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Bundesregierung für Desinteressierte: Komplette BPK vom 13. Januar 2017

Einreiseverbot? ► BPK vom 11. Januar 2017

Naive Fragen zu:
– “Kabinettsausschuss Brexit” ab 5:10
– Schäuble trifft Neuseelands Premier 11:30
– Nahost-Konferenz in Paris ab 13:25
– V-Leute, “Gefährder” & “relevante Personen” 25:00
– Behördenversagen 29:50
– Umgehung des Einreiseverbots für russischen Minister 44:55 (ab 40:30)
– “Hacking” vom Ausland 1:07:10 (ab 1:04:30)
– Bundeswehrsoldaten helfen US-Militär durch Deutschland 1:13:45

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 13. Januar 2017:

STS SEIBERT: Meine Damen und Herren, guten Tag! Ich beginne mit dem Ausblick auf die öffentlichen Termine der Bundeskanzlerin. Am Montag, den 16. Januar, kommt der neue neuseeländische Premierminister Bill English als erster ausländischer Regierungschef in diesem Jahr zu Besuch und Gespräch ins Bundeskanzleramt. Er wird am Montag um 12.15 Uhr mit militärischen Ehren zu seinem Antrittsbesuch empfangen. Für ca. 13.30 Uhr ist eine gemeinsame Pressekonferenz geplant. Premierminister English wird bei seinem Besuch im Berlin im Übrigen auch mit dem Bundesfinanzminister zusammentreffen.

Am Montagabend reist die Bundeskanzlerin nach Köln. Sie nimmt am Neujahrsempfang der Industrie- und Handelskammer Köln teil und hält dort gegen 19.45 Uhr eine Rede.

Am Mittwoch findet wie üblich um 9.30 Uhr die Sitzung des Kabinetts unter Leitung der Kanzlerin statt.

Im Anschluss daran tagt zum ersten Mal der Kabinettsausschuss „Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union“. Dieser Ausschuss wird sich in dieser Sitzung mit den Vorbereitungen auf die Austrittsverhandlungen befassen, und zwar sowohl mit Vorbereitungen innerhalb der Bundesregierung als auch mit Vorbereitungen bei den Europäischen Institutionen in Brüssel. Die Verhandlungen der EU mit Großbritannien können erst nach der offiziellen Notifizierung der Austrittsabsicht durch die britische Regierung beginnen. Diese Notifizierung hat die Premierministerin bis Ende März angekündigt.

Am Freitag, den 20. Januar, nimmt die Bundeskanzlerin ab 17 Uhr in Potsdam an der Eröffnung des Museums Barberini teil. Der Wiederaufbau des Barberini-Palais wurde von der Hasso-Plattner-Stiftung finanziert. Diese Stiftung ist auch Träger des neuen Museums.

Die Bundeskanzlerin wird zunächst einen gemeinsamen Rundgang mit Professor Hasso Plattner und mit Ministerpräsident Dietmar Woidke durch die Ausstellung machen. Die Ausstellung zeigt Werke des Impressionismus. Zur Eröffnung hält die Kanzlerin eine Rede.

So weit die öffentlichen Termine in der kommenden Woche.

FISCHER: Wie Sie wissen, hält sich der Außenminister derzeit in Kolumbien auf. Er wird am Samstag zurückkehren und am Sonntag nach Paris reisen, um dort an der Konferenz für den Frieden im Nahen Osten teilzunehmen, zu der die französische Regierung eingeladen hat.

Wir erwarten, dass über 70 Staaten an der Konferenz teilnehmen und dass sich die internationale Gemeinschaft noch einmal einvernehmlich für die Zwei-Staaten-Lösung einsetzt und ihre Unterstützung für dieses Ziel unterstreicht. Es ist das Verdienst dieser französischen Initiative, den Nahost-Friedensprozess angesichts der vielen Konflikte, über die wir hier regelmäßig reden, wieder auf die internationale Tagesordnung gesetzt zu haben. Wir hoffen auf gute und konstruktive Gespräche.

Von dort wird der Außenminister Sonntagabend nach Brüssel weiterreisen, wo er am Außenministerrat teilnehmen wird, der am Montag stattfindet. Auch dort wird der Nahost-Friedensprozess auf dem Programm stehen. Außerdem werden die EU-Außenminister über die Lage in Syrien beraten, einen Ausblick auf das Jahr 2017 nehmen und sich damit auseinandersetzen, welche Großthemen die EU beschäftigen werden. Es liegt ja auf der Hand; es hat nur selten einen Jahreswechsel gegeben, in dem es so viele außenpolitische Fragen gegeben hat, die der Klärung bedürfen. Deshalb ist es uns besonders wichtig, dass sich die EU eng abstimmt, um diese Aufgaben geschlossen angehen zu können.

FRAGE JUNG: Mich würde interessieren, wer in dem Kabinettsausschuss sitzt, Herr Seibert.

STS SEIBERT: Dieser Kabinettsausschuss wurde am 16. November 2016 eingerichtet. Die Bundeskanzlerin ist Vorsitzende. Stellvertretender Vorsitzender ist der Bundeswirtschaftsminister. Als federführend zuständiges Kabinettsmitglied ist Bundesminister Steinmeier beauftragter Vorsitzender. Weitere ständige Mitglieder dieses Ausschusses sind der Bundesfinanzminister, Bundesminister Dobrindt, sowie Bundesminister Altmaier und als Chef des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung ich selber auch. Bei künftigen Sitzungen werden je nach Fall, Zuständigkeit und Lage auch andere Minister hinzugezogen werden können.

ZUSATZFRAGE JUNG: Warum sitzen Herr Dobrindt und Sie in dem Ausschuss?

STS SEIBERT: Es ist der Beschluss des Kabinetts, diesen Ausschuss so einzurichten. Ich werde das jetzt nicht im Einzelnen mit Ihnen diskutieren. Ich denke, es ist völlig selbstverständlich, dass in einem solchen Ausschuss, der natürlich durchaus auch Kommunikationsfragen aufwirft, der Chef des Bundespresseamts sitzt. Ich denke, es ist auch selbstverständlich, dass alle in dieser Regierung vertretenen Koalitionsparteien ebenso vertreten sind.

FRAGE: Herr Seibert, können Sie uns mehr zur Tagesordnung und auch zur Arbeitsplanung dieses Ausschusses insgesamt sagen?

STS SEIBERT: Nein. Das ist die erste Sitzung. Man muss wissen, dass die Verhandlungen natürlich erst beginnen, wenn Artikel 50 durch die britische Regierung notifiziert ist und wenn die britische Regierung in diesem Zusammenhang mitgeteilt hat, welche künftige Beziehung zur Europäischen Union sie anstrebt.

Jetzt geht es, wie gesagt, um die Vorbereitung ganz allgemeiner Natur auf die Austrittsverhandlungen. Ich denke, das kann man verstehen. Die Bürger wollen sicherlich wissen, dass wir uns darauf vorbereiten, und zwar strukturell und organisatorisch. Inhaltlich wird es dann werden, wenn wir genauer wissen, was die britische Seite will. Aber deutsche Interessen müssen identifiziert werden, um sie in die Verhandlungen einzubringen.

FRAGE JORDANS: Herr Seibert, Sie haben meine Frage teilweise schon beantwortet. Aber ich hake noch einmal nach: Die Bundesregierung hat bisher immer gesagt, dass es Verhandlungen zwischen der EU bzw. den verbleibenden 27 und Großbritannien sein werden. Wie kommt es, dass man jetzt die deutsche Position noch einmal allein erarbeiten muss? Macht man das nicht in Brüssel zusammen mit den anderen?

STS SEIBERT: Ja, aber bevor man in Brüssel selbstverständlich zusammen mit den anderen die richtige Verhandlungsposition als Reaktion auf das, was die Briten uns wissen lassen, formuliert, muss doch jedes Mitgliedsland sich selber prüfen und fragen, was ihm wichtig ist und worauf es im Konzert mit den anderen 27 in Europa hinarbeiten will. Genau dies geschieht da.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Ich kann mich nicht erinnern, dass es zu anderen EU-Verhandlungen ähnliche Ausschüsse gegeben hätte. Korrigieren Sie mich, falls das nicht stimmt. Wissen Sie, ob es Positionen, die in den EU-Verhandlungen diskutiert werden, gibt, die für Deutschland besonders wichtig sind?

STS SEIBERT: Ich persönlich kann mich auch nicht erinnern, dass schon einmal ein Mitglied der Europäischen Union den Austritt beschlossen hat. Das ist eine besondere Situation. Die Bundeskanzlerin hat es damals einen tiefen Einschnitt genannt. Besondere Situationen erfordern dementsprechend besondere Reaktionen. Deswegen ist dieser Kabinettsausschuss eingerichtet worden.

Ich möchte jetzt nicht weiter inhaltlich werden. Wir werden uns, wie gesagt, über die organisatorischen und die strukturellen Fragen, die jetzt schon zu klären sind, unterhalten. Immer inhaltlicher wird es ab dem Moment werden, in dem die britische Regierung den europäischen Partnern mitgeteilt hat, was sie will und was sie anstrebt.

FRAGE JENNEN: Allerdings überlegen die Briten, schon vor den offiziellen Austrittsgesprächen eventuell auch aus dem Binnenmarkt auszutreten. Ist das kein Thema, das schon jetzt besprochen werden müsste?

STS SEIBERT: Warten wir alles in Ruhe ab. Alle 27 EU-Staaten erwarten, dass die Briten Artikel 50 notifizieren und ihre Absichten den europäischen Partnern mitteilen. Darauf wird dann im Europäischen Rat und sicherlich auch nach nationaler Vorbereitung in den einzelnen Mitgliedsländern eine gemeinsame Verhandlungsposition erarbeitet. Ich werde jetzt keine weiteren Details besprechen.

FRAGE JORDANS: Herr Seibert, können wir, da Sie dabei sein werden, davon ausgehen, dass es im Laufe der Arbeit des Ausschusses auch Information des Bundespresseamts über die Arbeit geben wird, oder wird immer wieder auf Brüssel verwiesen, was die Verhandlungen angeht?

STS SEIBERT: Meinen Sie Informationen über diese erste Sitzung des Kabinettsausschusses?

ZUSATZ JORDANS: Ja, und über die zweite und die dritte. Sie sagen ja, dass es mehrere werden.

STS SEIBERT: Es werden mit Sicherheit mehrere werden.

Ich kann Ihnen das jetzt noch nicht sagen. Aber ich denke, so, wie ich aus dem Kabinett berichte, werde ich möglicherweise auch ansprechen, worum es in dem Kabinettsausschuss ging. Aber ich kann Ihnen das heute noch nicht sagen. Ich kann auch nicht sagen, in welcher Frequenz getagt wird oder ob die Besetzung immer dieselbe sein wird. Das müssen wir wirklich abwarten.

FRAGE JUNG: Mich würde nur interessieren, warum sich der Finanzminister mit dem neuseeländischen Premierminister trifft, Herr Weißgerber.

DR. WEISSGERBER: Das ist Teil der Delegation, die den neuseeländischen Premierminister empfängt. Der Finanzminister ist eben dabei. Weitere Auskünfte kann ich jetzt und hier nicht geben.

FRAGE JORDANS: Herr Fischer, Sie haben gerade gesagt, dass bei dem Termin am Wochenende noch einmal unterstrichen werden soll, dass die Zwei-Staaten-Lösung als einzige Lösung im Nahost-Konflikt gesehen wird. Warum wird das immer wieder unterstrichen? Wird das gerade jetzt von irgendjemandem Bestimmten in Frage gestellt?

FISCHER: Ich denke, niemand sagt, dass es in Frage gestellt wird. Aber wir sehen an den Entwicklungen im Nahen Osten, dass es nicht einfacher wird, die Zwei-Staaten-Lösung zu erreichen. Deshalb wird es darum gehen, dass die internationale Gemeinschaft versucht, sich gemeinsam zu überlegen, wie man Schritte in die Richtung einer Zwei-Staaten-Lösung unterstützen und begleiten kann. Das ist, denke ich, weiterhin ein ganz wichtiges und zentrales Thema der internationalen Politik: Wie können wir zu dem schon oft auch von beiden Konfliktparteien unterstrichenen Ziel einer Zwei-Staaten-Lösung kommen?

FRAGE JUNG: Herr Fischer, stört die Bundesregierung, dass in Paris einige Parteien fehlen?

FISCHER: Wer fehlt aus Ihrer Sicht?

ZUSATZ JUNG: Die Konfliktparteien.

FISCHER: Jetzt geht es erst einmal um ein Signal der internationalen Gemeinschaft. Es ist wichtig, dass sie darüber beraten kann, wie man einen Prozess erleichtert und befördert, der zu einer Zwei-Staaten-Lösung hinführt. Das kann und wird den politischen Willen der Konfliktparteien nicht ersetzen, sich um eine friedliche Lösung des Konfliktes zu kümmern, und kann letztlich Verhandlungen und Gespräche zwischen den Konfliktparteien nicht ersetzen. Aber gemeinsam daran zu arbeiten, zumindest die Möglichkeit einer Zwei-Staaten-Lösung zu erhalten und die Konfliktparteien zu ermutigen, auf diesem Weg voranzugehen, scheint mir ein wichtiges und gutes Unterfangen zu sein.

FRAGE DR. TUYALA: Was verhindert nach Ansicht der Bundesregierung die Zwei-Staaten-Lösung?

Zuletzt wurde Israel vom UN-Sicherheitsrat aufgrund der fortgeschrittenen Bauten verurteilt. Welche Position hat die Bundesregierung dazu?

FISCHER: Ich denke, wir haben das Thema der UN-Sicherheitsratsresolution hier schon mehrfach behandelt. Die Haltung der Bundesregierung ist ganz klar.

Wenn Sie sich das anschauen, sehen Sie, dass es natürlich verschiedene Dinge gibt, die dazu führen, dass die Verhandlungen auf dem Weg zu einer Zwei-Staaten-Lösung nicht vorangekommen sind. Zum einen braucht es dazu natürlich den erklärten politischen Willen der Konfliktparteien. Aber zum anderen sind die Terroranschläge, die wir beobachten, sicherlich nicht förderlich. Wir haben Sie haben das erwähnt auch über den Siedlungsbau gesprochen. Auch das ist sicherlich nicht förderlich für eine Zwei-Staaten-Lösung. So gibt es auf diesem steinigen Weg verschiedene Steine, die aufgehoben und nach und nach beiseite geräumt werden müssen, um den Weg für eine Zwei-Staaten-Lösung freizumachen. Dazu versucht diese Konferenz beizutragen.

FRAGE DR. LOHSE: Ich bitte um Aufklärung und Präzisierung zum Berichtswesen im Fall Amri. Der Justizminister hatte gestern Abend angekündigt, dass offenbar schon bald ein Bericht komme. Wir haben schon öfter gehört, dass das alles aufgearbeitet wird und dass es einen Bericht gibt. Mich interessiert, ob das alles ein Bericht ist, ob darin die Bundes- und die Landesbehörden oder nur die Bundesbehörden vorkommen wir haben aus Nordrhein-Westfalen ja schon einiges bekommen , wer den Bericht verantwortet, ob ihn der GBA schreibt und wann er veröffentlicht wird.

DR. PLATE: Wenn ich darf, übernehme ich erst einmal den Teil der Frage, der sich an mich richtet. In der Tat ist sowohl von der Bundeskanzlerin selber als auch vom Bundesinnenminister schon mehrfach angekündigt worden, dass es einen Bericht geben wird. Das dürfte der gleiche Bericht sein, von dem auch Herr Maaß gestern gesprochen hat. Der Kollege wird das vermutlich gleich bestätigen.

Zu Berichten aus NRW müssen Sie natürlich NRW befragen. Aber ich denke, es dürfte sich um jene Papiere handeln, die Gegenstand der Vor- und Nachbereitung der dortigen Ausschusssitzung im Landtag gewesen sind. Das ist ein separates Verfahren nach dem dortigen Landesparlamentsrecht. Weil es dort eine solche Sitzung gab, gab es dort auch Papiere, die beschrieben worden sind.

Nichtsdestoweniger gibt es einen zentralen Bericht, der schon mehrfach angekündigt wurde. Der Bericht wird mit allen Behörden gemeinsam erarbeitet, die davon betroffen sind. Das sind ausdrücklich Landes- und Bundesbehörden. Das heißt, es sind natürlich auch Behörden im Geschäftsbereich zum Beispiel des Bundesinnenministeriums.

VORS. FELDHOFF: Eine Ergänzung des Justizministeriums?

DR. SCHOLZ: Vielen Dank, aber ich kann das genau so bestätigen.

ZUSATZFRAGE DR. LOHSE: Dann wäre noch die Frage: Wer schreibt ihn? Macht das der GBA? Gibt er ihn heraus? Wann wird das geschehen? Denn der Justizminister erweckte den Eindruck, das sei sehr bald.

DR. PLATE: Das ist zunächst ein Bericht der Exekutive. Die gemeinsame Federführung dafür liegt in den Häusern BMI und BMJV. Das Datum kann ich, ehrlich gesagt, zum heutigen Tage, auch wenn ich das Interesse daran verstehe, nicht genauer eingrenzen. Ich bestätige aber gern, dass es in der Tat bald sein wird.

FRAGE: Impliziert das, dass die Bundesanwaltschaft ihren Abschlussbericht der Ermittlungen dann auch schon vorgelegt haben wird? Denn welchen Sinn kann es machen, ein eventuelles Behördenversagen konstatieren zu wollen, wenn die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind?

DR. SCHOLZ: Lassen Sie mich vielleicht klarstellen, dass es um zwei unterschiedliche Sachverhalte geht. Die Ermittlungen des Generalbundesanwalts betreffen die Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeiten möglicher Unterstützer und Mitwisser des Täters. Diese Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Bei dem eben und von Herrn Minister Maaß gestern angesprochenen Bericht geht es um das Behördenhandeln in Bezug auf die Person des Attentäters am Breitscheidplatz. Wie Herr Plate eben ausgeführt hat, wird dieser Bericht jetzt erarbeitet und in Kürze fertiggestellt.

DR. PLATE: Eine kurze Ergänzung habe ich, weil Sie in Ihrer Frage nahegelegt haben, das Ziel und der Zweck des Berichtes sei es, ein Behördenversagen zu identifizieren. Mit einer solchen Vermutung will ich gleich von vornherein aufräumen. Der Sinn eines solchen Berichtes kann es wohl kaum sein, das Ergebnis vorwegzunehmen. Der Minister hat gesagt: Wir werden den Fall sehr sorgfältig aufarbeiten, und das Ergebnis der Aufarbeitung wird sein, dass man möglicherweise sieht, was genau passiert ist, welche Behörde wann was gemacht hat. Wenn Sie jetzt offenbar zu wissen meinen, dass das Ergebnis dieses Berichts auf jeden Fall sein werde, dass ein Behördenversagen vorgelegen habe, ist das ein Wissen, dass Sie, soweit ich weiß, exklusiv haben. So ist der Bericht nicht angekündigt worden. Das klarzustellen ist mir wichtig.

ZUSATZFRAGE: Der Minister hat gestern gesagt, niemand könne mehr sagen, dass keine Fehler gemacht wurden. Ich will jetzt nicht den Unterschied zwischen Fehlern und Versagen herausarbeiten. Aber er hat gesagt, dass Fehler gemacht wurden. Sieht der Innenminister das anders, oder sagt er, man müsse noch vorsichtiger damit sein, zu sagen, dass Behörden Fehler gemacht hätten?

DR. PLATE: Die Aussage, die der Justizminister getroffen hat, will ich natürlich schon mangels Zuständigkeit nicht interpretieren. Man müsste vielleicht noch einmal genau hinschauen, ob sie sich auf den Bericht bezieht.

Richtig ist jedenfalls: Wir arbeiten seit einigen Wochen und vielen Tagen an einer Verdichtung der Erkenntnislage zu diesem Fall, auch was die Frage angeht, was man besser machen kann. Das habe ich hier häufig vorgetragen. Wir werden dann etwas dazu mitteilen, wenn es dazu etwas mitzuteilen gibt.

FRAGE DR. LOHSE: Nur der Vollständigkeit halber: Das heißt, der gesamte Asylverlauf sprich: die Arbeit des BAMF wird da auch mit berücksichtigt? Also das ist einbezogen?

DR. PLATE: Wenn es heißt das wiederhole ich gern noch einmal , der Bericht wird sich mit allen Behörden beschäftigen, die beteiligt waren, dann ist, glaube ich, relativ klar ich bestätige das auch gern noch einmal , dass ich das so, wie ich das gesagt habe, auch wirklich gemeint habe.

FRAGE DR. TUYALA: Ich habe auch noch einmal eine mehr allgemeine Frage: Bisher wurde ja immer durch die Sicherheitsbehörden argumentiert, eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung wäre aufgrund der hohen Anzahl an Gefährdern nicht möglich. Jetzt stellt sich aber bei vielen Menschen die Frage: Warum wurde die Überwachung offensichtlich komplett eingestellt? Also das war bisher, glaube ich, die allgemeine Kommunikation durch die Medien. Können Sie uns dazu etwas sagen?

DR. PLATE: Es ist ja keine allgemeine Frage, wie Sie es angekündigt haben, sondern eine Frage konkret bezogen auf dieses Ermittlungsverfahren und auf den Gegenstand des Berichts. Deswegen bleibt es bei dem, was ich dazu immer sage, nämlich dass wir uns im Begriff finden, die Erkenntnislage zu verdichten und dann Erkenntnisse mitteilen, wenn sie feststehen.

FRAGE HERPELL: Ich würde gern doch noch einmal versuchen, diese Unschärfe aufzuklären. Können Sie, Herr Dr. Scholz, vielleicht sagen, ob Ihr Minister das etwas konkreter fassen würde, ob das nun Behördenversagen oder Fehler sind? Da schien mir noch ein gewisser Widerspruch.

Herr Dr. Plate, Herr de Maizière hat ja gestern ziemlich deutlich in Richtung Länder gesagt, dass er sich da eine einheitliche Vorgehensweise wünscht. Haben Sie schon einmal Rückmeldungen aus den Ländern bekommen, wie weit man sich zum Beispiel bei Gefährderhaft oder auch bei Fußfesseln möglicherweise auch in den Ländern bewegt, um die Gesetze da klarer zu machen und an die Pläne des Bundes anzugleichen?

DR. PLATE: Wenn ich das richtig verstehe, dann haben Sie noch einmal darauf abgestellt, wie die internen Prozesse zwischen Bund, Ländern und sonstigen Verantwortlichen in der Frage der Vorschläge gehen, die der Minister in seinem Namensartikel in der „FAZ“ gleich zu Beginn des Jahres gemacht hat.

ZUSATZFRAGE HERPELL: Nein. Es ging eher um die gemeinsame Präsentation des Vorgehens mit dem Justizminister, wo er ja ganz klar gesagt hat, die Länder müssten nachbessern, zum Beispiel bei ihren gesetzlichen Regelungen zur Fußfessel oder zur Gefährderhaft. Gestern ist er darauf noch einmal explizit eingegangen.

DR. PLATE: Gut. Dafür gilt, ehrlich gesagt, trotzdem in der Sache nichts anderes als für die Frage, wie ich sie zuerst verstanden hatte. Denn über interne Gespräche zwischen Bund und Ländern über Dinge, die im Bund oder auch in den Ländern möglicherweise zu tun sind, werde ich hier nicht öffentlich berichten.

DR. SCHOLZ: Es ist richtig das wurde hier auch schon erwähnt , der Minister hat sich gestern geäußert und hat ich kann das hier zitieren gesagt:

„Es kann … nach dem, was da geschehen ist, … niemand … sagen, es sind keine Fehler gemacht worden.“

Diese Fehler werden auch aufgearbeitet. Aber Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich jetzt diese Worte nicht interpretiere oder weiter auslege. Das werde ich jetzt hier nicht tun.

FRAGE JORDANS: Herr Scholz, wird der Bericht auch die Handlung oder Nichthandlung von V-Leuten beleuchten oder gelten sie nicht als, sagen wir einmal, verlängerter Arm der Behörde?

DR. SCHOLZ: Diese Frage kann ich Ihnen auch mangels Zuständigkeit nicht beantworten. Ob zu diesem Punkt auch etwas darin steht, das weiß ich nicht.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Kann Herr Plate dazu etwas sagen?

DR. PLATE: Vielleicht nur ganz allgemein: Ich habe ja schon gesagt, der Bericht kommt bald. Warten Sie doch einfach ab, was darin steht. Das werde ich logischerweise heute vor Erscheinen des Berichtes nicht vorwegnehmen können. Dass er sich mit dem Handeln aller Behörden beschäftigt, die von dem Fall betroffen sind, habe ich gesagt. Ich glaube, das ist ehrlich gesagt relativ klar.

FRAGE JUNG: Herr Plate, wenn ich Sie richtig verstanden habe, gehören V-Leute ja auch gar nicht zu den Behörden. Richtig?

DR. PLATE: Es ist richtig, dass V-Leute keine Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter von Behörden sind. Das ist eine Verwechslung, die häufig gemacht wird.

Es gibt einerseits verdeckte Ermittler, die sozusagen ganz normale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden mit behördlichen Eingriffsbefugnissen sind, die sich lediglich nicht als Mitarbeiter dieser Behörden zu erkennen geben. Das sind verdeckte Ermittler.

V-Leute sind etwas ganz anderes. Das sind Leute aus der jeweiligen Szene, wenn ich das salopp so nennen darf, die selber über keinerlei Eingriffsbefugnisse gesetzlicher Art verfügen, aber eben Informanten sind. Das ist in der Tat richtig. Diese Zweiteilung gibt es.

ZUSATZFRAGE JUNG: Zu dem Gefährderthema hatte ich gestern oder heute noch eine Agentur gelesen. Es gab ja letzter Stand von Ihnen 549 islamistische, 20 rechte und 5 linke Gefährder. Jetzt heißt es aber, dass die relevanten Personen bei den Linken 130 und bei den Rechten 126 sein sollen. Können Sie die Zahlen bestätigen?

DR. PLATE: Die konkreten Zahlen habe ich jetzt nicht mitgebracht. Das bezieht sich, glaube ich, auf die Beantwortung einer parlamentarischen Frage. Das könnte ich gern nachreichen. Die konkreten Zahlen habe ich jetzt, ehrlich gesagt, nicht dabei.

FRAGE WONKA: Herr Scholz, seit wann sind Ihrem Minister Fehler der Behörden im Fall Amri bekannt, und wieso hat er seitdem nichts unternommen?

DR. SCHOLZ: Wie ich eben schon gesagt habe: Der Minister hat sich geäußert. Die Worte stehen für sich. Ich möchte jetzt nicht anfangen, das hier zu analysieren oder zu interpretieren. Das ist Ihnen ja auch bekannt. Die beiden Minister de Maizière und Maas haben schon am Dienstag umfangreiche konkrete Maßnahmen vereinbart, die auch eine Folge oder eine Konsequenz aus dem Anschlag in Berlin sind. Die Minister haben in einem Pressetermin auch diese Maßnahmen vorgestellt. Jetzt geht es darum, dass sie zügig abgearbeitet werden.

ZUSATZFRAGE WONKA: Meine Frage bezog sich auf etwas leicht Anderes. Der Justizminister sagt: Für ihn sind offenkundig Fehler bekannt. Meine Frage ist: Welche Schlussfolgerungen hat Ihr Justizminister daraus gezogen, dass ihm Fehler bekannt sind? Ich meine anders als möglicherweise dem Innenminister, der so etwas noch nicht gesagt hat.

DR. SCHOLZ: Noch einmal: Es gab das hat der Justizminister auch deutlich gemacht bestimmte gesetzliche Grundlagen, die die Behörden daran gehindert haben, tätig zu werden. In diesem Punkt ist jetzt ein entsprechender Maßnahmenplan oder Maßnahmenkatalog vereinbart worden. Den gilt es jetzt umzusetzen. Da werden konkret mögliche gesetzliche Lücken geschlossen und Klarstellungen vorgenommen.

DR. PLATE: Ich möchte zweierlei sagen. Zu diesem Punkt vielleicht noch einen Satz, weil hier im Saal offenbar ein bisschen, jedenfalls bei einigen, die Vermutung zu herrschen scheint, meine Äußerung könne dahingehend verstanden werden, dass der Innenminister apodiktisch Fehler ausschließt, die gemacht worden sind: Das habe ich nicht gesagt. Ich habe nur gesagt: Die Verdichtung der Erkenntnislage dauert an. Wir werden uns dazu dann äußern, wenn aus unserer Sicht die Zeit reif ist, sich zu dieser Frage dezidiert zu äußern. Ich habe nicht gesagt, es gibt keine Fehler oder so. Das vielleicht zum Verständnis.

Dann habe ich noch eine Art Nachlieferung auf die Frage von Herrn Herpell. Auch wenn ich hier nicht zu genauen internen Kontakten zwischen Bund und Ländern in Sachen Fußfessel berichten kann, so kann ich doch zumindest sagen, dass wir inzwischen das Signal aufgefangen haben, dass wir uns auch nach Auffassung der Länder sehr eng darüber abstimmen können, was der Bund tut und was die Länder tun werden, und das auch unter Einbindung der IMK-Gremienstruktur passieren wird.

FRAGE DR. TUYALA: Dr. Plate, im Fall Amri musste ja die Überwachung anscheinend aufgrund von Kapazitätsmangel komplett aufgehoben werden. Bei den Menschen kommt das so an, dass von den anderen Gefährdern eine noch wesentlich höhere Gefahr ausgehen könnte. Können Sie dazu etwas sagen?

DR. PLATE: Es geht wieder um den konkreten Fall. Ich erspare mir und Ihnen, dass ich alles wiederhole, was ich gerade gesagt habe.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, hat die Kanzlerin eigentlich Fehler bei den Behörden erkannt, festgestellt, angesprochen?

STS SEIBERT: Die Kanzlerin unterstützt den Innenminister und den Justizminister in ihrer Herangehensweise in den Maßnahmen, auf die sie sich gemeinsam geeinigt haben und die wir natürlich zur Umsetzung bringen wollen, und auch in der Herangehensweise, jeden Aspekt behördlichen Handelns, so wie das hier beschrieben worden ist, genau aufarbeiten zu lassen, die Erkenntnisse zu verdichten, wie Herr Plate sagt, und sich dann ein Bild davon zu machen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das heißt, die Kanzlerin weiß noch nicht, ob es Fehler gab?

STS SEIBERT: Ich habe Ihnen meine Antwort gegeben.

ZURUF JUNG: Ich habe es nur übersetzt. Ich glaube, dass ich es richtig übersetzt habe.

STS SEIBERT: Ich glaube nicht, dass Sie immer der richtige Übersetzer für meine Antworten sind. Ich habe sie Ihnen jetzt so gegeben, wie ich es Ihnen sagen wollte.

FRAGE HERPELL: Ich habe eine Frage zu einem etwas anderen Feld, zur Entwicklungshilfe. Sie ist jetzt immer wieder als Möglichkeit genannt worden, Druck auf Herkunftsländer auszuüben, die bei der Rücknahme abgelehnter Asylbewerber nicht kooperationsbereit sind. Nun scheint sich da ein Konflikt in der Regierung anzudeuten, und zwar zwischen Innenministerium und Justizministerium, die ja das Druckmittel offenbar befürworten, und dem Entwicklungsministerium und dem Finanzminister, der sich gestern oder heute in einem Interview auch anders geäußert hat. Wie führt man das wieder zusammen?

STS SEIBERT: Dieses Thema, das Sie ansprechen, hat uns ja jetzt schon durch die ganze Woche begleitet. Ich glaube, es ist schon am Montag das Wesentliche dazu gesagt worden. Ich sehe auch keinen Konflikt. Ich sehe die gemeinsame Absicht aller Mitglieder der Bundesregierung, bei der Rückführung von Staatsangehörigen, die hier kein Aufenthaltsrecht haben, zum Beispiel nordafrikanischer Länder, nach einem rechtmäßigen Verfahren deutlich voranzukommen. Das ist die Erwartung. Das ist auch die Forderung, die wir an diese Länder haben, und derentwegen wir auch Gespräche mit diesen Ländern führen.

Ich wiederhole es noch einmal: Wir führen diese Gespräche erstens in großem Respekt vor diesen Ländern und der Probleme, die diese Länder beschäftigen, und zweitens in dem Bewusstsein, dass wir Lösungen finden wollen, die für beide Seiten vorteilhaft sind. Sonst werden wir das nicht hinbekommen. So hat es die Bundeskanzlerin am Montagnachmittag auch beim Deutschen Beamtenbund gesagt.

Wir führen diese Gespräche unter Einbeziehung aller Aspekte unserer bilateralen Beziehungen. Das ist, glaube ich, die gemeinsame Haltung der Bundesregierung. So höre ich es heraus. Da sehe ich keinen Konflikt, sondern eine gemeinsame Absicht, noch erhebliche Fortschritte zu machen im Verfahren der Rückführung, in der Durchführung dieser Rückführung, auch in der Zahl der Menschen, die es dann gelingt zurückzuführen.

ZUSATZFRAGE HERPELL: Herr Seibert, wenn zwei Minister sagen, die Entwicklungshilfe solle bitte nicht gestrichen werden, zwei andere Minister sagen, das sollte zumindest in die Überlegungen einbezogen werden, wie man künftig mit solchen Ländern umgeht, dann ist das vielleicht für Sie kein Konflikt, aber es sind zumindest unterschiedliche Positionen. Die Frage vielleicht ganz konkret: Was sagt denn die Kanzlerin dazu? Welche Position hat sie?

STS SEIBERT: Ich habe Ihnen die Position der Bundeskanzlerin dargelegt, auch am Montag und am Mittwoch schon. Wir wollen diese Gespräche führen. Wir führen sie bereits und wir halten es auch nicht für sinnvoll, Forderungen oder Positionen, die wir zu einzelnen Aspekten dieses Themas haben, in der Öffentlichkeit auszubreiten. Diese Gespräche führt man am besten ruhig und intensiv mit den Partnern, von denen man auch etwas will.

DR. PLATE: Ich hatte zwar keine ausführliche Nachlieferung zugesagt, habe aber das Interesse nach den konkreten Gefährderzahlen verspürt. Ich habe sie mir jetzt besorgt und lese sie Ihnen gern vor. Dazu sage ich auch drei, vier einordnende Sätze wegen der Berichterstattung, die es dazu auch heute Morgen schon gab.

Also politisch motivierte Kriminalität links werden zurzeit 5 Gefährder und 125 sogenannte relevante Personen geführt. Definitionen haben wir ja hier schon häufig vorgetragen. Politisch motivierte Kriminalität rechts haben wir zurzeit 22 Gefährder und 104 relevante Personen. Aus dem Bereich islamistischer Terrorismus haben wir 547 Gefährder und 366 relevante Personen. Das ist der Stand vom 9. Januar.

Zur Einordnung Folgendes: Es ist wichtig zu wissen, wie diese Zahlen zustande kommen. Das sind Zahlen, die die Länder dem Bundeskriminalamt zuliefern. Also der Bund kann sie nur deswegen nennen, weil das Bundeskriminalamt diese Zahlen bekommt. Er macht sozusagen ein Strich darunter und führt eine schlichte Addition durch. Insofern gehen zum Beispiel Zitate aus dem politischen Raum dazu war heute zu lesen, der Bund sei jetzt irgendwie auf dem rechten, linken oder welchem Auge auch immer blind schon deswegen fehl, weil dem keine Bundesbewertung dieser Person aus welchem Spektrum sie auch immer kommen zugrunde liegt, sondern es sich um eine schlichte Addition der Zahlen aus den Ländern handelt.

FRAGE DR. LOHSE: Darauf möchte ich direkt reagieren. Herr Plate, kann der Bund, kann das BKA selber Gefährder klassifizieren und tut er das im Moment? Gibt es einen Gefährder, der mit Hilfe eines geänderten BKA-Gesetzes kontrolliert werden könnte?

Die zweite Frage an Herrn Scholz oder vielleicht auch an Sie: Habe ich das richtig verstanden, die einzige Behörde, die bei der Aufarbeitung des Falles Amri direkt zum Bereich des Justizministers gehört, wäre der Generalbundesanwalt, sofern er überhaupt von diesen Untersuchungen betroffen ist. Alle anderen gehören in den Geschäftsbereich des Innenministeriums. Stimmt das so?

DR. PLATE: Nein. Die Frage stimmt nicht so, weil ganz maßgeblich Behörden der Länder beteiligt waren und die gehören natürlich nicht zum Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums.

ZUSATZFRAGE DR. LOHSE: Klar. Aber für die Bundesbehörden stimmt das? Gut.
Und das Andere? Bei den Gefährdern?

DR. PLATE: Es ist grundsätzlich möglich, dass das BKA Gefährder führt, wenn man das so nennen will. Das ist aber nicht der Regelfall. Die allermeisten Gefährder und damit meine ich wirklich die überwältigende Mehrheit werden das hat auch rechtliche Gründe von den jeweiligen Ländern geführt. Wie die Zahl heute Morgen gewesen ist, ob es welche gab und wenn ja, wie groß die Zahl war, das weiß ich nicht. Die Zahl ist jedenfalls, wenn es gerade welche gibt, ziemlich gering. Das hat auch der Minister schon mehrfach gesagt. Deswegen gibt es gerade im Bereich Fußfessel ja auch die Initiative der beiden Minister zu sagen: Der Bund tut im Bereich seiner Zuständigkeit das, was sinnvoll und erforderlich ist, geht aber auch auf die Länder zu, weil das, um das Problem insgesamt in den Blick zu nehmen, dringend notwendig ist.

FRAGE: Ich hätte eine Frage an das BMF: Herr Weißgerber, für heute gab es ein Interview in der „Süddeutschen Zeitung“. Der Minister hat dort anklingen lassen, dass er sich Griechenland-Hilfen ohne den IWF vorstellen kann. Können Sie das noch ein bisschen konkretisieren, wie er das meint?

Zweitens. Nach meiner Erinnerung sind die Griechenland-Hilfen und die Zustimmung des Bundestags an die Beteiligung des Internationalen Währungsfonds geknüpft. Hat Herr Schäuble vor, diese Vereinbarung dem Bundestag aufzukündigen?

DR. WEISSGERBER: Danke für die Frage und die Möglichkeit zur Klarstellung.

Nein, es bleibt dabei: Wir halten daran fest, dass der IWF an Bord bleibt. Das ist das Programm, um das es gerade geht das dritte Hilfsprogramm. Es ist so Sie wissen das ja , derzeit läuft die zweite Programmüberprüfung Griechenland zusammen mit den Institutionen. Diese Programmüberprüfung muss abgeschlossen werden. Auf der Basis entscheidet dann der IWF, ob er an Bord bleibt oder nicht. Wir gehen weiter davon aus, dass er an Bord bleibt, dass er zu dieser Absprache, die wir vor über einem Jahr getroffen haben zwei Jahre sind es schon fast , steht. Insofern hat sich daran nichts geändert.

Hier ging es um die Frage, was passieren würde, wenn der IWF nach Abschluss der zweiten Programmüberprüfung entscheidet, sich nicht weiter zu beteiligen. Für diesen Fall, von dem wir nicht ausgehen, den wir nicht wollen, stellt sich die Frage, wie man damit umgeht. Dann würde es sich um eine relevante Änderung des Programms handeln. Dann müsste man in den Bundestag gehen und im Bundestag um eine neue Zustimmung bitten. Aber das ist eine rein hypothetische Frage, weil sie sich aktuell, so wie die Lage sich jetzt darstellt, überhaupt nicht stellt.

FRAGE: In dem besagten Interview sagt ja Herr Schäuble, wenn es zu einem dritten Programm ohne dem IWF käme, dann müssten die vereinbarten Bedingungen besser durchgesetzt werden. Also er sagt nicht einfach: An die Stelle des IWF kommt jetzt der ESM hinzu und der macht dann diese Aufgabe, sondern es geht um besser durchsetzen. Was ist damit gemeint?

DR. WEISSGERBER: Auch das sind wieder Überlegungen, die sich darauf beziehen, wie es ohne den IWF wäre. Ich möchte das jetzt, so wie der Minister sich da ausgedrückt hat, nicht noch weiter interpretieren. Wir sind jetzt mitten in der zweiten Programmüberprüfung, im dritten Hilfsprogramm. Das ist Stand der Dinge. Weiter kann oder will ich das jetzt gar nicht ausführen.

ZUSATZFRAGE: Aber Ihr Minister redet doch jetzt nicht ins Blaue hinein, oder?

DR. WEISSGERBER: Ja, aber so, wie er es gesagt hat, steht das ja für sich. Das muss ich hier nicht weiter ausführen. Ich stelle Ihnen da den Sachstand dar. Die Überlegungen des Ministers stehen für sich.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt und an das Landwirtschaftsministerium: Es gibt heute einen Zeitungsbericht, wonach geplant ist, den russischen Landwirtschaftsminister, der auf der EU-Sanktionsliste steht, zum G20-Landwirtschaftsministertreffen in Berlin einzuladen bzw. diesen Besuch möglich zu machen. Ist das richtig? Stimmt das? Oder hat die Zeitung hier falsche Quellen?

DR. WENDT: Bundesminister Schmidt hat stets betont, dass er es für wichtig hält, den Gesprächsfaden mit Russland nicht abreißen zu lassen. Es ist dem Bundesminister ein Anliegen, zum Agrarministertreffen der G20, das den Auftakt der G20-Präsidentschaft Deutschlands bildet, Vertreter aller G20-Staaten in Berlin begrüßen zu können. Dementsprechend ist die Einladung an alle G20-Agrarminister ergangen. Was dann konkret am Tag des G20-Agrarministertreffens passieren wird und wer tatsächlich vor Ort sein wird, werden wir dann sehen. Bislang liegt uns vonseiten Russlands keine Teilnahmezusage vor.

FISCHER: Vielleicht kann ich ganz grundsätzlich etwas ergänzen: Sie wissen ja, dass Deutschland in diesem Jahr den G20-Vorsitz innehat. Die G20 ist ein Zusammenschluss von Staaten aus allen Regionen und Kontinenten der Welt, denen auch Russland angehört. Angesichts der wirklich drängenden internationalen Herausforderungen ich nenne schlagwortartig vielleicht nur die Themen Terrorismus, Migration, Klimawandel, Finanzthemen und grenzüberschreitende Pandemien , auf die die Weltgemeinschaft nur gemeinsam eine Antwort finden kann, hat die Gruppe der 20 in den letzten Jahren ja immer mehr an Bedeutung gewonnen. Als Vorsitz obliegt es uns nun, dafür zu sorgen und alles dafür zu tun, dass effektive Treffen der G20 ermöglicht und dabei auch Fortschritte erreicht werden. Das kann nur funktionieren, wenn alle G20-Mitglieder aktiv mitarbeiten können.

Angesichts dieser ja wirklich gewachsenen Bedeutung der G20 sind wir innerhalb der Bundesregierung zu dem Ergebnis gekommen, dass die G20 im Rahmen der Einreiserestriktionen gegen Russland genauso wie andere internationale Organisationen oder auch die OSZE behandelt werden sollte. Das bedeutet konkret, dass wir ausnahmsweise auch Einreisegenehmigungen für gelistete Politiker zur Teilnahme an G20-Treffen erteilen können. Insofern handelt es sich um eine Ausnahme von den Sanktionsbeschlüssen, die aber eben speziell für solche Anlässe geschaffen wurde und auch hier zur Anwendung kommen kann. Dieses Verfahren haben wir unseren EU-Partnern erläutert, und weder vonseiten der EU noch vonseiten der anderen G20-Partner hat es hiergegen Einwände gegeben.

ZUSATZFRAGE: Hat es im Rahmen dieses Abwägungsprozesses Gespräche mit der ukrainischen Regierung gegeben? Dieser Vorgang kann ja nämlich zumindest einen bestimmten Eindruck erwecken, den man möglicherweise nicht erwecken möchte. Ist die Ukraine also einmal zumindest irgendwie konsultiert worden?

FISCHER: Darüber kann ich Ihnen hier konkret keine Auskunft erteilen, weil ich es nicht weiß. Was ich Ihnen aber sagen kann, ist, dass wir ja auf der einen Seite alle an einem effektiven G20-Treffen interessiert sind und dass auf der anderen Seite die Sanktionsbeschlüsse eben genau so verfasst worden sind, dass darin bestimmte Ausnahmetatbestände vorgesehen sind. Es gibt ja auch noch andere Ausnahmetatbestände, zum Beispiel die medizinische Behandlung in schweren Krankheitsfällen, die im Einzelfall erlaubt werden kann. Genauso ist es bei Treffen von internationalen Organisationen wie zum Beispiel der OSZE, die ja auch im letzten Jahr, als wir den Vorsitz gehabt haben, stattgefunden haben und für die es auch solch eine Ausnahmegenehmigung gibt. Daher gibt es hier durchaus in einem ganz, ganz eng definierten Bereich eine Ausnahme, die eben gelegentlich angewendet wird, und wir sehen diese Ausnahmetatbestände auch hinsichtlich der G20 erfüllt.

FRAGE JUNG: Herr Fischer, ich frage mich, warum es Einreiseverbote gibt, wenn es dann doch wieder Ausnahmen von diesem Einreiseverbot gibt. Heißt das, der russische Minister kann jetzt nur privat nicht hierherkommen, aber dann, wenn es beruflich ist, gibt es dafür eine Ausnahme?

Ist es richtig, dass Sie dieses G20-Treffen jetzt wie ein OSZE-Treffen einstufen, damit diese Ausnahme vorgenommen werden kann?

Frau Wendt, können Sie noch einmal aus Sicht Ihres Ministeriums erläutern, wie Sie es jetzt geschafft haben, das AA von dem zu überzeugen, was Sie jetzt getan haben? Wie waren da die Schritte?

FISCHER: Die Ausnahme ist sehr präzise und bezieht sich auf Treffen internationaler Organisationen wie etwa der G20. Das betrifft zum Beispiel keine Arbeitsbesuche, die man sich ja auch vorstellen könnte, die stattfinden. Das betrifft keine Privatbesuche. Das betrifft auch keine sonstigen geschäftlichen, privaten oder beruflichen Gespräche. Das heißt, die Sanktionen sind umfassend, und es gibt einzelne und sehr, sehr präzise Ausnahmen, die im Einzelfall in Anspruch genommen werden können, sozusagen wie in diesem Fall mit Einverständnis oder unter Beteiligung der EU-Partner. Davon haben wir als G20-Vorsitz in diesem Fall Gebrauch gemacht und unsere Partner darüber unterrichtet.

DR. WENDT: Ich habe es ja bereits gesagt: Minister Schmidt hat die Agrarminister der G20 eingeladen. Dazu gehört auch der russische Agrarminister. Der Einladungstext ist standardmäßig an alle Minister gegangen. Alles andere wird dann in Absprache mit dem AA entsprechend erfolgen. Aber prinzipiell war es dem Minister ein Anliegen, erst einmal alle einzuladen und den Gesprächsfaden nicht abreißen zu lassen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Fischer, warum muss das Auswärtige Amt ein bilaterales Gespräch zwischen dem russischen Agrarminister und dem deutschen Landwirtschaftsminister genehmigen?

FISCHER: Wir haben ja gerade über die Sanktionen gesprochen. Wir haben darüber gesprochen, dass es davon bestimmte Ausnahmen gibt. Es ist so, dass der russische Landwirtschaftsminister auf dieser Sanktionsliste steht, und auf diese Sanktionen haben wir uns im Rahmen der EU geeinigt. Deutschland ist dabei sehr sanktionstreu und nutzt dann halt die Verfahren, die es gibt, um in bestimmten, genau definierten Einzelfällen eine Ausnahme zu schaffen. Wir sehen es als G20-Vorsitz als unsere Pflicht an, die Treffen dieser Organisation, die ja mittlerweile eine wirklich bedeutende Rolle einnimmt, so gut und so effektiv wie möglich vorzubereiten, und dazu gehört es eben, dass die G20-Partner jeweils so zusammenarbeiten können, wie sie es auch in der Vergangenheit getan haben. Solange Russland Mitglied der G20 ist, was es ja ist, stehen wir auch in der Pflicht, hier das Zusammenspiel der G20 zu ermöglichen. So verstehen wir zumindest unsere Aufgabe.

FRAGE HERPELL: Herr Fischer, Sie würden sich wahrscheinlich, wie ich Sie jetzt verstanden habe, den Tenor des Berichts, dass es sich dabei um einen diplomatischen Trick handele, nicht zu eigen machen, sondern sagen, dass sei Routine. Trotzdem stelle ich die Frage an Sie: Ist das jetzt das Einfallstor dafür, dass die Bundesrepublik, die die G20 führt, in diesem Jahr immer wieder auf solche Ausnahmeregelungen kommen wird und das Ganze damit gegenüber Russland löchrig wird? Das ist die eine Frage.

Zweite Frage: In dem Bericht heißt es auch, der Minister werde, wenn er den kommen würde, nicht zur Grünen Woche gehen; das wäre jetzt wiederum ausgeschlossen. Was machen Sie denn, wenn er trotzdem sagt „Ich will einen russischen Stand auf der Grünen Woche besuchen“? Darf er dann nicht dorthin, oder wie wird darauf reagiert?

FISCHER: Wenn ich anfangen darf: Das ist weder ein Trick noch irgendetwas anderes. Es ist in den Sanktionsbestimmungen vorgesehen, dass es, um Treffen internationaler Organisationen zu ermöglichen, eben diese genau definierten Ausnahmen gibt. Wir hatten im letzten Jahr den OSZE-Vorsitz und haben in diesem Jahr den G20-Vorsitz inne, mit dem uns unsere internationalen Partner betraut haben. Sie erwarten von uns, dass wir diese Treffen so gut und effektiv wie möglich durchführen. Genau aus diesem Grund haben wir auf die genau dafür in den Sanktionsbestimmungen vorgesehene Regelung zurückgegriffen und Ausnahmen speziell für die G20 ermöglicht, für nichts anderes. Daher, glaube ich, ist es so, dass dies ein sehr spezieller und eng definierter Ausnahmebereich ist, von dem wir hier sprechen.

DR. WENDT: Der Bundeslandwirtschaftsminister hat zum Agrarministertreffen der G20 eingeladen das ist inzwischen ein festes Format; das ist das vierte Agrarministertreffen im Rahmen der G20 , nicht zur Grünen Woche, sondern explizit zum G20-Agrarministertreffen.

FRAGE: Frau Wendt, was ich verstanden habe, ist, dass Herr Schmidt eine Anwesenheit des russischen Landwirtschaftsministers im G20-Rahmen für geboten hält, und zwar für so geboten, dass man dafür eine Ausnahme von den Sanktionen macht. Was ich noch nicht ganz verstanden habe, ist, dass es dann im Anschluss oder davor noch ein bilaterales Treffen geben muss. Können Sie das vielleicht noch einmal kurz erklären? Warum macht man das dann noch zusätzlich?

DR. WENDT: Dazu möchte ich an dieser Stelle zunächst einmal nichts sagen, denn ich habe ja bereits ausgeführt, dass bisher vonseiten Russlands überhaupt noch keine Zusage vorliegt. Von uns ist eine Einladung zum Agrarministertreffen an alle G20-Agrarminister herausgegangen. Über alle weiteren Schritte kann ich an dieser Stelle nichts sagen.

ZUSATZFRAGE: Ist also auch gar kein bilaterales Treffen geplant? Stimmt der Zeitungsbericht an dieser Stelle also nicht?

DR. WENDT: Der Minister hat zum G20-Agrarministertreffen eingeladen. Dazu gehört Russland. Mehr kann ich an dieser Stelle nicht dazu sagen.

FRAGE JUNG: Herr Fischer, nur zum Verständnis: Nehmen wir an, der Agrarminister kommt zum G20-Treffen, fährt dann abends ins Hotel und versucht privat, noch zur Grünen Woche oder auf die Friedrichstraße zum Einkaufen zu fahren. Wird dieser Minister dann überwacht und gegebenenfalls davon abgehalten, diese privaten Dinge zu tun?

FISCHER: Das sind ja nun sehr hypothetische Fragen, die Sie hier stellen.

ZURUF JUNG: Nein!

FISCHER: Doch, das ist eine hypothetische Frage.

ZURUF JUNG: Das ist eine logische Frage!

FISCHER: Es gibt nämlich, wie Sie ja gerade gehört haben, zwar die Einladung, aber noch gar keine Zusage. Von daher, denke ich, sollten wir uns mit diesen Fragen dann befassen, wenn wir prozedural ein paar Schritte weiter sind.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber wie ist das denn? Sie organisieren das ja. Da muss es doch also irgendwelche Standardabläufe geben. Werden Menschen, die sanktioniert werden, die auf Listen stehen, dann unter Beobachtung in Bezug darauf gestellt, dass sie nur das tun, wofür sie gekommen sind?

FISCHER: Wie gesagt: Die Ausnahme gilt für das G20-Treffen und die damit im Zusammenhang stehenden Zusammenkünfte und Themen. Wir gehen davon aus, dass das dann auch so sein wird.

FRAGE WACKET: Ich habe noch einmal eine Frage an das Innenministerium, und zwar geht es um das Thema „Wiederaufnahme des Dublin-Verfahrens ab Mitte März und Griechenland“: Können Sie in Bezug auf die zuletzt eingewanderten Menschen eigentlich schon sagen, wie viele das dann etwa betreffen wird, die dann ab Mitte März wieder zurückgeführt werden müssen? Ist das mit Griechenland insoweit besprochen? Haben Sie da also das Okay von Griechenland erhalten, dass Griechenland die dann auch aufnimmt?

Wie würde das dann faktisch sein? Würden die zurückgeflogen werden oder über die Balkanroute zurückgebracht werden? Wie kann man sich das genau vorstellen?

DR. PLATE: Vielen Dank für die Frage, die mir, glaube ich, Anlass dazu gibt, vielleicht einige Dinge klarzustellen, die bisher möglicherweise doch nicht so klar sind. Das Verfahren ist ja so: Seit 2011 sind Rücküberstellungen nach dem Dublin-Verfahren in die Hellenische Republik ausgesetzt. Das ist anfänglich immer für ein Jahr ausgesetzt gewesen; zuletzt waren die Zeiträume kürzer. Die letzte Aussetzung dieser Rücküberstellungsverfahren nach der Dublin-Verordnung lief am 8. Januar aus, sodass wir zuletzt Anlass hatten, uns erneut mit diesem Thema zu befassen.

Das läuft ja immer in einem EU-weit koordinierten Verfahren ab. Die EU-Kommission schaut sich in gewissen Abständen die Zustände in Griechenland an und verfasst eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten, da es natürlich sinnvoll ist, dass solche Entscheidungen koordiniert und idealerweise von allen Mitgliedstaaten im Einklang miteinander gefällt werden. Dieser letzte Empfehlungsbericht der EU-Kommission datiert vom 8. Dezember und beinhaltet in der Tat die Empfehlung, dass man nach dem 15. März 2017 wieder mit den Rücküberstellungen nach Griechenland beginnen kann, und zwar unter bestimmten, in diesem Bericht vorgeschriebenen oder vorgeschlagenen das ist ja eine Empfehlung Voraussetzungen. Der Bundesinnenminister hat seine Entscheidung, eine weitere Aussetzung aber eben nur bis zum 15. März vorzunehmen, also im vollen Einklang mit dieser Kommissionsempfehlung getroffen. Die deckt sich damit.

Jetzt fragten Sie zunächst, wie viele Menschen, die schon eingereist sind, das betrifft. Das ist

ZURUF WACKET: Nein, nein, nein!

DR. PLATE: Dann habe ich das vielleicht falsch verstanden.

ZUSATZFRAGE WACKET: Ab dem 15. März, das ist mir schon klar. Aber man weiß ja eben jetzt schon ungefähr, wie viele in den vergangenen Monaten eingereist sind und dafür in Betracht kommen, wenn man das jetzt meinetwegen dafür zugrunde legt. Über welche Zahlen sprechen wir denn überhaupt?

DR. PLATE: Das deutet an, dass ich meinen Satz vielleicht ruhig hätte zu Ende sprechen sollen, weil er, ehrlich gesagt, genau darauf zu sprechen gekommen wäre: Das ist eine Empfehlung, die sich auf Leute bezieht, die nach dem 15. März 2017 einreisen werden, gilt also nicht etwa rückwirkend.

ZURUF WACKET: Nein!

DR. PLATE: Gerade haben Sie vorgetragen, man wisse ja, wer in den letzten Monaten gekommen sei. Um diese Leute geht es also nicht; das scheint ein weit verbreitetes Missverständnis zu sein.

ZURUF WACKET: Schon klar! Nein, dann haben wir uns noch einmal missverstanden. Wenn man jetzt betrachtet, wie viele Leute kommen meinetwegen innerhalb von vier Wochen , die das betreffen könnte, dann kann man ja einmal zurückschauen und sagen „So und so viele sind es in der Vergangenheit gewesen“. Dann kann man ja vielleicht davon ausgehen, wenn es so und so viele im Dezember oder im Januar waren, dass man sagt „Im März wird das vielleicht ähnlich sein“.

DR. PLATE: Nein, das kann man nicht. Wie viele jetzt insbesondere von der Türkei nach Griechenland eingereist sind, lässt, ehrlich gesagt, überhaupt keinen Rückschluss darauf zu, wie viele ab dem 15. März 2017 von der Türkei nach Griechenland einreisen und dann wohlgemerkt nach Deutschland weiterreisen werden. Das wäre ja sozusagen eine doppelte Hypothese, die man anstellen müsste. So etwas kann man, ehrlich gesagt, seriös absolut nicht tun, vor allen Dingen nicht einen Zeitraum betreffend, der noch etwas mehr als drei Monate entfernt ist, wenn ich mich jetzt im Überschlagen nicht verrechnet habe, zu einer ganz anderen Jahreszeit usw. usf.

Das kann man also zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt nicht sagen, zumal man ja auch noch in der Kommissionsempfehlung, die, glaube ich, auch öffentlich verfügbar ist, sieht, dass das mitnichten alle Personen betreffen wird, die in Griechenland erstregistriert werden und dann in ein anderes EU-Land weiterreisen, sondern nur einen ganz bestimmten Personenkreis. Ausgenommen sind zum Beispiel besonders vulnerable Personen, so der Fachbegriff. Unbegleitete Minderjährige sind zum Beispiel auch komplett ausgenommen. Es soll in jedem Einzelfall eine Zusicherung von Griechenland eingeholt werden, dass die Personen, um die es geht, im Einklang mit der EU-Aufnahmerichtlinie untergebracht werden. Das sind also relativ viele Kautelen, die es im Einzelfall zu erfüllen gilt. Insofern lässt sich eine zahlenmäßige Prognose zum jetzigen Zeitpunkt wirklich absolut nicht erstellen. Richtig ist aber, dass es ganz sicher nicht gleich zu Beginn um riesige Zahlen gehen wird; das kann man, glaube ich, schon sagen.

Wichtig ist, weil Sie, glaube ich, auch fragten, wie das dann abgewickelt wird: Das ist in der Dublin-Verordnung geregelt. Es gibt ein Dublin-Rücküberstellungsverfahren. Das Dossier, das eine Person betrifft, muss von der Behörde des Mitgliedstaats, der die Person an die Behörde eines (anderen) Mitgliedstaats rücküberstellen will und in den rückzuüberstellen ist in diesem Fall Griechenland , übermittelt werden, und es muss um Zustimmung dafür gebeten werden, dass eine Rücküberstellung erfolgt. Erst dann, wenn eine solche Zustimmung vorliegt, kann es zu einer Rücküberstellung kommen, und das geschieht in aller Regel auf dem Luftweg.

ZUSATZFRAGE WACKET: Gut, dann sagen Sie doch vielleicht einfach einmal, wie viele denn im letzten Monat ich sage einmal: über die bayerische Grenze gekommen sind.

DR. PLATE: Ich kann Ihnen jetzt aus dem Stand heraus überhaupt nicht sagen, wie viele gekommen sind. Das ist aber aus meiner Sicht für die Frage, die Sie gestellt haben, auch nicht relevant.

FRAGE GREIVE: Nach dem Haushaltsüberschuss hat sich gestern eine Debatte darüber entspannt, was jetzt mit dem Überschuss geschehen soll. Mich würde zum einen interessieren, Herr Seibert, was denn die Bundeskanzlerin denkt. Unterstützt sie Herrn Schäuble darin, damit Schulden abzubauen?

Eine Frage an das BMWi: Herr Gabriel hat ja gestern gesagt, Investitionen müssten Vorfahrt haben. Man dürfe das Geld, das den Bürgern gehört, nicht horten. Nun haben die Zahlen gestern auch gezeigt, dass die Investitionen gar nicht abfließen, weil Planungskapazitäten fehlen. Welchen Sinn haben denn dann höhere Investitionen?

STS SEIBERT: Sie haben den Vorschlag des Bundesfinanzministers ja schon erwähnt, also den Vorschlag, den Überschuss zur Schuldentilgung einzusetzen. Die Bundeskanzlerin findet den Vorschlag des Bundesfinanzministers vernünftig. Es ist sinnvoll, in guten Haushaltszeiten solche erleben wir ja derzeit Schulden zu tilgen, die in schwierigeren Tagen etwa für Konjunkturprogramme aufgelaufen sind, also für Konjunkturprogramme, die damals genauso sinnvoll waren, wie die Tilgung der Schulden es heute ist. Das wird mit den Koalitionsfraktionen noch abschließend zu besprechen sein.

DR. BARON: Vielen Dank für die Frage. Es ist richtig: Unser Minister hat sich gestern zu dem Thema geäußert. Er hat noch einmal deutlich gemacht, dass sich Deutschland in einer guten wirtschaftlichen Verfassung befindet, dass dies aber natürlich keinesfalls eine Selbstverständlichkeit für die Zukunft ist, sondern dass man, um die Wirtschaft eben auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu machen, den Schwerpunkt auf Investitionen legen muss. „Vorfahrt für Investitionen“ hat er das genannt, nämlich Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Digitalisierung. Da muss man eben weiter vorangehen.

Es ist in dieser Legislaturperiode ja auch schon einiges erreicht worden. Es ist richtig: Wir müssen da weiter vorangehen, natürlich letztlich auch bei der Umsetzung der Investitionen. Die Investitionen des Bundes sind seit Beginn der Legislaturperiode um rund 43 Prozent erhöht worden. Auch die schon getätigten Investitionen sind tatsächlich gewachsen, zum Beispiel im Bereich der Verkehrsinfrastruktur. Da gibt es einen Aufwuchs in Höhe von rund 25 Prozent. Insofern ist die pauschale Behauptung, dass es da jetzt nicht vorangehe, so nicht richtig. Aber es ist auch klar, dass natürlich mehr getan werden muss, und hierbei sind natürlich Bund und Länder gefragt.

FRAGE: An das Verkehrsministerium: Würde sich der Minister denn weitere Mittel für die Verkehrsinfrastruktur ich sage jetzt einmal, für Straßen wünschen? Mein Kenntnisstand ist nämlich, dass er gesagt hat, das Problem sei gar nicht das Geld, sondern die Planung. Man habe also sozusagen mehr als genug Geld, weil es gar nicht abfließen kann.

FRIEDRICH: Grundsätzlich ist es so, dass natürlich stets Mittel für Investitionen in die Infrastruktur benötigt werden. Aber im Moment ist es so, dass wir einen guten Haushalt haben. Das heißt also, wir haben jetzt aktuell folgende Situation: Der Bundesverkehrswegeplan ist abgeschlossen worden. Das heißt, wir haben dort die Situation, dass 270 Milliarden Euro für die nächsten 15 Jahre zur Verfügung stehen bzw. eingeplant werden. Die Einzelplanungen werden jetzt natürlich erst noch umgesetzt werden; dazu kann man jetzt noch nicht so viel sagen. Aber letztendlich wird es ja zum Beispiel auch eine Autobahngesellschaft geben. Das war auch ein Thema in den letzten Regierungspressekonferenzen. Das Thema „Planungen“ wird also angegangen. Es wird jetzt daran gearbeitet, wie die Autobahngesellschaft eben aussehen soll.

ZUSATZFRAGE: Die Frage war aber: Will der Minister jetzt mehr Geld?

FRIEDRICH: Grundsätzlich kann ich jetzt nichts dazu sagen, was für die nächsten Haushalten gewünscht werden wird. Ich kann nur sagen, dass es für ihn eben gut ist, mehr in die Infrastruktur zu investieren. Das tun wir im Moment.

DR. WEISSGERBER: Weil die Sprache jetzt darauf kam, dass das Problem in Deutschland nicht die zur Verfügung gestellten Finanzmitteln seien, sondern dass es um den Abfluss gehe, will ich vielleicht noch einmal ein paar Zahlen präsentieren, an denen Sie das sehr eindrucksvoll sehen können:

Wir hatten ja 2015 den sogenannten Kommunalinvestitionsförderfonds auf den Weg gebracht, mit dem gezielt finanzschwache Kommunen unterstützt werden sollen. Der hat ein Volumen von 3,5 Milliarden Euro. Mit Stand 31. Dezember 2016 sind davon 146 Millionen Euro abgeflossen. Das ist also ein Beispiel. Ein weiteres Beispiel: Der Energie- und Klimafonds weist ein Volumen von 3,4 Milliarden Euro aus. Davon sind im letzten Jahr 1,6 Milliarden Euro abgerufen wurden. Was unser Zukunftsinvestitionsprogramm mit einem Volumen von 10 Milliarden Euro angeht, das wir vor zwei Jahren auf den Weg gebracht haben, sind letztes Jahr ungefähr 1 Milliarde Euro nicht abgerufen worden.

Das zeigt also: Wenn man jetzt sozusagen noch mehr Geld ins Schaufenster stellen will, dann kann man das machen, das würde dann aber nur die Überschüsse in den nächsten Jahren weiter erhöhen. Wir müssen in Deutschland also darüber nachdenken, wie wir die Planungskapazitäten verbessern können und wie die Mittel besser abgerufen werden können. Aus diesem Grund sehen wir jetzt nicht den Zeitpunkt gekommen, weitere bzw. höhere Mittel in irgendwelche Rücklagen, Sondervermögen oder Sondertöpfe zu stellen.

FRAGE DR. KÜRSCHNER: Noch einmal zum Thema Russland an das Innenministerium: Die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hat ergeben, dass pro Tag 20 Hackerangriffe auf Regierungscomputer erfolgen, darunter auch einer pro Woche, der einen nachrichtendienstlichen Hintergrund haben soll. In diesem Zusammenhang wird von einer russischen Urheberschaft gesprochen. Da es entsprechende Berichte auch aus den USA gibt Stichwort Wahlkampf im November , möchte ich fragen: Was unternimmt die Bundesregierung denn, um diese Angriffe abzustellen, und zwar nicht nur in technischer Hinsicht ich nehme an, dass da einiges passiert , sondern vielleicht auch auf bilateralem, auf diplomatischem Weg?

DR. PLATE: Vielen Dank. Grundsätzlich ist das, was Sie vortragen, im Wesentlichen nicht ganz neu. Auch im Rahmen der Vorstellung der Berichte des BSI wird das mit diesem und ähnlichen Zahlen ja immer wieder ganz regelmäßig von uns thematisiert. Ich kenne jetzt diese ganz konkrete Formulierung, die Sie da ansprechen, selber nicht; es ist aber so, dass man natürlich bei „russischer Urheberschaft“ wenn das dort so steht immer ein bisschen unterscheiden muss, ob die Rede ist von Servern, von denen das ausgeht, die sich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auf russischem Territorium zu befinden scheinen, oder ob wir tatsächlich von Dingen sprechen, die russische Regierungsstellen betreffen. Wenn Sie das meinen, dann ist es natürlich ganz grundsätzlich so, dass bei Einflussnahme durch fremde Staaten egal, um welche es sich jetzt handelt, und ohne damit jetzt irgendetwas Konkretes zu bestätigen das Feld der Spionageabwehr eröffnet ist. Das ist bekanntlich ein nachrichtendienstliches Feld, und über Details der nachrichtendienstlichen operativen Arbeit kann ich hier nicht öffentlich berichten; dafür bitte ich um Verständnis.

ZUSATZFRAGE DR. KÜRSCHNER: Ihre Erkenntnisse decken sich ja mit der Einschätzung des saarländischen Innenministers Bouillon, der mit Blick auf den Bundestagswahlkampf davon spricht, dass er die Bedrohung durch Hackerangriffe aus Russland als sehr hoch einschätzt und die Gefahr einer Destabilisierung bestehe. Das müsste ja eigentlich auch für das Bundesinnenministerium bzw. für die Bundesregierung Anlass sein, auch mit Blick auf die Bundestagswahl die ja, wie die saarländische Landtagswahl, auch in diesem Jahr stattfindet Aktivitäten zu entwickeln?

DR. PLATE: Ehrlich gesagt: Zu denen habe allein ich selbst in den letzten Wochen vier Mal vorgetragen; Herr Dimroth, glaube ich, auch zwei Mal. Der Sachstand, den wir da vorgetragen haben, ist weiter aktuell.

FRAGE JUNG: Herr Plate, wie schätzen Sie die Bedrohung mit Blick auf den Westen ein? Da nimmt man ja nicht nur an, dass beeinflusst wird, sondern da wissen wir es durch die Snowden-Dokumente ich sage nur SIGDEV usw.; GCHQ und NSA manipulieren und beeinflussen die Öffentlichkeit und Wahlen bewusst. Welche Vorkehrungen treffen Sie dagegen? Fühlen Sie sich da überhaupt bedroht? Im Verfassungsschutzbericht usw. steht ja nie etwas darüber.

DR. PLATE: Was Sie dazu zu wissen glauben oder nicht, ist Ihre eigene Einschätzung.

ZUSATZ JUNG: Fakten, Herr Plate.

DR. PLATE: Wenn Sie Berichte, die im Internet kursieren, als Fakten bezeichnen, dann ist das Ihre Sache. Wir bezeichnen Dinge als Fakten, wenn wir sie seriös und gesichert als Fakten bezeichnen können. Es ist aber sicherlich ganz generell so und das habe ich auch schon mehrfach vorgetragen , dass unsere Abwehrmaßnahmen und auch der sorgfältige Blick, den wir in andere Staaten richten, nicht nur auf Russland fixiert sind das habe ich auch nicht gesagt, es ist bloß konkret nach Russland gefragt worden. Es gibt ja den sogenannten 360-Grad-Blick, und dazu gehört, dass selbstverständlich nachrichtendienstliche und sonstige Aktivitäten anderer Staaten, egal woher sie kommen, in den Blick genommen werden und selbstverständlich, soweit erforderlich, zu entsprechenden Maßnahmen führen.

FRAGE DR. TUYALA: Herr Dr. Plate, Sie sprachen gerade von der Wichtigkeit von ganz konkreten Fakten, und seit Monaten oder irre ich mich?

DR. PLATE: Ich habe nichts von der Wichtigkeit von Fakten gesagt, ich habe nur gesagt: Wir bezeichnen Dinge dann als Fakten, wenn wir sie gesichert als Fakten bezeichnen können.

FRAGE DR. TUYALA: Okay, ganz genau. Und in den Medien oder auch von bestimmten Regierungskreisen in den USA wird ja seit Monaten mehr oder weniger behauptet, dass Russland hinter den Hackerangriffen stecken würde oder sogar Putin ganz direkt dafür verantwortlich wäre. Wie stehen Sie dazu und wie erklären Sie sich diese Entrüstung ob dieses Skandals, obwohl ja gerade die USA selber schon diverse Male Wahlen im Ausland beeinflusst haben und das dadurch im Endeffekt wenig Sinn ergibt?

DR. PLATE: Ich kann nur sagen: Weder habe ich Veranlassung, Medienberichte zu kommentieren, noch habe ich Veranlassung

ZUSATZ DR. TUYALA: Das sind ja auch US-Regierungsstellen.

DR. PLATE: Sie haben eine Frage gestellt; ich nehme an, Sie sind an einer Antwort interessiert. Deshalb würde ich Sie bitten, mich ausreden zu lassen. Weder habe ich Veranlassung, Medienberichte zu kommentieren, noch habe ich Veranlassung, Äußerungen ausländischer Staaten über wiederum weitere dritte ausländische Staaten zu kommentieren. Äußerungen des Bundesinnenministeriums derart, wie Sie sie zitiert haben, werden Sie, glaube ich, nicht finden. Mir ist jedenfalls keine bekannt.

ZUSATZ DR. TUYALA: Ich finde das schon interessant, weil die Maßnahmen sozusagen hier wurde ja gerade auch Dr. Bouffier zitiert Ich meine, was in den USA passiert, hat ja sozusagen auch ganz direkte Auswirkungen auf die Politik in Deutschland diesbezüglich. Deswegen finde ich es interessant, wenn Sie sagen, dass das, was dritte Staaten also sozusagen die USA und die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, betrifft, für Sie gar keine Rolle spielt.

DR. PLATE: Das habe ich überhaupt nicht gesagt. Ich habe bloß gesagt,

ZUSATZ DR. TUYALA: Das habe ich jetzt so verstanden.

DR. PLATE: dass es keine Veranlassung gibt, das zu kommentieren.

ZUSATZ DR. TUYALA: Es wundert mich, dass Sie das nicht kommentieren möchten.

DR. PLATE: Gut, das Wundern muss ich Ihnen überlassen.

FRAGE DR. TUYALA: Aktuell werden ja mehrere tausend Soldaten und Panzerfahrzeuge der NATO nach Polen im Endeffekt unmittelbar an die russische Grenze verlegt. Viele Menschen empfinden das als unnötiges Säbelrasseln. Ich glaube, diese Menschen würde auch interessieren, welche konkreten russischen Aktivitäten das im Endeffekt rechtfertigen. Es gibt auch viele Stimmen, die sagen, das wäre im Widerspruch zur EU-Russland-Akte soweit ich weiß , die ja keine dauerhafte Stationierung von NATO-Truppen erlaubt. Wie stehen Sie im Bundesministerium der Verteidigung dazu?

FLOSDORFF: Ich glaube, hier gehen jetzt ganz wild einige Sachen durcheinander.

ZUSATZ DR. TUYALA: Das waren einfach nur zwei, drei verschiedene Fragen.

FLOSDORFF: Sie sprachen von der Russland-EU-Akte und von der Verlegung amerikanischer Truppen in den Osten das eine ist die EU, das andere ist die NATO, und dann haben wir noch die Vereinigten Staaten, die hier eine Brigade nach Osteuropa verlegt. Da ist die Bundeswehr nur insoweit involviert, als sie logistische Hilfe bei dieser Verlegung die, soweit ich informiert bin, auch in Kürze abgeschlossen sein wird leistet.

Hinsichtlich der Frage, was die Vereinigten Staaten dazu veranlasst, jetzt exakt diese Brigade zu verlegen, kann ich nur sagen: Das sind Dinge, die ich hier nicht zu kommentieren habe. Mit der Bundeswehr ist logistische Hilfe vereinbart. Soweit Sie auf die NATO-Russland-Grundakte anspielen, müssten Sie sich auf NATO-Aktivitäten beziehen, die hier aber gar nicht in Rede stehen. Hier geht es, soweit ich informiert bin, nicht irgendwie um eine dauerhafte Stationierung, und das ist auch nicht substanziell.

Insofern sind Sie da gleich in mehrerer Hinsicht auf dem falschen Dampfer.

ZUSATZFRAGE DR. TUYALA: Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Sie sagten jetzt, es handele sich nicht um eine NATO-Aktivität, die dort stattfindet?

FLOSDORFF: Hier geht es um US-Truppen und um ein bilaterales Abkommen zwischen Polen und den USA. Sie sind da in einem falschen Zusammenhang unterwegs.

ZUSATZFRAGE DR. TUYALA: Ach so, es geht letztendlich nur um US-Truppen, die verlegt werden; die NATO spielt in diesem Zusammenhang keine größere Rolle, verstehe ich Sie da richtig?

VORS. FELDHOFF: Die Antwort ist, glaube ich, gegeben worden.

ZUSATZFRAGE DR. TUYALA: Ich habe es einfach nicht Sie sagten, ich sei auf dem falschen Dampfer, deswegen wollte ich noch einmal ganz kurz erläutert wissen, inwieweit jetzt eine Diskrepanz zwischen US-Truppen und NATO-Truppen besteht. Entschuldigen Sie.

FLOSDORFF: Hier geht es wirklich um Grundwissen. Es ist nicht so, dass alle Staaten, die Mitglieder der NATO sind, alle ihre Aktivitäten unter dem Dach der NATO veranstalten. Das ist bei den Vereinigten Staaten so, das ist bei anderen Ländern auch so. Ich bitte Sie jetzt einfach einmal, das als Lernfaktor mitzunehmen und dann vielleicht weiter zu recherchieren.

ZUSATZFRAGE DR. TUYALA: Also ein unilaterales Vorgehen der USA? Vielen Dank.

FLOSDORFF: Unilateral sicherlich nicht. Das ist vielmehr abgesprochen mit den Staaten, die es betrifft.

FRAGE JUNG: Herr Flosdorff, Herr Nannt wollte am Mittwoch noch nachreichen, wie viele Bundeswehrsoldaten bei dem Transport usw. mithelfen bzw. mitgeholfen haben.

FLOSDORFF: 200.

FRAGE WACKET: Ich habe eine Frage im Zusammenhang mit den Ermittlungen der EPA in den USA zum Fall Fiat Chrysler. Sieht sich das Bundesverkehrsministerium jetzt eigentlich in seinem Verdacht bestätigt, den es ja gehegt hat, dass Fiat offenkundig eine illegale Einrichtung an einem Fahrzeug, das Sie auch getestet haben, installiert hat?

FRIEDRICH: Grundsätzlich ist es so, dass wir zu den konkreten Vorwürfen der EPA gegenüber Fiat Chrysler im Moment nichts sagen können, weil uns schlichtweg die Erkenntnisse der EPA nicht vorliegen. Sie haben aber vollkommen Recht, der Minister hat sich in der Vergangenheit diverse Male dazu geäußert auch öffentlich, unter anderem auch gegenüber dem EU-Untersuchungsausschuss. Es ist richtig, das Kraftfahrt-Bundesamt hat bei mehreren Fahrzeugen des Unternehmens Fiat Untersuchungen durchgeführt. Das Ergebnis war, dass es nach einer bestimmten Zeit zu einer erheblichen Reduktion der Abgasreinigungsfunktionen kommt. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass es sich hierbei um unzulässige Abschalteinrichtungen handelt. Nur zur Erinnerung: Wir haben daraufhin damals Fiat um Stellungnahme gebeten. Fiat hat sich dem Gespräch verweigert. Wir haben unsere Messergebnisse daraufhin den italienischen Behörden direkt und auch der EU-Kommission zugeleitet.

Was in diesem Zusammenhang vielleicht auch noch ganz interessant ist, ist, dass die EU-Kommission ein Mediationsverfahren in diesem Zusammenhang eingeleitet hatte. Das erste Gespräch gab es am 4. November 2016. Dort wurden die Messergebnisse vorgelegt, und die EU-Kommission hat wiederum eigene Messergebnisse vorgelegt. Die EU-Kommission hat daraufhin die italienischen Behörden bereits damals, im November, aufgefordert, Stellung zu nehmen. Ein weiterer Termin sollte jetzt Ende Januar stattfinden, aber der Termin wurde vonseiten Italiens leider wiederum abgesagt. Wir fordern deshalb von der EU-Kommission, auf einem zeitnahen Termin zu bestehen.

ZUSATZFRAGE WACKET: Die EU-Kommission hat sich gestern erstmals, glaube ich jedenfalls meines Wissens , öffentlich zu diesem Fall geäußert und hat auch darauf gedrängt, dass Fiat Antworten liefern müsse eben auch unter Bezug auf die deutschen Testergebnisse. Sind Sie insgesamt zufrieden mit dem Vorgehen der EU-Kommission in diesem Fall?

FRIEDRICH: Grundsätzlich ist das quasi eine Bestätigung bzw. die EU-Kommission tut jetzt genau das, was bereits seit Längerem gefordert wird: Sie spricht eben noch einmal mit den Italienern. Hierzu gab ich ich kann es nur wiederholen das Mediationsverfahren; das heißt, die EU-Kommission zeigt hier durchaus Ambitionen. Ansonsten würde ich Sie aber bitten, die EU-Kommission direkt zu fragen.

ZUSATZFRAGE WACKET: Machen wir. Letzte Frage: Die EU-Kommission hat im Zusammenhang mit den Abgasen neben anderen Staaten ja auch Deutschland verklagt, nicht aber Italien. Empfindet Herr Dobrindt das als ungerecht, gerade auch vor dem Hintergrund dieses Falles?

FRIEDRICH: Zu den Ermittlungen kann ich im Moment nichts sagen.

ZUSATZ WACKET: Ich meinte jetzt, einfach vor dem Hintergrund der Erkenntnisse des Kraftfahrt-Bundesamts.

FRIEDRICH: Dazu kann ich trotzdem im Moment nichts sagen.

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