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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 15. April 2019

Themen: Abschaltung der Deutschen Welle im venezolanischen Kabelnetz, Lage in Venezuela, Treffen der Bundeskanzlerin mit dem UN-Flüchtlingskommissar, Umsetzung des EU-Türkei-Abkommens in Griechenland, Verlängerung der Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze, Zahl der Flüchtlinge aus Afghanistan, Forderung nach einem Konjunkturpaket, möglicher Einsatz von Uploadfiltern, Softwareupdates für Dieselfahrzeuge, neue Vorwürfe der Abgasmanipulation gegen die Daimler AG, im Bau befindlicher Flughafen BER, mögliche Einführung einer Impfpflicht, Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin über eine Auskunftsklage des „Tagesspiegels“, Kritik des Bundesrechnungshofs an der Erfassung der Arbeitslosenzahl, Lage von Migranten in Libyen, mögliche Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofes zu Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen in Afghanistan, mögliche Reise deutscher Abgeordneter auf die Krim, Bau eines Militärkrankenhauses in Ramstein, Reform der Grundsteuer, Geordnete-Rückkehr-Gesetz, Video-Podcast der Bundeskanzlerin zum Klimaschutz

Naive Fragen zu:
Uploadfilter (ab 23:25)
– die Regelungen zielen laut Protokollnotiz lediglich auf die marktmächtigen Plattformen, schreiben Sie. Sie nennen als Beispiel YouTube und Facebook. Können Sie uns die anderen marktmächtigen Plattformen noch nennen? (ab 32:24)
– Können Sie uns den Rest der marktmächtigen…?

Strafgerichtshof (ab 50:55)
– gibt es eine Stellungnahme zum Internationalen Strafgerichtshof, der bekanntgegeben hat, dass man nicht gegen die USA, Afghanistan und die Taliban wegen Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan ermitteln werde?
– Wie bewerten Sie die Drohungen gegen die ICC-Chefanklägerin Frau Bensouda? Die USA hatten ihr sogar die Einreise in die USA verweigert. Wie bewerten Sie das?

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 15. April 2019:

FRAGE: Guten Tag! Die venezolanischen Behörden haben den spanischen TV-Kanal der Deutschen Welle aus dem Kabelkanal in Venezuela ausgeschlossen. Wie schätzt das die Bundesregierung ein? Meine zweite Frage ist: Ist eine offizielle Reaktion der Bundesregierung darauf zu warten?

ADEBAHR: Wir haben die Entscheidung gestern zur Kenntnis genommen, die Deutsche Welle in Venezuela aus dem Kabelkanal herauszunehmen. Wir haben schon gestern gesagt, dass wir erwarten, dass diese bedauerliche Entscheidung rasch revidiert wird; denn die Presse- und Meinungsfreiheit ist für die Bundesregierung ein hohes Gut, und das gilt auch in diesem Fall.

FRAGE JESSEN: Wenn wir jetzt allgemeiner über die Situation in Venezuela reden würden, dann würde ich jetzt dazu fragen. – Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Herr Pompeo hat darauf hingewiesen, dass in Bezug auf Venezuela alle Optionen auf dem Tisch lägen und dass sich Maduro zurückziehen müsse. Er hat gegebenenfalls auch Sanktionen gegenüber anderen Staaten angekündigt, die derzeit noch die venezolanische Maduro-Regierung unterstützen, wie etwa Kuba. Wie beurteilt die Bundesregierung diese Situation? Ist das eine Verschärfung? Macht dies eine politische Lösung schwieriger?

ADEBAHR: Wir arbeiten in der internationalen Kontaktgruppe mit der Europäischen Union eng zusammen. Darin sind auch Staaten Lateinamerikas vertreten. Wir treten für eine Deeskalation ein. Wir möchten nicht, dass sich dieser Konflikt weiter militarisiert. Wir haben am Wochenende die Ankündigung von Maduro zur Aufrüstung der Milizen gesehen, die wir mit großer Sorge sehen. Wir treten dafür ein, dass es zu freien, fairen und friedlichen Präsidentschaftswahlen kommt. Das ist nach wie vor unsere Linie.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ist das, wie Herr Pompeo agiert, hilfreich für einen Prozess der politischen Lösung? Sie haben auch darauf hingewiesen, dass Maduro die Milizen aufrüsten wolle. Ist das auf der anderen Seite nicht auch eine Eskalation und somit kontraproduktiv gegenüber Ansätzen einer friedlichen Lösung?

ADEBAHR: Aus unserer Sicht bestand das Ziel der Reise von Herrn Pompeo auch darin, sich politisch mit den Ländern Lateinamerikas ich glaube, er war in Chile, Paraguay, Peru und Kolumbien , auszutauschen und dort zu politischen Gesprächen zusammenzukommen, wie man die Situation in Venezuela in die Richtung lösen kann, die ich gerade beschrieben habe. Aus unserer Sicht ist das ganz klar das Ziel und der Schwerpunkt. Alle Anstrengungen sind darauf gerichtet, in Gesprächen in der internationalen Kontaktgruppe mit den lateinamerikanischen Staaten auf die eben besprochenen Ziele hinzuwirken.

FRAGE: Frau Adebahr, Sie haben soeben von dem Ansatz der deutschen Außenpolitik gesprochen, was die Dialogbereitschaft angeht. Gleichzeitig unterstützen Sie aber mit Juan Guaidó einen der Vertreter der radikalsten venezolanischen Oppositionsparteien, die sich per se gegen einen Dialog und Gespräche mit der amtierenden Regierung aussprechen. Was ist das strategische Kalkül der Bundesregierung, gerade Herrn Guaidó mit dieser Verneinung jeglichen Dialogs zu unterstützen?

ADEBAHR: Zunächst einmal teile ich die Prämissen, die Ihrer Aussage zugrunde liegen, nicht. Aus der Sicht der Bundesregierung ist Herr Guaidó als Präsident der Nationalversammlung die einzig demokratisch legitimierte Kraft in Venezuela. Deshalb unterstützen wir ihn.

ZUSATZFRAGE: Aber Herr Guaidó hat ja mehrmals betont, dass für ihn ein Dialog mit der amtierenden Regierung nicht infrage komme. Die Bundesregierung unterstützt ihn und damit auch seine Äußerungen. Da war meine Frage: Was ist das strategische Kalkül der Bundesregierung hinter der Unterstützung von Juan Guaidó mit den entsprechenden Äußerungen und der Verneinung jeglicher Dialogbereitschaft?

ADEBAHR: Meine Antwort lag in meinem ersten Wortbeitrag darin, dass ich diese Prämissen schon nicht teile. Es gab lange Zeit viele Dialogversuche in Venezuela, die gescheitert sind. Sie sind an der Unbeweglichkeit Maduros gescheitert. Insofern kann man Guaidó, der venezolanischen Nationalversammlung und der Opposition aus unserer Sicht nicht vorwerfen, nicht dialogbereit gewesen zu sein. Es gab viele Versuche dazu.

FRAGE FRÖDER: Ich habe eine Frage an Herrn Seibert, später auch noch an Frau Adebahr: Heute treffen sich Bundeskanzlerin Merkel und EU-Flüchtlingskommissar Grandi. Beide suchen nach einer Lösung für die auf dem Mittelmeer Geretteten, die Italien zurückweist. Herr Seibert, worum geht es in diesem Gespräch? Plant die Bundesregierung, Griechenland zu unterstützen, etwa bei der Rückführung afghanischer Flüchtlinge?

STS SEIBERT: Herr Grandi als Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen ist ein ziemlich regelmäßiger Gesprächspartner der Bundeskanzlerin. Wir unterstützen seine Arbeit an vielen Orten der Welt mit starkem politischem Einsatz, auch mit finanziellen Mitteln, die wir zum Einsatz bringen können. Das betrifft beispielsweise die Situation in Libyen, aber auch andere Teile der Welt, in denen er als Kommissar für Flüchtlinge zuständig ist.

Ich kann Ihnen jetzt nicht ein Thema nennen, das heute im Mittelpunkt des Gesprächs stehen wird. Die beiden werden kurz vor dem Gespräch ja auch Erklärungen für die Presse abgeben. Aber das, was heute im Mittelpunkt steht, ist das Gesamtbild der Arbeit des UN-Flüchtlingskommissars und das, was die Bundesregierung tun kann, um ihn zu unterstützen.

ZUSATZFRAGE FRÖDER: Ich habe noch eine Frage an Frau Adebahr: Was sind Ihre Erkenntnisse, wie die Umsetzung des EU-Türkei-Abkommens in Griechenland läuft, und wie ist die Situation in den Flüchtlingslagern dort?

ADEBAHR: Ich weiß nicht, ob andere noch etwas dazu sagen wollen.

STS SEIBERT: Das führt jetzt ein bisschen weg von dem Treffen mit Herrn Grandi, wenn Sie über die EU-Türkei-Flüchtlingserklärung sprechen wollen. – Wir hatten nun gerade den dritten Jahrestag des Inkrafttretens dieses Abkommens. Bei dieser Gelegenheit haben wir gesagt, warum dies aus unserer Sicht und nach unserer festen Überzeugung ein richtiger und bis heute auch erfolgreicher Schritt ist. Sowohl die EU als auch die Türkei halten an diesem Abkommen fest, und wir setzen es weiterhin gemeinsam um.

Der zentrale Gedanke dieser EU-Türkei-Erklärung war, Flüchtlinge, die in der Türkei sind, mit angemessenem Schutz und angemessener Versorgung auszustatten, ihnen Schutz zu gewähren und Perspektiven für sie zu schaffen das ist der zentrale Gedanke , sodass sich für sie gar keine Veranlassung mehr ergibt, den lebensgefährlichen Weg über die Ägäis in die EU zu gehen. Das ist mit diesem Abkommen, wenn man sich die Zahlen anschaut, im Großen und Ganzen sehr überzeugend gelungen.

Das Abkommen hat Schwächen. Der Eins-zu-eins-Rückkehrmechanismus zwischen Griechenland und der Türkei funktioniert sicherlich nicht so, wie wir uns dies heute vorstellen. Aufgrund der europäischen Unterstützung für die Unterbringung von Flüchtlingen in der Türkei ist sehr viel Geld in solche Projekte in der Türkei geflossen und fließt weiterhin. Dafür sind insgesamt 6 Milliarden Euro von der EU zur Verfügung gestellt worden. Das hat tatsächlich eine Verbesserung des Lebens von Millionen von in der Türkei ansässigen Flüchtlingen gebracht. Wir können, wenn Sie wollen, noch einmal auf die traurigen Zahlen zurückgehen, die herrschten, bevor das EU-Türkei-Abkommen in Kraft trat. Da haben wir heute ein ganz anderes Bild.

Es bleibt dabei: Ja, es war richtig, dieses Abkommen zu schließen. Das ist die Art und Weise, wie Europa die Flüchtlings- und Migrationsproblematik gemeinsam mit seinen Nachbarn außerhalb der europäischen Grenzen lösen kann. Nichtsdestotrotz wird niemand sagen, dass alles perfekt funktioniert; das ist nicht der Fall. Aber das ist ein Erfolg, der an ganz vielen Indikatoren abzulesen ist.

FRAGE REIBLE: Meine Frage hängt im weitesten Sinne mit dem Thema Flüchtlinge zusammen. Ich würde mich dazu gerne an das Innenministerium und an das Außenministerium wenden, vielleicht erst an das Innenministerium. Die Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze wurden Ende letzter Woche verlängert. Hängt das damit zusammen, dass man jetzt mit mehr Migrationsdruck rechnet?

PETERMANN: Nein. Der Bundesinnenminister hat die Grenzkontrollen um ein weiteres halbes Jahr verlängert. Grund ist, dass der Migrationsschwerpunkt nach wie vor dort ist und dass zahlreiche Aufgriffe an der Grenze zu Österreich erfolgen. Ich kann dazu ein paar Zahlen nennen: Die Bundespolizei hat im Jahr 2018 insgesamt mehr als 15 000 unerlaubte eingereiste Personen, davon 11 000 an der deutsch-österreichischen Grenze festgestellt; davon wurden wiederum 6228 Personen nach Österreich zurückgewiesen. Daran sieht man, dass die deutsch-österreichische Grenze nach wie vor der Schwerpunkt ist. Letztlich wäre aus migrations- und sicherheitspolitischen Gründen ein, so der Innenminister, Verzicht auf diese temporären Binnengrenzkontrollen nicht vertretbar.

ZUSATZFRAGE REIBLE: Die Frage an Frau Adebahr vom Auswärtigen Amt ist: Im Moment gibt ja auch eine gestiegene Zahl von Flüchtlingen aus Afghanistan, die nach Griechenland kommen. Gibt es Überlegungen, eventuell der griechischen Regierung im Fall dieser Afghanen zu helfen? Wie könnte das aussehen? Haben Sie vielleicht auch Erkenntnisse darüber, warum gerade jetzt die Zahl der Flüchtlinge aus Afghanistan steigt?

ADEBAHR: In der Tat ist der Anteil der afghanischen Flüchtlinge auf den griechischen Inseln gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Das ist ganz maßgeblich so, weil der Anteil der syrischen Flüchtlinge sinkt. Herr Seibert hat ja gerade die Erfolge des Abkommens dargestellt. Die Frage, ob sich das auf die Zahlen der Asylanträge in Deutschland auswirkt ich glaube, das tut es nicht , liegt wieder bei der Kollegin vom Innenministerium.

Ich denke, der griechischen Seite ist bewusst, dass bezüglich der Zustände in den Flüchtlingslagern noch Verbesserungsbedarf vorhanden ist; das ist den griechischen Kollegen und auch der EU klar. Deshalb gibt es einen sehr intensiven Dialog, an dem wir mit der Europäischen Kommission und auch mit der griechischen Seite teilnehmen. Ein Instrument dazu ist der deutsch-griechische Migrationsdialog. Er hat am 8. April in Berlin stattgefunden. Das ist ein konstruktiver, regelmäßiger und auch intensiver Austausch über die Situation, mögliche Herausforderungen und Lösungsansätze, wie man dort noch zu weiteren Verbesserungen kommen kann. Ich kann Ihnen jetzt aus dem Stegreif nicht ganz konkret antworten. Aber das ist beispielsweise ein Instrument, bei dem wir mit Griechenland und der Europäischen Union eng zusammenarbeiten.

PETERMANN: Zu den Asylzahlen: Die Pressemitteilung zu der März-Statistik wird im Laufe des Tages noch herausgegeben werden. Danach liegt Afghanistan unverändert auf Platz vier.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Nachfrage an Frau Petermann zu den Grenzkontrollen. Die Verlängerung muss ja bei der EU-Kommission gemeldet oder notifiziert werden. Ist das vorher mit der Kommission abgesprochen worden? Denn die Kommission hatte ja in den letzten Monaten immer wieder einmal gesagt bzw. darauf hingewiesen, dass man langsam zum „Normalzustand“ im Schengen-Raum zurückkehren müsse und die Grenzkontrollen nicht weiter verlängern dürfe. Ist das mit der EU-Kommission geklärt, oder befürchten Sie, dass die EU-Kommission da noch Einspruch erheben könnte?

PETERMANN: Das ist im Vorfeld besprochen worden, nicht nur bei der Kommission, sondern auch mit anderen Staaten, die ebenfalls Grenzkontrollen machen bzw. verlängern. Dies wird nur notifiziert. „Nur“ sage ich deshalb, weil es keiner Genehmigung durch die Kommission bedarf.

FRAGE NEUHANN: Mein erstes Thema ist die wirtschaftliche Lage in Deutschland, wo sich ja die Konjunktur abkühlt. Aus dem Lager der Regierungsfraktionen gab es am Wochenende die Forderung nach einem Konjunkturpaket. Herr Seibert, an Sie, aber auch an die Sprecherinnen von BMWi und BMF die Frage: Plant die Bundesregierung ein solches Konjunkturpaket, das ja auch bereits der Bundesverband der Deutschen Industrie fordert, also mehr Investitionen? Wie ist da Ihre Haltung?

STS SEIBERT: Vielleicht möchte die Kollegin des Wirtschaftsministeriums erst einmal etwas zur Wirtschaftslage sagen. Ich kann dann gerne ergänzen.

GÜTTLER: Die ganz aktuellen Zahlen der Frühjahrsprognose kommen übermorgen vom Minister persönlich. Ich habe es schon am Freitag gesagt, dass ich dem natürlich nicht vorgreifen kann.

Generell ist unser Ziel, die Unternehmen zu entlasten. Das heißt, die steuerliche Forschungsförderung muss endlich kommen. Gleiches gilt für Bürokratieentlastungen. Darüber hinaus brauchen wir eine Diskussion, wie von Minister Altmaier angestoßen, wie wir die deutsche und europäische Wirtschaft zukunftsfähig machen.

Die Kommission hat angeregt das wird auch im Nationalen Reformprogramm genannt , dass wir weiter stärker investieren. Fakt ist, dass die privaten und öffentlichen Investitionen in Deutschland gestiegen und auf Rekordniveau sind.

Aber für alles Weitere, wie gesagt, verweise ich auf den Minister am Mittwoch.

STS SEIBERT: Ich möchte dies gerne noch kurz ergänzen, obwohl das genau in die gleiche Richtung geht. Wir haben eine sehr solide Haushaltspolitik und verbinden solide Haushalte mit einer Stärkung von Investitionen. Das wird auch in den kommenden Jahren die Grundlage für weiteres Wachstum verbessern. Der Bundeshaushalt sieht deutlich höhere Investitionsausgaben gegenüber der vergangenen Legislaturperiode vor. Insofern sehen wir keine Notwendigkeit für ein Konjunkturprogramm. Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland ist zwar in unruhigeres Fahrwasser gekommen, bleibt aber gleichwohl weiter aufwärtsgerichtet.

ZUSATZFRAGE NEUHANN: Dann noch eine Frage an Frau Wogatzki. Diese Forderung von Herrn Dobrindt richtete sich ja speziell an Herrn Scholz. Er sprach über die alte Forderung, den Solidaritätszuschlag für alle zu streichen. Wie sieht Ihr Haus das? Braucht es ein Konjunkturpaket, und braucht es insbesondere die Streichung des Solidaritätszuschlags für alle?

WOGATZKI: Der Minister hat sich am Wochenende am Rande der Frühjahrstagung dazu geäußert und klargemacht, dass sich die Frage nach einem Konjunkturpaket derzeit nicht stellt.

Wie Herr Seibert und meine Kollegin kann auch ich noch einmal auf die Rekordinvestitionen hinweisen, mit denen wir Impulse für Infrastruktur, Bildung, Wohnungsbau sowie Forschung und Entwicklung setzen. Speziell zu dem Bereich Forschung und Entwicklung kann ich deutlich machen, dass wir in Kürze einen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung geben werden.

FRAGE DR. RINKE: Herr Seibert, Sie haben ja eben das Konjunkturprogramm klar abgelehnt. Der Bundesbankchef hat vor wenigen Tagen von einer sehr starken Abkühlung gesprochen. Wann ist denn Ihrer Meinung nach der Zeitpunkt erreicht, an dem die Bundesregierung über so ein Programm, also neue, zusätzliche steuerliche Anreize oder Kaufprogramme, nachdenken müsste?

STS SEIBERT: Ich habe Ihnen jetzt für die Bundesregierung das gesagt, was ich heute auf der Basis unserer Analyse der derzeitigen wirtschaftlichen Situation und Entwicklung sagen kann.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Das ist schon klar; das habe ich verstanden. Aber ich wollte wissen, wo die Schwelle für die Bundesregierung liegt, ab der man aktiv werden muss.

STS SEIBERT: Da werde ich Ihnen keine Schwelle benennen können.

FRAGE WEFERS: Frau Wogatzki, könnten Sie bitte noch ausführen, was Sie genau in die Ressortabstimmung geben? Das ging mir gerade ein bisschen schnell.

WOGATZKI: Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass Forschung und Entwicklung steuerlich gefördert werden sollen. Das ist der Gesetzentwurf dazu.

FRAGE FRÖDER: Ich habe eine Frage zum Thema Uploadfilter. Herr Seibert, warum hat die Regierung so viel Wert darauf gelegt, dass es eine Protokollerklärung gibt? Woran lag es, dass es so schwer war, sich da zu einigen? In dieser Protokollerklärung heißt es: „Ziel muss es sein, das Instrument ‚Uploadfilter’ weitgehend unnötig zu machen.“ Heißt das, dass Sie Uploadfilter auch für Deutschland nicht komplett ausschließen?

STS SEIBERT: Ich weiß nicht, woher Sie zu wissen glauben, dass es schwer gewesen sei. Die Bundesregierung insgesamt hat in der heutigen Abstimmung des Rates dem Richtlinienvorschlag über das Urheberrecht in der Fassung des Trilogkompromisses aus dem Februar zugestimmt. Die Bundesregierung hat dabei eine Protokollerklärung abgegeben. Im Rahmen der Entwicklung von Leitlinien auf europäischer Ebene, wie Artikel 17 angewandt werden soll, wollen wir uns für ein gemeinsames Verständnis einsetzen, dass eine angemessene Vergütung der Kreativen gewährleistet bleibt das ist ja das wichtige Ziel der ganzen Urheberrechtsreform , dass Uploadfilter nach Möglichkeit verhindert werden und dass die Nutzerrechte und die Meinungsfreiheit, über die hier in diesem Zusammenhang viel diskutiert worden ist, gewahrt bleiben.

Wir streben nun eine unionsweite europäische einheitliche Umsetzung dieser Richtlinie an, die gewährleistet, dass Uploadplattformen auch in Zukunft frei und unzensiert als Kommunikationskanäle für die Zivilgesellschaft, für jeden Bürger zur Verfügung stehen. Das ist die Haltung. Nun beginnt ein europäischer Prozess der Erarbeitung einer solchen einheitlichen Umsetzung.

ZUSATZFRAGE FRÖDER: Sie können also Uploadfilter durch dieses „weitgehend unnötig zu machen“ letztlich für Deutschland nicht komplett ausschließen? Sie haben es eben mit anderen Worten noch einmal gesagt.

STS SEIBERT: Ich habe Ihnen gesagt, wofür wir uns jetzt in dem europäischen Beratungsprozess einsetzen werden. Sie wissen, dass der Artikel 17, vormals Artikel 13, technologieneutral formuliert ist und kein bestimmtes Mittel nennt. Wir werden uns in dem Sinne dieser Protokollerklärung, die, glaube ich, heute noch für jeden auf der Webseite des Justizministeriums nachzulesen sein wird, in den Gesprächen einsetzen.

FRAGE DIEKMANN: Ich habe noch eine Frage an das Justizministerium. Ihre Ministerin hatte ja im Vorfeld und auch nach der Entscheidung gesagt, das Ganze werde ihrer Ansicht nach ohne Uploadfilter nicht gehen. Hat sie da ein bisschen vorgegriffen, oder wie erklären Sie sich diese Äußerung, wenn jetzt auf dem Tisch liegt, man werde versuchen, diese Uploadfilter zu verhindern?

ZIMMERMANN: Zunächst einmal kann ich mich dem anschließen, was Herr Seibert gesagt hat, dass wir jetzt am Beginn eines Prozesses stehen. Wir haben deutlich gemacht, mit welchem Ziel und welchem Willen wir in diesen Prozess hineingehen. Wie er am Ende dann aussehen wird, kann man noch nicht abschließend sagen.

Richtig ist, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, die Richtlinie auszulegen. Es ist gerade der Unterschied zwischen einer Richtlinie und einer Verordnung, dass sie nicht unmittelbar gilt, sondern dass man sie umsetzen muss. Da werden wir den Auslegungsspielraum voll ausschöpfen müssen. Es sind einfach noch Faktoren offen, die jetzt noch nicht absehbar sind: Wie konkret sehen Möglichkeiten aus, Lizenzen zu gewinnen? Welche Spielräume können wir wie ausnutzen?

Darüber hinaus geht es uns vor allem auch darum, europaweit einheitliche Regelungen zu finden. Das hängt nicht nur von uns ab, sondern auch davon, wie der Prozess, der in Artikel 17 Absatz 10 ausdrücklich vorgesehen ist, am Ende ausgeht.

ZUSATZFRAGE DIEKMANN: Dann müssten Sie mir eigentlich recht geben, dass Ihre Ministerin da vorgegriffen hat, wenn Sie sagen, Sie stünden am Anfang eines Prozesses.

ZIMMERMANN: Sie hat zu Recht darauf hingewiesen, dass das droht und im Raum steht, je nachdem, wie man das auslegt und welche Vereinbarungen mit anderen Ländern möglich sind. Insofern war es durchaus richtig, auf die Gefahr hinzuweisen, dass es auf Uploadfilter hinauslaufen könnte.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Frage zu der europaweiten Abstimmung. In der Protokollerklärung steht auch, dass Ausnahmen für Start-ups ergänzend zu der Richtlinie umgesetzt werden. Das heißt, dass das bei der nationalen Umsetzung keine Eins-zu-eins-Umsetzung ist, sondern dass bei der deutschen Umsetzung noch etwas dazukommt. Vielleicht könnten Sie zum einen erklären, was genau die Ausnahme für die Start-ups sein soll, die ergänzend dazukommt, und zum anderen, wie das im Einklang mit dem Ziel steht, dass man eine europaweit einheitliche Regelung haben möchte.

ZIMMERMANN: Unabhängig von der Ausnahme, die für Start-ups vorgesehen ist, finden die sogenannten Uploadfilter von vornherein nur auf ganz bestimmte qualifizierte Plattformen Anwendung. Dazu ist in der Protokollerklärung auch noch festgelegt worden, dass das vor allem auf die marktmächtigen Plattformen wie zum Beispiel YouTube oder Facebook zielt und dass andere von dieser Definition gar nicht betroffen sind. Ein prominentes Beispiel sind Wikipedia, bestimmte Blogs oder Foren, die gar nicht darauf gerichtet sind, vor allem geschützte Inhalte zu verwerten. Das ist der erste Ansatzpunkt.

Selbst bei Plattformen, die unter diese Definition fallen, gibt es noch die Ausnahmeregelungen für Start-ups, die an den Umsatz, die Nutzerzahlen und den Zeitraum von drei Jahren anknüpfen.

STS SEIBERT: Ich möchte Folgendes betonen die Bundeskanzlerin hat auch in der Regierungsbefragung vergangene Woche darüber gesprochen : Es war nicht so, dass in Europa allgemein die Meinung herrscht, man solle Start-ups, so wie sie gerade definiert wurden, von der Regelung ausnehmen. Das war ein ganz starkes deutsches Anliegen, das wir, Gott sei Dank, in diesen schwierigen Kompromissverhandlungen durchsetzen konnten und das sich nun in der neuen Richtlinie wiederfindet.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Ich darf nachfragen, vielleicht habe ich das nicht klar genug gemacht. In der Protokollerklärung steht das Wort „ergänzend“. Das heißt, zusätzlich zu dem, was als Richtlinie vereinbart wurde. In der nationalen deutschen Umsetzung kommt also etwas dazu, was offenbar bei anderen, zum Beispiel bei Frankreich, das keine Ausnahme für Start-ups haben wollte, nicht dazukommt. Deswegen die Frage, wie das im Einklang mit dem Ziel steht, dass man eine europaweit einheitliche Umsetzung haben möchte.

ZIMMERMANN: Ich habe das, ehrlich gesagt, nicht so verstanden. Ich habe es, wie erklärt, so verstanden, dass bestimmte schon gar nicht unter die Definition fallen und ergänzend solche ausgenommen werden sollen, die zwar unter die Definition, aber wegen eines bestimmten Umsatzes, der Höhe der Nutzerzahlen und weil sie noch nicht länger als drei Jahre am Markt sind unter die Start-up-Regelung fallen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Okay. Ich will es ja nur verstehen. Dann kommt also in der nationalen Umsetzung nicht noch etwas ergänzend dazu, ein besonderes deutsches Anliegen, sondern

ZIMMERMANN: Zu diesem speziellen Punkt nicht. Umgekehrt liegt es in der Natur der Sache einer Richtlinie, dass dies kein unmittelbar geltender Rechtsakt ist, der einheitlich in ganz Europa gilt, sondern dass da nationale Umsetzungsspielräume bestehen, die natürlich nach Möglichkeit vermieden werden sollen, weil es dann zu einer Splitterung käme. Aber ganz vermeiden lässt sich dies eben auch nicht.

FRAGE REIBLE: Inwieweit war denn jetzt diese Protokollerklärung notwendig, um Uploadfilter weitgehend zu verhindern? Erhöht sie die Chancen, dass jetzt keine oder weitgehend keine Uploadfilter kommen werden?

ZIMMERMANN: Dies war aus zwei Gründen wichtig: einerseits wegen des bestehenden Umsetzungsspielraums, dass ein klares Bekenntnis dazu stattfindet, wie er ausgefüllt werden soll. Andererseits steht der Prozess der Europäischen Kommission noch aus. Auch dazu hat sich die Bundesregierung jetzt festgelegt, in welcher Form, mit welchem Inhalt und mit welchem Ziel sie sich in diesen Prozess einbringen will. Beides war ohne diese Protokollerklärung noch offen. Das ist jetzt festgelegt worden.

FRAGE JESSEN: Sie haben Start-ups und kleine Unternehmen erwähnt. Das Problem besteht ja darin: Wenn diese ihre Inhalte auf den großen Plattformen hochladen, was sehr häufig der Fall ist, dann fallen sie genau unter diese Regelung. Ich glaube, man darf das nicht falsch verstehen.

Die Frage, die ich habe, ist: Die Protokollnotiz ist ja eine Absichtserklärung. Wird es ein Monitoring geben, um zu überprüfen, ob es eine Balance zwischen dem Schutz der Urheberrechte und der Einschränkung der Publikationsfreiheit und der Zugänglichkeit gibt? Wenn ja, wie sieht dieses Monitoring aus?

ZIMMERMANN: Die Aspekte, die Sie genannt haben, müssen für uns der Maßstab sein, mit dem wir einerseits den europäischen Prozess und andererseits die Umsetzung begleiten. Genauso klar ist: Sollten sich da irgendwelche Schwierigkeiten ergeben oder sollte sich die Sorge als berechtigt erweisen, dass es eben doch zu Einschränkungen in der Meinungsfreiheit kommt, die nicht beabsichtigt waren, dann muss man sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, das so schnell wie möglich abzustellen. Das ist auch in der Protokollerklärung ausdrücklich festgehalten: In diesem Fall „wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die festgestellten Defizite des EU-Urheberrechts korrigiert werden.“ Aber das ist eine Auffanglösung. Wir wollen jetzt erst einmal den Prozess, der läuft und ansteht, so gestalten, dass es nicht zu einer Einschränkung der Meinungsfreiheit und insbesondere nicht zu einem Blockieren von Uploads kommt, die zulässig sind. Das soll verhindert werden.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Verstehe ich es aber richtig, dass es keine Art von Monitoring gibt, wie man dies beispielsweise bei Koalitionsverträgen hat, dass man sagt: „Wir überprüfen nach ein oder zwei Jahren, wie es sich damit verhält“? Das gibt es nicht?

ZIMMERMANN: Ich glaube ich müsste das aber noch nachschauen , dass in der Richtlinie Evaluierungen vorgesehen sind.

STS SEIBERT: Ich glaube, auch. Aber ich könnte es jetzt nicht anhand irgendeiner Textzeile belegen.

ZUSATZ JESSEN: Ich bitte gegebenenfalls um Nachlieferung.

STS SEIBERT: Wenn ich das noch sagen darf: Ich traue auch Teilen der deutschen Öffentlichkeit zu, dass sie das sehr aufmerksam verfolgen werden. Nach Artikel 17 Absatz 10 ist die EU-Kommission jetzt ja verpflichtet, einen Dialog mit allen betroffenen Interessengruppen zu führen. Schon das wird für ein gewisses teilöffentliches Monitoring sorgen.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, die Regelungen zielen laut Protokollnotiz lediglich auf die marktmächtigen Plattformen, schreiben Sie. Sie nennen als Beispiel YouTube und Facebook. Können Sie uns die anderen marktmächtigen Plattformen noch nennen?

STS SEIBERT: Ich bleibe am Text der Protokollerklärung. Es wird sicherlich auch noch andere geben. Aber diese beiden sind genannt worden. Dann sind viele Ausnahmen genannt worden, die nicht gemeint sind. Ich glaube, das ist noch wichtiger.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie uns den Rest der marktmächtigen

STS SEIBERT: Nein. Dafür bin ich nicht zuständig.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Zimmermann?

ZIMMERMANN: Dafür sind auch wir nicht zuständig. Das betrifft ja dann in Zweifelsfällen durchaus auch Auslegungsfragen, die wir nicht vorgeben können.

STS SEIBERT: Richtig.

ZIMMERMANN: Das ist nicht unsere Aufgabe als Ministerium.

FRAGE ROESER: Eine Frage an das Verkehrsministerium: Ich stolpere über die Zahlen zu den Softwareupdates. Es ist bekannt, dass von den 5,3 Millionen Fahrzeugen der ersten Softwareupdatetranche 4,1 Millionen bereits umgerüstet sind.

Für wie viele der restlichen 1,2 Millionen Fahrzeuge liegen schon genehmigte Softwareupdates vor? Wie viele davon sind nachgerüstet worden?

Können Sie etwas zu der Compliancerate der Fahrzeughalter sagen? Wie viele nehmen an den freiwilligen Softwareupdates tatsächlich teil? Hält das KBA das nach?

Wie sieht es mit der zweiten Tranche aus, also mit der zusätzlich gemeldeten einen Million Fahrzeuge?

FRIEDRICH: Grundsätzlich einmal zu den Zahlen: Die Zahl von 5,3 Millionen ist völlig richtig. Davon sind bereits 4,1 Millionen Fahrzeuge umgerüstet worden. Damit verbleiben jetzt noch rund 1,2 Millionen Fahrzeuge, die noch umzurüsten sind. Leider habe ich jetzt keine Aufschlüsselung darüber, welches dieser Fahrzeuge bis wann fertig sein wird. Ich kann Ihnen nur sagen, dass sich diese 1,2 Millionen Fahrzeuge entweder in der Umrüstung befinden, kurz vor dem Abschluss der Umrüstung stehen oder dass für sie eine konkrete Planung vorliegt, dass sie umgerüstet werden. Das heißt, für all diese Fahrzeuge ist das schon eingeleitet worden.

Wie die Compliancerate ist, wie Sie es so schön formuliert haben, ob also die einzelnen Kunden bzw. Autohalter auch wirklich daran teilnehmen, das müssten Sie die Hersteller direkt fragen.

ZUSATZ ROESER: Das muss doch das KBA erfassen!

FRIEDRICH: Ziel ist es, dass diese Fahrzeuge umgerüstet werden. In diesem Sinne muss es auch eine Information geben. Aber ich kann sie Ihnen jetzt nicht geben, weil sie mir schlichtweg nicht vorliegt.

Die restliche Million Fahrzeuge, die nachgemeldet wurden, setzt sich zum Beispiel aus Softwareupdates im Rahmen der verpflichtenden Rückrufe vergangener Monate, die also viel später und in jüngerer Zeit gekommen sind, aus freiwilligen Softwareupdates, die von den deutschen Herstellern noch nachgemeldet wurden, und aus freiwilligen Softwareupdates von Fahrzeugen ausländischer Hersteller zusammen. Das alles ist nicht Teil des Gegenstands des Nationalen Forums Diesel 2017. Das ist davon getrennt zu betrachten.

Zu dieser Million Fahrzeuge liegt mir aktuell leider auch keine Zahl vor, aber sie soll schnellstmöglich abgearbeitet werden. Wir haben immer gesagt, dass das im Nachgang zu jenen Fahrzeugen passiert.

ZUSATZFRAGE ROESER: Können Sie bitte eine Aufteilung der einzelnen Gruppen für die erste Tranche und die zweite Tranche nachliefern?

FRIEDRICH: Ich kann schauen, was machbar ist.

FRAGE DR. ZWEIGLER: Frau Friedrich, wie reagiert Ihr Haus auf die jetzt öffentlich gewordenen erneuten Abgasmanipulationen bei Mercedes?

Gibt es Erkenntnisse im Hause oder beim KBA, dass im Wege eines Softwareupdates eine zweite Manipulation beseitigt wurde?

FRIEDRICH: Darauf kann ich Ihnen leider nur eine kurze, knappe Antwort geben. Denn es handelt sich nach wie vor um ein laufendes Verwaltungsverfahren. Zu laufenden Verfahren das ist immer so können wir uns leider nicht äußern. Ich kann Ihnen dazu keine Details nennen. Ich kann Ihnen dazu weder etwas bestätigen noch etwas Genaueres geben.

ZUSATZFRAGE DR. ZWEIGLER: Vertreter der Autoindustrie sind ja sehr oft bei Ihnen im Hause. Gibt es Termine beispielsweise mit Vorstandsmitgliedern von Mercedes? Ist so etwas für die nächsten Tage geplant? Gab es in den letzten Tagen Gespräche?

FRIEDRICH: Zu Terminen, Treffen und Ähnlichem kann ich grundsätzlich nichts sagen. Ob und gegebenenfalls welche Gespräche in der Vergangenheit stattgefunden haben, in welcher Form und wo auch immer, dazu kann ich jetzt leider auch keine Stellung nehmen.

FRAGE: An das Verkehrsministerium: Wie bewerten Sie die Lage am Flughafen BER nach dem jüngsten TÜV-Bericht, der Mängel aufgelistet hat? Halten Sie den Eröffnungstermin Herbst 2020 unter diesen Vorzeichen noch für realistisch?

FRIEDRICH: Wenn ich die Genese richtig im Kopf habe, dann haben am 8. März der Aufsichtsrat des FBB und am 2. April die Gesellschafterversammlung getagt. Dort wurde das Ganze thematisiert. Im Nachgang ist dieser TÜV-Bericht gekommen. Das heißt, das Gutachten wurde auf den beiden Terminen besprochen, und der TÜV-Bericht hat jetzt noch weitere Details gebracht.

Im Nachgang dazu hat sich unser Staatssekretär Güntner an Herrn Lütke Daldrup, den Geschäftsführer der FBB, gewandt und darum gebeten, vor diesem Hintergrund eine verbindliche Stellungnahme abzugeben. Er nimmt darin Bezug auf die Protokolle, worin genau solche Themen besprochen wurden, wie es mit der Eröffnung und wie es mit einzelnen Bauarbeiten auf dem Gelände des BER weitergehe.

Herr Lütke Daldrup hat sich dazu am Wochenende geäußert. Er hat uns eine E-Mail gesendet. Ich kann hier bestätigen, dass er sich auf unseren Brief hin bereits gemeldet hat. Wir schauen uns das jetzt an. In dem Antwortschreiben hat er tatsächlich auf die Gesellschafterversammlung Bezug genommen, hat aber wiederum keinerlei Details genannt.

Wir müssen jetzt schauen, wie es weitergeht. Wir werden die E-Mail beantworten. Wir sind in konstruktiven Gesprächen und werden das auch so fortsetzen. Darüber hinaus kann ich Ihnen im Moment noch nichts sagen.

ZUSATZFRAGE: Teilen Sie die Einschätzung, die Ihnen Herr Daldrup in seiner E-Mail gegeben hat?

FRIEDRICH: Wie gesagt, werden in dieser E-Mail keine weiteren Details genannt. Wenn es um eine Einschätzung zum Eröffnungstermin geht, dann muss ich Sie bitten, sich noch einmal direkt an den FBB zu wenden.

FRAGE DUDIN: Ich habe eine Frage an das Gesundheitsministerium zur Masernimpflicht. Die Bundesländer werden in dieser Hinsicht jetzt aktiver. Gibt es jetzt auch aktuelle, konkrete Vorschläge des Ministers dazu?

WACKERS: Es dürfte hinlänglich bekannt sein, dass Herr Minister Spahn grundsätzlich offen ist, was die Impfpflicht gegen Masern betrifft, insbesondere dann, wenn es um den Gesundheitsschutz bei Kindern in Gemeinschaftseinrichtungen geht. Er hat ich meine, es war Ende März erklärt, dass wir uns die Argumente und auch die Umsetzungsmöglichkeiten ansehen und sie prüfen werden. In diesem Stadium befinden wir uns. Gestern Abend im „heute journal“ hat der Minister gesagt, dass er im Mai Vorschläge vorlegen werde.

FRAGE REIBLE: Ich habe zwei Lernfragen dazu.

Ist es Bundes- oder ist es Ländersache, eine Impfpflicht einzuführen?

Gibt es das in Bezug auf irgendeine andere Krankheit? Denn wir reden ja jetzt von Masern.

WACKERS: Derzeit gibt es keine Impfpflicht. In der Vergangenheit ich meine, das war in den 50er- oder 60er-Jahren gab es eine Impfpflicht gegen Pocken.

Soweit ich weiß, gibt es auch die Möglichkeit, auf Landesebene Pflichten einzuführen. Es ist ja auch jetzt schon möglich, dass die Gesundheitsämter beispielsweise dann, wenn eine Einrichtung von einem Ausbruch bedroht ist, anordnen, dass nicht geimpfte Kinder nicht mehr in die betreffende Einrichtung gehen dürfen.

Aber das alles sind Fragen, mit denen wir uns jetzt in der Prüfphase beschäftigen.

ZUSATZFRAGE REIBLE: Ist es Bundes- oder Ländersache?

WACKERS: Ich kann jetzt weder das eine noch das andere ausschließen. Wir prüfen das gerade.

FRAGE: In der aktuellen Debatte gibt es zwei Verständnisse des Wortes „Impfpflicht“. Das eine ist: Nur Kinder, die geimpft sind, dürfen staatliche Einrichtungen besuchen. Das andere ist sozusagen eine ganz umfassende: Jeder Deutsche muss geimpft sein.

Können Sie sagen, mit welchem Verständnis Sie operieren, ob dieses schon festgelegt ist und wie Sie das gesetzlich regeln wollen?

WACKERS: Nein, es tut mir leid, das kann ich nicht. Ich verstehe Ihr Interesse, aber wir können im Moment nicht sagen, wie die Vorschläge technisch oder inhaltlich aussehen werden.

ZUSATZFRAGE: Heißt das, dass Sie nicht ausschließen, dass es eine Impfpflicht geben wird, die bedeutet, dass jeder Deutsche gegen Masern geimpft sein muss?

WACKERS: Ich kann Ihnen noch den Hinweis geben, dass der Minister im März erklärt hat, dass es ihm ganz besonders um den Gesundheitsschutz von Kindern in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kitas geht. Darüber hinaus kann ich Ihnen jetzt keine Details nennen. Ich muss es dabei belassen.

FRAGE: Wo sehen Sie denn die verfassungsrechtlichen Herausforderungen bei dem Thema? Wie glauben Sie sie (akustisch unverständlich) zu können?

WACKERS: Ich kann mich leider nur wiederholen. Wir beschäftigen uns mit diesen Fragen. Ich kann Ihnen dazu jetzt noch nichts sagen.

FRAGE: Gibt es Überlegungen, die Impfpflicht möglicherweise auf Krankheiten wie Mumps und Röteln auszuweiten?

WACKERS: Ich fürchte, auch dazu kann ich Ihnen noch keine Antwort geben.

FRAGE REIBLE: Wie steht der Minister zu der Debatte, die jetzt Fahrt aufgenommen hat? Einige Bundesländer wollen ja keine Impfpflicht einführen. Wie stehen Sie dazu?

WACKERS: Der Minister hat die Debatte ausdrücklich begrüßt.

FRAGE DECKER: Herr Seibert, es gibt jetzt eine erste Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin in Sachen Böhmermann, wonach Sie auskunftspflichtig sind. Können Sie uns dazu etwas sagen?

Können Sie uns etwas zu der Frage sagen, wie Sie damals zu der Äußerung „bewusst verletzend“ gekommen sind, wie Sie sich zu dem jetzt laufenden Verfahren stellen und ob Sie es für möglich halten, jetzt eine Unterlassungserklärung abzugeben?

STS SEIBERT: Gut, dass Sie das fragen, weil dazu auch in der Berichterstattung und im Verständnis mancher Menschen einiges durcheinandergeht.

Es gibt zwei anhängige Verfahren.

Das eine ist das Verfahren des Herrn Böhmermann. Die mündliche Verhandlung darin steht morgen an. Das ist ein anhängiges Verfahren, und aus ganz grundsätzlichen Überlegungen nehme ich zu anhängigen Verfahren hier nicht Stellung.

Das andere und davon zu trennen ist ein Verfahren des „Tagesspiegels“ zu verschiedenen Auskünften über das gerichtliche Verfahren in Sachen Böhmermann und über den vorgerichtlichen Schriftwechsel, die er vom Bundeskanzleramt einfordert. Darin ist darauf spielen Sie an ein Beschluss ergangen. Er ist noch nicht rechtskräftig. Das weitere Vorgehen des Bundeskanzleramtes in dieser Sache wird momentan geprüft. Also ist auch das ein anhängiges Verfahren, und deswegen nehme ich auch dazu hier keine Stellung.

ZUSATZFRAGE DECKER: Sind weitere Nachfragen sinnlos?

STS SEIBERT: Ja, ich fürchte, schon.

FRAGE: Frau Jäger, es geht um Erfassungsfehler bei der Zählung von Arbeitslosen. Der Bundesrechnungshof hat Ende Februar festgestellt, dass 115 000 Arbeitslose nicht als solche erfasst worden seien.

Wie konnte es dazu kommen? Was wird sich jetzt ändern? Welche Maßnahmen ergreifen Sie?

JÄGER: Vielen Dank für die Frage. Es liegt eine vorläufige Prüfungsmitteilung des Bundesrechnungshofes zur Stellungnahme vor. Derzeit befinden wir uns im sogenannten kontradiktorischen Verfahren, was bedeutet, dass ich mich leider nicht zu Inhalten oder Positionen äußern kann. Ich bitte dafür um Ihr Verständnis. Falls Sie weitere Fragen haben, möchte ich Sie bitten, sich an die BA zu wenden.

FRAGE: Meine Frage richtet sich wahrscheinlich sowohl an das Verteidigungsministerium wegen Sophia als auch an das Außenministerium. Wie hat sich durch das Vorrücken der Truppen von General Haftar in Libyen die Zahl der Schleuserschiffe, die von Libyen ablegen, entwickelt? Was wissen Sie über die Situation der Migranten, die in Libyen in Internierungslagern festgehalten werden, auch unweit der sich bewegenden Front? Angeblich werden einige dort von den Truppen auch zu Hilfsdiensten rekrutiert und gezwungen. Welche Überlegung gibt es, etwas zu ihren Gunsten zu unternehmen und sie vielleicht aus diesem Kriegsgebiet herauszubringen? Sind UN-Helfer noch vor Ort?

ROUTSI: Ich kann gern etwas zur Beteiligung der Bundeswehr an EUNAVFOR MED Sophia sagen. Am 27. März wurde das EU-Mandat für Sophia technisch verlängert. Inhaltlich wurde es nicht verändert. Jedoch wurde die Beteiligung mit seegehenden Einheiten vorübergehend ausgesetzt. Die Überwachung des Seegebietes zur Bekämpfung des Schleuserwesens wird ab sofort ausschließlich aus der Luft stattfinden. Ziel der Mission bleibt die Bekämpfung des kriminellen Schleuserwesens im zentralen Mittelmeer sowie die Ausbildung der libyschen Küstenwache. Deutschland wird sich auch weiterhin mit Personal in den Hauptquartieren zur Planung und Führung der Operation beteiligen.

ZUSATZFRAGE: Das alles war mir bekannt. Ich will nur wissen, welche Erkenntnisse in den letzten Tagen, da man sich ja nur noch aus der Luft darum kümmert, gewonnen worden sind.

ROUTSI: Aus operativer Sicht des Verteidigungsministeriums kann ich Ihnen keinen neuen Stand geben.

ADEBAHR: Über den politischen Prozess haben wir hier oft gesprochen, aber darauf zielt Ihre Frage, denke ich, nicht ab. Ich kann Ihnen grundsätzlich sagen, dass wir angesichts der aktuellen Kampfhandlungen eine weitere Verschlechterung der humanitären Lage befürchten müssen, zum einen durch den Anstieg der Zahl der Binnenvertriebenen, die wir in Libyen sehen, und zum anderen durch die vorhandene Einschränkung der Arbeit der humanitären Akteure.

Wenn Sie die Nachrichten des UNHCR verfolgt haben, dann wissen Sie, dass ein Signal in der vergangenen Woche war, dass zum Beispiel eine erste Gruppe von 150 Personen aus Ain Sara, aus einem der sogenannten Zentren, das nahe der Front lag, in ein UNHCR-Zentrum in Tripolis evakuiert werden konnte. Solche Schritte werden jetzt gegangen.

Aber in der Tat haben die angespannte Lage in Libyen und die anhaltenden Kämpfe natürlich das Potenzial, sich auch auf die Lage von Flüchtlingen verschlechternd auszuwirken.

STS SEIBERT: Es wird sicherlich auch Thema des Gesprächs der Bundeskanzlerin mit dem Flüchtlingskommissar heute sein, eine Einschätzung der Auswirkungen der jüngsten militärischen Ereignisse auf die Situation der Flüchtlinge zu bekommen.

ZUSATZFRAGE: Ich bin mit der Antwort zur militärischen Seite noch nicht ganz zufrieden. Es hieß ja: Ja, die Schiffe fahren nicht mehr, aber wir beteiligen uns noch an der Beobachtung dieses Seegebietes. Ich wüsste einfach gern, wie sich das durch die aktuelle Entwicklung im Bürgerkrieg in Libyen entwickelt hat. Legen jetzt mehr Boote ab, weil noch mehr Druck dahinter ist, oder ist das durch die Kriegshandlungen zum Erliegen gekommen?

ROUTSI: Ich kann hier nur für den deutschen Anteil sprechen. Wir sind mit Personal im Hauptquartier vor Ort. Ihre Frage würde ich eher in die Richtung deuten, dass Sie sich bitte an das Hauptquartier wenden, weil Ihnen dort eine Gesamtbetrachtung gegeben werden kann.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, Frau Adebahr, gibt es eine Stellungnahme zum Internationalen Strafgerichtshof, der bekanntgegeben hat, dass man nicht gegen die USA, Afghanistan und die Taliban wegen Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan ermitteln werde?

ADEBAHR: Können Sie die Frage wiederholen? Ich habe sie akustisch nicht ganz verstanden.

ZUSATZ JUNG: Am Samstag hat der Internationale Strafgerichtshof bekanntgegeben, dass man keine Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan gegen die USA, Taliban und die afghanischen Streitkräfte aufnehmen werde. Es gibt kein Verfahren.

ADEBAHR: Ich habe es nicht gesehen. Ich weiß auch nicht, in welchem Stadium und von wem diese Erklärung herausgegeben wurde. Ich melde mich gern danach.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wie bewerten Sie die Drohungen gegen die ICC-Chefanklägerin Frau Bensouda? Die USA hatten ihr sogar die Einreise in die USA verweigert. Wie bewerten Sie das?

ADEBAHR: Dazu habe ich hier in der RegPK ausführlich Stellung genommen. Ich glaube, das ist zwei Wochen her. Das können Sie gern nachlesen.

FRAGE: Auch in diesem Jahr wollen einige Abgeordnete der AfD auf die Krim reisen, um an einem internationalen Wirtschaftsforum in Jalta teilzunehmen. Die ukrainische Botschaft soll deshalb eine Verbalnote an das Auswärtige Amt geschickt haben.

Frau Adebahr und Herr Seibert, wie viel Kenntnis hat man von diesen Aktivitäten, und wie stehen Auswärtiges Amt und Regierung dazu?

ADEBAHR: Das mit der Verbalnote muss ich checken. Die Frage kann ich im Moment nicht beantworten.

FRAGE WARWEG: Meine Frage richtet sich ebenfalls an das AA. Aus welchen Verpflichtungen und Beweggründen heraus übernimmt die Bundesrepublik Deutschland die gesamten Planungskosten für den Bau des US-Militärkrankenhauses in Ramstein in Höhe von über 150 Millionen Euro?

ADEBAHR: Mir ist das nicht bekannt. Ich kann Ihnen dazu von hier aus keine Stellungnahme geben.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Das Bundesfinanzministerium hat mich darauf verwiesen, dass das Auswärtige Amt in Fragen von Kostenübernahmen bei US-Stützpunkten der Ansprechpartner sei. Habe ich Sie richtig verstanden, dass sich das AA für diesen Themenkomplex doch nicht zuständig fühlt?

ADEBAHR: Nein, das habe ich nicht gesagt. Wenn ich etwas zu dem Thema nachreichen kann, dann will ich es gern nachreichen. Ich kann dazu aber gerade nichts sagen.

ZUSATZ WARWEG: Die Nachreichung wurde mir schon vergangenen Montag versprochen. Aber ich warte geduldig.

ADEBAHR: Von uns?

FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Frage zur Grundsteuer an das Finanzministerium. Da sind ja am Wochenende Berechnungen von „Haus & Grund“ aufgetaucht, die dann heute noch einmal in der „BILD“-Zeitung waren. Ich hätte ganz gern gewusst, ob Sie an dem Ziel festhalten, das Ihr Minister verkündet hatte, dass die Reform aufkommensneutral sein soll, und wie das Ihrer Ansicht nach umgesetzt werden kann.

WOGATZKI: Vielen Dank für die Frage. Denn sie gibt mir Gelegenheit, hier noch einmal klarzustellen, was unsere Position ist bzw. unser Ziel, das wir mit dem Gesetzesvorhaben verfolgen. Ausgangslage ist ja: Wenn wir zum Jahresende keine Reform haben, dann entfällt die Grundsteuer ersatzlos und damit eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen.

Unser klares Ziel ist es, dass das derzeitige Aufkommen der Kommunen von 1,8 Milliarden Euro erhalten bleibt. Maßgabe ist also, dass das Grundsteueraufkommen insgesamt aufkommensneutral ausgestaltet wird. Angesichts der heutigen Berichterstattung können wir nur davor warnen, die Grundsteuerreform auf Basis von Berechnungen zu beurteilen, die von Lobbyisten stammen, um die Öffentlichkeit zu täuschen und die die überall erwarteten, von Bürgermeistern schon allerorts angekündigten Hebesätze bewusst unterschlagen.

Es ist ja so, dass die Hebesätze auch heute schon der maßgebliche Faktor sind, mit dem die Grundsteuer variabel ausgestaltet wird. Die ganzen Wertsteigerungen, die bisher ja nicht über die Bemessungsgrundlage erfolgt sind, sind im Laufe der Jahre schon über die Hebesätze erfolgt. Mit seriösen Berechnungen hat das nichts zu tun, was derzeit in der Öffentlichkeit kursiert.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Nichtsdestotrotz: Ist es nicht so, dass letztlich das Finanzministerium oder Ihr Minister gar nicht versprechen kann, dass es aufkommensneutral ist, weil es doch an der Entscheidung von ziemlich vielen Bürgermeistern in Deutschland hängt, von denen einige möglicherweise die Grundsteuer dazu nutzen, die Einnahmen ihrer Kommunen zu erhöhen?

WOGATZKI: Richtig ist, dass die Kommunen über die Hebesätze einen maßgeblichen Hebel in der Hand halten. Eine Wertsteigerung erfolgt ja zwangsläufig, weil die letzte Bewertung 1935 bzw. 1964 erfolgt ist und über die Jahre nichts angepasst wurde. Wertmäßig gibt es eine Wertsteigerung aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die eine wertreelle Bewertung gefordert hat. Die Bundesregierung selbst hat einen Hebel gewählt, nämlich die sogenannte Steuermesszahl. Sie wird drastisch gesenkt, damit die Wertsteigerungen ausgeglichen werden können. Das ist der erste Schritt.

Im zweiten Schritt kommen tatsächlich die kommunalen Hebesätze zum Tragen. Wir sind sehr zuversichtlich, dass die Kommunen dieses Mittel nutzen werden, damit sie die Grundsteuer insgesamt aufkommensneutral in ihrer Region ausgestalten werden.

FRAGE WEFERS: Sie haben ja jetzt drastisch auf diese Berechnung von „Haus & Grund“ geantwortet, die wahrscheinlich doch Grundlagen genommen haben, die nicht ganz unrealistisch sind, wenn man davon ausgeht, dass die Hebesätze nicht gesenkt werden.

Was mir jetzt nicht klargeworden ist: Können Sie irgendwie sicherstellen, dass die Hebesätze gesenkt werden? Sonst wäre ja Ihre Aussage eigentlich genauso vage.

WOGATZKI: Es liegt in der Hand der Kommunen. Wir können seitens des Bundes die Kommunen nicht zwingen. Aber wir sind sehr zuversichtlich, dass die Kommunen die Grundsteuerreform nicht nutzen, um durch gleichbleibende Hebesätze ein Mehr an Grundsteuern einzunehmen.

ZUSATZFRAGE WEFERS: Aber mehr als Zuversicht können Sie hier nicht?

WOGATZKI: An dieser Stelle kann ich hier nicht in Details gehen, was Besprechungen angeht, die schon stattgefunden haben.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Eine kurze Nachfrage: Gerade, was Gemeinden über 600 000 Einwohnern angeht, gibt es ja auch Kritik, dass dieser Zuschlag, der vom Finanzministerium dafür vorgesehen ist, nun fördernd auf den schnelleren Anstieg von Mieten zielt. Das heißt, er ist nicht so gedacht, wird aber auf jeden Fall so wirken, dass die Mieten in den Großstädten noch schneller steigen als sie bisher schon steigen. Was sagen Sie zu diesem Vorwurf?

WOGATZKI: Sie spielen an auf den sogenannten Metropolzuschlag. Es ist richtig, dass für ganz große Städte über 600 000 Einwohnern vorgesehen ist, dass es in besonders teuren Wohnlagen noch einmal einen Zuschlag geben soll, der dazu dient, die ganze Bandbreite abzudecken, die man mit den Mietniveaustufen erreichen kann. Wir würden uns wieder in einen Widerspruch zum Bundesverfassungsgericht stellen, wenn wir nicht sicherstellen, dass in großen Metropolen mit einer ganz großen Bandbreite die Bemessungsgrundlage nicht wertgerecht erfolgen kann.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Meine Frage zielte daraufhin, ob Sie nicht Sorge haben, dass das mietpreissteigernd wirkt?

WOGATZKI: Da kann ich nur wiederholen, was ich bereits gesagt habe. Unser Ziel ist es, dass es aufkommensneutral erfolgen wird. Dass es hier und da Schwankungen geben wird, können wir nicht ausschließen.

FRAGE NEUHANN: Mir geht es um das Geordnete-Rückkehr-Gesetz, Frau Petermann. Mittlerweile dürften die Stellungnahmen der Länder bei Ihnen alle eingetroffen sein. Vor allem die CDU-geführten Justizminister warnen ja mit sehr deutlichen Worten vor den Regelungen zum Ausreisegewahrsam. Haben Sie vor, diese Warnungen und diese Kommentare insofern ernst zu nehmen, als Sie den Gesetzentwurf ändern wollen? Gehen Sie weiterhin davon aus, dass dieser Gesetzentwurf am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden soll?

PETERMANN: Die Frist zur Stellungnahme dazu läuft noch heute den gesamten Tag, sowohl von den Ressorts als auch von den zu beteiligenden Ländern. Nach wie vor gehen wir davon aus, dass das Gesetz am Mittwoch dem Kabinett vorgelegt und auch dort beschlossen wird.

ZUSATZFRAGE NEUHANN: Es liegen ja schon diverse Antworten aus den Ländern dazu vor. Am Freitag hat die Länderjustizministerkonferenz in einem Unterausschuss etwas dazu beschlossen. Haben Sie vor, diese Warnungen insofern ernst zu nehmen, als dass Sie den Gesetzentwurf noch einmal ändern wollen?

PETERMANN: Ich kann Ihnen im Augenblick dazu keine Auskunft erteilen, weil ich den Gesamtstand nicht kenne. Wie gesagt: Die Stellungnahmen sind noch nicht alle eingegangen.

Im Übrigen kann ich auf das verweisen, was mein Kollege hier am Freitag in der Regierungspressekonferenz schon gesagt hat, dass selbst die Ministerpräsidenten sich Ende des vergangenen Jahres dafür ausgesprochen hatten, bestimmte Verschärfungen vorzunehmen, gerade was die Nutzung von Haftanstalten angeht. Alles Weitere werden wir nach dem Ende der Frist zur Stellungnahme sehen und am Mittwoch nach dem Kabinett.

FRAGE: Eine Frage an das Umweltministerium. Die Kanzlerin hat am Wochenende in ihrem Podcast gesagt, man wolle bis Ende des Jahres entscheiden, ob sektorweise CO₂ gespart wird oder ob man das Thema CO₂-Bepreisung, wie sie sagte, insgesamt noch stärker in den Fokus rückt. Jetzt wüsste ich gern: Kann ein sektorübergreifender CO₂-Preis eine Alternative sein, ein Ersatz für die Sektorziele aus dem Klimaschutzplan? Wäre das aus Ihrer Sicht auch ein gangbarer, sinnvoller Weg?

ZERGER: Ministerin Schulze hat sich am Wochenende auch dazu geäußert. Sie hat gesagt: Es ist auch interessant zu sehen, wie schnell mit einem Mal Instrumente wie ein CO₂-Preis vom Teufelszeug zum Allheilmittel werden. Aus unserer Sicht ist es keines von beidem. Also wir sehen das nicht als Alternative.

Wir begrüßen, dass es eine Debatte über das Thema CO₂-Bepreisung gibt. Ich denke, es ist wichtig, bei dem Thema zwischen den Zielen und den Maßnahmen zu unterscheiden. Also für uns ist im Klimakabinett weiterhin die Grundlage der Beratungen der Klimaschutzplan 2050, der ja die Sektorziele enthält. Wir diskutieren aber auch Maßnahmen für einzelne Sektoren. Ich denke, es ist sinnvoll, dass jetzt verstärkt auch über sektorübergreifende Maßnahmen, wie der CO₂-Preis einer ist, diskutiert wird.

Frau Schulze hat ja diese Diskussion quasi angestoßen. Wir diskutieren derzeit im Bundesumweltministerium und holen uns auch Hilfe von externen Forschungsnehmern, wie so eine CO₂-Abgabe sozialgerecht ausgestaltet werden könnte. Aber es ist aus unserer Sicht keine Alternative zu den Sektorzielen.

ZUSATZFRAGE: Also aus Ihrer Sicht ist es höchstens ein Zusatz?

ZERGER: Genau. Wir betrachten das als ein Teil eines Maßnahmenbündels, das notwendig ist.

ADEBAHR: Zur Klinik in Weilerbach kann ich Ihnen nachreichen, dass es da bereits 2011 eine Antwort der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag gab, die Drucksache 17/7920. Damals erfolgte das mit Schreiben des Bundesverkehrsministers.

Heute das ist die Information, die ich bekomme liegt diese Grundfrage in der Zuständigkeit des BMI. In der eben zitierten Antwort finden Sie aber auch Hinweise auf die Grundlage das ist ein Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut , aufgrund dessen diese Finanzierung und dieser Bau erfolgt.

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