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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 22. Februar 2019

Themen: Reise des Bundesaußenministers nach Sierra Leone, Burkina Faso und Mali; Termine der Bundeskanzlerin (Teilnahme am Gipfel der EU mit der Arabischen Liga in Scharm el-Scheich, Eröffnung des neuen Gebäudes des Berlin Institute for Medical Systems Biology, Begegnung mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, Teilnahme an einer Festveranstaltung des Asien-Pazifik-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft, Kabinettssitzung, Übergabe des Jahresgutachtens der Expertenkommission Forschung und Innovation, Reise nach Paris, Besuch der EU-Wettbewerbskommissarin), Anschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin im Dezember 2016, Referentenentwurf für ein Bundes-Klimaschutzgesetz, mögliche Verlängerung der Amtszeit von Bundesbankpräsident Weidmann, EU-Urheberrechtsreform, Medienberichte über die Zahlung von Renten an ehemalige belgische Kollaborateure der Waffen-SS, Kirchenasyl, Menschenrechtssituation in Ägypten, extralegale Tötungen von Drogendealern und Drogenabhängigen auf den Philippinen, Medienbericht über die angebliche Bedrohung saudischer Frauen in Asylzentren in Deutschland durch saudische Agenten, Lage in Venezuela, diplomatische Beziehungen zwischen Deutschland und Vietnam, angeblicher Abschuss einer von Deutschland an Saudi-Arabien gelieferten und im Jemen eingesetzten Drohne, Dienstanweisung des Bundesinnenministeriums zum Einsatz von Bodycams, Haushaltsplanung, Glückwunschtelegramm des Bundespräsidenten anlässlich des iranischen Nationalfeiertags

Termine der Kanzlerin (ab 1:51)

Naive Fragen zu:
Fall Amri (ab 6:05)
– Ist das Video im BMI oder dem Bundesverfassungsschutz bekannt? (ab 10:04)
– Können Sie sagen, wann Herr Seehofer davon erfahren hat? (ab 13:33)
– Hat er schon davon erfahren?

Artikel 13/Uploadfilter (ab 22:52)
– es gibt viele junge Menschen in Deutschland, die sich mit dem Thema aktuell befassen. Das haben Sie ja gestern auch in einem Tweet versucht klarzustellen. Trotzdem gibt es viel Kritik. Unter anderem hat man sich darauf verlassen, dass das, was im Koalitionsvertrag steht, gilt, nämlich dass die Bundesregierung Uploadfilter, mit denen von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzten Inhalten gefiltert werden sollen, als unverhältnismäßig abgelehnen wird. Jetzt behaupten Sie ja, dass Uploadfilter nicht verpflichtend seien; nur ist das ja die einzige Lösung für das, was Sie in dieser Maßnahme durchzusetzen versuchen. Mich würde allerdings von Frau Steffen interessieren: Frau Barley hat ja mitteilen lassen, dass Sie sich regierungsintern für eine Streichung eingesetzt habe, aber das nicht habe durchsetzen können. Warum nicht? Sie ist doch die federführende Ministerin bei dieser Sache. Warum kann sie als federführende Ministerin nicht etwas durchsetzen, was sie nicht will?
– Als federführendes Haus waren Sie dagegen, haben es aber nicht gemacht. Warum konnte sich die Ministerin da nicht durchsetzen? Können Sie einmal erläutern, warum Sie als Haus bzw. Frau Barley als Ministerin dagegen war, können Sie hier also noch einmal für alle erläutern, warum sie sich für die Streichung eingesetzt hat?
– wenn die zuständige Ministerin dagegen ist, wenn die Digitalministerin im Kanzleramt dagegen ist, aber trotzdem anders entschieden wurde: Hat die Kanzlerin ihre Richtlinienkompetenz ausgespielt, oder wie müssen wir das verstehen?
– was sagen Sie denn den Leuten, die sich auf den Koalitionsvertrag Seite 49, ich habe es ja gerade vorgetragen verlassen haben?
– Entschuldigung, ich hatte gefragt, warum sich Frau Barley für die Streichung eingesetzt hat. Können Sie das einmal erläutern?

Pensionen für belgische Kollaborateure der Waffen-SS (ab 31:19)
– Wir würden ja gerne wissen, ob das, was der „Guardian“ über die Kollaborateure berichtet hat, stimmt. Können Sie uns das sagen? (ab 36:01)

Hinrichtungen in Ägypten (ab 40:15)
– hat die Kanzlerin mit dem ägyptischen Diktator Sisi in München darüber gesprochen? (41:10)

Philippinen (ab 42:17)
– ist das die generelle Haltung der Bundesregierung zu extralegalen Tötungen? (ab 44:44)
– Es gibt ja auch extralegale Tötungen, an denen die Bundesregierung, gelinde gesagt, beteiligt ist. Ich spiele auf die amerikanischen Drohnenangriffe an.

Bodycams (ab 50:45)
– es geht um eine druckfrische Dienstanweisung im Innenministerium zu Bodycams, die die Bundespolizisten tragen sollen. Die müssen sie ja jetzt quasi immer tragen, wenn sie mit der Bevölkerung in Kontakt kommen, natürlich zur Beweissicherung. Mich würde aber interessieren, warum das Innenministerium nicht gewillt ist, Videoaufnahmen der Bodycams auch bei Vorwürfen gegen die Polizeibeamten einzusetzen.
– Ich habe es jetzt nicht ganz verstanden; denn in der Dienstanweisung steht, die Aufnahmen seien dem Bereich der internen Ermittlungen „entzogen“.

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 22. Februar 2019:

BREUL: Ich habe eine Reise anzukündigen. Außenminister Maas wird am Sonntag nach Westafrika reisen, und zwar mit Stationen in Sierra Leone, Burkina Faso und Mali. Als neues Mitglied im VN-Sicherheitsrat reisen wir bewusst in diese Region. Die drei Länder stehen, wenn man so sagen will, stellvertretend für verschiedene Phasen des internationalen Krisenmanagements, an denen sich auch die Bundesregierung mit ihren unterschiedlichen Instrumenten aktiv beteiligt. Sierra Leone ist Beispiel nachhaltiger Konfliktbewältigung dank massiver VN-Unterstützung. Burkina Faso sieht sich vielen Herausforderungen gegenüber. Es ist Ziel der internationalen Gemeinschaft und auch Deutschlands, ein Abgleiten in den grenzüberschreitenden Sahel-Konflikt zu verhindern. In Mali wiederum engagieren sich viele regionale Akteure, die Europäische Union und die Vereinten Nationen bei Friedenssicherung, Terrorbekämpfung und Stabilisierung.

In jedem Land wird Außenminister Maas bilaterale Gespräche führen. Außerdem stehen Treffen mit Vertretern der Zivilgesellschaft und verschiedenste Projektbesuche auf dem Programm. Am Mittwoch wird Außenminister Maas zudem in Gao MINUSMA besuchen und dort auch mit dem deutschen Truppenkontingent zusammentreffen.

STS SEIBERT: Dann komme ich zu den Terminen der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche Ich hatte schon am Montag angekündigt, was übermorgen am Sonntag und am Montag stattfindet, nämlich die Reise der Bundeskanzlerin nach Scharm el-Scheich in Ägypten zum Gipfeltreffen der EU mit den Staaten der Liga der arabischen Staaten. Das findet genau so statt. Genaueres sagen wir Ihnen im Anschluss an diese Pressekonferenz um 12.30 Uhr im Briefing mit Herrn Corsepius und Herrn Hecker.

Am Dienstag, wieder zurück in Berlin, nimmt die Kanzlerin an der Eröffnung des neuen Gebäudes des Berlin Institute for Medical Systems Biology teil. Das ist eine Forschungseinrichtung des Max-Delbrück-Centrums für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft und beschäftigt sich damit, wie Gene reguliert werden, die das Leben der Zellen in Krankheit und Gesundheit steuern. Durch solche Einzelzellbiologie sollen Vorhersagen über Krankheiten verbessert werden können und Therapien früher möglich werden. Die Forschungseinrichtung Berlin Institute for Medical Systems Biology gilt als Avantgarde für modernste Methoden zur Erkennung von Krankheiten. Die Veranstaltung beginnt um 15.30 Uhr und ist presseöffentlich.

Ebenfalls am Dienstagnachmittag wird die Kanzlerin dann im Kanzleramt mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände zusammentreffen. Es geht um einen allgemeinen Gedankenaustausch zu aktuellen politischen Themen. Das ist nicht presseöffentlich.

Am Dienstagabend nimmt sie im Haus der Deutschen Wirtschaft hier in Berlin an einer Festveranstaltung des Asien-Pazifik-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft teil. Anlass ist die Übergabe des Amtes des Vorsitzenden dieses Ausschusses von Hubert Lienhard an den künftigen Vorsitzenden Joe Kaeser. Die Bundeskanzlerin wird dort gegen 19.30 Uhr eine Rede halten.

Mittwoch, den 27. Februar, findet um 9.30 Uhr wie üblich die Sitzung des Bundeskabinetts statt.

Anschließend, um 10.30 Uhr, wird die unabhängige Expertenkommission Forschung und Innovation zum zwölften Mal der Bundeskanzlerin ihr jährliches Gutachten übergeben. Auch Bundesforschungsministerin Karliczek wird dabei sein. Diese unabhängige Expertenkommission berät die Bundesregierung in technologischen und wissenschaftlichen Zukunftsfragen. Sie analysiert unser Forschungs- und Innovationssystem in Deutschland und gibt Empfehlungen zu den aktuellen Herausforderungen ab. Dieser Termin ist presseöffentlich. Die Expertenkommission wird übrigens im Tagungszentrum der Bundespressekonferenz um 12.15 Uhr über die Einzelheiten des Jahresgutachtens berichten.

Am Mittwochnachmittag reist die Bundeskanzlerin nach Paris, wo sie um 14 Uhr mit dem französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron zusammentrifft, um über europapolitische, außenpolitische und bilaterale Fragen zu reden. Es wird eine Pressebegegnung geben. Das genaue Format geben wir Ihnen noch bekannt.

Am Donnerstag, den 28. Februar, empfängt die Bundeskanzlerin Margrethe Vestager, die EU-Wettbewerbskommissarin, zu einem Gespräch im Kanzleramt.

FRAGE JOLKVER: Herr Seibert, ist Nord Stream 2 ein Thema der Gespräche mit Herrn Macron?

STS SEIBERT: Ich möchte jetzt überhaupt nichts einzeln herausgreifen. Es wird um aktuelle Europathemen, bilaterale Themen und globale Fragen gehen. Die Gelegenheit zur Befragung wird sich in Paris ergeben. Aber ich kann jetzt nichts Einzelnes herausgreifen. Aber Sie wissen, dass wir auch über dieses Thema gerade mit Frankreich in intensivem Austausch stehen.

FRAGE MÜLLER-THUM (zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin im Dezember 2016): Die Frage geht zunächst an das Innenministerium. Frau Petermann, hat Ihr Ministerium oder haben Sie von irgendjemandem gehört, der von der Existenz eines Videos weiß, das bisher keiner kannte und das den Tatort nach der Tat zeigt und möglicherweise den bekannten und nach der Tat sehr schnell abgeschobenen Islamisten Bilal Ben Ammar, wie er Anis Amri sozusagen den Fluchtweg freiknüppelt? Kennen Sie ein solches Video?

PETERMANN: Das ist mir nicht bekannt.

ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Haben Sie schon angefangen, sich dazu schlau zu machen? Denn das wäre schon eine Sache, die den Fall vielleicht in einem anderen Licht darstellt, was Mitwisser, Mittäter usw. angeht.

PETERMANN: Dazu kann ich im Augenblick keine Auskunft erteilen.

FRAGE BUCHHOLZ: Frau Petermann, die Medienberichte sprechen davon, dass Bilal Ben Ammar Geheimagent des marokkanischen Geheimdienstes gewesen sein soll. Ist das dem Innenministerium im Laufe der Ermittlungen klargeworden?

PETERMANN: Ich kann dazu im Augenblick keine Auskünfte erteilen.

ZUSATZFRAGE BUCHHOLZ: Wann können Sie das?

PETERMANN: Das kann ich nachreichen.

FRAGE BLANK: Herr Seibert, ist dem Bundeskanzleramt bekannt, ob dem Bundesnachrichtendienst Herr Ammar als möglicher Mitarbeiter des marokkanischen Geheimdienstes bekannt war?

Eine Frage an das Innenministerium: Gibt es denn überhaupt Video- und Bildmaterial von dem Anschlag oder von der Zeit unmittelbar nach dem Anschlag? Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, gibt es zumindest durchaus Fotos. Auch von einem Video war, meine ich, einmal die Rede.

STS SEIBERT: Ich kann Ihnen zu diesen neuesten Presseberichten zunächst nichts sagen. Ich kann nur grundsätzlich sagen, dass alles, was nachrichtendienstliche Erkenntnisse beträfe, nicht hier und nicht in der Öffentlichkeit, sondern gegenüber den geheim tagenden zuständigen Gremien des Deutschen Bundestages erörtert würde.

ZUSATZFRAGE BLANK: Gibt es Video- oder Bildmaterial?

PETERMANN: Das betrifft letztlich ja auch die Frage von Frau Müller. Ich kann dazu im Augenblick nichts sagen.

FRAGE: Ich habe eine grundsätzliche Frage, auch zu dem Fall Bilal Ben Ammar. Der Name ist ja nicht neu, sondern er ist direkt nach dem Anschlag aufgeploppt. Im Frühjahr 2017 gab bereits Anfragen der Opposition dazu. Die Berichte, dass er direkt involviert sei, sind ja nicht ganz so neu. Es gibt sie schon seit Längerem. Auch das Video ist nicht ganz so neu. Es gibt zahlreiche Aussagen von Beteiligten, und es gibt Anfragen an das BKA, die bislang so gut wie nie beantwortet wurden, auch nicht vor den Untersuchungsausschüssen. Nach den Befragungen waren diejenigen, die vor Ort waren, eher verwirrter als aufgeklärt darüber, was genau passiert ist und welche Rolle dieser Mann gespielt hat.

Wann möchte das Bundesinnenministerium der deutschen Öffentlichkeit erklären, welche Rolle dieser Mann bei dem Anschlag gespielt hat? Immerhin geht es ja um zwölf Menschen, die getötet wurden.

PETERMANN: Die Frage ging an mich. Sie betrifft inhaltlich letztlich auch wieder das, was schon gefragt wurde. Alles, was ich dazu sagen kann, werde ich an die Bundespressekonferenz nachreichen.

FRAGE JUNG: Eine Verständnisfrage, Frau Petermann: Sie haben auf die Frage von Frau Müller gesagt, dass das Ihnen persönlich nicht bekannt sei. Sie haben gesagt: Mir ist das nicht bekannt. Ist das Video im BMI oder dem Bundesverfassungsschutz bekannt?

PETERMANN: Möglicherweise haben wir uns missverstanden. Es ist zum einen mir nicht bekannt, und zum anderen muss ich das nachprüfen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ob das im Ministerium bekannt ist?

(Frau Petermann nickt.)

FRAGE JORDANS: Frau Petermann, vielleicht ist das wieder dieselbe Frage, aber können Sie sagen, ob sich die Bundesregierung in irgendeiner Weise um die schnelle Abschiebung dieses Herrn bemüht hat, wie berichtet wird?

Bemüht man sich im Gegenzug jetzt vonseiten der Bundesregierung, diesen mutmaßlichen Zeugen dem Bundestaguntersuchungsausschuss möglichst zur Verfügung zu stellen, indem man mit den Kollegen im Maghreb seine Rückholung organisiert?

PETERMANN: Auch dazu kann ich Ihnen nichts sagen. Die Abschiebungen erfolgen in der Bundesrepublik, wie Sie wissen, durch die Länder. Sicherlich gab es hinreichende Gründe für eine Abschiebung.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Die Medienberichte sind seit heute Morgen bekannt. Sie haben im BMI morgens eine Lagebesprechung, in der Sie schauen, was jeweils die Themen sein werden. Haben Sie das dort nicht diskutiert, und haben Sie bisher keine Antworten auf die offensichtlichen Fragen bekommen, mit denen Sie heute rechnen mussten?

PETERMANN: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

FRAGE THURAU: Vielleicht versuche ich es einmal anders. Frau Petermann, können Sie einfach einmal das auflisten, was Sie im Ministerium über diesen Freund und möglichen Komplizen von Anis Amri wissen?

PETERMANN: Ich bitte um Verständnis, dass ich mich wiederholen muss. Alles das, was ich dazu sagen kann, werde ich schriftlich nachreichen.

FRAGE MÜLLER-THUM: Ich versuche es einmal mit einer Frage, auf die eine Antwort zu liefern Sie vielleicht ein Interesse haben. Der „FOCUS“ überschreibt seinen Text mit dem Vorwurf: „Regierung schob Amri-Vertrauten ab, um dessen Verwicklung in Attentat zu vertuschen“. Können Sie sich dazu äußern? Ist das ein Vorwurf, der in irgendeiner Weise relevant ist und ins Schwarze trifft? Hat die Bundesregierung diesen Mann abgeschoben, um eine Verwicklung in das Attentat zu vertuschen?

PETERMANN: Erstens haben wir immer Interesse daran, Ihr Informationsbedürfnis zu befriedigen. Ich werde alles, was Sie wissen müssen und was ich sagen kann, hier nachreichen.

In der Bundesrepublik erfolgen die Abschiebungen über die Länder, um es noch einmal zu sagen, und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen, aber sicherlich nicht, um irgendetwas zu vertuschen. Das weise ich weit von uns.

FRAGE JUNG: Können Sie sagen, wann Herr Seehofer davon erfahren hat?

PETERMANN: Nein.

ZUSATZFRAGE JUNG: Hat er schon davon erfahren?

PETERMANN: Das weiß ich nicht.

ZUSATZ JUNG: Das wissen Sie nicht?

FRAGE: Gab es zu dem Fall aktuell noch einmal eine Nachfrage des Innenministeriums beim BKA, das sich mit diesem Fall ja ausführlich und schon seit Längerem beschäftigt hat?

PETERMANN: Sicherlich gibt es ständig Nachfragen an das BKA. Ob es in dem konkreten Fall geschah und, wenn ja, wann und wie, kann ich Ihnen nicht sagen.

FRAGE BLANK (zu einem Referentenentwurf für ein Bundes-Klimaschutzgesetz): Wie zufrieden ist das Bundeskanzleramt mit dem Entwurf, den Sie von Frau Schulze bekommen haben?

STS SEIBERT: Ich werde mich jetzt hier nicht im Einzelnen über einen Entwurf, dessen regierungsinterne Beratung gerade begonnen hat, äußern. Ich erinnere an den Koalitionsvertrag, in dem wir gemeinsam festgelegt haben, dass die Bundesregierung in diesem Jahr gesetzliche Regelungen verabschieden will, um die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 zu gewährleisten. Die Klimaschutzziele 2030 sind für uns ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg, die Treibhausgase bis 2050 um 80 Prozent bis 95 Prozent zu reduzieren. Ich muss dazusagen: Schon die Reduktion um 80 Prozent stellt ein sehr ehrgeiziges Ziel dar.

Die Meinungsbildung hierzu innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen. Es finden noch Gespräche darüber statt, wie die gesetzliche Umsetzung der verschiedenen Aspekte in diesem Jahr erfolgen soll. Deswegen muss ich um Ihr Verständnis dafür bitten, dass ich mich zum Inhalt des Gesetzentwurfs und zu der Frage, ob und wann er von der Bundesregierung beraten wird, jetzt nicht äußern kann. Das sind gesetzliche Regelungen, die auszugestalten es einer wirklich sorgfältigen Prüfung und Abwägung bedarf.

ZUSATZFRAGE BLANK: Hilfsweise eine Frage an das Wirtschaftsministerium: Frau Alemany, vor allem der Wirtschaftsflügel der Union schreit auf, wenn er diesen Entwurf liest. Gibt es aus Ihrem Haus eine Einschätzung, ob der Entwurf so ungefähr dem entspricht, was man im Koalitionsvertrag verabredet hat?

ALEMANY: Was uns nicht vorliegt, können wir leider auch noch nicht kommentieren.

ZUSATZFRAGE BLANK: Aber Herr Seibert wird sicherlich sagen, ob nach der Einschätzung im Kanzleramt, wo der Entwurf ja vorliegt, das so ungefähr dem entspricht, was man im Koalitionsvertrag verabredet hat.

STS SEIBERT: Ich habe Ihnen ja gerade gesagt, dass ich jetzt zum Inhalt dieses Gesetzentwurfs nicht Stellung nehme. Wir alle in dieser Bundesregierung fühlen uns dem Auftrag des Koalitionsvertrages verbunden. Wir sind uns darüber einig, dass wir die Klimaziele gemeinsam erreichen wollen. Grundlage der Prüfung ist der Koalitionsvertrag einschließlich der darin festgelegten Klimaschutzziele.

FRAGE MÜLLER-THUM: Herr Seibert, Sie sprachen eben davon, gemeinsam die Ziele zu erreichen. Könnte „gemeinsam“ auch heißen, dass jedes Ressort eigenverantwortlich für seine eigenen Ziele ist? Ist diese Idee zum Beispiel auch in Ressorts wie dem BMI mit dem Baubereich oder dem Verkehrsministerium schon einmal diskutiert worden, und können Sie ihr etwas abgewinnen?

STS SEIBERT: Ein schöner Versuch, mich zu Äußerungen über den Inhalt zu verlocken. Ich kann nur sagen: Gemeinsam heißt, gemeinsam als Bundesregierung. Wir suchen ein Klimaschutzgesetz für diese Bundesregierung, und daran arbeiten wir.

FRAGE FRIED: Herr Seibert, ich frage Sie explizit nicht nach dem Inhalt, sondern danach, ob die Bundeskanzlerin davon überrascht war, dass Frau Schulze den Entwurf jetzt vorgelegt hat. Denn im Koalitionsausschuss vergangene Woche war unserem Wissen nach vereinbart worden, dass man noch einmal miteinander spricht, bevor dieser Entwurf auf den Weg geht.

STS SEIBERT: Über den Koalitionsausschuss kann ich Ihnen, ehrlich gesagt, nicht viel sagen. Wir haben uns vorgenommen, dass wir in diesem Jahr gesetzliche Regelungen verabschieden. Deswegen sind wir jetzt an der Arbeit.

ZUSATZFRAGE FRIED: Über den Ausschuss können Sie nichts sagen. Aber Sie können vielleicht sagen, ob die Bundeskanzlerin überrascht war.

Aber ich kann es auch andersherum versuchen. Begrüßt die Bundeskanzlerin, dass Frau Schulze jetzt vorprescht und einen Entwurf vorgelegt bzw. eingebracht hat?

STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin steht ganz hinter dem Ziel, das wir alle haben, nämlich gesetzliche Regelungen zu treffen, die dafür sorgen, dass wir die Klimaschutzziele, die wir uns gesetzt haben, 2030 wirklich einhalten und dass dieser Zwischenschritt in Richtung 2050 ein guter ist. Daran arbeiten wir jetzt alle zusammen. Das ist ein sehr komplexes und sehr facettenreiches Thema und nicht einfach in der Umsetzung. Ich habe gesagt: Schon das 80-Prozent-Ziel mit Blick auf 2050 ist sehr ehrgeizig. Es lohnt die Arbeit daran.

FRAGE MÜLLER-THUM: Auch eine nicht inhaltliche, sondern eine verfahrenstechnische Frage, nur damit ich es richtig verstehe: Stellt die Tatsache, dass Frau Schulze das jetzt an das Kanzleramt gegeben hat, die berühmte Frühkoordinierung im Kanzleramt dar? Bedeutet das immer, dass andere Ministerien, wie Frau Alemany es gerade gesagt hat, das Ding noch überhaupt nicht bekommen dürfen? Klären Sie mich kurz über die Verfahren auf.

STS SEIBERT: Über interne Kommunikationen und Kommunikationswege in der Bundesregierung werde ich Sie hier jetzt nicht aufklären; das tue ich ja sonst auch nicht. Ich habe Ihnen unsere grundsätzliche Überzeugung, die uns alle eint, genannt, nämlich dass wir uns da ein Ziel gesetzt haben, in diesem Jahr gesetzliche Regelungen zu treffen, dass es wichtig ist, das zu erreichen, und dass darüber natürlich eine ausführliche und tiefe Debatte innerhalb der Bundesregierung geführt werden muss.

ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Dann möchte ich noch einmal kurz bei Frau Alemany, aber vor allem auch im BMU und im BMVI nachfragen: Haben die beiden Ministerien diesen Entwurf auch nicht? Ich finde es ein bisschen seltsam, dass Ministerien, die sehr explizit und ausführlich gerade auch beim Klimaschutz beteiligt sein müssen, diesen Entwurf eventuell gar nicht haben. Ist das Usus?

FRIEDRICH: Ich kann einfach einmal anfangen. Grundsätzlich hat Herr Seibert jetzt alles dazu gesagt, was es auch aus meiner Sicht dazu zu sagen gibt. Ich kann mich jetzt auch zu einzelnen Verfahrensschritten nicht äußern und kann dazu jetzt keine Stellung nehmen.

ZERGER: Ich kann an das erinnern, was ich in der letzten Regierungspressekonferenz dazu gesagt habe, nämlich dass es dem üblichen Verfahren bei wichtigen Vorhaben entspricht, dass das in die Frühkoordinierung ins Bundeskanzleramt geht.

ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Das heißt, die Ministerien bekommen das erst einmal nicht, sondern es geht zuallererst ans Kanzleramt, wird da bearbeitet, angeschaut, und geht dann weiter?

ZERGER: Dazu hat sich ja Herr Seibert eben geäußert.

ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Nicht wirklich; er hat ja gesagt, er sage nichts dazu. Sie haben jetzt immerhin gesagt, dass das die Frühkoordinierung im Kanzleramt ist.

ZERGER: Aber ich habe dem, was Herr Seibert gesagt hat, nichts hinzuzufügen.

VORS. WEFERS (zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz): Frau Petermann hat noch etwas nachzutragen.

PETERMANN: Ja, Herr Jung hatte danach gefragt, ob der Minister davon Kenntnis erlangt hat. Ich habe dazu inzwischen eine Information. Es handelt sich um einen Vorgang aus 2017. Heute Morgen hat Bundesminister Seehofer von dem Vorgang Kenntnis erlangt und hat angeordnet, dass die dort behaupteten Vorwürfe auch überprüft werden. Fest steht das kann ich an dieser Stelle schon sagen dass die Strafverfolgungsbehörden der Abschiebung damals auch vorab zugestimmt haben. Sobald die Überprüfung abgeschlossen ist, werden wir Sie informieren.

ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Ich weiß nicht, ob Sie das nach dem, was Sie jetzt so kurz reingereicht bekommen haben, wissen können: Hat Herr Seehofer heute Morgen von der Abschiebung 2017 Kenntnis bekommen, oder hat er heute Morgen Kenntnis bekommen von den Vorwürfen, die der „Focus“ mit dem neuen Video erhebt?

PETERMANN: Von den Vorwürfen; die sind gemeint.

FRAGE SIEBOLD: An das Bundesfinanzministerium: Können Sie uns bestätigen, dass das Kabinett am Mittwoch die Amtszeit von Bundesbankpräsident Weidmann um weitere acht Jahre verlängern wird?

SCHWAMBERGER: Ich kann Kabinettsentscheidungen hier nicht vorgreifen. Ich kann Ihnen aber bestätigen, dass das Bundesfinanzministerium einen entsprechenden Vorschlag im Kabinett zur Entscheidung vorlegen wird.

ZUSATZFRAGE SIEBOLD: Diese Woche?

SCHWAMBERGER: Kommenden Mittwoch.

FRAGE JUNG: Ich möchte zum Thema EU-Urheberrechtsnovelle und Artikel 13 kommen. Herr Seibert, es gibt viele junge Menschen in Deutschland, die sich mit dem Thema aktuell befassen. Das haben Sie ja gestern auch in einem Tweet versucht klarzustellen. Trotzdem gibt es viel Kritik. Unter anderem hat man sich darauf verlassen, dass das, was im Koalitionsvertrag steht, gilt, nämlich dass die Bundesregierung Uploadfilter, mit denen von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzten Inhalten gefiltert werden sollen, als unverhältnismäßig abgelehnen wird. Jetzt behaupten Sie ja, dass Uploadfilter nicht verpflichtend seien; nur ist das ja die einzige Lösung für das, was Sie in dieser Maßnahme durchzusetzen versuchen.

Mich würde allerdings von Frau Steffen interessieren: Frau Barley hat ja mitteilen lassen, dass Sie sich regierungsintern für eine Streichung eingesetzt habe, aber das nicht habe durchsetzen können. Warum nicht? Sie ist doch die federführende Ministerin bei dieser Sache. Warum kann sie als federführende Ministerin nicht etwas durchsetzen, was sie nicht will?

STS SEIBERT: Vielleicht fange ich einmal an. Das Thema interessiert nicht nur, wie Sie es gerade gesagt haben, junge Menschen, sondern es interessiert jeden in unserem Land, der ein Interesse daran hat, dass geistiges Eigentum auch im Internet geschützt wird. Das Thema dieser Urheberrechtsrichtlinie ist ein ganz zentrales Dossier für den digitalen Binnenmarkt, und der wiederum hat erheblich mit zukünftigem Wohlstand in Europa und der Wertschöpfung zu tun.

Die Bundesregierung hat dieser Richtlinie im Rat im Rahmen eines europäischen Kompromisses geschlossen zugestimmt, und zwar so wie 20 andere Mitgliedstaaten. Wir sehen in diesem Ergebnis einen fairen Ausgleich zwischen ganz vielfältigen betroffenen Interessen. Es sind in die nun beschlossene Fassung zahlreiche Verbesserungsvorschläge aus unserer Sicht Verbesserungsvorschläge der Bundesregierung eingeflossen. Diese betreffen zum Beispiel Künstlerverträge, das Leistungsschutzrecht des Presseverlegers, Text- und Datamining, die Beteiligung der Verlage an gesetzlichen Vergütungen, den Zugang zu Bildung, zum kulturellen Erbe und zu vergriffenen Werken. Nun hoffen wir, dass auf der Basis dessen, was im Rat beschlossen wurde, auch das Europäische Parlament in den kommenden Wochen diesen Kompromiss billigen kann.

Ich habe es schon gesagt: Wir haben als Bundesregierung zugestimmt, wir haben uns also gemeinsam zur Zustimmung entschieden. Das gilt auch für die Bundesjustizministerin; deren Haus hat in Brüssel den Kompromiss ausgehandelt und diesem am Ende auch zugestimmt. Wären wir uns in der Bundesregierung nicht einig gewesen, hätte Deutschland sich im Rat enthalten müssen.

Das ist das, was ich gesagt habe. Wenn die Reform beschlossen wird, dann haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen. Ich sage noch einmal: Das ist ein zentralers Dossier für den digitalen Binnenmarkt, das einer wichtigen Forderung genügt, die wir alle eigentlich haben sollten, nämlich dass auch im Internet geistiges Eigentum geschützt sein soll.

VORS. WEFERS: Wollten Sie sich noch äußern?

STEFFEN: Gerne. Ich finde, Herr Seibert hat das umfassend dargestellt und vor allen Dingen auch noch einmal darauf rekurriert, dass es eben nicht nur um Artikel 13 geht, der nicht nur jüngere Menschen betrifft und zu Engagement anregt, sondern eben uns alle. Die Bundesministerin das ist bekannt geworden hat sich im Bundeskabinett dafür eingesetzt, den Artikel in der Diskussion herauszunehmen, eben auch mit Hinweis darauf, dass es in der weiteren Debatte schwierig werden könnte. Sie ist aber Teil des Bundeskabinetts, und man beschließt dort gemeinsam eine Position. Das ist erfolgt, und mehr ist dazu nicht zu sagen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Die Frage war ja: Als federführendes Haus waren Sie dagegen, haben es aber nicht gemacht. Warum konnte sich die Ministerin da nicht durchsetzen?

Können Sie einmal erläutern, warum Sie als Haus bzw. Frau Barley als Ministerin dagegen war, können Sie hier also noch einmal für alle erläutern, warum sie sich für die Streichung eingesetzt hat?

Herr Seibert, wenn die zuständige Ministerin dagegen ist, wenn die Digitalministerin im Kanzleramt dagegen ist, aber trotzdem anders entschieden wurde: Hat die Kanzlerin ihre Richtlinienkompetenz ausgespielt, oder wie müssen wir das verstehen?

STS SEIBERT: Sie müssen es so verstehen, dass die Bundesregierung sich gemeinsam zur Zustimmung entschieden hat. Dieser europäische Kompromiss, über den lange gesprochen und verhandelt worden ist, ist sehr wertvoll, und deswegen haben wir uns dafür eingesetzt. Ich sage noch einmal: Die Bundesregierung hat sich in den Verhandlungen intensiv dafür eingesetzt und auch erfolgreich dafür eingesetzt, dass beispielsweise kleine Unternehmen und Start-ups von der Pflicht ausgenommen sind, die Inhalte, die sie bereitstellen, nach Urheberrechtsverletzungen zu filtern. Da gibt es also Ausnahmen. Wenn wir uns dafür nicht eingesetzt hätten, dann wäre das möglicherweise ganz anders gekommen.

Die von Teilen der Zivilgesellschaft, von Teilen der Netzgemeinde geäußerte Kritik ist uns sehr bewusst. Ich glaube, wir können gut argumentieren, dass dieser Kompromiss der Meinungs-, der Informations-, der Kunstfreiheit Rechnung trägt, dass er in keiner Weise modernen Formen des kreativen Umgangs mit Inhalten entgegensteht und dass er eben auch und das ist das wichtige die berechtigten Interessen der Kreativen, dass ihre Leistungen digital angemessen vergütet werden, nicht außer Acht lässt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Seibert, was sagen Sie denn den Leuten, die sich auf den Koalitionsvertrag Seite 49, ich habe es ja gerade vorgetragen verlassen haben?

STS SEIBERT: Das, was ich hier gerade gesagt habe.

ZUSATZFRAGE JUNG: Frau Steffen?

STEFFEN: Die Bundesregierung hat sich in den Verhandlungen dafür eingesetzt, dass die unterschiedlichen Interessen in Einklang zu bringen sind, so wie es auch der Koalitionsvertrag in unterschiedlichen Bereichen vorsieht. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Entschuldigung, ich hatte gefragt, warum sich Frau Barley für die Streichung eingesetzt hat. Können Sie das einmal erläutern?

STEFFEN: Ehrlich gesagt, glaube ich, ist an dieser Stelle alles zum Thema gesagt worden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Nein.

STEFFEN: Aus meiner Sicht schon.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Seibert hat uns gerade erläutert, warum es richtig ist. Frau Barley hält das für falsch. Warum?

STEFFEN: Herr Seibert hat vollkommen richtig erklärt, dass es um einen Interessenausgleich geht; das haben wir ja auch mehrfach schon erklärt. Wie gesagt, diese Urheberrechtsreform ist ein Riesenpaket, das wirklich über Jahre hinweg verhandelt wurde, und hat viele, viele Änderungen, die für Kulturschaffende wichtig sind, die für die Nutzung von Bildungsmaterial wichtig sind. Das ist viel mehr als der Artikel 13.

FRAGE JORDANS: Nur damit ich das richtig verstehe: Ist man jetzt innerhalb der Bundesregierung der Meinung, dass diese Uploadfilter nicht mehr unverhältnismäßig sind, oder sagt man: Ja, die sind zwar aus unserer Sicht noch unverhältnismäßig, aber wir müssen das akzeptieren, weil die anderen Punkte so wichtig sind?

STEFFEN: Die Frage richtet sich an mich?

ZUSATZ JORDANS: Ja.

STEFFEN: Die Bewertung würde ich jetzt so nicht teilen. Es ist in der Tat so, wie auch Herr Seibert sagte, dass die Verwendung von Uploadfiltern in Artikel 13 nicht explizit genannt wird. Es steht immer wieder zur Diskussion, weil es eben eine Möglichkeit ist, das technisch umzusetzen.

Vielleicht kann ich noch einmal darauf hinweisen, dass wir uns insgesamt in dem ganzen Prozess dafür starkmachen, dass es Beschwerdemechanismen gibt. Das heißt, wenn jemand sagt, dass ein Video zu Unrecht herausgefiltert wird oder das nicht sachgerecht erfolgt ist, dann soll man sich an eine Einrichtung wenden können und dagegen Beschwerde einlegen können.

FRAGE JOLKVER: Ich habe eine Frage zu dem Nachtrag, der hier am Mittwoch vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gegeben wurde, dass im Februar dieses Jahres insgesamt noch 18 Personen in Belgien Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz bezogen haben. Die belgische Seite spricht von 27 Menschen. Können Sie das erklären?

SCHNEIDER: Nein, ich kann nur die Zahl nennen, die wir bereits genannt haben. Das sind Zahlen, die die Länder an uns melden. Insofern liegt uns diese Zahl vor, und die kann ich auch bestätigen.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Sie schreiben auch, dass es unter den Leuten, die diese Leistungen beziehen, keine ehemaligen SS-Angehörigen in Belgien sind. Können Sie auch ausschließen, dass in anderen Ländern, zum Beispiel in Lettland, ehemalige SS-Angehörige solche Leistungen beziehen?

SCHNEIDER: Ich würde gerne die Gelegenheit wahrnehmen und das Ganze vielleicht noch einmal grundsätzlich einordnen. Wir haben dazu ja schon Stellung genommen, das haben Sie gerade gesagt. Soweit ich weiß, ist diese Stellungnahme auch allen Mitgliedern der Bundespressekonferenz bereits am Mittwoch zur Verfügung gestellt worden. Trotzdem noch einmal ganz allgemein:

Die Berichterstattung zu diesem Thema und die darin erwähnten Leistungen beziehen sich ganz offenkundig auf das BVG, also das Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges. Ich kann insofern sagen und das ist uns an dieser Stelle auch wichtig , dass Deutschland keine Leistungen für den Dienst in der Waffen-SS zahlt.

Vielleicht ganz allgemein noch einmal zur Einordnung und zum Bundesversorgungsgesetz: Das Bundesversorgungsgesetz, das es seit 1950 gibt, richtet sich an Kriegsopfer, und geknüpft sind die Leistungen des BVG vor diesem Hintergrund auch an gesundheitliche Schäden und deren Folgen, die durch militärischen oder militärähnlichen Dienst, unmittelbare Kriegseinwirkungen oder ähnliche Sachverhalte verursacht worden sind. Das können also auch und im Besonderen zivile Kriegsopfer sein, etwa solche, die durch einen Bombenabwurf oder durch Granatbeschuss verletzt worden sind. Im Übrigen können das auch Opfer sein, die verletzt werden würden, sollte heute noch eine Bombe gefunden werden; das vielleicht noch als Ergänzung.

Seit Januar 1998 sieht § 1a des BVG einen Ausschluss von den Leistungen vor, wenn der Berechtigte während der Herrschaft des Nationalsozialismus gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat und er nach dem 13. November 1997 einen Antrag auf Leistungen gestellt hat. Aufgrund dieser Regelung wurde in 99 Fällen die Leistung versagt.

Vielleicht noch ein letzter Hinweis: Für die Umsetzung des BVG sind wie auch für die Umsetzung vieler anderer Gesetze die Bundesländer zuständig. Wenn es jetzt um ganz konkrete Nachfragen zu einzelnen geprüften Anträgen geht, kann ich hierzu insofern also keine Stellung nehmen.

FRAGE MÜLLER-THUM: Frau Schneider, wenn ich es eben richtig verstanden habe, dann haben Sie gesagt, wer das nach 1997 beantragt habe, der bekomme keine Leistung, aber alle, die das vorher beantragt haben, bekommen sie. Das dürften ja die meisten gewesen sein, wenn sie zu der Zeit schon erwachsen waren; das würde ja relativ gut hinkommen.

SCHNEIDER: Was ich nicht sagen kann, ist, inwieweit die Länder, die ja für die Umsetzung zuständig sind, nach 1997 eine Prüfung der Anträge aus den Jahren vor 1997 vorgenommen haben. Dazu liegen uns keine Informationen vor.

ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Heißt das, es könnte sehr gut sein, dass es viele Leute gibt, die das vor 1997 beantragt haben und bei denen man nicht ganz sicher ist, was die damals eigentlich gemacht haben und was denen vorzuwerfen ist, die aber Leistungen beziehen?

SCHNEIDER: Wie gesagt: Ich kann nicht sagen, ob und inwieweit die Länder nach 1997 Anträge aus der Zeit davor geprüft haben. Was ich sagen kann, ist, dass, wenn es Kenntnis darüber gibt, dass eine Person, die einen Antrag gestellt hat, ein ehemaliges Mitglied der Waffen-SS ist, es dann eben einen Hinweis auf umfangreichere Prüfungen gibt. Es ist aber immer die individuelle Schuld nachzuweisen.

FRAGE JUNG: Frau Schneider, der Bericht des „Guardian“ hat ja davon gesprochen, dass es um Nazi-Kollaborateure geht, die mit Nazis zusammengearbeitet haben, mit der Waffen-SS. Jetzt haben Sie uns aber in Ihrer Mitteilung gesagt, dass es um aktuelle Leistungsberechtigte in Belgien geht und dass darunter keine ehemaligen Mitglieder der Waffen-SS seien. Das sind zwei Paar Schuhe, Frau Schneider! Wir würden ja gerne wissen, ob das, was der „Guardian“ über die Kollaborateure berichtet hat, stimmt. Können Sie uns das sagen?

SCHNEIDER: Mir liegt jetzt, ehrlich gesagt, der konkrete Bericht des „Guardian“ nicht vor. Ich habe ihn hier jetzt nicht im Kopf. Deswegen fällt es mir schwer, hierzu jetzt konkret Stellung zu nehmen.

Was ich gesagt habe, gilt. Mehr kann ich jetzt nicht sagen. Wir können uns den Bericht gerne noch einmal konkret anschauen. Ich habe ihn jetzt hier nicht vorliegen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Dann würde ich Sie um eine Nachreichung bitten: Werden immer noch Pensionen an ehemalige Nazi-Kollaborateure in Belgien gezahlt?

SCHNEIDER: Reden wir jetzt von Pensionen? Das ist etwas anderes als Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz. Für Pensionen ist das BMAS nicht zuständig.

ZUSATZ JUNG: Dann nehmen wir das, für das Sie zuständig sind.

SCHNEIDER: Wir sind in dem Fall für Leistungen nach dem BVG zuständig.

ZUSATZ JUNG: Ja, dann die!

FRAGE JOLKVER: Noch eine technische Frage: Sieht das Gesetz denn vor, dass die Anträge, die vor 1997 gestellt wurden, überprüft werden?

SCHNEIDER: Ich kann nur sagen, dass die Umsetzung des neu eingeführten Paragrafen eben bei den Ländern liegt. Wie diese ihn dann tatsächlich anwenden und umsetzen, dazu kann ich keine Stellung nehmen. Ich müsste noch einmal nachfragen, ob die Vorgabe, alle Anträge zu prüfen, in dieser Gesetzesänderung sozusagen konkret vorgesehen ist. Das kann ich Ihnen jetzt gerade nicht sagen.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Können Sie das nachreichen?

SCHNEIDER: Ja.

FRAGE MÜLLER-THUM: Wenn ich es richtig verstehe, dann gibt es ja die explizite Aufforderung des belgischen Parlaments an die Bundesregierung, Belgiern, die im Zweiten Weltkrieg aufseiten des Naziregimes gekämpft haben und verletzt wurden, keine deutsche Opferrente mehr zu bezahlen. Ist diese Aufforderung bei Ihnen schon offiziell eingegangen? Welches Ministerium wäre dann dafür zuständig, oder würden Sie dafür dann auch wieder an die Länder verweisen? Wer bearbeitet diese Anfrage aus Belgien?

SCHNEIDER: Für das BMAS kann ich sagen, dass uns bislang keine entsprechende offizielle Forderung vorliegt. Was dann sozusagen eine mögliche Forderung anbelangt, hängt es dann, nehme ich einmal an, von der konkreten Forderung ab, wenn sie denn vorläge, was hypothetisch ist. Insofern kann ich dazu jetzt nichts sagen. Dann müsste man sehen, was die Forderung konkret enthält.

FRAGE BUSCHOW: Frau Petermann, es gibt Zahlen aus ihrem Haus zum Kirchenasyl, aus denen hervorgeht, dass das seit August, seitdem diese verschärften Regelungen gelten, auf die sich die Innenminister verständigt hatten, drastisch eingebrochen ist. Es sind also wesentlich weniger Fälle. Da würde mich einfach eine Bewertung interessieren. Hängt das aus Ihrer Sicht mit den strengeren Regeln zusammen? Sind Sie mit diesen Zahlen jetzt vielleicht zufrieden? In der Vergangenheit gab es ja oft Streit darum.

PETERMANN: Die Frist für die Zurückführung in Dublin-Fällen wurde ja nach der vorangegangenen IMK in Quedlinburg einvernehmlich zwischen Bund und Ländern auf eineinhalb Jahre verlängert, und das hat sicherlich auch dazu geführt, dass die Zahl zurückgegangen ist – drastisch, auf jeden Fall mit Erfolg.

ZUSATZFRAGE BUSCHOW: Werten Sie das also auch als Erfolg?

PETERMANN: Wir werten es als positives Signal, weil das Kirchenasyl nur dann Sinn ergibt, wenn sich auch alle Beteiligten an das vereinbarte Verfahren halten.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Breul, vor zwei Tagen wurden neun Menschen in Ägypten hingerichtet. Amnesty International spricht von einem unfairen Gerichtsverfahren. Gibt es darauf eine Reaktion?

Wie bewerten Sie die Menschenrechtssituation in Ägypten generell, auch vor dem Hintergrund der jetzt zunehmenden Hinrichtungen in Ägypten?

BREUL: Zu dem konkreten Fall kann ich Ihnen jetzt gerade nichts sagen. Das müsste ich gegebenenfalls nachreichen.

Dass wir angesichts der Menschenrechtslage in Ägypten besorgt sind, haben wir, denke ich, ja wiederholt vorgetragen. Ich könnte Sie auch noch einmal auf den Menschenrechtsbericht der Bundesregierung verweisen, den wir vor, glaube ich, zwei Wochen an den Bundestag übermittelt haben.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Heißt das, Sie haben keine Information über die Hinrichtung dieser neun Menschen?

BREUL: Nein, mir liegt hier im Moment keine Information darüber vor. Das müsste ich nachreichen.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, hat die Kanzlerin mit dem ägyptischen Diktator Sisi in München darüber gesprochen?

STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin hat mit dem ägyptischen Präsidenten al-Sisi in München am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz ein Gespräch geführt; das stimmt. Wie auch in der Vergangenheit hat auch das Thema der Betätigungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft dabei eine Rolle gespielt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Waren denn diese vielen Hinrichtungen in Ägypten in den letzten Wochen ein Thema des Gesprächs? Was hat sie ihm gesagt?

STS SEIBERT: Ich werde jetzt hier nicht weiter aus vertraulichen Gesprächen berichten; das tun wir ja auch sonst nicht. Ich kann nur sagen, dass die Situation der Zivilgesellschaft etwas ist, das in deutsch-ägyptischen Gesprächen auf allen Ebenen immer wieder eine Rolle spielt.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Seibert, teilte die Bundeskanzlerin die Einschätzung von Herrn Breul, was die Sorge über die Menschenrechtslage in dem Land angeht?

STS SEIBERT: Ich habe mich ja gerade geäußert, und Herr Breul spricht ja auch für die Bundesregierung.

FRAGE SCHWENK: Wir bleiben bei Menschenrechten im weitesten Sinne; es geht allerdings um die Philippinen. Dort wurde am Dienstag die neue philippinische Botschaft, wenn ich mich entsinne, eröffnet, und der philippinische Außenminister hat ausdrücklich das verteidigt, was Präsident Duterte einmal gesagt hat, nämlich dass er einen „Holocaust an den Drogenabhängigen“ anrichten wolle, diese abschlachten wolle. Dazu gab es inoffizielle Stellungnahmen des AA. Gibt es dazu auch etwas Offizielles?

Zweite Frage: Menschenrechtsorganisationen hoffen, dass Deutschland jetzt über seine Rolle im Sicherheitsrat darauf drängen wird, dass diese extralegalen Tötungen von Drogendealern und Drogenabhängigen auf den Philippinen vor dem Internationalen Strafgerichtshof eine Rolle spielen werden. Gibt es irgendwelche Bemühungen in dieser Richtung?

BREUL: Vielen Dank für die Frage. – Diese Äußerung haben wir auch vernommen. Ich denke, ich werde Sie mit der Aussage, dass wir als Bundesregierung jegliche Relativierung und Verharmlosung des Holocaust bzw. Vergleiche mit ihm entschieden ablehnen, nicht überraschen. Die verbieten sich.

Wir wirken dem auch aktiv entgegen. So hat auch gestern im Auswärtigen Amt ein Gespräch mit der philippinischen Gesandten stattgefunden, bei dem wir unsere Position noch einmal deutlich vorgebracht haben und auch noch einmal unterstrichen haben, dass wir zwar das Recht der Philippinen anerkennen, der Bekämpfung der Drogenkriminalität eine Priorität zu geben, aber dass der sogenannte Krieg gegen Drogen und die damit zusammenhängenden Tötungen völlig inakzeptabel sind und eine schwere Menschenrechtsverletzung darstellen. Die Bundesregierung hat dieses Vorgehen der philippinischen Regierung und diese Kampagne von Anfang an kritisiert. Wir stimmen uns eng mit unseren EU-Partnern ab und haben uns im VN-Menschenrechtsrat in dieser Frage auch mehrfach deutlich geäußert. Wir werden auch weiterhin dieses Vorgehen anprangern und gemeinsam mit unseren Partnern überlegen, wie wir darauf reagieren.

ZUSATZFRAGE SCHWENK: Nur noch einmal in Bezug auf den Sicherheitsrat nachgefragt: Ist der Strafgerichtshof eine Option?

BREUL: Ich kann Ihnen jetzt von hier aus nicht sagen, was genau die nächsten Schritte in welchem Gremium sein werden. Richtig ist: Dieses Thema haben wir auf dem Schirm. Unsere Position dazu ist eindeutig. Wir beraten mit unseren Partnern, wie wir hier vorgehen können.

FRAGE JUNG: Herr Breul, ist das die generelle Haltung der Bundesregierung zu extralegalen Tötungen?

BREUL: Ich habe mich jetzt zu einer Frage nach den Äußerungen des philippinischen Außenministers hier in Berlin und zu unserer Politik hinsichtlich dieser sogenannten Kampagne gegen Drogenkriminalität in den Philippinen geäußert.

ZUSATZFRAGE JUNG: Es gibt ja auch extralegale Tötungen, an denen die Bundesregierung, gelinde gesagt, beteiligt ist. Ich spiele auf die amerikanischen Drohnenangriffe an.

BREUL: Herr Jung, ich kann mir schon vorstellen, worauf Sie anspielen. Ich spiele hier nicht an, sondern gebe die Position der Bundesregierung wieder, und das habe ich in diesem Fall deutlich getan.

FRAGE TOWFIGH NIA: Die „Deutsche Welle“ berichtet über saudische Frauen, die sagen, dass sie in den Asylzentren in Deutschland von Agenten der saudischen Botschaft bedroht werden. Hat die Bundesregierung darüber Erkenntnisse? Was tut sie zum Schutz dieser Frauen?

PETERMANN: Nein, darüber habe ich jetzt keine Erkenntnisse, die ich Ihnen hier geben kann. Das müsste ich nachreichen.

FRAGE SIEBOLD: Herr Breul, in den USA haben sich zahlreiche Mitarbeiter der venezolanischen Botschaft abgesetzt. Haben Sie irgendwelche Erkenntnisse darüber, dass es solche Vorgänge auch in Deutschland gibt?

BREUL: Nein, habe ich nicht.

FRAGE LANGE: Herr Seibert, nach der Entführung eines vietnamesischen Geschäftsmanns gab es erhebliche diplomatische Verwicklungen. Sie haben damals von einem inakzeptablen Rechtsbruch gesprochen. Nun hat sich Herr Maas dahingehend geäußert, es müsse einen Neustart geben. Herr Altmaier hat den vietnamesischen Außenminister getroffen. Ist jetzt wieder alles gut? Sind die diplomatischen Beziehungen zu Vietnam also wieder normal? Ist die Sache damit ausgestanden?

BREUL: Wir haben das Thema hier ja schon öfter besprochen. In der Tat wurde die strategische Partnerschaft nach der Entführung von Herrn Trịnh Xuân Thanh am 23. Juli 2017 suspendiert. Danach fanden zahlreiche Gespräche mit der vietnamesischen Seite statt. Wir haben ein Jahr lang an der Wiederherstellung der bilateralen Beziehungen gearbeitet.

Die strategische Partnerschaft wurde bei einem Treffen der Staatssekretäre im November 2018 wieder aufgenommen. Das Treffen von Außenminister Maas mit seinem Kollegen aus Vietnam war Ausfluss dieser Wiederaufnahme der strategischen Beziehungen. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Der Außenminister hatte sich vor dem Termin deutlich so geäußert, dass eine strategische Partnerschaft für uns auch auf gemeinsamen Werten und insbesondere der Achtung der universellen Menschenrechte beruht.

ZUSATZ LANGE: Die Frage war ja die Bundesregierung hat Vietnam damals einen inakzeptablen Rechtsbruch vorgeworfen , ob die Sache jetzt damit behoben ist.

BREUL: Ich weiß nicht, was Sie mit „behoben“ meinen. Das ist so. Unsere Position ist die, dass der Rechtsbruch inakzeptabel war und dass wir so ein Vorgehen nicht akzeptieren können. Wir haben daraufhin eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Wir haben einen intensiven Dialog mit Vietnam geführt und sind gemeinsam zu dem Ergebnis gekommen, dass wir jetzt die strategische Partnerschaft wieder aufnehmen.

FRAGE JORDANS: Herr Breul, Sie sagten, Sie seien gemeinsam zu dem Ergebnis gekommen. Was hat denn die Bundesregierung veranlasst, diesen Schritt zu gehen? Was haben Sie denn von der vietnamesischen Seite signalisiert bekommen oder an Konzessionen bekommen? Machen die irgendetwas?

BREUL: Es gibt Teile, die sich auf die konkrete Tatsachenaufklärung rund um diesen Fall bezogen haben. Es gibt selbstverständlich Teile im Bereich der Menschenrechtspolitik, die wir angesprochen haben, hinsichtlich der wir von Vietnam auch positive Schritte gesehen haben und die wir in unsere Entscheidungsfindung einbezogen haben, insbesondere, was den Schutz von einzelnen Menschenrechtsaktivisten, von Bloggern und deren Familien angeht, aber auch, was die Menschenrechtssituation insgesamt und die Zivilgesellschaft in Vietnam angeht. Das ist also ein Thema ich zitierte gerade den Herrn Außenminister Maas in diesem Zusammenhang , das uns wichtig bleibt und das wir genau beobachten werden.

FRAGE BLANK: Die Huthis im Jemen behaupten, sie hätten eine Drohne abgeschossen, die von Saudi-Arabien eingesetzt wurde und die Saudi-Arabien von den Deutschen gekauft habe. Ist Ihnen der Vorgang bekannt? Das soll in der letzten Woche gewesen sein.

Was ist der Hintergrund für diesen Drohneneinsatz? Wie bewertet man den Einsatz von deutschen Drohnen oder von Deutschland gekauften Drohnen im Kriegsgebiet Jemen?

ROUTSI: Das ist mir nicht bekannt. Ich kann das daher nicht bewerten.

ZUSATZFRAGE BLANK: Das Verteidigungsministerium hat 2011 Soldaten nach Saudi-Arabien geschickt, um an diesen Drohnen auszubilden. Ist Ihnen bekannt, was dann mit diesen Drohnen gemacht worden ist oder gemacht werden sollte?

ROUTSI: Auch das ist mir an dieser Stelle nicht bekannt.

ZUSATZFRAGE BLANK: Würden Sie das bitte nachliefern?

ROUTSI: Ich kann gerne prüfen, ob ich dazu etwas nachreichen kann.

FRAGE JUNG: Frau Petermann, es geht um eine druckfrische Dienstanweisung im Innenministerium zu Bodycams, die die Bundespolizisten tragen sollen. Die müssen sie ja jetzt quasi immer tragen, wenn sie mit der Bevölkerung in Kontakt kommen, natürlich zur Beweissicherung. Mich würde aber interessieren, warum das Innenministerium nicht gewillt ist, Videoaufnahmen der Bodycams auch bei Vorwürfen gegen die Polizeibeamten einzusetzen.

PETERMANN: Selbstverständlich können die Bodycams bei Übergriffen und sonstigen Straftaten ausgewertet werden. Es ist ein Zweck dieser Bodycams, dass sie zur Beweisverwertung gesichert werden können. Daneben dienen sie natürlich auch dem Schutz der einzelnen Polizisten. Sie wissen, dass es in den vergangenen Jahren eine starke Zunahme an Angriffen auf Polizeivollzugskräfte gegeben hat. Auch dazu sollen die Bodycams dienen.

Ganz konkret ist die gesetzliche Grundlage für die Bodycams in § 27a BPolG geregelt, und darin stehen auch Sinn und Zweck dieser Bodycams, nämlich Gefahrenabwehr, Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung sowie Kontrolle der Rechtmäßigkeit von polizeilichen Maßnahmen. Die Behauptung, dass diese Aufnahmen nicht verwendet werden können, wenn Bürger einen Vorwurf gegenüber dem Beamten erheben, ist also unzutreffend. Sie sind gerade nur für die Fälle da, um bei Straftaten Beweiswert zu sichern.

ZUSATZ JUNG: Ich habe es jetzt nicht ganz verstanden; denn in der Dienstanweisung steht, die Aufnahmen seien dem Bereich der internen Ermittlungen „entzogen“.

PETERMANN: Das ist etwas anderes. Bei den internen Ermittlungen geht es darum, dass durch die Bodycams keine Verhaltens- und Leistungskontrolle erfolgen soll. Das passiert aus Arbeitsschutzgründen. Personalvertretungen erheben gerne solche Forderungen zum Schutze der Mitarbeiter. Auch zur Akzeptanz trägt es bei, wenn einzelne Aufnahmen nicht der Verhaltens- und Leistungskontrollen dienen sollen. Das gilt aber nur intern, nicht bei strafbaren Handlungen.

FRAGE: Ich hätte eine Frage zu den sprudelnden Steuereinnahmen an das Finanzministerium, eine ganz simple Frage als Laie. Sind diese 11,2 Milliarden Euro, die der Bund jetzt mehr eingenommen hat, eigentlich komplett verplant? Wie muss man sich das so als Laie vorstellen? Gibt es da noch irgendwelche Spielräume für weitere Ausgaben?

SCHWAMBERGER: Ich weiß jetzt nicht genau, welche Zahlen Sie ansprechen. Ich vermute einmal, es handelt sich dabei um den Überschuss aus dem vergangenen Haushaltsjahr. Wie Sie wissen, beginnen die Haushaltsplanungen für das kommende Haushaltsjahr gerade, und die von Ihnen angesprochenen Überschüsse stehen sowohl für das laufende Haushaltsjahr als auch für kommende Haushaltsjahre grundsätzlich zur Verfügung.

FRAGE MÜLLER-THUM: Ich habe eine Frage zum Glückwunschtelegramm unseres Bundespräsidenten in Richtung Iran anlässlich des Jahrestages der iranischen Revolution, das für einige Aufregung sorgt. Menschenrechtler sagen, das gehe viel zu weit; dieser Jahrestag markiere großes Unrecht. Aus der FDP heißt es, solche Glückwünsche seien doch eine schallende Ohrfeige für Israel.

Ich würde gerne wissen: Gab es aus dem Bundeskanzleramt oder Ministerien auch etwas Ähnliches? Markiert man dort solche Jahrestage also auch so?

Aus dem Bundespräsidialamt hieß es, solche Glückwunschtelegramme seien jahrelange Staatspraxis. Dazu würde ich gerne einmal im Auswärtigen Amt wissen: Ist das so? Schickt man also zu solchen Jahrestagen einfach solche Telegramme, egal, ob man das selbst besonders feiernswert findet oder nicht?

STS SEIBERT: Das Bundeskanzleramt hat anlässlich des 40. Jahrestags der iranischen Revolution kein Schreiben nach Teheran geschickt.

BREUL: Ich kann jetzt hier auch nicht für den Bundespräsidenten sprechen. Ich möchte allerdings ein Missverständnis ausräumen: Unserer Kenntnis nach hat der Bundespräsident nicht zum Jahrestag der iranischen Revolution gratuliert. Er hat zum Nationalfeiertag im Iran gratuliert. Beide Tage fallen auf einen Tag und zusammen.

Zu Nationalfeiertagen zu gratulieren, ist zwischen den Staaten, die diplomatische Beziehungen unterhalten, gängige Praxis, so auch gegenüber dem Iran. Es gibt bei den Vereinten Nationen eine Liste von Nationalfeiertagen, auf der jedes Land sozusagen seinen Nationalfeiertag anmeldet. Der Nationalfeiertag, zu dem der Bundespräsident gratuliert hat, ist der vom Iran angemeldete Nationalfeiertag. Da ist es in der Tat geübte Praxis, dass sich Staaten, die miteinander diplomatische Beziehungen unterhalten, gegenseitig zum Nationalfeiertag gratulieren.

ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Macht das normalerweise der Bundespräsident, oder macht das teilweise auch das Auswärtige Amt? Wie teilen Sie sich das auf?

BREUL: Dabei ist es üblich, dass der Bundespräsident zu Nationalfeiertagen gratuliert.

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