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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 27. Juni 2018

Verzweifelt & schwierig ► RegPK vom 27. Juni 2018

Themen: Situation der Flüchtlinge auf dem deutschen Rettungsschiff „Lifeline“, Asyl- und Flüchtlingspolitik der Bundesregierung, Kabinettssitzung (Familienentlastungs-gesetz, Sechster Monitoring-Bericht „Energie der Zukunft“, Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Gesetz), erste Sitzung des Kabinettsausschusses für Digitalisierung, Karenzzeiten für ehemalige Regierungsmitglieder vor einer Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes, sinkende Hartz-IV-Ausgaben, Meldungen über einen von den USA geforderten weltweiten Importstopp für Erdöl aus dem Iran, Baukindergeld, geplantes Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

Naive Fragen zu:
„Mission Lifeline“ in Not (ab 1:30 min)
– wie geht die Bundesregierung damit um, dass den deutschen Staatsbürgern von der italienischen Regierung Völkerrechtsbruch und Piraterie vorgeworfen wird? Was tut die Deutsche Botschaft in Malta für die Besatzung, für das Boot, für die Geflüchteten auf den Booten? (ab 4:30 min)
– Halten Sie es für möglich, dass es Piraten sind? Es hörte sich jetzt so an.
– Von welcher Angelegenheit sprechen wir denn, Frau Petermann? (ab 13:00 min)
– wer führt denn Gespräche innerhalb der Bundesregierung? Ich kann mir vorstellen, dass der Arbeitsminister nichts damit zu tun hat. Können Sie das einmal konkretisieren?
– die Mission Lifeline sagt, dass sie in Kontakt mit dem Auswärtigen Amt stehe. Können Sie das spezifizieren? Seit wann? Wie oft? Wann das letzte Mal?
– Der Fall ist ja jetzt eine ganze Woche alt. Die Menschen sind, soweit ich weiß, jetzt den siebten Tag auf diesem Boot, und die Bedingungen werden auf diesem Boot immer schlimmer. Gibt es intern zwischen dem Auswärtigen Amt, dem Kanzleramt und dem BMI eine Deadline, bis wann man sich entschieden haben will? Man kann das ja jetzt nicht um Tage hinausschieben. Hier geht es um Menschenleben. (ab 18:25 min)
– also hat das jetzt höchste Priorität? Ist das richtig?
– die Mission Lifeline berichtet, dass sie aufgefordert wurde, sich an die libysche Küstenwache zu wenden bzw. wieder in libysche Küstengewässer zu fahren. Ist dem AA dieser Vorgang bekannt? Kennt das AA eine Seenotrettungsstelle in Libyen, in Tripoli? Erkennen Sie die an?
– Zu der libyschen Küstenwache, die die Menschen ja teilweise auch wieder zurück nach Libyen bringt: Frau Adebahr, dank dem Informationsfreiheitsgesetz mussten Sie einen internen Diplomatenbericht veröffentlichen, der aus dem Herbst stammt, in dem das AA dort von KZ-ähnlichen Verhältnissen spricht. Halten Sie weiterhin an dieser Bewertung fest? Herr Seibert verbietet sich ja solche Vergleiche, gerade in der letzten Woche. (ab 23:18 min)
– Das AA wird ja offenbar gute Gründe haben, warum man von KZ-ähnlichen Verhältnissen spricht. Wie ist denn die aktuelle Einschätzung über die Verhältnisse dort, Frau Adebahr?

Kindergeld/Hartz 4 (ab 33:18 min)
– Findet die Kanzlerin es denn fair, Herr Seibert, dass das Kindergeld auf Hartz IV angerechnet wird? Möchte sie da etwas ändern? (ab 38:20 min)
– Das beantwortet nicht meine Frage. Sie sind der Sprecher der Kanzlerin.

Weltweites Importstopp von iranischem Öl (ab 43:15 min)
– Aus dem US-Außenministerium heißt es, dass die USA einen weltweiten Importstopp für iranisches Öl anstreben. Gibt es schon entsprechende bilaterale Forderungen seitens der US-Regierung an die deutsche Regierung?
– Wie viel iranisches Öl importiert Deutschland aktuell? Falls Sie das nicht sagen können: Gibt es vielleicht eine europäische Zahl?
– Weil der Anteil so gering ist, hätte die Bundesregierung mit diesem Anliegen der US-Regierung also kein Problem, der würde man sich fügen?

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 27. Juni 2018:

VORS. DETJEN eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS SEIBERT sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

FRAGE GEUTHER: Mindestens drei Bundesländer haben sich bereit erklärt, Menschen von der „Lifeline“ aufzunehmen. Frage an Frau Petermann: In welcher Form ist dafür ein Agieren der Bundesregierung oder des Bundesinnenministeriums nötig? Gibt es die nötigen Anfragen oder Anträge aus den Ländern und gegebenenfalls seit wann? Wie will sich das Bundesinnenministerium verhalten?

Wenn ich darf, noch eine Frage an das Auswärtige Amt: Inwieweit verhandelt oder spricht die Bundesregierung in der Frage mit anderen EU-Staaten?

STS SEIBERT: Vielleicht fange ich kurz an. Wir haben in der Vergangenheit mehrfach darüber gesprochen, dass wir die Situation rund um dieses Schiff und die Menschen auf diesem Schiff mit Sorge sehen, dass wir alle Beteiligten aufrufen, zu humanitären Lösungen beizutragen. In diesem Zusammenhang kann ich Ihnen nur sagen, dass darüber Gespräche in der Bundesregierung im Gange sind.

DR. KRÜGER: Keine weiteren Anmerkungen.

ZUSATZFRAGE GEUTHER: Auch nicht zur Frage, ob entsprechende Anträge von Bundesländern eingegangen sind oder die abstrakte Antwort auf die Frage, in welcher Form überhaupt ein Agieren des Bundesinnenministeriums möglich ist?

DR. KRÜGER: Anträge von einzelnen Ländern dazu sind mir nicht bekannt, außer dass ich aus der Presse weiß, dass es einzelne Bundesländer gibt, die sich wie Berlin schon gestern bereit erklärt haben.

ZUSATZFRAGE GEUTHER: Und die Frage, ob das Bundesinnenministerium dafür agieren muss oder ob die Länder das alleine könnten?

DR. KRÜGER: Das ist eine Frage, die in der Bundesregierung entschieden werden muss.

ADEBAHR: Ich denke, es gibt Gespräche. Der Bundesaußenminister hat am Montag beim Rat mit seinem italienischen Amtskollegen und auch mit dem maltesischen Amtskollegen gesprochen, mit dem Ziel, auf eine gute Lösung hinzuwirken. Das sind die Gespräche, von denen ich berichten kann. Dieses Fragen waren sicherlich in diesen letzten Tagen und Wochen auch auf anderer Ebene grundsätzlich Thema, wie auch natürlich die Asylpolitik ganz allgemein.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, Frau Adebahr, wie geht die Bundesregierung damit um, dass den deutschen Staatsbürgern von der italienischen Regierung Völkerrechtsbruch und Piraterie vorgeworfen wird?

Frau Adebahr, was tut die Deutsche Botschaft in Malta für die Besatzung, für das Boot, für die Geflüchteten auf den Booten?

STS SEIBERT: Ich kann diese juristische Einschätzung hier nicht vornehmen und weiß nicht genau, worauf die italienische Regierung das gründet. Insofern kann ich das nicht beantworten.

ZUSATZFRAGE JUNG: Halten Sie es für möglich, dass es Piraten sind? Es hörte sich jetzt so an.

STS SEIBERT: Es ist doch in einer Rechtsfrage nicht erheblich, was ich aus der Lamäng für möglich halte. Ich weiß weder, worauf die italienische Regierung ihre Haltung gründet, noch, ob das überhaupt die offizielle Haltung der italienischen Regierung ist oder nur ein Zitat. Ich kann diese rechtliche Einschätzung hier nicht vornehmen.

ADEBAHR: Unsere Botschaft in Malta steht natürlich seit Tagen und wie immer mit der maltesischen Regierung grundsätzlich in Kontakt, wie schon ausgeführt, mit dem Ziel, dort eine gute Lösung zu erreichen.

FRAGE JORDANS: Frau Petermann, blockiert Herr Seehofer die Aufnahme der Flüchtlinge oder eines Teils der Flüchtlinge in Deutschland?

PETERMANN: Ich kann dem, was wir hier alle vereint schon gesagt haben, nichts hinzufügen. Es finden zurzeit Gespräche statt.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Der Vorwurf kommt von den Grünen, und Herr Dobrindt, darauf angesprochen, hat das nicht verneint.

PETERMANN: War das jetzt eine Frage?

ZUSATZFRAGE JORDANS: Das war eine Frage. Wollen Sie nicht darauf reagieren? Es wird überall gemeldet, dass Herr Seehofer die Aufnahme dieser Flüchtlinge blockiert.

PETERMANN: Davon ist mir nichts bekannt. Zu solchen Meldungen in der Presse nehme ich ohnehin nicht Stellung. Mir ist das als Faktum nicht bekannt.

FRAGE LÜCKOFF: Ich muss die Frage auch noch einmal stellen, Frau Petermann, weil ich es noch nicht so richtig verstanden habe. Ich stelle sie vielleicht einmal anders: Ist denn der Bundesinnenminister angesichts dieser offensichtlichen humanitären Notlage auf dem Schiff bereit, zu helfen und Flüchtlinge in Deutschland aufzunehmen? Wie ist seine Haltung dazu?

Können Sie vielleicht das auch mit als Frage an Herrn Seibert angesichts der Situation dieses Schiffs sagen, wie lange Sie sich für die Gespräche Zeit nehmen wollen?

PETERMANN: Ich kann, so leid es mir tut, auch jetzt keine andere Antwort geben. Es finden zurzeit Gespräche innerhalb der Bundesregierung statt, und mögliche Haltungen einzelner Entscheidungsträger kann ich hier nicht mitteilen.

FRAGE BUSEMANN: Vielleicht können ja die anderen Ressorts die Haltung ihres jeweiligen Ressortchefs mitteilen, also das Auswärtige Amt zum Beispiel. Was sagt der Minister dazu? Wie viele sollen aufgenommen werden?

Die Bundeskanzlerin hat ja vielleicht auch schon eine Haltung dazu, auch wenn sie noch nicht Konsens ist.

ADEBAHR: Ich denke, Herr Seibert hat gesagt, was im Moment dazu zu sagen ist.

STS SEIBERT: In einer solchen Frage ist es doch wichtig, dass die Bundesregierung geschlossen vorgeht und geschlossen ist. Deswegen finden Gespräche in der Bundesregierung statt.

FRAGE JORDANS: Ich muss insistieren. Zu beraten, bedeutet nichts anders, als dass eine Entscheidung noch nicht getroffen worden ist, und wenn eine Entscheidung noch nicht getroffen worden ist, heißt das nichts anderes, als dass Deutschland blockiert. Vier europäische Regierungen haben eine Entscheidung getroffen, Deutschland noch nicht. Wann kommt diese Entscheidung?

STS SEIBERT: Vielleicht darf ich Ihren Blick dahingehend weiten, dass es 28 europäische Mitglieder gibt.

ZUSATZFRAGE JORDANS: In dieser Frage sind aber nicht 28 gefragt, sondern Malta stellt die Bedingung, dass auch Deutschland involviert ist. Nicht alle 28 Mitgliedstaaten müssen von diesen 280 Flüchtlingen welche aufnehmen.

STS SEIBERT: Deswegen sind Gespräche in der Bundesregierung im Gange.

FRAGE PUGLIESE: Ich habe zwei Fragen an Frau Petermann.

Erstens. In der vergangenen Woche war die Rede von einer Achse zwischen Salvini, Seehofer und Kurz. Aber jetzt ist klar, dass die Bedürfnisse in diesen Ländern sehr unterschiedlich sind. Steht diese Achse noch, oder besteht sie schon nicht mehr, und es gibt keine richtige Allianz in Bezug auf Migranten?

Zweitens. Der Sprecher der „Lifeline“ hat gesagt, dass Seehofer sich wie der Italiener Salvini verhalte. Ich hätte gern einen Kommentar, eine Reaktion hierauf. Er hat auch gesagt, dass das, was in den nächsten Stunden auf diesem Schiff passieren wird, die Verantwortung Seehofers ist.

PETERMANN: Zu dem Begriff „Achse“ ich lasse es einmal ausdrücklich in dieser verkürzten Form stehen : Diese Bezeichnung kommt ja nicht von Herrn Seehofer, also nicht vom Bundesinnenminister, sondern sie kam von Herrn Kanzler Kurz. Insofern würde ich sie auch nicht weiter kommentieren, sondern sie dort stehenlassen, wo sie hingehört. Ich habe nicht den Eindruck zumindest nach dem Kenntnisstand der Telefonate und des Gesprächs mit Herrn Kurz , dass sich die Beziehungen in eine andere Richtung verändert hätten. Das ist überhaupt nicht mein Eindruck, und ich kann das so nicht bestätigen.

Die Auffassung, die Sie jetzt zur „Lifeline“ geäußert haben, dass alles an Herr Seehofer hinge, entspricht nicht meinem Kenntnisstand. Deswegen lasse ich das auch so stehen. Sagen wir es einmal so: Es ist sehr unwahrscheinlich, dass sich andere Länder nur an Herrn Seehofer ausrichten. Wir haben es hier vorgetragen: Es ist eine Entscheidung der Bundesregierung, und die wird auch vom Verfahren her von der Bundesregierung getroffen werden.

FRAGE GEUTHER: Ich muss noch einmal nachfragen, Frau Petermann, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass das nicht zu beantworten ist. Die Frage lautet: Um welches Verfahren, um welche Entscheidung auf welcher Rechtsgrundlage geht es hier?

PETERMANN: Es ist die Entscheidung der Bundesregierung, wie sie in dieser Angelegenheit agieren möchte.

Zu den Rechtsgrundlagen: Es gibt ganz viele Beteiligte in diesem Zusammenhang. Deswegen kommt es letztlich auf das Verfahren an, auf welcher Rechtsgrundlage agiert werden könnte. Das ist aber alles noch im Fluss.

FRAGE JUNG: Von welcher Angelegenheit sprechen wir denn, Frau Petermann?

PETERMANN: Nach meiner Kenntnis sprechen wir über die „Lifeline“.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ja, aber was bedeutet das für Sie?

PETERMANN: Möchten Sie mich jetzt interpretieren?

ZUSATZFRAGE JUNG: Nein, ich möchte, dass Sie das interpretieren.

PETERMANN: Wir sprechen hier von der „Lifeline“.

ZUSATZFRAGE JUNG: Die Übernahme der Geflüchteten auf dem Mittelmeer wie bezeichnen Sie das intern?

Herr Seibert, wer führt denn Gespräche innerhalb der Bundesregierung? Ich kann mir vorstellen, dass der Arbeitsminister nichts damit zu tun hat. Können Sie das einmal konkretisieren?

Frau Adebahr, die Mission Lifeline sagt, dass sie in Kontakt mit dem Auswärtigen Amt stehe. Können Sie das spezifizieren? Seit wann? Wie oft? Wann das letzte Mal?

STS SEIBERT: Ich spezifiziere das nicht weiter, aber die Tatsache, dass hier bisher drei Sprecher damit beschäftigt sind, gibt Ihnen einen gewissen Eindruck.

ADEBAHR: Ich kann Ihnen die genauen Kontakte zu unserem Haus nicht aufzählen. Ich weiß, dass wir auch über unser Lagezentrum Kontakt zu dem Schiff hatten, auch in den letzten Stunden.

FRAGE JESSEN: Herr Seibert, ist die Kanzlerin als Chefin der Bundesregierung der Auffassung, dass man in dieser humanitären Notlage auch ein Kontingent von Flüchtlingen der „Lifeline“ in Deutschland aufnehmen soll?

STS SEIBERT: Diese Frage habe ich fast genauso vor zehn Minuten schon bekommen und habe dazu das gesagt, was ich gesagt habe. Ganz grundsätzlich ist die Bundeskanzlerin an der Spitze der Bundesregierung damit beschäftigt und zwar intensiv , daran zu arbeiten, dass wir insgesamt in der Migrationspolitik in Europa zu gemeinschaftlichen, fairen Lösungen bei der Verteilung der Flüchtlinge, vor allem aber auch bei der Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems kommen.

Wir haben immer wieder gesagt die Bundeskanzlerin hat das immer wieder vertreten : Es handelt sich bei der Migrationsfrage in all ihren Aspekten um eine gesamteuropäische Herausforderung. Sie braucht eine gesamteuropäische Lösung. Daran arbeiten wir, dazu trägt Deutschland immer wieder bei, auch mit dem, was es im Bereich der Aufnahme von Flüchtlingen Monat für Monat tut.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Die Antwort habe ich in ihrer Allgemeinheit und umfassenden Art auch schon gehört. Nur, da wir es jetzt mit einer sehr konkreten Ad-hoc-Situation zu tun haben und die Kanzlerin die Chefin der Regierung ist, gilt ihr Wort natürlich in besonderer Weise. Deswegen wüsste ich schon gerne, ob sie sich in dieser konkreten Situation dafür einsetzt, dass ein Teil der „Lifeline“-Flüchtlinge als Kontingent in Deutschland aufgenommen werden.

STS SEIBERT: Es bleibt bei meiner Antwort.

FRAGE BUSEMANN: Ich habe noch eine Frage zur Migrationspolitik allgemein. Dabei geht es mir um die Zurückweisung von Flüchtlingen an deutschen Grenzen. Ich wüsste gerne, ob in der Bundesregierung die Rechtsauffassung geteilt wird, dass die Zurückweisung von Flüchtlingen, die in anderen EU-Staaten bereits registriert worden sind, rechtens ist. Herr Seehofer stellt sich auf diesen Standpunkt. Ich wüsste aber gern, ob die anderen Ressorts auch meinen, dass man Flüchtlinge, die schon erfasst worden sind und an deutschen Grenzen sind, wirklich nicht hineinlassen muss, um dann ein Verfahren zu starten.

Diese Frage richtet sich an das Bundeskanzleramt, und das Justizministerium fühlt sich vielleicht angesprochen, weil es ja eine rechtliche Frage ist.

STS SEIBERT: Ich habe das für das Bundeskanzleramt jetzt häufiger hier vorgetragen. Unsere Rechtsauffassung an diesem Punkt das ist die der überwiegenden Zahl der Europarechtler ist, dass sich die Staaten im herrschenden Schengen- und Dublin-System die Flüchtlinge oder Migranten nicht durch Zurückweisung sozusagen hin- und herschieben, sondern dass es die Pflicht eines Staates gibt, auch wenn jemand bereits einen Asylantrag woanders gestellt hat, dieses zu überprüfen, in einem regelrechten Verfahren bei uns, und in dem Falle, dass die Zuständigkeit eines anderen Staates in Europa festgestellt wird, zu einem Überstellungsverfahren zu kommen. Das ist die Regel, die gilt.

ZUSATZFRAGE BUSEMANN: Dann verstehe ich Sie aber richtig, dass das eher eine politische Haltung ist, dass man sagt

STS SEIBERT: Nein, das ist eine Rechtsauffassung, beispielsweise in der vergangenen Woche auch wieder von der Europäischen Union bestätigt. Das ist die Rechtsauffassung.

DR. KRÜGER: Ich ergänze sehr gerne. Das ist eine Fragestellung, für die innerhalb der Bundesregierung das Innenministerium federführend ist. Das Justizministerium wird eine solche Regelung gern im Rahmen seiner Zuständigkeiten mit prüfen, wenn ihm ein entsprechender Entwurf vorgelegt wird.

ZUSATZFRAGE BUSEMANN: Aber jetzt, aus gegebenem Anlass, gibt es keine Prüfung im Justizministerium?

DR. KRÜGER: Nein, davon kann ich nicht berichten.

FRAGE JUNG: Noch einmal zurück zu Mission Lifeline. Der Fall ist ja jetzt eine ganze Woche alt. Die Menschen sind, soweit ich weiß, jetzt den siebten Tag auf diesem Boot, und die Bedingungen werden auf diesem Boot immer schlimmer. Gibt es intern zwischen dem Auswärtigen Amt, dem Kanzleramt und dem BMI eine Deadline, bis wann man sich entschieden haben will? Man kann das ja jetzt nicht um Tage hinausschieben. Hier geht es um Menschenleben.

STS SEIBERT: Dass es dabei um die 230 Menschen an Bord geht, die sich in einer schwierigen Lage befinden, ist uns allen klar.

ZUSATZFRAGE JUNG: Also hat das jetzt höchste Priorität? Ist das richtig?

STS SEIBERT: Ich finde, es ist eine abstrakte Beschreibung, ob etwas höchste Priorität hat. Es werden darüber Gespräche in der Bundesregierung geführt, und allen ist klar, dass die 230 Menschen an Bord in einer schwierigen Lage sind.

ZUSATZFRAGE JUNG: Frau Adebahr, die Mission Lifeline berichtet, dass sie aufgefordert wurde, sich an die libysche Küstenwache zu wenden bzw. wieder in libysche Küstengewässer zu fahren. Ist dem AA dieser Vorgang bekannt? Kennt das AA eine Seenotrettungsstelle in Libyen, in Tripoli? Erkennen Sie die an?

ADEBAHR: Mir ist dieser konkrete Vorgang wie auch die Kommunikation, die die „Lifeline“ mit verschiedenen Behörden in Italien und dies seit Tagen und auch in Malta führt, nicht bekannt.

Ich kann Ihnen zur Struktur der libyschen Küstenwache nicht genau sagen, wie sie aufgebaut ist. Jedenfalls ist mir nicht präsent, welchen Status oder welche konkreten Gremien es dort gibt.

STS SEIBERT: Was ich Ihnen aber über die libysche Küstenwache sagen kann, ist, dass es die europäische Mission EUNAVFOR vorgibt, deren ausgesprochenes Ziel es ist, diese libysche Küstenwache zu stärken, auszubilden und in die Lage zu versetzen, das zu tun, was vor den Küsten eines Staates die nationalen Küstenwachen tun sollten, nämlich die Küsten zu kontrollieren und da, wo es notwendig ist, Seenotrettungsmaßnahmen einzuleiten. Das hat die libysche Küstenwache in den vergangenen Monaten in zehntausenden von Fällen getan.

FRAGE GEUTHER: Zu dem Thema halb daneben, nur weil es eben angesprochen wurde. Frau Dr. Krüger, Sie sagen, Sie würden es gern mitprüfen. Gehen Sie davon aus, dass die Entscheidung über die mögliche Zurückweisung in einer Form fällt, in der Sie prüfen können? Beanspruchen Sie in jedem Fall, das mit zu prüfen? Es ist ja nicht klar, ob das jetzt ein Gesetz wird.

KRÜGER: Ich habe in aller Allgemeinheit darauf geantwortet, dass das Justizministerium generell Gesetzentwürfe, die ihm vorgelegt werden, prüft. Wir gehen schon davon aus, dass uns dieser Gesetzentwurf, der angekündigt wurde, vermutlich irgendwann vorgelegt wird. Wenn er vorliegen sollte, werden wir ihn mitprüfen in der Zuständigkeit, die wir hier haben. Es liegt aber dazu kein konkreter Vorschlag vor, den wir jetzt prüfen könnten. Es besteht jetzt hier einfach keine Zuständigkeit des Justizministeriums, einen Vorschlag zu prüfen.

ZUSATZFRAGE GEUTHER: Das heißt, Sie beanspruchen nicht, eine Weisung an die Bundespolizei zu prüfen?

KRÜGER: Das ist meines Wissens nicht unsere Aufgabe.

FRAGE JORDANS: Meine Frage schließt an die von Herrn Jung an nach der Dringlichkeit. Herr Seibert, Sie sagten, es wäre abstrakt. Aber ich kann mich erinnern

STS SEIBERT: Das habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt, dass ich so eine Einordnung oder Kategorisierung in höchste Priorität, mittlere Priorität ziemlich abstrakt finde. Ich habe gesagt: Es ist der Bundesregierung, allen Beteiligten, bekannt, dass die Menschen auf der „Lifeline“, die betroffenen Migranten oder Flüchtlinge – das würde sich ja erst bei Prüfung herausstellen –, in einer schwierigen Situation sind.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Gut, das habe ich verstanden. Trotzdem: Ich erinnere mich an fast jede Bundespressekonferenz, in der zu irgendeinem Thema gesagt wird, es wird mit Hochdruck daran gearbeitet.

In der Nacht wurde auf dem Schiff beispielsweise wegen zwei Personen, die evakuiert werden mussten, ein medizinischer Notfall ausgerufen. Arbeiten Sie mit Hochdruck daran, wenn Sie wissen, dass das jederzeit passieren kann?

STS SEIBERT: Ich habe meinen Aussagen jetzt nichts mehr hinzuzufügen.

FRAGE JUNG: Zu der libyschen Küstenwache, die die Menschen ja teilweise auch wieder zurück nach Libyen bringt: Frau Adebahr, dank dem Informationsfreiheitsgesetz mussten Sie einen internen Diplomatenbericht veröffentlichen, der aus dem Herbst stammt, in dem das AA dort von KZ-ähnlichen Verhältnissen spricht. Halten Sie weiterhin an dieser Bewertung fest? Herr Seibert verbietet sich ja solche Vergleiche, gerade in der letzten Woche.

ADEBAHR: Ich kommentiere interne Berichte, die dieses Amt geschrieben hat, nicht. Sie werden an den Empfänger veröffentlicht und herausgegeben, der sie bekommt. Die Presseberichterstattung zu diesem Thema ist schon älter als die aktuelle Diskussion, die wir führen. Ich glaube, in dem Engagement der Bundesregierung für die libysche Küstenwache hat sich in den letzten Monaten einiges getan. Herr Seibert hatte dargestellt, was wir an Aktivitäten dort tun.

STS SEIBERT: Nur noch einmal auch zur Korrektur: Ich verbiete natürlich überhaupt niemandem, irgendwelche Begriffe zu benutzen. Da muss jeder seine eigenen Einschätzungen treffen.

Ich habe letzte Woche gesagt: Wer weiß, was ein KZ war, wer sich damit historisch auseinandergesetzt hat und wer weiß, welche Verbrechen dort geschehen sind, der wird nicht leichtfertig über Lager in Nordafrika, in denen zum Teil sehr schwierige und schlechte Verhältnisse herrschen, als Konzentrationslager sprechen. Das war das Einzige, das ich gesagt habe.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das AA wird ja offenbar gute Gründe haben, warum man von KZ-ähnlichen Verhältnissen spricht. Wie ist denn die aktuelle Einschätzung über die Verhältnisse dort, Frau Adebahr?

ADEBAHR: Ich glaube, die aktuelle Einschätzung hat Herr Seibert gerade dargestellt.

Noch einmal: Worum es dort gehen könnte, sind interne Berichte einer Person im Auswärtigen Amt, die wir aber öffentlich nicht kommentieren. Unsere Einschätzung zur gegenwärtigen Situation in Libyen und zu der Ausbildung der Küstenwache hat Herr Seibert gerade dargestellt.

STS SEIBERT: Die Bundesregierung weiß sehr genau aus Berichten verschiedener Organisationen, auch aus journalistischen Berichten, wie verzweifelt und schwierig die Verhältnisse für Flüchtlinge und Migranten in einigen libyschen Aufnahmezentren bzw. Lagern – nennen Sie es, wie Sie wollen – sind. Genau deswegen gehören wir zu den stärksten Unterstützern des UN-Flüchtlingskommissariats und der internationalen Organisation für Migration, die nämlich beide aktiv und sehr konkret daran arbeiten, Zugang zu diesen Lagern zu bekommen und die Verhältnisse für die Menschen, die dort sind, zu verbessern.

Die Bundeskanzlerin hat sich mehrmals mit Herrn Grandi, dem Chef des UNHCR, getroffen. Sie hat sich mit dem IOM getroffen. Wir haben dafür erhebliche Geldmittel zur Verfügung gestellt. Uns ist dieses Problem bekannt. Natürlich wollen wir dazu beitragen, dass sich die humanitäre Lage für Flüchtlinge und Migranten in Libyen wie auch in anderen Teilen Nordafrikas substanziell verbessert.

VORS. DETJEN: Wir hatten jetzt das Thema „Lifeline“ vorgezogen. Wir kommen jetzt zum Kabinettsbericht.

Ich würde aber gern sagen, dass, wenn die Bundesregierung oder die zuständigen Minister zu einer Entscheidung gekommen sind, sie herzlich von der Bundespressekonferenz eingeladen sind, diese an dieser Stelle vorzustellen. Herr Seibert.

STS SEIBERT: Wir hatten heute drei wesentliche Themen im Kabinett.

Das erste betrifft ein ganz zentrales Vorhaben der Koalitionspartner, ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags, das Familienentlastungsgesetz – ein Gesetz, mit dem wir Steuerzahler und Familien weiter stärken und finanziell entlasten.

Folgende Maßnahmen wurden beschlossen: Das Kindergeld – eine bewährte familienpolitische Leistung – wird in der ersten Stufe ab Juli 2019 um 10 Euro monatlich steigen. Das sind etwa 5 Prozent. Dieser Schritt wird beim steuerlichen Kinderfreibetrag nachvollzogen. Als Jahresbetrag soll der Kinderfreibetrag dann in zwei gleichen Teilen zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 192 Euro steigen. Genauso wird auch der Grundfreibetrag für Erwachsene angehoben, also der Betrag des Einkommens, auf den Menschen keine Einkommensteuer zahlen müssen.

Zudem wird die sogenannte kalte Progression abgebaut. Wir haben hier schon öfter über die kalte Progression gesprochen. Trotzdem noch einmal der Definitionsversuch: Es ist ja so, dass Bürger, wenn sie eine Lohnsteigerung bekommen, auch dann oft in einen höheren Steuertarif rutschen, wenn diese Lohnsteigerung eigentlich nur die Inflation ausgleicht, sie also real gar nicht mehr Geld zur Verfügung haben. Diese Belastung wird die Bundesregierung für 2019 und 2020 im Tarif bereinigen. Das sind also die Verbesserungen für die Menschen bei der kalten Progression.

Mit diesem Gesetz leistet die Bundesregierung einen spürbaren Beitrag zur finanziellen Stärkung von Familien. Nach unseren Berechnungen wird das in der vollen Wirkung – Entlastungen von etwa 10 Milliarden Euro jährlich bringen.

Dann hat der Bundeswirtschafts- und Energieminister dem Kabinett den sogenannten Monitoring-Bericht „Energie der Zukunft“ vorgelegt. Er wurde beschlossen.

Dieser Bericht sieht regelmäßig auf den Stand der Umsetzung der Energiewende mit Blick auf unsere Ziele einer sicheren, bezahlbaren und umweltverträglichen Energieversorgung. Das Bezugsjahr dieses Berichtes ist 2016. Es sind aber zum Teil auch noch jüngere Entwicklungen berücksichtigt worden.

Kurz zusammengefasst sagt der Bericht, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien gut voranschreitet. Inzwischen stammt fast jede dritte in Deutschland verbrauchte Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Energien. In anderen Bereichen, zum Beispiel Reduktion der Treibhausgasemissionen oder Energieverbrauch im Gebäude- und Verkehrssektor, haben wir noch erheblichen Handlungsbedarf, um die Einsparziele so schnell wie möglich zu erreichen.

Diesem Monitoring-Bericht ist die Stellungnahme einer unabhängigen Expertenkommission beigefügt, die diesen ganzen Prozess begleitet. Sie bescheinigt der Bundesregierung Fortschritte bei der Umsetzung der Energiewende. Aber sie zeigt auch Bedarf zur Nachsteuerung auf.

Neben diesem Sechsten Monitoring-Bericht hat der Bundeswirtschafts- und Energieminister auch noch den Erfahrungsbericht des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgelegt. Auch dieser wurde beschlossen. Er fasst thematisch nah den Stand des Ausbaus und die wichtigsten Entwicklungen der vergangenen Jahre bei den erneuerbaren Energien zusammen.

Das Wichtigste ist vielleicht, dass die 2017 eingeführten Ausschreibungen zu sehr starken Reduktionen der Förderkosten bei einem Großteil der erneuerbaren Energien geführt haben.

Dann Ende des Kabinetts und Beginn einer separaten Veranstaltung, nämlich der ersten Sitzung des Kabinettsausschusses für Digitalisierung. Dieser Ausschuss hat heute das erste Mal getagt. Warum gibt es diesen Ausschuss? Es ist unsere Überzeugung, dass der digitale Wandel eine der großen Herausforderungen für die Politik, die Wirtschaft, die Gesellschaft und den Staat ist. Deswegen hat sich die Bundesregierung auf dem Gebiet der Digitalisierung im Koalitionsvertrag viel vorgenommen. Denn wir sehen dort immense Chancen, wenn wir die Digitalisierung klug gestalten. Wir wollen also schneller, besser – sicher auch mutiger – in der Umsetzung unserer digitalen Vorhaben werden. Dazu müssen wir uns in der Bundesregierung gegenseitig besser informieren, enger koordinieren, abgestimmter zusammenarbeiten. Dafür ist dieser Kabinettsausschuss für Digitalisierung das richtige Gremium.

Das Arbeitsprogramm des Ausschusses ist durchaus ehrgeizig. Es soll eine Klausurtagung des Kabinetts im November 2018 geben, bei dem eine gemeinsame Umsetzungsstrategie zur Steuerung der Digitalvorhaben beschlossen wird. Die Strategie soll neben konkreten Umsetzungsberichten auch messbare Zielvorgaben enthalten. Dieser Kabinettsausschuss, der heute das erste Mal getagt hat, wird sich regelmäßig mit dem Lauf der Dinge befassen.

Weitere künftige Arbeitsschwerpunkte wurden heute bei dieser ersten Sitzung beraten. Ich nenne kurz die Stichworte.

Erstens. Die Bundesregierung plant eine Nationale Strategie Künstliche Intelligenz. Wir sind als Bundesrepublik Deutschland wahrscheinlich einer der führenden Forschungsstandorte auf diesem Gebiet. Aber es ist ein weltweit harter Wettbewerb. Da sind gemeinsame Anstrengungen nötig. Das wird ein zentrales Thema sein, das auch dieser Kabinettsausschuss begleitet.

Das zweite Thema, das konkret besprochen wurde, war die Blockchain-Technologie. Um Potenziale der Blockchain-Technologie zu erschließen und mögliche Gefahren zu erkennen, erarbeitet die Bundesregierung eine umfassende Blockchain-Strategie.

Dann wurde noch über die sogenannte Arbeit 4.0 gesprochen ein wichtiges Thema. Hier geht es um den digitalen Wandel in der Arbeitswelt, wie er sich auf jeden einzelnen auswirken kann. Unser Ziel ist es, in der Arbeitswelt die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Menschen, die sich im digitalen Wandel befinden, sozusagen die Arbeitswelt sichert und ihnen Teilhabe ermöglicht. Dieser Kabinettsausschuss wird regelmäßig tagen und die Öffentlichkeit über seine Arbeit informieren.

FRAGE GEERS (zum Familienentlastungsgesetz): Herr Seibert, Sie haben gerade im Zusammenhang mit dem Kindergeld von der bewährten familienpolitischen Leistung gesprochen. Ich habe eine Frage, in der es um die Schieflage bei der Kindergelderhöhung geht, die darin besteht – das sagen zumindest Organisationen wie das Kinderhilfswerk , dass die 10 Euro mehr Kindergeld nicht diejenigen Kinder erreichen, die sie am nötigsten hätten, nämlich die Kinder in Hartz IV-Empfänger-Familien, weil nämlich die 10 Euro mehr Kindergeld gleich wieder vom Hartz IV-Regelsatz abgezogen werden. Deshalb die Frage: Was entgegnen Sie auf den Vorwurf, dass das eine soziale Schieflage ist und im Grunde ein Zustand, der so nicht zu halten ist?

STS SEIBERT: Vielleicht möchten sich auch noch das Bundesfinanzministerium oder das Familienministerium zu dieser Frage äußern. Der Finanzminister hat ja dieses Thema der steuerlichen Entlastung heute ins Kabinett gebracht.

KOLBERG: Genau. Grundsätzlich ist es natürlich ein klares Signal für eine wachstumsfreundliche und gerechte Steuerpolitik. Deswegen wollen wir die verfügbaren Einkommen von Familien stärken. Das passiert unter anderem durch die Erhöhung des Kindergeldes. Wie sich das auf andere Sozialleistungen auswirkt, das müssten dann möglicherweise das Arbeitsministerium oder das Familienministerium ausführen.

KÜCHEN: Das kann ich gern tun. Wie Sie wissen, ist in Deutschland in diesem Fall das Prinzip der Nachrangigkeit der staatlichen Unterstützung geltend. So ist es auch der Fall, dass das Kindergeld angerechnet wird, sobald Familien sich in Bezug des SGB II befinden.

Gleichwohl wissen Sie ja auch, dass die Bundesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen unternommen hat und weiterhin unternimmt, um das Risiko von Kinderarmut zu senken. Da gibt es mehrere Stellschrauben. Einmal spielt natürlich ganz klar die Erwerbstätigkeit der Eltern eine Rolle. Also je höher der Umfang der Erwerbstätigkeit der Eltern, desto geringer ist das Armutsrisiko von Kindern. Dort setzen wir an. Wir hatten gerade unlängst den Gesetzentwurf zur Brückenteilzeit im Kabinett. Wir haben einen Schwerpunkt bei der Vermittlung von Alleinerziehenden in Arbeit, was die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter in Deutschland anbelangt.

Zudem sind noch weitere Verbesserungen geplant, was die Leistungen von Bildung und Teilhabe anbelangt. Sie wissen, das Bildungs- und Teilhabepaket geht ins siebte Jahr. Es ist bei diesem Punkt eine Reihe von Verbesserungen angedacht, die in Vorbereitung sind.

Vielleicht möchte das Familienministerium noch zur Reform des Kinderzuschlags ausführen.

KEMPE: Die Kollegin hat ja jetzt schon zur Sozialgesetzgebung gesprochen und das erklärt.

Insgesamt muss man sagen, dass es ein guter Tag für die Familien in Deutschland ist. Dass das heute im Kabinett beschlossen wurde, ist ein wichtiger Schritt, aber nur ein Teil dessen, was im Koalitionsvertrag in dieser Richtung vereinbart wurde. Es gibt weitere Maßnahmen für Familien mit kleinem Einkommen – Stichwort, wie die Kollegin schon sagte, Änderung beim Kinderzuschlag. Die Ministerin hat sich eben auch dazu geäußert. Ich zitiere:

„Mit dem heutigen Beschluss im Kabinett kommen wir einen wichtigen Schritt bei der Stärkung von Familien in Deutschland voran. Die Erhöhung des Kindergeldes und des steuerlichen Kinderfreibetrages und die beschlossenen steuerlichen Entlastungen helfen vielen Familien ganz konkret im Portmonee. Daran werden wir in unserer Arbeit anknüpfen. Der Kinderzuschlag soll erhöht und vereinfacht werden, so dass mehr Familien und Kinder davon profitieren können. Arbeit muss sich lohnen. Dafür geben wir vor allem Familien mit unteren und mittleren Einkommen und Alleinerziehenden mehr staatliche Unterstützung.“

ZUSATZFRAGE GEERS: Das waren jetzt ja sehr ausführliche Antworten danke schön dafür , aber Sie haben meine Frage nicht beantwortet. Es ging darum, was Sie von dem Missstand, den viele kritisieren, halten, dass eine Kindergelderhöhung bei Hartz-IV-Empfängern ein Nullsummenspiel ist, da zehn Euro mehr Kindergeld zehn Euro weniger Hartz IV bedeuten.

Wenn ich die Frage noch etwas erweitern darf: Gibt es möglicherweise irgendwelche Pläne, an diesem Nullsummenspiel etwas zu ändern?

KEMPE: Zu den Hartz-IV-Regelungen kann ich als Sprecher des Familienministeriums mich nicht äußern.

KÜCHEN: Das ist nicht Gegenstand von Regierungshandeln, das kann ich Ihnen sagen. Gleichwohl muss ich bei dem bleiben, was wir gerade ausgeführt haben. Es gibt eine Vielzahl von Anstrengungen der Bundesregierung, Kinderarmut zu minimieren, und die Punkte sind bereits genannt worden.

FRAGE JUNG: Findet die Kanzlerin es denn fair, Herr Seibert, dass das Kindergeld auf Hartz IV angerechnet wird? Möchte sie da etwas ändern?

STS SEIBERT: Hartz IV ist eine Leistung des Staates, mit der den Empfängern ein menschenwürdiges Existenzminimum staatlich garantiert wird. Die Leistungen dafür werden regelmäßig angepasst, aufgrund ganz konkret festgeschriebener Regeln.

Im Übrigen gilt das, was die Kollegen auch gesagt haben: Wir bemühen uns mit vielerlei sozialpolitischen und auch arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, Menschen in Deutschland, und damit dann eben auch deren Kinder, aus der relativen Armut herauszuholen. Es gibt Bemühungen, noch mehr Langzeitarbeitslose zurück ins Arbeitsleben zu integrieren. Es gibt da eine Vielzahl von Maßnahmen. Niemand bezweifelt oder niemand hier würde bestreiten, dass Menschen, die mit Kindern von Hartz IV leben, in einer schwierigen Situation sind.

ZUSATZ JUNG: Das beantwortet nicht meine Frage. Sie sind der Sprecher der Kanzlerin.

STS SEIBERT: Ich habe das gesagt, was ich gesagt habe.

FRAGE POINTNER: Eine Frage zum Thema Karenzzeit, Herr Seibert, das heute auch im Kabinett Thema gewesen sein soll: Ex-Außenminister Gabriel soll erst im Frühjahr 2019 seinen neuen Job antreten dürfen. Können Sie dazu etwas sagen?

STS SEIBERT: Ich kann Ihnen dazu sagen, dass das Karenzzeitgremium ja schon mehrfach getagt hat. Es ist ein unabhängiges Gremium, arbeitet unabhängig, und deswegen haben wir in seine internen Abläufe auch keine Einblicke. Wenn der Bundesregierung eine Empfehlung dieses beratenden Gremiums übermittelt wird, dann trifft sie auf der Grundlage dieser Empfehlung eine Entscheidung im Bundeskabinett, und diese Entscheidung wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Deswegen verweise ich auf Veröffentlichungen im Bundesanzeiger.

Zu beabsichtigten Tätigkeiten von Bundesminister a. D. Gabriel sind heute Beschlüsse gefasst worden; auch diese werden in Kürze veröffentlicht. Bis dahin muss ich Sie noch um Verständnis bitten und muss Sie bitten, auf diese Veröffentlichung zu warten, so wie wir es auch in vergleichbaren Fällen gehalten haben.

ZUSATZFRAGE POINTNER: Das heißt, die Entscheidung ist gefallen, aber Sie wollen es heute noch nicht sagen?

STS SEIBERT: Wir haben es in den vergleichbaren Fällen genauso gehalten. Die Veröffentlichung erfolgt im Bundesanzeiger, und zwar sehr zeitnah. Das ist das, was ich dazu jetzt sagen kann.

FRAGE NUTZ: An das Finanzministerium: Herr Kolberg, es gibt eine kleine Meldung darüber, dass die Hartz-IV-Ausgaben sinken sollen oder schon gesunken sind von 500 Millionen Euro weniger ist da die Rede, plus 100 Millionen Euro weniger für Unterkunft und Heizung. Es heißt auch, das sei überraschend, weil man aufgrund der bewilligten Asylanträge eigentlich eher mit mehr als mit weniger gerechnet hat. Weil sich die Zahlen auf Ihre Unterlagen berufen sollen, frage ich das Finanzministerium: Können Sie das bestätigen, und falls ja, ist das tatsächlich überraschend für Sie?

KOLBERG: Für diese Maßnahmen ist ebenfalls das BMAS zuständig, deswegen würde ich die Frage weitergeben.

KÜCHEN: Die Meldung ist zutreffend. Die Ansätze konnten aufgrund einer besseren Entwicklung am Arbeitsmarkt reduziert werden. Es handelt sich bei den Ansätzen für das Arbeitslosengeld II und bei der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft für Pflichtleistungen, und die werden entsprechend dem Bedarf, den es gibt, angepasst.

ZUSATZFRAGE NUTZ: Sehen Sie einen Bezug zu den bewilligten Asylanträgen ebenfalls, oder sehen Sie einen solchen Bezug nicht?

KÜCHEN: Dem müsste ich, ehrlich gesagt, noch einmal gesondert nachgehen.

ZUSATZFRAGE NUTZ: Würden Sie das nachreichen?

KÜCHEN: Ja.

FRAGE JUNG: An das BMWi und womöglich an das AA: Aus dem US-Außenministerium heißt es, dass die USA einen weltweiten Importstopp für iranisches Öl anstreben. Gibt es schon entsprechende bilaterale Forderungen seitens der US-Regierung an die deutsche Regierung?

Wie viel iranisches Öl importiert Deutschland aktuell? Falls Sie das nicht sagen können: Gibt es vielleicht eine europäische Zahl?

DR. BARON: Ich kann kurz dazu Stellung nehmen. Wir haben die Meldungen zur Kenntnis genommen. Näheres wissen wir dazu nicht, kann ich dazu nicht berichten.

Ich kann Ihnen kurz ein paar Zahlen zum Thema Ölimporte nennen: Die Rohöleinfuhren in Deutschland sind sehr diversifiziert. 2018 kamen sie aus 23 verschiedenen Ländern; daran sehen Sie, dass das sehr diversifiziert ist. Die größten Öllieferanten sind Russland, Norwegen, Kasachstan, Libyen, Großbritannien, Aserbaidschan, USA, Irak und weitere ich zähle jetzt nicht alle auf. In 2018 bis einschließlich April hat Deutschland noch kein Rohöl aus Iran eingeführt. Der Anteil iranischen Öls an den deutschen Gesamt-Rohöleinfuhren Betrug in 2017 ganze 0,9 Prozent.

ADEBAHR: Dass Deutschland in den letzten Jahren praktisch kein iranisches Öl eingeführt hat, ist auch der Kenntnisstand des Auswärtigen Amtes. Auch für das Auswärtige Amt gilt, dass wir die Ankündigung zur Kenntnis genommen haben und dass wir mit dem State Department in Kontakt sind, um genau nachzufragen, welche sanktionsrechtliche Grundlage hinter dieser Meldung, die wir zur Kenntnis genommen haben, steht. Da werden wir also weitere Sachverhaltsaufklärung betreiben.

ZUSATZFRAGE JUNG: Weil der Anteil so gering ist, hätte die Bundesregierung mit diesem Anliegen der US-Regierung also kein Problem, der würde man sich fügen?

ADEBAHR: Nein, das habe ich nicht gesagt. Unsere grundsätzliche Haltung zum JCPOA und zum Erhalt des JCPOA ist bekannt, und die gilt weiterhin. Auch unsere Bemühungen dazu werden fortgesetzt; dazu gibt es weiterhin intensive Gespräche. Sie haben eine ganz faktische Frage nach der Zahl gestellt, und ich glaube, die Antwort war auch rein faktisch gemeint.

DR. BARON: So ist es.

FRAGE GEUTHER: Ich hätte eine Bitte um Konkretisierung zum Baukindergeld: Frau Petermann, ab wann soll das beantragt werden können und mit Wirkung für wann soll das geleistet werden können?

Ich weiß nicht, ob Sie oder Herr Kolberg den Überblick haben: Mit welchen Ausgaben rechnet die Bundesregierung zum einen für die nächsten vier Jahre und zum anderen über die nächsten zehn Jahre?

PETERMANN: Möchte das BMF dazu beginnen?

KOLBERG: Vielleicht sage ich zuerst noch einmal grundsätzlich etwas, weil es dazu gestern auch Vereinbarungen gab. Dem Minister waren zwei Punkte wichtig: mehr zu tun für bezahlbaren Wohnraum und den Kostenrahmen einzuhalten, der auch im Koalitionsvertrag vereinbart war. Genau das wird erreicht. Wie vereinbart werden erhebliche zusätzliche Mittel für den sozialen Wohnungsbau und für den Eigenheimerwerb von Familien, auf den Sie jetzt mit dem Baukindergeld Bezug nehmen, zur Verfügung gestellt. Die Kosten werden sich in dem Rahmen halten, der vom Koalitionsvertrag vorgegeben wird. Zu den einzelnen Zahlen wird sich der Minister sicherlich äußern in der nächsten Woche wollen wir ja den Bundeshaushalt 2019 und die Finanzplanung bis 2022 vorstellen.

Was die einzelnen Antragspunkte und die einzelnen Programmpunkte betrifft, so würde ich das federführende Bundesinnenministerium bitten, dazu vorzutragen.

ZUSATZFRAGE GEUTHER: Ich möchte nur gerade schon zu den Zahlen nachfragen, da ich das nicht parat habe: Wenn ich das im Koalitionsvertrag nachlese, dann habe ich eine Zahl? Oder können Sie das noch einmal konkretisieren?

KOLBERG: Im Koalitionsvertrag sind für die Maßnahmen bei der Eigenheimförderung bzw. überhaupt zum Thema Wohnraum 2 Milliarden Euro vorgesehen.

PETERMANN: Ich kann das auch nur so bestätigen, was die Höhe angeht: 2 Milliarden Euro. Wichtig ist, dass die Wohnraumbegrenzung zumindest nach der Vereinbarung des Koalitionsausschusses weggefallen ist. Alles Weitere wird jetzt im Haushaltsverfahren vom Deutschen Bundestag entschieden werden.

FRAGE BUSEMANN: Warum hat der Innenminister ursprünglich der Begrenzung der Quadratmeterzahl bei der Förderung zugestimmt?

PETERMANN: Es gab im Vorfeld eine Einigung. Ich habe dazu schon in der vorigen Woche gesagt, dass natürlich auch dem BMI, also unserem Haus und auch dem Minister, daran gelegen wäre, wenn diese Wohnflächenbegrenzung, die als Idee im Raum stand, wegfallen würde.

ZUSATZFRAGE BUSEMANN: Und warum hat er dann ursprünglich zugestimmt?

PETERMANN: Ich war bei den Gesprächen nicht dabei.

KOLBERG: Vielleicht kann ich dazu ergänzen. Warum diese Vereinbarung getroffen wurde, hat der Minister heute ja auch im Interview mit der „Passauer Neuen Presse“ erläutert, nämlich weil es Gesetze der Mathematik gibt. Es war ein Kostenrahmen vereinbart, und der Bundesinnenminister und der Bundesfinanzminister haben einen Weg gefunden, um diesen Kostenrahmen einzuhalten. Es gibt natürlich unterschiedliche Wege, zu diesem Ziel zu kommen; deswegen habe ich eben betont, dass der Minister zwei Ziele hatte: mehr tun für bezahlbaren Wohnraum und den Kostenrahmen einhalten. Dieses Ziel ist jetzt auf einem anderen Weg erreicht worden. Das ist gut. Deswegen werden jetzt die Maßnahmen umgesetzt, die auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurden.

FRAGE NUTZ: Ich habe eine Frage an das Gesundheitsministerium zum Gesetzentwurf zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz. Salopp formuliert: Es geht ja zum einen um die 13 000 Stellen in den Altenheimen, es geht aber auch konkret um mehr Stellen für Krankenhäuser. So, wie es sich liest, heißt das jetzt: Hauptsache, es wird beschäftigt, egal wie. Mit anderen Worten: Geht das über die Pläne im Eckpunktepapier hinaus?

Zweite Frage: Was ist mit den Mehrkosten? Soweit ich weiß, soll es für die Mittel, die dafür ausgegeben werden, anders als bisher keine Obergrenze geben.

EWALD: Es handelt sich dabei um einen Referentenentwurf, der jetzt gerade in die Ressortabstimmung gegangen ist; das heißt, das wird jetzt erst einmal zwischen den Häusern abgestimmt. Wir haben ja bereits ein Eckpunktepapier veröffentlicht, in dem wir bzw. in dem Herr Spahn noch einmal darauf hingewiesen hat und das ist auch Kern dieses Referentenentwurfs , dass wir sofort 13 000 Stellen auf den Weg bringen wollen. Das ist dann sozusagen auch mit einer entsprechenden Finanzierung hinterlegt. Das wird im stationären Bereich dann komplett von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen und zwar jede Stelle, der gesamte Stellenaufwuchs ab dem nächsten Jahr. Ich würde Sie aber bitten, dass wir, bevor wir da in eine inhaltliche Debatte einsteigen, jetzt erst einmal die Ressortabstimmung abwarten.

ZUSATZFRAGE NUTZ: Wenn ich das Interview mit dem Minister richtig verstanden habe, dann ist diese Ressortabstimmung abgeschlossen, und der Entwurf sollte auch schon den Verbänden vorliegen. Ist das eine Fehlinformation?

EWALD: Der Entwurf ist sozusagen in der Verbände- und Ressortabstimmung. Es gibt ja rein technisch immer eine Frühkoordinierung beim Bundeskanzleramt, und das wird dann sozusagen noch einmal formal in der Ressort-, Verbände- und Länderanhörung abgestimmt.

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