Artikel

Bundesregierung für Desinteressierte: Komplette BPK vom 19. Mai 2017

Plan A ► BPK vom 19. Mai 2017

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Empfang des ukrainischen Staatspräsidenten, EU-Projekttag an deutschen Schulen, Grundsteinlegung der Daimler AG für die Erweiterung der Batteriefabrik Deutsche ACCUmotive GmbH, CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz, 8. Petersberger Klimadialog, Festakt „100 Jahre Sozialverband Deutschland“, Kabinettssitzung, 36. Deutscher Evangelischer Kirchentag, NATO-Gipfel in Brüssel, G7-Gipfel in Taormina), Erkundung von Alternativen zum Luftwaffenstützpunkt Ýncirlik, internationale Konferenz zum Thema „Friedensverantwortung der Religionen“, Verabschiedung eines Sparprogramms durch das griechische Parlament, Umsiedlung von Flüchtlingen von Griechenland nach Deutschland, rechtsextremistische Tendenzen bei der Bundeswehr, Untersuchungshaft von Deniz Yücel und Meþale Tolu in der Türkei, Bund-Länder-Finanzbeziehungen, Freilassung von Chelsea Manning

Naive Fragen zu:
Deutsche Soldaten in der Türkei (ab 10:55 min)
– mögen Sie uns verraten, wie die Verteidigungsministerin und Ihr Ministerium den Vorstoß von Herrn Gabriel beurteilen? Begrüßen sie ihn? (ab 19:05 min)
– das Auswärtige Amt hat ja gestern schon Teile von Herrn Gabriels Statement in Washington veröffentlicht. Aber die Passagen zu AWACS haben Sie weggelassen. Können Sie uns erklären, wie das kommt?
– Es geht darum, dass Sie ja auch Filmausschnitte von seinen Äußerungen veröffentlichen. Aber den entscheidenden Teil, der die Nachrichten jetzt gemacht hat, haben Sie weggelassen.
– wie kommen Sie darauf, dass die deutsche Beteiligung an AWACS unverzichtbar ist?
– Das kenne ich ja auch von der Bundesregierungsseite auf Facebook. Herr Flosdorff, können Sie uns sagen, ob in Sachen Jordanien Pachtgebühren auf Deutschland zukommen? Jordanien ist ja kein NATO-Partner. Was würde es Deutschland kosten, dass dort die Basis aufgemacht werden könnte? Wissen Sie das schon? Haben Sie schon mit den jordanischen Partnern darüber gesprochen? (ab 36:00 min)
– Nur zum Verständnis: Finden die Truppenstatutsverhandlungen schon statt?
– Gab es von amerikanischer Seite Zusagen in Bezug auf Drohnenaktivitäten via Ramstein? (ab 43:10 min)

Deutsche Gefangene in der Türkei (ab 54:00 min)
– zu Herrn Yücel und Frau Tolu: Konnten Sie Herrn Yücel mittlerweile besuchen? Wie geht es ihm?
– Was ist mit Frau Tolu? Da ist die konsularische Betreuung ja völkerrechtlich zwingend vorgesehen.
– Sie haben letztens erwähnt, dass Sie die Freilassung von Herrn Yücel fordern. Fordern Sie die weiterhin, wie auch die Freilassung von Frau Tolu?

Chelsea Manning (ab 1:01:00 min)
– Begrüßt die Bundesregierung bzw. wie bewertet die Bundesregierung die Freilassung von Chelsea Manning in den USA? Die US-Whistleblowerin hat ja US-Kriegsverbrechen aufgedeckt und dafür sieben Jahre lang im Knast gesessen.

 

Bitte unterstützt unsere Arbeit finanziell:
Tilo Jung
IBAN: DE36700222000072410386
BIC: FDDODEMMXXX
Verwendungszweck: BPK

PayPal ► http://www.paypal.me/JungNaiv

Fanshop ► http://fanshop-jungundnaiv.de/

Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 19. Mai 2017:

STS SEIBERT: Guten Tag, was die Termine der Bundeskanzlerin angeht, hatten wir über den Samstagstermin Besuch des ukrainischen Staatspräsidenten Poroschenko schon gesprochen. Deswegen werde ich das hier nicht noch einmal ausführen.

Ich beginne mit Montag, dem 22. Mai, an dem wieder EU-Projekttag an Schulen in ganz Deutschland ist. Das ist inzwischen schon zum 11. Mal der Fall und geht auf eine Initiative der Bundeskanzlerin anlässlich der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2007 zurück. Die Bundeskanzlerin wird um 10.30 Uhr die Kurt-Tucholsky-Oberschule hier in Berlin-Pankow besuchen und wird dort mit den Schülerinnen und Schülern über europäische Themen diskutieren und versuchen, ihr Interesse am europäischen Projekt zu wecken. Genau das Gleiche werden an diesem Europa-Projekttag Mitglieder der Bundesregierung, des Deutschen Bundestages, des Europäischen Parlaments, der Landtage, der Landesregierungen sowie die drei Regierungssprecher bei Schulbesuchen versuchen.

Am Montag nimmt die Bundeskanzlerin um 14.15 Uhr in Kamenz an der Grundsteinlegung der Daimler AG für die zweite Batteriefabrik bei ACCUmotive teil und hält dort eine Rede.

Von 17.30 bis 19 Uhr wird sie in München an der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz teilnehmen, die im Bayerischen Landtag stattfindet.

Am Dienstag, dem 23. Mai, findet der 8. Petersberger Klimadialog in Berlin statt. Die Bundeskanzlerin besucht diese Veranstaltung und hält gegen 11 Uhr eine Rede. Dieser Dialog ist eine internationale und eine informelle Zusammenkunft, die jedes Jahr der Vorbereitung der UN-Klimakonferenz dient, die dann am Ende des Jahres stattfindet. Diese Petersberger Klimadialoge hat die Bundeskanzlerin 2009 initiiert. Sie finden also in diesem Jahr nun zum achten Mal statt.

In diesem Jahr ist es etwas Besonderes, weil die diesjährige UN-Klimakonferenz im November in Bonn tagt. Die Präsidentschaft der UN-Konferenz hat die Republik Fidschi, und das Bundesumweltministerium unterstützt die Präsidentschaft bei der Ausrichtung der Konferenz in Bonn. Deshalb sind die Gastgeber für diesen Petersberger Dialog Bundesumweltministerin Frau Hendricks auf der einen Seite und der Premierminister der Republik Fidschi, Josaia Voreqe Bainimarama, auf der anderen Seite. Sie eröffnen die Tagung am Montag, dem 22. Mai, um 9 Uhr. Auch die Bundeskanzlerin trifft am Rande des Klimadialogs den Premierminister von Fidschi zu einem kurzen bilateralen Gespräch. Dabei wird es vor allem um die Folgen und die Bekämpfung des Klimawandels gehen.

Wir erwarten Vertreterinnen und Vertreter aus etwa 35 Staaten. Das Ziel dieser Konferenz ist es, die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens voranzutreiben. Außerdem hat die OECD eine Studie zu Klimaschutz und Wirtschaftswachstum erstellt das ist eine Initiative im Rahmen der deutschen G20-Präsidentschaft , und der Generalsekretär der OECD, Angel Gurría, wird diese Studie beim Klimadialog vorstellen.

Am Dienstagnachmittag nimmt die Bundeskanzlerin am Festakt „100 Jahre Sozialverband Deutschland“ teil, der in der Französischen Friedrichstadtkirche am Berliner Gendarmenmarkt stattfindet.

Am Mittwoch, 24. Mai, findet um 9.30 Uhr wie üblich die Sitzung des Kabinetts unter Leitung der Bundeskanzlerin statt.

Am Donnerstag werden die Kanzlerin und der ehemalige US-Präsident Barack Obama am 36. Deutschen Evangelischen Kirchentag in Berlin teilnehmen. Beide wurden jeweils hierzu vom Evangelischen Kirchentag eingeladen. Sie diskutieren über das Thema „Engagiert Demokratie gestalten: Zuhause und in der Welt Verantwortung übernehmen“. Die Veranstaltung beginnt um 11 Uhr auf der Kirchentagsbühne am Brandenburger Tor, und durch die Veranstaltung führen der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Landesbischof Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm, und Kirchentagspräsidentin Christina Aus der Au.

Am Donnerstagnachmittag wird die Bundeskanzlerin zum NATO-Treffen nach Brüssel reisen. Dieses Treffen findet erstmals im neuen NATO-Hauptquartier statt, und deswegen ist dem eigentlichen Treffen der Staats- und Regierungschefs noch ein Programm im Zusammenhang mit dem neuen Gebäude vorgeschaltet. Ab 16.15 Uhr gibt es die Einweihung von zwei Denkmalen, die im Eingangsbereich des neuen Hauptquartiers aufgestellt werden: zum einen zwei Segmente der Berliner Mauer und ein Erinnerungsstück an die terroristischen Angriffe auf die USA am 11. September 2001. Das sind nationale Schenkungen, und deswegen werden sowohl Nato-Generalsekretär Stoltenberg als auch US-Präsident Trump und die Bundeskanzlerin jeweils kurze Grußworte geben.

Um 17 Uhr folgt dann eine Übergabezeremonie des neuen NATO-Hauptquartiers, und anschließend kommen die Staats- und Regierungschefs des Bündnisses zu einem Arbeitsabendessen des Nordatlantikrats zusammen. Themenschwerpunkte sind die Sicherheit im euro-atlantischen Raum, die veränderte Lage im Osten und der internationale Terrorismus. Es wird auch um Afghanistan sowie um die Frage der fairen Lastenteilung im Bündnis gehen.

Am Freitag, dem 26. Mai, wird die Bundeskanzlerin nach Taormina auf Sizilien aufbrechen, wo unter italienischer Präsidentschaft der diesjährige G7-Gipfel abgehalten wird. Themen werden Weltwirtschaft, Handel, Außen- und Sicherheitspolitik sowie Klimawandel und Energie sein. Die italienische G7-Präsidentschaft setzt darüber hinaus Schwerpunkte in den Bereichen Innovation, Migration und Ernährungssicherheit. Es gibt wie üblich bei G7 auch sogenannte Outreach-Gäste, also Vertreter afrikanischer Staaten, und es werden auch Vorsitzende internationaler Organisationen mit einem starken Fokus auf Entwicklung und Innovation in Afrika teilnehmen.

Wir bieten dazu ein Briefing am Mittwoch, dem 24. Mai, um 11.30 Uhr mit Herrn Heusgen und Herrn Röller an.

Soweit dazu.

DR. SCHÄFER: Ich möchte heute etwas tun, was sehr ungewöhnlich ist, weil es weder üblich noch, wie ich denke, nicht unbedingt angemessen ist, dass hier Konferenzen vorgestellt werden. Ich möchte ich bitte dafür um Verständnis heute einmal eine Ausnahme machen, weil das, was am Montag im Weltsaal des Auswärtigen Amtes stattfinden wird, aus meiner Sicht wirklich etwas ungewöhnlich ist und ich Sie deshalb darauf hinweisen möchte.

Der Außenminister wird am Montag eine internationale Konferenz zum Thema „Friedensverantwortung der Religionen“ eröffnen. Hier an dieser Stelle und überall sonst auch in der Debatte über die Lage der Welt werden Religionen ganz häufig und auch ganz vorne in den Medien im Wesentlichen als Auslöser, als Ursachen für Konflikte perzipiert, was ja auch nicht ganz falsch ist. Es gibt durchaus Krisen und Konflikte wie den in Syrien und auch anderswo, wo die Bezeichnung „auch als Religionskrieg“ vielleicht nicht unbedingt falsch ist. Dabei geht ein wenig unter, welche Bedeutung die Religion heute noch in der Welt hat und welche Bedeutung auch, um einen modernen Begriff zu verwenden, Religion und Religionsgemeinschaften als zivilgesellschaftliche Akteure für Frieden und Ordnung in der Welt haben.

Weil wir das Gefühl haben, dass dieses Thema ein wenig unterbelichtet ist, hat das Auswärtige Amt, hat der deutsche Außenminister ab Montag es ist nicht ganz ein Zufall, dass das im Kontext des in Berlin ausgerichteten Kirchentages stattfindet zu einer dreitägigen Konferenz eine dreistellige Zahl von Vertretern internationaler Religionsgemeinschaften aus der ganzen Welt eingeladen. Es sind Juden, Vertreter des Islam und natürlich Christen dabei. Aber auch andere Religionsgemeinschaften sollen auf dieser Konferenz miteinander und mit uns darüber diskutieren, wie man die Rolle von Religionsgemeinschaften für Frieden und Stabilität in der Welt fördern kann.

Religionen tragen durch Mediation, Vermittlung und Friedenserziehung in ihren jeweiligen Gesellschaften und Regionen sehr aktiv zum Frieden bei. Auch wir im Auswärtigen Amt machen sehr gute Erfahrungen damit, die Mittel, die wir für Stabilisierung oder auch für andere außenpolitische Projekte zur Hand haben, gemeinsam mit Religionsgemeinschaften zu verwenden. Auch das soll Gegenstand dieser Konferenz sein. Ich danke Ihnen.

FRAGE WIEGOLD: Herr Seibert, wird die Kanzlerin bei diesem NATO-Treffen auch das ansprechen, was der Außenminister gestern neu in die Debatte eingebracht hat, nämlich die Kopplung einer Stationierung deutscher Soldaten in Ýncirlik mit dem NATO-Einsatz der AWACS-Flugzeuge auf einer vorgeschobenen Basis im gleichen Land, also die faktische Drohung, deutsche Soldaten aus diesem NATO-Verband abzuziehen?

STS SEIBERT: Ich denke, man muss klar unterscheiden: Ýncirlik ist ein türkischer Luftwaffenstützpunkt, den die Bundeswehr für ihren Beitrag zur Anti-IS-Koalition nutzt. Ýncirlik ist kein NATO-Stützpunkt. Daher ist die Diskussion um die bedauerliche Verweigerung einer Besuchserlaubnis für deutsche Bundestagsabgeordnete zunächst einmal eine Diskussion zwischen Deutschland und der Türkei.

Andererseits ist Konya auch ein NATO-Stützpunkt. Das ist die Unterscheidung. Von dort aus werden NATO-AWACS eingesetzt, die zwei wichtige Aufgaben haben. Sie leisten einen Beitrag zur Anti-IS-Koalition, aber sie spielen eben auch und das ist wichtig eine wichtige Rolle bei der Überwachung des NATO-Luftraums. NATO-AWACS ist eine NATO-gemeinsame Fähigkeit. Das ist keine nationale Fähigkeit. Das heißt, auch wenn Deutschland personell daran beteiligt ist unsere Männer sind ja in Konya , dann kann über einen Einsatz von NATO-AWACS nur innerhalb der NATO gemeinsam entschieden werden. Es gibt in der NATO keinerlei Diskussionen über einen etwaigen Abzug der NATO-AWACS aus Konya.

Ich kann für die Bundeskanzlerin sagen: Wir konzentrieren uns jetzt darauf, für den Einsatz in Ýncirlik, der natürlich mit der Frage verbunden ist, ob deutsche Abgeordnete dort zu Besuch kommen können, ernsthaft auch Alternativstandorte zu identifizieren.

ZUSATZFRAGE WIEGOLD: Vielen Dank für die Klärung der Lage. Verstehe ich das jetzt richtig vielleicht auch als Frage an Herrn Schäfer , dass die Bundeskanzlerin dem Vorstoß des Außenministers nicht zwingend zustimmt?

STS SEIBERT: Ich habe gesagt, worauf wir uns jetzt konzentrieren und was die notwendige Unterscheidung dieser beiden Stützpunkte ist.

DR. SCHÄFER: Die Frage war auch an mich gerichtet? Gut, dann sage ich vielleicht ein paar Worte dazu, was der Außenminister gestern in Washington gesagt hat.

Herr Seibert hat natürlich absolut Recht. Es gibt Unterschiede zwischen dem Einsatz in Konya, an dem deutsche Bundeswehr-Soldaten innerhalb der integrierten Kräfte beteiligt sind, die sich um AWACS kümmern, und dem Einsatz in Ýncirlik, in dem, glaube ich, heute 266 deutsche Soldaten u. a. dafür sorgen, dass die RECCE-Tornados Aufklärungsflüge im Kampf gegen ISIS vornehmen können. Aber ich denke, ich interpretiere den Außenminister richtig, wenn ich sage, dass es eben auch einige Gemeinsamkeiten gibt.

Ich stelle vielleicht drei heraus:

Die erste Gemeinsamkeit ist: Beide Einsätze der Einsatz, der deutsche Soldaten in Konya arbeiten lässt und der Einsatz, der deutsche Soldatinnen und Soldaten in Ýncirlik arbeiten lässt beruhen auf einem Mandat des Deutschen Bundestages vom 4. Dezember 2015, das im letzten Jahr am 10. November vom Deutschen Bundestag leicht modifiziert, verändert worden ist.

Zweitens. Beide Einsätze von Soldatinnen und Soldaten der deutschen Bundeswehr dienen einem gemeinsamen Ziel. Deshalb sind sie im Herbst 2015 auch in einem Mandat zusammengefasst worden. Viele von Ihnen werden sich noch an die Situation mit den schrecklichen IS-inspirierten Terrorangriffen auf Paris erinnern. Beide dienen dem gleichen Ziel, nämlich einem Beitrag zum militärischen Kampf gegen ISIS im Nahen Osten.

Und schließlich drittens: Egal, wo deutsche Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden ob in integrierten NATO-Stäben, ob in Einsätzen unter dem Dach der Europäischen Union oder unter dem Dach der Vereinten Nationen, wo und wann auch immer; auch da bin ich sicher, dass ich mir da mit Herrn Seibert und wir uns in der Bundesregierung sehr einig sind , muss es die Möglichkeit geben, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages die Soldaten ihrer Parlamentsarmee besuchen können. Das gilt so verstehe ich den Außenminister und seine Aussagen in Washington für Ýncirlik ganz genauso, wie es für Konya gilt.

FRAGE STEINER: Herr Schäfer, vielleicht können Sie uns sagen, ob es von Bundestagsabgeordneten derzeit einen entsprechenden Besuchsantrag gibt, nach Konya zu reisen. Vielleicht könnten Sie mich aufklären ich weiß es einfach nicht , ob Reisen des Verteidigungsausschusses nach Konya überhaupt schon einmal stattgefunden haben, seitdem es das Mandat gibt.

DR. SCHÄFER: Ich bin nicht in der Lage Ihnen zu sagen, ob es aktuell sozusagen „pending“-Anträge auf Besuch in Konya gibt. Was ich Ihnen sagen kann, ist, dass es im Laufe der letzten Monate einen Antrag auf Besuch in Konya gegeben hat, der von türkischer Seite abgelehnt worden ist.

ZUSATZFRAGE STEINER: Das heißt, eigentlich reden wir sachlich über den gleichen Sachverhalt?

DR. SCHÄFER: Der Fall Konya liegt etwas anders als der Fall Ýncirlik vom vergangenen Oktober und von jetzt, weil es sich bei der Reise, die die türkische Regierung im Oktober genehmigt hat, um eine kollektive Reise von Vertretern des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages gehandelt hat. Bei dem jetzt von türkischer Seite nicht oder noch nicht genehmigten Besuch in Ýncirlik handelt es sich erneut um eine Reise von mehreren Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die für den Verteidigungsausschuss reisen wollten. Bei der Reise, die von türkischer Seite im Hinblick auf Konya abgelehnt worden ist, handelte es sich um die Reise eines einzelnen Abgeordneten des Deutschen Bundestages.

ZUSATZFRAGE STEINER: Das müssen Sie mir erklären, ehrlich gesagt. Ich verstehe jetzt noch nicht den kategorischen Unterschied zwischen der Frage, ob der Verteidigungsausschuss insgesamt eine Reise unternehmen möchte also auf gut Deutsch, dass die Abgeordneten in ein entsprechendes Einsatzgebiet, an einen entsprechenden Einsatzort, reisen und einem einzelnen Verteidigungsausschussmitglied.

DR. SCHÄFER: Herr Steiner, ich verstehe den Unterschied auch nicht so gut. Denn für uns im Auswärtigen Amt, die wir uns dafür verantwortlich sehen, den Abgeordneten des Deutschen Bundestages solche Besuche möglich zu machen, sie logistisch und politisch vorzubereiten, leuchtet dieser Unterschied auch nicht ein. Aber es ist ein Unterschied, den die türkische Seite aufmacht und den sie mit logistischen Erwägungen begründet.

Es ist eben so, dass es für die türkische Seite weniger einfach ist, Einzelreisen zu bewältigen, in Ýncirlik zum Beispiel, als wenn es sich um eine Reise handelt, in der man die Sachen bündelt. Das kann man auch ein Stück weit nachvollziehen. Denn Ýncirlik ist aus guten und sehr verständlichen Gründen das ist ja nicht nur der Standort für das deutsche Kontingent, sondern für viele, für die Türken und andere Bündnispartner innerhalb der NATO ein Sicherheitsgelände, auf dem man nicht so einfach über den Hof fährt und sich einmal die Sachen anschaut.

Deshalb können wir erstens verstehen, dass es Vorlauf für solche Besuche braucht. Wir können zweitens verstehen, dass die Türken uns bitten, die Sachen so effizient wie möglich zu organisieren. Dann haben wir eben, wofür vielleicht ein Rest von Verständnis ausbleibt, den Punkt, an dem generell gesagt wird, Einzelreisen gehen nicht.

FRAGE JUNG: Herr Flosdorff, mögen Sie uns verraten, wie die Verteidigungsministerin und Ihr Ministerium den Vorstoß von Herrn Gabriel beurteilen? Begrüßen sie ihn?

Herr Schäfer, das Auswärtige Amt hat ja gestern schon Teile von Herrn Gabriels Statement in Washington veröffentlicht. Aber die Passagen zu AWACS haben Sie weggelassen. Können Sie uns erklären, wie das kommt?

FLOSDORFF: Ich kann mich den Worten von Herrn Seibert, des Regierungssprechers, hier voll umfänglich anschließen. Es ist richtig: In Ýncirlik fliegt die Koalition gegen den IS. Das ist kein Einsatz unter NATO-Regie.

Konya/AWACS das muss man verstehen ist ein integriertes System, in dem Deutschland mit rund 30 Prozent Personal, aber auch mit Kosten beteiligt ist. Die Beteiligung der deutschen Soldaten ist eminent wichtig dafür, dass die NATO diese Fähigkeit überhaupt über einen längeren Zeitraum zur Verfügung stellen kann.

DR. SCHÄFER: Die Situation, in der wir uns jetzt mit unserem NATO-Partner, Bündnispartner, Anti-ISIS-Kampfpartner Türkei befinden, ist höchst unerfreulich, weil wir der Überzeugung sind da kann ich Herrn Flosdorff nur beipflichten , dass unser gesamter Beitrag zum Kampf gegen ISIS, so wie er aus der Türkei erfolgt, wichtig ist und deshalb nicht ohne Weiteres auf ihn verzichtet werden kann. Das ist ja der Grund dafür, dass wir uns so mühen, eine Lösung hinzubekommen, die Besuchsrechte möglich macht. Da sind wir noch gar nicht am Ende der Fahnenstange angekommen. Herr Seibert hat das gesagt. Ich sage das auch noch einmal ganz ausdrücklich. Wir lassen nicht darin nach, mit unseren türkischen Partnern darum zu ringen ja ihnen das zu erklären , dass das bei uns, in unserem System der Demokratie, schlicht nicht anders geht. Da haben wir jetzt noch ein paar Tage, die uns, der Bundesregierung, von der Regierungsfraktion im Deutschen Bundestag und vom Bundestag im Ganzen gegeben worden sind. Die Hoffnung stirbt zuletzt. Wir werden nicht nachlassen, alle zusammen mit den Türken darüber zu reden, dass wir ein gemeinsames Interesse daran haben, in Sachen ISIS voranzukommen. Wir sind da sehr weit vorangekommen. Jetzt ist sozusagen die letzte Etappe zu gehen. Da steht irgendwann der Angriff auf Rakka bevor, des Hauptquartiers oder der Leitzentrale von IS. Auch dafür so glauben wir ist der Einsatz der Bundeswehr und zwar in allen seinen Komponenten wichtig und soll deshalb möglichst ungestört und effizient fortgesetzt werden können.

Zu Ihrem Vorhalt, Herr Jung, dass wir da irgendetwas verheimlichen würden, kann ich nur sagen: Das finde ich lachhaft. Denn die Äußerungen des Ministers sind vor der gesamten ihn begleitenden Pressedelegation erfolgt. Die Auswahl, was denn in der „Tagesschau“ und in anderen Medien oder Agenturen von dem auftaucht, was der Minister gesagt hat, obliegt weder dem Außenminister noch mir, sondern das ist eine legitime Entscheidung im Rahmen der Pressefreiheit der begleitenden Delegation. Das, was der Minister gesagt hat, liegt mir hier vor, weil es ausgeschrieben worden ist. Wenn es Ausschnitte daraus gibt, die Sie ganz besonders interessieren, kann ich das gern vorlesen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Es geht darum, dass Sie ja auch Filmausschnitte von seinen Äußerungen veröffentlichen. Aber den entscheidenden Teil, der die Nachrichten jetzt gemacht hat, haben Sie weggelassen.

Herr Flosdorff, wie kommen Sie darauf, dass die deutsche Beteiligung an AWACS unverzichtbar ist?

DR. SCHÄFER: Vielleicht darf ich noch kurz etwas sagen, Herr Jung. Ich bin nicht ganz sicher, ob der Herrn Gabriel begleitende Kollege aus unserem Internetbereich auf der Grundlage der Pressefreiheit agiert, weil er ja den Außenminister als Mitglied seiner Delegation begleitet. Das müssten vielleicht grundgesetzliche oder verfassungsrechtliche Experten prüfen. Jedenfalls kann ich Ihnen sagen, dass er nach bestem Wissen und Gewissen den Teil des Statements des Außenministers ausgesucht hat, von dem er geglaubt hat, dass er der Relevanteste ist. Andere begleitende Journalisten haben andere Teile ausgewählt. Ich glaube, da haben wir insgesamt einen ganz guten Mix gefunden.

Wie gesagt: Es spricht überhaupt nichts dagegen, dass Sie mich hier fragen. Ich kann es auch gern, wenn die Vorsitzende das erträgt, hier in Länge und Breite vorlesen. Das ist kein Problem.

FLOSDORFF: Ich denke einmal, das erklärt sich aus sich heraus. Die AWACS-Flüge zur „reassurance“ und auch zur Überwachung und Aufklärung des syrischen Luftraums, die von türkischem Boden aus erfolgen, aber auch aus internationalem Luftraum heraus, sind eine Daueraufgabe. Wenn es so ist, wie es ist, dass die deutschen Bundeswehr-Soldaten 30 Prozent des Personals stellen, das dafür notwendig ist, um diese AWACS-Fähigkeit in der NATO überhaupt zu betreiben, dann können sie das über einen längeren Zeitraum auch nur sicherstellen, wenn sie auf die vollen Personalkapazitäten zugreifen können.

DR. SCHÄFER: Einen Punkt möchte ich aber noch aus dem Auszug machen, weil das etwas ist, was ich bei meiner Interpretation der Aussagen des Außenministers nicht erwähnt habe. Da lese ich vielleicht doch drei Zeilen vor. Denn einer der Gesprächspunkte des Außenministers in Washington war es ja auch, mit unseren amerikanischen Partnern über den gemeinsamen Kampf gegen ISIS und die damit verbundenen Probleme mit der Türkei zu sprechen. Da hat der Minister gesagt ich zitiere :

„Wir haben nochmals deutlich gemacht, dass es unter NATO-Partnern undenkbar für uns ist, dass wir die Bundeswehr in ihren Standorten nicht besuchen können. Dafür finden wir hier in den Vereinigten Staaten großes Verständnis und auch Unterstützung. Natürlich werden auch die Vereinigten Staaten ihre Möglichkeit nutzen, der Türkei klar zu machen, dass es einen fairen und normalen Zugang deutscher Parlamentarier zur Bundeswehr geben muss.“

Den Amerikanern ist klar, welche schwerwiegenden Konsequenzen es für den Kampf gegen den IS hätte, wenn die deutsche Bundeswehr dort abgezogen werden müsste. Wir würden dann ja doch längere Zeit brauchen, einen neuen Standort zu finden. Das wäre ganz sicher für diesen Kampf nicht vernünftig.

FRAGE JESSEN: Herr Schäfer, Sie haben drei Gemeinsamkeiten bei der Mission genannt. Diese haben aber, denke ich, den vorher von Herrn Seibert so bezeichneten fundamentalen Unterschied zwischen den beiden Missionen nicht aufgehoben.

Wenn ich es richtig verstehe, dann ist Ýncirlik eine spezifisch deutsche Komponente mit den RECCE-Tornados in einer NATO-Mission, die Deutschland auch durch Parlamentsbeschluss einzeln herauslösen könnte. Bei den AWACS handelt es sich dagegen so habe ich es verstanden um eine integrierte, NATO-spezifische Komponente, bei der Deutschland, wenn ich es richtig sehe, eben nicht mit einem vergleichbar einfachen Parlamentsbeschluss sagen könnte: Wir ziehen unser Drittel an Kompetenz und Personal heraus.

Wenn das so stimmt, dann bedeutet das doch: Das, was Herr Gabriel als Drohperspektive angedeutet hatte, wäre gar nicht realisierbar.

DR. SCHÄFER: Erst einmal bin ich froh, dass Sie meine Äußerungen im Anschluss an das, was Herr Seibert gesagt hat, nicht als Widerspruch wahrnehmen, sondern als Zustimmung. Von dieser Regierungsbank bekommen Sie natürlich immer eine einheitliche Position der Bundesregierung. Ich habe Sie eben nur ergänzt, um den Versuch zu machen, Ihnen zu erläutern, was der Außenminister gestern gemeint hat.

In einem Punkt muss ich Ihnen allerdings widersprechen. Es gibt Beispiele dafür, dass deutsche AWACS-Soldaten aus integrierten NATO-Stäben abgezogen wurden. Das letzte Beispiel ist nach meiner Erinnerung die NATO-Mission zur Überwachung des libyschen Luftraums. Aus ihr mussten deutsche Soldaten abgezogen werden, weil es kein entsprechendes Mandat des Deutschen Bundestages für einen solchen Einsatz deutscher Soldatinnen und Soldaten in integrierten Stäben der NATO in diesem Fall bei AWACS gegeben hat.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das ist mir wohl geläufig. Im vorliegenden Fall allerdings gibt es ein solches Mandat. Das haben Sie selber betont. Wenn jetzt abgezogen werden sollte, dann müsste dieses Mandat durch Bundestagsbeschluss aufgehoben werden.

Beabsichtigt Herr Gabriel tatsächlich, wenn die Frage zu Ýncirlik nicht gelöst wird, dies als Initiative im Parlament möglicherweise über die Fraktion der SPD voranzutreiben?

DR. SCHÄFER: Was auch immer jetzt passiert, das kann niemand vorhersehen. Was Sie fragen, ist total hypothetisch. Ich bin nicht ganz sicher und möchte mich auch gar nicht festlegen das tut vielleicht der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages, sicherlich auch die Verfassungsjuristen im Innenministerium, im Justizministerium und im Verteidigungsministerium , ob für den Abzug ein gegenteiliges Mandat erforderlich ist. Ich denke nicht, dass das so ist aber das ist in keiner Weise belastbar.

Worum es jetzt geht, ist etwas, was ich gern noch einmal bekräftigen will. Es geht darum, dass wir es hinbekommen, gemeinsam an einem Strang zu ziehen, und zwar in die richtige Richtung und zwar mit unseren Partnern in der Türkei und den 60 anderen Staaten, die bei der Bekämpfung von ISIS und dem Sieg über ISIS große Erfolge erzielt haben. Darum geht es.

Dabei stehen wir sehr fest zusammen. Wir stehen vor Schwierigkeiten mit unserem NATO- und Anti-ISIS-Bündnispartner Türkei, der uns aus Gründen und mit Verknüpfungen, die wir nicht verstehen können, Besuchsmöglichkeiten verweigert. Daran arbeiten wir. Das tun wir, während wir Ihnen hier Rede und Antwort stehen. Das werden wir über das Wochenende tun, und das tun wir auch in der nächsten Woche.

Dass der Deutsche Bundestag so entschieden hat, wie er es getan hat, und dass er in der nächsten Sitzungswoche, die, meine ich, Montag, den 29. Mai, beginnt, von der Bundesregierung Antworten zu dem, was in der Zwischenzeit geschehen ist, erwartet, haben wir zur Kenntnis genommen und verstehen es. Genau so werden wir handeln.

Auf der Strecke bis zur neuen Sitzungswoche und der erneuten Befassung des Deutschen Bundestages gibt es einige Wegmarken, an denen wir versuchen werden, auch auf politischer Ebene zu arbeiten. Eine davon ist bereits vorbei, nämlich die Reise des deutschen Außenministers nach Washington. Ich habe Ihnen gerade vorgelesen, was er der Öffentlichkeit über seine Gespräche in der amerikanischen Administration berichtet hat. Wir begrüßen es sehr, dass die Amerikaner unsere Sorgen teilen. Wir begrüßen es auch sehr, dass uns die Amerikaner zugesagt haben, mit den Türken über diese Frage zu sprechen. Was dabei herauskommt, kann ich nicht sagen. Dass der NATO-Gipfel am Donnerstag der nächsten Woche gewissermaßen zufällig auf der Strecke zwischen zwei Sitzungswochen des Deutschen Bundestages liegt, ist doch eine glücklich Fügung, weil es unser aller gemeinsames Ziel ist, eine klare und deutliche Botschaft von diesem NATO-Gipfel ausgehen zu lassen nicht nur im Hinblick auf die Bündnisverteidigung gegenüber Gefahren, die vielleicht aus dem Osten des Bündnisgebietes kommen, sondern auch im Hinblick auf unseren gemeinsamen Kampf gegen den internationalen islamistischen Terrorismus. Auch dazu wissen Sie ja, dass die NATO unter unserer aktiven Beteiligung daran arbeitet, Entscheidungen vorzubereiten, die in diese Richtung gehen.

FRAGE WIEGOLD: Herr Flosdorff, ich habe zwei kurze Sachfragen.

Zum einen, damit wir nicht mit der falschen Zahl nach Hause gehen: Ich meine, die aktuelle Zahl in Ýncirlik ist 256, nicht 266. Vielleicht können Sie das kurz erläutern.

Die eigentliche Frage: Wie sind die Zeitlinien in Bezug auf Erkundung und Entscheidung, wenn es denn eine geben sollte, für eine Alternative zu Ýncirlik insbesondere in Jordanien?

FLOSDORFF: Zur ersten Frage: Die Zahl, die mir heute aufgeschrieben wurde, ist 260. Aber ich möchte mich hier an keiner Zahl festbeißen, weil es sich täglich ändert, wenn Soldaten im Austausch hin und her fliegen, einer Urlaub hat, jemand vielleicht irgendwo behandelt werden muss usw. 260 ist die Zahl, die ich heute bekommen habe.

Was die Zeitlinien angeht, stellen Sie Fragen, die ich Ihnen vielleicht besser beantworten kann, wenn die Erkundung abgeschlossen ist. Das Erkundungsteam ist im Moment vor Ort auf einer Air Base in Jordanien. Die Ministerin wird heute Nachmittag dort eintreffen und sich noch einmal briefen lassen. Morgen Nachmittag findet ein politischer Austausch mit dem jordanischen König statt. Man muss auch sehen, wie die Haltung dort ist.

Wenn man all diese Faktoren zusammennimmt, weiß, wie die Voraussetzungen an möglichen Ausweichstandorten sind, was es da an Infrastruktur gibt und was nicht, und was in welcher Reihenfolge logistisch bewältigt werden müsste, dann kann man Ihnen eine Auskunft darüber geben. Im Moment ist das schlichtweg so unscharf, dass ich hier keine Zahlen und Zeiträume in den Raum stellen möchte.

FRAGE STEINER: Herr Seibert, ich versuche einfach, es zu verstehen, die einheitliche Meinung der Bundesregierung, die uns von hier vorn ja zugesagt wurde.

Wenn der Zugang zu Konya nicht möglich ist bislang war er es offenbar nicht und wenn das so bleiben sollte, gilt dann für Konya aus Sicht der Kanzlerin nichts anderes als für Ýncirlik, oder gibt es dort tatsächlich einen Unterschied?

STS SEIBERT: Wir haben uns hier sehr darum bemüht, die Unterschiede zwischen den beiden Einsätzen und den beiden Stützpunkten Ýncirlik und Konya klarzumachen. Ich möchte das jetzt wirklich nicht noch einmal aufrollen, weil ich denke, dass das sehr nachvollziehbar war.

Es gibt eine ganz klare grundsätzliche Überzeugung der gesamten Bundesregierung. Ich denke, das haben sie hier auch ganz klar gehört. Wir machen gegenüber unseren türkischen Verbündeten deutlich, dass deutsche Parlamentarier die von Deutschland und dem Bundestag entsandten Soldaten an jedem Standort besuchen können müssen.

Dann habe ich gesagt, es gibt Unterschiede in den Einsätzen und in den Standorten Ýncirlik und Konya, und habe gesagt, worauf wir uns derzeit konzentrieren. Das ist es, was es dazu zu sagen gibt. Wir kommen jetzt wieder am Anfang dieser Veranstaltung an, an dem wir vor 15 Minuten angefangen haben, darüber zu reden.

ZUSATZFRAGE STEINER: Natürlich. Das liegt aber vielleicht auch ein bisschen an dem, was wir zu hören bekamen.

Dann möchte ich doch nachfragen. Auch wenn Konya für Sie erst einmal nicht die alleroberste Priorität hat, weil das Problem noch nicht so ausgeprägt ist wie Ýncirlik, würde ich trotzdem gern wissen: Sehen Sie die Möglichkeit, gegebenenfalls auch diese AWACS-Flüge von anderen Standorten aus durchzuführen? Herr Flosdorff, in Griechenland gibt es, glaube ich, auch eine Air Base, die das theoretisch kann. Das ist natürlich weiter weg. Gäbe es die Möglichkeit, dass man auch in diesem Fall entsprechend verlagert?

STS SEIBERT: Ich wiederhole noch einmal: Was in Konya stattfindet und woran deutsche Bundeswehrsoldaten teilnehmen, ist eine NATO-gemeinsame Fähigkeit, eine integrierte Fähigkeit, über die im Rahmen der NATO entscheiden werden müsste. Ich werde hier sicherlich nicht in diese Hypothesen einsteigen. Dazu gibt es für die Bundesregierung derzeit gar keinen Grund.

ZUSATZFRAGE STEINER: Deswegen ging die Frage an Herrn Flosdorff.

FLOSDORFF: Herr Seibert hat es vollkommen richtig gesagt: Das ist eine NATO-Entscheidung. Ich bitte Sie einfach, sich dazu an die NATO zu wenden. Hier geht es um eine NATO-integrierte Fähigkeit. Es wird nicht aus einem einzelnen Land heraus entschieden, von wo Einsätze geflogen werden können oder von wo es irgendwie opportun ist.

ZUSATZFRAGE STEINER: Nur damit ich es wirklich verstehe, Herr Flosdorff: Heißt das, Sie können mir nicht sagen, ob die Möglichkeit überhaupt bestehen würde, dass man AWACS-Flüge von woanders durchführen würde?

FLOSDORFF: Da sich die Frage bisher überhaupt nicht gestellt hat, kann ich es Ihnen nicht sagen. Ich bin kein NATO-Luftfahrt-AWACS-Experte. Die Frage hat sich bisher überhaupt nicht gestellt. Es ist bisher auch komplett hypothetisch, was Sie jetzt in den Raum stellen. Fragen Sie doch einfach die NATO. Sie hat eine Pressestelle. Rufen Sie dort an. Die ist dafür zuständig und gibt Ihnen sicherlich ganz schnell und kompetent Auskunft.

ZUSATZ STEINER: Ich dachte, dass das Verteidigungsministerium hierzu durchaus sprechfähig sei.

FLOSDORFF: Dann haben Sie etwas gelernt.

DR. SCHÄFER: Ich möchte noch einen Satz sagen, wenn ich darf. Es geht wirklich ganz schnell. Es hat mit dem Thema auch gar nichts zu tun, zumindest nicht mit der letzten Frage. Es hat mit dem Vorhalt von Tilo Jung zu tun.

Die Kollegen haben sich gerade noch einmal unseren Tweet angeschaut. Die Entscheidungen, die darüber getroffen wurden, was Teil der Anlage, nämlich des Videos dessen, was der Minister vor dem Weißen Haus gesagt hat, ist, sind objektiv ziemlich leicht nachvollziehbar: Sie haben sein aktives Statement getwittert und die Fragen herausgelassen. Man kann darüber streiten, ob das angemessen war, aber jedenfalls ist es ein ziemlich einfaches Kriterium.

FRAGE JUNG: Das kenne ich ja auch von der Bundesregierungsseite auf Facebook. Herr Flosdorff, können Sie uns sagen, ob in Sachen Jordanien Pachtgebühren auf Deutschland zukommen? Jordanien ist ja kein NATO-Partner. Was würde es Deutschland kosten, dass dort die Basis aufgemacht werden könnte? Wissen Sie das schon? Haben Sie schon mit den jordanischen Partnern darüber gesprochen?

Herr Schäfer, weil Sie gerade bei Zusagen der Amerikaner waren: Gab es auch Zusagen in Sachen US-Drohnenangriffe und Informationen, was über Ramstein passiert? Darum wollten Sie sich ja kümmern.

FLOSDORFF: Jordanien ist auch ein Partner im Kampf gegen den IS. Es ist ein sehr vertrauenswürdiger Partner, was die Art der Zusammenarbeit in den letzten zwei Jahren betrifft. Deutschland unterstützt Jordanien auch im Rahmen des Ertüchtigungsprogramms. Es gibt dort sehr gute Beziehungen und sehr positive Signale. Aber hier gilt auch das, was ich eben Ihrem Kollegen schon gesagt habe: Jetzt ist ein Erkundungsteam dort vor Ort. Die Ministerin ist vor Ort. Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, wie viele Steckdosen es dort gibt, wie die Strompreise sind, was es an Infrastruktur gibt, ob es eine Wasserleitung gibt, wie die Datenverbindungen und wie die Straßen rund um die Air Base sind. Ich kann Ihnen nicht sagen, welche Preise dranhängen.

Ganz sicher ist nur: Aus militärischer, aus praktischer Sicht haben wir in Ýncirlik sehr gute Bedingungen, um den Kampf gegen den IS zu führen sowohl mit dem Tankflugzeug als auch mit dem Tornado. Dort gibt es Schutz und viel Infrastruktur. Wir werden in Jordanien sicherlich andere Bedingungen vorfinden, eine andere Umgebung haben und dort sicherlich auch einiges aufbauen und investieren müssen. Vielleicht kommt uns der Gastgeber entgegen. Wir werden sehen müssen, was es für andere Partnernationen gibt, die diesen Stützpunkt ebenfalls nutzen, was sie für eine Infrastruktur haben, was man sich vielleicht teilen kann.

Alle diese Fragen stellen sich jetzt. Sie werden beantwortet werden. Aber heute, am Beginn der Konkretisierung unserer Erkundung, die ja schon einen Vorläufer Ende des vergangenen Jahres gehabt hat, der sich aber viel breiter auch noch auf andere Länder erstreckte, kann ich Ihnen über diese Detailfragen noch keine Auskunft geben.

DR. SCHÄFER: Ich kann für das Auswärtige Amt allem zustimmen, was Herr Flosdorff gesagt hat. Die ganzen logistischen und militärischen Fragen sind im Verteidigungsministerium selbstverständlich in den allerbesten Händen.

Zu den statusrechtlichen Fragen, die wir gemeinsam zu klären haben, ist zu sagen, was allgemein zu sagen ist und was Herr Flosdorff auch gerade gesagt hat: Ýncirlik ist Plan A. Wir haben uns aus guten Gründen für Ýncirlik entschieden. Das bleibt auch so, wenn die Türken uns das schwierig machen. Deshalb ist es richtig und vernünftig das kann man nicht oft genug sagen , noch einmal zu versuchen, einen solchen Schritt zu verhindern.

Wenn er unabweislich sein sollte, dann ist Jordanien auch aus unserer Sicht eine gute und machbare Option. Allerdings ist es in mancherlei Hinsicht sehr viel schwieriger als die Türkei, weil die Türkei ein Bündnispartner in der NATO ist. Da gibt es das NATO-Truppenstatut, das ja nicht nur in Deutschland gilt. In Sachen Ramstein reden wir ständig über das NATO-Truppenstatut. In diesem Fall macht es das NATO-Truppenstatut einfach, weil man mit dem Partnerland, in dem man bestimmte militärische Aktivitäten durchführen möchte, über statusrechtliche Frage nicht mehr verhandeln muss. Wie ist es zum Beispiel mit der Immunität deutscher Soldaten vor dem jordanischen Strafrecht? Solche Fragen werden kommen, solchen Fragen müssen wir uns zuwenden, und solche Fragen müssen dann eben mit Hochdruck geklärt werden, damit der Einsatz in jeder denkbaren Hinsicht auch im Hinblick auf die Fürsorge gegenüber den Soldatinnen und Soldaten verantwortbar ist. Da können Sie sich natürlich denken, dass wir jetzt gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen im Verteidigungsministerium die Fragen, die auch uns angehen, mit Hochdruck bearbeiten. Denn wenn es unvermeidlich sein sollte, aus der Türkei abzuziehen und umzuziehen, dann kommt es auf jeden Tag an, einfach deshalb, weil unser Beitrag im Kampf gegen ISIS ein wichtiger ist und weil wir das, was wir an Effizienzverlusten und Zeitverlusten dann zu gewärtigen hätten, so gering wie möglich halten wollen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Nur zum Verständnis: Finden die Truppenstatutsverhandlungen schon statt?

DR. SCHÄFER: Das können sie ja nicht. Zunächst einmal muss es ja erst möglich sein. Ich weiß, dass Sie da ganz wenig Geduld haben. Ich finde, das, was im Verteidigungsministerium unter Hochdruck passiert, geschieht in einer Geschwindigkeit, die wirklich ganz ungewöhnlich ist. Das ist alles genau so, wie man das de lege artis macht. Die Leute, die da auf der Vorausmission sind, werden sicherlich mit einem klaren Urteil wiederkommen, mit einem Ja oder Nein sowie dann mit den Details über die wir hier ja jetzt schon unnützerweise diskutieren in Bezug darauf, ob das machbar ist. Selbstverständlich werden wir parallel mit der Klärung der nötigen rechtlichen und sonstigen Fragen anfangen, der es bedarf, um einen solchen Einsatz verantworten zu können.

Im Übrigen vielleicht noch ein Satz: Wir haben immerhin die Situation, dass das vom Bundestag im Dezember 2015 verabschiedete und im November letzten Jahres verlängerte Mandat nicht erneut verändert und deshalb nicht neu beschlossen werden muss, weil, wenn ich das richtig sehe, der Text des Mandats nicht voraussetzt, dass wir das von Ýncirlik aus machen, sondern das lässt sich auch von Nachbarländern in der Region aus machen. Das heißt, wir haben wenigstens nicht sozusagen die zusätzliche Etappe vor uns, dass wir noch einmal ein Mandat im Kabinett beschließen müssten, das dann erneut im Bundestag verabschiedet und diskutiert werden müsste. Da jedenfalls können wir relativ schnell agieren.

ZUSATZ JUNG: Die Frage betraf ja auch die US-Drohnenangriffe und die Zusagen von amerikanischer Seite, Herr Schäfer.

DR. SCHÄFER: Wenn Sie möchten! Wir reden über die Türkei. Ich weiß nicht, was das mit der Türkei zu tun hat.

VORS. MAIER: Aber wissen Sie was, Herr Jung? Sie sind sowieso mit einem neuen Thema dran. Wie wär’s?

ZUSATZFRAGE JUNG: Das wäre ein anderes Thema gewesen, aber ich ziehe das jetzt gerne vor.

DR. SCHÄFER: Ist das also jetzt die Frage?

ZUSATZFRAGE JUNG: Die habe ich ja schon gestellt. Gab es von amerikanischer Seite Zusagen in Bezug auf Drohnenaktivitäten via Ramstein?

DR. SCHÄFER: Der Außenminister hat in der Öffentlichkeit über ganz viele Themen gesprochen, die er gegenüber der amerikanischen Seite angesprochen hat. Darüber hinaus habe ich zu Ihrer Frage nichts weiter beizutragen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Er hat die Drohnenangriffe ja nicht angesprochen. Hat er die also nicht thematisiert?

DR. SCHÄFER: Ich wiederhole, was ich gesagt habe. Deshalb habe ich darüber hinaus nichts zu sagen.

FRAGE SCHELD: Nach einer dreiviertel Stunde gerät es in Vergessenheit; wir waren ja eigentlich noch bei den Terminen der Bundeskanzlerin für die kommende Woche. Dazu habe ich eine Frage, nämlich zum G7-Gipfel in Taormina, Herr Seibert. Sie haben die Vielzahl der Themen auf diesem Gipfel angesprochen. Könnten Sie denn skizzieren, was aus Sicht der Bundeskanzlerin die wichtigsten Themen sind? Kann man denn benennen, wann dieser Gipfel aus Sicht der Bundesregierung oder der Bundeskanzlerin ein Erfolg wäre?

STS SEIBERT: Nein, das werde ich jetzt sicherlich nicht schon Tage vorher machen können. Ich habe Ihnen die Themen genannt, die die italienische Präsidentschaft in den Vordergrund stellt. Bei jedem G7-Treffen gibt es einige Themen, die sozusagen Klassiker dieses Zusammentreffens sind, und es gibt besondere Schwerpunktthemen. Wir begrüßen es sehr, dass die italienische Präsidentschaft gerade auch das Thema Afrika und den Beitrag zu einer guten Entwicklung in Afrika was natürlich auch „Beitrag zum Abbau von Fluchtursachen“ heißt thematisiert.

Der Wert eines G7-Gipfels liegt auch immer in der Begegnung der Staats- und Regierungschefs, die ja aus Ländern stammen, die allesamt eine sehr starke gemeinsame Werteplattform haben. Das ist der besondere Wert eines solchen Gipfels. Die Bundeskanzlerin wird dann sicherlich in Taormina darüber berichten, wie es läuft. Ansonsten verweise ich Sie für die Details dann doch auf das Briefing in der nächsten Woche.

FRAGE VALASSOPOULOS: Frau Kalwey, das griechische Parlament hat gestern ein erneutes hartes Sparprogramm gebilligt. Mit welcher Position wird Herr Schäuble am Montag nach Brüssel fahren?

DR. KALWEY: Ja, es ist richtig, dass das griechische Parlament gestern das Gesetzgebungspaket gebilligt hat. Der nächste Schritt ist jetzt, dass sich die Institutionen das Paket anschauen werden. Sie werden es bewerten, und dann wird es im Rahmen des Treffens der Eurogruppe am Montag natürlich beraten werden. Dann wird man weitersehen, wie weit man am Montag kommen wird.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Bundesinnenministerium. Es gibt eine Agenturmeldung von heute Vormittag. Dabei geht es um die Umsiedlung von Flüchtlingen von Griechenland nach Deutschland. Hierin heißt es, dass sie künftig auf 70 Fälle oder Personen pro Monat gedeckt werden soll, und zwar, was den Familiennachzug betrifft. Können Sie das so bestätigen? Können Sie den Sachverhalt etwas aufklären?

DR. DIMROTH: Letzteres kann ich gerne, Ersteres nicht; denn so, wie es von Ihnen aus der Agenturmeldung zitiert wurde, stimmt es jedenfalls nicht. Ich glaube, da muss ich tatsächlich etwas ausholen.

Da ist zu differenzieren. Zum einen geht es um den Umsetzungsstand der sogenannten Relocation-Verabredung, mit der man sich ja im Rahmen der Europäischen Union darauf geeinigt hat, den hauptbetroffenen Ländern, also insbesondere Griechenland und Italien, derart zu helfen, dass dort aufhältige Asylbewerber auf die EU-Mitgliedstaaten verteilt werden. Da ist Deutschland gerade im Hinblick auf Griechenland wirklich vorbildlich unterwegs. Es sind schon mehr als 2400 Asylantragsteller im Rahmen dieses Verfahrens erfolgreich nach Deutschland umgesiedelt worden, und damit sind wir nominell der deutlich stärkste Mitgliedstaat, was dieses Programm und dessen Umsetzung anbetrifft.

Wie Sie vielleicht wissen, gibt es dazu auch eine Vereinbarung mit der griechischen Seite, was monatliche Kontingente anbetrifft. Dabei geht es um die Zahl von ungefähr 500 Personen, die im Rahmen dieses Relocation-Prozesses monatlich nach Deutschland kommen. Das ist eine Vereinbarung, die gemeinsam mit der griechischen Seite getroffen wurde, weil selbstverständlich gewisse Vorauswahlschritte von der griechischen Seite zu erfüllen sind, bevor diese Maßnahmen stattfinden können. Da erscheint uns diese Größenordnung eine sehr vernünftige zu sein.

Im Rahmen dieses Relocation-Prozesses spielt natürlich gerade und sehr zentral und sehr häufig die Frage der möglichen familiären Beziehungen zu Deutschland eine sehr große Rolle. Insofern wird in dieser Zahl 500 immer eine nennenswerte Zahl von Menschen enthalten sein, die einen familiären Bezug zu in Deutschland aufhältigen Personen haben und für die dementsprechend im weitesten Sinne auch hier eine Familienzusammenführung stattfindet.

Daneben ist die Frage der Umsetzung der Dublin-Verordnung zu sehen. Da gibt es auch keine starre Obergrenze. Selbstverständlich fühlen wir uns auch insoweit den gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen verpflichtet, auch wenn das vielleicht nicht immer von allen anderen Mitgliedstaaten in gleicher Weise und mit der gleichen Effizienz getan wird, wenn diese Seitenbemerkung erlaubt ist. Aber völlig unabhängig davon gilt die Dublin-Verordnung natürlich so lange, wie wir keine bessere haben. Sie wissen, dass wir in Europa sehr intensiv über sehr grundlegende Reformen im gemeinsamen europäischen Asylsystem diskutieren, nicht zuletzt gerade gestern im Rahmen des Rates der Innenminister. Solange dieser Prozess aber nicht erfolgreich abgeschlossen ist, gilt die Rechtslage so, wie sie bekannt ist, und die nehmen wir natürlich ernst. Im Rahmen dieser Dublin-Verordnung finden auch entsprechende Aufnahmen von Familienangehörigen statt. Da gibt es keine starre Obergrenze. Aber auch dort ist es so, dass die bürokratischen Abläufe, die hier sozusagen im Rahmen des rechtlich Vorgegebenen stattfinden, selbstverständlich einer gewissen Vorarbeit und auch einer gewissen bürokratischen Vorprüfung vor Ort bedürfen, sodass das jetzt keine nennenswerten Zahlen sind, die weit darüber liegen. Aber es ist mitnichten so, dass wir hier irgendwie eine starre Obergrenze vorgegeben hätten oder jetzt fortan exekutieren würden.

ZUSATZFRAGE: Zu dieser Zahl, was den Familiennachzug betrifft: Wird die in diese Zahl von 500 Personen, die Sie vereinbart haben, mit einbezogen, oder ist die unabhängig davon?

DR. DIMROTH: Das wäre unabhängig davon; das habe ich klarzumachen versucht. Im Rahmen der Zahlen des Relocation-Prozesses wird es eine Reihe solcher Fälle geben, weil, wie gesagt, die Frage der familiären Bindung nach Deutschland eine sehr zentrale ist, in der es zur Familienzusammenführung kommt. Rechtlich wie tatsächlich ist davon aber der Dublin-Prozess zu trennen, im Rahmen dessen es nach wie vor zu Dublin-Rücküberstellungen nach Deutschland kommt, die dann eben unter der Überschrift Familienzusammenführung stattfinden. Insofern sind das zwei getrennte Kreise. Das kann man also nicht in einen Topf werfen.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Bundesverteidigungsministerium. Es gibt jetzt Meldungen über angeblich elf Verdachtsfälle von Verbindungen vom Bundeswehrsoldaten zu dieser Identitären Bewegung. Was können Sie dazu sagen?

FLOSDORFF: Ich kann Ihnen zu diesem Zusammenhang nichts sagen. Hierbei handelt es sich um Ermittlungen des Militärischen Abschirmdienstes, über die ich hier keine Auskunft geben kann und darf.

ZUSATZFRAGE: Ich habe in diesem Zusammenhang von einem Oberleutnant Felix S. aus Bayern gelesen, der sich wohl seit mehreren Jahren auch öffentlich relativ eindeutig geäußert haben soll und auch in dieser Identitären Bewegung aktiv sein soll. Wie passt das zum Selbstverständnis der Bundeswehr?

FLOSDORFF: Zum konkreten Fall kann ich Ihnen und darf ich Ihnen nichts sagen, wenn das hier einen Sachverhalt betrifft, in dem im Moment der Militärische Abschirmdienst ermittelt.

Grundsätzlich kann ich Ihnen sagen, losgelöst von diesem Fall: Die Bundeswehr hat nichts mit extremistischen Trends und Tendenzen am Hut. Da gilt Strenge, und das wird auch vom Militärischen Abschirmdienst verfolgt. Es ist aber nicht so, dass es irgendwie eine Einheitsmeinung innerhalb der Bundeswehr gibt. Das ist eine demokratische Armee. Es gibt ein Meinungsspektrum, das innerhalb der demokratischen Bandbreite toleriert werden muss. In dem Moment, in dem es bestimmte Grenzen überschreitet, in dem es gegen die Verfassung bzw. das Staatswesen geht, also in dem sich eindeutige extremistische Grenzüberschreitungen zeigen, darf die Bundeswehr tätig werden, auch personalrechtlich und disziplinarrechtlich. Wenn das nicht der Fall ist, dann ist es nicht so, dass die Bundeswehr dann wegschaut, sondern wenn es Verdachtsfälle gibt, dann gibt es halt einfach Beobachtungen durch die zuständige Stelle das ist bei uns der Militärische Abschirmdienst , und das findet dann in solchen Fällen auch generell statt. Wenn es zu einer eindeutigen Feststellung kommt, dann werden auch Konsequenzen gezogen. Aber wenn die Beweise nicht vorhanden sind, wenn der Fall nicht sicher ist, dann ist das in einer demokratischen Armee auch auszuhalten.

FRAGE JUNG: Herr Schäfer, zu Herrn Yücel und Frau Tolu: Konnten Sie Herrn Yücel mittlerweile besuchen? Wie geht es ihm?

Was ist mit Frau Tolu? Da ist die konsularische Betreuung ja völkerrechtlich zwingend vorgesehen.

DR. SCHÄFER: Ich nehme an, Sie werden es wissen und fragen trotzdem, und das ist auch okay. Jedenfalls hat ja gestern schon Herr Birgelen, unser Generalkonsul in Istanbul, wissen lassen, dass er tatsächlich einem Besuch bei Deniz Yücel genehmigt bekommen hat. Die beiden haben Gelegenheit bekommen, länger, als es üblicherweise erlaubt wird, nämlich gut eine Stunde und 20 Minuten, unbeobachtet miteinander zu reden. Wir begrüßen, dass es auf diese Art und Weise möglich war, Herrn Yücel zu versichern, dass wir ihn natürlich nicht vergessen haben und dass sein Fall bei uns hoch auf der Agenda steht, und dass wir Gelegenheit hatten, von ihm selbst zu erfahren, wie es ihm geht und wie er seine eigene Lage und die nächste Zukunft einschätzt. Dies ist hoffentlich nicht das letzte Mal gewesen, dass es einen solchen Haftbesuch gegeben hat. Wir sind relativ zuversichtlich, dass es auch gelingen und passieren wird, dass Vertreter unserer Botschaft in Ankara irgendwann in näherer Zukunft wieder mit Herrn Yücel zusammentreffen.

Das ist schon einmal gut, aber das ist, wie ich hier schon immer gesagt habe, allenfalls ein allererster Schritt, über den wir uns freuen und den wir begrüßen, nämlich dass ein solcher Besuch möglich gewesen ist. Letztlich geht es darum, sicherzustellen, dass Herrn Yücel ein faires rechtsstaatliches Verfahren gemacht werden kann, und das setzt nicht voraus, dass man sich dafür womöglich jahrelang in Untersuchungshaft befindet, sondern das geht auch so. Es gibt nämlich aus unserer Sicht überhaupt keinen Grund dafür, diese Untersuchungshaft unnötig zu verlängern. Es gibt weder Verschleierungsgefahr, noch gibt es Verdunklungsgefahr, noch gibt es Fluchtgefahr. Das sind ja die wesentlichen Gründe, aus denen heraus sich eine solche Untersuchungshaft überhaupt rechtfertigen lässt. Deshalb werden wir da weiter dran bleiben und werden dieses Thema auch in den Gesprächen mit der türkischen Regierung nicht beiseitelassen.

Zu Frau Tolu muss ich Ihnen sagen: So leid mir das tut, gibt es keine Fortschritte. Auf unseren Antrag auf Haftbesuch auch den hatten wir für den gestrigen Tag beantragt haben wir bislang von türkischer Seite keine Antwort bekommen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie haben letztens erwähnt, dass Sie die Freilassung von Herrn Yücel fordern. Fordern Sie die weiterhin, wie auch die Freilassung von Frau Tolu?

DR. SCHÄFER: Der Fall Tolu ist anders als der Fall Yücel für uns sehr viel mehr eine Blackbox, denn wir wissen nur vom Hörensagen und sicher nicht auf direktem Wege von den ihr gemachten Vorwürfen. Wir haben auch noch nicht die Gelegenheit gehabt, mit Frau Tolu selber zu sprechen. Außerdem ist Frau Tolu noch nicht so lange in türkischer Haft sei es Polizeihaft oder Strafvollzug wie Herr Yücel.

Grundsätzlich gilt das Gleiche: Wir haben den Eindruck das sage ich aber in aller Vorsicht, weil wir eben nicht so viele Informationen zur Hand haben , dass es gerade auch angesichts der humanitären Lage, angesichts des Umstandes, dass Frau Tolu einen kleinen, weniger mehr als zwei Jahre alten Sohn zu versorgen hat, wirklich verdammt gute Gründe dafür geben muss, einer solchen jungen Frau die Freiheit zu entziehen, ihr die Freiheit zu nehmen und ihrem Kind gleich mit, wenn sie sich um das kümmern möchte. Deshalb spricht sehr viel dafür, dass auch in diesem Fall gilt, dass das unverhältnismäßig ist und aus unserer Sicht mit den Regeln des Rechtsstaates nicht vollends in Übereinstimmung steht.

FRAGE WEISE: Ich habe eine Frage an Frau Kalwey vom Bundesfinanzministerium zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen: Die Verhandlungen über die Reform haben sich ja durchaus über eine lange Zeit hingestreckt. Jetzt gibt es scharfe Kritik vom Bundestagspräsidenten. Hat der gegenüber dem Bundesfinanzminister die ganzen Gespräche und Verhandlungen zuvor schon einmal kritisch begleitet, oder ist der Bundesfinanzminister davon auch von der Schärfe der Kritik jetzt überrascht worden?

Zweite Frage: Die Kritik ist ja durchaus inhaltlich und zielt darauf, dass die Reform ihr Ziel verfehle, sprich es nicht schaffe, die Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu entflechten. Verfehlt diese Reform ihr Ziel oder verfehlt die Kritik von Herrn Lammert selbiges?

DR. KALWEY: Vielen Dank für die Frage. Zu der Kritik von Herrn Lammert: Ich denke, Sie sehen es mir nach, wenn ich mich hier jetzt nicht zu einzelnen Kritikern äußern kann und Ihnen an dieser Stelle auch nichts dazu sagen kann, wie die Verhandlungen abgelaufen sind. Sie haben Recht, die Verhandlungen waren sehr lang und es gab da viele Gespräche; aber dazu, wie das im Einzelnen verlaufen, kann und möchte ich mich an dieser Stelle nicht äußern.

Zu der grundsätzlichen Frage, wie wir das Ergebnis einschätzen, äußern wir uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Das parlamentarische Verfahren läuft weiterhin, und bevor es nicht abgeschlossen ist, werden wir uns dazu auch nicht äußern.

FRAGE JUNG: An Herr Seibert und Herr Schäfer da das Auswärtige Amt auch für Menschenrechte zuständig ist : Begrüßt die Bundesregierung bzw. wie bewertet die Bundesregierung die Freilassung von Chelsea Manning in den USA? Die US-Whistleblowerin hat ja US-Kriegsverbrechen aufgedeckt und dafür sieben Jahre lang im Knast gesessen.

STS SEIBERT: Ich kommentiere für die Bundesregierung Entscheidungen der amerikanischen Justiz jedenfalls diese Entscheidung nicht.

ZUSATZ JUNG: Das war eine Entscheidung des US-Präsidenten.

STS SEIBERT: Richtig. Ich werde sie trotzdem nicht kommentieren.

DR. SCHÄFER: Ich muss Sie nur korrigieren, Herr Jung: Nicht nur das Auswärtige Amt ist für die Menschenrechte zuständig die gesamte Bundesregierung ist für die Menschenrechte zuständig.

ZUSATZ JUNG: Sie will sich dazu aber offenbar nicht äußern.

DR. SCHÄFER: Wir alle fühlen uns den Menschenrechten zutiefst verpflichtet, auch wenn wir uns zu dieser Frage nicht äußern möchten. Ich glaube, es tut dem Einsatz für die Menschenrechte auch keinen Abbruch, wenn wir nicht alles kommentieren, was in anderen Ländern entschieden worden ist.

Zur Podcastversion

Podcast mit Interviewfolgen

Podcast mit Aufzeichnungen der BPK

Diskutiere und Kommentiere im Forum!
Werdet Unterstützer unserer Arbeit & verewigt euch im Abspann!
Wer mindestens 20€ gibt, wird im darauffolgenden Monat am Ende jeder Folge als Produzent gelistet.
Jung & Naiv
IBAN: DE85 4306 0967 1047 7929 00
BIC: GENODEM1GLS
BANK: GLS Gemeinschaftsbank