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Bundesregierung für Desinteressierte: Komplette BPK vom 20. Oktober 2017

U-Boot-Ausfall ► BPK vom 20. Oktober 2017

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (konstituierende Sitzung des 19. Deutschen Bundestags), Finanzplan des Bundesfinanzministeriums für die Jahre 2019 bis 2021, Medienberichte über eine mögliche Involvierung eines V-Mannes im Zusammenhang mit dem Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz, Kampf der Peschmerga gegen die irakische Armee, Abschluss des Stationierungsabkommens mit Jordanien, Studie des IAB über den Familiennachzug bei Flüchtlingen, Einsatzbereitschaft der U-Boote der Deutschen Marine, deutsche inhaftierte Staatsagenhörige in der Türkei, Zusammenarbeit mit Ägypten im Sicherheitsbereich

Naive Fragen zu:
Amri/V-Mann (ab 4:05 min)
– Es gibt jetzt Berichte, dass ein V-Mann aus NRW Herrn Amri angestachelt haben soll, eine Tat mit einem Lkw zu begehen. Hat das BMI einen Kommentar dazu? Haben Sie eigene Erkenntnisse?
– Wie würden Sie das bewerten, wenn sich jetzt als wahr herausstellt, dass ein V Mann, also ein vom deutschen Staat bezahlter Informant, diesen erroristen angestachelt haben soll?

Irak vs. Peschmerga (ab 6:05 min)
– auf welcher Seite steht die Bundesregierung bei diesem Konflikt?
– Sie sprechen davon, dass der IS bekämpft wird. Mir geht es darum, dass sich zwei deutsche Alliierte bekämpfen.
– Sie sagen jetzt, die kämpfen nicht mehr miteinander. Seit wann kämpfen die beiden Seiten nach Ihren Erkenntnissen nicht mehr miteinander? Denn sogar noch heute Morgen wurde berichtet, dass sie sich bekämpfen.
– hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse oder Erkenntnisse ihrer Partner über andere nicht irakische Kräfte, Soldaten, Armeen, die eine Seite dort unterstützen, zum Beispiel die Peschmerga? (ab 14:15 min)
– Werden die Peschmerga aktuell von ausländischen Armeen in ihrem Kampf gegen die Iraker unterstützt? CIA-Chef Pompeo hat gestern gesagt, dass iranische al-Quds-Einheiten dort aktiv sind und aufseiten der Peschmerga kämpfen. Sind das auch Ihre Erkenntnisse?

Studie zum Familiennachzug (ab 19:25 min)
– Ihr Minister hat vor zwei Jahren noch von einer zwei- bis dreifachen Erhöhung der Flüchtlingszahlen durch den Familiennachzug gesprochen. Ich glaube, im Wahlkampf hat er von einem Faktor 1 gesprochen. Jetzt ist der Faktor deutlich geringer. Würden Sie sagen, dass Ihre eigenen Schätzungen deutlich zu hoch waren, dass man sich also im BMI, im BAMF überschätzt hat und dass diese Studie nun seriösere Schätzungen anbietet als Ihre eigenen? (ab 24:00 min)
– das Auswärtige Amt war in Sachen Familiennachzug auch immer gefragt. Wie bewerten Sie denn diese Studie?

U-Boot-Totalausfall (ab 27:52 min)
– Sie haben ja bestätigt, dass aktuell kein einziges deutsches U-Boot fahren kann. Sie haben ein bisschen nebulös gesagt, die Deutsche Marine rechne damit, dass ab Mitte 2018 wieder welche fahren können. Können Sie das konkretisieren?
– Wie bewertet denn die Ministerin, dass keines ihrer U-Boote fährt bzw. fahren kann?
– Gibt es irgendwelche Bündnisverpflichtungen, die aufgrund der Ausfälle der U-Boote jetzt nicht wahrgenommen werden können?

Deutsche Gefangene in der Türkei (ab 29:57 min)
– was gibt es Neues bei den deutsch-türkisch Gefangenen in der Türkei? Es gab ja immer noch die Fälle, dass manche gar keine konsularische Betreuung bekommen haben. Konnten Sie da etwas erreichen? Wie geht es Herrn Yücel, Frau Tolu, Herrn Steudtner?

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 20. Oktober 2017:

SRS STREITER: Die Termine der Bundeskanzlerin konzentrieren sich auf Dienstag, den 24. Oktober. Da nimmt die Bundeskanzlerin um 11 Uhr an der konstituierenden Sitzung des 19. Deutschen Bundestags im Reichstagsgebäude teil. Dem am 24. September neu gewählten Deutschen Bundestag gehören 709 Abgeordnete an, darunter auch die Bundeskanzlerin.

Zuvor nimmt sie um 8. 30 Uhr an einem ökumenischen Gottesdienst in der Französischen Friedrichstadtkirche am Gendarmenmarkt teil.

Am Nachmittag überreicht der Bundespräsident der Bundeskanzlerin sowie den Bundesministerinnen und Bundesministern im Schloss Bellevue die Urkunden über die Beendigung des Amtsverhältnisses. Er wird voraussichtlich die Bundeskanzlerin mit der Geschäftsführung beauftragen. Die Bundesminister erhalten dann von der Bundeskanzlerin ein Schreiben mit der Bitte, ihre Geschäfte weiterzuführen.

Das war es mit den öffentlichen Terminen. – Ansonsten hat sie auch Termine; die sind aber nicht öffentlich.

VORS.FELDHOFF: Oder nicht regierungsseitig geprägt.

FRAGE WONKA: Herr Streiter, nur weil Sie gesagt haben, die jetzt noch amtierende Bundeskanzlerin könne voraussichtlich mit der Geschäftsführung beauftragt werden: Muss ich mir Sorgen machen? Gibt es irgendwelche Probleme? Könnte sich ein anderer für den geschäftsführenden Posten interessieren?

SRS STREITER: Das geht ja nicht. Es kann ja nur derjenige geschäftsführend tätig sein, der es schon ist.

ZUSATZ WONKA: Genau. Das wollte ich nur wissen. Der Bundespräsident muss die jetzt amtierende Kanzlerin mit der Geschäftsführung beauftragen, weil Deutschland ja sonst führungslos wäre.

SRS STREITER: Das wäre sinnvoll. Aber ich möchte da keinen beeinflussen. Da habe ich hier schon einmal einen großen Fehler gemacht.

FRAGE HELLER: Ich würde gerne vom Finanzministerium etwas wissen: Ich las heute irgendetwas von einer neuen Studie aus Ihrem Ministerium zu finanziellen Spielräumen, die für etwaige Projekte der neuen Regierung erheblich größer sind als die bisherigen etwa 15 Milliarden Euro, nämlich mehr als doppelt so hoch. Kennen Sie diese Studie? Ist das, was ich gelesen habe, richtig?

DR. KALWEY: Ich kann Ihnen zu einer Studie nichts sagen. Ich kann Ihnen dazu sagen, dass es einen aktuellen Finanzplan gibt. Dieser enthält für die Jahre 2019 bis 2021 frei verfügbare Haushaltsmittel von kumuliert 14,8 Milliarden Euro. Zu neuen möglichen Spielräumen kann ich Ihnen hier nichts sagen.

ZUSATZFRAGE HELLER: Eine Aktualisierung der Zahl von 14,8 Milliarden Euro gibt aus Ihrem Hause nicht?

DR. KALWEY: Nein.

FRAGE JUNG: Herr Dimroth, ich möchte zum Fall Amri kommen. Es gibt jetzt Berichte, dass ein V Mann aus NRW Herrn Amri angestachelt haben soll, einen Anschlag mit einem Lkw zu begehen. Hat das BMI einen Kommentar dazu? Haben Sie eigene Erkenntnisse?

DR. DIMROTH: Zunächst ist es so, dass wir uns sehr frühzeitig um maximale Transparenz bemüht, die im BMI vorliegenden Erkenntnisse zu diesem Sachverhalt zusammengefügt und, durch entsprechende Zulieferungen der hauptbetroffenen Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Berlin ergänzt, in einer Chronologie veröffentlicht haben, die Sie aktuell auf unserer Webseite nachlesen können. Dort werden Sie auch feststellen, dass diese V-Mann-Thematik frühzeitig bekannt und von Nordrhein-Westfalen mitgeteilt wurde.

Was die grundsätzliche Existenz dieses Instituts, also dieses V Mannes, betrifft: Zu konkreten Inhalten, Details und all dem, was jetzt wohl auf Grundlage von in Nordrhein-Westfalen vorgehaltenen Aktenstücken berichtet wird, bitte ich Sie, die entsprechenden Fragen in Nordrhein-Westfalen abzuladen. Wenn ich es richtig verstanden habe das wäre sicherlich auch der geeignete Ort , wird sich der im nordrhein-westfälischen Landtag tagende Untersuchungsausschuss auch mit diesem Sachverhaltsteil befassen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wie würden Sie das bewerten, wenn sich jetzt als wahr herausstellt, dass ein V Mann, also ein vom deutschen Staat bezahlter Informant, diesen Terroristen angestachelt haben soll?

DR. DIMROTH: Wie Sie wissen, ist es ganz grundsätzlich nicht meine Aufgabe, von Ihnen formulierte Hypothesen zu bewerten. Das gilt auch in diesem Fall.

FRAGE JUNG: Ich möchte zu Kirkuk und zu dem Kampf der Peschmerga gegen die Iraker kommen. Herr Flosdorff, Herr Streiter, auf welcher Seite steht die Bundesregierung bei diesem Konflikt?

SRS STREITER: Sie haben Herrn Flosdorff angesprochen. Ich habe dazu nichts zu sagen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Auf welcher Seite steht die Bundesregierung?

FLOSDORFF: Ich kann gerne anfangen. Das Auswärtige Amt fühlt sich wahrscheinlich auch noch angesprochen. – Wir haben eine sehr einheitliche Haltung dazu. Für die Bundesregierung ist es ganz wichtig, den IS aus dem Irak zu verdrängen – nicht nur aus dem Irak, sondern auch aus Syrien und anderen Gebieten. Der Bundesregierung war es auch immer sehr wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir eine Einheit des Iraks für eine Aussöhnung der Volksgruppen für sehr wichtig halten, die in dem Staatsgebiet leben und sich untereinander auf eine gedeihliche Zukunft des gesamten Landes verständigen. Insofern sehe ich jetzt nicht, wie man die Frage von Ihnen anders sinnvoll beantworten könnte.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie sprechen davon, dass der IS bekämpft wird. Mir geht es darum, dass sich zwei deutsche Alliierte bekämpfen.

FLOSDORFF: Wenn Sie darauf anspielen, dass es in der vergangenen Woche dort punktuell zu gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen ist: Das ist eine Entwicklung das haben wir hier schon einige Male besprochen , die von der Bundesregierung und auch vom Verteidigungsministerium bedauert worden ist. Nach den Informationen, die uns vorliegen, hat sich die Gesamtlage im Irak mittlerweile beruhigt, auch die Auseinandersetzung zwischen der autonomen Regierung in Kurdistan, den kurdischen Kräften, die sich außerhalb des unbestrittenen Autonomiegebietes aufgehalten haben, und Regierungstruppen sowie unterschiedlichsten anderen Gruppierungen im Irak.

Die Bundeswehr hat in der vergangenen Woche darauf reagiert, indem wir mit der Entscheidung vom vergangenen Freitag, aber mit Wirksamkeit vom vergangenen Sonntag die Ausbildung ausgesetzt haben. Mittlerweile hat sich die Lage schon wieder beruhigt und auch etwas verändert.

Die Ministerin hat sich gestern eng mit unseren Verbündeten abgestimmt und mit dem Amtskollegen Mattis in den USA gesprochen. Sie hat auch mit dem Premierminister der irakischen Zentralregierung al-Abadi und mit dem Präsidenten der kurdischen Autonomieregion Barzani gesprochen. In allen diesen Telefonaten hat sich klar herauskristallisiert, dass sich alle Seiten um eine weitere Beruhigung der Lage und um politischen Ausgleich bemühen wollen.

VORS. FELDHOFF: Möchte das Auswärtige Amt noch etwas ergänzen?

ADEBAHR: Nein.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie sagen jetzt, die kämpfen nicht mehr miteinander. Seit wann kämpfen die beiden Seiten nach Ihren Erkenntnissen nicht mehr miteinander? Denn sogar noch heute Morgen wurde berichtet, dass sie sich bekämpfen.

FLOSDORFF: Ich kann Ihnen nicht in Echtzeit sagen, was im gesamten Irak los ist. Die Meldung, die heute Vormittag über den Ticker lief, ist ein Bericht über Berichte von lokalen Medien, dass es dort erneut Gefechte geben würde. Die haben wir heute Vormittag nicht verifizieren können. Das heißt aber nicht, dass da nichts ist. Es bleibt abzuwarten, was sich dort als tatsächliches Geschehnis herausstellt. Es steht auf jeden Fall nicht im Einklang mit den Informationen, die wir gestern aus erster Hand von den politisch Verantwortlichen auf beiden Seiten erhalten haben.

FRAGE JESSEN: Herr Flosdorff, das Thema der temporären Aussetzung hatten wir auch schon am Mittwoch. Hat das, was Sie über die Gespräche der Verteidigungsministerin referiert haben, dazu geführt, dass die temporäre Aussetzung jetzt schon aufgehoben wurde oder dass sie mutmaßlich sehr kurzfristig aufgehoben werden wird? Denn das, was Sie berichtet haben, ist sozusagen eine Beruhigung und ein Aufeinander-Zugehen von allen Seiten.

FLOSDORFF: Wir beobachten die Lage sehr genau. Im Moment sieht es in der Tat so aus die Lehrgänge beginnen immer am Sonntag , als wenn wir am kommenden Sonntag damit beginnen könnten, die Ausbildung wieder aufzunehmen. Wir haben uns mit den Verbündeten eng abgestimmt, die auch ausgesetzt haben. Andere Nationen sind alle bereit und willens, diesen Schritt mitzugehen in Anerkenntnis der Situation, die wir im Moment dort haben.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das bedeutet, wenn sich die Lage gegenüber der aktuellen Situation nicht zum Negativen verändert, wird mit der Ausbildung am Sonntag wieder angefangen?

FLOSDORFF: Wenn sich bis Sonntag keine gravierende Lageänderung ergibt, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Ausbildung am Sonntag wieder aufgenommen wird.

FRAGE JORDANS: Frau Adebahr, können Sie uns sagen, wie viele deutsche Staatsbürger nach Ihrem Wissen als mutmaßliche IS-Unterstützer im Irak bzw. im angrenzenden Syrien gefangen genommen wurden? Was tut Deutschland, um diese Personen wieder nach Hause zu bringen?

ADEBAHR: Zu Ihrer ersten Frage kann ich vom Auswärtigen Amt keine Kenntnisse berichten. Ich weiß nicht, ob das BMI in dieser Frage Erkenntnisse hat.

Zum Zweiten: Wenn es solche Fälle gibt, dann berichten wir aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes in diesem Forum nicht darüber.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Ich glaube, drei Frauen sind im Irak festgenommen worden. Darüber haben Sie auch schon gesprochen. Können Sie uns zu denen oder zu ähnlichen Fällen etwas sagen?

ADEBAHR: Zu den vier Frauen in Bagdad, über die wir hier schon gesprochen haben, kann ich Ihnen keinen neuen Sachstand mitteilen. Zu weiteren Fällen habe ich im Moment keine Auskünfte zu geben.

VORS. FELDHOFF: Haben Sie irgendwelche Erkenntnisse, Herr Dimroth?

DR. DIMROTH: Zu der konkreten Frage nach der Zahl der in Haft genommenen Personen kann auch ich nichts beitragen. Wenn Sie Interesse haben, könnte ich Ihnen etwas zu den grundsätzlichen Zahlen und Erkenntnissen in diesem Zusammenhang sagen. Derzeit liegen Erkenntnisse zu mehr als 950 Islamisten bzw. Islamistinnen aus Deutschland vor, die in Richtung Syrien und Irak gereist sind, um dort aufseiten des sogenannten Islamischen Staates oder anderer terroristischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilzunehmen. Da dieses Thema auch jüngst wieder Gegenstand von Berichterstattungen gewesen ist, vielleicht noch der Hinweis, dass derzeit nur noch vereinzelt Ausreisesachverhalte bekannt werden, sich die Dynamik also eher abflacht.

In Bezug auf die Frage nach der Rückkehrtendenz ist es so, dass sich etwa ein Drittel der ausgereisten Personen wieder in Deutschland befindet.

Da im Zusammenhang mit den fortschreitenden Gebietsverlusten des sogenannten IS hin und wieder auch Einzelsachverhalte zu presseöffentlichen Berichterstattungen führen, kann ich Ihnen noch sagen: Eine verstärkte Rückreisetendenz können wir derzeit nicht feststellen.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Es geht mir um die Fälle der konsularischen Betreuung. Wie Sie gesagt haben, hat es mindestens vier Fälle in Bagdad gegeben. Soweit ich weiß, gibt es eigentlich noch mehr. Wissen Sie davon nichts?

ADEBAHR: Ich kann Ihnen an dieser Stelle aufgrund der Rechte des Persönlichkeitsschutzes keine Auskunft geben.

ZUSATZ JORDANS: Es geht mir nur um Zahlen, nicht um irgendwelche Namen.

ADEBAHR: Ich habe keine Zahl von diesem Podium für Sie.

FRAGE JUNG: Noch einmal zu dem Konflikt im Irak: Frau Adebahr, gegebenenfalls Herr Flosdorff, hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse oder Erkenntnisse ihrer Partner über andere nicht irakische Kräfte, Soldaten, Armeen, die eine Seite dort unterstützen, zum Beispiel die Peschmerga?

FLOSDORFF: Ich verstehe jetzt die Frage nach den Peschmerga nicht. Es gibt eine irakische Verfassung. Es gibt einen Autonomiestatus für die Region Nordkurdistan. Die Peschmerga sind die, wenn Sie so wollen, Verwaltungskräfte, auch mit militärisch starkem Arm, der Autonomieregion Kurdistan.

ZUSATZFRAGE JUNG: Werden die Peschmerga aktuell von ausländischen Armeen in ihrem Kampf gegen die Iraker unterstützt? CIA-Chef Pompeo hat gestern gesagt, dass iranische al-Quds-Einheiten dort aktiv sind und aufseiten der Peschmerga kämpfen. Sind das auch Ihre Erkenntnisse?
FLOSDORFF: Es gibt keine Erkenntnisse, die ich Ihnen dazu mitteilen könnte. Es gibt eine Counter-Da‘esh-Koalition, in der wir aktiv sind. Das sind viele enge, auch europäische Partner, die die Autonomieregion Kurdistan in ihrem Kampf gegen den IS unterstützen. Die Bundesregierung unterstützt auch politisch. Wir unterstützen im Wege der wirtschaftlichen Zusammenarbeit. In der Richtung, in der Sie fragen, habe ich auch im Ansatz keine Erkenntnisse, die ich Ihnen in irgendeiner Form mitteilen könnte.

FRAGE GEBAUER: Ich habe eine Frage, die am Rande damit zu tun hat. Das Verteidigungsministerium hat diese Woche mitgeteilt, dass das relativ lang gegärte Stationierungsabkommen mit Jordanien abgeschlossen worden sei. Da blieben für mich einige Fragen offen, nämlich: Was sind die formalen Punkte? Alle Punkte in einem Stationierungsabkommen sind ja formal. Was ist noch zu klären?

Darüber hinaus ist die Aussage getroffen worden, dass die Soldaten im Dienst nicht von jordanischem Recht betroffen seien. Stimmt meine Interpretation dieser Aussage, dass bei jedem Aufenthalt privater Natur oder wie auch immer außerhalb des Camps dann doch das jordanische Recht gilt?

FLOSDORFF: Es geht noch um die Unterzeichnung. Es ist schlussverhandelt, aber noch nicht unterzeichnet. Vielleicht ist es jetzt schon unterzeichnet. Stand jetzt kann ich Ihnen das nicht sagen. Es gibt übliche Wege dafür, wie so etwas stattfindet.

Zu der zweiten Frage: In Jordanien gelten die gleichen Regeln wie in Ýncirlik. Die Soldaten sind auf der Airbase und verlassen sie nicht; so ist der Grundsatz. Natürlich gibt es vielleicht dienstliche Geschäfte, die man außerhalb der Airbase erledigt, beispielsweise wenn Sie an die Versorgung oder andere Sachen denken. Aber es ist nicht so, dass Soldaten die dienstliche Freizeit, die sie haben, in der Regel außerhalb der Airbase verbringen.

ZUSATZFRAGE GEBAUER: Frau Adebahr, Herr Schäfer hat für das Auswärtige Amt vor mehreren Monaten hier gesagt, man sei sich ganz sicher, dass man mit dem Abkommen, das jetzt ausverhandelt ist, den bestmöglichen Schutz für die deutschen Soldaten in Jordanien erreicht habe. Hat man wirklich den bestmöglichen Schutz erreicht?

ADEBAHR: Ich habe von hier aus weder Herrn Schäfers Bemerkungen von damals nachzuinterpretieren, noch ist mir jetzt der genaue Inhalt des Abkommens bekannt. Ich kann da wirklich nur auf das BMVg und die Ausführungen verweisen.

FLOSDORFF: Wenn es unterzeichnet ist, wird es auch im Gesetzblatt veröffentlicht. Dann können Sie Details, die Sie interessieren, sehr genau nachlesen.

Um das Ganze einzuordnen, möchte ich sagen: Wir haben alliierte Partner, befreundete NATO-Partner und auch europäische Partner, die diesen Stützpunkt schon seit Jahren benutzen, die sich seit Jahren zu den gleichen Bedingungen wie auch die Deutschen in diesem Land aufhalten. Nach meiner Kenntnis gibt es auch viele Tausend Touristen, die das Land Jordanien jedes Jahr bereisen und dort jordanischem Recht unterliegen. Im Dienst sind sie dem deutschen Recht unterworfen.

Um auch gleich noch mit der Mär aufzuräumen, hier würde die Scharia infrage stehen: Strafrechtlich das ist der Bereich, auf den sich die SOFA-Abkommen immer beziehen gilt auch in Jordanien für die Jordanier keine Scharia. In Teilen des Familienrechtes gibt es Reste, wo das angewandt wird. Insofern bitte ich, jetzt nicht irreführender Presseberichterstattung aufzusitzen.

FRAGE JESSEN: Ich habe eine Frage an Herrn Dr. Dimroth. Es geht um eine Prognose oder Einschätzung der Zahlen bezüglich des Familiennachzugs bei Flüchtlingen. Ich gehe davon aus, dass in Ihrem Haus inzwischen auch die Studie des IAB zur Kenntnis genommen wurde, die im Durchschnitt zu einer deutlich niedrigeren Nachzugsquote kommt als andere Zahlen, die auch aus Ihrem Haus vorher kommuniziert worden sind. Ich glaube, das IAB geht von 0,3 aus. Auf drei Flüchtlinge käme dann ein Familiennachzug. Für wie seriös, belastbar und zutreffend halten Sie diese Studie?

DR. DIMROTH: Vielen Dank. – Diese Frage gibt mir zunächst einmal Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass wir bei den Zahlen, die kommuniziert bzw. diskutiert wurden, schon immer Wert darauf gelegt haben, dass es sich immer um Schätzungen gehandelt hat, nicht um valide wissenschaftliche Zahlen. Das ergibt sich aus einer Reihe von Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen schon zu Beginn 2016 bis in die jüngsten Tage hinein. Das nur, weil das zum Teil ein bisschen gegeneinandergelegt wird.

Was die Studie selbst angeht, bitte ich um Verständnis, dass wir uns im Einzelnen oder sagen wir einmal abschließend, nachdem diese Studie gestern bekannt wurde und wir und im Übrigen auch das BAMF weder an der Bewertung oder Auswertung dieser Studie beteiligt waren, noch keine abschließende Meinung bilden konnten.

Erkennbar wird aber jetzt, dass es zumindest schon einige methodische Fragen gibt, die noch im weiteren Verlauf aufzuklären sind. Es geht mit dem befragten Personenkreis los, denn befragt wurden Menschen, die zwischen dem 1. Januar 2013 und 1. Januar 2016 einen Asylantrag gestellt haben. Das ist also allenfalls ein Teilausschnitt der Gruppe, die derzeit in Deutschland aufhältig und potenziell familiennachzugsberechtigt ist, der insbesondere aufgrund des Zeitraums sehr stark von der Gruppe der Menschen, die aus dem westlichen Balkan zu uns gekommen sind, geprägt sein wird. Ob und inwieweit das eine Auswirkung auf die Validität dieser Zahl hat, kann ich Ihnen jetzt noch nicht sagen. Diese Frage wird es jedenfalls im Weiteren zu klären geben.

Es ist auch für uns jetzt noch nicht auf Grundlage der Angaben in der Studie selbst erkennbar, ob nur volljährige Personen befragt wurden, denn Nachzug kann ja auch zu Unbegleiteten erfolgen, die ihrerseits dann einen Anspruch auf den Nachzug ihrer Eltern haben. Auch die Frage der Repräsentativität ist für uns noch nicht hinreichend geklärt. Schließlich räumt die Studie ja selbst ein, dass ihr Ergebnis von verschiedenen Prämissen abhängig ist, nämlich Zuzugsentwicklung, Entwicklung der Schutzquote, Geschwindigkeit der Antragsbearbeitung. Sie räumt also selbst ein gutes Stück weit ein, dass prognostischen Charakter hat, was dort an Zahlen genannt wurde.

Das ist das, was ich Ihnen als eine erste Einschätzung auf der methodischen Ebene hier schon anbieten kann. Wir werden uns das sicher noch sehr viel detaillierter anschauen müssen, um dann vielleicht auch zu etwas detaillierteren Bewertungen kommen zu können.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Danke schön. Ich glaube, es war ein Sondersegment in dieser Studie, dass man Kriegsflüchtlinge aus Syrien gesondert erhoben hat. Da war, wenn ich das richtig sehe, der Faktor zwar etwas höher 0,43 oder so , aber das liegt deutlich unter dem Faktor eins, der in der Vergangenheit kommuniziert worden ist. Wie werden Sie weiterhin damit umgehen? Wenn ich es richtig sehe, ist das aber doch immerhin der erste, über reine Prognosen und Schätzungen hinausgehende Ansatz einer Untersuchung. Werden Sie die Fragen, die Sie aufgeworfen haben, in den Diskussionsprozess seitens des BMI einbringen oder erwägen Sie, eigene Studien wissenschaftlicher Art in Auftrag zu geben oder haben Sie das schon getan?

DR. DIMROTH: Sicher wird uns diese Studie, wie gesagt, insoweit noch ein Stück weit beschäftigen, als es darum geht, einerseits diese methodischen Fragen zu klären, um mehr Gewissheit darüber zu erhalten, wie valide die Aussagen sind, die diese Studie trifft. Ich hatte gerade versucht auszuführen, dass es dabei zumindest Fragen gibt, die gewisse Zweifel rechtfertigen.

Selbstverständlich wäre, wenn diese Erkenntnis gereift ist, in einem nächsten Schritt auch die Frage, ob möglicherweise die potenziellen Schwächen, die in dieser Studie enthalten sind, eine eigene Beauftragung als erforderlich erscheinen lassen. Ich glaube aber, in dieser Reihenfolge und nicht umgekehrt macht das Sinn.

FRAGE JUNG: Herr Dimroth, Ihr Minister hat vor zwei Jahren noch von einer zwei- bis dreifachen Erhöhung der Flüchtlingszahlen durch den Familiennachzug gesprochen. Ich glaube, im Wahlkampf hat er von einem Faktor 1 gesprochen. Jetzt ist der Faktor deutlich geringer. Würden Sie sagen, dass Ihre eigenen Schätzungen deutlich zu hoch waren, dass man sich also im BMI, im BAMF überschätzt hat und dass diese Studie nun seriösere Schätzungen anbietet als Ihre eigenen?

Frau Adebahr, das Auswärtige Amt war in Sachen Familiennachzug auch immer gefragt. Wie bewerten Sie denn diese Studie?

DR. DIMROTH: Zunächst einmal: Bei den Zahlen, die Sie zunächst genannt haben, hat es sich nicht um Schätzungen des BMI oder des Ministers gehandelt das hatten wir hier auch schon mehrfach besprochen , sondern um Zahlen, die Experten formuliert haben. Diese Zahlen gibt es, das lässt sich nachlesen, und der Minister hat immer auf Experten verwiesen; insofern sollten Sie das auch tun, wenn Sie jedenfalls den Versuch eines Zitats unternehmen.

Was den 1,0-Faktor anbetrifft, hatte ich gerade dachte ich jedenfalls auf die Frage von Herrn Jessen hin ausgeführt, dass sich erst einmal eine Reihe von Fragen an die Validität der Studie richten. Insofern ist es doch absolut verfrüht, mich jetzt nach einer Bewertung zu dem Faktor 1,0 zu fragen. Wenn wir, wie ich Ihnen gegenüber gerade ausgeführt habe, weder inhaltlich eine abschließende Bewertung haben noch auf jetzt schon erkennbare methodische Fragen antworten, wie soll man dann jetzt von dieser Stelle aus die von Ihnen erbetene Bewertung vornehmen? Das ist doch schlicht unmöglich.

ADEBAHR: Im Auswärtigen Amt liegt zu dieser Studie im Moment keine Auswertung oder sonstige Befassung vor, insofern kann ich für das Auswärtige Amt zu diesen Fragen nichts sagen. Womit wir dienen können und was wir analysieren können, sind Zahlen von erteilten Visa und von Terminanfragen; das hatten wir in einer der letzten Regierungspressekonferenzen auch schon ausführlich erörtert. Das ist unsere Zuständigkeit, und das sind die Zahlen, die von unserer Seite beigetragen werden könnten.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wann können wir mit einer Bewertung Ihrerseits zu dieser Studie rechnen, wann können wir da nachfragen?

ADEBAHR: Ob und in welcher Tiefe es die geben würde oder wird, ist eine spekulative Frage, die ich Ihnen jetzt von hier aus nicht beantworten kann.

FRAGE JESSEN: Ich habe dazu doch noch einmal eine Frage an das BMAS: Wenn ich das richtig sehe, ist die Studie sozusagen in einem Institut, für das Sie zuständig sind, erhoben worden. Nun haben Sie gehört, dass es methodische Zweifel aus anderen Häusern gibt. Sind Ihnen die schon vorher bekannt geworden, halten Sie die für relevant? Wie gehen Sie mit dieser Form von Zweifel um?

WESTHOFF: Unsere Zuständigkeit ist die der Rechtsaufsicht über die BA, und das IAB ist ein Institut der BA; wir haben nicht die Fachaufsicht. Daraus mögen Sie schon entnehmen, dass wir nicht insofern zuständig sind, als wir die wissenschaftliche Güte dort erstellter Studien bewerten. Das ist auch in diesem Fall so.

DR. DIMROTH: Nur um das klar zu machen, Herr Jessen: Uns ist diese Studie gestern bekannt geworden. Tatsächlich waren weder das BMI noch das BAMF mit Auswertungs- oder Bewertungsarbeiten hinsichtlich dieser Studie befasst, sodass es nicht verwundern kann, dass wir diese Fragen im BMAS noch gar nicht thematisiert haben. Wie haben diese Studie vielmehr gestern Mittag zur Kenntnis genommen und in einer ersten Durchsicht die von mir hier gerade vorgetragenen Fragen formuliert die möglicherweise ja auch beantwortbar sind, das kann ich von hier aus gar nicht abschließend beurteilen. Vielleicht gibt es passende Antworten auf all diese Fragen, die ich formuliert habe, die dann eben möglicherweise auch diese Zweifel ausräumen. Das ist noch nicht erfolgt und logischerweise auch gegenüber dem BMAS noch nicht artikuliert worden, denn wir kennen diese Studie gerade erst seit 18 Stunden oder 16 Stunden.

ZUSATZ JESSEN: Deswegen habe ich auch bewusst den Begriff „Zweifel“ verwendet.

FRAGE JUNG: Herr Flosdorff, Sie haben ja bestätigt, dass aktuell kein einziges deutsches U-Boot fahren kann. Sie haben ein bisschen nebulös gesagt, die Deutsche Marine rechne damit, dass ab Mitte 2018 wieder welche fahren können. Können Sie das konkretisieren?

FLOSDORFF: Nein.

ZUSATZFRAGE JUNG: Warum nicht?

FLOSDORFF: Weil ich die Informationen hier nicht habe. Bitte wenden Sie sich an den Sprecher der Marine oder an das Presseinformationszentrum der Marine, die können Ihnen über solche operativen Details Auskunft geben.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wie bewertet denn die Ministerin, dass keines ihrer U-Boote fährt bzw. fahren kann?

FLOSDORFF: Das ist natürlich kein guter Zustand. Wir würden uns wünschen, dass die Einsatzbereitschaft höher ist. Nur, manchmal ist es eben technisch so, dass der Teufel im Detail steckt; das haben wir ja nicht nur bei diesem System, sondern auch bei anderen Systemen. Wer so komplexe Systeme in so großer Zahl betreibt wie die Bundeswehr, der muss lernen, mit diesen Umständen umzugehen.

Wir versuchen auch, da immer besser zu werden. Wir haben ja die Agenda Rüstung. Wir arbeiten daran, dass wir auch in der Nutzung effektiver werden. Wir haben viele Projekte auch gemeinsam mit der Industrie angeschoben. Wir haben Haushaltsanmeldungen, dass wir die Ersatzteilbevorratung verstärken und erhöhen wollen. So wollen wir insgesamt Prozent für Prozent in der Einsatzbereitschaft nach oben gehen.

Es wird immer wieder vorkommen, dass es in einzelnen Teilsystemen zu parallelen Schäden oder Ausfällen kommt. Wenn man so kleine Stückzahlen betreibt wie wir, ist das dann eine Handvoll. Es sind ja nicht sehr viele U-Boote, über die wir hier sprechen. Dann kann es einmal dazu kommen. Das ist nicht schön. Das ist bedauerlich. Aber wir werden damit umgehen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Gibt es irgendwelche Bündnisverpflichtungen, die aufgrund der Ausfälle der U-Boote jetzt nicht wahrgenommen werden können?

FLOSDORFF: Dazu ist mir nichts bekannt.

FRAGE JUNG: Frau Adebahr, was gibt es Neues bei den deutsch-türkisch Gefangenen in der Türkei? Es gab ja immer noch die Fälle, dass manche gar keine konsularische Betreuung bekommen haben. Konnten Sie da etwas erreichen? Wie geht es Herrn Yücel, Frau Tolu, Herrn Steudtner?

ADEBAHR: Zu Herrn Yücel kann ich nur die Neuigkeit berichten, dass wir für den 24. Oktober einen Haftbesuch beantragt haben und derzeit auf Antwort warten.

Bei Herrn Steudtner haben Sie sicher aus der Presse entnommen, dass der Prozess nächste Woche Mittwoch beginnen wird. Das ist ein recht rascher Prozessbeginn. Die Anwälte von Herrn Steudtner haben das auch begrüßt. Insofern hoffen wir darauf, dass es jetzt ein zügiges rechtsstaatliches Verfahren gibt. An unserer Position, dass Herr Steudtner freizulassen ist, hat sich nichts geändert.

Bei Frau Tolu habe ich auch keinen neuen Stand im Vergleich zur letzten oder zur vorletzten Pressekonferenz.

FRAGE JORDANS: Das Auswärtige Amt hat auf eine Anfrage der Linken in dieser Woche gesagt, dass ein geplanter BKA-Lehrgang für ägyptische Sicherheitsbeamte zum Thema Internetüberwachung gestoppt wurde, weil damit möglicherweise die Verfolgung anderer Personenkreise als Terroristen ermöglicht worden wäre. Welcher Personenkreis schwebte der Bundesregierung da speziell vor? Hat es sonst in der Sicherheitszusammenarbeit mit Ägypten in den letzten Jahren irgendwelche Einschränkungen von Seiten Deutschlands gegeben?

ADEBAHR: Die letzte Frage ist sicher auch eine Frage, die man dann an die Sicherheitsbehörden richten müsste. Mir liegt der Text der Kleinen Anfrage oder unserer Antwort im Moment nicht vor. Da wäre ich dankbar, wenn wir danach noch einmal darüber sprechen könnten. Ich habe im Moment keine konkrete Information, was genau der Anhaltspunkt war, um offenbar diesen Lehrgang nicht durchzuführen.

VORS. FELDHOFF: Dann verschieben wir das auf ein bilaterales Gespräch im Anschluss.

Herr Dimroth, können Sie etwas zur grundsätzlichen Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich mit Ägypten sagen?

DR. DIMROTH: Ich habe hier keinen neuen Sachverhalt beizutragen. Natürlich ist auch für die Sicherheitsbehörden, jedenfalls soweit sie im Geschäftsbereich des BMI angesiedelt sind, Ägypten ein wichtiger Partner in der Region. Ich kann mir gut vorstellen, dass es andere Sicherheitsbehörden gibt, die noch engere Zusammenarbeitsformen leben. Ich kann Ihnen aber nicht davon berichten, dass sich diese Zusammenarbeit in jüngerer Zeit verschlechtert, verbessert oder stark verändert hätte.

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