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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 19. November 2018

Notenvergabe ► RegPK vom 19. November 2018

Themen: Empfehlungen für eine Neubewertung eines „Pflege-TÜV“, Fall Khashoggi/Einreisesperre gegen saudi-arabische Staatsangehörige, europäische Digitalsteuer, Eurozonen-Budget, Zwischenbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, Rentenreform in Griechenland, Abschlussbericht der Diesel-Expertenkommission, Listung von Gerhard Schröder als „Staatsfeind der Ukraine“ auf einer ukrainischen Internetseite, UN-Migrationspakt, geplante Maßnahmen des Bundesinnenministeriums zur Erleichterung von Überstellungen nach der Dublin-III-Verordnung, Marktöffnung für Fahrdienste, Fahrverbot für Tankwagen an Sonn- und Feiertagen, völkerrechtlicher Status der Golanhöhen, Definition des Veteranenbegriffs, Luftangriffe der Anti-IS-Koalition bei Hadschin in Syrien

Naive Fragen zu:
Fall Khashoggi (ab 4:42 min)
– Gilt diese Einreisesperre jetzt für die EU oder für Deutschland? Ist der Kronprinz unter den 18? (ab 11:44 min)
– Ist unter den dreien der Kronprinz Mohammed bin Salman?
– Warum gibt es erst jetzt die Einreisesperren? Die USA haben diese Maßnahme schon vor vier Wochen gemacht. Warum jetzt so spät?
– Die meisten in der Königsfamilie werden wahrscheinlich diplomatischen Schutz genießen. Gilt so eine Einreisesperre dann auch für Diplomaten oder für Inhaber eines Diplomatenpasses?
– Nachreichung
– Ich verstehe es nicht ganz. Wenn er in Amsterdam, also in Holland, landet, dann kann Deutschland sagen: Er darf nicht einreisen.
– Was geschieht, wenn die Einreisesperre besteht?

UN-Migrationspakt (ab 35:17 min)
– war der Bundesgesundheitsminister bei der Kabinettsaussprache zum Thema Migrationspakt anwesend? (48:20 min)

Luftangriff in Syrien tötet Zivilisten (ab 59:30 min)
– Es gibt mehrere Berichte aus Syrien, dass Ende vergangener Woche im Osten Syriens Luftangriffe der Anti-IS-Koalition geflogen worden seien, bei denen unter anderem 17 Kinder und 12 Frauen getötet worden sein sollen. Können Sie bestätigen, dass das Ihre Koalition war? Führt die Bundeswehr auch im Osten Syriens immer noch Aufklärungsflüge durch?
– Was können Sie zu dem Angriff sagen?
– Weil Sie nichts wissen?

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 19. November 2018:

VORS. WELTY eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS SEIBERT sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

FRAGE HAMBERGER: Ich hätte Fragen an das Bundesgesundheitsministerium zum „Pflege-TÜV“. Es gibt ja jetzt Empfehlungen für eine Neubewertung eines „Pflege-TÜV“. Können Sie einmal darstellen, wie Sie diese Empfehlungen bewerten und weshalb das alte System überarbeitungsnotwendig ist?

BERVE-SCHUCHT: Vielleicht zunächst zum Hintergrund; das hat ja schon eine längere Vorgeschichte.

Im Jahr 2016 wurden die Entscheidungsstrukturen für den „Pflege-TÜV“ verändert und gestrafft. Es wurde ein Qualitätsausschuss eingeführt, der ein entscheidungsfähiges Gremium darstellt und der damals den Auftrag bekam, diesen neuen „Pflege-TÜV“, die neuen Qualitätskriterien, auszuarbeiten.

Es ging also um ein neues System zur Qualitätsmessung in den Einrichtungen und vor allem auch zur Qualitätsdarstellung. Das Ganze war mit Fristen verbunden. Es wurden gesetzlich Fristen gesetzt. Seitdem ist dieses neue System erarbeitet worden.

Im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, das zum 1. Januar in Kraft tritt, das ja schon vom Bundestag verabschiedet worden ist und demnächst noch in den Bundesrat geht, ist die gesetzliche Frist enthalten, dass im Oktober 2019 die stationären Pflegeeinrichtungen beginnen, mit dem neuen „Pflege-TÜV“ zu arbeiten. Es fehlen jetzt noch ein paar Ausarbeitungen, die aber nicht vom BMG gemacht werden, sondern von der Selbstverwaltung, sozusagen die Arbeitsanweisungen für die Pflegeeinrichtungen. Sie beginnen im Herbst nächsten Jahres mit der neuen Qualitätsmessung, und diese fließt dann in die Qualitätsdarstellung ein.

Aber wie sich das dann inhaltlich darstellt, dazu kann ich Ihnen im Moment nichts sagen. Da müssten Sie sich wohl an die Selbstverwaltung, sprich an den Spitzenverband der Krankenkassen, wenden.

ZUSATZFRAGE HAMBERGER: Das heißt, Sie können auch noch keine Bewertung zu den aktuellen Empfehlungen abgeben?

BERVE-SCHUCHT: Nein. Ich kann Ihnen im Moment nur den Verlauf oder die Geschichte dazu darstellen.

FRAGE HELLER: Herr Seibert beziehungsweise der Sprecher des Auswärtigen Amtes, ich würde gern zum Thema Saudi-Arabien fragen. Gibt es nach der Vorlage des jüngsten CIA-Berichtes zu Saudi-Arabien schon irgendwelche Entscheidungen der Bundesregierung, wie man auf den Fall Khashoggi und die jüngsten Entwicklungen reagiert?

Mich würde zum Zweiten interessieren, ob die Äußerung der Kanzlerin nach wie vor gilt, dass die gegenwärtige Lage, so wie sich die Verhältnisse mit Saudi-Arabien darstellen, es unmöglich mache, über irgendwelche Rüstungsgeschäfte nach Saudi-Arabien zu entscheiden.

STS SEIBERT: Ich mache es kurz, weil ich denke, dass der Kollege vom Auswärtigen Amt aktuell etwas dazu zu sagen hat. Der Minister hat sich ja vor kurzem dazu geäußert.

Ich will nur Folgendes sagen: Es ist aus unserer Sicht ganz klar, dass die Umstände dieses schrecklichen Verbrechens noch nicht befriedigend aufgeklärt sind und es da weiterer Klärung bedarf. Das war ja auch der Inhalt der Erklärung, die der Außenminister, Frau Mogherini und die anderen europäischen Außenminister am Wochenende veröffentlicht haben. Das ist die Haltung der gesamten Bundesregierung. Die Aussage der Bundeskanzlerin steht aus genau diesem Grund weiterhin.

BURGER: Bevor ich jetzt weiter in der Sache ergänze, vielleicht nur kurz zu der Art und Weise, wie Sie Ihre Frage gestellt haben. Sie haben sich jetzt auf einen CIA-Bericht bezogen. Mir liegt ein solcher Bericht im Moment nicht vor. Das, was ich sage, bezieht sich nicht auf irgendeine CIA-Berichterstattung.

Der Außenminister hat gerade zu Beginn bei seiner Ankunft beim Außenministerrat in Brüssel Folgendes gesagt:

„Nach wie vor gibt es für uns mehr Fragen als Antworten bei der Aufklärung dieses Falles, sowohl bei der Tat als auch bei der Frage: Wer sind die Hintermänner einer solchen Tat? Deshalb haben wir uns in den letzten Tagen sehr eng abgestimmt mit unseren französischen und britischen Freunden und uns entschieden, als Deutschland 18 saudische Staatsangehörige, die mutmaßlich in Verbindung zu dieser Tat stehen, im Schengen-Informationssystem mit einer Einreisesperre zu belegen. Wir sind innerhalb der Europäischen Union in dieser Frage insgesamt in einer engen Abstimmung. Am Wochenende haben wir erklärt, dass wir weitere Aufklärungsschritte erwarten. Das werden wir aufmerksam verfolgen und uns weitere Schritte vorbehalten.“

Soweit die Erklärung des Außenministers heute bei der Ankunft in Brüssel.

FRAGE KÜFNER: Eine Nachfrage, eigentlich direkt dazu: Können Sie benennen, wer diese 18 Personen sind? Können Sie sagen, welche Schritte Saudi-Arabien tun müsste, um diese Einreisesperren eventuell aufzuheben?

Sie haben erwähnt, dass es nach enger Abstimmung mit Großbritannien und Frankreich erfolgt ist. Ist das jetzt statt einer gemeinsamen Stellungnahme zu Saudi-Arabien zu diesem Fall? Also wird sich jedes Land einzeln dazu verhalten oder gibt es eine Art abgestimmtes Verhalten dazu?

BURGER: Ich kann Ihnen im Moment aus Datenschutzgründen keine Namen der 18 Personen nennen. Aber es handelt sich um Personen, denen die vorsätzliche Tötung von Herrn Khashoggi beziehungsweise eine Beteiligung an dieser vorsätzlichen Tötung vorgeworfen wird.

Zu einer gemeinsamen Stellungnahme Herr Seibert hat es gerade erwähnt : Die EU-Außenminister, vertreten durch Frau Mogherini, haben sich am Wochenende, in der Nacht von Samstag auf Sonntag, gemeinsam dazu geäußert. Im Kreis der E3 ist man darüber hinaus übereingekommen, jetzt als erste weitere Schlussfolgerung die Einreisesperren gegen diese 18 Personen einzuleiten.

FRAGE HELLER: Ich möchte noch einmal auf die Frage Rüstungsexporte zurückkommen vielleicht auch das Wirtschaftsministerium gefragt und mir die gegenwärtige Situation erläutern lassen. Heißt das, was die Kanzlerin seinerzeit gesagt hat, dass jetzt keine Exportentscheidungen getroffen werden? Heißt das, dass auch Entscheidungen aus der Vergangenheit, die noch nicht abgewickelt wurden, gestoppt werden? Bezieht sich dieses Nein zu Rüstungsexporten auch auf Gemeinschaftsprojekte mit anderen Ländern, mit anderen EU-Ländern, zum Beispiel den Eurofighter?

JORNITZ: Wie gesagt: Der Regierungssprecher hat ja schon ausgeführt, dass die Haltung der Bundesregierung hierzu klar ist. Es ist so, dass derzeit keine Genehmigungen erteilt werden und die Bundesregierung auch auf die Inhaber von gültigen Einzelgenehmigungen hinwirkt mit dem Ergebnis, dass es derzeit keine Ausfuhren von Deutschland nach Saudi-Arabien gibt.

ZUSATZFRAGE HELLER: Und was ist mit Gemeinschaftsprojekten?

JORNITZ: Da kann vielleicht der Kollege vom BMVg helfen, der dafür zuständig ist.

ZUSATZFRAGE HELLER: Gilt dieses „Nein“ auch für Gemeinschaftsprojekte, in denen man mit anderen Ländern zusammen Rüstungsprodukte herstellt und exportieren will?

FLOSDORFF: Ehrlich gesagt, ist das keine Frage für das BMVg, was Rüstungsexporte angeht. Das BMVg ist immer dann zuständig, wenn es sich um sogenannte Länderabgaben handelt, das heißt wenn es sich um Rüstungsgüter handelt, die vorher im Besitz des BMVg beziehungsweise der Bundeswehr waren und die dann an Länder abgegeben werden.

FRAGE JENNEN: Ich habe auch noch eine Nachfrage zu der Abstimmung, auch mit Großbritannien, insbesondere zum Eurofighter. Darauf zielte wahrscheinlich auch die Frage von Herrn Heller ab.

Ist das jetzt schon einmal Thema gewesen, inwiefern z. B. Deutschland weiterhin für den Eurofighter zuliefert, der ja dann von Großbritannien nach Saudi-Arabien geliefert wird? Ist das auch Teil der Abstimmung zwischen Großbritannien und Deutschland?

FLOSDORFF: Wir haben eine generelle Militärzusammenarbeit mit Großbritannien. Sie bezieht sich insbesondere auf Operationen, auf gemeinsame Ausbildungen, möglicherweise auch nach einem Brexit. Da gibt es keine Vereinbarungen zu Rüstungskooperationen, die jetzt die Zuständigkeiten anderer Teile der Bundesregierung berühren würden.

FRAGE JUNG: Herr Burger, noch einmal zu den Einreisesperren eine Verständnisfrage. Gilt diese Einreisesperre jetzt für die EU oder für Deutschland? Ist der Kronprinz unter den 18?

BURGER: Diese Einreisesperre gilt für den Schengen-Raum. Bei den Personen handelt es sich um das identifizierte 15-köpfige Kommando und um drei weitere Personen, die in Verdacht stehen, an der Organisation mit beteiligt gewesen zu sein.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ist unter den dreien der Kronprinz Mohammed bin Salman?

BURGER: Weitere Angaben zu den Personen kann ich nicht machen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Warum gibt es erst jetzt die Einreisesperren? Die USA haben diese Maßnahme schon vor vier Wochen gemacht. Warum jetzt so spät?

BURGER: Ich glaube, mit den vier Wochen liegen Sie nicht ganz richtig.

STS SEIBERT: Am 15. November haben die USA 17 Tatverdächtige oder Tatbeteiligte gelistet.

ZURUF (akustisch unverständlich)

STS SEIBERT: Nach meinen Informationen ist es jedenfalls noch nicht vier Wochen her. Gut, dann haben Sie vielleicht Recht. Mir wurde gesagt, am 15. November.

BURGER: Ich oder meine Kollegen haben hier in den letzten Wochen ganz häufig zu diesem Thema gesagt, dass wir uns in einem engen Abstimmungsprozess mit unseren europäischen Partnern befinden, wo wir gemeinsam die Erkenntnisse, die uns vorliegen, bewerten und dann gemeinsam diskutieren, welche Schlussfolgerungen daraus zu ziehen sind. Das ist nun ein Ergebnis dieser Gespräche.

FRAGE WARWEG: Ich hätte noch eine Frage an das Bundesinnenministerium. Es gibt widersprüchliche Informationen, inwieweit jetzt im Zuge der Khashoggi-Ermordung die Zusammenarbeit von deutscher Bundespolizei mit saudischen Grenzpolizisten erst einmal eingefroren ist oder doch weiter geführt wird.

PETERMANN: Wir haben schon mehrfach hier an diesem Ort Stellung zu dieser Frage genommen. Ich kann es aber gern wiederholen.

Solange keine Entscheidungen anstehen das ist der aktuelle Stand , wird es keine Veränderung der Sachlage geben.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Können Sie es noch einmal präzisieren, was das impliziert?

PETERMANN: Ich müsste dann noch einmal ganz von vorn beginnen. Das möchte ich an dieser Stelle nicht tun, weil das hinreichend in den Protokollen nachzulesen ist.

Im Augenblick stehen keine Entscheidungen über die Weiterführung der Maßnahmen der Bundespolizei dort vor Ort an, sodass keine Entscheidung erforderlich ist.

FRAGE REIBLE: Herr Burger, sind denn unter den Menschen, die mit einer Einreisesperre belegt wurden, Mitglieder des saudischen Königshauses?

BURGER: Ich habe Ihnen jetzt alles, was ich zu diesen Personen sagen kann, gesagt.

FRAGE BUSCHOW: Noch einmal eine Nachfrage zum Thema Rüstungsexporte. Herr Jornitz, Sie haben gesagt, dass man auf Inhaber gültiger Genehmigungen einwirkt, dass keine Ausfuhren stattfinden. Was heißt das denn konkret? Bitten Sie freiwillig darum, auf die Genehmigung zu verzichten? Ist das das Ergebnis der Prüfung, die damals angekündigt wurde, wo Sie ja dem nachgehen wollten, inwieweit man bereits genehmigte Rüstungsexporte dann doch nicht zur Ausfuhr freigeben kann? Oder läuft diese Prüfung noch?

JORNITZ: Das ist logischerweise eine Teilantwort auf diese Prüfung. Das sind unterschiedliche Instrumente. Da bitte ich allerdings um Verständnis, dass wir aus verfassungsrechtlichen Gründen leider nicht auf die näheren Einzelheiten eingehen können, wie wir das gestalten.

FRAGE: Herr Burger, nur noch einmal zu den drei zusätzlichen Personen, die mit Einreisesperren belegt sind. Können Sie zum jetzigen Zeitpunkt nichts über diese Personen sagen oder können Sie zu einem späteren Zeitpunkt nähere Einzelheiten dazu geben?

BURGER: Ich kann einer späteren Möglichkeit nicht vorgreifen. Ich kann nur für den Moment sagen: Es handelt sich um drei weitere Personen, die im Verdacht stehen, an der Organisation mit beteiligt gewesen zu sein.

FRAGE KÜFNER: Herr Burger, ich will noch einmal kurz nachfragen. Sie sagten ja, das gelte für den gesamten Schengen-Raum. Also de facto ist das eine Einreisesperre über jegliche Schengen-Grenze. Wird das jetzt noch einmal diplomatisch die Nachfrage von Frankreich und Großbritannien so mitgetragen? Ist das richtig? Bedeutet das, Großbritannien wird nicht separat es ist ja nicht im Schengen-Raum eine ähnliche Einreisesperre aussprechen? Wie haben Sie sich da abgestimmt?

Und dann noch kurz zu der Frage von vorhin: Welchen konkreten Schritt müsste Saudi-Arabien jetzt gehen, um diese Einreisesperren aufgehoben zu bekommen?

BURGER: Es ist genauso, wie Sie sagen. Diese Maßnahme ist mit Großbritannien und Frankreich abgestimmt. Diese Maßnahme gilt als Einreisesperre für den gesamten Schengen-Raum. Nach meiner Kenntnis hat Großbritannien es entweder bereits getan oder wird eine vergleichbare Maßnahme vornehmen.

Was wir von der saudischen Seite erwarten, dazu habe ich hier am Freitag sehr ausführlich vorgetragen. Wir erwarten eine transparente Aufklärung nach rechtsstaatlichen Standards.

FRAGE JESSEN: Zwei Punkte zum einen an Herrn Burger und vielleicht auch Herrn Seibert.

Es gab am 23. Oktober Presseberichte, denen zufolge Mike Pompeo erklärt habe, dass gegen 21 des Mordes Verdächtige Einreisesperren verhängt und bestehende Visa ungültig gemacht würden. Vielleicht können Sie feststellen, ob es sich da teilweise um eine teilweise Überschneidung mit den 18 Personen handelt, wo Sie sagen „Das machen wir erst nachträglich“? Falls die Personen tatsächlich identisch sind, bleibt die Frage: Warum reagiert Deutschland erst jetzt? Vielleicht könnten Sie das nachliefern.

Das Zweite ist: Die CIA hat ja einen Bericht angekündigt. Da offenbar der BND über eine zumindest ähnliche Quellenlage verfügt, also über türkische Tondokumente und anderes, wird auch der BND einen eigenen Bericht in der Angelegenheit zwecks Transparenz veröffentlichen?

STS SEIBERT: Gut. Das bringt uns zu dem zurück, was wir zu diesem Thema schon mehrfach gesagt haben. Wir haben gesagt: Ja, es gab einen nachrichtendienstlichen Austausch zwischen deutschen Stellen und den entsprechenden in der Türkei. Wie immer bei Aktivitäten unserer Dienste berichten wir darüber nicht öffentlich, sondern den zuständigen und geheim tagenden Gremien des Deutschen Bundestages. Das wird auch in diesem Falle so sein.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Die andere Frage?

BURGER: Ich kann Ihnen zu dem Personenkreis nichts weiter sagen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Aber können Sie bitte klären, ob es sich um eine teilweise Überschneidung handelt? Denn da war ja eine Unklarheit. Was wurde von wem zu welchem Zeitpunkt an Einreisesperre verhängt?

BURGER: Ich sage noch einmal: Bei dem Personenkreis, für den wir nun eine Einreisesperre einleiten, handelt es sich um das identifizierte 15-köpfige Kommando und um drei weitere Personen.

Welchen Personenkreis nun die USA ihrerseits gelistet haben, können Sie vielleicht an anderer Stelle erfragen.

FRAGE JUNG: Eine kurze Lernfrage, Herr Burger: Die meisten in der Königsfamilie werden wahrscheinlich diplomatischen Schutz genießen. Gilt so eine Einreisesperre dann auch für Diplomaten oder für Inhaber eines Diplomatenpasses?

BURGER: Diese Einreisesperre ist nach meinem Verständnis aber da wäre das BMI wahrscheinlich auskunftsfähiger eigentlich davon unabhängig, mit welcher Art von Einreisedokument man reist, sondern sie bezieht sich auf die Person.

PETERMANN: Ich kann dazu nichts weiter ausführen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie das vielleicht nachreichen?

PETERMANN: Sie meinen die Frage, ob Diplomaten von einer Einreisesperre nicht betroffen wären? Das kann ich gern nachreichen.

FRAGE: Nur noch eine Nachfrage. Es gab ja vergleichbare Fälle, zum Beispiel mit Russland. Da gab es gemeinsame Sanktionen der EU, Einreisesperren von Seiten der EU. Hat es seitens der Bundesregierung Bemühungen gegeben, sich hier auf EU-Ebene zu einigen? Oder gibt es irgendwelche anderen Gründe dafür, dass das nationale Entscheidungen und keine EU-Entscheidungen sind?

BURGER: Wenn Sie sich anschauen, welche Instrumente die EU in den letzten Jahren eingeführt hat, um auf Menschenrechtsverstöße oder andere Brüche des Rechts zu reagieren, werden Sie feststellen: Es gibt beispielsweise ein Sanktionsregime der EU, das sich auf die russische völkerrechtswidrige Annexion der Krim bezieht. Unter diesem Sanktionsregime sind bestimmte Personen gelistet. Es gibt ein Terrorismus-Sanktionsregime der EU. Es gibt aber derzeit kein Sanktionsregime, das es länderübergreifend, also horizontal wie wir in der Diplomatensprache sagen , ermöglichen würde, Menschenrechtsverletzer mit Sanktionen zu belegen. Das ist derzeit eine Diskussion, die wieder sehr aktiv über die Frage geführt wird: Wollen wir als EU die Möglichkeit schaffen, länderübergreifend Sanktionen gegen Einzelpersonen zu verhängen, denen schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden?

Solche Sanktionsregime gibt es bisher bezogen auf bestimmte Länder. Beispielsweise bezogen auf Iran gibt es das schon, aber eben bisher nicht länderunabhängig.

FRAGE DR. KELLER: Ich habe Fragen zur Digitalsteuer und zum Eurozonen-Budget. Haben sich die Kanzlerin und der französische Präsident gestern über diese Themen unterhalten, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Zum Zweiten zum Eurozonen-Budget die Frage an das Finanzministerium: Gibt es Vorstellungen, wie groß das sein könnte?

STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin und der französische Präsident hatten gestern einen sehr umfassenden Austausch über eine ganze Reihe von Themen. Es ging sowohl um internationale Herausforderungen als auch um die Frage: Wie können wir beide, Deutschland und Frankreich, dazu beitragen, dass sich die Wirtschafts- und Währungsunion stark und stabil weiterentwickelt? Das ist ja ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Deswegen war das auch Teil.

Zum Eurozonen-Haushalt ist zu sagen, dass es bereits in Meseberg eine Einigung zwischen der Bundeskanzlerin und dem französischen Präsidenten gab, dass wir für mehr Wettbewerbsfähigkeit, Konvergenz und Stabilität im EU-Rahmen einen solchen Eurozonen-Haushalt vorschlagen, also als Teil der Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion. Damals wurde besprochen, dass man gemeinsam konkretisierende Vorschläge mit Blick auf den Dezember-Gipfel hin ankündigt. Sie sind zwischen dem deutschen und dem französischen Finanzminister erarbeitet worden und werden heute von diesen beiden den europäischen Kollegen vorgestellt. Das heißt, das findet alles gerade in Brüssel statt. Darüber wird debattiert.

Klar ist: Aus unserer Sicht aus deutsch-französischer Sicht kann man jetzt erfreulicherweise sagen soll ein Eurozonen-Budget verabredet werden, das seine Grundlage in dem Investivhaushalt hat, der bereits im Koalitionsvertrag aufgeschrieben ist. Das soll ein Teil des EU-Haushaltes sein. Er soll Konvergenz also ein stärkeres wirtschaftliches Zusammenwachsen der europäischen Mitgliedstaaten, und zwar nach oben hin und nicht zur Mitte hin und Reformumsetzung stärken sowie wachstumsfördernde Investitionen ermöglichen. Auf genau diese Einigung haben sich Deutschland und Frankreich verständigt und tragen sie jetzt gemeinsam in die europäische Debatte hinein.

ZUSATZFRAGE DR. KELLER: Welche Dimension könnte das haben?

STS SEIBERT: Vielleicht kann auch das Finanzministerium dazu noch einiges sagen. Natürlich sind Einzelheiten eine ganze Reihe von Einzelheiten dabei noch auszubuchstabieren. Aber das ist natürlich erstens auch etwas, das zusammen mit den europäischen Partnern diskutiert werden muss, und zweitens ist die Höhe dieses künftigen Eurozonenbudgets natürlich auch von der Entscheidung über den mehrjährigen Finanzrahmen der EU abhängig, die ja für die Europäische Union ansteht. In diesem Zusammenhang wird man dann auch die Höhe des Eurozonenbudgets beschließen können. Deswegen ist eine Festlegung auf eine Zahl jetzt weder machbar noch sinnvoll.

VORS. WELTY: Ich glaube, wir hatten zwischenzeitlich einen Tonausfall. Kann ich davon ausgehen, dass der schon wieder behoben ist? – Ja. Vielen Dank.

DR. KALWEY: Ich kann mich dem, was Herr Seibert gesagt hat, eigentlich nur anschließen. Der Minister hat sich ja auch umfassend dazu geäußert. Er hat sich am Wochenende dazu geäußert. Er hat sich vorhin in Brüssel noch einmal dazu geäußert und gesagt, dass es das Ziel ist, mit diesem Eurozonenbudget im Rahmen des EU-Haushalts etwas möglich zu machen, das den Euro und unseren Wirtschaftsraum stärker macht. Wie Herr Seibert schon gesagt hat, geht es jetzt darum, diesen Vorschlag erst einmal mit den Finanzministern zu diskutieren, und die Details werden dann im Laufe der Diskussionen erarbeitet werden.

FRAGE HELLER: Herr Seibert, nur zur Sicherheit nachgefragt: Steht die Kanzlerin voll hinter den Vorschlägen, die die beiden Finanzminister erarbeitet haben, oder gibt es da noch irgendwelche Fragen, die sie denen gegenüber hat?

STS SEIBERT: Nein, diese Vorschläge wurden ja innerhalb der Bundesregierung eng abgestimmt und besprochen, insbesondere auch zwischen der Bundeskanzlerin und dem Finanzminister.

ZURUF: Das Mikrofon scheint defekt zu sein.

STS SEIBERT: Solange ich nicht alles noch einmal sagen muss, was wir so in den letzten 25 Minuten gesagt haben! Ich werde mich bemühen, es nicht mehr zu berühren.

FRAGE GRIMM: Herr Jornitz, in der vergangenen Woche gab es einen ersten Zwischenstand vonseiten der Kohlekommission. Die Mitglieder der Kommission haben sich darauf verständigt, dass für einen schnellen Ausstieg aus einem Teil der Kohleverstromung bis 2022 Entschädigungen an die Eigner der Anlagen gezahlt werden sollen. Meine Frage ist, ob das ein Vorgehen ist, das das Bundeswirtschaftsministerium und der zuständige Minister mittragen könnten.

JORNITZ: Wie Sie selbst gerade erwähnt haben, ist das ja ein Zwischenbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“. Die Kommission wird ja bis Ende des Jahres ihren Endbericht vorlegen, und den werden wir uns dann anschauen, ihn prüfen und bewerten und uns dann auch dazu einlassen.

VORS. WELTY: Ich glaube, das Rauschen ist jetzt wieder da.

STS SEIBERT: Vielleicht ist das eine Methode, um Sie alle zu einer physischen Präsenz hierherzulocken!

VORS. WELTY: Ich kann es im Moment nicht ändern. – Herr Grimm, Sie hatten noch eine Nachfrage!

ZUSATZFRAGE GRIMM: Wäre der Minister denn ganz grundsätzlich bereit, Kapazitäten aus der Kohleverstromung ohne Entschädigung aus dem Markt zu nehmen, weil es dem Klima nützen würde?

JORNITZ: Wie gesagt: Zu all diesen Fragen werden wir uns dann äußern, wenn der Bericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ dann vorliegen wird.

FRAGE PAPPAS: Frau Kalwey, laut einem Bericht der „BILD“-Zeitung von heute will der Bundesfinanzminister einen Rabatt, was die Rentenreform für die Griechen angeht. Gemeint ist die schon beschlossene Rentenreform ab Januar, die die griechische Regierung aber nicht umsetzen will, und zwar mit dem Argument, dass sie auch ohne die Einsparungen in Bezug auf die Rentenreform ihre Haushaltsziele erreichen könne. Wie ist die Position des Bundesfinanzministeriums?

DR. KALWEY: Ich kann diesen Bericht hier jetzt nicht kommentieren. Sie wissen ja, dass sich Griechenland zurzeit in einer intensivierten Nachprogrammüberprüfung befindet. Dadurch wird die wirtschaftliche und finanzielle Situation Griechenlands engmaschig begleitet.

Es gibt noch keinen Bericht. Es wird jetzt einen ersten Nachbericht geben. Darin werden die Institutionen eine Stellungnahme abgeben, und im Rahmen dieser Stellungnahme werden dann sicherlich auch solche Fragen diskutiert werden. Der Bericht steht aber, wie gesagt, noch aus. Dann wird man sich mit diesen Fragen beschäftigen.

ZUSATZFRAGE PAPPAS: Sie sagen, der Bericht sei noch nicht da. Aber bei der Sitzung der Eurogruppe am letzten Donnerstag ist der Haushaltsentwurf 2019 der griechischen Regierung schon aufgenommen worden, und darin stehen diese Rentenkürzungen nicht. Heißt das nicht, dass das Bundesfinanzministerium das auch hingenommen hat?

DR. KALWEY: In der Sitzung am Freitag ging es, soweit ich informiert bin und wie Sie schon sagten, um die Haushaltsüberwachung durch die Kommission. Das sind natürlich Dinge, die jetzt darin stehen und mit denen man sich natürlich auch im Rahmen des Nachberichts beschäftigen wird. Dann wird man natürlich auch zu einer Position innerhalb der Eurogruppe kommen. Diesem Bericht oder der Einschätzung der Institutionen, wie man dazu steht, möchte ich jetzt hier nicht vorgreifen.

FRAGE MEYER-FÜNFFINGER: Ich habe eine Frage an das BMU und das BMVI. Morgen wird ja die von der Bundesregierung nach dem Diesel-Gipfel eingesetzte Expertenkommission ihren Abschlussbericht vorlegen. Mich würde zum einen interessieren, was beide Ministerien damit anstellen werden. Herr Strater, ich glaube, das ist ja federführend von Ihrem Ministerium betreut worden. Das wäre die erste Frage.

Die zweite Frage: Es gibt, soweit ich weiß, im Kreis der Kommissionsmitglieder einen gewissen Unmut, weil viele Sitzungstermine verschoben wurden, ausgefallen sind oder nach hinten geschoben worden sind, wodurch die Arbeit der Kommission im Prinzip von der Realität überholt worden ist. Wie bewerten Sie das?

STRATER: Ich hatte mich ich glaube, es war am Freitag oder wann auch immer in der letzten Woche schon dazu geäußert. Morgen soll ja eine weitere Sitzung stattfinden, weil wir das ganze Verfahren formalisiert zu Ende bringen müssen. Sie haben insofern recht, als wir politische Verabredungen zum Thema der Hardwarenachrüstungen getroffen haben. Sie sind im Konzept für saubere Luft in den Städten enthalten. Wir haben auch schon die entsprechenden Gespräche mit den Herstellern geführt. Das Ergebnis ist Ihnen ja bekannt. Insofern geht es jetzt darum, diese Expertengruppe formalisiert zu Ende zu führen.

Der ganze Prozess hat ja insofern auch zur Debatte beigetragen, als ich erinnere mich daran wir zum Beispiel im März die Gutachten, die im Rahmen diese Expertengruppe erstellt wurden, auch im Internet veröffentlicht haben, die sich wissenschaftlich mit dem Thema der Nachrüstungen befasst haben. Insofern hat diese Arbeit ja auch die ganze Diskussion befruchtet. Jetzt haben wir die politischen Entscheidungen dazu getroffen und gehen jetzt daran, das weiter abzuarbeiten.

DR. KLEIN: Ich habe dem aus Sicht des Umweltministeriums nichts hinzuzufügen. Wichtig ist, dass wir jetzt die Eckpunkte, die die Bundesregierung beschlossen hat, zügig umsetzen. Dazu gehören aus unserer Sicht insbesondere die Hardwarenachrüstungen. Da ist in den letzten Tagen erfreulicherweise auch seitens der Automobilindustrie, wie Sie alle haben lesen können, Bewegung hineingekommen.

FRAGE WARWEG: Altkanzler Schröder ist ja jetzt neben weiteren deutschen Journalisten und Bundestagsabgeordneten auch auf der „Staatsfeindesliste“ der Ukraine gelandet. Mich würde interessieren: Was unternimmt die Bundesregierung, was unternimmt das Auswärtige Amt, um Altkanzler Schröder, aber auch die anderen Betroffenen entsprechend zu schützen? Teilweise werden die Leute ja mit vollständiger Adresse aufgelistet, und zumindest auf ukrainischer Seite gab es ja auch schon mehrere Ermordungen nach dem Erscheinen auf der Liste.

BURGER: Dazu haben wir uns in der vergangenen Woche schon geäußert. Ich kann Ihnen das gerne noch einmal vorlesen. Frau Adebahr hat am 14. November Folgendes gesagt:

„Wir verurteilen diese Liste in aller Deutlichkeit. Wir haben der ukrainischen Seite unsere Position schon in der Vergangenheit deutlich gemacht, und wir haben darauf gedrungen, dass die ukrainische Regierung auf die Löschung dieser Webseite hinwirkt. Das werden wir auch jetzt tun.“

ZUSATZFRAGE WARWEG: Das ist ja sehr löblich, aber bisher hat die ukrainische Regierung in keiner Weise reagiert. Verfügt die Bundesregierung nicht über entsprechende Druckmittel, um die eigenen Politiker und Journalisten zu beschützen, die auf diese Liste gesetzt wurden?

BURGER: Ich habe jetzt das dazu gesagt, was ich heute zu sagen habe.

FRAGE JESSEN: Zum Migrationspakt: Herr Seibert, hat die Bundesregierung eine gemeinsame, einheitliche Auffassung vom Migrationspakt, also davon, ob er gut, unterstützenswert und genügend ausdiskutiert ist, um ihn zu unterstützen?

Herr Burger, welchen Status hat dieser Pakt? Ich bin etwas irritiert, weil Herr Breul hier vor einiger Zeit gesagt hatte, der Pakt werde nicht unterschrieben. Jetzt hören und lesen wir in Äußerungen auch von Regierungsmitgliedern immer wieder, eine Unterschreibung solle gegebenenfalls verschoben werden. Wird er also unterschrieben oder nicht? Wer hat sich in dem Falle geirrt?

STS SEIBERT: Ich fange kurz an, weil das einfach zu beantworten ist: Die Bundesregierung steht hinter diesem Pakt. Sie steht zu ihm. Sie unterstützt ihn. Er ist ein Pakt, der wichtige Ziele, die wir in der internationalen Migrationspolitik verfolgen, umzusetzen oder zu erreichen hilft. Wir sind überzeugt, dass eine globale Herausforderung wie die Migration, und nur um die geht es ja bei diesem Pakt nicht um Flucht, sondern um Migration , nur global und multilateral angegangen und gelöst werden kann und dass nationale Alleingänge dabei in Sackgassen führen. Deswegen unterstützt die Bundesregierung die Annahme dieses Paktes.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Wenn einzelne Mitglieder der Bundesregierung in anderer Funktion daran Zweifel äußern oder andere Positionen vertreten, schmälert das nicht die Position der Bundesregierung insgesamt?

STS SEIBERT: Ich habe Ihnen die Position der Bundesregierung insgesamt dargestellt. Ich kommentiere jetzt keine parteiinternen Diskussionen. Jeder, der sich davon überzeugen will, was in diesem Pakt für Migration steckt, findet Informationen beim Auswärtigen Amt und auf den Seiten der Bundesregierung und kann sich ein eigenes Bild davon machen. Hier haben wir versucht, die Vorteile und die Argumente für diesen Pakt schlüssig darzulegen. Deswegen ist dies die Haltung der Bundesregierung.

BURGER: Ich würde ganz gerne, weil sich die Frage vorhin auch an mich richtete, etwas ergänzen. Zunächst einmal vielleicht zur Vorgeschichte eines beinahe zweijährigen Verhandlungsprozesses, im Rahmen dessen dieser Text erarbeitet wurde: Es gab von Anfang an sowohl vonseiten der Bundesregierung als auch vonseiten der Vereinten Nationen ein enormes Bemühen, diesen Prozess so transparent wie irgend möglich zu gestalten. Das bedeutet unter anderem, dass Parlamentarier fünfmal zu Beratungs- und Informationsrunden eingeladen waren. Das bedeutet, dass die Bundesregierung ihre Verhandlungspositionen vor jeder der fünf Verhandlungsrunden öffentlich zugänglich gemacht hat. Man konnte sogar, was für internationale Verhandlungen wirklich sehr ungewöhnlich ist, die Zwischenstände des Textes, also die noch nicht konsentierten Textentwürfe jeder Verhandlungsrunde, einsehen. Es wurden von den Vereinten Nationen in verschiedenen Regionen auch Treffen durchgeführt, bei denen Vertreter der Zivilgesellschaft die Möglichkeit hatten, sich einzubringen und ihre Anliegen und Positionen vorzutragen. Es gab also wirklich von Anfang an auch eine breit angelegte Bemühung, ein möglichst breites Spektrum an Meinungen in diesen Prozess einzubinden.

Das betrifft auch die Ressortabstimmung zum Migrationspakt. Auch die hätte nicht enger sein könne. Es gab einen großen Mailverteiler. Das heißt, die Nachrichten, die von der Verhandlungsdelegation aus New York dazu geschrieben wurden, gingen sofort auch an die Ressorts, und die waren während der Verhandlungen zu jeder Zeit vollumfänglich informiert und an der Verhandlungsführung beteiligt. Auch das deutsche Positionspapier vom November 2017, das als Grundlage der deutschen Verhandlungsposition galt, war so abgestimmt.

Zu der Unterschrift: Der globale Pakt soll am 10. und 11. Dezember 2018 auf einer Gipfelkonferenz in Marrakesch angenommen werden. Eine Unterzeichnung durch Staatenvertreter ist dabei nicht vorgesehen. Das ist innerhalb der Vereinten Nationen auch ein ganz übliches Vorgehen. Die Annahme erfolgt im Konsens oder durch Abstimmung. Nach Annahme wird der Text an die UN-Generalversammlung übermittelt, und dort wird er im Januar 2019 in einer kurzen Resolution förmlich angenommen „indossiert“ ist das Fachwort dafür werden. Es handelt sich ja bekanntermaßen nicht um einen völkerrechtlichen Vertrag, und insofern ist auch die Unterschrift nicht das übliche Mittel der Annahme.

STS SEIBERT: Ich würde bei dieser Gelegenheit gerne noch einmal den Blick etwas weiten, und zwar auf den anderen Pakt, der sich aus der New Yorker Erklärung der UN für Flüchtlinge und Migranten im Jahr 2016 entwickelt hat. Das ist der Pakt für Flüchtlinge. Wir haben ja hier darzulegen versucht, dass es bei dem Migrationspakt wirklich nur um Migration in all ihren Formen geht. Es gibt einen separaten Pakt, der auch anders ausgehandelt worden ist, für Flüchtlinge, also Menschen, die vor Verfolgung, vor Krieg, vor Terrorismus fliehen und die deshalb nach bestehendem Völkerrecht und auch nach den regionalen Rahmenwerken oder auch nach nationalem Recht einen Schutzanspruch haben.

Auch dieser Pakt ist auf diese New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten vom September 2016 zurückzuführen. Aber in gewisser Weise enden da die Gemeinsamkeiten; denn die unterschiedlichen Pakte wurden in unterschiedlichen Prozessen ausgehandelt. Der Flüchtlingspakt ist passenderweise unter der Zuständigkeit des UN-Flüchtlingskommissars ausgehandelt worden. Auch hinsichtlich dieses Pakts kann man jeder Art von Information, die man sucht, auf den Seiten des Auswärtigen Amtes und auf den Seiten der Bundesregierung finden. Auch dieser Pakt erfüllt wichtige Erwartungen, die wir an einen solchen Pakt haben. Gleichzeitig bleibt auch bei diesem Pakt für Flüchtlinge die nationale Souveränität vollkommen bestehen. Das heißt, Deutschland wird weiterhin selbst entscheiden, welche Flüchtlingspolitik für unser Land angemessen und tragbar ist.

Es gibt aber viele gute Gründe, die für diesen Flüchtlingspakt sprechen. Er ist ein Pakt, der eine gerechtere internationale Verantwortungsteilung in den Blick nimmt. Ich will einfach nur einmal zwei Beispiele dafür nennen, warum eine gerechtere internationale Teilung der Lasten und der Verantwortung sinnvoll ist, nämlich weil jetzt 80 Prozent der weltweiten Flüchtlinge in zehn Staaten aufgenommen werden. Zehn Staaten beherbergen 80 Prozent der weltweiten Flüchtlinge. Lediglich 15 Staaten fördern das UN-Flüchtlingskommissariat mit mehr als 20 Millionen US-Dollar. Deutschland für Sie vielleicht interessanterweise fördert es mit 477 Millionen US-Dollar; so war die Zahl für das Jahr 2017. Aber es sind insgesamt 15 Staaten unter allen UN-Mitgliedstaaten, die eine Förderung von mehr als 20 Millionen US-Dollar vornehmen.

Wichtig ist in diesem Pakt das Ziel, die Aufnahmeländer in den betroffenen Regionen zu stärken und zu unterstützen; denn es ist bekannt und auch verständlich, dass Flüchtlinge lieber in der Nähe ihrer Heimat Aufnahme finden, als auf gefahrvollen Wegen durch die halbe Welt zu reisen. Es ist wichtig, dass in diesem Pakt ein Bekenntnis zur Sicherheit, zur Rückkehr der Flüchtlinge in Sicherheit und Würde eine bevorzugte Lösung ist – natürlich, wenn die Gegebenheiten dafür vorhanden sind. Es ist wichtig, dass sich auch dieser Pakt für Flüchtlinge klar zu dem Ziel bekennt, Fluchtursachen zu mindern, sie zu bekämpfen oder ihnen im Sinne der Krisenprävention vorzubeugen. Es sind viele Gründe. Ich wollte eigentlich nur dafür werben, dass sie sich die Informationen dazu auch auf den entsprechenden Seiten der Bundesregierung und des Auswärtigen Amtes holen.

FRAGE KELLER: Könnte die Bundesregierung denn sagen, dass sie den Pakt nicht im Dezember unterzeichnet, sondern das verschiebt und das nachholt? Was hätte das für Folgen?

BURGER: Ich hatte es ja gerade ausgeführt: Der Pakt wird nicht unterschrieben. Insofern erübrigt sich vielleicht auch die Frage.

ZUSATZFRAGE KELLER: Wird die Kanzlerin dort aber auf jeden Fall hinfahren?

STS SEIBERT: Sie wissen, wie es bei uns ist: Die Bekanntgabe von Terminen erfolgt am Freitag der Vorwoche. – Aber daraus sollten Sie jetzt keine falschen Schlüsse ziehen, was die volle Unterstützung des UN-Migrationspaktes und des UN-Flüchtlingspaktes betrifft.

FRAGE: Herr Burger, Sie haben eben erläutert, wie transparent der Prozess war und dass es eigentlich immer Zugang zu Dokumenten gegeben hat. Aber irgendetwas muss ja schiefgegangen sein, weil sich einfach die kritischen Stimmen mehren, die immer lauter werden. Haben Sie es zu spät geschafft, Inhalte dieses Paktes einfach zu kommunizieren oder sie so zu verbreiten, dass sie auch für Menschen verständlich sind, die sich nicht viele, viele Stunden lang damit auseinandersetzen wollen?

BURGER: Das ist ja eine Kritik, die sich auch an mich ganz persönlich als jemanden, der für die Kommunikation im Auswärtigen Amt Verantwortung trägt, richtet. Deswegen will ich mir jetzt auch selbst keine Noten geben. Ich will aber schon darauf hinweisen, dass wir uns sehr bemüht haben unter anderem auch hier in diesem Raum , Interesse für dieses Thema zu wecken, und dass wir auch zu einem sehr frühen Zeitpunkt in einfacher, verständlicher Sprache Informationen dazu zur Verfügung gestellt haben. Wir haben das auf unserer Webseite getan. Wir haben das über die sozialen Medien getan. Der Minister hat im September in einer Rede zum Thema „Demokratie und Migration“ ausführlich darüber gesprochen, warum wir den Migrationspakt für richtig halten. Herr Breul hat hier Anfang Oktober in dieser Bundespressekonferenz ausführlich dazu vorgetragen. Wir haben uns also wirklich große Mühe gegeben, Interesse am Thema zu wecken und die Informationen sehr frühzeitig, so transparent wie möglich und so verständlich wie möglich bereitzustellen.

ZUSATZFRAGE: Gibt es denn eine Bewertung dessen, was man hätte besser machen können?

BURGER: Dazu möchte ich mir selbst von dieser Stelle aus jetzt keine Ratschläge geben.

FRAGE HELLER: Mir ist immer noch diese Äußerung von Ihnen, Herr Seibert, unklar, wenn Sie sagen, dass Sie für die gesamte Regierung sprechen. Ist es denn hilfreich, wenn ein Kabinettsmitglied offenbar selbst noch Notwendigkeiten für eine umfangreiche Diskussion auf welcher Ebene auch immer sieht und Abstimmungen fordert? Ist dann nicht möglicherweise sogar etwas mit der Kommunikation innerhalb des Kabinetts schiefgelaufen?

STS SEIBERT: Ich habe vorhin gesagt, dass ich zu Äußerungen, die jetzt auf der Parteiebene gemacht werden, hier nicht wirklich weiter kommentierend Stellung nehmen will. Dabei bleibt es auch.

Selbstverständlich ist es richtig, auf allen Ebenen über die Gründe zu sprechen, warum wir den Pakt für Migration für Deutschland für sinnvoll und nützlich halten, und zwar nicht nur für Deutschland, sondern gerade auch für die Länder, mit denen wir auf diesem Gebiet zusammenarbeiten wollen und auf die durch diesen Pakt für Migration eine ganze Menge Selbstverpflichtungen zukommen, die wir für wichtig halten. Ja, es ist richtig, darüber auf allen Ebenen und in allen Gremien zu sprechen. Aber ich habe hier dennoch für die Bundesregierung festzuhalten, dass wir zu diesem Pakt stehen.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, war der Bundesgesundheitsminister bei der Kabinettsaussprache zum Thema Migrationspakt anwesend?

STS SEIBERT: Da müsste ich, ehrlich gesagt, nachschauen. Das kann ich jetzt nicht auswendig sagen.

PETERMANN: Ein Nachtrag auf die Frage von Herrn Jung, ob für Diplomaten Ausnahmen bei der Einreisesperre gelten: In der Tat, der Schengener Grenzkodex regelt, dass bei Diplomaten eine Rückversicherung stattzufinden hat. Das heißt, wenn ein Diplomat zum Beispiel in Amsterdam oder in Wien landet, dann muss der Grenzbeamte in Deutschland nachfragen, ob an der Einreisesperre festgehalten wird oder nicht. Wenn er gleich nach Deutschland einreist, dann ist klar, dass die Einreisesperre besteht, und es bedarf keiner Rückversicherung.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich verstehe es nicht ganz. Wenn er in Amsterdam, also in Holland, landet, dann kann Deutschland sagen: Er darf nicht einreisen.

PETERMANN: Dann muss von dort aus nachgefragt werden, ob noch immer eine Einreisesperre besteht. Bei Diplomaten gilt diese Ausnahme.

ZUSATZFRAGE JUNG: Was geschieht, wenn die Einreisesperre besteht?

PETERMANN: Dann wird er abgewiesen.

FRAGE REIBLE: Ich habe eine Frage an das Innenministerium, an Frau Petermann, und zwar zu den am Wochenende bekannt gewordenen Vorschlägen aus Ihrem Ministerium, um Abschiebungen zu erleichtern. Plant der Bund jetzt, Dublin-Abschiebungen aus der Zuständigkeit der Länder zu übernehmen? Wenn ja, bis wann soll das geschehen, und gibt es schon Planungen oder Absprachen dazu?

Haben Sie wegen der sogenannten No-Name-Buchungen bereits Kontakt zu Fluggesellschaften, und können Sie entsprechende Vereinbarungen bereits bei der IMK präsentieren?

PETERMANN: Wenn Sie gestatten, fange ich etwas umfassender an, weil dieser Komplex etwas breiter aufgestellt ist.

In der vergangenen Woche gab es eine Bund-Länder-Koordinierungsstabsrunde. Ihr lag ein Papier des BMI mit Vorschlägen zur Erleichterung von Dublin-Rückführungen zugrunde. Dieses Papier stammt vom 12. November, ging allen Bundesländern zu und wurde in der vergangenen Woche auf der Staatssekretärs- und der Abteilungsleiterebene im BMI besprochen.

Hintergrund ist der Koalitionsausschuss vom 5. Juli dieses Jahres. Dort wurde nämlich vereinbart, dass die Dublin-Überstellungen in andere Länder beschleunigt werden sollen. Hierzu hat das BMI den Ländern Vorschläge unterbreitet. Das sind zum Teil Vorschläge, die in einzelnen Ländern schon umgesetzt werden, aber zusammengefasst noch einmal die Erleichterung darlegen sollen.

Daneben hat das BMI mit einzelnen Ländern auch auf Grundlage des Koalitionsausschusses vom 5. Juli 2018 Dublin-Vereinbarungen geschlossen, zum Beispiel mit Portugal. Mit Frankreich sind die Verhandlungen sehr weit gediehen, auch mit anderen Ländern werden Verhandlungen geführt, alle mit dem Ziel, Dublin-Überführungen zu vereinfachen, zu verstärken und zu verbessern.

Damit ist keine Übernahme von Zuständigkeiten durch den Bund gemeint, sondern es geht tatsächlich nur darum, wie diese Maßnahmen beschleunigt werden. Allerdings hatte der Bund ja angekündigt, aus den AnKER-Zentren heraus Dublin-Überführungen zu übernehmen. Davon hat aber bisher nur das Saarland Gebrauch gemacht.

Im Augenblick ist mir nicht bekannt, ob es zu den No-Name-Buchungen schon konkrete Gespräche mit den Fluggesellschaften gab.

ZUSATZFRAGE REIBLE: Wäre es denkbar, dass die Länder eigene Vereinbarungen mit Fluggesellschaften treffen könnten?

PETERMANN: Ja, selbstverständlich.

FRAGE BUSCHOW: Frau Petermann, können Sie, um das Thema zahlenmäßig anschaulich zu machen, sagen, wie viele Dublin-Rückführungen es in diesem Jahr gab und wie viele ausstehen?

PETERMANN: Wie viele ausstehen, kann ich Ihnen im Augenblick nicht sagen. Ich weiß, dass in diesem Jahr vom 1. Januar bis zum 31. Oktober 8010 Personen und im vorangegangenen Jahr 2017 7102 Personen an Mitgliedsstaaten überstellt wurden.

FRAGE JENNEN: Herr Strater, der Minister hat am Wochenende im „FOCUS“ gesagt, dass Dienstleister wie Uber in Deutschland bis 2021 zugelassen oder dass zumindest die Voraussetzungen dafür geschaffen werden sollten. Könnten Sie konkretisieren, ob das auch bedeutet, dass die Lizenzen, die Taxifahrer jetzt benötigen, letztendlich nicht mehr nötig sein werden und ob das innerhalb der Bundesregierung und insbesondere mit dem Koalitionspartner abgestimmt ist?

STRATER: Nein, das kann ich an dieser Stelle und heute noch nicht konkretisieren. Der Minister hat gesagt, bei der Öffnung hin zu Fahrdiensten müssten wir natürlich auch die Auswirkungen auf das Taxigewerbe im Blick behalten und würden dazu eine intensive Debatte führen. Auch die Interessen des Taxigewerbes würden wir berücksichtigen. Ich kann das aber jetzt noch nicht im Einzelnen konkretisieren. Die Formulierung „in dieser Legislaturperiode“ heißt, dass wir das jetzt angehen, um neue Mobilitätsformen zu ermöglichen und die Riesenchancen, die das bietet, auch zu nutzen. Aber weiter konkretisieren kann ich es heute noch nicht.

ZUSATZ JENNEN: Die zweite Frage war, ob das mit dem Koalitionspartner abgestimmt ist.

STRATER: Sobald man in diesem Falle das Personenbeförderungsgesetz anpasst, wird so etwas natürlich abgestimmt. Aber das ist, wie gesagt, im Moment noch nicht der Fall. Jetzt müssen wir uns einmal ganz genau anschauen, wie das zu regeln ist. Aber das Ziel ist in diesem Interview klar formuliert, und das gehen wir jetzt an.

FRAGE GRIMM: Ich hatte von Sondergenehmigungen für Tankwagen, die dann am Wochenende fahren können, gehört. Können Sie schon etwas mehr dazu sagen, wie schnell so etwas gehen kann denn einige Tankstellen laufen ja trocken und ob das über den Verordnungsweg geht oder welches überhaupt die zuständigen Stellen sind, die so etwas anweisen könnten?

STRATER: Ja. Vielleicht zur Erläuterung: Wir haben auf dem Rhein seit Längerem eine Niedrigwassersituation. Das heißt, die Tankschiffe können nur sehr gering beladen fahren. Das heißt, das Öl kann nicht zu den Raffinerien geliefert werden. Das heißt, es kann in einzelnen Regionen Deutschlands, im Westen und Südwesten, also in den am Rhein gelegenen Regionen, zu Knappheiten kommen. Das heißt, die Verkehre müssen anderweitig laufen, nämlich auf der Straße. Wir haben nun die Länder gebeten, von den Kontrollen der Sonn- und Feiertagsfahrverbote abzusehen. Das läuft über die Länder. Das heißt, wir haben sie angeschrieben und gesagt, es müsse möglich sein, dass solche Transporte auch an Sonntagen zur Versorgung mit Benzin stattfinden können. Es läuft dann über die Landesbehörden, dass das nicht geahndet wird. Das ist der juristischer Weg.

Aber das Ziel ist klar: Wir wollen diese Transporte ermöglichen, damit solche Knappheiten nicht vorkommen.

FRAGE WARWEG: Ich habe eine Völkerrechtsverständnisfrage, was die Evakuierung der Weißhelme angeht. Die Weißhelme wurden auf Initiative der Bundesregierung über die völkerrechtswidrig besetzten Golanhöhen evakuiert. Hat die Bundesregierung den Völkerrechtsbruch hier explizit toleriert oder antizipiert, oder gibt es eine grundsätzlich neue Haltung der Bundesregierung gegenüber dem Status der 1967 besetzten Golanhöhen?

BURGER: Die Haltung der Bundesregierung zum Status der Golanhöhen ist unverändert.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Und die Evakuierungsaktion auf selbigem Gebiet,

BURGER: Ändert daran nichts.

ZUSATZFRAGE WARWEG: die ja dementsprechend völkerrechtswidrig oder fragwürdig ist?

BURGER: Daran hat sich nichts geändert.

ZUSATZ WARWEG: Das sehen Sie auch als völkerrechtswidrig, diese Aktion. Gut, danke.

BURGER: Nein.

STS SEIBERT: Sie sollten uns hier nicht Worte in den Mund legen, wirklich nicht. Wenn Sie es so sehen, dann ist das das eine

ZUSATZ WARWEG: Ich habe ja nachgefragt.

STS SEIBERT: Der Kollege des Auswärtigen Amtes hat seine Haltung dargelegt, und die ist deutlich.

FRAGE REIBLE: Ich habe eine Frage an Herrn Flosdorff, und zwar zum Veteranenbegriff, der jetzt offenbar definiert ist. Können Sie kurz zusammenfassen, wer alles jetzt unter diesen Begriff fällt, ob es also auch Menschen sind, die zum Beispiel nur ihren Grundwehrdienst geleistet haben?

FLOSDORFF: Es sind Menschen, die in der Bundeswehr gedient haben und sozusagen ihren Status behalten haben, nachdem sie ausgeschieden sind, die also nicht unehrenhaft entlassen worden sind. Das trifft keine zeitliche Einschränkung. Das sind sowohl aktive als auch ehemalige Soldaten. Das ist ein sehr weiter Begriff. Das lehnt sich an die Definition an, die man auch in den Vereinigten Staaten und auch in Großbritannien hat. Andere Länder schränken das eher ein und gehen andere Wege.

Das geht auf eine Einigung der beiden großen Verbände in der Bundeswehr, die jeweils mehr als 100 000 Mitglieder zählen, zurück. Das sind zum einen der Reservistenverband und zum anderen der Bundeswehrverband. Beide haben sich jetzt zusammen mit dem Ministerium auf diese Definition geeinigt.

Jetzt kann eine Erinnerungs- und Anerkennungskultur auf diesem Begriff aufsetzen. Das schließt auch nicht aus, dass sich unter diesem Begriff noch andere Gruppierung bilden und versammeln, indem man sich, wie es auch in anderen Ländern üblich ist, zum Beispiel auf bestimmte Einsätze, auf bestimmte Einsatzländer, auf bestimmte Zeiten bezieht. Wir haben ja eine Jahrzehnte alte Geschichte der Bundeswehr. Damit ist jetzt ein weiter Rahmen gespannt.

ZUSATZFRAGE REIBLE: Verstehe ich es richtig, dass auch Soldaten, die nur den Wehrdienst geleistet haben, darunterfallen?

FLOSDORFF: Wenn Sie sich zur Bundeswehr bekennen mögen und stolz auf ihre Bundeswehrzeit sind, dann sind sie jetzt auch eingeladen, sich diesen Begriff zu eigen zu machen, und können sich dann auch Veteranen nennen.

FRAGE JUNG: Es gibt mehrere Berichte aus Syrien, dass Ende vergangener Woche im Osten Syriens Luftangriffe der Anti-IS-Koalition geflogen worden seien, bei denen unter anderem 17 Kinder und 12 Frauen getötet worden sein sollen. Können Sie bestätigen, dass das Ihre Koalition war? Führt die Bundeswehr auch im Osten Syriens immer noch Aufklärungsflüge durch?

FLOSDORFF: Die Bundeswehr führt Aufklärungsflüge durch, was das ganze Mandatsgebiet angeht. Dazu haben wir hier schon häufig Stellung genommen. Ich habe Ihnen das häufig beschrieben und werde mich jetzt nicht wiederholen, sondern verweise Sie einfach auf jede Menge älterer Protokolle.

ZUSATZFRAGE JUNG: Was können Sie zu dem Angriff sagen?

FLOSDORFF: Dazu kann ich Ihnen nichts sagen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Weil Sie nichts wissen?

BURGER: Ich könnte vielleicht ergänzen und Sie auf eine Erklärung der Anti-IS-Koalition hinweisen, die diese Anschuldigung zurückweist. Das können wir auf der Website von Operation Inherent Resolve nachlesen.

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