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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 27. März 2019

Themen: Tod des ehemaligen BPK-Vorsitzenden Rudolf Strauch, Kabinettssitzung (Aussprache mit dem französischen Außenminister zu Europa und außenpolitischen Themen, Aktualisierung der afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung, Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der Infrastruktur für verflüssigtes Erdgas in Deutschland, 6. Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung und die Zukunftsperspektiven der maritimen Wirtschaft in Deutschland), Kritik der französischen Botschafterin an der Rüstungsexportpolitik Deutschlands, Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien, Bürgerkrieg im Jemen, Fall Khashoggi, mögliche US-Strafzölle auf Autos, Reise des Bundesaußenministers zu den Vereinten Nationen nach New York, Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2018, Deutschlandreise des Bundesinnenministers, Bundesverfassungs-schutzgesetz, steuerliche Förderung der Elektromobilität, Lage in Venezuela, Operation EUNAVFOR MED Sophia, EU-Urheberrechtsreform

Kabinetttsthemen (ab 2:43)

Naive Fragen zu:
Rüstungsexporte (ab 9:15)
– Im Jemen geht es ja nicht nur um die humanitäre Hilfe, sondern auch darum, dass man eine der Kriegsparteien aufrüstet. Herr Seibert, wie bewerten Sie denn den Angriff der Saudis heute Nacht im Jemen, bei dem bei einem Luftangriff wieder Kinder gestorben sind? Vielleicht kann das auch Herr Burger beantworten. Können Sie uns den Stand im Fall Khashoggi aus Ihrer Sicht mitteilen? Sie haben ja gerade versucht, das nicht zu beantworten. (ab 32:40)
– Herr Maas hatte im Oktober diese Erwartungen an weitere Rüstungslieferungen geknüpft. Ist das immer noch der Fall?

Afrikapolitik (ab 37:55)
– Sie hatten bei den afrikapolitischen Leitlinien die fünf Punkte Frieden und Sicherheit, Wohlstand, Migration, regelbasierte Weltordnung, Zivilgesellschaft genannt. Welche davon wurden denn jetzt aktualisiert, wie Sie eingangs sagten? Das habe ich nicht verstanden. Was ist neu?
– Heißt das, dass es jetzt nur ausgedruckt oder veröffentlicht wird, dass darin aber nichts Neues ist?

LNG-Terminals (ab 41:38)
– Sie sagten gerade, dass die LNG-Sachen privatwirtschaftliche Angelegenheiten seien, der Staat ist da aber mit im Boot. Herr Jessen hat ja gerade gesagt, dass es 22 Anlagen in Europa gibt, die im Durchschnitt nur zu 22 bis 23 Prozent ausgelastet sind. Insofern braucht es faktisch keine Anlagen für dieses Gas. Warum subventioniert der Staat bzw. warum hilft der Staat, diese noch zu bauen, insbesondere angesichts dessen, dass das Gas wahrscheinlich aus Amerika kommt, wo es umweltschädlich gewonnen wurde? Herr Fichtner, Sie sagen selber, dass das Verbrennen von Gas in 20 Jahren ohnehin eingestellt worden sein muss. Sie sind als Umweltministerium aber trotzdem für LNG-Terminals und sagen, dass Sie für diese 20 Jahre jetzt noch einmal Fracking usw. mitmachen, habe ich Sie da richtig verstanden? (ab 48:39)

Sicherheitsrat (ab 53:50)
– Herr Heusgen hat angekündigt, dass es im April ein Nahosttreffen geben wird. Gibt es dazu schon Neues? Wer wird da eingeladen? Wird das geheim oder in der Öffentlichkeit passieren? Wie plant die Bundesregierung diese Resolution angesichts der Aktion der Amerikaner umzusetzen? Hat man sich bei der US-Botschaft bzw. bei den Amerikanern eigentlich förmlich beschwert oder gegen diesen Bruch des Völkerrechts protestiert? (ab 58:30)

Überwachung von Kindern (ab 1:02:20)
– wie bewertet oder sieht die Kanzlerin die Beobachtung und Überwachung von unter 14-jährigen Menschen in Deutschland? Hat sie dazu eine Position? Frau Krüger, ist das an sich überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar? Kinder unter 14 sind ja auch nicht strafmündig. Dürften sie laut unserem Grundgesetz an sich in irgendeiner Form beobachtet bzw. überwacht werden? (ab 1:08:30)

E-Autoprämie (ab 1:09:20)
– könnten Sie kurz sagen, wie viel Geld für die Förderung von E-Autos und für die Kaufprämie ursprünglich zur Verfügung gestanden haben und wie viel davon jetzt abgerufen wurde? Wie viele E-Autos wurden zum Beispiel dank der Kaufprämie gekauft? (ab 1:11:35)

Seenotrettung (ab 1:14:05)
– wie viele Schiffe von deutscher Seite ob nun staatliche, militärische oder private von NGOs sind aktuell auf dem Mittelmeer, um unter anderem Leben retten zu können? (ab 1:17:00)

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 27. März 2019:

VORS. BUSCHOW: Meine Damen und Herren, bevor wir wie jeden Mittwoch mit dem Bericht über die Kabinettssitzung beginnen, würde ich gerne von dieser Stelle aus eine Mitteilung machen. Ich würde Sie auch gerne darum bitten, sich kurz zu erheben.

Am vergangenen Sonntag, den 24. März, ist unser ehemaliger Vorsitzender Rudolf Strauch im Alter von 89 Jahren verstorben. In den 23 Jahren seiner Mitgliedschaft hat er 16 Jahre ehrenamtlich Ausschuss- und Vorstandsarbeit geleistet, davon zuletzt acht Jahre, nämlich von 1981 bis 1989, als Vorsitzender der Bundespressekonferenz. Mit Eleganz und geübter Sachkunde hat er die BPK nach außen vertreten und ihr ein zusätzliches Profil gegeben. Von ihm stammt die ungeschriebene Geschäftsordnung „Keine Shows, keine Demonstrationen, keine Basare“, die bis heute ihre Gültigkeit erhalten hat.

Dr. Rudolf Strauch begann seine journalistische Karriere 1950 bei den „Ruhr Nachrichten“. Nach einer Zwischenstation bei der „Welt“ war er ab 1972 Leiter des Bonner Büros der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“. 1989 wurde er zum stellvertretenden Chefredakteur des Blattes berufen.

Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

STS SEIBERT: Schönen guten Tag auch von mir! Ich berichte Ihnen zunächst einmal aus der heutigen Kabinettssitzung, die eine besondere war, weil an ihr auch der französische Außenminister Jean-Yves Le Drian teilgenommen hat. Es gab dann auch als einen ordentlichen Tagesordnungspunkt eine Aussprache mit dem französischen Außenminister zu Europa und außenpolitischen Themen.

Dieser Kabinettsbesuch ist eine Umsetzung des ja erst vor Kurzem geschlossenen Vertrags von Aachen, in dem steht, dass mindestens einmal pro Quartal ein jeweils wechselndes Mitglied der Regierung einer der beiden Staaten an einer Kabinettssitzung des anderen Staates teilnehmen soll. Herr Le Drian sagte zu Beginn seiner Ausführungen, es wehe der Geist von Aachen, und ich glaube, so haben es auch alle im Saal empfunden. Das ist also ein ganz konkreter Umsetzungsschritt und ein sehr sichtbares Zeichen der intensiven und in Zukunft noch weiter zu intensivierenden deutsch-französischen Zusammenarbeit. Das zu diesem Punkt.

Dann kommen wir zu den einzelnen Tagesordnungspunkten. Es ging mit den afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung los. Im Koalitionsvertrag hatte man miteinander vereinbart, die Leitlinien zur Afrikapolitik, die aus dem Jahr 2014 stammen, zu aktualisieren, und das ist jetzt geschehen. Diese Leitlinien sind sozusagen der konzeptionelle Schirm der deutschen Afrikapolitik.

Das Wohlergehen Deutschlands wie das Wohlergehen Europas ist mit dem Wohlergehen unseres Nachbarkontinents Afrika verbunden, und zwar untrennbar. Deswegen ist die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den afrikanischen Staaten auch eine der zentralen Aufgaben deutscher Politik. In diesen Leitlinien werden fünf wesentliche Ziele beschrieben, an denen sich die deutsche Afrikapolitik ausrichten soll. In diesen Zielen orientieren wir uns an den Grundsätzen und Zielen, die die afrikanischen Staaten selbst in ihrer eigenen „Agenda 2063“ festgelegt haben.

Erstens. Wir wollen Frieden, Sicherheit und Stabilität fördern.

Zweitens. Wir wollen nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung, Wohlstand und Beschäftigung für alle. Dafür werden wir vor allem in Perspektiven für Afrikas Jugend und Frauen investieren.

Drittens. Wir wollen Migration steuern und gestalten, Fluchtursachen mindern und Flüchtlinge unterstützen.

Viertens. Wir wollen gemeinsam mit Afrika die regelbasierte Weltordnung stärken.

Fünftens. Wir wollen unsere zivilgesellschaftlichen Partnerschaften in Afrika vertiefen.

Diese afrikapolitischen Leitlinien werden heute auf der Webseite des Auswärtigen Amts und als Broschüre veröffentlicht. Weil es hier so liegt, zeige ich Ihnen auch einmal die schöne Broschüre, die das AA dazu erstellt hat. Sie ist für jeden von Ihnen eine Lektüre wert!

Das zweite Thema ist ein energiepolitisches. Es betrifft die Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der Infrastruktur für verflüssigtes Erdgas in Deutschland. Das hat der Bundeswirtschafts- und energieminister dem Kabinett vorgelegt, und das Kabinett hat diese Verordnung beschlossen.

Erdgas ist ein wichtiger Energieträger. Um unsere Energieversorgung zu sichern, aber auch im Sinne des Wettbewerbs sollen deshalb in Zukunft möglichst viele Versorgungswege und möglichst viele Versorgungsquellen für Gas erschlossen werden. Ein Baustein hierfür ist das verflüssigte Erdgas. In der deutschen Diskussion wird es meistens mit dem Begriff LNG, „liquefied natural gas“, bezeichnet. Dieses LNG kann per Schiff über spezielle Terminals nach Deutschland importiert werden. Für die Anlandung von verflüssigtem Erdgas braucht es in Deutschland aber eine entsprechende Infrastruktur, die es im Bundesgebiet so bislang nicht gibt.

Die Verordnung, die das Kabinett beschlossen hat, sieht vor, dass die Gasfernleitungsnetzbetreiber künftig verpflichtet sind, LNG-Terminals an das Gasnetz anzuschließen. 90 Prozent der Kosten können sie über die Netzentgelte wälzen. 10 Prozent tragen die Anlagenbetreiber selbst. Damit dient diese Verordnung dem Ziel, das im Übrigen auch ein Ziel des Koalitionsvertrages ist, Deutschland zum Standort von LNG-Infrastruktur zu machen. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Ein bisschen verwandt damit ist das nächste Thema, nämlich der Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung und die Zukunftsperspektiven der maritimen Wirtschaft in Deutschland. Es ist der sechste Bericht dieser Art. Sie werden also regelmäßig erstattet.

Damit Sie ein Gefühl für die Bedeutung der maritimen Wirtschaft bekommen: Man schätzt ein jährliches Umsatzvolumen von bis zu 50 Milliarden Euro. Man geht von etwa 400 000 Arbeitsplätzen aus, die direkt oder indirekt von der maritimen Wirtschaft abhängig sind. Damit ist sie einer der wichtigsten Wirtschaftszweige, die wir in Deutschland haben. Etwa 60 Prozent unserer Warenexporte und ein Großteil unserer Rohstoffimporte erfolgen über den Seeweg bzw. über die Wasserwege. Mit fortschreitender Globalisierung, mit einem Anstieg des Welthandels wird der Handel über See auch weiter zunehmen.

Diesen Bericht legt die Bundesregierung auf Bitte des Bundestages vor. Die Regelung sieht vor, dass jeweils mindestens zwei Monate vor der Nationalen Maritimen Konferenz ein solcher Sachstandsbericht erarbeitet sein soll. Diese nun schon 11. Nationale Maritime Konferenz findet am 22. und 23. Mai in Friedrichshafen am Bodensee statt.

Der Bericht gibt einen Überblick über aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen der Branche. Ich nenne die Stichworte maritime Industrie, Offshorewindenergie, Seeschifffahrt und Seeschifffahrtshäfen, Klima- und Umweltschutz im Seeverkehr sowie Meeresforschung.

Ich denke, so viel erst einmal dazu.

FRAGE BRÖSSLER: Herr Seibert, hat der französische Außenminister die Kritik Frankreichs an der Rüstungsexportpolitik Deutschlands, wie sie ja auch die französische Botschafterin gestern noch einmal formuliert hat, auch in dieser Sitzung zur Sprache gebracht, und was ist ihm entgegnet worden?

STS SEIBERT: Sie wissen, dass ich Ihnen wie üblich keine Einzelheiten aus den vertraulichen Sitzungen des Bundeskabinetts nennen kann. Das gilt auch dann, wenn das Kabinett einen französischen Gast hat.

Sie sprechen die Stellungnahme der französischen Botschafterin an, die der Bundesregierung natürlich bekannt ist.

ZUSATZFRAGE BRÖSSLER: Hat die Bundesregierung Verständnis für die Kritik der französischen Botschafterin, dass die deutsche Rüstungsexportpolitik weniger restriktiv, sondern eher unvorhersehbar gewesen sei?

STS SEIBERT: Ich will auf den Beitrag der französischen Botschafterin jetzt nicht im Einzelnen eingehen. Aber grundsätzlich ist uns natürlich bekannt, dass es ein zwischen Deutschland und Frankreich zu klärendes Thema gibt. Das ist auch im Vertrag von Aachen bereits angelegt. Auch die Bundeskanzlerin hat in ihrer Regierungserklärung in der vergangenen Woche noch einmal klargemacht, dass wir Verlässlichkeit beim Thema der Rüstungsexporte an den Tag legen müssen, damit wir in Europa zusammenarbeiten können. Das gilt natürlich auch für die Zusammenarbeit mit dem Partner Frankreich.

FRAGE: Wie bewertet die Bundesregierung diesen Gastbeitrag der Botschafterin? Es ist ja eine ganz direkte Einmischung in die inneren Angelegenheiten. In dem Beitrag wird sogar wortwörtlich erwähnt, dass die deutsche Innenpolitik die Rüstungsfragen sozusagen so schwierig mache.

Zum Beispiel bei Botschafter Grenell sieht man eine solche Einmischung ja eher kritisch. Deswegen die Frage: Wie ist die Bewertung dieses Beitrags durch die Bundesregierung?

STS SEIBERT: Wir haben den Namensartikel der französischen Botschafterin zur Kenntnis genommen. Ich kann nur wiederholen: Die Bundesregierung ist weiterhin in intensiven Gesprächen mit den französischen Partnern zum Abschluss einer gemeinsamen und rechtsverbindlichen Vereinbarung zu Rüstungsexporten.

Wir haben im Zuge des Vertrages von Aachen eine erste politische Verständigung über ein gemeinsames Verfahren zu Rüstungsexporten erreicht. Das ist in einem Papier fixiert. Dieses ist Mitte Januar zwischen den Regierungen ausgetauscht worden und soll die Grundlage für eine dann förmliche Vereinbarung sein. Die intensiven Gespräche dazu laufen.

FRAGE HENZE: Zwischen dem Kabinett und der möglichen Sitzung des Bundessicherheitsrates liegt nicht viel Zeit. Deshalb die Frage: Was ist denn herausgekommen? Wird es eine Verlängerung des Rüstungsexportstopps für Saudi-Arabien geben, oder in welcher Weise wird er aufgeweicht? Das wird ja auch den französischen Außenminister interessiert haben.

STS SEIBERT: Ich kann Ihnen zum Bundessicherheitsrat nur etwas ganz Grundsätzliches sagen, nämlich dass er das wissen Sie ja auch geheim tagt. Dieses geheime Tagen bezieht sich nicht nur auf Entscheidungen, die dabei gefällt werden, sondern auch auf seine Tagesordnung und auch auf die Terminierung solcher Sitzungen. Deswegen können Sie von mir dazu keine Aussagen erwarten.

Wenn es Entscheidungen im Bundessicherheitsrat gibt, wird sich die Bundesregierung gemäß der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates mit dem Bundestag in informierender Weise in Verbindung setzen und über Entscheidungen berichten.

FRAGE MÜLLER-THUM: Herr Seibert, klären Sie mich noch einmal kurz auf, weil ich mir bei den Terminen nicht ganz sicher bin. Bis wann muss die Entscheidung zum Thema Rüstungsexporte getroffen sein? War es bis zum 29. März oder bis zum 31. März? Ich habe es nicht mehr im Kopf.

STS SEIBERT: Ich kann nur auf das Zurückgreifen, was ich und auch die Kollegen aus dem Auswärtigen Amt Ihnen hier schon mehrfach gesagt haben. Wir wissen, dass die Zeit drängt, diesbezüglich zu Entscheidungen zu kommen, und sind in intensiven Gesprächen darüber.

FRAGE REPINSKI: Herr Seibert, wenn heute darüber können Sie nicht berichten die Verlängerung beschlossen worden wäre, wie würden Sie das an die Öffentlichkeit kommunizieren?

STS SEIBERT: Ich spreche jetzt ganz grundsätzlich über mögliche Sicherheitsratssitzungen, weil Sie ja grundsätzlich fragen. Es gibt eine Geschäftsordnung, und diese gilt. Entsprechend dieser Geschäftsordnung werden abschließende Genehmigungsentscheidungen, aber auch grundsätzliche Entscheidungen, die Rüstungsexporte betreffen, dem Bundestag mitgeteilt. Ich kann Ihnen dazu heute nicht mehr sagen.

ZUSATZFRAGE REPINSKI: Sie haben im Januar gesagt, es gebe vorerst keine Grundlage für positive Entscheidungen über Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien. Gilt dieser Satz noch?

STS SEIBERT: Wir sind innerhalb der Bundesregierung miteinander im Gespräch. Wir sind auch das habe ich vorhin auf Fragen Ihres Kollegen gesagt mit den französischen und mit anderen europäischen Partnern im Gespräch darüber, wie man mit Rüstungsexporten umgeht, bei denen es eine Kooperation mit Unternehmen aus diesen Ländern gibt. Über diese Gespräche kann ich Ihnen hier nicht weiter berichten.

ZUSATZFRAGE REPINSKI: Zur Präzisierung: Ich wollte nur fragen, ob Ihr Satz aus dem Januar noch gilt.

STS SEIBERT: Dann müssen Sie ihn mir noch einmal vortragen.

ZUSATZ REPINSKI: Es gebe vorerst keine Grundlage für positive Entscheidungen über Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien.

STS SEIBERT: Es gilt jedenfalls, dass wir auf die Inhaber gültiger Einzelgenehmigungen eingewirkt haben mit dem Ergebnis, dass aktuell keine Ausführungen von Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien stattfinden. Das ist der Stand jetzt.

ZUSATZFRAGE REPINSKI: Eine Nachfrage noch, wenn ich darf: Ende Februar haben Sie hier gesagt, es gebe laufende Gespräche, und die Entscheidungen müssten im Laufe des März getroffen werden. Gilt dieser Satz noch?

STS SEIBERT: Das habe ich ja nun gerade gesagt, dass ich, was den von allen Seiten empfundenen Zeitdruck bei diesen Entscheidungen betrifft, zu den Aussagen stehe, die ich hier schon gemacht habe.

FRAGE REMME: Herr Seibert, da Sie in den Stellungnahmen, die Sie selbst gerade wiederholt haben, zur Entscheidungsfindung auch den Zeitpunkt hinzugefügt haben er ist ja gerade noch einmal vorgetragen worden , meine Frage: Wie und wann fällt diese Entscheidung, und wie wird sie kommuniziert?

STS SEIBERT: Wenn es etwas zu kommunizieren gibt, wird es Sie erreichen.

FRAGE JESSEN: Herr Seibert, die Ursprungsaussage von hoher Relevanz war ja die der Kanzlerin am 22. Oktober. Sie hat damals erklärt, Rüstungsexporte seien nicht möglich in dem Zustand, in dem wir zurzeit seien.

Zu dem Zustand der Rüstungsexporte als kategorisch ausgeschlossen gehörte ganz wesentlich die Ungeklärtheit der Bedingungen des Khashoggi-Mordes. Hat sich an diesem Kriterium etwas materiell so weit geändert, dass Sie sagen können: Das gilt heute nicht mehr?

STS SEIBERT: Es bleibt dabei, dass die Bundesregierung eine verantwortungsvolle und auch restriktive Rüstungsexportpolitik betreibt. Was meint das? Das meint, dass Genehmigungen für Exporte grundsätzlich im Einzelfall und immer nur im Lichte der jeweiligen aktuellen Situation gefällt werden, und zwar nach sorgfältiger Einbeziehung von außenpolitischen, von sicherheitspolitischen Überlegungen und unter Beachtung der Situation der Menschenrechte im Empfängerland. Das ist der Grundsatz, der für diese Regierung wie auch für ihre Vorgängerregierungen gilt. Das ist das, was ich Ihnen sagen kann. Ansonsten gilt: Wir sind im Gespräch.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Die Grundsätze sind bekannt. Die Frage war aber: Hat sich an dem von der Kanzlerin genannten Ausschlusskriterium kein Export, solange der Khashoggi-Mord nicht aufgeklärt ist , hat sich an dieser Aufklärungssituation etwas substanziell geändert? Das ist eine andere Frage.

STS SEIBERT: Richtig. Aber ich führe diese Gespräche, die innerhalb der Bundesregierung geführt werden, jetzt nicht öffentlich.

FRAGE HENZE: Ich beziehe das Auswärtige Amt einmal mit ein. Herr Burger, der Außenminister hat sich kürzlich ja sehr optimistisch über einen möglichen Frieden im Jemen geäußert. Welche Anzeichen hat er dafür, und wie belastbar sind diese Anzeichen, um möglicherweise Einfluss auf die Entscheidung über Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien im Sinne des Koalitionsvertrages zu nehmen?

BURGER: Sie haben wahrscheinlich verfolgt, dass es seit Anfang des Jahres intensivierte Bemühungen gibt, einen Friedensprozess für den Jemen wieder in Gang zu bekommen. Es gab die ersten Gespräche in Stockholm mit ersten Vereinbarungen, unter anderem für einen Waffenstillstand in der Stadt Hudaida. Auf diese Bemühungen hat sich der Außenminister in seinen Ausführungen bezogen, in der Hoffnung, dass es nun erstmals seit vielen Jahren des Konflikts dort eine Chance gibt, substanzielle Fortschritte hin zu einem Ende dieses furchtbaren Konflikts zu machen, der schon so viele Opfer gefordert hat.

Ich kann Ihnen nun weder aktuellere Entwicklungen aus den letzten Wochen mitteilen noch unmittelbar bevorstehende weitere Schritte ankündigen. Aber das ist der Hintergrund, vor dem der Außenminister diese Aussagen getätigt hat.

ZUSATZFRAGE HENZE: Sie sprachen von Hoffnung. Hält der Außenminister diese Hoffnung für so belastbar, dass sie seine Haltung gegenüber Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien verändern würde?

BURGER: Ich denke, dass sich die Hoffnung natürlich auf Dinge bezieht, die in der Zukunft hoffentlich eintreten mögen. Bisher sind sie leider nicht eingetreten. Bisher ist die Situation nach wie vor die, dass im Jemen gekämpft wird und noch keine belastbaren Waffenstillstände existieren.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe zwei Fragen, zunächst eine kurze an das Auswärtige Amt: Der britische Außenminister hat gestern auch noch einmal zu Saudi-Arabien Stellung genommen und die britischen Exporte verteidigt, auch mit dem Hinweis, dass es moralisch noch schlechter wäre, die Kriegsparteien im Jemen sich jetzt selbst zu überlassen. Vielleicht können Sie das kommentieren.

Eine Frage an das Finanzministerium: Gibt es bei Ihnen die Sorge vor Klagen von Rüstungsunternehmen, deren Ausfuhren nach Saudi-Arabien schon genehmigt worden sind und die jetzt auf Schadenersatz klagen könnten?

BURGER: Ich will die Äußerung des britischen Außenministers nicht im Einzelnen kommentieren. Natürlich überlässt die internationale Gemeinschaft und überlässt auch die Bundesregierung die Konfliktparteien nicht sich selbst, ganz im Gegenteil. Der UN-Sonderbeauftragte Martin Griffiths ist in intensiven Bemühungen, ebendiese Friedensgespräche in Gang zu bringen, und wir unterstützen ihn dabei ganz massiv und sehr konkret. Wir hatten im Februar in Berlin eine Konferenz, bei der wir gemeinsam mit anderen engagierten Staaten eine Finanzierungsfazilität vorgestellt haben, die dabei helfen soll, die Vereinten Nationen in ihrer Unterstützungsrolle dort zu unterstützen, um den vereinbarten Waffenstillstand für Hudaida zu stärken und belastbar zu machen, weil er auch für die humanitäre Versorgung der Bevölkerung vor Ort besonders wichtig ist. Insofern ist es völlig richtig: Die internationale Gemeinschaft muss sich engagieren. Wir überlassen die Konfliktparteien nicht sich selbst.

Sie haben auch mitbekommen ich glaube, vergangene Woche wurde hier darüber berichtet , dass Herr Griffiths vergangene Woche hier in Berlin war und die Kanzlerin und den Außenminister getroffen hat. Auch daran sehen Sie, dass wir die Konfliktparteien nicht sich selbst überlassen.

STS SEIBERT: Das, was Sie ansprechen, Herr Rinke, hat ja auch die Bundeskanzlerin in ihrer Regierungserklärung in der vergangenen Woche erwähnt. Wenn unsere engsten europäischen Partner zu der Frage, wie man Einfluss auf einzelne arabische Staaten nimmt, eine andere Haltung haben als wir, dann ist das etwas, womit wir uns auseinandersetzen sollen. Das hat sie in der Regierungserklärung ziemlich ausführlich ausgeführt.

KOLBERG: Der Regierungssprecher hat vorhin ja schon ausführlich zu den regierungsinternen Gesprächen Stellung genommen. Dem habe ich hier nichts hinzuzufügen. Mit den Fragen, die Sie jetzt gestellt haben, werden wir uns dann befassen, wenn sie anstehen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Sie stehen also noch nicht an, richtig?

KOLBERG: Ich habe nichts hinzuzufügen.

FRAGE MÜLLER-THUM: Eine Frage an Herrn Seibert, aber auch an das Justizministerium: Jetzt haben sich Friedensforscher zu Wort gemeldet, die sagen, es gehe in dieser Frage gar nicht nur um die deutsche Haltung und den deutschen Koalitionsvertrag, sondern es gehe darum, was mit geltendem EU-Recht vereinbar sei. Ich würde gern Ihre Meinung dazu hören. Glauben Sie, dass Ausfuhren nach Saudi-Arabien unabhängig von deutschem Recht oder deutschen Koalitionsvereinbarungen mit geltendem EU-Recht vereinbar sind, wo es um Fragen geht wie die Achtung des humanitären Völkerrechts oder auch die Aufrechterhaltung von Frieden, Sicherheit und Stabilität in einer Region? Dazu haben sich die EU-Staaten ja eigentlich verpflichtet.

STS SEIBERT: Ich kann hier keine europarechtliche Bewertung abgeben. Aber es scheint ja offensichtlich zu sein, dass in einzelnen europäischen Staaten, auch in Staaten, mit denen wir sehr eng zusammenarbeiten, eine bestimmte europarechtliche Wertung herrscht.

Ich kann für die Bundesregierung hier keine europarechtliche Wertung abgeben. Wir haben unsere Grundsätze, die europäische wie auch nationale Grundsätze sind. Das haben wir hier oft vorgetragen. Nach denen müssen wir so etwas prüfen.

DR. KRÜGER: Ich kann dazu auch nur beitragen, dass es keine Fragestellungen sind, die im BMJV ressortieren. Soweit es das Völkerrecht betrifft, ist das Auswärtige Amt zuständig.

VORS. BUSCHOW: Möchte das Auswärtige Amt ergänzen?

BURGER: Ich kann dazu leider nichts ergänzen.

ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Das verstehe ich nicht ganz. Denn das wäre ja der zweite Schritt. Selbst wenn man die deutsche Haltung klar hätte, müsste man sich doch fragen, ob das, was man eventuell vorhat, nach EU-Recht erlaubt wäre. Prüft das niemand?

VORS. BUSCHOW: Fühlt sich ein Ministerium angesprochen?

DR. KRÜGER: Das müsste man gegebenenfalls nachtragen. Soweit es mir bekannt ist, ist das nicht die Fragestellung für das BMJV.

FRAGE REMME: Herr Burger, der Bundesaußenminister hat sich mit seinem französischen Amtskollegen vor der Kabinettssitzung getroffen. Deswegen an Sie die Frage: Hat er vielleicht außerhalb der Kabinettssitzung bei der Gelegenheit mit dem französischen Außenminister über das Thema der Rüstungsexporte gesprochen?

Dazu passt die Frage nach der Kritik der französischen Botschafterin, die ja eindeutig sagt, dass die Verweigerung Deutschlands in Sachen der Rüstungsexporte bei Gemeinschaftsprojekten die Entwicklung einer zukünftigen Linie gefährde, was genau das Gegenteil von dem ist, was der Außenminister, aber auch die Bundeskanzlerin nahezu tagtäglich sagen, dass es nämlich erstrebenswert und wichtig sei, eine gemeinsame zukünftige Linie zu entwickeln. Sehen Sie den Widerspruch in der deutschen Haltung? Wenn ja, wie wird er aufgelöst?

BURGER: Zu dem Gespräch mit Herrn Le Drian kann ich nur sagen und bestätigen: Ja, das Gespräch hat stattgefunden. Die beiden haben sich vor der Kabinettssitzung im Auswärtigen Amt getroffen und dabei über eine Reihe von aktuellen Themen im deutsch-französischen Verhältnis, aber auch über Themen der internationalen Agenda gesprochen, auch über die gemeinsamen Aktivitäten in den nächsten Tagen in New York. Aber wie üblich kann ich Ihnen hier an dieser Stelle keine weiteren Details aus diesem vertraulichen Gespräch mitteilen.

Ansonsten hat, denke ich, der Regierungssprecher das ausgeführt, was mit Frankreich zum Thema gemeinsamer Rüstungsprojekte und auch zum Thema gemeinsamer Absprachen bei der Rüstungsexportkontrolle vereinbart wurde.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Burger, eine Frage zum Jemen: Die Bundesrepublik übernimmt nächste Woche den Vorsitz im UN-Sicherheitsrat. Was wird der Hauptfokus Ihrer Regierung sein, um die Friedensbemühungen im Jemen unter deutschem UN-Vorsitz voranzubringen?

Eine zweite Frage: Gestern war der vierte Jahrestag des Beginns des Jemen-Krieges. Wie kritisch sieht die Bundesregierung die saudische Rolle in diesem Krieg? Ich frage auch vor dem Hintergrund, dass viele internationale Menschenrechtsorganisationen Riad Kriegsverbrechen bezichtigt haben.

BURGER: Der Fokus der Bundesregierung im Sicherheitsrat liegt, wenn es um den Jemen geht, natürlich darauf, die Bemühungen des Sonderbeauftragten Martin Griffiths nach Kräften zu unterstützen und sicherzustellen, dass er für diese Bemühungen die volle Unterstützung der internationalen Gemeinschaft hat und dass der Sicherheitsrat ihm da, wo es nötig ist, mit entsprechenden Resolutionen die nötigen Mandate erteilt. Diese Zielsetzung verfolgen wir natürlich sowohl während unserer Mitgliedschaft im Sicherheitsrat als auch während des Monats unseres Vorsitzes.

STS SEIBERT: Daneben ist natürlich die humanitäre Situation, die im Jemen für große Teile der Bevölkerung nur als katastrophal bezeichnet werden kann, unser Hauptaugenmerk neben der politischen Lösung, zu der wir nach Kräften beitragen wollen. Aber das Humanitäre ist natürlich genauso wichtig. Wir haben es hier mehrfach ausgeführt. Deutschland leistet in großem Stil humanitäre Hilfe, hat das auch noch einmal aufgestockt. Die Beträge, mit denen wir dort helfen, sind sehr nennenswert.

Wir plädieren politisch bei allen, die es angeht, natürlich in die Richtung, dass endlich der Zugang zu den Notleidenden vollkommen frei sein muss. Ich hatte nach dem Treffen der Bundeskanzlerin mit dem Sonderbeauftragten Griffiths gesagt, dass es ein kleines Zeichen der Hoffnung sei, dass es den Vereinten Nationen gelungen sei, Zugang zu Silos zu bekommen, in denen sich dringend nötige Vorräte für über 3 Millionen Menschen befänden. Aber das ist höchstens ein kleines Zeichen dafür, dass man optimistisch sein könnte. Wir als internationale Gemeinschaft brauchen wirklich die Möglichkeit, die Not leidende Bevölkerung des Jemens mit dem zur Deckung des dringendsten Bedarfs Notwendigen zu versehen.

ZUSATZ TOWFIGH NIA: Herr Burger, ich hatte aber auch zu Saudi-Arabien gefragt.

BURGER: Wenn Sie unsere Stellungnahmen in den letzten Monaten verfolgen, dann wird, denke ich, ganz klar, dass unsere Aufforderung an alle Konfliktparteien immer gewesen ist, zunächst einmal alles dafür zu tun und alle Beiträge zu leisten, um die Bemühungen um Waffenstillstände und einen Friedensprozess zu unterstützen und nicht zu gefährden. Ebenso klar ist die Aufforderung an alle Konfliktparteien, das humanitäre Völkerrecht zu achten, den Schutz der Zivilbevölkerung sicherzustellen und auch die Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht zur Gewährung humanitären Zugangs zur Versorgung der Bevölkerung einzuhalten.

FRAGE JORDANS: Herr Seibert, mir ist noch nicht ganz klar, ob das Thema Rüstung bzw. Saudi-Arabien heute überhaupt im Kabinett diskutiert wurde. Das dürften Sie doch sagen können.

Ganz grundsätzlich: Ist denn vorgesehen, dass die Gäste im Kabinett auch Einlassungen machen oder sogar etwas aktiv auf die Tagesordnung setzen können?

STS SEIBERT: Es ist vorgesehen, dass es natürlich nicht bei einem stummen Besuch bleibt, weder wenn ein deutscher Minister nach Paris noch umgekehrt ein französischer Minister zu uns kommt. So war es in der Vergangenheit ja auch schon. Der Vertrag von Aachen macht das, was bisher gelegentlich erfolgte, nur zu einer regelmäßigen Veranstaltung, sodass es einen solchen Besuch also einmal im Quartal gibt.

Ja, es hat das habe ich hoffentlich auch gesagt mit Außenminister Le Drian eine Aussprache über außenpolitische und europapolitische Themen gegeben.

Ansonsten bleibt es dabei, dass die Sitzungen des Kabinetts vertraulich sind. Ich trage Ihnen hier die Beschlüsse des Kabinetts vor.

FRAGE JUNG: Im Jemen geht es ja nicht nur um die humanitäre Hilfe, sondern auch darum, dass man eine der Kriegsparteien aufrüstet. Herr Seibert, wie bewerten Sie denn den Angriff der Saudis heute Nacht im Jemen, bei dem bei einem Luftangriff wieder Kinder gestorben sind? Vielleicht kann das auch Herr Burger beantworten.

Können Sie uns den Stand im Fall Khashoggi aus Ihrer Sicht mitteilen? Sie haben ja gerade versucht, das nicht zu beantworten.

STS SEIBERT: Ich kenne die Ereignisse der vergangenen Nach im Jemen jetzt nicht so weit, dass ich dazu ausführen könnte.

ZUSATZ JUNG: Vielleicht kann Herr Burger etwas dazu sagen.

BURGER: Ich habe zu den Ereignissen der vergangenen Nacht auch keine aktuelle Information, die ich hier vortragen könnte.

Ich kann Ihnen zu den verschiedenen Untersuchungsverfahren und rechtlichen Prozessen im Falle Khashoggi kurz sagen, was wir wissen. Zur Erinnerung: Wir haben ja zum Ausdruck gebracht, dass wir von Saudi-Arabien eine rasche, vollständige und glaubwürdige Aufklärung erwarten. Das gilt insbesondere auch für die Zusammenarbeit Saudi-Arabiens mit den türkischen Behörden.

Eine wichtige Wegmarke ist dabei natürlich der Strafprozess gegen elf Angeklagte, der in Riad begonnen hat. Hierbei erwarten wir von der saudi-arabischen Justiz volle Transparenz und ein rechtsstaatliches Verfahren. Dieser Prozess dauert an. Die deutsche Botschaft hat sich um Prozessbeobachtung bemüht. Dem wurde bisher nicht stattgegeben. Das bedauern wir.

Auch in der Türkei läuft die Untersuchung der türkischen Staatsanwaltschaft weiter. Dort wurde ebenfalls bislang kein Abschlussbericht vorgelegt. Es ist auch kein Datum für den Abschluss dieser Ermittlungen (akustisch unverständlich)

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Maas hatte im Oktober diese Erwartungen an weitere Rüstungslieferungen geknüpft. Ist das immer noch der Fall?

BURGER: Ich glaube, dazu ist nun wirklich alles gesagt worden.

FRAGE JOLKVER: Herr Burger, vielleicht könnten Sie es einfach kurz zusammenfassen. Was ist denn die Haltung des Außenministers zu der möglichen Wiederaufnahme von Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien zum heutigen Zeitpunkt?

Herr Seibert, mir ist es nicht ganz klar geworden. Sie haben einerseits gesagt, wenn der Sicherheitsrat überhaupt tage oder was auch immer , dann werde erst einmal der Bundestag informiert. Dann sagten Sie aber irgendwann, dass wir es auch erfahren würden. Was nun? Werden wir es heute erfahren, wenn eine Entscheidung kommt, oder erst der Bundestag und dann wir?

BURGER: Ich habe Ihnen auch für den Außenminister keinen neuen Entscheidungsstand mitzuteilen und kann nur auf all das verweisen, was Herr Seibert zu den laufenden Beratungen innerhalb der Bundesregierung ausgeführt hat.

STS SEIBERT: Ja, das kann ich auch nur noch einmal wiederholen. Was den Bundessicherheitsrat betrifft, gilt die Geschäftsordnung, nach der er erstens tagt und zweitens über mögliche Entscheidungen dann auch den Bundestag informiert. Ich habe Ihnen heute jedenfalls in dieser Frage, die Sie interessiert, keinen neuen Stand mitgebracht.

FRAGE WEISE: Es geht um die deutsch-französische Position gegenüber den US-Autozöllen. Meiner Kenntnis nach war bisher umstritten, ob die Bundesregierung ein Mandat habe, für die EU mit der US-Regierung zu sprechen. Die Franzosen wollten das nicht unbedingt, so mein Stand. Gibt es dazu einen neuen, veränderten Sachstand, oder wie ist der aktuelle Sachstand?

STS SEIBERT: Ich weiß nicht, ob da ein Missverständnis vorliegt. Aktuell laufen Gespräche zwischen der Europäischen Kommission, die hierbei für die 28 Mitgliedsstaaten spricht, und den USA über eine Verbesserung der transatlantischen Handelsbeziehungen und über eine Stärkung der Wirtschaftsbeziehungen. Es wird nie bilaterale Gespräche so habe ich Ihre Frage verstanden zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA zu diesem Thema geben, weil wir in Handelsfragen die Kompetenz an die Europäische Kommission, die in Abstimmung und Absprache mit den Mitgliedsstaaten verhandelt, abgegeben haben. Diese Gespräche laufen, und die EU-Kommission kann in diesen Fragen auf die Unterstützung der Bundesregierung zählen.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, Sie hatten bei den afrikapolitischen Leitlinien die fünf Punkte Frieden und Sicherheit, Wohlstand, Migration, regelbasierte Weltordnung, Zivilgesellschaft genannt. Welche davon wurden denn jetzt aktualisiert, wie Sie eingangs sagten? Das habe ich nicht verstanden. Was ist neu?

BURGER: Neu ist: Dieses Dokument, die Fortschreibung der afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung, tritt zu den 2014 erstmals erarbeiteten und verabschiedeten Leitlinien hinzu und stellt eine Fortschreibung und Weiterentwicklung davon dar.

ZUSATZFRAGE JUNG: Heißt das, dass es jetzt nur ausgedruckt oder veröffentlicht wird, dass darin aber nichts Neues ist?

BURGER: Doch, da ist sehr viel Neues. Das ist in diesem Dokument enthalten.

ZURUF JUNG: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

BURGER: Die Punkte, die Herr Seibert gerade vorgetragen hat. Jetzt bin ich etwas perplex.

VORS. BUSCHOW: Möchte noch jemand zu den afrikapolitischen Leitlinien fragen?

ZURUF JUNG: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

STS SEIBERT: Nein. Ich habe gesagt, die Bundesregierung wird ihre Afrikapolitik künftig auf fünf Ziele konzentrieren, und diese fünf Ziele habe ich vorgetragen. Das heißt ja nicht, dass vor 2014 keines dieser Ziele für uns im Fokus stand. Sie haben doch sicherlich auch mitbekommen, dass in den letzten Jahren afrikapolitisch sehr viel in der deutschen Politik in Bewegung geraten ist. Wir haben eine Intensität der Zusammenarbeit mit den G5-Sahel-Staaten, die etwas ganz anderes ist als die Beziehungen, die wir vorher mit diesen Staaten hatten. Wir haben im Rahmen der G20 den „Compact with Africa“ mit anderen mitbegründet und dadurch auch mit den Staaten, die daran teilnehmen, eine deutlich intensivierte Beziehung.

Das heißt, es hat sich in der Afrikapolitik der Bundesregierung in den vergangenen Jahren sehr viel getan. Afrika ist noch mehr in den Mittelpunkt unserer Außenpolitik gerückt. Schon allein deswegen ist es richtig und notwendig, die afrikapolitischen Leitlinien zu überarbeiten. Genau das ist geschehen.

BURGER: Entschuldigung, ich glaube, ich habe erst jetzt Ihre Frage richtig verstanden. Ich denke, einige Punkte, an denen man doch unterschiedliche Akzentsetzungen im Vergleich zu den Leitlinien von 2014 feststellen kann, sind: Wir haben, denke ich, zum ersten Mal in dieser Form klar definiert, klar formuliert, was deutsche Interessen in Afrika sind das hat Herr Seibert ja auch vorgetragen , und wir haben insbesondere angesichts des gewachsenen Engagements vieler verschiedener deutscher Akteure, angesichts dieses vernetzten Ansatzes aus Entwicklungszusammenarbeit, engeren Wirtschaftsbeziehungen, Investitionsförderung, Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich, denke ich, schon auch neue Akzente gesetzt sowie institutionelle Schritte ergriffen, um eine stärkere Kohärenz dieser Politik zu schaffen, zum Beispiel indem eine engere Abstimmung zwischen den beteiligten Ressorts festgeschrieben worden ist.

FRAGE JOLKVER (zur Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der Infrastruktur für verflüssigtes Erdgas in Deutschland): Ich weiß nicht, ob Herr Seibert oder das Wirtschaftsministerium diese Frage beantworten kann. Wurde jetzt eine Entscheidung darüber getroffen, wo das neue Terminal oder die zwei neuen Terminals mit Unterstützung der Bundesregierung gebaut werden sollen?

EINHORN: Nein, eine Entscheidung hierzu wurde noch nicht getroffen. Sie stand auch nicht an. Sie hat auch nichts direkt mit der Verordnung zu tun. Die Verordnung, die heute beschlossen wurde, soll die Investitionen in LNG-Terminals, die privatwirtschaftlich durch Unternehmen erfolgen müssen, wirtschaftlicher machen, indem sie die Anbindung an das Gasnetz in Deutschland regelt. Die Terminals selbst müssen aber, wie gesagt, durch Unternehmen, durch private Investitionen gebaut werden. Dazu gibt es keinen neuen Stand. Nach unserem Kenntnisstand sind noch keine definitiven Investitionsentscheidungen getroffen worden.

FRAGE JESSEN: Erste Frage: Ist es korrekt, dass die Einfuhr amerikanischen Flüssiggases seit Juli des vergangenen Jahres um 180 Prozent gestiegen ist?

Meine zweite Frage geht an das Umweltministerium. Das ist im Wesentlichen Gas aus Fracking. Wie bewerten Sie das? Wird durch den Ausbau dieser Infrastruktur nicht tatsächlich über Bande sozusagen diese Form der Gasgewinnung gestärkt?

EINHORN: Ich habe jetzt keine aktuellen Zahlen zu den LNG-Importen. Bisher ist das in Deutschland, wie gesagt, nicht möglich, weil es die Häfen dafür, die LNG-Terminals, noch nicht gibt, wo dieses Gas, das LNG aus Amerika, anlanden könnte. Bisher ist es so, dass das an Außenhäfen der EU hauptsächlich in Spanien, Portugal und in geringen Mengen in Italien, den Niederlanden und Polen anlanden kann. Es gibt eine Internetseite, auf der man die Exporte von LNG aus den USA nachvollziehen kann.

ZUSATZ JESSEN: Daher stammt die Zahl.

EINHORN: Na gut, dann müssten Sie dort, also in den USA oder bei den zuständigen Behörden, nachfragen, um das zu verifizieren oder zu erfahren, woher diese Zahl kommt. Aber wie gesagt, in Deutschland kann das bisher noch nicht anlanden; genau darum geht es ja.

STS SEIBERT: Wenn diese Flüssiggasterminals fertig sind, dann sind sie offen für den Weltmarkt, also nicht auf Lieferungen aus einem Land beschränkt.

FICHTNER: Das wäre auch ein Teil meiner Antwort. Man muss bei LNG bzw. bei Erdgas noch einmal zwischen der kurzfristigen und der langfristigen Perspektive differenzieren: Kurzfristig brauchen wir mehr Erdgasimporte, auch um andere, emissionsintensivere fossile Energieträger zu ersetzen, denn das ist kurzfristig gut für den Klimaschutz. Langfristig müssen wir natürlich auch das Verbrennen von Gas einstellen; insofern ist LNG auch einfach als Brückentechnologie wichtig, aber nicht als dauerhafte Technologie.

Was das Thema Fracking angeht: Das ist ja vor allem ein Thema, das die Qualität des Grundwassers angeht. Das haben wir bei uns in Deutschland weitgehend ausgeschlossen, das ist also nur noch zu Forschungszwecken theoretisch möglich. Das ist jetzt unsere Entscheidung für uns, aber wir können das natürlich nicht für die ganze Welt regulieren.

ZUSATZFRAGE JESSEN: An das Wirtschaftsministerium: Ist die Zahl richtig, dass es in Europa 22 LNG-verarbeitende Anlagen gibt und dass die im Schnitt zu etwas mehr als 20 Prozent in der Kapazität ausgelastet sind? Wenn das so ist, braucht es dann wirklich einen zusätzlichen Ausbau der deutschen Infrastruktur?

EINHORN: Das mit den 22 Anlagen kann ich jetzt nicht bestätigen. Wir können einmal schauen, ob wir die Zahl haben, und das dann nachreichen.

Wir sind der Meinung, dass so eine Infrastruktur für Deutschland sinnvoll ist, um den Bezug zu diversifizieren; denn das dient der Sicherung unseres Energie- bzw. unseres Gasbezugs. Im Endeffekt sind das privatwirtschaftliche Entscheidungen, und wenn diese Unternehmen beschließen, dass so ein Terminal gebaut werden sollte, dann ist davon auszugehen, dass die auch solche Überlegungen angestellt haben.

FRAGE SEILER: Wann soll denn die Entscheidung getroffen werden, welche Terminals von der Bundesregierung gefördert werden? Sind noch alle drei Interessenten im Topf, haben alle mittlerweile Investitionspläne vorgelegt? Bei dem Stand, den ich hatte, waren es nur Wilhelmshaven und Brunsbüttel.

EINHORN: Die Entscheidung, ob dort investiert wird oder nicht, treffen ja nicht wir.

ZUSATZFRAGE SEILER: Aber Sie treffen doch die Entscheidung, wer fördert, oder?

EINHORN: Was die Fördermöglichkeiten betrifft, so gibt es die „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, die GRW. Bisher hat das Konsortium Brunsbüttel beabsichtigt, solch eine Förderung zu beantragen; das ist der Stand, den wir haben. Ansonsten ist nicht gesagt, dass diese Vorhaben in jedem Fall gefördert werden.

ZUSATZFRAGE SEILER: Wann entscheiden Sie das denn?

EINHORN: Wir entscheiden, wenn Anträge zur Förderung eingehen diese werden dann anhand der Kriterien des jeweiligen Förderinstruments geprüft.

FRAGE DR. RINKE: Diese LNG-Debatte ist ja vor allem dadurch ausgelöst worden, dass es auch eine Diskussion um Nord Stream gab. Jetzt gibt es neue Berichte, dass die russische Seite, in dem Fall Gazprom, vorbereite, den Transport von Gas durch die Ukraine zu umgehen. Deswegen die Frage an Herrn Seibert: Macht sich die Bundesregierung da Sorgen? Denn dass Ukraine ein Transitland bleibt, war ja eine der Grundvoraussetzungen dafür gewesen, dass die Bundesregierung dem Ausbau von Nord Stream 2 zugestimmt hat.

STS SEIBERT: Ich habe diese Berichte auch zur Kenntnis genommen. Für die Bundesregierung ändert sich an unserer Haltung überhaupt nichts: Nord Stream 2 ist in erster Linie ein Projekt der Wirtschaft, aber ein Projekt, das eine politische Dimension hat, und da kommt die Ukraine in ihrer Rolle als Transitland ins Spiel. Für uns ist völlig sicher: Wir brauchen Klarheit darüber, wie es mit der ukrainischen Transitrolle für russische Lieferungen weitergeht, und das gilt nach wie vor.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Das heißt, wenn keine Sicherheit besteht, dass die Ukraine weiter Transitland bleibt, kann die Nord-Stream-2-Pipeline nicht in Betrieb genommen werden?

STS SEIBERT: Ich beantworte jetzt nicht Wenn-dann-Fragen, sondern stelle die Haltung der Bundesregierung klar, die ein ganz klares Interesse daran hat das ist im Übrigen auch das europäische Interesse, deswegen führt ja auch Kommissar Šefčovič Gespräche mit beiden Seiten , dass eine ukrainische Transitrolle bestehen bleibt. Da unterstützen wir die EU-Kommission, eine Lösung zwischen der Ukraine und Russland zu finden.

FRAGE JUNG: Frau Einhorn, Sie sagten gerade, dass die LNG-Sachen privatwirtschaftliche Angelegenheiten seien, der Staat ist da aber mit im Boot. Herr Jessen hat ja gerade gesagt, dass es 22 Anlagen in Europa gibt, die im Durchschnitt nur zu 22 bis 23 Prozent ausgelastet sind. Insofern braucht es faktisch keine Anlagen für dieses Gas. Warum subventioniert der Staat bzw. warum hilft der Staat, diese noch zu bauen, insbesondere angesichts dessen, dass das Gas wahrscheinlich aus Amerika kommt, wo es umweltschädlich gewonnen wurde? Herr Fichtner, Sie sagen selber, dass das Verbrennen von Gas in 20 Jahren ohnehin eingestellt worden sein muss. Sie sind als Umweltministerium aber trotzdem für LNG-Terminals und sagen, dass Sie für diese 20 Jahre jetzt noch einmal Fracking usw. mitmachen, habe ich Sie da richtig verstanden?

FICHTNER: Nein, haben Sie nicht. Diese Anlagen lassen sich nicht nur für fossiles Erdgas verwenden, sondern sie lassen sich genauso gut auch für Erdgas verwenden, was aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Insofern ist kein Mindesthaltbarkeitsdatum für diese Art von Anlage gegeben.

EINHORN: Ich möchte erst einmal wiederholen, was Herr Seibert eben schon gesagt hat: Diese Terminals sind ja nicht für LNG-Gas exklusiv aus den USA gebaut, sondern für verflüssigtes Gas insgesamt. Das wird nicht nur in den USA hergestellt.

Zweitens kann ich auch keine Subventionierung erkennen, denn wir haben da bisher überhaupt noch kein Geld hineingesteckt. Die Verordnung, die heute beschlossen wurde, soll nur ermöglichen, dass, wenn Terminals gebaut werden, auch die nötigen Gasleitungen gebaut werden und das soll auch ganz eng abgestimmt werden, sprich, diese Gasleitungen werden erst gebaut, wenn auch die Terminals gebaut werden. Es wird jetzt also keine Leitung gebaut, die dann kein Terminal anschließt, weil dieses wiederum nicht gebaut würde; sondern das wird parallel und synchronisiert stattfinden. Insofern ist das keine Subventionierung, sondern wird erst geschehen, wenn der Bedarf auch da ist. Darüber hinaus sind es, wie gesagt, privatwirtschaftliche Investitionen, die dort getätigt werden, und ich gehe davon aus, dass Unternehmen, die diese Terminals dann bauen, das auch vorher kalkuliert haben.

Aus unserer Sicht ist es einfach sinnvoll, den Energiebezug zu diversifizieren und eben nicht nur von Pipelinegas abhängig zu sein, sondern hier breitere Möglichkeiten zu schaffen. Deshalb ist es unser Ziel, eine solche Infrastruktur auch in Deutschland zu haben.

STS SEIBERT: Zu den Erwartungen an den Gasbedarf: Wir stehen als Nation kurz vor dem Ausstieg aus der Kernenergie. Wir machen uns gerade an die konkrete Planung des Ausstiegs aus der Kohle. Wir haben einen erfreulichen Hochlauf der erneuerbaren Energien. Das Ganze ergibt dann doch ein Bild, in dem man damit rechnet und das ist die Haltung der allermeisten Experten , dass Erdgas in Zukunft jedenfalls in der nahen und mittleren Zukunft eher stärker verwendet werden wird.

FRAGE JOLKVER: Ich habe auch noch eine Frage zu dieser Diversifizierung und Unabhängigkeit: Frau Einhorn, warum haben Sie denn so wenig Vertrauen in Ihre Nachbarn, also in Holland und Polen? Als Wirtschaftsministerium müsste man ja wahrscheinlich auch die Wirtschaftlichkeit prüfen und sich dann fragen, ob es nicht sinnvoller wäre, diese Rohre nach Holland oder nach Polen zu verlegen, als jetzt unbedingt in Deutschland ein oder zwei weitere Terminals zu bauen. Es geht ja um ein europäisches Gasnetz, und nicht nur um ein separates deutsches Gasnetz.

EINHORN: Die Kollegen haben eben ja schon ausgeführt, dass wir davon ausgehen, dass die Nachfrage nach Gas steigen wird. Wir haben den Kohleausstieg und den Atomausstieg, und wir gehen davon aus, dass die Nachfrage nach Gas als Brückenenergieträger erst einmal steigen wird. Außerdem werden, wie gesagt, jetzt keine Rohre gelegt, sondern es werden nur die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass, wenn ein LNG-Terminal gebaut wird, für dieses dann die gleichen Bedingungen bestehen wie zum Beispiel beim Pipelinegas, wenn es um den Anschluss an das Gasnetz geht. Mehr ist da heute nicht passiert, und jetzt werden nicht sofort Rohre verlegt.

BURGER: Ich möchte eine Reise ankündigen: Außenminister Maas wird am 29. März zu den Vereinten Nationen nach New York reisen. Gemeinsam mit seinem französischen Amtskollegen Le Drian wird er zunächst am Freitag zum Abschluss des französischen Vorsitzes im Sicherheitsrat und am Montag dann zum Beginn des deutschen Vorsitzes im Sicherheitsrat sein. Wir haben mit Frankreich für die Zeit der beiden Vorsitze ein gemeinsames Programm erarbeitet. Damit setzen wir im Rahmen der sogenannten „Jumelage“ den Vertrag von Aachen auch auf internationaler Bühne um, denn in diesem Vertrag von Aachen wurde eine enge Kooperation auch im UN-Sicherheitsrat festgelegt.

Kurz zum Programm: Am Freitagvormittag wird Außenminister Maas an einem „Ministerial“ zum Thema Peacekeeping teilnehmen. Am Nachmittag trifft sich der Sicherheitsrat zur Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali, MINUSMA. Daneben wird Außenminister Maas verschiedene bilaterale Gespräche führen.

FRAGE JORDANS: Herr Burger, können Sie sagen, ob die Aussagen von Botschafter Heusgen gestern im Sicherheitsrat zur Arbeit bzw. zur Vorgehensweise und Diskussionskultur des Sicherheitsrats praktisch Leitlinien für den deutschen Vorsitz sein werden? Will man da also weg von den geschriebenen Reden und hin zu einer echten Diskussion?

BURGER: Botschafter Heusgen hat gestern im Sicherheitsrat vor allem die Position der deutschen Bundesregierung dargelegt, wie wir sie hier in der Regierungspressekonferenz in den letzten Tagen auch schon vorgetragen haben. Der Sicherheitsrat hat ja im Jahr 1981 mit Resolution 497 erklärt, dass die israelische Annexion der Golanhöhen gegen das Gewaltverbot verstößt und daher keine rechtliche Wirkung entfaltet. Darüber sind wir uns auch innerhalb der EU einig. Insofern hat Botschafter Heusgen zunächst einmal die Position der Bundesregierung zum Ausdruck gebracht.

Richtig ist: Wir haben uns vorgenommen, unsere Zeit im Sicherheitsrat auch zu nutzen, um dazu beizutragen, den Sicherheitsrat als Ort der internationalen Konfliktlösung, der Suche nach friedlichen Konfliktlösungen zu stärken. Wenn dazu eine offene, ehrliche Diskussion einen Beitrag leisten kann, dann ist das gut.

FRAGE JESSEN: Herr Burger, Herr Heusgen hat ja in seiner bemerkenswerten, frei gehaltenen Rede gestern auch sowohl die Position zur Verlagerung der US-Botschaft nach Jerusalem als eben auch die Anerkennung der Golanhöhen als israelisches Gebiet als Bruch internationaler Resolutionen und Verträge bezeichnet. Das ist vielleicht etwas mehr als nur die Darstellung der deutschen Positionen. Darf man das als einen offiziellen Protest gegen diese Maßnahmen bezeichnen?

BURGER: Wie Sie es bezeichnen, überlasse ich Ihnen. Ich habe es so bezeichnet, wie ich es gerade getan habe, nämlich dass Botschafter Heusgen die Position der Bundesregierung, wie es sein Job ist, im Sicherheitsrat vorgetragen hat. Als aufmerksamer Teilnehmer der Regierungspressekonferenz dürfte Sie diese Positionierung der Bundesregierung ja auch nicht überraschen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Für die Bundesregierung ist das, was die USA in den beiden Punkten gemacht hat, also ein Bruch internationalen Rechts?

BURGER: Wie gesagt, das, was Herr Heusgen im Sicherheitsrat erklärt hat, hat er im Namen der Bundesregierung erklärt, und das entspricht auch dem, was wir hier in der Vergangenheit immer wieder vorgetragen haben.

Was ich vielleicht zur Ergänzung gerade in Bezug auf die Situation in den Golanhöhen noch sagen möchte, weil Sie die USA angesprochen haben: Es gibt ja durchaus auch Punkte, in denen wir uns mit den USA einig sind, was die Situation in dieser Region angeht. Insbesondere sind wir uns mit den USA einig, dass die Präsenz iranischer oder proiranischer Milizen in Syrien an der Grenze zu Israel, an der Grenze zu den Golanhöhen, eine inakzeptable Bedrohung der israelischen Sicherheit ist und Israel das Recht hat, sich gegen diese Bedrohung zu schützen.

STS SEIBERT: Ich möchte zwei Dinge hinzufügen:

Es hat ja gestern auch eine Erklärung aller europäischen Mitglieder im UN-Sicherheitsrat gegeben. Es ist also nicht Deutschland alleine, sondern es sind Deutschland, Frankreich, Belgien, Großbritannien und Polen, die dazu eine gemeinsame Erklärung abgegeben haben. Außerdem verweise ich auf das Statement der Hohen Vertreterin Federica Mogherini, das natürlich mit den europäischen Mitgliedstaaten zur selben Problematik auch abgestimmt war.

Genau wie Herr Burger es gesagt hat, akzeptieren wir die einschlägige UN-Sicherheitsratsresolution 497 und stehen zu ihr. Gleichzeitig ist der Bundesregierung natürlich sehr wohl bewusst, welche Rolle die Golanhöhen spielten, bevor Israel dort die Kontrolle übernommen hat, dass es von dort mehrfach durch verschiedene Akteure Angriffe auf israelisches Staatsgebiet und israelische Staatsbürger gegeben hat, und dass auch heute noch Aktivitäten des syrischen Militärs und der irannahen Milizen dort zu beobachten sind, die auch in diesem Jahr noch ein Ausgangspunkt für einen Angriff auf Israel waren.

FRAGE JUNG: Herr Burger, Herr Heusgen hat angekündigt, dass es im April ein Nahosttreffen geben wird. Gibt es dazu schon Neues? Wer wird da eingeladen? Wird das geheim oder in der Öffentlichkeit passieren?

Herr Seibert, wie plant die Bundesregierung diese Resolution angesichts der Aktion der Amerikaner umzusetzen? Hat man sich bei der US-Botschaft bzw. bei den Amerikanern eigentlich förmlich beschwert oder gegen diesen Bruch des Völkerrechts protestiert?

STS SEIBERT: Wir sprechen jetzt ja schon seit zehn Minuten über das, was gestern im UN-Sicherheitsrat alles gesagt wurde, auch von unserem deutschen UN-Botschafter, und da haben Sie ja die Antwort auf Ihre Frage.

BURGER: Wie ich gerade gesagt habe und wie Sie vielleicht ohnehin schon wissen, hat Deutschland im April den Vorsitz im Sicherheitsrat. Das heißt, Herr Heusgen wird derjenige sein, der zu den Sitzungen des Sicherheitsrats einlädt. Der Sicherheitsrat befasst sich turnus- und regelmäßig ohnehin mit der Situation im Nahen Osten. Es ist natürlich auch denkbar, darüber hinaus zusätzliche Aussprachen anzusetzen. Ich kann Ihnen aber zum Programm des Sicherheitsrats im April noch keine konkreten Termine benennen.

FRAGE REPINSKI: Ich habe nur noch eine Detailfrage: Herr Burger, ist der Auftritt gestern so in der Form stilistisch, nicht inhaltlich denn mit dem Außenminister abgesprochen gewesen?

BURGER: Sie können davon ausgehen, dass der deutsche Botschafter bei den Vereinten Nationen das, was er dort vorträgt, aufs Engste mit dem Auswärtigen Amt abstimmt.

PETERMANN: Mit Blick auf die weit fortgeschrittene Zeit möchte ich nur noch ganz kurz darauf hinweisen: Die Polizeiliche Kriminalstatistik wird am 2. April um 11 Uhr hier in der Bundespressekonferenz gemeinsam vom Bundesinnenminister und Herrn Grote, dem Innenminister von Schleswig-Holstein, vorgestellt werden.

Zum Zweiten möchte ich die Deutschlandreise des Bundesinnenministers ankündigen, die nun am Freitag beginnen wird. Er besucht Bernburg in Sachsen-Anhalt. Warum Bernburg? Weil das BMI dort die Schirmherrschaft über das Projekt „Smart Region. Salzlandkreis“ hat. Dort sollen Ideen zum Thema „Smart Cities“ auch ein BMI-Thema für den ländlichen Raum übersetzt werden. Der Bundesinnenminister plant, bis zum Jahr 2020 alle Bundesländer zu besuchen, um sich die Situation vor allem im ländlichen Raum anzuschauen und sich einen Eindruck zu verschaffen, um dann konkrete politische Handlungsbedarfe für die gleichwertigen Lebensverhältnisse festzustellen. Er wird dabei begleitet vom Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt, Herrn Haseloff, vom Minister für Inneres in Sachsen-Anhalt, Herrn Stahlknecht, sowie von Herrn Hirte als Beauftragtem der Bundesregierung für den Mittelstand und die neuen Bundesländer.

FRAGE GEUTHER: Ich habe zum Bundesverfassungsschutzgesetz eine Frage an Frau Dr. Krüger und eine Frage an Frau Petermann:

Frau Krüger, es gibt Berichterstattung, dass im Rahmen der Ressortabstimmung frei übersetzt das Justizministerium den Gesetzentwurf rundweg abgelehnt habe. Ist das richtig?

Frau Petermann, eine Kritik des Koalitionspartners an diesem Entwurf lautet ja, dass im Koalitionsvertrag auch eine Stärkung der Kontrolle der Geheimdienste geplant ist, was ja in diesem Entwurf nicht vorgesehen ist. Erstens: Warum nicht? Zweitens: Gibt es ein gesondertes Projekt, das heißt, machen Sie das in einem anderen Gesetz, und wann würden Sie das angehen?

DR. KRÜGER: Dazu kann ich Ihnen nur mitteilen, dass sich, wie Sie gerade richtig gesagt haben, der Gesetzentwurf in der Ressortabstimmung befindet, sodass ich Ihnen aus der regierungsinternen Abstimmung dazu noch keine Details mitteilen kann.

Ich möchte aber ergänzen, dass in unserer Prüfung auch die Frage eine Rolle spielt, inwieweit der Entwurf koalitionsvertragsgemäß ist. Denn wie Sie gerade auch schon angesprochen haben, sieht der Koalitionsvertrag zum Beispiel eine maßvolle Kompetenzerweiterung für das Bundesamt für Verfassungsschutz vor, wobei eine gleichzeitige und entsprechende Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle vorgesehen ist.

PETERMANN: Dann würde ich ganz gerne auch mit dem Koalitionsvertrag beginnen, wenn Sie das gestatten. Der sagt:

„Zudem wollen wir die Befugnisse des Verfassungsschutzes des Bundes und der Länder vereinheitlichen,“

Die Vereinheitlichung der Befugnisse ist also ein Ziel. Dazu gab es ja auch ein Muster der Innenministerkonferenz, und dem folgt der Gesetzentwurf.

„insbesondere bei der Datenerhebung und Datenspeicherung.“

Außerdem heißt es im Koalitionsvertrag:

„Die Sicherheitsbehörden brauchen gleichwertige Befugnisse im Umgang mit dem Internet wie außerhalb des Internets.“

Und einen Satz weiter:

„Es darf für die Befugnisse der Polizei zu Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis zum Schutz der Bevölkerung keinen Unterschied machen, ob die Nutzer sich zur Kommunikation der klassischen Telefonie oder klassischer SMS bedienen oder ob sie auf internetbasierte Messenger-Dienste ausweichen.“

Abschließender Satz:

„Wir wollen, dass die Sicherheitsbehörden ihre bestehenden Befugnisse auch in der digitalen Welt anwenden und tatsächlich durchsetzen können.“

Soweit der Hintergrund für den Entwurf des Gesetzes zur Harmonisierung des Verfassungsschutzes. Ich hatte es schon gesagt: Der eine Grund ist die Harmonisierung. Dazu gibt es von der Innenministerkonferenz dieses Muster, das auch bestimmte Maßnahmen wie die Quellen-TKÜ, die Onlinedurchsuchung und im Übrigen auch was heute vielfach in der Presse zu lesen war die Speicherung von Daten von Minderjährigen beinhaltet. Auch das ist also Inhalt dieses IMK-Musters, und dem ist das BMI gefolgt. Das ist jetzt in der Ressortabstimmung die Kollegin vom BMJV hat es gesagt und wird dort beraten werden.

ZUSATZFRAGE GEUTHER: Meine Frage an Sie zielte ja auf die Stärkung der Kontrolle der Nachrichtendienste ab. Haben Sie da einen eigenen Gesetzentwurf in Arbeit?

Frau Dr. Krüger, ist dieses IMK-Muster für Sie Leitlinie?

DR. KRÜGER: Wie ich gerade schon sagte, befinden wir uns in der regierungsinternen Abstimmung; insofern kann ich jetzt nicht auf Details eingehen.

PETERMANN: Zur Stärkung der Kontrolle kann ich hier im Augenblick nichts sagen, das müsste ich nachreichen. Da es der erste Entwurf ist, ist mir das so jetzt nicht bekannt.

FRAGE MÜLLER-THUM: Frau Krüger, jenseits der Inhalte: Ist denn das Verfahren das übliche? In der Berichterstattung hieß es heute Morgen, das Justizministerium wolle den Gesetzentwurf gar nicht einer tiefergehenden juristischen Prüfung unterziehen, was ja, glaube ich, eine Abkehr vom allgemeinen Verfahren wäre, oder?

DR. KRÜGER: Ich kann die Berichterstattung für heute nicht kommentieren. Ich kann, wie gesagt, wirklich nur darauf hinweisen: Wir befinden uns in der regierungsinternen Abstimmung. Soweit ich die Berichte heute gesehen habe, gibt es von uns soweit mir bekannt ist keine Zitate zu diesem Gesetzentwurf. Wir haben uns dazu inhaltlich also nicht positioniert.

ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Aber das Verfahren ist dasselbe wie immer?

DR. KRÜGER: Die regierungsinterne Abstimmung läuft.

FRAGE HENZE: Jetzt haben Sie ja doch zwei verschiedene Teile desselben Koalitionsvertrages zitiert. Frau Petermann, nachtragen ist schön und gut, aber die parlamentarische Kontrolle ist Teil des Koalitionsvertrages. Wo finden Sie denn das, was Frau Dr. Krüger angesprochen hat, als Umsetzung des Koalitionsvertrags im Gesetzentwurf wieder?

PETERMANN: Ich kann Ihre Frage nicht so ganz nachvollziehen bzw. keinen Fragekern erkennen. Könnten Sie die Frage noch einmal anders stellen?

FRAGE HENZE: Frau Krüger hat den Koalitionsvertrag zitiert. Sie haben auch den Koalitionsvertrag zitiert und haben sozusagen den anderen Teil zitiert. Jeder hat also einen Teil zitiert, aber Sie wollen ja ein gemeinsames Gesetz machen. Deshalb möchte ich von Ihnen gerne wissen: Wo finden Sie das Anliegen von Frau Dr. Krüger, das sie aus dem Koalitionsvertrag zitiert hat, in Ihrem Gesetzentwurf wieder?

PETERMANN: Frau Krüger hat zitiert: „Wir sind uns bewusst, dass auch maßvolle und sachgerechte Kompetenzerweiterungen des BfV eine gleichzeitige und entsprechende Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle erfordern.“ Das steht hier. Dazu habe ich nichts weiter zu sagen.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, wie bewertet oder sieht die Kanzlerin die Beobachtung und Überwachung von unter 14-jährigen Menschen in Deutschland? Hat sie dazu eine Position?

Frau Krüger, ist das an sich überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar? Kinder unter 14 sind ja auch nicht strafmündig. Dürften sie laut unserem Grundgesetz an sich in irgendeiner Form beobachtet bzw. überwacht werden?

STS SEIBERT: Wir befinden uns in einer Ressortabstimmung über einen Gesetzentwurf, wie die Kolleginnen gerade dargelegt haben, und da würde ich hier jetzt keine Einzelaspekte kommentieren.

DR. KRÜGER: Ich werde mich dem auch anschließen, weil es hierbei ja gerade um Regelungen geht, die aktuell noch geprüft werden. Insofern kann ich dazu jetzt keine Bewertung abgeben.

FRAGE LINDNER: Ich habe eine Frage an das Finanzministerium. Es geht um den Vorstoß zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität. Meine Frage wäre: Warum soll jetzt mit der zeitlichen Verlängerung bis 2030 etwas funktionieren, das eigentlich schon in den ganzen letzten Jahren nicht funktioniert hat?

Die zweite Frage betrifft das Timing. Wäre es nicht sinnvoller gewesen, wenigstens zu warten, bis die AG 1 der Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“ wirklich ihren Abschlussbericht vorgelegt hat, um dieses Instrument dann in die Verkehrswende einzupassen?

Die dritte Frage lautet: Es wird ja jetzt auch der Vorwurf geäußert, Herr Diess von VW habe quasi bestellt und das Finanzministerium geliefert. Wie begegnen Sie denn diesen Vorhaltungen?

KOLBERG: Vielleicht zum letzten Punkt: Wenn Sie die Äußerungen unseres Ministers aufmerksam verfolgen, dann wissen Sie, dass er der „FAS“ schon am 17. Februar ein Interview gegeben hat, in dem er sich schon ganz ähnlich wie heute geäußert hat.

Natürlich sind wir hinsichtlich dieser Themen innerhalb der Regierung im Gespräch, und der Minister hat sich heute dazu geäußert. Mehr habe ich dazu im Moment nicht beizutragen.

ZUSATZFRAGE LINDNER: Was ist mit meiner Frage zum Thema des Funktionierens der Förderung?

KOLBERG: Genau, das hatte ich ja gesagt: Wir sind im Moment innerhalb der Regierung im Gespräch darüber, wie wir diese Punkte angehen. Der Minister hat seine Vorstellungen heute im Interview dargelegt und auch schon vorher mehrere Male dargelegt. Das ist der Stand, den wir jetzt im Moment haben.

FRAGE DAPP: An BMF und BMWi: Mir ist noch nicht ganz klar, um welche Förderung es genau geht. Ist das nur die steuerliche Förderung, oder schließt das auch die Kaufprämie mit ein? Die liegt ja, glaube ich, auch beim BMWi und soll bis Sommer gehen. Wird die auch verlängert?

KOLBERG: Wie ich eben schon gesagt habe, hat sich der Minister mehrfach zu dem Thema geäußert. Die Interviewäußerungen sind ganz klar. Sie können den Agenturmeldungen auch entnehmen, wie er sich geäußert hat. Das brauche ich hier, glaube ich, nicht noch einmal im Einzelnen durchzudeklinieren.

EINHORN: Genau. Die Verlängerung der Kaufprämie wird gerade geprüft. Die gilt bis 2019, also bis zu diesem Jahr. Das sind in diesem Sinne zwei unterschiedliche Aspekte.

FRAGE JUNG: Frau Einhorn, könnten Sie kurz sagen, wie viel Geld für die Förderung von E-Autos und für die Kaufprämie ursprünglich zur Verfügung gestanden haben und wie viel davon jetzt abgerufen wurde? Wie viele E-Autos wurden zum Beispiel dank der Kaufprämie gekauft?

EINHORN: Ich muss gerade schauen, ob ich die Zahl dabei habe. Ich schaue einmal kurz nach und würde dann noch einmal darauf antworten.

FRAGE WARWEG: Está complicado. Die Bundesregierung hat jetzt gerade erklärt, dass der von Herrn Guaidó nach Deutschland entsandte Botschafter von der Bundesrepublik Deutschland nicht als Botschafter anerkannt wird. Könnte das Auswärtige Amt jetzt noch einmal darlegen, wieso sie den selbst ernannten Botschafter anerkennt, aber die von ihm entsandten diplomatischen Vertreter sowohl in Deutschland als auch EU-weit nicht als Botschafter anerkennt?

BURGER: Es muy sencillo, Herr Warweg: Dazu habe ich hier vor drei Wochen schon ausführlich vorgetragen, und demgegenüber gibt es auch keinen neuen Stand.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Die Interimsperiode von Juan Guaidó ist bereits seit mehreren Wochen ausgelaufen. In der Verfassung steht sehr klar, dass ein Interimspräsident zumindest dann, wenn es der der verfassungsgebenden Versammlung ist eine maximale Amtszeit von 30 Tagen hat. Die ist jetzt schon längst ausgelaufen. Wie bewertet die Bundesregierung jetzt den Status von Herrn Guaidó? Will sie ihn jetzt noch einmal anerkennen? Die Amtsphase ja vorbei.

BURGER: Aus unserer Sicht ist Herr Guaidó nach wie vor derjenige, der das demokratisch legitimierte Mandat dafür hat, in Venezuela den Weg für Neuwahlen vorzubereiten. Das Entscheidende, um das es der Bundesregierung geht, ist, dass die Venezolanerinnen und Venezolaner die Möglichkeit bekommen, selbst über die Zukunft ihres Landes zu entscheiden.

FRAGE MÜLLER-THUM: Ich habe eine Frage, die sich vielleicht an das AA, an das BMVg und das BMZ richtet. Es geht um eine kurze Reaktion auf die mehr oder weniger vorgenommene Aussetzung bzw. Einstellung der Mission Sophia. Bedauern Sie das? Finden Sie, dass das genau der richtige Weg ist? Wie sieht die Bundesregierung das?

BURGER: Zunächst einmal möchte ich sagen: Deutschland unterstützt weiterhin mit Nachdruck die Mission EUNAVFOR MED Sophia, und wir engagieren uns dafür, dass das Mandat langfristig fortgesetzt werden kann. Wir haben uns immer personell und politisch für diese Operation eingesetzt, vor allem auch, weil sie ein Ausdruck europäischer Solidarität ist. Wir werden auch weiterhin mit Personal im Hauptquartier in Rom zu der Operation beitragen und dadurch auch unsere politische Unterstützung unterstreichen.

Die technische Verlängerung ohne den Einsatz von Schiffen, auf die man sich im Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee in Brüssel nun geeinigt hat, war die bestmögliche Übereinkunft und sozusagen der kleinste gemeinsame Nenner, der in Brüssel zu erzielen war. Der Einsatz von Schiffen kann aber bei einer Einigung in Brüssel umgehend wieder aufgenommen werden. Diese Verlängerung sollte aus unserer Sicht nun dazu genutzt werden, eine gemeinsame europäische Lösung zur Ausschiffung und Verteilung von aus Seenot Geretteten zu finden; denn das ist ja der Knackpunkt und der Ausgangspunkt dafür, dass es nicht gelungen ist, die Mission in der Art und Weise fortzusetzen, in der sie ursprünglich beschlossen worden ist und in der wir sie auch weiterhin unterstützen möchten.

FÄHNRICH: Ich kann vielleicht noch einmal ergänzen, dass das wirklich nicht das Ende der Operation ist, sondern dass es darum geht, dass man sich inhaltlich darauf verständigt hat, sie zu verlängern – eben ohne Hilfe und ohne Unterstützung durch seegehende Einheiten, Schiffe oder Boote. Nichtsdestotrotz kann und wird die Überwachung des Seegebietes das ist die Kernaufgabe dieses Mandates zur Bekämpfung des Schleuserwesens ja aus der Luft stattfinden. Derzeit sind ca. vier solcher Seefernaufklärer der europäischen Länder auch im Einsatzgebiet.

Wie auch schon angesprochen wurde, gilt es abzuwarten, wie sich die nächsten sechs Monate gestalten werden. Aktuell sind wir auch mit Personal im Hauptquartier vertreten. Alles andere, nämlich dafür eine Lösung zu finden, liegt jetzt im europäischen Rahmen.

RIETSCHEL: Eigentlich kann ich nur sagen, dass wir dem als BMZ jetzt nichts hinzuzufügen haben, weil es auch nicht in unserer Ressortkompetenz liegt, die Mission jetzt als einzelne Mission zu beurteilen.

FRAGE JUNG: Herr Burger, wie viele Schiffe von deutscher Seite ob nun staatliche, militärische oder private von NGOs sind aktuell auf dem Mittelmeer, um unter anderem Leben retten zu können?

BURGER: Ich kann Ihnen dazu jetzt und hier keine Zahlen nennen. Ich bin mir auch nicht sicher, ob ich die nachreichen könnte, weil ich nicht weiß, ob wir notwendigerweise über jedes Schiff privater Natur informiert werden. Es ist ja so, wie wir hier schon ganz oft gesagt haben, dass Seenotrettung eine Aufgabe und Verpflichtung aller Seeleute ist. Das heißt, auch Frachtschiffe, kommerzielle Schiffe, Schiffe, die sich dort aus anderem Grund aufhalten, und eben bisher auch die seegehenden Einheiten der Mission Sophia sind dazu verpflichtet, sich daran zu beteiligen.

ZUSATZ JUNG: Wenn Sie darüber trotzdem Zahlen vorliegen haben, würde ich mich über eine Nachreichung freuen.

FRAGE GAVRILIS: Meine Frage bezieht sich auch auf die Mission. In den dreieinhalb Jahren wurden, glaube ich, knapp 49 000 Menschen aus Seenot gerettet. Wenn sich die Bundesregierung jetzt sozusagen zurückzieht, wer soll dann in Zukunft in Seenot geratene Menschen retten? Soll das ausschließlich die libysche Küstenwache übernehmen?

BURGER: Ich glaube, die Formulierung, die Bundesregierung ziehe sich zurück, ist in dieser Form nicht korrekt. Wir würden uns sehr wünschen, dass die Mission EUNAVFOR MED Sophia so, wie sie 2015 begonnen wurde, fortgesetzt werden könnte, und wir stehen auch weiterhin dafür bereit, uns daran zu beteiligen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Ich habe ja gerade schon gesagt: Seenotrettung ist eine Aufgabe und Verpflichtung aller Seeleute. Da gibt es sowohl staatliche Schiffe, die mit unterschiedlichem Auftrag unterwegs sind, als auch private Seenotretter, aber eben auch die kommerzielle und die private Schifffahrt.

FÄHNRICH: Das kann ich einfach noch einmal unterstützen. Das ist wirklich die Aufgabe jedes Seemanns. Der Zungenschlag, der da in der Hinsicht aufgekommen ist, dass die Mission zum Retten der Menschenleben eingesetzt wurde, ist ja auch nicht ganz richtig. Es geht ja wirklich darum, den Schleusern also denjenigen, die, sage ich einmal, damit Geld verdienen, Menschen diesen Weg über das Mittelmeer zu bieten das Handwerk zu legen und dafür Mechanismen zu etablieren.

Das ist auch ein Punkt, den ich vorhin noch anzusprechen vergessen habe: Die Ausbildung der libyschen Küstenwache bleibt ja auch als ein weiterer Pfeiler bestehen. Das heißt, es ist ja nicht so, dass wir jetzt aufhören, sondern es wird weitere Punkte geben um, sage ich einmal, zu verhindern, dass sich Menschen in diese Gefahr begeben.

ZUSATZFRAGE GAVRILIS: Trotzdem wurden ja Menschen gerettet, wenn auch vielleicht nicht als Ziel dieser Mission, aber im Rahmen dieser Mission. Deshalb stelle ich auch die konkrete Frage vielleicht können Sie die Zahl nachreichen an das BMVg: Wie viele Menschen wurden durch deutsche Bundeswehrschiffe gerettet?

FÄHNRICH: Die Zahl ist ja auch nicht neu. Ich sage einmal, die deutsche Marine hat ca. 22 500 Menschen im Laufe der Mission an Bord genommen und dann an Land gebracht, die Mission an sich knapp 49 000.

Wenn Sie die andere Zahl auch noch gleich abfragen wollen: Es sind auch ca. 160 Schleuser an die italienischen Behörden überstellt worden, und dort ist entsprechend verhandelt worden.

FRAGE HENZE: Herr Burger, Sie sagen, die Aufgabe der Seenotrettung obliegt allen Schiffen, die in der Region sind. Das einzige zivile Schiff, das im Moment dort Rettung betreibt, ist die „Alan Kurdi“. Ruhen die Hoffnungen der Bundesregierung jetzt darauf, dass die „Alan Kurdi“ ihre Aufgabe, die sie als humanitäres Rettungsschiff übernommen hat, auch wirklich ausführen kann?

BURGER: Zunächst einmal ist Seenotrettung, wie gesagt, eine Aufgabe aller Schiffe, die sich in einem Seegebiet aufhalten, und eine Verpflichtung für alle Schiffe, nicht nur für solche, die sich explizit mit der Aufgabe der Seenotrettung dorthin begeben. Wir würden uns, wie gesagt, wünschen, dass wir die Mission EUNAVFOR MED Sophia so fortsetzen könnten, wie sie begonnen wurde. Wir würden uns insbesondere wünschen und bemühen uns auch auf allen möglichen Ebenen seit Monaten darum, dass innerhalb der EU ein solidarischer Mechanismus zur Ausschiffung von aus Seenot Geretteten gefunden wird, was dann auch wiederum die Arbeit von privaten Seenotrettern enorm erleichtern würde. Wir haben auch in der Vergangenheit immer wieder bewiesen, dass wir bereit sind, Beiträge dazu zu leisten, und haben Vorschläge dafür vorgelegt, wie solche Mechanismen auf europäischer Ebene vereinbart werden könnten. Wir tun, glaube ich, wirklich alles, was wir können, um unseren Beitrag dazu zu leisten, dass Seenotrettung im Mittelmeer möglich ist.

FRAGE GEUTHER: Frau Dr. Krüger, zum Urheberrecht: Können Sie sagen, wie jetzt die Umsetzungsperspektive aussieht, das heißt, der Zeitplan und auch der Prozess der Umsetzung? Sind da irgendwelche Gesprächsforen geplant, oder ist das die ganz klassische Gesetzgebungsarbeit?

Ich habe noch eine Sonderfrage dazu. Es steht ja auch die Vorstellung im Raum, im Rahmen der Umsetzung in Deutschland explizit Regelungen ohne Uploadfilter zu schaffen. Sehen Sie da europarechtliche Schwierigkeiten? Gibt es da schon eine Vorprüfung im Haus?

DR. KRÜGER: Vielen Dank für die Frage. – Erst einmal zum Zeitplan oder zum weiteren Vorgehen: Der nächste Schritt ist jetzt die Abstimmung im Rat. Hinsichtlich des genauen Termins rege ich an, beim Generalsekretariat des Rates nachzufragen. Nach unserer aktuellen Information soll die Abstimmung dort am 15. April stattfinden. Dem vorgeschaltet ist halt wie üblich die Abstimmung im AStV, also im Ausschuss der ständigen Vertreter, ein paar Tage vorher.

Dazu, was das Votum der Bundesregierung im Rat anbelangt: Es ist so, dass es wie üblich einer ressortabgestimmten Weisung bedarf, und dieser regierungsinternen Abstimmung kann ich natürlich nicht vorgreifen.

Wenn wir jetzt von der Abstimmung im Rat und davon ausgehen, dass dort eine Zustimmung erfolgen wird oder die Richtlinie dort eben angenommen wird, dann wären die nächsten Schritte eben die Unterzeichnung durch Präsidentschaft und Rat sowie die Verkündung der Richtlinie. Dann schließen sich die bekannten zwei Jahre der Umsetzungsfrist an.

Wenn wir jetzt auf die nationale Umsetzung schauen, dann kommen wir damit auch gleich zu Ihrer zweiten Frage. Ministerin Barley hatte sich ja gestern auch dazu geäußert und gesagt: „Jetzt geht es darum, die Richtlinie so umzusetzen, dass Künstlerinnen und Künstler tatsächlich davon profitieren und Meinungsfreiheit und Vielfalt im Netz erhalten bleiben.“ Natürlich das ist selbstverständlich muss die Umsetzung unionsrechtskonform sein. Das heißt, sie muss sich unter anderem natürlich auch an das halten, was die Richtlinie eben selbst vorgibt. Wenn wir uns da jetzt den Artikel 17 anschauen, der früher Artikel 13 hieß, dann ist es hinsichtlich des Stichworts Uploadfilter ja so auch darüber haben wir hier ja schon früher gesprochen , dass es, wenn man vom jetzigen technologischen Stand ausgeht, aus Sicht der Bundesregierung wahrscheinlich auf eine algorithmenbasierte Maßnahme hinauslaufen wird, schon aus Praktikabilitätsgründen. Aber wir sehen, dass der Artikel 17 eben auch vorgibt, dass zum Beispiel das findet sich in den Absätzen 7 bis 10 starke Beschwerdemechanismen vorgesehen sind und auch noch dieser Stakeholder-Dialog geführt werden soll, in dessen Rahmen dann eben Leitlinien formuliert werden sollen.

ZUSATZFRAGE GEUTHER: Was ich meinte, war die Vorstellung der Unionsparteien, dass man rein auf Deutschland bezogen eine Regelung schaffen könnte, die eben gerade keine Uploadfilter vorsieht. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann wäre das keine vollständige Umsetzung oder möglicherweise schwierig. Ist das richtig?

DR. KRÜGER: Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass ich diesen konkreten Vorschlag natürlich nicht bewerten kann. Aber es muss, wie ich sagte, eine Umsetzung sein, die unionsrechtskonform ist und eben das umsetzt, was uns die Richtlinie vorgibt. Dafür sind uns enge Grenzen gesetzt.

FRAGE GATHMANN: Ich würde da gerne noch einmal konkreter nachfragen, wenn ich darf: Herrn Seibert, verstehe ich es denn richtig, dass es das Ziel des Kabinetts sein wird, dass es das Herzensanliegen der Union ist, dass man für Deutschland Regelungen findet, die auf Uploadfilter verzichten, auch wenn das Justizministerium jetzt gerade schon angekündigt hat, dass das rechtlich wohl schwierig sei?

Ich habe etwas nicht verstanden, was die Entscheidung der Bundesregierung im Rat angeht. Frau Barley muss ja jetzt darauf drängen, weil die SPD das von ihr möchte, dass sich Deutschland in der Sache enthält bzw. dagegen stimmt. Wie wird das jetzt genau im Kabinett funktionieren? Wie kommt man am Ende zu einer Entscheidung? Ich frage nach wahrscheinlich einfach aus Unwissenheit und bitte darum, dass Sie mir das erklären.

STS SEIBERT: Die gesamte Bundesregierung hat dem Kompromiss, der auf europäischer Ebene erreicht worden ist, am 20. Februar zugestimmt, und zu diesem ausgehandelten Kompromiss stehen wir. Warum das so ist, haben wir hier ja vielfach besprochen. Deswegen nehmen wir jetzt auch mit Respekt zur Kenntnis, dass sich das Europäische Parlament diesem Kompromiss anschließt.

Zum ersten Teil Ihrer Frage: Die Richtlinie ist ja aus gutem Grund technologieneutral formuliert. Aus Sicht der Bundesregierung ist jede europarechtskonforme Lösung gut, die das Mittel des Filters unnötig macht. Das ist dann eine gute Lösung. Am Ende wird jetzt maßgeblich sein, wie die Plattformen mit der Verantwortung, die sie nun bekommen einer urheberrechtlichen Verantwortung , umgehen und wie sie mit dem umgehen, was sich aus der Richtlinie und der Umsetzung in deutsches Recht ergibt. Wir haben für diese Umsetzung zwei Jahre Zeit, und wir werden diese Zeit nutzen, um zu prüfen, wie man einerseits natürlich Meinungsfreiheit im Netz absolut bewahren kann und andererseits den Rechteinhabern, den Kreativen, den Urhebern auch zu ihrem Recht verhelfen kann. Das ist ja der Sinn dieser ganzen Richtlinie.

Ich möchte noch einmal daran erinnern, weil das vielleicht ein bisschen zu selten erwähnt wird, dass alle Staaten nach dieser Richtlinie ausdrücklich dazu verpflichtet sind, sicherzustellen, dass Zitate, Kritik, Parodien, Karikaturen, Persiflagen usw. durch diese Regelungen nicht beeinträchtigt werden.

ZUSATZFRAGE GATHMANN: Ich habe noch eine Nachfrage zu der Entscheidung im Rat. Habe ich Sie richtig verstanden, dass die Bundesregierung dem also zustimmen wird?

STS SEIBERT: Die Bundesregierung steht zu dem ausgehandelten Kompromiss.

PETERMANN: Zu der Frage der parlamentarischen Kontrolle, die Frau Geuther in den Raum gestellt hatte: Wir sind der Auffassung, dass eine effektive parlamentarische Kontrolle neuer Kompetenzen des Verfassungsschutzes durch Wahrnehmung der bestehenden Möglichkeiten des Parlamentarischen Kontrollgremiums gewährleistet werden kann. Durch die letzte Änderung des PKGr-Gesetzes wurde der „Ständige Beauftragte“ gestärkt, und seine Kontrollmöglichkeiten wurden auch verbessert. Wir gehen also davon aus, dass sich diese verbesserte parlamentarische Kontrolle auch auf die neuen Befugnisse erstrecken kann.

Hinzu kommt, dass zumindest für die neue Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ die entsprechend anwendbaren Fachgesetze schon ein transparentes Berichtswesen zur parlamentarischen Kontrolle mit Berichten an das PKGr vorsehen, das seinerseits wieder dem Bundestag berichtet.

Noch ein Hinweis auf den Koalitionsvertrag, der hier jetzt schon mehrfach genannt wurde: Dort ist nicht von Gesetzesänderungen die Rede, sondern dort ist einfach nur von einer entsprechenden Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle also nicht zwingend durch ein Gesetz die Rede. Im Übrigen ist es ja auch Aufgabe des Deutschen Bundestages, zu kontrollieren.

FRAGE GEUTHER: Wenn ich es richtig verstanden habe, dann sehen Sie als BMI keinen Handlungsbedarf. Gleichzeitig selbst dann, wenn es nicht gesetzlich sein sollte ist die Ausweitung eben vorgesehen. Sehen Sie dafür auch keinerlei Verantwortung bei sich und verweisen alleine auf den Bundestag, oder kommt da noch etwas, sei es gesetzlich oder nicht?

PETERMANN: Ich habe es gesagt: Es gibt die entsprechenden Organe zur Kontrolle – das Parlamentarische Kontrollgremium und natürlich auch den Bundestag. Auch intern gerade dann, wenn wir von den Maßnahmen wie der Quellen-TKÜ oder der Online-Durchsuchung sprechen, die im Raum stehen ist ja schon ein bestimmtes Verfahren erforderlich, um diese Maßnahmen einsetzen zu können. Es gibt also ein dreistufiges Verfahren von der Leitung des Bundesamtes für Verfassungsschutz über den Innenminister bis zur G-10-Kommission. Es ist also eine Reihe von Kontrollmöglichkeiten vorhanden.

ZUSATZ GEUTHER: Was ja keine Ausweitung ist, wenn es sich nur auf die neuen Kompetenzen bezieht.

PETERMANN: Dazu hatte ich gesagt, dass die Kontrollmöglichkeiten des Parlamentarischen Kontrollgremiums gestärkt wurden.

EINHORN: Eine Nachlieferung für Herrn Jung zur Kaufprämie: Der Kollege vor dem Bildschirm hat mir jetzt die Zahlen geschickt. Es ist ja so, dass die Kaufprämie hälftig vom Bund und von den Herstellern gezahlt wird. Beide Seiten hatten dafür ursprünglich 600 Millionen Euro bereitgestellt. Jetzt sind schon knapp 300 Millionen Euro ausgezahlt oder reserviert worden, das heißt, 150 Millionen Euro von insgesamt 600 Millionen Euro vonseiten des Bundes.

Es gibt aktuell 108 000 Anträge. 82 000 davon wurden schon positiv beschieden.

 

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