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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 30. November 2018

Naive Fragen zu:
Merkels Flieger (ab 0:45 min)
– die Flugbereitschaft kommt in den letzten Monaten immer wieder negativ in der Öffentlichkeit ins Gespräch. Haben Sie in den letzten Monaten intern bei der Bundeswehr irgendetwas geändert, damit die Flugbereitschaft besser wird, und, wenn ja, was? (ab 11:50 min)
– Haben Sie in den letzten Monaten irgendetwas intern geändert, irgendwelche Vorgaben?
– Wird das also der Dritte, neben „Konrad Adenauer“ und „Theodor Heuss“?
– fliegen Herr Seibert, Frau Merkel und Herr Scholz denn erste Klasse, oder haben sie nur die Holzklasse bekommen? (23:40 min)

Waffenexporte via Tochterfirmen (ab 37:30 min)
– Möchte die Bundesregierung denn an dieser Regelung, an diesem Zustand, etwas ändern, dass man auch die Exporte von Tochterunternehmen, die womöglich im Ausland sitzen, überprüfen und notfalls untersagen kann? (ab 41:05 min)
– Aber sieht die Bundesregierung den Status quo als eine Lücke an?

Afghanistan (ab 50:19 min)
– Die UN-Mission in Afghanistan UNAMA hat bestätigt, dass es vor ein paar Tagen nach einem NATO-Luftangriff 23 tote Zivilisten in der Provinz Helmand gab. Herr Flosdorff, war die Bundeswehr in irgendeiner Weise daran beteiligt?
– ans AA: wie bewerten Sie diesen Angriff, bei dem angeblich Taliban das Ziel waren, aber mehr als 20 Menschen durch die Amerikaner getötet wurden?
– Die UN-Mission hat auch bekanntgegeben, dass es im Vergleich zum Vorjahreszeitraum dieses Jahr schon 39 Prozent mehr tote Zivilisten durch Luftangriffe der Amerikaner gab. Herr Breul, wie bewertet die Bundesregierung den deutlichen Anstieg der Zahl toter Zivilisten in Afghanistan?

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 30. November 2018:

FRAGE HELLER: Ich würde gern wissen, ob es zu irgendeinem Zeitpunkt eine Gefahr für die Insassen der Kanzlerin-Maschine durch dieses technische Problem gegeben hat?

Ich würde zum Zweiten gern vom Verteidigungsministerin wissen – Ministerien haben doch immer Statistiken und solche Dinge , wie viele außerplanmäßige Vorfälle es bei Regierungsmaschinen in den letzten Jahren gab. Wie ist die Tendenz dabei?

Zum Dritten würde ich gern wissen, ob die Kanzlerin aufgrund der Verzögerung ihre Gesprächsagenda für die G20 in irgendeiner Weise zusammenstreichen muss, ob sie zum Beispiel nach wie vor Putin trifft.

SRS’IN FIETZ: Dann fange ich vielleicht einmal an.

Es bestand zu keiner Zeit Gefahr für Leib und Leben der Passagiere an Bord der Maschine. Der Abbruch des Fluges ist in einem solchen Fall ein ganz normaler Vorgang.

Was die Termine der Kanzlerin anbelangt, so wird jetzt vor Ort versucht, die bilateralen Gespräche nachzuterminieren. Darüber werden wir Sie dann vor Ort unterrichten.

Die Kanzlerin ist im Grunde genommen der Crew sehr dankbar, dass sie sehr besonnen und sehr professionell gehandelt hat. Sie hat ja auch gesagt, es habe sich um einen schwierigen Fehler gehandelt. Das wird sicherlich Herr Flosdorff gleich im Einzelnen erläutern können. Aber die Kanzlerin hat ausdrücklich betont, dass die Crew an Bord sehr professionell und umsichtig gehandelt hat.

FLOSDORFF: Ich kann gerne etwas ergänzen. Es hat ja eben um 11 Uhr auch eine Pressekonferenz der Flugbereitschaft in Köln/Bonn gegeben, in der die Flugbereitschaft Auskunft über den Hergang und die Ursachen gegeben hat.

Man hat mittlerweile herausgefunden: Es handelt sich um ein defektes Bauteil, um ein Elektronikbauteil, das dafür verantwortlich war. Dieses wird ausgetauscht. Man ist sehr zuversichtlich, dass auch die zweite Maschine in wenigen Stunden wieder einsatzbereit ist. Die andere war ja ohnehin einsatzbereit gewesen. Es stand ja gestern hier in Berlin eine Ersatzmaschine zur Verfügung.

Dieser Fehler ist erstmals bei einer unserer beiden A340-Maschinen aufgetreten. Er ist in der Form bei uns noch nicht vorgekommen. Das war nicht bekannt. Die Maschinen sind gestern beide gewartet worden und waren einsatzbereit.

Wir haben uns jetzt natürlich auch mit zivilen Fluggesellschaften ausgetauscht, die Flugmuster ähnlichen Typs betreiben. Bei Airbus gibt es insgesamt mehr als 370 Maschinen des Typs A340, die ausgeliefert worden sind. Wir gehen davon aus, dass sich vielleicht auch daraus noch weitere Erkenntnisse über die Unfallursache ergeben.

Die Flugbereitschaft plant, die Kanzlerin zeitgerecht aus Argentinien abholen zu können. Die Maschinen werden heute im Laufe des Tages nach Argentinien fliegen, wenn sich das so wie im Augenblick geplant realisieren lässt.

Natürlich besteht eine höhere abstrakte Gefahr, wenn Funk ausfällt. Das ist klar, dass man dann auf Nummer sicher geht, dass man dann den nächsten sinnvollen Flughafen ansteuert. In dem Fall ist das Köln/Bonn gewesen. Der Pilot hat sehr umsichtig gehandelt. Er hat die richtigen Abwägungen getroffen. Es ist oberste Maxime bei uns, dass da kein Sicherheitsrisiko eingegangen wird.

ZUSATZFRAGE HELLER: Können Sie zu Statistiken etwas sagen?

FLOSDORFF: Von Juni 2016 bis Juni 2018 kam es zu Komplettausfällen bei 16 geplanten Einsätzen. Insgesamt – wenn Sie jetzt den VIP-Transport bei der Flugbereitschaft sehen beträgt die Ausfallrate unter zwei Prozent. Wenn Sie Trainingsflüge und sozusagen reale Flüge einbeziehen, dann reden wir hier im Zeitraum von Juni 2016 bis Juni 2018 von 5 200 Flügen.

Also es kann manchmal zu Verzögerungen beim Start kommen, dass eine Maschine einmal eine Stunde, zwei Stunden oder eine halbe Stunde später losfliegt. Das ist hier nicht gemeint, sondern es geht um richtige Ausfälle.

SRS’IN FIETZ: Ich kann vielleicht noch eine Sache ergänzen.

Das Gespräch mit dem russischen Präsidenten Putin findet nach jetzigem Stand voraussichtlich, wie geplant, morgen früh statt. Alle anderen Termine werden wir dann noch vor Ort mitteilen.

FRAGE DUNZ: Ich habe eigentlich ganz viele Fragen, weil ich ganz vieles daran nicht verstehe, Herr Flosdorff und Frau Fietz.

Könnten wir vielleicht erst einmal zu diesem Bauteil zurückkommen? Wenn es also ein bloßes Bauteil war, das diesen ja doch sehr großen Schaden angerichtet hat, kann so etwas mit gecheckt werden? Vor allem, wie kommt so ein Fehler zustande? Kann so etwas auch von außen gesteuert werden?

Dann habe ich noch, wenn ich darf, zwei andere Fragen. Aber vielleicht erst einmal zu diesem Bauteil.

FLOSDORFF: Es ist ein Bauteil, das relativ tief im Bereich der Maschine ist. Solche Bauteile werden auch gewartet. Wie gesagt: So ein Fehler ist bisher noch nicht aufgetreten.

Sie können sich vorstellen das kennen Sie ja wahrscheinlich auch; das ist jetzt ein schräger Vergleich : Es macht einen Unterschied, ob Ihr Handy, Ihr Computer oder Ihr Router einen Defekt hat. Dann können unterschiedliche Geräte – je nachdem, an welcher Stelle das Gerät defekt ist – und eine andere Technik betroffen sein.

Hier in dem Fall ist das auch so. Hier war der Funk betroffen, aber auch andere elektronische Systeme an dem Flugzeug. Es liegt aber an diesem Bauteil.

Sofern Sie jetzt darauf abheben, dass einmal kurz in Rede stand, dass es vielleicht irgendeinen kriminellen Hintergrund dahinter gibt, würde ich an der Stelle sagen: Dafür haben wir keine Anhaltspunkte.

Ich würde aber gern die Gelegenheit ergreifen, einmal ganz kurz „unter drei“ zu gehen.

Es folgt ein Teil „unter drei“.

FLOSDORFF: Wir können gern wieder „unter eins“ gehen.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Dann bitte ich jetzt zu beachten, dass wir nicht auf diese Passage zurückkommen, wenn wir „unter eins“ sind.

ZUSATZFRAGE DUNZ: Herr Flosdorff, Sie haben gesagt, es habe ein Ersatzflugzeug in Berlin bereitgestanden. Was ist der Grund dafür, dass bei so einem Vorfall nicht das Procedere greift, dass eine Ersatzmaschine die Kanzlerin und den Vizekanzler abholt und ans Ziel fliegt?

FLOSDORFF: Das Procedere ist so das ist gestern beziehungsweise gerade eben auch noch einmal bei der Pressekonferenz in Köln erläutert worden :

Die Spare-Maschine, die dann bereitsteht die Ersatzmaschine , wartet ab, bis die notwendigen Wartungen in der Luft vorgenommen werden. Das ist in der Regel eine halbe Stunde nach dem Start. Dann gibt die gestartete Maschine grünes Licht. Das ist in dem Fall hier auch so gewesen. Die Probleme traten dann im weiteren Flugverlauf auf. Insofern hätte man im Prinzip zum Flughafen Berlin zurückkehren können, natürlich unter Inkaufnahme eines Risikos. Aber wenn Sie in so einem dichten Luftraum, wie wir das hier haben, keine Funkmöglichkeit haben, dann war es eine sehr verantwortliche und korrekte Entscheidung des Piloten, den Flughafen Köln/Bonn anzusteuern.

Es hätte vielleicht die Maschine in Berlin starten können, um nach Bonn zu fliegen, die Delegation aufzunehmen und von da aus weiterzufliegen. Das war aber aufgrund der langen Direktflugstrecke nach Argentinien nicht möglich. Dann wären Lenk- und Flugzeiten auch dieser Crews überschritten gewesen. Das sind gesetzliche Vorgaben, die nicht nur für Militär-Crews gelten, sondern auch für zivile Crews. Da steht bei uns Sicherheit an erster Stelle.

FRAGE FRIED: Heißt das, dass sich die mögliche Überschreitung von erlaubten Flugzeiten auf arbeitsrechtliche Fragen bezieht und nicht auf irgendwelche Gewerkschaftsvorbehalte, die man beachten muss, sondern dass es arbeitsrechtliche Vorgaben sind, die insbesondere der Sicherheit dienen, damit eine Crew nicht zu lange arbeitet?

Nach dem, wie die Schilderung aus dem Flugzeug war, wurde die Bundeskanzlerin aus einem Hintergrundgespräch geholt und über das informiert, was vorlag. Dazu eine ganz formale Frage: Wer hat im Flugzeug eigentlich das letzte Wort, der Kapitän oder die Kanzlerin?

FLOSDORFF: Um mit Ihrer zweiten Frage anzufangen: Der Kapitän hat das letzte Wort. Er ist für die Sicherheit aller Passagiere verantwortlich.

Noch einmal: Sicherheit geht hier vor. Wenn wir hier über zulässige Höchstzeiten der Crews sprechen, dann geht es immer um die Flugsicherheit. Es geht nicht um Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern es geht um die Sicherheit, die allgemein im Flugverkehr gilt. Ebenso wie bei Lenkzeiten, die wir in anderen Bereichen des Verkehrs kennen, geht es nicht immer nur um den Arbeitsschutz desjenigen, der das Fahrzeug lenkt, sondern es geht auch um die abstrakte Gefährdung anderer.

SRS’IN FIETZ: Man kann grundsätzlich sagen, dass sich die Bundeskanzlerin grundsätzlich nie in die fliegerischen Entscheidungen des Kapitäns einmischt.

FRAGE JUNG: Herr Flosdorff, die Flugbereitschaft kommt in den letzten Monaten immer wieder negativ in der Öffentlichkeit ins Gespräch. Haben Sie in den letzten Monaten intern bei der Bundeswehr irgendetwas geändert, damit die Flugbereitschaft besser wird, und, wenn ja, was?

FLOSDORFF: Wir haben ja eben die Statistik gehabt. Wir haben, was diese Flüge angeht, eine Ausfallrate von zwei Prozent. Wir haben das Problem schon häufiger gehabt. Das Thema ist, mit Verlaub, doch älter als Ihre Präsenz hier in der Bundespressekonferenz. Das wird schon seit vielen, vielen Jahren immer wieder leidvoll durchdiskutiert. Ich mache es gern auch noch einmal.

Wir reden hier praktisch über das Phänomen der kleinen Flotte. Wir haben exakt zwei Flugzeuge, die für solche Langstrecken geeignet sind, nämlich unsere beiden A340. Die eine Maschine ist die „Konrad Adenauer“, die andere die „Theodor Heuss“. Wenn man dort einen Ausfall hat, dann sind schon 50 Prozent der Flotte ausgefallen. Noch einmal: Gestern waren vor dem Start beide einsatzbereit und standen dort bereit.

Bei Fluggesellschaften fällt solch ein Ausfall im Prinzip nicht weiter auf, weil sie Wir hatten jetzt den Fall von Nagern in Asien oder einmal einen Blitzschlag in Südafrika. Manchmal ist es auch ein Bauteil, wie der Motor in China. Eine große Fluggesellschaft fliegt mit festgelegten Flugmustern nach einem bestimmten Flugplan. Das heißt, sie können planen, dass sie Ersatzteile vorhalten, dass sie Verträge vor Ort haben, sie kennen die Infrastruktur und können darauf zugreifen. Bei uns steuert die Flugbereitschaft nach relativ kurzfristig festgelegten Reiseplänen alle möglichen kleinen und großen Flugplätze dieser Welt an, wo im Prinzip nie eine entsprechende Logistik wartet. Es ist auch nicht so, dass wie bei großen Fluggesellschaften, die vielleicht sogar über mehrere tausend Flugzeuge verfügen, Maschinen, die in der Region sind, kurzfristig für den Ersatz eingesetzt werden können. In der Regel ist es auch nicht so, wie wenn man sich vielleicht in einem Verbund mehrerer Fluggesellschaften befindet oder wenn eine andere Fluggesellschaft einspringt: Dann ändert sich einfach die Nummer und die Uniform des Personals, und trotzdem wird man zeitgerecht von Flughafen a zu Flughafen b transportiert, ohne dass einem weiter auffällt, dass sich eine solche Panne, wie sie auch bei zivilen Fluggesellschaften ständig vorkommen, realisiert hat.

ZUSATZ JUNG: Aber die Frage war ja: Haben Sie in den letzten Monaten irgendetwas intern geändert, irgendwelche Vorgaben?

FLOSDORFF: Das, was sich bei uns intern geändert hat, ist, dass wir vor Kurzem eine neue Maschine übernommen haben. Das ist ein Airbus A321, der umgerüstet worden ist. Er befindet sich im Moment in der Erprobung und wird in wenigen Wochen zur Verfügung stehen, um auch solche Transporte vorzunehmen, wobei diese Maschine auch nicht in einem Zug nach Südamerika, nach Buenos Aires, gekommen wäre, sondern auch eine Zwischenlandung gebraucht hätte.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wird das also der Dritte, neben „Konrad Adenauer“ und „Theodor Heuss“?

FLOSDORFF: Maschinen, die in einem Zug ohne Zwischenlandung hinüberkommen, sind nach wie vor die beiden A340. Der A321 hat eine höhere Reichweite als unsere beiden A319, die wir auch haben, aber er ist nicht in der Lage, so viel Treibstoff aufzunehmen, dass er in einem Zug bis Buenos Aires kommt.

FRAGE SERRAO: Es heißt, die Maschine habe vor der Landung Kerosin ablassen müssen, damit sie nicht zu schwer ist. Stimmt das?

Wie muss man sich das vorstellen? Wird da ein Tankdeckel aufgemacht, und dann kippen ein paar tausend Liter Benzin aus?

FLOSDORFF: Ich bitte um Verständnis, dass ich hier eigentlich über Regierungshandeln informiere und nicht über Flugtechnik und Mechanik. Offenbar gibt es, wenn man notlanden muss, in der Regel die Möglichkeit, Kerosin abzulassen. In diesem Fall war dies nicht möglich, weil dieses elektronische Bauteil auch den Mechanismus gestört hat, über den Kerosin abgelassen wird. Deswegen ist diese Landung mit doch erheblichem Gewicht erforderlich geworden, weil man den Treibstoff noch an Bord hatte, der eigentlich für einen Transatlantikflug nach Südamerika eingeplant war.

Deswegen stand sicherheitshalber auch die Feuerwehr bereit, weil klar war, dass die Bremsen über das normale Maß in Anspruch genommen werden, wenn man ohne das Kerosin an Bord leicht landet. Man hat das dann routinemäßig geprüft. Die Bremsen waren zwar erhitzt, aber sie waren nicht überhitzt. Insofern ist alles nach den Sicherheitsvorschriften gelaufen.

FRAGE DUNZ: Herr Flosdorff, wenn das so völlig ungefährlich war Frau Fietz hat gesagt, dass es zu keiner Zeit eine Gefahr für die Kanzlerin, für Herrn Scholz und die anderen gegeben habe : Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie gerade gesagt: Das Flugzeug musste notlanden. Es war also eine Notlandung, bei der aber zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr bestanden hat.

Wissen Sie vielleicht, warum die gesamte Delegation nach der Landung 70 Minuten im Flugzeug bleiben musste und nicht aussteigen durfte?

FLOSDORFF: Ich kann mich auch nur auf das beziehen, was ich eben kurz vor der Pressekonferenz von dem für die Flugbereitschaft verantwortlichen Offizier gehört habe. Auch ihm wurde diese Frage gestellt. Ich weiß nicht, ob Notlandung der richtige Begriff ist. Es war auf jeden Fall eine außerplanmäßige Landung, die dort stattgefunden hat. Man ist dort aus Sicherheitsgründen hinuntergegangen.

Natürlich besteht eine abstrakte Gefahr, wenn ein Flugzeug ohne Möglichkeit zu funken im Luftraum unterwegs ist. Das ist vollkommen in Ordnung. Dann trifft man die Entscheidung das macht der Pilot , wie man seine Passagiere möglichst sicher und ohne weitere Gefährdungen an den Boden bringt, und das ist gelungen.

Dass Passagiere nicht sofort aussteigen, bevor die Systeme gecheckt sind hier ging es zum Beispiel auch um möglicherweise überhitzte Bremsen , ist ein normaler Sicherheitsvorgang. So ist das eben in der Pressekonferenz, der ich folgen konnte, ausgeführt worden. Das kann ich Ihnen hier nachrichtlich mitteilen, ohne selbst irgendwie Experte zu sein.

ZUSATZFRAGE DUNZ: Sehen Sie diesen Vorfall in irgendeinem Zusammenhang mit den Cyber- und Hackerattacken auf die Bundeswehr, Botschaften und den Bundestag stehen, von denen wir gestern lesen konnten? Brennt so ein Bauteil durch, oder kann das von außen gesteuert werden?

FLOSDORFF: Ich habe heute mehrmals mit der Flugbereitschaft telefoniert, weil wir natürlich auch viele Anfragen erhalten haben. Die hat gesagt: Sie hat keinerlei Anhaltspunkte, die in diese Richtung weisen.

FRAGE DR. ZWEIGLER: Herr Flosdorff, als flugzeugtechnischer Laie habe ich drei Fragen. Die erste: Haben Regierungsmaschinen ich bin ja bass erstaunt wirklich nur ein Funksystem und keine Absicherung über ein zweites, völlig unabhängiges?

Die zweite Frage betrifft die Ausfallrate von 2 Prozent. Das heißt, jeder 50. Flug fällt aus. Ist das im Vergleich zur zivilen Luftfahrt gut oder schlecht? Ich kann das schlecht einschätzen.

Zur „Konrad Adenauer“: Können Sie einfach einmal die Daten nennen? Wann wurde sie in Dienst gestellt, wie viele Flugstunden hat sie, und wann ist denn die letzte Wartung gewesen?

FLOSDORFF: Um hinten anzufangen: Die Flugzeuge werden sehr regelmäßig und sehr sorgfältig gewartet. Sie dürfen auch davon ausgehen, dass bei uns im Zweifel höhere Sicherheitsstandards als in anderen, zivilen Kontexten gelten. Ich kann Ihnen hier keine Statistik dazu nennen, wie das in der zivilen Luftfahrt ist. Ich kann nur sagen, dass da in der Regel, wie ich eben ausgeführt habe, sicherlich nicht 40 Journalisten an Bord sind. Das heißt, es wird dann auch nicht so darüber berichtet. Es ist in der Regel so, dass dann schnell Ersatz gefunden wird.

Ich bitte auch, was jetzt Fragen zur Indienststellung und zum Alter der Flugzeuge angeht, sich dafür irgendwie an die Luftwaffe zu wenden. Das steht wahrscheinlich sogar auf der Homepage der Luftwaffe, auf der Sie diese Informationen zu der weißen Flotte finden.

Was das Funksystem angeht, damit da kein Missverständnis aufkommt: Dieses Bauteil betrifft nicht das Funksystem selbst, sondern es betrifft im Prinzip die Versorgung dieser Funksysteme. Deswegen ist es so, und Sie haben vollkommen recht: Es gibt redundante Funksysteme, und die sind durch diesen Defekt beide ausgefallen.

ZUSATZFRAGE DR. ZWEIGLER: Der Worst Case wäre dann, wenn das Satellitentelefon nicht funktioniert, oder?

FLOSDORFF: Ja. Das ist jetzt einfach eine weitere Spekulation. In diesem Fall ist es so gewesen, dass neben diesen Funksystemen ein Satellitentelefon zur Verfügung stand und dann mit den Bodenstationen kommuniziert werden konnte. Es konnte alles eingeleitet werden, und damit gab es quasi eine Kommunikationsmöglichkeit.

Ich möchte aber ich bin zwar kein Luftfahrtexperte, aber Sie wissen ja, dass das Bundesverteidigungsministerium auch für die Alarmrotten zuständig ist, also für die Eurofighter-Staffeln, die jeweils aufsteigen, wenn der Funkverkehr gestört ist, und die dies auch häufiger tun, als vielleicht immer allen bewusst ist auch noch einmal sagen: Das kommt relativ häufig vor. Es ist schon mehrere Dutzend Male im Jahr so, dass das vorkommt. Das geschieht für den Fall, dass es gar keinen Funkverkehr mehr gibt. Das kann technische Ursachen haben. Das kann einfach auch eine ganz banale menschliche Ursache wie die haben, dass der falsche Kanal eingestellt worden ist. Aber das kommt in der zivilen Luftfahrt auch häufig vor. Nur reden wir dann hier nicht darüber.

FRAGE LEJMAN: Mich würde interessieren, weil die Reise schnell und spontan umgeplant wurde das heißt, die Bundeskanzlerin fliegt jetzt mit Iberia , wie es aussieht: Wie wird die Sicherheit gewährleistet? Fliegt sie zum Beispiel in der Business Class oder der First Class? Müssen die Passagiere jetzt umgebucht werden, oder wird sie gemeinsam mit anderen Passagieren fliegen? Wie sieht das aus?

FLOSDORFF: Sie dürfen davon ausgehen, dass das Verteidigungsministerium gestern auch ein großes Interesse daran hatte, nach Möglichkeiten dafür zu suchen, wie die Bundeskanzlerin möglichst schnell zum G20-Gipfel kommt. Aber ich glaube, das sind jetzt Fragen, die den Kernbereich dessen, wofür das Verteidigungsministerium zuständig ist, verlassen. Ich weiß nicht, Frau Fietz, ob Sie mir dabei helfen können, wie die Buchungsvorgänge und die Vorkehrungen gelaufen sind. Das entzieht sich jetzt meiner Kenntnis, weil ich nicht dabei war.

SRS’IN FIETZ: Details kann ich Ihnen jetzt auch nicht nennen. Grundsätzlich tritt dann in Kraft, dass sich das Protokoll des Auswärtigen Amtes bzw. auch das Protokoll des Bundeskanzleramtes darum bemühen, Flüge im Linienverkehr zu buchen.

FRAGE JUNG: Frau Fietz, fliegen Herr Seibert, Frau Merkel und Herr Scholz denn erste Klasse, oder haben sie nur die Holzklasse bekommen?

SRS’IN FIETZ: Dazu kann ich Ihnen leider keine Details nennen.

FRAGE DUNZ: Ich wollte noch einmal nach dem Personalumfang fragen. Wenn die Flugbereitschaft theoretisch ein einsatzfähiges Flugzeug in Berlin hat, aber die Kapazitäten personell nicht bereitstellen kann, weil dann Flugzeitüberschreitungen usw. gegeben sind, ist das dann für die Bundesregierung zu knapp bemessen? Müsste man im Prinzip eine dritte Crew haben? Macht man das nicht, weil man sich nicht dem Vorwurf aussetzen will, dass die Regierung zu viel Geld für so etwas ausgibt? Ist das zu sehr auf Kante genäht? Ist das Ihrer Ansicht nach, wenn man jetzt weltpolitisch vergleicht, wer da überall schnell ein Flugzeug bekommen kann, eher ein Schaden für das Ansehen, oder sagen Sie „Mein Gott, wir müssen halt bescheiden sein“?

FLOSDORFF: Ich glaube, dass man das so pauschal nicht beantworten kann. Ich kann jetzt auch nicht beurteilen, wie das in anderen Ländern der Fall ist. Ich kann nur sagen: Wir hatten gestern zwei Flugzeuge. Wir hatten gestern zwei komplette Crews gehabt. Aber wegen des Transfers vom einem Flughafen zum anderen und wegen der langen Strecke, was ja wirklich auch ein Ausnahmefall und ein sehr seltenes Szenario ist bei diesem Betrieb mit 5200 Flügen ist es ja nicht so, dass man diese 18 Stunden, die man hat, mit einer Wegstrecke bis zu 17,5 Stunden ausschöpft , ist es da nicht möglich, noch einmal einen Transfer zu machen, um aufzunehmen.

Ganz grundsätzlich stehen wir hier natürlich irgendwie vor der Abwägung: Wie groß muss die Flotte bemessen sein? Wie groß muss der Personalumfang bemessen sein? – Ich denke, da muss man irgendwie ein vernünftiges Maß finden. Ein Land wie die USA hat natürlich eine viel, viel größere Zahl an Maschinen, Ersatzmaschinen und Crews. Die werden auch alle in der Regel in Anspruch genommen, wie ja auch bei uns die Flugbereitschaft nicht nur von der Kanzlerin in Anspruch genommen wird, sondern auch von vielen Ministern, vom Bundespräsidenten, vom Bundesratspräsidenten bis hin zu Militärs und anderen, die diese Flugbereitschaft nutzen.

Wenn es eine Spare-Maschine gibt, dann gibt es natürlich auch jemanden, der gerade nicht damit fliegen kann, und wenn es eine Extrabesatzung gibt, die vielleicht an Bord ist und dann einspringen könnte, dann fehlt die vielleicht an irgendeiner anderen Stelle. Da muss man einfach anhand von vernünftigen haushalterischen und Bedarfserwägungen schauen, wie die Anzahl der Flugzeuge in der Flotte bemessen ist und ob wir damit den Bedarf decken können. Sie sehen: Wir haben hier mit dem Umbau des A321, der jetzt in Kürze zur Verfügung stehen wird, auch schon nachgesteuert. Man muss schauen, wie man verantwortlich damit umgeht, dass man ausreichend Personal zur Verfügung hat.

Es ist relativ selten, dass es irgendwie am Personal liegt. In diesem Fall haben wir jetzt aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen dieses Fluges so einen Fall. Das war auch mit ursächlich dafür, dass man mit einer weiteren Crew vielleicht mit einigen Stunden Verzögerung das Ersatzflugzeug nach Argentinien hätte bringen können. Aber das war jetzt nicht der Fall.

Auch bei Ihnen in der Redaktion stellt sich wahrscheinlich manchmal die Frage, ob Sie Engpässe haben. Da fallen ein paar Leute aus, und dann können Sie einen Termin nicht besetzen. Hätten Sie noch fünf Leute mehr in der Redaktion, dann hätte die „Rheinische Post“ den Termin besetzen können, der Text wäre erschienen, und man hätte wahrscheinlich einen Scoop gelandet.

ZUSATZFRAGE DUNZ: Das interessiert im Vergleich zur Kanzlerin nicht! – Ich habe aber eine Zusatzfrage: Der Pilot hatte während des Fluges gesagt, in Köln stehe die einzig verfügbare Ersatzmaschine bereit, und deswegen gehe es auch nach Köln. Nun stand die in Berlin. Das kann im Eifer des Gefechts ja auch ein Versehen gewesen sein. Können Sie noch einmal erklären, warum nicht Amsterdam angeflogen wurde, sondern Köln? Denn Amsterdam war ja viel näher dran gewesen.

FLOSDORFF: Das kann ich Ihnen hier nicht sagen. Ich weiß, dass Sicherheitsgründe bei den Abwägungen eine Rolle gespielt haben. Sie wissen: Die Heimat der Flugbereitschaft ist im Moment Köln/Bonn. Das ist auch der Ort, an dem der technische Support zur Verfügung steht.

Zu dieser Erwägung des Flugkapitäns: Sie waren dann in diesem Fall näher dran und haben gehört, was der Flugkapitän gesagt hat; ich habe das irgendwie nicht gehört. Ich weiß: Die zweite Maschine stand in Berlin. Ich weiß auch nicht, ob die während dieser Zeit nach Köln/Bonn überführt worden ist, nachdem klar war, dass die andere Maschine gestartet ist, nachdem sie dann nach einer halben Stunde ihr Okay gemeldet und gesagt hat, dass sie in der Luft war. Das kann ich Ihnen hier leider nicht sagen. Sorry, das ist jetzt zu nahe am Detail dran. Dazu kann ich Ihnen von dieser Stelle aus keine Auskunft mehr geben. Aber ich bin sicher, dass die Kollegen von der Luftwaffe Ihnen sehr gerne weiter mit Details zur Verfügung stehen.

FRAGE DR. ZWEIGLER: Herr Flosdorff, Sie haben den Bundespräsidenten angesprochen. Der wird nun nächste Woche für mehrere Tage nach China fliegen. Ist die Einsatzbereitschaft der Flugbereitschaft dadurch in Mitleidenschaft gezogen oder nicht mehr gewährleistet? Ist sein Flug technisch gewährleistet und sicher?

FLOSDORFF: Ich habe jetzt keine Information darüber, wie es in der nächsten Woche aussehen wird. Ich weiß nur, dass sich jetzt eben der zuständige Leiter der Flugbereitschaft so geäußert hat, dass Stand von heute Mittag zwei Maschinen, die langstreckentauglich sind ich gehe davon aus, China hat etwas mit Langstreckentauglichkeit zu tun , nach derzeitiger Planung einsatzfähig sein werden. Eine Maschine wird nach Argentinien fliegen, um die Kanzlerin planmäßig abzuholen. Für die nächste Woche gehe ich einmal mit der eben genannten Ausfallrate davon aus, dass ohne dass dafür irgendjemand seine Hand ins Feuer legen kann, weil immer etwas passieren kann, militärisch wie zivil der Bundespräsident als Nummer 1 in der Ordnung dessen, wie man auf Flugbereitschaftsmaschinen Zugriff hat, mit einem angemessenen Flugzeug versorgt werden wird.

FRAGE FRIED: Ich habe eine Nachfrage zu dem, was Sie gerade gesagt haben, Herr Flosdorff, weil Sie vorhin sagten, beide Maschinen würden jetzt nach Argentinien fliegen. Jetzt sagten Sie, nur die eine fliege nach Argentinien, um die Kanzlerin abzuholen.

FLOSDORFF: Okay. Ich weiß nicht, ob die jetzt auch noch einmal eine Spare-Maschine nach Argentinien schicken und wie das technisch ist; ich habe das nur von der Flugbereitschaft gehört. Geplant ist, die Kanzlerin wie geplant in Argentinien abzuholen. Ob jetzt beide Maschinen dorthin fliegen werden oder nur eine, kann ich Ihnen nicht sagen.

Ich weiß auf jeden Fall so hat sich der Leiter der Flugbereitschaft eben in der Pressekonferenz geäußert , dass die eine Maschine das wird dann die „Theodor Heuss“ sein, die hier in Berlin stand jetzt auf jeden Fall um die Mittagszeit herum starten wird und dass die andere dann, wenn das Bauteil ausgetauscht sein wird, vielleicht hinterherfliegen wird, vielleicht nicht. Ich bitte, das dann noch einmal genau mit der Luftwaffe zu klären. An dieser Stelle war die Information in der Pressekonferenz eben auch nicht so eindeutig.

SRS’IN FIETZ: Dann teile ich Ihnen jetzt die öffentlichen Termine der Kanzlerin in der kommenden Woche mit.

Am Montag, den 3. Dezember, wird die Bundeskanzlerin mit Kommunen und Ländern, die von Stickoxidgrenzwertüberschreitungen betroffen sind, im Bundeskanzleramt zusammenkommen, um über Maßnahmen zur Verbesserung der Luftreinhaltung zu beraten. Das Treffen wird um 10 Uhr beginnen und gegen 12.30 Uhr mit einer gemeinsamen Pressekonferenz enden. Für die Bundesregierung werden nach jetzigem Stand die Bundeskanzlerin, Bundesverkehrsminister Scheuer, Staatssekretär Flasbarth in Vertretung von Bundesumweltministerin Schulze sowie Bundesminister Altmaier teilnehmen.

Die Bundeskanzlerin führt bereits zum dritten Mal in diesem Format Gespräche mit den Kommunen und Ländern im Bundeskanzleramt. Das letzte Treffen fand am 28. November 2017 statt.

Ziel des anstehenden Spitzentreffens ist es zum einen, Bilanz des beim letzten Treffen verabschiedeten Sofortprogramms „Saubere Luft 2017-2020“ zu ziehen. Zum anderen soll die Umsetzung der vom Koalitionsausschuss am 1. Oktober 2018 beschlossenen Maßnahmen aus dem „Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität“ mit den Kommunen erörtert werden. Mehrere Kommunen werden außerdem ihre Luftreinhaltungskonzepte mit geförderten und besonders erfolgreichen Maßnahmen aus dem Sofortprogramm „Saubere Luft“ vorstellen. Es ist Aufgabe der Kommunen, die vor Ort sinnvollsten Maßnahmen zu identifizieren und umzusetzen. Gemeinsames Ziel von Bund, Ländern und Kommunen ist es weiterhin, die Luftqualitätsgrenzwerte möglichst schnell einzuhalten und Fahrverbote zu vermeiden.

Am Montag um 15 Uhr wird die Bundeskanzlerin die diesjährige Friedensnobelpreisträgerin Nadia Murad im Kanzleramt empfangen. Nadia Murad ist eine aus dem Irak stammende Menschenrechtsaktivistin. Sie wird am 10. Dezember in Oslo für ihren Kampf gegen den „Islamischen Staat“ mit dem Friedensnobelpreis 2018 ausgezeichnet. Nadia Murad kämpft auch als Sonderbotschafterin der Vereinten Nationen dafür, dass IS-Täter für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden.

Am selben Tag, dann um 16 Uhr, wird die Bundeskanzlerin den zweiten diesjährigen Friedensnobelpreisträger Dr. Denis Mukwege im Bundeskanzleramt begrüßen. Der im Kongo tätige Gynäkologe erhält den Preis für seinen Einsatz für Mädchen und Frauen, die Opfer sexueller Gewalt geworden sind. Er gilt seit Jahren als weltweit führender Experte für die Behandlung von massiven Verletzungen, insbesondere durch Gruppenvergewaltigungen. Auch ihm wird am 10. Dezember in Oslo der Friedensnobelpreis verliehen werden.

Beide Termine sind nicht presseöffentlich.

Dann kommen wir zum Dienstag, den 4. Dezember. Da wird die Bundeskanzlerin am Digital-Gipfel in Nürnberg teilnehmen, der sich in diesem Jahr schwerpunktmäßig mit dem Thema der künstlichen Intelligenz befasst. Die Bundeskanzlerin wird gegen 12.30 Uhr eintreffen. Vorgesehen ist dann ein kurzer Rundgang, bei dem sie verschiedene Exponate besichtigen wird. Dann wird es ein Mittagessen mit den Plattform-Co-Vorsitzenden geben. Gegen 14.45 Uhr wird die Bundeskanzlerin eine Rede halten, in der sie auf die Chancen der künstlichen Intelligenz für Wachstum und Wohlstand in Deutschland und weitere Aspekte der Digitalpolitik der Bundesregierung eingehen wird.

Am Mittwoch, 5. Dezember, wird es wie üblich um 9.30 Uhr die Kabinettsitzung unter der Leitung der Bundeskanzlerin geben.

Um 15 Uhr wird die Kanzlerin an diesem Tag zu ihrer regulären Besprechung mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Bundeskanzleramt zusammenkommen. Wichtige Themen sind der Pakt für den Rechtsstaat, die Digitalisierung, die Umsetzung der Energiewende und der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Ein weiterer thematischer Schwerpunkt des Treffens wird die Asyl- und Flüchtlingspolitik sein, insbesondere der Stand der Umsetzung der AnKER-Einrichtungen, die Flüchtlingskosten ab 2020 und die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen. Im Anschluss an diese Besprechung wird es eine Pressekonferenz geben.

Am Abend wir sind immer noch beim Mittwoch wird die Bundeskanzlerin an einer Festveranstaltung zum zehnjährigen Bestehen der Deutschlandstiftung Integration teilnehmen. Bundeskanzlerin Merkel wird zu 19 Uhr erwartet; zu dieser Zeit wird der Festakt beginnen. Als Schirmherrin der Deutschlandstiftung Integration wird Angela Merkel die Festrede halten. – Ich erspare mir jetzt angesichts der Zeit einmal die weiteren Details hinsichtlich der Stiftung.

Ich teile Ihnen noch mit, dass die Bundeskanzlerin am Montag, den 10. Dezember, in Marrakesch an der Konferenz zur Annahme des „Globalen Pakts für sichere, geordnete und reguläre Migration“ teilnehmen wird. Wie Sie wissen, basiert der „Globale Pakt“ auf einem Treffen aller UN-Mitglieder vom September 2016. Dort wurde in der Generalversammlung die „New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten“ verabschiedet. Diese Erklärung beinhaltet den Auftrag, bis Ende 2018 einen „Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“ zu erarbeiten.

In Marrakesch soll nun dieser Pakt von den teilnehmenden Staaten angenommen werden. Eine Beschlussfassung durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen wird dann voraussichtlich Anfang 2019 erfolgen

FRAGE ZANEV: Ich habe eine Frage an die Bundesregierung. Die Bundesregierung hat einen Exportstopp für Waffen ausgesprochen. Trotzdem liefern deutsche Firmen weiterhin Bomben nach Saudi-Arabien. Wie stehen Sie dazu? Wie beurteilen Sie das? Was möchte die Bundesregierung dagegen unternehmen? Diese Exporte werden über Tochterfirmen deutscher Waffenfirmen im Ausland getätigt.

SRS’IN FIETZ: Wenn ich es richtig sehe, sind Sie vorhin mit einer umfassenden Erklärung zu Ihren Fragen ausgestattet worden. Ich weiß jetzt nicht, ob ich die hier noch einmal im Einzelnen vortragen muss.

ZURUF TOWFIGH NIA: Bitte, ja!

SRS’IN FIETZ: Grundsätzlich gilt, dass die Bundesregierung eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik betreibt. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung und unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind verschiedene rechtliche Vorgaben, die politischen Grundsätze der Bundesregierung aus dem Jahr 2000, der gemeinsame Standpunkt des Rates der EU vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsamer Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern sowie der Vertrag über den Waffenhandel.

Um die Frage zu beantworten, was ausländische Lieferungen aus ausländischen Staaten heraus betrifft, da kann ich Ihnen sagen: Lieferungen aus anderen Staaten unterliegen den jeweiligen nationalen Genehmigungsverfahren dieser Staaten, unabhängig davon, ob es sich dabei um deutsche Tochterunternehmen handelt.

FRAGE: Also sind Tochterfirmen damit heraus?

SRS’IN FIETZ: Ich kann dem, was ich gerade gesagt habe, nichts weiter hinzufügen.

WAGNER: Vielleicht kann ich das noch einmal kurz für das Bundeswirtschaftsministerium ergänzen, auch zur Klarstellung:

Tochterunternehmen im Ausland unterliegen erst einmal den jeweiligen Rüstungsexportkontrollen der jeweiligen Länder.

Natürlich ist es aber so, dass jede Technologie und jede Zulieferung alles, was aus Deutschland an Know-how und an Blaupausen herausgeht, auch in ein anderes EU-Land , wenn es eine Tochtergesellschaft ist, immer unseren strengen deutschen Rüstungsexportkontrollrichtlinien unterliegt, die Frau Fietz ja schon ausführlich dargestellt hat.

Insofern müssen auch alle Zulieferungen, die aus Deutschland kommen könnten, immer mit Hinblick auf das Endempfängerland genau geprüft und genehmigt werden. Insofern ist es zwar richtig, dass die Tochterunternehmen im Ausland der jeweiligen nationalen Gesetzgebung und Rüstungsexportkontrolle unterliegen; aber alles, was aus Deutschland dorthin geht, was dabei irgendwie eine Rolle spielt, unterliegt unseren Kontrollen.

ZUSATZFRAGE: Aber was Tochterfirmen im Ausland produzieren, unterliegt nicht der deutschen Kontrolle, und dagegen kann die Bundesregierung auch nichts unternehmen?

WAGNER: Wenn beispielsweise jetzt Know-how an eine Tochtergesellschaft im Ausland transferiert wird, damit dort produziert werden kann, unterliegt das der deutschen Rüstungsexportkontrolle. Aber für ausländische Unternehmen ist dann das jeweilige Land zuständig, in dem das Unternehmen sitzt.

FRAGE JUNG: Möchte die Bundesregierung denn an dieser Regelung, an diesem Zustand, etwas ändern, dass man auch die Exporte von Tochterunternehmen, die womöglich im Ausland sitzen, überprüfen und notfalls untersagen kann?

WAGNER: Also es gilt das strenge Rüstungsexportgenehmigungsrecht der Bundesregierung, das sehr restriktiv ist und alle Lücken schließt, und zwar auch, wenn quasi über andere Länder ein Export an Drittländer erfolgen soll. Das wird, wie gesagt, durch umfassende Fragen des Endverbleibs eines Rüstungsguts geschlossen.

Wie gesagt: Auch jedes Know-how, jede Technologie, die an ein anderes Land, an eine Tochtergesellschaft, exportiert wird, unterliegt diesem Rüstungsexportregime.

Ausländische Unternehmen unterliegen eben den dortigen Rechtsordnungen, und ihnen können wir natürlich nicht etwa den anderen europäischen Ländern vorschreiben, wie sie ihre Rüstungsexportkontrolle zu machen haben. Natürlich gilt aber auch in Europa der gemeinsame Standpunkt der Europäischen Union, an den sich ja auch die anderen europäischen Nationen orientieren.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber sieht die Bundesregierung den Status quo als eine Lücke an?

WAGNER: Wie gesagt, wir sehen hier keine Regelungslücke. Denn auch alles, was von Deutschland aus an ausländische Tochterunternehmen geht, unterliegt unseren strengen Rüstungsexportkontrollgrundsätzen.

FRAGE ZANEV: Sie sagen, das Know-how sollte auch reglementiert werden. Schließt das auch deutsche Rüstungsmanager ein?

WAGNER: Das schließt jedes Know-how ein, jedes Wissen, das da transferiert wird. Das beinhaltet auch technische Unterstützung, wenn man also dort vor Ort beim Aufbau etc. mit dem Wissen weiterhilft, das man hier in Deutschland hat. Insoweit ist das, wie gesagt, umfassend. Es betrifft aber jetzt nicht Personen.

ZUSATZFRAGE ZANEV: Sie trägt aber das Know-how im Kopf.

WAGNER: Wie gesagt, das gilt für technische Unterstützung, soweit es das betrifft. Aber grundsätzlich können Sie nicht beschränken, dass jemand ins Ausland geht. Natürliche Personen unterliegen nicht der Rüstungsexportkontrolle.

FRAGE TOWFIGH NIA: Wie bewertet die Bundesregierung den milliardenschweren US-Raketenverkauf an Saudi-Arabien vor dem Hintergrund der spannungsgeladenen Golfregion?

SRS’IN FIETZ: Kann das Wirtschaftsministerium dazu etwas sagen?

WAGNER: Das können wir nicht kommentieren.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Sehen Sie diesen Verkauf als friedensfördernd, stabilitätsfördernd in der Region?

SRS’IN FIETZ: Rüstungsexporte anderer Staaten kommentieren wir von dieser Stelle aus nicht.

FRAGE DR. ZWEIGLER: Herr Wagner, noch einmal nachgefragt, weil ich es nicht verstanden habe. Wenn ein deutscher Rüstungskonzern durch seine südafrikanische Tochter ein bestimmtes Rüstungsgut, eine Rakete, Bombe etc. herstellen lässt und sie dann nach Saudi-Arabien verkauft, unterliegt das dem deutschen Rüstungsexportreglement oder nicht?

WAGNER: Also da ist dann grundsätzlich das Reglement des jeweiligen Landes einschlägig. Also, wie gesagt, das kann dort eben nicht mit einem Know-how aus Deutschland gefertigt werden, ohne dass es vorher genehmigt wurde. Also wenn Sie Know-how in eine südafrikanische Tochtergesellschaft transferieren, dann ist das genehmigungspflichtig.

FRAGE HELLER: Ich wollte das Wirtschaftsministerium, vielleicht auch Sie, Frau Fietz, fragen:

Einmal. Ist die Bundesregierung inzwischen von den drei deutschen Autokonzernen informiert, dass es in der kommenden Woche ein Gespräch mit Vertretern der US-Regierung geben soll? Die Rede ist vom kommenden Dienstag.

Grundsätzlich gefragt: Wie bewertet die Bundesregierung, wenn es zu solchen separaten Treffen der Branche-Spitzen aus Deutschland mit der US-Regierung kommt? Denn eigentlich ist man doch bemüht, immer die europäische Seite, die Geschlossenheit der europäischen Position im Handel, zu wahren. Ein solches Separattreffen erweckt ja eher den Eindruck einer partiellen, einer eigenen deutschen Linie.

WAGNER: Mir liegen da keine neuen Erkenntnisse vor. Ich habe auch keinen neuen Stand zu etwaigen geplanten Treffen.

Grundsätzlich verfolgen wir hier in der EU eine einheitliche Linie und treten sehr geschlossen auf. Die Kompetenz liegt natürlich bei der Europäischen Union, die auch mit den amerikanischen Partnern in diesen Bereichen verhandelt. Die etwaigen Gespräche kann ich hier nicht kommentieren.

SRS’IN FIETZ: Natürlich ist dieses Treffen im Kanzleramt bekannt. Aber es gilt grundsätzlich, dass die Europäische Kommission in dieser Frage das Verhandlungsmandat hat. Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen der EU-Kommission in dieser Frage. Sie kennen die Haltung der Bundesregierung zum Freihandel. Sie hat sich nicht verändert. Freier Handel und offene Märkte bieten in Europa und der Welt enorme Chancen für Unternehmen, für Beschäftigte und für Verbraucher. Deshalb unterstützt die Bundesregierung die EU-Kommission auch weiterhin darin, ihre Politik der offenen Märkte fortzuführen und dem Trend zur Abschottung entgegenzuwirken.

ZUSATZFRAGE HELLER: Nur damit ich das phonetisch richtig verstanden habe: Ihnen ist dieser Termin bekannt, der am Dienstag stattfindet? Habe ich das richtig gehört?

SRS’IN FIETZ: Dem Kanzleramt ist die Idee eines solchen Treffens bekannt.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt und auch an das Kanzleramt. Die Ukraine hat ja einen kompletten Einreisestopp für russische Männer zwischen 16 und 60 Jahren veranlasst. Wie kann denn diese Maßnahme aus Sicht der Bundesregierung dazu beitragen, dass die Situation, die Spannungen zwischen der Ukraine und Russland, deeskaliert wird?

Eine zweite Frage: Die Ukraine will die Türkei dazu aufrufen, den Bosporus für russische Schiffe zu sperren. Ist das eine realistische Maßnahme?

BREUL: Ich kann gern anfangen.

Wir haben diese Meldung auch zur Kenntnis genommen. Ich habe keine eigenen Erkenntnisse. Außenminister Maas hat gestern in diversen Pressekonferenzen und anderen Äußerungen noch einmal unterstrichen, dass jetzt die Stunde der Diplomatie, die Stunde des Dialogs ist. Wir haben Verständnis für die Sorgen der Ukrainer. Jetzt brauchen wir aber konkrete Schritte zur Deeskalation und zu Gesprächen.

SRS’IN FIETZ: Ich kann Ihnen zu dieser konkreten Maßnahme jetzt noch keine konkrete Antwort geben. Grundsätzlich gilt natürlich, dass für Deutschland die Entspannung der aktuellen Lage in der Straße von Kertsch im Vordergrund steht. Hierzu hat die Bundeskanzlerin unter anderem bereits mit dem ukrainischen und dem russischen Präsidenten telefoniert. Die Bundeskanzlerin hat auch gestern noch einmal betont, dass sie auch an die ukrainische Seite appelliert, nun klug zu handeln.

Ausdrücklich möchte ich an dieser Stelle aber auch noch einmal die Forderung der Bundesregierung erwähnen, die Herr Seibert hier schon vorgetragen hat, dass die festgenommenen Seeleute unbedingt freigelassen und die aufgebrachten Schiffe von Russland zurückgegeben werden müssen.

ZUSATZFRAGE: Heißt das, dass es keine konkrete Stellungnahme zu den beiden Punkten gibt, die ich hier angesprochen habe?

SRS’IN FIETZ: Diese Meldungen sind, kurz bevor wir hierhergekommen sind, bei uns eingegangen. Ich kann Ihnen dazu jetzt noch nichts konkret sagen. Wir haben sie zur Kenntnis genommen. Grundsätzlich gilt der Appell an beide Seiten, besonnen zu handeln. Die grundsätzliche Haltung der Bundeskanzlerin ist, dass dieser Vorfall nicht militärisch, sondern wirklich im Gespräch und im Dialog gelöst werden muss.

BREUL: Ich kann vielleicht ergänzen. Wir haben ja durchaus gesagt, was uns jetzt am Herzen liegt. Die Interpretation, ob die Maßnahmen, die Sie nennen, Dialogangebote sind oder nicht, überlasse ich Ihnen.

FRAGE JUNG: Die UN-Mission in Afghanistan UNAMA hat bestätigt, dass es vor ein paar Tagen nach einem NATO-Luftangriff 23 tote Zivilisten in der Provinz Helmand gab. Herr Flosdorff, war die Bundeswehr in irgendeiner Weise daran beteiligt?

Herr Breul, wie bewerten Sie diesen Angriff, bei dem angeblich Taliban das Ziel waren, aber mehr als 20 Menschen durch die Amerikaner getötet wurden?

FLOSDORFF: Sie wissen, dass die Bundeswehr in Afghanistan im Rahmen des Mandates Resolute Support engagiert ist. Dabei geht es um Ausbildung der afghanischen Sicherheitskräfte. Es geht nicht um eine aktive Bekämpfung von Aufständischen durch die Bundeswehr. Insofern liegt relativ nahe, wir zu diesem Vorfall, der zudem eine Region in Afghanistan betrifft, in der die Bundeswehr nicht ihre Präsenz hat Sie wissen, dass sie im Norden Afghanistans führend ist, nicht in der Provinz Helmand , keine weitere Information für Sie haben.

BREUL: Ich kann Ihnen nur das sagen, was Sie als unsere Position kennen. Jedes zivile Opfer ist eines zu viel. Wenn es so vorgefallen ist, wie es jetzt über die Nachrichtenticker läuft, dann gilt es selbstverständlich, das aufzuklären und dem nachzugehen. Mir liegen jetzt keine Erkenntnisse speziell über diesen Fall vor.

Ich möchte allerdings auch betonen, damit das hier nicht etwas einseitig rüberkommt, dass es auch in den letzten Tagen Anschläge auf die Regierung gegeben hat. Wir hatten die Afghanistan-Konferenz in Genf, an der auch der Außenminister teilgenommen hat. Uns ist wichtig: Der Friedensprozess muss in Gang kommen. Präsident Ghani hat dazu gute Vorschläge gemacht. Jetzt gibt es Versuche, diese Vorschläge zu unterminieren und diesen Prozess zu stoppen. Wir sind entschlossen, den Präsidenten auf diesem Weg weiter zu stützen.

ZUSATZ JUNG: Ich brauche ja nicht nach Ihrer Bewertung von Talibanangriffen zu fragen. Das sind ja nicht Ihre Alliierten, die Amerikaner aber schon.

Die UN-Mission hat auch bekanntgegeben, dass es im Vergleich zum Vorjahreszeitraum dieses Jahr schon 39 Prozent mehr tote Zivilisten durch Luftangriffe der Amerikaner gab. Herr Breul, wie bewertet die Bundesregierung den deutlichen Anstieg der Zahl toter Zivilisten in Afghanistan?

BREUL: Mir liegt der Bericht, wie gesagt, jetzt nicht vor. Darum kann ich ihn auch nicht im Einzelnen kommentieren. Das können wir gern nachholen.

FRAGE HELLER: Ich möchte das Finanzministerium und vielleicht auch Sie, Frau Fietz, zur Razzia bei der Deutschen Bank fragen.

Wie bewerten Sie es, wenn solche Dinge bei dem führenden deutschen Kreditinstitut passieren, dass ein Verdacht auf Geldwäsche, die ja eine schwere Straftat ist, besteht, der zu so ausgedehnten Razzien führt?

Ist das, was bei der Deutschen Bank passiert, Ausdruck dessen, dass Deutschland liederlich mit dem Thema Geldwäsche umgeht?

SCHWAMBERGER: Ich kann und darf die konkreten Ermittlungsarbeiten bei der Deutschen Bank hier nicht bewerten.

Mit Blick auf den Kampf gegen Geldwäsche möchte ich hier noch einmal betonen, dass sich die Bundesregierung diesem Thema auch gemeinsam mit den europäischen Partnern in den letzten Jahren ganz verstärkt gewidmet hat. Es wurden hierzu bereits viele Maßnahmen umgesetzt. Im letzten Jahr wurde im Rahmen der 4. Geldwäscherichtlinie Sie erinnern sich auch national im Rahmen der FIU ganz konkret auch institutionell eine wichtige Ermittlungsstelle geschaffen, und es wurde auch das Transparenzregister eingerichtet. Weitere Maßnahmen im Hinblick auch auf die Änderung dieser Richtlinie sind noch im Fluss. Dabei geht es auch ganz konkret um die Vernetzung der jeweiligen nationalen Transparenzregister und einen stärkeren Austausch innerhalb der jeweiligen Mitgliedsstaaten.

Geldwäsche ist, wie Sie schon sagten, ein krimineller Akt. Nach wie vor arbeitet die Bundesregierung auch mit den europäischen Partnern daran, das Netz engmaschiger zu machen und solche kriminellen Akte zu erschweren. Konkrete Ermittlungen kann ich hier an dieser Stelle aber nicht bewerten.

VORS. SZENT-IVANYI: Frau Fietz, haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Denn die Frage ging auch an Sie.

SRS’IN FIETZ: Nein, das war vollständig beantwortet.

FRAGE JUNG: Frau Schwamberger, die BaFin hat Ende September zum ersten Mal überhaupt einen dauerhaften Aufpasser in die Deutsche Bank geschickt. Hat er schon etwas zurückgemeldet?

SCHWAMBERGER: Ich würde Sie bitten, dass Sie dazu bei der BaFin nachfragen. Ich denke, es zeigt, dass alle Stellen, die mit dem Thema Geldwäsche vertraut sind das ist die BaFin, aber nicht nur diese , ganz genau aufpassen und sehr wachsam sind. Aber konkrete Ergebnisse kann und dürfte ich Ihnen hier an dieser Stelle auch nicht sagen.

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