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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 13. Februar 2019

Themen: Kabinettssitzung (Verlängerung der Bundeswehreinsätze im Rahmen von UNAMID, UNMISS, Sea Guardian und MINUSMA; 13. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik, Fünfter und Sechster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes), Beteiligung von Huawei am Ausbau des 5G-Netzes, Verfassungstreue von Beamten, Festnahme zweier Mitarbeiter des allgemeinen syrischen Geheimdienstes wegen des Verdachts der Begehung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Arbeitsgenehmigungen für deutsche Auslandskorrespondenten in der Türkei , Digitalpakt, Breitbandausbau, Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Stickoxid-Grenzwerte, Anerkennung Juan Guaidós als Interimspräsident Venezuelas, Gaspipeline Nord Stream 2, möglicher Bau von Flüssiggasterminals in Deutschland, Förderrichtlinie Elektromobilität, Anstieg der Zahl der antisemitischen Straftaten im Jahr 2018, Volksbegehren zur Artenvielfalt in Bayern, Vorschlag des Bundesgesundheitsministers zur Entlastung von Betriebsrentnern, Vorratsdatenspeicherung, Grundrente

Naive Fragen zu:
Bundeswehr-Einsätze (ab 10:02 )
– wird die Bundesregierung von US-Seite über die Gespräche mit den Taliban in Doha gebrieft oder informiert?
– Wie ist denn da die Lage? (ab 13:12 )
– Sie sprachen im Zusammenhang mit Afghanistan von greifbaren Ergebnissen. Können Sie konkret werden? Wir haben zum Beispiel noch nicht einmal die Ergebnisse der Parlamentswahl, die vor ein paar Monaten stattgefunden hat. Liegen sie Ihnen vielleicht vor? Sind das die greifbaren Ergebnisse, die Sie meinen?
– Was sind die greifbaren Ergebnisse aus Ihrer Sicht?
– Masar-e Scharif ist ja nicht Afghanistan.
– vielleicht können Sie einmal sagen, was der Afghanistaneinsatz Deutschland jedes Jahr kostet. Was sind die aktuellen Kosten pro Jahr? Was glauben Sie denn, wie viele Jahre es noch braucht oder wie viele Jahre nötig sind, um die Leistungsfähigkeit der afghanischen Armee, von der Sie gesprochen haben, so hinzubekommen, dass Sie sagen: „Wir gehen raus“? (ab 33:47 )
– Sie bilden die jetzt schon seit Jahren aus. Das kann ja nicht Jahrzehnte gehen.
– Wurden bisher schon einmal im Rahmen der Operation Sea Guardian Menschen, die in Seenot geraten sind, dieses Jahr, letztes Jahr, seitdem es die Mission gibt, aus dem Mittelmeer gerettet?
– Wie viele Waffenschmuggler wurden bisher schon gefasst?
– Gab es schon einmal einen Terroranschlag auf dem Meer?
– Ich hatte gefragt, wie viele Waffenschmuggler Sie schon im Rahmen der Mission gefasst haben. Das ist ja das Ziel. Wie oft war man schon erfolgreich?

Venezuela (ab 54:30 )
– Es gibt ja auch eindeutige Aussagen in dem Gutachten, zum Beispiel zu Artikel 2 der Charta der VN und den Zielen der VN an sich, nämlich Drohungen mit Gewalt. Solche Drohungen gab es von amerikanischer Seite ja auch schon öffentlich, sogar Drohungen an das Staatsoberhaupt Herr Bolton hat Herrn Maduro mit Guantanamo gedroht. Angesichts des Gutachtens, das eindeutig davon spricht, dass das unvereinbar mit der Charta der VN und dem Völkerrecht ist, möchte ich Sie noch einmal fragen: Wie bewertet die Bundesregierung zum Beispiel die Drohung amerikanischer Seite, Herrn Maduro nach Guantanamo zu schicken? (ab 57:13 )
– Wenn Aussagen von Regierungsvertretern anderer Staaten, mit denen Sie befreundet sind, gegen die Charta der Vereinten Nationen verstößt, dann würde ich erwarten, dass die Bundesregierung das zumindest anmerkt oder das verurteilt. Das höre ich hier aber nicht. Sie haben also offenbar kein Problem damit, wenn die US-Regierung mit Gewalt droht, mit Guantanamo droht?

E-Auto-Prämie (ab 1:09:17)
– Wie erklären Sie sich, dass von den 600 Millionen Euro, die als Bundesmittel zur Verfügung gestellt wurden, bisher nur ein Bruchteil abgerufen wurde? (ab 1:10:05 )
– Aber wenn Sie 600 Millionen Euro zur Verfügung stellen, dann wollen Sie ja auch, dass die abgerufen werden. Was werden Sie denn jetzt ändern, damit das passiert?

Volksbegehren in Bayern (ab 1:14:11)
– Mich würde Ihre Bewertung interessieren. Bei dem Volksbegehren ging es ja um die Artenvielfalt, und es mussten 1 Million Stimmen gesammelt werden. Ich hatte jetzt vom Umweltministerium vernommen, dass die Umweltministerin dieses Volksbegehren begrüßt. Tun Sie und die Ministerin das auch?
– Stimmen die Ziele dieses Volksbegehrens denn mit den Zielen des Landwirtschaftsministeriums überein? Gehen die vielleicht gar nicht weit genug? Ich meine, laut IPCC muss der Anteil des Ökolandbaus in Deutschland bis 2050 ja bei 100 Prozent liegen, und die industrielle Landwirtschaft muss abgeschafft sein. Geht Ihnen das Volksbegehren nicht weit genug oder ist das okay?
– Hat das Landwirtschaftsministerium einen Plan dazu, wie bis 2050 die industrielle Landwirtschaft abgeschafft werden und es einen 100-prozentigen Ökolandbau geben wird?
– Das heißt, von 2030 bis 2050 werden die 80 Prozent dann noch hinzukommen. Das wollen Sie innerhalb der 20 Jahre schaffen?

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 13. Februar 2019:

SRS’IN DEMMER (zur Kabinettssitzung): Die Bundesregierung hat vorbehaltlich der konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages die Fortsetzung von vier Auslandseinsätzen der Bundeswehr beschlossen. Es geht erstens um die Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan UNMISS, zweitens um den hybriden Einsatz der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen in Darfur UNAMID, drittens um die NATO-geführte maritime Sicherheitsoperation Sea Guardian im Mittelmeer und viertens um den NATO-geführten Einsatz Resolute Support in Afghanistan.

Zu UNMISS im Südsudan:

Das Mandat soll bis zum 31. März 2020 mit einer unveränderten personellen Obergrenze von bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten verlängert werden. Die Mission unterstützt bei der Umsetzung des Friedensabkommens von 2015. Vorrangig sollen Zivilpersonen geschützt und ein sicheres Umfeld für die spätere Rückkehr von Binnenvertriebenen und Flüchtlingen sowie die Bereitstellung von humanitärer Hilfe geschaffen werden.

Trotz Bekräftigung des Friedensabkommens von 2015 durch die Bürgerkriegsparteien im September 2018 und einer anschließend folgenden Lageberuhigung im Land, bleibt die Sicherheitslage dort fragil. Es bestehen erhebliche Risiken für erneute Lageverschlechterungen und ein Scheitern des Friedensprozesses. Unterstützung und Druck durch die internationale Gemeinschaft bleiben für die vollständige Umsetzung des Waffenstillstandes und des Friedensabkommens ebenso wie für die Verbesserung der desaströsen humanitären und Menschrechtslage unverzichtbar.

Deutschland ist daran interessiert, eine Lösung für eine der aktuell größten humanitären Krisen weltweit zu finden und mit den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr an der Stabilisierung der Region mitzuwirken, die eine außen- und sicherheitspolitisch herausgehobene Bedeutung für Deutschland hat. Das deutsche Engagement bei UNMISS ist Teil der langjährigen Bemühungen. Mit der beabsichtigten Fortsetzung wird UNMISS bei der erfolgreichen Umsetzung des Mandats und bei der Leistung eines zentralen Beitrags zum Friedensprozess und der Implementierung des Friedensabkommens unterstützt.

Zu UNAMID in Darfur:

Das Mandat soll bei einer unveränderten personellen Obergrenze von bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten ebenfalls bis zum 31. März 2020 verlängert werden. UNAMID befindet sich aufgrund von Fortschritten im politischen Prozess und vor dem Hintergrund einer weiter verbesserten Sicherheitslage in einem Übergangs- und Umstrukturierungsprozess. Der Fokus verschiebt sich zunehmend von Friedenssicherung zu Friedenskonsolidierung. Trotz positiver Entwicklungen bleiben die humanitäre Lage und die Menschenrechtssituation volatil. Fortgesetzte Unterstützung und Druck durch die internationale Gemeinschaft bleiben also auch für den Frieden in Darfur, eine Stabilisierung und die Verbesserung der Menschenrechtslage unverzichtbar. Eine nachhaltige Lösung für den Konflikt in Darfur und Stabilität in der außen- und sicherheitspolitisch bedeutsamen Sudan-Sahel-Region ist im deutschen Interesse. Das deutsche Engagement bei UNAMID ist Teil der langjährigen Bemühungen. Mit der beabsichtigten Fortsetzung setzt Deutschland als aktuell einzige europäische Nation ein wichtiges Zeichen, dass die Friedensanstrengungen der internationalen Gemeinschaft auch zukünftig unterstützt werden.

Zu Sea Guardian im Mittelmeer:

Auch dieses Mandat wird mit einer unveränderten personellen Obergrenze von bis zu 650 Soldatinnen und Soldaten bis zum 31. März 2020 verlängert. Rund ein Drittel aller über See verschiffter Güter und ein Viertel aller Öltransporte werden durch das Mittelmeer geleitet. Die Sicherheit von maritimen Versorgungswegen ist und bleibt daher von zentraler Bedeutung. Durch fehlende staatliche Kontrolle über weite Küstenbereiche sowie anhaltende Fragilität in einzelnen Staaten entsteht ein ganz grundsätzliches Gefährdungspotenzial durch internationalen Terrorismus und gewaltbereite politische Gruppen. Daher ist es wichtig, auch in Zukunft ein möglichst dichtes Lagebild im Mittelmeer zu erstellen, als präventiver Ordnungsfaktor zu wirken und bei Bedarf Gefahren abzuwehren.

Sea Guardian bietet einen flexiblen Rahmen, in welchem die NATO durch Überwachungsmaßnahmen und den Kapazitätsaufbau einen Beitrag zur maritimen Sicherheit und zur Bekämpfung des maritimen Terrors sowie zur Beschränkung des Waffenschmuggels im Mittelmeer leisten kann. Gleichzeitig kommt der Operation als Kooperationsplattform mit den Mittelmeeranrainerstaaten, der EU sowie anderen im Mittelmeer agierenden Organisationen eine Frühwarn- und auch eine Informationsaustauschfunktion zu.

Zur Mission Resolute Support in Afghanistan:

Auch in diesem Fall wurde die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission beschlossen. Das Mandat soll bei einer unveränderten personellen Obergrenze von 1300 Soldatinnen und Soldaten bis zum 31. März 2020 verlängert werden. Trotz wichtiger und greifbarer Ergebnisse des internationalen Engagements, bleiben auf dem Weg zu einem hinreichend stabilen Afghanistan natürlich weitere Anstrengungen auf allen Feldern nötig. Deutschland steht als zweitgrößter bilateraler Geber und derzeit auch zweitgrößter Truppensteller der Mission sichtbar zu seinen Zusagen und zur Solidarität auch mit den NATO-Verbündeten. Die afghanischen Sicherheitskräfte sind weiterhin nicht in der Lage, selbsttragend und flächendeckend für Sicherheit zu sorgen, und benötigen unverändert intensive Beratung. Eingebunden in den vernetzten Gesamtansatz, dient der militärische Beitrag dazu, die Leistungsfähigkeit der afghanischen Sicherheitskräfte weiter zu erhöhen, damit diese zu einer flächendeckenden und nachhaltigen eigenverantwortlichen Wahrnehmung der Sicherheitsverantwortung befähigt werden, um damit einem innerafghanischen Friedensprozess, dem zivilen Aufbau und der Entwicklungszusammenarbeit die nötige Zeit und auch den Raum, zu geben.

Dann war heute der 13. Bericht über die Menschenrechtspolitik im Kabinett. Der Bericht stellt zentrale Entwicklungen in der deutschen Menschenrechtspolitik und im internationalen sowie europäischen Menschenrechtsschutzsystem im Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2018 dar. Die Bundesregierung engagiert sich kontinuierlich für die Umsetzung der Menschenrechte in Deutschland und der Welt. Der Bericht stellt thematische Schwerpunkte sowie die innen- und außenpolitischen Aktivitäten und Initiativen der Bundesregierung dar. Die deutsche Menschenrechtspolitik begreift den Einsatz für Menschenrechte als eine alle Politikfelder durchziehende Querschnittsaufgabe. Der Bericht beleuchtet exemplarisch insbesondere das weltweite Problem des illegalen Organhandels und die damit verbundenen eklatanten Menschenrechtsverletzungen. Darüber hinaus zeigt der Bericht die menschenrechtlichen Entwicklungen in über 80 ausgewählten Staaten weltweit sowie die Maßnahmen der Bundesregierung und der Europäischen Union zur Förderung der Menschenrechte in diesen Ländern.

Der Aktionsplan Menschenrechte ist ebenfalls Bestandteil des Berichts. Er stellt die Prioritäten der Bundesregierung für die kommenden zwei Jahre in wichtigen Aktionsfeldern des Menschenrechtsschutzes sowohl national als auch international dar.

Dann hat das Kabinett heute den 5. und 6. Staatenbericht Deutschlands zur UN-Kinderrechtskonvention beschlossen. Deutschland hat die Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 ratifiziert. Damit hat sich Deutschland verpflichtet, dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes alle fünf Jahre einen Bericht über die Umsetzung der Kinderrechte und die dabei erzielten Fortschritte vorzulegen. Der nun vorgelegte Staatenbericht fasst wie bereits in der Vergangenheit üblich zwei Berichtszeiträume zusammen. Der Bericht informiert über die wichtigsten Entwicklungen bei der Stärkung der Kinderrechte in Deutschland seit 2014. Daneben geht der Bericht auf die abschließenden Bemerkungen des VN-Ausschusses zum letzten deutschen Staatenbericht ein. Der Bericht enthält eine umfassende Datensammlung. Diese fasst Statistiken und Erhebungen zusammen, die genauen Aufschluss über die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland geben. Erstmalig wurden tatsächlich auch Perspektiven von Kindern und Jugendlichen einbezogen.

Eine für Kinder geeignete Version dieses Staatenberichts wird sicherstellen, dass sich auch die Kinder selbst gut informieren können, wie ihre Rechte umgesetzt werden. Denn dass Kinder und Erwachsene die Kinderrechte kennen, ist natürlich Voraussetzung dafür, dass sie beachtet werden.

FRAGE REMME (zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr): Frau Demmer, ich habe eine Frage zu Resolute Support und Afghanistan. Wurden Sie von den Amerikanern über die weitere Entwicklung des Einsatzes, wie Washington ihn sieht, ausreichend informiert? Wir alle wissen, dass der Einsatz der Bundeswehr von einem gewissen Mindestmaß an Engagement seitens der Amerikaner abhängig ist.

SRS’IN DEMMER: Vielleicht kann ich noch einmal ganz grundsätzlich sagen, dass der Erfolg des Friedensprozesses ein zentrales Ziel des deutschen Afghanistan-Engagements ist, wie ich auch eben schon berichtet habe. Dazu zählt auch die Bereitschaft Deutschlands, auf Wunsch der Konfliktparteien seinen guten Dienst zur Verfügung zu stellen, beispielsweise auch durch die Veranstaltung einer weiteren Petersberger Konferenz unter Einschluss der Taliban in einem geeigneten Stadium der Verhandlungen.

Mit Blick auf die NATO-Mission werden alle Entscheidungen im Kreise der Verbündeten und Partner im Konsens getroffen. Derzeit gibt es keine konkreten Entscheidungen für einen US-Truppenabzug. Sollte sich ein Truppenabzug konkretisieren, werden innerhalb der zuständigen Gremien der NATO natürlich entsprechende Szenarien entwickelt. Hierbei werden wir uns natürlich einbringen. Wichtig ist für uns, dass die in Afghanistan bereits erzielten Erfolge nicht gefährdet werden.

BREUL: Ich möchte nur kurz ergänzen, dass Außenminister Maas in Washington mit seinem Außenministerkollegen Pompeo und anderen Gesprächspartnern auch letzte Woche noch über den Einsatz in Afghanistan gesprochen hat. Frau Demmer hat es gerade schon gesagt. Die USA haben dabei noch einmal versichert, dass es zu diesem Zeitpunkt keine konkreten Planungen für einen Abzug aus Afghanistan gibt. Außenminister Pompeo hat des Weiteren zugesagt, dass wir als zweitgrößter Truppensteller in Afghanistan rechtzeitig in solche Planungen, falls sie erfolgen, einbezogen werden. Der amtierende Verteidigungsminister Shanahan war diese Woche in Afghanistan und hat bei seinem Besuch dort noch einmal bestätigt, dass es keine Abzugspläne der USA gibt.

ZUSATZFRAGE REMME: Dann habe ich noch eine Zusatzfrage an das Verteidigungsministerium, weil mir nicht klar ist, wo ungefähr die Grenze verläuft, bis zu der Sie sagen: „Wir können in Afghanistan mit Unterstützung der Amerikaner noch arbeiten und halten das Engagement für sinnvoll“, und wann Sie sagen: Es ist eine Grenze unterschritten, und wir wollen dort nicht mehr so weitermachen wie bisher.

FÄHNRICH: Dieses Thema wird uns garantiert auch noch in den nächsten Tagen und Wochen beschäftigen. Es wird auch Thema auf dem Verteidigungsministertreffen heute und morgen in Brüssel sein. Dort werden die Kollegen ja auch noch einmal aufeinandertreffen. Dort wird das sicherlich besprochen werden, und man wird sich austauschen.

Zu Ihrer Frage haben Sie auch gehört, dass Frau Demmer sagte, dass wir immer in Bündnisse eingebunden sind und immer zusammen mit Partnern agieren, nicht nur in Afghanistan, sondern auch in anderen Einsätzen. Dabei gibt es immer Fähigkeiten, die der eine mitbringt, und Fähigkeiten, die der andere mitbringt. Hier angesichts der komplexen Sachverhalte zu differenzieren und zu sagen, wem was an welcher Stelle fehlt, das geht, denke ich, über die, so will ich einmal sagen, vertrauliche Information hinaus.

FRAGE JUNG: Herr Breul, Frau Demmer, wird die Bundesregierung von amerikanischer Seite über die Gespräche mit den Taliban in Doha gebrieft oder informiert?

SRS’IN DEMMER: Ganz grundsätzlich stehen die NATO-Partner zu diesem Thema im Austausch.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wie ist denn da die Lage?

BREUL: Der US-Sondergesandte Khalilzad führt die Gespräche man muss sagen: die Vorgespräche mit Talibanvertretern. Das sind keine Friedensverhandlungen, sondern es ist die Bemühung, einen innerafghanischen Friedensprozess einzuleiten, an dem dann natürlich auch die Regierung beteiligt sein muss.

Wir werden von den Amerikanern darüber unterrichtet, auch auf Ebene der Afghanistan-Beauftragen. Noch ist es zu keiner Einigung gekommen. Die Gespräche sind allerdings so verlaufen, dass man sich vorgenommen hat, sie fortzusetzen. Bisher ging es vor allem um eine Einigung über die Tagesordnung, das Format künftiger Verhandlungen usw. Sie sehen also, dass das der Beginn eines Prozesses ist und nicht das Ende.

ZUSATZFRAGE JUNG: Frau Demmer, Sie sprachen im Zusammenhang mit Afghanistan von greifbaren Ergebnissen. Können Sie konkret werden? Wir haben zum Beispiel noch nicht einmal die Ergebnisse der Parlamentswahl, die vor ein paar Monaten stattgefunden hat. Liegen sie Ihnen vielleicht vor? Sind das die greifbaren Ergebnisse, die Sie meinen?

SRS’IN DEMMER: Ich habe eben vorgetragen von welch großer Bedeutung für die Bundesregierung die Mission Resolute Support ist. Es gibt Erfolge bei der Ausbildung. Dazu kann Ihnen der Kollege aus dem Verteidigungsressort bestimmt Details liefern. Aber natürlich das habe ich auch gesagt gibt es da noch viel zu tun.

ZUSATZFRAGE JUNG: Was sind die greifbaren Ergebnisse aus Ihrer Sicht?

SRS’IN DEMMER: Detailliert kann das bestimmt eher das Verteidigungsressort schildern.

FÄHNRICH: Die Erfolge sind auch beim letzten Besuch der Ministerin in Masar-e Scharif im Dezember ganz klar gewesen. Als sie das erste Mal nach Afghanistan geflogen ist, war der gesamte Bereich dunkel, weil es keine Elektrizität gegeben hat. Der ganze Aufbau der Elektrizität ist ein Punkt. Die gesellschaftliche Stellung der Kinder in den Schulen ist ein anderer. 2001 ging eine Million Kinder zur Schule; 2018 waren es acht Millionen, davon ein Drittel Mädchen. Ein weiterer Punkt ist der Ausbau der Infrastruktur. Gerade der Ausbau der Infrastruktur in Masar-e Scharif und dem Bereich hat es ermöglicht, dass die Menschen Strom haben, dass sie die Möglichkeit haben, das Internet zu nutzen und die Kultur aufzubauen. Das jetzt aufs Spiel zu setzen, wäre, denke ich, fatal.

ZUSATZ JUNG: Masar-e Scharif ist ja nicht Afghanistan.

FÄHNRICH: Ich habe es ja auch nur als ein Beispiel genannt, um es exemplarisch auch für andere Bereiche zu erwähnen.

FRAGE KNABE: Die Bundesregierung hat bei verschiedenen Gelegenheiten und an verschiedenen Orten in jüngster Zeit gesagt, jetzt müssten bei eventuellen Verhandlungen oder Gesprächen mit den Taliban die Taliban ganz konkrete Angebote machen, wozu sie bereit seien.

Können Sie bitte benennen, was konkret Sie von den Taliban erwarten?

BREUL: Ich weiß nicht, ob jetzt der richtige Zeitpunkt ist, das öffentlich auszutragen. Ich habe ja gerade schon referiert, dass wir mit den Amerikanern im Gespräch sind, die Gespräche mit den Taliban führen. Sie haben vielleicht gesehen, dass es auch in Moskau Gespräche zwischen den Taliban und anderen afghanischen Akteuren gab. Dorthin gehören diese Fragen.

Uns ist wichtig das haben wir immer wieder betont , dass an einem Friedensprozess möglichst viele Parteien beteiligt werden, damit dieser trägt. Das soll ein umfassender Friedensprozess sein. Das ist unser Interesse, um den Frieden in Afghanistan sicherzustellen.

FRAGE STEINER: Ich habe eine Doppelfrage, wenn es mir gestattet ist. Sie geht vermutlich an Frau Demmer und Herrn Fähnrich.

Zum einen wüsste ich gern, ob es denn eine tatsächliche Abzugsstrategie im Sinne einer Vorbereitung für einen möglichen Abzug aus Afghanistan gibt, also tatsächlich eine Zurverfügungstellung von Transportkapazitäten etc.

Zum anderen wüsste ich gern, ob es für die Bundesregierung eine Option ist, dass die Bundeswehr auch dann in Afghanistan verbliebe, wenn die USA abziehen sollten.

SRS’IN DEMMER: Ich habe ja gesagt, dass es derzeit gar keine konkreten Entscheidungen für einen US-Truppenabzug gibt. Sollte sich das konkretisieren, wird das alles mit den Partnern besprochen.

FÄHNRICH: Auf der anderen Seite haben wir das Mandat jetzt um ein Jahr verlängert, mit den gleichen Fähigkeiten, mit den gleichen weiteren Ausbildungsschritten in Afghanistan, um genau dies weiterzumachen.

Um an die Frage nach den Erfolgen anzuknüpfen: Es war ja nicht Auftrag unserer Streitkräfte oder des Verbundes, die Parlamentswahlen im vergangenen Jahr abzusichern. Es lag in der alleinigen Verantwortung der afghanischen Kräfte. Unser Beitrag ist es, die afghanischen Kräfte in die Position zu versetzen, für Sicherheit sorgen zu können, und sie auszubilden. Ich würde es einen Erfolg nennen, dass diese Wahlen im Großen und Ganzen abgesichert waren. Es gab auch nach Jahren ich weiß nicht, nach wie vielen eine dreitägige Waffenruhe zwischen Taliban und Regierungskräften. Das mag man hier belächeln oder nicht wertschätzen, aber eine solche gab es monatelang nicht.

Es sind kleine Schritte, und wir sind, wie wir schon gesagt haben, bei Weitem noch nicht am Ende.

ZUSATZFRAGE STEINER: Frau Demmer, Sie haben eben maritimen Terror als einen Grund für den Sea-Guardian-Einsatz angeführt. Ich kann mich an keine entsprechenden Vorkommnisse seit dem Anschlag auf die USS Cole erinnern.

Gab es im Kontext von Sea Guardian irgendwelche Vorkommnisse, von denen ich bislang einfach noch nichts weiß?

SRS’IN DEMMER: Dazu müsste Herr Fähnrich ausführen.

FÄHNRICH: Ich denke, wir haben die eine oder andere Zahl hinsichtlich der Frage, wie viele Schiffe im Rahmen dieses Einsatzes befragt bzw. identifiziert wurden, zur Verfügung gestellt. Im vergangenen Jahr lagen wir bei knapp 4000. Zusätzlich wurden 25 davon näher untersucht.

Betreffs der Sicherheit des Mittelmeeres gilt, wie es von Frau Demmer ja schon erwähnt wurde, dass es im Mittelmeer viele, viele Bereiche gibt, für die es eben nicht wie in der Nordsee oder der Ostsee eine komplette Überwachung mittels Radar oder anderer Möglichkeiten gibt, um sie abzusichern. Terror dieses Wort wurde benutzt ist ja der Grund für die Durchsetzung des Waffenembargos, das ja Grundlage für dieses Mandat ist.

ZUSATZ STEINER: Meine Frage bezog sich auf den Terminus des maritimen Terrors. Das ist ja etwas spezifischer.

FÄHNRICH: Der sagt mir in dem Kontext

ZUSATZ STEINER: Frau Demmer hat ihn vorgetragen, nicht ich.

SRS’IN DEMMER: Zur Begrifflichkeit und der Exegese der Begrifflichkeit kann ich jetzt nichts beitragen.

ZUSATZFRAGE STEINER: Können Sie es nachreichen, wenn Sie es wissen?

SRS’IN DEMMER: Es geht hierbei um einen maritimen Einsatz und insofern auch um die Abwehr von Terror im maritimen Gebiet. Das erklärt sich doch von selbst, würde ich sagen.

ZUSATZ STEINER: Ich glaube, wir dürfen es jetzt hier nicht ausdiskutieren. Deswegen wäre ich dankbar, wenn es eine Nachlieferung dazu gibt, was bei Ihnen unter dem Begriff des maritimen Terrors verstanden wird.

SRS’IN DEMMER: Das müssen wir, ehrlich gesagt, wohl weiterleiten.

BREUL: Ich merke, dass das Interesse am Afghanistan-Einsatz hoch ist. Das freut uns. Denn es ist richtig, dass wir darüber diskutieren und dass eine möglichst umfassende Information der Öffentlichkeit erfolgt. Ich möchte Sie deshalb darauf hinweisen, dass wir als Bundesregierung dem Bundestag für die jetzt anstehende Debatte über das Mandat ein sogenanntes Inputpapier zur deutschen Unterstützung des Friedensprozesses in Afghanistan zur Verfügung gestellt haben. Es ist gestern auch schon von einigen Blättern zitiert worden. Mit Zustimmung des Bundestages werden wir dieses Papier jetzt auch veröffentlichen. Sie finden es ab heute Nachmittag auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.

FRAGE GRIMM: Herr Fähnrich, empfinden es die Soldaten der Bundeswehr nicht als Ironie der Geschichte, dass sie erst in das Land gegangen sind, um die Taliban zu bekämpfen, und jetzt dafür da sind, ein Land abzusichern, in dem die Taliban wieder mit am Verhandlungstisch sitzen und vielleicht eine bestimmende Macht im Regierungsgefüge dieses Landes werden?

Könnten Sie aufschlüsseln, wie das Verhältnis zwischen den um die tausend Soldaten, die dort stationiert sind, und denen, die tatsächlich aktiv in der Ausbildung sind, ist?

FÄHNRICH: Zum Auftrag und Mandat der Soldaten: Das haben wir im Parlament jetzt gerade wieder neu beschlossen. Deren Auftrag kommt aus dem Parlament, und diesen Auftrag werden wir als Soldatinnen und Soldaten dort ausführen.

Zur Frage nach den Zahlen: Sie sprachen von knapp 1200 insgesamt. Eine genaue, tagesaktuelle Zahl zur Anzahl der Ausbilder kann ich Ihnen nicht geben. Das kann ich nicht tun, weil einige Ausbilder hauptberuflich bzw. nur für die Ausbildung da sind und einige die Ausbildung in der in Anführungsstrichen Nebenakkreditierung bzw. in der Nebentätigkeit zusätzlich mit durchführen. Somit vermag ich es jetzt nicht, Ihnen eine harte Zahl mitzuteilen.

SRS’IN DEMMER: Zum Aussöhnungsprozess möchte ich noch sagen, dass die Bundesregierung die Bemühungen für einen innerafghanischen Friedensprozess zwischen Regierung und Taliban ausdrücklich begrüßt, weil das der Weg zu einer langfristigen Stabilisierung des Landes ist.

ZUSATZFRAGE GRIMM: Ich habe eine Nachfrage an Herrn Fähnrich zum Verhältnis. Ich habe einmal die Zahl von deutlich unter hundert Ausbildern gelesen. Kommt das in etwa hin? Sie sagten, Sie könnten es nicht tagesaktuell sagen; das verstehe ich.

Falls es deutlich unter hundert sind, will ich fragen, warum dieses Verhältnis eigentlich so ist, wie es ist, warum man also offenbar für weniger als hundert Ausbilder tausend Leute braucht, die das absichern.

FÄHNRICH: Auf der einen Seite sind wir in dem Camp mit knapp 1200. Darin sind verschiedene Komponenten enthalten. Eine Komponente davon, die sehr groß ist, ist der Schutz. Dann geht es auch um den Transport. Da sind die Hubschrauber, gepanzerte Fahrzeuge, komplette Einheiten, die das wieder instand setzen müssen. Dort sind Menschen, die kochen müssen. Dort sind Menschen, die dafür sorgen, dass entsprechende Versorgungsgüter ankommen. Die Vielfalt dieses Einsatzes spiegelt sich also auch in der Anzahl der Soldatinnen und Soldaten wieder.

Die Zahl, die Sie genannt haben, kann ich jetzt nicht bestätigen. Aber es wird in einem kleinen dreistelligen Bereich um hundert herum liegen. Aber genau kann ich das, wie gesagt, nicht bestätigen.

FRAGE JESSEN: Herr Breul, ist das Inputpapier, von dem Sie gerade sprachen, das, was in anderen Publikationen als Dossier bezeichnet wird, das zwischen Auswärtigem Amt, Verteidigungsministerium und Kanzleramt abgestimmt wurde und in dem, wenn die Berichterstattung stimmt, die US-Regierung vor einem schnellen Abzug gewarnt und im Hinblick auf den US-Präsidenten sogar die Auffassung vertreten wird, dass seine Vorstöße eher kontraproduktiv für eine politische Lösung seien?

Können Sie ein wenig ausführen, worauf diese sehr kritische Position basiert?

BREUL: Was in den Zeitungen zitiert wird, das müssen Sie am besten den fragen, der es geschrieben hat. Das vermag ich jetzt nicht im Einzelnen zu sagen. Aber ich nehme es an. Es gibt dieses Papier der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag, um sozusagen die Sicht auf den Friedensprozess in Afghanistan umfassend darzustellen und so zu der Debatte im Bundestag beizutragen. Dieses Dokument ist nicht eingestuft. Wir haben es dem Bundestag übermittelt, weil er der Adressat war. Der Bundestag ist damit einverstanden, dass dieses Dokument einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. Dem kommen wir gern nach.

Ich lade Sie gern ein, das Dokument zu lesen. Es ist kein Dokument, in dem es um die USA geht. Es geht um Afghanistan, um unsere Gedanken für einen Friedensprozess, wie wir ihn weiter unterstützen können, sei es militärisch, sei es zivil, sei es mit Instrumenten der Entwicklungszusammenarbeit usw.

Von daher würde ich Sie, Herr Jessen, bitten, sich dieses Dokument in Ruhe anzuschauen, es aber auch als ein Papier zu sehen, in dem es um Afghanistan geht und nicht um die Bündnispartner.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Nun ist die Situation in Afghanistan ja nicht ganz unabhängig davon, was Bündnispartner dort tun. Vor diesem Hintergrund: Kommen Sie in Ihrem Papier, das ich gern in Gänze lesen werden, zu der Einschätzung, dass ein schneller Abzug, ein sogenannter Blitzabzug der US-Truppen aus Afghanistan, kontraproduktiv und hinderlich für eine politische Lösung wäre?

BREUL: Das ist eine sehr hypothetische Frage.

ZURUF JESSEN: Nö!

BREUL: Na ja, wir haben ja schon mehrfach gesagt, dass die Amerikaner uns klargemacht haben: Es gibt keine konkreten Abzugspläne. Von daher stellt sich die Frage so nicht. Wir haben auch schon deutlich gemacht, dass das in Afghanistan eine Mission der NATO ist. Dort gibt es nicht die deutsche Mission, die amerikanische Mission und andere, die nebenher existieren, sondern das ist unsere Mission. Natürlich hat es einen Einfluss auf die Gesamtmission, wenn Teile dieser Mission etwa umgestellt oder andere Truppensteller gefunden werden müssten usw.

Von daher: Natürlich hat das einen Einfluss. Wie könnte es anders sein, wenn wir eine gemeinsame Mission in Afghanistan beschreiben?

ZUSATZFRAGE JESSEN: Die USA haben eine eigene Mission, und sie beeinflusst natürlich, wenn Truppen herausgezogen werden, auch die NATO-Mission. Das ist doch klar. Insofern ist die Frage keine hypothetische. Ich frage doch nur danach, ob Sie in Ihrem Papier zu der Einschätzung kommen, dass ein rascher, ein Blitzabzug der US-Truppen aus Afghanistan kontraproduktiv wäre. Das ist nicht hypothetisch.

BREUL: Wenn wir heute im Kabinett beschließen, das Mandat verlängern zu wollen, und dem Bundestag vorschlagen, das Mandat unseres Auslandseinsatzes zu verlängern, finden Sie darin doch Ihre Antwort.

FRAGE VON DER MARK: Auch an Herrn Breul und vielleicht auch an Frau Demmer: Sie haben die Möglichkeit einer weiteren Petersberger Konferenz oder einer Afghanistan-Konferenz in Deutschland angesprochen. Inwiefern gibt es dafür schon Planungen, oder unter welchen Voraussetzungen würde es zu solch einer Konferenz kommen? Würde Deutschland dazu einladen oder auf Bitten der Afghanen so etwas durchführen, und wie würde so etwas aussehen?

BREUL: Dazu kann ich kurz etwas sagen und vielleicht den Neuigkeitswert ein bisschen einordnen. Das ist kein neues Angebot, sondern ein Angebot, das wir schon häufiger ausgesprochen haben, dass wir in einem dafür geeigneten Stadium der Verhandlungen bereit sind, eine Konferenz in Deutschland zu hosten, also als Gastgeber zur Verfügung zu stellen, die die Taliban und die afghanische Regierung zusammenbringen könnte. Aber das ist irgendwie in dem Papier, das wir jetzt schon mehrfach erwähnten ich glaube, irgendwo auf Seite 7 oder 8, in Unterpunkt 18 , ein Halbsatz, in dem wir dieses Angebot erneuern. Es bleibt ganz klar bei unserer Linie, dass wir einen innerafghanischen Friedensprozess brauchen, den wir unterstützen wollen, wenn dies gewünscht ist; nicht mehr und nicht weniger.

ZUSATZFRAGE VON DER MARK: Sie sprachen selbst von einem geeigneten Stadium. Wie würden Sie dieses geeignete Stadium definieren?

BREUL: Das sollten die Parteien, die verhandeln, definieren, nicht wir.

FRAGE KNABE: Bei den Verhandlungen, Gesprächen in welcher Form auch immer spielt außer den USA, der NATO und den direkten Nachbarländern natürlich auch Russland eine entscheidende Rolle. Sie haben schon auf die Moskau-Konferenz hingewiesen. Wie weit und in welcher Form ist Deutschland mit Russland im Kontakt, in Gesprächen in Bezug auf eine Lösung in Afghanistan?

BREUL: Wir haben das Interesse, dass die internationale Gemeinschaft dabei an einem Strang zieht und den afghanischen Parteien dabei hilft, zu einer Lösung zu kommen. Darüber sprechen wir mit unseren amerikanischen Partnern; darüber sprechen wir auch mit unseren russischen Partnern. Aber ich sage es noch einmal: Entscheidend ist nicht, was in Moskau geschieht, entscheidend ist auch nicht, was in Washington geschieht, entscheidend ist das, was in Afghanistan passiert und dass die Parteien an einen Tisch finden, Verhandlungen führen und zu einem erfolgreichen Ende bringen. Wir drängen alle internationalen Parteien dazu, dazu einen konstruktiven Beitrag zu leisten.

ZUSATZFRAGE KNABE: Würden Sie denn die Gespräche von Deutschlands Regierung mit Russland eher als positiv, negativ oder sinnlos bezeichnen?

BREUL: Das kann ich hier nicht im Einzelnen bewerten. Wir sind auch mit Russland im Dialog zu Afghanistan.

FRAGE GRIMM: Herr Breul, ich wollte Sie fragen, ob die Ausbildung für Soldaten für die Taliban, die dann wahrscheinlich mit an der Macht in Afghanistan beteiligt sind, im Einklang mit der wertegebundenen Außenpolitik Deutschlands stehen können.

BREUL: Die Frage habe ich jetzt nicht verstanden. Wen bilden wir aus? Das hörte sich gerade so an, als würden wir die Taliban ausbilden.

ZUSATZFRAGE GRIMM: Sie bilden Soldaten für eine afghanische Armee aus, und diese afghanische Armee würde eventuell von Taliban mit befehligt, wenn sie denn an der Regierung beteiligt sind. Ich wollte Sie fragen, ob das mit der wertegebundenen Außenpolitik, die Sie ja vertreten, im Einklang stehen kann.

BREUL: Der Bundeswehreinsatz in Afghanistan, den das Kabinett heute dem Bundestag empfohlen hat, zu verlängern, steht zu einhundert Prozent in Übereinstimmung mit unserer wertegebundenen Außenpolitik.

ZUSATZFRAGE GRIMM: Stehen die Werte, die die Taliban vertreten, im Einklang mit den Werten der wertegebundenen Außenpolitik?

BREUL: Es ist nicht Ziel der Bundesregierung, eine Welt zu schaffen, in der alle zu einhundert Prozent unseren Werten entsprechen. Wir orientieren unsere Außenpolitik an den Werten. Wie Sie jetzt die Werte der Taliban bewerten, das überlasse ich Ihnen.

ZUSATZFRAGE GRIMM: Wie bewerten Sie denn die Werte der Taliban?

BREUL: Ich weiß nicht, ob diese Diskussion zu einem Ziel führt.

FRAGE JUNG: Eine Lernfrage. Herr Fähnrich, vielleicht können Sie einmal sagen, was der Afghanistaneinsatz Deutschland jedes Jahr kostet. Was sind die aktuellen Kosten pro Jahr?

Was glauben Sie denn, wie viele Jahre es noch braucht oder wie viele Jahre nötig sind, um die Leistungsfähigkeit der afghanischen Armee, von der Sie gesprochen haben, so hinzubekommen, dass Sie sagen: „Wir gehen raus“?

FÄHNRICH: Zur ersten Frage das ist auch dem Mandatstext zu entnehmen : Die sogenannten einsatzbedingten Zusatzausgaben für den Zeitraum von April 2019 bis März 2020 sind mit rund 360 Millionen Euro beziffert. Das ist nachzulesen.

Was den Einsatz an sich angeht, zur Einordnung: Die Bundeswehr steht im Norden von Afghanistan. Im Norden von Afghanistan sind wir zusammen mit 20 Nationen verantwortlich. Wir sind gleichzeitig auch die Rahmennation für die restlichen 20 Nationen, die sich nämlich auf unsere Infrastruktur, auf unsere Fähigkeiten stützen. Daher auch noch einmal zur Frage von Herrn Grimm, wofür das Personal noch benötigt wird: Weil sie, wie viele, Soldatinnen und Soldaten zur Verfügung stellen, um auch für die anderen Partner dort als Ansprechpartner, als Grundlage zur Verfügung zu stehen.

Jetzt habe ich Ihre zweite Frage vergessen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Die bezog sich auf die Leistungsfähigkeit der afghanischen Streitkräfte. Sie bilden die jetzt schon seit Jahren aus. Das kann ja nicht Jahrzehnte gehen.

FÄHNRICH: Das ist richtig. Aber wir sind gerade wieder an dem Punkt, dass wir das Mandat jetzt um ein Jahr verlängert haben. Wir sehen auch Prozesse in afghanischen Sicherheitskreisen und dass sie sich verjüngen. Auch die brauchen wieder die Ausbildung. Das heißt, die Ausbildung, die vor drei, vier Jahren den Menschen angediehen wurde, verwächst sich innerhalb der Struktur. Unser Anspruch ist es, dann auch wieder den Nachkömmlingen oder den jungen Menschen dort die Ausbildung zukommen zu lassen. Was das Endziel angeht, so habe ich gesagt: Wir sind noch lange nicht am Ende.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich habe Lernfragen zur Mission Sea Guardian. Wurden bisher schon einmal im Rahmen der Operation Sea Guardian Menschen, die in Seenot geraten sind, dieses Jahr, letztes Jahr, seitdem es die Mission gibt, aus dem Mittelmeer gerettet?

Wie viele Waffenschmuggler wurden bisher schon gefasst?

Gab es schon einmal einen Terroranschlag auf dem Meer?

FÄHNRICH: Die erste Frage kann ich zumindest aus Sicht der deutschen Schiffe so beantworten, dass es keine von in Seenot geratenen Personen gab, die im Rahmen einer Operation Sea Guardian gerettet wurden.

Zu den Terroranschlägen, zum maritimen Terror hatte Herr Steiner die gleiche Frage gestellt. Auf der einen Seite haben wir vielleicht die Bilder der „USS Cole“ aus dem Jemen vor uns. Wir haben keine vergleichbaren Indizien, dass es in den letzten Jahren zu dem gleichen Aspekt im Mittelmeer gekommen ist. Da jetzt ins Detail zu gehen, wäre, glaube ich, zu detailliert. Ich kann Ihnen nur eines sagen, dass nämlich Absicherungsmaßnahmen beim Befahren von Häfen nicht die gleichen Standards wie in der Nord- oder Ostsee sind, wenn man im Mittelmeer in Häfen einläuft, wo man viele kleine Fahrzeuge oder Kontakte hat, bei denen man nicht weiß, was sie vorhaben. Dabei ist die Absicherung dieses Schiffverkehrs nicht nur für Bundeswehr, sondern auch für die wirtschaftlichen Güter enorm wichtig. Sie wissen, die Nadelöhre das Rote Meer, der Suezkanal, Gibraltar sind alles sogenannte „choke points“, wo genau solche Sicherheitsmaßnahmen notwendig sind.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich hatte gefragt, wie viele Waffenschmuggler Sie schon im Rahmen der Mission gefasst haben. Das ist ja das Ziel. Wie oft war man schon erfolgreich?

FÄHNRICH: Auf der einen Seite geht es um die Abschreckung. Es geht auch darum, den Raum des Wassers zu nehmen, um den Schmuggel einzuschränken, um erst gar nicht das Feld des Mittelmeeres für solch einen Schmuggel zu öffnen.

Was die detaillierte Frage angeht, müssen wir schauen, ob wir die Antwort nachreichen können. Das führt nicht die Bundeswehr bzw. die Marine, sondern auch wieder die NATO. Es gibt diesbezüglich eine Internetseite des Allied Maritime Command Northwood in Großbritannien, wo sehr ausführlich darüber berichtet wird. Vielleicht finden Sie dort die Informationen, die Sie gesucht haben.

FRAGE STEINER: Es wurde nicht beim Bericht über das Kabinett erwähnt, aber ich frage trotzdem, ob die ganze Thematik 5G/Huawei heute im Kabinett besprochen wurde. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

SRS’IN DEMMER: Nein.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Dann hat das Innenministerium noch etwas mitzuteilen.

SCHMIDT: Vielen Dank! Ich möchte kurz auf das Thema „Verfassungstreue von Beamten“ eingehen. Der Minister ist dazu interviewt worden, und seine Aussagen fanden viel Beachtung. Ich möchte noch einmal kurz darstellen, was er dort gesagt hat.

Er hat gesagt, dass die Frage der Verfassungstreue von Beamten häufiger an das Ministerium herangetragen werde. Er habe deshalb sein Haus gebeten, die Frage der Mitgliedschaft und welche Verpflichtungen für einen Beamten hinsichtlich der politischen Zurückhaltung für ihn entstehen, noch einmal sehr genau zu prüfen. Diese Prüfung soll ganz generell für Rechts- wie auch Linksradikale gelten und sei unabhängig von der jüngsten AfD-Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Ich möchte Ihnen ein bisschen erklären, was dort genau geprüft wird. Wir klären, welche Verpflichtungen für Beamte hinsichtlich der politischen Zurückhaltung bestehen. Grundsätzlich gilt dabei: Das politische Mäßigungsgebot und die politische Treuepflicht gelten über das sogenannte Beamtenstatusgesetz sowohl für Bundes- als auch für Landesbeamte.

Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte müssen sich zudem nach § 60 des Bundesbeamtengesetzes durch ihr gesamtes Verhalten zur verfassungsmäßigen Ordnung bekennen. Bestehen zureichende und tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass ein Beamter sich von diesem Bekenntnis distanziert, berührt das die zentrale Grundpflicht des Beamten. Der Dienstvorgesetzte hat dann entsprechend § 17 des Bundesdisziplinargesetzes die Dienstpflicht, ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Voraussetzung ist aber in allen Fällen eine Konkretisierung des Sachverhalts, insbesondere nach Art, Zeit und Ort des Fehlverhaltens.

Ich darf angesichts der Berichterstattung klarstellen, dass wir nicht die Parteizugehörigkeit aller Beamtinnen und Beamten feststellen werden. Es wird auch keine Gesinnungsprüfung geben. Die bloße Zugehörigkeit zu einer nicht verbotenen Partei als solche führt nicht zu disziplinarischen Maßnahmen.

Wir sind als BMI für die Bundesbeamten zuständig und haben entsprechende Regelungen für die Beamtenpflichten im Bundesbeamtengesetz. Die Länder tragen die Verantwortung für die Landesbeamten. Die konkrete Ausgestaltung für die Landesbeamten obliegt den Ländern.

Ich darf auch noch darauf hinweisen, dass es eine jahrzehntealte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und auch des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung dieser Frage gibt, die immer noch gültig ist. Das bloße Haben einer Überzeugung und die bloße Mitteilung, dass man diese habe, stellt dagegen grundsätzlich keine Verletzung der politischen Treuepflicht dar. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn Beamte aus ihrer politischen Überzeugung heraus Folgerungen für ihre Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland für die Art der Erfüllung ihrer Dienstpflichten und für den Umgang mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für politische Aktivitäten im Sinne einer politischen Überzeugung ziehen.

Allerdings sind alle Beamtinnen und Beamten im Interesse der Akzeptanz und der Legitimation staatlichen Handelns verpflichtet, bereits den Schein der Identifikation mit einem dem freiheitlichen Rechtsstaatlich diametral entgegengesetzten Gedankengut und mit Bestrebungen zu vermeiden, die sich zu einem solchen Gedankengut bekennen. Wo diese Grenzen zum ahndungswürdigen disziplinarrechtlichen Fehlverhalten im Detail verlaufen, ist Gegenstand dieser hier angekündigten vertieften Prüfung. Danke.

FRAGE STEINER: Herr Schmidt, mich würde interessieren: Was war der Anlass für Herrn Seehofer, diese Initiative zu ergreifen?

Eine Verständnisfrage: Das Beamtenstatusgesetz gilt ja nicht für aktive Beamte, sondern auch, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, für Beamte, die zum Beispiel in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurden. Gab es in den vergangenen Monaten vielleicht eine spezielle Personalie, aufgrund derer diese Überprüfung sozusagen angedacht wurde?

SCHMIDT: Nein, in den vergangenen Monaten gab es trotz Ihrer deutlichen Anspielung keine konkrete Personalie aufgrund derer das angestoßen wurde. Der Anstoß in diesem Fall kommt alleine daraus, dass wir zum Beispiel auch seitens der für die Landesbeamten zuständigen Ministerien gebeten worden sind, über eine einheitliche Linie gemeinsam nachzudenken und eben diese noch einmal in einer aktualisierten Prüfung vorzulegen. Das wird im Moment getan.

FRAGE JESSEN: Lernfrage: Wie findet dieser Überprüfungsprozess statt? Wodurch wird der initialisiert? Handelt es sich sozusagen um eine grundsätzliche Überprüfung anhand von Mitglieder- oder Kandidatenlisten dieser Parteien, um zu sehen, wer da Beamter ist, oder werden Sie erst dann aktiv, wenn durch einzelne konkrete Fälle sozusagen ein Verdacht erhoben wird und Sie sagen, dass Sie bei Frau X oder Herrn Y näher nachforschen?

SCHMIDT: Ihre Frage zeigt, dass es immer noch nicht so richtig deutlich geworden ist.

Zur ersten Frage: Nein, definitiv nicht. Es gibt keine aktive Prüfung in dem Sinne, sondern es bedarf, wie ausgeführt, in allen Fällen der Konkretisierung des Sachverhalts, also insbesondere nach Art, Zeit und Ort eines bestimmten Fehlverhaltens, dass dann zu einer disziplinarischen Würdigung führt. Es gibt jetzt keine generelle Prüfung, wer wo und in welchen Parteien Mitglied ist.

FRAGE ULRICH: Ich habe mehrere Fragen und fange bei Herrn Schmidt an. Es kam gerade die Eilmeldung, dass gestern zwei syrische Ex-Geheimdienstler in Deutschland festgenommen worden sind. Der Vorwurf lautet Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Vielleicht können Sie das bestätigen und ein bisschen ausführen.

SCHMIDT: Die Eilmeldung ist mir unbekannt. Der Sachverhalt klingt sehr danach, als ob ich Sie, wie generell bei einem solchen Sachverhalt, an den Generalbundesanwalt verweisen müsste, der sich, wie ich denke, bei einer so aktuellen Sache in Kürze dazu äußern wird.

MALACHOWSKI: Soweit ich weiß, hat der Generalbundesanwalt dazu schon eine Pressemitteilung herausgegeben.

ZUSATZFRAGE ULRICH: Herr Breul, es geht um ARD-Kollegen in der Türkei, die dort immer noch keine Arbeitsgenehmigung bekommen haben. Sie fürchten inzwischen um ihre Arbeitserlaubnis, und die Berichterstattung ist auf lange Sicht nicht mehr gewährleistet. Wie gehen Sie mit diesem Fall um?

BREUL: Vielen Dank für die Frage. Der Fall ist uns bekannt. Das Auswärtige Amt setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass deutsche Auslandskorrespondenten egal, von welchem Sender oder Zeitung sie kommen unter angemessenen Bedingungen in der Türkei arbeiten können und dass selbstverständlich auch Presseausweise ausgestellt werden. Die deutsche Botschaft in Ankara und auch das Generalkonsulat stehen dazu mit der türkischen Seite und mit den Korrespondentinnen und Korrespondenten vor Ort in engem Kontakt. Auch suchen wir mit den Kontakt mit internationalen Partnern, um dabei möglichst abgestimmt vorzugehen und den Druck entsprechend hochzuhalten.

ZUSATZFRAGE ULRICH: Es gab ja schon immer Probleme bei solchen Arbeitsgenehmigungen. Ist das Ihrer Einschätzung nach eine Verschärfung dieser Situation, oder ist das etwas, was eigentlich immer irgendwen einmal trifft?

BREUL: Wenn ich richtig informiert bin, gab es in der Türkei eine Umstellung des Verfahrens, einen Wechsel von Zuständigkeiten, der es durchaus legitim erscheinen lässt, dass auch bürokratische Hemmnisse dazu beitragen, dass es länger dauert, als wir alle erhofft haben. Wir haben bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass es jetzt explizit politische Gründe für diese Verzögerungen gibt.

Unabhängig vom Grund gilt: Wir erwarten, dass die Presseausweise ausgestellt werden.

FRAGE KLISS: Es geht um den Digitalpakt. Ist in der Auseinandersetzung um den Digitalpakt mit den Ländern die Lösung Staatsverträge und Umverteilung der Umsatzsteuer vom Tisch? Die Frage richtet sich an das Bundesfinanzministerium.

KOLBERG: Das ist im Moment im parlamentarischen Verfahren. Sie müssten dazu das Parlament ansprechen.

ZUSATZFRAGE KLISS: Wie sieht es denn mit der Voraussetzungsfreiheit bei dem vorgeschlagenen Modell für eine zusätzliche Bundesfinanzierung für Schulen und Länder aus?

KOLBERG: Ich habe es ja eben erläutert: Das ist im parlamentarischen Verfahren. Darüber unterhalten sich jetzt die Politiker. Wie üblich kommentieren wir das nicht, wenn es sich im parlamentarischen Verfahren befindet.

FRAGE STEINER: Frau Friedrich, zum Breitbandausbau. Der aktuelle Mittelabfluss beträgt laut Ihrem Haus für das vergangene Jahr 128 Millionen Euro. Das ist angesichts der Summen, die das Haus für den Breitbandausbau zur Verfügung stellt, eine überschaubar große Summe. Wie zufrieden ist Ihr Haus, Ihr Minister damit, wie sich das Ganze bislang darstellt? Woran liegt es, dass es nicht schneller geht?

FRIEDRICH: Grundsätzlich erst einmal zu den Mitteln, die die Bundesregierung zur Verfügung stellt. In der letzten Legislaturperiode wurden 4,4 Milliarden Euro für den Breitbandausbau zur Verfügung gestellt. In der aktuellen Legislaturperiode bzw. zur Zielerreichung 2025, nämliche alle Haushalte mit gigabitfähigen Anschlüssen zu versorgen, sind es 12 Milliarden Euro, die bereitgestellt werden. Von diesen Mitteln, die bislang durch Förderbescheide gebunden worden sind, sind es 128 Millionen Euro. Das ist genau richtig. Die sind eben aus dem Haushalt abgeflossen. Sie haben vollkommen Recht: Da sind noch ein paar Millionen übrig.

Aber nichtsdestotrotz: So ganz einfach ist das nicht mit dem Breitbandausbau das wissen wir inzwischen alle, glaube ich , aber die Herausforderungen sind auch sehr unterschiedlich. Das heißt, die Mittel sind gebunden. Sie liegen auf dem Tisch der Bürgermeister. Der Bund hat einiges dafür getan, auch im letzten Jahr durch den Relaunch des Bundesprogramms Breitbandförderausbau, um eben die Bürokratie abzubauen. Das Antragsverfahren ist sehr verschlankt worden. Es geht also alles sehr viel schneller, und man muss nicht mehr so lange darauf warten, dass man einen Bescheid bekommt.

Fakt ist, wie gesagt, dass Geld auf dem Tisch der Bürgermeister liegt. Aber auch hier gibt es Herausforderungen zu bewältigen, wie zum Beispiel ein öffentliches Ausschreibungsverfahren, die Dauer des Ausschreibungsverfahrens, die Verhandlungen über den Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragsnehmer oder topgraphische Besonderheiten vor Ort in einer Region. Zum Beispiel muss man eine Leitung durch ein gebirgiges, ein sumpfiges Gebiet verlegen – was auch immer man sich an Topographie vorstellen kann. Es ist nicht immer so einfach, wie man sich das vorstellt. Natürlich gibt es auch das Problem, dass es kaum Baukapazitäten bei den Bauunternehmen gibt. Das heißt, die Frage, wann denn die Bagger anrollen, ist für viele Kommunen sehr entscheidend.

Die Mittel sind, wie gesagt, komplett gebunden. Sie sind überjährig verfügbar, das heißt, sie verfallen nicht. Es ist darüber hinaus so, dass die Gelder nach Baufortschritt gezahlt werden, sprich, nach Rechnungslegung geschieht die Auszahlung. Das heißt, den Erfolg des Programms kann man daran ablesen, dass alle Mittel gebunden sind und nicht an dem Abfluss der Mittel. Das muss man immer dazu sagen; das ist ein wichtiger Punkt.

Die Nachfrage nach dem Bundesprogramm Breitbandausbau ist dementsprechend natürlich extrem groß. Die Mittel fließen jetzt auch dynamisch ab. Das heißt, es wird noch schneller gehen. Man muss immer bedenken, dass es sich um eines der größten Breitbandausbauprogramme überhaupt in Europa handelt. Es werden sehr viele Mittel zur Verfügung gestellt. Man muss auch immer im europäischen Vergleich sehen, dass Deutschland ein Flächenstaat ist. Wir wollen natürlich, dass es eine Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen auf dem Land und in der Stadt gibt.

ZUSATZFRAGE STEINER: Die Bewertung des Ganzen haben Sie mir jetzt verschwiegen. Ist der Minister damit zufrieden? Kann er damit zufrieden sein? Offensichtlich fließen die Gelder im Ergebnis ja nicht ab. Das heißt auf gut Deutsch, dass der Ausbau nicht so weit fortgeschritten ist, dass die Projekte abgeschlossen werden. Ich glaube, die Bürger werden Sie am Ende nicht danach beurteilen, ob die Mittel sozusagen festgelegt wurden, sondern danach, ob am Ende der Breitbandausbau da ist. Daran scheint es ja gerade zu hapern.

FRIEDRICH: Wie gesagt, unser Bundesministerium setzt sich dafür ein, dass der Prozess beschleunigt wird. Wo es möglich ist, wird das BMVI sich natürlich auch selbst dafür einsetzen. Da geht es zum Beispiel um die Frage des Bürokratieabbaus. Wenn zum Beispiel Kommunen melden, dass es ein spezifisches Problem gibt, dann schauen wir, ob wir dort ansetzen können und selber noch etwas verändern können. Wie gesagt, das haben wir im letzten Jahr mit dem Relaunch des Breitbandförderprogrammes schon einmal getan, und wir werden auch weiter darauf schauen, dass das vorangeht.

FRAGE BUSEMANN: Ich hätte gerne eine Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entscheidung der EU-Kommission, Saudi-Arabien auf die schwarze Liste der Staaten zu setzen, bei denen es ein Risiko der Terrorfinanzierung und der Geldwäsche gibt.

SRS’IN DEMMER: Die Bundesregierung hat sich ja stets für konsequente Bekämpfung von Geldwäsche eingesetzt. Mit der Liste der Hochrisikoländer kommt die Europäische Kommission ihrem Auftrag aus der 4. Geldwäscherichtlinie nach. Zugleich legt die Bundesregierung aber auch Wert darauf, dass das Verfahren zur Erstellung der Liste transparent, glaubwürdig und für die betroffenen Länder auch nachvollziehbar ist.

ZUSATZFRAGE BUSEMANN: Was folgt denn jetzt aus dieser Entscheidung der EU-Kommission? Werden jetzt etwa Geldströme zwischen Deutschland und Saudi-Arabien schärfer kontrolliert? Hat das irgendwelche konkreten Auswirkungen?

SRS’IN DEMMER: Darauf müsste das Finanzministerium antworten.

KOLBERG: Vielleicht noch eine Richtigstellung, weil das in der Berichterstattung immer wieder vorkam: Wir haben uns nicht dafür eingesetzt, dass bestimmte Länder nicht auf diese Liste kommen; das ist also eine falsche Darstellung.

Ansonsten kann ich mich nur dem anschließen, was schon gesagt wurde. Zu den Einzelheiten der Regelung hat die Kommission gestern eine ausführliche Pressemitteilung herausgegeben, anhand der man dann auch sehen kann, was sich da im Einzelnen ändert.

ZUSATZFRAGE BUSEMANN: Und Sie begrüßen das?

KOLBERG: Genau.

FRAGE: An das Umweltministerium und an das Verkehrsministerium: Ich lese gerade mit einigem Erstaunen in der „Augsburger Allgemeinen“, dass Deutschland die Grenzwerte für Stickoxid hochsetzen darf, und zwar von 40 auf 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. In diesem Bezug wird auch die EU-Kommission genannt. Ich würde gerne wissen: Können Sie das bestätigen, bzw. um welchen konkreten Vorstoß handelt es sich dabei?

DR. KLEIN: Ich kann dazu aktuell nichts sagen, reiche das aber gerne nach.

FRIEDRICH: Ich kann dem jetzt auch nichts hinzufügen; der Bericht ist mir schlicht nicht bekannt, insofern fehlt mir der Zusammenhang. Das müsste ich mir noch einmal anschauen.

DR. KLEIN: Genau, mir ist er auch nicht bekannt.

FRAGE JESSEN: Eine Frage an das Auswärtige Amt, die Sie vielleicht schon am Montag erwartet hätten: Herr Breul, Sie kennen das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur Frage der völkerrechtlichen Bewertung der Anerkennung Guaidós als Interimspräsident Venezuelas durch die Bundesregierung. Der Wissenschaftliche Dienst formuliert darin ziemlich starke Zweifel, ob die Anerkennung völkerrechtlich zulässig sei, weil die Voraussetzungen für eine völkerrechtliche Anerkennung eines Interimspräsidenten eigentlich kaum gegeben seien. Wie bewerten Sie diese Position?

BREUL: Wir haben uns an dieser Stelle ja schon öfter über Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes unterhalten. Wie Sie wissen, kommentieren wir diese grundsätzlich nicht. Sie sind ein Beitrag zur Debatte und ein Instrument für den Deutschen Bundestag; sie sind kein Instrument der Bundesregierung. Grundsätzlich kann ich Ihnen aber darlegen, dass wir uns aus Sicht der Bundesregierung in keiner Weise unzulässig eingemischt hätten oder uns an einer unzulässigen Einmischung beteiligt hätten.

Grundsätzlich ist es so: Sie finden in der Bibliothek meterweise Bücher, die sich mit dem Thema Völkerrecht befassen. Es gibt unterschiedliche Normen, die dabei in Konflikt treten können. Maßgeblich ist für uns in diesem Fall mit Sicherheit die Lage der Menschenrechte vor Ort, die katastrophal ist, genauso wie die Lage der Wirtschaft. Es gibt Millionen von Flüchtlingen in den Nachbarländern ich meine, es sind drei Millionen. Die Krise hat längst eine regionale Dimension erreicht. Insofern ist die Lage Venezuelas keine innerstaatliche Angelegenheit.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Auch darauf geht das Gutachten, wie Sie wissen, ja ein. Die Wissenschaftler des Bundestages kommen zu dem Ergebnis, dass die menschenrechtliche Betrachtung, Frage und Bewertung zu trennen sei von der völkerrechtlichen. Die akzeptieren oder anerkennen also sozusagen, dass es menschenrechtlich gesehen längst eine internationale Angelegenheit sei, aber völkerrechtlich sei die Anerkennung eben auf einer anderen Ebene zu behandeln. Deshalb muss ich Sie doch noch einmal fragen: Ist die Rechtsposition, die dort vertreten wird, nicht die Rechtsposition des Auswärtigen Amtes?

BREUL: Wie Sie schon an dem Titel erkennen können „Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages“ , gibt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages nicht die Position der Bundesregierung wieder.

FRAGE JUNG: Es gibt ja auch eindeutige Aussagen in dem Gutachten, zum Beispiel zu Artikel 2 der Charta der Vereinten Nationen und den Zielen der Vereinten Nationen an sich, nämlich Drohungen mit Gewalt. Solche Drohungen gab es von amerikanischer Seite ja auch schon öffentlich, sogar Drohungen an das Staatsoberhaupt Herr Bolton hat Herrn Maduro mit Guantanamo gedroht. Angesichts des Gutachtens, das eindeutig davon spricht, dass das unvereinbar mit der Charta der Vereinten Nationen und dem Völkerrecht ist, möchte ich Sie noch einmal fragen: Wie bewertet die Bundesregierung zum Beispiel die Drohung amerikanischer Seite, Herrn Maduro nach Guantanamo zu schicken?

BREUL: Herr Jung, ich verstehe, dass Sie es noch einmal versuchen. Ich würde das gleich doppelt zurückweisen: Zum einen habe ich schon gesagt, dass wir uns zu dem Gutachten nicht äußern, und ich werde mir auch nicht einzelne Elemente des Gutachtens herauspicken, um mich dazu zu äußern. Zu Herrn Bolton habe ich, denke ich, auch schon letzte Woche Stellung genommen. Für uns ist entscheidend: Wir setzen auf eine friedliche Lösung des Konflikts in Venezuela und wir äußern uns auch nicht zu einzelnen Äußerungen einzelner Regierungsvertreter. Wir nehmen eine umfassende Bewertung der Äußerungen anderer Staaten gegenüber Drittstaaten vor. Von daher habe ich letzte Woche eigentlich alles gesagt, was dazu zu sagen ist.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wenn Aussagen von Regierungsvertretern anderer Staaten, mit denen Sie befreundet sind, gegen die Charta der Vereinten Nationen verstößt, dann würde ich erwarten, dass die Bundesregierung das zumindest anmerkt oder das verurteilt. Das höre ich hier aber nicht. Sie haben also offenbar kein Problem damit, wenn die US-Regierung mit Gewalt droht, mit Guantanamo droht?

BREUL: Das, Herr Jung, ist Ihre Bewertung, nicht unsere.

FRAGE: An das Wirtschaftsministerium oder an Frau Demmer: Es gibt jetzt einen Kompromiss in der EU zu Nord Stream 2. Wie bewertet die Bundesregierung diesen Kompromiss?

SRS’IN DEMMER: Die Bundesregierung begrüßt, dass das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission in der vergangenen Nacht im Trilog eine Einigung zur Änderung der EU-Gasrichtlinie erzielt haben. Die Bundesregierung ist durchaus erfreut, dass der von Deutschland und Frankreich gemeinsam vorgelegte Vorschlag auf europäischer Ebene eine breite Mehrheit im Rat insbesondere auch bei den osteuropäischen Mitgliedstaaten gefunden hat. Nun hat also auch der Trilog in den Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament die notwendige Unterstützung bekommen. Die Details werden jetzt aber noch folgen.

WAGNER: Vielleicht nur zur Einordnung: Das war keine Einigung zu Nord Stream 2, sondern eine Einigung zur Gasrichtlinie.

FRAGE GRIMM: Weil das bisher immer noch nicht ganz klar ist: Wird jetzt eigentlich für Nord Stream 2 das Unbundling greifen oder nicht?

WAGNER: Wie gesagt, mit einer abschließenden Bewertung würden wir uns zu diesem Zeitpunkt noch kurz zurückhalten wie gesagt, die Trilog-Einigung hat heute Nacht stattgefunden, und das schauen wir uns jetzt auch noch einmal genau an. Im Wesentlichen wurde das bestätigt, worauf sich die AStV schon geeinigt hatte. Soweit ich das verstehe und überblicke, ist der Gasrichtlinien-Anwendungsbereich auch auf im Bau befindliche Pipelines auszuweiten, ja.

FRAGE REMME: Herr Wagner, da die Pressekonferenz des Ministers gestern praktisch kurz nach Beginn der Beratungen der Investorenkonferenzen kam: Welche Erkenntnisse hat man denn am Ende der Konferenz zum Thema Flüssiggas gewonnen? Habe ich Peter Altmaier gestern richtig verstanden, dass er sich für zwei Flüssiggasterminals in Deutschland entschieden hat?

WAGNER: Um mit Ihrer zweiten Frage anzufangen das gibt mir Gelegenheit, vielleicht noch einiges klarzustellen, was zu den von Ihnen angesprochenen zwei Terminals berichtet wurde : Ich bin mir jetzt nicht mehr ganz sicher, was der Wortlaut des Ministers war, aber ich glaube, was der Minister sagte und meinte und was auch ganz klar die Haltung der Bundesregierung ist, ist, dass die Errichtung von LNG-Terminals erst einmal eine Frage von Investoren, von Unternehmen ist, die einen Markt dafür sehen und diese Terminals dann errichten. Die Bundesregierung gibt also keine Zuschläge, wer ein Terminal bauen darf und wo das geschehen soll, sondern das ist zunächst eine unternehmerische Entscheidung von Investoren.

Die Bundesregierung kann das flankieren, und zwar zum einen, indem wir dafür Fördermittel zur Verfügung stellen. Das können Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsförderung sein, und für die Förderung der LNG-Terminals gibt es auch ein Programm im Bereich des Verkehrsministeriums. Wenn Investoren sich entscheiden, ein Terminal zu bauen, dann können Anträge gestellt werden, und die Bundesregierung wird sie dann prüfen und, wenn die Voraussetzungen vorliegen, auch bewilligen.

Aus unserer Sicht kann das ein Terminal oder können das auch zwei, drei oder vier Terminals sein; das ist zunächst einmal eine unternehmerische Entscheidung, und da gibt es keinerlei Festlegung der Bundesregierung. Grundsätzlich ist aber klar: Wir befürworten das. Der Minister hatte gestern ja sehr ausdrücklich gesagt, dass eine Errichtung von LNG-Terminals in Deutschland uns ganz klar dabei hilft, unsere Energieversorgung weiter zu diversifizieren und damit natürlich auch Abhängigkeiten zu reduzieren und damit insgesamt unsere Energiesicherheit zu steigern.

Sie fragten in Ihrer ersten Frage noch nach den konkreten Ergebnissen der Konferenz. Ich habe darüber heute mit einem Kollegen, der die ganze Zeit dabei war, gesprochen, und er sagte mir: Erstens gab es sehr positives Feedback von allen Teilnehmern sowohl von amerikanischer als auch von deutscher Seite zu dem Kongress bzw. zu den Gesprächen, die dort geführt wurden. Dort wurde ja noch einmal sehr intensiv mit beiden Seiten gesprochen, und zwar einerseits darüber, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, damit amerikanisches LNG oder überhaupt LNG in Deutschland anlanden kann, und andererseits darüber, welche Voraussetzungen aus deutscher Perspektive von den entsprechenden Einkäufern denn das Gas wird ja zum Schluss von Energieversorgern zugekauft dafür vorliegen müssen. Dazu wurden sehr intensive und sehr konstruktive Gespräche geführt. Es wurde auch vereinbart, zu diesen Themen weiter im Dialog zu bleiben. Man ist da also deutliche Schritte weitergekommen.

Vielleicht noch zur Ergänzung etwas dazu, was die Bundesregierung auch tun kann, um die Förderung von LNG-Terminals voranzubringen das sind die von Minister Altmaier gestern auch verkündeten Eckpunkte für die Anbindung von LNG-Terminals an das Gasnetz. Wir hatten bisher noch das Problem, dass die Frage der Finanzierung noch nicht ganz geklärt war, also die Frage, wer die Leitungen bezahlt, wenn ein LNG-Terminal an das deutsche Gasnetz angebunden werden muss. Da hatten wir noch eine gewisse Diskrepanz, weil diese Finanzierung bei Pipelines über den Gasnetzbetreiber erfolgt und nicht über denjenigen, der das Gas einspeist. Das hat man insoweit gleichgestellt, und wir werden jetzt die gesetzgeberischen Voraussetzungen dafür auf den Weg bringen, dass auch LNG-Terminals angebunden werden können und die Kosten dafür nicht allein vom Betreiber zu bezahlen sind.

ZUSATZFRAGE REMME: Frau Demmer, wie passt denn das Plädoyer der Bundesregierung für den Transport und die Gewinnung von klimaschädlichem Gas, das durch Fracking gewonnen wird, zu den generellen klimaschutzpolitischen Vorstellungen der Bundesregierung?

SRS’IN DEMMER: Na ja, es geht bei diesem Thema ja um ganz viele Interessen. Es geht zum einen darum, eine diversifizierte Energieversorgung zu haben. Das ist ein komplexes Thema, und da ist das eben ein Weg, um Energiesicherheit und gleichzeitig Unabhängigkeit herzustellen.

WAGNER: Vielleicht kann ich dazu noch ganz kurz etwas ergänzen: Das ist ja auch einer der wesentlichen Punkte der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ gewesen, die ja den Ausstiegspfad für die Kohleverstromung vorgeschlagen hat. Die Kommission hat ja auch ganz klar gesagt: Übergangsenergieträger ist und wird Gas sein. Wir sind also weiter darauf angewiesen, dass wir Gas nach Deutschland bringen, um so die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch in der Übergangszeit, bis wir mit der CO2-neutralen Energieversorgung noch weiter sind, die Energieversorgungssicherheit gewährleistet ist. Es ist also, wie gesagt, auch ein Ergebnis der Strukturwandelkommission, dass wir zukünftig weiter einen großen Bedarf haben werden der dann sinken wird, aber als Brückenenergieträger wird das noch an Bedeutung gewinnen.

FRAGE BUSEMANN: Ich habe noch eine Frage zur Nord-Stream-2-Einigung: Heißt das jetzt konkret, dass Gas und Lieferung nicht aus einer Hand kommen dürfen, oder was genau sind die Konsequenzen?

SRS’IN DEMMER: Von der jetzt gefundenen Einigung? Im Detail kann man sagen, dass der gefundene Kompromiss vor allem den Umfang der Regulierung begrenzt. Er sieht also vor, dass bei Offshore-Pipelines die Regulierung im Küstengewässer des EU-Mitgliedstaates beginnt, in dem der erste Verknüpfungspunkt mit dem EU-Gasnetz liegt. Nur in diesem Pipelineabschnitt greift also die Regulierung. Kurz gesagt: Das bedeutet, dass die Regulierung nur den Pipelineabschnitt im deutschen Küstengewässer erfasst.

ZUSATZFRAGE BUSEMANN: Heißt das, dass in deutschen Küstengewässern das Angebot nicht aus einer Hand stammen darf, also dass die Röhre und das, was in der Röhre ist das Gas , getrennt sein müssen?

SRS’IN DEMMER: Herr Wagner, haben Sie sich damit detailliert beschäftigt?

WAGNER: Die Details werden noch bekanntgegeben, wenn die Einigung im Trilog steht die muss ja sowohl vom Parlament als auch vom Rat noch formell angenommen werden. Dann wird das insoweit alles veröffentlicht, auch mit allen Details. Die Gasrichtlinie hat aber zum Ziel, für den Betrieb Vorschriften zu machen, und ein Teil ist dabei, den Betreiber und den Lieferanten auseinanderzubringen also das, was man Unbundling nennt.

ZUSATZFRAGE BUSEMANN: Darauf läuft es also hinaus?

WAGNER: Das ist ein wesentlicher Punkt der Gasrichtlinie, ja.

FRAGE REMME: Herr Wagner, ist denn unstrittig, dass die Änderung, die jetzt beschlossen würde, Auswirkungen auf Nord Stream 2 hat? Das ist ja immerhin ein Projekt, das vor Änderung der Regeln begonnen wurde.

WAGNER: Wichtig ist, glaube ich, auch noch einmal zu sagen, dass sich die Gasrichtlinie nur auf den Betrieb von Pipelines und nicht auf den Bau beziehen wird. Wie gesagt, ich möchte jetzt erst einmal die abschließende Richtlinie abwarten, aber soweit das jetzt abzusehen ist, wird die von Ihnen angesprochene Pipeline davon erfasst sein, ja.

FRAGE ULRICH: Ganz kurz zur E-Auto-Prämie: Es wird jetzt geschrieben, dass sie möglicherweise verlängert werden kann. An die zuständigen Ministerien: Ist das schon entschieden, oder wie weit sind Sie in diesen Überlegungen, die Prämie über Juni hinaus und möglicherweise auch verändert; das wäre die zweite Frage zu verlängern?

WAGNER: Die aktuelle Förderrichtlinie gilt bis längstens Juni 2019, und die Bundesregierung prüft derzeit, inwieweit die Förderrichtlinie verlängert und gegebenenfalls auch angepasst wird. Das ist noch keine abschließende Entscheidung gefallen.

ZUSATZFRAGE ULRICH: „Angepasst“ hieße erhöht oder gesenkt?

WAGNER: Ich habe gesagt „angepasst“ das heißt nicht notwendigerweise erhöht oder gesenkt.

FRAGE JUNG: Wie erklären Sie sich, dass von den 600 Millionen Euro, die als Bundesmittel zur Verfügung gestellt wurden, bisher nur ein Bruchteil abgerufen wurde?

WAGNER: In der Tat ist der Rahmen, den die Bundesregierung zur Verfügung gestellt hat, nicht komplett abgerufen. Ich glaube, es wurden bisher rund 100 000 Anträge mit einem Volumen von 140 Millionen Euro gestellt, und 30 Millionen Euro davon wurden für Anträge reserviert, die noch nicht abschließend beschieden sind. Das ist natürlich unter der Summe, die dafür bereitgestellt wurde.

Über den Hochlauf der Elektromobilität haben wir, glaube ich, an dieser Stelle schon das eine oder andere gesprochen. Es ist so, dass das hinter den Erwartungen geblieben ist. Der Hochlauf hat länger gedauert, als wir das ursprünglich erwartet haben. Wir merken jetzt aber, dass sich eine deutlich stärkere, eine starke Dynamik gebildet hat. Es gibt immer mehr Hersteller, die ihre Produktpalette für E-Mobilität immer weiter ausbauen; es gibt immer neue Produkte, die auf den Markt kommen. Insofern gehen wir davon aus, dass der Hochlauf jetzt deutlich schneller wird, deutlich rapider wird, und dass der Abruf noch deutlich zunehmen wird.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber wenn Sie 600 Millionen Euro zur Verfügung stellen, dann wollen Sie ja auch, dass die abgerufen werden. Was werden Sie denn jetzt ändern, damit das passiert?

WAGNER: Ich habe Ihnen ja zum einen gesagt, dass gerade in der Anfangszeit die Abrufe relativ gering waren, weil das alles gedauert hat. Wichtig ist, glaube ich, dass wir die Voraussetzungen schaffen, um die E-Mobilität in Deutschland voranzubringen. Dazu gehört nicht nur die Kaufprämie, sondern zum Beispiel auch der Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur und die Forschung. Natürlich sind da auch die Hersteller gefragt, die schon erheblich daran arbeiten und wahrscheinlich auch noch mehr tun müssen, um die Autos noch attraktiver zu machen, was das Thema Reichweite und auch die Frage, wie schnell aufgeladen wird, betrifft da läuft derzeit ja sehr viel. Dann wird sich das auch immer weiter durchsetzen.

Aber wie gesagt, der Hochlauf findet statt, und er wird schneller werden. Wir gehen davon aus, dass der Anteil der Elektromobile an den Gesamtzulassungen deutlich zunehmen wird.

FRAGE ULRICH: Wenn Sie sagen, die Dynamik nimmt zu: Dann hälfe ja, wenn Sie schnell entscheiden, so eine Prämie zu verlängern. Bis wann wollen Sie das also über den Tisch haben, damit auch klar ist, dass man noch mehr Zeit hat?

WAGNER: Ich habe Ihnen ja gesagt: Wir prüfen, ob und gegebenenfalls unter welchen Konditionen das verlängert wird. Das wird derzeit geprüft und entsprechend vorbereitet. Natürlich ist das Ziel dann, das nahtlos zu machen.

FRAGE: Ich habe eine Frage an Frau Demmer. Es gibt Berichte über eine Antwort auf eine parlamentarische Anfrage, wonach die Zahl der antisemitischen Straftaten im vergangenen Jahr um 10 Prozent angestiegen ist, die der Gewalttaten sogar um 60 Prozent. Wie sehr besorgt das die Bundesregierung?

Herr Schmidt, wie erklären Sie sich diese Zahlen? Was sollte dagegen getan werden?

SRS’IN DEMMER: Das bedrückende Thema beschäftigt uns hier ja immer wieder. Die konkrete Statistik liegt mir jetzt nicht vor. Aber für uns ist natürlich völlig klar, dass Antisemitismus in Deutschland keinen Platz hat. Es ist der Bundesregierung ein ganz besonderes Anliegen, dass sich jüdisches Leben in Deutschland frei und sicher entfalten kann und weiter gestärkt wird. Das versteht sich von selbst. Dazu gibt es im Innenministerium seit dieser Legislaturperiode auch einen Antisemitismusbeauftragten.

SCHMIDT: Ja, das ist der Beauftragte Klein, und der hat sich dem Thema angenommen, und inhaltlich habe ich dem, was Frau Demmer schon ausgeführt hat, an dieser Stelle nichts weiter hinzuzufügen.

FRAGE JUNG: Ich habe eine Frage an das Landwirtschaftsministerium und gegebenenfalls an das Umweltministerium zum Volksbegehren in Bayern. Mich würde Ihre Bewertung interessieren. Bei dem Volksbegehren ging es ja um die Artenvielfalt, und es mussten 1 Million Stimmen gesammelt werden. Das ist jetzt erfolgreich gewesen. Ich hatte jetzt vom Umweltministerium vernommen, dass die Umweltministerin dieses Volksbegehren begrüßt. Tun Sie und die Ministerin das auch?

BÜRGELT: Grundsätzlich begrüßen wir und die Ministerin alle Bemühungen, die dazu beitragen, die Artenvielfalt und die Biodiversität zu erhalten. Ganz klar ist nämlich, und das hat die Bundesministerin auch schon an verschiedenen Stellen gesagt: Das ist eine unserer Zukunftsaufgaben, die nur gemeinsam bewältigt werden können.

Das Volksbegehren konzentriert sich auf die Landwirte. Wir sollten allerdings den Blick öffnen und hinsichtlich des Rückgangs der Artenvielfalt auch Dinge wie die Siedlungsentwicklung, die Verkehrs- und Infrastruktur, wasserbauliche Maßnahmen, Freizeit und Erholung berücksichtigen, sodass eben Artenvielfalt breit gedacht wird.

ZUSATZFRAGE JUNG: Stimmen die Ziele dieses Volksbegehrens denn mit den Zielen des Landwirtschaftsministeriums überein? Gehen die vielleicht gar nicht weit genug? Ich meine, laut IPCC muss der Anteil des Ökolandbaus in Deutschland bis 2050 ja bei 100 Prozent liegen, und die industrielle Landwirtschaft muss abgeschafft sein. Geht Ihnen das Volksbegehren nicht weit genug oder ist das okay?

BÜRGELT: Wie gesagt: Wir begrüßen alle Maßnahmen zur Artenvielfalt.

Ansonsten, denke ich, haben wir uns zu Bio-Anbauflächen hinlänglich geäußert.

ZUSATZFRAGE JUNG: Hat das Landwirtschaftsministerium einen Plan dazu, wie bis 2050 die industrielle Landwirtschaft abgeschafft werden und es einen 100-prozentigen Ökolandbau geben wird?

BÜRGELT: Ich kann Ihnen sagen, dass in Bezug auf den Ökolandbau das Ziel der Bundesregierung ist, bis 2030 20 Prozent Ökolandfläche zu haben.

ZUSATZ JUNG: Das heißt, von 2030 bis 2050 werden die 80 Prozent dann noch hinzukommen. Das wollen Sie innerhalb der 20 Jahre schaffen?

BÜRGELT: Das habe ich nicht gesagt. Ich habe nur gesagt: Das derzeitige Ziel der Bundesregierung ist „20 Prozent bis 2030“.

FRAGE JESSEN: Ich habe auch eine Frage an beide Ministerien. Die Artenvielfalt wird ja auch durch schädliche Mittel bedroht. Es ist ja, glaube ich, auch Bestandteil des Volksbegehrens, dass schädliche Mittel eingeschränkt werden sollen. Was bedeutet das jetzt konkret für die Glyphosat-Debatte? Darin wird ja kritisiert, dass es zwar Absichtserklärungen gab, aber das Zeug eben doch letztlich immer noch relativ langfristig benutzt werden kann. Gibt es da jetzt einen neuen Schub? Gibt es da Anlass, zu sagen „Nein, wir setzen jetzt eine definitive Ausstiegsgrenze fest“?

DR. KLEIN: Meinen Sie durch das Volksbegehren in Bayern?

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ja. Dieses Volksbegehren beinhaltet in seiner Absicht ja durchaus auch, wenn man so will, eine Arbeitsaufforderung an die Bundesregierung, nämlich: Bitte sorge dafür, dass artenschädliche Stoffe, sogenannte Schädlingsbekämpfungsmittel, eingeschränkt oder nicht mehr zum Einsatz kommen. Das wäre ja eine logische Folge dieses Begehrens. Mich interessiert die Frage, ob Sie das Begehren so auffassen, also ob Sie sagen „Das ist jetzt ein neuer, verstärkter Schub dafür, zum Beispiel an einem definitiv terminierten Glyphosat-Ausstieg festzuhalten“ oder das noch einmal in Angriff nehmen.

DR. KLEIN: Die Bundesministerin hat sich gestern schon allgemein zu dem Volksbegehren geäußert, wie Herr Jung sagte. Ich glaube, wichtig ist es, einfach einmal festzuhalten, dass der Insektenschutz im Allgemeinen durch dieses Begehren Aufmerksamkeit erfährt, was für uns natürlich sehr wichtig ist, weil wir uns jetzt sehr darum kümmern und in Kürze auch das Aktionsprogramm zum Insektenschutz vorlegen werden. Im Zentrum dieser konkreten Vorschläge zum Aktionsprogramm wird das Thema „Umsteuerung in der Landwirtschaft“ stehen, weil wir für einen erfolgreichen Insektenschutz weniger Agrargifte und mehr Lebensräume brauchen.

Was im Übrigen das Thema Glyphosat im Konkreten angeht, laufen die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung weiterhin. Ich denke nicht, dass das Volksbegehren jetzt Anlass dafür ist, sich speziell zu diesem Thema zu verhalten.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Gleiche Position des Landwirtschaftsministeriums in der Frage?

BÜRGELT: Zum Glyphosat kann ich Ihnen sagen, dass Bundesministerin Klöckner bereits vergangenes Jahr im April eine Strategie vorgeschlagen hat. Über die wird, wie die Kollegin gerade schon ausgeführt hat, derzeit intensiv zwischen BMU und BMEL beraten. Ziel ist es, und das hat sich die Koalition auch zum Ziel gesetzt, den Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel deutlich einzuschränken.

ZUSATZ JESSEN: Aber Zeitpläne gibt es dafür immer noch nicht.

BÜRGELT: Wir stehen in intensiven Diskussionen.

FRAGE DAPP: Abgesehen von der Minderungstabelle gibt es ja auch den Vorstoß, die Zulassung glyphosathaltiger Mittel an Ausgleichsflächen zu knüpfen. Das ist jetzt auch schon eine ganze Weile her. Sind Sie denn da einem Kompromiss nähergekommen?

BÜRGELT: Da würde noch einmal das wiederholen, was ich gerade gesagt habe: Wir stehen dazu im Austausch.

ZUSATZFRAGE DAPP: Dann habe ich noch eine Frage an Frau Demmer. Die „BILD“-Zeitung berichtet, dass die Kanzlerin den Vorschlag von Gesundheitsminister Spahn zur Entlastung von Betriebsrentnern als zu teuer ablehnt. Ist das korrekt? Wäre dieser Vorschlag denn aus dem Haushalt finanzierbar?

SRS’IN DEMMER: In der Diskussion um die Beitragszahlungen von Betriebsrentnern zur GKV gibt es verschiedene Ideen, wie man Betriebsrentner und –rentnerinnen gegebenenfalls entlasten kann. Die Diskussion ist kontrovers; denn unter dem Gesichtspunkt der Beitragsgerechtigkeit lassen sich natürlich verschiedene Argumente für und gegen alle einzelnen Vorschläge finden. Für jeden der Vorschläge gilt allerdings, dass sie relativ kostspielig sind. Im Koalitionsvertrag ist eine Entlastung nicht vereinbart. Das heißt, bevor weitere kostenintensive Projekte diskutiert werden, gilt es jetzt erst einmal die im Koalitionsvertrag vereinbarten Projekte anzugehen.

FRAGE STEINER: Herr Malachowski, es geht um die Regelabfrage zur Vorratsdatenspeicherung und die Bewertung der Bundesregierung. Haben Sie inzwischen Ihrerseits eine abschließende Bewertung gefunden? Ich glaube, das EuGH-Urteil liegt jetzt zwei Jahre zurück.

MALACHOWSKI: Mir ist dazu kein neuer Stand bekannt. Aber ich erkundige mich gerne und komme dann auf Sie zu, falls es etwas Neues gibt.

FRAGE KLISS (zur Grundrente): Zur Rente: Was ist gerecht daran, wenn es keine Bedürfnisprüfung gibt? Die Frage geht an Herrn Ehrentraut.

Herr Kolberg, es geht um 5 Milliarden Euro. Hat der Bundesfinanzminister Geld für diesen Vorschlag?

EHRENTRAUT: Der Minister hat seine Pläne zur Grundrente ja hinlänglich erklärt und erläutert. Es geht jetzt darum, einen Referentenentwurf zu entwerfen. Den werden wir in der ersten Hälfte dieses Jahres vorlegen, und der wird dann auch in die Ressortabstimmung gehen.

KOLBERG: Der Bundesfinanzminister hat gesagt, dass er Minister Heil unterstützt, und den Rest werden wir besprechen, wenn wir uns intern darüber abstimmen und die Vorschläge vorliegen werden.

FRAGE GRIMM: Herr Schmidt, möchte Minister Seehofer das Telekommunikationsgesetz rasch ändern, um dort vor der Vergabe von 5G-Lizenzen eine Sicherheitsprüfung und ein No-Spy-Abkommen hineinzuschreiben?

SCHMIDT: Sie wissen, dass es solche Äußerungen ja aus dem parlamentarischen Raum gegeben hat. Ich bitte Sie um Ihr Verständnis dafür, dass wir dazu keine Stellungnahme abgeben. Es gilt weiterhin, dass die Willensbildung innerhalb der Bundesregierung zu diesem Thema insgesamt noch nicht abgeschlossen ist und weiter darüber beraten wird.

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