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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 18. Februar 2019

Themen: Reise der Bundeskanzlerin zum Gipfeltreffen der Europäischen Union mit der Arabischen Liga in Ägypten, Forderung des amerikanischen Präsidenten zur Rücknahme von IS-Kämpfern durch Deutschland, geplante Studie zu den seelischen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen, Häufigkeit der Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses, Zölle auf den Import von Autos und Autoteile in die USA, Exportverbot für Rüstungslieferungen nach Saudi-Arabien, Kritik an der Teilnahme eines Staatsministers an einer Feier zum 40. Jahrestag der Iranischen Revolution, Interviewaussagen der Vizeministerpräsidentin des Saarlands zum Thema Strukturhilfen, Ausbau des 5G-Mobilfunkstandards, Fachkommission zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit, Medienberichte über die Bildung einer Arbeitsgruppe des Bundesamts für Verfassungsschutz zur Untersuchung von möglichen Verbindungen von russischen Politikern zu rechten Parteien in Deutschland

Heute ohne „naive Fragen“.

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 18. Februar 2019:

STS SEIBERT: Guten Morgen! Ich habe für Sie eine Terminankündigung mitgebracht. Sie betrifft dieses Wochenende.

Die Bundeskanzlerin wird am 24. und 25. Februar, also Sonntag und Montag, am Gipfeltreffen der Europäischen Union mit den Staaten der Liga der arabischen Staaten, also der Arabischen Liga, teilnehmen. Das Ganze findet in Sharm El Sheikh in Ägypten statt. Es werden erstmals die Staats- und Regierungschefs beider Seiten zusammenkommen. Einen solchen Gipfel hatten die EU-Chefs im Oktober des vergangenen Jahres vereinbart. Beiden Seiten geht es darum, die europäisch-arabischen Beziehungen noch zu intensivieren. Es wird dort eine ganz große Bandbreite von Themen geben Multilateralismus, nachhaltige Entwicklung, Handel, Investitionen, Migration, Sicherheit und natürlich die Situation in der Region.

Im Vorfeld dieses Gipfels hat es bereits ein Treffen der Außenminister und ministerinnen der EU und der Arabischen Liga in Brüssel gegeben. Sie haben dabei auch bekräftigt, wie wichtig eine starke Partnerschaft zwischen der EU und der Liga der arabischen Staaten sei und dass man bei gemeinsamen Herausforderungen zusammenarbeiten müsse.

So viel dazu. Das betrifft also den 24. und 25. Februar.

FRAGE DR. RINKE: Herr Seibert, vielleicht könnten Sie noch einmal sagen, wer sonst noch von EU-Seite kommt. Also ist die Kanzlerin in Marrakesch eine der wenigen oder eine der vielen EU-Staats- und Regierungschefs, die nach Ägypten reisen?

STS SEIBERT: Da müsste ich Sie bitten, sich entweder an die Arabische Liga oder – das ist vielleicht einfacher an das Büro des EU-Ratspräsidenten Tusk zu halten. Denn das sind die beiden Einladenden. Dort wird mit Sicherheit auch die Liste der Teilnehmenden gepflegt. Ich kann es Ihnen jetzt nicht sagen.

FRAGE: Wird der Fall Khashoggi auch Teil der Gespräche sein?

STS SEIBERT: Ich habe Ihnen eine Reihe von Themen genannt. Weitere Themen sind immer möglich. Aber es ist nicht sehr sinnvoll, das vorher schon festlegen zu wollen, weil die Dinge sich ergeben. Aber das sind eine Reihe von Themen, die sicher eine Rolle spielen. Alle weiteren sind auch noch möglich.

FRAGE: Es geht um die von Präsident Trump angestoßene Debatte über die Heimkehr von IS-Kämpfern nach Deutschland. Eine Frage an das BMI: Wie sind denn die aktuellen Zahlen? Also wie viele deutsche IS-Kämpfer sind Ihrer Kenntnis nach noch in Syrien oder im Irak? Zu wie vielen gibt es Kontakt? Wie ist da der aktuelle Stand? Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu der Forderung des Präsidenten?

STS SEIBERT: Vielleicht darf ich kurz etwas dazu sagen, bevor sich der Kollege des Innenministeriums damit befasst.

Die Bundesregierung verfolgt die aktuellen Entwicklungen in Syrien, im Osten Syriens, natürlich sehr genau. Selbstverständlich stellt sich die Frage, wie wir mit den deutschen IS-Kämpfern und ihren Angehörigen umgehen sollen, und zwar mit denen, die sich jetzt schon in Gewahrsam kurdischer Kräfte in Nordostsyrien befinden als auch mit solchen, die möglicherweise noch im Zuge der aktuellen Kämpfe von den Anti-IS-Kräften gefasst werden.

Es hat dazu schon Gespräche mit der amerikanischen Seite gegeben. Natürlich stehen wir zu dieser Frage auch im ständigen Kontakt mit unseren europäischen Partnern. Wir stimmen uns da eng ab. Das wird jetzt der Kollege sicherlich genauer sagen. Wir wissen aktuell von einer mittleren zweistelligen Zahl von Deutschen oder auch deutschen Staatsangehörigen, die auf Seiten des IS gekämpft haben und die sich jetzt im Gewahrsam der kurdischen Kräfte in Nordostsyrien befinden. Das sind Zahlen, die sich aufgrund der Veränderungen der Lage vor Ort natürlich ebenso verändern können. Dazu kommt voraussichtlich eine noch etwas höherliegende Zahl von angehörigen Kindern. Aber dazu sicherlich gleich Genaueres aus dem Ministerium.

Für uns kommt es jetzt erst einmal darauf an, den Sachverhalt weiter abzuklären, also konkret: Was gibt es an Erkenntnissen zu den Personen hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit und der möglichen strafrechtlichen Handlungsmöglichkeiten, wenn sie zurückkehren würden? Zu allem werden wir uns mit unseren Partnern weiter austauschen.

Wir müssen uns mit dieser Angelegenheit befassen, weil auch deutsche Staatsangehörige betroffen sind. Ich wiederhole aber: Wir sind dazu in enger Abstimmung, insbesondere mit Frankreich und Großbritannien.

RUWWE-GLÖSENKAMP: Vielleicht zunächst zu der Zahl, nach der Sie gefragt haben.

Wir gehen davon aus, dass sich derzeit eine größere zweistellige Zahl von Männern, Frauen und Kindern aus Deutschland in Gewahrsam von kurdischen Kräften der syrischen Opposition befindet. Nach Kenntnis unserer Sicherheitsbehörden waren die Männer und Frauen seit 2013 aus Deutschland in Richtung Kriegsgebiet in Syrien/Irak ausgereist, um sich dort an der Seite von terroristischen Gruppen am Dschihad zu beteiligen. Nur gegen sehr wenige dieser Personen liegen Haftbefehle vor. Gegen eine weitere, ähnlich kleine Gruppe bestehen derzeit Ermittlungsverfahren.

Wir gehen im Moment davon aus, dass sich gut 1050 Personen seit 2013 aus Deutschland in Richtung Kriegsgebiet Syrien/Irak aufgemacht haben, um sich dort an der Seite von terroristischen Gruppen am Dschihad zu beteiligen.

Rund ein Drittel dieser Personen ist bereits nach Deutschland zurückkehrt. 270 Frauen und Kinder aus Deutschland oder in vielen Fällen auch dort geborene Kinder deutscher Eltern befinden sich noch in der Region Syrien/Irak. 75 Prozent der Kinder sind nach unseren Erkenntnissen unter drei Jahre alt. Es ist davon auszugehen, dass sie im Dschihad-Gebiet geboren sind.

Dann noch ergänzend: Es ist natürlich so, dass grundsätzlich alle deutschen Staatsbürger und so auch diejenigen, die in Verdacht stehen, für den sogenannten IS gekämpft zu haben, ein Recht auf eine Rückkehr nach Deutschland haben. Sie müssen sich hier vor der deutschen Strafjustiz verantworten. Für die Gruppe der Dschihad-Rückkehrer werden daher in Deutschland im Falle einer bevorstehenden Wiedereinreise umfangreiche Maßnahmen des Polizei- und Strafrechts geprüft. Für jede Person wird eine individuelle Gefährdungseinschätzung vorgenommen. Wo immer möglich, versuchen die deutschen Behörden, Rückkehrer zu deradikalisieren. Unterstützungsangebote, beispielsweise Deradikalisierungsmaßnahmen, aber auch sozialpädagogische und psychologische Unterstützung, gelten insbesondere für zurückkehrende Kinder, die möglicherweise schwer traumatisiert sind und für die ein Strafprozess nicht in Frage kommt.

BREUL: Um das Bild zu vervollständigen, möchte ich nur kurz auf die faktischen Schwierigkeiten vor Ort hinweisen, denen wir da begegnen.

Also es bleibt immer noch richtig, auch nach Tweets vom Wochenende, dass wir in Syrien keinen konsularischen Zugang haben. Dementsprechend können wir dort nicht die normale Betreuung für deutsche Staatsangehörige anbieten und haben auch nicht die Möglichkeit, Informationen zu verifizieren. Also viele der Zahlen, die gerade schon genannt wurden, sind absolut richtig. Mit diesen Schätzgrößen arbeiten wir. Aber genau das sind sie: Schätzgrößen insbesondere was die Staatsangehörigkeit von Kindern usw. angeht. Das kann man aus der Ferne nicht abschließend beurteilen.

Darum nur noch einmal der Hinweis von uns: Dieses Thema wird ein schwieriges bleiben, weil der konsularische Zugang fehlt, weil auch staatliche Akteure fehlen, die in dieser Region Kontrolle ausüben.

FRAGE: Es war eben die Rede von einer engen Abstimmung mit Frankreich und Großbritannien. Die Franzosen verstehe ich im Moment so, dass da relativ geringe Bereitschaft besteht, Staatsbürger zurückzunehmen. Bei den Dänen zum Beispiel klang das sehr ähnlich, dass man das überhaupt nicht einsieht.

Auch deswegen eine Lernfrage: Sind eigentlich die rechtlichen Grundlagen in den einzelnen Ländern immer genau die gleichen wie in Deutschland? Woraus genau ergibt sich die Zuständigkeit deutscher Behörden für Taten, die im Ausland stattgefunden haben?

STEFFEN: Ehrlich gesagt, kenne ich mich nicht mit dem dänischen und dem französischen Strafrecht aus. Insofern würde ich von einer Antwort absehen wollen.

Zu dem anderen Punkt: Die Strafverfolgung in Deutschland wird in Fällen von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder auch Mitgliedschaft in terroristischen Vereinigungen durch den GBA vorgenommen, wenn uns Erkenntnisse dazu vorliegen.

FRAGE MÜLLER: Ich würde da gleich noch einmal nachfragen wollen, entweder an das BMJV oder das BMI. Herr Ruwwe-Glösenkamp, Sie haben eben gesagt, sie hätten ein Recht auf Rückkehr nach Deutschland. Können Sie noch einmal kurz sagen, wo ich das genau fände, wenn ich das nachlesen würde? Also über welche Paragrafen reden wir hier?

Dann eine Frage, die vielleicht auch an Herrn Seibert oder an das Auswärtige Amt geht: Familien von IS-Kämpfern, die im nordsyrischen Kurdengebiet inhaftiert sind, erheben relativ schwere Vorwürfe. Sie sagen, die Bundesregierung stelle sich da eigentlich blind und taub, so nach dem Motto, sie wolle sie einfach nicht und mache deswegen nichts.

Es steht auch der Vorwurf im Raum, dass die Bundesregierung, wenn sie sagt, es gebe da keine direkten Gesprächskanäle, auch nicht zu den syrischen Kurden, vielleicht den Kontakt meidet mit Rücksicht auf mögliche Reaktionen aus der Türkei. Könnten Sie sich dazu bitte einmal äußern?

RUWWE-GLÖSENKAMP: Dann fange ich einmal an, Frau Müller.

Die Tatsache, dass diese Personen das Recht auf eine Rückkehr nach Deutschland haben, ergibt sich einfach daraus, dass sie deutsche Staatsbürger sind. Das ist die Begründung dafür. Wer deutscher Staatsbürger ist, der hat auch das Recht, hier wieder einzureisen.

VORS. DETJEN: War das beantwortet?

ZUSATZFRAGE MÜLLER: Nein, der ganze zweite Fragekomplex ist noch nicht beantwortet worden, also der Vorwurf in Richtung Bundesregierung, sie stelle sich da blind und taub und sage immer nur: Wir haben dahin keine Kontakte, wir können da nichts machen.

Sie haben auch nichts gesagt zu der Bitte oder der Forderung der betroffenen Familien, man möge doch da bitte mehr tun, und zu dem implizierten Vorwurf, die Bundesregierung nehme solche Kontakte vielleicht auch bewusst nicht auf, weil sie mögliche negative Reaktionen der Türkei fürchte, wenn man zu enge Kontakte zu den syrischen Kurden unterhielte.

BREUL: Ich weiß nicht. Wir haben hier, glaube ich, schon mehrfach dieses Thema gehabt. Immer wieder haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass wir in der Tat keine Botschaft in Syrien haben, dass konsularischer Zugang entsprechend nicht möglich ist, dass wir keine förmlichen Instrumente in der Hand haben, die wir bei anderen Staaten in der Hand haben. Dass das im Zweifel für Angehörige sehr frustrierend sein kann, dafür habe ich vollstes Verständnis. Das ändert aber leider nichts an der Tatsache, dass es nun einmal so ist und wir daher unsere konsularische Hilfe, die wir für alle deutschen Staatsangehörigen bieten möchten, und zwar unabhängig davon, welchen Tatvorwürfen sie sich konfrontiert sehen, in Syrien derzeit so nicht leisten können, weil wir einfach keine Botschaft haben.

ZUSATZFRAGE MÜLLER: Im Moment diskutieren wir ja auch immer viel darüber, welche Leute wir gern abschieben und in andere Länder loswerden möchten. Da kommt auch sehr häufig der Vorwurf: Sie nehmen die ja nicht zurück; deswegen müssen sie in Deutschland bleiben.

Fürchten Sie sich vor dem Hintergrund nicht ein bisschen vor dem Vorwurf, dass Deutschland nach dem Motto „Do as I say, not as I do“ agiert, also nach dem Motto „Wir möchten zwar gern die Leute loswerden, die wir hier nicht haben wollen; aber unsere Deutschen, die wir eigentlich nicht so gern hier haben, wollen wir nicht zurücknehmen“?

BREUL: Ich weiß nicht, ob solche Vorwürfe kommen. Das kann ich nicht beurteilen. Aber ich glaube, die kann man schnell entkräften. Das hat gerade der Kollege vom BMI noch einmal gesagt; das hat Außenminister Maas gestern auch in einer Talkshow gesagt. Für uns ist ohne Zweifel: Deutsche Staatsangehörige haben das Recht, nach Deutschland zurückzukehren. So handeln wir auch.

FRAGE GATHMANN: Ich habe zwei Fragen an Herrn Seibert.

Einmal würde mich interessieren: Der amerikanische Präsident hat ja die Forderungen an die „Verbündeten“, diese Personengruppe aus Syrien zurückzunehmen, per Twitter öffentlich gemacht. Wie überrascht war denn eigentlich die Bundesregierung über diese Äußerungen, auch über die Vehemenz, mit der das zum jetzigen Zeitpunkt vorgetragen wurde?

Dann würde mich interessieren: Präsident Trump droht ja auch damit, dass man diese Personen, falls sie nicht zurückgenommen werden, einfach freilässt. Wie realistisch ist denn aus Sicht der Bundesregierung diese Möglichkeit? Was würde das dann praktisch bedeuten?

STS SEIBERT: Zunächst einmal zum ersten Teil Ihrer Frage: Ich will jetzt die Kommunikationsmittel, die der amerikanische Präsident wählt, nicht kommentieren.

Aber ich hatte Ihnen ja gesagt, dass es zu diesem Thema, wie wir mit deutschen Staatsbürgern, deutschen IS-Kämpfern und ihren Angehörigen umgehen sollen, die in Nordost-Syrien im meist kurdischen Gewahrsam sind, bereits Gespräche mit der amerikanischen Seite gegeben hat. Also war es für uns von der Bundesregierung keine Überraschung, dass dieses Thema für die amerikanische Seite eine Bedeutung hat.

ZUSATZFRAGE GATHMANN: Und der zweite Teil?

STS SEIBERT: Ich möchte und kann über so etwas hier nicht spekulieren.

FRAGE BRÖSSLER: Herr Seibert, vielleicht direkt daran anschließend und einmal von dem Tweet von Herrn Trump abgesehen: Sieht denn die Bundesregierung eine Verantwortung für das Problem, das da entsteht, und zwar über die zweifelsfrei deutschen Staatsangehörigkeiten hinaus? Also sieht man sich in der Pflicht, bei der drohenden Freilassung von gefährlichen IS-Kämpfern zu helfen? Arbeitet man da mit anderen europäischen Staaten zusammen, um zu verhindern, dass von diesen Kämpfern eine Gefahr für Europa ausgeht?

STS SEIBERT: Herr Brössler, ich kann das nur wiederholen. Wir sehen aufgrund der Tatsache, dass es sich um deutsche Staatsangehörige handelt, dass das eine Angelegenheit ist, mit der sich Deutschland als auch die anderen europäischen Staaten befassen müssen. Das tun sie. Wir sind mit unseren europäischen Partnern im Gespräch. Wir haben schon Gespräche mit der amerikanischen Seite dazu geführt. Das werden wir natürlich weiter tun.

BREUL: Wenn ich vielleicht noch ergänzen darf: Das Thema ist am Wochenende natürlich zugespitzt worden. Es ist allerdings kein neues Thema. Ich darf Sie vielleicht auch noch einmal auf die Erklärung der Anti-IS-Koalition verweisen, die auf Außenministerebene in Washington getagt hat. Ich glaube, es sind so ziemlich genau zwei Wochen her. Da ist genau dieses Thema auch aufgerufen worden. Also gerade im Bereich der Anti-IS-Koalition sind wir seit einiger Zeit mit dem Thema befasst und befinden uns wie Herr Seibert schon gesagt hat im engen Austausch mit allen Partnern, insbesondere in dieser Koalition, um dieses Thema anzugehen.

FRAGE DUDIN: Ich habe eine Frage an Herrn Breul. So ganz klar ist mir das bis jetzt noch nicht geworden. Gibt es denn in irgendeiner Form direkte oder indirekte Gespräche mit den Kurden, die die IS-Kämpfer in Gewahrsam halten?

BREUL: Dieses Thema hatten wir ja auch schon ein paarmal, und ich kann es gerne noch einmal wiederholen: Es gibt keine offiziellen Kontakte der Bundesregierung zu PYD/YPG. Das sind kurdische, nicht staatliche Akteure und auch nicht die richtigen Partner für eventuelle Auslieferungen, weil sie Syrien als Staat nicht repräsentieren. Rechtsverbindliche Zusicherungen etwa zum Schutz von Opfer-, Beschuldigten- und Verurteilteninteressen können sie entsprechend nicht erteilen.

FRAGE: An das BMI zu diesem Punkt der Strafverfolgung im Ausland. Er würde mich interessieren: Haben Deutsche als Mitglied einer terroristischen Vereinigung generell den Anspruch, wenn sie im Ausland Straftaten begehen, ihre Strafe dann in Deutschland abzusitzen?

RUWWE-GLÖSENKAMP: Wenn es eine konsularische Betreuung gibt und es möglich ist, dann werden sie in der Regel nach Deutschland verbracht.

ZUSATZFRAGE: Und der Strafprozess findet wo statt?

RUWWE-GLÖSENKAMP: In Deutschland, wenn sie hier sind.

ZUSATZ: Aber wenn das Land dann zustimmt.

RUWWE-GLÖSENKAMP: Es gibt zum Beispiel kein Auslieferungsabkommen mit dem Irak und Syrien. Das macht das Ganze noch ein bisschen komplizierter.

ZUSATZFRAGE: Das ist ja doch ein erhebliches Problem, oder?

RUWWE-GLÖSENKAMP: Das macht es nicht unterkomplex.

FRAGE JESSEN: Das BMI hat, glaube ich, gesagt, man respektiere auch Strafverfolgungsinteressen anderer Staaten. Was bedeutet das konkret, wenn sich angebliche Täter jetzt in kurdischem Gewahrsam befinden und andere Staaten sagen „Wir wollen derer habhaft werden; wir haben Vorwürfe gegen sie“? Gleichzeitig erklären diese Menschen möglicherweise „Wir sind deutsche Staatsbürger; wir wollen nach Deutschland zurückgebracht werden“. Diese Lage kann ja eintreten. Wie ist dann das weitere Vorgehen?

Eine zweite Frage: Sind die 800, die da von Präsident Trump genannt worden sind, samt und sonders Menschen, die sich in kurdischem Gewahrsam befinden, oder gibt es darüber hinaus noch an anderen Orten sich aufhaltende deutsche mutmaßliche IS-Kämpfer?

RUWWE-GLÖSENKAMP: Ehrlich gesagt, kann ich dazu nichts sagen. Es gibt Plan A, und dann wird dies und jenes vollzogen. Gerade dann, wenn also auch andere Staaten eventuell berechtigte Interessen haben, gibt es darüber sicherlich auch eine Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt. Aber das macht bei uns der Generalbundesanwalt. Insofern würde ich hinsichtlich Verfahrensfragen gerne an ihn verweisen.

BREUL: Zu dem zweiten Teil der Frage kann ich Ihnen nur sagen aber ich vermute nicht, dass Sie darauf hinauswollen, Herr Jessen , dass, wenn auch im Irak deutsche Staatsangehörige mit IS-Verbindungen in Haft sind, die natürlich von uns konsularisch betreut werden.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Herr Breul, Sie sagten, erschwerend sei eben der mangelnde konsularische Zugang. Es gab ja Situationen, in denen man sich in der internationalen Diplomatie dann sozusagen der Hilfe anderer Staaten bediente, die dort diplomatische Vertretungen haben. Sie sprachen von Abstimmungen mit Großbritannien und Frankreich. Sind Verfahren denkbar, im Rahmen derer die dann bei der Herstellung von konsularischem Zugang behilflich sind?

BREUL: Das kann in Einzelfällen hilfreich sein, aber das hat auch Grenzen. Im Fall Syriens hilft uns das aber nicht weiter, weil weder Frankreich noch Großbritannien dort diplomatisch vertreten sind.

FRAGE DECKER: Ich habe noch eine kurze Nachfrage zu den Zahlen: In wie vielen Fällen sind denn IS-Kämpfer regelrecht zurückgeholt worden? In wie vielen Fällen gibt es aktuell Bemühungen, dies zu tun?

RUWWE-GLÖSENKAMP: Das wäre mir jetzt nicht bewusst, und dazu liegt mir im Moment, ehrlich gesagt, auch keinerlei Information vor. Es wäre mir jetzt auch nicht bekannt, dass es in der Vergangenheit geschehen wäre, dass Personen tatsächlich zurückgeholt worden wären.

FRAGE GAVRILIS: Herr Ruwwe-Glösenkamp, Sie haben vorhin bei der Zahl der Kinder von dem sogenannten Dschihad-Gebiet gesprochen. Können Sie das noch ein bisschen konkretisieren? Was verbirgt sich dahinter?

RUWWE-GLÖSENKAMP: Bei den Zahlen, die ich eben genannt habe, geht es um die Region „Syrien und Irak“. Näher regional eingrenzen kann ich das an dieser Stelle nicht.

FRAGE REIMERS: Ich habe eine Frage an das BMI zu den Zahlen. Sie hatten gesagt, 1050 Personen seien damals aus Deutschland ins Kriegsgebiet ausgereist, ein Drittel sei zurückgekehrt. Wie viele sind denn dort ums Leben gekommen? Kennen Sie da auch eine Zahl?

Sie haben auch gesagt, gegen sehr wenige lägen Haftbefehle vor. Wie viele denn?

Dann noch eine Anschlussfrage an das BMJV: Wie wollen Sie denn erreichen, dass am Ende möglicherweise gegen mehr Personen Haftbefehle vorliegen? Wie laufen da die Ermittlungen?

RUWWE-GLÖSENKAMP: Dann fange ich einmal an. Ich kann Ihnen noch mitteilen, dass wir im Moment davon ausgehen, dass rund 200 Personen von diesen 1050 Personen, die ich genannt habe, in Syrien oder im Irak ums Leben gekommen sind – dies mit aller Vorsicht hinsichtlich der Zahlen gesagt, auf die die Kollegen eben auch schon hingewiesen haben.

Zu der zweiten Frage kann ich leider nichts sagen. Eine konkrete Zahl kann ich Ihnen da leider nicht nennen.

STEFFEN: Meine Antwort ist ein bisschen frustrierend. Mir liegen konkrete Zahlen darüber vor, wie viele Haftbefehle es gibt. Die würde ich an dieser Stelle nicht nennen wollen, weil das in der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts liegt, auch, inwiefern man dann sozusagen da die Ermittlungen voranschreiten lässt. Insofern muss ich Sie an den Generalbundesanwalt verweisen.

FRAGE: Ich hätte einmal eine Frage an das Gesundheitsministerium. Es geht um diese Abtreibungsstudie. Da hat es jetzt am Wochenende auch sehr viel böses Blut gegeben. Ganz andere Frage: Warum ziehen Sie denn nicht diese Studien, die bereits vorliegen, zurate und geben eine eigene Studie in Auftrag?

EWALD: Also, um das noch einmal einzuordnen: Wir haben ja sozusagen nach intensiver Debatte Mitte Dezember des letzten Jahres zwischen den beteiligten Ressorts eine Einigung erzielt. Das Ergebnis war sozusagen, dass man eine Studie dazu auf den Weg bringt. Es gibt in der Tat Studien, die sozusagen Teilbereiche beleuchten, aber nicht den Gesamtkomplex. Insofern haben wir das zum Anlass dafür genommen, hier dann sozusagen noch einmal auf wissenschaftlicher Basis eine Studie auf den Weg zu bringen, die dann auch dazu dienen kann, die Früherkennung etwaiger psychischer Belastungen für die Betroffenen zu verbessern und dann erforderlichenfalls auch Betreuungs- und Unterstützungsangebote so machen.

Es gibt das ist ja sozusagen auch Teil der Kritik, die da geäußert wird Studien, die Teilaspekte beleuchten. Unser Ansatz ist aber sozusagen, das hier noch einmal im Gesamtzusammenhang neu und empirisch aufzuarbeiten, um dann die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen.

ZUSATZFRAGE: Was fehlt Ihnen bei den anderen Studien?

Zu welchen Ergebnissen, denken Sie, werden Sie jetzt kommen, oder ist das in einem ganz anderen Kontext zu sehen, weil Spanien vielleicht einen ganz anderen kulturellen Hintergrund als Deutschland hat?

EWALD: Ich kenne den Inhalt der anderen Studie nicht. Richtig ist, dass es in diesem Feld sozusagen noch große empirische weiße Flecke gibt. Die Studie ist ja ausdrücklich auch ergebnisoffen angelegt. Es geht einfach darum, hier eine umfassende Grundlage zu haben, auf deren Basis man diese Thematik diskutieren kann, wie gesagt: ergebnisoffen. Aber es ist auch Teil des Diskussionsprozesses gewesen, dass man gesagt hat: Da sind eben weiße Flecken, und deshalb wollen wir das untersuchen lassen.

ZUSATZFRAGE: Können Sie uns einen weißen Fleck nennen?

EWALD: Das kann ich jetzt nicht. Aber dieses Thema „Schwangerschaftsabbrüche und gesundheitliche Folgen“ soll einmal sozusagen ausdrücklich in der gesamten Breite in den Blick genommen werden; das ist, wie gesagt, das Ziel. Vorhandene Studien decken das eben nicht in dieser Breite ab.

FRAGE REIMERS: Ich habe eine Frage an das Familienministerium. Es gibt Berichte darüber, dass der Unterhaltsvorschuss seltener zurückgezahlt werde. Was tut das Familienministerium dafür, dass diese Rückholquote gesteigert wird? Falls Sie schon Vorschläge dafür haben, warum sind die noch nicht umgesetzt? Woran scheitert es möglicherweise, an den Ländern? Wo liegen da die Probleme?

KEMPE: Erst einmal vielen Dank für die Frage, Frau Reimers! – Ich kann die Zahlen, von denen da heute berichtet wird, bestätigen und auch zur sogenannten Rückgriffquote einiges erläutern.

Lassen Sie mich aber zunächst ein paar Dinge vorausschicken, nämlich dass die Reform des Unterhaltsvorschusses erst einmal ein großer Erfolg für uns ist. Jetzt, eineinhalb Jahre nach dem Inkrafttreten, sehen wir nämlich, wie wichtig der Ausbau der Leistung war, und zwar familien- wie auch sozialpolitisch; denn fast doppelt so viele Kinder von Alleinerziehenden werden jetzt unterstützt, weil sie keinen oder nur einen unzureichenden Unterhalt bekommen. Das zeigt, wie groß die Lücke war und wie wichtig es war, dass sie geschlossen wurde.

Zuständig für die Umsetzung der Reform das haben Sie eben angesprochen und auch für das Thema der Rückholquote sind die Länder und die Unterhaltsvorschussstellen in den Kommunen. Wir stehen mit den Ländern in engem Kontakt und sehen, dass sich die Fallzahlen nach dem enormen Anstieg im Zuge der Reform jetzt wieder stabilisieren und sie nicht mehr steigen, also dass die Sondersituation jetzt sozusagen vorbei ist. Deshalb können sich die Länder jetzt im nächsten Schritt verstärkt darum kümmern, die Rückholquote zu verbessern. Unser Ministerium hat vor einem Jahr eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe gegründet, die über die Bedingungen für einen erfolgreichen Rückgriff spricht, zum Beispiel Strukturveränderungen, Personalausstattung, Weiterbildung oder IT.

Was man noch hinzufügen muss, ist, dass die Einnahmen aus dem Rückgriff in absoluten Zahlen ja sogar gestiegen sind, nämlich von 200 Millionen Euro im Jahr 2017 auf 270 Millionen 2018. Nur die Bezugsgröße, also die viel größere Zahl der Fälle, hat sich eben geändert, und daher kommt es eben zu dieser prozentualen Absenkung.

ZUSATZFRAGE REIMERS: Welche Vorschläge hat Ihr Ministerium denn gemacht, um diese Rückholquote zu verbessern? Gibt es dazu Vorschläge von Ihrer Seite?

KEMPE: Das machen wir gemeinsam mit den Ländern und mit den Kommunen. Dazu gibt es das Forum, dafür gibt es die Arbeitsgruppe, und dort wird das besprochen. Darüber stehen wir im engen Austausch mit Ländern und eben den Kommunen, um dabei eben auch voranzukommen. Das ist eben der nächste Schritt.

FRAGE MÜLLER-THUM: Ich würde auch gerne noch einmal danach fragen. Haben Sie das Gefühl, dass es einfach zu wenig Personal gibt, um diese Eintreibung vorzunehmen?

Ich habe noch zwei Fragen zu den Zahlen. Zum einen hatte ich das Gefühl, dass in den Dokumenten, die ich da gesehen habe, einmal von 121 000 zusätzlichen Kindern und dann von 300 000 die Rede ist. Wie viele Kinder sind durch diese Änderung also jetzt tatsächlich hinzugekommen?

Dann heißt es ja wohl auch, dass viele Elternteile einfach nicht zahlen könnten. Wenn ich mich jetzt richtig erinnere, waren aber Hartz-IV-Bezieher doch eigentlich davon ausgenommen worden. Woran liegt es dann, dass so viele offensichtlich nicht zahlen können?

KEMPE: Ich fange einmal mit den Zahlen der Anspruchsberechtigten und damit an, wie sich das entwickelt hat. Es ist tatsächlich so, dass rund 370 000 Kinder mehr durch einen Unterhaltsvorschuss unterstützt werden als vor der Reform. Insgesamt sind es jetzt 780 000 Kinder.

Was die Zahl der säumigen Unterhaltszahler betrifft, die tatsächlich nicht zahlen können: Darüber gibt es keine Statistik. Da erhoffen wir uns durch die Reformen und die Zahl, die wir jetzt bekommen werden wir werden ja eine Bundesstatistik dazu anlegen , dass wir ein bisschen mehr statistische Klarheit erhalten werden. Aber sicher ist, dass man die 100 Prozent sozusagen nicht anpeilen kann, weil definitiv klar ist, dass nicht alle, die keinen Unterhalt zahlen, auch tatsächlich in der Lage sind, Unterhalt zu zahlen.

ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Wenn man genau weiß, dass die Leute es nicht können, weil sie finanziell einfach nicht dazu in der Lage sind, kommen die dann trotzdem in die Rückholquotenstatistik hinein? Landen die auf der negativen Seite, oder landen die überhaupt nicht in der Statistik?

KEMPE: Nach meinem Wissen sind die in der Statistik und in den prozentualen Zahlen, die da jetzt im Umlauf sind, enthalten.

FRAGE BRÖSSLER: Herr Kempe, Sie haben gesagt, 100 Prozent könne man nicht erreichen. Welche Quote ist denn erreichbar, wenn die Abläufe optimal sind?

KEMPE: Dazu kann ich jetzt keine Einschätzung vornehmen. Das werden wir eben sehen müssen. Ich habe ja gesagt, dass wir dabei sind, eine Bundesstatistik aufzubauen, und erst die wird Rückschluss darauf geben, wie viel da erreicht werden kann. Da möchte ich jetzt sozusagen keine Hausnummer rauswerfen.

FRAGE DR. KELLER: Ich habe eine Frage zu den drohenden Importzöllen der USA. Was ist denn der Stand, den die Bundesregierung hat? Die Frage geht an Herrn Seibert und an Herrn Jornitz.

Reaktionen müssten ja von der EU kommen, aber die Regierung hat ja sicherlich Vorstellungen oder Empfehlungen in Bezug darauf, was passieren sollte. Wie sehen die denn aus?

STS SEIBERT: Wie Sie wissen, hat das amerikanische Handelsministerium dem amerikanischen Präsidenten die Ergebnisse einer Untersuchung vorgelegt. Der Bericht des Handelsministeriums ist noch nicht veröffentlicht worden und liegt auch uns nicht vor. Es geht aber in dieser Untersuchung das weiß man ja um die Frage, ob Importe von Automobilen und Automobilteilen in die USA eine Gefährdung der nationalen Sicherheit der USA darstellen. Nach dem, was bisher zu hören ist, geht der Bericht wohl davon aus, dass Autoimporte eine Bedrohung der nationalen Sicherheit der USA seien.

Die EU-Kommission hat schon im Mai, als diese Untersuchung eingeleitet wurde, dazu Stellung genommen und noch einmal klar dargelegt, dass die Importe aus europäischer Sicht keine Gefährdung der nationalen Sicherheit der USA darstellen und dass Handelshemmnisse negative Auswirkungen auf die Volkswirtschaften sowohl Europas als auch der USA und auf die globale Wirtschaft hätten.

Nun sind uns die Einzelheiten des Untersuchungsberichts, wie gesagt, noch nicht bekannt. Klar ist: Ab der Vorlage des Berichts beim US-Präsidenten läuft eine 90-tägige Frist, innerhalb der er über mögliche Konsequenzen aus dem Bericht zu entscheiden hat, und diese Entscheidung werden wir abwarten.

JORNITZ: Den Worten des Regierungssprechers habe ich nichts hinzuzufügen.

FRAGE JESSEN: Herr Seibert, es war ja eine recht große Zahl von Teilnehmern aus den USA und den verschiedenen Gremien der Administration, des politischen Apparates, vertreten. Hat es nach der Rede der Bundeskanzlerin Austausch gegeben, hat sie bei anderen Teilnehmern sie hat ja auch mit Ivanka Trump gesprochen sozusagen gerade für diese Position Verständnis und Zustimmung erhalten?

STS SEIBERT: Es stimmt, dass die Bundeskanzlerin mit Ivanka Trump in diesem Fall als Beraterin ihres Vaters, des US-Präsidenten gesprochen hat, aber über ein ganz anderes Thema. Ivanka Trump unterstützt bekanntlich die Projekte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse von Frauen in Entwicklungsländern, und das war auch das Thema; das hat ja auch bei G20 in Deutschland schon eine Rolle gespielt. Die Bundeskanzlerin hat sich im Anschluss an ihre Rede in München auch mit dem US-Vizepräsidenten getroffen.

Es ist dennoch so, wie ich es Ihnen gesagt habe: Wir kennen nicht den Inhalt der Untersuchung des amerikanischen Handelsministers oder Handelsministeriums, so wie sie jetzt dem US-Präsidenten vorgelegt wurde. Trotzdem hat sich die Bundeskanzlerin am Wochenende dazu geäußert und noch einmal eine Haltung ganz klargemacht, die wir aber schon seit Monaten vertreten, nämlich dass es wichtig ist, auch in Handelsfragen miteinander im Gespräch zu bleiben. Dafür werden wir uns weiter einsetzen: für Lösungsversuche, Lösungsansätze am Verhandlungstisch. Wie Sie wissen, laufen aktuell Gespräche zwischen der EU-Kommission und den Vereinigten Staaten darüber, wie man die transatlantischen Handelsbeziehungen verbessern kann, wie man die wirtschaftlichen Beziehungen insgesamt verbessern kann, und da stehen wir ganz an der Seite der Europäischen Kommission, die diesbezüglich für die Mitgliedstaaten verhandelt. Das ist aus unserer Sicht der richtige Weg.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Und genau auf diese Frage der Haltung, die die Kanzlerin gezeigt hat, zielte meine Frage im Hinblick auf Gespräche, die nach der Rede mit anderen Vertretern der US-Politik geführt wurden. Hat die Kanzlerin mit anderen nicht gesprochen? Es waren ja auch demokratische Vertreter dort.

STS SEIBERT: Nein, das ergab sich in dem engen Ablauf ihres München-Besuchs nicht. Sie hatte ja noch eine Reihe von bilateralen Gesprächen mit anderen Staatschefs. Insofern gab es außer dem Kontakt mit dem US-Vizepräsidenten und mit Ivanka Trump aber da ging es um andere Themen keine Gespräche mit Vertretern der amerikanischen Politik. Aber solche Gespräche werden natürlich auf anderer Ebene geführt. Auch der deutsche Außenminister war ja in München und hatte dort seine Gespräche, auch die deutsche Verteidigungsministerin war dort. Es gab also eine Vielzahl von deutsch-amerikanischen Kontakten auf dieser Münchner Sicherheitskonferenz.

FRAGE DR. RINKE: Da möchte ich auch noch einmal nachfragen: Ist es nicht ein bisschen überraschend, dass die Kanzlerin mit zwei Personen, die Herrn Trump maßgeblich beeinflussen können nämlich die Tochter und der Vizepräsident , nicht über das Thema spricht, das sie selber in ihrer Rede als erschreckend bezeichnet hat? Mich würde interessieren, warum sie dann den Weg zumindest einer positiven Beeinflussung des Themas aus deutscher oder europäischer Sicht nicht wählt.

Zweitens eine Frage zum Faktor Zeit: Es gibt Berichte, dass Frankreich einen Erfolg von Handelsgesprächen vor der Europawahl aus innenpolitischen Gründen eigentlich ablehnt, weil man sich Sorgen macht, dass davon die falschen Kräfte profitieren können. Sehen auch Sie diese Gefahr, dass nicht alle in der EU Interesse daran haben, vor der Europawahl einen Erfolg bei diesen Handelsgesprächen zu sehen?

STS SEIBERT: Ich bin Sprecher der Bundesregierung, deswegen spreche ich über unsere Haltung zu den laufenden Gesprächen zwischen der EU-Kommission und der amerikanischen Regierung, und da hat Jean-Claude Juncker und da haben die europäischen Verhandler die Bundesregierung ganz an ihrer Seite. Die Bundeskanzlerin hat in ihrer Rede in München ja eine Vielzahl von Themen angesprochen: Da ging es um das Verhältnis zu Russland und um das Verhältnis zu China, da ging es um das Engagement in Afghanistan, um die Situation in der Ukraine usw., und über eine Vielzahl oder eine Reihe dieser Themen hat sie auch mit dem amerikanischen Vizepräsidenten dann noch vertieft gesprochen. Mehr kann ich dazu jetzt nicht sagen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Entschuldigung, die Frage ist jetzt aber nicht beantwortet: Ist es nicht seltsam, dass sie, wenn sie selber das in ihrer Rede als erschreckend bezeichnet, so ein wichtiges Thema nicht anspricht?

STS SEIBERT: Dieses Thema der Meinungsfreiheiten im Handel und der Frage, wie die deutschen Automobilimporte in die USA einzuschätzen sind und wie die Produktion von deutschen Automobilkonzernen in den USA einzuschätzen ist, spielt mit dem amerikanischen Präsidenten oder in den Gesprächen der Bundeskanzlerin mit dem amerikanischen Präsidenten eine Rolle nahezu seit er im Amt ist.

FRAGE: Herr Seibert, können Sie noch einmal sagen, was ganz konkret die potenziellen Gegenmaßnahmen gegen die Strafzölle wären, wenn diese 90-Tages-Frist vergangen ist?

STS SEIBERT: Nein, das kann ich so, wie Sie das jetzt gerne von mir hören würden, sicherlich nicht; denn noch wissen wir ja gar nicht, zu welcher Entscheidung der amerikanische Präsident auf der Grundlage des Berichts seines Handelsministeriums am Ende dieser 90 Tage kommt. Da gibt es ja mehrere Möglichkeiten.

Was ich Ihnen sagen kann, ist, dass natürlich, sollten die Amerikaner solche Zölle einführen, wir das innerhalb der Europäischen Union sehr genau analysieren werden und uns gemeinsam überlegen werden, wie wir darauf reagieren.

FRAGE JESSEN: Herr Seibert, da Sie die Kanzlerin ja auch schon länger begleiten: Können Sie sich daran erinnern, dass sie, sagen wir, außerhalb von Parteiveranstaltungen, schon in ähnlicher Weise vor ähnlichen Foren derartige Standing Ovations erlebt hat? Welche Lehren mag die Kanzlerin daraus für weitere Auftritte ziehen?

STS SEIBERT: Ich habe schon eine ganze Reihe von Reden der Bundeskanzlerin erlebt, die sehr gut angekommen sind.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Mit Standing Ovations, in Formaten vergleichbar der Münchner Sicherheitskonferenz?

STS SEIBERT: Ist auch schon vorgekommen, aber ich führe nicht Buch darüber. Sie hat sich aber gefreut über das Echo auf ihre Rede und hat, wie gesagt, im Anschluss daran wirklich noch sehr gute Gespräche gehabt.

FRAGE KOCH: Können Sie sagen, welche Kabinettsmitglieder sich mit Nancy Pelosi sozusagen als Anführerin der Demokraten auf der Konferenz getroffen haben?

STS SEIBERT: Darüber habe ich keinen Gesamtüberblick.

BREUL: Ich kann für den Außenminister berichten: Am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz findet traditionell ein Treffen aller anwesenden Kongressabgeordneten mit Vertretern des Auswärtigen Amts statt, so auch in diesem Jahr. Angeführt wurde die Delegation von Nancy Pelosi.

FRAGE DR. KELLER: Ich habe noch eine Frage zum Exportverbot für Rüstungslieferungen nach Saudi-Arabien: Die Firma Würth hat Widerspruch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gegen die Aussetzung einer Ausfuhrgenehmigung eingelegt. Kann das Wirtschaftsministerium sagen, wie es dazu steht?

JORNITZ: Das kann ich leider nicht; das ist mir erstens nicht bekannt, und zweitens wissen Sie ja, dass wir uns zu einzelnen Verfahren zu Genehmigungen bzw. eventuellen Aufhebungen auch nicht äußern.

FRAGE DR. RINKE: An Herrn Seibert und Herrn Jornitz: Die Kanzlerin hat ja in ihrer Rede auch gesagt, dass sie die Problematik sieht, dass man in diesem Bereich etwas machen muss, wenn man gemeinsame Rüstungsprojekte mit Frankreich entwickeln möchte. Können Sie uns vielleicht einen Zeitplan nennen, bis wann das geschehen sein soll? Dazu gibt es dann ja auch Gespräche mit dem Koalitionspartner.

Es steht auch noch die Antwort aus, wie der Wirtschaftsminister eigentlich zu diesen Themen steht. Die Verteidigungsministerin hat sich geäußert. Vielleicht können Sie uns sagen, ob er auch dafür ist, dass sich Deutschland bei künftigen Projekten das ist ja wohl die deutsch-französische Absprache dann auch an französische Ausfuhrnormen hält?

STS SEIBERT: Ihre Frage gibt mir die Gelegenheit, noch einmal Presseberichte vom Wochenende aufzunehmen, in denen die Rede war von einem „Geheimpakt“ zum Vertrag von Aachen oder einem Zusatzabkommen zum Vertrag von Aachen. Richtig ist, dass Deutschland und Frankreich zu Fragen des Rüstungsexports miteinander im Gespräch sind und dass es im Ergebnis dieser Gespräche auch eine erste politische Verständigung über gemeinsame Verfahren zu Rüstungsexporten im Kontext von deutsch-französischen Gemeinschaftsprojekten oder Zulieferungen gegeben hat. Diese politische Verständigung ist in einem Papier fixiert, das Mitte Januar zwischen den Regierungen ausgetauscht wurde. Auf Basis dieses Papiers werden nun die Gespräche weitergeführt, mit dem Ziel, daraus eine förmliche Vereinbarung zu machen.

Ich kann Ihnen leider keinen genauen Zeitplan nennen, wie Sie es gerne von mir hätten, aber das zunächst einmal zur Einordnung dessen, was da ist. Es ist ja auch richtig und notwendig, dass wir diese Gespräche führen, dass wir ein Papier haben und dass wir in Richtung einer förmlichen Vereinbarung gehen; denn 2017 haben sich Deutschland und Frankreich auf die gemeinsame Entwicklung militärischer Fähigkeiten geeinigt und haben konkret beschlossen, beim Bau eines gemeinsamen Nachfolgers der heutigen Kampfpanzer bei Artilleriesystemen zusammenzuarbeiten und gemeinsam ein künftiges Kampfflugzeug zu entwickeln. Wenn man das tut, dann liegt es auf der Hand, dass solche Entwicklungsprojekte nur dann sinnvoll angegangen werden können, wenn man zugleich eine gemeinsame Linie zur Frage des möglichen Exports erarbeitet. Das fordert von allen Seiten, auch von uns, Kompromisse. Aber wer eben was wir ja eigentlich alle tun der Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit in der Verteidigung, im Verteidigungsbereich das Wort redet, der muss auch akzeptieren, dass man dann mit den Partnern gemeinsame Lösungen entwickeln muss auch im Bereich des Rüstungsexports.

JORNITZ: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

FRAGE JESSEN: Herr Seibert, beabsichtigt die Bundesregierung, das Arbeitspapier, das Sie gerade angedeutet haben, zu veröffentlichen? Diese Forderung kommt ja aus den Reihen der Opposition.

Lernfrage an Herrn Jornitz: Hätten solche Widersprüche gegen Rüstungsexportverbote, wenn es sie gäbe, aufschiebende Wirkung oder nicht?

STS SEIBERT: Ich kann Ihnen zu einer Veröffentlichung jetzt nichts sagen. Ich kann Ihnen nur sagen: Es ist ein Papier, auf dessen Basis wir dann eine förmliche Vereinbarung herzustellen versuchen. In dieser Phase sind wir.

ZUSATZ JESSEN: Das schließt aber eine Veröffentlichung nicht aus.

STS SEIBERT: Die ich Ihnen aber jetzt nicht ankündigen kann.

JORNITZ: Die Frage, wie zukünftige Ausgestaltungen sich entwickeln werden, kann ich hier jetzt natürlich nicht beantworten.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Nein, darauf zielt meine Frage nicht ab. Es ging um die Frage des Widerspruchs Sie sagten, davon wüssten Sie nichts, und im Zweifelsfall nähmen Sie nicht zu einzelnen Unternehmen Stellung. Es ging um die grundsätzliche Frage: Hätte ein solcher Widerspruch eines betroffenen Unternehmens aufschiebende Wirkung, würde er also den Exportstopp, den die Regierung ja verfügt hat, aufheben?

JORNITZ: Das kann ich Ihnen derzeit nicht beantworten.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Können Sie es nachliefern?

JORNITZ: Das müsste man nachgucken, ja.

FRAGE DR. RINKE: Herr Seibert, zum Inhalt der Vereinbarung: Ist es richtig, dass diese deutsch-französische Vereinbarung auf künftige Projekte zielt, dass also bisherige Gemeinschaftsprojekte die es ja schon gibt davon nicht betroffen sind?

Zweitens: Frankreich hatte zu Saudi-Arabien ja eigentlich eine diametral andere Haltung als die Bundesregierung. Wird es auch einen Passus oder eine deutsch-französische Verständigung geben, wie man mit diesen Altfällen umgehen soll?

STS SEIBERT: Ich bitte um Verständnis, dass ich über diese Vereinbarung, die ja noch in Erarbeitung ist die Gespräche werden ja noch geführt hier nicht mehr sagen kann. Was ich gesagt habe, steht aber, nämlich dass, um zu einer solchen Vereinbarung zu kommen, alle Seiten auch eine gewisse Kompromissbereitschaft zeigen müssen.

FRAGE VON DER MARK: An Herrn Breul: Es gab am Wochenende scharfe Kritik vom US-Botschafter in Deutschland an der Teilnahme von Staatsminister Annen an einer Feier zu 40 Jahren Iranischer Revolution. Grenell meinte, man solle Dialog nicht mit Feier von Brutalität verwechseln. Es gab auch innenpolitische Kritik. Bedauert Herr Annen die Teilnahme?

BREUL: Erst einmal habe ich diese Äußerung von Herrn Grenell nicht gesehen, darum kann ich mich dazu auch nicht äußern. Ich kann auch nicht im Namen von Herrn Annen sprechen. Ich kann hier aber noch einmal betonen, dass die Teilnahme von Vertretern des Auswärtigen Amts und auch anderer Ministerien auch hochrangig bei Empfängen zu Nationalfeiertagen von Staaten, mit denen man diplomatische Beziehungen unterhält, gängige Praxis ist, und zwar sowohl national als auch international. Gerade mit Blick auf Iran erlaubt uns das auch, Dialogkanäle offenzuhalten, die dann auch dazu genutzt werden können, die problematische Rolle Irans in der Region oder auch das iranische Raketenprogramm anzusprechen. Von daher war das ein Vorgang; Herr Annen hat den, glaube ich, letzte Woche in Warschau auch schon in ähnlicher Richtung kommentiert. Mehr gibt es dazu aus unserer Sicht nicht zu sagen.

ZUSATZFRAGE VON DER MARK: Es gab ja auch in München von Herrn Pence massive Kritik an deutschem und europäischem Umgang mit dem Iran. Sieht sich Deutschland mit Rücksicht auf die Vereinigten Staaten in irgendeiner Weise veranlasst, die Haltung gegenüber dem Iran zu verändern?

BREUL: Ich glaube, wir hatten uns hier am Freitag schon einmal unterhalten; der Anlass war da die Rede von Herrn Pence in Warschau. Ich kann nicht erkennen, dass er in München etwas wesentlich anderes gesagt hätte. Die „bottom line“ ist: Wir haben da unterschiedliche Ansätze, das ist so, und damit müssen wir umgehen.

FRAGE MÜLLER-THUM: Ich weiß nicht genau, ob Herr Seibert die Frage annehmen will, denn das ist ein Vorwurf, der eigentlich an die gesamte Bundesregierung geht. Und zwar geht es um das Interview, das die Vizeministerpräsidentin des Saarlands, Anke Rehlinger, am Wochenende gegeben hat, in dem sie gesagt hat, was das Thema Strukturhilfen angehe, komme der Westen immer viel zu kurz. Man rede zwar immer davon, dass man eigentlich auf alle bedürftigen Regionen gucken müsse, aber dann werde doch aktuell immer nur über Ostdeutschland diskutiert. Ich hätte gerne eine Antwort der Bundesregierung auf diesen Vorwurf. Falls Sie sagen, dem sei nicht so: Könnten Sie das vielleicht auch mit ein paar Zahlen untermauern? Ich frage das auch vor dem Hintergrund, dass dabei auch sehr deutlich der Vorwurf mitschwang, die die Bundesregierung tragenden Parteien würden das auch deshalb machen, weil in diesem Jahr wichtige Landtagswahlen im Osten anstehen? Frau Rehlinger sagte wörtlich: Solidarische Hilfen müssen sich an der Notwendigkeit orientieren, nicht nur an Landtagswahlen.

STS SEIBERT: Ich kennen nun leider die Ausführungen von Frau Rehlinger nicht, deswegen bin ich nicht in der guten Position, das hier zu beantworten. Jetzt ist eine Kommission über gleichwertige Lebensverhältnisse an der Arbeit. Das ist der gesamten Bundesregierung auch qua Koalitionsvertrag ein ganz besonders wichtiges Thema. Dabei wird natürlich auf die konkrete Lage in den Regionen geschaut, und nicht nur nach dem Ost-West-Schema, sondern nach der Frage, die immer wieder zu beantworten ist: Haben die Menschen in dieser Region die gleichen Entwicklungschancen, die gleichen Arbeitschancen wie in einer anderen Region? Das ist mit Sicherheit nicht nur nach dem Ost-West-Schema zu betrachten und soll auch nicht so betrachtet werden. Aber vielleicht möchte sich noch ein anderes Ministerium dazu äußern.

KEMPE: Ich kann dazu kurz etwas sagen, denn Ministerin Giffey hat sich dazu am Freitag in einem Interview noch einmal geäußert. Wir sind ja in der Kommission über gleichwertige Lebensverhältnisse auch Mitglied und haben den Vorsitz in einer der Arbeitsgruppen. Sie hat da wörtlich gesagt:

„Wir sprechen über eine Förderung, die die strukturschwachen Regionen sowohl in Ostdeutschland als auch in Westdeutschland im Blick hat, die Infrastruktur in Stadt und Land verbessert und sich für die Stärkung und den Erhalt der Demokratie einsetzt.“

Es geht also um eine Förderung nicht nur im Osten, sondern auch in allen anderen Teilen der Republik.

Sie hat dann ein Beispiel im Kita-Bereich genannt, bei dem es um Betreuungsschlüssel und um Plätze ging und hat gesagt, dass es zum Beispiel in Baden-Württemberg um die Zahl der Kitaplätze nicht so gut bestellt ist. Das ist das, was ich dazu sagen kann.

Zum Thema Unterhaltsvorschuss da ist das Interesse ja recht groß kann ich sagen, dass sich unsere Ministerin um 15 Uhr bei uns im Ministerium zu dem Thema äußern und sich Ihren Fragen stellen wird. Sie sind natürlich herzlich dazu eingeladen.

JORNITZ: Um das Bild der Strukturhilfen abzurunden: Wir haben die Ergebnisse der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ Ende Januar erhalten. Es geht natürlich auch um die Frage, wie man diese jetzt umsetzt. Wir wollen sie zeitnah in einem sogenannten Maßnahmengesetz umsetzen. Wir werden sicherlich auch noch einmal darüber sprechen, wie denn den betroffenen Regionen in Ost und West geholfen werden kann.

ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Gibt es eine Art Gesamtzahl, dass man beziffern kann, wie viel bedürftige Regionen im Osten und wie viel bedürftige Regionen im Westen bekommen?

Frau Rehlinger schlug vor, im Saarland solle ein deutsch-französisches Zentrum für künstliche Intelligenz aufgebaut werden. Ich hatte das noch nicht im Kopf. Ist das etwas, was eigentlich schon geplant ist und man weiß noch nicht genau, wo man es hinstellt? Gibt es von der Bundesregierung schon irgendwelche Zusagen, dass man sagt, dass das Saarland ein guter Standort dafür wäre? Ich bin da gerade nicht auf dem Stand.

JORNITZ: Was das Zentrum angeht, kann ich Ihnen nicht sagen, wo es hinkommen soll. Es gibt eine Vereinbarung des Deutsch-Französischen Ministerrats aus dem letzten Jahr, dass man so ein Zentrum aufbauen will. Wir sind noch in Überlegungen, wo wir das aufbauen.

Wenn ich noch kurz etwas zu der Frage von Herrn Jessen nachschieben darf, was die aufschiebende Wirkung angeht: Ein Widerspruch gegen eine Aufhebung einer Ausfuhrgenehmigung hat keine aufschiebende Wirkung. Die Anordnung bleibt dann sofort vollziehbar, und es findet keine Ausfuhr statt.

FRAGE BRÖSSLER: Herr Seibert, die Bundesregierung wollte einen Katalog von Kriterien aufstellen, die Technologieanbieter erfüllen müssen, um am 5G-Ausbau in Deutschland teilnehmen zu müssen. Ist dieser Katalog fertig?

STS SEIBERT: Die Beratungen zu diesem ganzen Komplex sind in der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.

ZUSATZFRAGE BRÖSSLER: Können Sie einen zeitlichen Rahmen nennen?

STS SEIBERT: Nein, das kann ich nicht.

ZUSATZFRAGE BRÖSSLER: Vielleicht ein anderes Ressort?

JORNITZ: Das kann ich leider auch nicht, aber die Bundesnetzagentur ist da dran.

FRAGE MÜLLER-THUM: Wahrscheinlich richtet sich meine Frage an das BMI und vielleicht auch an das BMAS. Es geht um die Fachkommission Integrationsfähigkeit, die vor zweieinhalb Wochen eingesetzt wurde. Wir haben in den letzten Tagen Berichte gehört, welche Mitglieder berufen wurden. Es wäre schön, wenn Sie kurz sagen könnten, nach welchen Kriterien die Mitglieder ausgewählt werden, wer schon festes Mitglied ist und welche Aufgaben diese Fachkommission erfüllen soll.

RUWWE-GLÖSENKAMP: Vielen Dank, Frau Müller. Ich kann Ihnen Ihre Frage im Moment nicht beantworten, liefere die Antwort aber gerne nach.

SCHNEIDER: Ich kann eigentlich nur sagen, dass die Mitglieder der Kommission feststehen. Am Mittwoch findet die Auftaktsitzung der Fachkommission im Bundeskanzleramt statt sowie eine Pressekonferenz mit den beteiligten Ministern, also Herrn Seehofer, Herr Heil, der Integrationsbeauftragten und den Vorsitzenden der Kommission. Dort werden Sie sicherlich mehr erfahren. Ich kann Ihnen aber auch nicht sagen, wann und wie die Mitglieder selbst öffentlich gemacht werden.

Ich kann Ihnen auch nicht sagen, nach welchen Kriterien sie ausgewählt wurden. Ich müsste nachfragen, ob uns dazu Informationen vorliegen.

ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Können Sie sagen, was Sie von dieser Kommission erwarten?

SCHNEIDER: Ich kann eigentlich nur noch einmal darauf hinweisen, dass die Kommission selbst Ausfluss des Koalitionsvertrags ist. Das steht so im Koalitionsvertrag. Die Kommission soll im Prinzip das tun, was der Name auch sagt, sich nämlich Gedanken darüber machen, welche Voraussetzungen es für gute Integration gibt, wie wir diese schaffen können, welche es gibt und welche Defizite es gibt. Das ist im Groben der Kern des Ganzen.

FRAGE: Ich habe auch eine Frage an Herrn Ruwwe-Glösenkamp zum Thema mögliche Verbindungen von russischen Politikern zu rechten Parteien in Deutschland. Es gab am Freitag einen Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland, nach dem das Bundesamt für Verfassungsschutz anscheinend eine entsprechende Arbeitsgruppe bilden möchte. Ich habe das Bundesamt für Verfassungsschutz um eine Stellungnahme gebeten, aber dort wurde der Bericht weder dementiert noch bestätigt. Ich möchte Sie fragen, ob das Bundesministerium des Innern tatsächlich solche Aktivitäten beobachtet. Wenn ja, wie aktiv sind solche Verbindungen zwischen russischen Politikern und rechten Parteien? Was wissen Sie tatsächlich genau über solche möglichen Verbindungen?

RUWWE-GLÖSENKAMP: Vielen Dank. Auch ich habe die Berichterstattung dazu Ende letzter Woche zur Kenntnis genommen. Es wird Sie vielleicht nicht überraschen: Auch ich kann mich hier nicht inhaltlich zu möglichen Aktivitäten des Bundesamtes für Verfassungsschutz in die Richtung äußern und möchte es deshalb auch dabei belassen.

 

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