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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 21. Juni 2019

Themen: Konflikt zwischen den USA und dem Iran, Reform der Grundsteuer, Termine der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche (Evangelischer Kirchentag, Treffen mit EU-Kommissar Günther Oettinger, Gespräch über die Zukunft des Automobilstandortes Deutschland, Kabinettssitzung, Regierungsbefragung durch Abgeordnete des Deutschen Bundestages, Festveranstaltung der Alexander-von-Humboldt-Stiftung, Jahresempfang der Evangelischen Kirche in Deutschland, Entlassung von Dr. Katarina Barley aus dem Amt der Justizministerin und Ernennung von Christine Lambrecht, G20-Gipfel in Osaka, Sondertagung des Europäischen Rats zur Besetzung von EU-Spitzenpositionen), Briefing zum G20-Gipfel in Osaka, Ausschreitungen in Tiflis, geplante Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts, UN-Bericht zum Khashoggi-Mord, Rüstungsexportpolitik, Klimaschutz, Sanierung der „Gorch Fock“, mögliche Entschädigungsforderungen im Zusammenhang mit der Pkw-Maut, Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke, Referentenentwurf der Vierzehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, Personalie

Ohne naive Fragen heute.

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 21. Juni 2019:

VORS. DR. MAYNTZ eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS’IN FIETZ sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

FRAGE KLÄUSER: Zur Eskalation der Situation im Iran: Heute war zu hören, dass Herr Trump sogar schon Flugzeuge in die Luft beordert, dann aber auch wieder zurückbeordert habe. Das ist ja nun doch besorgniserregend. Gibt es eine Stellung der Bundesregierung dazu?

Bundeswehrsoldaten sind ja im Irak, also in unmittelbarer Nachbarschaft eingesetzt. Hat das irgendwelche Auswirkungen auf deren Einsatz?

SRS’IN FIETZ: Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal auf eine jüngste Stellungnahme der Bundeskanzlerin verweisen. Sie sagte:

„Wir müssen alles daransetzen, die Situation des Konflikts mit dem Iran auf friedlichem Wege zu lösen. Dafür setzt sich Deutschland ein. […] Dass es eine sehr ernste Situation ist, wissen wir, aber wir werden alles dafür tun, auf alle Seiten einzuwirken, aber vor allem auch dem Iran deutlich zu machen, dass diese ernste Situation nicht noch verschärft werden darf.“

VORS. DR. MAYNTZ: Möchte das Verteidigungsministerium etwas ergänzen?

FLOSDORFF: Ja. – Erst einmal „roughly“: Nein.

Wir haben derzeit rund 150 Soldatinnen und Soldaten im Irak, in der Nähe von Bagdad, in Tadschi, aber auch in der Region Kurdistan. Die Ausbildung verläuft dort normal. Wir stimmen uns sehr eng mit unseren Partnern in der Koalition ab, und dementsprechend werden Sicherheitsvorkehrungen verschärft oder auch nicht. Deshalb kann ich Ihnen da nichts melden.

ZUSATZFRAGE KLÄUSER: Dieser Konflikt hat ja auch eine große wirtschaftliche Bedeutung für die Weltwirtschaft. Deswegen haben die Europäer ja versucht, diese Plattform INSTEX ins Leben zu rufen. Wie weit ist man da eigentlich? Funktioniert die oder wie ist da der Planungshorizont? Ich weiß nicht, wer etwas dazu sagen kann.

ADEBAHR: Ich glaube, das wäre ich. – Ich kann Sie auf die vielfältigen Äußerungen des Außenministers in den letzten Tagen verweisen. Wir arbeiten daran, INSTEX als Zahlungsplattform zu operationalisieren. Wir sind mit Hochdruck dabei. Wir werden versuchen, dass Zahlungen darüber in Bälde abgewickelt werden können.

SRS’IN FIETZ: Grundsätzlich kann man dazu noch einmal sagen, wenn man jetzt beispielsweise auf den freien Schiffsverkehr abzielt, dass beispielsweise Sabotageakte gegen oder Angriffe auf Handelsschiffe eine Bedrohung für die internationale Schifffahrt sowie für die gesamte regionale Sicherheit darstellen. Ganz abgesehen davon, dass Menschenleben auf dem Spiel stehen, können die wirtschaftlichen und auch ökologischen Folgen gravierend sein. Wir müssen den Schutz von Handelsschiffen gewährleisten. Gerade für Deutschland als Export- und Handelsnation ist dies von herausragender Bedeutung. Hiervon sind sowohl unsere nationalen Sicherheits- als auch unsere Wirtschaftsinteressen berührt.

FRAGE JORDANS: Frau Fietz, das Zitat der Bundeskanzlerin, dass Sie gerade vorgelesen haben, kam ja vor der letzten Nacht und auch vor dem Abschuss der Drohne. Es würde mich interessieren, ob Sie das Zögern der USA, diesen Luftschlag durchzuführen, als ein Zeichen dafür ansehen, dass die USA auch eher an einer friedlichen Lösung interessiert sind.

Gab es letzte Nacht irgendeinen Appell vonseiten der Bundesregierung an Washington?

An das BMVI: Gibt es vom Ministerium irgendwelche Ratschläge an deutsche Luftfahrtgesellschaften, die Straße von Hormus bzw. iranischen Luftraum zu umfliegen?

SRS’IN FIETZ: Zu Präsident Trump kann ich Ihnen sagen: Es gibt ja zahlreiche Aussagen dazu und Hinweise darauf, dass der amerikanische Präsident eine kriegerische Auseinandersetzung vermeiden möchte. Das begrüßen wir natürlich. Wir begrüßen alle Schritte, die zur Deeskalation beitragen.

Über Kontakte aus der vergangenen Nacht kann ich nichts berichten, aber nicht, weil ich nicht davon berichten wollte, sondern weil wir grundsätzlich nicht über solche Dinge informieren, wenn es bilaterale Kontakte gegeben hätte.

BUSER: Natürlich steht für uns immer die Sicherheit von Passagieren im Vordergrund. Sobald wir dazu Informationen haben, werde ich Sie umgehend informieren.

FRAGE JESSEN: Herr Flosdorff, hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse oder Zugang zu Erkenntnissen darüber, wo der tatsächliche Abschussort der Drohne gewesen ist? Darüber gibt es ja den Streit, ob es internationaler Luftraum oder iranischer Luftraum war. Beide Seiten legen anscheinend irgendwelches Material vor, das ihre jeweilige Position verdeutlichen soll. Welche Möglichkeit hat die Bundesregierung also, sich einen eigenen Einblick zu verschaffen?

Zweitens, Frau Fietz: Ist die Tatsache, dass die US-Regierung zunächst Luftfahrzeuge in Bewegung setzt und sie dann wieder stoppt, für Sie ein Indiz dafür, dass es widerstrebende Interessen und strategische Ansätze innerhalb der US-Regierung gibt? Davon hört man ja auch.

FLOSDORFF: Um den Anfang zu machen: Ich habe keine Erkenntnisse darüber, die ich Ihnen mitteilen könnte, und eigene Erkenntnisse haben wir auch nicht.

SRS’IN FIETZ: Ich möchte Entscheidungsprozesse innerhalb der amerikanischen Regierung von hier aus nicht kommentieren.

FRAGE MÜLLER-THUM: Frau Fietz, Sie sagten, die Bundesregierung versuche, deeskalierend zu wirken. Was kann die Bundesregierung denn tun? Was tut sie konkret? Läuft das über die EU? Läuft das bilateral?

Ich habe eine zweite Frage. Es heißt ja jetzt, dass der Iran offensichtlich vorab gewarnt wurde, dass ein US-Schlag kommen könnte. Das lief wohl über den Oman. Wann war denn die Bundesregierung darüber informiert, dass es den geben könnte? Ging vonseiten der USA also sozusagen eine größere Warnung um die Welt? Haben Sie auch vorab etwas gehört?

SRS’IN FIETZ: Darüber kann ich Ihnen leider keine Information geben. Grundsätzlich ist Deutschland natürlich daran interessiert, im Gespräch mit allen Beteiligten immer wieder auf Deeskalation zu dringen und dazu zu mahnen, dass man auf diplomatischem Wege versucht, Konflikte zu lösen.

ADEBAHR: Wenn ich da vielleicht einhaken darf: Wir reden über Presseberichte. Das mit dem Oman ist ein Pressebericht, das andere geht auf einen Bericht der „New York Times“ zurück. Das sind also insofern Pressemeldungen, die Sie da gelesen haben.

Dazu, was wir tun: Gestern haben sich in Brüssel die politischen Direktoren der E3 mit der Generalsekretärin der EU, Helga Schmid, ausgetauscht, und wir befinden uns in einem sehr engen Austausch, der auch mit Blick auf ein Treffen einer „joint commission“, das am 28. Juni in Wien stattfinden wird, weiter fortgeführt wird, auch mit der amerikanischen Seite. Dort ist auf der hohen Beamtenebene und der Arbeitsebene auch für die nächsten Tage ein weiterer Austausch und ein weiteres Gespräch geplant.

FRAGE TOWFIGH NIA: Frau Fietz, ich hätte gerne einmal einen Kommentar zum Eindringen der US-Drohne in den iranischen Luftraum. Gestehen Sie dem Iran das Recht auf Selbstverteidigung zu, oder verlangen Sie eine totale Kapitulation des Landes?

Frau Adebahr, eine zweite Frage zum Wiener Treffen in der nächsten Woche: Auf welcher Ebene wird das stattfinden? Gehen Sie weiterhin davon aus, dass das Treffen überhaupt stattfinden wird, sollte es zu einem US-Angriff auf den Iran kommen?

SRS’IN FIETZ: Zu der Frage nach dem Luftraum kann ich mich jetzt hier überhaupt nicht positionieren, weil wir keine eigenen Erkenntnisse darüber haben, wie der Fall tatsächlich gelagert ist. Deshalb möchte ich dazu keine Stellung nehmen.

ADEBAHR: Zu dem Treffen in der nächsten Woche in Wien: Wir gehen davon aus, dass es stattfinden wird. Im Moment wird es sich um ein Treffen auf Ebene der Politischen Direktoren handeln. Wir gehen davon aus, dass das stattfinden wird.

FRAGE DR. DELFS: Frau Fietz, die Kanzlerin hatte kürzlich, also vor diesem letzten Vorfall mit der Drohne, davon gesprochen, dass es zumindest in Bezug auf das, was die Amerikaner da im Hinblick auf die Anschläge auf diese Tanker präsentiert hätten, eine hohe Evidenz dafür gebe, dass der Iran der Täter war oder dass der Angriff vom Iran ausging. Ist diese Evidenz aus Ihrer Sicht nach wie vor gegeben? Gibt es jetzt auch ähnliche Evidenzen, was diesen letzten Vorfall mit der Drohne angeht? Bislang hat die Bundesregierung ja doch den Eindruck erweckt, dass sie der US-Interpretation der ganzen Ereignisse auf jeden Fall mehr als der iranischen Interpretation glaubt.

SRS’IN FIETZ: Ich kann dem, was ich gesagt habe, eigentlich nicht mehr hinzufügen, weil es eben tatsächlich darauf ankommt, dass wir jetzt erst einmal ein klares Lagebild der ganzen Situation brauchen.

ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Gut, aber was ist mit der hohen Evidenz mit Blick auf die Tankerangriffe?

ADEBAHR: Ich denke, da hat sich in den letzten Tagen an der Einschätzung der Bundesregierung nichts geändert.

SRS’IN FIETZ: Daran hat sich nichts geändert.

ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Aber ist da auch nichts Neues hinzugekommen?

ADEBAHR: Nichts, von dem wir berichten können.

SRS’IN FIETZ: Das können wir jetzt nicht auf andere Vorfälle hochrechnen.

FRAGE JESSEN: Frau Fietz, Sie sprachen davon, alles daranzusetzen, sich ein eigenes Lagebild zu verschaffen. Bedeutet das, dass Sie versuchen werden, sich Zugang zu eigenen, unabhängigen, dritten Daten über die tatsächliche Lage und Entwicklung zu verschaffen, oder wie soll man sich das vorstellen? Können wir also davon ausgehen, dass die Bundesregierung versucht, sich die Daten zu verschaffen, die Auskunft darüber geben, was tatsächlich wann und wo passiert ist?

Zweitens, Frau Buser, haben die USA, wenn ich das richtig sehe, in den USA registrierten Flugzeugen die Passage dieses Luftraums untersagt. Ist das Anlass für die Bundesregierung, sozusagen über Ähnliches in Bezug auf in Deutschland registrierte Luftfahrzeuge nachzudenken?

SRS’IN FIETZ: Um Ihre Frage zu beantworten: Maßgeblich ist in diesem Gesamtkomplex des Iran und des iranischen Verhaltens natürlich auch die Einschätzung der IAEO, vor allen Dingen mit Blick auf die weiteren Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Nuklearabkommen und der Urananreicherung im Iran. Darüber hinaus ist die Bundesregierung natürlich im Gespräch und hat ein hohes Interesse daran, die Fragen, soweit sie sich stellen, aufklären zu können.

BUSER: Ich kann nur sagen, dass momentan natürlich auch die Abstimmungen bei uns natürlich auch dazu mit Hochdruck laufen, auch zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Luftfahrtbundesamt. Wie gesagt: Für uns steht die Sicherheit stets im Fokus. Sobald wir neue Informationen haben, werden wir Sie informiert halten.

FRAGE TOWFIGH NIA: Frau Fietz bzw. Frau Adebahr, die Linksfraktion hat die Bundesregierung aufgefordert, den USA Überflugrechte oder die Nutzung der US-Basen für einen Angriffskrieg auf den Iran nicht zu gewähren. Wie steht die Bundesregierung dazu?

Zweite Frage: Der US-Senat hat Waffenverkäufe an Saudi-Arabien aufgrund des Iran-Konflikts verboten bzw. blockiert. Die Bundesregierung verkauft ja weiterhin Waffen an Saudi-Arabien und an Saudi-Arabien, die ja Erzfeinde des Iran sind. Hat die Bundesregierung ähnliche Pläne, diese Waffenverkäufe zumindest für die nächste Zeit zu blockieren, oder wird weiterhin verkauft?

SRS’IN FIETZ: Ich muss gestehen: Ich habe Ihre erste Frage akustisch nicht verstanden.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Die Frage war, dass die Linksfraktion die Bundesregierung aufgefordert hat, Überflugrechte nicht zu gewähren bzw. die Nutzung der US-Basen für einen Angriffskrieg auf den Iran nicht zu erlauben. Wie steht die Bundesregierung dazu?

SRS’IN FIETZ: Dazu hat sich die Position der Bundesregierung nicht verändert. Hier ist an verschiedenen Stellen schon immer wieder einmal über dieses Thema diskutiert worden, und unsere Position ist unverändert.

ADEBAHR: Wenn ich das noch anfügen darf: Das ist eine sehr spekulative Frage. Wir arbeiten dafür, dass es in dieser Region eine Deeskalation gibt und dass es friedlich bleibt.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Frau Adebahr, mit Verlaub: Was ist daran spekulativ? Es wäre gestern Abend fast zu einem Angriffskrieg gekommen. Es ist ja auch eine US-Drohne in den iranischen Luftraum eingedrungen.

ADEBAHR: Das ist eine Feststellung, die Sie gerade treffen, und Ihre Meinung.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Die Frage nach den Waffenverkäufen?

ADEBAHR: Ich glaube, über die geltenden Regelungen, die wir haben, haben wir hier in den vergangenen Regierungspressekonferenzen ganz ausführlich mit Herrn Seibert und auch mit dem Bundeswirtschaftsministerium diskutiert, und darüber haben wir, glaube ich, heute keine neuen Informationen, die wir hier präsentieren können.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Heißt das, Sie verkaufen weiterhin Waffen an Saudi-Arabien, Frau Baron?

DR. BARON: Ich kann das gerne ergänzen; ich bräuchte nur ein Mikrofon. – Wie gesagt, und Frau Adebahr hat das ausgeführt: Wir haben uns hierzu wiederholt verhalten, und es gibt keinen neuen Stand. Mit Blick auf Rüstungsexportgenehmigungen nach Saudi-Arabien gilt weiterhin das, was wir in der Pressemitteilung des Bundespresseamts vom 28. März mitgeteilt haben. Darin sind die aktuellen Situationen dargelegt.

Im Übrigen wissen Sie, dass wir im Einzelfall nach Maßgabe des geltenden Rechts entscheiden und natürlich immer die außen- und sicherheitspolitischen Erwägungen einbeziehen. Die Menschenrechtslage spielt dabei eine hervorgehobene Rolle. Die Bundesregierung und die beteiligten Ressorts sowie das Auswärtige Amt prüfen und bewerten natürlich fortlaufend die Lage in Saudi-Arabien und der Region.

FRAGE DR. DELFS: Frau Fietz und auch Frau Adebahr, wäre denn jetzt eigentlich für Sie eine relevante Frage, ob diese Drohne innerhalb oder außerhalb des iranischen Hoheitsgebiets abgeschossen wurde? Also ist das eine Frage, die für Ihre Bewertung dieses Vorgangs wichtig wäre? Fragen Sie dementsprechend bei den Amerikanern noch einmal nach, ob Sie irgendwelche weiteren Evidenzen bekommen?

SRS’IN FIETZ: Ich kann nur noch einmal betonen: Wir haben die Berichte zu diesem ganzen Vorgang zur Kenntnis genommen. Ich kann sie an dieser Stelle nicht beurteilen. Dazu gehört dann auch eine Antwort auf Ihre Frage.

FRAGE KLÄUSER: Ich würde gern noch einmal zur Situation kommen: Der Persische Golf oder Arabische Golf, wie immer man es nennt, ist ja auch ein beliebtes Kreuzfahrtziel. Viele deutsche Kreuzfahrtschiffe sind dort unterwegs, Oman, Dubai usw. Ist die gegenwärtige Situation Anlass für Sie, die Sicherheitswarnung für diese Region auch für Kreuzfahrtschiffe und Kreuzfahrttouristen zu verändern?

ADEBAHR: Die Sicherheits- und Reisehinweise des Auswärtigen Amtes werden fortlaufend angepasst. Wir schauen uns die Lage fortlaufend an. Sie finden die aktuellen Reisehinweise auf unserer Internetseite. Ich kann Ihnen im Moment nicht sagen, wann sie das letzte Mal verändert worden sind. Wir haben sie heute Morgen nach meinem Kenntnisstand nicht verändert. Aber wir sehen sie uns fortlaufend an.

Ich weiß nicht, ob das BMVI zum Schifffahrtsverkehr noch etwas sagen möchte.

BUSER: Ich kann mich auch in dem Bereich nur wiederholen. Wenn bei uns Sicherheitsbedenken bestehen, bringen wir das natürlich auch aktiv an. Es laufen derzeit parallel noch Abstimmungen. Also wenn es etwas Neues gibt, dann werden wir Sie auch informieren.

VORS. DR. MAYNTZ: Wenn das während der laufenden Regierungspressekonferenz ist, dann zögern Sie nicht, den Hinweis zu geben.

FRAGE FRÖDER: Eine Frage an Frau Wogatzki: Wie ist der Stand der Novelle der Grundsteuer?

Eine weitere Frage: Wird die Öffnungsklausel kommen? Wird sie nach Ihrer Einschätzung große Unterschiede zwischen den Bundesländern in der Höhe der steuerlichen Belastung nach sich ziehen?

WOGATZKI: Ich kann mich nur auf die Worte meiner Kollegin vom Mittwoch beziehen. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, den Beschluss der Regierungskoalitionen vom vergangenen Wochenende umzusetzen. Sie werden in Kürze darüber benachrichtigt werden, wie die Inhalte aussehen.

ZUSATZFRAGE FRÖDER: Nur eine kurze Nachfrage: Sie möchten nicht sagen, ob die Öffnungsklausel kommen wird und ob es unterschiedliche Besteuerungen in den einzelnen Bundesländern geben wird?

WOGATZKI: Ich bitte um Nachsicht, dass ich zu dem Zeitpunkt hier nichts dazu sagen möchte.

FRAGE KLÄUSER: Sie wollten ja ursprünglich damit noch vor der Sommerpause in den Bundestag. Das muss ja noch durchs Kabinett. Wenn ich jetzt so gucke: Nächste Woche ist die letzte Bundestagswoche; Mittwoch ist Kabinett. Wie wollen Sie das schaffen?

WOGATZKI: Es ist richtig, dass die Regierungskoalition beschlossen hat, es in der nächsten Woche einzubringen. Daran arbeiten wir mit Hochdruck.

VORS. DR. MAYNTZ: Dann kommen wir zu den Terminen der Kanzlerin in der nächsten Woche. Bitte sehr, Frau Fietz!

SRS’IN FIETZ: Über die Teilnahme der Bundeskanzlerin beim Evangelischen Kirchentag am Samstag hatten wir ja schon in der vergangenen Woche berichtet. Deshalb fange ich jetzt mit dem Montag an.

Am 24. Juni empfängt Bundeskanzlerin Merkel EU-Kommissar Günther Oettinger am frühen Nachmittag zu einem allgemeinen europapolitischen Austausch im Bundeskanzleramt.

Am Abend wird die Bundeskanzlerin im Bundeskanzleramt über die Zukunft des Automobilstandortes Deutschland beraten. Ziel ist ein Austausch mit Vertretern der Branche und weiteren Experten zur Stärkung des Produktions- und Innovationsstandortes Deutschland. An dem Gespräch nehmen neben der Bundeskanzlerin mehrere Bundesministerinnen und Bundesminister, die Spitzen von Union und SPD sowie Vertreterinnen und Vertreter von Automobilbranche und Gewerkschaften sowie weitere Experten teil. Thematische Schwerpunkte des informellen fachlichen Austausches sind künftige technologische Herausforderungen für die Automobilindustrie in Deutschland, deren Wettbewerbsfähigkeit sowie die Auswirkungen des Wandels auf Arbeitswelt und Beschäftigung im Automobilsektor. Der Termin findet um 20 Uhr statt und ist nicht presseöffentlich.

Am Mittwoch zum 9.30 Uhr findet wie gewohnt die Kabinettsitzung unter Leitung der Bundeskanzlerin statt.

Von 13 Uhr bis 14 Uhr stellt sich die Bundeskanzlerin dann erneut bei einer Regierungsbefragung den Fragen der Bundestagsabgeordneten. Wie bei der Regierungsbefragung üblich, wird die Bundeskanzlerin zu Beginn einen einleitenden Vortrag zu einem aktuellen Thema halten. Daran schließen sich zunächst Fragen zu diesem Thema und dann weitere Fragen zu anderen Themenkomplexen an.

Im Anschluss nimmt die Kanzlerin an einer Festveranstaltung der Alexander-von-Humboldt-Stiftung in Berlin teil. Anlass ist der 250. Geburtstag des Namensgebers. Bei der Festveranstaltung, die auch die Jahrestagung der Stiftung ist, wird die Kanzlerin die Festrede halten und die Humboldt-Alumni-Preise an internationale Forscherinnen und Forscher übergeben. Mit den Humboldt-Alumni-Preisen fördert die Stiftung die akademischen und kulturellen Verbindungen zwischen Deutschland und den Heimatländern der Humboldt-Alumni. Diese Veranstaltung ist presseöffentlich. Die Eröffnung der Jahrestagung mit der Kanzlerin wird live gestreamt werden.

Am Abend wird die Bundeskanzlerin dann den Jahresempfang der Evangelischen Kirche in Deutschland in der Französischen Friedrichstadtkirche am Gendarmenmarkt zu Berlin besuchen. Zu dem Jahresempfang lädt der Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, Prälat Dr. Martin Dutzmann, ein. Als Gäste werden Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Kultur, Wirtschaft, Wissenschaft und Kirche erwartet.

Die Bundeskanzlerin wird am Donnerstag um 8.30 Uhr im Schloss Bellevue an folgendem Termin teilnehmen:

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier entlässt wie in Artikel 64 Abs. 1 des Grundgesetzes vorgesehen auf Vorschlag der Bundeskanzlerin die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Katarina Barley, durch Aushändigung der Entlassungsurkunde aus ihrem Amt. Im selben Termin überreicht er der Nachfolgerin Christine Lambrecht die Ernennungsurkunde. Die Bundeskanzlerin wird auch an der anschließenden Vereidigung der neuen Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundestag um 9 Uhr teilnehmen.

Dann kommen wir zum Freitag. Am 28. und 29. Juni nimmt die Bundeskanzlerin am G20-Gipfel in Osaka unter japanischer Präsidentschaft teil. Im Mittelpunkt der Gipfelagenda stehen die Themen Weltwirtschaft, Handel und Investitionen. Das regelbasierte multilaterale Handelssystem befindet sich in einer kritischen Phase. Dies ist ein Risiko für die Weltwirtschaft. Ein wichtiges Thema ist deshalb die bereits in Buenos Aires angesprochene Reform der Welthandelsorganisation. Zudem werden Fragen der internationalen Besteuerung im Fokus stehen. Außerdem geht es noch um die Bereiche Innovation und Digitalisierung, das nachhaltige Wirtschaftswachstum, den Klimawandel, Umwelt und Energie.

Wir werden am kommenden Mittwoch um 14.15 Uhr zum G20-Gipfel ein Briefing „unter zwei“ anbieten. Es findet dieses Mal ausnahmsweise im Bundespresseamt statt. Der Grund dafür ist, dass Herr Röller per Videokonferenz aus Japan zugeschaltet werden muss.

Last but not least aus aktuellem Anlass schon ein Blick auf den kommenden Sonntag. Wie EU-Ratspräsident Tusk gestern Abend bereits angekündigt und die Bundeskanzlerin in ihrer Pressekonferenz bestätigt hat, werden die Staats- und Regierungschefs der EU am 30. Juni erneut zusammenkommen, um möglichst eine gemeinsame Lösung über die Besetzung der EU-Spitzenposten zu finden. Die Bundeskanzlerin wird hieran teilnehmen.

FRAGE KLÄUSER: Es hat ja schon mehrere dieser Autogipfel gegeben. Kritiker sagen, so richtig sei dabei gar nicht herumgekommen. Was erwartet die Bundesregierung denn von diesem Gipfel? Sie haben eben vor allen Dingen den Produktionsstandort und die Innovation genannt. Das Thema Klima dürfte ja bei der Automobilindustrie auch nicht völlig unerheblich sein.

SRS’IN FIETZ: Es geht tatsächlich um einen Gedankenaustausch. Die Automobilindustrie ist für Deutschland, für die deutsche Wirtschaft, natürlich von hoher Relevanz. Deshalb geht es im Wesentlichen um die Frage, wie sich die deutsche Automobilindustrie in der Zukunft aufstellen möchte und welche Rahmenbedingungen die Politik dafür liefern kann.

FRAGE SEILER: Genau dazu würde ich auch gern fragen. Die Automobilindustrie selber bittet ja demnächst auch um Entscheidungen für Förderprogramme, zum Beispiel Ausbau der E-Mobilität, also der Ladestationen. Wann sind denn da Entscheidungen angedacht?

SRS’IN FIETZ: Ich denke einmal, das Gespräch am Montagabend wird alle relevanten Themen aufgreifen. Ich kann diesem Gespräch aber nicht vorgreifen. Deshalb kann ich jetzt auch zu Einzelpunkten nicht weiter Stellung nehmen.

ZUSATZFRAGE SEILER: Es wird danach keinerlei Statements, Veröffentlichungen oder so etwas geben?

SRS’IN FIETZ: Im Moment ist das nicht geplant. Nein.

FRAGE: Können Sie sagen, welche Konzernchefs und welche Regierungschefs aus den Bundesländern kommen? Es hieß zuletzt, dass nicht alle Autoländer vertreten sein werden.

SRS’IN FIETZ: Wie immer bei solchen Terminen machen wir im Vorfeld über die Teilnehmer keine konkreten Angaben.

Mit Blick auf die Bundesländer lässt sich vielleicht sagen: Dieses Format ist jetzt im Rahmen des Koalitionsausschusses entwickelt worden, sodass an dem Gespräch im Wesentlichen die Teilnehmer des Koalitionsausschusses teilnehmen.

FRAGE DR. DR. DELFS (zum G20-Gipfel in Osaka): Frau Fietz, jetzt hört man ja heute, nachdem es in der letzten Nacht in Brüssel erst einmal kein Ergebnis zur Postenvergabe gegeben hat, dass es jetzt möglicherweise am Rande des G20-Gipfels noch einmal Gespräche zwischen Merkel, Macron und anderen EU-Regierungschefs gibt. Erlaubt das eigentlich der Zeitplan der Kanzlerin? Der G20-Zeitplan selbst ist ja schon sehr eng gestrickt. Sie ist ja insgesamt nur knapp 36 Stunden dort.

SRS’IN FIETZ: Diese Information, die Sie aus Brüssel haben, könnten Ihre Kollegen in Brüssel heute möglicherweise bei der Pressekonferenz der Kanzlerin noch einmal versuchen zu verifizieren. Ich kann Ihnen jetzt nicht mehr sagen als das, was ich dazu gesagt habe.

FRAGE MÜLLER-THUM: Frau Fietz, können Sie noch einmal ein paar Sätze darüber verlieren, was denn die Erwartungen der Bundesregierung an den G20-Gipfel in Osaka sind?

SRS’IN FIETZ: Ich habe ja eben schon ausgeführt, dass es vor allen Dingen um das Thema Weltwirtschaft insgesamt geht, weil der regelbasierte multilaterale Handel, das Handelssystem, sich natürlich in einer kritischen Phase befindet. Das ist ein Risiko für die Weltwirtschaft. Deshalb wird dieses Thema, die Reform der Welthandelsorganisation, auf jeden Fall in Osaka zur Sprache kommen.

Darüber hinaus geht es um das Thema Digitalisierung. Dies steht auf der G20-Agenda seit der deutschen Präsidentschaft. Japan setzt das fort und stellt vor allen Dingen Fragen internationaler Datenflüsse und künstlicher Intelligenz in den Mittelpunkt.

Beim Thema nachhaltiges Wirtschaftswachstum steht die Verwirklichung einer nachhaltigen und inklusiven Wirtschaftswachstumsstrategie im Fokus. Der Umgang mit alternden Gesellschaften, die Stärkung von Frauen sowie Gesundheit und Afrika sollen dabei auch im Fokus stehen.

Dann geht es bei den Bereichen Klimawandel, Umwelt und Energie vor allen Dingen um die Klimakrise, die als eines der drängendsten globalen Probleme angesehen werden muss. Daher steht das Thema auf der Agenda, auch wenn hier wieder schwierige Verhandlungen wegen des Dissenses mit den USA hinsichtlich des Paris-Abkommens zu erwarten sind.

ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Können Sie einfach einmal sagen, was da die Positionen der Bundesregierung sind? Mit welchen Hoffnungen fährt die Kanzlerin dahin? Was könnte am Ende dabei herauskommen, gerade auch beim Thema Klima? Die Kanzlerin wurde ja hier in Deutschland mit dem Satz zitiert, jetzt müsse Schluss sein mit Pillepalle. Das war erst einmal auf Deutschland bezogen. Aber das gilt dann vermutlich auch, was internationale Erwartungen angeht. Also haben Sie die Hoffnung, dass sich zum Beispiel gerade zum Thema Klima bei diesem G20-Gipfel noch etwas bewegt? Wird die Kanzlerin darauf hinarbeiten? Wie ist es mit anderen Themen? Also was will die Bundesregierung bei diesem Gipfel?

SRS’IN FIETZ: Deutschland wird sich dafür einsetzen, die in Hamburg 2017 und Buenos Aires 2018 erzielten Ergebnisse fortzuschreiben und ihre Umsetzung einzufordern. Ziel ist es, für uns wichtige Themen auf der G20-Agenda zu halten, also unter anderem das Thema Gesundheit, die Stärkung von Frauen, das Thema Afrika, insbesondere den „Compact with Africa“, die Initiative dazu.

Wenn Sie das Thema Klima noch einmal ansprechen: Natürlich ist es der Bundesregierung ein Anliegen, auf diesem Feld auch international voranzukommen. Aber man muss realistischerweise auch sagen, dass wir da sehr schwierige Verhandlungen erwarten, weil es eben in vielen Punkten strittig aufgenommen wird.

FRAGE JOLKVER: Eine Frage an Frau Adebahr: Sie haben ja zumindest ich habe das so verstanden heute Morgen oder heute Nacht die Reise- und Sicherheitshinweise für Georgien geändert. Daraus schließe ich, dass Sie die Situation in Tiflis im Auge behalten. Haben Sie auch einen Kommentar zu den Ausschreitungen, die wahrscheinlich noch heute Abend weitergehen werden?

ADEBAHR: Wir verfolgen insbesondere über unsere Botschaft die Lageentwicklung nach den gestrigen Demonstrationen und Ausschreitungen sehr eng und stehen auch mit den georgischen Behörden in Kontakt. Wie Sie vielleicht gesehen haben, war gestern Abend unser Botschafter Herr Knirsch im georgischen Fernsehen und hat alle Beteiligten zur Ruhe aufgerufen. Er hat appelliert, von Gewalt Abstand zu nehmen und alle Fragen, die es offenbar dort in dieser Nacht zu klären gibt, am nächsten Morgen bei Tageslicht und in Ruhe zu klären.

Selbiges hat ja der georgische Premierminister getan, der die Bevölkerung zur Besonnenheit aufrief und auch versicherte und darauf vertrauen wir auch , dass die Regierung für die Wahrung der öffentlichen Ordnung die Sorge trägt.

Was wir jetzt tun: Wir setzen uns gegenüber den georgischen Behörden für eine rasche Aufklärung der Zusammenstöße und ihrer Gründe ein und für einen Dialog zwischen den Seiten. Wir rufen alle Seiten auf, friedlich zu bleiben, zur Entspannung beizutragen und das muss im Rahmen der demokratischen Verfasstheit Georgiens passieren die Konflikte und den Diskussionsbedarf, den es dort gibt, in diesem Rahmen zu klären.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Der Auslöser der Proteste war ja im Endeffekt die russische Politik gegenüber Südossetien und Abchasien. Haben Sie eine Einschätzung der russischen Politik gegenüber diesen zwei Republiken?

ADEBAHR: Unsere Position zu Südossetien und Abchasien und zur territorialen Integrität Georgiens hat sich nicht geändert. Ich möchte von hier aus heute Morgen keine abschließende Bewertung darüber abgeben, was es genau in dieser Gruppe an diesem Abend getriggert hat, dass es zu diesen Demonstrationen kam.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Ich habe akustisch nicht verstanden, was

ADEBAHR: Ich möchte für die Bundesregierung keine Bewertung oder keine abschließende Meinung dazu abgeben, welcher genaue Auslöser es gewesen ist und was zu diesen Demonstrationen in dieser Gruppe geführt hat. Das hat sich ja offenbar im Parlament in einer geschlossenen Sitzung abgespielt.

FRAGE ÖZCAN: Meine Frage geht an das Justizministerium und an das Innenministerium. Es geht um die geplante Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts. Da ist eine Passage, die die Einbürgerung von der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse abhängig macht. Was ist mit dieser Passage, mit dieser Formulierung, gemeint?

GRÜNEWÄLDER: Dazu kann ich vielleicht für das Bundesinnenministerium Stellung nehmen.

Damit ist gemeint, dass jemand, der Staatsangehöriger eines Staates werden möchte, sich auch in die Lebensverhältnisse dort einpassen sollte. Deswegen ist aus Sicht des Bundesinnenministeriums diese Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse ein unverzichtbarer Bestandteil für die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit. Das ist auch kein neuer Gedanke des Staatsangehörigkeitsrechtes. Das ist schon vorhanden und wird jetzt im Zuge der Anpassung des Rechtes noch einmal konkretisiert.

ZUSATZFRAGE ÖZCAN: Aber was versteht man unter deutschen Lebensverhältnissen? Könne Sie nähere Informationen dazu geben?

GRÜNEWÄLDER: Unter deutschen Lebensverhältnissen ist zu verstehen, dass sich jemand in die deutsche Gesellschaft einpassen möchte, dass er bereit ist, sich zu integrieren. Wir sind zum Beispiel der Auffassung, dass eine Mehrehe oder Vielehe den Lebensverhältnissen hier widerspricht. Deswegen ist es nach unserer Auffassung erforderlich, dass man die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse ganz konkret als Voraussetzung formuliert und sie hereinschreibt.

FRAGE JORDANS: Ich hätte auch noch einmal nach der Konkretisierung gefragt. Sie haben jetzt ein Beispiel genannt. Das heißt, wenn jemand mit mehreren Partnern und deren Kindern im selben Haus wohnt, aber nicht mit ihnen verheiratet ist, dann sind es deutsche Lebensverhältnisse? Aber wenn er mit ihnen verheiratet ist, dann nicht? Haben Sie das so konkret durchdacht?

GRÜNEWÄLDER: Ich habe dem, was ich jetzt gesagt habe, nichts hinzuzufügen. Es bleibt dabei, dass die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse konkreter Bestandteil und Voraussetzung dafür sein soll, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen. Insbesondere ist eine Mehrehe ein Ausschlussgrund.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Wird es dazu ein Handbuch geben, damit sich Leute nach deutschen Lebensverhältnissen ordnen können?

GRÜNEWÄLDER: Wie üblich wird es ein Gesetz geben, und dann gibt es sicher eine Anpassung der Dokumentierungen dazu. Es wird Urteile geben. Es wird Ausformulierungen geben, wie das im deutschen Rechtssystem so üblich ist.

Es gibt auch eine Gesetzesbegründung, in der nähere Einzelheiten dazu stehen. Da können Sie das gern nachlesen.

FRAGE ÖZCAN: Nun kritisieren ja die Juristen, dass diese Passage, diese Formulierung, von den Behörden willkürlich interpretierbar ist. Was sagen die beiden Ministerien zu dieser Kritik?

GRÜNEWÄLDER: Diese Kritik können wir nicht nachvollziehen. Wir halten das für hinreichend konkret. Sonst hätten wir das so nicht hineinformuliert.

Der Grundgedanke der Einpassung in die deutschen Lebensverhältnisse ist, wie gesagt, auch schon im Staatsangehörigkeitsrecht vorhanden.

ZUSATZFRAGE ÖZCAN: Warum war diese Passage bis jetzt nicht in dem Gesetz vorhanden?

GRÜNEWÄLDER: Dazu kann ich Ihnen nichts berichten.

ZUSATZFRAGE ÖZCAN: Ich meine, warum ist es jetzt nötig? Können Sie das vielleicht begründen?

GRÜNEWÄLDER: Wir halten diese Konkretisierung jetzt für erforderlich, um insbesondere klarzumachen, dass zum Beispiel die Mehrehe die Staatsangehörigkeit ausschließt. Deswegen halten wir es für erforderlich nun hineinzuschreiben, dass für eine Verleihung der Staatsangehörigkeit die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse Voraussetzung sein muss.

FRAGE: Mich würde noch einmal interessieren: Wie soll denn geprüft werden, ob diese Einordnung aus Ihrer Sicht stattgefunden hat, und wer soll diese Prüfung vornehmen?

Des Weiteren würde mich interessieren: Wie viele Fälle sogenannter Mehrehen sind Ihnen bekannt, die sich einbürgern lassen wollten?

GRÜNEWÄLDER: Zur letzteren Frage glaube ich nicht, dass uns Zahlen konkret vorliegen. Wenn das der Fall sein sollte, dann reiche ich sie Ihnen gern nach.

Und den ersten Teil

ZUSATZFRAGE: Wer prüft das und nach welchen Kriterien?

GRÜNEWÄLDER: Das werden die Behörden sein, die das Gesetz umsetzen, insbesondere diejenigen, die die Einbürgerungen vornehmen und prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen wie das halt so üblich ist.

ZUSATZFRAGE: Wird es auch einen Kriterienkatalog aus dem Innenministerium für diese Behörden geben, damit dann nach diesen Kriterien entschieden werden kann? Oder müssen sich diese Behörden dann wie Sie gerade sagten auf Urteile berufen, die noch kommen sollen oder in den Kommentarspalten des Gesetzentwurfs nachsehen?

GRÜNEWÄLDER: Dazu kann ich im Moment nichts berichten. Es kann sein, dass es noch Ausführungsbestimmungen gibt. Das ist durchaus üblich. Dazu kann ich Ihnen auch gern etwas nachreichen, wenn das der Fall sein sollte.

ZUSATZ: Das wäre nett. Danke.

FRAGE TOWFIGH NIA: Frau Adebahr, ich habe noch eine Frage zu dem UN-Bericht zum Khashoggi-Mord. Ich hatte am Mittwoch Ihren Kollegen gefragt; er hatte uns auf Freitag vertröstet. Es geht um eine Stellungnahme Ihres Hauses zu dem Bericht, speziell zu der Frage, inwiefern der saudische Kronprinz in diesen Mord involviert gewesen ist. Gibt es schon eine Reaktion dazu?

ADEBAHR: Ich kann Ihnen gerne noch einmal darstellen, was unsere allgemeine Haltung ist. Wir haben den Mord an dem Journalisten Khashoggi von Beginn an in aller Schärfe verurteilt. Ich kann noch einmal daran erinnern, dass wir Einreisesperren in den Schengen-Raum gegen saudi-arabische Verdächtige erlassen haben, denen eine Beteiligung an den Verbrechen nachgesagt wird. Diese sind auch weiterhin in Kraft. Wir erwarten weiterhin von Saudi-Arabien eine vollständige und glaubwürdige Aufklärung. Dies gilt insbesondere auch für die Zusammenarbeit Saudi-Arabiens mit den türkischen Behörden. Eine wichtige Wegmarke dabei ist auch der Strafprozess gegen elf Angeklagte, der in Riad noch andauert. Hier erwarten wir von der saudi-arabischen Justiz volle Transparenz und ein rechtsstaatliches Verfahren.

Zum Bericht: Wie gesagt, wir fordern von Beginn an eine vollständige und glaubwürdige Aufklärung des Mordes, und natürlich ist es so, dass der Bericht von Frau Callamard zu dieser Aufklärung beiträgt, so wie auch die Ermittlungen in der Türkei und von Saudi-Arabien selbst hier relevant sind. Der Bericht hat ja auch deutlich gemacht, dass weiterhin auch international ein großes Bedürfnis nach Aufklärung besteht.

Wie geht es jetzt weiter? Wir werden die Empfehlungen der VN-Sonderberichterstatterin in ihrem sehr umfassenden Bericht analysieren und bewerten, vor allen Dingen auch, weil sie über den Mordfall Khashoggi an sich hinausgehen und auch Empfehlungen für das gesamte System der Vereinten Nationen beinhalten. Auch dazu werden wir uns verhalten müssen. Am 26. Juni, also in der nächsten Woche, findet in Genf im Rahmen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen ein sogenannter interaktiver Dialog mit der VN-Sonderberichterstatterin zu ihrem Bericht statt. Daran wollen wir uns beteiligen auch aktiv beteiligen , mit ihr diskutieren und uns auch eng mit unseren europäischen Partnern in Genf und in Brüssel abstimmen. Gestern war das auch Thema in der zuständigen Rats-Arbeitsgruppe in Brüssel. Jetzt schauen wir in die nächste Woche und freuen uns auf die Diskussion mit der VN-Sonderberichterstatterin zu diesem Thema.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: In dem Bericht heißt es ja, dass es glaubhafte Hinweise gebe, dass der Kronprinz in diesen Mord involviert ist. Sieht die Bundesregierung das jetzt ähnlich?

ADEBAHR: Wie gesagt, wir werden den Bericht genau analysieren, wir werden mit der VN-Berichterstatterin in der nächsten Woche ins Gespräch kommen, und wir sehen den Bericht als einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung dieses ganzen Sachverhalts an.

FRAGE KLÄUSER: Direkt dazu: Die Bundeskanzlerin wird in Osaka ja möglicherweise in die Verlegenheit kommen, auch den saudischen Kronprinzen zu treffen, oder?

SRS’IN FIETZ: In diesem Zusammenhang möchte ich ganz gerne noch eine Klarstellung abgeben: In der letzten Regierungspressekonferenz hat es einen Versprecher gegeben. Dort benannte eine Frage „MBS“ als möglichen Gesprächspartner der Bundeskanzlerin. Diese traf jüngst allerdings nicht den saudischen Kronprinzen Mohammed bin Salman, sondern Muhammad bin Zayed aus den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Die Zusammensetzung des G20-Gipfels ist so, wie sie ist, und dort werden alle Teilnehmer aufeinandertreffen.

ZUSATZFRAGE KLÄUSER: Gibt es dann möglicherweise auch bilaterale Gespräche?

SRS’IN FIETZ: Generell gilt: Wenn es dort bilaterale Gespräche gibt, dann informieren wir sie kurzfristig; das können wir so lange im Voraus nicht machen.

FRAGE JESSEN: Der Kronprinzenverwechsler war ich gewesen, und ich hatte auch direkt im Anschluss an die Sitzung dafür um Entschuldigung gebeten.

Das Thema, das ich ansprechen möchte, war in dieser Woche schon mehrfach dran, nämlich was die Bundesregierung unter restriktiver Rüstungsexportpolitik versteht. Der Begriff findet sich ja in den politischen Grundsätzen für Waffenexporte, die allerdings aus dem Jahr 2000 stammen. Die sollten eigentlich bis zum Ende des letzten Jahres erneuert, will sagen, verschärft werden. Dann hat die Bundeskanzlerin angekündigt, das werde nun doch erst in der ersten Jahreshälfte 2019 stattfinden. Die geht nächste Woche zu Ende. Werden wir also die neuen, verschärften politischen Rüstungsexportrichtlinien in der nächsten Woche erfahren, oder wie ist der Stand der Dinge?

DR. BARON: Ich kann vonseiten des Bundeswirtschaftsministeriums nur sagen, dass die Arbeiten daran laufen und dass es hierzu in Kürze sicherlich zu Verständigungen kommen wird. Näheres kann ich dazu aktuell aber nicht sagen.

ADEBAHR: Ich glaube, wir sind uns des Zeitplans und der Äußerungen bewusst und arbeiten daran.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Können Sie uns sagen, woran die Hängepartie liegt? Eine gewesene SPD-Parteivorsitzende hatte ja dem Bundeswirtschaftsminister vorgeworfen, er verzögere die Vorlage eines entsprechend verschärften Berichts.

DR. BARON: Nein, das muss ich zurückweisen. Es sind eben laufende Abstimmungen, die bis zu einer abschließenden Einigung geführt werden müssen. Die laufen auch sehr gut. Ich kann nur noch einmal darauf hinweisen, dass wir davon ausgehen, dass es dazu in Kürze eine Verständigung gibt und wir hier dann auch in Kürze näher dazu ausführen werden.

FRAGE JORDANS: Frau Fietz, Sie haben vorhin im Zusammenhang mit Osaka den Begriff „Klimakrise“ benutzt. Ist das jetzt die offizielle Sprachregelung der Bundesregierung?

Nachdem gestern Abend keine gemeinsame Linie der gesamten EU zu den langfristigen Zielen beim Klimaschutz gefunden wurde, würde ich gerne wissen: Kann das Thema möglicherweise noch vor dem UN-Gipfel im September auf höchster EU-Ebene besprochen werden? Oder wird die EU wahrscheinlich ohne gemeinsame Linie nach New York reisen?

SRS’IN FIETZ: Ich weiß, dass der Europäische Rat in Brüssel mittlerweile beendet ist und da wenn sie nicht schon läuft in nächster Zeit die Pressekonferenz mit der Bundeskanzlerin ansteht. Deshalb kann ich mich jetzt schwer zu diesen Themen hier äußern.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Aber können Sie zu dem Begriff „Klimakrise“ etwas sagen? Ist das jetzt ein Begriff, den die Bundesregierung weiterhin verwenden wird?

SRS’IN FIETZ: Ich würde das, was ich hier im Rahmen dessen, was an Terminankündigungen formuliert wurde, jetzt nicht auf die Goldwaage legen. Dass der Bundesregierung der Klimawandel ein wichtiges Thema ist, wissen Sie, und dass die Bundesregierung alles daransetzt, diesem Problem zu begegnen, wissen Sie auch.

HAUFE: Wir sehen die Situation in der Europäischen Union jetzt gar nicht so negativ. Wir haben jetzt mehr Mitgliedstaaten, als das vielleicht noch vor einigen Wochen der Fall gewesen wäre, die sich jetzt hinter das 2050-Ziel einer klimaneutralen Wirtschaftsweise in der Europäischen Union stellen. Wenn jetzt drei Staaten da sind, die da noch Gesprächsbedarf haben, dann ist das gerade auch aus unserer Sicht als verständlich anzusehen. Das sind Länder, die auch mit dem Kohleausstieg zu tun haben bzw. sich mit diesem beschäftigen müssen, und ich glaube, da wäre es sicherlich so ist es jedenfalls aus Sicht der Bundesumweltministerin nicht angezeigt, auf diese Länder jetzt mit dem Zeigefinger hinzuweisen; denn bei uns gibt es ja auch eine Menge Schwierigkeiten, gerade beim Thema Kohleausstieg.

Wir erkennen also an, dass es da einfach noch Gesprächsbedarf gibt, wir erkennen aber eben auch an, dass es immer mehr Staaten in der Europäischen Union sind und zwar eine große Mehrheit , die sich jetzt hinter diesem Ziel versammelt hat. Es sind auch nicht mehr vier Staaten, wie es gestern Abend noch hieß, sondern nur noch drei Staaten, die da erst einmal ein Problem sehen. Aber dann wird man eben erst noch einmal eine weitere Runde drehen müssen. Die finnische Ratspräsidentschaft wird jetzt die nächsten Schritte vorbereiten. Die Europäische Union wird eine Langfriststrategie verabschieden das wird sie 2020 tun , in der sie sich mit dem Thema Treibhausgasneutralität noch einmal beschäftigen wird. Das wird wahrscheinlich auch im nächsten halben Jahr der Fall sein können.

Es ist auch klar, dass sich alle EU-Staaten noch einmal deutlich dafür ausgesprochen haben, dass sie ihre Anstrengungen, den Klimagasausstoß reduzieren zu wollen, steigern werden müssen; denn das ist eine Vereinbarung im Pariser Klimaabkommen, und diese Vereinbarung ist gar nicht infrage gestellt worden. Im Gegenteil, sie ist noch einmal bekräftigt worden, auch in der Erklärung, die die Europäische Union bzw. der Europäische Rat abgegeben hat. Es gibt auch keine Fußnotenerklärung oder irgendetwas über Klimaneutralität in einer Fußnote, wie das jetzt teilweise in Berichten steht. Vielmehr wird das Thema Klimaschutz und Treibhausgasneutralität unter dem dritten Punkt der strategischen Agenda behandelt, und zwar in drei Punkten, also nicht in einer Fußnote.

SRS’IN FIETZ: Lassen Sie mich da vielleicht doch noch einmal den Hinweis geben, dass die Kanzlerin gestern in der Pressekonferenz auch gesagt hat:

„Alle Mitgliedsstaaten sind der Meinung, dass wir das Pariser Abkommen einhalten müssen und auch unsere Ziele für 2030 vertreten. So glaube ich, dass wir dann doch eine sehr gute Ausgangsposition bei aller Unterschiedlichkeit haben werden, um bei dem UN-Gipfel im September eine herausragende Position für die Europäische Union darstellen zu können und damit auch Vorreiter für den internationalen Klimaschutz sein zu können.“

FRAGE JESSEN: Herr Haufe, korrigieren Sie mich, aber war nicht eigentlich vorgesehen oder die Hoffnung gewesen, dass das Datum 2050 als Zieldatum einer CO2-Neutralität für Europa vorgesehen war und in die Erklärung hätte aufgenommen werden müssen und dass wegen der Einwände von Tschechien, Ungarn und Polen dieses Datum nicht im Text Erwähnung findet, sondern nur noch in einer Fußnote erwähnt wird? Bin ich da falsch informiert?

HAUFE: Dieses Datum mag in einer Fußnote erwähnt werden, aber das heißt nicht, dass insgesamt das ganze Thema fußnotenartig behandelt wird. Das wollte ich einfach noch einmal klarstellen. Sie sind ja ein genauer Beobachter dieser Debatte: Wir haben vor wenigen Wochen noch die Situation gehabt, dass sich deutlich weniger Staaten hinter dieses Ziel gestellt hätten. Jetzt sind es deutlich mehr, und das muss man an der Stelle auch anerkennen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Was kann den drei Staaten, von denen Sie sagten, die seien in einer schwierigen Situation, angeboten werden, um deren Zustimmung zu diesem Ausstiegsdatum von dem viele meinen, dass es sowieso zu spät ist zu realisieren?

HAUFE: Das ist ja kein Ausstiegsdatum, sondern eine Strategie, in der man darauf hinwirkt, dass man die Emissionen zu weit über 90 Prozent klimagasneutral stellt. Jetzt wird es weitere Gespräche geben müssen, denn die Frage ist sicherlich: Wie soll diese Treibhausgasneutralität umgesetzt werden? Das bewegt viele europäische Staaten, dazu gibt es unterschiedliche Ideen und sicherlich auch unterschiedliche Geschwindigkeiten in der Europäischen Union. Dieser Austausch wird jetzt erfolgen, und der wird unter der finnischen Ratspräsidentschaft erfolgen müssen. Ich kann dazu jetzt keine Details vorwegnehmen. Wir haben in Deutschland verschiedene Vorschläge dafür entwickelt; andere Länder haben das auch getan. Diese Vorschläge wird man dann miteinander vergleichen und diskutieren, was dann für die anderen Länder auch mögliche gangbare Wege sind.

SRS’IN FIETZ: Herr Jessen, ich kann Ihnen da zur Lektüre die Schlussfolgerungen des Europäischen Rats empfehlen, denn darin steht auch ein umfangreiches Kapitel zum Thema Klimawandel.

FRAGE SEILER: An Herrn Flosdorff zur „Gorch Fock“: Die ist ja nun heute Vormittag erfolgreich ausgedockt worden und schwimmt offenbar. Die Ministerin hatte das ja einmal zur Bedingung gemacht, um dann zu entscheiden, ob das Schiff auch zu Ende saniert wird oder ob es vielleicht doch ein Museumsschiff wird. Ist die Entscheidung jetzt schon gefallen? Wenn nicht: Wann wird sie denn fallen?

FLOSDORFF: Heute Morgen habe ich auch schon Bilder davon gesehen, dass die „Gorch Fock“ in Bremerhaven jetzt schwimmt. Jetzt finden die Tests statt Krängungsversuche, das Schiff wird jetzt durchgecheckt, dann muss der weitere Zustand analysiert werden. Es gibt seit Ende eine detaillierte Planung sowohl was den Zeitrahmen angeht als auch was den Kostenrahmen angeht für die weiteren Schritte bis zur Herstellung der Hochseetauglichkeit. Diese Pläne sind auch intensiv im Amt überprüft worden; die hat die Werft vorgelegt und die wurden für solide und valide befunden. Wir schauen jetzt also einmal, was die Tests erbringen, und dann sind alle Voraussetzungen dafür geschaffen, dass man auch in Richtung Hochseetauglichkeit weiterplanen kann. Die Entscheidung ist jetzt aber noch nicht gefallen.

Ein ganz wichtiger Zwischenschritt ist heute das Ausdocken, weil damit auch die Leistungsfähigkeit der Elsflether Werft unter Beweis gestellt wurde. Sie hat es in den letzten Wochen unter Einhaltung eines engen Zeitrahmens, aber insbesondere auch des Kostenrahmens, der engmaschig durch das Controlling überwacht wird, das die Bundeswehr bei diesem Projekt vor Ort vornimmt, geschafft, diese Schritte so zu schaffen, wie sie versprochen worden sind. Jetzt schauen wir uns die Tests an. Wenn diese Tests bestanden werden, ist das eine gute Basis, um mit der „Gorch Fock“ weiterzumachen. Wenn Sie jetzt spitz fragen, ob die Entscheidung damit gefallen ist, sage ich: Nein. Wir schauen sehr genau hin, ob jetzt alle Voraussetzungen erfüllt sind.

ZUSATZFRAGE SEILER: Wann wird das sein, dass man das weiß?

FLOSDORFF: Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Wir schauen uns das Schiff an. Es ist jetzt im Wasser. Die Rollversuche werden jetzt stattfinden. Wenn diese Tests alle bestanden sind, wird eine Entscheidung fallen. Es wird sicherlich nicht noch Wochen dauern, bis die Entscheidung fällt, aber zum jetzigen Zeitpunkt kann ich Ihnen das nicht sagen.

FRAGE DR. DELFS: Eine Frage an das Verkehrsministerium. Nach dem Ende der Pkw-Maut fürchtete der Verkehrsminister Entschädigungsforderungen seitens der Betreiber.

BUSER: Vielen Dank für Ihre Frage. Wie ich schon am Mittwoch versuchte, mehr oder weniger deutlich zu machen, will der Minister sich am Mittwoch im Ausschuss äußern, um erst einmal dem Parlament Auskunft zu geben.

FRAGE KLÄUSER: Das Fernsehmagazin „Monitor“ berichtet über Fotos, die den Tatverdächtigen im Fall Lübcke noch im März 2019 zeigen. Das widerspricht den bisherigen Ausführungen des Verfassungsschutzes, der gesagt hat, seit fünf Jahren ist er nicht mehr in Erscheinung getreten. Das heißt, er war wohl noch bis vor wenigen Monaten mehr oder weniger aktiv. Gibt es dazu schon von Ihnen eine Stellungnahme, respektive gibt es überhaupt neue Erkenntnisse im Fall Lübcke?

GRÜNEWÄLDER: Ich kann dazu sagen, dass es keine neuen Erkenntnisse vonseiten der Bundesbehörden im Fall Lübcke gibt. Soweit ich informiert bin, betrifft der Fall, den Sie gerade nennen, auch den hessischen Landesverfassungsschutz. Sie müssten die Frage dort stellen.

ZUSATZFRAGE KLÄUSER: Herr Haldenwang, der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, hatte gesagt, dass es keine neuen Erkenntnisse gebe.

GRÜNEWÄLDER: Das ist auch so. Es gibt keine neuen Erkenntnisse.

Was ich allgemein dazu sagen kann das hat auch der Bundesinnenminister deutlich gemacht , ist, dass rechtsextremistische Personen und Netzwerke, vor allem, wenn sie gewaltbereit sind, noch stärker ins Visier genommen werden müssen und dass man alles Menschenmögliche tun muss, um diejenigen zu schützen, die nun bedroht werden. Der Bundesinnenminister hat betont, dass es dazu erforderlich ist, auch die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern massiv zu verstärken. Der Bund hat damit bereits begonnen.

Im Einzelnen wird das Thema „Vernetzung im Rechtsextremismus“ noch stärker untersucht werden müssen. Hierfür wurden neben den bereits bestehenden Zusammenarbeitsstrukturen, beispielsweise das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum, auch neue Strukturen geschaffen. Bereits als eine Reaktion auf die Internetaktivitäten des Attentäters von Christchurch werden im Bundesamt für Verfassungsschutz noch intensiver Internetplattformen aufgeklärt. Dabei sollen auch unter Hinzuziehung von Wissenschaftlern Hinweise auf rechtsextremistische bzw. terroristische Radikalisierungsverläufe einzelner herausgearbeitet werden. Ziel ist es, durch diesen psychologisch-operativen Ansatz sogenannte „lone wolves“ frühzeitig zu erkennen.

Auch das Thema „Rechtsextremisten im öffentlichen Dienst“ wird von den Sicherheitsbehörden und vom Bundesinnenministerium noch stärker angegangen. Hierzu wird noch in diesem Monat erstmalig eine Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft im Verfassungsschutzverbund tagen. Insbesondere die Zusammenarbeit mit dem Militärischen Abschirmdienst soll durch eine organisationsstrukturelle Einbindung erfolgen.

Sie sehen also: Wir arbeiten daran, hier voranzukommen und in Zukunft noch konkreter aufklären und verhüten zu können.

FRAGE GAVRILIS: Ich weiß nicht, ob Sie dazu schon Erkenntnisse haben: Es gibt Bilder, die Stefan E. im sächsischen Möckern im März 1990 mit Mitgliedern von Combat 18 zeigen. Können Sie das in irgendeiner Form bestätigen?

GRÜNEWÄLDER: Da wir die Ermittlungen nicht führen, kann ich dazu keine neuen Erkenntnisse beitragen.

SRS’IN FIETZ: Lassen Sie mich grundsätzlich, weil wir dieses Thema gerade besprechen, zu diesen weiteren bedrückenden Morddrohungen gegen Politiker für die Bundesregierung sagen:

Es ist unser aller Aufgabe, allen Politikern in den Kommunen und all jenen, die sich vor Ort beruflich oder ehrenamtlich engagieren, den Rücken zu stärken und für ihre wichtige Arbeit vor Ort zu danken und sich klar gegen jegliche Form von Drohung und Gewalt auszusprechen. Die Politik und Sicherheitsbehörden, aber auch unsere Gesellschaft insgesamt müssen sich schützend vor diejenigen stellen, die Anfeindungen etwa aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit im besonderen Maße ausgesetzt sind.

FRAGE ZENKER: Ich habe eine Frage an Frau Buser. Die Idee, Autofahrern das Führen eines leichten Motorrades deutlich zu erleichtern, hat ja eine Menge Kritik von verschiedenen Seiten hervorgerufen. Bleibt es dabei? Wird man darüber noch einmal neu nachdenken?

BUSER: Vielleicht einmal zur Einordnung: Das Ganze ist erst einmal ein Referentenentwurf, der sich derzeit noch in der Ressortabstimmung und auch in der Länder- und Verbändeanhörung befindet.

Der Hintergrund des Verordnungsentwurfs war das Ganze ist jetzt im EU-Recht so geregelt worden , natürlich jetzt auch in Deutschland die Möglichkeit zu schaffen, wie es zum Teil auch schon in anderen EU-Mitgliedstaaten machbar ist, dass diejenigen, die schon über 25 Jahre alt sind Die Regelung „A1-Führerschein“ bleibt bestehen, aber nur für diejenigen, die den Pkw-Führerschein Klasse B schon besitzen und ein Mindestalter von fünf Jahren haben. Die sollen aber auch mit weiteren Schulungen und Trainings einfach unterstützt werden, damit man halt auch da die Möglichkeit schafft, diese leichten Motorkrafträder auch zu fahren. Das ergibt aus dem Grund auch Sinn und ist auch wichtig, um eine Möglichkeit, auch eine neue Mobilitätsform wie Elektromobilität auch in diesem Segment zu ermöglichen. Es gibt auch sehr viele E-Motorräder, auch leichte Motorräder, die gerade sowohl im ländlichen Raum als aber auch, wie gesagt, in der individuellen Mobilität unterstützend sein können. Das ist für uns ein wichtiger Aspekt gewesen, um halt auch dort noch einmal mehr oder weniger dafür zu sorgen, dass man auch da, im Bereich der alternativen Antriebe, noch eine weitere Tendenz mit hineinbringt, aber auch hingeht, aber gleichzeitig die Verkehrssicherheit zum Tragen kommt, dass man gerade setzt man auf ein Mindestalter von mindestens 25 Jahren davon weggeht und sagt: Okay, viele Fahranfänger, gerade jüngere, sind eher gefährdet. Deswegen besteht auch die Wichtigkeit, nicht nur fünf Jahre Führerschein, sondern auch noch ein Mindestalter von 25 Jahren einzuführen.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen würde das dann natürlich auch begleiten und auch noch einmal evaluieren, um zu schauen, wo man eventuell noch einmal nachsteuern müsste, weil für uns auch erst einmal wichtig ist, dass man, wie gesagt, auch neue Mobilitätsform an der Stelle einfach ermöglicht, um halt auch da den Weg frei zu machen, auch für alternative Antriebe in dem Segment.

FRAGE JORDANS: Wer einmal einen Motorradunfall gesehen hat, der zweifelt vielleicht an der Sinnhaftigkeit dieses Vorschlags. Aus welcher Richtung genau kam denn der Druck, das umzusetzen? Ich meine, wer einen Motorradführerschein machen wollte, der konnte den ja schon vorher machen.

BUSER: Wie gesagt: Ich würde mir Ihre Formulierung von „Druck“ an der Stelle nicht zu eigen machen. Es ist einfach nur mehr oder weniger die Möglichkeit, dass man persönlich sagt: „Ich hab jetzt zum Beispiel schon den Pkw-Führerschein, aber ich möchte jetzt mehr oder weniger nicht noch einmal extra, separat, einen weiteren Führerschein machen.“ Diese Schwelle soll abgebaut werden, um zu sagen: Okay, mich interessiert das, ich kann das mit den Trainings machen, die Theorie kenne ich schon, der Teil, der noch nicht bekannt ist, wird auch noch einmal mit einem eigenen Theorieanteil nachgeschult, und man kann die verschiedenen praktischen Bereiche mit einer Mindeststundenanzahl auch noch einmal trainiert.

Es ist genauso wie bei dem jetzigen Führerschein. Wenn ich nicht sicher bin, kriege ich auch da mit der Mindeststundenanzahl nicht den Pkw Führerschein. Auch da ist es auch ähnlich. Wichtig ist halt einfach nur, dass man da noch mal einen Anreiz setzt, um da zum Beispiel auch E-Motorräder vielleicht noch mal näherzubringen, die leicht sind und die halt, wie gesagt, mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und auch einer Motorleistung von bis zu 11 kW und mit einem Verhältnis zum Gewicht von 0,1 kW pro Kilogramm auch erlaubt sind, also diese leichten Motorräder.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Habe ich Sie richtig verstanden, dass es darum geht, einen Anreiz dafür zu bieten, dass die Leute vom Pkw auf Motorräder umsteigen?

BUSER: Wie gesagt: Mobilitätsformen sind unterschiedlich. Wir fördern natürlich auch den Umstieg sowohl auf Elektrokleinstfahrzeuge als auch auf E-Motorräder, die Stärkung des ÖPNV und den Umstieg auf die Bahn. Für uns ist es wichtig, einfach diese ganzen Mobilitätsformen auch noch einmal in der ganzen Bandbreite zu denken, sodass jeder auch mehr oder weniger die Möglichkeit bekommt, seine individuelle Mobilität auch neu zu gestalten.

STEFFEN: Ich möchte mich für die letzten drei Jahre hier bedanken. Es hat mir Spaß gemacht. Ich war jedes Mal aufgeregt; ich muss es gestehen. Aber es hat auch, wie gesagt, wirklich Spaß gemacht. Ich verlasse das BMJV. Ich werde im Juli im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik anfangen. Wie Sie sicherlich alle wissen, bauen die den Bereich Verbraucherschutz aus, und dafür wird eine Pressesprecherin für Verbraucherschutz hier in Berlin tätig sein. Das bin ich. Ich hoffe, wir sehen oder hören uns dann wieder. Vielen Dank!

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