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Bundesregierung für Desinteressierte: Komplette BPK vom 11. Januar 2017

Respekt yourself! ► BPK vom 11. Januar 2017

Themen: Reise des Bundesaußenministers nach Kolumbien, Kabinettssitzung (Ausbildungsunterstützung für die Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte, Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der UN-Mission MINUSMA, Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen, Maritime Agenda 2025, Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016, migrations- und integrationspolitische Jahresbilanz), Telefonat zwischen der Bundesministerin für Arbeit und Soziales und ihrem griechischen Amtskollegen, Fund von Briefen mit verdächtigem Inhalt in mehreren deutschen Gerichtsgebäuden, israelische Siedlungspolitik, Verlegung von US-amerikanischen Panzern nach Polen im Rahmen der Operation „Atlantic Resolve“, geplante Veranstaltung in Koblenz, Staatsakt zu Ehren des verstorbenen Bundespräsidenten a.D. Prof. Dr. Roman Herzog, Strafzahlungen von VW in den USA im Zusammenhang mit der Manipulation von Dieselfahrzeugen, Steuerprozess gegen den ehemaligen Geheimagenten Werner Mauss
Kabinettsthemen ab 3:45

Naive Fragen zu:
Bundeswehr-Mandatsverlängerung Irak
– was ist das Exitszenario? (15:55 min)

Bundeswehr-Mandatsverlängerung Mali
– was ist das Exitszenario? (ab 18:15 min)
– was für Mittel steckt das Auswärtige Amt in Mali?
– Herr Nannt, wird aus der Ausbildungsmission nun eine Kampfmission mit den Kampfhubschraubern?
– wie viele Hubschrauber? (28:27 min)

Seeschifffahrt (ab 29:10 min)
– Nur 339 Schiffe fahren noch unter deutscher Flagge über die Weltmeere. Das geht aus Zahlen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie hervor. Das ist ein historischer Tiefstand. Plant ihr Ministerium dagegen was zu tun? wenn ja, was?

Flüchtlingszahlen (ab 34:45 min)
– sind 280.000 Asylsuchende im Jahr 2016 der Kanzlerin noch zu viel oder ist die Zahl jetzt okay? (ab 37:05 min)
– soll die Zahl durch „Steuerung und Ordnung“ noch weiter reduziert werden?

Israel (ab 46:30 min)
– der Sprecher des israelischen Außenministerium, Emmanuel Nashon, hat Ihre Aussagen von letzter Woche zu Ostjerusalem empört zur Kenntnis genommen. u.a. stelle er klar: “Die vereinte Stadt Jerusalem, und im Herzen die Altstadt und das Jüdische Viertel werden für immer die Hauptstadt des jüdischen Volkes sein.“ Die Bundesregierung bewertet das Jüdische Viertel und die Klagemauer (die sich ja in Ostjerusalem befinden) anders als Israel nicht als israelisches Territorium, richtig?
– plant die Bundesregierung die deutsche Botschaft nach Jerusalem zu verlegen?

US-Truppenverlegung durch Deutschland (ab 49:30 min)
– zur Verlegung von amerikanischen Panzern nach Polen, bei der die Bundeswehr ja aktuell mithilft: Wie viele Mann sind da aktuell eingesetzt und helfen den Amerikanern, die Panzer usw. gen Polen zu schaffen?
– ist Deutschland Teil der Operation “Atlantic Resolve” oder wie kommts dass man da mithilft, wenn’s keine NATO-Mission ist?

Geheimfonds im Kanzleramt (ab 56:50 min)
– m Steuerprozess gegen den Ex-Geheimagenten Werner Mauss hat der ehemalige Staatsminister im Kanzleramt, Herr Schmidbauer, die Existenz eines Geheimfonds bestätigt. Daraus habe Herr Mauss seine Operationen finanziert. Das Geld sei intern als internationale Reserve bezeichnet worden und von anderen Staaten eingezahlt worden. Mich würde interessieren: Gibt es diesen Geheimfonds im Kanzleramt immer noch?
– Unabhängig von der Zeugenaussage: Gibt es einen oder mehrere Geheimfonds im Kanzleramt, oder gibt es irgendeine andere Art von Reserven, wo andere Staaten einzahlen, von denen die Kanzlerin weiß?

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 11. Januar 2017:

VORS. WELTY eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS SEIBERT sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
DR. SCHÄFER: Meine Damen und Herren, ich würde Ihnen gerne mitteilen, dass Herr Steinmeier morgen am späten Nachmittag zu einer Reise über den großen Teich nach Kolumbien aufbrechen wird. Sie können sich vielleicht denken, in welchem Kontext diese Reise steht: Es geht darum, auch noch einmal ganz ausdrücklich die langjährige und nachdrückliche deutsche Unterstützung für den Friedensprozess in Kolumbien zum Ausdruck zu bringen und auf der Reise aus erster Hand Informationen über den Stand der Dinge zu bekommen.

Sie wissen sicherlich, dass sich Deutschland schon seit mehr als einem ganzen Jahrzehnt für den Frieden in Kolumbien engagiert. Seit 2015 gibt es dafür auch einen Sondergesandten des Außenministers, den Abgeordneten des Deutschen Bundestags Tom Koenigs, der für den und mit dem Außenminister sowie für die Bundesregierung gerade die letzten Etappen des Friedensabkommens der kolumbianischen Regierung mit der FARC sehr eng begleitet hat. Wir sind froh und zufrieden über die Entwicklungen. Die sind ja auch, wie Sie alle wissen, in diesem Jahr mit dem Friedensnobelpreis für den Staatspräsidenten Kolumbiens, Herrn Santos, gewürdigt worden. Jetzt kommt man so langsam in die sehr wichtige und immer noch entscheidende Phase der Umsetzung der Friedensabkommen mit der FARC, damit der Frieden tatsächlich tragfähig wird.

Wir wollen auf dieser Reise unsere Unterstützung für den Friedensprozess zum Ausdruck bringen, aber uns, wie gesagt, auch ein Bild davon machen, wie das aussieht. Deshalb ist geplant, sofern das Wetter es zulässt, dass Herr Steinmeier dann auch in eine der etwa zwei Dutzend Entwaffnungszonen für die FARC reisen wird, um sich einmal anzuschauen, wie das tatsächlich aussieht. Er wird natürlich mit seiner kolumbianischen Amtskollegin sprechen, gleich am Freitagmorgen. Er wird den kolumbianischen Staatspräsidenten treffen. Er wird die von mir angesprochene Reise in die Entwaffnungszone Mesetas vornehmen und wird dann am Nachmittag eine Auftaktveranstaltung mitmachen, mit der ein deutsch-kolumbianisches Projekt, nämlich ein deutsch-kolumbianisches Friedensinstitut, auf den Weg gebracht werden soll. Das läuft alles unter dem Motto „Wer Frieden will, braucht Mut“. Dann wird es leider schon am Freitagabend kolumbianischer Zeit wieder zurück nach Berlin gehen. Vielen Dank.

STS SEIBERT: Guten Tag, meine Damen und Herren! Außenpolitisch beginnt auch mein Bericht aus dem Kabinett, das heute ein sehr dichtes Programm hatte.

Es beginnt mit zwei Beschlüssen zur Fortsetzung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr, beide natürlich unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Deutschen Bundestags.

Der erste befasst sich mit der Ausbildungsunterstützung für die Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte. Dieses Mandat soll bis zum 31. Januar 2018 verlängert werden. Die Personalobergrenze liegt weiterhin bei 150 Soldatinnen und Soldaten. Sie wird nicht verändert, ebenso wenig wie der Einsatzraum des deutschen Kontingentes im Nordirak.

Seit Anfang 2015 beteiligen sich deutsche Streitkräfte an dieser Ausbildung. Wenn man einmal an diese Entscheidung zurückdenkt, die ja durchaus etwas Neues war, dann kann man über den Verlauf der letzten zwei Jahre sicherlich sagen, dass sich herausgestellt hat, dass das damals eine richtige und eine verantwortungsvolle Entscheidung war. Seit Beginn der internationalen Bemühungen im Kampf gegen den IS konnte dessen Vormarsch im Irak aufgehalten werden, und die territoriale Kontrolle, die der IS ausübt, konnte auf wenige Kerngebiete zurückgedrängt werden. Im Norden des Landes ist es den Sicherheitskräften des Irak mit Unterstützung der internationalen Allianz inzwischen gelungen, den IS wesentlich zu schwächen. Der Ansatz, irakische Kräfte durch Ausbildung und Ausrüstung zum Kampf gegen den IS zu befähigen, ist also wirksam, und die deutsche Unterstützung hat zu diesem Fähigkeitsaufbau und zu diesen militärischen Erfolgen in der Region erheblich beigetragen.

Schwerpunkt der deutschen Ausbildungsunterstützung bleiben die Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak. Gleichzeitig sollen nach Möglichkeit auch irakische Streitkräfte bedarfsorientiert noch stärker in die Ausbildung eingebunden werden.

Wie immer gilt: Sollten während des Mandatszeitraums Veränderungen an der Lage vor Ort eintreten, sollten sie andere Schwerpunktsetzungen erfordern oder sollten sich zusätzliche deutsche Bündnisverpflichtungen im Rahmen des NATO-Engagements ergeben, dann wären die Rahmenbedingungen für das deutsche Engagement erneut zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Das bringt mich zu der zweiten Mission, die laut Beschluss der Bundesregierung von heute verlängert werden soll. Das betrifft die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der UN-geführten sogenannten Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali, kurz MINUSMA. Die deutsche Beteiligung daran soll zunächst bis zum 31. Januar 2018 fortgesetzt werden. Die Personalobergrenze wird allerdings angehoben, und zwar von derzeit 650 Soldaten und Soldatinnen auf 1000.

Deutschlands Einsatz für die Stabilisierung Malis so kann man es wohl nennen ist eigentlich ein Musterbeispiel für den vernetzten deutschen Ansatz, den wir da pflegen. Das heißt, das BMVg mit seinen Mitteln, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit wirken zusammen. Es gibt sicherheitspolitische Maßnahmen, es gibt außenpolitische Maßnahmen, und es gibt ein umfangreiches entwicklungspolitisches Engagement. Schwerpunkte sind die Landwirtschaft, die Wasser- und die Sanitärversorgung. Es gibt die politische Begleitung des Friedensprozesses und den Einsatz von Mitteln der Krisenprävention. Es gibt das Ausstattungsprogramm für die malischen Streitkräfte sowie auch für die malische Polizei. Das alles wirkt zusammen, und das alles ist der berühmte vernetzte deutsche Ansatz, der dort auch wirksam ist.

Die Stabilisierung Malis bleibt Schwerpunkt unseres deutschen Engagements in der Sahelregion, und das bleibt eine zentrale Aufgabe unserer Afrikapolitik. Wenn wir dort Erfolg haben, so hat das Auswirkungen nicht nur auf Mali, sondern auch auf die Lage im weiteren Raum, in Libyen und auf die regionalen Nachbarn.

Derzeit ist es so, dass der begonnene Friedensprozess weiterhin durch Terroristen oder ihnen nahestehende Gruppen behindert wird und dass die Sicherheit im Norden Malis durch Terror und Kriminalität beeinträchtigt ist. Die malischen Streitkräfte haben noch nicht die ausreichenden Fähigkeiten, um diesen Herausforderungen zu begegnen. Das heißt, es bleibt notwendig, sie dazu zu befähigen. Die Unterstützung des Friedensprozesses in Mali durch die internationale Gemeinschaft bleibt auch mit Blick auf die Stabilität der gesamten Sahelzone von sehr großer Bedeutung.

Zum Inhalt des Mandats: Sie wissen, dass der deutsche militärische Beitrag schon im letzten Jahr um Aufklärungsfähigkeiten erweitert worden ist, die dort tatsächlich einen wichtigen Beitrag zur Stärkung eines sicheren Umfelds leisten. Jetzt beabsichtigt die Bundesregierung, frühestens ab März dieses Jahres Transport- und Kampfhubschrauber in diesen Einsatz zu entsenden. Sie wissen, dass dort durch den Abzug der niederländischen Hubschrauber eine Lücke entstanden ist. Die schließt Deutschland durch diesen Einsatz von Transport- und Kampfhubschraubern. Diese Lücke hätte sonst die Handlungsfähigkeit von MINUSMA beeinträchtigt und auch die Sicherheit unserer eigenen Soldaten gefährdet. Diese Ergänzung durch den Hubschraubereinsatz ist zeitlich befristet. Sie wird also, wie gesagt, helfen, die Wirksamkeit von MINUSMA insgesamt zu erhalten.

So viel zu diesen beiden Mandatsverlängerungen, die, noch einmal gesagt, unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Deutschen Bundestages stehen.

Das Kabinett hat heute außerdem einen so heißt er offiziell Gesetzentwurf zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen beschlossen. Frau Schwesig hat hier in der Bundespressekonferenz ich glaube, um 11 Uhr schon sehr ausführlich darüber berichtet. Ich mache es deswegen kurz: Es ist dieser Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, die bestehende Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen zu beseitigen. Es sind vielerlei Maßnahmen dazu schon in der Vergangenheit getroffen worden. Ich nenne einmal die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, die Geschlechterquote für Aufsichtsräte, die Neuregelung zur Pflegezeit und Familienpflegezeit, das ElterngeldPlus sowie auch den Ausbau und die qualitative Verbesserung der Kindertagesbetreuung. Das alles kann wesentlich zur Reduzierung der Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern beitragen. Nun soll dieses Gesetz einen weiteren Beitrag leisten.

Das Ziel ist es, wie der Name schon sagt, die Transparenz von Entgeltregelungen und Gehaltsstrukturen zu fördern, damit man unmittelbare oder auch mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts beseitigen kann. Deswegen sieht dieser Gesetzentwurf einen individuellen Auskunftsanspruch vor, den die Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten haben sollen. Gleichzeitig wird die Rolle des Betriebsrats bei der Erfüllung dieses Auskunftsanspruchs gestärkt. Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, ihre Entgeltstrukturen zu überprüfen. Unternehmen, die mehr als 500 Beschäftigte haben und die nach dem Handelsgesetzbuch lageberichtspflichtig sind, also Kapitalgesellschaften, müssen künftig regelmäßig über ihre Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung und zur Entgeltgleichheit von Männern und Frauen berichten.

Wichtig ist uns, dass mit diesen Gesetzentwurf die Sozialpartnerschaft und die Verbreitung von Tarifverträgen weiter gestärkt werden soll. Studien zeigen nämlich ganz klar, dass dort, wo Tarifverträge gelten und Betriebsräte mitbestimmen, der messbare Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern deutlich geringer ist als im Durchschnitt.

Der nächste Punkt war die Maritime Agenda 2025. Für eine Exportnation wie Deutschland ist eine leistungsfähige maritime Wirtschaft wichtig. Deswegen will die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen maritimen Wirtschaft und ihre Bedeutung als Technologie-, Logistik- und Produktionsstandort weiter stärken. Wenn man über die Maritime Agenda spricht, dann glauben manche fälschlicherweise, das sei ein Küstenthema, und das ist wirklich falsch; denn die Leistungsstärke unserer maritimen Wirtschaft betrifft unsere Wirtschaft im ganzen Land und betrifft auch Arbeitsplätze im ganzen Land.

Das Kabinett hat also heute diese Maritime Agenda 2025 beschlossen. Wir wollen die richtigen Rahmenbedingungen für den maritimen Standort in seiner Gesamtheit Schifffahrt, Häfen und maritime Industrie setzen. Wir wollen auch Nachhaltigkeit und ein hohes Schutzniveau bei der Nutzung der Meere sichern. Wir wissen: Es gibt steigenden Anforderungen an Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, die dabei zu berücksichtigen sind.

Ich mache das etwas kürzer, denn jetzt kommt noch die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016. Sie steht ganz im Zeichen der „Agenda 2030“ der Vereinten Nationen, also der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung, die sich die UN-Mitglieder gesetzt haben. Die deutsche Bundesregierung leistet also nun mit der neuen nationalen Nachhaltigkeitsstrategie einen ehrgeizigen Beitrag. Wir setzen uns nationale Nachhaltigkeitsziele, die wir bis 2030 erreichen wollen, und legen in der Strategie auch klar dar, wie dies geschehen soll. Sie ist damit, kann man sagen, die umfassendste Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie, seit wir das zum ersten Mal im Jahr 2002 als Bundesregierung beschlossen haben. Das wird in diesen Minuten im Übrigen ins Internet eingestellt. Unter www.deutsche-nachhaltigkeitsstrategie.de werden Sie fündig.

Ich will nur kurz sagen, wie das Ganze organisiert ist: Es wird also für jeden Aspekt der einzelnen Ziele im Rahmen der „Agenda 2030“ der UNO ein nationales Ziel mit einem Indikator angegeben. Wenn man also das Beispiel des nachhaltigen Konsums nimmt das ist eines der UN-Ziele für 2030 , dann will die Bundesregierung das in der Weise erreichen, dass sie den Marktanteil von Waren mit staatlichen Umweltzeichen erhöht und dass sie den konsumbedingten Energieverbrauch sinkt. Das ist ein sehr interessanter Text, den ich Ihnen sehr empfehlen kann.

Zu guter Letzt das mache ich wirklich ganz kurz, weil wir es hier, glaube ich, gerade von Herrn Weise und Herrn de Maizière auch ausführlich präsentiert bekommen haben hat sich das Kabinett heute mit der Thematik „Asyl und Flüchtlinge“ beschäftigt und eine Bilanz des Jahres 2016 gezogen. Der Innenminister hat den Bericht „Migrations- und integrationspolitische Jahresbilanz“ vorgelegt. Dazu ist hier, glaube ich, alles gesagt worden; ich will das jetzt nicht weiter vertiefen.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, zur Mandatsverlängerung der Bundeswehr-Ausbildungsmission im Irak: Was ist da das Exit-Szenario?

STS SEIBERT: Wenn Sie noch einmal an die Gründe dafür zurückdenken, dass diese Ausbildungsmission beschlossen wurde, und daran, warum wir uns dort seit Anfang 2015 engagieren, dann sehen Sie, dass das eine Situation war, in der die Terroristen des sogenannten „Islamischen Staates“ tagtäglich neues Gelände gewannen, ständig neue Städte und Ortschaften unterwarfen und ihre Terrorherrschaft anders kann man es ja nicht nennen auf immer mehr Menschen ausdehnten. Sie wissen, dass das Volk der Jesiden als Volk in Lebensgefahr war. Sie wissen, dass sich der „Islamische Staat“ nicht nur im Nordirak, sondern auch in Syrien immer weiter ausbreitete und dass im Übrigen von dort aus Terror in Europa und anderswo organisiert und durchgeführt wird. Das heißt, das Ziel dieses Einsatzes ist es ganz klar, die regionalen Kräfte die Kräfte der Region Kurdistan-Irak und die irakischen Streitkräfte dazu zu befähigen, diesen Kampf zu führen.

Ich denke, ich habe darzulegen versucht, wie erfolgreich noch nicht final erfolgreich, aber doch in gewisser Weise erfolgreich sich dieser Kampf in den letzten zwei Jahren entwickelt hat und wie es gelungen ist, den IS zu schwächen, was für die Menschen in der Region den Unterschied zwischen Leben und Tod, zwischen Freiheit und Sklaverei sowie Todesangst ausmacht. Das wird deswegen weitergeführt. Ich denke, alle Beteiligten hoffen, dass es gelingt, den Griff des IS auf die Menschen, auf Teile der Region weiter zu lockern und zu beenden.

Wir berichten immer wieder darüber, wie sich die Dinge entwickeln. Mandate werden verlängert, in diesem Fall, wie gesagt, um ein Jahr. Dann werden wir am Ende dieses Jahres sehen, wie es weitergeht.

VORS. WELTY: Wollen wir Mali direkt anschließen?

ZUSATZFRAGE JUNG: Ja. – Was ist da das Exitszenario?

Herr Schäfer, welche Mittel steckt das Auswärtige Amt in Mali?

Herr Nannt, wird durch die Kampfhubschrauber aus der Ausbildungsmission nun eine Kampfmission oder eine Kampf- und Ausbildungsmission?

STS SEIBERT: Ich finde diese Frage, ehrlich gesagt, sehr pauschal und standardisiert. Wir haben als Europäer ein starkes Interesse daran, dass Mali und andere Länder der Sahelzone stabil werden, dass von dort weder terroristische Gefahren ausgehen noch dass sich die Lebensverhältnisse in dieser Region so entwickeln, dass Tausende oder Hundertausende von Menschen von dort keine andere Möglichkeit als die Flucht nach Europa mehr sehen.

Wir wissen, dass wir deswegen den Terrorismus dort zu bekämpfen helfen müssen. Wir wissen aber auch, dass wir diesen Ländern dabei helfen müssen, innere Stabilität, wirtschaftliche Perspektiven und Perspektiven für ihre Jugend zu gewinnen. Das ist der Sinn dieses sehr breiten Engagements. Ich habe versucht, darzulegen, was der vernetzte Ansatz bedeutet. Es ist im Übrigen eine UNO-Mission, ist also auch in dem Sinne ein breites Engagement, dass sehr viele Staaten daran beteiligt sind.

Das sind die Ziele. Wir haben sie sicherlich noch nicht erreicht. Aber mit Hilfe dieser Maßnahmen, so denken wir, können wir Mali erhebliche, wertvolle Unterstützung zukommen lassen.

DR. SCHÄFER: Im Grunde hat Herr Seibert die Frage, die, meine ich, an mich gerichtet wurde, schon beantwortet. Vielleicht sollte man noch einmal deutlich herausstellen Herr Seibert hat das schon gesagt , dass MINUSMA nur ein Teil des internationalen Engagements ist. Die Europäische Union ist im Rahmen ihrer gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik mit zwei Missionen in Mali am Start. Das ist zum einen EUTM. Dabei geht es um die Ausbildung des malischen Militärs, um es besser als bisher in die Lage zu versetzen, dem islamistisch-fundamentalistischen Terrorismus etwas entgegenzustellen, insbesondere im Norden des Landes. Zum anderen ist das die EU-Mission EUCAP, bei der es darum geht, die malische Polizei zu ertüchtigen.

Was das Auswärtige Amt neben der wirklich sehr großzügigen Entwicklungszusammenarbeit tut, die das BMZ (akustisch unverständlich), ist, dass wir uns da, wo es nötig ist, in Mali und in der Region um humanitäre Hilfe kümmern. Ich denke, im vergangenen Jahr sind 15 Millionen Euro allein für Mali und für von der Lage in Mali betroffene Nachbarländer ausgezahlt worden. Es gibt eine Reihe von so nennen wir es zivilen Stabilisierungsmaßnahmen, die aus Mitteln des Auswärtigen Amtes für Mali zur Anwendung gekommen sind. Im Grunde genommen, ist es der Versuch so hat es Herr Seibert auch gesagt , mit ganz vielen Maßnahmen, die wir gleichzeitig umzusetzen versuchen, in einem umfassenden Sinne einem schwachen Staatswesen dabei zu helfen, stärker zu werden, das Land zusammenzuhalten und auf diese Art und Weise auch unseren Interessen zu dienen, indem es uns gelingt, dass Mali kein Herkunfts- oder Durchreiseland für Migration bleibt und dem Land gleichzeitig dabei zu helfen, die existenzielle Bedrohung durch islamistischen Terrorismus wirksam zu bekämpfen.

STS SEIBERT: Wenn ich das noch sagen darf: Mali ist neben vier anderen afrikanischen Ländern eines derjenigen Länder, mit denen die EU eine Migrationspartnerschaft anstrebt und bereits entwickelt. Auch im Rahmen dieser EU-Mali-Migrationspartnerschaft erhält das Land natürlich vielfältige Unterstützung im Interesse der Stabilisierung. Das alles gehört ebenfalls zu diesem sehr umfassenden Bild.

NANNT: Der Auftrag von MINUSMA gilt unverändert, nämlich den Friedensprozess in Mali zu begleiten. Wir hatten in der Vergangenheit schon mehrfach geäußert, dass es sich hierbei um einen robusten, einen gefährlichen Einsatz handelt. Aber ich kann es noch einmal unterstreichen, weil Sie ganz konkret danach gefragt haben (akustisch unverständlich) Kampfeinsatz. Der Tiger kann aufgrund seiner Fähigkeiten im Bereich der Aufklärung, zum Schutz der eigenen Soldaten Unterstützung leisten.

Herr Seibert hatte es schon angesprochen: Es geht nicht um eine neue Fähigkeit, sondern wir leisten jetzt einen Beitrag und lösen quasi die Niederländer ab, die diese Lücke entstehen lassen haben. Wir sind dazu da, diese Lücke zu schließen. Wie gesagt, noch einmal ganz klar: Es ist kein Kampfeinsatz.

STS SEIBERT: Und das tun wir zeitlich befristet. Das muss ich dazusagen.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Frage an Herrn Nannt zu beiden Einsätzen. Es passt ganz gut zur zeitlichen Befristung. Zunächst zu den Hubschraubern in Mali, deren Einsatz ja zeitlich befristet sein soll. Gibt es schon Hinweise, welche Nationen die Deutschen dann ablösen könnten? Ursprünglich gab es ja Überlegungen, dass die Niederländer dann vielleicht wieder einsteigen. Oder muss sich Deutschland darauf einstellen, dass das zwar zeitlich befristet ist, aber letztlich immer wieder verlängert wird?

Zum Irak, anlässlich der Verlängerung: Gibt es neue Wünsche der Peschmerga nach Waffenlieferungen aus Deutschland, weil wegen des Kampfes gegen IS neues Material gebraucht werde? Gibt es neue Informationen über verschwundenes deutsches Material? Es gab ja Gewehre, die auf dem Schwarzmarkt auftauchten.

NANNT: Ich beginne mit Mali. Wir sind bezüglich des Mali-Einsatzes und auch des Einsatzes der Hubschrauber gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt schon seit Längerem in direkten Gesprächen mit den Vereinten Nationen. Es gibt eine ganz klare Absprache, und zwar ist es Ziel der Vereinten Nationen, ein Rotationsmodell zu schaffen. Unsere Fähigkeit werden wir bis Mitte 2018 bereitstellen. Das ist auch so mit den Vereinten Nationen abgesprochen. Dann wird diese Fähigkeit durch eine andere Nation oder vielleicht durch Nationen übernommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich jetzt zu den einzelnen Nationen noch keine Kommentierung vornehmen werde. Aber die Absprachen mit den Vereinten Nationen sind, wie gesagt, so weit getroffen, dass der Einsatz bis Mitte 2018 geplant ist. Das zum Thema Mali.

Zum zweiten Bereich, dem Irak: Die Frage war, ob noch zusätzliche Materiallieferungen geplant sind. Fakt ist: Wir haben kurz vor Weihnachten die derzeit letzten geplanten Materiallieferungen bereitgestellt. Das waren unter anderem Ersatzteile, aber auch Munition. Derzeit haben wir keine festen Planungen für weitere Unterstützung. Wir stehen aber in ständigem Kontakt sowohl mit der Regionalregierung im Nordirak als auch genauso mit der Zentralregierung im Bereich nicht letaler Unterstützung und der Frage, wie wir dort unterstützen können. Die Ministerin selber war im Herbst vor Ort und hat sich davon überzeugt, wie weitere Unterstützungen zu leisten sind.

Fakt ist: Der Einsatz ist einfach ein Erfolgsmodell. Es wurde das hat auch Herr Seibert gerade angesprochen schon ein Wendepunkt erreicht. Es ist uns gelungen, mit der Unterstützung der internationalen Gemeinschaft den IS einzudämmen. Wir sind natürlich darum bemüht, zu schauen, wo wir weitere Dinge einbringen und wo wir weiter unterstützen können. Aber derzeit gibt es keine fixen Entscheidungen oder festen Planungen dafür.

Zur letzten Frage ich hoffe, ich habe keine Frage aus dem Fragenkomplex vergessen, den Sie hatten , ob es weitere Erkenntnisse gibt: Nein, es gibt keine weiteren Erkenntnisse. Wir sind dazu ja in direkten Absprachen gewesen. Wir haben die Punkte, die vor ungefähr einem Jahr, meine ich, gewesen sind, klar durchgesprochen und uns abgesprochen. Ansonsten gibt es keine weiteren Punkte, die ich dazu ergänzen könnte.

Man muss vielleicht auch noch einmal ganz klar sagen: Auch die Peschmerga haben ein sehr hohes Interesse an diesen Waffen, weil die materielle Unterstützung gebraucht wird. Das wird uns immer wieder bestätigt: Wir haben durch die Materiallieferungen einen hohen Fähigkeitsgewinn erreicht, aber natürlich auch durch die Ausbildung, die wir dort vor Ort leisten, sodass die Streitkräfte befähigt werden, wirkliche Erfolge im Kampf gegen den IS zu erzielen.

Ich hoffe, ich habe nichts vergessen.

DR. SCHÄFER: Ich möchte eigentlich nur ergänzen und bestätigen, vielleicht noch etwas verstärken, was Herr Nannt gerade zum Thema Mali und des Einsatzes deutscher Hubschrauber gesagt hat.

Bevor die Bundesregierung die Entscheidung getroffen hat, diese Hubschrauber im Wesentlichen für Zwecke der medizinischen Evakuierung einzusetzen und damit die Niederländer zu ersetzen, hat es klare Ansagen und dann auch Absprachen mit den Vereinten Nationen gegeben, dass das keine Dauerlösung sein kann. Wir hatten und haben Verständnis dafür, dass die Niederländer Schwierigkeiten in der Nachhaltigkeit hatten. Sie haben sich in Mali sehr engagiert. Wir alle haben ein gemeinsames Interesse daran, dass das funktioniert. Aber das kann nicht bedeuten, dass das auf Dauer ist. Wir gehen davon aus, dass die Vereinten Nationen bereits ab jetzt Gespräche darüber führen, in welcher Weise dieser Teil des deutschen Engagements und vielleicht auch andere Teile in Mali, die andere Partner übernehmen, im Wege der Arbeitsteilung der internationalen Gemeinschaft fair und gerecht aufgeteilt werden können und sollen.

FRAGE JUNG: Herr Nannt, nur eine kurze Lernfrage: Am 12. Dezember sagten Sie hier in Bezug auf Mali und die Hubschrauber, dass es bis zu vier Hubschrauber im Bereich der Unterstützungshubschrauber und der Rettungshubschrauber sein werden. Jetzt sind auch Kampfhubschrauber im Gespräch oder geplant.

Wie viele werden es jetzt insgesamt sein? Könnten Sie das sagen? Unterstützungshubschrauber, Rettungshubschrauber, Kampfhubschrauber.

NANNT: Wir werden dort insgesamt acht Hubschrauber bereitstellen. Das sind vier NH90 und vier Kampfhubschrauber Tiger, die für die Schutzfunktion vonnöten sind, also insgesamt acht Hubschrauber.

ZUSATZFRAGE JUNG (zur Maritimen Agenda 2025): Herr Strater, aktuell sind nur noch 339 Schiffe unter deutscher Flagge über die Weltmeere gemeldet. Das geht aus Zahlen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrografie hervor. Das ist ein historischer Tiefstand. Plant Ihr Ministerium, dagegen etwas zu tun, und wenn ja, was?

STRATER: Ich möchte, wenn es um die Maritime Agenda geht, zunächst an die Kollegen des Wirtschaftsministeriums verweisen, die das federführend betreuen.

ZUSATZ JUNG: Aber das Bundesamt für Seeschifffahrt untersteht Ihnen. Darum geht die Frage an Sie.

STRATER: Das ist richtig. Wir tun in diesem Bereich auch eine Menge, um die deutsche Flagge zu fördern. Anlass ist jetzt aber die Maritime Agenda. Das kann die Kollegin vielleicht beantworten.

DUBEL: Zur Anzahl der Schiffe kann ich nichts sagen. Ich kann generell, wie Herr Seibert es schon ausgeführt hat, noch ein bisschen ins Detail zur Maritimen Agenda gehen. Hier geht es um eine ressortübergreifende Strategie, um langfristig einen Rahmen für eine konsequente Zukunftspolitik für die maritime Wirtschaft und für den Wirtschaftsstandort Deutschland zu sichern.

Die maritime Wirtschaft ist insgesamt von zentraler Bedeutung für eine Exportnation wie Deutschland. Denn rund 95 Prozent des interkontinentalen Warenhandels werden über die Seewege bestritten. Deswegen haben wir natürlich ein starkes Interesse daran, dass wir eine starke und wettbewerbsfähige maritime Wirtschaft hier in Deutschland erhalten.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Strater, Sie sagten gerade, dass Sie etwas gegen den historischen Tiefstand tun. Was?

STRATER: Ich schaue gerade, was ich Ihnen anbieten kann. Sie können sich die Pressemitteilung vom 17. November 2016 ansehen. Darin ist im Namen unseres Staatssekretärs Ferlemann zu lesen, dass wir die Seeschifffahrt fit für den internationalen Wettbewerb machen. Dort sind verschiedene Maßnahmen aufgeführt, die ich Ihnen hier im Einzelnen vorlesen könnte. Sie können sich diese Pressemitteilung aber auch einmal durchlesen. Da ist das aufgeführt, was wir für die deutsche Seeschifffahrt tun.

STS SEIBERT: Nur zur Information, nicht dass man die Zahl der unter deutscher Flagge fahrenden Schiffe, die tatsächlich diesen bisher niedrigsten Stand erreicht hat, mit einer nachlassenden oder geringen Bedeutung verwechselt, die die maritime Wirtschaft hat: Nach Schätzungen ist die maritime Wirtschaft einer der wichtigsten Wirtschaftszweige in Deutschland mit einem jährlichen Umsatzvolumen von bis zu 50 Milliarden Euro und von bis zu 400 000 Arbeitsplätzen in Deutschland.

Das Flaggenthema oder Flaggenproblem ist von der Gesamtbedeutung der maritimen Wirtschaft zu trennen.

FRAGE DR. RINKE: Ich möchte gern Wirtschaftsministerium und Verkehrsministerium fragen, ob sie sagen würden, dass die bisherige Anstrengung der Bundesregierung, die Ausflaggung zu verhindern, gescheitert ist. Denn diese Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode ja schon die Löhne, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, weitgehend steuerfrei gestellt und auch die Sozialabgaben für die Beschäftigten übernommen. Diese Maßnahme sollte dazu führen, dass weniger ausflaggen und mehr Reeder wieder unter deutsche Flagge zurückkehren. Ist dieser Versuch also gescheitert?

STRATER: Nein.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Wieso nicht? Wenn man auf die Zahlen schaut

STRATER: Die deutsche Flagge ist stark. Ich habe Ihnen gerade die Quelle genannt, aus der Sie sehen können, was wir für die deutsche maritime Wirtschaft bzw. die deutsche Flagge tun. Insofern ist Ihre Frage mit Nein zu beantworten.

DUBEL: Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

FRAGE PAPPAS: Ich habe eine Frage an das Arbeitsministerium. Frau Küchen, die Arbeitsministerin soll gestern ein Telefongespräch mit ihrem griechischen Kollegen geführt haben. Laut griechischen Medien soll es dabei um die in Griechenland anstehenden Arbeitsmarktreformen gegangen sein. Was können Sie uns darüber berichten?

KÜCHEN: Grundsätzlich berichten wir hier nicht über Telefonate zwischen Amtskollegen. Ich bitte um Verständnis darum, dass wir es auch dieses Mal so halten werden.

ZUSATZFRAGE PAPPAS: Laut griechischen Medien soll das Gespräch sehr ausführlich gewesen sein. Man hatte, so ist es zumindest in Griechenland präsentiert worden, nicht den Eindruck, dass es etwas Geheimes sei, sondern eine Diskussion zwischen zwei Ministern. Dabei ging es auch um Details, zum Beispiel um die Forderungen des IWF im Rahmen dieser Arbeitsmarktreform. Die Frage ist: Unterstützt die deutsche Ministerin diese Forderungen des IWF, ja oder nein?

KÜCHEN: Noch einmal: Wir werden Telefonate hier nicht öffentlich machen und kommentieren und die Inhalte hier verkünden. Ich bitte um Verständnis.

FRAGE BLANK: Ich habe noch eine Frage zu zur Asyl- und Flüchtlingspolitik: Hat sich die Kanzlerin im Kabinett denn auch ihrerseits zur Asylbilanz 2016 geäußert? Die Zahlen in 2016 liegen ja wesentlich unter denen von 2015, aber wesentlich über denen, die die CSU sich vorstellt. Hat die Kanzlerin da also auch das Wort ergriffen?

Eine Frage an Herrn Dr. Dimroth: Der Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz hat heute gesagt, man solle abgelehnte Asylbewerber auch in ein Nachbarland zurückschieben. Denkbar wären da ja Österreich oder Italien auch wenn das kein direktes Nachbarland ist. Ist so etwas überhaupt praktikabel?

STS SEIBERT: Die Kanzlerin hat sich zu ihrer Flüchtlings- und Asylpolitik immer wieder geäußert, aber diese Asylbilanz bzw. Flüchtlings- und Asylbilanz 2016 ist in der Tat im Kabinett vom Bundesinnenminister vorgestellt und vertreten worden.

ZUSATZFRAGE BLANK: Und sie hat dazu nichts gesagt?

STS SEIBERT: Es gab keine intensive Diskussion dieses Themas. Das Ganze resümiert ja in der Tat das, was mit verschiedenen Maßnahmen der Bundesregierung, aber auch europäischen Maßnahmen im vergangenen Jahr sozusagen erreicht werden konnte. Darüber hat der Minister hier mit Herrn Weise ja ausführlich berichtet. Im Kabinett gab es keine intensive Diskussion dazu; der Minister hat diesen Bericht vorgelegt.

DR. DIMROTH: Zum zweiten Teil Ihrer Frage, Herr Blank: Ich muss gestehen, dass ich die Äußerungen von Herrn Scholz jedenfalls in ihrer Gänze nicht kenne, sodass es mir jetzt sehr schwer fällt, jetzt eine Einschätzung zu geben, ob das, was er sich vorstellt oder vorgeschlagen hat, praktikabel wäre oder nicht; da bitte ich um Verständnis. Ich kann Sie nur darauf hinweisen, dass ganz grundsätzlich ohnehin die Bundespolizei schon seit Beginn der Grenzkontrollen so verfährt, dass, wenn ein Mensch am Grenzübergang festgestellt wird und weder Schutz nachsucht, also Asylgründe geltend macht, noch andere ansonsten erforderliche Dokumente mit sich führt beispielsweise ein Visum, wenn das erforderlich ist , um legal nach Deutschland einzureisen, dieser zurückgewiesen wird. Das findet auch in nennenswertem Umfang statt.

Aber hinsichtlich der Frage, was Herr Scholz jetzt genau meint, welche Personengruppe das betreffen soll und wie umfangreich das ist, kann ich nur sagen: Ich bitte um Verständnis, aber diesen Vorschlag kenne ich nicht, deswegen kann ich ihn hier so umfassend auch nicht bewerten.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, zum Verständnis: Sind 280 000 Asylsuchende im Jahr 2016 der Kanzlerin noch zu viele, oder ist die Zahl jetzt okay?

STS SEIBERT: Sie wissen, dass nicht nur die Bundeskanzlerin, sondern die ganze Bundesregierung so simpel nicht denkt. Wir haben das hier so oft diskutiert, dass ich das jetzt eigentlich ungern mehr als nur anreißen würde: Es ist das gemeinsame Ziel dieser Bundesregierung in ihrer Arbeit seit Spätsommer 2015 gewesen und das ist es natürlich auch im Jahre 2016 , den Zulauf nach Deutschland, die Zahl der Schutzsuchenden, Asylsuchenden und sonstigen Migranten nach Deutschland zu ordnen, zu steuern und letztlich auch deutlich zu reduzieren. Die Bundeskanzlerin hat mehrfach gesagt, dass sie dafür arbeitet, dass sich ein Jahr wie 2015 so nicht wiederholen solle. Vieles davon kann man in genau diesem Bericht, den der Bundesinnenminister heute vorgelegt hat, ja auch wiederfinden Erfolge unserer Arbeit und gleichzeitig auch Erfolge bei der Integration derjenigen, die hier Schutz finden, die ein Bleiberecht haben und an deren Integration wir natürlich ein starkes Interesse haben.

ZUSATZFRAGE JUNG: Soll die Zahl durch Steuerung und Ordnung noch weiter reduziert werden?

STS SEIBERT: Die Aufgabe, zu steuern und zu ordnen, wird sich sicherlich nie erledigen, zumal einer von uns weiß, was die Zukunft bringt. Keiner von uns weiß, welche internationalen, globalen oder regionalen Entwicklungen uns noch in Krisenregionen dieser Welt bevorstehen. Die Aufgabe, zu steuern, zu kontrollieren, zu unterscheiden zwischen denen, die ein Bleiberecht haben, und denen, die ein solches hier nicht haben, und vor allem die Aufgabe, Fluchtursachen in den Herkunftsländern zu bekämpfen, wird sich nicht eines Tages plötzlich als erledigt bezeichnen lassen.

FRAGE DR. RINKE: Herr Seibert, Sie haben eben gesagt, dass die Kanzlerin im vergangenen Jahr gesagt hat, 2015 dürfe sich nicht wiederholen. Sagt die Kanzlerin jetzt, dass sich auch 2016 nicht wiederholen darf?

STS SEIBERT: Sie hat es nicht gesagt. Ich habe versucht, das Ziel unserer Politik darzulegen: Wir versuchen, in unserer internationalen Politik dazu beizutragen, dass Fluchtursachen bekämpft werden, dass also mehr Menschen in den Hauptherkunftsländern das Gefühl haben, dass sie in ihrem eigenen Heimatland eine Entwicklungs- und Zukunftschance haben. Wir versuchen, durch unsere Außenpolitik intensiv dazu beizutragen, dass Konflikte, die Menschen in die Flucht treiben, beendet werden. Wir haben viel erreicht auf diesem Gebiet. Wir versuchen, dazu beizutragen, dass die Verpflegung und Versorgung von Flüchtlingen, die in der Nähe ihrer Heimat Unterkunft finden, verbessert wird, sodass wir nicht wieder erleben, dass es zu Lebensmittelknappheit in Flüchtlingslagern rund um Syrien kommt. Auch dazu haben wir, glaube ich, erhebliche Beiträge geleistet, und wir werden das weiter tun. Wir werden hier in Deutschland weiter dafür arbeiten, dass diejenigen, die hier ein Bleiberecht haben und bei denen es auch Gründe dafür gibt, dass sie hier Aufnahme finden, eine Chance auf Integration in Deutschland bekommen, dass sie aber auch angehalten werden, diese Chance zu nutzen. Das bleiben die Ziele, und die werden sicherlich auch die Politik von 2017 prägen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Die Kanzlerin hat ja eine Beurteilung des Jahres 2015 abgegeben. Deswegen interessiert mich, ob sie so eine Beurteilung auch für das Jahr 2016 abgibt, indem sie sagt, dass die Defizite 2016 noch zu groß waren und sich diese Situation deswegen nicht wiederholen darf.

STS SEIBERT: Schon das Jahr 2016 ist ja ein Jahr mit einer erheblichen Dynamik. Wenn Sie auf die Zahl der Menschen blicken, die in den ersten Monaten des Jahres nach Deutschland gekommen sind, und dann sehen, wie sich das im Laufe des Jahres entwickelt hat, dann sehen Sie ja ein unheimliches Abflachen dieser Kurve. Sie sehen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das hat Herr Weise heute sicherlich auch dargestellt einen starken Aufbau von Personal und damit auch von Kapazität, Entscheidungen zu treffen. Ich glaube, ich habe heute gehört, dass es etwa 650 000 Entscheidungen im vergangenen Jahr waren. Das ist eine gewaltige Zahl. Dazu wäre dieses Bundesamt im Jahr davor noch gar nicht in der Lage gewesen, dazu ist es jetzt aber in der Lage. Das heißt, schon das Jahr 2016 war sehr dynamisch und von vielen aus unserer Sicht eben auch positiven Entwicklungen gezeichnet.

FRAGE DR. DELFS: Herr Seibert, Sie sagen, vieles von dem, was die Kanzlerin angekündigt hat, finde sich in dem Bericht wieder. Nun ist es ja in der Tat so, dass beispielsweise das EU-Türkei-Abkommen und auch andere Maßnahmen auf ihre Initiative zurückgehen. Würden Sie sagen, dass der Bericht auch ein bisschen den Erfolg der Kanzlerin widerspiegelt bzw. ein Erfolg der Kanzlerin ist?

STS SEIBERT: So habe ich es nicht gesagt. Ein Bericht über eine Situation, die für uns in Deutschland ja immer noch eine erhebliche Herausforderung bedeutet, ist nicht der Erfolg einer einzelnen Person. Wir arbeiten als gesamte Bundesregierung und im Übrigen als Gesamtstaat auf allen Ebenen vom Bund über die Länder bis in die Kommunen, die man in diesem Zusammenhang wirklich nicht vergessen darf daran, die Herausforderung durch Flüchtlinge und durch Migration anzunehmen und das Richtige zu tun im Interesse der Menschen, im Interesse unseres Landes und auch unserer Sicherheit. Das ist ein so vielschichtiges Thema, dass ich das nicht in dem Sinne interpretieren würde, wie Sie das jetzt getan haben. Wir haben aber alle zusammen in Deutschland im Jahre 2016 nicht nur einiges, sondern, ich würde sagen, Erhebliches erreicht. Dahinter steht die harte Arbeit nicht nur von Menschen, die auf allen Ebenen für den Staat arbeiten, sondern eben auch von zahllosen ehrenamtlichen Bürgern, die sich einsetzen und die eine gar nicht genügend hoch zu bewertende Arbeit leisten.

FRAGE BLANK: In der Bundesregierung gibt es eine Diskussion darüber, ob man die Fördermittel für Länder, die nicht ganz so entgegenkommend sind, wenn es darum geht, dass abgelehnte Asylbewerber in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden sollen, streichen sollte oder nicht. Der Entwicklungsminister sagt, man müsse Entwicklungshilfe eher nicht streichen, sondern eigentlich noch ausbauen, und der Justizminister ist dafür, als Sanktion möglicherweise auch Fördermittel zu streichen. Was ist die Haltung der Bundesregierung?

STS SEIBERT: Ich glaube, Sie waren am Montag nicht da, Herr Blank; da haben wir das hier, ich würde sagen, 20 bis 30 Minuten lang diskutiert. Insofern würde der Blick ins Protokoll an diesem Punkte manches schon klären. Wir haben darüber ja sehr ausführlich gesprochen: Eine verbesserte Rückführungskooperation mit einigen der Herkunftsländer, insbesondere im Maghreb, ist notwendig, ist ein Ziel und ist eine Forderung, mit der wir auch Gespräche mit diesen Ländern führen. Ich habe am Montag versucht, es ganz klar zu sagen: Wir führen diese Gespräche selbstverständlich im Respekt vor diesen Ländern und auch vor der schwierigen Situation, in der sie sind. Das tut, wie gesagt, der Tatsache, dass wir diese Forderungen verfolgen und dass wir da Fortschritte sehen wollen, keinen Abbruch. Aber wir tun das im Respekt und in dem Wissen, dass die stabile Entwicklung oder die Stabilisierung dieser Länder, die oft in sehr schwierigen Situationen sind, letztlich auch in unserem Interesse ist und dass wir mit unserer Entwicklungszusammenarbeit, mit unseren wirtschaftsunterstützenden Maßnahmen in diesen Ländern natürlich auch zu dieser Stabilisierung beitragen.

FRAGE BLANK: An das Innenministerium oder an das Justizministerium ich weiß nicht genau, vielleicht können Sie auch gar nichts dazu sagen : Es gibt in jüngster Zeit drei Funde von weißem Pulver in Gerichtsgebäuden in ganz Deutschland; vielleicht haben Sie im Justizministerium davon schon gehört. Das hat jeweils für erhebliche Aufregung gesorgt. Ich würde gerne wissen, ob es Erkenntnisse auf Bundesebene gibt, dass da irgendein Erpresser unterwegs ist oder was auch immer.

STEFFEN: Ich bedaure, aber das ist mir noch nicht bekannt.

ZUSATZFRAGE BLANK: Dem Innenministerium auch nicht? Okay.

FRAGE JUNG: Herr Schäfer, zum Thema Israel: Der Sprecher des israelischen Außenministeriums hat sich über Ihre Aussagen von letzter Woche empört. Unter anderem hat er klargestellt, die vereinte Stadt Jerusalem und im Herzen die Altstadt und das jüdische Viertel würden für immer die Hauptstadt des jüdischen Volkes sein. Wie Sie letzte Woche gesagt haben, bewertet die Bundesregierung Ostjerusalem, wo sich ja das jüdische Viertel und die Klagemauer befinden, anders als Israel nicht als israelisches Territorium. Ist das richtig?

DR. SCHÄFER: Ich glaube, der israelische Kollege wenn er das denn so gesagt hat, wie Sie es sagen stellt die israelische Sicht der Dinge dar; ich habe die europäische und deutsche Sicht der Dinge dargestellt. Ich weiß gar nicht, was ich jetzt sonst noch sagen soll. Es ist so, wie es ist; da sind die internationale Gemeinschaft und Israel in der Tat, obgleich Israel uns in der Region in vielen Fragen ein wichtiger Partner und Freund ist, einfach unterschiedlicher Auffassungen. Das, was Israel nach 1967 und auch 1980 mit dem Jerusalemgesetz getan hat, findet weder vor dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen noch vor sonst wem in der internationalen Gemeinschaft Anerkennung. Insofern hat der israelische Kollege, wenn ich Sie richtig verstehe, dargestellt, was die Haltung Israels in dieser schwierigen politischen und völkerrechtlichen Frage ist, und ich habe das getan, was meine Aufgabe ist, nämlich die Haltung der Bundesregierung darzustellen. Ich habe da weder etwas zu ergänzen noch etwas zurückzunehmen. Sie können aber gerne weiter fragen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Die neue US-Regierung plant, die amerikanische Botschaft nach Jerusalem zu verlegen. Plant die Bundesregierung, die deutsche Botschaft nach Jerusalem zu verlegen?

DR. SCHÄFER: Nein, es gibt solche Pläne nicht. Wir fühlen uns in Tel Aviv sehr wohl.

STS SEIBERT: Ich habe noch eine Ergänzung zu der letzten Frage von Herrn Blank zu den Gesprächen mit den Maghreb-Staaten; ich wusste, dass ich ich habe es nur nicht ganz so schnell geschafft dazu noch ein Zitat der Bundeskanzlerin finde, das natürlich noch viel besser ausdrückt, was ich auszudrücken versucht hatte. Sie hat am Montag beim Deutschen Beamtenbund auch über dieses Thema gesprochen und sagte Folgendes:

„Auch dies wird nur gelingen, wenn wir im Respekt mit den Ländern verhandeln, in die zurückgeführt werden muss. Wer keinen Aufenthaltsstatus hat, muss in sein Heimatland zurückgeführt werden. Aber das erfordert von uns dann auch, dass wir uns mit den Problemen dieser Länder beschäftigen und Lösungswege finden, die im beiderseitigen Interesse sind; sonst werden wir das nicht hinbekommen. Solche Gespräche laufen.“

Das wollte ich noch nachreichen.

FRAGE JUNG: Herr Nannt, zur Verlegung von amerikanischen Panzern nach Polen, bei der die Bundeswehr ja aktuell mithilft: Wie viele Mann sind da aktuell eingesetzt und helfen den Amerikanern, die Panzer usw. gen Polen zu schaffen?

Ist Deutschland Teil der Operation „Atlantic Resolve“, oder wie kommt es, dass man da hilft? Denn das ist ja eine US-Operation, keine NATO-Mission.

NANNT: Genau, wie Sie es richtig angesprochen haben, ist das eine US-Operation. Was wir dort leisten: Wir sind dort im Rahmen des „Host Nation Support“, also quasi der Unterstützung des Gastgeberlandes, eine logistische Drehscheibe und unterstützen dort insgesamt mit Instandsetzungskapazitäten, Betriebsstoff, Feldlager, aber genauso auch im Bereich Transport und Umschlag. Gerade bei solchen Verlegungen ist es durchaus so, dass auch Gastgebernationen im Rahmen der NATO Unterstützung für Partnerländer leisten. Wie gesagt, es ist eine US-Operation. Diese Mission ist natürlich auch im Zusammenhang mit den gesamten Rückversicherungsmaßnahmen der NATO zu sehen. Das ist aber, wie gesagt, eine extra Schiene, die 2014 durch die Amerikaner begonnen wurde.

Wie viele deutsche Soldaten dabei jetzt unterstützen, kann ich nicht sagen; das müsste ich noch herausfinden, weil das sozusagen kein Thema des Ministeriums, sondern ein Thema im Rahmen der Streitkräftebasis ist. Wenn Sie wollen, kann ich Ihnen das gern noch nachliefern. Wir hatten dazu am Freitag der letzten Woche auch einen Medientag. Ich weiß aber nicht, was dort dazu gesagt wurde; das müsste ich prüfen.

FRAGE DR. DELFS: Ich habe eine Frage an das Innenministerium, vielleicht auch an Herrn Seibert. Am 21. Januar wird in Koblenz ein sogenannter Gegengipfel mit Frau Le Pen, Frau Petry und anderen Rechtspopulisten stattfinden. Sehen Sie angesichts angekündigter Gegendemonstrationen eigentlich ein erhöhtes Sicherheitsrisiko, oder wird das Event allein auf Koblenzer Ebene begleitet?

Herr Seibert, was sagt eigentlich die Bundeskanzlerin dazu, dass so ein rechtspopulistischer Gipfel in Deutschland stattfindet? Dieser hätte ja auch theoretisch in Frankreich oder vielleicht in Holland stattfinden können.

STS SEIBERT: Was die Sicherheitsfrage angeht, ist das natürlich keine Einschätzung, die die Bundesregierung vornimmt, sondern die Polizei des Bundeslandes, in dem das stattfindet.

Darüber hinaus möchte ich das nicht kommentieren. Wir haben hier das Recht auf politische Versammlungsfreiheit. Darüber hinaus habe ich keinen Kommentar abzugeben.

DR. DIMROTH: Ich habe dem Ganzen auch nicht viel mehr Substanz hinzuzufügen. Weil in Ihrer Frage, Herr Delfs, mit dem kleinen Wörtchen „nur“ anklang, ob das „nur“ auf regionaler Ebene bliebe, möchte ich darauf hinweisen, dass man gerade im Zusammenhang mit der Sicherheitsarchitektur sicher über föderale Fragen sehr gut diskutieren kann. Ich könnte auf einen sehr lesenswerten Beitrag verweisen, der dazu jüngst veröffentlicht wurde.

Davon abgesehen ist das natürlich die verfassungsrechtliche Lage. Deswegen ist es sozusagen nicht mit „nur“ zu bewerten, sondern das entspricht den verfassungsrechtlich dafür festgeschriebenen Zuständigkeiten. Dementsprechend ist das richtig so, wie es Herr Seibert gerade beschrieben hat, und in dem Sinne eben nicht zu bewerten.

FRAGE BLANK: Eine Frage an das Innenministerium. Sind schon Datum und Ort für den Trauerstaatsakt für den verstorbenen Bundespräsidenten Herzog klar?

DR. DIMROTH: Nein. Ich verstehe Ihr Interesse. Es ist richtig, dass der Bundespräsident entschieden hat, dass es einen solchen Staatsakt geben wird. Das Bundesinnenministerium ist, wie üblich in solchen Fällen, mit der Durchführung beauftragt.

Der Bundesinnenminister hat gestern unter anderem neben einer Reihe von Kabinettsmitgliedern und der Bundeskanzlerin seine Trauer zum Ausdruck über die Nachricht des Todes des Altbundespräsidenten Herzog zum Ausdruck gebracht und ihn in vielfältiger Weise gewürdigt. Es ist üblicherweise so, dass man zunächst einmal mit den Angehörigen in Kontakt tritt, um das weitere Verfahren zu besprechen. Genau dort stehen wir im Moment, sodass ich Ihnen eine abschließende Entscheidung zu Ort und Datum noch nicht mitteilen kann.

Ich kann Ihnen und allen Kollegen, die vielleicht zuhören, versprechen, dass wir unverzüglich darüber unterrichten werden, wenn diese Entscheidung da ist und dann auch über alle weiteren insbesondere technischen und Akkreditierungsfragen, die sehr schnell für Sie wichtig werden, umfassend unterrichten werden.

STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin hat sich heute Morgen um 11 Uhr gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsminister im Schloss Bellevue in das Kondolenzbuch für den verstorbenen Bundespräsidenten eingetragen. Es gibt dort eines, das für die Bürger, die das Gleiche tun wollen, zur Verfügung steht.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Frage an das Wirtschafts- und das Verkehrsministerium zum Thema VW/USA. Beide Minister haben VW aufgefordert, in den USA dafür zu sorgen, dass die Probleme, die der Konzern mit Dieselgate verursacht hat, aufzuklären. Jetzt steht der Konzern vor einem Vergleich mit dem US-Justizministerium. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob aus Sicht Ihrer Minister VW damit seine Verantwortung erfüllt hat.

STRATER: Ich kann gerne anfangen. Wir haben hier schon häufiger geäußert, dass wir uns zu den Vorgängen in den USA aufgrund der unterschiedlichen Rechtssysteme nicht äußern, sondern dafür sorgen, dass die Fahrzeuge in einen rechtskonformen Zustand versetzt werden. Dabei möchte ich auch bleiben.

DUBEL: Entsprechendes gilt auch für uns. Wir äußern uns nicht zu den Vorgängen in den USA. Es ist klar, dass es jetzt Aufgabe des VW-Konzerns ist, das Thema rückhaltlos aufzuklären. Im Übrigen äußern wir uns zu den Details nicht.

FRAGE LANGE: Herr Strater, unterschiedliche Rechtssysteme hin oder her: Das, was da passiert ist, ist ein Schuldeingeständnis des Konzerns. Ändert eigentlich die Bewertung Ihres Ministeriums auch etwas daran, was die Frage von Entschädigungen von VW-Kunden in Deutschland angeht? Diesbezüglich sind Sie bis jetzt ja auch eher zurückhaltend gewesen und haben gesagt: Das belassen wir auch bei dem Konzern. Gibt es da jetzt eine Änderung? Lässt Sie das als Ministerium völlig unbeeindruckt?

STRATER: Das Wort „unbeeindruckt“ haben Sie jetzt gesagt. Es ändert sich an dem, was wir bisher zu dem Themenkomplex gesagt haben, nichts.

FRAGE JORDANS: Eine Frage an das BMF. Ich wollte fragen, ob es irgendwelche Berechnungen gibt, wie viele Steuereinnahmen diese Strafzahlungen von VW die Bundeskasse am Ende kosten dürften.

DR. KALWEY: Das ist mir nicht bekannt. Dazu kann ich Ihnen nichts sagen.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, im Steuerprozess gegen den Ex-Geheimagenten Werner Mauss hat der ehemalige Staatsminister im Kanzleramt, Herr Schmidbauer, die Existenz eines Geheimfonds bestätigt. Daraus habe Herr Mauss seine Operationen finanziert. Das Geld sei intern als internationale Reserve bezeichnet worden und von anderen Staaten eingezahlt worden. Mich würde interessieren: Gibt es diesen Geheimfonds im Kanzleramt immer noch?

STS SEIBERT: Ich werde hier keine Zeugenaussagen in einem Prozess kommentieren und auch, wie üblich, im Übrigen bei geheimdienstlichen Angelegenheiten auf die Gremien verweisen, die dafür zuständig sind und vor denen über diese Themen gesprochen wird, nämlich die geheim tagenden Gremien des Deutschen Bundestages.

ZUSATZFRAGE JUNG: Unabhängig von der Zeugenaussage: Gibt es einen oder mehrere Geheimfonds im Kanzleramt, oder gibt es irgendeine andere Art von Reserven, wo andere Staaten einzahlen, von denen die Kanzlerin weiß?

STS SEIBERT: Es gibt den Bundeshaushalt. Der ist so öffentlich, wie irgendetwas nur sein kann. Der weist dem Kanzleramt und allen Ministerien dieser Bundesregierung ihr Geld zu. Das ist einsehbar.

Im Übrigen bleibe ich bei meiner Antwort.

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