Artikel

Bundesregierung für Desinteressierte: Komplette BPK vom 28. Februar 2018

Gesundheit! ► RegPK vom 28. Februar 2018

Themen: Ausschluss von Bedürftigen ohne deutschen Pass von der Essensausgabe bei der Essener Tafel, Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit von Fahrverboten in deutschen Städten wegen zu hoher Stickstoffdioxidbelastung, Entscheidung über den Ostbeauftragten der nächsten Bundesregierung, neuer chinesischer Großaktionär bei Daimler, Syrien-Konflikt, No-go-Areas in Deutschland, Berichte über zögerlichen Abruf von Fördergeldern aus Programmen zum Strukturwandel in Braunkohleregionen, Tweet des stellvertretenden Botschafters in Afghanistan über eine mögliche Konferenz in Deutschland für den afghanischen Friedensprozess, Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb durch eine Pressemitteilung einer Bundesministerin

 

Naive Fragen zu:
Tafeln in Deutschland (ab 1:20 min)
– seit Frau Merkel Bundeskanzlerin ist, hat sich die Anzahl der Tafeln in Deutschland verdoppelt. Wie erklärt sich die Bundeskanzlerin das? (ab 11:44 min)
– Ich meine, nur weil es mehr Arbeit gibt, heißt das ja nicht, dass es weniger Armut gibt. Es gibt ja auch Menschen, die arbeiten und zur Tafel gehen. Ich habe jetzt herausgehört: Weil es mehr Essen gibt, gibt es mehr Tafeln.
– Erkennt die Kanzlerin an, dass sie durch ihre Politik auch Armut geschaffen und ausgeweitet hat? Sie reden von Armutsbekämpfung

Saubere Luft (ab 17:05 min)
– Was sagt das Gesundheitsministerium? Begrüßen Sie das? (ab 34:10 min)
– was heißt es, wenn Sie sagen, dass die Lösungen „wirtschaftlich darstellbar“ sein sollen? Für wen sollen sie wirtschaftlich darstellbar sein: für die Kunden oder für die Betrügerkonzerne?

„Waffenstillstand“ in Syrien (ab 45:22 min)
– haben Sie eigene Erkenntnisse, ob der Waffenstillstand aktuell eingehalten wird?
– können Sie einmal erläutern, was der Waffenstillstand für die Aktivitäten der Bundeswehr aktuell bedeutet? Bleiben die Tornados am Boden oder werden trotzdem weiter Bilder gemacht? Wenn ja, wozu?
– Weil die Anti-ISIS-Koalition ISIS usw. bekämpft, gilt der Waffenstillstand nicht für die Anti-ISIS-Koalition und damit auch nicht für die Bundeswehr-Tornados?
– wie bewerten Sie denn die Situation in Afrin und Umgebung? Hält sich die türkische Armee an den Waffenstillstand? Hat das Auswärtige Amt ihre wochenlangen Prüfungen mittlerweile endlich abgeschlossen, sodass Sie sagen können, wie es mit dem Völkerrecht aussieht?
– Fordert die Bundesregierung die Türkei auf, sich an die UN-Resolution zu halten? Wenn Sie sagen, dass die Kämpfe in Afrin weitergehen, dann heißt das für mich: Die Türken kämpfen da weiter und halten sich nicht an die UN-Resolution.

Afghanistan (ab 1:01:25 min)
– der stellvertretende Botschafter in Afghanistan hat getwittert, dass Markus Potzel, der deutsche Sonderbeauftragte für Afghanistan und Pakistan, angeboten habe, dass es eine weitere Friedenskonferenz in Deutschland für den afghanischen Friedensprozess geben solle. Können Sie das bestätigen? Von wem kommt die Initiative, von Herrn Potzel selbst oder von Herrn Gabriel? Wären dazu auch die Taliban eingeladen?
– War das also eher eine Könnte-man-ja-mal-irgendwann-wieder-machen-Aussage?

 

 

Bitte unterstützt unsere Arbeit finanziell:
Tilo Jung
IBAN: DE36700222000072410386
BIC: FDDODEMMXXX
Verwendungszweck: BPK

PayPal ► http://www.paypal.me/JungNaiv

Fanshop ► http://fanshop-jungundnaiv.de/

Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 28. Februar 2018:

STS SEIBERT: Schönen guten Tag! Ich möchte zu Beginn etwas zu dem viel diskutierten Thema der Tafeln sagen. Zuallererst: Die Bundeskanzlerin hat immer wieder gesagt, dass die Millionen von Ehrenamtlichen, ob in sozialen Einrichtungen oder in der Bildung oder im Sport, ein wahrer Schatz unseres Landes sind. So hat sie auch größten Respekt vor jedem, der ehrenamtlich in der Tafelbewegung arbeitet. Das sind Menschen, die mit großem Einsatz und mit Energie anderen Menschen auf eine sehr praktische Weise helfen.

Die Bundeskanzlerin hat gestern Vormittag den Essener Oberbürgermeister Thomas Kufen angerufen, um sich von ihm die dortige Situation genau schildern zu lassen und zu erfahren, wie es dort weitergehen soll. Sie hat ja auch in einem Interview von dem Druck gesprochen, der sich dort offenbar aufgebaut hat und der natürlich eine Situation darstellt, mit der die Tafel-Verantwortlichen dort umgehen müssen. Es ist gut, dass jetzt an einem Runden Tisch in Essen Lösungen dafür gefunden werden, und zwar unter Beteiligung des Sozialdezernats der Stadt, der Wohlfahrtsverbände und auch unter Beteiligung von Migrantenorganisationen. Die Kanzlerin hatte in dem Interview ja auch gesagt, dass sie hofft, dass gute Lösungen gefunden werden können, die nicht bestimmte Gruppen ausschließen. Andere Tafeln in anderen Städten haben ja für sich Maßnahmen getroffen, um durchaus ähnliche Probleme zu bewältigen. Das kann vielleicht auch in der Essener Situation hilfreich sein, wobei eines klar ist: Das wird von den Tafel-Verantwortlichen vor Ort entschieden.

FRAGE WONKA: Herr Seibert, ist die Kanzlerin in Bezug auf Tafeln eigentlich für Quoten für Deutsche und Nichtdeutsche? Hält sie das für ein sinnvolles und zulässiges Instrument?

Sie hat sich gestern beim Essener Verantwortlichen informiert und am Tag davor ein Interview zu den Tafeln gegeben. Heißt das, das Interview, das es am Tag davor gab, basierte auf einem Stand der relativen Uninformiertheit, und das hat sie dann nachgeholt?

STS SEIBERT: Zu Ihrer ersten Frage: Die Tafel in Essen wie auch Tafeln anderenorts, wo diese wirklich wunderbare Bewegung arbeitet, sind ja dafür da, Bedürftigen zu helfen. Bedürftigkeit ist Bedürftigkeit. Dafür ist nicht die Staatsangehörigkeit die Richtschnur. Die Essener Tafel wie selbstverständlich auch andere Tafeln sind ja offen für Menschen deutscher Herkunft und auch für Migranten. Alles andere sind Fragen der Organisation, die wir, denke ich, getrost den Verantwortlichen in den Einrichtungen überlassen sollten, hinsichtlich der auch immer zu fragen ist: Wie kann man von außen gegebenenfalls noch helfen?

Das Interview wurde gegeben, bevor die Bundeskanzlerin gestern Vormittag den Essener Oberbürgermeister angerufen hat. Aber natürlich hatte sie Informationen.

FRAGE JORDANS: Herr Seibert, was tut die Bundesregierung denn, um der Essener Tafel speziell und den Tafeln in Deutschland allgemein dabei zu helfen, mit dem Druck, wie es die Kanzlerin nannte, fertig zu werden?

Eine Frage an das BMJV: Ist es eigentlich richtig legal, dass Personen aufgrund ihrer Herkunft von solchen Essensausgaben ausgeschlossen werden?

STS SEIBERT: Die Tafeln sind ja bürgerschaftliches Engagement par excellence. Die arbeiten selbst organisiert und nach Grundsätzen, die sie sich selbst als Mitglieder der Tafel Deutschland e. V. gegeben haben. Darin legen sie fest, wie sie ihre Arbeit vor Ort organisieren wollen, und das sollten wir Ihnen auch weiterhin überlassen.

Die Frage ist: Kann von außen Hilfe gegeben werden? Zunächst einmal ist ja genau dafür auch der Runde Tisch da, um Blickwinkel in die Debatte hineinzubringen, beispielsweise vom städtischen Sozialdezernat, von den Wohlfahrtsverbänden, von Migrantenorganisationen. Aber es handelt sich um eine bürgerschaftliche Bewegung par excellence.

KALL: Herr Jordans, ich kann dem nicht viel hinzufügen. Die Tafeln, wie Herr Seibert schon sagte, sind privat organisierte Organisationen mit ganz beispielhaftem bürgerschaftlichen Engagement. Die organisieren ihre Arbeit und letztlich sozusagen auch die Frage, wem sie alles Zugang zu Essen bieten bzw. an wen sie Essen verteilen, selbst. Deswegen kann ich das nicht kommentieren.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Ich bin da vielleicht ein bisschen uninformiert. Gibt es denn keine Gesetze in Deutschland, die auch der Privatwirtschaft oder privatem Engagement bestimmte Diskriminierungen verbieten, wenn jetzt jemand aufgrund seiner Hautfarbe bei einer Wohnung, einem Job oder etwas Ähnlichem nicht zum Zug kommt?

KALL: Es gibt natürlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Aber ob das sozusagen den Sachverhalt regelt, wie es ihn jetzt in Essen gab, kann ich von hier aus nicht beurteilen.

FRAGE DR. TUYALA: Herr Seibert, können Sie noch einmal Stellung zu dem Vorwurf nehmen, dass der wahre Skandal eigentlich darin liege, dass Menschen überhaupt auf privatwirtschaftlich organisierte Tafeln angewiesen sind?

STS SEIBERT: Deutschland ist ein Sozialstaat mit einem dichten sozialen Netz, sogar einem Netz, das in den letzten Jahren noch weiter ausgebaut und dichter geknüpft wurde. Die Tafeln wie viele andere Beispiele bürgerschaftlichen Engagements ergänzen mit ihrem Angebot die Leistungen des Sozialstaats. Das ist eine Tradition, auf die wir, weil hinter ihr die praktische Arbeit von Millionen von Menschen steht, durchaus stolz sein dürfen. Etwas anderes ist, dass es Menschen gibt, die eine Bedürftigkeit empfinden, die sie zu den Tafeln gehen lässt; das ist richtig. Deswegen ist Armutsbekämpfung eine der wichtigsten Aufgaben jeder Bundesregierung und auch dieser Bundesregierung. Es gibt viele Beispiele dafür, wie das in unsere tägliche Arbeit einfließt, vom Mindestlohn bis zur Verbesserung der Rentensituation usw.

ZUSATZFRAGE DR. TUYALA: Sie sprachen jetzt von einer Tradition, auf die man stolz sein könne. Trotzdem sind halt immer mehr Menschen tatsächlich auf diese Tafeln angewiesen. Darin, dass halt immer mehr Menschen darauf angewiesen sind, verorten viele Kritiker, viele Beobachter den wahren Skandal, und darauf zielte meine Frage ab, nämlich wie Sie diesen Vorwurf für die Bundesregierung beurteilen.

STS SEIBERT: Ich habe Ihnen die Antwort gegeben.

FRAGE JESSEN: Herr Seibert, teilt die Bundesregierung den Eindruck, dass es sich bei den Phänomenen, die die Essener Tafel zu ihrer neuen Regel geführt haben, tatsächlich um Konflikte bzw. vielleicht auch Verdrängungskonflikte „Arm gegen Arm“ oder unter Armen handelt?

Teilen Sie zum Zweiten den Eindruck, dass es sich vielleicht weniger um die Frage der Staatsbürgerschaft handelt, sondern zum Teil um kulturelle Unterschiede, die bei den Verhaltensweisen bei der Zugangserlangung eine Rolle spielen? Wenn das so ist, ist das dann eine Aufgabe für die Bundesministerien, die zum Beispiel an der Initiative Kulturelle Integration beteiligt sind? Dort könnten solche Dinge nämlich aufgearbeitet werden, nicht nur an lokalen Runden Tischen.

STS SEIBERT: Herr Jessen, ich maße mir jetzt nicht an, von hier aus die ganz konkrete Situation an den Verteilungsstellen der Essener Tafel bewerten oder beurteilen zu können. Ich glaube, das entspricht auch nicht meiner Rolle. Ich habe in den letzten Tagen wie wahrscheinlich wir alle von den Problemen, die dort aufgetaucht sind, gelesen. Ich habe auch davon gelesen, dass an anderen Orten, an denen die Tafel tätig ist, mit vergleichbaren oder ähnlichen Problemen durch organisatorische Veränderungen umgegangen worden ist und dass das durchaus Abhilfe geschaffen hat. Ich glaube, es ist wirklich richtig, dass man das jetzt nicht hier von der Regierungssprecherbank aus beurteilt, sondern dass man das an Ort und Stelle miteinander bespricht, und zwar miteinander: die Stadt, die Verantwortlichen der Tafel, Sozial- und Wohlfahrtsverbände und auch Migrantenorganisationen. Denn, noch einmal gesagt, ein bedürftiger Mensch ist ein bedürftiger Mensch.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Eben darauf bezog sich die Frage, ob es sich nicht tatsächlich um einen Konflikt „Arm gegen Arm“ handelt; denn Bedürftige sind Bedürftige, und „Arm“ ist in gewisser Weise ein Synonym dafür. Das scheint mir die Schlussfolgerung aus dem zu sein, was Sie vorhin gesagt haben.

Aber ich stelle noch einmal die Frage: Gehört das dann nicht doch auch in Aktivitäten der Initiative, an der die Bundesregierung konstituierend beteiligt war und seit mehr als einem Jahr beteiligt ist?

STS SEIBERT: Wir sind uns ja völlig einig, dass die Art und Weise dessen, wie man sich in Deutschland verhält, wie man Regeln, die hier gelten, einhält, und wie man auch dem deutschen Sozialstaat gegenübertritt, natürlich auch Gegenstand beispielsweise von Integrationskursen ist oder sein sollte. Ich bin sicher, es ist auch so.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, seit Frau Merkel Bundeskanzlerin ist, hat sich die Anzahl der Tafeln in Deutschland verdoppelt. Wie erklärt sich die Bundeskanzlerin das?

STS SEIBERT: Die Tafeln das wird ja manchmal ein bisschen mit dem Phänomen der Suppenküchen oder mit so etwas zusammengeworfen sind ja ursprünglich entstanden, weil wir in Deutschland das Phänomen enormen Nahrungsüberschusses haben und damit sinnvoll umgegangen werden soll. Das ist ja erst einmal der Impuls, der die Tafeln am Anfang geleitet hat, also nicht wegzuwerfen, sondern diese Nahrung zu denen zu bringen, die sie zu günstigsten Bedingungen bekommen und gebrauchen können. Das ist, denke ich, das, was hinter diesen mehr als 900 Tafeln steht.

Ja, Armutsbekämpfung bzw. Bekämpfung von Bedürftigkeit ist eine Aufgabe für eine Bundesregierung. Aber nun an der Ausweitung von Tafeln abzulesen Ich könnte jetzt auch mit der stark gesunkenen, halbierten Zahl der Arbeitslosen entgegnen, die 2005 mehr als doppelt so hoch wie heute war. Gute Arbeit beschaffen oder ermöglichen, die Wirtschaft stabilisieren, ein dichtes soziales Netz knüpfen – das sind Aufgaben, der sich jede Bundesregierung stellen muss und der sich diese Bundesregierung auch stellt, und zwar mit einigem Erfolg.

ZUSATZ JUNG: Ich meine, nur weil es mehr Arbeit gibt, heißt das ja nicht, dass es weniger Armut gibt. Es gibt ja auch Menschen, die arbeiten und zur Tafel gehen. Ich habe jetzt herausgehört: Weil es mehr Essen gibt, gibt es mehr Tafeln.

STS SEIBERT: Falsch herausgehört! Ich habe sozusagen über den Gründungsimpuls der Tafeln gesprochen, die die Themen „Überfluss“ und „Bedürftigkeit in unserer Gesellschaft“ zusammenzubringen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Erkennt die Kanzlerin an, dass sie durch ihre Politik auch Armut geschaffen und ausgeweitet hat? Sie reden von Armutsbekämpfung

STS SEIBERT: Das ist eine Bewertung, der ich mich ausdrücklich nicht anschließe.

FRAGE WACKET: Sie sagten, die Kanzlerin habe mit dem Essener Bürgermeister gesprochen. Sie haben ja einige Fragen wie kulturelle Verhaltensweisen selbst aufgeworfen. Warum hat sie sich nicht direkt bei der Tafel, die auch selbst entscheidet, informiert, also direkt dort, wo das Problem ja offenbar entstanden ist?

STS SEIBERT: Ihr Ansprechpartner ist jetzt erst einmal der Essener Oberbürgermeister gewesen, der ja über die Verhältnisse in seiner Stadt und natürlich auch über das, was in der Tafel stattfindet, durch seinen direkten Kontakt bestens Bescheid weiß. Künftige Kontakte kann ich Ihnen hier noch nicht vorhersagen.

FRAGE WONKA: Herr Seibert, plant die Bundeskanzlerin eine Visite vor Ort, um beispielsweise ein Selfie mit den Organisatoren zu machen oder sich über die praktischen Fragen vor Ort direkt aus erster Hand zu informieren und so auch ein praktisches Zeichen des Verständnisses und Problembewusstseins zu vermitteln, oder ist das Telefonat der Abschlussakt der Informationsarbeit?

STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin besucht immer wieder soziale Einrichtungen und Einrichtungen des bürgerschaftlichen Engagements; dafür kann ich Ihnen viele Beispiele nennen. Reisepläne kann ich hier natürlich erst dann verkünden, wenn es hoffentlich zu einer Wahl im Deutschen Bundestag gekommen sein wird. Aber eines kann ich Ihnen versichern: Die Bundeskanzlerin wird natürlich weiterhin sehr daran interessiert sein, wie man in Essen mit dieser Herausforderung umgeht, und sie wird sich weiterhin darüber auf dem Laufenden halten lassen.

ZUSATZFRAGE WONKA: Heißt das, ein Besuch der Bundeskanzlerin bei der Tafel in Essen wäre erst dann möglich, wenn sie offiziell gewählt worden wäre, also, sagen wir einmal, am 12. oder 13. März? Heißt das, dann hätte sie auch das Amt und die Autorität, sich bei der Tafel persönlich zu erkunden?

STS SEIBERT: Da haben Sie irgendetwas mit der geschäftsführenden Regierung nicht richtig verstanden, wenn ich das in Bezug auf Amt und Autorität so sagen darf, Herr Wonka. Es geht jetzt einfach darum, dass wir das brauche ich ja Ihnen nicht zu erzählen vor einem nicht ganz unwichtigen Sonntag stehen, von dem dann wieder anderes abhängt.

Terminpläne für die Bundeskanzlerin werden dann gemacht und veröffentlicht, wenn es zu einer Wahl im Deutschen Bundestag gekommen sein wird.

FRAGE JOACHIM: Herr Kall, es geht um das gestrige Diesel-Urteil. Es heißt ja nun immer, es gäbe keine rechtliche Handhabe dafür, die Automobilkonzerne dazu zu zwingen, Hardwarenachrüstungen auf eigene Kosten durchzuführen. Warum gibt es die eigentlich nicht? Letztendlich ist ein Produkt verkauft worden, dessen Eigenschaften dann nicht erfüllt werden. Wäre es nicht an der Zeit, diese rechtliche Handhabe zu schaffen?

Ich habe im Anschluss noch eine Frage an Herrn Strater. Das Verkehrsministerium ist ja vehement gegen die Einführung einer blauen Plakette. Warum diese Weigerung? Es kann ja nun nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Fahrverboten kommt. In dem Fall würden die Kommunen mit der Kontrolle ja komplett alleingelassen werden. Warum weigert sich das Verkehrsministerium also weiterhin?

STS SEIBERT: Dürfte ich um Erlaubnis bitten, ein bisschen in das Thema einzuführen? Das Thema ist ja sehr kompliziert, und es geht dabei durchaus um mehrere, verschiedene Sachverhalte; einige haben Sie angesprochen. Es geht um Situationen, die von Stadt zu Stadt äußerst unterschiedlich sind. Deswegen, glaube ich, ist es wichtig, die Dinge ein bisschen auseinanderzuhalten.

Sprechen wir erst einmal über das gestrige Urteil. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionsklagen von NRW und Baden-Württemberg überwiegend zurückgewiesen. Das heißt, dass in den Luftreinhalteplänen schnell zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Grenzwerte einzuhalten, und dabei müssen die Maßstäbe der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben; dazu kommen wir gleich. Adressat dieses Urteils sind ja zunächst einmal die Länder und die Kommunen. Nach erster Einschätzung bedeutet das Urteil des Gerichts, dass die Länder Fahrverbote für Dieselfahrzeuge erlassen können als letztes Mittel, soweit dies zur Grenzwerteinhaltung erforderlich ist. Ich hatte schon gesagt: Das Gericht hat auch Hinweise darauf gegeben, dass die Maßnahmen verhältnismäßig sein müssen, das heißt verhältnismäßig mit Blick auf das Alter, auf das Emissionsverhalten der Fahrzeuge, aber auch auf bestimmte Nutzergruppen wie Handwerker oder bestimmte Anwohner.

Wir erleben ja die Zahlen der letzten Monate zeigen das , dass in den Städten allgemein eine nachlassende Schadstoffbelastung mit Stickstoffdioxid zu messen ist. Das bringt zahlreiche der Städte durchaus schon wieder in die Nähe der Grenzwerte. Wir gehen davon aus, dass der größte Teil der Städte mit moderaten Grenzwertüberschreitungen das Problem ohne jegliche Fahrverbote lösen kann. Dabei unterstützt der Bund die betroffenen Kommunen mit dem Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“, das wir mit Nachdruck umsetzen.

Es geht jetzt darum, den belasteten Städten jegliche Unterstützung zu bieten, um auch dort, also in den stärker belasteten Städten, das Problem zu lösen und die Luftqualitätsgrenzwerte eben so schnell wie möglich einzuhalten. Dafür werden wir mit Ländern und Kommunen unmittelbar nach Auswertung der Urteilsbegründung die Konsequenzen aus diesem Urteil erörtern. Die vielfach geäußerte Sorge, dass da ein Flickenteppich von Fahrverboten entstehen könnte, werden wir im Gespräch mit Ländern und Kommunen aufnehmen und prüfen, wie wir die Maßnahmen und die Festsetzung von Kriterien unterstützen können. Ganz klares Ziel der Bundesregierung ist es, Fahrverbote, wo immer möglich, zu vermeiden.

Ich erinnere Sie jetzt vielleicht noch einmal an den Brief, den die drei Minister Hendricks, Schmidt und Altmaier Mitte dieses Monats an Kommissar Vella geschrieben haben. Darin hieß es ja, dass die Bundesregierung, falls nötig, die besonders belasteten Städte dabei unterstützen wird, wirkungsvolle Verkehrsvorschriften auf bestimmten Straßen einzuführen, um eben die Luftverschmutzung zu reduzieren. Die Bundesregierung setzt sich dabei für intelligente, für digitale Lösungen ein, zum Beispiel für digitale Steuerungs- und Anzeigesysteme, um den Verkehr um hoch belastete Zonen herum umzuleiten.

Die Frage, die Sie ja auch gestellt haben, inwieweit technische Umrüstungen von Dieselfahrzeugen die Luftreinhaltung sinnvoll unterstützen können, ist im Rahmen des Nationalen Forums Diesel einer Arbeitsgruppe anvertraut worden. Bei dieser Arbeitsgruppe sind mehrere Gutachten in Auftrag gegeben worden, um alle Problemfelder, die dabei zu beachten sind, auch wirklich genau zu betrachten und zu klären. Dabei muss man sich den finanziellen Aufwand anschauen. Dabei muss man sich die Frage stellen: Wie lange dauert so eine technische Umrüstung, und welchen Einfluss hat das auf das Ziel, das wir ja alle haben, nämlich einer möglichst zügigen Umwandlung der Flotte in Richtung umweltschonender Fahrzeuge? – Sobald da Ergebnisse vorliegen werden, wird es dann, und zwar sehr rasch, die Aufgabe des nächsten Verkehrsministers der neuen Bundesregierung sein, Klarheit zu schaffen und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen.

Das Einzige, das ich vielleicht noch anfügen will, ist: Es ist aus unserer Sicht sehr wichtig, dass die Softwareupdates wir sprachen jetzt von technischen Nachrüstungsmaßnahmen, und dann gibt es ja noch die Softwareupdates; das läuft ja bereits weiterhin mit Energie durchgeführt werden.

ZUSATZFRAGE JOACHIM: Zu der Studie oder Untersuchung, die Sie gerade angesprochen haben: Wann erwarten Sie denn da Ergebnisse?

STS SEIBERT: Das ist vielleicht eine Frage, die besser an das Verkehrsministerium zu richten ist, was den Blick auf die Arbeitsgruppen angeht.

KALL: Sie haben ja nach Ansprüchen der Autofahrer, der Verbraucherinnen und Verbraucher, gefragt. Natürlich bestehen Gewährleistungsansprüche der getäuschten Verbraucher, und dazu gibt es derzeit hunderte Verfahren vor deutschen Amts- und Landgerichten, in denen gerade genau über diese Gewährleistungsansprüche und letztlich die innertechnische Nachrüstung und Softwareupdates verhandelt wird. Der Bundesjustizminister hat immer wieder gesagt, auch heute Morgen wieder in der „Rheinischen Post“, dass die Autofahrer nicht die Zeche für das Versagen der Autobranche zahlen dürfen und dass sich seiner Meinung nach, der Meinung von Heiko Maas, technische Nachrüstungen eben nicht allein auf Softwareupdates beschränken dürfen, sondern tatsächlich bei Euro-5 und Euro-6 technische Hardwarenachrüstungen erfolgen müssten. Aber über all das haben letztlich Gerichte zu entscheiden.

Ganz wichtig ist, dass es Verbraucherinnen und Verbrauchern leichter gemacht wird, ihre Ansprüche auch durchzusetzen. Dazu gehört sicherlich zweierlei, einerseits der ganz scharfe Appell, den der Justizminister auch immer wieder an die Autobranche gerichtet hat, Verjährungseinreden nicht geltend zu machen und die Ansprüche der Kunden weiterhin zu berücksichtigen und zu akzeptieren. Zweitens gehört dazu die Musterfeststellungsklage, zu der das Justiz- und Verbraucherschutzministerium ja in der letzten Legislaturperiode schon einen Vorschlag vorgelegt hatte, der jetzt auch Gegenstand des Koalitionsvertrags ist. Dazu kann ich mich hier jetzt nicht ausführlicher äußern, aber Sie werden das im Koalitionsvertrag gelesen haben, der ja auch sehr schnell umgesetzt werden soll, damit Ansprüche, die Ende dieses Jahres, also Ende 2018, verjähren könnten, eben nicht verjähren und damit es die Möglichkeit, über die Musterfeststellungsklage eine Vielzahl von Verbrauchern zu schützen und Verbraucherinteressen gerichtlich durchzusetzen, auch schon in diesem Jahr gibt.

STRATER: Ich fange einmal mit der Frage an, wann die Untersuchungen hinsichtlich der Hardwarenachrüstungen vorliegen werden. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass sich der Minister auch ausführlich zu diesem Thema geäußert hat, sowohl gestern im Pressestatement zusammen mit der Umweltministerin als auch im gestrigen „Brennpunkt“ als auch heute in Fernsehinterviews. Er hat dort gesagt, dass die Untersuchung der Bundesregierung zu den technischen Hardwarenachrüstungen in den nächsten Wochen zu Ende geführt werden wird. Durch diese Untersuchungen werden wir sehen, was machbar ist und was nicht machbar ist. Die Lösungen müssen darauf hat er hingewiesen ökologisch sein, sie müssen wirkungsvoll sein, und sie müssen wirtschaftlich darstellbar sein. Das ist das, was er betont hat.

Auch mit Blick auf die blaue Plakette hat er sicher mehrfach geäußert. Wir haben es hier mit Fragen in einzelnen Städten zu tun. Die Zahl der Städte, die betroffen sind, reduziert sich ständig. Ich möchte Sie hier noch auf eine Zahl hinweisen: Die Stickoxidbelastung im Straßenverkehr ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich und signifikant gesunken, seit dem Jahr 2000 bis zum heutigen Tag um knapp 60 Prozent, seit Anfang der Neunzigerjahre sogar um knapp 70 Prozent. Diesen Weg müssen wir mit unserem intelligenten Maßnahmenmix, den wir auf den Weg gebracht haben, weiter beschreiten. Herr Seibert hat die Maßnahmen hier ja vorgestellt.

Grundsätzlich, noch einmal gesagt, ist es das Ansinnen des Ministers, Fahrverbote zu vermeiden.

FRAGE: Zuerst an Herrn Kall: Die Gewährleistungsansprüche, die Sie angesprochen haben, beziehen sich ja bloß auf die festgestellten illegalen Abschalteinrichtungen, aber nicht auf den Besitzer eines Euro-4-Fahrzeugs, der ein legal zugelassenes Auto erworben hat und jetzt eventuell einen Wertverlust hinnehmen muss. Das verstehe ich doch richtig?

Zweitens an Herrn Strater: Erübrigt sich die Änderung der Straßenverkehrsordnung hinsichtlich der Streckensperrung von einzelnen Straßenzügen nicht mit dem gestrigen Urteil? Hamburg plant ja offenbar genau das, was Sie dann im Nachgang noch einmal per Verordnung regeln wollen. Das erschließt sich mir nicht so richtig.

KALL: Ich kann gerne anfangen. Sie haben natürlich Recht: Kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche beziehen sich immer auf Sachmängel. Ein Sachmangel liegt zum Beispiel in einer illegalen Abschalteinrichtung. Inwiefern Käufer auch bei älteren Fahrzeugen mit älteren Abgasnormen getäuscht worden sind, kann ich von hier aus nicht beurteilen. Aber wie gesagt, es gibt hunderte Verfahren vor deutschen Gerichten dazu.

STRATER: Weil Sie das Beispiel Hamburg angesprochen haben: Der Minister hat noch einmal deutlich gemacht, dass er gegen einen Wettlauf ist, wer hier die schnellste Fahrverbotsstadt ist. Er hat betont, dass wir individuell auf die Situation in den Städten reagieren müssen. Wir haben ganz konkrete Situationen in manchen Städten, wo wir die Probleme mit unseren intelligenten Maßnahmen lösen wollen. Der Minister hat betont, dass wir vor allen Dingen die Fahrzeuge, die sich 24 Stunden 7 Tage die Woche in den Städten bewegen, verbessern müssen und dass wir zum Beispiel Busse im ÖPNV elektrifizieren oder mit Brennstoffzellen ausrüsten müssen. Insofern: Diesen Weg wollen wir weitergehen. Das ist dazu zu sagen.

ZUSATZFRAGE: Meine Frage bezog sich auf die geplante Änderung der Straßenverkehrsordnung. Warum ist die noch nötig? Das erschließt sich mir nicht.

STRATER: Vielleicht noch ergänzend: Wir werden uns, so wie Herr Seibert es auch gesagt hat, die Urteilsbegründung jetzt im Detail ansehen und uns dann mit Städten, Kommunen und Ländern und im Übrigen auch mit der Automobilindustrie an einen Tisch setzen und die weiteren Schritte beraten. Es wird natürlich auch das ist angesprochen worden auch Aufgabe der neuen Bundesregierung sein, hier die notwendigen Schritte zu gehen. Sie haben in dem Urteil bzw. der gestrigen Pressemitteilung dazu gelesen, was im Moment schon geht und was noch zu tun ist. Mehr kann ich dazu im Moment noch nicht sagen.

FRAGE JESSEN: Herr Strater, Sie sagen, es werde sich bald herausstellen, was machbar ist. Wie beurteilen Sie die technische Expertise des ADAC, der ja definitiv erklärt, technische Nachrüstung sei machbar? Ist das eine qualifizierte Organisation, trauen Sie der diese Expertise zu?

Zweite Frage an Herrn Strater und Herrn Haufe: Herr Lindner hat ja gesagt, das Gerichtsurteil sei ein Eingriff in Freiheit und Eigentum, weil wir uns zu Gefangenen menschengemachter Grenzwerte machen würden. Sind Ihnen technisch-medizinische Grenzwerte bekannt, die nicht menschengemacht sind?

STRATER: Zu den Grenzwerten kann gleich vielleicht auch der Kollege ausführen. Ihre erste Frage zielte auf die Hardwarenachrüstung?

ZUSATZ JESSEN: Ja, weil Sie vorhin sagten, es werde untersucht und man würde ja auch bald wissen, was geht und was nicht geht. Der ADAC hat ja gesagt: Wir haben definitiv herausgefunden, dass es geht.

STRATER: Der ADAC hat meines Wissens vier Fahrzeuge getestet. Das ist jetzt noch nicht der Hinweis, dass Hardwarelösungen die Patentlösung sind. Wir untersuchen das vielmehr sehr genau, wir haben dazu Gutachten in Auftrag gegeben, wir befragen dazu Wissenschaftler und Experten. Ich habe gesagt, dass diese Untersuchungen noch laufen und dass sie in den nächsten Wochen zum Abschluss gebracht werden. Dann werden wir sehen, was möglich ist und was nicht möglich ist. Es muss wirkungsvoll und wirtschaftlich sein, darauf habe ich hingewiesen.

Einen Punkt will ich noch ergänzen, weil wir das hier so vielleicht noch nicht angesprochen haben: Die Auswirkungen, die Fahrverbote auf die Städte hätten, wären massiv; auch darauf hat der Minister hingewiesen. Er hat gesagt: Mobilität ist existenzsichernd in unseren Städten. Er will erreichen, dass weiterhin Verkehr möglich ist und dass die Lebensadern in unseren Städten der Verkehr ist die Lebensader in unseren Städten aufrechterhalten werden können. Wenn es zu Fahrverboten käme, dann hätte das massive Auswirkungen auf Wirtschaft, Mittelstand, Logistik, Handwerk, Gastronomie und Einzelhandel, es gäbe einen Verlust an persönlicher Freiheit und natürlich einen Wertverlust von Fahrzeugen. All das will er verhindern, indem er Fahrverbote verhindern will und mit diesem intelligenten Maßnahmenmix, den ich angesprochen habe, weitergehen möchte.

HAUFE: Zum ADAC kann ich erst einmal sagen, dass der ADAC ja selbst seine Expertise in die Expertengruppe einbringt. Das Thema Hardwarenachrüstung ist eben auch deswegen kompliziert, weil wir klären müssen, ob der Einbau eines bestimmten Filters oder eines anderen Nachrüstungssystems dann auch auf eine breite Palette an Automodellen übertragbar ist. Das ist eine Frage, die auch die Expertengruppe noch beschäftigen wird. Es ist natürlich sehr hilfreich, wenn solche Tests durchgeführt werden. Unser Erkenntnisstand beim Thema Hardware wächst ja quasi jede Woche ein kleines bisschen; das Problem ist aber, wie eben auch schon angedeutet wurde, ziemlich komplex.

Die Frage, ob Grenzwerte nicht auch von Menschen gemacht worden sind, nehme ich mal etwas satirisch. Ganz klar ist, dass die Grenzwerte, über die wir sprechen, jetzt nicht irgendwie vom Himmel gefallen sind. Diese Grenzwerte sind in der europäischen Luftreinhalterichtlinie festgelegt und sind unter anderem durch Beratungen der Weltgesundheitsorganisation und durch die Expertise einer Reihe von Organisationen, die für öffentliche Gesundheitsfragen in der Europäischen Union zuständig sind, entstanden. Man hat sich also sehr genaue Gedanken darüber gemacht. Man muss einfach wissen: Stickoxide sind ein Reizgas, und wie der Name schon sagt, ist das ein sich negativ auf die Atemwege auswirkendes Gasgemisch. Das ist eben nicht zu unterschätzen; wenn das dauerhaft im Luftgemisch bleibt, verschlechtert sich einfach die Luft und damit eben auch die Lebensqualität in den Städten. Das ist eigentlich kein umstrittener Fakt mehr.

FRAGE JESSEN: Herr Strater, Sie sprachen von den massiven Eingriffen. Gestehen Sie zu, dass auch gesundheitliche Gefährdungen massiv sein können?

STRATER: Das ist jetzt so ein bisschen eine subversive Frage. Natürlich ist Gesundheitsschutz eine wesentliche Frage, um die sich alle kümmern müssen; das ist völlig klar. Aber wie gesagt, dem Minister ist es wichtig die Mobilität ist ein hohes Gut in unserer Gesellschaft, sie ist existenzsichernd, und das müssen wir aufrechterhalten.

HAUFE: Das gestrige Urteil hat ja noch einmal ganz klar gemacht, dass der Gesundheitsschutz eine sehr hohe Priorität hat und dass diese Priorität auch andere Bereiche entsprechend unterordnen kann. Das ist doch ein ganz klares Signal gewesen, das hat die Umweltministerin auch noch einmal deutlich herausgestellt. Trotzdem ist klar, dass es hier nicht darum geht Ich sage es noch einmal anders: Es ist von uns doch grundsätzlich klargestellt worden, dass Fahrverbote vermieden werden sollen. Daran gibt es an dieser Stelle doch gar keinen Zweifel.

STRATER: Vielleicht lässt sich das auch in dem Satz zusammenfassen, den der Minister auch gesagt hat: Wir wollen mehr Mobilität bei weniger Emissionen.

FRAGE JUNG: Ich würde gerne einmal eine Stellungnahme vom Gesundheitsministerium zu dem gestrigen Urteil haben. Was sagt Ihr Ministerium? Begrüßen Sie das?

Herr Strater, was heißt es, wenn Sie sagen, dass die Lösungen wirtschaftlich darstellbar sein sollen? Für wen sollen sie wirtschaftlich darstellbar sein: für die Kunden oder für die Betrügerkonzerne?

BERVE-SCHUCHT: Zu dem Thema Dieselverkehr haben jetzt und in der ganzen letzten Zeit das Verkehrsministerium und das Umweltministerium Stellung genommen. Das sind die dafür zuständigen Häuser, und ich habe deren Stellungnahmen jetzt nichts hinzuzufügen.

ZUSATZ JUNG: Entschuldigung, hier geht es um Gesundheit. Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern auch explizit die Gesundheit als Treiber dieses Urteils genannt. Ich erwarte da vom Gesundheitsministerium zumindest eine Stellungnahme, ob Sie das Urteil an sich begrüßen. Sie müssen uns jetzt ja nicht einen langen Vortrag halten.

BERVE-SCHUCHT: Ja, aber auch zu dem Thema Gesundheits

ZUSATZ JUNG: Ich höre vom Verkehrsministerium nichts zum Stichwort Gesundheit, das Umweltministerium sagt etwas dazu, Herr Seibert sagt sehr wenig dazu. Ich bin jetzt erstaunt, dass Sie dazu gar nichts sagen wollen. Sie können das auch gerne nachreichen.

BERVE-SCHUCHT: Es ist keine Frage, ob ich das will oder nicht will. Ich meine, der Kollege hat gerade zum Thema Gesundheitsschutz Stellung genommen, und das ist doch auch die Stellungnahme, die dazu abzugeben ist.

STS SEIBERT: Versuchen Sie uns doch einfach einmal als eine Bundesregierung wahrzunehmen, was wir ja auch sind. Da sprechen Häuser in unterschiedlicher Ressortverantwortung, aber sie sprechen für diese Bundesregierung, für diese geschäftsführende Bundesregierung. Insofern: Wenn einer von uns das Thema Gesundheit klar benennt, dann ist das für alle gesprochen.

STRATER: Ich möchte auch ausdrücklich Ihre Unterstellung zurückweisen, dass Sie von uns nichts zum Thema Gesundheitsschutz hören. Wir reden die ganze Zeit davon, dass es unser Ziel ist, die Luftqualität in unseren Städten zu verbessern und zu erreichen, dass wir die Grenzwerte einhalten können. Die Grenzwerte sind einzuhalten, und wir arbeiten daran, dass wir sie einhalten. Das sorgt dafür, dass die Luftqualität besser wird und dass die Menschen dadurch eine gesündere Lebensumgebung haben. Insofern weise ich Ihre Aussage hier zurück.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie haben eine Frage noch nicht beantwortet: Sie hatten gesagt, dass die Lösung wirtschaftlich darstellbar sein solle. Ich möchte wissen, für wen das gelten soll: für die Kunden oder für die betrügerischen Konzerne?

STRATER: Dazu möchte ich ganz grundsätzlich noch einmal das wiederholen, was der Minister gesagt hat. Er hat heute zum Beispiel die Frage gestellt: Lohnt es sich, in ein 15 Jahre altes Auto eine neue Hardwarenachrüstung einzubauen, oder muss ich nicht dafür sorgen, dass auch dieses Auto weiterfahren kann? Wir haben eine große Bandbreite an unterschiedlichen Fahrzeugen, und wenn wir uns da Hardwarelösungen überlegen, dann muss man schauen, dass wir uns dabei auch in Bereichen bewegen, die grundsätzlich sehr teuer sein können. Insofern müssen sich solche Lösungen auch immer am Wert des Fahrzeugs orientieren.

Eine weitere grundsätzliche Aussage, die der Minister getätigt hat, ist: Bevor wir in alte Autos investieren, sollten wir die Technologien der Zukunft nutzen. Wir müssen in die Technologien investieren, die dafür sorgen, dass die Fahrzeuge, die sich dauerhaft in den Städten bewegen, bessere Antriebe bekommen. Elektrifizierung, Brennstoffzellenantrieb, emissionsarme Motoren: Das ist die Technologie der Zukunft.

FRAGE WACKET: Ich möchte an Herrn Seiberts Aussage zur geschlossenen Haltung der Bundesregierung anknüpfen und noch einmal nach der „blauen Plakette“ fragen gerne auch an das Verkehrsministerium. Ich habe es immer noch nicht richtig verstanden: Ist die Bundesregierung jetzt gegen eine blaue Plakette? Der Richter hat in dem Urteil ja ausdrücklich gerügt, dass der Bund in dieser Hinsicht untätig gewesen ist. Oder schließen Sie eine blaue Plakette jedenfalls in dieser Funktion nicht aus?

STS SEIBERT: Das Thema wird in der neuen Bundesregierung alsbald aufgegriffen werden.

ZUSATZFRAGE WACKET: Daraus kann man ja nun schließen, dass Sie es nicht ausschließen. Gilt das auch für das Verkehrsministerium, würden Sie sich genauso äußern?

STRATER: Ich rate Ihnen, sich noch einmal anzuhören, was der Minister dazu sowohl gestern als auch heute gesagt hat; ich habe das hier zum Teil wiedergegeben. Er ist gegen Fahrverbote. Wir müssen alles tun, um Fahrverbote zu vermeiden. Wir wollen Verkehr ermöglichen und mit unserem intelligenten Maßnahmenmix dafür sorgen, dass die Luft in unseren Städten besser wird.

ZUSATZFRAGE WACKET: Noch einmal die Frage: Schließen Sie eine blaue Plakette aus?

STRATER: Ich kann Ihnen hier gerne den Wortlaut der Antwort des Ministers auf eine entsprechende Interview-Frage heute vorlesen:

„Die blaue Plakette [zeigt] in die falsche Richtung. Ich möchte keine Fahrverbote. … Es kann doch nicht sein, dass wir den Verkehr … aussperren und ausschließen. … Wir müssen [einen] anderen Weg gehen …“

Diesen anderen Weg habe ich hier jetzt vielfach beschrieben: Es geht um die Vielfalt an Möglichkeiten, um das intelligente, passgenaue und maßgeschneiderte Maßnahmenpaket, das wir für die Städte geschnürt haben und das wir gemeinsam mit den Städten umsetzen wollen.

FRAGE JORDANS: Ganz kurz zum Thema Gesundheit an das Ministerium, das sich da berufen fühlt: Laut einer Studie des Umweltbundesamts sterben jährlich 6000 Menschen vorzeitig an den Folgen von Stickoxidbelastungen. Hat irgendjemand einmal errechnet, wie viel weniger sterben würden, wenn die Luft so rein wäre, wie sie sein sollte?

HAUFE: Ihre Frage zielt jetzt auf eine Studie ab, die noch nicht veröffentlich ist; das wird im kommenden Monat passieren. Diese Studie des Umweltbundesamtes zu den Gesundheitsfolgen von Stickoxiden wird dann noch einmal klarer erklären, was der aktuelle Stand ist.

Zu Ihrer Frage bezüglich der Luft, die Sie jetzt generell stellen: Es gibt ja eine ganze Reihe von Grenzwerten, die dafür sorgen sollen, dass die Atemluft keine Schädigungen hervorruft. Diese zusammen sind so gewählt, dass sich jeder auch Menschen, die Asthma oder andere Atemwegserkrankungen haben immer ohne Probleme in der Umwelt oder eben auch direkt in der Innenstadt bewegen kann. Eine Untersuchung, wie Sie sie gerade ansprechen, kann ich hier jetzt nicht nennen. Es gibt aber jede Menge Untersuchungen, gerade auch im Zusammenhang mit der Grenzwertsetzung, um genau zu schauen, welcher Grenzwert in welcher Form sinnvoll ist, um die Luft entsprechend gesund und sauber zu haben.

FRAGE: Herr Seibert, es gab gestern Meldungen, dass die Entscheidung über den künftigen Ostbeauftragten gefallen sei. Was ist denn da der Stand?

STS SEIBERT: Ich bin der Sprecher der geschäftsführenden Bundesregierung und kann selbstverständlich nichts über Personalien einer kommenden Bundesregierung sagen.

FRAGE: Ich habe zwei Fragen zum Thema des Einstiegs des chinesischen Investors Li bei Daimler.

Es gibt hinsichtlich dieses Einstiegs widersprüchliche Aussagen zur Einhaltung der Meldepflichten. An das Finanzministerium: Gibt es schon Erkenntnisse aus der Prüfung der BaFin, ob da irgendwelche Unregelmäßigkeiten vorliegen?

Zweitens an das Wirtschaftsministerium: Verfolgt die Regierung jetzt Pläne, die Meldevorschriften für diese Beteiligungserwerbe generell nachzubessern? Falls ja, was genau soll da geändert werden?

KOLBERG: Die BaFin ist, wie Sie richtigerweise sagen, für diese Fragen zuständig und hat sich gestern auch gegenüber der Presse geäußert. Wenn es da Neuigkeiten gibt, dann wird sie sich erneut an die Presse wenden. Ich habe hier jetzt keine Neuigkeiten zu verkünden.

WAGNER: Ganz allgemein zum Thema Daimler und dem Einstieg des Investors haben wir hier ja am Montag ausführlich Stellung genommen. Dazu kann ich jetzt konkret auch nichts ergänzen.

Vielleicht noch einmal allgemein zu der Frage, inwieweit das Thema Änderungen im Bereich der Investitionsprüfung ein Thema ist: Es gilt natürlich grundsätzlich, dass wir als Bundeswirtschaftsministerium und als Bundesregierung immer die Funktionsfähigkeit der etwaigen Regelungen im Außenwirtschaftsgesetz prüfen und diese bei Bedarf auch anpassen. Darauf wird bestimmt auch die künftige Regierung noch einmal ein Augenmerk werfen. Für die jetzige Situation kann ich Ihnen nichts Neues dazu berichten.

Ich möchte aber vielleicht noch einmal ganz allgemein darauf hinweisen, dass das Thema Investitionsprüfung bzw. einer Verschärfung der Investitionsprüfung und der Möglichkeit, den Mitgliedstaaten weitere Befugnisse für Prüfungen zu geben, derzeit auch auf EU-Ebene läuft insbesondere auch auf Initiative der Bundesregierung. Dazu gab es gestern auch eine Diskussion im Handelsministerrat in Sofia; die Bundesregierung wurde dort von Staatssekretär Machnig vertreten. Dort wurden noch einmal alle Möglichkeiten dazu erörtert, und es gab eigentlich eine sehr konstruktive Diskussion zu diesem Thema. Der Vorschlag, den die Kommission schon im September vorgelegt hat, sieht ja auch vor, dass wir in Zukunft national im Einzelfall auch gegen staatlich gelenkte oder staatlich finanzierte strategische Direktinvestitionen einschreiten können. Dieser Vorschlag wird jetzt weiter konstruktiv diskutiert, und wir sind zuversichtlich, dass das noch dieses Jahr abgeschlossen werden kann.

ZUSATZFRAGE: Es soll einen Bericht Ihres Ministeriums an den Wirtschaftsausschuss des Bundestages geben, dass vor dem Hintergrund des aktuellen Falles geprüft werde, ob Änderungen vorgenommen werden. Können Sie das bestätigen?

WAGNER: Ich kann Ihnen aus dem Bericht selber nichts kommentieren; der liegt mir jetzt auch gar nicht vor. Das war ja ein Bericht, der an den Wirtschaftsausschuss des Bundestages gegangen ist. Zu dem Stand der jetzigen Prüfungen habe ich Ihnen gerade berichtet, dazu kann ich insoweit nichts weiter ergänzen.

FRAGE JUNG: Ich möchte zum Waffenstillstand in Syrien kommen: Frau Adebahr, haben Sie eigene Erkenntnisse, ob der Waffenstillstand aktuell eingehalten wird?

Herr Flosdorff, können Sie einmal erläutern, was der Waffenstillstand für die Aktivitäten der Bundeswehr aktuell bedeutet? Bleiben die Tornados am Boden oder werden trotzdem weiter Bilder gemacht? Wenn ja, wozu?

FLOSDORFF: Die Aktivitäten der Bundeswehr sind davon unberührt; das tangiert den Einsatz dort nicht.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie einmal erläutern, warum das die Bundeswehr nicht tangiert?

FLOSDORFF: Wir haben Ihnen schon oft erläutert, was der Auftrag der Bundestag dort ist. Das Mandat heißt „Counter Da’esh“. Ich verweise dazu jetzt einfach auf Protokolle, die dazu aus dem vergangenen Jahr oder den vergangenen anderthalb Jahren inzwischen vorliegen.

ADEBAHR: Die Lage in der Ost-Ghuta bleibt leider dramatisch, und der Waffenstillstand bzw. die VN-Resolution hat keinen durchgängigen Rückgang der Kämpfe gebracht. Zwar hat die Intensität nachgelassen, aber von einer Einstellung der Kampfhandlungen kann momentan keine Rede sein. Auch die von Russland vorgeschlagene fünfstündige Feuerpause das hat auch der Bundesaußenminister schon gesagt kann angesichts dieser Kürze pro Tag wirklich nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer vollständigen Umsetzung der Resolution 2401 bilden. Gestern und in der Nacht war der Waffenstillstand brüchig, und humanitärer Zugang ist weiterhin nicht möglich.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Flosdorff, verstehe ich das richtig: Weil die Anti-ISIS-Koalition ISIS usw. bekämpft, gilt der Waffenstillstand nicht für die Anti-ISIS-Koalition und damit auch nicht für die Bundeswehr-Tornados?

Frau Adebahr, wie bewerten Sie denn die Situation in Afrin und Umgebung? Hält sich die türkische Armee an den Waffenstillstand? Hat das Auswärtige Amt ihre wochenlangen Prüfungen mittlerweile endlich abgeschlossen, sodass Sie sagen können, wie es mit dem Völkerrecht aussieht?

FLOSDORFF: Herr Jung, wir haben hier oft besprochen, dass die Bundeswehr ein Aufklärungsmandat in Syrien hat. Insofern ist es total verfehlt, in diesem Zusammenhang von einem Waffenstillstand zu sprechen. Das können Sie alles hoch und runter in alten Protokollen der Bundespressekonferenz nachlesen. Ich bitte Sie, von dieser Möglichkeit einfach Gebrauch zu machen.

ADEBAHR: Was die Lage in Afrin betrifft, so gibt es auch dort weiterhin Kämpfe. Wir haben und das tun wir seit Wochen vor einer Eskalation und vor den entsprechenden Konsequenzen für die Zivilbevölkerung dort gewarnt, und wir rufen dort auch zu einer Waffenruhe auf. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen spricht in seiner Resolution in der Tat alle Parteien des Syrien-Konflikts an und fordert, eine mindestens 30-tägige Waffenruhe umzusetzen; das ist richtig.

Zum Völkerrecht gibt es heute keine neuen Informationen von mir.

FRAGE JESSEN: Eine Lernfrage dazu: Der 30-tägige Waffenstillstand würde sich auf ganz Syrien inklusive Afrin berufen, die fünfstündige Waffenruhe gälte aber nur für Ost-Ghuta, verstehe ich das richtig?

Zweite Frage: In Bezug auf das Verhalten der Türkei im Rahmen des angestrebten 30-tägigen Waffenstillstands haben Sie keine eigenen Erkenntnisse?

ADEBAHR: Die Resolution des Sicherheitsrates bezieht sich auf ganz Syrien und fordert in ganz Syrien eine 30-tägige Waffenruhe, das ist richtig. Der russische Vorschlag von fünf Stunden pro Tag bezieht sich auf Zugang und Waffenruhe in Ost-Ghuta. Wir sehen grundsätzlich auch im Bereich Afrin, dass Kämpfe weitergehen. Vertiefte eigene Lageerkenntnisse, die zu einer anderen Bewertung in anderen Bereichen führen, bringe ich aber nicht mit.

FRAGE JUNG: Fordert die Bundesregierung die Türkei auf, sich an die UN-Resolution zu halten? Wenn Sie sagen, dass die Kämpfe in Afrin weitergehen, dann heißt das für mich: Die Türken kämpfen da weiter und halten sich nicht an die UN-Resolution.

ADEBAHR: Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Herr Lindner, hat gestern mit dem türkischen Außenministerium gesprochen und dabei auch die Resolution des Sicherheitsrates angesprochen und unser Verständnis der Resolution dargelegt.

FRAGE DR. TUYALA: Die Kanzlerin sprach jüngst von der Notwendigkeit, das Problem existierender No-go-Areas beim Namen zu nennen. Wo verortet die Bundesregierung diese No-go-Areas, und worauf führt sie deren Existenz zurück, Herr Seibert?

STS SEIBERT: Die Worte der Kanzlerin in dem Interview stehen für sich. Sie stehen unter der Überschrift, dass es die Aufgabe des Staates, vielleicht mit die edelste Aufgabe des Staates, ist, für die Sicherheit seiner Bürger zu sorgen. In diesem Sinne hat sie sich geäußert. Wir müssen alles tun, was staatlicherseits möglich ist, um Menschen im öffentlichen Raum Sicherheit zu gewähren. Deswegen investieren wir in neue Polizeikräfte und in Technik, die uns dabei helfen kann, den öffentlichen Raum sicher zu machen, und deswegen wird das auch so wie ich den Koalitionsvertrag verstehe in einer möglichen neuen Regierung intensiv weitergeführt werden.

ZUSATZFRAGE DR. TUYALA: No-go-Area, das ist schon ein ziemlich feststehender Begriff. Darauf zielte meine Frage ab. Wo werden diese Areas, in die sich anscheinend kein Mensch trauen darf, verortet? Worauf wird ihre Existenz zurückgeführt? Wie viele dieser No-go-Areas gibt es? Welche Maßnahmen werden geplant, um effektiv dagegen vorzugehen? Ich denke, das ist eine klar umrissene Frage.

STS SEIBERT: Ja, das ist es, relativ klar. Aber Ansprechpartner wären dafür trotzdem die Polizeipräsidenten oder die Innenminister und Innensenatoren der Länder.

FRAGE WONKA: Herr Seibert, seit wann ist der Bundeskanzlerin klar, dass es in Deutschland No-go-Areas gibt? Wusste sie darüber schon Bescheid, als sie in den Wahlkampf im vergangenen Jahr ging? Wenn ja, wieso hat sie im Wahlkampf bestritten, dass es das gibt?

Eine zweite Frage dazu an Herrn Dimroth: Teilt der Bundesinnenminister die plötzliche Erkenntnis der Bundeskanzlerin, dass es in Deutschland tatsächlich No-go-Areas gibt? Zitat der Bundeskanzlerin: Das sei doch unbestritten; das wisse jeder.

STS SEIBERT: Es ist überhaupt nichts Neues, dass die Bundeskanzlerin und im Übrigen auch andere Vertreter dieser Bundesregierung das Thema der Sicherheit und dessen, was der Staat für die Sicherheit seiner Bürger tun kann und tun muss, ganz besonders unterstreichen. Die vergangene Legislaturperiode zeigt Ihnen sehr deutlich, was in diesem Bereich geschehen ist. Es gibt Pläne, dies mit großer Vehemenz auch in der kommenden Legislaturperiode fortzuführen.

DR. DIMROTH: Dem habe ich eigentlich nichts hinzuzufügen. Ich denke, in der zu Ende gegangenen Legislaturperiode ist wirklich ein breiter Katalog an Maßnahmen ergriffen worden jedenfalls soweit hierbei überhaupt Bundeszuständigkeiten bestehen. Sie liegen bei den hier in Rede stehenden Fragen in der Regel tatsächlich aufseiten der Länder.

Wenn Sie mich danach fragen ich werde jetzt sicherlich nicht in die Exegese dessen eintreten, was die Bundeskanzlerin gesagt hat , dann sage ich Ihnen, dass der Bundesinnenminister selbstverständlich die Einschätzung teilt, dass solche Gebiete nicht entstehen dürfen und dementsprechend alles dafür unternommen wird, dass dies auch nicht geschieht.

ZUSATZFRAGE WONKA: Herr Seibert, ich habe verstanden, was Sie gesagt haben, dass die Bundesregierung noch sehr viel mehr für Sicherheit tun will. Die Frage war, seit wann der Bundeskanzlerin bewusst ist, dass es in Deutschland No-go-Areas gibt das ist doch unbestritten , und ob ihr die Tatsache schon im Laufe des Bundestagswahlkampfes sagen wir einmal: im Herbst 2017 bekannt war.

STS SEIBERT: Da ich hier nicht über Wahlkämpfe spreche, kann ich eigentlich nur wiederholen: Die Bundeskanzlerin hat an der Spitze dieser Bundesregierung immer wieder das Thema betont, dass wir Sicherheit gewährleisten müssen. Das ist Aufgabe einer Bundesregierung und eines Staates insgesamt. Dafür müssen die notwendigen Mittel und das notwendige Personal bereitgestellt werden. Der Begriff, auf den Sie anspielen, ist ja nun seit einiger Zeit in der Diskussion.

ZURUF WONKA: Aber nicht bei der Kanzlerin. Das ist ja das Neue. Sie verwendet ihn zum ersten Mal als Tatsache in Deutschland. Deswegen frage ich, seit wann ihr das klar ist, seit wann sie diesen Begriff verwendet.

STS SEIBERT: Der Begriff ist seit Längerem in der Diskussion. Wie sich das an Ort und Stelle genau darstellt, wird sicherlich am besten mit den lokalen Polizei- und Sicherheitsexperten zu besprechen sein. Die Bundeskanzlerin ist schon in der Vergangenheit dafür gewesen und wird es auch in Zukunft sein, dass wir staatlicherseits alles in unseren Möglichkeiten Stehende tun natürlich unter Gewährleistung der Freiheitsrechte , um den Staat im Kampf gegen das Verbrechen auszurüsten und um den Bürgern ein möglichst weitgehendes Sicherheitsgefühl zu gewähren.

FRAGE DR. TUYALA: Herr Seibert, noch einmal, auch im Sinne der Bürger: Die Bürger interessiert in diesem Zusammenhang, wo diese No-go-Areas existieren und wie viele es davon gibt. Das ist, denke ich, schon eine Frage, die Sie im Sinne besorgter Bürger, so will ich einmal sagen, die eventuell um ihre Sicherheit bangen, vielleicht doch ein bisschen konkreter beantworten sollten.

STS SEIBERT: Ich verweise auf die Antwort, die ich Ihnen zu diesem Thema vor exakt fünf Minuten gegeben habe.

FRAGE JORDANS: Herr Dimroth, ich verstehe nicht ganz, weshalb das Bundesinnenministerium nicht zu dem Thema sprechen kann. Es geht dabei doch auch um das Thema der Sicherheit in Deutschland im Allgemeinen. Vor allem in ausländischen Medien wird es oft in einen Zusammenhang mit der Migrationspolitik der Bundesregierung gestellt. In welchen Gegenden gibt es denn jetzt Ihrer Meinung nach No-go-Areas?

DR. DIMROTH: Ich hatte versucht, es anzudeuten: Meine Meinung ist in dem Zusammenhang relativ irrelevant. Das mag Sie überraschen, aber es ist letztlich Ausdruck dessen, was hier in unterschiedlichsten Fallkonstellationen über die vergangenen vier Jahre regelmäßig diskutiert wurde. Wir leben in einer föderalen Sicherheitsarchitektur, die bestimmte Aufgaben bestimmten Gebietskörperschaften sehr eindeutig zuweist. Die Zuständigkeit für die öffentliche Sicherheit im Allgemeinen und die Gefahrenabwehr vor Ort liegt aufseiten der Bundesländer und nicht beim Bund. Insofern nehme ich Ihre Überraschung zur Kenntnis, befürchte aber, dass ich keine Abhilfe schaffen können werde, weil das schlichtweg Ausdruck der gelebten, verfassungsrechtlich vorgegebenen föderalen Ordnung ist.

FRAGE DR. TUYALA: Herr Dr. Dimroth, Herr Seibert sagte gerade, dass Sie hier die Bundesregierung repräsentieren. Also geht es im Endeffekt ja nicht um Ihre persönliche Meinung dazu.

Die Frage zielt im Sinne der Bevölkerung sie wird es ja sicherlich interessieren ja auch darauf ab, wie Sie diesen doch sehr geläufigen, aber nicht klar umrissenen Begriff überhaupt definieren und worauf Sie die Existenz dieser Areas zurückführen.

DR. DIMROTH: Sie sehen mich jetzt, auch wenn das sozusagen berufsbedingt eine etwas ungünstige Beschreibung wäre, beinahe sprachlos. Sie erwarten jetzt von mir, dass ich die Worte der Kanzlerin für Sie auslege. Das führt doch in die völlig falsche Richtung. Das kann ich nicht tun, und das werde ich nicht tun. Ich kann Sie nur darauf hinweisen, dass für die Frage der örtlichen, regionalen Besonderheiten, auch was die Sicherheitslage anbetrifft, die Bundesländer zuständig sind und eben nicht der Bund. Das mag man bemängeln oder beklagen.

Es gibt einen sehr lesenswerten Namensbeitrag des noch amtierenden Bundesinnenministers, der jetzt etwas mehr als ein Jahr alt ist, in dem man sehr genau nachlesen kann, wo aus Sicht des Bundesinnenministers Schwachstellen in der aktuellen föderalen Ordnung liegen. Das hat er auch über das ganze Jahr hinweg immer wieder vertieft und erklärt. Das empfehle ich sehr zur Lektüre. Das ändert aber nichts daran, dass der Ist-Zustand so ist, wie er ist.

Mehr kann ich dem von dieser Stelle aus wirklich nicht hinzufügen. Das mag Sie wundern, oder es mag Sie irritieren, aber noch einmal: Da hilft ein Blick in die Verfassung, in unser Grundgesetz. Da werden Sie recht schnell nachvollziehen können, was ich Ihnen gerade darzulegen versucht habe.

ZUSATZFRAGE DR. TUYALA: Ich denke nicht, dass mich die Verfassung darüber aufklären wird, wie der Begriff der No-go-Areas konkret zu verstehen ist. Vielleicht bin ich da komplett falsch gewickelt, aber Sie als Repräsentant des Bundesinnenministeriums sollten doch in der Lage sein, diese Problematik für uns etwas konkreter zu erläutern im Sinne einer klaren Definition, im Sinne der Maßnahmen, die geplant sind, um effektiv dagegen vorzugehen. Ich dachte schon, dass Sie dafür neben Herrn Seibert der richtige Ansprechpartner wären.

DR. DIMROTH: Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie das gedacht haben. Einen Fragekern kann ich jetzt, ehrlich gesagt, nicht erkennen. Ich denke, ich würde mich ansonsten auch nur wiederholen.

FRAGE REICHE: Eine Frage an das Wirtschaftsministerium: Man sagt, die Lausitzer Braunkohleregionen würden die Fördergelder aus zwei Programmen zum Strukturwandel nur sehr zögerlich abrufen. Können Sie das bestätigen? Wenn ja, welches sind aus Sicht des Ministeriums die Ursachen dafür?

WAGNER: Mir liegen jetzt keine aktuellen Zahlen zum Abfluss von Mitteln in der Lausitz vor. Grundsätzlich haben wir natürlich insbesondere mit den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ viele Mittel für strukturschwache Regionen bereitgestellt. Sie werden im Wesentlichen von den jeweiligen Länderbehörden vergeben und dann vom BMWi kofinanziert. Ein Ansprechpartner, der Ihnen helfen kann, kann auf jeden Fall auch die Landesbehörde sein. Mir liegen gerade keine Zahlen vor. Ich müsste gegebenenfalls noch einmal auf Sie zukommen.

FRAGE JUNG: Eine kurze Lernfrage: Frau Adebahr, der stellvertretende Botschafter in Afghanistan hat getwittert, dass Markus Potzel, der deutsche Sonderbeauftragte für Afghanistan und Pakistan, angeboten habe, dass es eine weitere Friedenskonferenz in Deutschland für den afghanischen Friedensprozess geben solle. Können Sie das bestätigen? Von wem kommt die Initiative, von Herrn Potzel selbst oder von Herrn Gabriel? Wären dazu auch die Taliban eingeladen?

ADEBAHR: Herr Potzel nimmt momentan in der Tat an einer Konferenz in Kabul teil. Ich habe den Tweet auch gesehen. Meines Wissens geht es dort um den innerafghanischen Versöhnungsprozess, um die Gespräche mit den Taliban und auch um Reformen in der afghanischen Regierung. Man kann sich grundsätzlich vorstellen, wenn diese Prozesse abgeschlossen sind und wenn Afghanistan am Ende wirklich befriedet ist, zu überlegen, ob man das noch einmal in Bonn macht, dort, wo es 2001 begann. Es ist kein Vorschlag, der darauf abzielt, jetzt unmittelbar in aktuellen Gesprächen, in einer aktuellen Linie nach Bonn einzuladen. Vielleicht ist der Tweet etwas verkürzt rübergekommen.

ZUSATZFRAGE JUNG: War das also eher eine Könnte-man-ja-mal-irgendwann-wieder-machen-Aussage?

ADEBAHR: Ich denke, der Tweet lädt da zu einer Missinterpretation ein. Es geht nicht darum, in den nächsten Wochen konkret in diesem Prozess zu einer Konferenz nach Bonn einzuladen.

FRAGE JESSEN: Eine Frage an das BMBF: Bedauert Frau Wanka nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestern, dass sie ihre Kritik an der AfD auf der Website des Ministeriums deutlich gemacht hat?

QUENETT: In Karlsruhe hat sich die Staatssekretärin dazu geäußert und gesagt, dass die Ministerin das Urteil selbstverständlich annimmt, dass sie die politische Auseinandersetzung mit der AfD weiterhin für richtig und wichtig hält und dass die Vorgaben des Urteils selbstverständlich weiter umgesetzt werden.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ich hatte deswegen gefragt, weil es gestern eben die Staatssekretärin war. Verstehe ich Sie richtig, dass Frau Wanka persönlich bedauert, dass sie für ihre Kritik den falschen Ort gewählt hat?

QUENETT: Eine weitere Kommentierung der Ministerin dazu gibt es nicht.

Zur Podcastversion

Podcast mit Interviewfolgen

Podcast mit Aufzeichnungen der BPK

Diskutiere und Kommentiere im Forum!
Werdet Unterstützer unserer Arbeit & verewigt euch im Abspann!
Wer mindestens 20€ gibt, wird im darauffolgenden Monat am Ende jeder Folge als Produzent gelistet.
Jung & Naiv
IBAN: DE85 4306 0967 1047 7929 00
BIC: GENODEM1GLS
BANK: GLS Gemeinschaftsbank