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Bundesregierung für Desinteressierte: Komplette BPK vom 18. Oktober 2017

Temporär ausgesetzt ► BPK vom 18. Oktober 2017

Themen: Ermordung einer maltesischen Journalistin, Kabinettssitzung (Fortsetzung von sieben Einsätzen bewaffneter deutscher Streitkräfte, deutsche Beteiligung an der Beratenden Mission der Europäischen Union zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors im Irak sowie der Mission der Vereinten Nationen zur Unterstützung der Justiz in Haiti, Eckpunkte zur Teilnahme der Bundesrepublik Deutschland an einer Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit), vakante Vorstandspositionen bei der Deutschen Bahn, Festnahme eines deutschen Staatsbürgers in der Ukraine, Verlängerung des Gesetzes über den Spezialstatus der okkupierten Gebiete von Donezk und Lugansk, Besuch des griechischen Ministerpräsidenten in den USA, Wahl in Österreich, Vorstandsgehälter bei Air Berlin, Wahl in Niedersachsen, Brexit, Konflikt zwischen Spanien und Katalonien, Medienberichte über die Befreiung der Stadt Rakka vom IS

 

Ohne naive Fragen heute.

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 18. Oktober 2017:

STS SEIBERT: Vor den Kabinettsthemen möchte ich ein anderes Thema ansprechen. Es ist leider sehr ernst und traurig.

Die Bundeskanzlerin und die gesamte Bundesregierung sind über die Ermordung der maltesischen Journalistin Daphne Caruana Galizia entsetzt. Dass Journalisten, gerade auch investigative Journalisten, frei und ohne Bedrohung für Leib und Leben ihrer Arbeit nachgehen können, ist eine Voraussetzung dafür, dass der Rechtsstaat und die Demokratie funktionieren können, und das darf unter keinen Umständen in Frage gestellt werden. Es wird deswegen eminent wichtig sein, dass dieses verabscheuungswürdigen Verbrechens vollständig und möglichst rasch aufgeklärt wird.

Unsere tiefe Anteilnahme gilt dem Ehemann und den drei Söhnen der Ermordeten.

Nun zu den Kabinettsthemen:

Das erste Thema waren die Bundeswehrmandate. Die Bundesregierung hat die Fortsetzung von insgesamt sieben Einsätzen bewaffneter deutscher Streitkräfte beschlossen. Das sind Mandate, die zum Ende dieses Jahres bzw. zu Anfang des kommenden Jahres auslaufen und deswegen für jeweils drei Monate verlängert werden sollen. Das ist eine zunächst technische Verlängerung. Sie soll gewährleisten, dass einer neuen Bundesregierung und dem neuen Deutschen Bundestag ausreichend Zeit gegeben wird, sich inhaltlich mit diesen Mandaten zu befassen.

Bis zum 31. März 2018 sollen also folgende fünf Einsätze verlängert werden: der Einsatz in Darfur, die gemeinsam mit der Afrikanischen Union und den Vereinten Nationen dort durchgeführte Friedensmission zum Schutz der Zivilbevölkerung und zur Vermittlung im innersudanesischen Friedensprozess, der Einsatz im Südsudan, also die von der UN geführte Friedensmission UNMISS zum Schutz der südsudanesischen Zivilbevölkerung, die NATO-Mission Resolute Support in Afghanistan für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte sowie die NATO-geführte Maritime Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer und der Einsatz zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS, COUNTER-DAESH. Das sind also fünf, die bis zum 31. März 2018 verlängert werden sollen.

Weitere zwei Einsätze werden bis zum 30. April 2018 verlängert. Dabei handelt es sich zum einen um die Mission in Mali, die sogenannte Multidimensionale Integrierte Stabilisierungsmission der UN in Mali, MINUSMA, um den malischen Friedensprozess zu unterstützen. Zum anderen ist es die Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der Irakischen Streitkräfte. Sie wird ebenfalls bis zum 30. April verlängert.

Diese Entsendung steht unter dem Vorbehalt der konstitutiven Zustimmung des neuen Deutschen Bundestages.

Die vorgesehenen deutschen Kräfte können eingesetzt werden, solange die völkerrechtlichen Voraussetzungen und die Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegen, aber längstens, wie ich gesagt habe, in den ersten Fällen bis zum 31. März und in den anderen bis zum 30. April.

Wichtig ist Folgendes: Der jeweilige Einsatzauftrag, das Einsatzgebiet, die rechtlichen Grundlagen dieser Einsätze, die Höchstzahl der einzusetzenden Soldaten und Soldatinnen und die Fähigkeiten der einzusetzenden Streitkräfte, das alles bleibt gegenüber den noch geltenden Mandatsbeschlüssen der Bundesregierung unverändert. So viel zu diesem Thema.

Es geht aber noch weiter, und zwar mit dem Irak. Sie wissen vielleicht, dass am 16. Oktober dieses Jahres, also vor Kurzem, der Rat der Europäischen Union eine Mission beschlossen hat, die Beratende Mission der Europäischen Union zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors im Irak, EUAM Iraq. Die Bundesregierung hat beschlossen, sich mit bis zu 15 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Bundes sowie der Länder an dieser beratenden Mission zu beteiligen. Damit verstärken wir unser schon jetzt sehr breit angelegtes Engagement im Irak. Schon seit 2014 hat sich Deutschland mit über einer Milliarde Euro im Irak engagiert, und zwar in Form von humanitärer Hilfe, Stabilisierungsmaßnahmen und langfristiger Entwicklungszusammenarbeit durch Wiederaufbau und Beratung bei politischen und wirtschaftlichen Reformen und bei militärischer Ausbildung.

Der Irak befindet sich auch nach der Befreiung Mosuls im Juli dieses Jahres in einer instabilen Lage. In Jahren der Gewalt haben zahllose Iraker ihr Leben verloren oder wurden Opfer von Flucht und Vertreibung. So kommt es, dass der Irak bis heute zu den Hauptherkunftsländern von Menschen zählt, die in Deutschland Schutz suchen. 2015 haben rund 31 000 Menschen aus dem Irak Asylanträge hier in Deutschland gestellt. 2016 waren es rund 97 000. Der Irak ist schwer gezeichnet von der Gewalt der letzten Jahre, ganz besonders natürlich auch von der Terrorherrschaft des sogenannten „Islamischen Staates“. Auch wenn dieser nun immer weiter zurückgedrängt wird, so besteht doch die Gefahr, dass politische, konfessionelle oder regionale Spannungen und Rivalitäten wieder aufbrechen. Auch das am 25. September unilateral durchgeführte Unabhängigkeitsreferendum der Kurdischen Regionalregierung hat diese innerirakischen Spannungen signifikant erhöht. Wir alle verfolgen ja die aktuellen Nachrichten.

Eine Stabilisierung des Landes, die in unserem großen Interesse ist, hängt unmittelbar davon ab, ob es der irakischen Regierung gelingt, an den strukturellen Ursachen anzusetzen. Das heißt, gut funktionierende und nach rechtsstaatlichen Prinzipien arbeitende zivile irakische Sicherheitsbehörden werden gebraucht, die das Vertrauen der Zivilbevölkerung haben und die Menschenrechte achten und schützen. In diesem Zusammenhang ist besonders die zivile Kontrolle der Sicherheitsbehörden entscheidend.

Da setzt die zivile EU-Mission EUAM Iraq an. Sie soll bei der Ausarbeitung einer Antiterrorismusstrategie beraten. Sie soll das Innenministerium bei seinen institutionellen Reformen unterstützen. Sie soll die Ausarbeitung einer Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität unterstützen. Der Missionsleiter ist im Übrigen ein Deutscher, der deutsche Bundespolizist Dr. Markus Ritter. Er und die zivilen Experten des Auswärtigen Amtes sowie künftig auch bis zu 15 Beamtinnen und Beamte der Polizeien des Bundes und der Länder werden helfen. Sie leisten damit davon sind wir überzeugt einen dringend benötigten Beitrag zur Stärkung rechtsstaatlicher Strukturen und zur Bekämpfung organisierter Kriminalität.

Ein Letztes noch: Das Einsatzgebiet dieser Mission ist der gesamte Irak. Zunächst jedoch werden die Beamtinnen und Beamten hauptsächlich in Bagdad arbeiten.

Wir kommen nach Haiti. In Haiti hat es über Jahre die sogenannte UN-Mission MINUSTAH gegeben, die nun das ist ein Erfolg nach dem friedlichen Abschluss des Wahlprozesses und der Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung beendet werden konnte und der nun eine Nachfolgemission folgt, die Mission der Vereinten Nationen zur Unterstützung der Justiz in Haiti. Auch in diesem Falle hat die Bundesregierung beschlossen, dass sich Deutschland beteiligen wird, und zwar mit bis zu 20 Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen des Bundes und der Länder. Diese neue und im Vergleich zur Vorgängermission reduzierte Mission hat die Aufgabe, Haiti beim Aufbau seiner rechtsstaatlichen Institutionen zu unterstützen, weiterhin die Haitianische Nationalpolizei zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass die Menschenrechtslage dort beobachtet wird und dass über sie berichtet wird. Dies alles geht auf Beschlüsse des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen aus dem April zurück.

Wir sind immer noch nicht ganz fertig, es war ein fleißiges Kabinett.

Deutschland hat ein erhebliches Interesse an der Stärkung und Weiterentwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union. Mit diesem Ziel im Blick hat die Bundesregierung heute die vom Außenminister und von der Verteidigungsministerin vorgelegten Eckpunkte zur Teilnahme der Bundesrepublik Deutschland an der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit beschlossen. Diese Ständige Strukturierte Zusammenarbeit manche werden auch den auf europäischer Ebene inzwischen üblichen englischen Begriff „Permanent Structured Cooperation“, PESCO, gehört haben bietet einer Gruppe von Staaten die Möglichkeit, bei der Entwicklung und Bereitstellung von Fähigkeiten für militärische Missionen und Operationen im europäischen Rahmen gemeinsam voranzugehen.

Das ist die Aktivierung eines Instruments, das im Vertrag über die Europäische Union bereits angelegt ist und nun, wie gesagt, ins Leben gerufen wird. Alle teilnehmenden Mitgliedstaaten gehen dabei Verpflichtungen ein. Im Wesentlichen sind folgende fünf Punkte zu nennen: Es geht um Verteidigungsausgaben, es geht um Kooperation bei der Entwicklung von Fähigkeiten, es geht um die Verbesserung der Fähigkeit, multilaterale Verbände zu verlegen, es geht um das Schließen von Fähigkeitslücken, und es geht um die Nutzung der Europäischen Verteidigungsagentur für große Beschaffungsvorhaben.

Deutschland hat gemeinsam mit Frankreich, Italien und Spanien und unterstützt von vielen anderen Mitgliedstaaten vor dem Hintergrund der europäischen sicherheitspolitischen Entwicklungen der letzten Jahre stark auf diesen Schritt hingearbeitet. Unser Ziel ist dabei auch mehr Sicherheit für die Bürger. Dazu braucht die Europäische Union eigenständige Krisenmanagementfähigkeiten. Die Mittel, die die Staaten für Sicherheit und Verteidigung zur Verfügung stellen, können effizienter ausgegeben werden, wenn die Staaten bei Entwicklung, bei Beschaffung, beim Einsatz von militärischer Ausrüstung zusammenarbeiten.

Wenn die EU als Partner im Verteidigungsbereich gestärkt wird, dann kommt das auch der NATO zugute, die natürlich für die NATO-Mitglieder das Fundament unserer kollektiven Verteidigung bleibt. Die EU wird zu einem relevanten Partner für die NATO. Insofern ist das ein wichtiger Schritt.

Zum Verfahren: Es braucht jetzt zwei Schritte, um diese Strukturierte Ständige Zusammenarbeit zu starten. Zunächst müssen die interessierten Mitgliedstaaten gegenüber dem Rat und der Hohen Vertreterin der Union, Frau Mogherini, ihre Absicht, daran teilzunehmen, anzeigen. Diese gemeinsame Notifizierung soll so bald wie möglich erfolgen. Anschließend ist ein Ratsbeschluss notwendig, um in die PESCO, in diese Ständige Strukturierte Zusammenarbeit, einzusteigen. Dafür reicht eine qualifizierte Mehrheit.

Zumindest förmlich oder informell hat bereits mehr als die Hälfte der Mitgliedstaaten mitgeteilt, dass sie teilnehmen. Noch kein Mitgliedstaat hat sich bisher ausdrücklich gegen diese Ständige Strukturierte Zusammenarbeit ausgesprochen. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss signalisiert Deutschland, dass wir uns an dieser Zusammenarbeit beteiligen wollen.

Damit habe ich alle Themen angesprochen und will nur noch ein Letztes sagen. Das heutige Kabinett war in mehrfacher Hinsicht eine besondere Kabinettssitzung. Es war die letzte, bevor sich der neue Bundestag konstituiert und die Kabinettsmitglieder dann vom Bundespräsidenten entlassen werden, um danach auf Ersuchen des Bundespräsidenten ihre Ämter geschäftsführend zu versehen. Es war vor allem aber auch die letzte Sitzung, an der Wolfgang Schäuble teilgenommen hat, der 1984, vor sage und schreibe 33 Jahren, zum ersten Mal am Kabinettstisch saß und der insgesamt 21 Jahre Minister war. Das war ein herausragender Dienst für unser Land. Die Bundeskanzlerin hat ihm von Herzen und im Namen aller dafür gedankt.

Auch Bundeminister Dobrindt hat sich verabschiedet und wurde seinerseits mit Worten des Dankes verabschiedet. Seine Amtsgeschäfte soll für die verbleibende Zeit Bundesminister Schmidt wahrnehmen.

FRAGE JORDANS: (zum Mord an einer Journalistin auf Malta): Was plant die Bundesregierung im Nachgang der Panama-Papers konkret, um solche Vorgänge, wie sie damit enthüllt wurden, einzudämmen bzw. zu verhindern?

STS SEIBERT: Ich glaube, man muss die Dinge auseinanderhalten. Es handelt sich hier um den Mord an einer Journalistin. Man kann jetzt vielerlei Spekulationen darüber anstellen, welcher Teil ihrer investigativen Recherchearbeit möglicherweise den Hintergrund dafür bilden mag. Das wird alles Teil der Aufklärung sein, die natürlich von den maltesischen Behörden mit aller Kraft und mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu leisten ist. Ich will diesen Mord, den wir wirklich verabscheuungswürdig finden und der auch mittelbar ein Angriff auf Demokratie und Rechtsstaat ist, getrennt von der Frage behandeln, die wir vor Monaten schon intensiv beantwortet haben und die auch das Bundesfinanzministerium im Blick hat: wie mit den Enthüllungen über die Panama-Papers umzugehen ist.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Gerade weil sich besagte Journalistin so sehr mit dem Thema beschäftigt hat, will ich fragen: Wie ist der Stand der Umsetzung der Maßnahmen in dieser Sache?

DR. FEHLING: Das kann ich gerne sagen. Es gibt sowohl internationale als auch nationale Maßnahmen im Nachgang zu den Panama-Papers. Auf nationaler Ebene ist besonders ein Gesetz zu erwähnen, das wir vor Kurzem erst verabschiedet haben. Dieses trägt auch den informellen Titel „Panamagesetz“. Hierbei geht es um die Ausweitung von Transparenzpflichten in Deutschland im Bereich der Kreditinstitute und auch anderer Akteure. Zum anderen sind namentlich internationale Aktivitäten zu benennen. Wie Sie vielleicht wissen, sind die in den Panama-Papers aufgedeckten Strukturen vor allem internationaler Art. Deswegen bedarf es auch eines internationalen Ansatzes, um dagegen vorzugehen. Namentlich die G20 und die OECD haben konkrete Schritte verabredet und damit begonnen, sie umzusetzen. Das betrifft zum einen den Austausch von Informationen über Finanzkonten. Dieser hat erst vor wenigen Wochen begonnen. Es handelt sich um einen globalen Austausch über die relevanten Informationen. Es gibt des weiteren Arbeiten daran, den sogenannten Beneficial Owner, also den wirtschaftlich Berechtigten, der hinter diesen Konstrukten steht, noch besser identifizieren zu können.

FRAGE JESSEN: Ich frage zu einem Konflikt, der sich zumindest mit der Verlängerung des Militäreinsatzes im Irak ergibt.

Die Bundeswehr hat, wenn ich das richtig sehe, die Ausbildung der Peschmerga zunächst eingestellt. Bedeutet das zum einen, dass man sagt: Wir wollen nicht länger beide Seiten des Konflikts, die Zentralregierung und die Peschmerga, ausrüsten, die dann in Kirkuk oder anderswo gegeneinanderstehen?

Gibt es zum Zweiten irgendwelche Anzeichen dafür, dass in diesem irakischen Konflikt auch deutsche Waffen eingesetzt worden sind?

FLOSDORFF: Um mit der zweiten Frage zu beginnen: Dazu haben wir keine Erkenntnisse.

Die Ausbildung ist vor dem Hintergrund, dass es zunächst widersprüchliche Meldungen über das Geschehen im Raum Kirkuk gab, ausgesetzt worden. Wir hatten das Thema auch am letzten Freitag in der Bundespressekonferenz. Freitags findet keine Ausbildung statt. Samstags fand auch keine Ausbildung statt. Es ging um die Entscheidung, ob man für diese Woche, solange sich die Lage nicht geklärt hat, die Ausbildung wieder aufnimmt. Es wurde die Entscheidung getroffen, temporär auszusetzen, bis man weitersieht.

Deutschland hat immer klargemacht, dass es bei aller Unterstützung es sind bei Weitem nicht nur Waffen und Ausrüstungsgegenstände, mit denen Deutschland im Irak unterstützt immer auch darum geht, die Einheit des Iraks zu erhalten und dass explizit Waffen und Munition, die geliefert wurden, ausschließlich für den Kampf gegen den IS gedacht und so zu verwenden sind. Das ist uns wiederholt und immer wieder versichert worden, und wir haben auch keine Anhaltspunkte dafür, dass wir daran zweifeln müssen.

Ganz wichtig ist es, dass die beiden Parteien jetzt aufeinander zugehen, dass es wieder zu Gesprächen kommt. Wir werden die Lage von Tag zu Tag analysieren und in ganz enger Abstimmung mit den Verbündeten wir sind ja nicht alleine dort, sondern befinden uns in der breiten Koalition Counter-Daesh das weitere Vorgehen immer wieder abwägen und dann entscheiden, wie es weitergeht.

STS SEIBERT: Ich darf kurz noch etwas zu dem hinzufügen, was Herr Flosdorff gerade richtig gesagt hat. Ich denke, man sollte, wenn man jetzt über die vorläufige oder temporäre Aussetzung dieser Ausbildung spricht, nicht vergessen, dass dieses deutsche Engagement vor Ort einen sehr wichtigen Beitrag zum erfolgreichen Kampf gegen den sogenannten IS geleistet hat.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Sehe ich es also richtig, dass die temporäre Aussetzung noch andauert? Sie hatten ja gesagt, sie dauere zunächst über das Wochenende. Sie dauert noch an, und es wird sozusagen praktisch täglich oder mehrmals wöchentlich geprüft, ob und unter welchen Bedingungen man sie wiederaufnehmen kann? Richtig?

FLOSDORFF: Ja, das ist völlig richtig. Es gilt, was ich dazu gesagt habe. Wie Herr Seibert jetzt auch sagte: Im Irak sind Tausende ausgebildet worden, nicht nur Peschmerga, sondern auch andere Sicherheitskräfte.

Ich möchte auch noch einmal mir kommt das in der Presseberichterstattung ein bisschen zu kurz daran erinnern, unter welchen Umständen damals die Unterstützung aufgenommen worden ist. Da war im Jahr 2014 der drohende Völkermord an den Jesiden, der Vormarsch des IS, der IS stand kurz vor Bagdad. Den Peschmerga ist es auch dank der deutschen Ausrüstung und Ausbildung gelungen, den Vormarsch des IS aufzuhalten, nicht nur die eigene Bevölkerung, ungefähr 5 Millionen Menschen im Nordirak, zu schützen, sondern auch ungefähr 1,5 Flüchtlingen vor dem IS Schutz und Obdach zu bieten. Das ist eine große Leistung, die wir auch jetzt nicht vergessen sollten. Deswegen noch einmal der Appell an beide Seiten im Irak, an den Verhandlungstisch zurückzukehren, auf friedlichem Wege zu schlichten und einen Ausgleich aller Interessen zu finden.

ADEBAHR: Ich darf kurz einhaken. Die Position, die wir deutlich gemacht haben, hat der Bundesaußenminister auch in einem Telefonat mit dem Premierminister Haider al-Abadi nochmals zum Ausdruck gebracht und deutlich gemacht, dass Eskalation alle Seiten schwächt, dass man jetzt dazu kommen muss, diese Fragen im Dialog miteinander zu lösen, und dass es aus unserer Sicht keine militärische Lösung für innerirakische Spannungen gibt. Insoweit ist unsere Kommunikation sehr klar und sehr deutlich.

FRAGE MARKMEYER: Ich habe ein kurze Frage an Herrn Flosdorff: Wie viele Bundeswehrsoldaten sind zurzeit in Afghanistan, und wie viele in Mali?

FLOSDORFF: Das ist jetzt ein anderes Themenfeld.

VORS. FELDHOFF: Irgendwie geht es um die Bundewehrmandate. Es sind so viele.

FLOSDORFF: In Afghanistan beträgt die aktuelle Obergrenze 980 Soldaten, und in Mali liegt die Obergrenze bei 1000 Soldaten.

ZUSATZFRAGE MARKMEYER: Ich meinte nicht die Obergrenze, sondern habe gefragt, wie viele dort sind.

FLOSDORFF: Ich reiche es Ihnen nach. Die mir vorliegende Tabelle ist recht klein und unübersichtlich, sodass ich das jetzt nicht herauslesen kann. Oder die Kollegen machen sich die Arbeit, eine übersichtliche SMS für mich zu formulieren, und ich reiche es Ihnen im Laufe der Pressekonferenz nach.

FRAGE HELLER: Ich möchte das Verkehrsministerium fragen. Es gibt Turbulenzen um die Besetzung von Vorstandspositionen beim Bundesunternehmen Bahn. Ich möchte wissen, ob man damit rechnen kann, dass dieses Problem der Vakanzen ich glaube, es sind insgesamt drei noch von der geschäftsführenden Bundesregierung, also in diesem Jahr, gelöst wird. Oder ist das ein Thema, das der neuen Regierung zur Entscheidung überlassen wird?

STRATER: Zunächst einmal ist es Sache des Aufsichtsrats, des Aufsichtsratsvorsitzenden, die Tagesordnung und die Terminierung zu bestimmen. Zu diesem Zeitpunkt kann nicht sagen, wann die für morgen angesetzte Sitzung, die nicht stattfindet, nachgeholt werden wird. Sie soll demnächst stattfinden. Aber im Moment kann ich Ihnen noch keine näheren Informationen über den weiteren Ablauf geben.

FRAGE DR. MAYNTZ: Frau Adebahr, ich frage zur Festnahme eines deutschen Staatsbürgers in der Ukraine.

Erstens. Welche Detailkenntnis haben Sie davon? Wann war das?

Zweitens. Da es ein paar Monate gedauert hat, bis es öffentlich wurde: Gibt es weitere Fälle, nicht nur in Spanien und in der Ukraine, von denen wir noch nichts wissen?

ADEBAHR: Ich kann Ihnen gerne, da ja die Presseberichterstattung darüber in der Welt ist, einige Details dazu sagen.

Es handelt sich bei diesem Fall um einen deutsch-türkischen Staatsangehörigen. Er wurde am 23. Juli 2017 bei der Einreise in die Ukraine aufgrund einer Interpol-Ausschreibung durch die Türkei festgesetzt. Er ist, wie gesagt, deutscher und türkischer Staatsangehöriger.

Am 26. Juli hat das zuständige Bezirksgericht in Kiew entschieden, die Auslieferungshaft für Herrn K. abzulehnen. Er ist seitdem auf freiem Fuß. Er kann die Ukraine jedoch erst verlassen, wenn die jetzt zuständige Generalstaatsanwaltschaft abschließend über das Auslieferungsersuchen der Türkei entschieden hat und die Interpol-Ausschreibung gelöscht wird.

Diese Auslieferungsüberprüfung läuft, auch weil unserer Kenntnis nach der Auslieferungsantrag der Türkei erst Ende September in Kiew eingegangen ist. Jetzt prüft die zuständige Generalstaatsanwaltschaft, wie sie damit umgeht.

Unsere Botschaft in Kiew ist mit dem Fall befasst, betreut konsularisch und hat engen Kontakt zu den Rechtsanwälten, und wir wirken sehr auf die ukrainischen Behörden ein, damit es eine schnelle Entscheidung gibt, um Herrn K. die Rückreise nach Deutschland zu ermöglichen.

Wir im Auswärtigen Amt haben keine Statistik darüber, welche Gesuche bei Interpol eingestellt sind. Ich weiß nicht, ob der Kollege vom BMI insoweit helfen kann.

ZUSATZFRAGE DR. MAYNTZ: Aber wissen Sie von anderen ähnlichen Fällen?

ADEBAHR: Mir ist von anderen ähnlichen Fällen im Moment nichts bekannt. Wie gesagt: Da wir keine statistische Aufarbeitung dazu haben, kann ich Ihnen diese Auskunft von dieser Stelle leider nicht geben.

ZUSATZFRAGE DR. MAYNTZ: Kann Herr Dimroth ergänzen?

DR. DIMROTH: Nein, ich kann leider nicht ergänzen. Ich kann die Frage gerne mitnehmen. Ich würde Sie zunächst bitten, direkt bei Interpol nachzufragen, aber kann das gerne mitnehmen und klären, ob wir weitere Erkenntnisse haben. Ich vermute, dass das nicht der Fall ist.

FRAGE JESSEN: Frau Adebahr, haben Sie Kenntnis darüber, was dem Deutsch-Türken konkret vorgeworfen wird?

ADEBAHR: Nein.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das kam etwas zögerlich. Haben Sie keine oder dürfen Sie nichts sagen?

ADEBAHR: Ich kann Ihnen von dieser Stelle aus dazu nichts mitteilen.

FLOSDORFF: Frau Markmeyer, ich kann die Zahlen jetzt dank der Hilfe der Kollegen liefern. Stand 16. Oktober: Resolute Support 954 Soldaten und bei MINUSMA 1018. Sie sehen, das liegt ganz leicht über der Obergrenze. Das ist aber zulässig, weil es sich hier um Kontingentwechsel handelt. Dann überlappen sich manchmal die dort Anwesenden.

FRAGE PALUCKI: Ich habe eine Frage an Herrn Seibert. In der letzten Woche habe ich Ihrer Stellvertreterin bezüglich der Aussagen der Vizepräsidentin des ukrainischen Parlaments, Oxana Syroiid, eine Frage gestellt. Hierzu möchte ich ein Zitat vorlesen: „Ich wurde am Freitag benachrichtigt, dass Bundeskanzlerin Merkel möchte, dass wir für die Verlängerung des Gesetzes über den Spezialstatus der okkupierten Gebiete von Donezk und Lugansk stimmen. Die Gültigkeit des Gesetzes läuft am 18.10. aus.“

Ich würde nicht um eine Stellungnahme zum Gesetz bitten, sondern eher um eine Stellungnahme über die Art und Weise, in der die Vizepräsidentin des Parlaments das beschreibt.

STS SEIBERT: Ich glaube, Sie haben Frau Demmer eigentlich die gleiche Frage schon gestellt, und Sie bekommen deswegen auch von mir nahezu die gleiche Antwort zurück, weil das die Antwort der Bundesregierung ist.

Erstens. Sie haben es gerade ja gesagt: Dieses Sonderstatusgesetz von 2014 wäre am 18. Oktober, also heute, ausgelaufen.

Zweitens. Dieses Gesetz ist die Grundlage für die Sonderrechte der Verwaltungen in den bestimmten Gebieten der Regionen Donezk und Luhansk und diese Maßnahmen sind ja im Minsker Maßnahmenpaket festgeschrieben.

Drittens. Dass diese Verlängerung am 6. Oktober vorgenommen wurde, war deswegen nach unserer Auffassung ein sehr wichtiger Schritt bei der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen.

Zu diesem Zitat, das ich jetzt von Ihnen höre, kann ich nur sagen: Die Bundesregierung steht ganz besonders über unsere Botschaft in Kiew im ständigen Kontakt mit verschiedenen Stellen der Ukraine. Da, wo vertrauliche Gespräche geführt werden, kann ich hier keine Auskunft erteilen.

FRAGE VALASSOPOULOS: Eine Frage an das Finanzministerium: Gestern gab es in Washington ein Treffen zwischen Herrn Trump und Herrn Tsipras. Präsident Trump hat sich für einen Schuldenschnitt für Griechenland ausgesprochen und gesagt: Wir unterstützen Griechenland. Was sagen Sie dazu, Herr Fehling und Herr Seibert?

DR. FEHLING: Ich kann für das Bundesfinanzministerium nur sagen: Wir kommentieren hier jetzt nicht jede einzelne Äußerung anderer Politiker zu diesem Vorgang, und Sie kennen unsere Position.

STS SEIBERT: Meine Antwort wäre: Auch wir unterstützen zusammen mit den anderen Europartnern Griechenland.

ZUSATZFRAGE VALASSOPOULOS: Aber Herr Trump hat von einem Schuldenschnitt gesprochen.

STS SEIBERT: Ich kenne das weitere Zitat des US-Präsidenten nicht.

ZUSATZ VALASSOPOULOS: Ich kann es Ihnen genau sagen.

STS SEIBERT: Danke, das ist gar nicht nötig. Wir haben zu diesem Thema hier nun schon wirklich zahlreiche Male die Haltung der Bundesregierung ausgedrückt. Diese Haltung ist auch die Haltung der Eurogruppe, und ich glaube, da gibt es jetzt wirklich gar keine Neuerungen.

ZUSATZFRAGE VALASSOPOULOS: Gestern haben Griechenland und die USA einen Vertrag mit einem Volumen von 2,4 Milliarden US-Dollar über die Aufrüstung von griechischen F16-Kampfjets abgeschlossen, und das in einer Zeit von Hardcore-Einschnitten in Griechenland. Was sagen Sie dazu?

STS SEIBERT: Wir als Bundesregierung haben sicherlich nicht zu kommentieren, wie die griechische Regierung Haushaltsentscheidungen im Bereich der Verteidigungspolitik trifft.

FRAGE JORDANS: Ich hätte eine Frage zur Wahl in Österreich an das Kanzleramt und an das BMI: Hätte eine Regierungsbeteiligung eines Mannes mit Neonazi-Vergangenheit, dessen Partei Beziehungen zur vom Verfassungsschutz beobachteten IB pflegt, irgendwelche Auswirkungen auf die Sicherheitszusammenarbeit mit Österreich?

STS SEIBERT: Wenn Sie mich fragen, ist das jetzt eine hochspekulative und hypothetische Frage, die ich deswegen sicherlich nicht beantworten werde. Die Bundeskanzlerin hat sich am Montag in ihrer Pressekonferenz als Parteivorsitzende der CDU zum Ergebnis der österreichischen Wahlen geäußert. Ich habe hier als Regierungssprecher für Sie nichts anderes. Wir warten jetzt als gute Nachbarn, Freunde und Partner Österreichs natürlich ab, wie nach diesem Wahlergebnis nun die Regierungsbildung vonstattengehen wird.

DR. DIMROTH: Dem habe ich im Prinzip in der Substanz nichts hinzuzufügen. Ich könnte allenfalls darauf hinweisen, dass die Zusammenarbeit jedenfalls derzeit sehr eng und gut ist, auch und gerade die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheitsbehörden. Tatsächlich ist jedwede Spekulation über weitere Entwicklungen derzeit nicht angebracht. Noch einmal: Das ist ein wichtiger Partner auch ein wichtiger Partner in der Zusammenarbeit bei Sicherheitsfragen , und die Zusammenarbeit derzeit ist jedenfalls vertrauensvoll und sehr gut.

FRAGE HELLER: An Herrn Seibert und auch an den Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums: Hat die Bundesregierung eine Position dazu, dass sich in einem Unternehmen konkret: Air Berlin , das mit Hilfe des Bundes zumindest am Leben gehalten worden ist und in dem jetzt Tausende von Arbeitsplätzen verlorengehen, gleichzeitig der Vorstand schon von vornherein sehr weitgehende Gehaltsgarantien bis zum Jahre 2021 hat geben lassen?

STS SEIBERT: Kann sich das BMWi vielleicht dazu äußern?

JORNITZ: Das ist ja eine Frage der Vertragsgestaltung bei Air Berlin, und die können wir hier nicht kommentieren.

ZUSATZFRAGE HELLER: Heißt das, dass es dem Bund letztendlich wurscht ist, ob bei einem Unternehmen, dem man geholfen hat, bei gleichzeitigem Verlust tausender von Arbeitsplätze solche weitgehenden Garantien gegeben werden? Ist das für die Politik der Bundesregierung nicht von Belang?

JORNITZ: Der Übergangskredit von 150 Millionen Euro wurde ja für die Aufrechterhaltung des Flugbetriebes, bis eine Lösung für den Übergang des Unternehmens gefunden werden kann, und auch zur Sicherung von Arbeitsplätzen die vielleicht noch nicht erfolgt ist, aber erfolgen wird gewährt. Es ging damals im Wesentlichen darum, das „Grounding“ zu verhindern, das definitiv zu einem Verlust wahrscheinlich aller Arbeitsplätze und zwar relativ unmittelbar geführt hätte.

STS SEIBERT: Ich habe dem nicht wirklich etwas hinzuzufügen. Natürlich hat die Bundesregierung großes Interesse am Erhalt wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze. Das gilt für Arbeitsplätze sowohl bei Air Berlin selbst als auch bei etwaigen ausgelagerten Stellen. Nun wird dieses Insolvenzverfahren, wie von Air Berlin auch beantragt, von dem Unternehmen in Eigenverwaltung geführt. Die Bundesregierung kann, so wie es bei den Verkaufsverhandlungen schon war, auch auf etwaige Gespräche der Sozialpartner keinen Einfluss nehmen.

ZUSATZFRAGE HELLER: An das Arbeitsministerium: Gibt es irgendeine Rolle, die die Bundesregierung bei diesen Versuchen, eine Transfergesellschaft für von der Entlassung bedrohte Mitarbeiter von Air Berlin zu gewähren, spielt?

WESTHOFF: Ja, diese Rolle gibt es, aber das ist ja erst einmal eine passive Rolle, es ist keine aktive Rolle. Es ist nicht so, dass wir jetzt gesetzgeberisch die Möglichkeit hätten, da aktiv einzugreifen oder etwas in die Wege zu leiten; das ist eher eine passive Rolle. Wir beobachten das Geschehen nach wie vor wie schon seit Monaten sehr genau und sind Ansprechpartner für alle die, die Ansprechpartner suchen. Wir sind, sagen wir einmal, eingebunden in die Abstimmungen, die da laufen, und wir beobachten mit einer gewissen wie soll ich sagen? Zufriedenheit auch, dass es da Bewegung in der Bereitschaft verschiedener Beteiligter gibt, sich an einer Transfergesellschaft zu beteiligen oder sich da auch finanziell einzubringen. Es scheint ja so zu sein, dass neben Air Berlin selbst jetzt auch Länder wie NRW, wohl auch Bayern, insbesondere aber auch Berlin bereit sind, sich zu engagieren. Ich sage es einmal zurückhaltend: Wir ermutigen alle, die bisher noch nicht dabei sind und noch keine Bereitschaft bekundet haben, sich da gerne einzubringen. Das betrifft dann auch Unternehmen, die nun Teile von Air Berlin übernehmen werden. Da können wir also nur ermutigen und alle dazu aufrufen, ihre Verantwortung wahrzunehmen und sich einzubringen. Das wäre unser großes Ziel, aber es ist keine aktive Rolle, in der wir einfordern; vielmehr ermutigen und appellieren wir da eher.

ZUSATZFRAGE HELLER: Eigene Beiträge der Bundesregierung sind für Transfergesellschaften nicht im Wege?

WESTHOFF: Es gibt keine gesetzgeberische bzw. keine gesetzliche Grundlage dafür. Es ist nicht so, dass wir selber als Bund nun noch Geld zuschießen können. Es ist in den Verfahren tatsächlich so festgelegt, dass das andere betrifft, nämlich die Länder, in denen Standorte liegen. Das Unternehmen selbst und die Bundesagentur für Arbeit sind natürlich auch mit im Boot, das darf man nicht vergessen. Insofern ist mittelbar natürlich auch die Bundesregierung bzw. der Bund beteiligt; da fließen sicherlich schon einige Milliarden seitens der Bundesagentur für Arbeit. Das sind nie nur Beitragsgelder; das sind auch Beitragsgelder Insolvenzgeldumlage usw. , aber es ist natürlich immer auch die Bundesagentur für Arbeit im Boot.

FRAGE JESSEN: Herr Jornitz, gab oder gibt es irgendeine Form von Controlling über den sachgerechten Einsatz der Kreditmittel? Denn es geht zum einen um die Arbeitsplätze der bei Air Berlin Beschäftigten, aber es geht zum anderen natürlich auch um die Sicherung von Fluggastrechten. Es gibt ja eine ganze Reihe von Fällen, in denen Air Berlin Rücktransportverpflichtungen nicht wahrgenommen hat, obwohl es alternative Transportmöglichkeiten gegeben hätte, und auch für solche Zwecke waren ja seinerzeit die Kredite gewährt worden. Gibt es also eine Form von Controlling oder gibt es sie nicht? Falls es sie nicht gibt: War es ein Fehler, dass es sie nicht gegeben hat oder gibt?

JORNITZ: Da müsste ich Ihnen die Antwort nachreichen, das kann ich Ihnen jetzt gerade nicht sagen.

FRAGE PALUCKI: Aus verlässlichen Quellen hier im Raum weiß ich, dass meine Frage problematisch sein wird, weil sie so zeitig ist, ich möchte sie aber trotzdem stellen: Gibt es hinsichtlich der Wahl in Niedersachsen und den Ergebnissen dort schon erste Gedanken von Bundeskanzlerin Angela Merkel zu den möglichen Koalitionsoptionen in Niedersachsen?

STS SEIBERT: Die Frage ist nicht deswegen problematisch, weil sie irgendwie zu zeitig wäre, sondern sie ist problematisch, weil sie sich auf eine Landtagswahl bezieht und wir hier für die Bundesregierung sprechen. Deswegen verweise ich Sie auf die Pressekonferenz, die die Bundeskanzlerin in ihrer Eigenschaft als Parteivorsitzende am Montag, am Tag nach der Wahl, gegeben hat.

FRAGE CONNOLLY: Herr Seibert, können Sie sagen, was sich Theresa May von Bundeskanzlerin Angela Merkel während ihrer Telefonanrufe neulich gewünscht hat? Gab es da Indikationen, dass Großbritannien bereit wäre, bezüglich des Geldes, das von der EU gefordert wird, nachzugeben, oder ob es Bedenken gibt, dass wegen der innenpolitischen Schwierigkeiten, die sie hat, das ganze Brexit-Projekt und auch diese Geldfrage scheitern könnten?

STS SEIBERT: Sie wollen von mir jetzt, dass ich aus einem vertraulichen Gespräch der britischen Premierminister mit der Bundeskanzlerin berichte, und das tue ich grundsätzlich nicht.

FRAGE SERRA: Herr Seibert, ich wollte heute fragen, was Sie von den ersten politischen Verhaftungen in Spanien in Folge des katalanischen Konflikts halten.

STS SEIBERT: Spanien ist ein Rechtsstaat. Die spanische Verfassung, die spanischen Gesetze gelten für alle Menschen in Spanien unabhängig davon, in welchem Teil des Landes sie leben. Ich habe die Entscheidung spanischer Gerichte hier nicht zu kommentieren.

FRAGE JESSEN: Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Konflikt zwischen der spanischen Zentralregierung und Katalonien neben der innerspanischen Dimension auch eine europäische Dimension hat?

STS SEIBERT: Wir haben die Haltung der Bundesregierung hier ja mehrfach klar dargelegt. Sie hat sich nicht verändert. Das ist nach unserer festen Überzeugung ein Konflikt, der innerhalb der Rechtsordnung, innerhalb der Verfassungsordnung Spaniens gelöst werden muss. Das ist das, was wir die ganze Zeit gesagt haben. Die Verfassungsordnung, die Einheit Spaniens müssen erhalten, die Rechte und Freiheiten aller Bürger in Spanien garantiert werden. Wir haben die klare Haltung des spanischen Premierministers dazu begrüßt. Ich habe keine Veränderung der deutschen Position.

Natürlich ist das etwas, was wir deutsche Freunde und Partner Spaniens ganz sicher wie viele andere europäischen Regierungen auch mit großer Aufmerksamkeit beobachten. Ganz klar. Die Bundeskanzlerin hat darüber zweimal mit Premierminister Rajoy gesprochen; er hat sicherlich auch mit anderen europäischen Regierungschefs gesprochen. Da haben Sie, wenn Sie so wollen, Ihre europäische Dimension. Aber noch einmal ganz klar: Unsere Überzeugung ist, dass dieses ein innerspanischer Konflikt ist, der auf der Basis der Rechte, der Gesetze und der Verfassung Spaniens im Dialog gelöst werden soll.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ist davon auszugehen, dass dieser Konflikt eine wichtige Rolle in den Gesprächen des Europäischen Rates spielen wird?

STS SEIBERT: Er steht nach meinem Wissen nicht auf der Liste der Themen, die der Präsident des Rates in seinem Einladungsschreiben formuliert hat. Aber natürlich kann auf Europäischen Räten immer über alles gesprochen werden. Ich kann das in keiner Weise vorwegnehmen, auch kann ich nicht vorwegnehmen, welche bilateralen Begegnungen es da geben mag. Wenn die Bundeskanzlerin Ministerpräsident Rajoy dort begegnet und ein Gespräch mit ihm haben sollte, würde sie ihn sicherlich erneut um seine Einschätzung der jüngsten Entwicklungen bitten.

FRAGE SERRA: Präsident Rajoy hat heute erneut mit der Entmachtung der katalanischen Regierung gedroht. Das könnte schon morgen passieren. Könnte das nicht zu einer Eskalation des Konflikts führen und wäre dann gleichzeitig ein Dialog, von dem Sie sprechen, nicht mehr möglich?

STS SEIBERT: Ich kann mich jetzt nur wiederholen: Es gibt eine verfassungsmäßige Ordnung. Es gibt Vorschriften, die die Verfassung Spaniens hat. Es gibt einen Spruch des spanischen Verfassungsgerichts zur Abhaltung von einem Referendum über die katalanische Unabhängigkeit. Das alles ist aus unserer Sicht zu respektieren. Im Respekt vor dieser spanischen Rechts- und Verfassungsordnung hoffen wir sehr, dass es möglich sein wird, eine Lösung dieses Konflikts zu finden.

FRAGE JORDANS: Ich würde gerne fragen, ob die Vertreibung des IS aus Rakka irgendwelche unmittelbaren Auswirkungen auf die Einschätzung der Sicherheitslage in Syrien und den subsidiären Schutz der Syrer in Deutschland hat.

ADEBAHR: Wir beobachten die Vorgänge in Rakka, die noch sozusagen „ongoing“ sind, sehr genau. Noch, muss man sagen, hat die internationale Anti-IS-Koalition die Befreiung der Stadt nicht bestätigt. Wir sind vielleicht bei 90 Prozent; das ist vielleicht eine Frage von Tagen, aber nicht von Wochen.

Wann das passiert, ist schwer vorherzusagen. Unter diesen gegebenen Umständen gibt es einfach eine gerade sehr fluktuative Lage in Syrien und in der Stadt, sodass wir uns im Moment darauf beschränken, uns die Situation anzuschauen, sie weiter zu verfolgen, natürlich erste Schritte zu gehen und darüber nachzudenken, wie wir den geschundenen Menschen in Rakka bei dem Wiederaufbau ihrer Stadt und bei der humanitären Versorgung zur Seite stehen können.

DR. DIMROTH: Zum zweiten Teil, Ihrer Frage, Herr Jordans: Es gibt nicht den subsidiären Schutz von Syrern, sondern es gibt eine Einzelfallprüfung, die in jedem Einzelfall dem individuellen Schutzbedarf des Antragstellers gerecht wird. Dabei kann das Ergebnis sein, dass der Betroffene subsidiären Schutz bekommt, dabei kann das Ergebnis aber auch sein, dass er als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention gilt. Es kann dabei auch das Ergebnis herauskommen, dass er Asyl im Sinne des Grundgesetzes bekommt. Insofern ist Ihre Grundannahme, dass syrische Asylantragsteller per se derzeit subsidiären Schutz bekommen, so schon nicht zutreffend.

Ob und inwieweit sich dann eine valide neue Einschätzung der Sicherheitslage vor Ort auch in der Entscheidungspraxis zeigt, bleibt dann natürlich abzuwarten. Selbstverständlich das ist gar keine Frage spielt insbesondere auch die Einschätzung des Auswärtigen Amtes in Bezug auf die Sicherheitslage der jeweiligen Herkunftsländer eine zentrale Rolle beim Asylverfahren. Ob sich aber tatsächlich die Situation so stabilisiert, dass dabei zeitnah eine neue Einschätzung herauskommt, das steht das haben Sie gerade gehört mitnichten fest. Sollte das der Fall sein, würde jedenfalls diese zum Gegenstand der von mir erwähnten Einzelfallprüfung auch selbstverständlich gemacht werden.

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