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Bundesregierung für Desinteressierte: Komplette BPK vom 19. Januar 2018

Einzelfallentscheidung!!!111!!! ► RegPK vom 19. Januar 2018

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Feierlichkeiten im Deutschen Bundestag anlässlich des 55. Jahrestags der Unterzeichnung des Élysée-Vertrags zwischen Deutschland und Frankreich, Empfang von Karnevalisten im Bundeskanzleramt, Jahrestagung des Weltwirtschaftsforums in Davos, Antrittsbesuch des Bundesratspräsidenten/Übergabe der Zwei-Euro-Gedenkmünze „Berlin“), deutsch-französische Initiative zur Regulierung der Digitalwährung Bitcoin, Luftreinhaltung in Städten, Rüstungsexportpolitik, Ukraine-Konflikt, US-Steuerreformmaßnahme zur Rabattierung von in die USA zurückgeholten Konzerngewinnen, Rückführung libanesischer Staatsbürger in den Libanon, erneute Festnahme des Ehemannes der deutschen Journalistin Meşale Tolu in der Türkei, Ankündigung eines Militäreinsatzes gegen die Kurden in der Grenzregion zu Syrien vonseiten der Türkei, Meldungen über den Tod von Denis Cuspert, Zusammenarbeit mit der amerikanischen Administration

 

Ohne naive Fragen heute.

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 19. Januar 2018:

STS SEIBERT: Guten Tag, meine Damen und Herren!

Am Montag, den 22. Januar das ist der erste Termin, den ich Ihnen vortragen kann , wird die Bundeskanzlerin im Deutschen Bundestag an den Feierlichkeiten anlässlich des 55. Jahrestags der Unterzeichnung des Élysée-Vertrags zwischen Deutschland und Frankreich teilnehmen. Der Montag ist ja der Tag der beiden Parlamente.

Am Dienstag ein sehr traditioneller Termin kommen alljährlich Karnevalisten aus ganz Deutschland ins Bundeskanzleramt. Es wird auch dieses Mal so sein. Zwischen 13 Uhr und 14 Uhr empfängt die Bundeskanzlerin den Präsidenten des Bundes Deutscher Karneval und 16 Prinzenpaare.

Am Mittwoch, den 24. Januar, wird die Bundeskanzlerin auf Einladung des Weltwirtschaftsforums nach Davos reisen. Der Fokus des Jahrestreffens des Weltwirtschaftsforums wird am Mittwoch auf dem Thema Europa liegen. Die Bundeskanzlerin wird gegen 14.30 Uhr im Plenum des Forums eine Rede halten. Voraussichtlich wird sie während ihres Aufenthalts dort auch einige bilaterale Gespräche führen.

Das ist das, was ich Ihnen an Terminen für die kommende Woche nennen kann.

FRAGE KOCH: Herr Seibert, können Sie eventuell ein paar Details zu der Ausrichtung dessen nennen, was Frau Merkel in Davos sagen wird?

STS SEIBERT: Nein. Das kann ich Ihnen nicht nennen.

Ich kann Ihnen nur sagen, dass der Fokus an diesem Tag auf Europa liegt. Deutschland ist ein politisch wie wirtschaftlich wichtiger Mitgliedstaat der Europäischen Union, seit vielen Jahren sehr engagiert in der europapolitischen Debatte, in den Debatten über die Weiterentwicklung in Europa. Deswegen wird die Bundeskanzlerin dort an diesem Tag auftreten. Da muss ich Sie leider bitten, die Rede abzuwarten.

ZUSATZFRAGE KOCH: Hat die Entscheidung, jetzt nach Davos zu reisen, etwas mit dem Auftritt des amerikanischen Präsidenten am Freitag zu tun?

STS SEIBERT: Nein, sie hat etwas damit zu tun wie ich versucht habe zu erklären , dass beim Weltwirtschaftsforum am Mittwoch Europa der Fokus dieses Tages ist und es für die Bundeskanzlerin, für die Bundesregierung, richtig erscheint, dort auch Stellung zu beziehen.

Im Übrigen gibt es immer die Gelegenheit zu bilateralen Treffen. Das ist aber unabhängig von der Reise des US-Präsidenten, der ja nach den Informationen, die mir vorliegen, auch zu einem ganz anderen Tag in Davos sein wird.

FRAGE HELLER: Das beantwortet eigentlich meine Frage. Das heißt, es wird keine Gelegenheit in Davos für ein bilaterales Gespräch mit Trump geben, allein schon wegen der unterschiedlichen Tage?

STS SEIBERT: So ist es.

FRAGE JORDANS: Können Sie uns denn von irgendwelchen anderen geplanten bilateralen Treffen berichten? Die SPD wird ja am Sonntag darüber entscheiden, ob sie mit den Koalitionsverhandlungen fortführt. Ist das so ein bisschen ein Fragezeichen hinter der Reise der Kanzlerin nach Davos? Oder geht sie unabhängig davon, wie der Ausgang dieser Entscheidung am Sonntag ist, in die Schweiz?

STS SEIBERT: Erste Frage: Nein, ich kann Ihnen noch nicht sagen, wen die Bundeskanzlerin am Rande ihres Auftritts in Davos bilateral noch sehen wird. Das wird sich in den nächsten Tagen ergeben. Da werden Termine noch gemacht.

Zweite Frage: Ich werde hier nicht zu den parteiinternen Abläufen Stellung nehmen. Ich kann Ihnen Termine ganz grundsätzlich hier immer so vortragen, wie sie Stand heute geplant sind.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Aber wenn Sie den Termin so vortragen, dann steht er jetzt nicht unter irgendeinem Vorbehalt? Das ist also recht fix?

STS SEIBERT: Ich trage Ihnen die Termine grundsätzlich so vor, wie sie geplant sind.

FRAGE JESSEN: Doch noch einmal zur Klärung und Nachfrage, da die Anwesenheitstermine des US-Präsidenten und der Kanzlerin nicht identisch sind: Es ist auch keine Option, dass beide Seiten sagen „Gut, dann ändern wir die Pläne so, dass ein Treffen möglich wäre“? Das wird seitens der Bundesregierung nicht angedacht oder angestrebt?

STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin hat vor, am Mittwoch nach Davos zu fahren.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ausschließlich?

STS SEIBERT: Ausschließlich am Mittwoch nicht am Donnerstag und nicht am Dienstag.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Sie könnte ja am Donnerstag zurückkommen. Das würde nichts an der Ausschließlichkeit der Anreise am Mittwoch ändern.

STS SEIBERT: Es sind Hin- und Rückreise am Mittwoch geplant.

FRAGE HELLER: Ich würde gern wahrscheinlich hauptsächlich das Finanzministerium, vielleicht auch Sie, Herrn Seibert fragen. Nachdem Herr Altmaier gestern mit seinem französischen Kollegen das Thema Bitcoin angesprochen hat, also gemeinsam eine Initiative auf den Weg zu bringen, um das Geschehen an den Bitcoin-Märkten zu kontrollieren, würde ich gern wissen: Wie hat man sich das konkret vorzustellen? Gibt es schon Vorstellungen, was man erreichen möchte, was es künftig mit der Anonymität von Transaktionen über Bitcoins auf sich haben soll?

Zum Zweiten. Ist eigentlich das Thema Bitcoin-Regulierung schon offizielles Thema bei den bevorstehenden G20-Konferenzen seien es die Finanzminister, seien es die Chefs? Auch aus den USA kommen ja schon Äußerungen, wo die Bitcoin-Regulierung im Zusammenhang mit G20-Bemühungen gestellt wird.

STS SEIBERT: Ich müsste da an das Finanzministerium verweisen.

BLANKENHEIM: Das Thema Kryptowährung Bitcoin hat ja in den letzten Monaten zunehmend Verbreitung gefunden. Diese Risiken der virtuellen Währung werden wir auch weiterhin vertieft beobachten und prüfen, ob ein weiterer Handlungsbedarf besteht. Insofern wollen wir das auch zusammen mit unseren französischen Partnern machen. Insbesondere aufgrund der weltweiten Handelbarkeit der virtuellen Währung ist ein international koordiniertes Vorgehen sinnvoll. Die G20 sind dafür ein geeignetes Format. Für dieses Forum werden daher Deutschland und Frankreich zusammen Impulse setzen. Einzelheiten bitte ich bis dahin noch abzuwarten.

ZUSATZFRAGE HELLER: Ich darf vielleicht doch noch einmal nachfragen. Es gab heute eine Veröffentlichung, die sich auf das Finanzministerium bezog, wobei auf eine anstehende EU-Regelung Bezug genommen wurde, deren Zielsetzung einmal war, Bitcoin im Hinblick auf Geldwäsche stärker unter Kontrolle zu nehmen und dem Bitcoin zum Zweiten mehr oder weniger die Anonymität bei Wechsel in reale Währungen zu nehmen. Ist das die Zielsetzung des Finanzministeriums? Ist das richtig wiedergegeben?

BLANKENHEIM: Wie gesagt: Zu dieser deutsch-französischen Initiative würde ich noch ein bisschen um Geduld bitten.

Generell kann man zum Thema Bitcoin und dem Regulatorischen sagen: Bitcoins sind kein gesetzliches Zahlungsmittel. Sie unterliegen keiner Einlagensicherung. Die BaFin hat Bitcoins aber als Finanzinstrumente nach dem Kreditwesengesetz qualifiziert. Dies hat wiederum zur Folge, dass Tauschplattformen für virtuelle Währungen in Deutschland gibt es da nur eine der BaFin-Aufsicht unterliegen und auch die geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten gelten.

In anderen europäischen Ländern ist das bislang nicht der Fall. Auf der europäischen Ebene sollen mit der anstehenden Änderung der vierten Geldwäscherichtlinie alle europäischen Tauschplattformen und die sogenannten Wallet-Anbieter für virtuelle Währungen verpflichtet werden, die geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten einzuhalten. Das ist insbesondere auch die von Ihnen angesprochene Identifizierungspflicht beim Umtausch in reale Währungen, was dem Bitcoin dann auch die Anonymität nehmen würde und dies eben ganz unabhängig davon, ob sie einer Finanzaufsicht unterliegen oder nicht.

ZUSATZFRAGE HELLER: Ich möchte gern noch eine technische Nachfrage stellen. In welchem Stadium ist die Geldwäscherichtlinie? Also wann wird es da konkrete Regelungen geben, die auch Auswirkungen haben?

BLANKENHEIM: Den exakten Stand müsste ich nachliefern.

FRAGE ROESER: An das Umweltministerium: Die EU-Kommission hat Umweltministerin Hendricks für den 30. Januar nach Brüssel eingeladen. Wird sie an diesem Treffen teilnehmen? Welche neuen, bisher noch nicht kommunizierten Maßnahmen wird sie dort vorlegen, um die EU-Kommission davon zu überzeugen, dass eine Klage vor dem EuGH nicht erforderlich ist?

KÜBLER: Nach derzeitiger Planung wird Bundesministerin Hendricks dorthin fahren und an dem Gespräch teilnehmen. Sie wird dort das „Sofortprogramm Saubere Luft“ vorstellen. Das ist in dieser Form, wie wir es jetzt verhandelt und beschlossen haben, der EU-Kommission noch nicht offiziell vorgestellt worden, auch wenn es öffentlich schon bekannt sein mag. Wir hoffen, dass die Kommission angesichts dieses „Sofortprogramms Saubere Luft“ unsere Bemühungen anerkennt und von einer Klage vor dem EuGH absieht.

ZUSATZFRAGE ROESER: Die Diesel-Arbeitsgruppen sind ja zu einem erheblichen Teil noch nicht zum Abschluss gekommen. Rechnen Sie damit, dass das noch vor dem 30. Januar passiert?

KÜBLER: Ich kann nur für unsere AG sprechen; deren Arbeit ist abgeschlossen, der Bericht liegt vor. Ich verweise daher an die Kollegen vom BMWi und vom Verkehrsministerium.

ZUSATZFRAGE ROESER: Und wie sieht es da aus?

STRATER: Wir sitzen der Expertengruppe 1 vor. Die tagt noch. Ich kann Ihnen jetzt noch nicht genau sagen, wann es hier zu einem Abschluss kommt, das ist im Moment noch nicht terminierbar.

WAGNER: Die Arbeit der BMWi-Expertengruppe das ist die Expertengruppe 4, „Optimierung von Antriebstechnologien und alternativen Kraftstoffen“ ist abgeschlossen.

FRAGE SCHWENCK: Eine Verständnisfrage zum Thema Rüstungsexportpolitik an das Wirtschaftsministerium: In der Sondierungsvereinbarung von Union und SPD steht „Die Bundesregierung wird ab sofort keine Ausfuhren an Länder genehmigen, solange diese am Jemen-Krieg beteiligt sind“. Was bedeutet dieses „ab sofort“? Heißt das auch, dass die geschäftsführende Bundesregierung keine Ausfuhren zum Beispiel an Saudi-Arabien, Katar und die Vereinigten Arabische Emirate mehr genehmigen kann?

WAGNER: Vielen Dank für die Frage. Das Sondierungspapier und die Zwischenstände dazu können wir natürlich nicht vonseiten des Bundeswirtschaftsministeriums kommentieren. Ich kann Ihnen nur unsere grundsätzliche Haltung der Bundesregierung zu Rüstungsexporten mitteilen das haben wir an dieser Stelle ja schon öfter ausgeführt : Wir haben mittlerweile das restriktivste Rüstungskontrollsystem, das wir je hatten, und es sind eben nicht wirtschaftspolitische, sondern außen- und sicherheitspolitische Maximen, die dieses System leiten. Die Entscheidungen über Genehmigungen sind immer Einzelfallentscheidungen der gesamten Bundesregierung, die auf Grundlage und nach Maßgabe der geltenden Gesetze im Einzelfall getroffen werden.

Ich kann Ihnen jetzt noch sagen, was die ganzen Maßgaben sind: Das sind natürlich das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung, die politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter aus dem Jahr 2000, der gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2018 und daneben auch der Vertrag über den Waffenhandel. Das sind die Entscheidungskriterien, die die Bundesregierung anlegt.

Wie gesagt, die Sondierungspapiere kann ich von dieser Stelle aus nicht kommentieren.

ZUSATZFRAGE SCHWENCK: Was gilt denn jetzt? Kann exportiert werden oder nicht? Hat diese Auskunft in den Sondierungsvereinbarungen, an denen die Union ja beteiligt war, irgendeine Auswirkung?

WAGNER: Wie gesagt, das sind Entscheidungen, die unter den beteiligten Ministerien jeweils im Einzelfall getroffen werden. Ich kann jetzt keine Aussagen zu dem Papier machen.

FRAGE JORDANS: Vielleicht anders gefragt: Hat sich denn in der Praxis in den letzten sechs Monaten irgendetwas geändert?

WAGNER: Die Praxis habe ich Ihnen gerade geschildert: Das ist jeweils eine Einzelfallentscheidung, die immer nach den aktuellen außen- und sicherheitspolitischen Erwägungen getroffen wird, wobei insbesondere das Auswärtige Amt seine Expertise mit einbringt. Wie gesagt, es gibt natürlich keine generelle Linie, denn es ist jeweils eine Einzelfallentscheidung.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Das heißt, es hat sich an der Praxis nichts geändert?

WAGNER: Die Praxis habe ich Ihnen dargestellt. Das sind die Maximen, die sie leiten, und die gelten weiterhin.

FRAGE REMME: Herr Seibert, wir hatten diese Situation schon des Öfteren. Es geht aber bei dieser Frage gar nicht um einen inhaltlichen Kommentar zu den Sondierungspapieren. Deshalb noch einmal meine Frage: Kann es sein, dass irgendeine Vereinbarung in dem Sondierungspapier bindend ist für die geschäftsführende Bundesregierung?

STS SEIBERT: Für die geschäftsführende Bundesregierung ist das bindend, was die Mitglieder bzw. die Ministerien der geschäftsführenden Bundesregierung miteinander vereinbaren.

Was die Rüstungsexportpolitik betrifft, hat der Kollege es genau so gesagt, wie es ist: Wir handeln in strenger Einzelfallprüfung nach den sehr restriktiven Grundsätzen für den Export von Rüstungsgütern, die in Deutschland wie in Europa seit langer Zeit gelten und wie sie zum Teil auch schon galten, als noch ganz andere Bundesregierungen hier in Berlin regiert haben. Das ist eine Einzelfallprüfung, deswegen können solche pauschalen Aussagen nicht getroffen werden. Das ist das, woran sich die geschäftsführende Bundesregierung hält.

FRAGE KOCH: Ich habe heute Morgen in einer Zeitung gelesen Tatsachenbehauptung also , dass ab Montag an die Kriegsparteien, die im Jemen-Konflikt mitkämpfen, keine Waffenexporte mehr genehmigt werden. Stimmt das oder stimmt das nicht?

STS SEIBERT: Ich kann Ihnen, wie es üblich ist, über den Ausgang von Einzelfallentscheidungen und die Überlegungen, die da einfließen, im spezifischen Fall natürlich hier nichts berichten. Deswegen kann ich das weder bestätigen noch dementieren; vielmehr kann ich Ihnen sagen, dass wir in der sich jeweils auch verändernden internationalen Situation die Einzelfallentscheidung treffen unter Berücksichtigung der Art des Rüstungsgutes, das exportiert werden soll, unter Berücksichtigung der Lage in dem Land, in das der Export gehen soll, unter Berücksichtigung von menschenrechtlichen Fragen und von konfliktpolitischen Fragen.

FRAGE JESSEN: Herr Wagner, können Sie uns sagen, wann zum letzten Mal terminlich die letzten, sagen wir einmal, drei Einzelfallentscheidungen positiv entschieden wurden, Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien zu genehmigen?

WAGNER: Das kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht sagen. Wie Sie wissen, berichten wir regelmäßig in unseren Jahres- und Halbjahresberichten über die Exportentscheidungen, die getroffen wurden, und im Übrigen auch in den Antworten auf die zahlreichen parlamentarischen Anfragen. Darüber hinaus kann ich von hier aus keine Stellungnahme zu Einzelentscheidungen geben.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das heißt, Sie könnten schon, aber mit Hinweis auf die übliche Halbjahres-Parlamentsberichtspraxis wollen Sie es nicht?

WAGNER: Sie kennen unsere Transparenz, die wir in vielen Fällen leisten. Wir dürfen Einzelfallentscheidungen nicht kommentieren; das heißt aber nicht, dass es die gibt oder nicht, vielmehr ist das einfach die grundsätzliche Linie, die wir hier beachten müssen.

FRAGE: An das Auswärtige Amt: Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, die Verhandlungen zur Lösung des Konflikts in der Ostukraine nicht mehr in Minsk, sondern an einer anderen Stelle zu führen, so wie das der US-Präsident formuliert hat? Zugleich gibt es den Vorschlag des kasachischen Präsidenten Nasarbajew, die weiteren Verhandlungen in Astana zu führen.

BREUL: Die einzelnen Vorschläge möchte ich eigentlich nicht von hier aus bewerten. Ich glaube, für uns ist das entscheidend, was uns bei der Konfliktlösung voranbringt. Dabei ist zweitrangig, wo das jetzt genau stattzufinden hat.

FRAGE HELLER: Meine Frage richtet sich an die Ministerien, in denen sich wirtschafts- und finanzpolitische Kompetenz ballt. Und zwar würde ich gerne wissen, ob es bei Ihnen eine Einschätzung gibt, ob die US-Steuerreformmaßnahme zur Rabattierung von zurückgeholten Gewinnen für US-Konzerne in irgendeiner Weise Auswirkungen auf die Weltwirtschaft und auf die deutsche Wirtschaft hat. Oder ist das eine Sache, deren Wirkung sich relativ strikt auf den US-Markt begrenzen lässt?

WAGNER: Wir werten die US-Steuerreform natürlich aus, die wird sich jetzt natürlich in allen Details angeguckt, auch mit Blick auf die Auswirkungen, die das hat, bzw. die potenziellen Auswirkungen, die das haben könnte. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich dazu aber noch keine Stellungnahme abgeben.

BLANKENHEIM: Ich kann dazu auch nicht viel ergänzen das war hier ja schon verschiedentlich Thema. Generell ist zu sagen, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzt, dass Gewinne am Ort der unternehmerischen Tätigkeit und der wirtschaftlichen Wertschöpfung besteuert werden. Das gilt also auch grundsätzlich für digitalisierte Geschäftsmodelle, um die es hier gerade auch geht. Sowohl die OECD als auch die Europäische Kommission wollen im Frühjahr 2018 Vorschläge zur Besteuerung dieser Geschäftsmodelle vorlegen. Die Bundesregierung nimmt an diesen Arbeiten aktiv teil und achtet darauf, dass international abgestimmte Lösungen erarbeitet werden.

ZUSATZFRAGE HELLER: Darf ich an das Finanzministerium noch einmal konkret nachfragen: Rechnen Sie durch diese US-Entscheidungen hinsichtlich der Rückführung mit Gewinnen mit irgendwelchen Unruhen und Veränderungen bei internationalen Kapitalflüssen? Kann das Länder in Probleme bringen?

BLANKENHEIM: Ich kann Ihnen im Moment nicht mehr dazu sagen, als dass wir da insbesondere auf die Vorschläge der OECD und der Europäischen Kommission warten.

FRAGE JESSEN: An das Auswärtige Amt: Die ukrainische Regierung hat das Donbass-Gesetz verabschiedet. Darin werden die Gebiete des Donbass, in denen die Separatisten sozusagen die Herrschaft innehaben, als von Russland besetzt bezeichnet. Das bedeutet auch eine Art Kriegsrecht für diese Gebiete. Teilt die Bundesregierung diese Rechtsauffassung? Was bedeutet es für die Chancen des Deeskalations- und Friedensprozesses, wenn eine Art Kriegsrecht innerhalb der Ukraine konstituiert wird?

BREUL: Ich glaube nicht, dass es uns hier weiterbringt, über Klassifizierungen und Begrifflichkeiten im Einzelnen zu diskutieren. Für uns ist der Wille zum Dialog und zu Verhandlungen entscheidend, und zwar auf Grundlage der Minsker Vereinbarungen. Das von Ihnen angesprochene Gesetz bekennt sich ja ausdrücklich zu friedlichen Konfliktlösungen und zielt nicht auf Eskalation ab.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Sieht auch die Bundesregierung den Donbass als von Russland besetzt an?

BREUL: Ich kann dazu jetzt nur das sagen, was ich gerade schon sagte, nämlich dass uns, glaube ich, diese Begrifflichkeiten nicht weiterbringen. Wir haben hier ja schon öfter über die Rolle Russlands in der Region und in diesem Konflikt gesprochen. Wir haben immer wieder betont, dass wir die völkerrechtliche Annexion der Krim nicht akzeptieren und dass wir von Russland auch erwarten, seinen Einfluss geltend zu machen, um Fortschritte beim Minsker Prozess zu ermöglichen.

STS SEIBERT: Ich will vielleicht auch ganz kurz etwas hinzufügen. Herr Breul hat es gerade ja schon gesagt: Dieses Gesetz ist noch sehr frisch und wir werden den Text erst einmal prüfen müssen. Deswegen werden wir heute sicherlich auch keine abschließende Bewertung vornehmen. Der Kontext ist aber schon so, dass die Ukraine das Opfer einer von Russland unterstützten Aggression ist und sich seit nunmehr vier Jahren in einem militärischen Konflikt befindet. Der Kontext ist auch so, dass es natürlich eine andauernde militärische Unterstützung durch Waffen und durch Material durch Russland für die Separatisten gibt und dass es unbestreitbar auch russische Kräfte auf ukrainischem Boden gibt das ist ja nicht unzutreffend.

Das Wesentliche ist also: Wir werden diesen Text prüfen. Nach ukrainischer Auffassung steht der im Einklang mit Minsk das werden wir prüfen. Minsk ist der Rahmen, der geschaffen worden ist woran die Bundesregierung auch einen Anteil hat und innerhalb dessen eine Friedenslösung gesucht wird. Dieser Rahmen bleibt unverändert bestehen, und zu diesem Rahmen bekennt sich die Ukraine.

FRAGE JORDANS: Ich würde gern das Auswärtige Amt und das Innenministerium zu Berichten fragen, wonach es Verhandlungen mit dem Libanon gibt, die Abschiebung von Libanesen und im Libanon registrierten Palästinensern zu vereinfachen und dass es im Vergleich zu vorherigen Jahren im letzten Jahr einen Anstieg an solchen Abschiebungen gegeben hat.

DR. DIMROTH: Ich kann beginnen.

Es ist richtig, dass wir bereits seit März 2017 entsprechende Gespräche und Verhandlungen mit dem Libanon führen mit dem Ziel, Rückführungen in den Libanon wieder leichter und sozusagen in guter Zusammenarbeit mit der anderen Seite durchführen zu können. Das ist Teil unserer Gesamtstrategie, was das Thema Rückführung anbetrifft, wo ja immer wieder auch die Kooperation des jeweiligen Herkunftsstaates eine ganz relevante Rolle spielt bei der Frage der Umsetzbarkeit solcher aufenthaltsvollendender Maßnahmen bei vollziehbar ausreisepflichtigen, in Deutschland aufhältigen Menschen. So ist das eben auch beim Libanon.

Tatsächlich ist es so, dass wir auf sagen wir einmal überschaubar hohem Niveau eine deutliche Steigerung feststellen. Was den Erfolg dieser Verhandlungen anbetrifft, so konnten im Jahr 2016 neun Rückführungen stattfinden, während das für das Jahr 2017 in 27 Fällen gelungen ist. Daran können Sie ermessen, dass es doch eine erhebliche Steigerung zum Vorjahr ist. Wir sind aber auch der Auffassung, dass diese Bemühungen noch nicht das Maß an Kooperation und vor allem das Maß an Erfolg zeitigen, dass man sie jetzt einstellen könnte, sondern wir sind weiter in Gesprächen mit der anderen Seite, um hier auch für das gerade begonnene Jahr eine weitere Steigerung erzielen zu können.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Was ist denn das konkrete Ziel, das die Bundesregierung in einem möglichen Abkommen mit dem Libanon verfolgt? Ist dieser Anstieg von neun auf 27 Fälle nur der verbesserten Kooperation schuldig, oder hat es da auch bei der Anzahl der Ausreisepflichtigen eine Änderung gegeben?

DR. DIMROTH: Solche Verhandlungen haben ja immer das Ziel, dass tatsächlich die nötigen Mitwirkungsakte eines Herkunftsstaates möglichst unproblematisch, unkompliziert, kooperativ, transparent und auch zügig gewährleistet werden können.

Genau das ist auch Gegenstand unserer Gespräche mit dem Libanon. Dabei geht es beispielsweise um die Identifizierung von Staatsangehörigen; dabei geht es aber auch um ganz operative Dinge wie die Frage Charter- oder Linienflug oder darum, wie viele Personen in einer Maßnahme zurückgeführt werden dürfen und welche Garantien die Behörden im Herkunftsstaat übernehmen, was dann die Übernahme der Verantwortung für die Betreffenden anbetrifft. Es gibt also einen ganzen Strauß von Maßnahmen, die zu berücksichtigen sind und die funktionieren müssen, wenn man rückführen will. Das geht in der Regel eben nicht gegen den Willen des Herkunftsstaates, und deswegen sind wir in Gesprächen.

Ob jetzt die Steigerung ausschließlich auf die erzielten Fortschritte zurückzuführen ist, lässt sich schwer bemessen. Wir erkennen aber sehr wohl, dass die Gespräche zu einer sehr deutlich erhöhten Kooperationsbereitschaft der anderen Seite geführt haben. Deswegen sind die Steigerungen jedenfalls per se sicher auch auf diese erhöhte Kooperationsbereitschaft zurückzuführen. Jetzt in jedem Einzelfall sozusagen zu ermitteln, ob es möglicherweise einen einzelnen Fall darunter gibt, der ohnehin auch sonst erfolgreich stattgefunden hätte, ist schlichtweg nicht möglich.

FRAGE: Ein Thema, das heute Morgen Schlagzeilen gemacht hat und das ich gerade auch bei der „Tagesschau“ sehe: Der Ehemann unserer Kollegin Meşale Tolu ist erneut in der Türkei festgenommen worden. Gibt es dazu irgendein Statement vonseiten des Auswärtigen Amtes?

BREUL: Die Meldungen haben wir natürlich auch gesehen. Wir sind im engen Kontakt mit Meşale Tolu. Der Ehemann von Frau Tolu, Herr Çorlu, ist kein deutscher Staatsangehöriger, und dementsprechend haben wir das von dieser Seite aus nicht zu kommentieren.

FRAGE HELLER: Zum Thema Türkei. Mich würde interessieren, wie das Auswärtige Amt die gegenwärtige Entwicklung in der Türkei im Hinblick auf eine mögliche militärische Intervention im Nachbarland gegen Kurden sieht. Es gab, glaube ich, eine Meldung, dass man sich in der Türkei unmittelbar darauf vorbereitet. Ist das etwas, was möglicherweise wieder neue Probleme im deutsch-türkischen Verhältnis hervorrufen kann?

BREUL: Vielen Dank für die Frage, Herr Heller. Wir beobachten die Lage in Nordsyrien natürlich sehr genau und haben die jüngsten Aussagen der Türkei auch zur Kenntnis genommen. Wir gehen davon aus und erwarten das auch , dass die Türkei wie bisher auch weiterhin politisch und militärisch Zurückhaltung zeigt. Zugleich ist aber klar, dass die Türkei legitime Sicherheitsinteressen entlang ihrer Grenze mit Syrien hat, welche für die Türkei von herausragender Bedeutung sind. Diese sollten in dem Kontext natürlich berücksichtigt werden.

Wichtig ist für uns in diesem Kontext, dass ganz klar der Fokus militärischer Aktivitäten in Nordsyrien auf dem Kampf gegen den IS und die Nachfolgeorganisation der von den Vereinten Nationen gelisteten Organisation al-Nusra, Haiʾat Tahrir asch-Scham, meistens HTS genannt, liegt.

FRAGE JESSEN: Herr Breul, Sie wollen das mit Hinweis auf die Staatsangehörigkeit des Ehemannes von Frau Tolu nicht kommentieren. In der Vergangenheit war das aber durchaus ein verbundenes Thema, da es auch objektive Auswirkungen auf die Verhältnisse der Gesamtfamilie Tolu hat. Frau Tolu hat das heute Morgen auch noch einmal explizit erwähnt. Haben Sie vor diesem Hintergrund, also Auswirkungen auf die deutsche Staatsbürgerin Meşale Tolu und ihre Familie, irgendwelche Kenntnisse über Begründungen oder Vorwürfe im Hinblick auf diese neuerliche Festnahme? Gibt es irgendeine Form der Betreuung, Beratung der Gesamtfamilie in diesem Kontext?

BREUL: Uns liegen zu der Verhaftung keine weiteren Informationen vor.

Um Ihren letzten Begriff aufzugreifen: Natürlich ist für uns immer die Staatsangehörigkeit des Betroffenen entscheidend. Deshalb können wir nicht mit der Argumentation „Er ist aber mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet“ operieren.

Sie kennen, glaube ich, die Entscheidung des zuständigen Gerichts im Falle von Frau Tolu. Sie unterliegt bis auf Weiteres einer Ausreisesperre. Da gibt es auch keine Neuigkeiten. Nach unserer Kenntnis ist der nächste Prozesstermin am 26. April.

Über irgendwelche Zusammenhänge der beiden Fälle möchte ich, ehrlich gesagt, nicht spekulieren.

FRAGE HELLER: Nur eine kleine Nachfrage an das Auswärtige Amt: Es gab Meldungen über den angeblichen Tod des deutschen IS-Terroristen „Deso Dogg“. Haben Sie irgendwelche eigenen Erkenntnisse? Soweit ich weiß, ist dessen Tod schon öfter mitgeteilt worden.

BREUL: Diese Meldung haben wir natürlich auch gesehen und das vor der Folie betrachtet, dass es diese Meldung nicht zum ersten Mal gab. Selbstverständlich werden wir uns bemühen, das aufzuklären.

ZUSATZFRAGE HELLER: Momentan haben Sie keine eigenen Erkenntnisse?

BREUL: Nein.

FRAGE JESSEN: Im Moment wird auf ein Jahr Trump-Administration zurückgeblickt. Zu Beginn der Übernahme der Regierungsgeschäfte war es hier häufig Thema, dass vor allem das Auswärtige Amt zeitweise große Schwierigkeiten hatte, überhaupt Gesprächspartner auf Augenhöhe zu finden. Wie haben sich vor diesem Ausgangspunkt in diesem Jahr die Verhältnisse vor allem in der Außenpolitik zur operativen Administration unter der Führung des amerikanischen Präsidenten entwickelt?

BREUL: Ich kann dazu nur allgemein sagen: Wir sind, auch natürlich im Außenministerium, im regen Austausch mit unseren amerikanischen Partnern. Soweit ich weiß, gibt es immer noch ein paar Stellen, die nicht besetzt sind. So warten wir hier in Berlin noch auf den US-Botschafter. Aber im Großen und Ganzen gibt es einen regen und lebendigen Austausch.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Es ist also nicht schlimmer gekommen als befürchtet?

BREUL: Dazu müsste ich mich zu dem äußern, was ich befürchtet hätte. Es gilt das, was ich vorhin gesagt habe.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Dann hat Herr Seibert noch einen Nachtrag zu den Terminen der Bundeskanzlerin.

STS SEIBERT: Ich wollte Ihnen einen Termin der Bundeskanzlerin nicht unterschlagen, an den ich gerade von meinen Kollegen erinnert werde:

Am Freitag, dem 26. Januar, wird der Regierende Bürgermeister von Berlin, Herr Müller, in seiner Eigenschaft als Präsident des Bundesrates das ist er seit November seinen Antrittsbesuch bei der Bundeskanzlerin um 10 Uhr morgens machen. Um 10.30 Uhr wird die Bundeskanzlerin Bundesratspräsident Müller der Zuständigkeit halber die diesjährige Zwei-Euro-Gedenkmünze „Berlin“ übergeben.

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