Januar 2017 unternehmen oder nicht unternehmen sollte, verbieten sich zum jetzigen Zeitpunkt, weil wir das doch einfach noch gar nicht wissen können.

FRAGE: Frau Wirtz, sehen Sie es mir nach, wenn ich noch einmal drei oder vier Themen zurückspringe und zur Kakophonie bei der Rente komme. Ich erspare Ihnen Herrn Seehofer, für den Sie ja nicht zuständig sind, aber aus der Bundesregierung haben sich in den letzten Tagen drei nicht ganz unwesentliche Minister geäußert. Der erste war der Vizekanzler. Der hat gesagt, das gesetzliche Rentenniveau müsse stabilisiert werden, also mit anderen Worten, die Kürzungsfaktoren müssten ausgesetzt werden. Der zweite war der Finanzminister. Der hat verlauten lassen oder angedeutet, dass er das für nicht finanzierbar halte, und stattdessen gefordert, dass das Rentenalter an die längere Lebenserwartung gekoppelt wird. Das heißt, dass es potenziell weiter steigt. Die dritte war die Ministerin, die zuständig ist, die Arbeits- und Sozialministerin. Die hat gesagt, mit ihr sei das nicht zu machen. Solange sie Ministerin sei, werde es keine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters geben. Was ist jetzt die Position der Bundesregierung zu diesen drei Äußerungen?

SRS’IN WIRTZ: Die Position der Bundesregierung bzw. in diesem Fall auch der drei Parteivorsitzenden ist, dass das Thema Rente ein wichtiges ist, dass das Thema Rente zu diskutieren ist und dass gute Lösungen für diesen wichtigen Themenbereich zu finden sind. Das war ja auch ein Thema beim letzten Koalitionsgipfel, wenn Sie sich erinnern. Dort wurde auch durchaus deutlich gemacht, dass es da Gesprächs- und Handlungsbedarf gibt. Aber was die einzelnen Aspekte anbelangt, können Sie ja an dem, was Sie selbst ausgeführt haben, sehen, dass es da eben einen Gesprächsbedarf, unterschiedliche Ansätze und sicherlich auch unterschiedliche Priorisierungen gibt, aber diese Diskussion läuft jetzt.

ZUSATZFRAGE: Können Sie denn sagen, ob die Bundeskanzlerin eine Anhebung des Renteneintrittsalters oder eine Aussetzung der Kürzungsaktion für sinnvoll oder notwendig hält?

SRS’IN WIRTZ: Dazu kann ich jetzt nur sagen, dass innerhalb der Bundesregierung zunächst einmal die Positionen diskutiert werden und dass dann mit einer gemeinsamen Position sicherlich auch die nötigen Schritte veranlasst werden.

SCHNEIDER: Ich möchte noch einmal kurz etwas hinzufügen, was ich vorhin als selbstverständlich vorausgesetzt hatte, nämlich dass sich die Ministerin natürlich in allen Fragen auch mit dem Wirtschaftsminister eng abstimmt. Das gilt natürlich auch für die Fragen zur Rente. Insofern gibt es hier auch gar keinen Dissens; das möchte ich noch einmal anfügen, damit hier keine Missverständnisse aufkommen.

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Ich wollte Herrn Jung noch die Zahl nachliefern, was den deutschen Beitrag zur Finanzierung von Flüchtlingsprojekten in der Türkei angeht. Es ist ja vereinbart worden, 3 Milliarden Euro zu geben. Das ist so aufgeteilt, dass die erste Milliarde aus dem EU-Haushalt durch Umschichtungen erreicht wurde und die zweite Milliarde jetzt durch die Mitgliedstaaten aufzubringen ist. Der deutsche Anteil an diesen 2 Milliarden Euro beträgt rund 428 Millionen Euro.

Dafür gibt es einen Pfad: Das Geld wird jetzt jeweils im dritten oder vierten Quartal der folgenden Jahre fließen. 2016 sind das 127 Millionen Euro, 2017 werden es dann 188 Millionen Euro sein, 2018 werden es 94,5 Milliarden Euro und im Jahr 2019 dann noch 18,4 Millionen Euro sein.

Was die konkrete Projektfinanzierung angeht, gibt es bereits erste Dinge, die auch angelaufen sind. Die kommen allerdings aus der einen Milliarde bzw. aus den Mitteln, die durch den EU-Haushalt schon jetzt konkret und unmittelbar zur Verfügung stehen.

FRAGE WONKA: Frau Wirtz, ich wollte nur wissen, ob die Regierung plant, auf ihrer demnächst anstehenden Kabinettsklausur eine einheitliche Sprachregelung der Regierung zum Thema „Reformbedarf der Rente“ zu finden und wie man die einzelnen Punkte in den nächsten Wochen und Monaten behandeln wird, also ob nach Meinung der Bundeskanzlerin für die Klausur eine übereinstimmende Positionierung angestrebt wird.

SRS’IN WIRTZ: Ich sehe zunächst einmal andere Themen auf der Tagesordnung von Meseberg, zum einen die Integration und zum anderen das Digitale. Insofern sehe ich die Rente nicht als den Hauptgesprächspunkt der Kabinettsklausur an, die im Mai stattfinden wird. Ich kann zum heutigen Zeitpunkt aber nicht ausschließen, dass auch dort über die Rente gesprochen werden wird. Aber, wie gesagt, die Tagesordnung sieht im Wesentlichen zwei andere Elemente vor.

FRAGE JUNG: Ich habe noch nicht verstanden, wie viel jetzt schon von deutscher Seite (an die Türkei) geflossen ist, Frau Tiesenhausen. Sie sprachen von 127 Millionen Euro für 2016. Ist davon jetzt schon ein Euro geflossen?

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Ich hatte ja auch gesagt, das Geld werde im dritten bzw. vierten Quartal ausgezahlt werden. Jetzt befinden wir uns im zweiten Quartal. Das heißt, das Geld wird noch fließen. Aber ich habe auch gesagt, dass die EU-Kommission ja bereits mit Mitteln arbeiten kann, die aus dem EU-Haushalt stammen. Das heißt, die konkrete Finanzierung von Projekten hat bereits begonnen.

FRAGE: Herr Schäfer, ich möchte wieder nach dem Treffen im Normandie Format fragen. Herr Ayrault sagte vor ein paar Tagen, dass so ein Treffen innerhalb der nächsten Tage stattfinden könne, und zwar in Berlin und auf die Initiative der Bundesregierung hin. Können Sie das bestätigen?

DR. SCHÄFER: Ich glaube, es gibt Gesprächsbedarf, einfach deshalb, weil es bei der Umsetzung von Minsk nicht oder jedenfalls nicht schnell genug vorangeht. Das bedeutet, dass irgendwann auch die Außenminister der vier beteiligten Staaten wieder zusammenkommen sollten; das ist richtig. Ein konkretes Datum dafür kann ich Ihnen allerdings noch nicht nennen. Wenn Sie mir definieren, was Sie mit „in den nächsten Tagen“ meinen, dann könnte ich Ihnen sagen, ob das in Betracht käme oder nicht.

ZUSATZ: Das kann wahrscheinlich nur Herr Ayrault definieren.

DR. SCHÄFER: Da haben Sie auch recht. Den haben wir zurzeit nicht hier. Dann müssen wir das vertagen.

FRAGE STEINER: Frau Wirtz, Sie haben es gerade schon gesagt: Die Digitalisierung wird wieder ein Thema der Kabinettsklausur sein. Jetzt hat sich Herr Gabriel in den vergangenen Monaten immer wieder sehr dafür starkgemacht, dass es einen intensiveren und schnelleren Breitbandausbau geben soll, nun auch etwas konkretisiert mit Mitteln aus dem Juncker-Plan, wenn ich das richtig weiß.

Dann würde ich doch gerne von Herrn Audretsch wissen: Was genau plant der Minister wann zu erreichen? Ist das denn auch mit dem eigentlich zuständigen Minister für digitale Infrastruktur abgesprochen? Ich wüsste auch gerne die Einschätzung von Frau Moosmayer dazu, was Herr Dobrindt denn aktuell von diesen Plänen hält und das geht wiederum an Frau Wirtz ob das bislang auch schon einmal im Kabinett besprochen wurde oder ob das jetzt in Meseberg zu klären sein wird. Das ist ja doch ein eher teures Vergnügen.

DR. AUDRETSCH: Der Minister hat sich ja heute gerade noch einmal ausführlich zum ganzen Themenbereich der Digitalisierung geäußert und hat klargemacht, dass das ein Großprojekt ist, das da ansteht, sowohl für die Gesellschaft als auch für die Wirtschaft. Er hat das mit Bezug auf den Breitbandausbau ein „Man to the moon“ Projekt genannt und auch gesagt, dass man dabei ich bleibe einmal in diesem Neuenglisch-Sprech „out of the box“ denken müsse, um Dinge anzugehen, die das letztlich vorantreiben können.

Wir haben dazu ganz konkret den Vorschlag unterbreitet, einen Fonds in der Größenordnung von 10 Milliarden Euro zum Thema Gigabit-Netze aufzulegen. Dabei wird der Fokus auf die ländlichen Räume gelegt, wo diese Investitionen am dringendsten benötigt werden. Nach Schätzungen beträgt der Gesamtinvestitionsaufwand bis zu 100 Milliarden Euro, die dann notwendig wären. In den Ballungsgebieten kann tendenziell erwartet werden, dass diese Investitionen einfacher und auch von wirtschaftlicher Seite leichter fließen werden. Als Finanzierungsquelle kann man darüber nachdenken, ob dann zum Beispiel die Erlöse aus der Versteigerung der UMTS-Frequenzen dafür herangezogen werden. Aus unserer Sicht sind auch andere und neuere Finanzierungsinstrumente zur Förderung von flächendeckenden Gigabit-Netzen erforderlich. Die konkrete Ausgestaltung dessen, wie das konkret aussieht, ist noch nicht abgeschlossen und muss im Ressortkreis beraten werden. Diese Fragen stehen natürlich an.

Ich will vielleicht noch kurz darauf verweisen, dass es ja neben der sehr konkreten Digitalen Agenda, in der auch sehr konkret dargelegt worden ist, was zwischen 2014 und 2017 geschieht, gleichzeitig im Rahmen der CeBIT die Vorstellung der Digitalen Strategie 2025 gab, dieses Großprojekts, von dem ich anfangs sprach, bei dem man sich auch einmal trauen muss, ein bisschen weiter und breiter zu denken. Genau das wurde da in diesem Zehn-Punkte-Plan vorgestellt, um auch deutlich zu machen, dass man einen breiten Ansatz braucht, um dabei voranzukommen.

MOOSMAYER: Ich kann das gerne ergänzen: Wir sind ja bereits auf dem Weg in die Gigabit-Gesellschaft. Wir haben die Netzallianz gegründet. Wir investieren in den Ausbau der Breitbandnetze im ganzen Land. Das Ziel ist, flächendeckend 50 Mbit bis 2018 zu erreichen. Da sind wir auf einem sehr guten Weg. Die Förderungen laufen bereits. Wir haben gemeinsam mit der Industrie Milliarden bereitgestellt, um diesen Ausbau voranzubringen. Viel davon ist auch aus dieser ersten Frequenzversteigerung geflossen. Das ist also alles bereits sehr gut auf dem Weg und wird durch diverse Fördermaßnahmen ergänzt, die in der Digitalen Agenda zusammenfließen.

ZUSATZFRAGE STEINER: Die Frage war, ob der Vorstoß von Herrn Gabriel mit dem Minister abgestimmt war.

MOOSMAYER: Ich denke, das müsste jetzt einmal so für sich stehen. Wir sind also in unserem Programm sehr weit gekommen und machen das auch so weiter. Die Mittel sind da. Der Wille zum Ausbau der Breitbandnetze ist auch da. Das geht alles seinen Weg.

FRAGE JUNG: Herr Audretsch, habe ich Sie richtig verstanden, dass Herr Gabriel den DSL-Ausbau mit der Mondlandung oder den Mondlandungsplänen der Amerikaner vergleicht?

DR. AUDRETSCH: Er hat in seinem Interview zum Ausdruck gebracht, dass die Digitalisierung der Wirtschaft, die Digitalisierung der Gesellschaft sowie dann auch konkret der Ausbau von Netzen ein Projekt ist, das es erforderlich macht, dass man in großen Dimensionen denkt. Das ist das, was der Wirtschaftsminister zum Ausdruck gebracht hat.

FRAGE HELLER: Ich wollte noch einmal kurz nach der Berichterstattung über TTIP und den Obama-Besuch fragen. Überall liest man, dass die Kanzlerin und Obama für TTIP geworben haben. Ich würde gerne ganz konkret von Ihnen, Frau Wirtz, oder auch vom Wirtschaftsministerium wissen, ob es denn auch irgendwelche Signale vonseiten der Amerikaner bzw. vonseiten Herrn Obamas gab, dass man in Streitpunkten wie dem Marktzugang zu Teilbereichen in den USA oder der Schiedsgerichtsbarkeit einzulenken bereit ist oder dass man eigene Vorschläge in die Diskussion einbringt. Oder war das, was zum Thema TTIP geäußert wurde, letztendlich alles nur Allgemeines?

SRS’IN WIRTZ: Ich kann sagen das haben Sie, Herr Heller, gerade auch so dargestellt , dass sowohl der amerikanische Präsident als auch die deutsche Bundeskanzlerin noch einmal sehr deutlich gemacht haben, dass die Handelsbeziehungen in diesem Fall jetzt die zwischen Deutschland und Amerika, aber das gilt auch für die zwischen Europa und Amerika eine große Bedeutung haben und für beide Handelspartner von großer Wichtigkeit sind, dass sozusagen schon jetzt ein großes Handelsvolumen gemessen werden kann und dass TTIP ein Mittel ist, um diesen Handel und diese Handelsbeziehungen auch in Zukunft weiter zu unterstützen und voranzubringen.

In den öffentlichen Äußerungen gab es ja durchaus den einen oder anderen Punkt, der auch von der Bundeskanzlerin oder dem amerikanischen Präsidenten angesprochen worden ist. Was konkret den Aspekt anbelangt, den Sie genannt haben, kann ich nur die Bundeskanzlerin zitieren, die gesagt hat: „‘Buy German’ ist auch schön.“

FRAGE JUNG: Frau Wirtz, welche Wirtschaftsvertreter haben gestern an dem Abendessen teilgenommen?

SRS’IN WIRTZ: Ach, Herr Jung, ich wusste, dass diese Frage kommt. Wir werden Ihnen die Liste im Anschluss an diese Pressekonferenz schicken, weil ich mich jetzt nicht hier hinsetze und 30 Namen vorlese.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich habe noch eine Frage. Ich glaube, alle Minister sind Bundestagsabgeordnete. Welcher Minister hat denn bis jetzt schon den TTIP-Leseraum betreten und sich mit den TTIP-Unterlagen befasst bzw. wann ist das geplant?

DR. AUDRETSCH: Ich kann gerne etwas dazu sagen. Die Frage, wie mit dem TTIP-Leseraum umgegangen wird und welche Abgeordneten den TTIP-Leseraum schon besucht haben, ist keine Frage, die im Wirtschaftsministerium behandelt wird. Das ist

ZURUF JUNG: Nein, das ist doch eine Frage an alle Ministerien!

DR. AUDRETSCH: Ich kann Ihnen trotzdem etwas dazu sagen, weil das eine Frage ist, die im Deutschen Bundestag behandelt wird. Es gibt ein Verfahren, und in diesem Verfahren das war den Abgeordneten sehr wichtig ist deutlich geworden, dass der Bundestag die Kommunikation hinsichtlich dieser Frage übernehmen will, weil es eine Angelegenheit der Abgeordneten selbst ist, zu sagen, wann und wo sie welche Texte lesen. Auch in allen möglichen anderen Gesetzgebungsverfahren lesen die Abgeordneten dann Texte, wenn sie es für richtig halten. Sie haben ganz deutlich und von sich aus gesagt, dass sie kein Interesse daran haben, dass vonseiten der Bundesregierung deutlich gemacht wird, wann wer Texte liest. Das heißt, das ist eine Sache, die beim Bundestag nachzufragen wäre.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber Sie können ja trotzdem freiwillige Angaben machen. Gibt es innerhalb der Bundesregierung einen Minister, der sich die TTIP-Unterlagen im Leseraum bisher angeschaut hat?

VORS. FELDHOFF: Möchte irgendjemand eine freiwillige Angabe machen? Es tut mir leid. – Frau Kollegin!

FRAGE: Gibt es denn jetzt nach dem Gespräch mit Obama Anzeichen dafür, dass die Chancen darauf gestiegen sind, dass es jetzt noch bis Ende des Jahres einen Deal zu TTIP geben wird, oder würden Sie sagen, dass sich die Situation jetzt nicht grundlegend geändert hat?

SRS’IN WIRTZ: Wenn man an den amerikanischen Präsidenten und die deutsche Bundeskanzlerin denkt, dann kann man ja durchaus sagen, dass das zwei einflussreiche Persönlichkeiten sind. Sie wissen, dass diese Verhandlungen auf EU-Ebene geführt werden, also zwischen der Europäischen Union und Amerika. Ich denke aber schon, dass das Wort, das in Hannover gesprochen worden ist, Gewicht hat und dass sozusagen das Bestreben besteht, diese Verhandlungen voranzutreiben und auch relativ zeitnah abzuschließen.

FRAGE HELLER: Nur damit ich nichts Falsches schreibe: Frau Wirtz oder auch Herr Audretsch, habe ich Sie richtig verstanden, dass es keinerlei Signale in irgendwelchen strittigen Teilbereichen gab, die TTIP jetzt vorangebracht hätten?

SRS’IN WIRTZ: Herr Heller, es ist ja so, dass die Bundeskanzlerin in dem Sinne keine Prokura hat, irgendwelche Punkte oder Aspekte zu verhandeln, die von der Europäischen Union zu verhandeln sind. Insofern kann man sich das nicht so vorstellen, dass in Hannover ganz konkret über den Vertragstext von TTIP verhandelt worden wäre. Das ist vielmehr eine Frage, die in den Händen der Europäischen Kommission liegt, und die Bundeskanzlerin hat die Haltung Deutschlands klar gemacht.

ZUSATZFRAGE HELLER: Ich sprach ja auch von Signalen und nicht irgendwelchen Vertragstextentwürfen, die irgendeiner der beiden auf den Tisch gelegt hätte. Gab es von Obama gerade in dem wichtigen Punkt der Schiedsgerichtsbarkeit irgendwelche Signale von Gesprächsbereitschaft?

SRS’IN WIRTZ: Wie gesagt, das ist eine Frage, die zwischen EU-Kommission und Amerika verhandelt werden muss. Ich glaube, die Texte sowohl der Rede von Obama die eben losging, als ich fuhr; insofern kann ich noch nicht genau sagen, was er in seiner Rede gesagt hat als auch der Pressekonferenz, die er zusammen mit der Bundeskanzlerin gehalten hat, sind öffentlich zugänglich. Insofern kann sich jeder ein eigenes Bild machen, welche Signale darin stecken.

FRAGE JUNG: Frau Wirtz, das BPA ist ja auch für die sogenannte Aufklärung zu TTIP zuständig. Ich habe bisher noch keine Aufklärung über die Gefahren und Risiken von TTIP bei Ihnen gefunden. Wann kann die Öffentlichkeit damit rechnen?

SRS’IN WIRTZ: Herr Jung, Sie können auf die Seite des Bundespresseamtes gehen, sich die Veröffentlichungen des Bundeswirtschaftsministeriums anschauen oder sich dazu eine Broschüre schicken lassen oder wie auch immer Sie sich informieren möchten ; es gibt umfängliches Material der Bundesregierung zum Thema TTIP. In diesen Materialien jedenfalls in denen, die ich gesehen habe werden durchaus viele Aspekte thematisiert, die auch in der Öffentlichkeit kritisch gesehen werden. Da geht es um die verschiedenen Standards, da geht es um die Frage, dass TTIP undemokratisch sei, und um viele andere Aspekte, die auch in der öffentlichen Diskussion immer wieder zur Sprache gebracht werden. Die Bundesregierung hat sich in ihren Publikationen darum bemüht, diese Themen aufzuarbeiten und aufzubereiten und sozusagen sachliche Informationen zur Verfügung zu stellen, damit sich ein jeder ein eigenes Bild machen kann.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das verstehe ich, Sie widersprechen einzelnen Punkten von Kritikern. Aber wann gehen Sie auch transparent mit den Risiken um, wann benennen Sie also auch wirkliche Risiken und Gefahren? Oder gibt es die einfach nicht?

SRS’IN WIRTZ: Ich glaube, viel mehr als Argumente aufzugreifen, die pro und contra gegen TTIP ins Feld geführt werden, diesen Argumenten nachzugehen, diese Argumente aufzuarbeiten und gleichzeitig die Haltung der Bundesregierung unmissverständlich deutlich zu machen, kann die Bundesregierung an dieser Stelle nicht leisten.

FRAGE MERTENS: Ich hätte noch eine Nachfrage an Frau von Tiesenhausen bezüglich des EU-Türkei-Abkommens, nämlich zu den genannten Zahlen. Sie sagten, 3 Milliarden Euro seien vereinbart, eine Milliarde Euro davon im EU-Haushalt und habe ich das richtig verstanden eine Milliarde Euro von den Mitgliedsländern?

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Nein, zwei eins plus zwei gleich drei.

ZUSATZ MERTENS: Genau, sonst geht die Rechnung nicht auf.

FRAGE CHILAS: Laut dem „SPIEGEL“ erwägt das Bundesfinanzministerium, die Zinsen für die griechischen Staatsanleihen einzufrieren sozusagen als Draufgabe für die bisherigen Fazilitäten. Stimmt das?

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Ich habe den Bericht auch gelesen, kann das jetzt aber nicht nachvollziehen. Es hat ja gerade am Freitag der „SPIEGEL“ erscheint ja am Samstag, und da war, glaube ich, auch schon Redaktionsschluss und am Samstag ein Treffen der Eurogruppe in Amsterdam gegeben, in dem man sich noch einmal sehr ausführlich mit dem aktuellen griechischen Programm bzw. der laufenden Programmüberprüfung befasst hat. Danach hat sich der Bundesfinanzminister auch sehr ausführlich in einer Pressekonferenz geäußert. Wir sind so ist das dann ja auch allgemein dargestellt worden in Amsterdam einen großen Schritt vorangekommen. Es geht jetzt darum, den Review abzuschließen, und wir haben an der Stelle in Amsterdam und auch hier von diesem Podium aus immer wieder deutlich gemacht, dass alles zu seiner Zeit geschehen wird. Das heißt, man wird jetzt den Review machen und dann stellen sich weitere Fragen.

FRAGE CHILAS: Stimmt die Meldung des „SPIEGEL“ oder stimmt sie nicht?

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Ich habe gesagt, dass ich das nicht nachvollziehen kann, und habe auf die Reihenfolge der verschiedenen Schritte hingewiesen also zuerst Abschluss des laufenden Reviews, und dann stellen sich weitere Fragen, Herr Chilas.

FRAGE: Eine Frage an Herrn Schäfer zum Thema Syrien und den Gesprächen in Genf: Gibt es Signale oder sogar schon konkrete Termine für ein Treffen der Syrien-Unterstützungsgruppe auf Ministerebene? Ich weiß, dass sich auch Herr de Mistura vor ein paar Tagen dafür ausgesprochen hat.

DR. SCHÄFER: Herr de Mistura ringt darum und kämpft darum mit voller Unterstützung der Bundesregierung , den Genfer Verhandlungsprozess zwischen Regierung und Opposition Syriens am Laufen zu halten und stößt deshalb auf Schwierigkeiten, weil die Münchner Vereinbarungen von Anfang Februar zum Thema Waffenstillstand und humanitärer Zugang bedauerlicherweise nicht insbesondere vom Assad-Regime in Damaskus nicht in dem vereinbarten Umfang eingehalten werden.

Ob aus Sicht von Herrn de Mistura ein solches Treffen der Syrien-Unterstützungsgruppe gewünscht ist, vermag ich nicht zu sagen; da müssten Sie Herrn de Mistura fragen. Ich kann Ihnen jedenfalls von hier aus nicht konkret berichten, dass ein solches Treffen in Kürze geplant wäre.

Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass der Genfer Prozess am Laufen gehalten wird. Ich glaube, es ist nicht überraschend, dass wir jetzt in eine schwierige Situation geraten, weil die Verhandlungen nach Ende der dritten Runde jetzt an die Themen heranrücken, die wirklich schmerzhaft sind, nämlich konkrete Fragen im Zusammenhang mit der Schaffung einer Übergangsregierung. Der vom Wiener Prozess in Gang gesetzte Zeitplan sieht vor, dass das in sechs Monaten gelingen soll. Irgendwann läuft diese Frist aus. Ich glaube, es macht Sinn, in dem Moment, in dem es ein konkretes, auch von außen und vom Wiener Prozess, auch von den USA und von Russland indossiertes Konzept für eine solche politische Transitionsphase in der Welt ist, auch mit all der politischen Kraft, die hinter dem Wiener Prozess steht, einen solchen Vorschlag mit politischem Druck zu begleiten und auch umzusetzen. Aber von einem konkreten Termin für ein solches Treffen kann ich Ihnen leider nicht berichten.

Was ich allerdings tun könnte, wäre, auf die Frage von Herrn Jung zum Thema Clinton-Stiftung zu antworten wenn Sie mir das gestatten, Herr Vorsitzender, dann mache ich das jetzt gleich.

VORS. FELDHOFF: Bitte.

DR. SCHÄFER: Herr Jung, ich habe die Kollegen gebeten, Ihre Frage zur finanziellen Unterstützung der Clinton-Stiftung durch das Auswärtige Amt zu recherchieren. Die Antwort lautet: Soweit wir das absehen können und das bedeutet: in den letzten Jahren , hat es aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes keinerlei Vereinbarungen, Projekte und damit auch Zahlungen gegeben. Das schließt nicht aus, dass es aus den Haushalten anderer Häuser in der Bundesregierung so etwas gegeben haben mag; ich will damit also ausdrücklich nicht in Zweifel ziehen, was im „Wall Street Journal“ berichtet worden sein mag. Für das Auswärtige Amt kann ich aber nur Fehlanzeige melden.

FRAGE JUNG: Wie erfahren wir denn, von wem aus der Bundesregierung das Geld an die Clinton Foundation gegangen ist. Frau Wirtz?

SRS’IN WIRTZ: Dazu kann ich Ihnen nichts sagen, das müssten Sie vielleicht recherchieren.

ZUSATZ JUNG: Aber das wird uns doch vielleicht irgendeiner sagen können, es muss ja aus irgendeinem Ministerium gekommen sein.

SRS’IN WIRTZ: Ja gut, aber vermutlich kann Ihnen aus dem Stand jetzt keiner etwas dazu sagen, weil nicht jeder hier in der Pressekonferenz den Überblick über seinen eigenen Haushalt hat. Ich kann Ihnen sagen, dass mir von einer solchen Unterstützung der Bundesregierung auch nichts bekannt ist.

VORS. FELDHOFF: Das bedarf offensichtlich einer genaueren Studie des Bundeshaushaltsplans. Herr Jung, Sie hatten noch eine andere Frage?

FRAGE JUNG: Zum Thema Waffenlieferungen. Die Kanzlerin hat gestern in der Pressekonferenz mit Herrn Obama gesagt:

„Deutschland hat angesichts der Herausforderungen in Sachen IS quasi Paradigmenwechsel vorgenommen. Wir haben nie Waffen in ein Spannungsgebiet geliefert. Wir haben jetzt den Peschmerga Waffen geliefert.“

Frau Wirtz, wie definieren Sie ein „Spannungsgebiet“?

Herr Audretsch, können Sie bestätigen, dass die Bundesregierung vor den Waffenlieferungen an die Peschmerga nie Waffen in Spannungsgebiete geliefert hat?

SRS’IN WIRTZ: Herr Jung, ich möchte hier jetzt nicht mit Ihnen über Definitionen philosophieren oder Definitionen diskutieren. Richtig ist und das hat die Bundeskanzlerin in der Tat in ihrer Rede zum Ausdruck gebracht , dass sich die Bundesregierung nach sehr reiflicher Überlegung dazu entschlossen hat, die Peschmerga im Kampf gegen den IS zu unterstützen, und zwar auch mit Material zu unterstützen. Vielleicht erinnern Sie sich an die Situation damals war es im August letzten Jahres, oder wann war es?

DR. SCHÄFER: August 2014.

SRS’IN WIRTZ: Es ist also sogar schon zwei Jahre her. Die Situation im August 2014, als die Jesiden durch den IS vertrieben worden sind, war eine sehr zugespitzte Situation, und in der Tat: In dieser Situation hat sich die Bundesregierung zu diesem Schritt entschlossen wohlwissend, dass man natürlich die Vor- und die Nachteile sehr gut abwägen muss.

ZUSATZ JUNG: Darum ging es gar nicht.

SRS’IN WIRTZ: Aber das ist meine Antwort, was die Waffenlieferungen an die Peschmerga anbelangt. Darüber hinaus kann ich Ihnen keine Legaldefinition des Begriffs „Spannungsgebiet“ geben.

DR. AUDRETSCH: Vielleicht zitiere ich, um das zu beantworten, einmal kurz aus den politischen Grundsätzen für Rüstungsexporte von 2000. In diesen Grundsätzen steht:

„Der Export von Kriegswaffen wird nicht genehmigt, es sei denn, dass im Einzelfall besondere außen- oder sicherheitspolitische Interessen der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung der Bündnisinteressen für eine ausnahmsweise zu erteilende Genehmigung sprechen. Beschäftigungspolitische Gründe dürfen keine ausschlaggebende Rolle spielen.“

In diesem Zusammenhang wurde und wird immer der Einzelfall geprüft, das ist die Grundlage. So wurde im Fall von Rüstungsexporten in der Vergangenheit damit umgegangen, so wird damit auch zur Gegenwart umgegangen und so wird damit auch in Zukunft umgegangen werden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich habe nicht verstanden, ob Sie die Aussage von Frau Merkel bestätigen können, dass vor den Waffenlieferungen an die Peschmerga nie Waffen in Spannungsgebiete geliefert worden seien.

Frau Wirtz, in den letzten Jahren gingen Waffen nach Saudi-Arabien, nach Pakistan, nach Katar, nach Mexiko, nach Israel, die alle bekanntlich in Konfliktsituationen stecken. Vor einem Monat hat der Bundessicherheitsrat die Ausfuhr von Maschinenpistolen und Handfeuerwaffen nach Jordanien, nach Kosovo, nach Trinidad und Tobago und an die Vereinigten Arabische Emirate bestätigt. Das sind also alles keine Spannungsgebiete?

SRS’IN WIRTZ: Herr Jung, jetzt drehen wir uns im Kreis. Was die Spannungsgebiete betrifft, so habe ich Ihnen gerade schon gesagt, dass ich mit Ihnen nicht über eine Definition des Begriffs „Spannungsgebiet“ diskutieren werde. Abgesehen davon hat Herr Audretsch die Grundsätze der Bundesregierung zu Rüstungsexporten dargelegt, und da müssen Sie jetzt das eine zum anderen bringen; das müssen Sie selber leisten.

VORS. FELDHOFF: Herr Audretsch, möchten Sie das ergänzen?

DR. AUDRETSCH: Ich glaube, Frau Wirtz hat das noch einmal gut zusammengefasst.

FRAGE: Frau Wirtz, können Sie mir sagen, was in dem Brief steht, der aus dem Kanzleramt nach Bayern ging und mit dem das Kanzleramt zu der Androhung einer Klage wegen der Flüchtlingspolitik Stellung genommen hat?

SRS’IN WIRTZ: Richtig ist, dass ein Brief das Bundeskanzleramt verlassen hat und in Richtung bayerische Staatskanzlei gegangen ist. Wie auch zu lesen war, ist dieser Brief auch angekommen. Zu den Inhalten kann ich Ihnen hier an dieser Stelle aber keine Stellung geben; da möchte die Bundesregierung das Briefgeheimnis wahren.

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