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Bundesregierung für Desinteressierte: Komplette BPK vom 22. Februar 2017

Antworten raushören! ► BPK vom 22. Februar 2017

Themen: Kabinettssitzung (Fortführung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Ausbildungsmission EUTM Somalia, Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, Änderung des Bundeszentralregistergesetzes, Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie), Probleme mit dem Militärtransporter A400M, Finanzlage Griechenlands, Investitionsrahmenplan für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes, mögliche Rückholung des 1977 entführten Flugzeugs „Landshut“, russischer Militärpark „Patriot“, Gespräche von AfD-Mitgliedern mit Mitgliedern der Partei „Einiges Russland“ in Moskau, Gesetzentwurf der SPD zur Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Vorstandsbezügen in Aktiengesellschaften, geplante Übernahme von Opel durch PSA, Bericht zur Verringerung von Beteiligungen des Bundes, 2-Prozent-Ziel für Verteidigungsausgaben, Verlegung von Panzern der Bundeswehr nach Litauen, Besetzung des Postens des Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG

Naive Fragen zu:
Bundeswehr in Somalia (ab 8:45 min)
– zu jedem guten Bundeswehreinsatz gehört ein Exit-Szenario. Was ist das Exit-Szenario für Somalia?
– Ich höre keine Antwort auf meine Frage heraus, ob Sie ein Exit-Szenario haben. Sie wissen nur, dass es lange dauern wird.
– hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass über Ramstein US-Drohnenangriffe in Somalia geflogen und indirekt befehligt und gesteuert wurden?

Ausspähen von Flüchtlingen (ab 11:55 min)
– Ich wollte zu dem Punkt kommen, den Herr Seibert angesprochen hat, nämlich die Feststellung der Identität von manchen Asylsuchenden und dass die Herausgabe von Mobiltelefonen verlangt werden kann und sie ausgewertet werden können. Herr Plate, können Sie uns einmal sagen, auf welcher Grundlage das überhaupt passiert? Das ist ja auch ein schwerer Grundrechtseingriff.
– Fragt das BAMF dann: Ich sehe, Sie haben ein Handy; können wir das bitte haben? – Bittet das BAMF also den Flüchtling, das Handy zu übergeben, oder ist das Pflicht?
– Haben Sie eine Vorstellung davon, von wie vielen Handys von Flüchtlingen wir da sprechen könnten?
– Was passiert, wenn der Flüchtling das Handy an den BAMF-Mitarbeiter übergibt? Wird das vor dem Flüchtling ausgewertet? Guckt der BAMF-Mitarbeiter also, oder gibt er das weiter? Wie ist da der Ablauf? Bekommt der Flüchtling das auch sofort wieder? (ab 17:55 min)
– Hat das BMI denn eine Praxisvorstellung?

Managergehälter (ab 41:15 min)
– bewertet das Wirtschaftsministerium die Begrenzung von Managergehältern als Wettbewerbsnachteil für Deutschland? (44:32 min)

Opel (ab 45:05 min)
– Wie viele Produkte dieser großartigen Marke sind aktuell im Fuhrpark der Bundesregierung? Können Sie uns das sagen? (51:55 min)

Bundeswehr in Litauen (ab 58:40 min)
– sind die 20 Marder-Panzer und sechs Leopard-Panzer in Litauen Stabilisierungsmaßnahmen für Litauen? (ab 1:02:27 min)
– welche konkreten Aufgaben haben die sechs Kampfpanzer an der russischen Grenze? Wann kämen sie zum Einsatz?

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 22. Februar 2017:

STS SEIBERT: Guten Tag, meine Damen und Herren! Das erste Stichwort aus der Kabinettssitzung heißt Somalia. Die Bundesregierung hat beschlossen, dass es auch weiterhin eine Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungs- und Beratungsmission in Somalia namens EUTM Somalia geben soll. Dieser Einsatz sieht unverändert den Einsatz von bis zu 20 deutschen Soldatinnen und Soldaten vor. Das Mandat soll bis zum 31. März 2018 befristet werden und steht natürlich auch in diesem Fall unter dem Vorbehalt, dass der Deutsche Bundestag dem zustimmt.

Diese Somalia-Mission wurde im Dezember vergangenen Jahres mit EU-Beschluss neu ausgerichtet. Sie soll wirkungsvoller zum Aufbau der Fähigkeiten im somalischen Verteidigungssektor beitragen. Die Trainingsinfrastruktur, die Ausstattung sowie die somalische Teilhabe sollen innerhalb dieses neuen Mandatszeitraums bis März 2018 verbessert werden.

Grundsätzlich muss man zu Somalia sagen, dass das Land natürlich in einer extrem schwierigen politischen Lage ist und dennoch in den letzten Jahren in gewisser Weise eine grundsätzlich positive Entwicklung durchlaufen hat. Es gibt politische wie auch strukturelle Fortschritte zu verzeichnen. Wir begrüßen die jüngst stattgefundenen Wahlen. Wir hoffen, dass die Regierung unter Präsident Farmajo sehr bald den großen, wirklich riesigen Herausforderungen des Landes begegnen kann. Innere Sicherheit, politische Reformen, Staatsumbau, humanitäre Krise, Korruption im Lande, wirtschaftliche Entwicklung – all das steht vor ihm. Für uns ist die Stabilisierung dieses Landes Somalia eine Langzeitaufgabe. So sieht man das auch in Europa. Es wird auf absehbare Zeit ein fragiler Staat bleiben, der eben auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen ist.

Auch im Falle Somalias verfolgen wir wie im Falle anderer Länder einen ganzheitlichen Ansatz. Das heißt, dieses EU-Mandat für die Ausbildungs- und Beratungsmission, das ich Ihnen gerade vorgetragen habe, fügt sich in eine ganze Reihe anderer Einsätze und EU-Missionen wie auch in die UN-Mission UNSOM ein. Vor allem fügt es sich auch in die starke deutsche Entwicklungspolitik gegenüber Somalia ein. Wir bieten da einen strukturellen, langfristigen Ansatz zur Stabilisierung. Derzeit werden im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit Mittel in Höhe von rund 107,6 Millionen Euro umgesetzt, im Wesentlichen für Vorhaben in der Wasser- und Sanitärversorgung, zur Verbesserung der Gesundheitssituation wie auch zur Minderung von Fluchtursachen und zur Reintegration von Flüchtlingen. Mit humanitärer Hilfe sind wir also in Somalia für die betroffenen Menschen im Einsatz. Für diese humanitäre Hilfe wurden im vergangenen Jahr 38 Millionen Euro bereitgestellt.

Sie wissen die Medien berichten zurzeit darüber , dass das Horn von Afrika und insbesondere Somalia zurzeit von den massiven Auswirkungen einer extremen Dürre betroffen ist. Herr Schäfer hatte hier ja schon am Montag erklärt, dass das Auswärtige Amt entschieden hat, jetzt unverzüglich zusätzlich 16,5 Millionen Euro für humanitäre Hilfsmaßnahmen am Horn von Afrika bereitzustellen. – So viel zu diesem Beschluss des Kabinetts.

Das nächste Thema war die bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht. Das geht auf die Begegnung der Bundeskanzlerin mit dem Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen am 9. Februar zurück. Man hatte sich dabei auf einen 15 Punkte umfassenden Beschluss verständigt. Einer dieser Punkte lautete „Bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht“. Heute hat das Kabinett nun den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, dass die Abschiebung von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern erleichtern soll.

Das Gesetz sieht außerdem Regelungen für solche vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer vor, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben oder für die innere Sicherheit ausgeht. Diese Personen können leichter in Abschiebehaft genommen werden oder vor ihrer Abschiebung besser überwacht werden. Wenn eine Abschiebung nicht möglich ist, dann können diese Gefährder verpflichtet werden, eine elektronische Fußfessel zu tragen.

Weiter wird geregelt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das BAMF, weitere Befugnisse bekommt, um die Identität von Asylsuchenden festzustellen, wenn diese Menschen keine gültigen Ausweispapiere haben. Das schließt beispielsweise die Feststellung der Staatsangehörigkeit ein. Das, was die Ausländerbehörden jetzt schon können, kann auch das Bundesamt in Zukunft tun. Die Herausgabe von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern kann verlangt und sie können ausgewertet werden.

Die Bundesländer können außerdem die Verpflichtung, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen, verlängern. Das betrifft die Asylsuchenden, die keine Bleibeperspektive in Deutschland haben.

Das Bundesjustizministerium hat dem Kabinett die Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vorgeschlagen. Das läuft darauf hinaus, dass es für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in Zukunft Auskunft immer in Form eines Europäischen Führungszeugnisses geben wird. Das heißt, der Empfänger des Führungszeugnisses bekommt einen europaweiten Überblick über die strafrechtliche Vergangenheit des Betroffenen.

Bislang gab es ein Wahlrecht zwischen deutschem und Europäischem Führungszeugnis. Das Europäische Führungszeugnis enthält zusätzlich eben auch Verurteilungen durch Gerichte der europäischen Mitgliedstaaten. Mit der Neuregelung wird also verhindert, dass EU-Bürger, die in Deutschland leben und die zwar nicht hier, aber innerhalb der Europäischen Union strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, hier ein eintragungsfreies Führungszeugnis erhalten können. – Weitere Details dazu erhalten Sie sicherlich gerne vom Justizministerium.

Das Bundesfinanzministerium hat dem Kabinett einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie vorgelegt. Das Ziel ist es, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung künftig transparenter und effektiver bekämpfen zu können.

Im Wesentlichen geht es um folgende Regelungen: Es wird bei der Generalzolldirektion eine Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen eingerichtet. Die nimmt geldwäscherechtliche Meldungen entgegen, analysiert sie und leitet sie dann bei vorliegendem Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung eben an die zuständigen Stellen weiter. Zweitens werden die Voraussetzungen geschaffen, um ein zentrales elektronisches Transparenzregister mit Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen einzurichten. Drittens wird der Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes erweitert. Künftig gelten zum Beispiel im Bereich des Glücksspiels sämtliche Veranstalter und Vermittler als geldwäscherechtlich Verpflichtete, zum Beispiel Sportwetten-Anbieter. Sie müssen ihre Geschäftsbeziehungen und Transaktionen auf das jeweilige Risiko in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung prüfen, und sie müssen gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um dieses Risiko zu mindern.

So weit erst einmal aus dem Kabinett!

FRAGE JUNG: Herr Seibert, zu jedem guten Bundeswehreinsatz gehört ein Exit-Szenario. Was ist das Exit-Szenario für Somalia?

STS SEIBERT: Ich habe gerade gesagt, dass Somalia nach Überzeugung der Bundesregierung und übrigens auch nach europäischer Überzeugung noch auf lange Sicht ein Staat bleiben wird, der auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen ist, ein fragiler Staat, dessen neu gewählte Regierung bei allen Fortschritten, die in den letzten Jahren im Einzelnen erreicht worden sind großen Problemen gegenübersteht. Dieses Mandat ist bis zum 31. März 2018 befristet. Dann wird selbstverständlich neu entschieden werden.

ZUSATZ JUNG: Ich höre keine Antwort auf meine Frage heraus, ob Sie ein Exit-Szenario haben. Sie wissen nur, dass es lange dauern wird.

STS SEIBERT: Ich höre die Antwort schon heraus.

FRAGE DR. TUYALA: In Somalia werden immer wieder Zivilisten durch Drohnenangriffe getötet. Was ist denn die Position der Bundesregierung dazu?

DR. SCHÄFER: Vielleicht ergänze ich noch einen Satz zu Somalia, um das zu unterstützen und zu bestärken, was Herr Seibert gesagt hat: Somalia ist seit Jahrzehnten, muss man sagen, ein Ort der Anarchie gewesen. Dort gab es überhaupt keine staatlichen Strukturen. In Libyen gab es kaum staatliche Strukturen, und das war gegenüber den Strukturen in Somalia fast noch ein stabiler Staat. Die internationalen Bemühungen haben immerhin dazu geführt, dass es wieder so etwas Ähnliches wie beginnende, aufkeimende staatliche Strukturen gibt. Da haben Wahlen stattfinden können, nicht zum ersten Mal. Die Sicherheitslage in Mogadischu, der Hauptstadt, hat sich verbessert. Die Al-Shabaab-Terroristen haben auch in Somalia immer mehr Mühe, sich festzusetzen und ihrem terroristischen Handwerk nachzugehen. Das alles sind ganz ermutigende Entwicklungen. Aber es ist genau so, wie Herr Seibert es sagte: Es wird sehr lange dauern, bevor in Somalia so etwas wie ein stabiles Staatswesen entstehen wird, das seinen Bürgern Wohlstand und Freiheit vermitteln kann. Dafür braucht es noch ganz viele Anstrengungen. Wir sind Teil dieser Bemühungen und tun das aus Überzeugung.

Zu Ihrer Frage nach Drohnenangriffen: Wenn Sie das fragen, dann ist das genau so, wie wenn Herr Jung das fragt. Wenn Sie das einfach so in den Raum stellen, können Sie von mir und von uns keine Antwort darauf erwarten. Das kommt immer sehr darauf an: Gegen wen richten sich die Drohnenangriffe? Wann haben die stattgefunden? Hat es eine Zustimmung und eine vorherige Abstimmung mit der somalischen Regierung gegeben? Gegen wen richten sich die Angriffe? Welche Folgen sind dabei in Kauf genommen worden? – So einfach und pauschal können Sie darauf von uns leider keine Antwort erwarten; das ist immer das Gleiche.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Schäfer, hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass über Ramstein US-Drohnenangriffe in Somalia geflogen und indirekt befehligt und gesteuert wurden?

DR. SCHÄFER: Auch zu Ramstein gibt es absolut keinen neuen Stand. Solche Kenntnisse liegen mir nicht vor.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich wollte zu dem Punkt kommen, den Herr Seibert angesprochen hat, nämlich die Feststellung der Identität von manchen Asylsuchenden und dass die Herausgabe von Mobiltelefonen verlangt werden kann und sie ausgewertet werden können. Herr Plate, können Sie uns einmal sagen, auf welcher Grundlage das überhaupt passiert? Das ist ja auch ein schwerer Grundrechtseingriff.

DR. PLATE: Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich die Frage richtig verstanden habe. Die Grundlage dafür soll ja gerade erst durch diesen Gesetzentwurf, der heute beschlossen worden ist, geschaffen werden. Die präzise Antwort auf Ihre Frage wäre also: Bisher passiert das durch das BAMF gar nicht. Es kann aber passieren, wenn dieser Gesetzentwurf tatsächlich zum Gesetz wird, und zwar nach der Grundlage, die hierin aufgeschrieben worden ist. Wenn das nicht Ihre Frage war, dann würde ich um Präzisierung bitten.

ZUSATZFRAGE JUNG: Fragt das BAMF dann: Ich sehe, Sie haben ein Handy; können wir das bitte haben? – Bittet das BAMF also den Flüchtling, das Handy zu übergeben, oder ist das Pflicht?

DR. PLATE: Ja, das ist Pflicht. Nichtsdestotrotz wird man sicherlich in der Praxis, nehme ich an, soweit ich in die Zukunft schauen kann bisher gibt es das ja, wie gesagt, noch nicht , mit einer Bitte beginnen. Das lässt sich aber, wenn das so zum Gesetz wird, dann auch zwangsweise durchsetzen. Hintergrund ist, dass schon jetzt im Asylgesetz steht, dass der Asylbewerber verpflichtet ist, an der Feststellung seiner Identität mitzuwirken. An dieser Rechtspflicht, die schon jetzt besteht, jedenfalls im Grundsatz, dockt eben dann auch dieser Gesetzgebungsvorschlag an, der es ermöglicht, in ausgewählten Einzelfällen, in denen es gar keine andere Möglichkeit gibt, das herauszufinden, und in denen die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist, dann eben auch auf solche mobilen Datenträger wie zum Beispiel Handys zurückzugreifen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Haben Sie eine Vorstellung davon, von wie vielen Handys von Flüchtlingen wir da sprechen könnten?

DR. PLATE: Nein. Ich meine, gerade dieses Thema wurde hier in der letzten Regierungspressekonferenz tatsächlich in extenso besprochen. Ich kann es vielleicht nur ganz verkürzt zusammenfassen, wie es auch der Minister gesagt hat: Es wird sich sicherlich nicht um Tausende Fälle, sondern um eine gewisse Anzahl von Einzelfällen handeln, in denen das verhältnismäßig, verantwortbar und für die Feststellung der Identität erforderlich ist.

FRAGE JESSEN: Herr Dr. Plate, ich möchte daran anknüpfen. Ist so eine Handyauswertung zum Zwecke der Identitätsfeststellung, wenn es anders nicht geht, nicht von der Materie her damit vergleichbar, dass Telefongespräche abgehört und ausgewertet werden? Wäre das nicht technisch würde es mir so erscheinen ein ziemlicher Eingriff in das Post- oder Fernmeldegeheimnis? Ich sehe, Sie schütteln den Kopf. Können Sie definieren, warum es etwas substanziell anderes ist, wenn ein Handy ausgewertet und ausgelesen wird?

DR. PLATE: Vielleicht fange ich sozusagen einmal mit einem Obersatz an, nach dem Sie so unmittelbar nicht gefragt hatten: Natürlich ist auch das, was hier vorgesehen ist, ein erheblicher Grundrechtseingriff. Das hat auch Herr Dimroth schon gesagt; ich glaube, diese Woche am Montag. Daran kann überhaupt kein Zweifel bestehen. Aber ein erheblicher Grundrechtseingriff braucht, wenn man ihn für erforderlich hält, eben eine saubere rechtliche Grundlage mit strengen rechtsstaatlichen Voraussetzungen, damit klar ist, dass dieser erhebliche Grundrechtseingriff nur dann zum Zuge kommt und nur dann geschieht, wenn er tatsächlich ja, so ist „Verhältnismäßigkeit“ definiert dazu geeignet ist, das Ziel zu erreichen, wenn er dazu erforderlich ist das heißt, wenn es kein milderes Mittel gibt und wenn dies konkret im Rahmen einer Güterabwägung angemessen ist. Das ist, wie das Verfassungsrecht das Diktum der Verhältnismäßigkeit beschreibt, und so muss es natürlich auch hier sein; gar keine Frage.

Schon deswegen gehe ich davon aus, dass das am Ende nur in einer relativ kleinen Zahl von Fällen der Fall sein und tatsächlich zur Anwendung kommen wird, nicht etwa in der riesigen Zahl von Fällen, die vor der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs medial und in der Öffentlichkeit zum Teil kursierten. Das ist mir zunächst wichtig.

Ich habe deswegen mit dem Kopf geschüttelt, als Sie sozusagen von der Vergleichbarkeit mit dem Auslesen oder Abhören von Gesprächsinhalten sprachen, weil es schon ein erheblicher und tatsächlicher technischer, aber auch rechtlicher Unterschied ist, ob man Gespräche in Gänze mitschneiden und auswerten will oder ob man im Rahmen einer sehr eingeschränkten Zweckbestimmung, nämlich der Identifikation der Person, um die es geht, die Berechtigung hat, auf so ein Handy zuzugreifen. Das muss natürlich so geschehen, dass das gewährleistet ist; gar keine Frage.

Ob und wo genau sozusagen die präzisen, rein technischen Vergleichbarkeiten des einen Vorgehens mit dem anderen bestehen mögen, müsste ich, ehrlich gesagt, präzise nachreichen. Ich will jetzt auch nicht vorgaukeln, dass ich sozusagen jemand wäre, der sich mit den forensischen Methoden für so etwas präziser auskennt; das ist ja auch nicht meine Aufgabe.

Sicher ist aber: Rechtlich und inhaltlich ist das ein erheblicher Unterschied. Das Ergebnis unserer Prüfung hat ergeben, dass das etwa eher damit vergleichbar ist, dass der Zoll beim Grenzübertritt zum Beispiel die Befugnis hat, in einen Koffer hineinzuschauen. Auch das ist ja zum Beispiel etwas, das im Recht ohne Richtervorbehalt vorgesehen ist. Auch die Befugnis zum Handy-Auslesen, wie sie die Ausländerbehörden schon heute haben, ist ja eine, die nach geltendem Recht ohne Richtervorbehalt zugelassen ist. So halten wir es auch in diesem Fall für richtig.

FRAGE JUNG: Was passiert, wenn der Flüchtling das Handy an den BAMF-Mitarbeiter übergibt? Wird das vor dem Flüchtling ausgewertet? Guckt der BAMF-Mitarbeiter also, oder gibt er das weiter? Wie ist da der Ablauf? Bekommt der Flüchtling das auch sofort wieder?

DR. PLATE: Ich verstehe diese Frage natürlich, aber, ehrlich gesagt, die konkrete Ablauforganisation steht noch nicht fest. Warum nicht? Man kann die, ohne dass man eine Rechtsgrundlage für so etwas hat, natürlich noch gar nicht aufsetzen. Rechtlich wie praktisch kann man das nicht tun, solange ein solches Gesetz nicht in Kraft ist oder das Inkrafttreten jedenfalls nicht so unmittelbar bevorsteht, dass man das ab übermorgen machen muss.

Im Gesetzentwurf und in der Gesetzesbegründung er ist, glaube ich, noch nicht online, wird aber auf jeden Fall heute online gestellt steht auch drin, dass zum Beispiel die Software, die dafür erforderlich ist, sowie die Hardware sowie Spezialpersonal im Moment noch nicht im BAMF vorhanden sind. Auch das ist klar. Man kann Leute für so etwas nicht einstellen und Software für etwas, das man noch nicht tun darf, noch nicht kaufen; das ist nun einmal so.

Deshalb bitte ich bei allem Interesse dafür, wie das dann praktisch ablaufen wird, um Verständnis dafür, dass noch nicht alle Fragen des praktischen Ablaufs jetzt, bevor das Gesetz überhaupt zur Verfügung steht, in allen Einzelheiten feststehen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Hat das BMI denn eine Praxisvorstellung?

DR. PLATE: Nicht so konkret, dass Ihnen das für Ihre Frage weiterhelfen würde, glaube ich.

FRAGE HELLER: Ich würde gerne das Bundesverteidigungsministerium befragen. Der Flugzeughersteller Airbus hat große Probleme, insbesondere wegen seines Militärtransporters A400M, der sich ja auch bei Ihnen in der Anwendung als etwas kurios erwiesen hat. Ist das Bundesverteidigungsministerium denn bereit, irgendwelche Nachverhandlungen über die Konditionen für den Erwerb dieses Fliegers zu führen, oder bereit, die ausgesprochenen Konventionalstrafen in irgendeiner Weise nachzuverhandeln oder sie abzumildern? Gibt es vonseiten Airbus das formelle Ersuchen auf Nachverhandlungen?

NANNT: Erst einmal vielleicht vorweg: Ich habe die Berichterstattung heute Vormittag auch zur Kenntnis genommen. Wir haben heute Morgen auch ein allgemeines Schreiben von Airbus bekommen. Gut ist, dass sich der Hersteller eindeutig zum Programm A400M bekennt.

Uns ist wichtig, dass der Hersteller jetzt seine Probleme löst. Das ist einfach ganz entscheidend, weil wir natürlich die Flieger brauchen, die uns vertragsgemäß zustehen und auch unseren Anforderungen entsprechen. Darüber befinden wir uns in Gesprächen und haben es auch in der Vergangenheit schon getan, unabhängig von der heutigen Berichterstattung, die ich heute gelesen habe. Gespräche führen wir; klar. Aber es geht um Gespräche darüber, wie der Hersteller letztendlich seine Probleme lösen kann.

ZUSATZFRAGE HELLER: Noch einmal die Frage: Sind Sie bereit, auch noch einmal über die finanziellen Konditionen, die vereinbart wurden, zu sprechen, und zwar mit dem Ziel, diese zu verändern bzw. sie auf Ersuchen von Airbus möglicherweise günstiger für Airbus zu gestalten?

NANNT: Wir haben ja klare Vertragsgrundlagen. Es geht jetzt hier nicht um Vertragsgespräche. Die Verträge sind, glaube ich, ziemlich klar. Aber natürlich sprechen wir sowohl im deutschen Rahmen als auch im internationalen Rahmen mit Airbus darüber, wie die Probleme halt insgesamt gelöst werden können. Aber wichtig ist, dass die Probleme gelöst werden; gar keine Frage.

FRAGE LANGE: Herr Nannt, Herr Flosdorff hatte hier schon im Mai des letzten Jahres eine belastbare Gesamtplanung von Airbus gefordert, und im Bericht zu den Rüstungsangelegenheiten Ihres Ministeriums las ich im September, dass es immer noch keine belastbaren Aussagen darüber gebe, wann Airbus nun den A400M liefern könne. Ist da seit September eigentlich irgendetwas passiert? Sehen Sie da also schon klarer?

Können Sie vielleicht noch ganz kurz sagen, wie Sie diese Fähigkeitslücke, wie Sie die, glaube ich, nennen, im Moment füllen?

NANNT: Zum Sachstand: Wir haben derzeit insgesamt acht A400M-Maschinen bei uns, die Ende des letzten Jahres geliefert wurden. Dazu, wie die weiteren Lieferungen für dieses Jahr jetzt erfolgen können, kann ich Ihnen keine belastbaren Zahlen liefern. Insofern kann ich Ihnen da auch keinen neuen Kenntnisstand bieten.

Die Sache, die Sie jetzt ansprechen, diese Fähigkeitslücke, ist ja unabhängig von der Geschichte der A400M-Lieferung. Wir haben letzte Woche in Paris unter anderem auch noch einmal die Vereinbarung mit den Franzosen unterzeichnet, bei der es ja um eine gemeinsame Beschaffung von C130J-Flugzeugen geht, von denen wir vier bis sechs Flugzeuge zu beschaffen und gemeinsam zu betreiben beabsichtigen. Das ist aber unabhängig von dem Sachverhalt, den Sie jetzt ansprechen, weil wir natürlich unabhängig davon die A400M-Flugzeuge brauchen, um unsere Aufträge zu erfüllen.

Das andere ist eine Lücke, die wir, sage ich einmal, in dem Bereich von Evakuierungseinsätzen haben. Das ist aber eigentlich völlig unabhängig davon zu betrachten. Es geht einfach darum, dass die Transall-Maschinen irgendwann ausscheiden werden, und diese Lücke müssen wir schließen. Das würde ich aber bitte davon trennen wollen. Ich sehe, dass das in der Presse oft miteinander vermischt wird, das hängt aber nicht miteinander zusammen.

FRAGE HELLER: Her Nannt, ich habe das noch nicht richtig verstanden. Ist aus Ihrer Sicht das wirtschaftliche Problem A400M für Airbus eine Sache, die Airbus lösen muss, oder ist das wirtschaftliche Problem eines, zu dessen Lösung die Bundesregierung als großer Kunde, aber auch als kleiner Anteilseigner mit beitragen will oder kann?

NANNT: Noch einmal ich habe die Position eben ja schon ganz klar genannt , Herr Heller: Ich spreche jetzt für das Verteidigungsministerium. Da spreche ich natürlich erst einmal aus Kundensicht. Wir sagen: Wir brauchen die Fähigkeiten, die auch notwendig sind.

Aber insgesamt das ist ein Faktum, und das ist auch das, was ich gerade schon einmal gesagt habe gilt: Na klar, wir befinden uns grundsätzlich in Gesprächen. Das war auch in der Vergangenheit so. Das ist also quasi kein neuer Sachstand, sondern sowohl international als auch auf deutscher Ebene sprechen wir darüber, klären, wie wir dort weiter vorgehen können, wo es irgendwelche Lieferplanungen gibt und wo irgendwelche Leistungen zu erfüllen sind. Aber das ist genau das, was ich eben schon einmal gesagt habe. Mehr habe ich dem eigentlich nicht hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE HELLER: Ich weiß nicht, wen ich jetzt fragen soll: Wer spricht denn im Hinblick auf Airbus für die Bundesregierung – nicht aus Kundensicht, sondern als am Unternehmen Beteiligter, als Aktionär? Herr Seibert oder Frau Alemany, irgendjemand muss diese Kompetenz ja wahrnehmen!

NANNT: Um das vielleicht noch einmal deutlich zu machen, weil Sie jetzt versuchen, da irgendwie einen Spalt hineinzubringen: Darum geht es gar nicht, vielmehr sind wir einfach ganz normal im Gespräch miteinander. Wir klären diesen Sachverhalt und wir schauen, wie wir gemeinsam zu Lösungen kommen, gar keine Frage. Es geht jetzt aber nicht um Vertragsverhandlungen, sondern es geht um Gespräche, die wir führen.

FRAGE JESSEN: Herr Nannt, man kann einem nackten Mann ja nicht in die Tasche greifen, und Airbus stellt sich jetzt sozusagen als nackter Mann dar. In der Vergangenheit ging es, wenn ich das richtig verstanden habe, schon immer auch darum, wie Airbus seine Verpflichtungen erfüllt und wie Airbus möglicherweise Schäden, die entstanden sind auch finanzielle Schäden , löst. Diese Frage ist durch die Situation ja nicht von der Tagesordnung verschwunden, aber die Situation wird durch die finanzielle Misere von Airbus verschärft. Das muss doch Inhalt Ihrer Gespräche sein. Reden Sie wenigstens darüber? Herr Heller hat es ja am Anfang bereits gefragt: Geht es jetzt um die Stundung von Forderungen? Sie werden Airbus ja nicht zusätzlich Geld zahlen wollen. Die Frage ist: Reden Sie in dieser Situation mit Airbus über diese Dinge?

NANNT: Ich weiß eigentlich schon fast gar nicht mehr, was ich da noch hinzufügen soll. Ich habe mich dazu eigentlich ganz klar geäußert: Na klar, wir sind in Gesprächen; es geht aber nicht um Vertragsverhandlungen, sondern es geht um Gespräche, die wir insgesamt führen.

FRAGE VALASSOPOULOS: Herr Seibert, welche Rolle spielt Griechenland beim heutigen Treffen von Frau Merkel und Frau Lagarde? Glauben Sie an einen baldigen Kompromiss mit dem IWF? Folgt auch noch ein Treffen mit Herrn Juncker?

STS SEIBERT: Beides haben wir ja angekündigt, insofern ist das jetzt keine Überraschung. Das sind ganz normale, immer wieder vorkommende Meinungsaustausche, die die Bundeskanzlerin zum Beispiel mit dem Chef der Europäischen Kommission oder zum Beispiel auch mit der Chefin des Internationalen Währungsfonds hat. Beides sind vertrauliche Gespräche. Ich nehme hier thematisch nichts vorweg.

Wenn Sie an dem Thema Griechenland interessiert sind das sind Sie sowieso, ich weiß, Entschuldigung Wenn Sie an der aktuellen Einschätzung der Dinge, die da jetzt auch bei der Eurogruppe besprochen wurden, interessiert sind, kann sicherlich das Finanzministerium etwas dazu sagen. Es ist ja so, dass sich die Institutionen mit Griechenland am Montag auf die Rückkehr der Mission nach Athen geeinigt haben und offenbar ein gemeinsames Verständnis zu Eckpunkten der notwendigen Reformansätze entwickelt haben. Nun soll zwischen den Institutionen und Griechenland also vor Ort über konkrete Reformvorhaben gesprochen werden, und das immer in Rückkopplung mit der Eurogruppe. Das Ziel bleibt nach wie vor, dass es eine gemeinsame Konditionalität aller vier Institutionen, also inklusive Internationalem Währungsfonds, gibt und dass das vereinbart wird. Das ist und bleibt die deutsche Haltung, und ein Stück weit ist durch die Einigung am Montag jetzt der Weg nach Athen geebnet. Wir hoffen, dass die konkreten Gespräche vor Ort dann auch etwas ergeben.

FRAGE: Frau Kalwey, Herr Schäuble hat lange ja sehr kritisch in Richtung Griechenland geschaut und gesagt: Da muss etwas passieren. Jetzt sagt er: Griechenland ist auf einem guten Weg. Wie kommt dieser plötzliche Sinneswandel zustande?

DR. KALWEY: Ich weiß jetzt gar nicht, wie Sie auf einen Sinneswandel kommen. Der Minister hat immer gesagt, dass Griechenland vorangehen muss und dass Griechenland die notwendigen Reformen ergreifen muss. Dass jetzt diese Einigung erzielt worden ist und die Institutionen nach Athen zurückkehren, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg dahin, dass Griechenland diese Vorgaben erfüllt. Ich kann da jetzt also keinen Widerspruch erkennen.

ZUSATZFRAGE: Aber das klingt jetzt ja eigentlich so, als hätte Griechenland diese Voraussetzungen tatsächlich schon erfüllt.

DR. KALWEY: Wie Sie wissen, geht es jetzt voran und hat man sich darauf geeinigt, dass die Institutionen zurückkehren. Es ist nun Aufgabe der Institutionen, zu prüfen, inwieweit Griechenland die vereinbarten Reformauflagen erfüllt. Das wird jetzt fortgesetzt.

FRAGE VALASSOPOULOS: Sie sprechen von Voraussetzungen. Müssen diese Voraussetzungen jetzt erfüllt werden, oder müssen sie erst nach 2018 erfüllt werden?

DR. KALWEY: Wir haben ja ein laufendes Programm, und mit diesem laufenden Programm sind bestimmte Reformauflagen verbunden. Im Zuge der aktuell laufenden Programmüberprüfung wird nun geschaut, inwieweit Griechenland diese vereinbarten Reformen in Bezug auf das Hilfsprogramm erfüllt hat.

ZUSATZFRAGE VALASSOPOULOS: Ist auch eine Rentenreform Voraussetzung?

DR. KALWEY: Das ist ein Teil des Programms.

ZUSATZFRAGE VALASSOPOULOS: Dieses Programms?

DR. KALWEY: Ich kann Ihnen jetzt nicht im Detail sagen, welche einzelnen Reformmaßnahmen und Reformschritte Teil dieser zweiten Überprüfung sind, aber es ist ja ein Bestandteil des laufenden Programms.

FRAGE HELLER: Ich möchte nur ein Detail nachfragen: Wird im Zuge des laufenden Programms festgelegt, wie das mittelfristige Haushaltsziel in Griechenland auszusehen hat, oder ist das also diese 3,5 Prozent eine Festlegung, die erst nach Abschluss der laufenden Prüfrunde passiert?

DR. KALWEY: Der Minister hat sich gestern ja auch noch einmal in der Pressekonferenz dazu geäußert. Die Verständigung, die jetzt erfolgt ist, ist auf Grundlage der geltenden Vereinbarungen der Eurogruppe erfolgt, und dabei geht man von einem Primärüberschuss von 3,5 Prozent aus. Diese Absprachen gelten auch weiterhin.

FRAGE DR. DELFS: Frau Kalwey, auch noch einmal ganz kurz und konkret nachgefragt: Die Ansage Herrn Schäuble, dass die IWF-Beteiligung wirklich zwingend ist, gilt also nach wie vor? Denn er hat in einem Interview ich glaube, mit der „SZ“ vor ein paar Wochen ja auch schon einmal die Möglichkeit einer rein europäischen Lösung ventiliert. Wäre das auch eine Möglichkeit, oder findet das Gespräch heute Abend immer noch unter der Prämisse statt, dass der IWF auf jeden Fall mitmachen muss, weil das Programm ansonsten in dieser Form nicht mehr möglich wäre?

Eine kurze technische Frage an Herrn Seibert: Ist geplant, dass Frau Lagarde heute Abend bei dem Dinner mit Herrn Juncker auch noch dabei ist, oder ist das Dinner nur ein Gespräch zwischen der Kanzlerin und Herrn Juncker?

STS SEIBERT: Technische Antwort: Nein, es gibt ein Gespräch mit Frau Lagarde und es gibt eine Begegnung mit Herrn Juncker.

DR. KALWEY: Vorweg: Ich kann Ihnen nicht sagen, was Prämisse des heutigen Gesprächs ist; das fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich. Ich kann Ihnen aber ganz klar sagen, was wir hier auch in den letzten Wochen schon mehrfach bzw. vielfach und ausführlich betont haben, nämlich dass die Eurogruppe mehrfach einvernehmlich erklärt und bekräftigt hat, dass die Beteiligung des IWF am laufenden Programm unabdingbar ist. So ist es auch aufgeführt in dem Antrag an den Bundestag, mit dem um Zustimmung für das dritte Hilfspaket gebeten wurde. Auf diesen Umstand, also auf diese unabdingbare Voraussetzung, hat der Minister auch immer wieder hingewiesen.

ZUSATZFRAGE DR. DELFS: „Beteiligung“ heißt ja auch „finanzielle Beteiligung“, aber die Größenordnung dieser finanziellen Beteiligung ist noch offen, richtig?

DR. KALWEY: Meines Wissens ja.

FRAGE DR. TUYALA: Als Griechenland-Laie habe ich auch noch eine Frage: Nach meinen Kenntnissen verfügt Griechenland EU-weit mit über die größten Ausgaben für den Verteidigungshaushalt. Inwieweit deckt sich das eigentlich mit den geforderten Konsolidierungen des griechischen Haushalts? Würde es nicht Sinn machen, diesen Verteidigungsetat herunterzufahren und die frei werdenden Gelder in andere Bereiche zu investieren?

DR. KALWEY: Da muss ich Sie um Verständnis bitten: Es ist jetzt nicht an mir, hier irgendwelche Maßnahmen als sinnvoll oder nicht sinnvoll einzuschätzen. Das sind einfach Themen, die im Kreis der Eurogruppe diskutiert werden. Solche Überlegungen genereller Art, was die Struktur und was den Haushalt betrifft, sind sicherlich auch Gegenstand der Gespräche zwischen den Institutionen und auf Ebene der Eurogruppe, aber das ist nichts, wozu ich mich jetzt hier an dieser Stelle äußere.

FRAGE ROESER: An das Verkehrsministerium: Kommt der Investitionsrahmenplan, mit dem der neue Bundesverkehrswegeplan finanziell mit Leben erfüllt wird, noch in dieser Legislaturperiode? Falls nein: Was ist der Grund dafür, dass er sich verzögert? Der alte ist ja bereits 2015 ausgelaufen.

SUSTECK: Herr Roeser, ich danke für diese Nachfrage. Erst einmal möchte ich Ihnen versichern: Wir haben Ihre Anfrage nicht vergessen. Die Antwort darauf wird derzeit aber noch bei uns im Haus erarbeitet, und Sie erhalten diese Antwort, sobald sie vorliegt.

FRAGE STEMPFLE: Herr Schäfer, es gibt Meldungen, dass die Bundesregierung das Flugzeug „Landshut“ aus Brasilien zurückholen möchte. Können Sie dazu etwas sagen?

DR. SCHÄFER: Außenminister Sigmar Gabriel hat sich dazu vor ungefähr zwei Wochen öffentlich in einer großen deutschen Tageszeitung geäußert. Er hat gesagt, dass die „Landshut“ symbolhaft für die Erinnerung an eine wichtige und schwierige Zeit der damaligen Bundesrepublik Deutschland steht. Wir wissen im Auswärtigen Amt um die Bemühungen von verschiedener Seite, das, was von der Landshut noch über ist, nach Deutschland zurückzuholen, um aus diesen Überbleibseln gewissermaßen als begehbares Museum einen Ort der Erinnerung und der Pädagogik über das zu machen, was damals, im deutschen Herbst 1977, so alles passiert ist. Damals haben sich ja buchstäblich die Ereignisse überschlagen.

Wir im Auswärtigen Amt bemühen uns jetzt darum, dabei Hilfe zu leisten, manche private Initiative, manche Idee, manche Kreativität, die es gibt, zu sammeln, um daraus etwas zu machen, was sich tatsächlich in die Tat umsetzen lässt. Die Überbleibsel der „Landshut“ befinden sich zurzeit im Norden Brasiliens und rosten dort unter der brasilianischen Sonne vor sich hin. Soweit wir das wissen, ist die „Landshut“ im Eigentum eines inzwischen in Konkurs gegangenen brasilianischen Frachtunternehmens. Es gibt, glaube ich, viele nicht nur im Auswärtigen Amt , die der Meinung sind, dass die Landshut vielleicht ein besseres Schicksal verdient hat, weil sie für einen wichtigen Teil der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland steht.

Was jetzt daraus wird und wie das weitergeht, kann ich Ihnen nicht im Detail sagen. Was ich Ihnen sagen kann, ist, dass es Kollegen im Auswärtigen Amt gibt, die sich auf Bitte von Herrn Gabriel der Sache annehmen und versuchen, die verschiedenen Puzzleteile, Ideen und Vorschläge, die es da gibt, so zusammenzufügen, dass sich daraus ein realisierbares, realistisches, schönes Projekt der musealen Erinnerung unter Beteiligung dieser „Landshut“ ergibt. Ich kann Ihnen auch sagen, dass der deutsche Außenminister das habe ich eingangs ja schon gesagt mit Herzblut bei der Sache ist, weil er dieses Ziel teilt und weil er sich ja selber wie viele, wie auch ich, die damals vielleicht noch jünger gewesen sein mögen an diesen Teil der deutschen Geschichte sehr lebhaft erinnern, weil es wirklich bewegende Zeiten gewesen sind.

FRAGE JORDANS: Ich hätte eine Frage zu Russland: Es gibt heute Meldungen, wonach das russische Verteidigungsministerium den Bau eines „patriotischen Parks“ unterstützt, in dem Mitglieder der Junarmija-Bewegung den bewaffneten Sturm auf den Reichstag üben können mitsamt Miniaturnachbau desselben. Gibt es dazu irgendeinen Kommentar vonseiten der Bundesregierung, Herr Nannt oder Herr Schäfer?

NANNT: Ich sage ganz ehrlich, dass ich davon noch nie etwas gehört habe. Ich wüsste auch nicht, wie ich das kommentieren soll. Das ist mir völlig unbekannt.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Diese Meldungen haben Sie nicht gelesen?

NANNT: Nein, habe ich nicht gelesen.

DR. SCHÄFER: Ich auch nicht, da haben wir unsere Hausaufgaben nicht gemacht, Herr Jordans.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Vielleicht kommt das ja noch.

Weil wir gerade bei der Erstürmung des Reichstags sind: Am Wochenende waren ja Mitglieder der AfD in Moskau, um mit Mitgliedern der Partei „Einiges Russland“ zu diskutieren, darunter auch Personen, die von der EU-Einreisesperre betroffen sind. Details weiß man nicht, aber geben solche Treffen der Bundesregierung irgendwelchen Grund zur Sorge, vor allem, was mögliche Einflussnahmeversuche russischerseits in Deutschland angeht?

STS SEIBERT: Wenn Sie mich fragen: Ich sehe für die Bundesregierung keinen Anlass, diesen Besuch zu kommentieren.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Herr Schäfer?

DR. SCHÄFER: Ich schließe mich da inhaltlich dem Regierungssprecher an.

FRAGE DR. KÜRSCHNER: An das Finanzministerium: Frau Dr. Kalwey, die SPD hat jetzt einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von hohen Vorstandsgehältern vorgelegt. Minister Altmaier hat Zustimmung signalisiert nach entsprechenden Gesprächen und Abstimmungen in Einzelfragen. Wie sieht das jetzt der Bundesfinanzminister? Wird er sich aktiv daran beteiligen, dass noch in dieser Wahlperiode ein gemeinsamer Koalitionsentwurf verabschiedet werden kann?

DR. KALWEY: Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion wurde ja heute Morgen vorgestellt, und wir haben ihn entsprechend auch heute Morgen zur Kenntnis nehmen können. Wir werden diesen Entwurf jetzt sorgfältig im Haus prüfen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass wir uns zu den Details des Entwurfs jetzt an dieser Stelle nicht äußern können. Das weitere Gesetzgebungsverfahren muss jetzt natürlich im Bundestag zwischen den Fraktionen geklärt werden. Das Bundesministerium wird mit seinem Fachwissen natürlich unterstützend zur Verfügung stehen, falls dies erwünscht ist.

Sie kennen grundsätzlich die Position des Ministers dazu; der Minister hat seine ablehnende Haltung gegenüber überzogenen Managergehältern immer wieder zum Ausdruck gebracht. Der Minister hat auch klar gemacht und immer wieder betont, dass der Gesetzgeber tätig werden könnte, wenn die Wirtschaft nicht selbst eine angemessene Ausgestaltung der Managergehälter regeln sollte.

Ganz allgemein zur Beschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit von Managergehältern: Nach dem Nettoprinzip sind Gehälter, Boni etc. steuerlich grundsätzlich als Betriebsausgaben abziehbar. Eine Abweichung davon ist im Steuerrecht theoretisch möglich, muss aber gut begründet sein. Darüber hinaus sind insbesondere bestimmte Abgrenzungsfragen zu klären. Man muss sich zum Beispiel fragen: Warum sind Gehälter von Vorstandsmitgliedern anders behandelt als etwa Spitzenverdienste von Fußballspielern, beziehen sich Beschränkungen nur auf die Gehälter von Managern und gilt das nur für Unternehmen mit bestimmten Rechtsformen oder für alle Unternehmen? Das sind alles Abgrenzungsfragen, die man sich natürlich erst einmal anschauen muss, die man grundsätzlich erst einmal klären muss und für deren Beantwortung man dann natürlich auch eine gute Begründung finden muss.

ZUSATZFRAGE DR. KÜRSCHNER: Da Sie andere Berufsfelder ins Gespräch gebracht haben, beispielsweise Fußballer: Kann man daraus schließen, dass eventuell daran gedacht ist, diese mögliche steuerliche Begrenzung nicht auf Vorstandsmitglieder von großen Unternehmen zu begrenzen, sondern sie auch auf andere Berufsgruppen anzuwenden, die ähnlich hohe Gehälter verdienen?

DR. KALWEY: Ich würde daraus jetzt gar nichts schließen. Ich wollte Ihnen nur deutlich machen, dass das ein äußerst schwieriges und komplexes Thema ist und dass man diese bestimmten Fragen inklusive der nach der Abgrenzung sorgfältig klären muss.

Darüber hinaus möchte ich auch noch ergänzen, dass die Beschränkung von Managergehältern natürlich in erster Linie eine gesellschaftsrechtliche Frage ist, die aber nicht in den Beritt des Bundesfinanzministeriums fällt.

FRAGE JUNG: Frau Alemany, bewertet das Wirtschaftsministerium die Begrenzung von Managergehältern als Wettbewerbsnachteil für Deutschland?

ALEMANY: Diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten, Herr Jung. Ich kann Ihnen aber sagen, dass sich unsere Ministerin schon zu diesem Thema geäußert hat und dass diese Äußerungen natürlich für sich stehen. Sie hat sich unter anderem dafür stark gemacht, dass es eine faire Bezahlung gibt. Das gilt aber für die niedrigsten Gehaltseinkommen genauso wie für die höchsten und die Managergehälter.

FRAGE: Eine Frage zur geplanten Übernahme von Opel durch PSA: Wurde in Gesprächen thematisiert, was mit den ausländischen Standorten passieren sollte? Vor allem interessiert mich, was mit dem polnischen Standort Gliwice passieren soll, an dem mehr als 3000 Leute arbeiten. War das zum Beispiel Gegenstand der Gespräche der Kanzlerin mit dem Chef von PSA?

STS SEIBERT: Was ich Ihnen dazu sagen kann, ist dies: Die Bundeskanzlerin hat gestern das wissen Sie, wir haben ja auch darüber kommuniziert mit dem PSA-Vorstandsvorsitzenden Tavares telefoniert. Was für die Bundesregierung bei dieser ganzen Frage wichtig ist, ist klar und bekannt: Wir sehen in Opel eine starke, innovative Marke mit großartigen Mitarbeitern in der Produktion genau wie auch in der Forschung und Entwicklung, und diese Stärke soll zum Wohl der Opel-Standorte erhalten bleiben bzw., wo möglich, ausgebaut werden.

Vor diesem Hintergrund war es ermutigend, was Herr Tavares der Bundeskanzlerin zugesagt hat, nämlich dass PSA bei einer Übernahme die Standortgarantien, die Investitions- und Beschäftigungsgarantien übernehmen werde. Genauso wichtig ist auch sein Bekenntnis zu Opels Eigenständigkeit in einem künftigen Konzernverbund. Jetzt ist es an den beteiligten Unternehmen, ihre Gespräche zu Ende zu führen. Die Bundesregierung wird das positiv begleiten. Das ist das, was ich Ihnen dazu sagen kann.

ALEMANY: Ich kann eigentlich nur das unterstützen, was Herr Seibert schon angesprochen hat. Es gab gestern Vormittag Sie werden es verfolgt haben auch eine gemeinsame Erklärung von PSA und den europäischen Betriebsräten, mit der die Zusage noch einmal veröffentlicht wurde. Das begrüßen wir. Unser Koordinator, Herr Machnig, war gestern ja auch zu Gesprächen in Rüsselsheim und hat sich auf den aktuellen Stand bringen lassen. Als die Verlautbarungen des PSA-Chefs und der Betriebsräte öffentlich wurden, hat er das auch öffentlich begrüßt, und auch unsere Ministerin begrüßt das als ersten Erfolg versprechenden Schritt. Jetzt geht es natürlich darum, dass sich das auch vertraglich niederschlägt.

ZUSATZFRAGE: Sind diese Beschäftigungsgarantien auch für Standorte im Ausland gültig?

ALEMANY: Ich kann Ihnen nicht über einzelne Standorte berichten. Ich kann nur auf die europäischen Standorte verweisen, die der Betriebsrat selbst genannt hat.

ZUSATZFRAGE: Welche waren das?

ALEMANY: Er sagte nur „europäische Standorte“, aber da müssten Sie wahrscheinlich mit dem Betriebsrat selber verhandeln.

FRAGE HELLER: Herr Seibert, liegt abseits der telefonischen Zusagen irgendwo in der Bundesregierung etwas Verbindliches, Schriftliches vor, was einem das Gefühl gibt, dass das mehr Qualität hat als eine reine telefonische Zusage, die unter vielen verschiedenen Kautelen steht?

Zweitens. Wenn ich all das höre, was jetzt an Zusagen gemacht wird, dann bekomme ich den Eindruck, der Deal selbst, also der Verkauf von Opel von GM an PSA wäre gar keine Frage mehr und wäre schon durch. Ist die Kanzlerin in diesem Sinne gestern auch vom PSA-Chef informiert worden, dass die Übernahmefrage grundsätzlich eigentlich schon geklärt ist?

STS SEIBERT: Ich habe Ihnen zu dem Telefongespräch nicht mehr zu sagen, aber ich habe gerade ja gesagt: Jetzt ist es an den Unternehmen, ihre Gespräche zu einem Ende zu führen. Sie sind also noch nicht zu einem Ende geführt worden.

Was die Zusagen zu den verschiedenen Garantien betrifft, so hat Herr Tavares sie gegenüber der Bundeskanzlerin gestern ja wiederholt. Sie sind ja auch schon öffentlich gemacht worden, auch gegenüber den europäischen Betriebsräten.

FRAGE DR. DELFS: Herr Seibert, gestern gab es, wie gesagt, auch die Pressemitteilung von PSA. Da hieß es unter anderem auch, dass die Kanzlerin diesen Deal jetzt unterstütze. Würden Sie auch so weit gehen, das zu sagen?

STS SEIBERT: Ich habe die Pressemitteilung von PSA anders gelesen. Ich habe aber gesagt, dass die Bundesregierung das positiv begleiten wird.

FRAGE JORDANS: Das wäre eigentlich auch meine Frage gewesen. Herr Seibert, das gestrige Statement Ihres Hauses war ja eher ungewöhnlich, weil man von Ihnen meistens die Position der Bundeskanzlerin hört und nicht die der Gegenseite; gestern kam aber nur das, was angeblich die Gegenseite gesagt hat. Können Sie uns nichts darüber sagen, welche Zusagen die Kanzlerin gemacht hat?

STS SEIBERT: Die Haltung der Bundesregierung zu dem ganzen Thema der möglichen Übernahme von Opel durch PSA ist doch öffentlich bekannt und hier mehrfach geäußert worden.

Was ist unser Interesse? Dabei muss man immer bedenken, dass es sich im Kern natürlich um eine unternehmerische Entscheidung handelt. Trotzdem habe ich unser Interesse bezüglich der Standorte, bezüglich der Mitarbeiter, bezüglich der Garantien heute noch einmal wiederholt. Vom Bundeswirtschaftsministerium, von Herrn Staatssekretär Machnig ist es wiederholt öffentlich genannt worden. Das heißt, das ist bekannt. Jetzt schien es uns interessant, mitzuteilen, welche Zusagen, welche Versicherungen PSA-Chef Tavares gestern abgegeben hat. Deswegen ist die Pressemitteilung so ausgefallen.

ZUSATZFRAGE JORDANS: War das so mit PSA abgesprochen, oder wollte man PSA möglicherweise öffentlich auf Zusagen festlegen?

STS SEIBERT: Ich wiederhole es noch einmal: Diese Zusagen sind öffentlich gemacht worden. Sie sind gestern auch an anderer Stelle bei den Betriebsräten usw. öffentlich gemacht worden.

Wir haben eine Pressemitteilung der Bundesregierung herausgegeben.

FRAGE JUNG: Eine kurze Frage zu dieser großartigen Marke, wie Sie gesagt haben, Herr Seibert: Wie viele Produkte dieser großartigen Marke sind aktuell im Fuhrpark der Bundesregierung? Können Sie uns das sagen?

STS SEIBERT: Nein.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie uns das nachreichen?

STS SEIBERT: Das weiß ich nicht, aber ich kann mich bemühen. Im Fuhrpark des BPA war bis vor Kurzem eines, mein Dienstwagen war jedenfalls ein solches. Ich werde hier jetzt aber nicht weiter Markenpflege betreiben. Aber ich kann einmal schauen, ob ich Zahlen für Sie habe.

FRAGE HELLER: Ich suche jemanden, der mir erklärt, was die Formel, die Bundesregierung werde etwas positiv begleiten, bedeutet. Heißt das unterstützen? Heißt das ganz allgemein gut finden? Heißt das: „Wir lassen es laufen und verhindern es nicht“?

STS SEIBERT: Positiv zu begleiten heißt im Zusammenhang dieses Telefonats und dessen, was wir hier besprechen, zum Beispiel, dass wir zufrieden sind, dass PSA die Festlegungen getroffen hat öffentlich und auch noch einmal gegenüber der Bundeskanzlerin , dass es die Standort-, die Investitions-, die Beschäftigungsgarantien übernehmen wird, wenn es zu der Übernahme kommt. Genauso ist es ermutigend zu hören, dass die Vorstellung von PSA ist, Opel in einem künftigen Konzernverbund eigenständig bleiben zu lassen.

FRAGE DR. DELFS: Frau Alemany, können Sie noch ganz kurz sagen, wenn sich das alles, im Grunde genommen, schon so positiv entwickelt hat, was morgen in Paris zwischen Frau Zypries und Herrn Sapin eigentlich noch zu besprechen ist? Was wäre noch zu klären?

ALEMANY: Ich denke, man muss sich das Ganze ich hatte das hier an der Stelle ja schon einmal erklärt als großen, langen Prozess vorstellen. Es sind keine kleinen Produkte, die da gekauft werden oder den Eigentümer wechseln, sondern es geht um riesengroße Konzerne mit vielen Verstrickungen und Lizenzen und verschiedenen Produkten und Plattformen. Gerade im Automobilsektor ist das alles sehr verwoben.

Also: Erste Signale und Zusagen, die gestern gemacht wurden, freuen uns, weil sie für die Standorte und die Arbeitnehmer ein wichtiges, gutes Signal waren. Ich hatte auch schon gesagt, dass es natürlich wichtig ist, das jetzt vertraglich zu fixieren. Die Unternehmen sind gerade dabei, dies zu tun. So gesehen, ist mitnichten schon alles wie soll ich es sagen unter Dach und Fach.

Natürlich wird der Besuch von Frau Ministerin Zypries morgen bei ihrem Pendant und ihr Gespräch mit dem französischen Minister Sapin auch darauf zielen, die deutsche Position auch in Frankreich Frankreich ist ja auch ein Mit-Anteilseigner von PSA deutlich zu machen das ist also ein sehr wichtiges Gespräch , immer unter der Prämisse, dass es natürlich ein unternehmerischer Vorgang ist und wir nur unterstützend und begleitend tätig sein können.

FRAGE MÖHLE: Eine Frage an das Finanzministerium: Frau Kalwey, aus Ihrem Hause gibt es einen Bericht zur Verringerung von Beteiligungen des Bundes, also zum Verkauf von Anteilen an früheren Staatsunternehmen. Können Sie bitte am Beispiel von Telekom und Post sagen, wann der Bund das letzte Mal Anteile dieser Unternehmen verkauft hat, wie weit das insgesamt fortgeschritten ist und bis wann der Bund die Unternehmen vollständig privatisiert haben möchte?

DR. KALWEY: Ich kann Ihnen zum Thema Beteiligungsbericht sagen, dass der Bericht des Finanzministeriums zur Verringerung von Beteiligungen des Bundes Fortschreibung 2016 mit allen beteiligungsführenden Ressorts und der beteiligungsführenden Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien einvernehmlich abgestimmt wurde. Es handelt sich um einen regierungsinternen Bericht, der in Abgrenzung zum jährlich veröffentlichten Beteiligungsbericht, den Sie auf unserer Internetseite abrufen können, nicht veröffentlich wird. Darüber hinaus kann ich Ihnen noch sagen, dass sich das Kabinett routinemäßig mit diesem Bericht befasst, weil die Bundeshaushaltsordnung dies so vorsieht. Das ist es, was ich Ihnen zu dem Thema sagen kann.

ZUSATZFRAGE MÖHLE: Wann hat der Bund das letzte Mal Unternehmensanteile von Post und Telekom verkauft?

DR. KALWEY: Wie gesagt, kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht mehr dazu sagen. Eventuell kann man diese Information dem Beteiligungsbericht entnehmen, der, wie gesagt, bei uns auf der Homepage veröffentlich wird. Aber zu dem Bericht, den Sie ansprechen, kann ich Ihnen nur das sagen, was ich Ihnen jetzt gerade gesagt habe.

ZUSATZFRAGE MÖHLE: Darf Herr Seibert dazu etwas sagen? Kann er dazu etwas sagen?

STS SEIBERT: Ich kann nicht.

ZUSATZFRAGE MÖHLE: Frau Alemany?

ALEMANY: Ich auch nicht.

FRAGE LANGE: Frau Kalwey, Sie sagten gerade, dass der Beteiligungsbericht regierungsintern sei. Ich habe das so verstanden, dass er außer der Reihe regierungsintern sei. Er wird nicht veröffentlich, haben Sie gesagt.

DR. KALWEY: Genau. Aber das ist nicht außer der Reihe.

ZUSATZ LANGE: Aber sonst wird er doch immer veröffentlicht.

DR. KALWEY: Es gibt einen jährlich zu erstellenden Beteiligungsbericht. Dieser wird bei uns auf der Internetseite veröffentlicht.

Hier handelt es sich um einen, wie gesagt, laut Bundeshaushaltsordnung vorgeschriebenen Bericht, der letztendlich eine Fortschreibung darstellt. Dieser wird alle zwei Jahre erstellt, und er wird nicht veröffentlicht.

ZUSATZFRAGE LANGE: Noch einmal zu Airbus und zum Eurofighter: Österreich verklagt Airbus das ist bekannt und die Eurofighter GmbH wegen Qualitätsproblemen und Lieferengpässen. Auch das Verteidigungsministerium stellt solche Probleme fest bei der Qualität und bei den Lieferzeiten.

Haben Sie deswegen mit den österreichischen Kollegen, also mit dem Ministerium für Landesverteidigung in Wien, Kontakt aufgenommen, und überlegen Sie, Airbus oder Eurofighter eventuell selber zu verklagen? Danke.

NANNT: Ich bin nicht bei allen Gesprächen im Bunde und weiß nicht immer von allen Gesprächen, die wir führen. Etwas Ergänzendes kann ich Ihnen dazu nicht sagen. Ich weiß nicht, ob wir dazu schon Gespräche mit Österreich geführt haben. Dazu kann ich nichts sagen.

ZUSATZFRAGE LANGE: Könnten Sie das vielleicht nachliefern?

NANNT: Ich kann das gern prüfen.

FRAGE DR. TUYALA: Eine Verständnisfrage zu einem neuen Thema: Die Bundeskanzlerin hat sich auf der Sicherheitskonferenz zum 2-Prozent-Ziel für die Verteidigungsausgaben bekannt. Welche konkreten Bedrohungen rechtfertigen die damit verbundene massive Aufstockung des NATO-Budgets? Können Sie das noch einmal erläutern? Vielleicht an Herrn Seibert; Herr Nannt fühlt sich vielleicht auch angesprochen.

STS SEIBERT: Ich will zu diesem Thema gern Folgendes sagen: Erstens. Dieses 2-Prozent-Ziel ist keine neue Erfindung. Die erste internationale Orientierung hin auf diese 2-Prozent-Marke ist von den Partnern im Jahre 2002 vorgenommen worden. Das geht also auf die Zeit von Bundeskanzler Schröder zurück. Im Jahr 2014 wurde dieses Ziel bei einem NATO-Gipfel noch einmal ausdrücklich bekräftigt. Dem haben sich alle deutschen Regierungsvertreter angeschlossen.

Deshalb stehen wir als Bundesregierung zu diesem Ziel. Das heißt: Wir wollen unsere Bundeswehr weiter stärken. Sie ist international stark eingebunden. Sie ist als Teilnehmer von Stabilisierungsmissionen sehr gefragt. Ich habe Ihnen heute die Verlängerung eines Mandats, die wir uns vom Bundestag wünschen, vorgetragen. Wir haben hier häufig genau dieses Thema. Das heißt: Wir wollen unsere Bundeswehr weiter stärken. Wir wollen ihr weiter die bestmögliche, zeitgemäße Ausrüstung und Ausstattung zukommen lassen. Dafür setzen wir das notwendige Geld ein. Das ist Geld für unsere äußere Sicherheit. Diese ist eine Voraussetzung für das Leben, das wir alle hier in Deutschland führen wollen.

ZUSATZFRAGE DR. TUYALA: Herr Stoltenberg sprach von Zusatzeinnahmen von etwa 100 Milliarden ich meine, es waren Dollar für die NATO-Mitgliedsstaaten durch diese 2-Prozent-Regelung. Die NATO verfügt bereits über ein exorbitant gigantisches Budget.

Welche Effekte, um den Weltfrieden herbeizuführen oder die Weltlage zu stabilisieren Inwieweit soll das die Effektivität noch steigern? Das Budget ist bereits gigantisch. Welchen Nutzen, welchen Effekt verspricht man sich?

STS SEIBERT: Wir können hier keine philosophische Diskussion über den Effekt von Militärausgaben für die Stabilisierung der Welt führen. Aber in so unruhigen, konfliktreichen Zeiten wie die, in denen wir leben, verstehen die meisten Menschen, denke ich, dass es ein starkes Interesse, das wir alle in Deutschland haben, an einer starken Bundeswehr gibt, an einem starken Bündnis von Partnern, und dass wir auch die Verantwortung haben, zu diesem Bündnis beizutragen. Das liegt in unserem deutschen Interesse.

ZUSATZFRAGE DR. TUYALA: Vielleicht war das ein Missverständnis. Die NATO sagt: Wir müssen auf globale Bedrohungen reagieren. Deshalb fordern wir unsere Mitgliedsstaaten dazu auf, ihr Budget noch einmal aufzustocken. Das entspricht einem Plus von etwa 100 Milliarden Dollar.

Was sind diese Bedrohungen, auf die reagiert werden soll?

STS SEIBERT: Zum Beispiel der international ausgerichtete islamistische Terrorismus, der ein Phänomen ist, das wir sagen wir einmal vor 15 Jahren in der Form noch nicht hatten. Deswegen ist es richtig, Länder zu stabilisieren zum Beispiel heute Somalia und andere Länder , die im Übrigen, wenn man es zuließe, dass sie ins Chaos abglitten, auch ein Hort dieses Terrorismus sein könnten.

Ich finde, das ist schon eine ziemlich klare Aussage. Ich denke, wir wollen das nicht verlängern, aber das wäre eine Antwort.

FRAGE JUNG: Herr Seibert hat gerade schon das Stichwort geliefert: Stabilisierungsmaßnahmen. Herr Nannt, sind die 20 Marder-Panzer und sechs Leopard-Panzer in Litauen Stabilisierungsmaßnahmen für Litauen?

NANNT: Worum es in Litauen geht, werden auch Sie verfolgt haben, weil Sie hier ja nicht neu sind und die Presse wahrscheinlich genauso lesen wie alle anderen auch. Insofern ist es klar, dass es hierbei um eine klare Solidaritätsbekundung geht. Es ist eine Maßnahme, die im Rahmen der NATO läuft. Ich will das letztendlich auch gar nicht weiter ausführen, weil schon so viel über dieses Thema gesagt wurde.

Aber nur ein Punkt: Es geht (bei dem 2-Prozent-Ziel) nicht um eine Aufrüstung der Bundeswehr, weil das ja eben gefragt wurde, sondern es geht hier darum, dass wir hohle Strukturen auffüllen. In den letzten Jahren ist ein unheimlicher Modernisierungsbedarf entstanden. Diesen Modernisierungsbedarf müssen wir jetzt aufholen. Da ist Bedarf. Es geht darum, dass wir teilweise Strukturen haben, die überhaupt nicht gefüllt sind, weder mit Material noch mit Personal. Sie haben gestern auch mitbekommen, dass wir gerade verkündet haben, dass wir die Personalstärke verändern.

Also noch einmal: Es geht um Strukturen, die aufgefüllt werden müssen. Da ist der Bedarf. Das NATO-Ziel ist auch nichts Neues. Dazu haben wir uns schon vor Jahren bekannt. Es ist genau so, wie Herr Seibert es gesagt hat.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Nannt, welche konkreten Aufgaben haben die sechs Kampfpanzer an der russischen Grenze? Wann kämen sie zum Einsatz?

NANNT: Ich beantworte keine hypothetischen Fragen. Es macht überhaupt keinen Sinn, was Sie jetzt fragen. Es ist ein ganz klares Zeichen der Solidarität. Wir sind dort in Litauen präsent, zeigen unsere Präsenz, zeigen, dass wir im Rahmen der NATO reagieren können. Das ist auch ein Zeichen, dass Litauen, dass das Baltikum und Polen nicht allein sind, sondern dass wir alle, die NATO, gemeinsam zu unseren Partnern stehen.

Deutschland hat wirklich jahrzehntelang davon gelebt, dass wir die Solidarität unserer Partner gespürt haben. Ich denke, man muss einfach verstehen, dass jetzt auch die Länder im Osten das Bedürfnis haben, diese Solidarität durch uns zu spüren. Ich denke, es ist unser Selbstverständnis, dass wir jetzt genau das machen, was wir über Jahrzehnte erfahren haben.

FRAGE HELLER: Ich traue mich kaum, weil es, verglichen mit dem Thema eben, eine kleinteilige Frage an das Verkehrsministerium ist. Wann sehen wir den neuen Bahnchef kommen? Ist für das Verkehrsministerium der Siemens-Manager Herr Russwurm ein geeigneter Kandidat dafür?

SUSTECK: Herr Heller, ich verweise auf die Medienberichte von gestern, nach denen sich der Minister schon geäußert hat, dass zur Aufsichtsratssitzung am 22. März die Personalie geklärt sein soll. Der Personalausschuss ist mit der Suche nach einem Nachfolger für Herrn Grube beauftragt. Darüber hinaus beteiligen wir uns nicht an Spekulationen.

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