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Bundesregierung für Desinteressierte: Komplette BPK vom 24. Juli 2017

Das Kartell ► BPK vom 24. Juli 2017

Themen: Erneuter Anschlag in Kabul, Telefonat des Bundesinnenministers mit dem türkischen Innenminister, in der Türkei inhaftierte deutsche Staatsangehörige, Berichterstattung über illegale Absprachen unter deutschen Autoherstellern, Justizreform in Polen, Inhaftierung deutscher Staatsbürger im Irak, Prozess gegen Mitarbeiter der Zeitung „Cumhuriyet“ in der Türkei, Lieferung von Gasturbinen von Siemens auf die Halbinsel Krim, EU-Flüchtlingspolitik, geplante Verlängerung der Mission Sophia, Eskalation des Konflikts am Jerusalemer Tempelberg

Naive Fragen zu:
Afghanistan (ab 1:03 min)
– gibt’s schon die Neubewertung der Sicherheitslage? (2:03 min)

Deutsch-türkische Freundschaft (ab 2:30 min)
– was macht die konsularische Betreuung für Frau Tolu und Herrn Yücel? wann war bei beiden der letzte Termin? Bei 3 von 4 Deutschtürken gab es noch gar keine – was tun sie für die drei? und wer sind die? (ab 16:10 min)
– Frau Tolus Sohn, der zwei Jahre alt, ist mit ihr im Gefängnis. Zählt die Bundesregierung ihn auch als Gefangenen?
– Nachreichung 24:15 min bzw. 48:55

Deutsches Autokartell (ab 24:30 min)
– kommen die Kartellvorwürfe für den Minister überraschend? (ab 33:15 min)
– wie ist die allgemeine Haltung zu Wirtschaftskartellen?
– bekämpfen Sie diese?

Cumhuriyet-Prozess (ab 57:25 min)
– wen schickt die Bundesregierung zur Prozessbeobachtung?

Tempelberg-Krise (ab 1:15:55 min)
– was sagt die Bundesregierung zur Krise?
– stehen Sie mit der palästinensischen und israelischen Seite in Kontakt?
– finden Sie die Sicherheitsmaßnahmen auf dem Tempelberg notwendig?

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 24. Juli 2017:

ADEBAHR: Ich möchte gerne ein paar Worte zum erneuten Anschlag heute Morgen in Kabul sagen.

Gegen 6.50 Uhr Ortszeit ist eine Bombe in einem Kabuler Stadtteil in der Mitte der Stadt explodiert, und zwar in einer Gegend, in der sich mehrere Regierungsgebäude und Residenzen von Politikern befinden. Laut Angaben der afghanischen Regierung wurden mindestens 24 afghanische Staatsangehörige getötet und 44 verletzt. Sie rechnen noch mit einem Anstieg der Opferzahlen.

Wir sind sehr schockiert, erneut derartige schreckliche Bilder aus Kabul sehen zu müssen, und verurteilen diesen hinterhältigen Anschlag, bei dem mutmaßlich auch Kinder und unschuldige Zivilisten ums Leben kamen, auf das Schärfste. Unsere Gedanken sind bei den Familien und bei den Opfern.

Ich möchte diese Gelegenheit auch noch einmal nutzen, um zu betonen, dass Deutschland an der Seite der afghanischen Regierung im Kampf gegen den Terrorismus steht und die Regierung in ihrem Kampf gegen diesen Terrorismus unterstützt. Diese Tat muss nun rasch, nachdrücklich und mit aller Sorgfalt der rechtlichen Mittel aufgeklärt werden.

FRAGE JUNG: Frau Adebahr, gibt es schon eine Neubewertung der Lage in Afghanistan Ihrerseits?

ADEBAHR: Wir arbeiten an einer Lagebeurteilung für Afghanistan bis Ende Juli. Wir sind im Auswärtigen Amt in der finalen Bearbeitung dieser neuen Lagebeurteilung und streben nach wie vor an, sie bis Ende Juli vorzulegen.

DR. PLATE: Ich möchte ganz kurz über ein Telefonat berichten, das heute Morgen stattgefunden hat: Auf Wunsch des türkischen Innenministers kam heute Morgen ein Telefonat zwischen ihm und dem Bundesinnenminister zustande. Hauptthema war die im Mai über den Interpol-Weg von der Türkei an Deutschland übermittelte Liste mit knapp 700 Unternehmen, die nach der ursprünglichen Mitteilung von Interpol Ankara aufgrund ihrer Geschäftsbeziehungen zu solchen in der Türkei ansässigen Unternehmen aufgefallen seien, gegen die von türkischen Behörden Ermittlungen wegen Terrorismusfinanzierung geführt würden. An diesem Samstag wurde die ursprüngliche Bitte von Interpol Ankara, also der nationalen Interpol-Kontaktstelle der Türkei an das BKA, zu diesen Unternehmen verschiedene Informationen zuzuliefern, nunmehr förmlich zurückgezogen. Der türkische Innenminister sprach heute Morgen in diesem Zusammenhang gegenüber dem Bundesinnenminister von einem Kommunikationsproblem. Er versicherte, türkische Behörden ermittelten weder in der Türkei noch in Deutschland gegen auf der Liste aufgeführte Unternehmen.

FRAGE HELLER: Sind damit sämtliche Vorwürfe gegen irgendwelche deutschen Wirtschaftsunternehmen vom Tisch, oder gibt es abseits dieser Liste noch Vorwürfe gegen deutsche Unternehmen wegen Terrorismusunterstützung oder Ähnlichem?

Zweite Frage: Die Bundesregierung hatte ja eine Reihe von Prüfungen von Maßnahmen angekündigt; unter anderem war von Hermes-Bürgschaften und Ähnlichem die Rede. Gibt es inzwischen von der Bundesregierung ganz konkrete Maßnahmen, ganz konkrete Schritte, die man ins Visier genommen hat bzw. die man umsetzen will, um die Türkei möglicherweise auch auf wirtschaftlicher Ebene stärker ins Visier zu nehmen?

DR. PLATE: Vielleicht fange ich einmal an nicht alle Teile der Frage gehen, glaube ich, an das Bundesinnenministerium.

Weitere Vorwürfe gegen deutsche Unternehmen, die die türkische Seite offiziell erheben würde, wären mir nicht bekannt. Der türkische Innenminister hat jedenfalls versichert, dass es Ermittlungen in der Türkei oder in Deutschland durch türkische Behörden gegen deutsche Unternehmen nicht gebe. Das nehmen wir als Klarstellung zur Kenntnis, und wir begrüßen insbesondere, dass über den Interpol-Weg das konkrete Unterstützungsersuchen bezüglich der auf der Liste genannten Unternehmen auch wirklich förmlich zurückgezogen worden ist.

ALEMANY: Zur allgemeinen Ausrichtung der Bundespolitik kann vielleicht noch aus berufenerem Munde etwas gesagt werden. Ich kann gerne für den Bereich Wirtschaft sagen, dass es trotz der Klarstellungen der Kommunikation wenn ich es einmal so nennen darf immer noch so ist, dass für unsere Unternehmen mit Blick auf die Türkei große Unsicherheit bezüglich Investitionen und Geschäftsgebaren herrscht. Das wird wohl auch noch eine Weile andauern, und da muss auch weiterhin das klare Signal an die Türkei gesendet werden, dass wir Rechtsstaatlichkeit erwarten und dass Rechtsstaatlichkeit auch Investitionen befördert.

ZUSATZFRAGE HELLER: Gibt es inzwischen beendete Prüfungen von Einzelmaßnahmen, die die Regierung in der letzte Woche angekündigt hat? Gibt es konkret eine Änderung der Hermes-Praxis im Hinblick auf die Türkei?

ALEMANY: Bei uns ist noch alles auf dem Prüfstand, es gilt also immer noch der Stand vom Freitag.

FRAGE LAUTENBACH: Im Zusammenhang mit der Türkei habe ich noch eine Frage an Frau Demmer, und zwar betreffend 4500 Akten über in Deutschland aufhältige Terroristen, die die Türkei laut Aussage von Herrn Erdoğan der Bundeskanzlerin vor einiger Zeit übergeben habe. Von der Bundesregierung wurde abgestritten, dass es diese Akten gegeben hat; man hat aufgefordert, die Türkei möge sie doch, wenn sie vorhanden sind, liefern. Gibt es da einen neuen Stand? Gibt es diese 4500 Akten über mutmaßliche Terroristen in Deutschland aus der Türkei, oder gibt es die nicht?

SRS’IN DEMMER: Wir haben ja sehr oft über diese Akten gesprochen. Es gibt dazu keinen neuen Stand. Zu den Details kann sich vielleicht Herr Plate äußern.

DR. PLATE: Im Prinzip ist der Sachstand dazu auch aus unserer Sicht unverändert. Es kommt natürlich immer wieder vor, dass es zum Beispiel Rechtshilfeersuchen gibt; über die würde das Bundesjustizministerium Auskunft geben können. Das passt aber, etwas salopp gesagt, zahlenmäßig nicht zusammen. Richtig ist, dass es ungefähr 4500 Ermittlungsverfahren in Bund und Ländern gegen PKK-Mitglieder oder mutmaßliche PKK-Mitglieder gibt. Die werden von der deutschen Justiz, wie sich das gehört, behandelt. Es gibt mitunter natürlich auch Verurteilungen, es gibt Freisprüche. Genaue Zahlen kann ich Ihnen dazu im Einzelnen nicht nennen, weil das jeweils in der Justiz der Länder erfolgt. Gerade in jüngster Zeit gab es ja auch eine nicht unerhebliche Verurteilung gegen einen PKK-Funktionär. Das ist das, was ich jetzt von dieser Bank aus dazu sagen kann.

VORS. DR. MAYNTZ: Kann das Justizministerium ergänzen?

DR.KRÜGER: Ich habe keine aktuellen Zahlen zum Auslieferungsverkehr dabei; die könnten Sie aber beim Bundesamt für Justiz erfragen.

ZUSATZFRAGE LAUTENBACH: Schätzt die Bundesregierung es als einen Irrtum von Herrn Erdoğan ein, meinte er also diese Verfahren in Deutschland? Oder glaubt die Bundesregierung, dass es 4500 Akten anderer Art gibt?

SRS’IN DEMMER: Wie gesagt, wir nehmen alles, was wir von der Türkei bekommen, ernst und bearbeiten es in der hier dargestellten Art und Weise.

FRAGE JESSEN: Herr Dr. Plate, ich verstehe das so, dass die Liste nach wie vor existent ist, aber die Interpol-Bitte um deutsche Zuarbeit oder Hilfe zurückgezogen wurde. Konnte in dem Gespräch denn geklärt werden, wie 700 Unternehmen auf eine Liste kommen können, wenn gegen diese Unternehmen weder in der Türkei noch in Deutschland ermittelt wird? Wie kann eine solche Liste dann überhaupt zustande kommen?

Frau Demmer, am Donnerstag hat Herr Gabriel ja die Existenz dieser Liste als Begründung für die Notwendigkeit einer Neupositionierung der deutschen Türkeipolitik benannt. Ist dieser Teil der Begründung damit hinfällig und damit auch zum Teil eine Neupositionierung der deutschen Türkeipolitik?

DR. PLATE: Vielleicht zunächst zum ersten Teil der Frage, ob diese Liste nach wie vor existent ist: Im Mai wurde über den Interpol-Weg eine Liste in der Größenordnung, die ich schon erwähnt habe, übersandt. Das geht natürlich nur mit Listen, die existent sind. Ich tue mich ein bisschen schwer mit einer Antwort auf die Frage, ob die Liste nach wie vor existent ist. Ob Einzelne, die im Besitz der Liste gewesen sind, sie gelöscht haben, kann ich nicht beurteilen. Diese Liste gab und gibt es im Grundsatz jedenfalls.

Ich bitte um Nachsicht: So ganz ins Detail kann ich zu diesem Gespräch, das es zwischen dem türkischen und dem deutschen Innenminister gegeben hat, nicht gehen. Es ging jetzt nicht im Detail darum, wie die Türken diese Liste zusammengestellt haben; das will ich Ihnen gerne sagen. Richtig ist aber, dass die Türken noch einmal erklärt haben und so habe ich es gerade auch in einem zugegebenermaßen etwas länglichen Satz vorgetragen , dass das aus Sicht der Türken solche Unternehmen sind, zu denen in der Türkei Erkenntnisse vorliegen, dass sie in Kontakt bzw. konkret in Geschäftsbeziehungen mit in der Türkei ansässigen Unternehmen stehen, gegen die Ermittlungen türkischer Behörden laufen.

ADEBAHR: Ich kann noch einmal daran erinnern, was der Bundesaußenminister letzten Donnerstag im Auswärtigen Amt gesagt hat. Er hat hergeleitet, wie sich die Beziehungen zur Türkei im letzten Jahr verschlechtert haben und wie sie sich seit dem Putsch verändert haben. Er hat natürlich auch ganz besonders auf die wirtschaftliche Situation und auf verschiedene Vorgänge in diesem Bereich hingewiesen, aber er hat auch ganz konkret auf die Verhaftung von deutschen Staatsbürgern unter anderem von Peter Steudtner , die wir dort gesehen haben, hingewiesen. Insofern war das eine lange Linie von verschiedenen Faktoren und Dingen, die da bis zum Donnerstag letzter Woche hineingespielt haben, als wir uns gezwungen sahen, eine Neubewertung der Lage vorzunehmen.

Zu diesem Telefonat ist, glaube ich, innerhalb der Bundesregierung noch keine Abstimmung oder Informationslage erfolgt, insofern kenne ich den Inhalt jetzt nicht genauer. Ich kann nur grundsätzlich noch einmal darauf hinweisen, in welchen breiteren Kontext Herr Gabriel letzte Woche seine Äußerungen gestellt hat.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Einfach zur Klärung: Ich nenne das jetzt einmal eine Frontbegradigung, ein Zurückrudern oder den Versuch von Schadensbegrenzung, die Herr Erdoğan oder die türkische Regierung da versucht. Das ändert aber nichts an der Gesamtnotwendigkeit einer Neupositionierung der deutschen Türkeipolitik, wie Herr Gabriel sie am Donnerstag definiert hat?

ADEBAHR: Wie gesagt, Herr Gabriel hat im Laufe des letzten Jahres verschiedene Faktoren aufgeführt, die alle in diese Äußerungen, die er letzten Donnerstag gemacht hat, hineingespielt haben. Das war ein breiterer Kontext, ja.

SRS’IN DEMMER: Ganz grundsätzlich gilt ja, dass die Türkei ein wichtiger Partner ist und bleibt und auch NATO-Mitglied ist. Eine völlige Abwendung der Türkei von Europa, aber auch Europas von der Türkei liegt weder im deutschen noch im europäischen Interesse.

FRAGE WEILAND: Frau Adebahr und Frau Alemany, ich will noch einmal auf die Hermes-Bürgschaften zurückkommen: Herr Gabriel hat das letzte Woche ja angekündigt. Gibt es denn irgendeine Frist, innerhalb der man prüfen will, ob noch Hermes-Bürgschaften vergeben werden, oder ist das nur so eine Ankündigung, die Herr Gabriel letzte Woche gemacht hat, und das Einzige, was wir wahrnehmen können, ist, dass die Reisehinweise verschärft worden sind? Gibt es da also einen konkreten Zeitrahmen? Wer hat da jetzt eigentlich den Hut auf: das Auswärtige Amt Herr Gabriel hat es verkündet oder das Wirtschaftsministerium, oder wird die Kanzlerin da noch einmal Druck machen? Das ist schließlich ein wesentliches Element der drei Punkte, die Herr Gabriel vorgeschlagen hat. Der andere Punkt betrifft die EU-Beitritts-Vorhilfen, aber das ist ja im Rahmen der EU-Kommission sowieso schon in der Prüfung, wenn ich das richtig verstanden habe. Also noch einmal die Frage: Was geschieht konkret mit den Hermes-Bürgschaften?

Zweite Frage: Frau Adebahr, Herr Gabriel hatte letzte Woche auch angesprochen, dass die Türkei erst auf Drängen konsularische Kontakte mit Herrn Steudtner ermöglicht hat. Gibt es Hinweise, dass es einen zweiten konsularischen Kontakt mit Herrn Steudtner geben wird?

ADEBAHR: Meiner Kenntnis nach befinden wir uns mit den beteiligten Ressorts, namentlich dem Bundeswirtschaftsministerium und auch dem Bundesfinanzministerium, in Gesprächen darüber, wie wir in dieser Sache weiter vorgehen. Das ist der aktuelle Stand.

ALEMANY: Ich kann dazu auch nicht mehr sagen. Die Prüfungen finden jetzt statt, die Gespräche finden jetzt statt. Es wurde schon von mehreren bestätigt, dass wir auch mit unseren europäischen Partnern reden müssen; denn viele der Bereiche, die Herr Gabriel angesprochen hat, müssen auch in EU-Zuständigkeit oder mit den EU-Partnern erfolgen. Diese Gespräche werden jetzt geführt.

ZUSATZFRAGE WEILAND: Kann sich eines der Ministerien denn vorstellen, dass man Hermes-Bürgschaften vielleicht ganz grundsätzlich für einige Monate aussetzt?

ALEMANY: Das ist jetzt eine hypothetische Frage. Ich würde sagen, wir warten erst einmal den Verlauf der Gespräche ab.

ZUSATZFRAGE WEILAND: Und es gibt keinen Termin, das wird dann also bis zur Bundestagswahl geprüft? Wann können wir da mit Ergebnissen rechnen? Das ist ja immerhin eine Pressekonferenz gewesen, die Herr Gabriel so gelegt hat, dass sie auch international höchste Aufmerksamkeit hatte. Dieser Punkt war einer der wesentlichen Hebel, mit denen man glaubt, die Türkei wirtschaftlich unter Druck setzen zu können. Gibt es da also irgendeine Frist, innerhalb der man zu einem Ergebnis kommen will?

ADEBAHR: Herr Gabriel hat in der Pressekonferenz ja keine konkrete Frist gesetzt, hat aber sehr deutlich gemacht, dass man jetzt darüber reden und in Beratungen einsteigen muss. Ich glaube, diese zeitliche Komponente, das jetzt zu tun, kam deutlich herüber. Das ist der Stand.

Zur Frage Peter Steudtner und konsularischer Zugang: Ja, wir haben Hinweise darauf, dass in naher Zukunft ein erneuter konsularischer Besuch möglich werden soll. Wir hoffen, dass das in naher Zukunft möglich ist, und werden selbstverständlich darüber Bescheid geben, wenn es passiert ist. Aber ja, Andeutungen in diese Richtung gibt es. Wir hoffen, dass das jetzt auch tatsächlich stattfindet.

FRAGE JUNG: Passend dazu: Was ist mit konsularischer Betreuung für Frau Tolu und Herrn Yücel? Wann war für beide der letzte Termin, und gibt es vielleicht schon neue Termine?

Herr Schäfer meinte letzte Woche, dass es bei drei von vier deutschtürkischen Inhaftierten noch gar keine konsularische Betreuung gab. Was tun Sie dafür, dass bei den dreien etwas passiert, und wer sind diese drei?

ADEBAHR: Zu den Namen und Personaldaten der drei kann ich an dieser Stelle keine Auskunft geben. Wir setzen uns auf allen Ebenen permanent und immer wieder im persönlichen Gespräch mit den türkischen Behörden und in unserem Schriftverkehr das tut man mit Verbalnoten in der Türkei dafür ein, dass wir zu diesen Personen Zugang bekommen. Bei Frau Tolu und Herrn Yücel gibt es keinen neuen Stand. Ich würde gerne schnell nachschlagen, wann der letzte Termin war, und reiche Ihnen das dann gleich nach.

ZUSATZFRAGE JUNG: Frau Tolus Sohn, der zwei Jahre alt ist, ist ja mit ihr im Gefängnis. Zählt die Bundesregierung ihn auch als einen der neun Gefangenen, oder welchen Status hat er?

ADEBAHR: Ich kann von hier aus zu der Frage von Frau Tolus Sohn keine Angaben machen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Erkennen Sie an, dass er mit ihr im Gefängnis sitzt?

ADEBAHR: Ich kann dazu nur meine Antwort von eben wiederholen.

FRAGE GRIMM: Herr Plate, ich habe eine Frage zur Genese dessen, dass sich die Türkei bei den Ermittlungen oder bei der Liste, die gegen deutsche Unternehmen vorlag, umentschieden hat: Hat es da vorher eine offizielle Intervention der Bundesregierung bei den türkischen Stellen gegeben, was die vermeintliche Terrorverbindung von deutschen Unternehmen betrifft?

DR. PLATE: Ich überlege gerade, was ich dazu offen sagen kann. Es ist auf jeden Fall so: Solche Ersuchen sind grundsätzlich über den Interpol-Dienstweg zwischen partnerschaftlich zusammenarbeitenden Staaten nichts Ungewöhnliches. Eine Interpol-Dienststelle, die sozusagen Hilfe oder Unterstützung in Ermittlungsverfahren braucht, wendet sich an eine Interpol-Dienststelle eines anderen Landes. Für Deutschland ist das das BKA als die Zentralstelle der deutschen Polizei, und wenn es ein solches Ersuchen gibt, dann entscheidet das BKA, was es damit tut und prüft das das haben wir hier schon ein paarmal vorgetragen unter verschiedensten Gesichtspunkten: Ist da etwas dran, muss eine polizeiliche Bearbeitung in dem Sinne, wie sich das der andere Interpol-Partner wünscht, erfolgen, und wenn ja, durch wen? Dann wird das gegebenenfalls an das zuständige LKA oder wie auch immer weitergegeben. Ebenso wird immer auch geprüft, ob sich möglicherweise umgekehrt für Personen oder Unternehmen oder ähnliches , die auf einer solchen Liste sind, Anhaltspunkte für eine Gefährdung dieser Personen ergeben, sodass gegebenenfalls diese Personen sensibilisiert werden müssen. All das gehört sozusagen zu dem Spektrum dessen, was dann die deutsche Interpol-Dienststelle das ist das BKA damit tut.

Hier war es schlicht und einfach so, dass das Ersuchen der Türken, weil es sehr wenig konkret war und sich für eine polizeiliche Weiterbearbeitung ohnehin nicht geeignet hat, bis dato schlicht unbeantwortet geblieben war. Die nächste Korrespondenz, die es zu diesem Thema zwischen türkischen und deutschen Stellen gab, von der ich jedenfalls weiß, ist die initiative Meldung der Interpol-Dienststelle Ankara, also der türkischen Zentralstelle, dass man dieses Ersuchen zurückziehe und es sich um einen Kommunikationsfehler gehandelt habe.

VORS. DR. MAYNTZ: Das war jetzt das, was Sie offen sagen können. Sollen wir „unter zwei“ oder „unter drei“ gehen?

DR. PLATE: Nein.

FRAGE HELLER: Ich würde gerne wissen, wie sich die Bundesregierung zu Forderungen aus dem parlamentarischen Raum verhält, in Sachen Besuchsmöglichkeiten deutscher Parlamentarier in Konya eine Frist zu setzen. Ist die Bundesregierung auf so etwas auch eingestellt?

Frau Demmer, nachdem Sie sagten, dass die Türkei im Interesse beider Seiten ein enger Partner Europas ist und bleibt: Kann ich daraus herauslesen, dass für die Bundesregierung eine Aufkündigung der Gespräche über eine Zollunion bis hin zur Aufkündigung der Beitrittsgespräche jedenfalls für die Bundesregierung keine Option in den Diskussionen mit der Türkei ist?

SRS’IN DEMMER: Zu Konya gibt es keinen neuen Sachstand; da laufen weiter Gespräche über alle diplomatischen Kanäle und auch über die NATO, und diese Gespräche sollten wir abwarten. Zur Erinnerung: Die Türkei hatte darum gebeten, den geplanten Besuch von Abgeordneten des Verteidigungsausschusses zu verschieben. Es handelt sich also nicht um eine Absage, sondern um eine Verschiebung.

Ganz grundsätzlich zum Verhältnis zur Türkei: Vorbehaltlich dessen, dass die Türkei ein wichtiger Partner ist, müssen wir in unserer Kritik natürlich klar bleiben; das ist hier heute ja auch wieder deutlich geworden. Wer der Europäischen Union beitreten will, schließt sich einer Union der Werte an der Menschenrechte, der Pressefreiheit und der Rechtsstaatlichkeit. Diese Werte sind und bleiben Voraussetzung für einen EU-Beitritt. Es ist nun an der Türkei, zu klären, wie sie sich ihr künftiges Verhältnis zur Europäischen Union vorstellt. Eine Öffnung weiterer Kapitel zum Beitritt steht derzeit ja ohnehin nicht auf der Tagesordnung; das ist ja schon eine ganze Weile so.

Der Verhandlungsrahmen mit der Türkei sieht vor, dass bei einem ernsthaften und fortdauernden Verstoß in der Türkei gegen die Grundsätze der Freiheit und der Demokratie, gegen den Respekt der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, gegen die Rechtsstaatlichkeit die EU-Kommission die Aussetzung der Verhandlungen empfiehlt und Bedingungen für die Wiederaufnahme vorschlägt. Darüber müsste der Rat dann aber mit qualifizierter Mehrheit entscheiden. Natürlich sind wir besorgt über die jüngsten Grundrechtsverstöße und die Verhaftungen von Menschenrechtlern. Bei aller Kritik an der Entwicklung in der Türkei ist nach Auffassung der EU-Kommission das Land aber weiter Beitrittskandidat.

Richtig ist allerdings, dass sich insbesondere die Europäische Kommission in Zukunft vertieft mit der Frage befassen muss, ob die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Verhandlungen nun gegeben sind. Die EU-Kommission steht zu diesem Thema im fortlaufenden Dialog mit der Türkei, und morgen wird es ein Treffen der Außenbeauftragten der Europäischen Kommission, Federica Mogherini, des türkischen Außenministers und des für die EU-Beitrittsbestrebungen zuständigen Ministers Ömer Çelik geben. In den Verhandlungen ist derzeit ja eher Stillstand eingetreten.

ZUSATZFRAGE HELLER: Verhält sich das ähnlich, was die Zollunion betrifft, oder ist das eine Option, sich daraus zurückzuziehen, um Druck aufbauen zu können?

SRS’IN DEMMER: Über die Zollunion können wir derzeit nicht reden.

ALEMANY: Dazu kann ich ergänzend sagen: Die Gespräche in den zuständigen EU-Gremien zur Modernisierung der Zollunion sind bislang noch ohne Ergebnis. Wie jetzt schon verschiedentlich gesagt, sind wir in gemeinsamen Gesprächen mit unseren europäischen Partnern natürlich auch darüber, ob eine Erweiterung der Zollunion in der derzeitigen Lage sinnvoll sein kann oder nicht.

SRS’IN DEMMER: Eine Zustimmung zu diesem Mandat der Modernisierung ist für uns derzeit nicht vorstellbar. Das hat die Bundeskanzlerin auch gegenüber der EU-Kommission und Präsident Juncker deutlich gemacht.

ADEBAHR: Ich habe einen kurzen Nachtrag. Der letzte Haftbesuch bei Deniz Yücel war am 18. Mai und der bei Frau Tolu am 3. Juli.

FRAGE HELLER: Ich würde gerne von der Bundesregierung das dürfte das Verkehrsministerium, vielleicht auch insbesondere das Wirtschaftsministerium betreffen wissen, ob die Bundesregierung irgendwelche eigenen Möglichkeiten, irgendwelche eigenen Instrumente hat und einzusetzen plant, um die kartellrechtlichen Vorwürfe gegen die deutsche Autoindustrie aufzuklären, die ja das Image der gesamten deutschen Industrie betreffen.

Mich würde zum Zweiten interessieren, ob das Bundesjustizministerium versuchen wird, noch einmal seine Initiative in Bezug auf die Zulässigkeit von Sammelklagen, die es ja einmal ergriffen hat, angesichts des aktuellen Falles und angesichts der Überlegungen, die es offenbar in der EU-Kommission dazu gibt, auf den Tisch zu legen und ob es noch einmal versuchen wird, die Widerstände, die es dagegen gibt, zu überwinden, um Verbrauchern zu ihrem Recht zu verhelfen.

ALEMANY: Ich kann gerne anfangen. Wie Sie wissen, Herr Heller, ist der Kollege für Marktüberwachung, Typgenehmigungen und Testverfahren zuständig.

Wozu ich etwas sagen kann, ist das Kartellrecht. Dazu kann ich Ihnen die Information geben, dass die EU-Wettbewerbsbehörde derzeit als unabhängige Behörde die ihr vorliegenden Informationen prüft. Grundsätzlich gilt immer, dass nur eine Wettbewerbsbehörde prüft entweder die auf EU-Ebene oder die nationale , und in dem Fall ist es Brüssel, also die EU-Behörde. Es gibt zwei parallele Prüfvorgänge. Das heißt, das Bundeskartellamt kann nicht parallel prüfen. Natürlich stehen die Wettbewerbsbehörden immer in einem engen Kontakt.

Das Wirtschaftsministerium ist vorab nicht informiert worden. Das muss es aber auch nicht, weil eine Bundeskartellamtsprüfung oder eine EU-Prüfung immer unabhängig erfolgen. Das ist eine unabhängige Ermittlungsbehörde, die die Bundesregierung nicht informieren muss oder soll. Wir haben davon auch am Freitag aus der Presse erfahren. Es ist so, dass die Bundesregierung, aber natürlich auch das Bundeskartellamt und die europäische Kartellbehörde immer alle Ermittlungen mit dem Ziel führen, dass der Wettbewerb funktioniert und nicht durch Absprachen untereinander beschränkt werden kann.

Die Ministerin hat sich am Wochenende auch dazu geäußert und hat noch einmal deutlich gemacht, dass es hier um die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen für die gesamte Automobilindustrie geht. Ich darf sie zitieren:

„Die Medienberichte nehmen wir sehr ernst. Die darin enthaltenen Vorwürfe müssen umfassend aufgeklärt werden, ohne Ansehen von Personen oder Unternehmen. Alle sind gut beraten, jetzt umfassend mit den staatlichen Stellen zu kooperieren und für Transparenz zu sorgen. Die Zeit der Salamitaktik muss endgültig vorbei sein. Ohne umfassende Aufklärung kann Vertrauen nicht wiederhergestellt werden.“

HILLE: Ich kann es kurz machen, Herr Heller. Wir sind für vieles zuständig, aber für das Kartellrecht sind wir es definitiv nicht. Deshalb hat die Kollegin aus dem BMWi alles gesagt, was es zum Thema Kartellrecht zu sagen gibt. Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

DR. KRÜGER: Zum Thema Musterfeststellungsklage kann ich Ihnen sagen: Minister Maas hat einen Referentenentwurf zur Einführung dieser Musterfeststellungsklage vorgelegt. Dieser wurde innerhalb der Bundesregierung behandelt; das Ergebnis kennen Sie ja. Wir lassen auch nicht nach, bei jeder Gelegenheit immer wieder darauf hinzuweisen, für wie wichtig wir die Musterfeststellungsklage halten. Erst am Samstag hat der Minister sich wie folgt geäußert:

„Es zeigt sich, wie wichtig unser Vorstoß für eine Musterfeststellungsklage ist. Wir brauchen endlich ein Instrument, mit dem Kunden sich gegen große Konzerne, die massenhaft Schaden verursachen, gemeinsam zur Wehr setzen zu können, ohne ein großes Kostenrisiko einzugehen. Das würde dafür sorgen, dass nicht nur Anwaltskanzleien an den Verfahren verdienen, sondern viele betroffene Kunden ihr Recht bekommen.“

Auch mit Blick auf die Ankündigung von EU-Kommissarin Jourová kann ich sagen: Wir setzen uns ja schon lange dafür ein, dass der kollektive Rechtsschutz gestärkt wird.

FRAGE DR. ZWEIGLER: Auch zu dem Komplex zwei Fragen. Frau Demmer, wann hat das Bundeskanzleramt, wann hat die Bundeskanzlerin von den offenbar jahrelangen Geheimabsprachen der Autokonzerne erfahren? War das erst jetzt mit der Veröffentlichung des „SPIEGEL“ der Fall, oder war das vielleicht schon der Fall, als VW sich selbst angezeigt hat? Wann ist das geschehen?

Die schlichte zweite Frage: Hält die Bundeskanzlerin die deutsche Autoindustrie für systemrelevant?

SRS’IN DEMMER: Zu der ersten Frage: Das kann ich Ihnen nicht sagen.

Zur zweiten Frage: Es ist jetzt Sache der Kartellbehörden, Hinweisen in dieser Richtung nachzugehen, den Sachverhalt aufzuklären und am Ende gegebenenfalls die gebotenen Entscheidungen zu treffen. Natürlich ist die Autoindustrie eine wichtige Industrie für Deutschland.

FRAGE LAUTENBACH: Eigentlich möchte ich noch einmal eine präzise Nachfrage an das Wirtschaftsministerium und das Verkehrsministerium richten: Es heißt, dass diese Selbstanzeige schon vor einem Jahr erfolgt ist. Wann genau haben Sie in Ihren beiden Häusern von dieser Selbstanzeige erfahren?

Eine weitere Frage an das Verkehrsministerium, bei der es um die vermutete Absprache über die Größe dieses Harnstofftanks, des sogenannten AdBlue, geht: Worin besteht nach Ihrer Einschätzung haben Sie dazu eine Meinung ein Problem, wenn die Industrie in dieser Frage über die Größe dieses Harnstofftanks eine Absprache trifft? Was wäre das Problem?

ALEMANY: Ich habe mich ja schon dazu geäußert. Wir haben durch die aktuelle Medienberichterstattung davon erfahren.

HILLE: Das Gleiche kann ich für mein Haus sagen. Wir haben durch die Berichterstattung am Freitag davon erfahren und sind auch bisher über keinen anderen Kanal weitergehend informiert worden.

Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Ich verstehe, offen gesagt, Ihre Frage nicht ganz genau.

ZUSATZFRAGE LAUTENBACH: Es besteht der Vorwurf, dass es unter anderem eine klare Absprache zwischen den Produzenten gibt, wie groß dieser Harnstofftank sein soll, damit man nicht in Konkurrenz zueinander tritt. Das ist ja ganz offensichtlich. Wie beurteilen Sie eine solche Absprache?

HILLE: Es geht jetzt darum, dass die zuständigen Behörden das sind in diesem Fall das Bundeskartellamt und die Wettbewerbsbehörde der Europäischen Kommission die Vorwürfe, die aufgetaucht sind, aufklären. Es macht wenig Sinn, jetzt in Bezug auf einzelne Vorwürfe, die aufgetaucht sind, ins Detail zu gehen.

ZUSATZFRAGE LAUTENBACH: Es wird ja dieser Diesel-Gipfel stattfinden. Wird der Minister auf dem Diesel-Gipfel das Gleiche sagen, das heißt, wird er nicht zu den Vorwürfen der Kartellabsprache Stellung nehmen?

HILLE: Sie kennen die Zielstellung des Nationalen Forums Diesel, das kommende Woche, nämlich am 2. August, stattfindet, zu dem der Bundesverkehrsminister und die Bundesumweltministerin eingeladen haben. Das Ziel ist, die Schadstoffemissionen deutschlandweit mit einer allgemeingültigen Regelung zu senken. Dabei geht es um das Thema Umrüstungen, aber auch um ein Maßnahmenpaket, das deutlich darüber hinausgeht. Dazu laufen derzeit intensiv die Vorbereitungen mit Gesprächen innerhalb der Bundesregierung, Gesprächen zwischen den Ländern und uns und natürlich auch mit den Automobilherstellern.

Die kartellrechtlichen Fragen, die Sie jetzt ansprechen, sind davon zu unterscheiden. Ob es am 2. August vom BMWi, das ja für das Bundeskartellamt zuständig ist, irgendwelche weitergehenden Berichte über die kartellrechtlichen Fragestellungen gibt, kann ich Ihnen nicht sagen, Herr Lautenbach.

ALEMANY: Ich kann vielleicht ergänzen. Das Kartellrecht an sich ist im Rahmen des EU-Rechts definiert, und zwar in Artikel 101 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Dort ist die Rede von Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüssen von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. Kartelle, die zu einer spürbaren Wettbewerbsbeschränkung führen, sind grundsätzlich verboten. Das wäre die Definition.

FRAGE JUNG: Herr Hille, kommen diese Kartellvorwürfe überraschend für den Minister?

Frau Demmer, wie ist die allgemeine Haltung der Bundesregierung gegenüber Wirtschaftskartellen?

HILLE: Herr Jung, ich habe ja gerade schon gesagt, wann wir von diesen Vorwürfen erfahren haben, nämlich am Freitag bei Lektüre der entsprechenden Berichterstattung. Den Rest können Sie daraus selbst ableiten.

ZUSATZFRAGE JUNG: Nö! Die Frage war: Kam das für ihn überraschend oder konnte er das ahnen? Sie stecken ja in dem ganzen Skandal seit zwei Jahren drin.

HILLE: Wir haben am Freitag von genau diesen Vorwürfen, die es gibt, nämlich Vorwürfe kartellrechtlicher Art, erfahren.

ZUSATZFRAGE JUNG: „Genau diesen“ sagen Sie. Es geht allgemein

HILLE: Wir brauchen hier jetzt nichts in

ZUSATZFRAGE JUNG: Haben Sie im Vorfeld von anderen Vorwürfen erfahren?

HILLE: Na ja, wir sind, wie Sie wissen, seit 2015 dabei, uns mit intensiven Prüfungen mit der Diesel-Thematik zu beschäftigen. Es gibt den verbindlichen Rückruf von 2,5 Millionen Fahrzeugen des VW-Konzerns; es gibt den Rückruf im Rahmen einer freiwilligen Serviceaktion von 630 000 Fahrzeugen; es gab vor einigen Wochen die Entscheidung für einen verbindlichen Rückruf auch bei Audi. Das ist aber ein anderer Sachverhalt als der, um den es jetzt geht.

SRS’IN DEMMER: Es gibt in Deutschland Kartellbehörden. Diese gehen Hinweisen gegen Verstöße gegen das Kartellrecht nach. Und das ist auch gut so.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wie die rechtliche Lage ist, ist mir klar. Ich wollte wissen, wie die Bundesregierung allgemein zu Wirtschaftskartellen steht. Bekämpfen Sie diese? Sind Sie ein Gegner von Kartellen, Frau Demmer?

SRS’IN DEMMER: Ich habe alles gesagt, was ich dazu sagen möchte.

FRAGE JESSEN: Herr Hille, Ihr Ministerium ist nun aber doch auch Fachministerium, und deswegen schon die Frage: Wenn in einem Kartell die Harnstofftanks so klein dimensioniert werden, dass sie wegen dieser geringen Größe gar keinen Dauerbetrieb ermöglichen, sondern die Schummel-Software, also den folgenden Betrug, quasi vorbereiten, dann ist das doch eine Verabredung zum Betrug. Oder wie würden Sie das nennen? So eine gravierende Frage und das ist eine gravierende Frage kann doch das Fachministerium nicht einfach umgehen.

HILLE: Sie müssen, wie ich aus Ihrem Gesicht lese, bei den ganzen Konjunktiven, die Sie aneinandergereiht haben, selbst schon ein wenig grinsen. Es geht jetzt darum, zweifellos die aufgetauchten kartellrechtlichen Vorwürfe von den dafür zuständigen Behörden aufzuklären und, so es nötig ist, natürlich auch die nötigen Konsequenzen zu ziehen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Dann haben Sie meinen Gesichtsausdruck, glaube ich, anders verstanden als er gemeint war. Ich kann das auch ohne Konjunktiv sagen: Verabredet wurden kleine Tankgrößen. Wegen der geringen Größe war es gar nicht möglich, über einen längeren Dauerbetrieb die Abgasreinigung im vorgesehenen Maß durchzuführen. Das sind Fakten. Bewerten Sie so etwas als Vorbereitung zum Betrug?

HILLE: Herr Jessen, ich kann noch einmal das wiederholen, was ich gerade gesagt habe. Die Vorwürfe, die jetzt aufgetaucht sind, müssen voll umfänglich aufgeklärt werden, und gegebenenfalls müssen die zuständigen Behörden die nötigen Konsequenzen ziehen.

Ich kann Ihnen noch einmal den gesamten Katalog unserer Maßnahmen in Sachen Dieselskandal und die Prüfungen, die das Kraftfahrt-Bundesamt durchführt, vortragen. Ich weiß aber nicht, ob das im Sinne aller ist. Wenn es bei Sachen, die in unsere Zuständigkeit fallen, Auffälligkeiten gibt, wie das in der Vergangenheit der Fall war, dann führen wir Fahrzeuge entsprechend den Untersuchungen beim Kraftfahrt-Bundesamt zu. Es laufen eine ganze Reihe solcher Überprüfungen; die Zahlen habe ich gerade schon genannt: 2,5 Millionen Fahrzeuge im verbindlichen Rückruf des VW-Konzerns, 630 000 Fahrzeuge im Rückruf im Rahmen einer freiwilligen Serviceaktion, die derzeit umgerüstet werden.

FRAGE: Eine Frage an die Häuser Wirtschaftsministerium und Verkehrsministerium: Wenn es denn so war, dass Ihre Häuser am Freitag tatsächlich erst aus den Medien von diesem möglichen Kartell erfahren haben, dann stelle ich mir vor, dass das erst einmal einen ganz schönen Wirbel verursacht haben muss und dass die erste Reaktion wahrscheinlich war, zu überprüfen, was an dem dran ist, was der „SPIEGEL“ schreibt. Deshalb meine Frage: Wurde vonseiten des Wirtschaftsministeriums beim Kartellamt angerufen und hat man gefragt: Stimmt es, was der „SPIEGEL“ schreibt? Gibt es diese Selbstanzeigen?

Frage an das Verkehrsministerium: Hat der Minister vielleicht einmal bei den Herstellern angerufen und gefragt: „Stimmt das, was ich hier lese? Das kommt ja ziemlich überraschend.“ Was war der Erkenntnisgewinn, wenn man versucht hat, dem nachzugehen?

ALEMANY: Für unser Haus kann ich sagen, dass wir uns natürlich mit dem Bundeskartellamt in Verbindung gesetzt haben. Das Fazit aus diesen Gesprächen, die Herr Machnig geführt hat, habe ich Ihnen eben mitgeteilt. Für uns war wichtig, was wann bekannt war. Zu den anderen Fragen müsste der Kollege ausführen.

HILLE: Ich kann jetzt nur noch einmal das wiederholen, was ich heute schon mehrfach gesagt habe. Wir sprechen von kartellrechtlichen Vorwürfen. Für das Kartellrecht ist das Bundesverkehrsministerium nun wahrlich nicht zuständig, sondern zuständig sind das Bundeskartellamt und das Bundeswirtschaftsministerium.

ZUSATZFRAGE: Kurze Nachfrage: Der Minister hat den Bericht des „SPIEGEL“ gelesen, aber nichts gemacht?

HILLE: Für kartellrechtliche Fragen sind das Bundeskartellamt und das Bundeswirtschaftsministerium zuständig.

ZUSATZFRAGE: Kurze Nachfrage an das Bundeswirtschaftsministerium: Der Erkenntnisgewinn war: Ja, es gab diese Selbstanzeigen, von denen der „SPIEGEL“ berichtet. Habe ich Sie da richtig verstanden?

ALEMANY: Nein, dann würden Sie daraus einen falschen Schluss ziehen. Selbst der „SPIEGEL“ schreibt von einer „Art Selbstanzeige“. Das sind schon große Unterschiede.

Was wir wissen, ist, dass es eine Information an das Bundeskartellamt und an die europäische Behörde gibt. Im Rahmen deren Zuständigkeitsverteilung wird die Europäische Kommission die Federführung übernehmen. Das ist das, was wir wissen.

FRAGE: Eine Frage an Frau Demmer. Die Bundeskanzlerin hat sich in der Vergangenheit für niedrige Abgasnormen auf EU-Ebene eingesetzt. Fühlt sich die Bundeskanzlerin heute von der Autobranche betrogen?

SRS’IN DEMMER: Es ist jetzt, wie gesagt, Aufgabe der Kartellbehörden, den Sachverhalt aufzuklären und am Ende die gebotenen Entscheidungen zu treffen. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

FRAGE DR. ZWEIGLER: Zwei Nachfragen an Herrn Hille und Frau Demmer. Frau Demmer, Sie konnten vorhin nicht sagen, wann die Bundeskanzlerin von diesem jüngsten Skandal erfahren hat. Können Sie sagen, ob sie entsetzt, enttäuscht oder wie auch immer über das Gebaren der großen Autokonzerne ist?

Herr Hille, ich kann mir schwer vorstellen, dass man auf diesem Diesel-Gipfel so tun wird, als wären die Geheimabsprachen nicht geschehen. Wird Ihr Minister selbst an die Konzerne herantreten und Stellungnahmen einfordern, die dann beispielsweise am 2. August vorliegen könnten?

SRS’IN DEMMER: Ich bleibe dabei: Ich würde jetzt dafür werben, das Ergebnis des Kartellverfahrens abzuwarten. Natürlich muss alles schonungslos aufgeklärt werden. Natürlich ist die Autoindustrie in Deutschland eine wichtige.

ZUSATZFRAGE DR. ZWEIGLER: Die Kanzlerin ist nicht enttäuscht?

SRS’IN DEMMER: Ich habe Ihnen dazu jetzt alles gesagt, was ich dazu sagen möchte.

HILLE: Herr Zweigler, auch dazu habe ich heute schon einiges gesagt. Sie kennen die Zielstellung des Nationalen Forums Diesel kommende Woche Mittwoch. Es geht darum, eine bundesweite Lösung zu finden, um Schadstoffemissionen in deutschen Städten zu reduzieren. Dabei ist die oberste Frage: Wie reduzieren wir die Schadstoffe an der Quelle? Das ist das Thema Umrüstung von Fahrzeugen. Darüber hinaus wird es noch eine Reihe weiterer Maßnahmen geben, um die es am 2. August gehen wird. Entscheidungen sind dazu noch keine getroffen. Ziel ist es, eine gemeinsame Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und der Automobilindustrie zu finden.

Was Ihre Frage zu den kartellrechtlichen Vorwürfen angeht, so kann ich nicht sagen, ob das BMWi die Kollegin hat das ja ausführlich ausgeführt am 2. August über das Verfahren beim Bundeskartellrecht bzw. der Wettbewerbsbehörde berichten wird.

FRAGE HELLER: Nur damit ich das richtig verstanden habe: Es gab weder vom Bundeswirtschaftsministerium noch vom Bundesverkehrsministerium noch vom Bundeskanzleramt seit dem Freitag weder auf Ebene Minister/Kanzlerin noch auf Ebene von Staatssekretären den Versuch, konkret die Chefs der infrage stehenden Autokonzerne anzurufen, mit ihnen in Kontakt zu treten. Habe ich das anhand Ihrer Ausführungen richtig verstanden? Man hat gelesen und nichts getan.

ALEMANY: Ich kann nur für uns antworten: Wir wollten, wie gesagt, erst einmal eine Sachverhaltsaufklärung betreiben, was wo vorliegt und ob das alles stimmt, was in der Medienberichterstattung beschrieben wurde. Das, was dazu derzeit im Bundeskartellamt Ich sage es noch einmal: Das ist eine unabhängige Behörde, die nicht auf Weisung des BMWI agiert. Sie ist zwar in unserem Geschäftsbereich angesiedelt, ist aber natürlich ebenso wie die EU-Behörde eine unabhängig ermittelnde Behörde. Ergebnis war, dass die EU-Behörde die Informationen vorliegen hat und auch prüft.

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass so ein wichtiges Thema auch wenn natürlich nichts entschieden ist und alles erst ermittelt werden muss für unseren Industriestandort nicht Thema des Auto-Gipfels sein könnte – auch wenn es dabei vornehmlich um die Abgasmanipulationen und die Umrüstung geht.

ZUSATZFRAGE HELLER: Nur damit ich das klar weiß: Kein führendes Mitglied der Bundesregierung hat seit dem Freitag mit einem führenden Mitglied der Autoindustrie über das, was in der Presse stand, gesprochen. Ist das richtig?

SRS’IN DEMMER: Es geht jetzt darum, die Sachverhalte aufzuklären, um dann zu entscheiden, was zu tun ist. Die Bundesregierung wird das Verfahren der Kartellbehörden aufmerksam begleiten, aber die Kartellbehörden arbeiten aus gutem Grund unabhängig.

FRAGE MEYER-FÜNFFINGER: Ich habe eine Frage an das Bundesjustizministerium. VZBV-Chef Klaus Müller hat heute in einem Zeitungsinterview gesagt, er rechne wegen dieser jüngsten Entwicklungen mit einer Klagewelle. Wie schätzt das BMJV diese Äußerungen ein? Gehen Sie auch davon aus, dass es zu einer solchen Klagewelle kommen wird?

DR. KRÜGER: Da bitte ich um Verständnis. Das kann ich nicht bewerten und einschätzen.

FRAGE GRIMM: Frau Demmer, auch von mir zwei Fragen dazu. Steht die Bundeskanzlerin nach wie vor hinter dem steuerlichen Privileg für den Dieselkraftstoff?

Sieht sie durch den neuerlichen Skandal die Marke „made in Germany“ international gefährdet?

SRS’IN DEMMER: Was Ihre zweite Frage angeht, kann ich nur wiederholen: Die Autoindustrie in Deutschland ist eine wichtige. Jetzt geht es darum, den Sachverhalt aufzuklären.

Was Ihre erste Frage angeht, müsste ich die Antwort nachreichen.

FRAGE JUNG: Herr Kübler, hat das Bundesumweltministerium einen Kommentar, eine Einschätzung zu den neuesten Erkenntnissen, die am Wochenende im „SPIEGEL“ standen?

KÜBLER: Nein, haben wir nicht. Wir haben keinen Informationsvorsprung vor den anderen Häusern und schließen uns hier auch an.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wie bewerten Sie denn die Erkenntnisse, die im „SPIEGEL“ standen, wie die deutsche Autoindustrie versucht, Abgaswerte zu manipulieren?

KÜBLER: Das sind schwerwiegende Vorwürfe, die nun bewertet werden müssen.

FRAGE MULKE: Eine Frage an das BMWi, umgekehrt gefragt: Haben Sie denn bei Ihren Recherchen am Freitag irgendwelche Widersprüche zu dem gefunden, was am Wochenende im „SPIEGEL“ stand?

Herr Hille, wie kann es eigentlich sein, dass es im Kraftfahrt-Bundesamt, also auf der technischen Seite, den Experten entgangen ist, dass Tanks für Ad-Blue eingebaut wurden, die viel zu kurz sind, um die Abgasreinigung auf Dauer vollständig zu leisten?

ALEMANY: Wir sind jetzt natürlich nicht Zeile für Zeile einen „SPIEGEL“-Artikel durchgegangen, wie Sie sich vorstellen können. Wichtig für uns war zu wissen: Ist das Bundeskartellamt informiert? Gibt es eine Art von Information durch VW oder nicht? Wird reagiert – schon jetzt oder künftig? – Das waren die beiden Punkte, die uns sehr wichtig waren. Deswegen hat Staatssekretär Machnig ja auch sofort die Gespräche geführt.

Ergebnis war ja: Die EU-Wettbewerbsbehörde und auch das Bundeskartellamt haben Informationen. Die müssen sie ja mit uns nicht teilen. Das sind ja, wie gesagt, alles laufende Ermittlungen. Zuständig ist die EU-Behörde. Die prüft die derzeit vorliegenden Informationen.

HILLE: Sie kennen unser Verfahren ja schon zur Genüge. Wir verfahren so: Wenn es Vorwürfe gibt, die beispielsweise die Abgasreinigung betreffen, dann gehen wir dem nach, indem die Fahrzeuge vom Kraftfahrt-Bundesamt getestet werden, wie wir es in den letzten eineinhalb Jahren vielfach gemacht haben.

Zum Thema Abgasnachbehandlung insgesamt: In den europäischen Vorgaben sind Zielvorgaben formuliert, salopp gesagt für das, was an Emissionen hinten aus dem Auspuff rauskommt. Wie die Hersteller die erreichen im Rahmen des rechtlich Zulässigen, versteht sich natürlich , obliegt den Herstellern. Es handelt sich um eine sogenannte Wirkvorschrift. Entscheidend ist, was hinten rauskommt. Wie das im Rahmen des rechtlich Zulässigen erreicht wird, obliegt den Herstellern.

ZUSATZFRAGE MULKE: Zu kleine AdBlue-Tanks waren also kein Anlass für das KBA, da einmal nachzufragen?

HILLE: Wie die Vorgaben der europäischen Typgenehmigungsrichtlinie im Rahmen des rechtlich Zulässigen erreicht werden, obliegt den Herstellern. Es handelt sich bei der Typgenehmigungsvorschrift um eine sogenannte Wirkvorschrift.

ADEBAHR: Herr Jung, ich habe eine Nachreichung. Ich habe mich im Datum geirrt, was den Besuch bei Herrn Yücel angeht. Das war der 28. Juni.

FRAGE LEPIARZ: Frau Demmer, der polnische Präsident Duda hat vor zwei Stunden angekündigt, dass er sein Veto gegen zwei wichtige Justizgesetze einlegen werde, unter anderem gegen das Gesetz über das oberste Gericht. Beide Gesetzentwürfe wurden stark von der Bundesregierung bzw. von deutschen Politikern kritisiert. Haben Sie nach dieser Ankündigung jetzt eine Einschätzung? Ist das ein Schritt in die richtige Richtung?

SRS’IN DEMMER: Grundsätzlich habe ich den Entschluss des Staatspräsidenten von hier aus nicht zu kommentieren.

Zu der Haltung der Bundesregierung gegenüber der Justizreform in Polen haben wir hier schon mehrfach Stellung genommen. Da gibt es keinen neuen Stand. Die Bundesregierung verfolgt die Vorhaben zur Reform des Justizwesens unter Protest der polnischen Zivilgesellschaft mit großer Aufmerksamkeit. Nach unserem Verständnis sind der Grundsatz der Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz ganz entscheidende Merkmale eines funktionierenden Rechtsstaats. Ich erinnere auch daran, dass die Bundeskanzlerin am 7. Februar bei ihrem Besuch in Warschau und ähnlich am 23. April in Hannover zu diesem Thema gesagt hat: Aus der Zeit der Solidarność wissen wir, wie wichtig plurale Gesellschaften sind, wie wichtig eine unabhängige Justiz und Medien sind; denn das hat damals alles gefehlt.

Wir haben an dieser Stelle schon wiederholt betont, dass die Europäische Union eine Werte- und Rechtsgemeinschaft ist. Die Bundesregierung unterstützt daher nachdrücklich die Arbeit der Europäischen Kommission im sogenannten Rechtsstaatsmechanismus. Die Kommission will sich am Mittwoch anlässlich ihrer wöchentlichen Sitzung in Brüssel mit der Entwicklung in Polen beschäftigen. Dabei werden auch die in Rede stehenden Gesetze zum Landesjustizrat und zur Reform der allgemeinen Gerichtsbarkeit thematisiert werden. Das Votum kann dann eine Chance dafür sein, noch einmal in ein Gespräch zwischen der Kommission und Polen einzutreten.

ZUSATZFRAGE LEPIARZ: Die Bundeskanzlerin hat in der vergangenen Woche 45 Minuten mit Präsident Duda telefoniert. Könnten Sie sich vorstellen, dass dieses Gespräch einen Einfluss auf die heutige Entscheidung gehabt haben könnte?

SRS’IN DEMMER: Das ist Herr Seibert hier in der vergangenen Woche auch schon gefragt worden. Ich kann dem, was Herr Seibert gesagt hat, nichts hinzufügen. Das Gespräch war vertraulich, und dem, was bekannt ist, gibt es nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE LEPIARZ: Frau Dr. Krüger, möchten Sie etwas beisteuern? Ihr Minister hat gestern in klaren Worten vor der Isolierung Polens gewarnt, falls diese Gesetze in Kraft treten. Haben Sie vielleicht eine Einschätzung?

DR. KRÜGER: Da kann ich auf die Worte des Ministers von gestern verweisen; er hatte sich dazu sehr klar geäußert. Er hat vielleicht einmal kurz für alle gesagt: Die Unabhängigkeit der Justiz ist in Polen in Gefahr. Dem kann die EU nicht tatenlos zusehen. Recht und Gesetz bilden die Grundlage der EU. Es ist konsequent, dass die EU-Kommission konkrete Sanktionen prüft. Wer den Rechtsstaat so wenig achtet, nimmt in Kauf, dass er sich politisch isoliert. – Ich denke, die Worte stehen für sich.

FRAGE: Frau Dr. Krüger, sollten diese Reformen in Polen abgeschlossen werden, wie könnte sich das auf die rechtliche Zusammenarbeit zwischen Polen und Deutschland auswirken?

DR. KRÜGER: Wenn Sie den Rechtshilfeverkehr ansprechen, kann ich Ihnen sagen, dass das System der Rechtshilfe natürlich im Vertrauen darauf erfolgt, dass die beteiligten Länder nach dem gemeinsamen Verständnis der EU Rechtsstaaten sind. Es ist allerdings so, dass für die Bewilligung von Rechtshilfe, Vollstreckungshilfe und Auslieferungsersuchen eben die Länderbehörden zuständig sind, für die ich ja nicht sprechen kann.

FRAGE REICHE: Ich habe eine Frage an das Außenamt. Wie wird es im Fall der im Irak festgesetzten 16-Jährigen aus Sachsen weitergehen? Um wie viele Mädchen aus Deutschland handelt es sich denn überhaupt, die im Irak festgesetzt wurden?

ADEBAHR: Ich kann inzwischen bestätigen, dass sich zwei deutsche Staatsangehörige unter den in Mossul inhaftierten Frauen befinden. Unsere Botschaft in Bagdad hat zwei der Frauen am 20. Juli besuchen können. Dort hat sich eben die deutsche Staatsangehörigkeit bestätigt.

Zwei weitere Frauen, die dort in Haft sind, werden erst heute durch uns besucht. Nach diesem Besuch könnten wir bestätigen, ob es sich um deutsche Staatsangehörige handelt oder eben nicht. Wir bestätigen das sozusagen erst nach Inaugenscheinnahme, wenn wir den Besuch haben durchführen können.

Ich kann auch bestätigen: Wir sind ja normalerweise sehr zurückhaltend, was persönliche Daten anbelangt, aber nach den Medienberichterstattungen, die es gibt, kann ich Ihnen auch bestätigen, dass eine der dort in Haft befindlichen Frauen Linda Wenzel ist, über die in der Presse sehr breit berichtet wurde. Zu den Identitäten der anderen Frauen kann ich Ihnen aus verständlichen Gründen keine Angaben machen und auch keine weiteren Einzelheiten zur Persönlichkeit dieser Damen nennen.

Für das Auswärtige Amt endet die Zuständigkeit in der konsularischen Betreuung dieser dort in Haft befindlichen Personen. Darüber, wie es weitergeht, kann ich für das Auswärtige Amt von dieser Stelle aus keine Angaben machen.

FRAGE HELLER: Die Frage ist, wie es weitergeht. Vielleicht kann das Justizministerium weiterhelfen. Steht denn ein Auslieferungsersuchen auf dem Tableau? Gibt es den Wunsch der deutschen Justizbehörden, jetzt zumindest diesen bestätigten Fall des 16-jährigen Mädels (der Staatsanwaltschaft) Dresden und möglicherweise auch den zweiten Fall der Beurteilung der deutschen Justiz zuzuführen, oder müssen diese Inhaftierten damit rechnen, dass ihr Fall quasi im Irak verhandelt wird?

DR. KRÜGER: Ich glaube, jetzt muss man erst einmal unterscheiden. Zuerst einmal handelt es sich hierbei ganz grundsätzlich um einen Einzelfall. Sie wissen, dass wir über ganz konkrete Einzelfälle weder sprechen können noch dürfen. In diesem Fall kann zumindest ich für das Justizministerium nicht darüber sprechen, schon mangels eigener Erkenntnisse.

Ich kann Ihnen ganz grundsätzlich zum Auslieferungsverkehr mit dem Irak sagen, dass es so ist, dass es kein Auslieferungsabkommen gibt. Das heißt, eine etwaige Auslieferung würde nicht auf vertraglicher Basis stattfinden. Ich kann Ihnen zu dem Fall ganz allgemein sagen, dass Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit dem Irak geprüft werden.

Zu den Ermittlungsverfahren, die Sie Sie hatten gerade schon die Staatsanwaltschaft Dresden erwähnt angesprochen haben: Ich bitte Sie, diese Frage dann auch wirklich an diese Ermittlungsbehörde zu richten.

Allgemein ergänzen möchte ich noch, dass der Generalbundesanwalt eben ein Ermittlungsverfahren einleiten würde, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorlägen, die in die Verfolgungszuständigkeit des GBA fallen würde, zum Beispiel eine konkrete Mitgliedschaft in oder die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Hinsichtlich dieser Frage einer möglichen Prüfung durch den GBA bitte ich Sie auch, sich an die Pressestelle des GBA zu wenden.

FRAGE JUNG: Frau Adebahr, der „Cumhuriyet“-Prozess in der Türkei beginnt heute. Wen hat die Bundesregierung dorthin entsandt? Wer beobachtet für Sie?

ADEBAHR: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Generalkonsulats werden den Prozess beobachten. Ich kann Ihnen nicht genau sagen, wer von den Kolleginnen und Kollegen dort sein wird, aber wir sind dabei und beobachten den Prozess.

ZUSATZFRAGE JUNG: In der Vergangenheit war Herr Erdmann ja auch einmal bei Prozessen anwesend. In diesem Fall nicht?

ADEBAHR: Das kann ich Ihnen im Moment nicht bestätigen. Ich müsste noch einmal genau nachfragen. Im Moment ist mir bekannt, dass das Generalkonsulat das übernimmt.

ZUSATZ JUNG: Falls sich daran etwas ändert, sagen Sie Bescheid.

ADEBAHR: Dann sage ich Bescheid.

FRAGE: Frau Demmer, fordert die Bundesregierung eine Erweiterung der EU-Sanktionen gegen Russland im Zusammenhang mit der Lieferung von Gasturbinen von Siemens auf die Halbinsel Krim?

SRS’IN DEMMER: Vielleicht kann noch jemand anders eine Frage stellen; ich brauche jetzt eine Weile.

FRAGE SCHULTE: Ich habe zwei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Frau Demmer, der SPD-Kanzlerkandidat hat am Wochenende sehr eindringlich die Situation in Italien beschrieben. Die Lage sei hochbrisant. Es drohe auch in Deutschland eine Rückkehr der Flüchtlingskrise, also einer Situation wie 2015. Wie bewertet die Bundesregierung die Lage in Italien? Droht tatsächlich eine Rückkehr der Flüchtlingskrise in dem bekannten Ausmaß?

Dazu habe ich bitte noch eine Frage an das Auswärtige Amt: Was tut Deutschland im Moment, um Italien zu helfen, jenseits des Versuchs, eine europaweite Verteilung der Flüchtlinge hinzubekommen, hinsichtlich der es ja immer stockt? Ich habe zuletzt gelesen, Staatsminister Roth habe ich glaube, Anfang Juli gesagt, dass das Kontingent der Leute, die man Italien abnehme, auf 750 Leute aufgestockt wurde. Ist das noch der Status quo? Gibt es darüber hinaus Überlegungen, Italien ein bisschen zu entlasten?

SRS’IN DEMMER: Ganz klar erst einmal zur Flüchtlingssituation in Italien: Besonders belastete Mitgliedstaaten dürfen natürlich nicht alleingelassen werden. Dabei müssen Verantwortung und Solidarität aller Mitgliedstaaten Hand in Hand gehen. Die Bundesregierung setzt sich nachdrücklich dafür ein, zu krisenfesten und fairen gemeinsamen Lösungen in der EU-Flüchtlingspolitik zu kommen. Die EU-Kommission steht dazu auch im Gespräch mit Italien und überlegt, wie man Italien zusätzlich unterstützen kann, wie der Migrationsdruck entlang der sogenannten zentralen Mittelmeerroute gesenkt und wie Solidarität verstärkt werden kann. Die Kommission hat dazu auch bereits einen Aktionsplan veröffentlicht, den es nun gemeinsam umzusetzen gilt.

Natürlich ist die Frage der Flüchtlingsströme nicht gelöst. Flucht und Vertreibung bleiben ein ernstes Thema. Hierbei geht es um Schicksale. Wir wissen, wie viele Menschen ihr Leben auf der Flucht aufs Spiel setzen. Worum es uns geht, ist, legale Wege zu finden und gleichzeitig die Fluchtursachen zu bekämpfen. Deshalb befassen wir uns mit der Bekämpfung der Ursachen von Flucht und Migration. Deshalb sind Migrationspartnerschaften mit Niger und anderen Ländern in Afrika so wichtig. Deshalb setzen wir uns gemeinsam dafür ein, die Situation in Libyen politisch zu stabilisieren. Deshalb wollen wir mit den Herkunftsländern darüber sprechen, wie wir die wirtschaftlichen Perspektiven dort verbessern können. Aber bei der Bewältigung der Aufgabe handelt es sich um einen Prozess, und an diesem Prozess arbeiten wir.

ADEBAHR: Ich kann gerne ergänzen, dass im Aktionsplan der EU-Kommission, den diese am 4. Juli vorgelegt hat er ist es auch wert, vielleicht noch einmal hineinzuschauen und zu sehen, was darin an Maßnahmen vorgeschlagen wird , auch umfassende Vorschläge für Unterstützungsmaßnahmen für Italien enthalten sind. Diesen unterstützen wir, und wir befinden uns derzeit in Beratungen darüber, was wir dazu konkret auf den Tisch legen können und was wir unterstützen können. Für uns hat die Unterstützung dieses Aktionsplans Priorität.

Deutschland hat in den vergangenen Wochen auch schon konkrete andere Schritte unternommen. Unter anderem haben wir unsere Unterstützung für die Transitländer über das UNHCR und die IOM, die International Organization for Migration, zusätzlich um 1 Million Euro aufgestockt. Wir zeigen uns auch im bilateralen Rahmen solidarisch. Die Zahl, die ich Ihnen im Moment nennen kann, ist die, dass im Moment 40 Prozent aller Umsiedlungen aus Italien nach Deutschland gehen. Eine konkrete Zahl müsste ich dann noch einmal nachreichen. Das ist eine weitere Sache, die wir tun.

Hinsichtlich der Reform eines gemeinsamen europäischen Asylsystems gibt es Gespräche basierend auf den Kommissionsvorschlägen, die ich erwähnt habe mit der maltesischen Ratspräsidentschaft. Wir setzen uns auch in diesem Rahmen für ein effektives und kompromissfähiges System ein, das die Solidarität aller EU-Mitgliedstaaten und die Nachhaltigkeit des Systems sicherstellt.

Generell könnte hinsichtlich der Unterstützung für Afrika und die Transitländer ansonsten, denke ich, auch noch das BMZ etwas ausführen. Deutschland ist zum Beispiel über den Emergency Trust Fund for Africa der EU, ETF, sehr engagiert. Das Auswärtige Amt beteiligt sich für einen Zeitraum von drei Jahren mit inzwischen 48 Millionen Euro an einem regionalen Migrationsmanagementvorhaben der International Organization for Migration im Rahmen dieses Programms. Weitere Partner im Rahmen dieses konkreten Projekts sind Italien und die EU-Kommission. Allein im Jahr 2017 haben wir unsere Mittel aufgestockt und stellen dafür 20 Millionen Euro zur Verfügung.

Das sind einige der Beispiele dafür, wie wir diese Gesamtthematik und auch unsere Hilfe für Italien im Moment unterlegen.

KNÖDLER: Ich kann das gerne noch einmal ergänzen. Wie Sie wissen, hat das Entwicklungsministerium in dieser Legislaturperiode auch eine Sonderinitiative ins Leben gerufen und Flucht und Entwicklung in den Mittelpunkt seiner Anstrengungen gestellt – in den Krisenregionen im Nahen Osten, aber eben gerade auch in Afrika. Allein im letzten Jahr haben wir dafür mehr als 3 Milliarden Euro investiert.

Es geht eben konkret darum, den Menschen vor Ort zu helfen und dabei auch die aufnehmenden Länder und Gemeinden zu unterstützen. Ich will Ihnen nur einmal ein Beispiel nennen, den Südsudan. Die meisten Flüchtlinge sind eben nicht in Europa, sondern in Uganda. Auch dort sind die aufnehmenden Länder und konkret auch die Gemeinden und die Menschen vor Ort eben an der Belastungsgrenze. Es fehlen die Kapazitäten, die Infrastruktur, die medizinische Versorgung und eben auch die Schulen. Dafür haben wir, um ein weiteres Beispiel zu nennen, eine Beschäftigungsinitiative ins Leben gerufen, Cash for Work, im Rahmen derer wir konkret Menschen unterstützen und Jobs schaffen, damit Flüchtlinge selbst, aber auch aufnehmende Gemeinden Infrastruktur, Schulen und Gesundheitsstationen bauen können. Aber damit finanzieren wir eben auch Lehrer. Allein im Nahen Osten sind es zwischenzeitlich mehr als 17 000 geworden, sodass Hunderttausende Flüchtlingskinder aus Syrien und dem Nordirak in die Schule gehen können und eben keine verlorene Generation werden.

Das alles zeigt das waren jetzt nur einige Beispiele , dass das Thema „Flucht und Entwicklung“ eines ist, das die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode in den Mittelpunkt gestellt hat und hinsichtlich dessen sie ihre Anstrengungen, in den Herkunftsländern Perspektiven zu schaffen, massiv verstärkt hat.

ZUSATZFRAGE SCHULTE: An das Auswärtige Amt: Der Außenminister pflegt sich ja durchaus manchmal mit dem SPD-Kanzlerkandidaten abzustimmen. Ich wollte Sie noch einmal um eine Bewertung bitten: Ist es aus Sicht von Herrn Gabriel so, dass tatsächlich eine Wiederholung von 2015 droht, weil die Lage in Italien so brisant sei?

ADEBAHR: Ich habe mit dem Außenminister über diese Frage nicht gesprochen. Ich kann Ihnen gerne sagen, dass der Außenminister die Lage in Italien mit Besorgnis betrachtet und auch darauf hinarbeiten möchte dazu finden Sie auch verschiedentliche Interviewäußerungen des Außenministers in diese Richtung , dass man Italien unterstützend unter die Arme greift und den EU-Aktionsplan, den ich Ihnen dargestellt habe, eben unterstützt.

DR. PLATE: Ich habe, wenn ich darf, auch noch ein paar Punkte zu sagen, weil viele der Punkte, die hier angesprochen wurden auch von Ihnen in Ihrer Frage , ja in die Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums fallen. Ich möchte deswegen zunächst sagen, dass wir es begrüßen, dass auch Herr Schulz jetzt plötzlich dieses Thema entdeckt hat und Dinge anmahnt, die schon seit vielen Monaten Gegenstand ganz konkreter intensiver Regierungsarbeit sind. Sie wissen ja vielleicht, dass es einen ganz eigenen informellen JI-Rat, also einen Rat der Justiz- und Innenminister, zu den Themen „Migration über das Mittelmeer“ und „Unterstützung Italiens“ gegeben hat. Die Ergebnisse, glaube ich, brauche ich nicht alle zu referieren.

Ich will aber auch daran erinnern, dass sich ja gerade Deutschland und Italien Seite an Seite sehr intensiv für die Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems einsetzen, die Frau Adebahr schon erwähnt hat. Von den Initiativen, die insbesondere Deutschland und Italien im Innenministerbereich bilateral ergriffen haben, will ich nur noch einmal an den gemeinsamen Namensartikel der beiden Innenminister sowie an die Initiative gegenüber der EU-Kommission erinnern, eine Fact-Finding Mission in den Süden Libyens zu entsenden, was bei der EU-Kommission auf Zustimmung gestoßen ist.

Ich will an dieser Stelle auch noch einmal sagen: Von den bisher 7615 mir bekannten Personen das sprachen Sie konkret an , bei denen eine solche Relocation aus Italien stattgefunden hat, sind das ist jedenfalls der aktuellste Stand, der mir vorliegt – 3026 Personen nach Deutschland „relocated“ worden, wenn ich das so Neudeutsch sagen darf. Damit liegt Deutschland ganz deutlich an der Spitze der Mitgliedstaaten, was die Übernahmen angeht.

Dass diese Zahlen nicht noch höher sind, hat mit vielen verschiedenen Dingen zu tun. Zunächst hat es zwar inzwischen vor längerer Zeit eine gewisse Dynamik aufgenommen. Es hat aber eine Weile gedauert, bis es so richtig losging. Es ist aber auch so, dass es für die Aufnahme derer, die monatlich kommen können, natürlich erforderlich ist, dass entsprechend hohe Zahlen von sozusagen Kandidatinnen und Kandidaten für eine solche Relocation-Aufnahme dem aufnahmewilligen Land benannt werden. Es ist nicht ganz leicht, dabei den Rahmen, den Sie genannt haben bis zu 750 pro Monat , auch tatsächlich in jedem Monat auszuschöpfen. Das liegt aber auch an Schwierigkeiten, geeignete Personen zu benennen. Das will ich gar nicht kritisieren, aber das ist so. Es gibt in den Relocation-Beschlüssen bestimmte Voraussetzungen, die benannt worden sind und die dann, weil das eben der Rechtsakt ist, dessen Umsetzung hier ansteht, eben auch erfüllt werden müssen. Nichtsdestoweniger steht Deutschland dabei an der Spitze.

Zuletzt vielleicht noch ein kurzes Wort zu der Frage, ob sich so etwas möglicherweise wiederholt oder nicht: Die Bundesregierung, namentlich der Bundesinnenminister, hat immer wieder gesagt, dass das Thema Flucht nicht erledigt ist. Ich denke, das ist, ehrlich gesagt, angesichts der vielen Krisenherde in der Welt auch nicht weiter verwunderlich. Italien ist im Moment jedenfalls von den europäischen Ländern sicherlich ein sehr prominentes Beispiel, das uns Sorgen bereitet.

Nicht zuletzt aus diesem Grunde hat Deutschland auch selbst viele Vorkehrungen gesetzlicher, aber auch untergesetzlicher Art getroffen vieles ist von den Kolleginnen schon genannt worden , damit sich so etwas in Deutschland nicht wiederholt, soweit man es im Griff behalten kann. Aber wir müssen weiter daran arbeiten. Ich will nicht alles einzeln wiederholen, was, wie bereits gesagt worden ist, bereits längst geschieht.

Ein letzter Satz aber doch trotzdem zur Relativierung zu den Zugangszahlen, weil ich sehr häufig lese, 2015 wiederhole sich jetzt nur in Italien: Wir haben es in Italien mit Zugangszahlen die allerletzten liegen mir nicht vor von etwas über 90 000 im ersten Halbjahr zu tun. Ich will zum einen daran erinnern, dass diese Zahlen in der Größenordnung liegen, die Deutschland jetzt im ersten Halbjahr 2017 auch gehabt hat. Zum anderen will ich auch daran erinnern, dass die Zahlen derer, die jetzt in Italien in etwa einem halben Jahr angelandet sind, 2015 in Deutschland zeitweise in etwa einer Woche oder mehr erreicht wurden. Das muss man zur Einordnung schon auch sehen, wenn man die Zahlen und die Situation in Italien sieht, die sich zugegebenermaßen zuspitzt und der wir uns deswegen widmen müssen, was wir auch tun.

SRS’IN DEMMER: Vielleicht abschließend noch von mir: Sie haben jetzt gesehen, die gesamte Bundesregierung arbeitet intensiv daran, dass sich 2015 so nicht wiederholt. Aber das Thema ist komplex und nicht über Nacht erledigt. So sind alle guten Ideen immer herzlich willkommen.

FRAGE: Ich will jetzt nicht noch einmal auf die Äußerung von Herrn Schulz eingehen, sondern auf die Mission Sophia, die nächsten Montag, Ende Juli, offiziell zu Ende geht und verlängert werden muss. Wie ist dabei der Stand? Welche Angebote macht Deutschland im Rahmen dieser Mission? Frau Merkel hatte ja vor Kurzem die Pressekonferenz mit dem französischen Präsidenten und dem spanischen Ministerpräsidenten.

Eine ganz technische Frage: Wie läuft die Zustimmung für die Verlängerung dieser Mission? Welches Haus gibt die Zustimmung, das Auswärtige Amt, das BMI oder das Kanzleramt? Welcher Vertreter sitzt dann da und gibt die Zustimmung? Das ist eine rein technische Frage.

SRS’IN DEMMER: Vielleicht antworte ich zunächst ganz allgemein, bevor das AA die Details erläutert. Die Verlängerung der Mission wird weiter in den Gremien beraten und diskutiert. Deutschland ist dabei ganz solidarisch und hat die Verlängerung des Mandats für die Beteiligung der deutschen Soldaten bereits am 29. Juni beschlossen. Die EU-Außenbeauftragte Mogherini zeigt sich aber zuversichtlich, dass bis zum Auslaufen des Mandats Einigkeit mit Italien hergestellt werden kann und der Einsatz wie geplant bis zum 31. Dezember verlängert werden kann.

ADEBAHR: Ich schulde noch eine Antwort zur technischen Abwicklung. Ich könnte mir vorstellen das müsste ich aber verifizieren , dass es ein Verschweigeverfahren ist. Das heißt, wenn aus Berlin über die ständige Vertretung kein Veto kommt, wird die Mission in diesem Fall verlängert. Wenn das nicht so ist, melde ich mich noch einmal.

FRAGE HELLER: Ich habe eine Frage zu einem kleinen Nebenaspekt der Fluchtroute Mittelmeer. Der französische Staatspräsident führt heute oder morgen Gespräche mit der libyschen Regierung, mit dem libyschen Ministerpräsidenten. Wird so etwas gerade in der engen Verbindung von Deutschland und Frankreich miteinander abgesprochen? Ist man auch dazu miteinander im Benehmen bzw. transportiert Herr Macron möglicherweise auch Initiativen oder Positionen der Bundesregierung mit, oder ist das völlig der nationalen Souveränität überlassen?

SRS’IN DEMMER: Ich kann Ihnen dazu von hier aus en détail nichts sagen, sondern nur noch einmal wiederholen, was ich eben schon gesagt habe, dass es natürlich im Interesse Deutschlands und in unser aller Interesse ist, dass die Situation in Libyen politisch stabilisiert wird. Alles, was dazu beiträgt, ist willkommen.

Noch einmal zum Thema der Lieferung von Gasturbinen: Dabei handelt es sich natürlich um einen Vorgang, den die Bundesregierung mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Eine vertragswidrige Verbringung der Turbinen auf die Krim entgegen hochrangiger Zusicherungen ist ein bemerkenswerter Vorgang. Welche Konsequenzen dieser gänzlich inakzeptable Vorgang hat, wird derzeit aber noch beraten.

Grundsätzlich sind unternehmerische Entscheidungen privatwirtschaftliche Vorgänge und deshalb von der Bundesregierung gar nicht zu bewerten. Gleichzeitig gilt das EU-Sanktionsregime. Es ist Aufgabe der Unternehmen, zu prüfen, ob ein unternehmerisches Handeln unter ein Sanktionsregime fällt.

FRAGE: Sie sprachen von hochrangigen Garantien. Hat die Bundesregierung in diesem Fall solche Garantien bekommen?

SRS’IN DEMMER: Habe ich von Garantien gesprochen? Ich habe nicht von Garantien gesprochen.

ZUSATZFRAGE: Dennoch die Frage: Hat die Bundesregierung von der russischen Seite, von der russischen Regierung bzw. vom Kreml, Garantien bekommen, dass diese Gasturbinen nicht auf die Krim geliefert werden?

SRS’IN DEMMER: Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche von Mitgliedern der Bundesregierung mit Vertretern ausländischer Regierungen machen wir ja selten Angaben, auch um die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik nicht zu gefährden. Gleichwohl kann ich sagen, dass die Bundesregierung wiederholt gegenüber der russischen Regierung und der Firma Siemens ihre Erwartungen unterstrichen hat, dass die Verträge wortgenau eingehalten werden.

FRAGE JUNG: Frau Adebahr, Thema Tempelberg: Was hat die Bundesregierung zu der Krise zwischen Israelis und Palästinensern zu sagen? Die palästinensische Seite hat die offiziellen Kontakte eingefroren, die Sicherheitszusammenarbeit eingestellt.

ADEBAHR: Wir haben uns bereits am Wochenende in einer Sprechererklärung dazu geäußert, die Sie sicherlich gesehen haben. Wir haben uns besorgt über die Lage gezeigt. Der Bundesaußenminister hat am Wochenende mit seinem jordanischen Kollegen Ayman Safadi gesprochen. Die Jordanier sind, wie Sie wissen, mit der Behörde Waqf das zuständige Land, um die Sicherheit, den Zugang und die verwaltungsrechtliche Kontrolle des Areals des Tempelberges zu gewährleisten. Dort sind wir in intensivem Kontakt.

Zur Frage, ob die Sicherheitszusammenarbeit zwischen den Palästinensern und den Israelis ausgesetzt worden ist wenn das der Fall wäre, dann wäre das das erste Mal seit ungefähr einem Dutzend Jahren , haben wir keine letztlich verlässlichen Hinweise, dass das so ist. Wenn Sie sich die öffentlichen Äußerungen von Herrn Abbas anschauen, dann sehen Sie, dass er sich konkret dazu nicht geäußert hat. Insofern würden wir im Moment noch nicht sagen, dass diese Sicherheitszusammenarbeit Das wäre ein gravierender Schnitt und würde die Lage eskalieren und noch besorgniserregender machen, als sie ohnehin schon ist. Aber wir können das nicht mit letzter Sicherheit bestätigen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Eine kurze Frage: Finden Sie denn die Sicherheitsmaßnahme der Israelis auf dem Tempelberg, also die Metalldetektoren, die Überwachungskameras, gerechtfertigt, angemessen oder sogar notwendig?

Sie sagten gerade, Sie hätten mit der jordanischen Seite Kontakt. Auch mit der israelischen und der palästinensischen Seite?

ADEBAHR: Die Entscheidung über die Sicherungsmaßnahmen auf dem Tempelberg muss vor Ort und in enger Absprache zwischen den Palästinensern und den Israelis sowie der kontrollierenden Behörde getroffen werden. Dafür setzen wir uns ein. Diese Abstimmung muss dort getroffen werden, um dazu zu führen, dass es einen geordneten, friedlichen Zugang auf den Tempelberg gibt und dass vor allen Dingen die Lage nicht weiter eskaliert.

ZUSATZ JUNG: Ich hatte noch gefragt, ob Sie auch Kontakt zur israelischen und palästinensischen Seite haben.

ADEBAHR: Ich denke, unsere Botschaft und unser Verbindungsbüro in Ramallah sind in ständigem Kontakt mit beiden Seiten.

FRAGE HELLER: Zugespitzt gefragt: Wen sieht die Bundesregierung in der Verantwortung für die jetzt eskalierende Lage am Tempelberg? Gibt es für die Bundesregierung eine Seite, die dafür die Hauptverantwortung trägt?

ADEBAHR: Die Bundesregierung sieht in diesem Zusammenhang die dringende Notwendigkeit, alle Beteiligten und alle Seiten zu Ruhe und Deeskalation aufzurufen, damit das ist in diesem Moment das Wichtigste es keine weiteren Todesopfer und Verletzten gibt und die Lage nicht eskaliert.

SRS’IN DEMMER: Ich habe noch eine kurze Nachlieferung zu dem Steuerprivileg für Dieselkraftstoff. Ich kann Ihnen von hier aus keine Planungen zu Veränderungen steuerlicherseits mitteilen.

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