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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 8. Juni 2018

Diplomatisch WM tippen ► RegPK vom 8. Juni 2018

Themen: Mordfall Susanna F., Termine der Bundeskanzlerin (Gespräch mit den Vorsitzenden von fünf internationalen Wirtschafts- und Finanzorganisationen, Besuch des Bundeskanzlers der Republik Österreich, Besuch eines Integrationsprojekts, 10. Integrationsgipfel im Bundeskanzleramt, Besuch des Premierministers des Königreichs Belgiens, Besprechung mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, Festveranstaltung „70 Jahre Soziale Marktwirtschaft“, Besuch des NATO-Generalsekretärs, Verleihung der Alexander-Rüstow-Plakette an die Bundeskanzlerin), Fußball-Weltmeisterschaft in Russland, Normandie-Treffen auf Außenministerebene, Gesetzentwurf zu Familiennachzug, G7-Treffen in Kanada, Fall Skripal, Aussetzung des bilateralen Rückführungsabkommens mit Griechenland durch die Türkei, mögliche Fusion der Commerzbank mit der Deutschen Bank, Masterplan Migration, Rückführungen nach Afghanistan, Abbiegeassistent für Lastwagen, „Strong Europe Tank Challenge“ in Grafenwöhr, Ausreise des vietnamesischen Bürgerrechtlers Dai nach Deutschland, Tätigkeit deutscher Stiftungen im Ausland, Umweltministerkonferenz der Länder

Termine der Kanzlerin (ab 4:35 min)

Naive Fragen zu:
Merkels „Pressestatement“
– Warum keine Fragen? (ab 13:40 min)
– Das heißt, Herr Kurz möchte keine Fragen gestellt bekommen? Oder beide?

Familiennachzug (ab 19:35 min)
– können Sie uns sagen, wie viele Anträge gerade in deutschen Botschaften vorliegen und wie viele vielleicht schon genehmigt worden sind? Wie viele sind es aktuell, im Jahr 2018, pro Monat? (ab 21:25 min)

Fall Skripal (ab 22:33 min)
– wenn sich die Bundesregierung so sicher ist, braucht sie in diesem Fall überhaupt noch Beweise? (ab 28:10 min)
– Was für Beweise brauchen Sie, und brauchen Sie sie überhaupt?

Abschiebungen nach Afghanistan (ab 31:50 min)
– es gibt ja auch laut Frau Merkel in der Regierungsbefragung jetzt aus Sicht der Bundesregierung keine Einschränkungen mehr. Können Sie beschreiben, was „keine Einschränkungen“ oder „keine Beschränkungen“ heißt? Heißt das, dass jetzt auch Frauen und Kinder wieder nach Afghanistan abgeschoben werden können?
– Heißt das, dass jetzt auch junge Jugendliche, Kinder nach Afghanistan abgeschoben werden können?
– Findet das AA es denn richtig, dass Kinder jetzt wieder nach Afghanistan rückgeführt werden können?
– für welche Länder erstellen Sie aktuell noch Lageberichte?
– wer entscheidet über die Aufhebung der Beschränkung, also ganz genau? Für welche abschiebungsfähigen Länder gibt es aktuell noch Abschiebungseinschränkungen?
– Wird das im Kabinett besprochen und abgestimmt? Oder fragt Herr Seehofer: Frau Merkel, ist das okay? Hat die Umweltministerin da etwas zu sagen? Das müssen Sie uns doch sagen können, wer das entscheidet?
– Wie viele Anträge gibt es denn?

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 8. Juni 2018:

VORS. SZENT-IVÁNYI eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS’IN FIETZ sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
FRAGE: An das Bundesinnenministerium: Haben Sie eine Erklärung dafür, dass die Familie des Verdächtigen im Fall Susanna offenbar mit unklarer Identität und fragwürdigen Papieren über einen deutschen Flughafen das Land verlassen konnte?

An das Außenministerium: Welche Möglichkeit sehen Sie, im Irak einen Verdächtigen zu ermitteln und möglicherweise eine Auslieferung zu erreichen?

DR. NEYMANNS: Vielen Dank für die Frage. Unklare Papiere und fragwürdige Ausreisedokumente: Sie sprechen vielleicht die Laissez-passer-Papiere an. Ich weiß nicht, welche Laissez-passer-Papiere es in diesem konkreten Fall waren. Sie kennen die Diskussion vielleicht aus den letzten zwei, drei Jahren: Wenn es schwierig ist, richtige Reisepässe der ausländischen Staatsangehörigen zu besorgen, können EU-Laissez-passer-Papiere oder auch deutsche Laissez-passer-Papiere ausgestellt werden, die dann, wenn man sich mit den Zielstaaten geeinigt hat, auch als Reisedokumente von den Zielstaaten angenommen werden.

Die Situation stellt sich nach meiner Kenntnis wie folgt dar dazu hat die Bundespolizei auch gerade Stellung genommen : Der Tatverdächtige mit seiner Familie oder in der Gruppe ist am Flughafen Düsseldorf mit gültigen Laissez-passer-Papieren oder Aufenthaltsgestattung ausgereist und war zu dem Zeitpunkt der Ausreise noch nicht zur Fahndung ausgeschrieben.

ZUSATZFRAGE: Es hieß, dass die Papiere möglicherweise nicht auf denselben Namen wie andere Papiere, die er hatte, ausgestellt gewesen sein sollen. Wissen Sie darüber mehr?

DR. NEYMANNS: Das weiß ich nicht. Ich kann Ihnen nur grundsätzlich sagen, dass die Bundespolizei bei der Ausreise die Reisedokumente prüft, also beispielsweise die Reisepässe oder in dem Fall Laissez-passer-Papiere, während das Luftfahrtunternehmen das Flugticket überprüft.

ADEBAHR: Ich kann Ihnen grundsätzlich sagen, dass es mit dem Irak kein Auslieferungsabkommen gibt, das derartige Sachverhalte vertraglich regeln würde, dass aber Auslieferungen in Einzelfällen und auf vertraglicher Basis möglich sind. Zu den Einzelheiten eines solchen Verfahrens sind aber das Bundesjustizministerium und das Bundesamt für Justiz zuständig. Da mir dieser konkrete Einzelfall in seinen Details nicht bekannt ist ich weiß nicht, ob er in den Details bekannt ist , kann ich Ihnen vor diesem Hintergrund nur das Allgemeine sagen, und nichts zu diesem konkreten Fall.

ZUSATZFRAGE: Gibt es eine Zusammenarbeit der Polizeibehörden, also des BKA mit irakischen Behörden? Ist das denkbar?

DR. NEYMANNS: Derzeit ermitteln ja die Landeskollegen in Hessen. Wenn die Landeskollegen Unterstützung brauchen, dann wird das BKA selbstverständlich unterstützen. Ich möchte von hier aus jetzt aber nicht spekulieren, was da erforderlich ist.

FRAGE REIBLE: Frau Adebahr, gab es denn andere Fälle, in denen schon einmal irakische Staatsbürger an die Bundesrepublik ausgeliefert wurden?

ADEBAHR: Das müsste ich nachreichen.

SRS’IN FIETZ: Zu den öffentlichen Terminen der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche:

Die Bundeskanzlerin empfängt am Montag wieder die Vorsitzenden von fünf internationalen Wirtschafts- und Finanzorganisationen zum Gespräch im Kanzleramt. Dabei sein werden der OECD-Generalsekretär José Ángel Gurría, die IWF-Vorsitzende Christine Lagarde, der WTO-Generaldirektor Roberto Azevêdo und der Generaldirektor der ILO Guy Ryder. Der Präsident der Weltbank, Jim Yong Kim, wird vertreten durch Chief Executive Officer Kristalina Georgieva. Zusätzlich nimmt in diesem Jahr der Präsident der Afrikanischen Entwicklungsbank, Herr Adesina, an dem Gespräch teil.

Es handelt sich bei diesem Termin um ein jährlich stattfindendes informelles Treffen. Es findet bereits zum zehnten Mal statt. Die Kanzlerin wird sich mit ihren Gästen zu aktuellen Fragestellungen der internationalen Wirtschaftspolitik austauschen. Die Gespräche beginnen um 17 Uhr. Zuvor trifft die Bundeskanzlerin einzeln die IWF-Vorsitzende Lagarde, den OECD-Generalsekretär Gurría und die Vertreterin der Weltbank Georgieva. Gegen 19 Uhr wird es eine gemeinsame Pressekonferenz geben.

Am Dienstag wird die Bundeskanzlerin um 18.15 Uhr den Bundeskanzler der Republik Österreich, Sebastian Kurz, im Kanzleramt begrüßen. Im Mittelpunkt der Unterredungen werden aktuelle bilaterale und europapolitische Fragen stehen. Wie Sie wissen, wird Österreich am 1. Juli für ein halbes Jahr die EU-Ratspräsidentschaft übernehmen. Vor dem gemeinsamen Gespräch ist ein Pressestatement vorgesehen.

Am Mittwoch um 9.30 Uhr tagt wie immer das Kabinett unter Leitung der Kanzlerin.

Von 11 bis 12 Uhr wird die Kanzlerin den Sportverein Rot-Weiß Viktoria Mitte 08 in Berlin besuchen. Der Verein stellt der Bundeskanzlerin vor allen Dingen seine Vereinsaktivitäten zur Integration von Mädchen und jungen Frauen durch Sport vor.

Anschließend wird die Kanzlerin von 12.30 bis 15.30 Uhr am 10. Integrationsgipfel im Bundeskanzleramt teilnehmen. Im Anschluss daran ist ein Pressestatement vorgesehen.

Ebenfalls am Mittwoch wird die Kanzlerin den belgischen Premierminister Charles Michel empfangen.

Am Donnerstag wird es ab 15 Uhr eine der regulären Besprechungen mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Kanzleramt geben. Ein thematischer Schwerpunkt ist die Asyl- und Flüchtlingspolitik. Ein weiteres Thema ist die Verbesserung des Opferschutzes. Darüber hinaus wird es dann auch noch um den Europäischen Rat in Brüssel gehen, der am 28. und 29. Juni stattfinden wird. Weitere Themen sind die Digitalisierung, die Umsetzung der Energiewende und der Hochwasserschutz. Im Anschluss an die Besprechung wird es eine kurze Pressekonferenz geben. Die Kanzlerin wird dort zusammen mit Tobias Hans, dem Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz und Ministerpräsidenten des Saarlands, und Manuela Schwesig, der stellvertretenden Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz und Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, erscheinen.

Die Bundeskanzlerin nimmt dann am Freitag, dem 15. Juni, an der Festveranstaltung „70 Jahre Soziale Marktwirtschaft“ im Wirtschaftsministerium teil. Sie hält dort gegen 10.30 Uhr eine Rede. Schwerpunkt der Rede wird die Bedeutung der sozialen Marktwirtschaft als Zukunftsmodell für Deutschland und Europa sein.

Um 13 Uhr wird dann NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg zu Gast im Kanzleramt sein. Dabei geht es um die Vorbereitung des NATO-Treffens der Staats- und Regierungschefs am 11. und 12. Juli. Hier ist für 14 Uhr eine Pressekonferenz vorgesehen.

Am Freitagnachmittag verleiht die Aktionsgemeinschaft Soziale Marktwirtschaft der Bundeskanzlerin die Alexander-Rüstow-Plakette. Diese Plakette wird seit 1964 an Persönlichkeiten verliehen, die sich um die Stärkung und Weiterentwicklung der sozialen Marktwirtschaft verdient gemacht haben.

Das wäre es von meiner Seite.

FRAGE JESSEN: Eine Verständnisfrage in Bezug auf den Kurz-Besuch: Sie sagten, es werde vorher ein Pressestatement geben. Gleichfalls sagten Sie über einen Termin am Mittwoch, es werde im Anschluss ein Pressestatement geben. Bedeutet das, es besteht keine Fragemöglichkeit seitens der Journalisten? Denn ein Statement ist ja nur ein Statement. Ansonsten war die Terminologie, wenn gefragt werden konnte, „Pressebegegnung“.

SRS’IN FIETZ: Es ist ein Pressestatement geplant, und zwar vor Beginn der Unterredung.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das heißt, es gibt keine Fragemöglichkeit für Journalisten?

SRS’IN FIETZ: Das ist das, was ich Ihnen hierzu im Moment sagen kann.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Sie wissen es also nicht?

SRS’IN FIETZ: Das ist die Planung.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ich möchte doch nur gerne wissen, ob sich mit dem Begriff Pressestatement verbindet, dass Journalisten nicht fragen können.

SRS’IN FIETZ: Wir werden das noch einmal sondieren und sagen Ihnen dann Bescheid.

FRAGE REIBLE: Ich habe eine Frage zu einem Termin, der nicht genannt wurde: In der kommenden Woche beginnt ja auch die Fußball-Weltmeisterschaft, und am kommenden Wochenende bestreitet die deutsche Nationalmannschaft ihr Auftaktspiel. Meine Frage ist: Plant die Kanzlerin oder plant ein anderes Mitglied der Bundesregierung, entweder zur Eröffnung, zum Auftaktspiel oder auch zu weiteren Spielen der deutschen Mannschaft nach Russland zu fahren? Vielleicht könnten sich auch alle Sprecher dazu äußern, was ihre Minister und Ministerinnen planen.

SRS’IN FIETZ: Für die Bundeskanzlerin kann ich sagen, dass zurzeit noch keine Reiseplanung besteht und dass wir uns gegebenenfalls rechtzeitig bei Ihnen melden, wenn Pläne entworfen werden.

DR. NEYMANNS: Es gibt keine konkrete Planung, aber auch das war hier schon mehrfach Thema wenn es der Terminplan des Ministers zulässt, dann hätte er sicherlich Lust, zu einem Spiel zu fahren. Aber konkret ist da noch nichts.

ZUSATZFRAGE REIBLE: Wenn die Minister und Ministerinnen noch keine konkreten Pläne haben: Welche Pläne gibt es in den Ministerien, wenn es darum geht, die Fußball-WM zu begleiten? Haben Sie da vielleicht Tippspiele oder Public Viewing, gibt es gemeinschaftliche Aktivitäten? Wird der Dienst eingeschränkt, damit man Spiele mit deutscher Beteiligung sehen kann? Vielleicht möchten sich ein paar Sprecher dazu äußern?

STRATER: Am 3. Juli dann findet ein Achtelfinalspiel statt gibt es eine Aktion, bei der wir einen EU-Bürgerdialog durchführen. Das ist ja auch im Rahmen der Bundesregierung hier so angedacht. Da will der Minister mit Schülern im Alter von 15 bis 19 Jahren über die EU und über Projekte, die wir dort haben, diskutieren. Im Anschluss wird auch ein Spiel geguckt, nämlich das Achtelfinale, an dem Deutschland dann hoffentlich auch teilnimmt. Es wird auch ein Grillevent dazu geben.

WETTERN: Ganz so fußballverrückt scheinen wir nicht zu sein, aber natürlich gibt es unter den Kollegen ohne Ende Tippspiele, ganz klar. Die Ministerin hatte neulich auch gesagt, dass sie vielleicht einmal Zeit findet, beim Public Viewing ein Fußballspiel zu gucken.

ADEBAHR: Im Auswärtigen Amt gibt es auch viele Tippspiele, auch mit den internationalen Kolleginnen und Kollegen. Das macht es immer sehr spannend, denn wir haben ja so viel Austausch; da muss man zum Teil diplomatisch tippen. Ich denke, wir werden auch das eine oder anderen Spiel jedenfalls war es in der Vergangenheit so eventuell im Lichthof des Auswärtigen Amtes zeigen. So viel kann ich auch verraten: Es gibt in diesem Jahr auch ein Pressefest des Auswärtigen Amtes, und auch da wird es, glaube ich, Gelegenheit zum Schauen eines Spieles aber es wird kein Deutschlandspiel sein geben.

ZUSATZFRAGE REIBLE: Und das Kanzleramt?

SRS’IN FIETZ: Ich kann Ihnen dazu im Moment zum Kanzleramt keine Angaben machen.

Ich habe aber noch einen Nachtrag zu der Frage zu dem Besuch von Bundeskanzler Kurz: Herr Jessen, Sie haben Recht, „Pressestatement“ bedeutet „keine Fragen“.

FRAGE JUNG: Warum keine Fragen?

SRS’IN FIETZ: Weil das im Moment die Planung ist, die ja auch mit dem österreichischen Gast abgesprochen werden muss.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das heißt, Herr Kurz möchte keine Fragen gestellt bekommen? Oder beide?

SRS’IN FIETZ: Nein, das habe ich damit nicht gesagt. Es ist vielmehr im Moment der Stand der Planung, dass es ein Pressestatement gibt.

FRAGE: Noch eine Frage zu dem Termin mit Bundeskanzler Kurz: Kurz vor dem Besuch wurde vom INSA-Institut aus Erfurt, das bisher durch sehr AfD-freundliche Ergebnisse aufgefallen ist, das Ergebnis einer Umfrage veröffentlicht, wonach Sebastian Kurz in Deutschland, wenn er gewählt werden könnte, sogar vor der Bundeskanzlerin liegen würde. Diese Umfrage hat in Österreich so einige Wellen geschlagen und auch sehr viel Kritik über die Seriosität ausgelöst. Hat sich das Bundeskanzleramt damit befasst? Will die Bundeskanzlerin das irgendwie kommentieren?

SRS’IN FIETZ: Ich kann Ihnen zu dieser Umfrage keine Informationen und auch keine Bewertungen geben.

FRAGE JOLKVER: Zu einem nicht genannten Termin: Frau Adebahr, mich würde der Ort und der Zeitplan des Normandie-Treffens am Montag interessieren, und ich würde auch gern wissen, ob die Möglichkeit einer Berichterstattung darüber besteht.

ADEBAHR: Das wäre mein nächster Aktivpunkt gewesen. Gerne möchte ich Ihnen ankündigen, dass Außenminister Maas am Montag seine Amtskollegen aus Frankreich, der Ukraine und Russland zu einem Treffen im sogenannten Normandie-Format empfängt. Die Außenminister werden ab 18.30 Uhr im Gästehaus des Auswärtigen Amtes, in der Villa Borsig am Tegeler See, tagen. Die presseöffentlichen Termine werden wir Ihnen in Kürze bekannt geben; ich glaube, dazu kommt heute Nachmittag noch ein Ticker. Da wird es verschiedene Gelegenheiten zur Berichterstattung und auch verschiedene Termine geben. Es wird sich in den Abend hineinziehen; wir müssen schauen, wie lange das dauert.

Bei dem Treffen werden zwei Themen im Vordergrund stehen. Erstens geht es um eine Bestandsaufnahme und um das Minsker Abkommen, und es geht vielleicht auch darum, wie man der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen neue Impulse verleihen kann. Zweitens wird es erstmals in diesem Kreis, in einem Normandie-Außenministertreffen, auch darum gehen, über eine mögliche Mission der Vereinten Nationen im Donbass zu sprechen. Wie Sie wissen, sind aus unserer Sicht drei Voraussetzungen zentral für mögliche Fortschritte in der Ukraine: erstens ein dauerhafter Waffenstillstand, zweitens der Rückzug schwerer Waffen und drittens eben Fortschritte bei der Umsetzung der Minsker Abkommen. Diese Fragen werden neben der Frage einer möglichen VN-Mission ganz zentral bei diesem Treffen debattiert werden.

Es ist das erste Treffen seit Februar 2017 in diesem Format. Insofern freuen wir uns, dass die Außenminister jetzt wieder in diesem Format zusammenkommen, und hoffen auf intensive Gespräche am Montag.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Frau Adebahr, mich würde die deutsche Position zu dieser VN-Mission interessieren. Gibt es da eine konkrete Vorstellung, wie das Mandat aussehen sollte?

Zweite Frage: Wie schätzen Sie die Positionen der Ukraine und Russlands in dieser Frage ein? Gibt es da Bewegung aufeinander zu, oder muss es in der Villa Borsig erst einmal ein Impuls dazu gegeben werden?

ADEBAHR: Dass die Positionen der beiden Parteien da noch weit auseinanderliegen, was Ausgestaltung, Umfang und Ort oder Reichweite einer solchen Mission angeht, ist bekannt. Es wird in diesen Gesprächen am Montag darum gehen, erst einmal eine Bestandsaufnahme mit beiden am Tisch und auch mit dem französischen Kollegen zu machen, um zu sehen, wo die einzelnen Positionen sind. Ich kann die Gespräche und die Antwort auf die Frage, mit welcher Haltung wird dort reingehen, hier jetzt nicht vorwegnehmen; aber die Parameter, über die man bei einer solchen Mission reden muss, habe ich ja gerade genannt. Es wird also um eine Bestandsaufnahme gehen, und dann wird man am Montagabend eben schauen müssen, ob es da Bewegung gibt und bei welchen Stellschrauben, an welchen einzelnen Punkten man sich vielleicht aufeinander zubewegen könnte ich spreche da sehr im Konjunktiv.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Ist für den deutschen Minister wichtig, dass die VN-Mission den Zugang zu der ukrainisch-russischen Grenze hat, sollten die Blauhelmsoldaten also auch dort für Kontrolle sorgen?

ADEBAHR: Dazu vielleicht so viel: Das ist eine der Fragen, über die man reden muss. Ich glaube, die deutsche Position ist, dass es eine Mission sein sollte, die effektiv und gut arbeiten kann und ihre Aufgaben die noch zu definieren sind gut erfüllen kann. Das Weitere müssen wir am Montag besprechen.

FRAGE HEKIMOĞLU: Ich habe eine Frage an das Bundesinnenministerium zum Gesetzentwurf zu Familiennachzug, weil da noch einige Fragen offengeblieben sind. Gehen wir von dem Fall aus, dass beispielsweise 1400 in einem Monat die Kriterien erfüllen. Wonach werden Sie dann entscheiden? Geht es dann um „first come, first serve“? Wird ausgelost? Werden die Top-1000-Kandidaten ausgewählt, und wenn ja, nach welchen Kriterien?

DR. NEYMANNS: Sie wissen, dass gestern im Bundestag die erste Lesung des Gesetzentwurfes zum Familiennachzug stattfand. Der Bundesinnenminister hat eine Rede dazu gehalten. Die genaue Ausgestaltung, wie das Verfahren operativ umgesetzt wird, wird derzeit erarbeitet. Es wird auf jeden Fall sehr klare Vorgaben ab dem 1. August 2018 geben ab dann soll das neue Gesetz gelten, wenn es durch den Bundestag gegangen ist , welchen Anträgen bei mehr als tausend entscheidungsreifen Anträgen pro Monat der Vorrang gegeben wird. Dabei werden die im Gesetz genannten humanitären Gründe lange Trennungsdauer, Kindeswohl, ernsthafte Gefahr für Leib und Leben etc. zugrunde gelegt, insbesondere aber natürlich der zu berücksichtigende Gesichtspunkt des Kindeswohls. Aber wie das dann konkret operativ umgesetzt wird, ist derzeit in der Erarbeitung. Aber das sind die Kriterien, die bei der Umsetzung berücksichtigt werden.

ZUSATZFRAGE HEKIMOĞLU: Da Sie von Kindeswohl sprechen, ein Fallbeispiel: Eine Person mit subsidiärem Schutz hat mehrere minderjährige Kinder. Gibt es dann eine Obergrenze, wie viele nachkommen dürfen?

DR. NEYMANNS: Nein, es gibt keine Obergrenze, wie viele nachkommen dürfen. Wenn Schutzbedarf oder besondere humanitäre Gründe bei einer Person der Familie, die nachzugsberechtigt ist, gesehen werden, dann umfasst das auch beispielsweise zwei weitere Kinder, wenn zwei weitere Kinder zur Familie gehören.

FRAGE JUNG: Frau Adebahr, können Sie uns sagen, wie viele Anträge gerade in deutschen Botschaften vorliegen und wie viele vielleicht schon genehmigt worden sind? Wie viele sind es aktuell, im Jahr 2018, pro Monat?

ADEBAHR: Nein, das muss ich nachreichen. Ich habe die aktuellen Zahlen leider nicht mitgebracht.

FRAGE TUCHEL: Ich habe eine Frage zum G7-Treffen bzw. zum Termin der Kanzlerin. Ich habe in den Presseterminen gesehen, dass das Ganze mit einem Bildtermin endet. Ist es sicher, dass die Kanzlerin zum Ende keine eigene PK macht, oder ist es doch noch möglich, dass sie sich vor Ort äußern wird? Wissen Sie das?

SRS’IN FIETZ: Im Moment ist der Ablauf so geplant, wie er Ihnen vorliegt. Es mag sein, dass sich vor Ort noch etwas anderes ergibt. Aber das ist bislang der Stand der Planungen, den Sie kennen.

FRAGE JESSEN: Eine Frage an das Auswärtige Amt zum Dauerbrennerthema Skripal: Nachdem nun bekannt geworden ist, dass die Bundesregierung im PKG darüber informiert hat, dass ihr von der britischen Regierung bislang keinerlei Beweise vorgelegt worden sind, dass das Nowitschok aus Russland stammt, und dass auch keinerlei Beweise dafür vorgelegt wurden, dass Russland hinter dem Anschlag steckt, bleibt die Bundesregierung bei ihrer Auffassung, dass die Spur eindeutig nach Russland führt und dass die in der Vergangenheit ergriffenen Maßnahmen inklusive Ausweisung russischer Diplomaten gerechtfertigt sind?

ADEBAHR: Fragen des PKG sind vom Kanzleramt zu beantworten. Wir haben natürlich die Medienberichterstattung gesehen. Deswegen würde ich in dem Fall an Frau Fietz abgeben.

SRS’IN FIETZ: Grundsätzlich wissen Sie auch, dass das PKGr geheim tagt. Deshalb kann ich Ihnen hier sagen, was wir auch immer wieder schon einmal dargelegt haben, wie wir grundsätzlich zu dieser Bewertung gekommen sind. Die Bewertung ist die, dass wir die Auffassung der britischen Regierung teilen, dass es eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür gibt, dass eine russische Verantwortung in diesem Fall zu sehen ist, und es keine andere aus unserer Sicht plausible Erklärung dafür gibt.

Lassen Sie mich in Erinnerung rufen: Es geht um ein Gesamtbild, das von der britischen Seite immer wieder, wie folgt, dargestellt wurde: Das verwendete Nervengift ist ursprünglich in Russland entwickelt worden. Die russische Regierung hat ein geheimes Programm des Nowitschok-Nervengifts beibehalten. Menschen wie Herr Skripal werden vom russischen Staat als Ziel betrachtet. Die russische Seite hat sich im Übrigen auf konkrete Fragen unserer britischen Partner lediglich mit pauschalen Zurückweisungen gemeldet und keine schlüssigen Alternativerklärungsversuche geliefert. Diese Elemente haben insgesamt zur Bewertung der Bundesregierung geführt.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Sie haben recht, das PKG tagt nicht öffentlich, aber das, was dort besprochen wurde, ist eben nicht mehr heimlich.

Das ändert nichts daran, dass die Bundesregierung dort erklärt hat, die britische Regierung habe keine Beweise vorgelegt. Wie kann es dann angehen, dass trotz fehlenden Beweisen sowohl auf die Herkunft des Nowitschok Ich meine, dass es auch in westlichen Staaten inklusive der Bundesrepublik vorhanden war oder vorhanden ist, lässt dann ja nicht mehr den Schluss zu, dass es nur aus Russland kommen könne. Wie kann man dann so fest bei der These bleiben, dass es keine andere plausible Erklärung gibt? Das erschließt sich mir, ehrlich gesagt, noch nicht.

SRS’IN FIETZ: Ihre Bewertung des Ganzen mache ich mir jetzt nicht zu eigen und kann wirklich nur darauf verweisen, dass die Informationen dazu im Parlamentarischen Kontrollgremium gegeben werden, das nun einmal nicht öffentlich tagt.

FRAGE WARWEG: Ich hätte in dem Zusammenhang noch eine weitere Frage. Es gab ja jetzt nicht nur die Darlegung vom ARD-Geheimdienstexperten auf tagesschau.de mit Verweis auf das schon angesprochene Kontrollgremium. Am Mittwoch wurde ebenfalls der erste Ermittlungsstand der britischen Strafermittler veröffentlicht. Dort wurden hohe Quantitäten an Einzelpersonen, Autos, Hausdurchsuchungen genannt, aber mit keinem Wort wurde Russland erwähnt. Auch auf Nachfrage in der Pressekonferenz wurde gesagt, man könne in keiner Form auf Russland verweisen. Zudem gibt es, auch am Mittwoch veröffentlicht, ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das zu demselben Schluss kommt, dass es bisher keine Beweise für eine russische Beteiligung gibt, und in dem Russland auch zugestanden wird, dass es sich bei der Aufklärung im Fall Skripal im Einklang mit dem Chemiewaffenübereinkommen, CWÜ, verhalten habe.

Das sind also drei Aspekte, die dieses Narrativ eigentlich

VORS. SZENT-IVÁNYI: Pardon, stellen Sie Ihre Frage?

ZUSATZ WARWEG: Die Frage ist, inwieweit die Bundesregierung angesichts der strafrechtlichen Ermittlungen in Großbritannien, die ebenfalls nicht auf Russland verweisen, des Gutachtens des Bundestages, das ebenfalls zu dem Schluss kommt, dass es keine Beweislage für die Schuld Russlands gibt, nach wie vor ihr Narrativ über die Plausibilität, dass es nur Russland sein kann, aufrechterhält.

Was noch erwähnt wurde: Auch der BND soll keine eigenen Erkenntnisse haben.

Die Frage ist also: Was sind die Grundlagen, auf denen die Bundesregierung nach wie vor insistiert und die auch die Basis für die Ausweisung der russischen Diplomaten waren?

SRS’IN FIETZ: Ich habe Ihnen dazu alles gesagt, was ich dazu sagen kann.

Eine Zusatzinformation: Wir haben auch die Medienberichte über das Gutachten zur Kenntnis genommen. Aber eine Auswertung des Gutachtens liegt noch nicht vor.

FRAGE JUNG: Frau Fietz, wenn sich die Bundesregierung so sicher ist, braucht sie in diesem Fall überhaupt noch Beweise?

SRS’IN FIETZ: Herr Jung, ich habe dazu alles gesagt, was ich sagen kann.

ZUSATZ JUNG: Nein, das ist ja eine relevante Frage. Was für Beweise brauchen Sie, und brauchen Sie sie überhaupt?

SRS’IN FIETZ: Ich kann Ihnen dazu nicht mehr sagen als das, was ich bislang gesagt habe.

FRAGE: Die Türkei hat gestern das bilaterale Rückführungsabkommen mit Griechenland ausgesetzt. Wie kommentiert die Bundesregierung diese Aktion der Türkei, und was gedenkt sie, dagegen zu tun?

ADEBAHR: Wir hoffen, dass diese Fragen zwischen der Türkei und Griechenland im Gespräch und im Dialog miteinander einer guten Lösung zugeführt werden können.

ZUSATZFRAGE: Wird diese Aktion der Türkei das Flüchtlingsabkommen der EU mit der Türkei beeinflussen?

ADEBAHR: Unserer Kenntnis nach berühren die gestrigen Vorgänge das Abkommen mit der EU nicht. Wir hoffen, dass es jetzt einen Dialog zwischen der Türkei und Griechenland gibt, um die dort aufgeworfenen Fragen miteinander zu klären.

FRAGE DONAHUE: Eine Frage zu unserem Bericht, dass der Aufsichtsratsvorsitzende der Deutschen Bank, Herr Achleitner, Gespräche mit Anteilseignern über eine mögliche Fusion mit der Commerzbank geführt hat. Würde solch ein Schritt seitens der Bundesregierung begrüßt? Gibt es dazu eine Stellungnahme?

SCHWAMBERGER: Wie Sie wissen, nehmen die Bundesregierung und hier insbesondere auch das Bundesfinanzministerium keinerlei Stellung zu Spekulationen über die Entscheidungen zu Geschäftspolitiken einzelner Finanzinstitute.

FRAGE PLÄTTNER: Herr Dr. Neymanns, ich habe eine Frage zum Pressetermin am Dienstag um 16.30 Uhr, der Vorstellung des Masterplanes. Das soll von Minister Seehofer und Minister Müller vorgestellt werden. Wo liegt die Federführung? Können Sie uns schon ein, zwei Stichworte dazu sagen? Werden die Minister das vorher in der Fraktion vorstellen?

DR. NEYMANNS: Ich kann Ihnen sagen, dass der Termin mit den beiden Ministern hier am Dienstag um 16.30 Uhr stattfindet. Ich gehe von einer Co-Federführung aus, wobei inhaltlich vielleicht ein gewisses Übergewicht an BMI-Themen darin sein wird, weil es um viele innenpolitische Sachen geht. Die politische Ebene wird entsprechend über die Inhalte des Masterplans informiert. Über die Inhalte des Masterplans kann ich Ihnen hier nichts sagen wie erwartet, denke ich.

FRAGE JUNG: Ich möchte zum Thema der Rückführungen nach Afghanistan kommen. Dazu habe ich eine Lernfrage. Herr Neymanns, es gibt ja auch laut Frau Merkel in der Regierungsbefragung jetzt aus Sicht der Bundesregierung keine Einschränkungen mehr. Können Sie beschreiben, was „keine Einschränkungen“ oder „keine Beschränkungen“ heißt? Heißt das, dass jetzt auch Frauen und Kinder wieder nach Afghanistan abgeschoben werden können?

DR. NEYMANNS: Sie wissen, dass wir das häufig zum Thema hatten. Sie wissen, dass man sich politisch darauf geeinigt hat, bis zur Vorstellung eines neuen Lageberichtes, den Frau Adebahr letztens angesprochen hat, Abschiebungen auf drei Gruppen zu beschränken: Straftäter, Identitätsverweigerer, und auf die dritte komme ich gleich.

Mit Vorlage des neuen Lageberichts hat man entschieden, dass diese Einschränkung nicht mehr gilt. Dann werden rechtskräftig ausreisepflichtige Afghanen auch wieder nach Afghanistan abgeschoben, ohne Beschränkung auf die drei Gruppen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Die dritte wollten Sie noch nennen.

DR. NEYMANNS: Ich brauche noch eine Sekunde. Mir fällt sie gerade nicht ein. Mitwirkungsverweigerer, Straftäter, und die dritte Gruppe sind Gefährder.

ZUSATZFRAGE JUNG: Bisher waren es ja immer nur Männer. Das war ja die Einschränkung. Ist diese Beschränkung jetzt weg?

DR. NEYMANNS: Diese Beschränkung ist weg, ja.

ZUSATZFRAGE JUNG: Heißt das, dass jetzt auch junge Jugendliche, Kinder nach Afghanistan abgeschoben werden können?

DR. NEYMANNS: Vollziehbar ausreisepflichtige afghanische Staatsbürger können abgeschoben werden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Frau Adebahr, wie kommt das Auswärtige Amt darauf, dass es für Kinder in Afghanistan irgendwo sicher sein soll?

ADEBAHR: Wie gesagt, habe ich zu dem Asyllagebericht und zu seinem Inhalt, der die Entscheidungsgrundlage für die Justizbehörden und für die Gerichte bildet, hier in der letzten Bundespressekonferenz ausgeführt. Ja, das war nicht sehr viel, weil der Inhalt eingestuft ist und wir von dieser Stelle über den Inhalt nicht sprechen.

Dort werden Tatsachen dargestellt, aus denen die Ermittlungsbehörden und die Entscheidungsbehörden dann jeweils ihre eigenen Schlüsse über die Einzelfälle ziehen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Findet das AA es denn richtig, dass Kinder jetzt wieder nach Afghanistan rückgeführt werden können?

ADEBAHR: Herr Jung, Sie versuchen, mir eine Antwort auf eine Frage zu entlocken, die ich Ihnen nur insofern beantworten kann, als dass ich sage, dass wir eine Tatsachenbeschreibung geliefert haben. Diese dient dann den Behörden das sind die Behörden, die über diese Fälle zu entscheiden haben als Grundlage.

ZUSATZ JUNG: Aber Tatsache ist ja offenbar, dass es so sicher ist, dass Kinder abgeschoben werden können.

ADEBAHR: Ich habe, denke ich, das, was ich für das Amt zu sagen habe, gesagt.

FRAGE ZIEDLER: Es passt zum Thema Abschiebung und Vorstellung des Masterplans in der nächsten Woche. Die Frage hat auch mit dem Fall Susanna zu tun. Könnte man sagen, dass der Tatverdächtige, wenn die geplanten AnKER-Zentren schon da gewesen wären, nicht auf freiem Fuß, sondern in einem AnKER-Zentrum untergebracht gewesen wäre, oder ist das zu weitgehend?

DR. NEYMANNS: Diese Frage richtet sich sicherlich im Wesentlichen an das BMI. Aufgrund der Tatsache, dass der Sachverhalt noch aufgeklärt werden muss, möchte ich hier nicht spekulieren, was wann wie wozu geführt hätte.

ZUSATZFRAGE ZIEDLER: Aber generell ist es so Der Stand des Verfahrens Weil Sie sagen: abgelehnt, aber sozusagen noch in der Revision, und das wäre ein Zeitpunkt (akustisch unverständlich)

DR. NEYMANNS: Ich kenne den Fall zu wenig, als dass ich jetzt irgendetwas Konkretes dazu oder auch konkret zu den AnKER-Zentren sagen möchte, die ja in der nächsten Woche noch einmal konkretisiert vorgestellt werden.

FRAGE JESSEN: Noch einmal an Frau Adebahr: Bedeutet die Aufhebung der Einschränkung, dass für die Bundesregierung im Vergleich zur früheren Lageeinschätzung die Situation in Afghanistan sicherer geworden ist? Gehen Sie inzwischen davon aus, dass ganz Afghanistan im Wesentlichen sicheres Terrain ist, oder gehen Sie nach wie vor davon aus, dass es sichere Subregionen gibt?

ADEBAHR: Ich kann zum Inhalt des Berichtes nichts sagen. Wir haben hier oft, auch in den letzten Monaten immer wieder, über die grundsätzliche Sicherheitslage in Afghanistan gesprochen. Dabei haben wir auch deutlich gemacht, dass sie weiterhin volatil und regional unterschiedlich ist.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ich frage ja explizit nicht nach Details der Einschätzung. Aber über die Relation können Sie vielleicht doch etwas sagen. Das wäre für mich eine logische Schlussfolgerung. Wenn man sagt: „Wir heben die Einschränkungen bei den rückzuführenden Gruppen auf“, dann könnte das eigentlich logischerweise bedeuten, dass man die Situation jetzt für sicherer hält als im vorherigen Lagebericht. Das könnten Sie doch vielleicht sagen.

ADEBAHR: Ich kann Ihnen sagen, dass, wie wir in den letzten Monaten besprochen haben, die Lage weiterhin regional unterschiedlich und volatil ist und dass man keine generelle Aussage darüber treffen kann, welche Person wo und wie sicher ist, sondern dass das immer einer Einzelfallbetrachtung bedarf. In dem Bericht werden Kriterien aufgemacht, indem man beschreibt, wie die Situation für einzelne Bevölkerungsgruppen und für einzelne Ethnien ist und wie sich die Situation für diese besonderen Gruppen darstellt.

Wenn Sie öffentlich zugängliche Statistiken der Vereinten Nationen anschauen, dann sehen Sie, dass sich die Höhe der Opferzahlen im letzten Jahr nicht gravierend verändert hat. Das sind öffentliche Statistiken, die Sie einsehen können.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Wäre es angesichts dieses Sachverhaltes nicht begrüßenswert, wenn die Lageeinschätzung, soweit sie keine Geheimdienstinformationen enthält, veröffentlicht würde? So eiern wir hier alle immer herum; das ist doch auch für Sie nicht schön.

ADEBAHR: Dazu ist zu sagen, dass der Asyllagebericht nicht nur für Afghanistan erstellt wird, sondern für einige Länder weltweit. Der Bericht für diese Länder ist aus unserer Sicht guten Gründen eingestuft. Denn die Informationen, die darin sind, könnten einzelne Menschen und auch Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes und anderer Behörden, die diese Informationen gewinnen, unter Umständen gefährden. Das ist ja ein Bericht, den wir nicht nur für Afghanistan erstellen, sondern auch für andere Länder, wo wir sehr vorsichtig agieren.

FRAGE JUNG: Frau Adebahr, für welche Länder erstellen Sie aktuell noch Lageberichte?

Herr Neymanns, wer entscheidet über die Aufhebung der Beschränkung, also ganz genau? Für welche abschiebungsfähigen Länder gibt es aktuell noch Abschiebungseinschränkungen?

ADEBAHR: Ich muss einmal treuherzig in die Kamera schauen, ob die Kollegen mir das so schnell zuspielen können, für welche Länder noch ein Asyllagebericht erstellt wird. Es ist eine Reihe von Ländern.

DR. NEYMANNS: Mir sind keine Einschränkungen für andere Länder bekannt. Sollte es welche geben, dann würde ich sie nachreichen. Die Entscheidung hat die Bundesregierung getroffen.

ZURUF JUNG: Wer?

DR. NEYMANNS: Die Bundesregierung.

ZURUF JUNG: Wird das im Kabinett besprochen und abgestimmt? Oder fragt Herr Seehofer: Frau Merkel, ist das okay? Hat die Umweltministerin da etwas zu sagen? Das müssen Sie uns doch sagen können, wer das entscheidet?

DR. NEYMANNS: Die Bundesregierung kann doch entscheiden, und sie hat entschieden.

FRAGE ZIEDLER: Ich hätte eine Frage an das Verkehrsministerium. Herr Strater, der Bundesrat hat heute die Bundesregierung aufgefordert sich dafür einzusetzen, diesen Abbiegeassistenten verpflichtend zu machen, damit beim Abbiegen nicht so viele Fahrradfahrer und Fußgänger getötet werden. Die Frage ist: Gibt es da Nachholbedarf? Unterstützt das Verkehrsministerium dieses Vorhaben? Gibt es schon Pläne? Die EU-Kommission hat den entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Unterstützt die Bundesregierung diesen Vorschlag?

STRATER: Wir setzen uns für eine verpflichtende Ausrüstung von Fahrzeugen mit Abbiegeassistenten ein, weil es immer wieder zu schweren Unfällen kommt. Das darf nicht sein. Der Minister hat kein Verständnis, dass es auf EU-Ebene so langsam vorangeht. Wir reden hier über europäisch harmonisierte Vorschriften für die Fahrzeugzulassung. Das heißt, wir setzen uns ganz klar dafür ein, dass der Abbiegeassistent verpflichtend eingeführt wird.

Der Minister hat auch gestern auf dem EU-Verkehrsministerrat das Thema noch einmal angesprochen und seine Ministerkollegen für das Thema sensibilisiert, weil wir diese Ausrüstung ganz schnell haben wollen.

ADEBAHR: Ich kann Ihnen nachreichen, dass wir im Moment an unseren Auslandsvertretungen in der Türkei, in Erbil, in Amman und in Beirut circa 26 000 Terminanfragen auf Familiennachzug haben. Das sind Anfragen und keine Anträge.

Bei diesen Anfragen auch das ein Disclaimer oder ein Caveat, den ich gern noch einmal ausdrücklich setzen will kann es sein, dass es Doppelbuchungen gibt. Denn manche Anfragen beziehen sich auf eine Familie, manche beziehen sich auf eine einzelne Person. Insofern ist diese Zahl nicht genau. Natürlich ist sie in gewisser Weise aussagekräftig in der Grundgrößenordnung. Die genauen Zahlen werden wir sehen, wenn das Antragsverfahren nach dem neuen Verfahren läuft.

FRAGE JUNG: Wie viele Anträge gibt es denn?

ADEBAHR: Es gibt keine Anträge im Moment, weil bis zum neuen Gesetz die Antragsmöglichkeit für subsidiär Schutzbedürftige ausgesetzt war. Deswegen nehmen wir Terminanfragen entgegen, und man kann sich registrieren. Es gibt sozusagen Registrierungen. Das sind diese 26 000.

FRAGE WARWEG: Eine Frage noch an das Bundesverteidigungsministerium. In Medienberichten wird dargelegt, dass sich derzeit die 14. Mechanisierte Panzerbrigade der Ukraine im Rahmen der „Tank Challenge“ in Deutschland, in Grafenwöhr, befindet. Da wollte ich einmal fragen: Können Sie diese Berichte bestätigen?

FÄHNRICH: Sie sind mir nicht bekannt. Gegebenenfalls werde ich das prüfen und nachreichen.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Ihnen ist also nicht bekannt, ob ukrainische Panzer sich derzeit in Deutschland aufhalten?

FÄHNRICH: Das ist mir jetzt hier nicht bekannt. Ich werde das nachreichen und Ihnen dann zukommen lassen.

FRAGE ADEBAHR: Weil wider Erwarten keine Frage kommt denn wir hatten eine Reihe von Anfragen dazu , würde ich Ihnen noch gern zum Thema Vietnam und dem Menschenrechtsverteidiger Nguyen Van Dai bestätigen, dass sich Nguyen Van Dai, seine Frau und seine Assistentin Le Thu Ha in Deutschland befinden. Die Bundesregierung begrüßt die Freilassung von Nguyen Van Dai und Le Thu Ha. Wir sehen sie als einen bemerkenswerten humanitären Schritt von vietnamesischer Seite und ein gutes Signal an die internationale Gemeinschaft.

FRAGE WARWEG: Noch eine Frage an das Außenministerium: Derzeit befindet sich Lateinamerika im Superwahljahr. In fast allen Ländern wird gewählt. Deutsche politische Stiftungen unterstützen ihre jeweiligen Schwesterparteien. Zivilgesellschaftliche Akteure in Mexiko, Argentinien oder auch in Brasilien kritisieren dieses Vorgehen deutscher Stiftungen und verweisen darauf, dass dies nicht dem Stiftungsmandat entspricht, das explizit Parteienförderung untersagt. Wie bewertet das Auswärtige Amt als Hauptförderer von politischen Stiftungen zumindest was die Auslandsarbeit betrifft die Rechtmäßigkeit der Unterstützung deutscher Stiftungen für ausländische Parteien?

ADEBAHR: Mir sind die Berichte oder diese Diskussionen oder Vorwürfe nicht konkret bekannt. Deswegen würde ich dazu jetzt hier keine Stellung nehmen wollen.

Für uns sind die politischen Stiftungen im Grundsatz weltweit ein wichtiger Pfeiler, um in den Ländern mit der Zivilgesellschaft zu arbeiten, um Werte des Grundgesetzes wie Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte in einem großen Spektrum in den Ländern zu „promoten“ auf Neudeutsch und um in den dortigen Gesellschaften für einen freien und offenen Dialog zu werben.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Aber das Auswärtige Amt sollte doch grundsätzlich in der Lage sein zu sagen, ob in der Interpretation des Auswärtigen Amtes die Förderung von Parteien im Ausland durch deutsche Stiftungen rechtmäßig ist oder nicht?

ADEBAHR: Wie wir die Arbeit der Stiftungen sehen, habe ich Ihnen gerade dargestellt. Bei der Frage, die Sie aufwerfen, bin ich einfach nicht genügend informiert, ob es derlei Vorwürfe gibt oder wie dieser Diskussionsstand ist. Deswegen würde ich dazu von hier nichts sagen.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Wäre es möglich, eine Einschätzung des Auswärtigen Amtes zur Parteienförderung deutscher Stiftungen im Ausland nachzuliefern?

ADEBAHR: Ja. Wir können uns bemühen.

Wie gesagt, den Grundaufgabenbereich habe ich umschrieben.

ZURUF WARWEG: Da fiel die Parteienförderung ja auch nicht hinein.

WETTERN: Da noch Zeit ist, kann ich sagen, dass in zehn Minuten die Pressekonferenz der Umweltministerkonferenz der Länder beginnt, die prächtig überzogen hat. Aber ich denke, sie werden mit der Pressekonferenz ordentlich starten. Sie ist allerdings in Bremen. Eine entsprechende Pressemeldung ist gerade herausgegangen.

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