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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 2. Juli 2018

Krisenmodus ► RegPK vom 2. Juli 2018

Themen: Migration, Medienberichte über angebliche Überlegungen der US-Regierung hinsichtlich eines Truppenabzugs aus Deutschland, Nowitschok, Herausgabe potenziell tödlicher Medikamente an Sterbewillige, Präsidentschaftswahl in Mexiko, Proteste vor dem Bundeswehr-Fliegerhorst Büchel gegen dort gelagerte US-Atomraketen, Interviewäußerung des Bundesministers für Arbeit und Soziales zur Höhe der Löhne in der Pflege, Handelsstreit zwischen der EU und den USA, Förderung politischer Parteien im Ausland durch parteinahe deutsche Stiftungen, Uploadfilter und Inhaltsfilter im Internet, Medienbericht über Ausbildung ukrainischer Soldaten durch die US-Streitkräfte auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr

Naive Fragen zu:
Migrationspolitik (ab 0:50 min)
– ich habe einmal eine Frage zu den Aussagen von Frau Merkel und ihrer Pressemitteilung dazu. Am Freitagmorgen bzw. Donnerstagnacht hat sie von kontrollierten Zentren gesprochen, die auf dem Gebiet der EU entstehen sollten. Sie haben das in Ihrer Pressemitteilung auch übernommen. Ich möchte Sie als Kommunikationsverantwortlichen der Bundesregierung fragen, ob Sie da nicht aufgepasst haben. Sie achten immer sehr darauf, dass keine komischen Zusammensetzungen möglich sind, dass wir nicht von KZ sprechen. Ist Ihnen als Leiter des Bundespresseamtes da nicht aufgefallen, dass man kontrollierte Zentren so abkürzen kann? (ab 13:17 min)
– ich habe noch nicht ganz verstanden oder nicht richtig verstanden, ob sich Herr Maas mit den Seenotrettern im Mittelmeer solidarisch zeigt. (ab 28:34 min)
– ist die Kanzlerin mit den Seenotrettern auf dem Mittelmeer solidarisch? Ist diese Wortgeburt „regionale Ausschiffungsplattform“ eigentlich auch eine Wortgeburt von Ihnen? Haben Sie sich das ausgedacht?
– ist die Annahme richtig, dass sich Herr Seehofer nicht mit den Seenotrettern solidarisch zeigt und Seenotrettung nicht als uneingeschränkte humanitäre Pflicht ansieht? (ab 33:55 min)
– Am Freitag hatten Sie ja ausgeführt, dass sich Herr Seehofer wünscht, dass sich zum Beispiel die „Lifeline“ nicht noch einmal aufs Meer begibt, um „weitere Tätigkeiten“, wie Sie es genannt haben, auszuführen, also um Menschen zu retten.

Tödliche Medikamente für Sterbewillige (ab 38:35 min)
– er Sie betonen ja, dass es um ethische Grundsätze geht. Können Sie die bitte alle aufzählen? (ab 43:05 min)
– Gibt es also nur einen? Dann brauchen wir ja nicht von Grundsätzen sprechen. Richtig?

Wahl in Mexiko (ab 43:55 min)
– in Mexiko gibt es einen neuen Präsidenten, der gerade gewählt wurde, Herrn Obrador. Hat die Kanzlerin schon gratuliert?

Uploadfilter (ab 50:42 min)
– zur Abschlusserklärung vom Donnerstag. Herr Seibert in diesem Papier steht, dass die Kanzlerin die Absicht der Kommission begrüßt, einen Gesetzgebungsvorschlag zur Verbesserung der Erkennung und Entfernung von Inhalten zu unterbreiten, die zu Hass und zu terroristischen Handlungen anstiften. Eine Verständnisfrage: Ist damit die sogenannte Uploadfilterdiskussion gemeint, oder reden wir von zwei komplett anderen Themen?
– Was ist denn der Unterschied? Sie sprechen von Inhaltsfiltern, und beim anderen Thema geht es um Uploadfilter. Was ist denn da der Unterschied? Gefiltert wird ja so oder so.
– Sie wollen gegen Hassinhalte und terroristische Inhalte vorgehen, aber nicht mit Uploadfiltern?

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 2. Juli 2018:

VORS. SZENT-IVÁNYI eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS SEIBERT sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

FRAGE HELLER (zur Migration): Herr Seibert, die Frage muss man wahrscheinlich jedes Mal stellen: Ist die Bundesregierung im Moment noch handlungsfähig? – Das ist die eine Frage.

Die zweite an das Finanzministerium: Gibt es durch das, was in der Koalition im Moment passiert, irgendwelche Verschiebungen hinsichtlich so wichtiger Entscheidungen wie der Haushalt? Ich spreche von dem Haushalt ab 2019. Wie sind da die Terminplanungen? Wann wird das im Kabinett behandelt?

STS SEIBERT: Herr Heller, danke für die Frage. Die Antwort auf Ihre erste Frage ist Ja.

Die Antwort auf Ihre zweite Frage ist, dass ich keine Verschiebungen sehe.

FRAGE SAVELBERG: Das ist eine Verständnisfrage, vielleicht auch an das BMI. Das hat vielleicht mit meinem Migrationshintergrund zu tun. Ich verstehe nicht so genau, was in den letzten Stunden passiert ist. Ein Rücktritt oder ein Rücktritt vom Rücktritt vom Amt des Bundesinnenministers? Oder, besser gesagt: Die Drohung mit einem Rücktritt, der Rücktritt vom Rücktritt und dann wenn ich das richtig verstehe ein Rücktritt in drei Tagen, wenn es einen Kompromiss gibt?

Für mich ist das „koeterwaals“, auf Deutsch Kauderwelsch. Also ich verstehe einfach nicht mehr genau, was gemeint ist. Was möchte der Bundesinnenminister heute noch bei der Bundeskanzlerin erreichen? Versucht er wirklich noch einen Kompromiss zu erzielen? Wenn ja, wie könnte er aussehen?

KORFF: Vielen Dank für die Frage. Ich werde Sie leider enttäuschen müssen. Das sind alles Gespräche, die zwischen den Parteien und innerhalb der Parteien laufen, zu denen wir als Bundesministerium des Innern keine Stellung nehmen können und auch nicht werden.

FRAGE GEUTHER: Wenn wir das zu dem Komplex gehörend ansehen, hätte ich eine Frage zu den Abkommen mit Griechenland und Spanien. Wenn ich das richtig verstehe, geht es da ja nicht um Verwaltungsabkommen nach Artikel 36 Dublin-III, sondern um Rücknahmeverträge. Da wäre die Frage Herr Seibert, Frau Korff, ich weiß nicht, wer das besser beantworten kann : Welchen Charakter sollen diese angestrebten Vereinbarungen haben? Bewegen sie sich überhaupt noch innerhalb des Dublin-Systems? Wie kann man sich praktisch das Verfahren einer Rücküberstellung, Rückführung, Zurückweisung vorstellen?

STS SEIBERT: Erstens. Deutschland, Griechenland und Spanien haben am Rande des Europäischen Rates in Brüssel bekräftigt, dass sie eine politische Vereinbarung über Zusammenarbeit in der Migrationspolitik schließen wollen. Da geht es konkret darum, dass beide Staaten Griechenland und Spanien bereit sind, solche Asylsuchenden wieder aufzunehmen, die in EURODAC registriert sind und die von deutschen Behörden an der deutsch-österreichischen Grenze festgestellt werden. Im Gegenzug sagt Deutschland zu, offene Fälle von Familienzusammenführungen in Griechenland und Spanien schrittweise abzuarbeiten. Das ist die politische Vereinbarung, die man beschlossen hat.

Die operativen Einzelheiten dieser Maßnahmen, die ich jetzt hier beschrieben habe, müssen in den nächsten Wochen vereinbart und dann regelmäßig überprüft werden. Man hat sich geeinigt, dass die Zusammenarbeit unmittelbar dann beginnt, wenn eine entsprechende Vereinbarung erzielt worden ist.

ZUSATZFRAGE GEUTHER: Trotzdem noch einmal die Rückfrage: Ist angestrebt, sich dabei innerhalb des Dublin-Systems zu bewegen? Das heißt insbesondere: Werden da auch noch einmal die Voraussetzungen geprüft, also zum Beispiel ob derjenige minderjährig ist oder Familienangehörige in Deutschland hat? Soll es dann an der Grenze eine solche Prüfung geben, bevor die Entscheidung fällt? Oder soll es eine Zurückweisung oder anderweitige Rückführung geben?

STS SEIBERT: Ich sehe mich jetzt nicht in der Lage, die operativen Einzelheiten, die erst noch in den nächsten Wochen miteinander vereinbart werden müssen, hier für Sie zu klären. Der Kern dessen, was vereinbart ist, ist das, was ich Ihnen beschrieben habe.

FRAGE TENFELDE: Herr Seibert, Sie sagen, die Regierung sei handlungsfähig. Müsste im Sinne geordneter Verhältnisse nicht der Innenminister vorübergehend suspendiert werden, vielleicht für drei Tage oder für eine weitere Frist? Man weiß es ja nicht.

STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin hat sich ja zu dem gesamten Komplex gestern im Fernsehen ausführlich geäußert. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich Ihren Äußerungen hier nichts hinzuzufügen habe, dass ich auch genau wie Frau Korff über Gespräche zwischen CDU und CSU, zwischen der Kanzlerin und dem Innenminister, keine Auskunft geben kann.

FRAGE PAPPAS: Noch einmal zurück zu dem bilateralen Abkommen zwischen Deutschland und Griechenland. Dazu habe ich zwei Fragen.

Erstens geht es um die Rückführung von Deutschland nach Griechenland und um die Familienzusammenführung, um Minderjährige, die in Griechenland sind. Gibt es außer diesen zwei Punkten sonstige Aspekte, die so ein Abkommen beinhalten sollte? Das ist die eine Frage.

Die zweite Frage: Es geht ja um die Beschleunigung der Rückführungen, wenn ich das richtig verstehe. Wie soll das geschehen? Bekommt Griechenland administrative Hilfe, damit das Verfahren beschleunigt wird? Oder erfüllt finanzielle Hilfe denselben Zweck? Oder gibt es sonstige Unterstützung?

STS SEIBERT: Auch für Sie noch einmal die Antwort, dass die operativen Einzelheiten noch miteinander zu klären sind. Es ist üblicherweise so, dass der Staat, der zurückführt, diese Rückführung finanziert. Der Kern der politischen Vereinbarungen, die mit Spanien und Griechenland geschlossen sind, ist genau das, was ich beschrieben habe. Einerseits ist das die Zusage von Griechenland und Spanien, Asylsuchende, die bei ihnen in EURODAC registriert wurden und hier an der deutsch-österreichischen Grenze an den Grenzkontrollstellen identifiziert werden, zurückzunehmen und andererseits die Zusage Deutschlands, die Fälle der Familienzusammenführung in diesen beiden Ländern schrittweise abzuarbeiten, also die Fälle, die ohnehin anstehen, offene Fälle sozusagen.

FRAGE WONKA: Frau Korff, nimmt der Bundesinnenminister heute seine Dienstgeschäfte wahr? Was tut er als Minister heute? Können Sie mir netterweise einen Überblick geben?

An Herrn Seibert die Frage: Wissen Sie noch, wieso die Bundeskanzlerin Herrn Seehofer zum Bundesinnenminister ernannt hat?

KORFF: Ja, der Innenminister nimmt seine Dienstgeschäfte wahr. Über die einzelnen Termine, sozusagen seine Zeitpläne, haben wir nichts zu berichten, da es sich um interne Gespräche handelt.

ZUSATZFRAGE WONKA: Das heißt, er arbeitet heute dienstlich als Minister in seinem Ministerium oder über Home Office? Wie habe ich mir das vorzustellen?

KORFF: Der Innenminister arbeitet immer, egal wo, als Innenminister und nimmt seine Dienstgeschäfte wahr.

STS SEIBERT: Ich glaube, es ist noch die Frage an mich offen, wenn sie nicht rhetorisch war.

ZURUF WONKA: Nein.

STS SEIBERT: Die Aufteilung der Ressorts unter den Koalitionsparteien war wie immer das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen, und die Besetzung dieser Ressorts war wie immer die Angelegenheit der Koalitionsparteien.

ZUSATZFRAGE WONKA: Mit der Antwort habe ich gerechnet.

Das heißt nur noch einmal zur Klarstellung , die Bundeskanzlerin hätte jeden genommen?

STS SEIBERT: Das halte ich jetzt für eine wirklich rhetorische Frage. Dazu werde ich mich nicht äußern. Ich habe genau das dazu zu sagen gehabt, was ich gesagt habe.

FRAGE JESSEN: Eine Frage an Frau Korff: Teile der Öffentlichkeit sind ja jetzt bereits über den Masterplan informiert worden. Ich glaube, Herr Seehofer hat angekündigt, dass er ihn nun auch offiziell vorstellen werde. Können Sie uns sagen, wann, wo, in welcher Form das passieren wird? Wird das auch innerhalb dieses Drei-Tage-Moratoriums geschehen, das er sich selbst gesetzt hat?

Eine Frage an Herrn Seibert: Adressiert wurde ja nicht nur die CDU-Parteivorsitzende, sondern auch die Kanzlerin. An Sie die Frage: Bewertet die Kanzlerin oder teilt die Kanzlerin die Auffassung, dass es sich bei Herrn Seehofers Auszeit vom Rücktritt um ein Entgegenkommen handelt?

KORFF: Zum Masterplan: Die Fassung, die derzeit kursiert, ist nicht die Fassung, die das Bundesministerium des Innern öffentlich bekanntgegeben oder veröffentlicht hat. Die Veröffentlichung durch das BMI steht noch aus. Ich kann Ihnen nicht sagen, wann sie erfolgen wird.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Wird sie innerhalb der nächsten drei Tage erfolgen?

KORFF: Ich kann es Ihnen nicht sagen. Es steht derzeit noch kein Termin für eine Veröffentlichung fest.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Aber das, was im Moment kursiert, ist nicht das, was gestern der CSU-Führung vorgelegen hat?

KORFF: Das weiß ich nicht. Aber ich kann sagen: Das Bundesministerium des Innern hat noch kein Plan veröffentlicht. Das ist der, zu dem ich als Sprecherin des Bundesministeriums des Innern sprechen könnte.

STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin hat sich gestern ausführlich zu der Gesamtsituation geäußert. Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Aber ich glaube, die Äußerung geschah

STS SEIBERT: Um 14 Uhr.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ja, eben. Sie geschah, ehe Herr Seehofer sagte, dieser Rücktritt vom Rücktritt sei ein Entgegenkommen. Meine Frage ist doch nur: Teilt die Bundeskanzlerin die Auffassung, dass es sich hier um ein Entgegenkommen handelt?

STS SEIBERT: Es bleibt aber bei meiner Antwort.

ZURUF JESSEN: Schade.

FRAGE BUSCHOW: Zwei Fragen, im Wesentlichen auch an Frau Korff. Ein Zauberwort in der Debatte ist ja das Wort wirkungsgleich. Das ist das, was beim EU-Gipfel oder bilateral verhandelt wurde. Hat das vielleicht einen ähnlichen Effekt, wie es Zurückweisungen hätten?

Jetzt scheint die CSU zu dem Ergebnis gekommen zu sein so wurde es gestern kolportiert , dass sie es nicht für wirkungsgleich hält. Hat sich der Minister jetzt unabhängig davon, was die CSU unter sich bespricht da entsprechende Expertise aus dem Ministerium geholt, um sich das einmal vorzustellen? Gab es da Gespräche? Hat er sich rückgekoppelt und sich eine Facheinschätzung geholt? Deckt sich diese Facheinschätzung aus dem Ministerium mit der der CSU?

Die zweite Frage: Sie hatten hier schon einmal Zahlen präsentiert, wie viele EURODAC-Treffer es an der deutschen Grenze gab. Können Sie noch genauer sagen, wie viele aus Griechenland davon betroffen waren? Also es geht jetzt um das bilaterale Abkommen, um da eine Vorstellung zu haben.

KORFF: Zum ersten Teil, wie Sie schon sagen: Diese Bewertung hat die CSU vorgenommen, dass es nicht wirkungsadäquat sei. Wir als BMI haben dazu noch nicht Stellung genommen. Die Auswertungen laufen. Mehr kann ich dem im Moment nicht hinzufügen.

Zu den EURODAC-Treffern sehe ich gleich nach, ob ich Zahlen dabei habe.

Aber gleich vorab: Die Zahlen der EURODAC-Treffer, die wir hier genannt haben, waren nicht die an der Grenze, sondern generell. Denn man konnte nicht den Rückschluss ziehen, dass sie auch tatsächlich an der deutsch-österreichischen Grenze aufgelaufen waren. Es war also nur eine Gesamtzahl der EURODAC-Treffer. Ich schaue jetzt gleich nach, ob ich sie für Griechenland dabei habe.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, ich habe einmal eine Frage zu den Aussagen von Frau Merkel und ihrer Pressemitteilung dazu. Am Freitagmorgen bzw. Donnerstagnacht hat sie von kontrollierten Zentren gesprochen, die auf dem Gebiet der EU entstehen sollten. Sie haben das in Ihrer Pressemitteilung auch übernommen.

Ich möchte Sie als Kommunikationsverantwortlichen der Bundesregierung fragen, ob Sie da nicht aufgepasst haben. Sie achten immer sehr darauf, dass keine komischen Zusammensetzungen möglich sind, dass wir nicht von KZ sprechen. Ist Ihnen als Leiter des Bundespresseamtes da nicht aufgefallen, dass man kontrollierte Zentren so abkürzen kann?

STS SEIBERT: Dann wäre ja wohl derjenige, der das so abkürzt, zu fragen, warum er das so abkürzt und was er damit beabsichtigt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Es geht ja auch um Lager. Es geht ja um Camps.

STS SEIBERT: Es geht um kontrollierte Zentren.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie sehen da nicht die Gefahr, dass das von der Öffentlichkeit

STS SEIBERT: Wenn Sie die Gefahr sehen, rate ich sehr, dass Sie es nicht so abkürzen.

ZURUF JUNG: Vielleicht sollten Sie es aber nicht so nennen.

FRAGE LANGE: Ich habe zwei Fragen an Frau Korff. Zum Ersten: Wenn der Minister seine Dienstgeschäfte wahrnimmt, warum ist die Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes für morgen abgesagt worden?

Die zweite Frage: Der Gipfel in Brüssel hat mit einer Reihe von Arbeitsaufträgen an die Innenminister der Länder geendet. Ist mit der Umsetzung dieser Arbeitsaufträge im Innenministerium schon begonnen worden?

KORFF: Die Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes, der für morgen vorgesehen war und nicht für heute denn die Frage von Herrn Wonka richtete sich ja an heute, aber auch morgen wird er seine Dienstgeschäfte wahrnehmen , ist aus terminlichen Gründen abgesagt worden. Mehr ist dem nichts hinzuzufügen. Er hat andere Termine, die ich nicht präzisieren kann und werde.

Mit der Umsetzung von Beschlüssen bzw. Vereinbarungen aus Brüssel vom Freitag und davor ist noch nicht begonnen worden. Das BMI steht aber selbstverständlich bereit, Beschlüsse umzusetzen sowie es den Auftrag dazu bekommt.

ZUSATZFRAGE LANGE: Ich würde aber doch darum bitten, weil es nach dem Masterplan schon der zweite größere Termin ist, den der Minister platzen lässt, dass Sie vielleicht sagen, was diese anderen Termine sind. Es handelt sich ja immerhin um eine Behörde. Also wir sind ja nicht bei „Wünsch Dir was“. Also vielleicht könnten Sie irgendwie erklären, aus welchem Grund morgen dieser wichtige Termin in meinen Augen zumindest nicht stattfindet. Er ist ja auch schon am Freitag abgesagt worden.

KORFF: Eben. Er ist schon am Freitag aus terminlichen Gründen abgesagt worden. Ich kann es nicht näher nennen. Er ist im Übrigen auch nicht abgesagt worden auch wenn ich es gerade selber gesagt habe , sondern verschoben worden. Die Vorstellung ist für die nächste Woche vorgesehen.

ZURUF WONKA: Durch Herrn Seehofer?

KORFF: Durch den Innenminister.

FRAGE REIBLE: Ich habe noch einmal eine Frage zum Masterplan. Frau Korff, Horst Seehofer hat ihn ja dem CSU-Vorstand vorgestellt. Darauf steht soweit man lesen kann, was kolportiert wurde , dass er ihn als CSU-Vorsitzender vorgestellt hat. Ist denn das, was da vorgelegt wurde, im Bundesinnenministerium erarbeitet worden oder Teile davon?

KORFF: Es ist richtig: Die Fassung, die gestern vorgelegt wurde, hat er als CSU-Vorsitzender vorgelegt und eben nicht als Bundesminister des Innern. Deswegen kann ich dazu auch keine Stellung nehmen.

Es wird ein Masterplan im Bundesministerium des Innern erarbeitet. Er wird auch laufend fortgeschrieben und weiter abgestimmt. Er wird durch das BMI vorgestellt, wenn er vorgestellt wird.

ZUSATZFRAGE REIBLE: Können Sie denn ausschließen, dass Teile des Masterplans, der jetzt kursiert und vorgelegt wurde, im Innenministerium erarbeitet wurden?

KORFF: Nein, das kann ich nicht.

FRAGE GEUTHER: Direkt dazu: Das, was gerade kursiert, ist ja insbesondere das Wort, dass „beabsichtigt“ wird, an der Grenze zurückzuweisen. Ist es das, worauf sich Ihre Aussage bezieht, das sei nicht der aktuelle Plan, der kursiert? Das heißt, würden Sie das Wort „beabsichtigt“ für den Masterplan dementieren? Das ist die eine Frage.

Die andere Frage: Herr Seehofer muss ja offenbar der Auffassung sein, dass es nicht wirkungsgleich ist. Sonst ließe sich das Verhalten nicht erklären. Es wurden gestern Äußerungen kolportiert, es sei wirkungslos. Habe ich Sie richtig verstanden, dass eine solche Wertung nicht auf Ergebnissen des Bundesinnenministeriums beruht, weil die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist?

KORFF: Zur ersten Frage: Ich werde nichts bestätigen oder dementieren, was durch den Vorsitzenden der CSU veröffentlicht worden ist.

Nein. Meine Äußerung, dass der Plan fortlaufend weiter bearbeitet wird, bezieht sich auf alle Punkte in dem Plan und nicht nur auf den, den Sie gerade herausgegriffen haben. Das zur ersten Frage.

Die Zweite: Es gibt Abstimmungen mit dem Bundesinnenministerium. Ja, die Bewertungen laufen noch fort. Selbstverständlich wird der zuständige Innenminister regelmäßig darüber informiert. Aber ich kann nicht dazu Stellung nehmen, in welcher Form aus welchen Gründen er als CSU-Vorsitzender welche Äußerungen getan und Bewertungen vorgenommen hat.

ZURUF: Haben Sie die Zahlen noch?

KORFF: Ja, ich habe sie. Es ist nur ein bisschen schwierig, weil ich nicht weiß, ob das total deckungsgleich mit den Zahlen ist, die ich schon einmal in Bezug auf die EURODAC-Treffer genannt hatte.

Ich kann Ihnen sagen: Es gab im Abfragezeitraum Januar bis Juni 2018 für Spanien 898 und für Griechenland 3337 EURODAC-Treffer. Ich kann aber nicht sagen, in welchem Verhältnis sie zu den Zahlen stehen, die ich schon einmal genannt habe. Insofern können sie erst einmal nicht so ins Verhältnis gesetzt werden.

FRAGE JENNEN: Auch wenn die Frage wahrscheinlich schon häufiger gestellt wurde. Könnten Sie uns noch einmal die letzten Zahlen der sekundären Migration mitteilen insgesamt für Deutschland?

KORFF: Was verstehen Sie unter Zahlen der sekundären Migration?

ZUSATZFRAGE JENNEN: Also die letztendlich von anderen Ländern hier nach Deutschland einreisen.

KORFF: Nein, das kann ich tatsächlich nicht, weil ich nicht genau weiß, welche Zahlen Sie genau meinen.

ZURUF JENNEN: Aus anderen EU-Ländern.

KORFF: Also eine Pauschalzahl Sekundärmigration gibt es nicht. Ich wüsste auch nicht, was sie sozusagen sein soll; es sei denn, ich verstehe das jetzt völlig falsch.

Nein, mir ist tatsächlich nicht klar, was Sie gern hätten.

ZUSATZ JENNEN: Das ist okay. Dann machen wir das bilateral.

FRAGE SAVELBERG: Noch eine Frage an Frau Korff. Im Ausland schätzt man eigentlich sehr an Deutschland das Prinzip „ein Mann ein Wort“, also dass gemacht wird, was versprochen wird. Wir haben viele Wochen vom Bundesinnenminister gehört, dass er am Montag nach dem EU-Gipfel die deutsche Grenze kontrollieren wird. Jetzt haben wir den Montag. Meine Frage ist, ab wann die Bundespolizei die Grenzen kontrolliert und möglicherweise Flüchtlinge, die woanders eine EURODAC-Registrierung haben, zurückschickt? Also wir haben das lange gehört. Das ist doch heute eigentlich der Tag.

KORFF: Das sind tatsächlich, wie wir jetzt mehrfach gesagt haben, Gespräche, die zwischen den Parteien laufen. Solange sie nicht abgeschlossen sind, werde ich als Sprecherin des Bundesministeriums des Innern keine Stellung dazu nehmen.

Abgesehen davon hat er nicht gesagt, ab Montag finden Grenzkontrollen statt, sondern er hat es abhängig gemacht von den Gesprächen, die laufen, den Ergebnissen in Brüssel usw.

ZUSATZFRAGE SAVELBERG: Ich habe auch verstanden, dass er natürlich mit den Ergebnissen vom Europäischen Rat zufrieden sein wollte. Aus allem ist eigentlich geblieben, dass er mit den Ergebnissen, die die Bundeskanzlerin mit nach Hause, nach Deutschland, gebracht hat, überhaupt nicht zufrieden ist. Da muss man, glaube ich, auch eine Schlussfolgerung ziehen.

Er hat diesen Termin so lange genannt und auch gezeigt, dass er überhaupt nicht zufrieden war, dass die Zufriedenstellung für ihn eine Bedingung war, um diese Zwei-Wochen-Frist zu geben. Diese Frist ist verstrichen. Er war nicht zufrieden. Jetzt liefert er quasi keine Butter bei die Fische. Wie glaubwürdig ist er dann, wenn er seine eigenen Bedingungen nicht einhält?

KORFF: Die Bewertung der Ergebnisse aus Brüssel ist Gegenstand der Gespräche, die derzeit zwischen den Parteien laufen. Insofern werde ich dazu nichts sagen.

FRAGE JESSEN: Da es ja nicht nur um Gespräche zwischen den Parteien geht, sondern um die Handlungsfähigkeit der Regierung, möchte ich aber dennoch Vertreter der sozialdemokratisch geführten Ministerien fragen: Ist Ihnen eigentlich inzwischen irgendein Masterplan bekannt? Falls ja, wissen Sie, ob es sich dabei um den des CSU-Vorsitzenden oder den des Bundesinnenministers handelt?

Zum Zweiten, explizit an Frau Adebahr, und auch da vermischt sich Parteipolitik mit Regierungsamt: Ist der Bundesaußenminister auch strikt gegen geschlossene Lager für Migranten in Nordafrika, wie das seine Parteiführung als Partei geäußert hat?

Wie verhält es sich mit der Frage der uneingeschränkten Solidarität mit Seenotrettern, vor allem im Hinblick auf den Kapitän der „Lifeline“, der heute, glaube ich, vor Gericht erscheinen muss? Drückt sich da eine Solidarität seitens des sozialdemokratischen Außenministers aus?

Die erste Frage geht an Frau Adebahr, und die Frage, inwiefern sozialdemokratische Minister, die fachlich davon betroffen sind, davon erfahren haben, geht vielleicht an Frau Dr. Krüger.

ADEBAHR: Um vielleicht mit der „Lifeline“ anzufangen: Wir haben hier in den letzten Regierungspressekonferenzen darüber gesprochen. Es ist so, dass unsere Botschaft konsularisch betreut und auch in Kontakt mit dem Kapitän und mit dem Vertrauensanwalt steht. Ich denke, wir haben hier als Bundesregierung insgesamt betont, dass völkerrechtliche Standards bei der Seenotrettung einzuhalten sind, dass das Völkerrecht gilt. Wir haben ja hier aber zu allen Aspekten, die man da aufmachen kann, ausführlich Stellung genommen, und dem habe ich heute, glaube ich, nichts hinzuzufügen.

Zum Zweiten: Der Bundesaußenminister ich weiß nicht, ob Sie das verfolgt haben hatte heute Morgen seine bulgarische Außenministerkollegin zu Besuch. Die beiden haben eine Pressekonferenz gegeben. Dabei hat der Bundesaußenminister im Gleichklang mit seiner bulgarischen Kollegin noch einmal gesagt, dass es auf europäische Lösungen ankommt, auf Solidarität ankommt. Er hat in den letzten Tagen auch mehrfach gesagt, dass bei jeglichem Umgang mit Migration und mit Flüchtenden rechtsstaatliche Standards einzuhalten sein werden, dass es darauf ankommt, eng mit Organisationen wie IOM und UNHCR zusammenarbeiten zu wollen und dies noch weiter zu vertiefen, und dass diese Frage des rechtsstaatlichen Umgangs mit Flüchtlingen und Migranten ein wichtiges Thema für ihn ist. Das hat er heute Morgen gesagt, das hat er auf dem Rat letzte Woche gesagt, und das ist das, was er dazu als Außenminister in diesen Tagen meint.

ZUSATZ JESSEN: Als Außenminister lehnt er demnach aber geschlossene Lager für Migranten in Nordafrika nicht grundsätzlich ab.

ADEBAHR: Der Bundesaußenminister hat ganz klar gesagt, dass es ihm wichtig ist, dass rechtsstaatliche Standards eingehalten werden. Das ist das, was er als Außenminister gesagt hat. Sie wollen mich hier in eine parteipolitische Diskussion hineinziehen, in die ich nicht einsteigen werde, sondern ich verweise Sie auf die Äußerungen des Außenministers, die aber schon sehr deutlich sind.

STS SEIBERT: Ich will vielleicht auch noch ganz kurz etwas dazu sagen, um zu den Fakten zurückzukommen. Der Europäische Rat hat sich mit dem Konzept regionaler Ausschiffungsplattformen befasst, und zwar in enger Zusammenarbeit mit den betreffenden Drittstaaten und dem UN-Flüchtlingskommissar und der Internationalen Organisation für Migration. Dieses Konzept sei auszuloten. Das sind regionale Ausschiffungsplattformen und nicht geschlossene Lager in Nordafrika. Es sind Ausschiffungsplattformen für gerettete Schiffbrüchige. Das ist der Gedanke, den man nun gemeinsam mit Ländern, mit denen man natürlich sprechen muss so etwas kann man nicht am grünen Tisch in Brüssel verfügen; das hat die Bundeskanzlerin mehrfach klar gesagt , sowie mit diesen internationalen Organisationen ausgelotet. Das ist das, was der Europäische Rat beschlossen hat. Die Kanzlerin hat wirklich sehr viel Wert darauf gelegt, dass wir in Partnerschaft mit Afrika arbeiten das zeigt sich auch in anderen Passagen der Schlussfolgerungen , dass wir also in gegenseitigem Einvernehmen handeln.

DR. KRÜGER: Lieber Herr Jessen, ich kann Ihnen darüber nichts berichten. Es ist so, dass etwaige Entwürfe eines Masterplans, die vorgestellt wurden, von uns eben nicht zu kommentieren sind, und ein offizieller Masterplan des Bundesministeriums des Inneren wurde bislang noch nicht vorgelegt.

FRAGE JUNG: Frau Adebahr, ich habe noch nicht ganz verstanden oder nicht richtig verstanden, ob sich Herr Maas mit den Seenotrettern im Mittelmeer solidarisch zeigt.

ADEBAHR: Dann lesen Sie doch noch einmal das Protokoll der letzten RegPK nach. Darin haben, glaube ich, Frau Demmer und ich ausgeführt, dass die Bundesregierung der Ansicht ist, dass niemand im Mittelmeer ertrinken soll und dass auf der anderen Seite Schleppern das Handwerk gelegt werden soll. Wir haben aber auch Verständnis dafür geäußert, dass, wenn Malta im Zusammenhang mit dieser „Lifeline“-Operation Fragen an die Crew hat und in einem rechtsstaatlichen Verfahren, wie man das in Malta erwarten darf, ermitteln möchte, es offenbar Fragen gibt, die Malta klären möchte, und dass es dann gut und richtig ist, dass diese Fragen auch geklärt werden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich verstehe es immer noch nicht. Herr Seibert, ist die Kanzlerin mit den Seenotrettern auf dem Mittelmeer solidarisch? Ist diese Wortgeburt „regionale Ausschiffungsplattform“ eigentlich auch eine Wortgeburt von Ihnen? Haben Sie sich das ausgedacht?

STS SEIBERT: Mir missfällt wirklich der tribunalhafte Ton. Aber davon abgesehen ist dies ein Zitat aus den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, an dem 28 Mittelstaaten teilgenommen haben.

ZUSATZ JUNG: Die erste Frage war, ob sich die Kanzlerin mit den Seenotrettern solidarisch zeigt.

STS SEIBERT: Die Kanzlerin hat mehrfach darauf hingewiesen, dass wir das ist seit mindestens drei Jahren unsere Politik alles tun, damit es nicht zum Ertrinken auf dem Mittelmeer kommt, damit Menschen nicht in Gefahr gebracht werden. Da haben wir viel erreicht – in der Ägäis und auch vor Libyen. Ein ganz wichtiger Teil unserer Unterstützung für Libyen ist die Ausbildung und Professionalisierung der libyschen Küstenwache, die natürlich wie vor jedem anderen Land auch in erster Linie dafür zuständig ist, in Seenot geratene Menschen zu retten. Das hat die libysche Küstenwache in einer fünfstelligen Zahl von Fällen getan. Wir werden weiterhin mit der libyschen Küstenwache zusammenarbeiten.

Ansonsten gilt das Seerecht. Das heißt, natürlich ist die Pflicht zum Retten da, auch für andere Schiffe, die in der Region sind.

FRAGE GEUTHER: Noch einmal zu den sogenannten Ausschiffungsplattformen: Herr Seibert, Sie haben eben gesagt, dort sollten von See Gerettete hinkommen. Das ist ja etwas, das, soweit ich das bisher gelesen habe, nicht unbedingt aus dem Papier hervorgeht. Wenn das so ist, könnten Sie mir noch einmal sagen, welche der von See Geretteten in diese Plattformen und welche in die europäischen neu einzurichtenden Zentren kommen sollen? Wie soll da auch rechtlich die Aufteilung erfolgen?

STS SEIBERT: Nein, das kann ich Ihnen nicht sagen. Wir haben es hier mit einem Konzept zu tun, das von einzelnen Mitgliedstaaten vorgebracht wurde. Man hat jetzt im Grunde einen Prüfauftrag erteilt, einen Auftrag, vor allem und in erster Linie mit den betreffenden Organisationen, die besser als irgendjemand sonst die humanitäre Situation vor Ort kennen, zu sprechen sowie natürlich mit den Ländern zu sprechen, die für so etwas überhaupt nur infrage kommen. Das können nordafrikanische Länder an der Küste oder auch Länder im afrikanischen Hinterland sein. Aber das befindet sich in einem sehr frühen Stadium.

Uns bzw. der Bundeskanzlerin ist es entscheidend wichtig, dass dies im Einvernehmen mit Afrika und den Institutionen passiert. Alle weiteren Festlegungen und Präzisierungen können wirklich erst dann erfolgen, wenn man überhaupt mit den betreffenden Ländern zusammen ins Gespräch darüber gegangen ist.

ZUSATZFRAGE GEUTHER: Hielten Sie es aber für möglich, dass zum Beispiel von Frontex-Schiffen Gerettete dann nach Afrika gebracht würden?

STS SEIBERT: Ich werde mich dazu jetzt nicht äußern. Es gibt die ganz klare Entschlossenheit des Europäischen Rates, Frontex personell auszuweiten, und zwar auch sehr viel schneller, als man das früher ins Auge gefasst hat. Außerdem gibt es den Auftrag, auszuloten, ob dieses Konzept insgesamt hilfreich sein könnte, und das wird jetzt geschehen.

FRAGE REIBLE: Noch einmal zum Masterplan, Frau Korff: Seit wann wurde denn im BMI daran gearbeitet? Wann hat der Innenminister also den Auftrag an die Beamten im BMI erteilt, diesen Plan zu erstellen?

Sie haben vorhin gesagt, sie wüsste noch nicht, wann er nun der Öffentlichkeit vorgestellt werden würde. Aber ist denn geplant, die jetzige Version an die Kollegen aus den von der CDU und der SPD geführten Ministerien weiterzuleiten?

KORFF: Der Minister hatte ja den Masterplan bei Amtsantritt angekündigt, und somit hat das Bundesministerium des Inneren mit Amtsantritt des Ministers begonnen, an Überlegungen für einen Masterplan zu arbeiten.

Die Frage der Veröffentlichung, sowohl im Ressortkreis als auch öffentlich, ist im Fluss. Wir werden ihn ab dem Moment, an dem feststeht, wann er veröffentlicht werden wird, dann natürlich auch schnellstmöglich allen zur Verfügung stellen.

FRAGE JUNG: Noch einmal zu den Seenotrettern: Frau Korff, ist die Annahme richtig, dass sich Herr Seehofer nicht mit den Seenotrettern solidarisch zeigt und Seenotrettung nicht als uneingeschränkte humanitäre Pflicht ansieht?

KORFF: Nein, dieser Schluss ist nicht richtig. Ich kann nur dem beipflichten, was auch Herr Seibert und Frau Adebahr gesagt haben: Das Ziel, zu verhindern, dass Schlepper Flüchtlinge in Lebensgefahr bringen, ist selbstverständlich auch ein Ziel des Bundesministers des Inneren. Das hat er auch mehrfach gesagt. Insofern können wir dem nur beipflichten.

ZUSATZ JUNG: Am Freitag hatten Sie ja ausgeführt, dass sich Herr Seehofer wünscht, dass sich zum Beispiel die „Lifeline“ nicht noch einmal aufs Meer begibt, um „weitere Tätigkeiten“, wie Sie es genannt haben, auszuführen, also um Menschen zu retten.

KORFF: Am Freitag habe ich aber auch gesagt, dass er diese Äußerungen im Rahmen der Überlegungen darüber getätigt hat, ob eine mögliche Aufnahme in Deutschland in Betracht kommt, und das sozusagen als Voraussetzung, die aus seiner Sicht gegeben sein müsste, hinsichtlich der Frage der Aufnahme erläutert hat. Insofern hält er aber natürlich an dem grundsätzlichen Ziel fest, dass keine Lebensgefahr für Flüchtlinge durch Schlepper erzeugt werden darf.

FRAGE HELLER: Ich würde gerne Sie, Herr Seibert, bzw. das Verteidigungsministerium befragen. Ende vergangener Woche hat ein Bericht der „Washington Post“ ziemlich hohe Wellen geschlagen, laut dem es innerhalb der US-Regierung Überlegungen gebe die sollen auf Herrn Trump selbst zurückgehen , die amerikanischen Truppen aus Deutschland abzuziehen. Erste Frage: Haben Sie aus Ihren Gesprächskontakten zur US-Administration irgendwelche Hinweise darüber erhalten, dass das ein Thema ist, das innerhalb der US-Regierung momentan diskutiert wird?

Zum Zweiten würde mich Folgendes interessieren: Können Sie mir einen Eindruck davon verschaffen, wie viele zivile Beschäftigte die US-Streitkräfte in Deutschland haben? Wie viele deutsche Arbeitsplätze hängen also eigentlich an der militärischen US-Präsenz in Deutschland?

NEUMANN: Ich kann gerne beginnen. Das Pentagon hat zu dem Zeitungsbericht am Wochenende ja bereits Stellung genommen und diesen auch klar eingeordnet.

Herr Heller, zu Ihrer Frage, ob das jüngst thematisiert wurde: Nein, bei den Gesprächen von Ministerin von der Leyen auf ihrer USA-Reise wurde das von keinem der vielen Gesprächspartner aufgenommen.

Die Zahl der quasi zivilen oder deutschen Arbeitnehmer im Dienste der US-Streitkräfte liegt mir nicht vor. Ich weiß nur, dass derzeit ca. 35 000 US-Soldaten auf deutschem Boden stationiert sind.

STS SEIBERT: Ich kann dem auch nichts hinzufügen. Die Meldungen in den Medien sind bekannt, aber die dazu passenden Aussagen des Weißen Hauses und des Pentagons sind uns eben auch bekannt. Nähere Informationen liegen mir nicht vor.

FRAGE WARWEG: Ich hätte noch eine Frage zum Wissensstand der Bundesregierung zur Nowitschok-Operation des BND: War Bundeskanzlerin Angela Merkel vom BND darüber informiert worden, dass der deutsche Auslandsgeheimdienst seit den neunziger Jahren sowohl über mindestens eine Nowitschok-Probe als auch über die entsprechende chemische Formel verfügte, oder nicht?

STS SEIBERT: Ich habe dem, was an dieser Stelle zu diesem Thema gesagt wurde, nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Plant die Bundesregierung in diesem Kontext eine rechtliche Aufarbeitung des Vorgehens des BND unter der damaligen Kohl-Regierung, was die Einführung eines geächteten Kampfstoffes auf deutschen Boden sowie die Anstiftung zum Diebstahl desselbigen angeht?

STS SEIBERT: Operative Angelegenheiten des Bundesnachrichtendienstes bespricht die Bundesregierung, und darüber informiert die Bundesregierung die geheim tagenden Gremien des Deutschen Bundestages.

FRAGE GEUTHER: Ich habe eine Frage an das Bundesgesundheitsministerium. Herr Gülde, es gibt einen Nichtanwendungserlass aus ihrem Haus an das BfArM hinsichtlich einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Herausgabe von potenziell tödlichen Medikamenten für Sterbewillige. Können Sie das bestätigen? Können Sie das begründen? Können Sie insbesondere begründen, wie es sein kann, dass aus der Exekutive die Anordnung kommt, ein rechtskräftiges, höchstrichterliches Urteil nicht zu beachten?

GÜLDE: Wie Sie wissen, hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im vergangenen Jahr erhebliche rechtliche Fragen aufgeworfen. Aus diesem Grund hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ein Rechtsgutachten bei Herrn Prof. Udo Di Fabio in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten ist zu Beginn dieses Jahres veröffentlicht worden, und es hat unsere anfängliche Einschätzung bestätigt, dass sich zum einen aus dem Betäubungsmittelrecht keine Verpflichtung des Staates ableiten lässt, eine letale Dosis des Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung herauszugeben. Zum anderen würde eine solche Herausgabe auch dem Wunsch des Gesetzgebers widersprechen, die organisierte Sterbehilfe zu verbieten.

Nach reiflicher Erörterung dieses Rechtsgutachtens und einer Diskussion innerhalb des BMG ist nun diese Entscheidung getroffen worden und eine entsprechende schriftliche Aufforderung an das BfArM erlassen worden.

ZUSATZFRAGE GEUTHER: Trotzdem stelle ich noch einmal eine Nachfrage. Das Gutachten gibt die Meinung eines ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht wieder. Die Fachleute im Ministerium sind Angehörige der Exekutive. Man kann diese Rechtsansicht möglicherweise vertreten; das ändert aber nicht an einem rechtskräftigen Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts. Wie begründen Sie unter der Maßgabe der Gewaltenteilung diese Entscheidung?

GÜLDE: Wie gesagt, uns stellt dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vor erhebliche rechtliche Fragen; das hatte ich ja gerade eben erörtert. Aus diesem Grund ist halt diese Entscheidung getroffen worden, keine Betäubungsmittel zum Zweck der Selbsttötung herauszugeben. Das würde auch dem Schutz des Lebens und den ethischen und moralischen Grundüberzeugungen unserer Gesellschaft komplett widersprechen.

FRAGE BUSCHOW: Es sind ja in der Zwischenzeit, meine ich, einige Dutzend die genaue Zahl kenne ich jetzt nicht Anträge beim Bundesamt eingegangen. Heißt das, die werden jetzt alle abgelehnt? Können Sie das schon konkret sagen? Es geht um Anträge aus der Zwischenzeit, in der man nicht genau wusste, wie man jetzt mit diesem Bundesverwaltungsgerichtsurteil umgeht. Was passiert mit denen?

GÜLDE: Weder zur genauen Zahl der aktuell vorliegenden Anträge noch zum Zeitrahmen, was die Information der Antragsteller angeht, kann ich Ihnen jetzt genaue Angaben machen. Das weiß ich nicht. Das müsste ich gegebenenfalls nachreichen. Ich gehe aber davon aus, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Antragsteller in Kürze informieren wird.

FRAGE BRAUN: Ich habe auch noch einmal eine direkte Frage dazu: Um welche ethischen Grundsätze handelt es sich dabei? Sind das die ethischen Grundsätze des Ministers oder des Hauses?

Wir haben immerhin, wie wir ja gerade schon gehört haben, ein oberstes Urteil vorlegen. Das gilt es eigentlich umzusetzen. Welche ethischen Grundsätze stehen dem genau entgegen?

GÜLDE: Es sind sowohl ethische als auch rechtliche Grundsätze. Die rechtlichen Grundsätze hatte ich gerade eben erörtert.

Was die moralisch-ethischen Grundsätze anbelangt, sind es nicht nur die Grundsätze des Ministers, sondern das sind Fragen, die unser Zusammenleben und unsere Gesellschaft generell betreffen. Im Kern geht es natürlich um die Frage: Kann der Staat eine behördliche Erlaubnis zum Suizid erteilen? – Diese Frage muss man klar verneinen. Das ist einer der Gründe dafür, dass diese Entscheidung getroffen wurde.

FRAGE JUNG: Aber Sie betonen ja, dass es um ethische Grundsätze geht. Können Sie die bitte alle aufzählen?

GÜLDE: Nein. Eine komplette Exegese der moralisch-ethischen Grundsätze unserer Gesellschaft, das kann ich hier leider nicht leisten; es tut mir leid.

ZUSATZ JUNG: Aber es geht ja um Herrn Spahn und seine Aussagen und auch um Ihre gerade gemachten Aussagen. Ich habe jetzt gerade nur einen Grundsatz herausgehört.

GÜLDE: Ja, aber dem könnte ich jetzt, wie gesagt, nichts Weiteres hinzufügen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Gibt es also nur einen? Dann brauchen wir ja nicht von Grundsätzen sprechen. Richtig?

VORS. SZENT-IVÁNYI: Weitere Fragen dazu? – Das ist nicht der Fall.

ZURUF JUNG: Das ist ja lächerlich!

VORS. SZENT-IVÁNYI: Dann habe ich auf meiner Liste noch Herrn Jung mit einem anderen Thema.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Seibert, in Mexiko gibt es einen neuen Präsidenten, der gerade gewählt wurde, Herrn Obrador. Hat die Kanzlerin schon gratuliert?

STS SEIBERT: Nein, das hat sie noch nicht getan. Wir haben die mexikanische Wahl aufmerksam verfolgt. Manuel López Obrador, der Kandidat der Morena-Partei, hat eine deutliche Mehrheit gewonnen. Wir werden Sie wie üblich zu dem Zeitpunkt informieren, an dem die Bundeskanzlerin ihren schriftlichen Glückwunsch geschickt haben wird. Das wird sicherlich auch bald passieren.

Heute kann ich eigentlich nur sagen, dass wir sehr hoffen, dass sich die enge freundschaftliche Zusammenarbeit mit Mexiko auch mit dem neuen gewählten Präsidenten und seiner künftigen Regierung weiterhin gut entwickeln wird, auf wirtschaftlichem Gebiet wie auf allen anderen Gebieten unserer Beziehung.

FRAGE WARWEG: Die Frage geht an das BMVg und den Regierungssprecher. Derzeit finden vor dem Bundeswehr-Fliegerhorst Büchel Proteste gegen die dort gelagerten US-Atomraketen statt. Meine Frage wäre: Wie beurteilt die Bundesregierung diese zivilgesellschaftlichen Proteste, auch vor dem Hintergrund dessen, dass sich in Umfragen 85 Prozent der Bundesbürger für den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland aussprechen?

STS SEIBERT: Sehen Sie, das Schöne an unserem Land ist ja, dass sich zivilgesellschaftliche Proteste frei entfalten können.

NEUMANN: Ich habe dazu keine Ergänzung zu machen.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Heißt das, zu der Aussage, dass sich 85 Prozent der deutschen Bevölkerung bzw. der Bundesbürger für einen Abzug der US-Atomwaffen aussprechen, wollen Sie sich nicht weiter äußern?

STS SEIBERT: Umfragen kommentieren wir hier grundsätzlich nicht.

FRAGE LANGE: Ich hätte bitte eine Frage an das Arbeitsministerium. Es geht um die Beseitigung des Pflegenotstandes und das Interview, das der Minister zusammen mit der Ministerin und dem Gesundheitsminister der „BILD am SONNTAG“, glaube ich, gegeben hat. Herr Heil sagte, er wolle zum einen die Löhne der Pflegekräfte erhöhen. Dazu fiel das Stichwort Flächentarifvertrag. Ich hätte gerne gewusst, wie das gehen soll, weil ein Flächentarif für mich bisher eine Sache der Tarifparteien war, also nicht eine des Gesetzgebers. Vielleicht können Sie ein bisschen erläutern, was da geplant ist.

DR. KRÜGER: Sie haben natürlich recht, das ist eine Sache der Sozialpartner. Der Minister kann also nichts verhängen. Aber er kann dabei unterstützen, dass sowohl Gewerkschafts- als auch Arbeitgeberseite sich zusammen an einen Tisch setzen und über das Thema verhandeln, und in dem Moment, in dem ein erster Tarifvertrag vorhanden ist, kann er diesen für allgemeinverbindlich erklären und auf diese Art zu einer flächendeckenden Tarifvertragsbindung beitragen.

ZUSATZFRAGE LANGE: Sind diese Gespräche schon angelaufen?

Gibt es die Möglichkeit, über Mindestlöhne für Pflegekräfte einen ähnlichen Effekt zu erzielen?

DR. KRÜGER: Pflegemindestlöhne existieren bereits. Jedoch haben sie bisher nicht diesen Effekt mit sich gebracht. Insofern reichte diese Art der Herangehensweise an die Pflegekrise und an den Mangel an Fachkräften in diesem Bereich nicht aus.

Was die Gespräche anbelangt, so startet die konzertierte Aktion gerade. Insofern wird es im Rahmen dieser Aktion auf den Weg gebracht.

FRAGE HELLER: Ich würde vom Wirtschaftsministerium gern erfahren, für wann Sie mit einer amerikanischen Entscheidung über die angedrohten Zölle für die Automobilindustrie bzw. ausländische Automobilimporte rechnen.

Eine zweite Frage: Ich meine, im Kopfe zu haben, dass es bei der Verkündung der europäischen Gegenmaßnahmen zu den Stahl- und Aluminiumzöllen hieß, man arbeite zudem an einem zweiten Zollreaktionspaket. Ist dieses zweite Reaktionspaket noch eine Reaktion auf die Stahl- und Aluminiumzölle, auf diese schon verhängten Maßnahmen, oder ist das etwas, was im Zusammenhang mit etwaigen Autoimportbeschränkungen der USA in Kraft gesetzt würde?

DR. BARON: Zu Ihrer ersten Frage: Sie wissen, dass das Verfahren in den USA läuft. Die US-Administration hat eine Prüfung eingeleitet und hat dafür grundsätzlich 270 Tage Zeit. Es steht ihr natürlich frei, diese Frist auszuschöpfen oder nicht. Wir haben derzeit keine Kenntnisse darüber, wann eine Entscheidung kommen wird und wollen sie an dieser Stelle auch nicht herbeireden. Die Prüfung läuft, und das müssen wir abwarten.

Zu Ihrer zweiten Frage, zum Thema der Gegenmaßnahmen der EU: Es ist richtig, sie sind das wissen Sie ja am 22. Juni in Kraft getreten. Die EU-Kommission hat in ihrer Pressemitteilung darauf Bezug genommen, dass es jetzt die erste Stufe gibt und eine zweite Stufe bei der WTO bereits mit dem ersten Paket notifiziert werde. Das bezieht sich auf die Stahl- und Aluminiumzölle. Nähere Fragen zum Verfahren müssten Sie an die EU-Kommission richten. Ich erinnere mich aber, dass dazu auch Ausführungen in der Pressemitteilung am 22. Juni gemacht wurden.

FRAGE WARWEG: Ich warte mittlerweile seit vier Wochen auf eine Nachreichung des AA zur Einschätzung der Rechtmäßigkeit der Förderung politischer Parteien im Ausland durch parteinahe deutsche Stiftungen. Deswegen will ich noch einmal nachfragen, ob das AA mittlerweile zu einer Einschätzung dazu gekommen ist.

ADEBAHR: Hatten Sie dazu eine schriftliche Anfrage gestellt? Dann fasse ich gern noch einmal nach.

ZUSATZ WARWEG: Ich kann sie Ihnen auch noch schriftlich geben. Ich hatte sie mündlich angefordert. Aber es wurde so kommuniziert, dass das nachgereicht werde. Falls Sie sich erinnern, es geht um zivilgesellschaftliche Akteure in Lateinamerika, die darauf hinweisen, dass die Förderung

VORS. SZENT-IVÁNYI: Dann könnten Sie das vielleicht bilateral klären.

FRAGE JUNG: Ich möchte zum Thema der Uploadfilter kommen und zur Abschlusserklärung vom Donnerstag. Herr Seibert in diesem Papier steht, dass die Kanzlerin die Absicht der Kommission begrüßt, einen Gesetzgebungsvorschlag zur Verbesserung der Erkennung und Entfernung von Inhalten zu unterbreiten, die zu Hass und zu terroristischen Handlungen anstiften. Eine Verständnisfrage: Ist damit die sogenannte Uploadfilterdiskussion gemeint, oder reden wir von zwei komplett anderen Themen?

STS SEIBERT: Sprechen Sie jetzt von den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates?

ZUSATZ JUNG: Ja.

STS SEIBERT: Okay, dann müsste ich erst einmal nachschauen, was zu dem Thema darin steht, oder mich informieren lassen. Bis dahin kann sicherlich das Justizministerium schon etwas tun.

DR. KRÜGER: Vielen Dank für diese Frage. Ich kann vielleicht schon einmal anfangen darzustellen, dass es um zwei getrennte Fragestellungen geht. Hierbei geht es nicht um eine urheberrechtliche Frage. Wir sprechen jetzt also nicht von den Uploadfiltern, die wir hier an dieser Stelle ja schon einmal besprochen haben, sondern es geht hierbei um Inhaltsfilter, wie Sie gerade selber vorgelesen haben, gegen Hassrede oder Werbung für Terrorismus. Insofern sind das einfach andere Fragestellungen. Hier geht es also um Fragen der Terrorismusabwehr, die zumindest nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz fallen, sondern in die Zuständigkeit des BMI. Vielleicht möchten Sie ergänzen?

KORFF: Am Wochenende hieß es immer, das sei genau diese Form von Uploadfilter, der im Urheberrecht in der Diskussion stand. Das ist es nicht, sondern es ging darum so unsere Lesart der Erklärung vom Europäischen Rat , das Ziel der Bekämpfung terroristischer Inhalte und von Aufrufen zu Hass im Internet einfach noch einmal zu bekräftigen. Es ist eine Absichtserklärung, in diesem Bereich einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der etwas anderes betrifft als die urheberrechtliche Fragestellung.

ZUSATZFRAGE JUNG: Dann habe ich eine Lernfrage. Was ist denn der Unterschied? Sie sprechen von Inhaltsfiltern, und beim anderen Thema geht es um Uploadfilter. Was ist denn da der Unterschied? Gefiltert wird ja so oder so.

KORFF: In der Erklärung steht, dass ein Gesetzentwurf vorgelegt werden soll. Wie er dann im Einzelnen aussieht und vor allem wie er technisch ausgestaltet werden soll, darüber haben wir noch keine Kenntnis. Es ging darum, das Ziel so unsere Kenntnis der Ergebnisse der Besprechung des Europäischen Rates der Bekämpfung der Anstiftung zu terroristischen Handlungen im Internet klarzustellen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie wollen gegen Hassinhalte und terroristische Inhalte vorgehen, aber nicht mit Uploadfiltern?

KORFF: Richtig.

ZUSATZ JUNG: Also nicht vorab?

KORFF: Wie gesagt

ZUSATZ JUNG: Frau Krüger schüttelt schon den Kopf.

DR. KRÜGER: Wir reden ja in beiden Fällen über in Anführungszeichen Inhaltsfilter. Nur geht es

ZUSATZ JUNG: Also ist es doch dasselbe!

DR. KRÜGER: bei dem, wovon ich sprach, um den Schutz von urheberrechtlichen Aspekten, während bei dem, was Sie jetzt gerade aufgerufen haben, nicht der Urheberrechtsschutz im Vordergrund steht, sondern

ZUSATZ JUNG: Aber das Werkzeug ist doch dasselbe, Frau Krüger!

DR. KRÜGER: Fragen der Terrorismusabwehr.

ZUSATZFRAGE JUNG: Verstehe ich das falsch? Das Werkzeug

DR. KRÜGER: Dann verstehe ich vielleicht Ihre Frage nicht recht. Können Sie sie wiederholen?

ZUSATZ JUNG: Mir geht es um das Werkzeug. Der Filter ist das Werkzeug. Wofür Sie es einsetzen, ist doch erst einmal nebensächlich.

DR. KRÜGER: Dann habe ich Ihre Frage vielleicht nicht richtig verstanden. Können Sie Ihre Ursprungsfrage wiederholen? Ich hatte verstanden, dass Sie nach dem Unterschied fragten.

ZUSATZ JUNG: Genau. Aber den können Sie doch gar nicht nennen. Ihnen geht es doch nur darum, was man damit am Ende herausfiltert. Aber der Filter an sich ist doch für beides dasselbe.

DR. KRÜGER: Gut. Wir haben jetzt hier über den Sinn der Maßnahme gesprochen. Haben Sie weitere Fragen dazu?

VORS. SZENT-IVÁNYI: Gibt es zu diesem Thema von anderen Kollegen noch eine Frage? Ansonsten könnten Sie das vielleicht bilateral klären.

FRAGE JESSEN: Um es zu verstehen: In der Tat ist es so: Filter ist Filter. Das ist ein Instrument wie, sagen wir, die Polizei ein Instrument der Verbrechensbekämpfung oder verhinderung ist. In einem Fall geht es um Kriminalpolizei, in einem anderen um Sittenpolizei. Ist das die Art von Unterschiedlichkeit, die wir haben? Sagen Sie: „Wir beschäftigen uns auf der einen Seite mit den Uploadfiltern, bei denen es um Urheberrechtsfragen geht, und dann gibt es eine andere Art von Filter, die sich mit der Verhinderung und Herausfilterung von ‚hate’ und Gewalt befasst“? Sind das die beiden? Handelt es sich also um ein technisch ähnliches Instrument, und Sie sagen: „Die Unterschiede liegen einfach darin, dass es andere Ziele verfolgt“?

KORFF: Zur konkreten Ausgestaltung kann ich Ihnen nichts sagen. Ich kann nur bestätigen, dass mehrere Mitgliedsstaaten im Ergebnis zu den Schlussfolgerungen oder der Erklärung des Rates gekommen sind. Das heißt, es besteht ein Konsens der Mitgliedsstaaten, dass dringender Handlungsbedarf bei der Bekämpfung von rechtswidrigen und terroristischen Internetinhalten gesehen wird. Das ist alles, was ich zum jetzigen Zeitpunkt dazu sagen kann. Es ist sozusagen eine gemeinsame Maßnahme mehrerer Mitgliedsstaaten mit dem Ziel der Bekämpfung von rechtswidrigen und terroristischen Inhalten im Internet.

FRAGE WARWEG: Können der Regierungssprecher und das BMVg Medienberichte unter anderem der „Stuttgarter Zeitung“ bestätigen, dass die US-Armee in Grafenwöhr über Jahre ukrainische Soldaten ausgebildet hat, ohne dass dies der Bundesregierung mitgeteilt wurde oder bekannt war?

NEUMANN: Wie Sie wissen, gab es vor einigen Wochen ich glaube, Sie hatten damals danach gefragt eine gemeinsame Übung unter der Ägide der U.S. Army Europe. Alle anderen Medienberichte dazu, die Sie gerade erwähnt haben, sind mir nicht bekannt.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Heißt das, Ihnen ist nicht bekannt, dass die US-Streitkräfte in Grafenwöhr über Jahre ich spreche nicht von den letzten Wochen , seit Beginn des Konflikts in der Ukraine, ukrainische Soldaten ausgebildet haben und dabei der Mitteilungspflicht gegenüber der Bundesregierung nicht nachgekommen sind?

NEUMANN: Diese Vorgänge sind mir nicht bekannt. Ich habe auf die gemeinsame Übung rekurriert, auf die Sie vor einigen Wochen schon abgestellt haben.

ZUSATZ WARWEG: Genau. Ich rede über

NEUMANN: Lassen Sie mich bitte kurz ausreden. Sie ist dieses Jahr nicht zum ersten Mal durchgeführt worden; insofern ist das eine über Jahre bekannte Übungsreihe.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Weitere Fragen hierzu?

ZURUF WARWEG: Ich habe die Frage auch an den Regierungssprecher gestellt. Es ist ja nun irgendwie Standard, dass man auch zwei Vertreter ansprechen kann

VORS. SZENT-IVÁNYI: Hier gibt es keinen Standard, sondern ich bin der Sitzungsleiter, und ich habe Ihnen signalisiert, dass ich das hier gerade beendet habe.

STS SEIBERT: Er kann mich natürlich ansprechen. Das hat er ja getan. Insofern reiche ich einfach nur nach, dass ich den Ausführungen des Kollegen aus dem Verteidigungsministerium nichts hinzuzufügen habe.

ZURUF WARWEG: Könnten Sie dazu noch etwas nachtragen?

VORS. SZENT-IVÁNY: Ich beende damit die Bundespressekonferenz für heute. Danke schön.

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