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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 23. September 2016

Zu viel Blut an den Fingern ► BPK vom 23. September 2016

Themen: Termine der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche (20. Tourismusgipfel des Bundesverbandes der Deutschen Tourismuswirtschaft, Gespräch mit dem Premierminister von Malaysia, St. Michael-Jahresempfang des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Empfang anlässlich des 70. Geburtstags von Romani Rose, Kabinettssitzung, Begegnung mit Preisträgerinnen und Preisträgern des Wettbewerbs „Jugend forscht“, Gespräch mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, Treffen mit Vertretern des European Round Table of Industrialists, Festakt zum 70-jährigen Bestehen der CDU-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag), angebliche Cyber-Operation der Bundeswehr in Afghanistan, Zukunft der Supermarktkette Kaiser’s Tengelmann, Erhöhung von Stromnetzentgelten, Flüchtlingspolitik, Westbalkan-Treffen in Wien, TTIP/CETA, Einsatz der Bundeswehr im Irak, Treffen der Wirtschafts- und Finanzminister sowie der Notenbankchefs Deutschlands und Frankreichs, Lage in Afghanistan, YouTube-Initiative „#NichtEgal“, Flugmanöver durch britische Eurofighter über Hessen

Naive Fragen zu:
European Round Table of Industrialists (ab 5:05 min)
– welche Unternehmensvertreter sind das?
– Das reichen Sie uns nach?

„Cyberangriff“/Entführung in Afghanistan (ab 6:00 min)
– können Sie uns erklären, was die Bundeswehr allgemein unter einem Cyber-Angriff versteht? (ab 8:30 min)
– Welche Begriffe benutzen Sie?
– wer hat diese Cyber-Operation in Afghanistan befohlen? (ab 10:55 min)
– Können Sie uns sagen, ob diese Cyber-Operation aus Ihrer Sicht erfolgreich war?
– können Sie uns sagen, warum diese Entwicklungshelferin frei gekommen ist? War es aufgrund dieser Cyber-Operation oder der Zahlung von Lösegeld? (ab 13:38 min)
– Sind aktuell Deutsche in Afghanistan entführt?

Gabriels Edeka/Tengelmann-Debakel (ab 14:45 min)
– Wenn diese Ministererlaubnis am Ende als rechtswidrig beschieden werden würde, wäre das dann ein Rücktrittsgrund für den Minister? (ab 18:55 min)
– Wenn sich das Verfahren aber am Ende als nicht richtig und nicht ordnungsgemäß herausstellen sollte, würde der Minister dann zurücktreten?

Flüchtlingsdeal mit Ägypten (ab 23:20 min)
– ist es eigentlich aus europäischer und deutscher rechtlicher Sicht ohne Weiteres möglich, mit einem Regime in Ägypten Abkommen zu schließen, also einem Regime, das sich durch einen Militärputsch an die Macht gebracht hat? (ab 28:58 min)
– Heißt das, Abkommen wie das mit der Türkei und Herrn Erdoðan, der ja auch als autoritärer Staatspräsident charakterisiert werden kann, sind jetzt für die Bundesregierung keine alarmierenden Erfahrungen in Bezug darauf, jetzt halt nicht Abkommen mit einem wahren Diktator wie Herrn Al-Sisi zu schließen?

Friedensabkommen in Afghanistan (ab 44:28 min)
– zu Afghanistan: Dort hat die nationale Einheitsregierung jetzt ein Friedensabkommen mit der radikalislamischen Gruppe Hezb-e Islami geschlossen. Die NATO hat dieses Abkommen begrüßt. Begrüßt die Bundesregierung das auch, oder wie bewerten Sie das?
– Der Anführer dieser Gruppe ist ja der Warlord Gulbuddin Hekmatyar, der ein notorischer Kriegsverbrecher und, wie ich gelesen habe, einer der angeblich schlimmsten Menschen Afghanistans ist. Er ist für mehrere terroristische Akte verantwortlich gemacht worden, er hat hunderte Zivilisten getötet und hat politische Gegner ermorden lassen. Das sehen Sie also als einen beispielhaften Weg an, wie man in Afghanistan für Frieden sorgen kann?

Antihasskampagne des Familienministeriums (ab 50:19 min)
– Sie haben eine Vielzahl von YouTubern dazu gebracht, sich an der Kampagne zu beteiligen. Mich würde zunächst interessieren, was diese YouTuber als Gegenleistung von Ihnen bekommen.
– Unter den YouTubern, die sich jetzt gegen Hass aussprechen gibt es einige, die selber Hass verbreiten, unter anderem „BiggTasty“ auf dem YouTube-Kanal „Bullshit TV“. Die verbreiten Nachrichten wie „Irgendwann treffen wir uns. Dann werde ich dir zeigen, was kleine Spastikinder wie du für ihre große Fresse bekommen.“ Die Kampagne unterstützen auch YouTuber wie „DagiBee“, die öffentlich kommentiert: „Schäm dich du nerviges blag & reiß erst mal selber was in deinem Leben bevor du so eine große Fresse hast!“ Halten Sie die Beteiligung solcher YouTuber für angemessen für Ihre Kampagne, oder haben Sie als Schirmherr vielleicht nicht genau darauf geachtet, welche YouTuber dabei mitmachen?

Überschall-Knall über Hessen (ab 53:11 min)
– Gestern gab es ein illegales Flugmanöver zweier britischer Kampfjets über Hessen. Sie haben ein Flugmanöver durchgeführt, das in Deutschland verboten ist. Sie haben die Schallmauer durchbrochen und eine Druckwelle in weiten Teilen Hessens ausgelöst. Haben Sie etwas von diesem Vorfall mitbekommen? Wie bewerten Sie ihn?
– Das Polizeipräsidium in Hessen hat das Verteidigungsministerium, also Sie, darüber informiert. Müssen Sie darüber nicht informiert werden? Sind Sie dafür nicht zuständig?

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 23. September 2016:

STS SEIBERT: Meine Damen und Herren, guten Tag! Wir kommen zu Terminen der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche.

Es beginnt am Montag, den 26. September. Die Bundeskanzlerin stattet dem Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft einen Besuch ab, der seinen 20. Tourismusgipfel im Hotel Adlon abhält. Sie hält dort gegen 14.30 Uhr eine Rede.

Am Dienstag, 27. September, empfängt die Bundeskanzlerin um 12 Uhr den Premierminister von Malaysia, Najib Razak, mit militärischen Ehren im Bundeskanzleramt. Nach einem Arbeitsmittagessen werden sich beide gegen 13.15 Uhr gemeinsam der Presse stellen.

Immer noch am Dienstag, um 18 Uhr, besucht die Bundeskanzlerin den St. Michael-Jahresempfang des Kommissariats der deutschen Bischöfe. Das ist der jährliche Empfang der Katholischen Kirche hier in Berlin für Vertreter des öffentlichen Lebens. Prälat Jüsten wird eine Begrüßungsansprache halten. Ein Vortrag von Reinhard Kardinal Marx folgt.

Um 19.30 Uhr am Dienstag nimmt die Bundeskanzlerin an einen Empfang anlässlich des 70. Geburtstags von Romani Rose teil, dem Vorsitzenden des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma. Das findet im „Theater im Aufbau Haus TAK“ statt. Der eigentliche Geburtstag liegt schon ein paar Wochen zurück.

Am Mittwoch um 9.30 Uhr tagt wie üblich das Kabinett unter der Leitung der Bundeskanzlerin.

Um 11 Uhr auch ein Termin, der jährlich wiederkehrt, weil er ein sehr schöner Termin ist findet die Begegnung mit 60 Preisträgerinnen und Preisträgern des 51. Bundeswettbewerbs „Jugend forscht“ im Bundeskanzleramt statt. Das diesjährige Motto des Wettbewerbs lautete „Neues kommt von Neugier“. Bundesforschungsministerin Wanka wird ebenfalls an dem Empfang teilnehmen. Mehr als 12 000 Jungforscherinnen und Jungforscher hatten sich in diesem Jahr beworben. Dieses sind nun also die Gewinner. Die Bundeskanzlerin wird nach ihrer Begrüßungsrede wie jedes Jahr den mit 3 000 Euro dotierten „Preis der Bundeskanzlerin für die originellste Arbeit“ überreichen. Er geht in diesem Jahr an Tassilo Schwarz aus Bayern. Er hat ein sehr interessantes System entwickelt, um kleinere Flugobjekte in der Luft erkennen und wichtig für die Luftsicherheit an Flughäfen sie von Vögeln unterscheiden zu können.

Am Mittwoch um 15 Uhr gibt es im Bundeskanzleramt eine erneute Begegnung der Bundeskanzlerin mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände. Auch dieses Treffen wir hatten ja in den zurückliegenden Monaten eine ganze Reihe davon dient vor allem dem Informationsaustausch zur Asyl- und Flüchtlingspolitik und natürlich der Lage in den Kommunen. Das ist ein regelmäßiger Dialog. Dessen Fortführung ist vereinbart gewesen.

Am Mittwochabend empfängt die Kanzlerin im Kanzleramt den französischen Präsidenten François Hollande, den Präsidenten der EU-Kommission Jean-Claude Juncker und 20 Vorstandsvorsitzende führender europäischer Unternehmen, die sich im European Round Table of Industrialists vereint haben. Ab 19 Uhr gibt es ein gemeinsames Gespräch. Schwerpunkt ist sicherlich Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit. Es geht um die Digitalisierung aller Wirtschaftsbereiche als ein Mittel, um unserem Kontinent noch mehr Wirtschaftskraft und Innovationskraft für die Zukunft zu geben. Dieser Austausch mit wichtigen Industrievertretern des europäischen Kontinents soll dazu beitragen, dass wir die richtigen Lösungen für Innovation und Beschäftigung in Europa finden. Vor dem gemeinsamen Gespräch gegen 18.40 Uhr sind kurze Pressestatements der Kanzlerin, des französischen Präsidenten, des Kommissionspräsidenten und des Vorsitzenden des European Round Table, Benoît Potier, vorgesehen.

Am Freitag dann nimmt die Kanzlerin in Düsseldorf am Festakt zum 70-jährigen Bestehen der CDU-Fraktion im Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen teil und hält dort eine Festrede. Das beginnt gegen 17 Uhr.

FRAGE JUNG: Zum Termin mit dem European Round Table of Industrialists: Herr Seibert, welche Unternehmensvertreter sind das?

STS SEIBERT: Der European Round Table of Industrialists besteht aus verschiedenen Unternehmen. Das können Sie sicherlich auch auf der Webseite dieser Vereinigung finden. Ich kann Ihnen heute nicht sagen, wer von den Vertretern dann tatsächlich da sein wird. Deswegen ist das etwas, was wie üblich im Nachhinein bekanntgegeben wird.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das reichen Sie uns nach?

STS SEIBERT: Ich werde mir das jetzt nicht aufschreiben und nächste Woche nachreichen. Wir können das aber sicherlich nach dem Treffen, wenn Sie noch einmal fragen, bekanntgeben. Aber Sie könnten auch durch eine kleine Eigenrecherche herausfinden, wer dem European Round Table of Industrialists angehört.

FRAGE STEINER: Herr Henjes, was können Sie uns zum Thema CNO respektive zu offensiven Aktionen von Angehörigen der Bundeswehr sagen? Führt die Bundeswehr inzwischen offensive Aktionen im Cyberraum durch?

HENJES: Wir haben das natürlich auch mitbekommen, was zurzeit in den Medien läuft. Ich kann dazu nur sagen, dass Sie Verständnis haben müssen, dass wir aus Gründen der operativen Sicherheit zu CNO-Aktivitäten, insbesondere im Rahmen der Rettung von deutschen Staatsangehörigen im Ausland, nichts sagen können. Wir verfahren so aus Gründen der Sicherheit unserer Soldatinnen und Soldaten, aber insbesondere zur Sicherheit der zu rettenden deutschen Staatsangehörigen dort. Wir haben die Öffentlichkeit informiert im Rahmen der Information der zuständigen Gremien des Deutschen Bundestages.

Noch einmal zur Unterstreichung: Zur Sicherheit der beteiligten Personen können wir weitere Information nicht geben.

ZUSATZFRAGE STEINER: Abstrakter gefragt, da es sozusagen eine Frage der Grundsatzausrichtung ist: Finden offensive Operationen seitens Angehöriger der Bundeswehr insgesamt statt? Sind solche aus Ihrer Sicht in irgendeinem Bereich mandatiert, ja oder nein?

HENJES: Sie wissen, dass wir uns zurzeit im Fokus befinden, die Bundeswehr in diesem gesamten Bereich Cyber und in den Bereichen IT neu zu strukturieren. Wir werden in diesem Herbst beginnen, eine neue Abteilung im Bundesministerium der Verteidigung aufzubauen. Im nächsten Frühjahr werden wir diese ganzen Fähigkeiten in einem eigenen CIR-Bereich zusammenfügen.

Wenn diese Fähigkeiten eingesetzt werden, so kann ich Ihnen hier schon versichern, dass dies natürlich immer auf Grundlage der verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Rahmenbedingungen geschieht. Mehr ist dazu im Moment eigentlich nicht zu sagen.

FRAGE JUNG: Herr Henjes, können Sie uns erklären, was die Bundeswehr allgemein unter einem Cyber-Angriff versteht?

HENJES: Herr Jung, vielen Dank für diese Frage. Da wir selber diesen Begriff nicht nutzen, kann ich Ihnen das, glaube ich, nicht erklären.

ZUSATZFRAGE JUNG: Welche Begriffe benutzen Sie?

HENJES: Wir benutzen andere Begriffe.

ZUSATZFRAGE JUNG: Welche?

HENJES: Eine Vielzahl.

ZUSATZFRAGE JUNG: Welche?

HENJES: Herr Jung, es würde, glaube ich, hier zu weit gehen, allgemein zu sagen, welche Begriffe wir benutzen.

FRAGE STEINER: Dann machen wir da direkt weiter, weil ich aus dem Mund Ihrer Ministerin zumindest die Begrifflichkeiten offensiv und defensiv kenne ich. Mich würde schon interessieren, wo Sie da die Abgrenzungen treffen.

HENJES: Herr Steiner, ich möchte noch einmal auf das zurückkommen, was ich eben gesagt habe.

Die Fähigkeiten, die wir in diesem Bereich für ganz wesentlich halten und die wir zum Schutz unserer Staatsangehörigen, zum Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten, erhalten müssen, sind letztendlich kaum zwischen offensiv und defensiv zu unterschieden. Es ist immer die rechtliche Frage, also ob es auf dem Rahmen der völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen geschieht.

Ähnlich wie andere militärische Fähigkeiten, wo Sie auch zwischen der Frage unterscheiden „Ist das eine taktische Ebene oder eine strategische Ebene?“, so sind diese auf einer taktischen Ebene sowohl offensiv als auch defensiv zu sehen. Aber im Rahmen einer sagen wir einmal Legitimation des Einsatzes solcher Mittel tue ich mich schwer damit, diese Unterscheidung vorzunehmen.

ZUSATZFRAGE STEINER: Warum ist das so schwer?

HENJES: Letztendlich kommt es ja darauf an, ob der Einsatz legitim ist oder nicht. Das ist immer eine Einzelfrage. Es geht um die Frage, welche Rahmenbedingungen vorherrschen, also in welchem Mandat bzw. unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen das erfolgt. Wie das auch bei anderen Fähigkeiten ist, die wir haben, kann ich Ihnen versichern, dass das immer im Rahmen des gegebenen verfassungsrechtlichen Mandats geschieht. Das wäre jetzt für uns ganz wesentlich im Rahmen eines möglichen Bundestagsmandates beziehungsweise im Rahmen einer möglichen völkerrechtlichen Voraussetzung.

FRAGE JUNG: Herr Henjes, mich würde einmal interessieren, wer hat diese Cyber-Operation in Afghanistan befohlen?

HENJES: Herr Jung, da möchte ich noch einmal ganz deutlich unterstreichen, was ich ganz zu Anfang gesagt habe. Zu dieser Cyber-Operation und zu Einzelfragen, insbesondere zu der zurzeit diskutierten Einzelfrage in den Medien, können wir aus den von mir genannten Gründen nichts sagen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie uns sagen, ob diese Cyber-Operation aus Ihrer Sicht erfolgreich war?

FRAGE JUNG: Nein, ich kann zu der Cyber-Operation ich sage es nochmals in Einzelheiten nichts sagen. Hinsichtlich der Frage eines Erfolgs oder Misserfolgs der ganzen Sache darf ich Sie darauf hinweisen, dass die Kommunikation hinsichtlich der Rettung eines deutschen Staatsangehörigen beim Auswärtigen Amt und dem Krisenstab des Auswärtigen Amtes lag. Meiner Kenntnislage nach ist die deutsche Staatsangehörige gerettet worden.

VORS. DETJEN: Herr Dimroth möchte etwas dazu beitragen.

DR. DIMROTH: Nicht zum konkreten Sachverhalt, aber offensichtlich besteht bei Herrn Jung Begriffserklärungsbedarf. Da kann ich Sie darauf hinweisen, dass es eine Cyber-Sicherheitsstrategie der Bundesregierung gibt, die wie Sie vielleicht wissen derzeit überarbeitet wird, aber in gültiger Fassung eine Vielzahl von Begriffserklärungen in Form von Definitionen erhält. Das ist sehr lesenswert. Darauf wollte ich hinweisen, wenn Sie Begriffsklärungsbedarf haben.

FRAGE STEINER: Herr Fischer, man könnte ja fast erwarten, dass aus Afghanistan in irgendeiner Form eine Reaktion auf die Berichterstattung erfolgt. Ich würde gern wissen, ob bei Ihnen irgendetwas auf dem diplomatischen Kanal eingegangen ist. Das Hacken eines afghanischen Mobilfunkproviders könnte man ja durchaus als einen nicht ganz so freundlichen Akt werten.

FISCHER: Das behauptete Hacken, sagen wir einmal.

Ich kann Ihnen nur sagen: Da ist bislang keine Reaktion eingegangen. Im Übrigen will ich hinzufügen, dass die Bundesregierung sehr erleichtert ist, dass die Entführung der Deutschen im Herbst des vergangenen Jahres in Afghanistan gut ausgegangen ist und die Entführte frei gekommen ist.

Sie wissen das hatte Herr Henjes ja auch ausgeführt , dass sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu Einzelheiten von Entführungsfällen und Geiselnahmen äußert. Das hat ganz klare Sicherheitsgründe. Davon werden hier weder Herr Henjes, andere Sprecher noch ich eine Ausnahme machen.

FRAGE JUNG: Herr Fischer, können Sie uns sagen, warum diese Entwicklungshelferin frei gekommen ist? War es aufgrund dieser Cyber-Operation oder der Zahlung von Lösegeld?

FISCHER: Wie gesagt: Zu operativen Einzelheiten äußern wir uns hier nicht. Klar ist das haben wir auch schon mehrmals betont , die Bundesregierung ist nicht erpressbar. Alle anderen Dinge, die ich sagen könnte, fallen unter das Rubrum der Sicherheit deutscher Staatsbürger, der Sicherheit von solchen Operationen. Wir werden sicherlich niemandem Hinweise darauf gegeben, wie wir in solchen Fällen vorgehen. Denn alles, was wir hier sagen würden, könnte von dritter Seite, die sich ja gegebenenfalls für die Entführung oder Geiselnahme deutscher Staatsangehöriger interessiert, genutzt werden, um daraus Erkenntnisse über unsere Vorgehensweise zu ziehen. Diese Erkenntnisse werden wir selbstverständlich nicht liefern.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sind aktuell Deutsche in Afghanistan entführt?

FISCHER: Auch zu diesen Dingen werde ich mich nicht äußern.

FRAGE DR. VON MALLINCKRODT: Eine Frage an das Wirtschaftsministerium: Herr Audretsch, die Ministererlaubnis zu Kaiser‘s Tengelmann und Edeka mag ja durchaus in bester Absicht gegeben worden sein. Momentan scheint sie sich aber eher kontraproduktiv auszuwirken. Daher meine Frage: Hätte Minister Gabriel das nicht voraussehen können?

DR. AUDRETSCH: Bei der Ministererlaubnis ging es um einen ganz speziellen Fall. Es gab einen Antrag; der wurde vom Kartellamt geprüft und hat dann das weitere Verfahren begonnen. Über genau diese Konstellation hatte der Minister zu entscheiden. Er hat sich in der Konstellation dafür entschieden, die Variante zu wählen, in der es am wahrscheinlichsten war, dass 16 000 Arbeitsplätze gesichert werden können. Das ist die Grundlage dessen, was dort bei der Ministererlaubnis passiert ist.

Ich will vielleicht einige Sätze zu dem Gespräch gestern Abend sagen. Die Inhalte im Einzelnen können wir natürlich nicht kommentieren.

Wir begrüßen, dass die Gespräche fortgesetzt werden. Der Wirtschaftsminister hatte sich am Mittwoch nach dem Wirtschaftsausschuss schon zum Thema geäußert und seine Haltung dazu deutlich gemacht. Er hat an die Unternehmen appelliert, eine gemeinsame Lösung in dem Zusammenhang zu finden. Er hat wiederholt deutlich gemacht, dass es verhindert werden muss, dass 16 000 Arbeitsplätze in Gefahr geraten oder in Teilen oder gänzlich verloren gehen.

Die Unternehmen und auch die Eigentümer stehen gegenüber ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Verpflichtung, eine gute Lösung herbeizuführen. Es geht dabei das will ich vielleicht noch einmal betonen um Menschen, die Arbeitsplätze haben, durch die sie nicht viel Geld verdienen, und die es nicht einfach haben, im Anschluss weitere Jobs zu finden. Es geht um Verkäuferinnen, und genau diesen Verkäuferinnen, Lagerarbeitern, Gabelstapelfahrern oder Fleischern sind die Unternehmen verpflichtet. Das sind alles Menschen, die für geringen Lohn sehr, sehr viel arbeiten. Die Ministererlaubnis, die der Minister erteilt hat, hat in dieser speziellen Situation, in der sie erteilt wurde, die bestmögliche Variante bedeutet, um diese 16 000 Arbeitsplätze zu sichern.

ZUSATZFRAGE DR. VON MALLINCKRODT: Steht Herr Gabriel angesichts der jetzigen Situation noch hinter dieser Ministererlaubnis?

DR. AUDRETSCH: Selbstverständlich steht der Minister hinter der Ministererlaubnis. Aber es ist klar, dass die Unternehmen in ihren unternehmerischen Entscheidungen natürlich frei sind. Das ist völlig unabhängig von der Ministererlaubnis jederzeit möglich.

FRAGE WACKET: Sie haben ja eben die Gespräche gelobt, die es gestern gegeben hat, und gelobt, dass man im Gespräch sei und miteinander rede. Aber sind die jetzt nicht zu spät gekommen? Heute wird nämlich, wie Sie ja wissen, die Aufsichtsratssitzung stattfinden, und dabei sollen ja schon Entscheidungen getroffen werden, sozusagen einfach aus der Not heraus.

DR. AUDRETSCH: Der ganze Bereich, den Sie ansprechen, ist der Bereich, der in die unternehmerische Eigenverantwortung der Beteiligten fällt. Das ist nichts, was ich hier kommentieren könnte und wozu ich sagen könnte, dass wir den Inhalt, den Zeitpunkt oder Ähnliches im Detail näher umreißen würden.

Was ich sagen kann, ist, dass wir begrüßen, dass die Gespräche geführt werden, und auch begrüßen, dass die Gespräche offensichtlich fortgesetzt werden sollen. Genau das, also Anschlusstermine, wurden ja in Aussicht gestellt und vereinbart, wie wir der Berichterstattung entnehmen konnten.

FRAGE JUNG: Wenn diese Ministererlaubnis am Ende als rechtswidrig beschieden werden würde, wäre das dann ein Rücktrittsgrund für den Minister?

DR. AUDRETSCH: Wir sind da in einem laufenden Verfahren. Wir sind der Überzeugung, dass das ganze Verfahren richtig war und dass es ordnungsgemäß abgewickelt wurde. Insofern haben wir auch gar keinen Grund, über anderslautende Dinge zu spekulieren.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wenn sich das Verfahren aber am Ende als nicht richtig und nicht ordnungsgemäß herausstellen sollte, würde der Minister dann zurücktreten?

DR. AUDRETSCH: Ich glaube, ich habe Ihnen das Nötige dazu gesagt. Aus unserer Sicht ist das Verfahren ordnungsgemäß gewesen. Aus unserer Sicht ist das Verfahren richtig gewesen. Insofern werde ich auf Spekulationen irgendeiner Art nicht weiter eingehen.

FRAGE LANGE: Ich hätte eine Frage an das Wirtschaftsministerium zu den Stromnetzentgelten. Der Betreiber TenneT hat jetzt eine Erhöhung der Entgelte angekündigt und hat in diesem Zusammenhang auch Hilfe der Politik gefordert. Wie kommentieren Sie also diese Unternehmensentscheidung?

Darüber hinaus hätte ich gerne gewusst, ob Sie Signale der anderen Netzbetreiber erhalten haben, dass dort ebenfalls Erhöhungen geplant sind, weil die ja dann auch auf die Stromkunden durchschlagen würden.

DR. AUDRETSCH: Wir sind da in einem sehr klaren Verfahren, und diesem Verfahren kann ich hier auch nicht vorgreifen. Zum 15. Oktober sind die Netzbetreiber und auch die Übertragungsnetzbetreiber gesetzlich verpflichtet, mindestens vorläufige Netzentgelte für das Jahr 2017 zu veröffentlichen. Erst dann werden wir einen Überblick über die Lage hinsichtlich der Netzentgelte haben, und auch erst dann können wir das kommentieren. Meldungen irgendeiner Art in diese Richtung nehmen wir zur Kenntnis, aber mehr an dieser Stelle auch nicht.

FRAGE VAN DE HULSBEEK: Ich habe eine Frage für Herrn Dimroth. Es geht um den Anstieg der Zahl tschetschenischer Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen. Der Innenminister hat darüber Gespräche mit der polnischen Regierung geführt. Meine Frage ist: Ging es dabei auch um die Gefährdung, die von islamistischen Tschetschenen ausgeht?

Meine zweite Frage: Unser Reporter vor Ort hat an der polnisch-weißrussischen Grenze gemerkt, dass polnische Behörden oft die tschetschenischen Asylbewerber zurückweisen und sie keinen Asylantrag stellen lassen. Was sagen Sie dazu? Was ist Ihre Reaktion darauf?

DR. DIMROTH: Hartelijke dank voor uw vraag! Es ist tatsächlich so, dass wir seit Beginn des Jahres einen Anstieg der Asylbewerberzahlen aus ganz Russland feststellen, der nicht überproportional oder signifikant ist, aber doch stetig, und dass unter dieser Gruppe der russischen Asylantragsteller eben auch eine sehr relevante Gruppe von Angehörigen dieser tschetschenischen Volksgruppe zu finden ist. Wir beobachten das sehr genau und stehen darüber natürlich auch mit unseren europäischen Partnern im Gespräch. Das umfasst auch unsere Gespräche mit den polnischen Partnern, Kollegen und Partnerbehörden.

Von einer konkreten Gefährdung, die von dieser Gruppe ausgeht, kann ich Ihnen hier nichts berichten. Noch einmal: Selbstverständlich sind die Sicherheitsbehörden auch sehr aufmerksam, was dieses Phänomen anbetrifft, und beobachten es. Aber per se darüber hatten wir auch in dieser Veranstaltung schon einmal gesprochen kann ich von einer konkreten Gefährdung, die von dieser Personengruppe ausgeht, nichts berichten.

Was Ihre Frage in Bezug auf die rechtliche Bewertung der möglichen Praxis eines anderen EU-Mitgliedstaats anbetrifft, bitte ich um Verständnis, dass ich sie von hier aus nicht vornehmen kann, umso mehr, als der Hüter der Verträge, soweit jedenfalls europarechtliche Vorgaben betroffen sein könnten, ja nicht die Bundesregierung, sondern die EU-Kommission ist.

ZUSATZ VAN DE HULSBEEK: Die polnischen Behörden vor Ort sagen, dass das eine Folge der Gespräche zwischen Deutschland und Polen sei.

DR. DIMROTH: Das kann ich nicht bestätigen.

FRAGE DR. VON MALLINCKRODT: Herr Seibert, gestern hat sich hier EU-Parlamentspräsident Schulz sehr lange zu diversen europäischen Themen eingelassen. Er hat unter anderem gesagt, dass es notwendig sei, mit Ägypten ein Flüchtlingsabkommen auszuhandeln. Da würde mich interessieren, wie die Bundesregierung dazu steht.

In diesem Kontext vielleicht auch eine Frage an Herrn Dimroth: Offensichtlich scheinen die Flüchtlingszahlen in dieser Region ja wieder anzusteigen, nicht nur dort, sondern unter anderem wohl auch auf den griechischen Inseln. Wie Sie das einschätzen, würde mich auch interessieren.

STS SEIBERT: Grundsätzlich ist es die Überzeugung der Bundesregierung ich bin sicher, die teilt auch der Präsident des Europäischen Parlaments , dass das Sterben auf dem Mittelmeer ein Ende haben muss und dass alles versucht werden muss, was möglich ist, um die Menschen davon abzuhalten, sich der tödlichen Gefahr einer illegalen Überfahrt auf dem Mittelmeer auszusetzen.

Die Forderung, die er in Richtung Ägypten gestellt hat, liegt insofern ganz auf der Linie dessen, was beispielsweise auch der EU-Afrika-Gipfel in Valletta auf Malta im Jahr 2015 ich glaube, im November 2015 beschlossen hat, nämlich eine verstärkte migrationspolitische Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten. Zu denen gehört auch Ägypten. Deswegen unterstützt die Bundesregierung europäische Vorhaben, migrationspolitische Kooperationsvereinbarungen mit Ländern wie auch Ägypten zu treffen. Die erfolgreiche EU-Türkei-Vereinbarung kann ein Modell dafür sein, wobei auch klar ist, dass die Länder individuell sind und ein solches Verfahren deshalb nie eins zu eins auf jedes andere Land angewandt werden kann.

Der Europäische Rat hat Ende Juni dieses Jahres konkret beschlossen, EU-Migrationspartnerschaften mit Herkunfts- und Transitstaaten abzuschließen. Dabei sind fünf prioritäre Länder genannt worden. Unter denen ist Ägypten nicht. Aber das heißt nicht, dass es nicht richtig ist, auch mit Ägypten Vereinbarungen zu suchen, um gemeinsam das zu bekämpfen, was zu bekämpfen ist, nämlich das Schlepperwesen und die tödliche Gefahr illegaler Überfahrten.

ZUSATZFRAGE DR. VON MALLINCKRODT: Ganz kurz zu dem Abkommen: Gibt es schon konkretere Vorstellungen vonseiten der Bundesregierung dazu, wie ein eventuelles Abkommen mit Ägypten genauer aussehen könnte, oder liegt das jetzt gerade eher in Brüssel?

STS SEIBERT: Es wird ohnehin in Brüssel liegen, weil es sich, wenn, dann ja um ein europäisch-ägyptisches Abkommen handeln wird. Insofern ist das keine bilaterale Sache. Die Bundeskanzlerin hatte ja am Rande des G20-Gipfels in Hangzhou eine Begegnung mit dem Präsidenten von Ägypten, Herrn Al-Sisi, bei der es natürlich auch um Migration und migrationspolitische Themen ging. Aber etwas auszuhandeln, wäre letztlich Sache Brüssels.

DR. DIMROTH: Zu dem Migrationsgeschehen und der Frage, wie die Migrationsentwicklung aus Ägypten nach Europa aktuell erfolgt, liegen mir keine tagesaktuellen Zahlen vor. Möglicherweise liegen die dem Kollegen aus dem Auswärtigen Amt vor; das weiß ich nicht. Wir berufen uns dabei ja ohnehin meistens auf Zahlen des UNHCR, die in der Regel auch veröffentlicht werden und insofern einsehbar sind.

Ganz allgemein war bis Mitte des Jahres jedenfalls keine signifikante Zunahme der Migration über die sogenannte zentrale Mittelmeerroute zu verzeichnen. Da befinden wir uns sozusagen auf dem hohen Niveau des vergangenen Jahres, ohne eine signifikante Abweichung feststellen zu können.

Was die Frage nach dem Funktionieren des EU-Türkei-Abkommens anbetrifft, ist es so, dass die Zahlen der Kommission, die im Übrigen auch tagesaktuell veröffentlicht werden, zum Ankunftsgeschehen von der Türkei nach Griechenland auf sehr niedrigem Niveau liegen, aber schwanken. Da gibt es also zum Teil niedrige zweistellige Zahlen pro Tag, zum Teil aber auch mittlere dreistellige Zahlen pro Tag. Da gibt es also eine gewisse Schwankung. Im Vergleich zu den Zahlen, die wir im vergangenen Herbst bis in den Spätherbst hinein erlebt haben, ist das allerdings eine kleine Zahl. Insofern ist es nach wie vor so, dass die Maßnahmen, die hier ergriffen wurden, beidseitig funktionieren.

FISCHER: Da Herr Dimroth das Auswärtige Amt erwähnte: Nach unserer Kenntnis und vor allen Dingen auch nach Gespräch mit unseren italienischen Freunden ist es so, dass weiterhin der Großteil der Migranten, die über die zentrale Mittelmeerroute nach Italien kommen, in Libyen ablegt. Nur ein sehr geringer Teil kommt tatsächlich aus Ägypten.

STS SEIBERT: Ich will vielleicht auch ganz kurz noch etwas ergänzen: Die Notwendigkeit der Zusammenarbeit auch mit Ägypten ergibt sich ja daraus, dass wir uns als Europäer verpflichtet und uns gemeinsam vorgenommen haben, unsere Außengrenzen besser zu kontrollieren und zu schützen. Das ist, sofern es sich um Seegrenzen handelt, ohnehin nur möglich, wenn man mit dem Staat auf der anderen Seite des Wassers kooperiert. Das betrifft selbstverständlich auch Ägypten. Schon das erklärt, dass sowohl deutsch-ägyptisch als auch europäisch-ägyptisch zunehmend Gespräche darüber geführt werden, wie man zu dieser konkreten Zusammenarbeit kommen kann.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, ist es eigentlich aus europäischer und deutscher rechtlicher Sicht ohne Weiteres möglich, mit einem Regime in Ägypten Abkommen zu schließen, also einem Regime, das sich durch einen Militärputsch an die Macht gebracht hat?

STS SEIBERT: Eine Vereinbarung, ein Abkommen oder eine Kooperation mit einem Land zu schließen, heißt ja nicht, dass man die innere Verfasstheit dieses Landes zu 100 Prozent gutheißt. Die Bundesrepublik hat sicherlich viele Abkommen mit Ländern geschlossen, die nicht unserer Vorstellung von parlamentarischer Demokratie entsprechen. Ich glaube, da bringen Sie zwei Dinge durcheinander.

Ein Abkommen mit einem Land zu schließen, heißt auch nicht, dass man darauf verzichtet, gegenüber diesem Land in den Gesprächen, die man führt, die Punkte anzusprechen, die einem in punkto Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte wichtig sind.

ZUSATZFRAGE JUNG: Heißt das, Abkommen wie das mit der Türkei und Herrn Erdoðan, der ja auch als autoritärer Staatspräsident charakterisiert werden kann, sind jetzt für die Bundesregierung keine alarmierenden Erfahrungen in Bezug darauf, jetzt halt nicht Abkommen mit einem wahren Diktator wie Herrn Al-Sisi zu schließen?

STS SEIBERT: Ich habe Ihnen zu Abkommen ganz grundsätzlich das gesagt, was ich dazu zu sagen habe.

FRAGE: Die Bundeskanzlerin wird morgen nach Wien zum Balkangipfel fliegen. Alle Kollegen, die sie dort treffen wird, kritisieren den Kurs der Flüchtlingspolitik von Frau Merkel. Mit welchen Erwartungen fliegt die Bundeskanzlerin zu diesem Treffen?

STS SEIBERT: Das scheint mir erst einmal eine Behauptung zu sein, die Sie da aufstellen. Die Bundeskanzlerin wird in Wien einigen Vertretern aus der Europäischen Union, einigen Vertretern aus den Westbalkanstaaten und dem Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker begegnen.

Ich fange einmal anders an: Das Wiener Treffen ist keines, von dem Sie konkrete Beschlüsse erwarten sollten. Das ist nicht der Sinn dieses Treffens. Für uns ist es wichtig ich glaube, das ist auch die Absicht der österreichischen Gastgeber , dass man alle Staaten, die entlang dieser sogenannten Westbalkanroute daran beteiligt sind, an den Tisch bringt, um zu einem gemeinsamen Austausch über die Lage, wie sie ist, und über die Notwendigkeit, weiter gemeinsam voranzugehen, zu kommen. Ich betone dieses „gemeinsam“. Das ist der Sinn dieses Treffens.

FRAGE LANGE: Ich habe eine Frage an Herrn Seibert zum Dauerthema TTIP: Der Bundeswirtschaftsminister hat sich heute in Bratislava dahingehend geäußert, dass es in diesem Jahr garantiert keinen Abschluss von TTIP geben werde. Wie steht das in Einklang mit der Aussage, die Frau Demmer hier kürzlich getätigt hat, dass es Ziel der Bundesregierung sei, diese Verhandlungen bis Ende des Jahres zum Abschluss zu bringen?

STS SEIBERT: Ich kenne diese Äußerungen aus Bratislava nicht, deswegen würde ich das jetzt ungern kommentieren. Ich kann aber grundsätzlich sagen, dass die Haltung der Bundeskanzlerin unverändert ist: Es ist richtig, zwischen der EU und den USA weiter zu verhandeln, es ist richtig zu schauen, wie weit wir noch in diesem Jahr gemeinsam Fortschritte machen können, und es ist richtig, eine Gesamtbeurteilung dessen, was erreicht worden ist, erst am Ende vorzunehmen.

ZUSATZ LANGE: Es ist schade, dass Sie mir so wenig vertrauen ich könnte es Ihnen jetzt auch vorspielen.

STS SEIBERT: Das ist kein Misstrauen.

ZUSATZ LANGE: Die Aussage des Minister war: Es gibt in diesem Jahr garantiert keinen Abschluss. Aber wenn Sie das an dieser Stelle nicht weiter kommentieren wollen, darf ich vielleicht eine Zusatzfrage an das Wirtschaftsministerium stellen.

STS SEIBERT: Das ist ja kein Widerspruch zu dem, was ich Ihnen gesagt habe. Noch sind die Verhandlungen noch nicht zu Ende, und es ist richtig, sie weiterzuführen. Ich werde hier zumindest für die Bundeskanzlerin und für die Bundesregierung keine Zwischenbeurteilungen abgeben, aber ich sehe da nicht den Widerspruch, wie Sie ihn sehen.

ZUSATZFRAGE LANGE: An das Wirtschaftsministerium: Der Minister hat davon gesprochen, dass es in der Vergangenheit schlechte Abkommen bzw. schwache Abkommen gab, die man jetzt auf CETA-Niveau heben müsse. Er hat CETA also als Blaupause, als Standard für künftige und auch für vergangene Abkommen dargestellt. Welche Abkommen sind denn schlechte Abkommen, haben Sie da eine Liste? Gibt es schon konkrete Vorhaben, bei Freihandelsabkommen oder Handelsabkommen nachzubessern?

DR. AUDRETSCH: Ich habe gerade zwar schriftlich erste Informationen über die Statements bekommen, aber ich werde das wie Herr Seibert es auch gesagt hat jetzt natürlich nicht im Detail kommentieren.

ZURUF LANGE: Das war heute Morgen um 9 Uhr! Entschuldigung.

DR. AUDRETSCH: Ich kann Ihnen aber gerne generell etwas zu der Sache sagen; das ist keine Schwierigkeit, denn das steht ja schon länger im Raum. Ich würde es positiv wenden wollen und sagen wollen, dass das CETA-Abkommen das beste Abkommen ist, das wir als Europäische Union bislang verhandelt haben, und viel stärkere, bessere Standards setzt, als das in früheren Abkommen der Fall gewesen ist. Insofern ist es gelungen, in den Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und Kanada Standards zu realisieren, mit denen es tatsächlich mit einem G7-Staat möglich wird, Globalisierung zu gestalten. Der Minister hat immer gesagt: Relevant für ihn ist, dass es nicht nur ein Wirtschafts- oder Handelsabkommen ist, sondern dass es auch darum geht, der Globalisierung faire Regeln zu geben. Genau dem ist man mit CETA nähergekommen in deutlich stärkerem Maße, als das bei früheren Abkommen der Fall gewesen ist. Genau darauf beziehen sich auch Aussagen in diese Richtung.

Selbstverständlich schließt sich daran auch an, dass es relevant ist, darüber nachzudenken, wie man bestehende andere Abkommen auf einen Stand heben kann, der dann dem von CETA entspricht. Es ist ja tatsächlich das Bestreben gewesen das hat der Minister auch immer gesagt , mit CETA einen ganz neuen Standard in verschiedensten Bereichen einzuführen. Hinter diesem Standard kann man natürlich künftig nicht mehr zurückbleiben.

FRAGE STEINER: Wenn Sie es schon so schön formulieren, wenn CETA also der Goldstandard ist, hinter den man nicht mehr zurückfallen kann, stellt sich für mich die Frage: Wie weit ist Ihrer Ansicht nach TTIP zum aktuellen Stand denn von diesem Goldstandard weg?

Zweitens. Die Standards in CETA sind ja in sehr vielen Abkommen auch sehr großen Abkommen nicht gerade erfüllt. Da stellt sich die Frage: Wie wollen Sie denn damit umgehen? In der jetzigen Legislaturperiode bleibt Ihnen noch ein Jahr, da kommen Sie ja vermutlich nicht mehr so weit?

DR. AUDRETSCH: Erst einmal zu TTIP: Das Ganze folgt ja bei TTIP einem sehr klaren Verfahren, und das haben wir hier auch schon des Öfteren erläutert. Als Bundeswirtschaftsministerium haben wir eine intensive Analyse dazu gemacht, wo wir mit TTIP stehen. Das Ergebnis dieser Analyse ist gewesen, dass wir uns in verschiedenen Bereichen weit von dem Standard entfernt befinden, den der Wirtschaftsminister zum Abschluss eines solchen Abkommens als Standard anstreben würde. Auf der Basis dieser Analyse die übrigens auch der gesamten Bundesregierung schon vor längerer Zeit zugegangen ist ist dann die Aussage zustande gekommen bzw. der Schluss zustande gekommen, dass TTIP faktisch gescheitert ist. Das ist der Zusammenhang, in dem sich der Minister immer wieder geäußert hat, und das hat er auch breit ausgeführt.

Zu Ihrer anderen Frage: CETA ist verhandelt, und der Abschluss von CETA steht jetzt zur Debatte. Wie im Anschluss mit anderen Abkommen umgegangen werden kann, wird man dann sehen müssen. Klar ist, dass CETA einen Standard setzt, hinter den man dann nicht mehr zurück kann.

FRAGE: An das Bundesverteidigungsministerium: Bundesministerin von der Leyen hat angekündigt, dass die Bundeswehr bei ihren Einsätzen im Irak näher an die Front vorrücken soll. Wie gefährlich wird der Einsatz dadurch?

HENJES: Vielen Dank für diese Frage. Ja, wir werden unsere Ausbildung der derzeitigen operativen Lage dort in der Region ein wenig anpassen, und wir werden uns bei der Ausbildungsgestaltung insofern mehr nach dem Bedarf der Peschmerga und der irakischen Streitkräfte richten, als wir die gesicherten Räume mit in die Ausbildung der Truppen hineinbeziehen werden. Wie Sie wissen, findet unsere Ausbildung für die Peschmerga und für die irakischen Streitkräfte zurzeit im Raum Erbil statt. Bei dem Besuch der Ministerin dort kam jedoch die Bitte an uns heran, dass wir so wie andere Nationen es zurzeit auch schon machen aus Gründen der Flexibilität und aufgrund der laufenden Operationen mehr an die Truppe herangehen. Oberstes Prinzip ist dabei für uns aber die Sicherheit unserer Soldatinnen und Soldaten vor Ort. Unser Kontingent in Erbil umfasst zurzeit 113 Soldatinnen und Soldaten, und wir werden dann immer eine Einzelfallprüfung machen. Dann ist es also nicht grundsätzlich so, sondern der Schwerpunkt weiterhin Erbil; aber wir werden uns dieser Bitte unserer Partner in der Region nicht verschließen, und wir werden auf Grundlage einer Einzelfallprüfung mit dem Schwerpunkt der Sicherheit unserer Soldatinnen und Soldaten die Ausbildung dann zwar nicht an der Front, aber näher an der Truppe durchführen, damit diese mehr Möglichkeiten hat und uns dann auch eine höhere Kadenz der Ausbildung ermöglicht wird.

FRAGE STEINER: Herr Henjes, so weit weg von der Front ist Erbil ja nach wie vor nicht, deswegen möchte ich schon noch einmal die Frage stellen: Wo ist da denn sozusagen die Grenze für Sie erreicht: bei 10 Kilometern zum flexiblen Frontverlauf, bei 20 Kilometern, oder von was reden wir da?

HENJES: Herr Steiner, vielen Dank für die Frage. Ich möchte noch einmal betonen: Es ist immer eine Einzelfallprüfung, und diese Prüfung wird entschieden auf der Grundlage der Sicherheit unserer Soldatinnen und Soldaten. Wie Sie wissen, ist der Kampf, der dort geführt wird, auch davon geprägt, dass es sozusagen keine klare Linie gibt. Deswegen ist es für uns ganz wichtig, immer zu schauen, dass wir, wenn wir diese Möglichkeit haben und die Sicherheit unserer Soldatinnen und Soldaten gewährleistet ist, diese Ausbildung näher an der Truppe durchführen. Insofern habe ich eben nur ein grobes Bild verwendet, als ich gesagt habe: Wir machen die Ausbildung nicht an der Front. Es bleibt Ausbildung, aber wir werden diese Ausbildung nicht mehr nur in Erbil machen. Mehr ist dazu im Moment nicht zu sagen.

FRAGE DR. VON MALLINCKRODT: Gibt es jetzt schon eine Einzelfallprüfung, oder ist das für in spe gemeint irgendwann und grundsätzlich?

HENJES: Nein, nein, das ist ein Prozess, der zurzeit läuft. Das heißt, jetzt geht es los.

FISCHER: Vielleicht kann ich das für das Auswärtige Amt noch kurz ergänzen, um etwaigen Missverständnissen gleich vorzubeugen ich gehe nur schon einmal darauf ein, weil ich die eine oder andere Nachfrage gesehen habe : Die Bundeswehr ist weiterhin ausschließlich rein ausbildend tätig, und es handelt sich auch weiterhin um keinen Kampfeinsatz. Der Einsatz erfolgt somit weiterhin mandatsgemäß. Dass die Ausbildung erfolgreich gewesen ist und mittlerweile rund 10 000 Peschmerga und Angehörige anderer Minderheiten sowie irakische Streitkräfte in Deutschland und im Irak ausgebildet worden sind, ist, glaube ich, ein wichtiger Erfolg unseres gemeinsamen Engagements im Kampf gegen den IS.

FRAGE STEINER: Um jedes Missverständnis zu vermeiden: Im Rahmen von Selbstschutz wären die dort befindlichen Ausbildungskräfte aber durchaus auch in der Lage, Waffen einzusetzen, richtig?

FISCHER: Dazu wird es ja gar nicht kommen; denn wie Herr Henjes gesagt hat, findet die Ausbildung ja in sicheren Räumen statt.

FRAGE JENNEN: Ich habe eine Frage zum deutsch-französischen Treffen der Minister und Notenbankchefs: Offensichtlich soll ja auch das Thema „Brexit“ behandelt werden. Können Sie grundsätzlich einmal sagen, was da im Groben besprochen werden soll? Soll konkret versucht werden, eine gemeinsame deutsch-französische Position bezüglich der Frage zu erreichen, inwiefern man den Zugang zum Binnenmarkt ermöglichen möchte und kann?

DR. AUDRETSCH: Ich möchte einmal anfangen, weil das Treffen im Wirtschaftsministerium stattfindet: Es ist richtig, dass Sigmar Gabriel heute den französischen Wirtschafts- und Finanzminister Sapin, Herrn Schäuble sowie den Präsidenten der Deutschen Bundesbank und den Gouverneur der Banque de France empfängt. Konkretes über Beschlüsse bzw. über das, was bei den Gesprächen herauskommt, kann ich Ihnen naturgemäß jetzt noch nicht sagen. Dazu gibt es heute am späten Nachmittag aber eine Pressekonferenz.

Was ich Ihnen sagen kann, ist, dass zwischen den Beteiligten in verschiedensten Gesprächsformaten ein ganz breites Spektrum an Themen besprochen wird. Da geht es zum einen um das Thema Wachstum und Investitionen in Europa, es geht natürlich um die Frage des „Brexit“-Votums und der Folgen dieses Votums, es geht um die Prioritäten der EU-27 und der Eurozone, die dort beraten werden, und es geht zum Beispiel auch um die Zusammenarbeit bei den G20, auch vor dem Hintergrund der deutschen Präsidentschaft. Das sind einige der Themen, die besprochen werden, und die Ergebnisse aus den Gesprächen werden die Minister heute Abend oder am späten Nachmittag persönlich verkünden.

FRAGE JUNG: An Herrn Fischer und gegebenenfalls an Herrn Seibert zu Afghanistan: Dort hat die nationale Einheitsregierung jetzt ein Friedensabkommen mit der radikalislamischen Gruppe Hezb-e Islami geschlossen. Die NATO hat dieses Abkommen begrüßt. Begrüßt die Bundesregierung das auch, oder wie bewerten Sie das?

FISCHER: In der Tat ist es so, dass wir zur Kenntnis genommen haben, dass gestern dieses Friedensabkommen zwischen der afghanischen Regierung und Hezb-e Islami Gulbuddin parafiert worden ist noch nicht unterschrieben worden ist; das ist ja ein feiner Unterschied. Wir halten dies grundsätzlich für ein ermutigendes Signal für den politischen Prozess in Afghanistan. Es zeigt, dass es unter schwierigsten Bedingungen doch möglich ist, zwischen ehemaligen Kriegsgegnern in Afghanistan zu einer Einigung zu kommen. Wir glauben, dass dieses Abkommen für andere Gruppierungen insbesondere natürlich die Taliban durchaus beispielgebend für ihre Friedensgespräche mit der afghanischen Regierung sein kann. Denn letztlich ist der einzige Weg, zu einer Befriedung dieses Landes zu kommen, eine politische Lösung, das heißt, eine irgendwie geartete Absprache mit den Taliban, wieder in den politischen Prozess zurückzukehren und die Waffen niederzulegen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Der Anführer dieser Gruppe ist ja der Warlord Gulbuddin Hekmatyar, der ein notorischer Kriegsverbrecher und, wie ich gelesen habe, einer der angeblich schlimmsten Menschen Afghanistans ist. Er ist für mehrere terroristische Akte verantwortlich gemacht worden, er hat hunderte Zivilisten getötet und hat politische Gegner ermorden lassen. Das sehen Sie also als einen beispielhaften Weg an, wie man in Afghanistan für Frieden sorgen kann?

FISCHER: Sie stellen da eine der ganz schwierigen, aber doch ganz zentralen Fragen, die es in jedem Friedensprozess zu klären gibt. Es wird immer Leute geben, die Blut an den Fingern haben, und es wird immer Leute geben, die besonders viel Blut an den Fingern haben; aber letztlich muss es doch darum gehen, den Friedensprozess voranzubringen. Wie damit umgegangen werden muss, ist zunächst einmal eine Frage, die die Afghaninnen und Afghanen für sich klären müssen. Wenn sie dies für sich in dem Sinne geklärt haben, dass sie zu einer Vereinbarung kommen, dann ist das sicherlich ein wichtiger Schritt, um weiteres zukünftiges Leiden zu verhindern. Denn es kann ja nicht sein, dass wir uns einer Einigung entziehen und damit weiteres Leid möglich machen, nur weil irgendjemand zu viel Blut an den Finger hat. Da muss es ja auch die Möglichkeit geben, zu einer vernünftigen Verständigung zu kommen.

Unabhängig davon muss es natürlich Mechanismen geben, wie Kriegsverbrechen aufgeklärt und Täter in einer Gesellschaft zur Verantwortung gezogen werden können. Aber man muss auch auf die Beispiele anderer Gesellschaften schauen. Wir können nach Kolumbien schauen, wo das eine ganz wichtige Rolle im Friedensprozess gespielt hat. Wir können uns an die Wahrheitskommission in Südafrika erinnern, bei der sich natürlich auch die Frage nach dem Umgang mit Verbrechen in diesem Fall mit Apartheidsverbrechen gestellt hat. So muss, denke ich, jede Gesellschaft für sich ihren Weg finden, wie sie mit den Verbrechen der Vergangenheit umgeht und einen Weg in eine friedliche und demokratische Zukunft finden kann.

FRAGE: Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge widmet sich im Auftrag der Bundesregierung der Aufgabe, die Gräber der deutschen Kriegstoten im Ausland zu pflegen. Jetzt gibt es im Volksbund heftige Verwerfungen. Der zurückgetretene Präsident Markus Meckel sagt, die Querelen seien auch auf eine Debatte um die Einordnung des Zweiten Weltkriegs als Angriffs- und Vernichtungskrieg zurückzuführen.

Wie sieht die Bundesregierung diesen Konflikt? Müsste sie nicht Partei für Meckel ergreifen?

FISCHER: Ich denke, die Haltung der Bundesregierung zu den Verbrechen, die die Wehrmacht und Nazideutschland im Zweiten Weltkrieg begangen haben, ist klar und eindeutig. Dass es sich um einen Angriffskrieg von deutscher Seite gehandelt hat, der in keiner Weise irgendwie zu rechtfertigen gewesen wäre, steht völlig außer Frage. Insofern kann ich Ihre Frage nicht nachvollziehen.

Wenn Sie sich die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland anschauen, sehen Sie, dass die gesamte Geschichte unseres Landes auch von der Auseinandersetzung mit diesem schrecklichen Zivilisationsbruch in der Zeit des Zweiten Weltkrieges geprägt ist. Dementsprechend ist, denke ich, zumindest diese Frage für die Bundesregierung, aber auch für die deutsche Gesellschaft geklärt. Es hat sich um einen verbrecherischen Angriffskrieg gehandelt.

VORS. DETJEN: Die Frage war aber auch, wie die Bundesregierung die offenkundigen Verwerfungen im Volksbund beurteilt.

STS SEIBERT: Es ist nicht unsere Aufgabe, Diskussionen innerhalb dieser Organisation hier als Regierungssprecher zu kommentieren. Ansonsten hat Herr Fischer für das Auswärtige Amt und für die gesamte Bundesregierung das Richtige und Wichtige gesagt.

FRAGE JUNG: Es geht um die Antihasskampagne des Familienministeriums. Sie haben eine Vielzahl von YouTubern dazu gebracht, sich an der Kampagne zu beteiligen. Mich würde zunächst interessieren, was diese YouTuber als Gegenleistung von Ihnen bekommen.

KEMPE: Vielen Dank für Ihre Frage. Sie gibt mir die Gelegenheit klarzustellen, dass es nicht unsere Kampagne ist, sondern dass das Familienministerium die Schirmherrschaft darüber übernommen hat. Die Initiative „#NichtEgal“ gegen Hass im Internet wurde von YouTube gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung und der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter gestartet. Diese Initiative ist praktisch die Weiterführung und Ergänzung der Kampagne „361 Grad Respekt“. Nun sind, wie Sie eben schon gesagt haben, Videostars dabei, die sich gegen Hass im Netz starkmachen.

Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass gerade Jugendliche Hass und Hetze im Netz nicht als Selbstverständlichkeit erleben. Auf Dauer können wir bei der Bekämpfung nur erfolgreich sein, wenn wir eine Kultur gemeinsamer Verantwortung entwickeln.

Um auf Ihre konkrete Frage einzugehen: Die Beteiligten YouTube-Stars haben von uns nichts bekommen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Unter den YouTubern, die sich jetzt gegen Hass aussprechen gibt es einige, die selber Hass verbreiten, unter anderem „BiggTasty“ auf dem YouTube-Kanal „Bullshit TV“. Die verbreiten Nachrichten wie:

„Irgendwann treffen wir uns. Dann werde ich dir zeigen, was kleine Spastikinder wie du für ihre große Fresse bekommen.“

Die Kampagne unterstützen auch YouTuber wie „DagiBee“, die öffentlich kommentiert:

„Schäm dich du nerviges blag & reiß erst mal selber was in deinem Leben bevor du so eine große Fresse hast!“

Halten Sie die Beteiligung solcher YouTuber für angemessen für Ihre Kampagne, oder haben Sie als Schirmherr vielleicht nicht genau darauf geachtet, welche YouTuber dabei mitmachen?

KEMPE: Wenn einigen dieser YouTuber jetzt vorgeworfen wird, dass sie selber schon einmal Hass im Netz verbreitet hätten, dann muss man sagen, dass sie offenbar daraus gelernt haben und jetzt Verantwortung übernehmen. Wir betrachten das Engagement dieser reichweitenstärksten YouTuber auch als eine Art Selbstverpflichtung, sich zurückzuhalten und dafür zu werben, dem Hass im Netz entgegenzutreten.

Aber es ist ganz klar: Die Maßstäbe müssen natürlich für alle YouTuber gelten, die an der Kampagne beteiligt sind und denen Millionen Kinder und Jugendliche im Netz folgen.

ZUSATZFRAGE JUNG: An das Verteidigungsministerium: Gestern gab es ein illegales Flugmanöver zweier britischer Kampfjets über Hessen. Sie haben ein Flugmanöver durchgeführt, das in Deutschland verboten ist. Sie haben die Schallmauer durchbrochen und eine Druckwelle in weiten Teilen Hessens ausgelöst.

Haben Sie etwas von diesem Vorfall mitbekommen? Wie bewerten Sie ihn?

HENJES: Vielen Dank für die Frage. Hinsichtlich des möglichen Fehlverhaltens britischer Streitkräfte in Deutschland würde ich Sie bitten, sich direkt an die Streitkräfte zu wenden. Ansonsten kann ich dem keine Bewertung hinzufügen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das Polizeipräsidium in Hessen hat das Verteidigungsministerium, also Sie, darüber informiert. Müssen Sie darüber nicht informiert werden? Sind Sie dafür nicht zuständig?

HENJES: Das Luftwaffenamt der Bundeswehr hat ein Luftlagebild darüber. Sehen Sie es mir bitte nach, dass wir über einen solchen Einzelfall hier nichts sagen können.

(Ende: 12:25 Uhr)

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