Artikel

Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 14. Oktober 2016

Friedensverbrechen ► BPK vom 14. Oktober 2016

Themen: Personalie, humanitäre Nothilfe für Haiti, Besuch des Staatspräsidenten von Nigeria, öffentliche Termine der Bundeskanzlerin (Empfang des Staatspräsidenten von Panama, parlamentarischer Abend des Deutschen Behindertensportverbands, Kabinettssitzung, 3. Konferenz „Frauen in Führungspositionen“, Deutsch-Japanisches Forum, Europäischer Rat), mögliches Treffen im Normandie-Format, Treffen des russischen und des amerikanischen Außenministers zur Lösung des Syrien-Konflikts, Bürgerkrieg in Syrien, Suizid von Dschaber al-Bakr in der JVA Leipzig, menschenwürdiger Umgang mit Angestellten in deutschen Diplomatenhaushalten, Äußerungen des Bundespräsidenten zu einem möglichen Amtsnachfolger, Verhandlungen über die Zukunft der Supermarktkette Kaiser’s Tengelmann, Verhandlungen über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen, Gewährung subsidiären Schutzes für Flüchtlinge aus Aleppo, Übergabe einer Unterschriftensammlung gegen CETA

Naive Fragen zu:
Syrien
– Zum Verständnis, Herr Seibert. Wenn die Russen in Syrien Menschen bombardieren, Zivilisten töten, dann soll es ein Kriegsverbrechen sein. Wenn die Amerikaner mit unserer Koalition Zivilisten töten, ist es kein Kriegsverbrechen. Warum spricht die Bundesregierung da nur einseitig? (15:05 min)
– Aber warum behandeln Sie den Tod von Zivilisten ungleich?
– Lernfrage an Herrn Nannt: Ist der Einsatz der AWACS-Flugzeuge mit deutscher Beteiligung eigentlich nötig und notwendig? (27:50 min)
– ist die NATO damit nun offiziell Kriegs- bzw. Konfliktpartei in Syrien? (27:50 min)
– die Frage bezog sich darauf, ob es bisher keine AWACS-Flugzeuge in der Luft gab. Mein Stand war, dass die USA selbst immer noch doppelt so viele AWACS-Flugzeuge in der Luft haben wie Sie jetzt einsetzen wollen. Was soll der Einsatz also? (29:05 min)

Toter Verdächtiger in Sachsen
– Hatte der Bundesverfassungsschutz vor dem Zugriff auf den Verdächtigen, der jetzt tot ist, Kontakt mit diesem Mann? (ab 37:40 min)
– Hatte der Bundesverfassungsschutz nach der Festnahme des Verdächtigen Kontakt zu diesem Verdächtigen?

Asyl Light für Syrer (ab 55:55 min)
– zum subsidiären Schutz: Wir sprechen hier häufig über Aleppo. Wir rechtfertigt es die Bundesregierung gegenüber Flüchtlingen aus Aleppo, die es vergangenes Jahr nach Deutschland geschafft haben, dass diesen Menschen jetzt verwehrt wird, ihre Familien aus dieser Stadt nachzuholen? Sie selber sprechen davon, dass dort Gräueltaten und barbarische Akte passieren. Wie passt das zusammen?
– Sie könnten so wie vergangenes Jahr sagen, dass es dafür pauschal Asyl gibt. Herr Plate, es ist doch richtig: Wenn es ein Mensch aus Aleppo jetzt nach Deutschland schaffen und sagen würde, er kommt aus einem Bürgerkriegsgebiet, dann bekäme er nur subsidiären Schutz. So ist es ja, richtig?
– Darauf habe ich mich bezogen. Wenn es ein Mensch aus Aleppo hierherschafft, muss er dann nicht nur angeben: „Ich bin jetzt in Aleppo gewesen“, sondern auch schon: „Ich bin da auch verfolgt worden“?
– Herr Schäfer, können Sie uns sagen, wie viele Menschen aktuell versuchen, Familien aus Aleppo nach Deutschland nachzuholen?

CETA-Protest (ab 1:00:20 min)
– CETA-Gegner haben gestern 373 000 Unterschriften von Bürgern, die CETA ablehnen, beim Pförtner des Kanzleramtes abgegeben. Wo sind diese Unterschriften jetzt gelandet?
– Wird sich die Kanzlerin mit diesen Unterschriften und dieser Aktion befassen?
– Beeindruckt die Zahl die Kanzlerin?
Bitte unterstützt unsere Arbeit finanziell:
Tilo Jung
IBAN: DE36700222000072410386
BIC: FDDODEMMXXX
Verwendungszweck: BPK

PayPal ► www.paypal.me/JungNaiv

Fanshop ► http://fanshop-jungundnaiv.de/
(Wer mindestens €20 gibt, wird im darauffolgenden Monat in jeder Folge als Produzent gelistet)

Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 14. Oktober 2016:

VORS. DR. MAYNTZ: Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, besonders diejenigen hier im Saal seien herzlich begrüßt zur Regierungspressekonferenz in der Bundespressekonferenz mit Regierungssprecher Steffen Seibert und den Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien. Wir dürfen als Erstes einen neuen Sprecher vom Wirtschaftsministerium begrüßen. Bitte, Herr Wagner, wenn Sie sich kurz vorstellen mögen.

WAGNER: Vielen Dank. – Mein Name ist Korbinian Wagner. Ich bin seit September in der Pressestelle des Bundeswirtschaftsministeriums. Ich war zuvor drei Jahre in der Industrieabteilung tätig und habe mich dort insbesondere mit Themen der Luftfahrtindustrie beschäftigt und bearbeite jetzt in der Pressestelle schwerpunktmäßig die Themen Wirtschaftspolitik und Innovations- und Digitalpolitik. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.

VORS. DR. MAYNTZ: Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und wünschen uns und Ihnen ergiebige Antworten.

Dann schauen wir ins Ausland. Herr Dr. Schäfer, Sie haben eine Ankündigung mitgebracht.

DR. SCHÄFER: Vielen Dank, Herr Mayntz. – Meine Damen und Herren, ich habe bereits an dieser Stelle vor einer Woche über die humanitäre Notlage in Haiti gesprochen und damals angekündigt, dass die Bundesregierung 600 000 Euro bereitgestellt hat, um mit den unmittelbaren humanitären Folgen des Hurrikans „Matthew“ in Haiti umzugehen. Jetzt, eine Woche später, wird deutlich, dass das Ausmaß der Katastrophe, die durch diesen Hurrikan ausgelöst worden ist, noch größer ist, als wir das vor einer Woche annehmen konnten. Wir müssen davon ausgehen, dass in großen Teilen des Landes die Ernten vernichtet sind und damit auch Lebensgrundlagen für viele Menschen mindestens übergangsweise zerstört worden sind. Bis heute gibt es Regionen, in denen „Matthew“ gewütet hat, die nur schwer zu erreichen sind. Wir müssen davon ausgehen, dass es mehrere Zehntausend Obdachlose gibt. Manche sprechen sogar davon, dass bis zu eine Million Menschen dringend auf Hilfe angewiesen sind.

Deshalb ist es für uns selbstverständlich, dass wir weiter im Geleitzug mit unseren Partnern den Menschen in Haiti zur Seite stehen wollen. Wir wollen weiter helfen, das schwere Leid zu lindern. Deshalb ist von der Bundesregierung jetzt entschieden worden, die Soforthilfe von bislang 600 000 Euro um eine weitere Million Euro aufzustocken. Damit beläuft sich die gesamte humanitäre Nothilfe auf 1,6 Millionen Euro. Der Schwerpunkt unserer Förderung liegt im Bereich der Notfallversorgung, im Bereich der Medizin, bei der Bereitstellung von Trinkwasser und Notunterkünften. Wir wollen weiter vor Ort daran mitwirken, dass die Koordination der Hilfe so effizient und so reibungslos funktioniert, wie das unter den schwierigen Umständen vor Ort möglich ist.

Vielen Dank!

STS SEIBERT: Bevor ich einen Blick in die nächste Woche werfe guten Tag erst einmal , ganz kurz zu heute. Sie wissen, es steht heute Mittag der Besuch des Staatspräsidenten von Nigeria, Mahammadu Buhari, im Kanzleramt an. Der Empfang mit militärischen Ehren beginnt nicht um 12.30 Uhr, sondern um 13 Uhr.

Dann sind wir bei den öffentlichen Terminen der Bundeskanzlerin der kommenden Woche.

Am Dienstag empfängt sie den Staatspräsidenten von Panama, Juan Carlos Varela, mit militärischen Ehren im Kanzleramt. Das geht um 12.30 Uhr los, und um ca.13.45 Uhr ist eine gemeinsame Pressebegegnung vorgesehen.

Am Dienstagabend nimmt die Kanzlerin ab 19 Uhr am parlamentarischen Abend des Deutschen Behindertensportverbands (DBS) teil. Dieser findet hier in Berlin in der Heilig-Kreuz-Kirche statt. Sie wird ein Grußwort an die Gäste richten und anschließend mit Medaillengewinnern der diesjährigen Paralympics in Rio an einer Talkrunde teilnehmen.

Ein paar Worte zum DBS, weil dort wirklich phantastische Arbeit geleistet wird: Das ist der größte Behindertensportverband der Welt. Seit 65 Jahren leistet er engagierte Arbeit für Menschen mit Behinderungen. Ich denke, die Spitzenathleten und -athletinnen des DBS sind Vorbilder für uns alle – für Menschen mit und ohne Behinderung. Die Bundesregierung unterstützt den DBS durch Fördergelder und die Athleten durch Anstellungen bei verschiedenen Ressorts. Es ist ein Verband mit einem hohen sozialen Engagement. All das wird die Bundeskanzlerin durch ihren Besuch an diesem Abend in der Heilig-Kreuz-Kirche würdigen.

Am Mittwoch, dem 19. Oktober, um 9.30 Uhr der übliche Termin für die Sitzung des Bundeskabinetts.

Am Mittwoch hat die Bundeskanzlerin ab 14 Uhr zur 3. Konferenz „Frauen in Führungspositionen“ in das Kanzleramt eingeladen. 2013 und 2014 fand eine solche Konferenz schon einmal statt. Zwei Themen will ich Ihnen nennen, die die Bundeskanzlerin mit den rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutieren wird. Das eine ist das Thema „Debiaising“. Dahinter verbirgt sich das Phänomen, dass es unbewusste Stereotype gibt, die die Auswahl von Männern und Frauen für Führungspositionen beeinflussen. Man will darüber sprechen und auch über Strategien, solchen unbewussten Stereotypen entgegenzuwirken. Ein weiteres Thema das ist sicherlich auch wichtig für Männer wie für Frauen ist das Thema „Führen in Teilzeit“, das vor dem Hintergrund einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie zunehmend an Bedeutung zunimmt.

Am Mittwochnachmittag empfängt die Bundeskanzlerin dann die Mitglieder des Deutsch-Japanischen Forums zu einem Gespräch im Kanzleramt. Das ist eine zivilgesellschaftliche Dialogplattform, in der unabhängige Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur, Medien auf beiden Seiten vertreten sind, die sich einmal im Jahr treffen und Vorschläge zur weiteren Gestaltung des deutsch-japanischen Verhältnisses vorlegen. Das Ganze findet ich kann keine ganz genaue Uhrzeit nennen am späteren Mittwochnachmittag statt.

Am Donnerstag und Freitag ist Europäischer Rat in Brüssel. Wir bieten dazu am Mittwoch, dem 19. Oktober, um 14 Uhr hier an dieser Stelle ein Briefing mit dem europapolitischen Berater der Bundeskanzlerin, Uwe Corsepius, an. Die Bundeskanzlerin wird also am 20. Oktober nach Brüssel reisen.

Dem Briefing will ich nicht vorgreifen, aber ich nenne Ihnen einige wesentliche Themen, die dort aus unserer Sicht anstehen und auch der Einladung des Ratspräsidenten folgen: Es geht um die Fortsetzung des Reflexionsprozesses zur Zukunft der Europäischen Union. Der Ratsvorsitzende, also der slowakische Ministerpräsident Fico, wird über die Fortschritte bei der Umsetzung des Bratislava-Fahrplans von Mitte September berichten. Für uns in der Bundesregierung ist es sehr wichtig, dass dieser Reflexionsprozess der 27 in der EU mit viel Engagement vorangetrieben wird. Wichtige Vorschläge der Europäischen Kommission sind dann im Rahmen der EU 28 umzusetzen, also beispielsweise zum digitalen Binnenmarkt.

Ein zweites wichtiges Thema am Donnerstag, dem ersten Tag des Rates, wird die Migration sein. Die Bundeskanzlerin setzt sich seit längerem für weitere maßgeschneiderte Migrationspartnerschaften mit Herkunfts- und Transitstaaten ein. Wir begrüßen daher, dass das ein zentrales Thema bei der Diskussion über die Migration sein wird. Die Bundeskanzlerin wird dem Rat auch in dem Zusammenhang von ihrer Reise in drei afrikanische Länder Anfang dieser Woche berichten. Die Staats- und Regierungschefs werden über die Reform des gemeinsamen Asylsystems, über die neue Europäische Grenz- und Küstenwache sprechen, die sich ja zurzeit im Aufbau befindet. Beim Abendessen am Donnerstag hat sich der Europäische Rat dann das Thema „Beziehungen zu Russland“ gesetzt – eine Orientierungsaussprache, bei der auch Syrien eine Rolle spielen wird.

Am Freitag, also am zweiten Tag, wird das Thema „Handelspolitik“ beraten. Dieser Rat findet ja kurz vor dem EU-Kanada-Gipfel statt, bei dem CETA unterzeichnet werden soll. Dann gibt es noch eine Aussprache zu Wirtschaftsthemen, bei der es um wichtige Vorhaben des Binnenmarktes Digitales, Kapitalmarkt und darum geht, wie das rasch vorangebracht werden kann.

Wie gesagt, das Briefing am Mittwoch um 14 Uhr hier in der BPK ist sicher noch erhellender als die paar kurzen Überschriften, die ich jetzt genannt habe.

Das sind die öffentlichen Termine der kommenden Woche.

FRAGE DR. RINKE: Herr Seibert, eine Frage zum EU-Gipfel, weil es schon Berichte gibt, dass Frankreich und Großbritannien das Sanktionsregime gegen Syrien ausweiten und möglicherweise auch russische Namen listen wollen. Können Sie sagen, wie die Position der Bundesregierung dazu ist?

STS SEIBERT: Ich habe gesagt, dass im Zusammenhang mit der Orientierungsaussprache am Donnerstagabend das Thema Russland, vermutlich auch Syrien eine Rolle spielen wird. Ob man dabei über Sanktionen spricht oder nicht, kann ich einfach nicht vorhersehen. Wir haben darüber ja in den vergangenen Tagen immer wieder berichtet. Wir haben gesagt, was für uns in der gegenwärtigen Situation im Vordergrund steht. Das ist, im Interesse der Menschen in Aleppo und in anderen Städten eine Waffenruhe wiederherzustellen, damit man endlich die dringend notwendige humanitäre Versorgung dieser Menschen in den belagerten Gebieten erreichen kann. Das ist unser Hauptaugenmerk, also das unermessliche Leid der syrischen Zivilbevölkerung zu lindern und den Weg für eine Rückkehr an den Verhandlungstisch zu ebnen.

Wir haben auch gesagt, dass wir vor dem Hintergrund dessen, was an Gewalteskalation in den letzten Tagen und Wochen vor dem Hintergrund der fortdauernden Bombardements von Aleppo zu beobachten war, verstehen können, dass über alle Optionen nachgedacht wird. Ich habe Ihnen aber auch beschrieben, was für uns politisch derzeit im Vordergrund steht.

FRAGE ENGELKE: Herr Seibert, nur eine kleine Sache, weil ich gerade darüber gestolpert bin, als Sie von 100 Frauen im Kanzleramt und von Teilnehmern und Teilnehmerinnen sprachen. Was sind das für Männer, die eingeladen werden?

STS SEIBERT: Möglicherweise sitze da sogar ich.

ZUSATZ ENGELKE: Oh, meine Güte!

STS SEIBERT: Es könnte dazu kommen. Aber ich bin keiner der Eingeladenen.

Dass dort Frauen und Männer zusammensitzen, erscheint uns selbstverständlich. Wenn es über Führungspositionen, über Stereotype geht, die in der Gesellschaft immer noch eine Rolle spielen, wenn es um Fragen wie „Führen in Teilzeit“ geht, dann sind das Themen, die Männer und Frauen betreffen. Also ist es schon richtig, dass man sicherlich nicht eine Mehrheit von Männern dort sitzen hat, aber auch einige. Ich kann Ihnen jetzt noch nicht genau sagen, welche. Aber das können wir ja dann danach noch klären.

ZUSATZFRAGE ENGELKE: Veröffentlichen Sie eigentlich die Liste derjenigen, die dort zu Gast waren?

STS SEIBERT: Ich weiß gar nicht, wie wir das beim letzten Mal gemacht haben. Das ist ja eine relativ hohe Zahl. Ich gehe davon aus, aber fragen Sie mich nächste Woche noch einmal. Da es zum Auftakt der Veranstaltung immer auch einen Bildtermin gibt, ist das ja etwas, was keineswegs im Geheimen stattfindet und auch nicht stattfinden soll, weil es eine wichtige gesellschaftliche Initiative ist, die die Bundesregierung mit diesem nunmehr schon dritten Treffen unterstützt.

FRAGE JORDANS: Es geht um Termine der kommenden Woche, obwohl dieser nicht erwähnt wurde. Es hieß ja, dass eine Möglichkeit besteht, sich vielleicht kommende Woche auf Normandie-Regierungsebene und Ebene der Staats- und Regierungschefs zu treffen. Das scheint nach dem Gespräch mit Herrn Poroschenko gestern Abend auf jeden Fall nicht festgezurrt worden zu sein. Geht das zeitlich überhaupt noch? Hat die Kanzlerin nächste Woche Zeitfenster, falls die verschiedenen Beratungen beispielsweise heute fruchten?

STS SEIBERT: Ich sage es vielleicht noch einmal so: Wie Sie wissen, hat die Bundeskanzlerin gemeinsam mit dem französischen Staatspräsidenten in den letzten Tagen sowohl ein gemeinsames Gespräch mit Präsident Putin als auch aus terminlichen Gründen bilaterale Gespräche mit Präsident Poroschenko geführt. Im Mittelpunkt all dieser Gespräche standen die Fragen: Wie steht es mit der Umsetzung der Minsker Vereinbarung? Wo stehen wir? Wie können wir den Waffenstillstand stärken, die Entflechtung der Truppen voranbringen und die notwendigen nächsten Schritte bis hin zur Kommunalwahl im Donbass gehen?

Es ist aus beiden Gesprächen hervorgegangen wir haben darüber ja auch kurz informiert , dass noch weitere Arbeiten, weitere Gespräche der Berater erforderlich sind, um die Voraussetzungen zu schaffen, die vorliegen müssen, damit es ein Gipfeltreffen auf Präsidenten- und Kanzlerinnen-Ebene im Normandie-Format geben kann, zu dem die Bundeskanzlerin selbstverständlich bereit ist, aber das eben auch nur Sinn macht, wenn es die Chance und den Willen gibt, voranzukommen. Deswegen laufen die Gespräche noch. Ich kann Ihnen heute hier nichts Weiteres sagen. Wir werden wie immer zum gegebenen Zeitpunkt informieren, wie es weiter geht.

Und über den Terminkalender machen Sie sich keine Sorgen.

FRAGE DR. RINKE: Ich hätte gerne nachgefragt, ob Sie es eigentlich angesichts von Kriegsverbrechen in Syrien für schwierig halten, die von der französischen Regierung, aber auch von Ihnen erhoben wurden, den russischen Präsidenten hier in Berlin zu empfangen und ob es nicht eine Verbindung beider Themen gibt. Bisher werden die Themen Ukraine und Syrien ja separat diskutiert. Aufgrund der Schwere der Vorwürfe über das russische Verhalten in Syrien die Frage: Wäre es nicht ein Problem, Putin hier zu empfangen?

STS SEIBERT: Erst einmal haben wir immer gesagt sowohl was Syrien als auch was die Ukraine betrifft , dass Russland eine wichtige Rolle dabei zu spielen hat, diese Konflikte zu befrieden und politische Lösungen zu ermöglichen, wo jetzt noch die Waffen herrschen. Unabhängig also von der Beurteilung dessen, was beispielsweise in Aleppo passiert, ist es notwendig, mit Russland umzugehen, mit Russland zu sprechen, Russland einzubinden wie es ja auch die Amerikaner tun und wie es auch wir immer im Falle Ukraine tun , um voranzukommen. Damit drückt man nicht Verständnis für einzelne politische oder militärische Maßnahmen aus. Man erkennt nur an, dass es der Zusammenarbeit und dem Gespräch auch mit diesem Akteur bedarf, um im Interesse der Menschen in Syrien eine Besserung zu erreichen.

Sie wissen, dass die Bundesregierung in einem ziemlich regelmäßigen Kontakt mit dem russischen Präsidenten steht. Es gab das Telefonat diese Woche; es gab zuletzt ein Treffen beim G20-Gipfel in Hangzhou. Wir sprechen. Bei diesen Gesprächen macht die Bundeskanzlerin auch sehr klar, wo sie und wo die Bundesregierung steht.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Darf ich noch einmal gezielter nachfragen: Gibt es nicht einen Unterschied zwischen Telefonaten und Treffen am Rande von internationalen Gipfeln und einem Auftritt in Berlin?

STS SEIBERT: Wenn wir in der Frage Ukraine vorankommen wollen, wenn wir endlich den Zustand beenden wollen, dass ein Teil der Ukraine in einem von außen mit herbeigeführten permanenten Zustand der Unruhe und der militärischen Spannung ist, dann müssen wir versuchen, Minsk umzusetzen. Minsk hat vier Partner: die Ukraine, Russland, Frankreich und Deutschland. Das ist das Format, das bisher einige Fortschritte gebracht hat noch nicht so viele, wie wir es gerne hätten , das aber auch das einzige ist, was eigentlich auf dem Tisch liegt, worauf sich alle beziehen können. Deswegen wollen wir daran weiter arbeiten. Das kann zum gegebenen Zeitpunkt wie ich es hier gesagt habe, wenn die Voraussetzungen für Fortschritte gegeben sind ein direktes persönliches Gipfeltreffen hier in Berlin sein.

FRAGE JUNG: Zum Verständnis, Herr Seibert. Wenn die Russen in Syrien Menschen bombardieren, Zivilisten töten, dann soll es ein Kriegsverbrechen sein. Wenn die Amerikaner mit unserer Koalition Zivilisten töten, ist es kein Kriegsverbrechen. Warum spricht die Bundesregierung da nur einseitig?

STS SEIBERT: Herr Jung, wir hatten dieses Thema mindestens ein Dutzend Mal.

ZUSATZ JUNG: Ja.

STS SEIBERT: Richtig. Ich habe den zahlreichen Antworten, die ich und die Kollegen rechts von mir zu diesem Thema gegeben haben, hier nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber warum behandeln Sie

STS SEIBERT: Ich habe den Antworten nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE JUNG: den Tod von Zivilisten ungleich?

STS SEIBERT: Das tun wir nicht.

ZUSATZ JUNG: Nicht?

STS SEIBERT: Ich bin nicht bereit, diese Grundsatzdiskussion mit Ihnen eigentlich drei Mal die Woche zu führen. Es tut mir leid. Ich glaube, wer in den Protokollen gerade der letzten Regierungspressekonferenzen nachliest, wird die Antworten darauf finden.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Frage an Herrn Dr. Schäfer. Bei den bisherigen Normandie-Gesprächen war es immer so, dass es quasi eine Abfolge von Gesprächsebenen gab: erst die Fachleute, danach Politische Direktoren oder die Berater der Regierungschefs, dann ein Außenministertreffen und dann das Gipfeltreffen. Inwieweit ist Herr Steinmeier bzw. das Auswärtige Amt in die Vorbereitungen dieses Gipfels eingebunden? Gibt es möglicherweise vorher noch ein Normandie-Treffen der Außenminister?

DR. SCHÄFER: Zunächst einmal kann ich mich für das Auswärtige Amt in vollem Umfang dem anschließen, was Herr Seibert gerade zum Thema Ukraine gesagt hat.

Ich möchte hinzufügen, dass auf Arbeitsebene und zwar auf Arbeitsebene im Kanzleramt wie im Auswärtigen Amt täglich daran gearbeitet wird, die Umsetzung von Minsk im Normandie-Format und auch in anderen Gesprächen voranzubringen. Es ist auch, während wir hier miteinander sprechen, der Fall, dass Vertreter beider Häuser darum ringen, mit den Konfliktparteien Fortschritte zu erzielen, die es möglich machen, dann auch vielleicht auf politischer Ebene voranzukommen oder jedenfalls größere Fortschritte zu erzielen.

Ich habe die Zahl nicht hundertprozentig drauf, aber ich denke, es hat ungefähr ein Dutzend Außenministertreffen in den letzten anderthalb Jahren im Normandie-Format gegeben. Ich glaube, Herr Seibert, es gab zwei Gipfeltreffen: eines in Minsk im Februar 2015 und eines in Paris. Ich meine, mich zu erinnern, dass das am 1. Oktober letzten Jahres war. Das heißt, die Frequenz der Außenministertreffen war deutlich höher. Es hat ganz erfolgreiche Außenministertreffen gegeben, in denen es vernünftige Vereinbarungen der Konfliktparteien unter Vermittlung Deutschlands und Frankreichs gab, etwa zum Rückzug schwerer Waffen oder auch zum Thema Entflechtung, das uns jetzt ja ganz besonders unter den Nägeln brennt, auch zum Thema der Lokalwahlen.

Selbstverständlich bleiben auch Treffen der Außenminister Instrumente der Wahl bei dem Versuch, die Umsetzung von Minsk zwischen den Konfliktparteien voranzubringen. Genauso wenig wie Herr Seibert Ihnen jetzt das Gipfeltreffen ankündigen oder bestätigen konnte, bin ich in der Lage, Ihnen irgendetwas zu einem Normandie-Außentreffen zu sagen.

FRAGE JORDANS: Herr Seibert oder Herr Schäfer, auf welcher Ebene findet denn das Treffen in Minsk heute statt, und welche Vorstufe der Vorbereitungen wird da besprochen?

STS SEIBERT: Da man es bereits in der Zeitung lesen kann, kann ich hier bestätigen, dass es für das Kanzleramt auf der Ebene des außenpolitischen Beraters der Bundeskanzlerin, Herrn Heusgen, stattfindet.

DR. SCHÄFER: Der Politische Direktor Michaelis ist für die Bundesregierung mit Herrn Heusgen in Minsk. Daran mögen Sie auch ersehen, wie wichtig uns dieses Dossier ist, dass da die wichtigsten Berater der Bundeskanzlerin und des Außenministers unterwegs sind, um an diesem wieder einmal wichtigen Moment für das Dossier Ostukraine für Fortschritte zu kämpfen und um Fortschritte zu ringen.

FRAGE: Wir waren ja jetzt zwischen Syrien und Minsk. Ich hätte eine Frage zum morgigen Treffen in Lausanne. Welche Erwartungen knüpft denn die Bundesregierung an das morgige Treffen zwischen Kerry und Lawrow in Lausanne?

DR. SCHÄFER: Wir haben in den letzten Wochen eine ganze Menge Rückschläge bei dem Versuch erlebt, den Bürgerkrieg in Syrien politisch einzuhegen. Die Ziele, die wir bei unserer Politik gegenüber Syrien verfolgen, sind die gleichen wie vor einigen Wochen, nämlich im Wesentlichen drei. In allererster Linie geht es uns jetzt darum und dann auch bei den Gesprächen, die morgen in Lausanne stattfinden werden, endlich Fortschritte beim humanitären Zugang zu erzielen. Über 800 000 Menschen sind, während wir hier friedlich zusammen sind, seit zum Teil Jahren in Syrien belagert. Sie hungern und dursten und ihnen fehlt es am Nötigsten. Es ist uns ein unglaublich wichtiges Anliegen, dass in Genf aber dann auch im Gespräch zwischen den beiden Weltmächten Russland und der USA hier Fortschritte erzielt werden.

Das zweite Thema bleibt natürlich der Waffenstillstand. Nur dann, wenn die Gewalt eingedämmt werden kann, haben wir eine Chance, in einen politischen Verhandlungsprozess zurückzukehren. Nur dann, wenn die Gewalt verringert wird, gibt es wirklich die Chance für nachhaltige humanitäre Hilfe für die Menschen.

Und schließlich, drittens: Es muss darum gehen, diesen Bürgerkrieg politisch zu lösen. Dazu kommt man nicht darum herum, dass die Konfliktparteien miteinander reden. Was ich damit meine, sind die von den Vereinten Nationen vermittelten Gespräche zwischen dem Assad-Regime und der organisierten Opposition unter Führung von Herrn Hidschab.

Ich denke, den Teilnehmern am morgigen Lausanner Treffen wird es auch um diese drei Fragen gehen. Die Beziehungen zwischen Washington und Moskau sind entscheidend für eine Lösung der Krise in Syrien. Es ist gut, dass die beiden Außenminister morgen in Lausanne zusammentreffen. Wir haben mindestens die Hoffnung, dass es gelingt, die Gesprächskanäle wieder aufzumachen, um die Vereinbarung vom 9. September oder vielleicht Ergänzungen dazu wieder ins Laufen zu bringen.

FRAGE HENZE: Herr Schäfer, Sie haben jetzt auf die Beziehung zwischen USA und Russland abgehoben. Nun sind aber offensichtlich auch Saudi-Arabien und die Türkei mit eingeladen und anwesend. Iran und Katar waren wohl eingeladen und kommen nicht. Da fehlen die Europäer. Wir haben das Wiener Format. Wir haben bilaterale Kontakte. Was ist das für ein neues Format, wo die Europäer nicht mehr mit am Tisch sitzen?

DR. SCHÄFER: Ob das, was morgen in Lausanne passieren wird, unter Beteiligung der Staaten stattfindet, die Sie da nennen, Herr Henze, kann ich nicht bestätigen. Es stimmt, dass morgen Berlin und auch andere europäische Partner nicht mit am Tisch sitzen. Ob der Iran dabei ist, das müssen wir abwarten. Nach dem, was ich lese, könnte es sein, dass die Vertreter von Katar dabei sind.

Also kurzum: Ich denke, im Wesentlichen geht es morgen darum, unter Beteiligung wichtiger Regionalmächte unterschiedlicher Couleur, die Einfluss haben auf in Syrien Tätige, zum Teil auch kämpfende Rebellen, zwischen Washington und Moskau auszuloten, welchen Raum es für einen Neustart der russisch-amerikanischen Vereinbarungen gibt. Sie wissen ja, denke ich, dass der amerikanische Außenminister im Wort steht und auch zugesagt hat, uns das heißt die europäischen Partner gleich im Anschluss an die Lausanner Vereinbarung zu briefen. Das wird ganz sicher bereits am Samstag telefonisch geschehen und dann am Sonntag auf britische Einladung in London.

ZUSATZFRAGE HENZE: Trotzdem, es ist ja auffällig, dass die Europäer, denen man bisher die Rolle des Brückenbauers, des Maklers, (eingeräumt hatte) dessen, wer in schwierigen Momenten versucht hat, die Gesprächsfäden aufrechtzuerhalten , jetzt nicht mehr dabei sind. Wird diese Brückenbauerfunktion, diese Mittlerfunktion, im Moment nicht gebraucht oder ist sie möglicherweise jetzt auch durch die Zuspitzung im Syrien-Konflikt durch die Haltung Frankreichs und Großbritanniens von russischer Seite ausdrücklich nicht erwünscht worden?

DR. SCHÄFER: Ich glaube, Herr Henze, mich jetzt weiter zu der Frage auszuquetschen, warum die beiden Großen, nämlich Washington und Moskau, dieses Format und kein anderes gewählt haben, bringt uns nicht entscheidend weiter. Das müssten Sie im Zweifel sonst in Washington und in Moskau nachfragen.

Dass wir für uns in Anspruch nehmen, eigentlich mit allen Mächten, die Einfluss auf die Lage in Syrien haben, gute, vielleicht sogar bessere Beziehungen als viele andere zu haben, das stimmt. Der Umstand, dass Deutschland morgen in Lausanne nicht dabei ist, heißt ja nicht, dass wir die Hände in den Schoß legen würden. Herr Steinmeier wird heute noch einmal mit dem VN-Sonderbeauftragten de Mistura telefonieren. Auch das dient natürlich der Vorbereitung der Gespräche von Lausanne. Sie wissen, dass Herr de Mistura mit deutscher Unterstützung in der letzten Woche Vorschläge für einen Umgang mit der katastrophalen Lage in Ost-Aleppo gemacht hat. Herr Steinmeier wird heute auch noch mit dem Chef der syrischen Opposition, Herrn Hidschab, telefonieren. Es gibt jede Menge Absprachen mit unseren amerikanischen Partnern. Ob es darüber hinaus auch noch Kontakte mit Moskau gibt, das kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.

Was ich eigentlich nur sagen möchte, ist: Nicht dabei zu sein, heißt überhaupt nicht ausgeschlossen zu sein oder sich nicht weiter an den Bemühungen um eine Lösung zu beteiligen.

FRAGE ENGELKE: Herr Dr. Schäfer, was stimmt Sie in Anbetracht der Bombardierungen gerade der vergangenen Tage und Wochen hoffnungsvoll, dass auch Russland Interesse an einer politischen Lösung des Konflikts hat?

DR. SCHÄFER: Sie haben Recht, wenn Sie mit Ihrer Frage andeuten, dass es angesichts der Entwicklungen der letzten Woche und des fortgesetzten Bombardements von Ost-Aleppo und der Belagerung von vielen hunderttausend Menschen nicht einfach ist, Hoffnungsschimmer zu erkennen. Die Lage ist schlecht, das kann man überhaupt nicht bestreiten. Aber dass es nach zehn Tagen von Schweigen zwischen Washington und Moskau an entscheidender Stelle, nämlich bei der Frage der Umsetzung der russisch-amerikanischen Vereinbarungen vom 9. September, jetzt wieder zu Gesprächen auf politischer Ebene zwischen den beiden Außenministern kommt, ist das glaube ich guten Gewissens sagen zu können tatsächlich ein Zeichen der Hoffnung und ein Zeichen dafür, dass beide Seiten eben nicht aufgeben, sondern miteinander darüber reden möchten, wie es weitergehen kann.

Dass gerade diejenigen dabei sein dürften, die, wie gesagt, auf Gruppen, die in Syrien kämpfen, unmittelbar Einfluss haben dürften, ist auch ein Zeichen dafür, dass die Gespräche konkret und hoffentlich konstruktiv verlaufen könnten.

FRAGE JUNG: Ich habe noch eine Lernfrage an Herrn Nannt: Ist der Einsatz der AWACS-Flugzeuge mit deutscher Beteiligung eigentlich nötig und notwendig?

Herr Schäfer, ist die NATO damit nun offiziell Kriegs- bzw. Konfliktpartei in Syrien?

NANNT: Herr Jung, wir hatten dieses Thema eigentlich schon ausführlich am Mittwoch besprochen und haben das da aus meiner Sicht eigentlich auch schon voll beantwortet. Natürlich ist der Einsatz notwendig. Es geht hier um ein Luftlagebild, zu dem die NATO-AWACS-Flieger beitragen. Es geht hier zum Beispiel vor allen Dingen darum, Zusammenstöße zu vermeiden; denn da gibt es natürlich unheimlich viele Flugbewegungen. Insofern ist das ein ganz wichtiger, entscheidender Beitrag. Wie gesagt, ansonsten würde ich noch einmal auf das Protokoll von Mittwoch verweisen; da steht es ausführlich drin, denn das ist hier sehr lange diskutiert worden.

DR. SCHÄFER: Die NATO liefert eine logistisch-militärische Dienstleistung für die Anti-ISIS-Koalition, an der sich Soldaten der Bundeswehr beteiligen werden, wenn der Deutsche Bundestag dem Vorschlag des Kabinetts von vorgestern folgt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Nannt, die Frage bezog sich darauf, ob es bisher keine AWACS-Flugzeuge in der Luft gab. Mein Stand war, dass die USA selbst immer noch doppelt so viele AWACS-Flugzeuge in der Luft haben wie Sie jetzt einsetzen wollen. Was soll der Einsatz also?

NANNT: Ich finde es interessant, Herr Jung, dass Sie das militärisch-operativ beurteilen wollen. Natürlich ist das ein Beitrag, der dort geleistet wird; ansonsten hätte man das nicht gemacht. Wie gesagt, das dient dazu, dass man dort insgesamt ein Luftlagebild hat, wichtige Daten bekommt und eine Entzerrung vornehmen kann. Gerade das war ja der Grund dafür, dass sich die NATO-Staaten insgesamt dazu entschlossen haben. Wie gesagt, jetzt gab es den Kabinettsbeschluss und nun warten wir den weiteren Mandatierungsprozess ab.

FRAGE ENGELKE: Zum Selbstmord von Dschaber al-Bakr. Herr Seibert, was ist die Haltung dazu, dass es dazu kommen konnte?

STS SEIBERT: Ganz grundsätzlich gesprochen: Wenn es in einer Justizvollzugsanstalt zum Selbstmord eines Häftlings kommt und das geschieht leider , dann ist das immer schlimm, dann ist etwas schiefgelaufen, dann sind Warnzeichen nicht frühzeitig erkannt worden, dann sind Fehleinschätzungen vorgenommen worden. In diesem Leipziger Fall al-Bakr kommt hinzu, dass mit dem Tod des Verdächtigen manches, was man aus möglichen Aussagen von ihm hätte erfahren können, nun nicht mehr wird erfahren können. Das macht die Arbeit der Ermittler schwieriger, denn die wollen natürlich an Hintermänner, an Verbindungen, an Radikalisierungswege herankommen.

Was in Leipzig geschehen ist, was dort im Rückblick falsch eingeschätzt worden ist, wird nun schnell und umfassend zu untersuchen sein. So hat es ja auch der Bundesinnenminister gefordert, und dieser Forderung schließt sich die Bundeskanzlerin ausdrücklich an.

ZUSATZFRAGE ENGELKE: Ich habe heute mal in Zeitungen geschaut, die nicht in Deutschland erscheinen, nämlich „Washington Post“ und „New York Times“, und da wird natürlich nicht zwischen Deutschland und Sachsen differenziert. Da steht dann so etwas wie „Selbstmord des Terrorverdächtigen erhöht Zweifel an deutschen Sicherheitsbehörden“. Die „Washington Post“ schreibt: „Eine Serie von Fehlern bei der Antiterrorpolizei besorgt Europäer“. Sind Sie besorgt, dass dadurch, wie die Dinge in Sachsen gelaufen sind, der Ruf Deutschlands Schaden nehmen kann?

STS SEIBERT: Ich möchte hier nicht das ausländische Medienbild kommentieren. Wichtig ist, dass wirklich gründlich untersucht wird: Was ist dort falsch gelaufen, was ist falsch eingeschätzt worden? Jetzt ist also Sachaufklärung wichtig, und dann kommt es darauf an, die Schlussfolgerungen daraus zu ziehen.

ZUSATZFRAGE ENGELKE: Was ja mitschwingt, ist die Frage, inwieweit Deutschland bzw. den deutschen Sicherheitsbehörden da noch vertraut werden kann.

STS SEIBERT: Erst einmal haben unsere Sicherheitsbehörden ja auch in diesem Fall durch eine sehr gute Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten überhaupt die Situation herbeiführen können, dass es gelungen ist, Herrn al-Bakr als einen Mann, der der Planung für eine schwere terroristische Tat zumindest verdächtig ist, zu identifizieren und ihn dann auch festzunehmen. Die deutschen Sicherheitsbehörden sind sehr gut aufgestellt, um diese Arbeit für unser aller Sicherheit zu leisten. Die Bundesregierung hat durch verschiedene Maßnahmen, die wir hier in den letzten Monaten auch immer wieder besprochen haben, ihr Instrumentarium, ihre Möglichkeiten, diesen Kampf zu führen, gestärkt, und ich denke, das sollten die Bürger wissen.

FRAGE NIESMANN: An das Justizministerium: Wie bewerten Sie die Vorgehensweise der Bundesanwaltschaft, die das Ermittlungsverfahren ja erst am Sonntag an sich gezogen hat? Es gab ja wohl auch vorher schon Hinweise in Sicherheitskreisen auf staatsgefährdende Straftaten. War das zu spät, und warum hat das eigentlich so lange gedauert? Ist es aus Ihrer Sicht akzeptabel, dass es so lange dauert, ehe Karlsruhe in der Sache aktiv wird?

DR. SCHOLZ: Vielen Dank. Ich denke, ich kann einfach noch einmal darstellen, wie sich der Sachverhalt abgespielt hat.

Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen frühestmöglich, nämlich am 9. Oktober, also letzten Sonntag, übernommen. Er hat das Bundeskriminalamt in Kooperation mit dem Landeskriminalamt Sachsen mit den Ermittlungen beauftragt. Der Beschuldigte wurde am 10. Oktober vernommen. Auch wenn der Generalbundesanwalt die Ermittlungen schon übernommen hatte, erfolgte die Aushändigung des Haftbefehls durch den Ermittlungsrichter, aufgrund dessen Haftbefehl die Festnahme erfolgte; das war hier das Amtsgericht Dresden.

Es ist so, dass hier ein Anfangsverdacht zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat § 89a Strafgesetzbuch vorlag. In diesen Fällen ist zunächst einmal die örtliche Staatsanwaltschaft für die Verfolgung zuständig. Der Generalbundesanwalt kann ein solches Verfahren übernehmen, wenn die besondere Bedeutung festgestellt wird. Bis zur Mitteilung der Menge und der Art des aufgefundenen Sprengstoffs, um den es hier ging, bestanden keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine besondere Bedeutung im Sinne der entsprechenden Vorschriften, sodass dann erst mit der Mitteilung dieser Erkenntnisse tatsächlich eine Straftat vorlag, die in die Verfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts fällt, sodass dieser dann die Ermittlungen übernommen hat.

FRAGE JORDANS: Man hört ja oft, dass die Untersuchungen erst abgeschlossen werden müssten, bevor man politische und praktische Schlussfolgerungen ziehen kann; aber der Kampf gegen den Terrorismus geht ja derweil weiter. Gibt es denn interimsmäßig irgendwelche Anweisungen oder Maßnahmen, die sofort herausgegeben bzw. unternommen werden, um ähnliche Vorfälle wie die in Chemnitz und in der JVA Leipzig zu verhindern?

DR. PLATE: Vielleicht ganz kurz: Eine Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums für Justizvollzugsangelegenheiten gibt es nicht; insofern kann ich über Vorschläge aus unserem Bereich, die thematisch mit dem Justizvollzug zu tun hätten, natürlich nicht berichten.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Bei der Festnahme ist ja auch etwas schiefgegangen. Ich glaube, da war auch das BKA involviert?

DR. PLATE: Nein.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Was sagen Sie dazu, Herr Scholz?

DR. SCHOLZ: Ich kann, was die Untersuchungshaft oder den Strafvollzug angeht, auch nichts dazu beitragen. Wie Sie wissen, erfolgt die Untersuchungshaft in Justizvollzugsanstalten der Länder. Was die Haftbedingungen und damit auch die Sicherheit der Untersuchungsgefangenen angeht, so sind dafür die Länder verantwortlich. Das richtet sich nach den entsprechenden Untersuchungshaftvollzugsgesetzen, die da einschlägig sind. Dazu kann ich also auch nichts beitragen.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Herr Scholz, ist es normal, dass ein Terrorverdächtiger einmal von Ermittlern vernommen wird und dann 48 Stunden lang gar nicht mehr?

DR. SCHOLZ: Das kann ich nicht beurteilen, da müssten Sie sich tatsächlich an die ermittelnden Behörden wenden. Grundsätzlich ist ja auch denkbar, dass der Beschuldigte keine weiteren Angaben mehr machen sollte. Ich weiß aber nicht, wie das im konkreten Fall war.

FRAGE JUNG: Zwei Lernfragen an Herrn Plate: Hatte der Bundesverfassungsschutz vor dem Zugriff auf den Verdächtigen, der jetzt tot ist, Kontakt mit diesem Mann?

DR. PLATE: Ob der Bundesverfassungsschutz vor dem Zugriff Kontakt mit diesem Mann hatte?

DR. PLATE: Ehrlich gesagt: Das sind ja nun Fragen, die weit in die operativen Details der Arbeit der Nachrichtendienste bzw. jedenfalls des Verfassungsschutzes hineinreichen und zudem noch das laufende Ermittlungsverfahren betreffen. Ich bitte um Verständnis, dass ich dazu hier presseöffentlich nun wirklich keine Auskunft erteilen kann.

ZUSATZFRAGE JUNG: Hatte der Bundesverfassungsschutz nach der Festnahme des Verdächtigen Kontakt zu diesem Verdächtigen?

DR. PLATE: Dafür gilt das Gleiche, Herr Jung.

FRAGE ENGELKE: Herr Dr. Scholz, Sie hatten gerade gesagt, für den Generalbundesanwalt sei die besondere Bedeutung abhängig von der Menge des Sprengstoffs. Wann war es der Fall, dass die Menge des Sprengstoffs so groß war, dass das eine besondere Bedeutung zur Folge hatte?

DR. SCHOLZ: Das hatte ich gesagt: Die Mitteilung über diese Erkenntnisse ist am letzten Wochenende an den Generalbundesanwalt gemacht worden, und entsprechend wurde dann das Ermittlungsverfahren übernommen.

ZUSATZFRAGE ENGELKE: Genau, das Ermittlungsverfahren wurde übernommen. Aber es geht ja um die Frage: Warum ist der Terrorverdächtige in Leipzig geblieben und warum hat der Generalbundesanwalt nicht veranlasst, ihn nach Karlsruhe fliegen zu lassen? Solche Bilder sehen wir ja manchmal in den Nachrichten da kommen dann sofort Hubschrauber, und dann wird der weggeflogen.

DR. SCHOLZ: Eine Verlegung des Beschuldigten in eine JVA in Karlsruhe oder in der Nähe oder Ähnliches war hier nicht beabsichtigt. Das hängt damit zusammen, dass eine mögliche Anklage in diesem Fall vor dem Oberlandesgericht Dresden hätte erfolgen müssen. Es ist vollkommen üblich, dass dann in diesen Fällen die Untersuchungshaft in räumlicher Nähe zu dem zuständigen Gericht vollzogen wird.

FRAGE SIEBERT: Dazu eine Nachfrage, Herr Scholz: Ich denke da jetzt zum Beispiel vermutlich so wie die Kollegin Engelke an die Bilder der Verhaftung der Tatverdächtigen der Sauerlandzelle, die damals aus dem Sauerland nach Bruchsal, Stuttgart oder wo immer das war hingeflogen worden sind. Hätte da nicht das gleiche Prinzip gelten müssen, hätte man die also nicht in NRW in Untersuchungshaft halten müssen? Wieso wird in solchen Fällen möglicherweise vielleicht können Sie das ja auch auflösen unterschiedlich verfahren?

DR. SCHOLZ: Bedauerlicherweise kann ich das, glaube ich, nicht auflösen, weil ich den Fall, den Sie genannt haben, nicht beurteilen kann. Ich weiß nicht, womit das zusammenhing. Es ist ganz generell so, dass es auf die örtliche Zuständigkeit des Gerichts ankommt. Dazu kann ich keine Auskunft geben.

Es ist so das kann ich vielleicht der Ergänzung halber noch sagen , dass auch im vorliegenden Fall beabsichtigt war, einen auf die aktuellen Ermittlungsergebnisse angepassten Haftbefehl beim Ermittlungsrichter des BGH zu erwirken. Für diesen Fall bzw. für die entsprechende Vorführung, die dann hätte stattfinden müssen, und die Aushändigung dieses Haftbefehls hätte der Beschuldigte in der Tat dem Ermittlungsrichter in Karlsruhe vorgeführt werden müssen. Er wäre dann aber wieder nach Sachsen verbracht worden.

ZUSATZFRAGE SIEBERT: Wenn es möglich ist, dass Sie uns zu diesen historischen Fällen noch etwas nachliefern, dann wäre ich dafür dankbar.

FRAGE KÖHLER: Zu einem völlig anderen Thema: Herr Schäfer, wie viele Fälle von Ausbeutung privater Hausangestellter in Diplomatenhaushalten in Deutschland in der Vergangenheit und aktuell sind dem Auswärtigen Amt bekannt, und welche Konsequenzen hatten diese Fälle?

Zweitens. Das Auswärtige Amt hat für solche Arbeitsverträge Mindeststandards festgelegt. Trotzdem gelingt es Arbeitgebern offenbar immer wieder, diese Mindeststandards zu umgehen. Gibt es Bemühungen oder Überlegungen im Auswärtigen Amt, durch Änderungen der bisherigen Regularien solchen Fällen zu begegnen?

DR. SCHÄFER: Ich danke Ihnen für die Fragen; das sind nämlich alles Themen, die unseren Kollegen im Auswärtigen Amt unter den Nägeln brennen. Da möchte ich zunächst einmal vorwegstellen, dass wir seit einigen Jahren ich würde fast sagen, seit vielen Jahren mit der NGO Ban Ying, die sich um diese Themen, nämlich den menschenwürdigen Umgang mit Angestellten in deutschen Diplomatenhaushalten, kümmern, sehr eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Ich weiß, dass Ban Ying vor Kurzem ich glaube, gestern oder vorgestern zu diesem Thema, das uns sehr wichtig ist, aus Anlass eines besonders bemerkenswerten und auch traurigen Einzelfalls eine Pressekonferenz abgehalten hat.

Wir halten den Schutz der Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland generell für ganz wichtig, und es ist völlig selbstverständlich, dass wir unter den Bedingungen des Völkerrechts und des Gesandtschaftsrechts alles dafür tun wollen, dass diese Mindeststandards, die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland selbstverständlich sind, auch in Diplomatenhaushalten gelten. Das ist dort anders als bei gewöhnlichen Arbeitsverträgen, weil Diplomaten in Deutschland wie überall sonst auf der Welt nach den Regeln der Wiener Diplomatenrechtskonvention das Recht haben, diplomatisches Hauspersonal mitzubringen und hier in Deutschland zu beschäftigen.

Weil ausländische Diplomaten in Deutschland wie auch überall sonst auf der Welt aus grundsätzlichen Erwägungen nicht jedenfalls nicht ohne Weiteres der deutschen Rechtsordnung unterliegen, müssen wir Sonderregelungen finden, damit wir sicherstellen können, dass die Arbeitsverhältnisse in den Haushalten von ausländischen Diplomaten so sind, wie sie sein sollen. Das tun wir seit vielen Jahren, indem wir uns darum bemühen, mit den Hausangestellten die in aller Regel Deutschland nicht gut kennen, die die Sprache nicht können, die aus völlig anderen kulturellen und sozialen Lebenswirklichkeiten kommen bei der Aushändigung ihrer Aufenthaltspapiere im Auswärtigen Amt zu sprechen und sie darüber aufzuklären, dass sie in Deutschland Rechte haben, dass es hier Mindeststandards gibt und dass sie einen Anspruch darauf haben, diese Mindeststandards dann auch bei ihrem Arbeitgeber, einem ausländischen Diplomaten, durchzusetzen. Dafür gibt es auch Protokollrichtlinien, die wir allen in Deutschland akkreditierten Diplomaten zugänglich machen, wobei wir darauf hinweisen, dass wir deren Einhaltung erwarten.

Wenn, wie in dem Falle einer ghanaischen Staatsangehörigen, uns bekannt wird oder Ban Ying bekannt wird oder der Öffentlichkeit bekannt wird, dass diese Mindeststandards nicht eingehalten werden, dann ist es ein Ding der Selbstverständlichkeit, dass sich das Auswärtige Amt mit diesem Fall befasst und dass es Kontakt aufnimmt mit der Botschaft bzw. dem Botschafter oder der Botschafterin des Diplomaten, um den es geht und zwar mit dem Ziel, vernünftige Lösungen hinzubekommen, die tatsächlich diese Mindeststandards sicherstellen. Wir machen das zunächst mit dem Versuch, sich gütlich miteinander zu einigen, also gewissermaßen zwischen Arbeitnehmer in diesem Fall der ghanaischen Arbeitnehmerin und dem Arbeitgeber, dem Diplomaten zu verhandeln. Das hat nun leider in diesem Fall zu keinen durchschlagenden Ergebnissen geführt. Deshalb sind wir da weiter dran, deshalb werden wir Kontakt mit der Botschaft aufnehmen und deshalb werden wir auch nicht locker lassen und werden weiter sehr stark darauf hinwirken, dass so etwas wie das, was jetzt auch öffentlich bekannt geworden ist und was Ban Ying öffentlich gemacht hat, nicht geschieht.

Sie haben gefragt: Welche Fälle gibt es? Uns sind zurzeit keine weiteren Fälle bekannt, in denen tatsächlich der Vorwurf einer Körperverletzung erhoben worden ist. Es gibt aber Fälle um die wir uns auch jetzt und hier kümmern , in denen wir das Gefühl haben, dass die Mindeststandards nicht bzw. jedenfalls nicht in vollem Umfang umgesetzt werden. Es ist, wie gesagt, ein Ding der Selbstverständlichkeit, dass wir uns darum bemühen, das hinzubekommen.

Eine allerletzte Bemerkung: Wenn wirklich kein anderes Mittel geeignet ist, um das Problem zu lösen, dann würden wir als Ultima Ratio auch nicht davor zurückschrecken, einen Diplomaten oder eine Diplomatin, der oder die sich in Deutschland so verhält, dass die Mindeststandards in eklatanter Weise verletzt werden, zur unerwünschten Person, zu einer Persona non grata, zu erklären mit der Folge, dass diese Person entweder das Land zu verlassen oder sich in vollem Umfang der deutschen Rechtsordnung zu unterwerfen hätte mit all den Folgen, die dies sozialrechtlich, strafrechtlich oder sonst wie hätte.

ZUSATZFRAGE KÖHLER: Sie sprachen von einem bedauerlichen Einzelfall. Ban Ying spricht davon, dass im Moment noch drei weitere Fälle in Mediation beim Auswärtigen Amt sind. Ich wüsste jetzt gern, ob Sie sagen können, wie häufig solche Fälle in der Vergangenheit vorkamen.

DR. SCHÄFER: Wir hatten in den vergangenen Jahren wenige, aber dafür ziemlich außergewöhnliche Fälle. Ich kann bestätigen das habe ich, meine ich, gerade eben schon getan , dass es zurzeit drei Fälle gibt, in denen wir uns darum bemühen, vernünftige Lösungen zu finden. Es gibt mehrere Hundert ich habe die Zahl jetzt nicht dabei Arbeitsverträge von Menschen Frauen und Männern , die in Diplomatenhaushalten auf dieser völkerrechtlichen Grundlage tätig sind. Zurzeit haben wir drei laufende Fälle. Ich überlasse es Ihnen, zu sagen, ob das relativ viel oder relativ wenig ist. Ich kann nur sagen: Jeder einzelne Fall ist uns wichtig. Wir werden keinen einzigen Fall, der dem Auswärtigen Amt bekannt wird, einfach so laufen lassen, sondern wir werden alles tun, was im Rahmen des Völkerrechts und unserer Rechtsordnung in unserer Macht steht, um diese Mindeststandards durchzusetzen.

FRAGE DR. RINKE: Zwei kurze Nachfragen: Ist es schon einmal vorgekommen, dass das Auswärtige Amt jemanden aus diesen Gründen zur unerwünschten Person erklärt hat? Können Sie sagen, ob es eine regionale Häufung gibt? Sind Botschaften bestimmter Regionen besonders anfällig für solche Verletzungen?

DR. SCHÄFER: Ich meine, es hat noch keinen Fall gegeben, in dem jemand deswegen tatsächlich zu einer unerwünschten Person erklärt worden ist. Es hat diese Drohung gegeben, die dann, wenn ich mich recht entsinne, zu den richtigen, nämlich von uns gewünschten, Folgen geführt hat.

Bei so wenigen Fällen wie denen, von denen wir jetzt sprechen drei Fälle , wäre es, denke ich, gefährlich auf Regionen hochzurechnen. Das ist so oder so nicht repräsentativ. Aber Sie können sich denken, dass die Fälle eher aus Regionen kommen, in denen man weniger Verständnis für das Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer sozialen Marktwirtschaft mitbringt, wie wir es im Westen, in Deutschland zum Glück kennen.

FRAGE MÖSSBAUER: Herr Gauck hat in Bezug auf einen Nachfolger gesagt, dass der Bundespräsident nicht zwangsläufig ein Christ sein müsse. Im Gegenteil, er hat auch einen Muslim nicht ausgeschlossen. Deswegen die Frage an Herrn Seibert, Herrn Dr. Schäfer und Herrn Dr. Plate: Wie sehen die Kanzlerin bzw. die Minister das? Wäre ein Muslim als Bundespräsident gut für Deutschland?

STS SEIBERT: Danke für die Frage. Sie werden von mir keinerlei Beitrag zur Personaldiskussion um die Nachfolge von Bundespräsident Gauck hören.

ZUSATZFRAGE MÖSSBAUER: Aber grundsätzlich, was die Religionszugehörigkeit angeht?

STS SEIBERT: Erstens kommentiere ich aus Respekt vor dem Amt des Bundespräsidenten seine Aussagen nicht. Zweitens mache ich dazu keine.

ZUSATZ MÖSSBAUER: Die Kollegen?

DR. SCHÄFER: Ich kann mich in diesem Fall Herrn Seibert nur anschließen.

DR. PLATE: Für mich gilt das Gleiche.

FRAGE DR. ZWEIGLER: Zwei Fragen zum Fall Kaiser’s Tengelmann an das Bundeswirtschaftsministerium: Ich wüsste erstens gern, wie der Minister das Scheitern der Rettungsgespräche für das Unternehmen beurteilt. Hat er, zweitens, eine Vorstellung oder einen Vorschlag, wie es jetzt in diesem Fall weitergehen soll?

DR. AUDRETSCH: Der Minister hat sich dazu ja schon geäußert und gesagt, dass es erschütternd für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wäre, wenn es zu einem Scheitern käme. Ich sage es ganz bewusst im Konjunktiv. Er hat nochmals an die Beteiligten appelliert, sich ernsthaft darum zu bemühen, eine tragfähige Lösung für die Zukunft der knapp 16 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden.

Zu allem anderen kann ich nur sagen, dass wir abwarten müssen, was final bei den Gesprächen herauskommt. Die Beteiligten haben sich eine Frist bis zum 17. Oktober gesetzt. Wir sehen es so, dass die Verantwortung jetzt erst einmal bei den Beteiligten liegt.

ZUSATZFRAGE DR. ZWEIGLER: Gibt es für den Fall des Scheiterns möglicherweise eine Einladung des Ministers zu einem Gespräch an seinem Tisch? Es wurde auch die Forderung nach einem Moderator in diesem Fall erhoben. Bisher sitzen ja bestimmte Handelskonzerne mit bestimmten Interessen an einem Tisch, sodass man sich eine Lösung in der Tat sehr schwer vorstellen kann.

DR. AUDRETSCH: Ich kann nur das noch einmal sagen, was ich Ihnen gerade schon gesagt habe. Der Minister hat appelliert und sieht insofern die Verantwortung nun erst einmal bei den Beteiligten. Über hypothetische Fragen, wie die Gespräche am Ende ausgehen könnten, kann ich hier vorab nicht spekulieren.

FRAGE DR. RINKE: Dann werde ich versuchen, die Frage anders zu stellen: Wäre der Minister bereit, sich erneut persönlich in diesem Konfliktfall zu engagieren, falls die Gespräche nicht vorankommen?

DR. AUDRETSCH: Das, was ich gesagt habe, würde ich Ihnen jetzt auch nur noch einmal in einer anderen Form vortragen. Im Moment liegt die Verantwortung bei den Beteiligten. Wir warten ab, was dabei herauskommt. Sobald wir dazu mehr wissen, können wir auch wieder mehr dazu sagen.

FRAGE DR. ZWEIGLER: Ich möchte es gern noch beim Bundesarbeitsministerium probieren. Denken Sie präventiv schon einmal über eine Soziallösung, eine Auffanggesellschaft etc. nach? Es geht in diesem Fall ja um 16 000 Jobs.

KÜCHEN: Das wäre jetzt verfrüht. Wir müssen jetzt wirklich abwarten. Es gilt zu schauen, ob sich die beteiligten Unternehmen doch noch einigen können.

FRAGE LEHMANN: Zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen: Es heißt, die Verhandlungen stünden jetzt vor einem Durchbruch oder der Durchbruch sei geschafft. Kann das Kanzleramt dies bestätigen?

Konkret: Hat man sich auf den Vorschlag des Bundes geeinigt, die Sozialgesetzgebund zu regionalisieren? Das heißt, sollen die Länder Abweichungsrechte für Art und Umfang von Leistungsgewährungen im Sozialbereich Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe erhalten?

STS SEIBERT: Die Gespräche zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen werden heute Morgen seit so meine ich 10.30 Uhr in einer Runde der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten im Kanzleramt fortgesetzt. Ich habe keine aktuelle Information, ob dieses Treffen derzeit noch läuft oder nicht. Ich müsste Sie dazu leider an andere verweisen.

Sicher ist: Es geht in dem Treffen heute Morgen erstens darum, die grundsätzliche Einigung im Spitzentreffen der vergangenen Nacht zum System des Länderfinanzausgleichs zu konsentieren. Zweitens geht es darum, weitere strukturelle Reformen auf den Weg zu bringen, um eine bessere Aufgabenerledigung im Bundesstaat zu erreichen.

Ich will hier darüber hinaus während noch laufender Gespräche nicht in Einzelheiten gehen.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, gegebenenfalls Herr Plate, zum subsidiären Schutz: Wir sprechen hier häufig über Aleppo. Wir rechtfertigt es die Bundesregierung gegenüber Flüchtlingen aus Aleppo, die es vergangenes Jahr nach Deutschland geschafft haben, dass diesen Menschen jetzt verwehrt wird, ihre Familien aus dieser Stadt nachzuholen? Sie selber sprechen davon, dass dort Gräueltaten und barbarische Akte passieren. Wie passt das zusammen?

STS SEIBERT: Grundsätzlich ist es nicht Sache der Bundesregierung, in Einzelfällen über die Form des Schutzes, den jemand hier genießt, zu befinden, sondern das wird auf Grund der gültigen Rechtslage von den dafür zuständigen Stellen getan. Das ist keine Sache der Bundesregierung.

ZUSATZ JUNG: Sie könnten so wie vergangenes Jahr sagen, dass es dafür pauschal Asyl gibt. Herr Plate, es ist doch richtig: Wenn es ein Mensch aus Aleppo jetzt nach Deutschland schaffen und sagen würde, er kommt aus einem Bürgerkriegsgebiet, dann bekäme er nur subsidiären Schutz. So ist es ja, richtig?

DR. PLATE: Nein, es ist nicht so. Das ist immer eine Frage der Prüfung im konkreten Einzelfall auf Grundlage, erstens, der geltenden Rechtslage, die sich aus dem deutschen Recht, dem Europa- und dem Völkerrecht ergibt. Zum Zweiten hängt das natürlich vom konkreten Einzelfall und Einzelschicksal ab.

Es ist relativ kompliziert, aber ich versuche, es noch einmal ganz einfach, jedenfalls ganz grob, darzustellen:

Flüchtlingsschutz bekommt man dann, wenn man verfolgt ist politisch oder anderweitig. Wenn man kommt und ein Bürgerkriegsschicksal vorträgt, aber nicht zusätzlich Verfolgung das betrifft nach Beobachtung des BAMF die Mehrzahl der Fälle, aber überhaupt nicht alle , dann sieht das Gesetz dafür sogenannten subsidiären Schutz vor.

Nur noch einmal zum Verständnis: Subsidiärer Schutz ist kein schlechter Schutz oder wie ich es gehört habe Schutz zweiter oder dritter Klasse, sondern es ist ein vollwertiger Schutztitel. Er ist ebenso befristet wie der Flüchtlingsschutz, zwar etwas kürzer ein Jahr statt drei Jahren , aber er wird immer, wenn sich die Bedingungen nicht wesentlich verändert haben, relativ unproblematisch verlängert. Das, was man teilweise lesen kann: „Die müssen alle nach einem Jahr zurück“ oder Ähnliches, ist also schlicht und einfach unzutreffend.

Nicht alle bekommen subsidiären Schutz, sondern das hängt vom konkreten Schicksal im Einzelfall ab. Wenn Sie sich die Zahlen anschauen ich habe sie jetzt nicht alle dabei , dann sehen Sie, dass im Moment überwiegend subsidiärer Schutz dabei herauskommt. Aber „überwiegend“ bedeutet absolut nicht „vollständig“. Immer noch erhalten zwischen 20 und 30 Prozent Flüchtlingsschutz die genaue Zahl müsste ich nachschlagen , weil es eben unterschiedliche Schicksale gibt.

Vielleicht noch zu dem Sachverhalt, den Sie vorgetragen haben: „Die Familie aus Aleppo kann nicht nachgeholt werden.“ Man muss natürlich zwischen denjenigen differenzieren, die sowieso Flüchtlingsschutz erhalten haben für diese gilt die Familiennachzugsmöglichkeit nach wie vor ganz uneingeschränkt , und denjenigen mit subsidiären Schutz, für die sie nicht gilt. Aber es ist auch ein Irrglaube, davon auszugehen, dass die Familien jetzt alle in Aleppo sind. Das betrifft sehr viele Fälle, in denen die Familie vorher sowieso schon in einem Drittstaat war, sodass die Familie, wenn sie denn nachgeholt werden könnte, sowieso nicht aus Aleppo, sondern aus einem ganz anderen Staat nachgeholt würde.

Es ist also ein erhebliches Maß an Differenzierung geboten, wenn man darüber zutreffend berichten will.

Das ist es, was ich dazu zu sagen habe. Im Übrigen würde ich auf die Ausführungen von Herrn Weise und dem Minister am Mittwoch dieser Woche verweisen wollen. Dort war das ja auch Gegenstand.

ZUSATZFRAGE JUNG: Darauf habe ich mich bezogen. Wenn es ein Mensch aus Aleppo hierherschafft, muss er dann nicht nur angeben: „Ich bin jetzt in Aleppo gewesen“, sondern auch schon: „Ich bin da auch verfolgt worden“?

Herr Schäfer, können Sie uns sagen, wie viele Menschen aktuell versuchen, Familien aus Aleppo nach Deutschland nachzuholen?

DR. SCHÄFER: Nein, das kann ich nicht sagen. Ich habe die Zahl nicht parat. Das weiß ich nicht.

ZUSATZFRAGE JUNG: Könnten Sie es nachreichen?

DR. SCHÄFER: Ich weiß nicht, ob sich das statistisch ermitteln lässt. Wenn ja, dann selbstverständlich.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Seibert, CETA-Gegner haben gestern 373 000 Unterschriften von Bürgern, die CETA ablehnen, beim Pförtner des Kanzleramtes abgegeben. Wo sind diese Unterschriften jetzt gelandet?

STS SEIBERT: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich nehme an, in dem dafür zuständigen Referat. Aber das werde ich gern herausfinden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wird sich die Kanzlerin mit diesen Unterschriften und dieser Aktion befassen?

STS SEIBERT: Die Tatsache, dass 373 000 Unterschriften abgegeben wurden, ist der Bundeskanzlerin natürlich bekannt. Wie soll sie sich mit den Unterschriften befassen? Soll sie sie einzeln anschauen? Ich denke, nicht.

ZUSATZFRAGE JUNG: Beeindruckt die Zahl die Kanzlerin?

STS SEIBERT: 373 000 ist eine hohe Zahl. In einer Bevölkerung von 82 Millionen ist es doch wieder relativ.

Zur Podcastversion

Podcast mit Interviewfolgen

Podcast mit Aufzeichnungen der BPK

Diskutiere und Kommentiere im Forum!
Werdet Unterstützer unserer Arbeit & verewigt euch im Abspann!
Wer mindestens 20€ gibt, wird im darauffolgenden Monat am Ende jeder Folge als Produzent gelistet.
Jung & Naiv
IBAN: DE85 4306 0967 1047 7929 00
BIC: GENODEM1GLS
BANK: GLS Gemeinschaftsbank