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Bundesregierung für Desinteressierte: Komplette BPK vom 23. Februar 2018

Tafelbekämpfung ► RegPK vom 23. Februar 2018

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Besuch des Staatspräsidenten der Republik Serbien, Übergabe des Jahresgutachtens der Expertenkommission Forschung und Innovation, Besuch des Präsidenten der Republik Ghana), mögliche Cyberangriffe auf die Deutsche Welle, mögliche Beteiligung eines chinesischen Investors an 50Hertz, deutsche Staatsangehörige in türkischer Haft, mögliche Einführung einer „blauen Plakette“ für Kraftfahrzeuge, Aufnahmestopp für Migranten bei „Tafel e. V.“ in Essen, Korruptionswahrnehmungsindex 2017 von Transparency International, Sitzung des UN-Sicherheitsrats zur Lage in Syrien, Einsatz von Medikamenten bei den Olympischen Winterspielen

Naive Fragen zu:
Cyber Cyber von Russland (ab 4:37 min)
– dass Sie die Verlautbarungen der britischen und der amerikanischen Regierung in Sachen „NotPetya“ so heißt dieser Cyberangriff sehr ernst nehmen. Was auffällt, ist, dass überhaupt keine Beweise vorgelegt werden. Das sind schlichte Behauptungen von beiden Regierungen. Warum nehmen Sie das ernst? (ab 8:25 min)

Deutsche Gefangene in der Türkei (ab 17:35 min)
– Ich will zunächst mal wissen, was mit den deutschen Gefangenen in der Türkei los ist. Herr Breul, haben Sie vielleicht Nachrichten mitgebracht?
– Können Sie uns sagen, ob die Person männlich oder weiblich ist, wie lange die Person in Haft war und wo sie eingesessen hat?
– Aber was hat denn der Datenschutz mit der Haftdauer zu tun?

Diesel/saubere Luft (ab 19:25 min)
– weil Sie sagten, es komme bei der „blauen Plakette“ auf die Regelung an. Worauf kommt es denn an? Wann wäre die „blaue Plakette“ nicht sinnvoll und wann schon? Können Sie das mal ausführen? (ab 24:25 min)
– Sie sagten gerade, dass Sie mit der Automobilindustrie zusammenarbeiten. Warum tut die Bundesregierung das überhaupt? Warum arbeitet sie da mit dem Täter, dem Übeltäter zusammen?

Tafeln in Deutschland (ab 28:45 min)
– sieht es die Bundesregierung als ihre Aufgabe an, die Existenz von Tafeln an sich zu bekämpfen? (ab 30:23 min)

Korruption in Deutschland (ab 32:21 min)
– wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung von Transparency International, was den neuen weltweiten Korruptionswahrnehmungsindex 2017 angeht? Dort ist Deutschland abgestiegen, also um ein paar Plätze gefallen. Laut Transparency International tut die Bundesregierung aktuell nichts gegen Korruption in Deutschland. Was tut die Bundesregierung denn aktuell gegen Korruption? Sie werden mir widersprechen. Planen werden Sie ja nichts, weil Sie wahrscheinlich nichts zu der nächsten Regierung sagen können. Wie bewerten Sie denn die Einschätzung?

Türkei in Afrin (ab 37:00 min)
– um Menschen und Schicksale geht es ja auch in Afrin nach dem türkischen Einmarsch. Sie haben in Ihrer Erklärung gestern von der „Einhaltung der elementaren Grundsätze des humanitären Völkerrechts“ gesprochen. Hält die Türkei die elementaren Grundsätze des Völkerrechts mit dieser Invasion Nordsyriens ein? Haben Sie das mittlerweile klären können?
– Wann können wir mit der völkerrechtlichen Einschätzung rechnen?

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 23. Februar 2018:

SRS’IN DEMMER: Zu den Terminen der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche: Am Dienstag, den 27. Februar, empfängt die Bundeskanzlerin um 12 Uhr den Staatspräsidenten der Republik Serbien, Aleksandar Vučić, mit militärischen Ehren im Bundeskanzleramt. Bei diesem Treffen werden insbesondere die bilateralen Beziehungen, regionale Fragen sowie europa- und wirtschaftspolitische Themen im Mittelpunkt stehen. Eine Pressekonferenz ist für ca. 13 Uhr geplant.

Am Mittwoch, 28. Februar, wird die unabhängige Expertenkommission Forschung und Innovation um 11 Uhr der Bundeskanzlerin zum elften Mal ihr jährliches Gutachten im Kanzleramt übergeben. Bundesministerin Wanka wird ebenfalls zugegen sein.

Die Expertenkommission berät die Bundesregierung in technologisch-wissenschaftlichen Zukunftsfragen. In ihrem Gutachten analysiert sie das deutsche Forschungs- und Innovationssystem sowie die technologische Leistungsfähigkeit und gibt Empfehlungen zu aktuellen Herausforderungen. Der Termin wird presseöffentlich sein. Über Einzelheiten des Jahresgutachtens 2018 wird dann die Expertenkommission selbst in einer Pressekonferenz um 12 Uhr hier im Tagungszentrum der Bundespressekonferenz Bericht erstatten.

Die Bundeskanzlerin wird am Mittwoch um 12 Uhr den Präsidenten der Republik Ghana, Akufo-Addo, mit militärischen Ehren im Bundeskanzleramt empfangen. Bei diesem Gespräch werden unter anderem die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen, die G20-Initiative „Compact with Africa“, die umfangreiche Entwicklungszusammenarbeit sowie regionale Fragen zur Lage in Westafrika im Mittelpunkt stehen. Nach dem Gespräch ist eine gemeinsame Pressekonferenz vorgesehen.

Staatspräsident Akufo-Addo wird am 27. Februar in Dortmund am 5. Deutsch-Afrikanischen Wirtschaftsforum NRW auf Einladung des Ministerpräsidenten Laschet und am 28. Februar an einem deutsch-ghanaischen Wirtschaftsfrühstück des DIHK in Berlin teilnehmen.

Ghana ist ein sehr gutes Beispiel für eine über Jahre hinweg positive politische und wirtschaftliche Entwicklung und gewachsene Stabilität. Das Land hat beeindruckende Anstrengungen unternommen, um seinen Bürgern ein besseres Leben zu bieten. Ghana hat große Fortschritte bei der Demokratisierung gemacht und auch beachtliche Erfolge bei sozialer und wirtschaftlicher Entwicklung vorzuweisen. Bundespräsident Steinmeier war im Dezember 2017 zuletzt zu einem Staatsbesuch in Ghana.

Die Bundesregierung unterstützt Ghana auf dem Weg zu einer erfolgreichen Wirtschaftspolitik. Wie gesagt, Ghana ist Mitglied der unter deutscher G20-Präsidentschaft gestarteten Initiative „Compact with Africa“ und war im letzten Juni Teilnehmer der G20-Afrika-Konferenz in Berlin. Ziel der Initiative ist es, die Rahmenbedingungen für private Investitionen zu verbessern und damit mehr Beschäftigung in Afrika zu schaffen. Flankierend hat die Bundesregierung eine bilaterale Reformpartnerschaft mit Ghana abgeschlossen. Diese wird sich prioritär auf die Bereiche der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz konzentrieren.

FRAGE JOLKVER: Meine Frage geht an das Auswärtige Amt und an das Bundesministerium des Innern. Nach den Wahlen im September hat die Bundesregierung mehr oder weniger Entwarnung gegeben, was die russischen Aktivitäten im Netz angeht. Ich meine die Hacker- und Bot-Attacken. Nun scheint die Deutsche Welle zum Ziel einer massiven, wahrscheinlich russischen Bot-Attacke geworden zu sein. Angegriffen werden DW-Inhalte in russischer Sprache.

Mich würde interessieren, wie das Auswärtige Amt diese Vorfälle bewertet und ob das Innenministerium eine erhöhte Aktivität der Russen im deutschen Internet registriert.

BREUL: Ich nehme an, Sie beziehen sich jetzt konkret auf die Aussage der amerikanischen und britischen Regierung, der sich auch andere angeschlossen haben. Die haben wir zur Kenntnis genommen, und wir nehmen diese sehr ernst. Für uns ist wichtig, zu betonen, dass grundsätzlich gilt: Der Cyberraum ist kein rechtsfreier Raum; auch hier gilt das Völkerrecht. Der Vorgang bestärkt uns in unserem Bestreben, international Einigkeit über die Regeln für verantwortungsbewusstes Staatenverhalten im Cyberraum zu erzielen. So können Regelverstöße dann auch klar benannt und sanktioniert werden.

DR. DIMROTH: Es besteht keine allgemeine Zuständigkeit für das Bundesministerium des Innern, Vorgänge im Internet zu kontrollieren, zu protokollieren oder zu bewerten, sondern es gibt einen eng umrissenen Aufgabenbereich, der insbesondere dann eröffnet ist, wenn es sich um Aktivitäten gegen die freiheilich-demokratische Grundordnung richtet. Dann nämlich reden wir über Vorgänge, die möglicherweise in den Aufgabenbereich des Bundesamts für Verfassungsschutz fallen. Hier gibt es insbesondere Bereiche wie Wirtschaftsspionage, die eine Rolle spielen können.

Insgesamt würde ich Sie gerne verweisen auf die jährlich veröffentlichten Berichte des Bundesamts für Verfassungsschutz, die Verfassungsschutzberichte, in denen die Erkenntnisse des Bundesamts über Aktivtäten unterschiedlicher Staaten, aber damit auch Russlands, im Internet niedergelegt sind. Aktuell kann ich Ihnen hier keine besondere neue Entwicklung beschreiben.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Ich komme wieder zurück auf die Deutsche Welle. Angegriffen werden, vor allem in den letzten Tagen, Beiträge oder Inhalte, die mit den kommenden Präsidentenwahlen in Russland in Zusammenhang stehen, vor allem zum Beispiel Interviews mit Herrn Nawalny, der jetzt wieder verhaftet wurde.

Hat denn das Auswärtige Amt immer noch die Hoffnung, dass die Präsidentenwahlen in Russland nach demokratischen Regeln stattfinden werden?

BREUL: Konkret zu den Vorfällen bei der Deutschen Welle liegen mir keine Erkenntnisse vor. Darum kann ich sie auch nicht bewerten.

Natürlich ist ein Zeitraum vor einer Wahl ein besonders sensibler Zeitraum mit Blick auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit, wenn wir uns den Fall von Herrn Nawalny in den letzten Tagen anschauen. Wir sind der Meinung, dass die russische Regierung sich im internationalen Rahmen auch dazu verpflichtet hat und gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Wahlen zu diesen Grundfreiheiten stehen sollte und besonders bemüht sein sollte, diese zu schützen.

FRAGE JUNG: Sie sagten, dass Sie die Verlautbarungen der britischen und der amerikanischen Regierung in Sachen „NotPetya“ so heißt dieser Cyberangriff sehr ernst nehmen. Was auffällt, ist, dass überhaupt keine Beweise vorgelegt werden. Das sind schlichte Behauptungen von beiden Regierungen. Warum nehmen Sie das ernst?

BREUL: Ich habe dazu jetzt nichts, was ich hier besprechen könnte. Wir stehen natürlich mit unseren Partnern in engem Kontakt und tauschen unsere Erkenntnisse aus. Eigene Erkenntnisse dazu haben wir nicht vorliegen.

ZUSATZ JUNG: Ich habe noch nicht verstanden, warum Sie es dann ernst nehmen.

BREUL: Wir nehmen unsere Partner grundsätzlich ernst.

ZUSATZ JUNG: Aber die könnten ja auch lügen.

BREUL: Da bewegen wir uns ganz klar im Konjunktiv. Sie wissen auch, dass wir Mutmaßungen von hier oben nicht anstellen.

FRAGE HELLER: Ich möchte das Wirtschaftsministerium fragen. Ist es richtig, dass das Wirtschaftsministerium, dass die Bundesregierung Vorbehalte hat gegenüber einem möglichen Einstieg eines chinesischen Investors bei einem deutschen Stromnetzbetreiber?

Können Sie mir sagen, ob die Bundesregierung in dieser Sache es geht um den Netzbetreiber 50Hertz selbst schon aktiv geworden ist, um möglicherweise Alternativen zu diesem Einstieg der Chinesen zu finden oder zu verhandeln?

ALEMANY: Es ist bekannt, dass es Interesse ausländischer Investoren an dem Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz gibt. Die Bundesregierung nimmt auf diese Vorgänge keinen Einfluss und hat dies auch nicht getan. Wir sind aber immer das gilt für alle Firmen oder Übernahmen oder überhaupt geschäftliche Vorgänge gesprächsbereit, wenn Gesprächswünsche bestehen.

In diesem Fall kann ich bestätigen, dass Gesprächswünsche bestanden und auch Gespräche geführt wurden. Aber das sind wie immer interne Gespräche, zu deren Inhalt wir hier keine Angaben machen.

Ich kann nur sagen: Es sind unternehmerische Vorgänge und Entscheidungen. Das dürfte Ihre erste Frage quasi mit Nein beantworten. Aber natürlich müssen alle Fusionen und Käufe den normalen Regelungen entsprechen. Das kann im Wettbewerbsrecht sein, das kann aber auch im Außenwirtschaftsrecht sein.

ZUSATZFRAGE HELLER: Können Sie, weil das in diesem Falle ja von besonderem Interesse ist, bestätigen, dass es ein chinesisches Übernahmeinteresse gibt?

Sie sagen, wir nehmen keinen Einfluss: Lässt dies Raum dafür, dass die Bundesregierung trotzdem Gespräche mit Aktionären dieses Unternehmens führt, um irgendwelche anderen Konstellationen zu befördern?

ALEMANY: Welche Schlüsse Sie aus meinen Antworten ziehen, bleibt wie immer Ihnen überlassen, lieber Herr Heller. Was ich ausdrücken wollte, ist, dass wir keinen Einfluss nehmen, wie in Ihrer Frage angedacht. Es gibt also nicht so etwas wie eine Beeinflussung, sondern wir prüfen, wenn die Verträge und die Stimmrechtsübernahmen das hergeben, wie es unsere gesetzliche Pflicht nach dem Außenwirtschaftsrecht ist.

Zu einzelnen Fällen und einzelnen Prüffällen kann ich, wie Sie wissen, nichts sagen. Aber Sie wissen auch: Es gibt dieses Mittel der sektorübergreifenden Investitionsprüfung, die ab einem Erwerb von 25 Prozent der Stimmrechte gültig ist.

Zu der Frage, mit wem wir genau reden, möchte ich keine Angaben machen. Wir sprechen mit denen, die Gesprächswünsche an uns herantragen.

ZUSATZFRAGE HELLER: Sie haben die Möglichkeit angeführt, ab einem Erwerb von 25 Prozent der Stimmrechte einen Fall zu überprüfen. Haben Sie irgendwelche Möglichkeiten, auch bei Größenordnungen unterhalb dieser Schwelle zu prüfen und Einfluss zu nehmen, oder sind Sie da vollkommen blank und müssen sagen, das läuft unterhalb unserer Möglichkeiten?

ALEMANY: Die Prüfschwelle liegt bei 25 Prozent, in der Tat.

FRAGE DR. DELFS: Frau Alemany, eine Lernfrage: Gehen wir mal davon aus, dass es ein chinesisches Interesse an 50Hertz gibt. Wenn ich mich richtig erinnere, ist das Außenhandelswirtschaftsgesetz ja in dieser Richtung etwas verschärft worden. Würde ein Stromversorger mittlerweile in den sensiblen Bereich fallen?

ALEMANY: Sie meinen die kritischen Infrastrukturen und deren Betreiben. Das ist richtig. Zum Beispiel die Trinkwasserversorgung und Energienetze gehören zu den kritischen Infrastrukturen, auch Softwarelösungen hierfür. Da gibt es eine Meldepflicht und eine Prüfmöglichkeit.

Im Sommer haben wir das Außenwirtschaftsrecht dahin gehend ein bisschen verändert und modernisiert, aber die Schwelle ist die gleiche, 25 Prozent. Sie wurde nicht abgesenkt. Da gab es eine Fristverlängerung, sodass wir länger prüfen dürfen, weil die Fusionen immer komplexer werden, und andere Dinge.

ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Wenn ich es recht sehe, wird von der EU-Kommission auch gerade an einer Verschärfung dieser Regelung gearbeitet. Hofft die Bundesregierung möglicherweise, dass es auf dieser Ebene noch eine neue Regelung gibt, die dann solche Fälle vielleicht noch etwas genauer regulieren könnte, oder sehen Sie da im Grunde genommen nur die Möglichkeit, dass die deutsche Rechtsprechung in einem solchen Fall angewandt wird?

ALEMANY: Grundsätzlich ist unser Ziel immer, die Funktionsfähigkeit des Außenwirtschaftsrechts möglichst modern zu halten und immer wieder den Gegebenheiten und Entwicklungen anzupassen. Das haben wir auch in der Vergangenheit getan. Sie haben ja eben die Änderungen vom Sommer angesprochen.

Es wird natürlich eine Aufgabe der künftigen Regierung bleiben, diese Funktionsfähigkeit des Außenwirtschaftsrechts immer wieder an die aktuellen Entwicklungen anzupassen.

Wie Sie vielleicht auch wissen, haben wir gemeinsam mit Italien und Frankreich eine Initiative auf EU-Ebene eingebracht, um solche Investitionen und Investitionsprüfungen ein bisschen auszuweiten und den Mitgliedstaaten bei Prüfungen ein wenig mehr Spielraum zu geben. Wir hoffen, dass diese Gesetzgebung bis Ende 2018 verabschiedet werden kann, sodass wir dann die Möglichkeit bekommen, Firmenübernahmen ausländischer Investoren, die zum Beispiel nicht nach marktüblichen Finanzierungen ablaufen oder staatlich gelenkt und staatlich subventioniert sind, zu prüfen, und sie im Notfall auch verbieten dürfen. Noch ist dieses Gesetzgebungsverfahren im Prozess, aber wir hoffen, bis Ende 2018 eine Verabschiedung hinzubekommen.

Die Investitionsprüfungen auf EU-Ebene sind im Übrigen auch ein Thema für den Wettbewerbsrat am Montag und Dienstag in Sofia.

ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Ich habe noch eine Frage an Frau Demmer zu demselben Thema. Die Kanzlerin redet in letzter Zeit sehr oft von China und der Herausforderung durch China. Hat die Bundesregierung China besonders im Blick, wenn es um solche Fragen geht, auch was mögliche Investitionen in die Infrastruktur betreffende Unternehmen angeht, oder wird China da wie jedes andere Land behandelt?

SRS’IN DEMMER: Ich glaube, Frau Alemany hat sehr erschöpfend darüber Auskunft gegeben, was die Bundesregierung im Rahmen der EU-Partner da macht. Es gibt bei Gesetzgebungen selten etwas, was sich ganz spezifisch auf ein Land bezieht.

ALEMANY: Noch eine Ergänzung: Die Gesetzgebung, die wir auf EU-Ebene angestoßen haben, gilt für alle EU-ausländischen Investoren. Natürlich stimmt aber auch, dass die Firmenübernahmen chinesischer Investoren in den letzten Jahren enorm zugenommen haben, gerade in strategischen Industriebereichen.

FRAGE JUNG: Ich will zunächst mal wissen, was mit den deutschen Gefangenen in der Türkei los ist. Herr Breul, haben Sie vielleicht Nachrichten mitgebracht?

BREUL: Ja, in der Tat freue ich mich, dass es zu einer weiteren Freilassung gekommen ist. Eine Person, zu der wir presseöffentlich keine Angaben zu näheren Umständen machen, ist freigekommen, allerdings mit einer Ausreisesperre belegt worden.

So verbleiben im Moment vier Staatsangehörige aufgrund politischer Vorwürfe in türkischer Haft.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie uns sagen, ob die Person männlich oder weiblich ist, wie lange die Person in Haft war und wo sie eingesessen hat?

BREUL: Wie gesagt, zu dieser Person haben wir bisher keine Auskünfte gegeben. Das möchten wir aus Gründen des Datenschutzes auch so beibehalten.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber was hat denn der Datenschutz mit der Haftdauer zu tun?

BREUL: Es ist der Schutz der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person. Alle Informationen, die möglicherweise Rückschlüsse auf die Identität erlauben, möchten wir hier nicht preisgeben.

FRAGE JESSEN: Besteht diese Zurückhaltung auf Wunsch dieser Person, oder möchten Sie es von sich aus nicht sagen?

BREUL: Natürlich erfolgt eine Weitergabe von Informationen zu konsularischen Einzelfällen immer nur dann, wenn es dazu eine explizite Genehmigung der betroffenen Person gibt. Diese liegt hier nicht vor.

FRAGE GRIMM: Ich möchte nach der gestrigen Verhandlung in Leipzig das Thema Diesel ansprechen. Dort waren sich alle Prozessparteien einig, einschließlich der Richter, dass für das aktuelle Schlamassel unter anderem verantwortlich ist, dass es keine „blaue Plakette“ in Deutschland gibt.

Ich möchte zuerst Frau Demmer fragen, ob die Kanzlerin nach dem gestrigen Verhandlungstermin und der stetigen Befassung mit dem Thema zu der Überzeugung gekommen ist, dass man eine „blaue Plakette“ braucht oder dass man keine braucht.

Ich möchte auch das Verkehrsministerium fragen, ob sich die Haltung zur „blauen Plakette“ geändert hat.

SRS’IN DEMMER: Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bundesregierung sich natürlich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren äußert.

Unabhängig davon kann ich gerne noch mal zum Ausdruck bringen, dass sich die Bundesregierung weiter umfassend dafür einsetzt, dass die Luftqualität in den Städten verbessert wird. Sie setzt sich weiterhin dafür ein, Fahrverbote zu vermeiden.

Vor diesem Hintergrund bitte ich, jetzt einfach abzuwarten, was das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag verkünden wird.

BUSER: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE GRIMM: Frau Demmer, ich hatte Sie konkret gefragt, welche Haltung die Kanzlerin hat. Ist Frau Merkel für oder gegen die Einführung einer „blauen Plakette“?

SRS’IN DEMMER: Ich habe Ihnen gesagt, dass die Bundesregierung sich für die Verbesserung der Luftqualität in den Städten einsetzt und Fahrverbote vermeiden möchte.

ZUSATZ GRIMM: Ich habe nicht nach der Bundesregierung gefragt; nach Frau Merkel habe ich gefragt.

Kann man daraus schließen, dass keine „blaue Plakette“ eingeführt werden soll?

SRS’IN DEMMER: Was Sie daraus schließen, ist Ihnen überlassen.

FRAGE JESSEN: An das BMUB: Wäre die Einführung einer „blauen Plakette“ ein Beitrag zur Verbesserung der Luftreinhaltung?

WETTERN: Wir schließen uns im Großen und Ganzen natürlich der Meinung der Bundesregierung an, vor dem abschließenden Urteil da nichts zu kommentieren. Nichtsdestotrotz möchte ich hervorheben, dass die Bundesumweltministerin immer gesagt hat: Zuerst müssen wir über die technischen Nachrüstungen an den Autos reden, bezahlt durch die Autobauer, bevor wir über andere Maßnahmen nachdenken.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Was bedeutet das? Ich kann daraus noch nicht die Antwort auf meine Frage erkennen. Wäre für das BMUB die Einführung einer „blauen Plakette“ ein Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität?

WETTERN: Das würde ganz darauf ankommen, wie die „blaue Plakette“ oder wie auch immer sie dann heißen mag schließlich und endlich geregelt würde. Insofern muss ich Sie bitten, noch einen Augenblick Geduld zu haben. Dann werden wir mit weiteren Informationen auf Sie zukommen.

FRAGE GRIMM: Noch eine Frage an Frau Demmer: Sollten die Richter am Dienstag entscheiden, dass es Fahrverbote geben wird, würde sich dann die Haltung zur „blauen Plakette“ ändern?

SRS’IN DEMMER: Das ist jetzt sehr hypothetisch gefragt. Ich würde Sie weiterhin bitten, die Entscheidung des Gerichts abzuwarten.

ZUSATZFRAGE GRIMM: So hypothetisch ist das nicht. Am Dienstag sind zwei, maximal drei Varianten denkbar. Es ist nicht sonderlich schwierig, sich darüber Gedanken zu machen. Deshalb wollte ich Sie fragen, ob Sie das tun, oder ist Ihnen das Schicksal von zehn Millionen Dieselfahrern egal?

SRS’IN DEMMER: Dass ich diese Analyse nicht teilen kann, ist Ihnen klar. Dass der Bundesregierung das Problem bekannt ist und dass sie jede Menge unternommen hat, um die saubere Luft in den Städten dort wiederherzustellen, wo sie nicht mehr gegeben ist, darüber haben wir hier x-fach diskutiert. Es gibt das Programm mit den Kommunen zur sauberen Luft. Es gibt das Dieselforum. Es gab in den vergangenen Wochen noch mal einen Brief an die Kommission.

Ich muss Ihnen das jetzt nicht noch mal in Erinnerung rufen, nehme ich an, um zu demonstrieren, dass der Bundesregierung das Problem nicht nur bekannt ist, sondern dass sie das auf vielschichtige Weise in Angriff genommen hat.

ZUSATZFRAGE GRIMM: Was sagen Sie denn zu dem Vorwurf, dass vor allem das Fehlen der „blauen Plakette“ das jetzige Schlamassel verursacht hat?

SRS’IN DEMMER: Wie gesagt, ich würde Sie bitten, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Bundesregierung alles dafür tut, um die saubere Luft in den Städten wiederherzustellen. Darüber hinaus warten wir jetzt erst mal das Urteil ab.

FRAGE JUNG: Eine Frage an das BMUB, weil Sie sagten, es komme bei der „blauen Plakette“ auf die Regelung an. Worauf kommt es denn an? Wann wäre die „blaue Plakette“ nicht sinnvoll und wann schon? Können Sie das mal ausführen?

WETTERN: Nein, dazu kann ich keine genaueren Ausführungen machen. Ich kann Ihnen aber ergänzend dazu sagen: Wir wissen mittlerweile etwas mehr über das Ausmaß der Diskrepanz zwischen Rollenprüfstand und Straße bei den Abgasmessungen und haben gelernt, dass die Automobilwirtschaft den größten Teil der Verantwortung dabei trägt. Dem muss sie nun mal einfach zuerst gerecht werden. Alles andere wäre unfair.

Deshalb noch einmal: Bevor wir in eine Plakettendiskussion einsteigen, brauchen wir zwingend die Nachrüstung. Das ist das, was die Bundesumweltministerin immer gesagt hat. Dabei bleiben wir auch erst mal.

FRAGE GRIMM: Frau Demmer, welche Position hat denn die Bundeskanzlerin zu den Hardware-Nachrüstungen? Unterstützt sie diese, oder möchte sie diese verhindern? Wer soll sie aus Sicht der Kanzlerin bezahlen? Ich möchte es aus Sicht der Kanzlerin wissen, nicht aus Sicht der Bundesregierung.

SRS’IN DEMMER: Der Bundesregierung ist bewusst, dass es in vielen Kommunen zu einer Überschreitung von NO2-Konzentrationen kommt. Die Bundesregierung arbeitet deshalb gemeinsam mit der Automobilindustrie und mit den Ländern und Kommunen an allen möglichen Konzepten, wie man die Luft in den Städten verbessern kann. Wir haben hier vielfach über alle Möglichkeiten gesprochen. Die technischen Möglichkeiten werden derzeit auch evaluiert. Wenn ich richtig informiert bin, stehen da noch Ergebnisse von einzelnen Arbeitsgruppen aus. Dazu kann vielleicht noch das Ressort Stellung nehmen.

Über das hinaus, was ich Ihnen jetzt hier gesagt habe und was wir hier schon vielfach besprochen haben, kann ich Ihnen einfach nichts sagen. Ich bitte Sie, doch jetzt erst mal das Urteil abzuwarten.

ZUSATZFRAGE GRIMM: Aber die Nachrüstungsfrage könnte ja auch unabhängig von dem Urteil gestellt werden. Deshalb frage ich Sie jetzt.

SRS’IN DEMMER: Aber die Nachrüstungsfrage wird ja auch unabhängig von dem Urteil gestellt. Die Bundesregierung ist ja nicht nur in Aktion getreten, weil es möglicherweise Gerichtsurteile gibt, sondern weil das Problem für uns alle zu lösen ist.

FRAGE JUNG: Sie sagten gerade, dass Sie mit der Automobilindustrie zusammenarbeiten. Warum tut die Bundesregierung das überhaupt? Warum arbeitet sie da mit dem Täter, dem Übeltäter zusammen?

SRS’IN DEMMER: Sie werden mir doch zustimmen, dass auch die Automobilindustrie Lösungen beisteuern muss, wie Autos sauberer werden.

FRAGE JESSEN: Frau Demmer, hat die Bundesregierung begründete Zweifel oder begründbare Zweifel daran, dass eine Hardware-Nachrüstung die Emissionen verringern würde?

SRS’IN DEMMER: Ich kann Ihnen dazu gar nichts sagen. Da müssen Sie bitte das Ressort fragen. Es gibt Arbeitsgruppen, Experten, die sich damit beschäftigen. Ich kann dazu jetzt keine Stellung nehmen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Hat irgendjemand in der Bundesregierung begründete Zweifel daran, dass eine Hardware-Nachrüstung ein Beitrag zur Emissionsminderung wäre?

WETTERN: Ich kann gerne zu dem Vorgang noch etwas sagen: Im Rahmen des „Nationalen Forums Diesel“ wurden insgesamt vier Expertengruppen ins Leben gerufen. Die Expertengruppe I beschäftigt sich mit Emissionsreduzierung in den in Verkehr befindlichen Fahrzeugflotten. In diesem Kontext hat die Bundesregierung wissenschaftliche Untersuchungen, wie Frau Demmer bereits gesagt hat, zur Möglichkeit der Hardware-Nachrüstung von Dieselfahrzeugen beauftragt. Hierbei geht es um Pkw und leichte Nutzfahrzeuge.

Die Untersuchungen laufen derzeit immer noch. Deswegen kann man auch zu den Ergebnissen noch nichts sagen. Wenn die Arbeitsergebnisse in Form von Abschlussberichten vorgelegt sind, wird man das Ganze natürlich auch bekannt geben.

FRAGE DR. DELFS: Ich habe eine Frage an Frau Demmer, und zwar zu einer Schlagzeile in einer großen deutschen Tageszeitung heute. Da geht es darum, dass die Essener Tafel einen Aufnahmestopp für Migranten verhängt hat, nachdem sie offenbar der Meinung war, dass immer weniger Alleinerziehende und Rentner zur Tafel gehen und immer mehr Migranten sie aufsuchen. Meine Frage dazu ist, ob die Kanzlerin eine derartige Maßnahme begrüßt und ob sie auch Verständnis hätte, wenn solch ein Verfahren weiter Schule machen würde.

SRS’IN DEMMER: Ich würde ganz allgemein sagen wollen, ohne auf den konkreten Fall abheben zu wollen, dass Deutschland ein Land der Mitmenschlichkeit ist und in diesem Land jedem, der bedürftig ist, geholfen werden sollte.

ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Kann ich aus Ihrem Statement ablesen, dass die Kanzlerin im Grunde genommen kein Verständnis für eine solche Maßnahme hat? Die Mitmenschlichkeit müsste ja jeden betreffen, und da könnte nicht nach Migrant und Nichtmigrant sortiert werden.

SRS’IN DEMMER: Ich habe mit der Bundeskanzlerin nicht über diesen konkreten Vorfall gesprochen.

Ich kann aber ganz allgemein für die Bundesregierung sagen, dass es darum geht, Mitmenschlichkeit walten zu lassen. Dabei würde ich erst einmal belassen wollen.

FRAGE JUNG: Frau Demmer, sieht es die Bundesregierung als ihre Aufgabe an, die Existenz von Tafeln an sich zu bekämpfen?

SRS’IN DEMMER: Bestimmt nicht.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wieso nicht? Tafeln

SRS’IN DEMMER: Ach so! Grundsätzlich gilt es, Armut zu bekämpfen. Das ist sicherlich Ziel einer jeden Bundesregierung.

EHRENTRAUT: Anlässlich dieser Diskussion würde ich gerne die Gelegenheit ergreifen, etwas Grundsätzliches dazu zu sagen und auch um Verständnis bitten, dass ich zu dem konkreten Einzelfall in Essen nichts sagen kann.

Grundsätzlich ist es so, dass die Bekämpfung von Armut und die Sicherung des Existenzminimums Aufgabe des Staates ist. Das ist schon aus dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes abzuleiten. Die Tafeln stellen lediglich ein ergänzendes Angebot dar und sind natürlich auch Ausdruck eines herausragenden Beispiels für zivilgesellschaftliches Engagement. Daraus eindimensional Armut an sich abzuleiten, wird, glaube ich, der Komplexität des Themas nicht gerecht. Asylbewerber erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, und damit wird ihr Existenzminimum gesichert. Alle anderen Bedürftigen erhalten Leistungen nach dem SGB II, also das Arbeitslosgeld II, das ebenfalls das Existenzminium sichert. Das wurde auch vom Bundesverfassungsgericht so bestätigt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Frau Demmer, wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung von Transparency International, was den neuen weltweiten Korruptionswahrnehmungsindex 2017 angeht? Dort ist Deutschland abgestiegen, also um ein paar Plätze gefallen. Laut Transparency International tut die Bundesregierung aktuell nichts gegen Korruption in Deutschland. Was tut die Bundesregierung denn aktuell gegen Korruption? Sie werden mir widersprechen. Planen werden Sie ja nichts, weil Sie wahrscheinlich nichts zu der nächsten Regierung sagen können. Wie bewerten Sie denn die Einschätzung?

SRS’IN DEMMER: Ihre Einordnung ist völlig richtig. Die konkreten Zahlen, die Sie zitieren, sind mir nicht bekannt. Ich müsste eine Antwort gegebenenfalls nachreichen.

FRAGE HELLER: Ich würde gerne dem Auswärtigen Amt eine Frage stellen. Ich gehe davon aus, dass Sie anlässlich dieser Pressekonferenz letzte Entwicklungen in New York bei der UN abgefragt haben. Gibt es irgendwelche Anzeichen, die Sie inzwischen gewonnen haben, die Ihr Staatsminister heute Morgen nicht hatte, als er im Morgenmagazin war, die darauf hindeuten, dass doch noch eine Resolution im Fall Syrien gelingen könnte?

BREUL: Ich fürchte, ich werde für Sie wenig Erhellendes beitragen können. Ich kann nur noch einmal kurz den Stand vortragen, wie er jetzt ist.

Gestern hat der Sicherheitsrat getagt und über einen Resolutionsentwurf beraten, der von Schweden und Kuwait eingebracht wurde. Russland hat dann noch einmal Änderungsvorschläge für den bereits „in blau“ gesetzten Resolutionsentwurf vorgebracht.

Kurz zur Erläuterung: „In blau“ gesetzte Resolutionsentwürfe sind eigentlich die, die dann so zur Abstimmung vorgelegt werden sollen.

Heute wird es voraussichtlich zu einer weiteren Sitzung des VN-Sicherheitsrats kommen. Mit Sicherheit kann man das immer erst dann sagen, wenn der Termin im offiziellen UN-Journal angekündigt ist. Das ist er nach unserem Kenntnisstand bis jetzt noch nicht.

FRAGE JESSEN: Ich glaube, einer der kritischen Punkte war die Frage der Organisationen, die von der Feuerpause ausgenommen sein sollen. In dem schwedisch-kuwaitischen Vorschlag waren, glaube ich, zwei IS oder IS-nahe Organisationen genannt. Russland wollte, glaube ich, eine dritte in die Liste mit aufnehmen. Können Sie etwas dazu sagen, ob in der Frage eine Annäherung erfolgt ist?

BREUL: Das kann ich so direkt nicht. Wie Sie wissen, sind wir zurzeit ja auch nicht Mitglied im VN-Sicherheitsrat. Für uns ist aber klar, dass eine Verabschiedung einer VN-Sicherheitsratsresolution mit einer darin enthaltenen Feuerpause äußerste Dringlichkeit hat. Das machen wir gegenüber unseren Partnern in New York und in den Hauptstädten deutlich. Es geht hier um Menschenleben, es geht um Schicksale, und es geht darüber hinaus um elementare Grundsätze des humanitären Völkerrechts, also um die Grundregeln, nach denen unsere internationale Ordnung funktioniert. Darum sind wir sehr besorgt und haben in der gestrigen Nacht eine deutliche Erklärung abgegeben, dass wir es nicht verstehen können, dass der VN-Sicherheitsrat sich nicht auf eine Resolution einigen kann.

Lassen Sie mich noch einmal hinzufügen, weil das immer leicht einen falschen Zungenschlag bekommt: Natürlich ist nicht der VN-Sicherheitsrat derjenige, der handeln müsste, sondern es sind die Mitglieder des VN-Sicherheitsrats, die sich nicht auf eine Resolution einigen können. Es fehlt uns ein bisschen das Verständnis dafür.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Hielte die Bundesregierung es für sinnvoll, zu den beiden Ausnahmeorganisationen eine weitere hinzuzufügen, damit diese Resolution dann auch verabschiedet werden kann?

BREUL: Wie gesagt, zu den laufenden Verhandlungen möchte ich mich jetzt im Detail nicht äußern, weil wir, wie gesagt, auch keine Verfahrensbeteiligten sind.

Was uns wichtig ist, ist, dass es zu einem Ergebnis kommt, das den Menschen vor Ort hilft und vor allem den humanitären Zugang wieder sofort ermöglicht.

FRAGE JUNG: Herr Breul, um Menschen und Schicksale geht es ja auch in Afrin nach dem türkischen Einmarsch. Sie haben in Ihrer Erklärung gestern von der „Einhaltung der elementaren Grundsätze des humanitären Völkerrechts“ gesprochen. Hält die Türkei die elementaren Grundsätze des Völkerrechts mit dieser Invasion Nordsyriens ein? Haben Sie das mittlerweile klären können?

BREUL: Ich möchte vorwegschicken, dass es natürlich einen Unterschied zwischen humanitärem Völkerrecht und grundsätzlichen Fragen des Völkerrechts gibt, unter die auch das Selbstverteidigungsrecht fällt. Wir haben gestern in unserem Statement, das Sie ja offensichtlich gelesen haben, noch einmal deutlich gemacht, dass wir große Sorge haben, auch angesichts der Lage in Afrin, und alle Parteien dazu aufrufen, die Waffen schweigen zu lassen und an den Verhandlungstisch zurückzukehren.

Wir haben auch deutlich gemacht, dass die legitimen Sicherheitsinteressen der Türkei da sind, aber sich im Rahmen des Notwenigen und des Verhältnismäßigen bewegen müssen. Das sind wieder zwei bestimmte Rechtsbegriffe, die natürlich dann für die abschließende völkerrechtliche Bewertung sehr wichtig sein werden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wann können wir mit der völkerrechtlichen Einschätzung rechnen?

BREUL: Herr Jung, darüber haben wir schon vielfach diskutiert. Das Entscheidende für die völkerrechtliche Bewertung ist die voll umfängliche Kenntnis von dem, was genau passiert, in welchem Rahmen sich das bewegt und auf welche Dauer es angelegt ist. Da sind wir noch nicht.

FRAGE JESSEN: Eine Frage möglicherweise an das BMI. In Bezug auf die Olympischen Spiele wurde jetzt bekannt, dass Norwegen 6000 Einheiten eines Antiasthmawirkstoffes geordert hat, was bei einer Zahl von 100 Athleten eine erstaunliche Menge ist. Das Mittel ist leistungsfördernd. Haben Sie einen Überblick darüber, wie die Relationen in Bezug auf die deutsche Olympiamannschaft sind oder ist das in keiner Weise Ihr Beobachtungsgebiet?

DR. DIMROTH: Letzteres ist der Fall, Herr Jessen. Wie Sie wissen, ist es ganz grundsätzlich so, dass sich die Bundesregierung, insbesondere namentlich auch Bundesinnenminister und Bundesjustizminister, in der letzten Legislaturperiode sehr intensiv mit dem Thema Antidopingkampf auseinandergesetzt haben. Dabei ging es immer insbesondere auch um die Frage, ob und inwieweit wir die strafrechtlichen Sanktionen schärfer ziehen müssen. Das ist geschehen, wie Sie wissen. Da ist eine Menge passiert.

Gleichzeitig unterstützen wir sowohl die nationale als auch die internationale Antidopingagentur. Insofern sind wir sehr bemüht und auch sehr interessiert daran, dass der Sport so fair als möglich stattfindet. Der Bundesinnenminister war ja in Südkorea und hat sich anlässlich einer Reihe von presseöffentlichen Äußerungen sehr deutlich positioniert, auch beispielsweise zu den Fragen des Umgangs mit Staatsdoping und des Umgangs mit betroffenen Nationen.

Das ist alles richtig. Nichtsdestotrotz fällt die konkrete Frage von Ihnen unter den Begriff „Autonomie des Sports“. Ob und inwieweit eine vergleichbare, auch zentral bestellte oder organisierte Medikamentenversorgung stattfindet, erschließt sich mir nicht. Das müsste man vielleicht den DOSB fragen. Ob dieser Ihnen das beantworten kann, weiß ich aber auch nicht.

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