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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 8. Februar 2019

Themen: Termine der Kanzlerin (Übergabe des Valentinsgrußes des Zentralverbandes Gartenbau, Empfang der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, Kabinettssitzung, Besuch des luxemburgischen Ministerpräsidenten, Antrittsbesuch des Bundesratspräsidenten, 55. Münchner Sicherheitskonferenz), Reise der Bundesumweltministerin nach Indien, Nord Stream 2, Extremismus in der Bundeswehr, Sicherheit des 5G-Netzes, Situation in Venezuela, Forderungen nach einem Verzicht der Kirchen auf Staatsleistungen, Demonstrationen von Schülern für den Klimaschutz, Zusammenarbeit zwischen Griechenland und der Eurogruppe, angebliche Weitergabe von Waffen an Al-Qaida im Jemen durch Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate, Tötung von Jamal Khashoggi, geplante Speicherung von Fingerabdruckinformationen im Personalausweis, Nahost-Konferenz in Warschau, Einführung eines Schutzsystems gegen die Fälschung von Arzneimitteln auf europäischer Ebene, Zulassung von Wahlbeobachtern anlässlich der Präsidentschaftswahlen in der Ukraine

Naive Fragen zu:
Nord Stream II (ab 4:40 min)
– Die französische Sorge ist ja, dass durch die russischen Gasimporte eine Dominanz entsteht. Wie sieht das denn die Bundesregierung, wenn Nord Stream 2 ganz regulär laufen würde? Würden dann die Erdgasimporte aus Russland alles dominieren? (ab 12:19 min)
– Aber wenn es um Erdgasimporte geht, dann würde russisches Gas schon dominieren, ja?

Rechtsextremismus in der Bundeswehr (ab 18:38 min)
– Können Sie bestätigen, dass der Mann ein Gründungsmitglied des KSK war? (ab 21:25 min)
– Glauben Sie denn, dass das nur die Spitze des Eisberges, des Rechtsextremismusproblems in der Bundeswehr, ist, wenn quasi ein Gründungsmitglied des KSK beteiligt ist? Der ist ja Vorgesetzter von vielen anderen und hat wahrscheinlich viele Soldaten unter sich.

Venezuela (ab 24:30 min)
– können Sie uns sagen, was die deutschen Gefangenen mein Stand war: drei in Venezuela machen? Gibt es da irgendetwas Neues? Wie geht es insbesondere dem deutschen Journalisten Billy Six? Haben Sie seit dem 9. Januar Kontakt zu ihm gehabt?
– wie bewertet die Bundesregierung, dass Herr Bolton, der Sicherheitsberater von Herrn Trump, öffentlich sagt, dass Herr Maduro auch in Guantanamo landen könnte?
– Herr Maas hat Herrn Bolton in dieser Woche getroffen. Hat er das Thema Venezuela angesprochen? Hat er auch die ökonomischen Drohungen seitens der Amerikaner und den Spruch zu Guantanamo angesprochen? Hier geht es um ein Foltergefängnis.
– Sind Sie denn der Auffassung, dass die Sanktionen, speziell die US-Sanktionen, in den letzten Jahren keinerlei Auswirkungen auf das Leid der Bevölkerung hatten? (ab 30:12 min)
– Wie bewerten Sie denn den Wunsch von Guaidó, dass es noch mehr Sanktionen gibt, also dass die Bevölkerung zum Beispiel noch mehr leiden soll?

#FridaysForFuture (ab 33:49 min)
– wie bewertet die Bundeskanzlerin die Schülerproteste? (ab 35:11 min)
– Unterstützt die Bundeskanzlerin generell die Proteste der Schüler?
– Auch zu Schulzeiten, auch wenn die Schulpflicht gilt?
– die Schüler protestieren hier ja im Invalidenpark, also zwischen Wirtschafts- und Verkehrsministerium. Der Wirtschaftsminister hat schon mal vorbeigeschaut. Wird der Verkehrsminister auch vorbeischauen? Fühlt er sich angesprochen?

Jemenkrieg/Khashoggi (ab 41:28 min)
– CNN hatte diese Woche berichtet, dass nachgewiesen werden könne, dass die Saudis und die Vereinigten Arabischen Emirate amerikanische Waffen an Al-Qaida im Jemen weitergegeben hätten, um deren Loyalität zu erhalten. Wie bewertet die Bundesregierung das? Hat die Bundesregierung Kenntnis von deutschen Waffen, die von saudischer Seite an Al-Qaida gegeben wurden?
– wie bewerten Sie denn den vorläufigen Untersuchungsbericht der Vereinten Nationen, genauer gesagt der UN-Sonderberichterstatterin Callamard, die zu dem Schluss kommt, dass Saudi-Arabien die Untersuchungen in der Türkei behindert habe? (ab 45:35 min)
– Die „New York Times“ hat diese Woche berichtet, dass sich Herr Mohammed bin Salman schon vor einem Jahr gewünscht hat, Herrn Khashoggi zu töten.
– Nun laufen die Ermittlungen ja schon seit Oktober, seit der Mann tot ist. Wir haben jetzt Februar. Wie lange wünschen Sie sich also noch rasche Ermittlungen?

Wahlen in der Ukraine (ab 53:25 min)
– Als OSZE-Mitglied muss man alle anderen OSZE-Mitglieder zu Wahlen einladen. Korrekt, Herr Breul?
– Ist das hier der Fall?

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 8. Februar 2019:

STS SEIBERT: Guten Tag auch von mir! Mit den Terminen der Kanzlerin geht es am Montag, dem 11. Februar, los. Es ist eine langjährige Tradition, dass eine Delegation des Zentralverbandes Gartenbau einen Valentinsgruß an die Bundeskanzlerin übergibt. Das ist ein Fototermin, wie auch in den vergangenen Jahren, um 14.30 Uhr.

Am Montagabend gegen 19 Uhr empfängt die Bundeskanzlerin dann die Vorsitzenden der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, die Ministerpräsidenten der hauptsächlich betroffenen Länder und die zuständigen Bundesminister zu einem Gespräch im Kanzleramt. Dazu kommen auch Bundestagsabgeordnete aus den Reihen der Koalitionspartner, und zwar aus den Bundesländern, die davon stark betroffen sind. Es ist ein nicht presseöffentlicher Termin.

Am Mittwoch findet wie immer um 9.30 Uhr die Kabinettssitzung statt.

Um 12.30 Uhr folgt der Besuch des luxemburgischen Ministerpräsidenten Xavier Bettel im Kanzleramt. Nach dem gemeinsamen Mittagessen wird es eine gemeinsame Pressekonferenz geben.

Am Freitag macht der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein seinen Antrittsbesuch als aktueller Bundesratspräsident bei der Bundeskanzlerin. Im Anschluss an diesen Termin findet um 12 Uhr die Übergabe der 2-Euro-Gedenkmünze „Bundesrat“ an den Bundesratspräsidenten, Herrn Günther, statt. Die Münze würdigt das 70-jährige Bestehen des Bundesrates.

Am Samstag, dem 16. Februar, nimmt die Bundeskanzlerin an der 55. Münchner Sicherheitskonferenz teil. Sie wird ein kurze Rede halten und danach unter Moderation von Herrn Ischinger sich den Fragen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen stellen. Wie üblich wird sie die Sicherheitskonferenz auch nutzen, um bilaterale Gespräche zu führen. Aber dazu kann ich Ihnen heute noch keine Einzelheiten nennen.

HAUFE: Ich habe eine Reiseankündigung: Die Bundesumweltministerin wird am Mittwoch und Donnerstag der kommenden Woche in Indien sein, und zwar zum dritten Deutsch-Indischen Umweltforum. Sie wird sich dort mit dem indischen Umweltminister Vardhan treffen. Es wird dort um das Thema Luftqualität, Luftreinhaltung, um die internationale Klimaschutzzusammenarbeit und auch ein wichtiges Thema für die Ministerin die Prävention von Mülleinträgen in die Ozeane, in das Meer gehen. Hier spielt Indien auch eine wichtige Rolle.

Die Ministerin wird von einer Wirtschaftsdelegation und von mehreren deutschen Umweltverbänden begleitet. Es wird auch ein Treffen mit Umweltverbänden in Indien geben. Die Ministerin wird außerdem das Siemens-Werk in Mumbai und auch das Werk von Tata Steel in Mumbai besuchen.

FRAGE PRÖSSL: Herr Seibert, bedauert es die Bundeskanzlerin, dass Präsident Macron seine Teilnahme und den gemeinsamen Auftritt mit der Kanzlerin auf der Sicherheitskonferenz abgesagt hat? Können Sie etwas zu den Gründen dieser Absage sagen? Ist dies ein Zeichen für Schwierigkeiten in den Beziehungen?

Ist die Bundeskanzlerin enttäuscht, dass so kurz nach der Unterzeichnung des Aachener Vertrages es offenbar schwierig ist, mit Frankreich zu einem Einvernehmen in der Frage von Nord Stream 2 zu kommen?

STS SEIBERT: Das ist ja sehr viel auf einmal.

ZUSATZ PRÖSSL: Das gehört alles zusammen.

STS SEIBERT: In Ihrer Wertung gehört alles zusammen. Ich versuche mal, es der Reihe nach zu beantworten.

Erstens: Münchner Sicherheitskonferenz. Die Bundeskanzlerin freut sich auf ihre Teilnahme an der Münchner Sicherheitskonferenz und auf die Gespräche und Begegnungen dort.

Zweitens: Zu den Gründen für die Absage des französischen Präsidenten müssen Sie verständlicherweise in Paris nachfragen. Wir wussten es seit geraumer Zeit und waren von den französischen Partnern darüber vor geraumer Zeit informiert worden. Es wird immer wieder Gelegenheiten für gemeinsame Auftritte mit dem französischen Präsidenten geben.

Dann kam die grundsätzliche Frage, und dazu sage ich ganz grundsätzlich: Frankreich ist Deutschlands wichtigster Partner in Europa. Mit dem gerade geschlossenen Vertrag von Aachen haben wir das noch einmal nicht nur bekräftigt, sondern wir haben verabredet, gemeinsam unsere Beziehungen noch zu stärken, noch zu vertiefen, auf vielen Gebieten noch enger zu knüpfen.

Ganz unabhängig davon kann es natürlich immer wieder vorkommen und ist es auch in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen, dass wir in Einzelfragen unterschiedliche Ansichten haben. Das ist auch angesichts der festen Basis, die unsere Freundschaft bedeutet, auch angesichts des gerade geschlossenen Vertrags von Aachen kein Problem. Wichtig und entscheidend ist, dass wir in solchen Fällen im Austausch, im permanenten Kontakt Wege finden, die beiden Positionen zusammenzuführen, in dem Einzelthema eine Lösung zu finden, die für beide Seiten gut ist. Darin liegt die Stärke der deutsch-französischen Partnerschaft: dass ein solcher Weg dann oft auch in Europa eine tragfähige Basis darstellt.

ZUSATZFRAGE PRÖSSL: Dass es jetzt in der Frage von Nord Stream 2 und der Gasrichtlinie unterschiedliche Auffassungen zwischen Deutschland und Frankreich gibt, kam das denn für die Bundesregierung überraschend? Man wusste ja von Kritik aus Mitteleuropa, Osteuropa, von außerhalb der EU, aus den USA zum Beispiel. War denn schon länger bekannt, dass auch Frankreich ein Problem mit diesem Projekt hat?

STS SEIBERT: Zu Nord Stream 2 gibt es unterschiedliche Meinungen. Die Bundeskanzlerin hat gerade gestern in Bratislava bei ihrem Treffen mit den vier Visegrád-Staaten noch einmal gesagt, dass das Thema kontrovers diskutiert wird. Daran ist ja nichts Überraschendes.

Deutschland und Frankreich sind auch zu diesem Thema im permanenten Kontakt. Nun haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich die Beratungen zur Gasrichtlinie, die gerade laufen, auch in Brüssel laufen, nicht kommentiere und dass ich auch nicht über das Abstimmungsverhalten einzelner Mitgliedstaaten spekuliere. Das alles steht heute bevor, und ich werde dem Ergebnis nicht vorgreifen.

FRAGE DR. LOHSE: Herr Seibert, wenn Sie sagen, Sie seien schon vor geraumer Zeit darüber informiert worden, dass Präsident Macron nicht nach München kommen wird, können Sie sagen, was „vor geraumer Zeit“ heißt? Ich nehme nicht an, dass er einfach gesagt: „Ich komme nicht“, sondern dass er das irgendwie begründet hat oder hat begründen lassen. Könnten Sie dazu etwas sagen, bevor wir natürlich alle in Paris nachfragen?

STS SEIBERT: Ich werde auch weiterhin nicht für den Élysée-Palast hier Erklärungen abgeben. Die Bundesregierung ist vor geraumer Zeit das kann ich Ihnen jetzt nicht genau beziffern jedenfalls vorinformiert worden.

ZUSATZ DR. LOHSE: Aber ich hatte Sie ja nicht darum gebeten, die Rolle des Élysée-Sprechers zu übernehmen.

STS SEIBERT: Genau. Deswegen muss der französische Präsident die Gründe, warum er einen bestimmten Termin nicht wahrnehmen kann, natürlich selbst verkünden können und nicht durch den Sprecher der deutschen Bundesregierung.

ZUSATZ DR. LOHSE: Ja, aber Sie können ja sagen, was bei Ihnen bzw. bei der Kanzlerin angekommen ist. Dafür sind Sie ja zuständig.

STS SEIBERT: Bei uns ist angekommen, dass der französische Präsident diesen Termin nicht wahrnehmen kann.

ZUSATZFRAGE DR. LOHSE: Und er hat keinen Grund angegeben?

STS SEIBERT: Über die genaue Kommunikation zwischen Deutschland und Frankreich, die eine permanente ist, werde ich hier keine Auskunft geben.

FRAGE DR. KELLER: Ich habe zu Nord Stream 2 die Frage: Wie findet es die Bundesregierung, dass die EU heute wohl die Richtlinien verschärfen wird? Muss Deutschland da irgendwelche Nachteile befürchten, Probleme mit Russland, Ausgleichszahlungen an Gazprom oder sonst etwas?

STS SEIBERT: Sie fragen so, als wüssten Sie schon genau, was das Ergebnis der heutigen Brüsseler Abstimmung ist. Da sind Sie weiter als ich. Deswegen würde ich gerne abwarten, wie in Brüssel entschieden wird, und dann können wir das kommentieren.

FRAGE JESSEN: Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Gasrichtlinie, die sich bislang, glaube ich, auf innereuropäische Projekte konzentrierte, ausgeweitet werden kann? Nur dann wäre das ja möglich.

Zum Zweiten: Hat die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, dass hinter dem französischen Positionswechsel möglicherweise US-amerikanischer Einfluss oder Interessen stehen könnten? Die möchten ja auch gerne Gas verkaufen.

STS SEIBERT: Ich bleibe dabei, dass ich die laufenden Beratungen und Besprechungen zur Gasrichtlinie hier nicht kommentiere.

Über Motive hinter einer französischen Haltung kann ich hier natürlich als deutscher Regierungssprecher auch nicht sprechen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ich hatte Sie nicht um eine Kommentierung gebeten, sondern nach der Position der Bundesregierung gefragt, ob Sie der Meinung sind, dass die Gasrichtlinie auch auf Gasprojekte über die europäischen Grenzen hinaus anwendbar ist.

STS SEIBERT: Die Bundesregierung ist mit den europäischen Partnern im Vorfeld dieser heutigen wichtigen Entscheidung in permanentem Kontakt.

FRAGE DAMS: Noch eine Frage zu Nord Stream 2 Sie wurden das schon im Zusammenhang mit der Sicherheitskonferenz gefragt : Wie wirkt sich das Verhalten Frankreichs in dieser Nord-Stream-2-Frage auf das deutsch-französische Verhältnis aus?

STS SEIBERT: Ich dachte, ich hätte es beantwortet. Ich kann es gerne noch einmal sagen: Erstens kommentiere ich jetzt nicht das Verhalten einzelner Mitgliedstaaten in einer noch gar nicht getroffenen Entscheidung, die heute in Brüssel ansteht.

Zweitens habe ich ganz grundsätzlich gesagt, dass es etwas ziemlich regelmäßig Vorkommendes ist, dass Deutschland und Frankreich zu einem Einzelthema eine unterschiedliche Meinung haben und dass auf der Basis unserer festen und unverbrüchlichen Freundschaft damit auch umgegangen werden kann und wir in der Vergangenheit immer in der Lage waren, Wege zur Einigung zu finden.

FRAGE JUNG: Die französische Sorge ist ja, dass durch die russischen Gasimporte eine Dominanz entsteht. Wie sieht das denn die Bundesregierung, wenn Nord Stream 2 ganz regulär laufen würde? Würden dann die Erdgasimporte aus Russland alles dominieren?

STS SEIBERT: Dazu hat sich die Bundeskanzlerin, haben wir uns auch hier häufig geäußert. Die Bundeskanzlerin hat auch gerade in Bratislava wieder gesagt: Wir haben in Deutschland eine diversifizierte Energieversorgung, zu der in der Tat Erdgas aus Russland, aber auch Erdgas aus anderen Ländern gehört.

Es ist bekannt, dass wir am Ausbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland arbeiten. Das ist eine schon ganz oft getroffene Aussage: Es geht nicht um Dominanz, es geht um eine diversifizierte Energieversorgung, zu der nach unserer festen Überzeugung auch russisches Gas gehört.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber wenn es um Erdgasimporte geht, dann würde russisches Gas schon dominieren, ja?

STS SEIBERT: Ich habe mich dazu geäußert: eine diversifizierte Energieversorgung, auch bei Erdgas. Ich habe deswegen auch erwähnt, dass wir die LNG-Infrastruktur vorantreiben.

WAGNER: Ich kann ganz kurz ergänzen: Zu der Frage der Abhängigkeit hat sich auch der Minister schon öfter geäußert. Sie müssen ja auch sehen: Ob das Erdgas, das aus Russland kommt, über Nord Stream 2 oder über die Ukraine kommt – es bleibt der gleiche Anbieter. Ob Sie eine diversifizierte Infrastruktur haben, hat erst mal nichts damit zu tun, wer das Gas am Schluss liefert.

Wichtig ist das ist auch eine hohe Priorität der Bundesregierung , dass wir unsere Versorgerdiversität weiter erweitern. Da ist ein Punkt das hat Herr Seibert gerade schon angesprochen , LNG-Kapazitäten zu erhöhen.

In diesem Zusammenhang möchte ich gerne noch darauf hinweisen, dass Minister Altmaier am Dienstag, 12. Februar, im Bundeswirtschaftsministerium in Berlin eine LNG-Konferenz veranstaltet. Dazu haben wir auch schon eingeladen. Teilnehmen werden der Vize-Energieminister der USA, Dan Brouillette, und auch der Executive Director der International Energy Agency, Fatih Birol. Es treffen sich deutsche und US-amerikanische Unternehmen, die im Bereich der Gasförderung, im Gashandel sowie in der LNG-Infrastruktur tätig sind. Zusammen mit den anwesenden Verbänden darunter werden der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft und auch die beiden großen US-amerikanischen LNG-Verbände sein wird man dort diskutieren, wie LNG weiter vorangetrieben werden kann.

Es wird auch darum gehen, welche LNG-Infrastrukturprojekte in Deutschland geplant sind, wie der Standort ist. Diese Konferenz dient genau dem Zweck, unser Ziel voranzubringen, die Gasversorgung weiter zu diversifizieren.

FRAGE JUNG (zum Besuch der Kohlekommission): Es würde mich interessieren, warum da nur Abgeordnete der Koalition kommen können und nicht zum Beispiel auch Grüne, Linke, FDPler.

STS SEIBERT: Dies ist eine erste regierungsseitige Beratung. Das Ganze wird ja noch in Gesetzesform gegossen werden. Es wird natürlich dann intensive Beratungen des Deutschen Bundestags geben.

FRAGE: Es gibt Berichte, dass Deutschland und Japan in Zukunft im Bereich Geheimdienste zusammenarbeiten und dazu ein Abkommen geplant ist. Wird das auf der Münchner Sicherheitskonferenz weiter diskutiert, oder was können wir von der Zusammenarbeit in diesem Bereich erwarten?

STS SEIBERT: Einen Zusammenhang mit der Münchner Sicherheitskonferenz sehe ich nicht, weil die Bundeskanzlerin ja nun gerade in Japan war. Ich weiß auch nicht, ob sie bilaterale Treffen mit Vertretern der japanischen Regierung in München hat. Das bezweifle ich eher. Es gibt nichts, was ich Ihnen hier präsentieren kann.

Es gibt ein gemeinsames Interesse am Thema Geheimschutz. Daran wird gearbeitet. Wir haben da gemeinsame Interessen und Überzeugungen. Mehr kann ich Ihnen dazu heute nicht sagen. Es ist aber nicht in dem Sinne eine Frage der Nachrichtendienste, sondern es hat mit Datensicherheit zu tun.

FRAGE PRÖSSL: Frau Routsi, können Sie die Zahlen bestätigen, die heute Morgen aus einem MAD-Bericht zu Rechtsradikalen in der Bundeswehr referiert worden sind?

ROUTSI: Erst mal vielen Dank für die Frage. Ich kann Ihnen die Zahlen aus dem MAD-Bericht bestätigen. Ich würde allerdings gerne ganz kurz die Gelegenheit nutzen, um das Thema Extremismus in der Bundeswehr umfassend einzuordnen.

Jegliche Form von Extremismus, gleich, welcher Couleur, hat in der Bundeswehr überhaupt keinen Platz. Wir gehen aus verschiedenen Richtungen dagegen vor. Wir überprüfen die Leute, die zur Bundeswehr kommen wollen, das sind ca. 16 000 Frauen und Männer im Jahr. In der Truppe werden alle Verdachtsfälle stringent gemeldet. Der MAD hat eine gezielte Fallbearbeitung. Vorgesetzte und Truppengerichte ermitteln auch. Da, wo gegeben, geben wir natürlich auch an zivile Strafverfolgungsbehörden ab.

Darüber hinaus kann dem Betroffenen bereits während der Ermittlungen der Zugang zu Waffen und Munition versagt werden oder die Ausübung des Dienstes bzw. das Tragen der Uniform verboten werden.

Letztlich bleibt festzustellen, dass seit Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2017 die tatsächlichen Fälle von Extremismus in seiner Gesamtheit signifikant zurückgegangen sind.

ZUSATZFRAGE PRÖSSL: Haben Sie Zahlen vorliegen, um zu unterstreichen, was Sie in Ihrem letzten Satz sagten?

ROUTSI: Ja, das habe ich; die gebe ich Ihnen sehr gerne. Im Bereich Rechtsextremismus wurden in den vergangenen zehn Jahren ca. 200 tatsächliche Fälle erkannt, davon 170 vor dem Jahr 2012. Im Bereich Linksextremismus waren es in den vergangenen zehn Jahren ca. 15, auch hier fast alle vor 2012. Im Bereich islamistischer Extremismus waren es in den letzten zehn Jahren in etwa 35, davon neun vor 2012.

Was mir sehr wichtig ist: Gegen alle diese Personen wurden bzw. werden Verfahren geführt. Der überwiegende Teil ist bereits aus der Bundeswehr entlassen.

ZUSATZFRAGE PRÖSSL: Können Sie mir erklären, unter welchen Voraussetzungen eine Person aus der Truppe entfernt werden kann?

ROUTSI: Ich würde Sie gerne, weil das eine Detailfrage ist, zunächst an den Militärischen Abschirmdienst verweisen, denn dieser weiß ganz genau auf Ihre Frage zu antworten. Fakt ist: Wir haben Mittel zur Verfügung, um solche bekannten Fälle aus der Truppe zu entfernen, und die nutzen wir auch.

FRAGE JUNG: Können Sie bestätigen, dass der Mann ein Gründungsmitglied des KSK war?

ROUTSI: Darf ich Sie darum bitten, zu konkretisieren, welchen Mann Sie meinen?

ZUSATZ JUNG: Gegen den jetzt wegen rechtsextremer Inhalte, zum Beispiel in sozialen Netzwerken, ermittelt wird.

ROUTSI: Es ist, glaube ich, gute Sitte, dass wir hier zu Einzelpersonalangelegenheiten keine Auskunft geben. Aber ich kann Ihnen bestätigen, dass wir Kenntnis haben, dass es gegen einen Soldaten aus dem Verantwortungsbereich der Division Schnelle Kräfte diese Vorwürfe gibt, dass Disziplinarvorgesetzte umgehend Ermittlungen aufgenommen haben und dass gegen einen Mann aus der DSK ein Verbot zur Ausübung des Dienstes nebst Uniformtrageverbot ausgesprochen wird.

ZUSATZFRAGE JUNG: Glauben Sie denn, dass das nur die Spitze des Eisberges, des Rechtsextremismusproblems in der Bundeswehr, ist, wenn quasi ein Gründungsmitglied des KSK beteiligt ist? Der ist ja Vorgesetzter von vielen anderen und hat wahrscheinlich viele Soldaten unter sich.

ROUTSI: Ich verwehre mich das haben wir, an dieser Stelle, glaube ich, schon mehrfach getan gegen den Begriff, den Sie verwandt haben. Uns liegen keinerlei Anzeichen vor, dass es ein rechtsextremistisches Netzwerk innerhalb der Bundeswehr gibt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Welchen Begriff meinen Sie?

ROUTSI: Sie haben ja Ihre Frage gerade gestellt. Darauf beziehe ich mich. Ich kann Ihnen sagen, dass wir keine Hinweise haben, dass es ein rechtsextremistisches Netzwerk in der Bundeswehr gibt.

FRAGE JESSEN: Da laut Medienberichten offenbar der Oberstleutnant, um den es sich gehandelt hat, sich auch in Telefonaten so geäußert hat, dass man ihm eine Reichsbürgernähe unterstellen kann: Haben Sie Hinweise darauf, dass diese Telefonate mit anderen Bundeswehrangehörigen, ohne von einem Netzwerk zu sprechen, geführt wurden?

ROUTSI: Herr Jessen, noch mal: Ich habe dazu ausgeführt, dass wir zu Einzelpersonalangelegenheiten keine Stellung nehmen. Ich bitte Sie, das zu verstehen und zu respektieren.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ich frage ja nicht nach der Einzelpersönlichkeit, sondern mich interessiert die Struktur. Deswegen ist die Frage: Muss man davon ausgehen, dass diese Telefonate mit weiteren Bundeswehrangehörigen geführt wurden? Das sind keine Einzelpersönlichkeitsfragen.

ROUTSI: Das sind aber Fragen einer laufenden Ermittlung, und auch hierzu kann ich Ihnen keine Informationen mitteilen.

FRAGE DR. KELLER: Ich habe eine Frage zu Huawei: Ist es richtig, dass sich die Bundesregierung da auf ein Vorgehen geeinigt hat, dass es aber keinen Ausschluss von Huawei bei G5-Installationen geben soll, sondern nur nähere Sicherheitsvorgaben?

STS SEIBERT: Wir können Ihnen hierzu keinen neuen Stand vermelden. Die Beratungen und Gespräche innerhalb der Bundesregierung zu diesem Thema dauern an.

FRAGE JUNG: Herr Breul, können Sie uns sagen, was die deutschen Gefangenen mein Stand war: drei in Venezuela machen? Gibt es da irgendetwas Neues? Wie geht es insbesondere dem deutschen Journalisten Billy Six? Haben Sie seit dem 9. Januar Kontakt zu ihm gehabt?

Herr Seibert, wie bewertet die Bundesregierung, dass Herr Bolton, der Sicherheitsberater von Herrn Trump, öffentlich sagt, dass Herr Maduro auch in Guantanamo landen könnte?

BREUL: In den Haftfällen in Venezuela und insbesondere im Haftfall Billy Six habe ich heute keinen neuen Stand.

STS SEIBERT: Ich kenne diese Äußerung nicht, bewerte sie nicht und spreche hier für die Bundesregierung.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Breul, Herr Maas hat Herrn Bolton in dieser Woche getroffen. Hat er das Thema Venezuela angesprochen? Hat er auch die ökonomischen Drohungen seitens der Amerikaner und den Spruch zu Guantanamo angesprochen? Hier geht es um ein Foltergefängnis.

BREUL: Ich kann Ihnen bestätigen, dass Herr Maas Herrn Bolton getroffen hat. Der Außenminister hat sich danach auch dazu geäußert. Wie immer: Aus vertraulichen Gesprächen kann ich über weitere Inhalte nichts berichten.

FRAGE BUSCHOW: Herr Breul oder Herr Seibert, mich würde eine Bewertung des Ergebnisses der Kontaktgruppe zu Venezuela, die sich gestern getroffen hat, interessieren. Wie beurteilt die Bundesregierung dieses Ergebnis, das von vielen als Minimalkompromiss gewertet wird?

Nach der Anerkennung des Interimspräsidenten Guaidó von deutscher Seite: Welche konkreten Unterstützungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung für diesen Präsidenten, der um es mal so zu formulieren keinen Staatsapparat hat?

BREUL: Die Kontaktgruppe hat gestern in Montevideo zum ersten Mal getagt. Darunter sind acht Teilnehmer aus Europa und sechs aus Lateinamerika, mit durchaus unterschiedlichen Hintergründen und Herangehensweisen. Die Kontaktgruppe hat sich auf ein Statement geeinigt, das Ihnen offensichtlich vorliegt, und darin betont, dass es dringend ist, jetzt eine friedliche politische und demokratische Krisenbewältigung durch freie, faire und glaubwürdige Präsidentschaftswahlen durchzuführen. Sie hat weiterhin betont, wie wichtig es ist, einen humanitären Kanal zu schaffen, um angesichts der dramatischen Lage und im Einklang mit internationalen humanitären Grundsätzen Hilfe in das Land zu bringen.

Das erste Treffen hatte vor allem auch den Zweck, sich über die Arbeitsweise der Gruppe zu verständigen und ein gemeinsames Verständnis über die Lage in Venezuela zu entwickeln. Die Gespräche werden fortgesetzt. Sie sehen ja auch an der Abschlusserklärung, dass man sich darauf verständigt hat. Deutschland wird sich weiterhin aktiv im Rahmen der Kontaktgruppe einbringen.

Was die konkrete Unterstützung für Herrn Guaidó angeht: Außenminister Maas hat mit Herrn Guaidó telefoniert ich glaube, es war vorgestern, kurz nachdem wir uns hier getroffen hatten und hat da auch noch mal unterstrichen, dass wir bereit sind, humanitär zu helfen, um die eben schon angesprochene Notlage zu beseitigen. Ich sage hier ganz offen: Das ist nicht einfach, vor allem dann nicht, wenn Präsident Maduro und das Militär Zugänge blockieren, insbesondere Medikamente und Nahrungshilfe, also Hilfe, die wirklich dringend gebraucht wird, nicht ins Land lassen. Nichtsdestotrotz sind wir bereit, uns da zu engagieren und den Übergangspräsidenten Guaidó in dieser wichtigen Frage konkret zu unterstützen.

FRAGE JESSEN: War Gegenstand des Gespräches auch der Bericht von Herrn Alfred de Zayas, dem jetzigen oder ehemaligen UN-Berichterstatter, der zu der Auffassung gekommen ist, dass die ökonomischen Sanktionen gegen Venezuela im Endeffekt als Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausgelegt werden könnten, wenn durch ökonomischen Mangel Menschenleben in Gefahr geraten? Wie beurteilt die Bundesregierung diese Einschätzung?

BREUL: Wir haben eine klare Position dazu: Wer letztlich für die derzeitige Notlage in Venezuela verantwortlich zeichnet, ist die Regierung Maduro, die, wie sich an dem sehr bildkräftigen Beispiel der humanitären Hilfe zeigt, keinerlei Anzeichen dafür erkennen lässt, dass es ihr um die Bevölkerung geht, sondern es ist ein Klammern an die Macht.

Ich kenne die Aussagen, die Sie tätigen, nicht. Ich glaube, in der internationalen Gemeinschaft das ist auch bei der Kontaktgruppe deutlich geworden gibt es eine sehr, sehr große Übereinstimmung darüber, wie man den Menschen jetzt helfen kann, und das verhindert Präsident Maduro.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Diese Frage soll bitte nicht so verstanden werden, als wenn damit in irgendeiner Weise die Verantwortlichkeit von Herrn Maduro und seines Regimes relativiert werden soll. Aber es gibt ja auch den Begriff der unterlassenen Hilfeleistung, der von der Schuld anderer unabhängig ist. Das, was Herr de Zayas angemerkt hat, geht in diese Richtung. Schade, dass Sie den Bericht nicht kennen.

FRAGE JUNG: Sind Sie denn der Auffassung, dass die Sanktionen, speziell die US-Sanktionen, in den letzten Jahren keinerlei Auswirkungen auf das Leid der Bevölkerung hatten?

BREUL: Ich denke, ich habe gerade deutlich gemacht, wen wir dafür verantwortlich machen, dass die Lage in Venezuela so dramatisch ist, wie sie ist.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich hatte gefragt, ob die US-Sanktionen Einfluss auf das Leid der Bevölkerung in Venezuela hatten.

BREUL: Auch die Amerikaner das sieht man an den aktuellen Angeboten sehen die Notlage vor Ort und versuchen zu helfen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wie bewerten Sie denn den Wunsch von Guaidó, dass es noch mehr Sanktionen gibt, also dass die Bevölkerung zum Beispiel noch mehr leiden soll?

BREUL: Ich glaube nicht, dass unsere Position hier ist, einzelne Äußerungen zu bewerten. Wir unterstützen Herrn Guaidó darin, möglichst rasch Neuwahlen durchzuführen. Er hat diese Woche wiederholt unterstrichen, dass das sein Ziel ist. Das hat für uns Priorität.

FRAGE PRÖSSL: Ich möchte noch mal auf Nord Stream 2 zurückkommen. Es gibt Agenturmeldungen, dass es eine deutsch-französische Einigung, eine deutsch-französische Initiative in dieser Frage gibt. Herr Breul, können Sie das bestätigen und etwas über diese Einigung sagen?

BREUL: Herr Prössl, Sie kennen das Brüsseler Geschäft wie wahrscheinlich kein Zweiter hier im Raum, und Sie wissen, dass es in Brüssel immer sehr viele Gerüchte gibt und alles sehr fluide ist. Dass Verhandlungen jetzt gerade stattfinden, hat Herr Seibert gerade noch mal unterstrichen. Wir werden uns hüten, von hier aus in laufende Beratungen in Brüssel hineinzukommentieren.

FRAGE DR. PONTZEN: Nach AFP-Meldungen ist es aber eben kein laufendes Verfahren mehr, sondern es heißt, es habe eine Entscheidung stattgefunden. Können Sie das nicht bestätigen? Oder dementieren Sie das?

STS SEIBERT: Es bleibt dabei, dass wir jetzt in die Beratungen hier nicht hineinkommentieren. Es wird heute der AStV in Brüssel dazu Entscheidungen treffen. Jedenfalls liegen Entscheidungen an. Dazu sind wir mit Frankreich und allen anderen im intensiven Kontakt. Ich werde dabei bleiben, vor Ablauf der entsprechenden Sitzung hier nichts zu kommentieren.

FRAGE BUSCHOW: Eine Frage ans Innenministerium zum Thema Staatsleistungen an die Kirchen: Es gibt heute in der Tageszeitung „Die Welt“ einen längeren Bericht, wonach die Opposition eine Ablösung fordert und die FDP eine konkrete politische Initiative ankündigt. Daher die Frage: Steht beim Innenministerium auf der Agenda dieser Legislaturperiode, die Ablösung der Staatsleistungen anzugehen?

Ergänzend die Frage, vielleicht auch an das Finanzministerium: Gibt es eine Vorstellung, welche Kosten da auf Bund und Ländern zukämen?

SCHMIDT: Ich darf darauf verweisen, dass die Berichterstattung schon den Hinweis enthielt, dass wir als Bundesinnenministerium auf die dazu in der Vergangenheit ergangenen Antworten auf zwei Kleine Anfragen verwiesen haben. Diese sagen aus, dass sich die Position dazu seitdem nicht verändert hat. Das heißt, eine solche Planung ist in der Tat im Moment nicht bekannt, entsprechend den Aussagen in diesen Kleinen Anfragen.

SCHWAMBERGER: Dementsprechend kann ich auch nichts hinzufügen.

FRAGE JESSEN (zu Schülerdemonstrationen für Klimaschutz): Eine Frage an das Bildungsministerium: In vollem Bewusstsein, dass Schulfragen in die Kulturhoheit der Länder fallen, erleben wir dennoch im Moment, dass allfreitäglich Schüler den Begriff der politischen Bildung in eigener Weise auslegen. Hat die Ministerin eine eigene Position dazu, wie sich in diesem Konfliktfall politisches Engagement und Schulpflicht zueinander verhalten?

QUENETT: Die Ministerin ist der Meinung, dass die Schulpflicht eingehalten werden muss, und begrüßt natürlich grundsätzlich politisches Engagement in der Gesellschaft auf allen Ebenen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Die Schüler argumentieren unter anderem damit, dass sie sagen: Wenn die Erwachsenen nicht ihre Pflicht, uns eine lebenswerte Zukunft zu gestalten, einhalten, fühlen wir uns auch nicht mehr an die Schulpflicht gebunden. Können Sie ein solches Argument nachvollziehen?

QUENETT: Das möchte ich an dieser Stelle nicht kommentieren.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, wie bewertet die Bundeskanzlerin die Schülerproteste?

STS SEIBERT: Zunächst einmal bin ich mit der Kollegin völlig einig: Es ist immer zu begrüßen, wenn sich Bürger politisch engagieren, in diesem Fall: wenn sich Bürger und gerade auch junge Bürger für den Klimaschutz engagieren. Denn es ist klar: Gerade die junge Generation hat zu Recht an die Politik da hohe Erwartungen.

Klar ist auch: Klimaschutzpolitik kann nur gelingen, wenn Staat und Bürger das Gleiche wollen oder jedenfalls in die gleiche Richtung gehen. Nur dann kann das erfolgreich sein.

Die Schulpflicht ist zu beachten, aber das wird natürlich vernünftigerweise nicht von der Bundesregierung geregelt, sondern eigenverantwortlich von den Schulen vor Ort.

ZUSATZFRAGE JUNG: Unterstützt die Bundeskanzlerin generell die Proteste der Schüler?

STS SEIBERT: Die Bundesregierung unterstützt generell politisches Engagement, gerade auch zu dem für uns alle besonders wichtigen Thema der Klimapolitik.

ZUSATZFRAGE JUNG: Auch zu Schulzeiten, auch wenn die Schulpflicht gilt?

STS SEIBERT: Das habe ich doch gerade gesagt.

FRAGE HÖHNE: Trotzdem hat die Bundesregierung noch kein umfangreiches Klimaschutzgesetz vorgelegt. Können Sie dann sagen, dass die Schüler und die Bundesregierung in die gleiche Richtung wollen?

STS SEIBERT: Ich habe die grundsätzliche Aussage gemacht, dass wir mit unserer Klimaschutzpolitik in Deutschland, mit dem Thema Klimaschutz auf lange Sicht nur erfolgreich sein können, wenn das nicht nur ein politisches Projekt ist, sondern wenn das auch ein Projekt der Wirtschaft ist, wenn es auch ein Projekt aller Bürger in ihrem eigenen Leben ist. Das ist die grundsätzliche Aussage.

Wir haben hier vielfach dargelegt, wie engagiert Deutschland für den Klimaschutz arbeitet. Wir werden noch in diesem Jahr ein Klimaschutzgesetz angehen, in dem dann noch klarer werden wird, wie wir die Klimaziele für 2030 auch wirklich einhalten können.

FRAGE JESSEN: Dann hätte ich eine Frage an das Umweltministerium. Auch das BMU ist nicht für Schulpolitik zuständig, aber doch sehr wohl auch für Klimaschutz. Vor diesem Hintergrund: Wie ist die Position der Ministerin zu den Schülerprotesten?

HAUFE: Die Position hat ja gerade Herr Seibert für die ganze Regierung angegeben. Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Die Ministerin hat selbst am Montag eine Begegnung mit Schülern gehabt, die diesen Protest durchführen. Sie hat mit ihnen gesprochen, sich ausführlich unterhalten und das Engagement sehr begrüßt.

Eine Anmerkung zu der Aussage von Frau Höhne, wir hätten noch kein Gesetz vorgelegt: Wir wollten es auch bis heute noch nicht vorlegen. Wir sind gerade dabei, es anzugehen und jetzt auch sehr zügig vorzulegen. Es gab also keinen Zeitplan, der vorsah, dass wir bis Februar ein Gesetz haben. Die Abmachung war das gilt auch weiterhin , dass bis März alle Bereiche, alle Ministerien ihre Maßnahmenvorschläge für das Maßnahmenprogramm 2030 einreichen. Das Gesetz wird in den nächsten Wochen in die Ressortabstimmung gehen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Sie sagten, dass die Ministerin sich am Montag mit Schülern getroffen habe und das Engagement begrüßt habe. Das schließt dann die Aktionsform des Freitags ein, oder?

HAUFE: Wie Menschen, die sich politisch in Deutschland engagieren, ihr Engagement austragen, wie sie es nach den geltenden Rechten tun und machen, das ist erst mal ihre Angelegenheit. Das werden wir nicht bewerten.

Zu dem, was die anderen Kollegen hier gesagt haben, habe ich jetzt nichts zu sagen. Wir haben doch da gerade eine ganz einhellige Meinung vertreten.

FRAGE JUNG: Frau Friedrich, die Schüler protestieren hier ja im Invalidenpark, also zwischen Wirtschafts- und Verkehrsministerium. Der Wirtschaftsminister hat schon mal vorbeigeschaut. Wird der Verkehrsminister auch vorbeischauen? Fühlt er sich angesprochen?

FRIEDRICH: Grundsätzlich ist das Thema Klimaschutz natürlich auch für den Verkehr relevant. Wir haben die Nationale Plattform Zukunft der Mobilität hier eingerichtet. Darüber wurde auch in den letzten RegPKs sehr intensiv gesprochen. Der Minister hat die Runde der beratenden Kommission noch mal erweitert.

Meines Wissens ist er noch nicht in den Invalidenpark gegangen. Ob das geplant ist, weiß ich jetzt auch nicht. Aktuell befindet er sich zum Thema „5G Connected Mobility“ bei einem Unternehmen in Nürnberg. Wie es nächste Woche aussieht, weiß ich leider nicht.

FRAGE: Herr Seibert, Manfred Weber hat gestern in Athen die Möglichkeit offengelassen, dass der vereinbarte Primärüberschuss für Griechenland mit einer neuen Regierung in Griechenland gesenkt werden könnte. Was ist die Haltung der Bundesregierung dazu?

STS SEIBERT: Ich spreche für die Bundesregierung. Deswegen werde ich jetzt auch keine Äußerungen aus den Parteien kommentieren. Für die Bundesregierung kann ich sagen: Wir arbeiten mit der griechischen Regierung vertrauensvoll zusammen das hat sich beim jüngsten Besuch der Bundeskanzlerin in Athen, denke ich, auch gezeigt , und wir sind überzeugt, dass diese Zusammenarbeit ganz unabhängig vom Ausgang der anstehenden griechischen Wahlen auch in Zukunft fortgesetzt werden kann. Es gelten die Vereinbarungen, die Griechenland mit der Eurogruppe über den Haushalts- und Reformkurs sowie darüber, wie er fortgesetzt werden soll, getroffen hat. Das Ganze wird von den Institutionen begleitet, von der Eurogruppe, und zwar im Rahmen dessen, was man diese Nachprogrammüberwachung nennt. An dieser deutschen Position hat sich nichts geändert.

ZUSATZFRAGE: Gibt es grundsätzlich eine Möglichkeit für niedrigere Primärüberschüsse?

STS SEIBERT: Es gelten die Vereinbarungen, die man zwischen Griechenland und der Eurogruppe miteinander getroffen hat.

FRAGE JUNG: CNN hatte diese Woche berichtet, dass nachgewiesen werden könne, dass die Saudis und die Vereinigten Arabischen Emirate amerikanische Waffen an Al-Qaida im Jemen weitergegeben hätten, um deren Loyalität zu erhalten. Wie bewertet die Bundesregierung das? Hat die Bundesregierung Kenntnis von deutschen Waffen, die von saudischer Seite an Al-Qaida gegeben wurden?

BREUL: Pressemitteilungen kommentieren wir ja nicht. Wir haben auch keine eigenen Erkenntnisse über den Fluss oder die mögliche Weitergabe von US-Waffen. Diese Frage sollten Sie wahrscheinlich an die US-Regierung richten.

Natürlich gilt für uns ich müsste aber im Weiteren auf das BMWi verweisen , dass, wenn wir Hinweise auf einen Missbrauch oder eine Nichteinhaltung der Verpflichtungen über den Endverbleib von aus Deutschland exportierten Waffen haben, wir diese Hinweise sehr ernst nehmen und dem nachgehen.

WAGNER: Das Gleiche gilt für uns. Auch wir haben dazu keine Erkenntnisse.

FRAGE JESSEN: Hat es eigentlich schon Endverbleibskontrollen bezüglich deutscher Waffenexporte in Saudi-Arabien gegeben? Können Sie uns das sagen?

WAGNER: Sie spielen ja auf die Post-Shipment-Kontrollen an. Die wurden 2015 eingeführt, im Rahmen der Kleinwaffen- und Post-Shipment-Grundsätze. 2017 hat die erste Kontrolle stattgefunden. Mittlerweile haben, glaube ich, drei Kontrollen stattgefunden. Weitere Kontrollen

ZURUF JESSEN: In Saudi-Arabien?

WAGNER: In Saudi-Arabien hat keine Kontrolle stattgefunden. Ich müsste der Sache aber auch noch einmal nachgehen. Diese Endverbleibskontrollen im Rahmen der Post-Shipment-Kontrollen sind ja zum einen nur auf Kleinwaffen anwendbar, und andererseits können die natürlich nur auf solche Waffen anwendbar sein, deren Export genehmigt wurde, nachdem diese Post-Shipment-Kontrollen überhaupt eingeführt wurden; denn das Empfängerland muss, damit die Genehmigung überhaupt erteilt werden kann, zustimmen, dass es diese Post-Shipment-Kontrollen danach in seinem eigenen Land zulässt, und dessen bin ich mir jetzt gar nicht sicher.

Bloß einmal als Hinweis: Im letzten Jahr ging es um die Lieferung von Kleinwaffen in Drittländer also nicht in EU- und NATO-Länder mit einem Wert von, glaube ich, nur 15 000 Euro. Wir sind da sehr restriktiv. Es werden nicht viele Kleinwaffen exportiert. Daher bin ich mir gar nicht sicher, ob Saudi-Arabien überhaupt in den Bereich kommen könnte, in dem wir eine Post-Shipment-Kontrollen machen, weil vielleicht gar keine Kleinwaffen dorthin geliefert wurden.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Wäre es vor diesem Hintergrund sinnvoll, über die Ausweitung des Anwendungsrahmens für Post-Shipment-Kontrollen bzw. Endverbleibskontrollen nachzudenken?

WAGNER: Die Post-Shipment-Kontrollen gelten, wie gesagt, für Kleinwaffen. Bei denen ist das Risiko dafür, dass diese Kleinwaffen einmal den Empfänger verlassen und über die Grenze gehen, ohne dass man das mitbekommt, ja auch besonders groß. Deswegen wurden die eben auch für die Kleinwaffen eingeführt.

Hinsichtlich der Frage, ob man das auf größere Waffen ausweitet, ist, glaube ich, auch zu beachten, dass der Endverbleib ja auch gilt, wenn wir jetzt etwa über einen Panzer oder so etwas sprechen. Aber wenn ein Panzer etwa plötzlich über eine Grenze in ein anderes Land geliefert wird, dann ist die Erkenntnislage natürlich meistens sehr publik oder es gibt entsprechende Erkenntnisse durch Dienste etc., weil das natürlich anders auffällt, als wenn es jetzt vielleicht um eine Pistole geht.

ZUSATZ JESSEN: Das hatten wir ja schon bei Panzern, die, glaube ich, in Syrien von der türkischen Armee eingesetzt wurden.

WAGNER: Das ist, glaube ich, noch einmal eine andere Frage. Der Endverbleib besagt ja erst einmal, bei welchem Empfänger das liegt.

FRAGE JUNG: Ich würde das Thema noch auf den Fall Khashoggi erweitern. Herr Breul, Herr Seibert, wie bewerten Sie denn den vorläufigen Untersuchungsbericht der Vereinten Nationen, genauer gesagt der UN-Sonderberichterstatterin Callamard, die zu dem Schluss kommt, dass Saudi-Arabien die Untersuchungen in der Türkei behindert habe?

Die „New York Times“ hat diese Woche berichtet, dass sich Herr Mohammed bin Salman schon vor einem Jahr gewünscht hat, Herrn Khashoggi zu töten.

BREUL: Ich kann gerne etwas zu dem zweiten Teil Ihrer Frage sagen. Ich verweise auf meine Antwort von vorhin: Zu einzelnen Berichterstattungen nehmen wir hier ja keine Stellung.

In der Tat, vielleicht nur zur Einordnung: Es gibt eine Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für extralegale Hinrichtungen, die sich auch vor Ort ein Bild über Menschenrechtssituationen machen kann. Viele Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen insgesamt sind es 119 haben eine stehende Einladung für diese Sonderberichterstatterin ausgesprochen. Dazu zählt auch die Türkei. Wir rufen grundsätzlich alle Staaten auf, mit der Sonderberichterstatterin zusammenzuarbeiten.

Sie hat jetzt einen ersten Zwischenbericht vorgelegt und angekündigt, dass sie Ende des Frühjahrs ich glaube, im Mai einen Abschlussbericht vorlegen will. Das begrüßen wir. Wir werden uns diesen Abschlussbericht gerne anschauen und ihn dann bewerten. Der wird im Menschenrechtsrat vorgestellt werden.

Grundsätzlich hat sich im Fall Khashoggi nichts an unserer Linie geändert. Wir fordern weiterhin eine rasche, vollständige und glaubwürdige Aufklärung. Eine wichtige Wegmarke ist auch der Strafprozess gegen elf Angeklagte, der in Riad begonnen hat. Wir erwarten hier von der saudi-arabischen Justiz weiterhin volle Transparenz und ein rechtsstaatliches Verfahren.

ZUSATZFRAGE JUNG: Nun laufen die Ermittlungen ja schon seit Oktober, seit der Mann tot ist. Wir haben jetzt Februar. Wie lange wünschen Sie sich also noch rasche Ermittlungen?

BREUL: Das wird man anhand dessen bewerten müssen, wie die Fortschritte genau sein werden. Genaue Zeitlinien kann ich da nicht nennen.

FRAGE: Ich habe eine Frage zu einer europäischen Abstimmung in der nächsten Woche. Auf den Personalausweisen sollen europaweit Fingerabdrücke verpflichtend werden. Die Bundesregierung hatte sich dazu bereits positiv geäußert. Mich würde interessieren, was eigentlich aus den verfassungsrechtlichen Bedenken geworden ist, die vor zehn Jahren noch zur Ablehnung dieser Pflicht geführt hatten. Die Frage geht an Herrn Seibert, an das BMI und an das BMJV.

SCHMIDT: Da haben wir hier keinen aktuellen Sachstand für Sie dabei. Ich würde versuchen, ihn zu erhalten, und den würden wir Ihnen dann gerne nachliefern.

ZIMMERMANN: Wenn es um das Personalausweiswesen geht, dann ist, denke ich, vorrangig das BMI gefragt. Ich kann mich aber auch erkundigen, ob wir darüber irgendwelche Erkenntnisse haben.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das AA, auch die nächste Woche betreffend, und zwar die Nahost-Konferenz in Warschau. Nach meinem Wissen war bisher offen, ob der Außenminister daran teilnehmen wird. Ist die Entscheidung gefallen?

BREUL: Nein, ich muss Sie noch einmal vertrösten. Wie immer werden wir Termine des Außenministers mit geringem zeitlichen Vorlauf bekannt geben.

FRAGE DALHEIMER: Ich habe eine Frage an das Gesundheitsministerium. Morgen wird auf europäischer Ebene ein Schutzsystem gegen die Fälschung von Arzneimitteln in Kraft treten. Ich habe zwei Fragen dazu: Was versprechen Sie sich davon, und was sagen Sie zu Klagen deutscher Hersteller, die sagen, das würde zu teuer werden?

GÜLDE: Zur zweiten Frage: Ich müsste tatsächlich etwas nachreichen.

Was versprechen wir uns davon? Wir versprechen uns davon natürlich, dass die Verfolgung von Arzneimitteln und der Transportwege vereinfacht wird und dass damit natürlich auch Fälle, wie wir sie in der Vergangenheit erlebt hatten, dass gefälschte Arzneimittel wieder in die legale Lieferkette eingeführt wurden, eben unterbunden werden.

ZUSATZFRAGE DALHEIMER: Können Sie etwas konkreter sagen, welche Maßnahmen da geplant bzw. vorgesehen sind?

GÜLDE: Ja. Die einzelnen Maßnahmen müsste ich dann jetzt halt eben, wie gesagt, auch noch einmal nachreichen. Auch die Frage nach der Finanzierung würde ich dann eben noch einmal entsprechend nachreichen.

SCHMIDT: Ich habe doch noch etwas gefunden, was wir zu dem Thema schon vorbereitet hatten, und kann Ihnen Folgendes sagen: Wir sind uns durchaus bewusst, dass das Thema der Aufnahme von Fingerabdrücken in solche hoheitlichen Dokumente eben ein sehr, sehr sensibles Thema ist, welches in besonderer Weise eine Darlegung der zwingenden Erforderlichkeit wie auch begleitende Maßnahmen im Bereich des Datenschutzes erfordert. Durch die immer höhere physikalische Sicherheit der Reisedokumente wie zum Beispiel eines Passes oder eines Ausweises muss dem zunehmenden Missbrauch echter Dokumente durch ähnlich aussehende Personen da sehen wir nämlich steigende Fallzahlen aus unserer Sicht wirksam begegnet werden.

Um eben Reisedokumente, und dazu zählt der Personalausweis als Reisedokument innerhalb des Schengen-Raums zum Beispiel auch, auch künftig hinreichend gegen den Missbrauch durch ähnlich aussehende Personen zu sichern, ist es aus unserer Sicht erforderlich, Fingerabdrücke als Sicherheitsmerkmal aufzunehmen, um eben das Entdeckungsrisiko signifikant zu erhöhen und Zweifelsfälle schnell einer Klärung zuführen zu können. Zusammen mit weiteren Sicherheitsmerkmalen ist die Verordnung für Mindestsicherheitsstandards von nationalen Identitätsdokumenten geeignet, die Personalausweise der EU-Mitgliedstaaten auf eine insgesamt neue, signifikant höhere Sicherheitsstufe zu heben. Dazu ist es notwendig, bei dem mengenmäßig immer weiter zunehmenden und zugleich beschleunigten internationalen Reiseverkehr die einzelnen Identitäten der Reisenden sicher und zugleich schnell kontrollierbar in den Identitätsdokumenten zu verankern. Das sehen wir eben für eine Fingerabdruckspeicherung als gegeben an.

Deutschland hat sich deshalb im Rat unter der Maßgabe, dass eine entsprechende Speicherung von Fingerabdruckinformationen auf den Dokumenten zum Beispiel auch ausschließlich dezentral erfolgt, um der Datensicherheit zu begegnen, bereit erklärt, dem Verhandlungsmandat für den Trilog zuzustimmen.

FRAGE: Meine Frage betraf ja die verfassungsrechtlichen Bedenken.

SCHMIDT: Die verfassungsrechtlichen Bedenken sind damit aus unserer Sicht in diesem Zusammenhang ausgeräumt. Das heißt also, die Position, die wir hier für die europarechtlichen Vorgaben festgelegt haben, wäre nicht in dieser Form vorgegeben worden, wenn wir verfassungsrechtliche Bedenken in diesem Zusammenhang gehabt hätten.

FRAGE JESSEN: Zu den Präsidentschaftswahlen in der Ukraine im März: Die ukrainische Regierung hat gestern, glaube ich, entschieden, dass russische Wahlbeobachter nicht als Wahlbeobachter daran teilnehmen dürfen. Hat die Bundesregierung eine Meinung dazu? Das steht ja eigentlich sozusagen nicht in Übereinstimmung mit internationalen Regeln.

STS SEIBERT: Ja. Wir haben die Entscheidung der Ukraine zur Kenntnis genommen. Zur Vorbereitung von freien, demokratischen und transparenten Wahlen gehört die Möglichkeit, dass Wahlbeobachter teilnehmen. Das ist innerhalb der OSZE der Standard. Insofern fällt die Entscheidung der Ukraine hinter diesen Standard zurück.

Gleichzeitig können und werden wir nicht ausblenden, dass Russland permanent die territoriale Integrität der Ukraine infrage stellt – auf der Krim genauso wie durch die permanente Unterstützung der Separatisten in der Ostukraine. Vor diesem Hintergrund gibt es in der Ukraine ein tiefes Misstrauen gegen Russland.

BREUL: Ich will das kurz ergänzen: Wie Herr Seibert gesagt hat, nehmen wir das durchaus ernst. Außenminister Maas hat dieses Thema auch gegenüber seinem ukrainischen Amtskollegen Klimkin in Washington angesprochen, als es zu einem kurzen bilateralen Termin kam.

Wenn russische Beobachter nicht einreisen können, dann dürfte das auch im Bericht der Wahlbeobachtungsmission Niederschlag finden. Gleichwohl gehen wir nicht davon aus, dass die Arbeitsfähigkeit von ODIHR bzw. der Wahlbeobachtungsmission davon beeinträchtigt sein wird. Aber die Entscheidung wird dann, wie gesagt, sicherlich auch in den Bericht einfließen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Wollen Sie zum Ausdruck bringen, dass die Bundesregierung dennoch bedauert, dass die Ukraine die russischen Wahlbeobachter nicht zulassen will?

STS SEIBERT: Wir wollen immer das zum Ausdruck bringen, was wir auch sagen.

ZUSATZ JESSEN: Ja.

STS SEIBERT: Ja!

ZUSATZFRAGE JESSEN: Wenn dann „einerseits, andererseits“ gesagt wird, dann hätte ich gerne gewusst: Bedauern Sie es, dass die russischen Wahlbeobachter nicht zugelassen werden?

STS SEIBERT: Ich habe dem, was ich gesagt habe, nicht noch etwas hinzuzufügen, und schon gar nicht dem, was der Kollege gesagt hat.

FRAGE JUNG: Als OSZE-Mitglied muss man alle anderen OSZE-Mitglieder zu Wahlen einladen. Korrekt, Herr Breul?

BREUL: Das stimmt insofern, als sich die OSZE-Staaten umfassend selbst dazu verpflichtet haben, andere Staaten zur Wahlbeobachtung einzuladen. Das stimmt. Wie Sie wissen, gehört auch Russland zur OSZE. Gesetzliche Einschränkungen hinsichtlich des genauen Vorgehens bei Wahlbeobachtungen können in der Tat zulässig sein, soweit sie alle Angehörigen einer Wahlbeobachtungsmission gleichermaßen betreffen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ist das hier der Fall?

BREUL: Das wird man sehen. Wir haben gerade deutlich gemacht, dass wir dieses Thema ernst nehmen, dass wir dazu auch das Gespräch mit der ukrainischen Regierung suchen und dass, wenn russische Beobachter nicht werden teilnehmen können, das mit Sicherheit auch in dem Bericht der Wahlbeobachtungsmission Niederschlag finden wird.

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