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Bundesregierung für Desinteressierte: Komplette BPK vom 13. Februar 2017

Bismarks Kaiserreich ► BPK vom 13. Februar 2017

Themen: Hilfsprogramm für Griechenland, Berichte über ein vom bayerischen Ministerpräsidenten gewünschtes Treffen mit dem US-Präsidenten, Äußerungen von EU-Kommissionspräsident Juncker zu einer zweiten Amtszeit, Patenschaftsprogramme für Flüchtlinge, Neubesetzung des Postens des Vorstandsvorsitzenden der Deutsche Bahn AG

00:48 „Rettung“ Griechenlands
11:16 Seehofer & Trump
15:02 Junckers Verzicht auf weitere Amtszeit
17:00 Patenschaft für Flüchtlinge
23:00 vakanter Bahnchef

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 13. Februar 2017:

VORS. SZENT-IVANYI eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS SEIBERT sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
FRAGE HELLER: Herr Seibert, ich würde gerne wissen, welches die Haltung der Bundesregierung zum Thema Griechenland ist, nachdem der Außenminister immer wieder Herrn Schäuble wegen seiner harten Haltung kritisiert. Hat Herr Schäuble mit seinem Kurs, der immer wieder mit der Möglichkeit eines Euro-Ausstiegs der Griechen spielt, den Rückhalt der Kanzlerin oder hat ihn der Außenminister, der vor einem solchen Spiel warnt?

STS SEIBERT: Vielleicht ist es sinnvoll, Herr Heller, zunächst einmal einfach daran zu erinnern, in welchem Arbeitsschritt wir gerade sind. Wir arbeiten an der Umsetzung des bestehenden, des dritten Hilfsprogramms. Diesbezüglich gibt es ein gemeinsames Ziel der Institutionen und der Eurogruppe. Dieses gemeinsame Ziel heißt, dass das Programm erfolgreich und, wie vereinbart, mit dem IWF fortgesetzt wird. Jetzt gibt es inhaltliche Voraussetzungen in Form der notwendigen Reformmaßnahmen, die Griechenland zugesagt hat und umsetzen sollte. Daran wird gearbeitet. An weiteren Spekulationen beteiligen wir uns überhaupt nicht.

Es gibt noch eine Reihe inhaltlicher Fragen zu den notwendigen Reformmaßnahmen, bevor diese zweite Programmüberprüfung abgeschlossen sein kann. Diese sind zwischen den Institutionen und Griechenland zu klären. Wenn es dazu die grundsätzlichen Fortschritte gibt, auf die wir natürlich hoffen, dann können auch die Institutionen wieder nach Athen fahren. Es ist also weiterhin das Ziel, eine gemeinsame Konditionalität aller vier Institutionen inklusive des IWF zu vereinbaren. Da stehen wir. Ich glaube, es ist gerade in dieser Phase sinnvoll, sich jetzt auf die nächsten Arbeitsschritte zu konzentrieren.

ZUSATZFRAGE HELLER: Nichtsdestotrotz bleibt, nachdem sich zwei hochrangige Regierungsmitglieder fast schon täglich äußern, die Frage: Ist ein Ausstieg der Griechen aus der Eurozone eine Option – ja oder nein?

STS SEIBERT: Seit Jahren zeigen doch die Euro-Mitgliedstaaten, also auch Deutschland, eine aktive Solidarität mit Griechenland mit dem Ziel, diesem Land zurück auf einen Weg von tragfähigen Finanzen, tragfähigen Haushalten und einem Weg von wirtschaftlichem Wachstum zu verhelfen. Das ist eine Arbeit, ein Einsatz, der sich jetzt über viele Jahre hinzieht und an dem wir natürlich festhalten. Dabei sind wir genau in dieser wichtigen Phase, die ich vorhin versucht habe, Ihnen zu beschreiben.

FRAGE VALASSOPOULOS: Herr Seibert, am Freitag hat Herr Tsipras Herrn Schäuble als einen „Pyromanen“ bezeichnet und hat Frau Merkel gebeten, ihn zur Vernunft zu bringen. Was sagen Sie dazu? Die Frage richtet sich an Herrn Weißgerber. Ist Herr Schäuble ein Pyromane in Sachen Eurozone?

STS SEIBERT: Was ich dazu sage, ist dieses: Der griechische Premierminister und die Bundeskanzlerin sprechen ja oft genug miteinander, um sich alles Mögliche, alles Wichtige selber sagen zu können und es dann auch miteinander auszudiskutieren. Deswegen brauche ich mich von diesem Podium hier dazu nicht zu äußern.

DR. WEISSGERBER: Wir äußern uns auch nicht zu den Äußerungen. Es gibt, wie Herr Seibert es dargestellt hat, einen Prozess, ein Verfahren. Wie Sie wissen, haben am Freitag die Institutionen und Griechenland verhandelt. Sie kennen die Äußerungen des Vorsitzenden der Eurogruppe, Dijsselbloem, der am Freitagabend von konstruktiven Gesprächen, von einer Annäherung gesprochen hat. Das ist das Verfahren, das gerade läuft.

Vielleicht kann man auch noch einmal daran erinnern, dass es kein bilaterales Verfahren zwischen Deutschland und Griechenland ist, sondern es ist in ein Programm eingebettet, das Sie alle kennen, das im August 2015 gemeinsam von den Institutionen beschlossen wurde. Das wird jetzt Schritt für Schritt abgearbeitet.

FRAGE ANASTASSOPOULOU: Herr Dr. Weißgerber, Stichwort IWF: Weiß Ihr Haus, ob der IWF in Bezug auf das griechische Programm an Bord bleibt?

Herr Seibert, befürchten Sie, dass das Thema Griechenland ein Wahlkampfthema wird?

DR. WEISSGERBER: Ich kann hier natürlich nicht für den IWF sprechen.

ZUSATZFRAGE ANASTASSOPOULOU: Welche Informationen haben Sie, ob der IWF an Bord bleibt oder nicht?

DR. WEISSGERBER: Die Informationen sind die, die der Vorsitzende der Eurogruppe, Dijsselbloem, am letzten Freitag gegeben hat. Da gab es, wie gesagt, das Gespräch in Brüssel, und er sprach von einer Annäherung. Ich kann Ihnen darüber hinaus nichts weiter sagen. Die Gespräche dazu laufen ja nicht hier in Berlin, sondern in Brüssel.

STS SEIBERT: Die Frage an mich kann ich vielleicht so beantworten: Seit mehr als sechs Jahren beschäftigt sich die Eurozone mit keinem Land so dauerhaft, so intensiv, auch so sorgenvoll wie mit Griechenland. Es macht dies aus dem einen Grund, nämlich um diesem Land auf einen Weg zu verhelfen, auf dem es tragfähige Finanzen und wirtschaftliches Wachstum herstellen kann, sodass es den Griechen und Griechinnen in der Zukunft besser gehen kann. Das ist der Weg, der seit vielen Jahren gegangen wird. Der hat uns jetzt an diesen Punkt geführt, bei dem wir bei der Umsetzung des dritten Hilfsprogramms noch konkrete Aufgaben vor uns liegen haben. Das wird hoffentlich zwischen den Institutionen, der Eurogruppe und der griechischen Regierung auf einen guten und konstruktiven Weg gebracht. Das ist das, was für uns wichtig ist. Das ist, wie ich es gesagt habe, eine Sache über sechs Jahre. Dabei geht es nicht um Wahlkämpfe.

FRAGE BLANK: Eine Frage an Herrn Dr. Schäfer zur Position des Außenministers. Könnten Sie die bitte noch einmal auf den Punkt bringen? Man kann den Äußerungen von Herrn Gabriel, die von Samstagabend zitiert werden, entnehmen, dass er grundsätzlich dafür ist, dass es keinen Zweifel an der künftigen Euro-Mitgliedschaft Griechenlands gibt und dass er daran auch nicht rütteln lassen möchte. Ist das so richtig verstanden?

Eine zweite Frage an Herrn Dr. Weißgerber. Herr Mitsotakis ist heute angeblich in Berlin und trifft unter anderem den Bundesfinanzminister. Hat das Treffen schon stattgefunden? Was ist Sinn und Zweck des Treffens?

Die gleiche Frage richtet sich an Herrn Seibert, weil auch ein Treffen mit Frau Merkel, der Bundeskanzlerin, geplant ist.

STS SEIBERT: Vielleicht kann ich es kurz vorwegnehmen, denn meine Antwort ist eine einfache darüber haben wir hier am Freitag, glaube ich, gesprochen : Die Bundeskanzlerin trifft den griechischen Oppositionsführer in ihrer Eigenschaft als Parteivorsitzende der CDU. Das ist ein Treffen, wie es ich habe am Freitag schon versucht, es zu erklären unter verschiedenen Parteichefs dieser europäischen Parteienfamilie auch vollkommen normal ist.

ZUSATZFRAGE BLANK: Hat es schon stattgefunden?

STS SEIBERT: Ich weiß aus dem Kopf nicht die Uhrzeit, weil es, wie gesagt, eine Parteiangelegenheit ist.

ZURUF: Kurz vor eins!

STS SEIBERT: Na dann.

DR. WEISSGERBER: Bei uns bzw. bei Minister Schäuble ist der Fall so, dass Herr Mitsotakis schon letztes Jahr um dieses Gespräch gebeten hat. Minister Schäuble ist der Bitte nachgekommen. Das Gespräch wird morgen stattfinden. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

DR. SCHÄFER: Ich fand die Äußerungen des Außenministers zum Thema Griechenland aus den letzten Wochen eigentlich ziemlich klar. Ich interpretiere sie gerne mit meinen Worten: Wir wollen die Eurozone vollständig erhalten, und zwar unter Einschluss Griechenlands, und wir wollen und werden alles unterstützen, was Griechenland hilft. Deshalb wollen wir eine Fortsetzung und den Erfolg des laufenden Hilfsprogramms. Herr Weißgerber sprach davon, dass es bei dem Treffen der Institutionen Ende letzter Woche Fortschritte gegeben hat. Das begrüßen wir. Das sind wie soll ich sagen? positive Signale, die darauf hindeuten können, dass am Ende eben eine Einigung steht: eine Einigung zwischen den Institution unter Einschluss des IWF hoffentlich und eine Einigung mit Griechenland.

Die Zielsetzung ist für den Außenminister die gleiche, wie sie Herr Seibert gerade für die Bundesregierung beschrieben hat: Wir wollen und das tun wir seit vielen Jahren das tun, was wir tun können und wir haben wirklich viel getan und wollen das fortsetzen , damit Griechenland wieder wirtschaftlich auf die Beine kommt und damit es den Griechinnen und Griechen besser gehen kann und das innerhalb der Eurozone.

FRAGE HELLER: Herr Weißgerber, ich hätte gerne eine kleine Erläuterung von Ihnen: Sie sprachen mit Blick auf Dijsselbloem von Annäherung. Worauf bezog sich der Begriff Annäherung? Bezog er sich auf die Beratungen über den zweiten Review oder auf die Frage, dass sich der IWF letztendlich danach am Griechenland-Programm beteiligt?

DR. WEISSGERBER: Wir waren ja bei diesen Gesprächen am Freitag nicht persönlich dabei, deswegen kann ich jetzt nicht direkt berichten, was in den Gesprächen vereinbart worden ist. Aber Sie wissen ja, dass es in den Gesprächen um ein gemeinsames Verständnis für eine gemeinsame Konditionalität ging. Insofern: Wenn das der Gesprächsinhalt ist und es da Annäherung gab, lässt sich daraus vielleicht etwas schlussfolgern. Wir selbst haben an dem Gespräch aber nicht teilgenommen, deswegen kann ich hier auch nicht die Worte von Herrn Dijsselbloem interpretieren.

FRAGE HELLER: Ich habe noch eine Frage an das Außenministerium: Es gab am Wochenende Berichte, laut denen der bayerische Regierungschef den US-Präsidenten als erster hochrangiger deutscher Politiker sprechen will.

Erste Frage: Ist das mit Ihnen abgestimmt? Wie laufen solche Prozesse, wenn Ministerpräsidenten einen ausländischen Staatschef treffen?

Zweite Frage: Ist das, was Herr Seehofer da vorhat, für die Politik von Herrn Gabriel, für die Außenpolitik hilfreich?

DR. SCHÄFER: In Berlin kennt man ja durchaus eine eigenständige bayerische Außenpolitik, bin ich fast versucht zu sagen. Nach der einen oder anderen historischen Exkursion, die wir gestern schon erlebt haben, könnte ich ergänzen, dass ich glaube, dass Bayern auch im bismarckschen Kaiserreich das einzige Reichsmitglied gewesen ist, das bis zum Ende des Ersten Weltkriegs ein eigenständiges Außenministerium hatte.

Ich weiß nicht, ob das mit dem Auswärtigen Amt oder mit dem Außenminister abgestimmt ist, weil ich darüber mit ihm nicht gesprochen habe. Ich halte das für möglich, ich kann es aber auch nicht fest und aktiv bestätigen, will es aber auch nicht dementieren. Der bayerische Ministerpräsident ist ja auch schon beim russischen Präsidenten gewesen; das war sicherlich auch ein nützlicher Besuch. Warten wir es jetzt doch einfach einmal ab.

ZUSATZFRAGE HELLER: Wenn Sie sagen „war durchaus auch“, dann ist das also ein letztendlich positives Urteil zu den Bemühungen des bayerischen Ministerpräsidenten, mit Herrn Trump ins Gespräch zu kommen?

DR. SCHÄFER: Nein, es ist ein neutrales Urteil, würde ich sagen.

FRAGE BLANK: Herr Seibert, nachdem nach dem Regierungswechsel in den USA jetzt schon zwei Kabinettsmitglieder in Washington waren und am kommenden Wochenende zur Münchner Sicherheitskonferenz hochrangige Mitglieder der neuen US-Administration eingeladen sind und auch auf die Kanzlerin treffen werden: Ist es Ihrer Einschätzung nach sinnvoller, von deutscher Seite aus noch etwas länger zu warten, bis die Kanzlerin über den großen Teich fliegt, oder kann das relativ kurzfristig erfolgen?

STS SEIBERT: Zunächst einmal habe ich, was dies betrifft, keine Neuigkeiten für Sie. Das heißt: Alles zu seiner Zeit, und wenn ein Besuch, eine Reise oder eine Begegnung ansteht, dann werde ich Sie darüber informieren. Ich hatte schon am Freitag gesagt: Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Bundeskanzlerin bei ihrem Aufenthalt in München anlässlich der Sicherheitskonferenz eine Begegnung mit dem neuen Vizepräsidenten hat, aber auch da werden wir Ihnen Genaues noch rechtzeitig mitteilen. Insofern habe ich keinen neuen Stand.

FRAGE HARTWIG: Herr Staatssekretär, können Sie denn sagen, inwieweit die Bundeskanzlerin in die Reise- oder Gesprächspläne von Herrn Seehofer eingebunden oder eingeweiht war? Oder hat sie ihn gegebenenfalls sogar aufgefordert, das zu tun?

STS SEIBERT: Über vertrauliche Gespräche der Bundeskanzlerin mit anderen Parteivorsitzenden oder Ministerpräsidenten gebe ich hier keine Auskunft. Es ist überhaupt nichts Neues, dass deutsche Ministerpräsidenten und auch nicht nur der aus München Auslandsreisen machen, in deren Rahmen sie dann Regierungschefs treffen. Das hat es in der Vergangenheit auf allen Seiten gegeben, und deswegen habe ich das jetzt hier auch nicht zu kommentieren.

FRAGE HELLER: Herr Seibert, sind Sie von Herrn Juncker vorher informiert worden, ehe er sich im Radio letztendlich dazu äußerte, dass er nicht mehr antreten wolle? Überrascht das die Bundesregierung in irgendeiner Weise oder war das möglicherweise auch schon der Ausgangspunkt, von dem aus die Bundesregierung ohnehin agierte?

STS SEIBERT: Ich muss Sie enttäuschen: Ich kann auch das nicht kommentieren, weil ich über vertrauliche Gespräche, die die Kanzlerin mit Herrn Juncker gehabt haben mag oder auch nicht, hier keine Auskunft gebe. Es ist jedenfalls seine Entscheidung, so wie er sie jetzt verkündet hat, und die ist mit großem Respekt entgegengenommen worden. Es ist aber auch noch eine ganze Weile hin; deswegen wird es noch viel Gelegenheit zu einer guten und für Europa nützlichen Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und dem Kommissionspräsidenten geben.

ZUSATZFRAGE HELLER: Wenn Sie jetzt darauf verweisen, dass es noch eine Zeit lang hin ist, betrachten Sie es dann nicht als eine zumindest schwierige Geschichte, dass sich der EU-Kommissionspräsident in einer Zeit, in der Europa vor so vielen Herausforderungen steht, quasi schon nach der Hälfte seiner Amtszeit zur „lame duck“ erklärt und damit möglicherweise auch quasi ein Vakuum an Glaubwürdigkeit hinterlässt?

STS SEIBERT: Das ist ja zunächst einmal Ihre Interpretation, der ich mich jetzt hier nicht anschließe. Ich denke, die Verdienste von Jean-Claude Juncker um Europa in allen früheren Positionen, die er innehatte, und eben auch vor allem jetzt als Kommissionspräsident sind so groß, dass mir diese Interpretation jedenfalls nicht einfiele.

FRAGE SCHELD: Es gab in einigen Bundesländern auch in Hessen sogenannte Patenschaftsprogramme für Flüchtlinge. Da konnten Bürger eine Bürgschaft übernehmen, bis der Flüchtling dann als Asylbewerber anerkannt worden war. Ich habe eine Frage an das Arbeitsministerium. Da gab es jetzt Probleme. Einige Bürgen haben Post bekommen, in der es hieß, dass sie jetzt auch über dieses Datum hinaus zahlen sollen, und waren darüber irritiert bis aufgebracht. Wie können Sie diese Irritationen ausräumen? Gab es da Missverständnisse aufseiten der Bürgen, oder gab es unterschiedliche Rechtsauffassungen von Bund und Ländern?

Ich habe noch eine Frage an das Innenministerium, das nach dem Aufenthaltsgesetz jetzt wohl zuständig ist. Diese Bürgschaften sollen jetzt sogar für fünf Jahre gelten und nicht wie bisher für drei Jahre. Ist das eine neue Regelung, die beabsichtigt hat, dass diese Bürgschaften dann de facto auslaufen, weil ja wahrscheinlich kein Bürger bereit ist, für so einen langen Zeitraum eine Bürgschaft für einen Flüchtling zu übernehmen?

WESTHOFF: Vielen Dank für die Frage. Ich kann dazu nur das Folgende sagen: Es gibt in der Tat sogenannte Verpflichtungserklärungen nach dem Aufenthaltsgesetz. Diese Verpflichtungserklärungen gibt man gegenüber einer Auslandsvertretung oder Botschaft ab, im Konsulat, und zwar für Flüchtlinge, die dann meistens im Rahmen von Landesaufnahmeprogrammen nach Deutschland gekommen sind. Das sind freiwillige Erklärungen darüber, dass man sich verpflichtet, für den Unterhalt aufzukommen. Man bürgt quasi. Im Aufenthaltsgesetz war keine konkrete Frist niedergelegt, bis zu der diese Bürgschaft zu übernehmen ist, sondern das war im Aufenthaltsgesetz bisher relativ unbestimmt.

Es ist nicht so, wie Sie gerade gesagt haben, dass das nur bis zur Anerkennung als Asylbewerber ging, sondern das ging zum Teil auch darüber hinaus. Dazu gab es unterschiedliche Rechtsauslegungen; das ist richtig. Jedenfalls war immer klar, dass man sich verpflichtet und dass diese Verpflichtung nicht automatisch dann endet, wenn jemand in Deutschland als Asylbewerber anerkannt wird.

Im Rahmen des Integrationsgesetzes hat man dann für Rechtsklarheit gesorgt und festgelegt: Wer sich bis zu einem Stichtag, dem 6. August 2016, verpflichtet hat, der bürgt pauschal für drei Jahre. Wer sich nach dem Stichtag, nach dem 6. August 2016, verpflichtet hat, zu bürgen und für die Leistungen aufzukommen, der bürgt für fünf Jahre, sodass spätestens ab diesem Stichtag jedem klar gewesen ist, inwieweit er einstandspflichtig ist. Davor hat man gesagt: Okay, wir machen das für drei Jahre.

Insofern mag es da Missverständnisse gegeben haben und es mag auch nicht jedem in jedem Fall klar gewesen sein, was er tut, aber letzten Endes bedeutet eine Bürgschaft dann schon auch, dass man sich in der Tat einsetzt, dass man das auch finanziell stemmt und dass man gegenüber der Asylbewerberleistungsbehörde, also den Sozialämtern oder später dann den Jobcentern, auch tatsächlich Mittel zu erstatten hat.

ZUSATZFRAGE SCHELD: Würden Sie also sagen, der Fehler lag dann bei den Bürgen? Haben die das nicht richtig gelesen oder waren sich nicht voll bewusst, was sie da unterschreiben?

WESTHOFF: Nein, das würde ich so nicht sagen. Ich würde sagen: Es ging um Landesaufnahmeprogramme, und ich sehe die Probleme wobei ich das von hier aus nicht direkt beurteilen kann und will im Zweifel eher in der Kommunikation mit den zuständigen Landesbehörden und der Frage, wer dort wann und wie über was Bescheid wusste. Nur war jedem klar, dass die Einstandsverpflichtung nicht automatisch mit der Anerkennung als Asylbewerber endet. Das hätte jedem klar sein müssen, im Zweifel auch den zuständigen Ländern, die das hätten weitervermitteln können.

ZUSATZFRAGE SCHELD: Und das Innenministerium?

DR. DIMROTH: Ich habe dem, ehrlich gesagt, so gut wie gar nichts hinzuzufügen. Wir haben tatsächlich mit dem Integrationsgesetz gemeinsam deutlich mehr Rechtsklarheit für alle an diesem Verfahren Beteiligten geschaffen. Es gab vorher eben einige sehr relevante Rechtsfragen, die durchaus unterschiedlich beurteilt wurden, und jetzt gibt es eine klare, sehr transparente Regelung für alle Beteiligten. Insofern war das ein wichtiger Schritt für mehr Rechtssicherheit gerade auch für potenzielle Bürgen.

Diesen Widerspruch, den Sie hier jetzt sozusagen weitertransportiert haben, kann ich auch nicht so recht sehen; denn für die Frage, ob ich bereit bin, sozusagen auf dem Wege einer Verantwortungsübernahme bestimmte Leistungen zu finanzieren, macht es ja keinen Unterschied, in welchem Stadium sich der Betroffene befindet. Auch vor der Anerkennung als Asylbewerber gibt es nämlich natürlich eine Transferleistung zugunsten des betroffenen Asylantragstellers, die seitens des Staates stattfindet. Das ist dann, wenn man so will, sozusagen nur eine andere Namensgebung, ein anderer Topf. Aber die Tatsache, dass natürlich auch schon vorher Sozialleistungen fließen, ist ja unbestritten. Insofern sehe ich den Widerspruch auch nicht.

Aber noch einmal: In der Sache ging es uns darum, gerade hier mehr Rechtsklarheit für alle Betroffenen zu schaffen, auch in der Hoffnung, dass diejenigen, die auch zukünftig bereit sind, hier Verantwortung zu übernehmen, eine klare gesetzliche Grundlage haben, damit solche Missverständnisse, die jetzt möglicherweise in Einzelfällen auftreten, gerade nicht mehr auftreten.

ZUSATZFRAGE SCHELD: Aber haben Sie denn ein Interesse daran, dass so ein Programm weiterläuft? In dem Moment, in dem man das auf fünf Jahre ausdehnt, wird die Bereitschaft bei den Bürgern ja deutlich sinken.

DR. DIMROTH: Na ja, wie gesagt: Ganz grundsätzlich besteht daran sicherlich Interesse. Das sind ja vor allem Instrumente, die für Resettlement-Programme Sinn ergeben, also dort, wo es um humanitäre Aufnahmeprogramme geht, vor allem solche der Bundesländer. Was den Bund angeht, ist das Ganze ohnehin noch einmal anders geregelt gewesen. Es besteht grundsätzlich Interesse daran, dass die Menschen, die eine Bereitschaft mitbringen, hier Verantwortung zu übernehmen, diese dann auch tatsächlich übernehmen.

Ich teile aber auch Ihre Wertung nicht ganz. Vorher gab es nämlich, wie gesagt, einen jedenfalls zum Teil rechtlich etwas unklaren Zustand, den wir jetzt geklärt haben. Insofern liegen die Karten auf dem Tisch. Demnach kann ich auch nicht erkennen, dass dies eine Maßnahme ist, die potenzielle Bürgen jetzt abschreckt oder erschreckt, sondern im Gegenteil: Es gibt eine klare Grundlage, auf der sie ihre Entscheidung treffen können, und sie können jetzt deutlicher als vorher erkennen, welcher Umfang an Verantwortungsübernahme damit verbunden ist.

FRAGE BLANK: Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium, nachdem immer noch unklar ist, wer neuer Bahn-Chef wird. Gibt es dafür vielleicht schon einen konkreteren Zeitplan? Hängt der möglicherweise mit den nächsten Aufsichtsratssitzungen ich glaube, das wird in der zweiten Märzwoche stattfinden zusammen? Können Sie dazu etwas Konkreteres sagen?

STRATER: Im Moment noch nicht. Dazu können wir im Moment noch nicht Stellung nehmen.

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