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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 12. April 2019

Themen: Termine der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche (Gespräch mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, Inbetriebnahme eines Offshore-Windparks in Mukran bei Sassnitz, Treffen mit dem Präsidenten der Republik Kirgistan, Kabinettssitzung), Geordnete-Rückkehr-Gesetz, Treffen der Bundeskanzlerin mit dem ukrainischen Präsidenten, Kritik von Bundesländern an der Durchführung von Integrationskursen für Zuwanderer, Rüstungslieferungen nach Saudi-Arabien, Frühjahrsprojektion der Bundesregierung, Klage von Jan Böhmermann gegen das Bundeskanzleramt, Fachkräfteeinwanderungsgesetz, wirtschaftliche Lage in Deutschland, deutsch-französische Westbalkan-Konferenz, Nachunternehmer¬haftung in der Paketbranche, Absetzung des sudanesischen Präsidenten, Festnahme von Julian Assange in London, mögliches Verbot von Konversionstherapien, Lage in Libyen, Eröffnungstermin des Flughafens Berlin Brandenburg, Nutzung des US-Luftwaffenstützpunkts Ramstein als Relaisstation für Drohnenangriffe

Termine der Kanzlerin (ab 0:40)

Naive Fragen zu:
Kirgisistanchef bei Merkel (2:24)
– warum gibt es keine Pressekonferenz mit dem Präsidenten Kirgistans?

Abschiebehaft (ab 3:20)
– Sie sagten gerade, dass eine Notlage herrsche. Welche, und warum? (ab 8:54)
– Ist das ein juristischer Begriff, die Notlage?

Poroshenko (ab 11:00)
– der Kollege hatte gerade gefragt, ob es von Seiten des Herausforderers eine Anfrage gab, Frau Merkel zu treffen (ab 12:01)

Rüstungsexport (ab 18:43)
– Es wurde ja hier ausführlich gesagt, dass zum Beispiel im Rahmen von europäischen Gemeinschaftsprojekten hergestellte Rüstungsgüter bis Jahresende ausdrücklich nicht in die Vereinigten Arabischen Emirate geliefert werden. In dem aktuellen Bericht, auf den wir uns hier alle beziehen, geht es ja auch um Zubehör, um Artillerieortungsradarsysteme vom Typ COBRA, die aus deutsch-französischer Produktion stammen. Das verstehe ich nicht. Frau Demmer hat uns das gesagt, was ich gerade gesagt habe, und jetzt lesen wir, dass doch schon wieder im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten in die VAE exportiert werden kann. Wie passt das zusammen? (ab 24:40)
– Frau Demmer hat uns ja auch gesagt, dass direkte deutsche Rüstungsexporte in die Vereinigten Arabischen Emirate möglich seien, aber Gemeinschaftsprojektexporte nicht. Warum ist das so?
– Es ist also richtig, dass aktuell deutsche Rüstungsexporte direkt in die VAE möglich sind, aber Exporte im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten nicht. Korrekt?

Julian Assange (ab 45:45)
– Julian Assange wurde gestern nach sieben Jahren in der ecuadorianischen Botschaft von der britischen Polizei festgenommen. Wie bewerten Sie die Festnahme, und wie bewerten Sie das Auslieferungsersuchen der Amerikaner? Halten Sie es für gerechtfertigt, den WikiLeaks-Gründer für die Veröffentlichungen rund um den Irak- und den Afghanistan-Krieg anzuklagen?
– Ist die Bundesregierung der Meinung, dass WikiLeaks wesentlich zur Aufklärung der Öffentlichkeit in Sachen von Kriegsverbrechen in Afghanistan und im Irak beigetragen hat?

Konversionstherapie (ab 48:22)
– ist die Bundeskanzlerin auch für ein Verbot dieser Therapien? (49:45)

Libyen (ab 50:02)
– gab es in den letzten Tagen Gespräche von Herrn Macron und Frau Merkel zum Thema Libyen? (ab 55:52)
– welche Erkenntnisse haben Sie über aktuelle französische militärische Aktivitäten in Libyen? Können Sie bestätigen, dass französische Spezialeinheiten unter anderem Herrn Haftar unterstützen?
– Haben Sie eigene Erkenntnisse?

Ramstein-Urteil (ab 58:25)
– Sie wollten vor ein paar Wochen bzw. seit ein paar Wochen prüfen, ob Sie gegen das Ramstein-Urteil Revision einlegen. Sie wollten das Urteil prüfen, um uns hier mehr zu sagen. Können Sie das mittlerweile?
– Wann können wir noch einmal nachfragen, wie lange dauert das?

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 12. April 2019:

STS SEIBERT: Einen schönen guten Tag auch von mir. Ich beginne mit den Terminen der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche.

Am Montag, den 15. April, wird die Bundeskanzlerin um 17 Uhr den Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, Filippo Grandi, zu einem Gespräch im Bundeskanzleramt empfangen. Es gibt vor dem Gespräch kurze Pressestatements.

Am Dienstag, den 16. April, wird die Bundeskanzlerin in Mukran bei Sassnitz an der offiziellen Inbetriebnahme des bisher größten Offshore-Windparks in der deutschen Ostsee teilnehmen. Sie wird dort ein Grußwort halten. Neben ihr sind auch der norwegische und der französische Energieminister vor Ort. Dieser Offshore-Windpark mit dem Namen „Arkona“ ist in Zusammenarbeit des Essener Energiekonzerns E.ON mit dem norwegischen Energieunternehmen Equinor entstanden.

Ebenfalls am Dienstag um 16.30 Uhr wird die Bundeskanzlerin den Präsidenten der Republik Kirgistan, Sooronbaj Dshejenbekow, zu einem Gespräch im Kanzleramt begrüßen. Es geht um die bilateralen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Kirgistan. Es wird vor dem gemeinsamen Gespräch um circa 16.30 Uhr kurze Pressestatements geben. Der Präsident hält sich vom 15. bis 17. April zu einem offiziellen Besuch in Deutschland auf.

Am Mittwoch wird die Bundeskanzlerin um 9.30 Uhr die Sitzung des Kabinetts leiten.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, warum gibt es keine Pressekonferenz mit dem Präsidenten Kirgistans?

STS SEIBERT: Das ist die Verabredung. Ich weiß nicht, ob er im Laufe seines zweitägigen Aufenthalts in Deutschland bei anderer Gelegenheit noch eine Pressekonferenz macht. Mit der Bundeskanzlerin wird er vorher kurze Pressestatements geben.

FRAGE GEUTHER: An das Innen-, das Justiz- und das Arbeitsministerium. Es ist ja jetzt der Entwurf für das Geordnete-Rückkehr-Gesetz bekannt geworden. Er sieht Leistungskürzungen oder teilweise einen Leistungsausschluss für Dublin-Fälle mit gesichertem Schutzstatus in anderen Ländern vor.

Die Frage an das BMI: Können Sie das so bestätigen? Sollte das nicht der Fall sein, dann allgemein die Frage an das BMJ und an das BMAS: Die entsprechende Richtlinie, die so etwas vorsehen soll, ist ja noch nicht erlassen. Hielten Sie einen solchen Ausschluss für verfassungsrechtlich und europarechtlich möglich?

GRÜNEWÄLDER: Ich kann gern kurz beginnen.

Erstens. Ich kann das bestätigen. Zweitens möchte ich darauf hinweisen, dass sich der Entwurf des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes noch immer in der Ressortabstimmung, auch in der Abstimmung mit den Ländern, befindet. Wir haben für nächste Woche einen Kabinettstermin angesetzt. Dann ist der Zeitpunkt, um nähere Einzelheiten zu sagen.

Insgesamt kann ich für das BMI sagen, dass wir und auch der Bundesinnenminister sehr zufrieden mit dem bisherigen Ergebnis sind. Wir haben in der Koalition vereinbart, die Zuwanderung zu begrenzen, zu steuern und zu ordnen. Dem wird dieser Gesetzentwurf gerecht.

KALL: Zu dem Aspekt der Leistungskürzungen kann ich Ihnen nichts sagen. Dazu kann vielleicht das BMAS etwas sagen.

SCHNEIDER: Ich habe den Ausführungen des BMI eigentlich nichts hinzuzufügen. Wir sind nicht in einer Phase, in der wir jetzt schon Stellung nehmen. Insofern warten Sie es ab: Nach Kabinettbefassung sind wir gern bereit, auch hier in der Bundespressekonferenz Fragen zu beantworten.

ZUSATZFRAGE GEUTHER: Daher eben der Konjunktiv: Wäre ein solcher Ausschluss überhaupt möglich, solange die Richtlinie nicht erlassen wurde?

Da es eine allgemeine Frage ist, doch noch einmal die Frage an das BMJ, ob das auch verfassungsrechtlich möglich wäre?

SCHNEIDER: Sie können davon ausgehen, dass wir Beschlüsse fassen, die so sind, dass die Regelungen verfassungsgemäß sind. Insofern werden die Regelungen, die kommen, verfassungsgemäß sein. Mit Konjunktiven verhält es sich so, dass wir hypothetische Fragen eigentlich nicht beantworten. Ich kann sie Ihnen, ehrlich gesagt, momentan an der Stelle auch nicht beantworten. Aber sicherlich, wenn es eine Richtlinie braucht, dann wird es sie geben. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

ZUSATZFRAGE GEUTHER: Sie müsste ja vor dem Gesetz kommen.

FRAGE NEUHANN: Eine Frage an Herrn Kall: Können Sie denn bestätigen, dass es noch in der Ressortabstimmung ist? Es gab auch die Berichte, dass Frau Barley dem Entwurf in der Ressortabstimmung bereits zugestimmt habe. Also wie ist aus Ihrer Sicht der Stand? Können Sie bestätigen, dass auch Ihr Haus anvisiert, den Kabinettstermin in der nächsten Woche Mittwoch einzuhalten?

Eine Frage an Herrn Grünewälder: Es gibt ja auch massive Bedenken von Seiten der Länderjustizminister, auch von den Justizministern der B-Länder, was den Abschiebegewahrsam betrifft. Vor allem wendet man sich dort gegen die Tatsache, dass die Abschiebehäftlinge in denselben Gefängnissen untergebracht werden sollen wie normale Strafgefangene. Was sagt Ihr Haus zu diesen doch erheblichen Vorwürfen, die da von Seiten der Justizminister der B-Länder kommen?

KALL: Auch ich kann nur sagen, was Herr Grünewälder schon gesagt hat. Der Gesetzentwurf ist noch in der Ressortabstimmung. Zum Zeitplan kann Herr Grünewälder das Bundesinnenministerium ist federführend etwas sagen.

Die Minister haben darüber sehr intensiv verhandelt das ist ja auch verschiedentlich berichtet worden und haben sich auf wichtige Punkte geeinigt. Alles Weitere ist jetzt eine Frage der Finalisierung des Gesetzentwurfs.

GRÜNEWÄLDER: Ich kann zur Abschiebehaft sagen, dass in der Tat vereinbart worden ist, das Trennungsgebot für drei Jahre auszusetzen. Das sieht der Bundesinnenminister als großen Erfolg an.

Was die Kritik der Länder daran angeht, so ist zu sagen, dass nun grundsätzlich die Möglichkeit dazu geschaffen wird. Die Umsetzung obliegt den Ländern.

Ich darf aber auch daran erinnern, dass es eine Vielzahl von Beschlüssen der Ministerkonferenz gibt, die zusammen mit dem Bund zum Gegenstand haben, dass wir die Situation bei Rückführungen und Abschiebungen verbessern müssen. Die Sachlage hatte ich am Montag hier schon einmal erläutert. Wir haben eine Notlage, sagt der Bundesinnenminister. Deswegen glauben wir, dass wir da handeln müssen. Die Länder müssen Wege finden, das umzusetzen, und zwar so, dass es in Ordnung ist.

Bestandteil der Einigung ist auch, dass wir ganz strikt zwischen Strafgefangenen und Abschiebehäftlingen trennen müssen. Aus unserer Sicht sind die Bedenken der Länder nicht durchgreifend. Wir als Bund sind der Auffassung, dass es umgesetzt werden muss.

ZUSATZFRAGE NEUHANN: Jetzt könnten die Länder das Ganze nicht umsetzen. Sie sagen ja, Sie seien darauf angewiesen, dass die Länder das entsprechend umsetzen. Es gibt diese Drohung, das eventuell nicht zu machen. Was sagen Sie denn dazu?

GRÜNEWÄLDER: Soweit ich informiert bin, ist die Haltung der Länder nicht ganz einheitlich. Es gibt zwar Länder, die dort anderer Auffassung sind. Offenbar funktioniert es dort ja. Unser Appell an alle ist zu sehen, ob Möglichkeiten gefunden werden, das umzusetzen. Denn wir haben die Situation, dass eine Vielzahl von Ausreisepflichtigen nicht abgeschoben werden können, weil sie sich der Abschiebung entziehen. Deswegen brauchen wir das Instrument der Abschiebehaft an dieser Stelle.

Es ist, wie gesagt, im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz breiter Konsens gewesen, dass wir hier etwas tun müssen und die Ministerpräsidenten haben letztlich das Sagen in ihren jeweiligen Regierungen.

ZUSATZFRAGE NEUHANN: Können Sie sagen oder gehen Sie davon aus, dass es durch dieses Gesetz tatsächlich mehr Abschiebungen geben wird?

GRÜNEWÄLDER: Wir gehen davon aus, dass das ein wesentliches Instrument ist, um hier Fortschritte zu erzielen. Ja. Sonst hätten wir es nicht angeregt.

FRAGE JUNG: Herr Grünewälder, Sie sagten gerade, dass eine Notlage herrsche. Welche, und warum?

GRÜNEWÄLDER: Der Bundesinnenminister hat gesagt: Es herrscht hier eine Notlage. Die Notlage sieht so aus, dass von den Flüchtlingen, die abzuschieben sind, von denjenigen, die ausreisepflichtig sind, eine Vielzahl nicht abgeschoben werden können. Insofern haben wir hier die Situation, dass wir ein Recht haben, das in Deutschland gilt, das aber nicht durchgesetzt werden kann. Insofern ist das eine Notlage. Wir müssen dafür sagen, dass wir als Staat das Recht, dass wir haben, auch durchsetzen können. Sonst leidet das Vertrauen der Bürger. Insofern ist diese Notlage gemeint gewesen. Wir haben ja keine befriedigende Situation, was die Buchführung angeht.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ist das ein juristischer Begriff, die Notlage?

GRÜNEWÄLDER: Das ist kein juristischer Begriff. Das hat damit nichts zu tun.

FRAGE GEUTHER: Es geht hier um Befugnisse, die die Länder zusätzlich bekommen sollen, die eine Ausnahme von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in der Frage sein sollen, womit man also schon eine Begründung, eine Notlage, braucht.

Die Länder wussten seit vielen Jahren, dass sie dieses Problem beheben müssen und haben es nicht getan. Kann man mit einer Notlage argumentieren, wenn man sie selbst herbeigeführt hat?

GRÜNEWÄLDER: Zu diesen Einzelheiten möchte ich mich jetzt hier nicht äußern. Diese Frage können Sie gern stellen, wenn der Gesetzentwurf durch das Kabinett geführt worden ist. Dann sind wir gern zu näheren Ausführungen bereit.

FRAGE NEUHANN: Noch einmal eine Informationsnachfrage, Herr Grünewälder: Was können denn die Länder jetzt sozusagen in Sachen zeitlichem Aufschub bewirken? Ist es möglich, dass durch diese Abstimmung mit Verbänden und Ländern sich der Termin des Kabinettsbeschlusses noch einmal nach hinten verschieben kann?

GRÜNEWÄLDER: Länderanhörungen sind grundsätzlich ergebnisoffen. Wir nehmen die Stellungnahmen der Länder ernst und versuchen sie zu berücksichtigen. Wir planen allerdings eine Kabinettsbefassung am nächsten Mittwoch.

FRAGE HERTEL: Der ukrainische Präsident wird heute bei der Bundeskanzlerin zu Gast sein. Hat es von Seiten Herrn Selenskijs irgendwelche Initiativen gegeben, erneut die Bundeskanzlerin zu treffen? Beziehungsweise es ist ja so, dass der französische Präsident Macron erst Herrn Selenskij und dann im Laufe des Tages auch Herrn Poroschenko empfangen wird.

STS SEIBERT: Ein Treffen mit dem Präsidentschaftskandidaten Selenskij ist derzeit nicht geplant. Es stimmt, dass der französische Präsident heute sowohl Präsident Poroschenko als auch Wolodymyr Selenskij empfängt. Deutschland und Frankreich stehen gerade zu dem Thema Ukraine im allerengsten Austausch. Wir stimmen uns permanent darüber ab, wie es im Normandie-Format weitergehen kann, wie es bei der konkreten Umsetzung der Minsker Vereinbarungen weitergehen kann. Dieser Austausch wird sicher auch in dieser Sache geführt werden.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, der Kollege hatte gerade gefragt, ob es von Seiten des Herausforderers eine Anfrage gab, Frau Merkel zu treffen.

STS SEIBERT: Das müsste ich Ihnen nachreichen, wenn es dazu etwas nachzureichen gibt.

FRAGE DR. RINKE: Ich hätte ganz gern zum Gespräch mit Poroschenko gewusst, ob denn entweder von französischer oder von deutscher Seite irgendwelche neuen Initiativen geplant sind. Also mit Blick auf die Wahl hat man ja jetzt keinen sehr großen Zeitraum. Was genau soll denn Inhalt des Gespräches sein?

STS SEIBERT: Erstens gilt die sehr enge deutsch-französische Abstimmung, gerade bei dem Thema Ukraine-Politik, Umsetzung der Minsker Vereinbarungen. Deswegen gehen wir da geeint vor. Zweitens nehme ich grundsätzlich nicht vorweg, was Inhalt eines Gesprächs ist. Aber es liegt auf der Hand, dass mit dem amtierenden Staatspräsidenten Poroschenko über die innenpolitische Situation in seinem Lande gesprochen wird. Die Umsetzung der Reformen, die Situation entlang der Kontaktlinie, die Lage in den durch Separatisten besetzten Gebieten, die Lage an der Straße von Kertsch, die Lage der inhaftierten ukrainischen Seeleute, die in Russland festgehalten werden das alles sind mögliche Themen. Die Bundeskanzlerin und Herr Poroschenko werden ja im Anschluss auch eine Pressekonferenz geben. Da gibt es dann die Gelegenheit mehr über das zu erfahren, was tatsächlich in dem Gespräch als Thema aufgerufen wurde.

FRAGE JESSEN: Wenn man davon ausgeht, dass sich die Bundesregierung und die französische Regierung eng abstimmen, dann muss man doch auch davon ausgehen, dass der Bundesregierung bekannt war, dass sich Herr Macron mit beiden Kandidaten der Stichwahl trifft. Alle wissen, dass von Treffen auch Wirkungen über den reinen Gesprächsinhalt hinausgehen. War der Grund dafür, dass die Bundesregierung ich habe das noch nicht verstanden Herrn Selenskij um ein Gespräch gebeten hat, das aber nicht zustande kam? Wenn er nicht darum gebeten hat, hätte dann die Bundesregierung vor dem Hintergrund des französischen Doppeltreffens dieses nicht auch anbieten sollen, um einseitige Eindrücke zu vermeiden?

STS SEIBERT: Ich weiß nicht genau, was Sie nicht verstanden haben. Ich rede ja jetzt schon zum dritten oder vierten Mal über die Begegnung, die die Bundeskanzlerin heute mit Staatspräsident Poroschenko haben wird, sowie über die Bedeutung, die die Ukraine-Politik für uns als ein ganz wichtiger Teil unserer Außenpolitik hat, und zwar nicht nur für das Kanzleramt, sondern ganz genauso auch für die fast tägliche Arbeit des Außenministeriums. Für alles Weitere würde ich Sie auf die Pressekonferenz, die heute im Kanzleramt erfolgt, vertrösten.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ist denn nicht davon auszugehen, dass die Ukraine-Politik für die französische Regierung nicht minder wichtig ist? Da wurde gesagt, wir treffen uns mit beiden Kandidaten. Ich habe nicht verstanden, weshalb sich die Kanzlerin nur mit Poroschenko trifft. Wurde da ein expliziter Gesprächswunsch Selenskijs nicht angenommen, oder ist man nicht auf die Idee gekommen, ihm das in Kenntnis der französischen Entscheidung auch anzubieten? Das habe ich nicht verstanden.

STS SEIBERT: Ich bitte um Verständnis, dass wir ganz grundsätzlich keine Auskünfte zu etwaigen Terminanfragen an die Bundeskanzlerin geben. Sie trifft heute Staatspräsident Poroschenko. Sie ist, gerade auch in der Ukraine-Politik, in engster Abstimmung mit dem französischen Präsidenten. Alles Weitere können Sie, wenn Sie interessiert sind, noch heute in der Pressekonferenz der Bundeskanzlerin und des Präsidenten Poroschenko erfahren.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das BMI. Es gibt Kritik der Bundesländer an der Durchführung von Deutsch-Kursen für Zuwanderer. Da sprechen die Länder davon, dass es erhebliche Mängel bei der Organisation und Durchführung gibt. Sind dem BMI diese Mängel bekannt? Wenn ja, wie wollen Sie sie abstellen?

GRÜNEWÄLDER: Meinen Sie die Integrationskurse, oder welche Deutsch-Kurse meinen Sie?

ZUSATZFRAGE: Genau. Es geht um die Geschichte, die heute allseits in den Medien ist, dass die Zahl der Durchgefallenen bei den Deutsch-Kursen B1 in den letzten Jahren zugenommen hat.

GRÜNEWÄLDER: Uns sind die Zahlen natürlich bekannt. Uns ist auch die Situation bekannt. Dazu ist darauf hinzuweisen, dass zwar in der Tat seit 2015 die Zahl derjenigen, die das Niveau B1 erreichen, zurückgeht, aber gleichzeitig die Zahl derjenigen, die das Niveau A2 erreichen, also das darunterliegende Sprachniveau, angestiegen ist. Zusammengenommen sind nach wie vor über 90 Prozent der Teilnehmer der Integrationskurse in der Lage, B1 oder A2 zu erreichen.

Wir haben in Deutschland die Situation, dass wir relativ hohe Anforderungen an die Integrationskurse stellen anders als andere europäische Länder. Wir begnügen uns nicht damit zu sagen, wir brauchen ein Niveau A2, um den Sprach- und Integrationskurs zu bestehen, sondern wir fordern ein Niveau B1. Das ist gerade für Menschen aus bildungsfernen Schichten, die aus Kulturen kommen, die nicht so europäisch sind, die sich also erst an das Land, an die Sprache und vielleicht auch daran gewöhnen müssen, Unterricht zu haben, die also keine Schule kennen, ein sehr weiter Weg. Insofern ist es ein Erfolg, dass wir so hohe A2-Bestehenszahlen haben. Darauf möchte ich hinweisen.

Grundsätzlich werden die Integrationskurse regelmäßig überprüft. Wir sind dran und haben auch Fortschritte erzielt.

ZUSATZFRAGE: Sie sehen also keine grundlegenden Mängel?

GRÜNEWÄLDER: Wie gesagt, es gibt dort einige Herausforderungen. Wir sind dran. Es werden zum Beispiel regelmäßig die Träger überprüft. Sie wissen, dass wir da keinen einheitlichen Träger haben, sondern es eine vielfältige Trägerlandschaft mit sehr vielen Playern gibt, die sehr unterschiedlich sind, auch in der Zuverlässigkeit. Es wird regelmäßig geprüft.

Wir hatten 2015 die Situation, dass wir sehr schnell sehr viele Sprachkurse anbieten mussten. Deswegen wurden die Anforderungen an die Sprachlehrer heruntergeschraubt. Das ist inzwischen ausgelaufen. Also auch die Qualität der Kurse verbessert sich zunehmend. Es ist bekannt, dass wir noch Luft nach oben haben, und wir arbeiten daran.

FRAGE: Eine Frage an das Wirtschaftsministerium: Es wurde von der „ARD“ gemeldet, dass kurz nach der Lockerung des Rüstungsexportstopps Lieferungen nach Saudi-Arabien gehen. Was genau wird exportiert? Wie ist das einzuschätzen?

GÜTTLER: Wie Ihnen bekannt ist, sind die Sitzungen des Bundessicherheitsrates nach seiner Geschäftsordnung geheim. Diese Geheimhaltung ist gegenüber dem Bundestag aufgehoben, aber nicht gegenüber der Öffentlichkeit. Aufgrund dieser Einstufung kann ich Ihnen dazu an dieser Stelle leider keine Angaben machen.

FRAGE MÜLLER-THUM: Ich würde da gern noch einmal nachfragen, eventuell auch bei Herrn Seibert. Vielleicht wollen Sie ja leichte Ausnahmen von dieser normalen Praxis machen. Denn ich glaube, in der Bevölkerung könnte so der Eindruck entstanden sein: Huch, die haben doch vor zwei Wochen erst einen Exportstopp verlängert, und jetzt wird doch wieder exportiert. Vielleicht können Sie einfach noch einmal genau sagen, was eigentlich vor zwei Wochen beschlossen wurde und welche Ausnahmen gemacht wurden.

STS SEIBERT: Ich kann der Kollegin nur beipflichten. Das betrifft Ihre Frage nach Ausnahmen von einer Regel. Die Sitzungen des Bundessicherheitsrates sind geheim. Zu einzelnen Fällen äußern wir uns, wie üblich, nicht. Es gibt eine Geschäftsordnung. Der zufolge informiert die Bundesregierung bzw. in diesem Fall dann das Bundeswirtschaftsministerium für die Bundesregierung den Deutschen Bundestag über abschließende Genehmigungsentscheidungen. Das ist in diesem Fall auch erfolgt. Der Bundestag wird also immer zeitnah über abschließende Entscheidungen bei Rüstungsexporten unterrichtet. Ich bin hier nicht befugt, über Einzelfälle zu berichten.

Was vor zwei Wochen in der Bundesregierung beschlossen wurde, das ist ja hier ich würde fast sagen eine Stunde lang, jedenfalls sehr ausführlich von den verschiedenen Ministerien und von meiner Kollegin Frau Demmer dargestellt worden.

ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Vor zwei Wochen war es ja so, dass das nicht der Bundessicherheitsrat entschieden hat. Richtig? Deswegen hat Frau Demmer damals ja auch darüber gesprochen.

STS SEIBERT: Genau.

ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Sie hat aber erstaunlicherweise damals nicht über die Ausnahmen gesprochen. Aber da diese Ausnahmen ja offensichtlich auch nicht vom Bundessicherheitsrat beschlossen wurden, sondern von Teilen der Bundesregierung, könnten Sie ja vielleicht heute auch über diese Ausnahmen sprechen.

STS SEIBERT: Frau Demmer und die Kollegen haben damals über das gesprochen, was tatsächlich nicht in einer Sitzung des Bundessicherheitsrates beschlossen wurde. Das war für sie hier auch öffentlich darstellbar. Das ist ausführlich getan worden.

Was Entscheidungen des Bundessicherheitsrates betrifft, gelten die Geschäftsordnung und die Information an den Deutschen Bundestag, und das legt uns dann hier auch entsprechende Grenzen auf.

FRAGE JESSEN: Ich habe eine grundsätzliche Frage, die nichts mit dem Einzelfall zu tun hat, über die man also sprechen kann, an das Wirtschaftsministerium: Fallen sogenannte Dual-Use-Güter, die also sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können beispielsweise ein Tieflader, mit dem man sowohl Baumaschinen als auch Panzer transportieren könnte , unter die Exportstoppkategorien, über die hier schon berichtet und gesprochen wurde?

GÜTTLER: Dazu kann ich Ihnen hier an dieser Stelle leider keine Informationen übermitteln. Ich kann Ihnen nur sagen, dass ganz allgemein natürlich gilt: Die Entscheidungen sind immer Entscheidungen der gesamten Bundesregierung, und sie entsprechen natürlich den geltenden Vereinbarungen und Vorschriften, auf die sich geeinigt wurde.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Könnte dann ein anderer Sprecher der Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob Dual-Use-Güter generell auch unter den Exportstopp oder unter die Exporteinschränkungskriterien fallen oder nicht?

VORS. SZENT-IVÁNYI: Es ergibt, glaube ich, Sinn, jemanden direkt anzusprechen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Na ja, eigentlich wäre das Wirtschaftsministerium zuständig, denke ich, weil es federführend ist, was die Ausfuhrgenehmigungen angeht. Von dort kommt keine Antwort. Ich kann Herrn Seibert fragen. Ich kann Herrn Fähnrich fragen. Können Sie dazu etwas sagen?

STS SEIBERT: Ich kann über das Gesagte hinaus nichts sagen, und ich werde jetzt auch über den Umweg Ihrer Frage nicht zu Einzelfallentscheidungen Stellung nehmen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Nein, das ist ja keine Einzelfallentscheidung. Es geht um Dual-Use-Güter. Es hat eine lange Tradition, dass über die gesprochen wird, sowohl hier als auch in den USA. Da gab es Einschränkungen genau mit der Begründung. Deswegen, finde ich, ist das eine über den Einzelfall weit hinausgehende, grundsätzliche Frage. Da bitte ich einfach um ein Ressort, das sich kompetent fühlt, darauf antworten zu können.

STS SEIBERT: Sollte Ihre Erinnerung an die Tradition die gleiche sein wie unsere, würden wir dazu etwas nachreichen, wenn es etwas nachzureichen gäbe. Ansonsten gilt das, was wir hier gesagt haben.

FRAGE MÜLLER-THUM: Herr Seibert, ich muss da doch noch einmal nachfragen: Wurde auf der Sitzung vor zwei Wochen, die nicht eine als geheim eingestufte Sitzung des Bundessicherheitsrates war, neben dem Exportstopp, endmontierten Rüstungsgütern usw. auch über Ausnahmen entschieden?

STS SEIBERT: Es ist Ihnen durch meine Kollegin Frau Demmer vor zwei Wochen genau mitgeteilt worden, was mitzuteilen war, und darüber kann ich jetzt hier nicht hinausgehen. Ich werde mich auch zu Entscheidungen des Bundessicherheitsrates nicht weiter äußern.

ZUSATZ MÜLLER-THUM: Aber das war doch keine Entscheidung des Bundessicherheitsrats!

STS SEIBERT: Deswegen ist Ihnen genau das, was öffentlich darzulegen war, hier auch gesagt worden – ausführlich.

FRAGE JUNG: Es wurde ja hier ausführlich gesagt, dass zum Beispiel im Rahmen von europäischen Gemeinschaftsprojekten hergestellte Rüstungsgüter bis Jahresende ausdrücklich nicht in die Vereinigten Arabischen Emirate geliefert werden. In dem aktuellen Bericht, auf den wir uns hier alle beziehen, geht es ja auch um Zubehör, um Artillerieortungsradarsysteme vom Typ COBRA, die aus deutsch-französischer Produktion stammen. Das verstehe ich nicht. Frau Demmer hat uns das gesagt, was ich gerade gesagt habe, und jetzt lesen wir, dass doch schon wieder im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten in die VAE exportiert werden kann. Herr Seibert, wie passt das zusammen?

STS SEIBERT: Ich kann gerne an das erinnern, was Frau Demmer hier sehr ausführlich dargelegt hat, und das war die Entscheidung von vor zwei Wochen. Ausgelaufene Gemeinschaftsprogramme und die dazugehörigen Sammelausfuhrgenehmigungen mit Bezug zu Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten werden um weitere neun Monate bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. Dies erfolgt mit der Maßgabe, dass in diesem Zeitraum mit den Partnern die vorgeschriebenen Konsultationen stattfinden. Die Bundesregierung wird sich in den Konsultationen gegenüber den Partnern dafür einsetzen, dass die gemeinsam produzierten Rüstungsgüter im Jemenkrieg nicht zum Einsatz kommen und dass während der neunmonatigen Verlängerung keine endmontierten Rüstungsgüter aus diesen Gemeinschaftsprogrammen an Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate ausgeliefert werden. Die beteiligten Unternehmen erhalten die Auflage, gegenüber den Vertragspartnern darauf zu bestehen, dass in diesem Zeitraum keine endmontierten Rüstungsgüter an diese Länder ausgeliefert werden.

Das war das, woran Sie sich, glaube ich, etwas unkorrekt erinnerten. Es ist die Passage, wie wir sie veröffentlicht haben und wie sie auch korrekt ist.

ZUSATZFRAGE JUNG: Mich würde noch einmal etwas grundsätzlich interessieren. Frau Demmer hat uns ja auch gesagt, dass direkte deutsche Rüstungsexporte in die Vereinigten Arabischen Emirate möglich seien, aber Gemeinschaftsprojektexporte nicht. Warum ist das so, Herr Seibert?

STS SEIBERT: Ich sehe wirklich keinen Sinn darin, die gesamte Regierungspressekonferenz vom, glaube ich, 1. April oder 2. April hier noch einmal durchzuführen, und verweise auf die Protokolle. Ich habe jetzt einen ausführlichen Teil davon vorgelesen. Ich kann noch andere Dinge vorlesen, aber ich finde, das ist sinnlos.

ZUSATZFRAGE JUNG: Dann formuliere ich es als Lernfrage. Es ist also richtig, dass aktuell deutsche Rüstungsexporte direkt in die VAE möglich sind, aber Exporte im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten nicht. Korrekt?

STS SEIBERT: Es ist wirklich besser, Sie lesen das alles, wie wir es bekannt gegeben haben, noch einmal genau durch. Daraus wird sich ein ganz klares Bild ergeben.

FRAGE MÜLLER-THUM: Herr Seibert, das Problem mit der Regierungspressekonferenz vor zwei Wochen ist: Da Frau Demmer keine Ausnahmen erwähnt hatte und wir erst ein paar Stunden später davon erfuhren, konnten wir in dieser Regierungspressekonferenz nicht nach den Ausnahmen fragen. Deswegen müssen diese Fragen später erfolgen, in diesem Fall jetzt.

STS SEIBERT: Gut. Sie wissen aber, was ich ganz grundsätzlich zu Entscheidungen des Bundessicherheitsrats zu sagen habe und wie Entscheidungen des Bundessicherheitsrats an den Deutschen Bundestag der Geschäftsordnung entsprechend weitergegeben, aber nicht von mir hier im Einzelfall besprochen werden.

FRAGE JUNG: Können Sie uns noch einmal ausführlich nachreichen, welche Ausnahmen jetzt offiziell sind, Herr Seibert?

STS SEIBERT: Ich habe Ihnen das gesagt, was ich Ihnen sagen kann, und kann keine Nachreichung in Aussicht stellen.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Es geht um die Wachstumsprognose. Jetzt haben mehrere Medien berichtet, dass die für dieses Jahr auf 0,5 Prozent und für das kommende Jahr auf 1,5 Prozent reduziert werden soll. Können Sie das bestätigen?

GÜTTLER: Minister Altmaier wird die Frühjahrsprojektion der Bundesregierung persönlich am 17. April hier in der Bundespressekonferenz vorstellen. Er wird dabei ausführlich über die aktuelle und die erwartete zukünftige Entwicklung der Konjunktur berichten. Dies kann und möchte ich jetzt an dieser Stelle nicht vorwegnehmen.

Die Berichterstattung über Jahreszahlen können wir hier wie üblich nicht kommentieren.

FRAGE BUSCHOW: Ich habe eine Frage an Herrn Seibert zu dem Bericht im „Tagesspiegel“, wonach mit Blick auf die Verhandlung, die in der nächsten Woche eventuell noch vor dem Verwaltungsgericht Berlin ansteht die Klage von Jan Böhmermann gegen die Kanzlerin , die Kanzlerin wohl inzwischen zugesichert habe, dass sie die Formulierung, dass das Schmähgedicht bewusst verletzend gewesen sei, nicht mehr wiederholen will. Dazu habe ich die Frage: Können Sie das bestätigen?

Falls ja, ist quasi eine derartige Unterlassungserklärung abgegeben worden? Hat sich das Verfahren damit in Ihren Augen erledigt?

STS SEIBERT: Das ist ein anhängiges Verfahren, und zu anhängigen Verfahren nehme ich für die Bundesregierung grundsätzlich nicht Stellung.

ZUSATZFRAGE BUSCHOW: Auch nicht dazu, ob man sich darauf schon vorher geeinigt hat? Das könnte ja durchaus sein.

STS SEIBERT: Die mündliche Verhandlung steht meines Wissens in der kommenden Woche an. Das ist ein anhängiges Verfahren, und aufgrund ganz grundsätzlicher Überlegungen nehme ich zu anhängigen Verfahren nicht Stellung.

ZUSATZFRAGE BUSCHOW: Sie gehen also davon aus, dass diese mündliche Verhandlung stattfinden wird. Heißt das das?

STS SEIBERT: Ich habe keine andere Information.

FRAGE: Ich habe eine Frage an Herrn Seibert und an die Sprecher der Ministerien für Justiz, Inneres, Arbeit, Wirtschaft und Äußeres zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Der Entwurf ist seit einem Vierteljahr im Deutschen Bundestag. Ist dieser Entwurf jetzt verbesserungswürdig? Geht es nur um Blockade und Gegenblockade zwischen Christdemokraten und Sozialdemokraten, oder wie wird sich diese Geschichte weiterentwickeln? Wird dieser Entwurf abgelehnt, oder wie sieht es aus?

GRÜNEWÄLDER: Ich kann gerne anfangen. Wir finden diesen Entwurf ganz hervorragend. Der liegt nun im Bundestag, und es ist Sache des Parlaments und der Fraktionen, damit umzugehen.

KALL: Ich kann dem nichts hinzufügen.

ZUSATZFRAGE: Haben Sie in diesem Entwurf etwas Falsches geschrieben? Ist der deswegen jetzt auf Eis gelegt?

KALL: Ich wüsste nicht, dass da etwas auf Eis gelegt worden ist. Der Gesetzentwurf befindet sich in der parlamentarischen Beratung, und wir sind guter Hoffnung, dass die bald zu Ende gehen wird, sodass er wie beabsichtigt in Kraft treten kann.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe noch eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Jetzt geht es um den Konzern Bayer, der eingeräumt hat, dass er durch Glyphosat in meinen Worten ausgedrückt jetzt ins Schlingern bzw. jedenfalls sehr massiv unter Druck gerät. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob sich der Wirtschaftsminister Sorgen darum macht, dass eine weitere Ikone der deutschen Wirtschaft jetzt unter Druck oder in ernsthafte Probleme gerät.

GÜTTLER: Auch diesen berichteten Vorgang, der ein einzelnes Unternehmen betrifft, kann ich hier jetzt nicht kommentieren.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Machen Sie oder der Minister sich denn generell Sorgen, dass etliche Unternehmen die Automobilkonzerne verzeichnen sinkende Absatzzahlen in China bzw. die deutsche Industrie, wie einige Medien heute auch schreiben, langsam in den Rückwärtsgang gerät?

GÜTTLER: Ich kann Sie da noch einmal auf die kommende Frühjahrsprojektion verweisen. Darüber hinaus haben wir gerade heute vielleicht haben Sie die auch schon erhalten eine Pressemitteilung über die wirtschaftliche Lage im April veröffentlicht. Grundsätzlich herrscht in der Wirtschaft momentan eine gewisse Abkühlung aufgrund der globalen Weltlage und der Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Brexit, aber gleichwohl laufen zum Beispiel der Konjunkturmotor in der Bauindustrie und der Dienstleistungsbereich gut. Die binnenwirtschaftlichen Antriebskräfte stimmen. Die Arbeitslosigkeit nimmt ab. Insofern besteht da kein Grund zur Sorge.

Aber für die Details kann ich Sie wie gesagt noch einmal auf die Pressemitteilung und auf den Minister verweisen, der am 17. April persönlich hier sein wird.

FRAGE JESSEN: Da Sie eben die Abkühlung der Konjunktur insgesamt angesprochen haben, will ich fragen, ob Berichte zutreffen, denen zufolge der Einbruch besonders stark im Wirtschaftsverkehr mit der Türkei sei. Wenn ja, welche Ursachen sehen Sie dafür, und wie wollen Sie dem begegnen?

GÜTTLER: Dazu kann ich Ihnen hier leider keine Auskunft geben und muss auch Sie noch einmal auf die Pressemitteilung, die wir heute veröffentlicht haben, verweisen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Können Sie zu den Veröffentlichungen, die Statistiken präsentieren, denen zufolge der Türkei-Einbruch das ist meine Formulierung besonders ausgeprägt ist, nichts sagen?

GÜTTLER: Ich kann Ihnen jetzt an dieser Stelle nichts dazu sagen und Sie nur auf das verweisen, worauf ich bereits hingewiesen habe.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Können Sie es, wenn es nicht darin ist, bitte nachreichen?

GÜTTLER: Das kann ich gern tun.

FRAGE: Herr Seibert, für den 29. April hat die Bundeskanzlerin mit dem französischen Präsidenten zu einem Westbalkan-Gipfeltreffen ins Kanzleramt eingeladen. Meine Frage bezieht sich auf die Erwartungen. Was sollen die Gäste zu diesem Treffen mitbringen, vielleicht Ideen, Bereitschaft zu schmerzlichen Kompromissen?

Die zweite Frage: Erfahrungsgemäß können langfristige Lösungen auf dem Balkan nur mit Zustimmung Russlands und der USA stattfinden. Inwieweit wurde dieses Treffen auch mit den Vertretern Russlands und der USA abgesprochen?

STS SEIBERT: Erst einmal: Das stimmt. Wir haben ja gestern bestätigt, dass es die Einladung des französischen Präsidenten und der deutschen Bundeskanzlerin für den 29. April hier nach Berlin gibt, und zwar an hochrangige Vertreter der Staaten des westlichen Balkans und zusätzlich an Kroatien, Slowenien sowie die Europäische Kommission.

Ich denke, wenn Sie unsere Arbeit hier regelmäßig verfolgen, dann wissen Sie, wie wichtig für die Bundesregierung die Stabilität und die Entwicklung der westlichen Balkanregion ist. Das gilt sicherlich auch für die französische Regierung. Die Bundeskanzlerin hat immer wieder auch Gesprächspartner aus dieser Region gehabt und ist selbst auch dort gewesen.

Sie möchte zusammen mit Präsident Macron mit den Gesprächspartnern über die besonderen Herausforderungen in der Region und ganz besonders über den Stand der Beziehungen zwischen Serbien und dem Kosovo diskutieren. Wir sind noch nicht so weit, das genaue Programm bekanntgeben zu können, weil die Planungen dazu noch nicht abgeschlossen sind. Das werden wir zum gegebenen Zeitpunkt tun. Ich möchte die Vorbereitungen auf dieses Treffen nicht dadurch belasten, dass ich Ihnen hier schon irgendwelche Erwartungen mitteile, wer alles welche Kompromissbereitschaft mitbringen sollte. Grundsätzlich ist dies eine weitere Frucht des tiefen Interesses, das wir an einer positiven Entwicklung des westlichen Balkans nehmen.

Sie wissen, dass es auch den sogenannten Berliner Prozess gibt. Von Polen wird in diesem Jahr eine große Konferenz zum Thema Balkan ausgerichtet. Das alles begann mit einer Balkan-Konferenz hier in Berlin unter der Bundeskanzlerin. Deswegen spricht man vom Berliner Prozess. Dort bringen wir uns mit aller Energie und mit großem Interesse ein.

BURGER: Vielleicht darf ich noch kurz ergänzen, dass just heute Außenminister Maas an dem Außenministertreffen des Berliner Prozesses in Warschau teilnimmt. Dort stehen insbesondere drei Themen im Vordergrund, nämlich zum einen Unterstützung dabei, Konflikte zu bewältigen und nachhaltige Versöhnungsprozesse zu ermöglichen. Dazu gehört als weiterer wichtiger Punkt die Förderung junger Menschen und des Austausches zwischen jungen Menschen. Als drittes Ziel des heutigen Treffens in Warschau ist natürlich auch die Vorbereitung des von Herrn Seibert erwähnten Berlin-Gipfels, also des Gipfels des Berlin-Prozesses, der für den 5. Juli in Polen geplant ist.

ZUSATZFRAGE: Die Frage zu Russland und den USA wurde nicht beantwortet.

STS SEIBERT: Beide werden bei dem Berliner Treffen, zu dem der französische Präsident eingeladen hat, nicht vertreten sein. Das ist aber bei dem Berliner Prozess, der jetzt auf Außenministerebene und im Juli in Polen auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs stattfindet, auch nicht der Fall.

ZUSATZFRAGE: Die Frage war, ob Sie das abgesprochen haben.

STS SEIBERT: Grundsätzlich ist auch die Lage auf dem westlichen Balkan sicherlich immer wieder und gerade auch im Gespräch mit der amerikanischen Regierung ein Thema. Aber wir empfinden es schon, so möchte ich sagen, als eine in erster Linie europäische Aufgabe, diesen Teil Europas in eine stabile, demokratische und mit einer europäischen Perspektive ausgestattete Zukunft zu führen.

FRAGE DR. RINKE: Zwei Fragen an Herrn Seibert:

Zum einen wüsste ich gern, ob nicht eine Doppelung droht. Sie selbst haben eben auf den Berliner Prozess hingewiesen. Jetzt gibt es ein neues Format, in dem man sich mit den Westbalkan-Staaten trifft. Besteht nicht die Gefahr einer Doppelung?

Zweite Frage: Zwischen Deutschland und Frankreich gibt es Differenzen, was den Beitrittsstatus für Mazedonien und Albanien und den Annäherungsprozess an die EU angeht. Hofft man in der Bundesregierung, dass man mit diesem gemeinsamen Treffen bzw. mit der gemeinsamen Einladung die französische Seite dazu bewegen kann, dem Beitrittskandidatenstatus zuzustimmen?

STS SEIBERT: Ich will nur Folgendes sagen: Gehen Sie davon aus, dass sowohl unser starkes Engagement im Berliner Prozess als auch dieses Westbalkan-Treffen, zu dem Ende April eingeladen wurde, dem einen Ziel dient, die Westbalkan-Region zu mehr Stabilität zu führen und die europäische Perspektive, die diese Länder haben, Schritt für Schritt realistischer zu machen. Ende April geht es hier in Berlin natürlich auch insbesondere das habe ich gesagt um die Beziehungen zwischen Serbien und dem Kosovo. Denn eine Normalisierung der Beziehungen zwischen diesen beiden Ländern ist eine ganz wichtige Voraussetzung dafür, dass beide Länder ihre EU-Annäherung erfolgreich fortsetzen können.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Es fehlt noch die Antwort zu Mazedonien und Albanien.

STS SEIBERT: Das wiederum sind europäische Entscheidungen, die dann im Kreise der europäischen Mitgliedsstaaten zu treffen sind.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Meine Frage zielte aber darauf, dass Macron als einer der Mitveranstalter einer derjenigen ist, die diesen Status verweigern. Hat die Bundesregierung die Hoffnung, dass sich mit der Einbeziehung von Macron diese Haltung in Paris ändert?

STS SEIBERT: Ich denke, wir müssen das auseinanderhalten. Das sind Entscheidungen, die in Brüssel im Kreise des Europäischen Rates zu fällen sind. Wir haben auch immer gesagt, dass eine europäische Perspektive Albaniens besteht, sofern Albanien die Voraussetzungen dafür erfüllt. Dazu gehört, dass demokratische Institutionen und die parlamentarische Arbeit funktionieren müssen. Das sind die Voraussetzungen die in den sogenannten Kopenhagener Kriterien genannt sind. Die Europäische Kommission wird wie schon in den vergangenen Jahren ihren Länderbericht veröffentlichen. Möglicherweise hat sie dies schon getan; darüber bin ich im Moment nicht ganz im Bilde. Auf der Basis dieser regelmäßig erneuerten Einschätzungen wird man in Europa dann zu einer Entscheidung kommen.

FRAGE: Wie steht das Wirtschaftsministerium zur Nachunternehmerhaftung in der Paketlieferbranche?

GÜTTLER: Das müsste ich Ihnen leider nachreichen, wenn es dazu etwas nachzureichen gibt.

FRAGE: Ich habe eine Frage an Herrn Seibert bzw. Herrn Burger. Es geht um die Situation im Sudan. Präsident Baschir ist ja nicht mehr im Amt. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung im Nachgang dieser Entfernung aus dem Amt? Frau Mogherini hat sich schon zu Wort gemeldet und gesagt, dass nicht alles so weitergehen könne, nur weil der Präsident weg sei.

Die zweite Frage: Herr Seibert oder Herr Burger, sollte Herr Baschir aus Ihrer Sicht ebenfalls vor den Internationalen Strafgerichtshof gestellt werden?

BURGER: Wir beobachten die Entwicklung vor Ort natürlich sehr genau und rufen alle Seiten zur Zurückhaltung auf. Denn wir brauchen eine friedliche Lösung der Krise und eine, die dem Wunsch des sudanesischen Volkes nach einem politischen Wandel gerecht wird. Dazu gehört, dass Proteste friedlich ablaufen können müssen und es keine Gewalt gegen Demonstranten geben darf.

Deswegen unterstützen wir gemeinsam mit der Europäischen Union, die dies gestern in ihrer Erklärung bereits formuliert hat, das sudanesische Volk in seinem Streben nach politischem Wandel. Es muss einen glaubwürdigen politischen Prozess geben, der den Übergang zu einer zivilen Transitionsregierung ebnet, die das Vertrauen des Volkes genießt.

Wir beraten uns zur Lage im Sudan auch eng mit unseren Partnern. Heute berät auch der UN-Sicherheitsrat zur Lage dort. Das haben wir in Abstimmung mit unseren europäischen Partnern und den USA in unserer derzeitigen Rolle als Vorsitzland des Sicherheitsrates heute auf die Tagesordnung gesetzt.

Zu Ihrer zweiten Frage: Ich denke, im Moment gibt es sehr viel Unklarheit über den Status von Herrn Baschir, auch darüber, wo er sich aufhält. Klar ist: Die Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Omar al-Baschir wegen Genozids, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, die mutmaßlich in Darfur begangen wurden, bestehen weiterhin. Alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen sind auch weiterhin zur Umsetzung der entsprechenden Sicherheitsratsresolution 1593 aus dem Jahre 2005 verpflichtet, mit der die Situation in Darfur nach Kapitel VII der UN-Charta an den IStGH überwiesen wurde.

FRAGE JUNG: Herr Seibert und Herr Burger, Julian Assange wurde gestern nach sieben Jahren in der ecuadorianischen Botschaft von der britischen Polizei festgenommen. Wie bewerten Sie die Festnahme, und wie bewerten Sie das Auslieferungsersuchen der Amerikaner? Halten Sie es für gerechtfertigt, den WikiLeaks-Gründer für die Veröffentlichungen rund um den Irak- und den Afghanistan-Krieg anzuklagen?

STS SEIBERT: Als deutscher Regierungssprecher kann ich dazu keine Auskunft geben. Das ist eine Angelegenheit, die nicht deutsches Regierungshandeln betrifft und jetzt ganz und gar in den Händen der britischen Justiz liegt. Deswegen werde ich dazu nicht weiter Stellung nehmen.

BURGER: Ich habe dazu auch nicht mehr zu sagen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ist die Bundesregierung der Meinung, dass WikiLeaks wesentlich zur Aufklärung der Öffentlichkeit in Sachen von Kriegsverbrechen in Afghanistan und im Irak beigetragen hat?

STS SEIBERT: Herr Jung, in der Zeit, als Sie noch nicht regelmäßig in Regierungspressekonferenzen kamen das ist jetzt fast acht oder neun Jahre her , ist hier sehr oft über die Veröffentlichungen von WikiLeaks gesprochen worden. Dazu hat sich die Bundesregierung damals auch geäußert. Ich kann heute, acht Jahre später, keine neuen Erkenntnisse und keine neuen Bewertungen vortragen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das war keine Antwort auf meine Frage. Die Meinung könnte sich ja in den letzten acht Jahren geändert haben.

STS SEIBERT: Doch. Wir sehen keinen Grund, die Haltung, die wir in den Jahren 2010 und 2011 dazu hatten, in irgendeiner Weise zu revidieren.

ZUSATZFRAGE JUNG: Was war denn die Haltung?

STS SEIBERT: Ich empfehle, wie gesagt, den Blick ins Archiv, stelle das auch gern noch einmal zur Verfügung.

Ganz konkret auf die aktuelle Situation bezogen, bleibe ich dabei: Das betrifft nicht deutsches Regierungshandeln. Das betrifft das Handeln der britischen Justiz, die selbstverständlich rechtsstaatlich entscheiden wird.

FRAGE JESSEN: Könnte es deutschem Regierungshandeln entsprechen, wenn dem Vorschlag des thüringischen Ministerpräsidenten Ramelow gefolgt würde, Julian Assange politisches Asyl zu gewähren?

STS SEIBERT: Diese Frage stellt sich für uns nicht.

FRAGE: Hält das Gesundheitsministerium ein Verbot sogenannter Konversionstherapien für Homosexuelle für wünschenswert? Falls ja, welchen Weg wollen Sie gehen, um gesamtgesellschaftlich deutlich zu machen, dass Homosexualität keine Krankheit ist, wie es die Weltgesundheitsorganisation WHO festgestellt hat?

Anschließend daran die Frage, warum ein Verbot dieser Konversionstherapien rechtlich so schwierig ist und welche Rolle die von Herrn Spahn geplante Kommission zu diesem Thema spielen soll.

NAUBER: Wie Sie schon gesagt haben, richtet Herr Spahn dazu eine Kommission ein, die sich nach derzeitiger Planung an zwei Terminen treffen wird. Im Rahmen dieser Kommission werden all diese Fragen geklärt werden.

ZUSATZFRAGE: Ein Verbot dieser Konversionstherapien hält das Bundesgesundheitsministerium aber für wünschenswert?

NAUBER: Herr Spahn hat sich, wie Sie wissen, dazu geäußert und gesagt, dass er diese Kommission einrichten wird, um zu prüfen, wie man so ein Verbot durchsetzen könnte bzw. wie das geregelt werden könnte.

ZUSATZFRAGE: Können Sie mir sagen, warum das rechtlich so schwierig ist?

NAUBER: Auch das zu prüfen, wo es da Möglichkeiten gibt und wo die Probleme liegen wird Teil dieser Beratungen sein.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, ist die Bundeskanzlerin auch für ein Verbot dieser Therapien?

STS SEIBERT: Ich schließe mich da ganz dem Bundesgesundheitsministerium an.

FRAGE DR. RINKE: Ich hätte ganz gerne zu Libyen gefragt ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Frage an Herrn Seibert, Herrn Burger, Herrn Fähnrich oder auch mehrere geht. Es geht darum, dass sich die Kämpfe in Tripolis verstärkt haben. Unterstützt die Bundesregierung die von der UN anerkannte Regierung in irgendeiner Form? Gestern hat es ja ein Telefonat der Kanzlerin mit dem Ministerpräsidenten gegeben. Hat die Bundesregierung in irgendeiner Form möglicherweise militärisch Hilfe im Kampf gegen General Haftar zugesagt?

STS SEIBERT: Da das Telefonat angesprochen wurde, fange ich einmal kurz an und informiere Sie alle vielleicht haben Sie es noch nicht mitbekommen; wir hatten eine kleine Pressemitteilung dazu gemacht : Gestern hat die Bundeskanzlerin mit dem Vorsitzenden des libyschen Präsidialrats, Herrn al-Sarradsch, telefoniert. Sie hat, wie wir es hier zuvor auch getan hatten, den militärischen Vormarsch der Einheiten unter General Haftar verurteilt und hat General Haftar und seine Unterstützer dringend aufgefordert, alle militärischen Operationen sofort zu beenden, und alle Parteien aufgefordert, Verhandlungsbereitschaft zu zeigen, damit wir einen politischen Prozess unter UN-Ägide in Libyen sehen. Das ist im Übrigen auch die Erwartungshaltung, die die EU-28 auch der britische Außenminister gestern öffentlich gemacht haben. Das ist das, was uns als Europäer wichtig ist und auch aus deutscher Sicht noch einmal bekräftigt wurde.

BURGER: Ich würde vielleicht auch noch auf das Statement, das Frau Mogherini gestern nach Abstimmung der EU-28-Außenminister abgegeben hat, hinweisen, in dem die Europäische Union und die Mitgliedstaaten alle Parteien aufrufen, die Militäroperationen sofort einzustellen und die LNA und diejenigen Kräfte, die sich nach Tripolis bewegt haben, zum Abzug aufzufordern.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Bedeutet Ihre Antwort, dass es keine militärische Unterstützung gibt und dass man eigentlich abwartet, dass die libyschen Bürgerkriegsparteien untereinander klären, wer kräftemäßig der Stärkste ist? So muss man es ja interpretieren, wenn zwar eine Aufforderung da ist, aber die von der eigenen Regierung anerkannte Regierung nicht unterstützt wird.

BURGER: Dieser Interpretation, dass es außer einem direkten militärischen Eingreifen oder einfach abwarten keine anderen Optionen gäbe, würde ich widersprechen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat sich in den letzten Tagen immer wieder mit der Lage in Libyen beschäftigt. Diese Beratungen im Sicherheitsrat dauern auch an. Unsere Bemühungen sowohl im Kreis der EU als auch darüber hinaus sind jetzt darauf ausgerichtet, den Druck auf die Konfliktparteien weiter zu erhöhen, damit den Forderungen der internationalen Gemeinschaft Wirkung verliehen wird.

FRAGE JESSEN: Herr Burger, was bedeutet es, dass die nationale Konferenz, die am Wochenende beginnen sollte und auf die Sie auch große Hoffnungen gesetzt hatten , nun abgesagt ist? Gibt es aus Ihrer Sicht ein, sagen wir, Ersatzformat für eine politische Lösung?

Zum Zweiten: Aus dem Raum der Regierungsparteien wird von durchaus relevanter Position jetzt angeregt oder gefordert, dass sich Deutschland auf eine Bundeswehrbeteiligung an einer militärischen Operation einstellen solle. Wird diese Diskussion in der Bundesregierung bereits geführt oder noch nicht?

Zum Dritten: Gibt es deutsche Staatsbürger institutionell in Libyen verankert oder in anderer Weise , die man jetzt herausholen müsste oder auffordern müsste, herauszukommen?

BURGER: Zu Ihrer ersten Teilfrage würde ich Sie auf das EU-Statement von gestern Abend verweisen, in dem auch auf die nationale Konferenz Bezug genommen wird. Wir haben im Kreise der EU-Partner gesagt: Wir bedauern, dass die Konferenz verschoben werden musste nicht abgesagt , und wir rufen dazu auf, dass sie so bald wie möglich nachgeholt werden kann, weil es aus unserer Sicht weiterhin keine Aussicht auf Lösungen gibt, die nicht durch eine wie immer geartete Einigung zwischen den Konfliktparteien entsteht.

Zu Spekulationen über mögliche UN-Militäreinsätze oder -mandate in Libyen ist, glaube ich, Anfang der Woche in der Regierungspressekonferenz schon gesprochen worden; da habe ich heute auch keinen anderen Stand mitzuteilen.

Zu Ihrer dritten Frage: Meinem Erkenntnisstand nach ist die Zahl der Deutschen, die sich in Libyen befinden, sehr, sehr gering wenn es überhaupt welche gibt. Wenn es da im Moment etwas zu berichten gäbe, müsste ich Ihnen das nachreichen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Die Diskussion oder die Aufforderung zu Bundeswehrbeteiligung kam ja nach der letzten RegPK, deswegen ist die Frage heute noch einmal neu. Wird diese Diskussion in der Bundesregierung geführt? Herr Fähnrich schüttelt den Kopf.

FÄHNRICH: Wie schon erwähnt wurde, ist die Antwort am Mittwoch schon gegeben worden. Es gibt klare Voraussetzungen dafür, und an Spekulationen beteiligen wir uns nicht. Genau dieses Thema hatten wir am Mittwoch bereits besprochen.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, gab es in den letzten Tagen Gespräche von Herrn Macron und Frau Merkel zum Thema Libyen?

Herr Burger, welche Erkenntnisse haben Sie über aktuelle französische militärische Aktivitäten in Libyen? Können Sie bestätigen, dass französische Spezialeinheiten unter anderem Herrn Haftar unterstützen?

STS SEIBERT: Wenn die Bundeskanzlerin mit ihren europäischen Kollegen und Regierungschefs zusammentrifft, dann ist es immer möglich, dass auch die gerade aktuellen globalen Themen oder die aktuellen Konflikte besprochen werden. Über Einzelheiten kann ich Ihnen hier nicht berichten. Die europäische Haltung zu Libyen ist jedenfalls klar, und sie ist einheitlich so, wie sie gestern in der Erklärung von Frau Mogherini zum Ausdruck kam.

BURGER: Zu französischen Aktivitäten in Libyen müssten Sie die französische Regierung befragen. Ich habe dazu nichts, was ich hier von dieser Stelle

ZUSATZFRAGE JUNG: Haben Sie eigene Erkenntnisse?

BURGER: Ich habe dazu keine Erkenntnisse, die ich

ZUSATZFRAGE JUNG: Das Auswärtige Amt?

BURGER: Ich habe dazu keine Erkenntnisse, die ich hier von dieser Stelle mitteilen könnte.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie nachreichen, ob das Auswärtige Amt Erkenntnisse über französische militärische Aktivitäten in Libyen hat?

BURGER: Wenn wir dazu etwas nachzureichen haben sollten, dann kann ich das gerne nachreichen.

FRAGE: Frau Buser, es gibt Pressemeldungen, die sagen, dass der Flughafen BER wahrscheinlich nicht 2020 eröffnet werden kann. Der Bund ist ja mit nicht unerheblichen Anteilen an der Flughafengesellschaft beteiligt. Wie ist da Ihr Kenntnisstand? Teilen Sie die Befürchtungen?

BUSER: Mir persönlich liegen die jetzt auch medial veröffentlichten Berichte noch nicht vor, deswegen kann ich sie an dieser Stelle auch noch nicht bewerten. Das heißt, Sie müssten sich an den Flughafen wenden.

ZUSATZFRAGE: Aber der Bund ist ja beteiligt, und Sie kennen ja wahrscheinlich auch die Berichte der letzten Tage, dass es wahrscheinlich zu Verzögerungen kommen kann. In welchem Kontakt steht denn der Bundesverkehrsminister mit den Verkehrsministern der beteiligten Länder, um Informationen darüber zu erhalten?

BUSER: Es gibt immer Aufsichtsratssitzungen, in denen das Ganze thematisiert wird. Mir persönlich liegen diese Informationen jetzt nicht vor, deswegen kann ich sie jetzt an dieser Stelle auch nicht kommentieren.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, Herr Burger, Sie wollten vor ein paar Wochen bzw. seit ein paar Wochen prüfen, ob Sie gegen das Ramstein-Urteil Revision einlegen. Sie wollten das Urteil prüfen, um uns hier mehr zu sagen. Können Sie das mittlerweile?

STS SEIBERT: Es geht ja um ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das am 9. April die schriftlichen Urteilsgründe übersandt hat. Heute haben wir den 12. April. Insofern bleibt es bei der Auskunft, die ich Ihnen gegeben habe: Die Bundesregierung wird jetzt zunächst beide Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster eingehend prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wann können wir noch einmal nachfragen, wie lange dauert das?

STS SEIBERT: Na ja, Sie fragen ja immer nach, wenn Sie nachfragen wollen, und das würde ich Ihnen jetzt auch ungern anders vorschreiben. Das ist jedenfalls unsere Haltung.

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