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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 30. September 2019

Themen: Neuanordnung der Grenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen und Schleierfahndung, CO2-Grenzsteuer, Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung, Sanktionen gegenüber Russland, Nachbesetzung im EZB-Direktorium, 70-jähriges Bestehen der Volksrepublik China, Zugang zur UN-Generalversammlung, Besetzung der Pflegekommission, Schwierigkeiten für Kommunen bei einer Inanspruchnahme von Förderprogrammen des Bundes, Cheerleading, möglicher Übergangskredit für die Thomas Cook GmbH, mögliche Begegnung zwischen dem französischen Finanzminister und dem Bundesminister für Finanzen, Bundesprogramm „Menschen stärken Menschen“, Nationalratswahl in Österreich, Verhältnis zwischen der Bundeskanzlerin und der Bundesministerin der Verteidigung, Erneuerbare-Energien-Gesetz, Engpässe bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, Export von Plastikabfällen

Naive Fragen zu:
Schleierfahndung (ab 1:30)
– Warum soll das verhältnismäßig sein? Wie ist das mit dem Grundgesetz vereinbar? (ab 8:45)
– Die Schleierfahndung ist ja allgemein höchst umstritten, auch unter Verfassungsrechtlern. Es wird gesagt, dass der Einsatz oft unverhältnismäßig ist. Wie wollen Sie denn dafür sorgen, dass das verhältnismäßig ist, dass es mit dem Grundgesetz vereinbar ist?
– In der polizeilichen Praxis werden ja meistens ausländische Bürger kontrolliert. Wie wollen Sie denn da Racial Profiling verhindern?

Griechische Flüchtlingslager (ab 15:55)
– Ist die Bundesregierung der Meinung, dass in den Flüchtlingslagern aktuell lebenswerte Bedingungen herrschen? (ab 23:10)
– Das heißt, wenn die Bedingungen schlechter werden, kommt auch eine Evakuierung oder Auflösung dieser Lager infrage?

Planungsstau (ab 38:22)
– was sind in den letzten zehn, zwanzig Jahren der Bundesregierungspolitik denn die Gründe und Ursachen dafür, dass es da keine Planungsstellen usw. gibt? Gibt es strukturelle Ursachen dafür? (ab 44:35)
– Warum sind sie nicht da?

EEG-Abschaffung (ab 55:55)
– wird die Kanzlerin um das EEG kämpfen? (ab 1:00:30)
– Sie haben gesagt: Das EEG hat eine Bedeutung gehabt. Ich will ja wissen, ob es auch in Zukunft eine Bedeutung haben wird. Und welchen Erfolg meinen Sie denn in den letzten Jahren bei den Erneuerbaren? Die Solarbranche wächst nicht mehr, in der Windkraftbranche haben Zehntausende ihren Job verloren. Von welchen Erfolgen sprechen Sie also?
– Eine Zahl nur?

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 30. September 2019:

FRAGE GEUTHER: An das Bundesinnenministerium: Herr Alter, Herr Seehofer hat gestern Abend angekündigt, dass jetzt die Schleierfahndung ausgeweitet werden soll. Können Sie das konkretisieren, das heißt, ab wann, wie viel?

Die andere Frage ist: Im Juli hatte er auf einer Pressekonferenz angekündigt, dass man überprüfen wollte, ob tatsächlich die 30-km-Grenze die richtige Grenze für diese Fahndung wäre oder ob es eher um Straßen mit internationalen Bezügen gehen sollte. Gab es da Veränderungen oder noch Veränderungsüberlegungen?

ALTER: Ich fange bei der zweiten Frage an: Wir beschäftigen uns derzeit im BMI mit der Novelle des Bundespolizeigesetzes. Das ist momentan im Stadium interner Überlegungen. Da spielen eine ganze Reihe von Dingen eine Rolle, unter anderem die Frage, ob wir bei der Bekämpfung der unerlaubten Einreise in Deutschland noch richtig aufgestellt sind. Aber es wäre jetzt viel zu früh, einzelne Überlegungen zu konkretisieren. Da ist noch viel Spielraum.

Ich kann Ihnen bestätigen, dass es Überlegungen gibt. Aber in welche Richtung sie gehen, dazu wäre eine Aussage derzeit noch verfrüht.

Zum zweiten Punkt ist mir wichtig, dass ich zunächst einmal bestätige: Ja, der Bundesinnenminister hat entschieden, dass nach der Neuanordnung der Grenzkontrollen an der Binnengrenze zu Österreich auch an den übrigen Binnengrenzen die Schleierfahndung intensiviert wird. Das wird jetzt zügig umgesetzt.

Dabei bitte ich zu berücksichtigen, dass der Minister keine punktuellen Betrachtungen vornimmt und sich nicht nur auf europäische Themen, etwa das Thema Seenotrettung, beschränkt, sondern das Thema insgesamt im Blick hat. Aus der Überlegung heraus, dass wir nicht nur an der Außengrenze Aktivitäten entfalten müssen, sondern auch an den Binnengrenzen, mit Blick auf die Sekundärmigration, ist im Ergebnis die Entscheidung getroffen worden, nicht nur die Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze zu verlängern oder neu anzuordnen, sondern auch im Übrigen die Schleierfahndung zu intensivieren.

ZUSATZFRAGE GEUTHER: Können Sie quantifizieren, um wie viel die Schleierfahndung ausgeweitet wird?

Ab einer gewissen Dichte gibt es ja auch ein europarechtliches Problem. Inwieweit ist das mit der Kommission abgestimmt?

ALTER: Ich kann Ihnen hier an dieser Stelle keine konkreten Angaben darüber machen, wie viel Personal oder Material an welchen Stellen zusätzlich zum Einsatz kommt. Ich denke, das werden Sie verstehen. Sie haben Verständnis dafür, dass das einsatztaktisch, polizeifachlich nicht sinnvoll wäre, denn es geht ja gerade darum, diese Fahndungsmaßnahmen wirksam und damit unvorhersehbar zu gestalten. Insofern kann ich das nicht quantifizieren.

Was die rechtliche Situation angeht, erlaube ich mir, darauf hinzuweisen, dass im Gegensatz zu den Binnengrenzkontrollen, die ganz klar im Schengener Grenzkodex definiert sind, die Schleierfahndung auf der nationalen Rechtsgrundlage, das heißt bei uns im Bundespolizeigesetz verankert, durchgeführt wird.

Es gibt in Art. 23 des Schengener Grenzkodexes die explizite Öffnung für solche Polizeikontrollen in den Grenzgebieten. Die Europäische Kommission hat sogar in einer Empfehlung vom 12. Mai 2017 die Mitgliedstaaten ermutigt man könnte auch sagen: gebeten , von diesen Polizeikontrollen in den Grenzgebieten Gebrauch zu machen. Wir machen das seit vielen Jahren; die Schleierfahndung wird ja nicht ab heute neu eingeführt, sondern sie wird intensiviert. Mit Blick auf die Empfehlung der Kommission kann ich sagen: Nichts anderes tun wir.

ZUSATZFRAGE GEUTHER: Trotzdem noch mal die Nachfrage: Inwieweit ist das mit der Kommission abgestimmt? Wenn es wirkungsgleich würde da gibt es auch Entscheidungen der Kommission, da gibt es Entscheidungen des Gerichtshofs , haben wir ein Schengen-Problem. Deshalb die Frage: Inwieweit ist das abgestimmt?

ALTER: Sie haben es korrekt benannt: Wenn es wirkungsgleich würde, dann wäre es nicht zulässig. Insofern ist es auch keine Frage der Abstimmung, sondern eine Frage der Zulässigkeit. Die Maßnahmen, die jetzt von der Bundespolizei durchgeführt werden, werden nicht wirkungsgleich sein.

FRAGE: Herr Alter, warum wird denn jetzt diese Ausweitung vollzogen? Gibt es Daten, dass sich die Sekundärmigration vor allem jetzt auch über die Grenzen zu Tschechien und Polen ausweitet? Gibt es Erkenntnisse oder können Sie uns quantifizieren, wie viele illegale Grenzübertritte durch diese Schleierfahndung 2018 oder 2019 aufgedeckt worden sind?

ALTER: Ich habe die Zahlen auszugsweise in der vergangenen Woche hier schon einmal präsentiert, tue es aber gerne noch einmal: Bei den Kontrollen an den deutschen Binnengrenzen wurden im Jahr 2018 insgesamt 42 478 unerlaubte Einreisen festgestellt, davon an der Grenze zu Österreich, die ja Grenzkontrollen beinhaltet, 4115. Nein, das ist die falsche Zahl gewesen; da habe ich mich verlesen. Einen Moment, bitte. Ich muss mich kurz in der Tabelle orientieren. Die Verlaufszahl für das gesamte Jahr habe ich jetzt nicht hier. Ich kann Ihnen nur auszugsweise die Zahlen für Dezember 2018 sagen: bundesweit 3871 unerlaubte Einreisen, davon 1145 an der deutsch-österreichischen Grenze. Daraus folgt: Die übrigen Feststellungen waren im Rahmen der Schleierfahndung.

Im Jahr 2019 haben wir bis einschließlich August insgesamt 26 490 unerlaubte Einreisen deutschlandweit festgestellt. Für den Monat August waren es insgesamt 3301 Feststellungen, davon 929 an der deutsch-österreichischen Grenze.

Man könnte auch ganz allgemein formulieren, dass etwa zwei Drittel der Feststellungen im Rahmen der Schleierfahndung erfolgen. Das gibt Anlass, auch noch mal über intensivere Maßnahmen nachzudenken.

ZUSATZFRAGE: Gibt es denn ein besonderes Geschehen an der Grenze zu Polen und Tschechien, sodass Sie das jetzt da verstärken?

ALTER: Es gibt kein spezifisches Problem an einer bestimmten Binnengrenze wenn das so wäre, hätte der Bundesinnenminister seine Anweisung auf einzelne Grenzabschnitte beschränkt , sondern es geht um die Gesamtsituation in Deutschland. Da ist es angezeigt, dass wir bundesweit an allen Grenzen diese Schleierfahndungsmaßnahmen intensivieren.

FRAGE JUNG: Warum soll das verhältnismäßig sein? Wie ist das mit dem Grundgesetz vereinbar?

ALTER: Ich verstehe die Frage nicht.

ZUSATZFRAGE JUNG: Die Schleierfahndung ist ja allgemein höchst umstritten, auch unter Verfassungsrechtlern. Es wird gesagt, dass der Einsatz oft unverhältnismäßig ist. Wie wollen Sie denn dafür sorgen, dass das verhältnismäßig ist, dass es mit dem Grundgesetz vereinbar ist?

ALTER: Zunächst kann ich nur noch mal wiederholen: Die Schleierfahndung ist kein Instrument, das wir ab heute einführen, sondern es ist ein Instrument, das wir seit vielen Jahren praktizieren. Meines Wissens ist die Anzahl der Beschwerden die habe ich jetzt nicht konkret dabei in einem überschaubaren Umfeld.

Zur Verfassungsmäßigkeit kann ich Ihnen sagen: Wir praktizieren das ja nicht im luftleeren Raum. Es gibt eine ganz klare Rechtsgrundlage dafür im Bundespolizeigesetz, und zwar schon seit vielen, vielen Jahren. Dort steht geschrieben, dass zur Verhinderung oder Unterbindung der unerlaubten Einreise im Grenzgebiet Polizeikontrollen durchgeführt werden können. Selbst der Schengener Grenzkodex sieht das ausdrücklich vor. Insofern kann ich Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit nicht nachvollziehen.

ZUSATZFRAGE JUNG: In der polizeilichen Praxis werden ja meistens ausländische Bürger kontrolliert. Wie wollen Sie denn da Racial Profiling verhindern?

ALTER: Zunächst einmal muss jede polizeiliche Maßnahme natürlich begründet werden. Wenn eine Befugnis der Polizei ermöglicht, zur Verhinderung und Unterbindung unerlaubter Einreise Kontrollen durchzuführen, dann muss man das begründen können. Das heißt, daraus ergibt sich eine spezifische Zielgruppe. Ich weise aber den Vorwurf zurück, dass das im Zusammenhang mit Racial Profiling steht, weil in unserer modernen Gesellschaft Polizeikontrollen zur Verhinderung der unerlaubten Einreise nicht mehr an einzelnen körperlichen Merkmalen festgemacht werden können.

FRAGE: Über wie viel Personal sprechen wir bei der aktuellen Schleierfahndung? Auf wie viel müsste das ausgeweitet werden, wenn die Pläne umgesetzt würden?

Ich lese, dass der Innenminister vorhat, die Grenzkontrollen zu Österreich bis zum Frühjahr 2020 zu verlängern. Sprechen wir da nur von der Schleierfahndung, oder sprechen wir da auch von regulären Grenzkontrollen?

ALTER: Die Verlängerung oder die Neuanordnung der Grenzkontrollen über den 11. November hinaus ist eine Maßnahme, die für sich steht. Da geht es um wieder eingeführte Binnengrenzkontrollen, die eine systematische Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs erlauben, allein aus Anlass des Grenzübertritts. Das heißt, Sie müssen nicht begründen, warum Sie ein Fahrzeug kontrollieren, sondern die Tatsache, dass es grenzüberschreitend gefahren ist, ist ausreichend.

Davon zu unterscheiden ist die Schleierfahndung auf der Grundlage des nationalen Rechts, die eine bestimmte Zielrichtung verfolgen muss, das heißt die Unterbindung oder Verhinderung unerlaubter Einreise. Sie darf nicht systematisch erfolgen; sonst wären wir bei dem, was Frau Geuther angesprochen hat. Das wäre eine wirkungsgleiche Ersatzgrenzkontrolle. Das ist nicht zulässig. Insofern ist das ein Unterschied.

Zur Quantität wiederhole ich meine Aussage: Es ist nicht möglich und auch nicht klug, dass ich hier in aller Öffentlichkeit präsentiere, an welchen Stellen wie viel Personal verstärkt werden wird.

ZUSATZFRAGE: Ist die Verlängerung dann gegenüber der Europäischen Kommission nicht irgendwie begründenswert? Muss man nicht sagen, aus welchen Gründen man diese Grenzkontrollen ausweitet? Wenn ja, mit welcher Begründung macht das die Bundesregierung?

ALTER: Wir haben das gegenüber der Kommission schriftlich begründet. Die Neuanordnung der Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze erfolgt aus migrations- und sicherheitspolitischen Gründen.

FRAGE JESSEN: Herr Alter, trifft es zu, dass vor vier Jahren, im Oktober 2015, das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem Urteil festgestellt hat, dass § 23 des Bundespolizeigesetzes keine hinreichende Rechtsgrundlage für solche Kontrollen sei? Wenn das zutrifft, wie hat sich demgegenüber die Rechtslage aus Ihrer Sicht entwickelt? Oder haben Sie da einfach eine andere Auffassung?

ALTER: Ich kenne das Urteil, aber ich kann mich erinnern, ohne das im Konkreten jetzt wiedergeben zu können, dass die Urteilsbegründung differenziert gewesen ist. Da ging es um einen ganz spezifischen Fall, den ich jetzt nicht mehr so ganz wiedergeben kann.

Aber im Ergebnis bleibe ich bei dem, was ich eben schon gesagt habe: Die Rechtsgrundlage existiert seit Ende der 90er-Jahre, und sie ist auch verfassungsgemäß.

ZUSATZFRAGE: Könnten Sie die Allgemeinheit der Begründung nachreichen? Soweit es mir zugänglich ist, wurde darin wohl allgemein festgestellt, dass das Bundespolizeigesetz in § 23 nicht grundsätzlich die Rechtsgrundlage für verdachtsunabhängige Personenkontrollen bietet. Das wäre dann ja nicht mehr einzelfallbezogen.

ALTER: Wenn Sie es so beschreiben, würde ich das ganz gern sofort einordnen. Ich habe es bewusst so beschrieben, dass die Polizeikontrollen der Bundespolizei in den Grenzgebieten eine spezifische Zielrichtung haben: die Verhinderung oder Unterbindung der unerlaubten Einreise. Sie müssen im Zweifel im Einzelfall begründen können, warum Sie diese oder jene Person angehalten und kontrolliert haben.

Das, was Sie beschrieben haben, sind verdachtsunabhängige Kontrollen. Das heißt also, ohne jeglichen Anhaltspunkt eine Person zu kontrollieren, wird über § 23 des Bundespolizeigesetzes nicht abgebildet, und insofern sehe ich da auch keinen Widerspruch.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Frage an Herrn Seibert. Es geht um die sogenannte CO2-Grenzsteuer, also Einfuhrzölle auf Produkte, die aus Ländern kommen, in denen CO2 nicht bepreist wird. Die CDU hat sich heute dafür ausgesprochen; vorher gab es schon einen deutsch-französischen Schulterschluss der Finanz- und Wirtschaftsminister. Ich hätte ganz gerne gewusst, wie die Kanzlerin darüber denkt.

Eine Zusatzfrage ans Wirtschaftsministerium: Es gab früher Bedenken, dass die CO2-Grenzsteuer für die EU protektionistisch sei, weil man ein neues Element für Einfuhrzölle einführt. Warum gilt dieses Argument aus Sicht des Wirtschaftsministeriums nicht mehr?

STS SEIBERT: Ich weiß nicht, ob das Wirtschaftsministerium anfangen will. Ich müsste Ihnen meine Antwort dazu nachreichen.

GRAVE: Ich müsste das leider auch; es tut mir leid.

FRAGE VON BULLION: Ich habe zwei Fragen ans BMI. Der Bundesinnenminister reist in dieser Woche in die Türkei und nach Griechenland. Können Sie uns kurz skizzieren, wie er den stockenden Türkei-Griechenland-Deal wieder in Schwung oder zum Funktionieren bringen will?

Die zweite Frage: Italien wurde jetzt zugesichert, eine relativ überschaubare Zahl von Seenotflüchtlingen nach Deutschland zu übernehmen. Ist etwas Ähnliches im Fall von Griechenland geplant bzw. denkbar? Da wären die Zahlen ja deutlich größer. Was kann der Innenminister den Griechen da anbieten? Die werden ja sicherlich danach fragen.

ALTER: Wir haben dazu in der vergangenen Woche schon kurz Stellung genommen. Es gibt dazu im Wesentlichen noch keinen neuen Sachstand. Das heißt, die Reiseplanung für Ende dieser Woche, Donnerstag und Freitag, ist noch nicht ganz abgeschlossen. Insofern kann ich auch über die konkreten Treffen noch nichts Konkretes berichten.

Ganz allgemein wiederhole ich gern, dass es in der Türkei im Wesentlichen um Migrationsthemen gehen wird, also die Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung. Dem Bundesinnenminister ist daran gelegen, dass man in den Gesprächen die gegenseitigen Bedarfe, die gegenseitigen Beweggründe, vielleicht auch Möglichkeiten, die Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung noch zu stärken, zunächst mal identifiziert und dann schaut: Was können wir dazu beitragen?

Wir hatten auch darauf hingewiesen, dass die Reise gemeinsam mit dem französischen Innenminister und mit dem zuständigen Kommissar Avramopoulos erfolgt. Das heißt, auch dort wird es sicherlich Interessenlagen geben, die wir gemeinsam mit der türkischen Regierung besprechen wollen.

Auch in Bezug auf Ihre zweite Frage, ob Griechenland von einem Seenotrettungsmechanismus profitieren könnte, kann ich den Gesprächsverlauf nicht vorwegnehmen. Aber Tatsache ist, dass es zumindest über die EU-Türkei-Erklärung in Bezug auf Griechenland schon einen Mechanismus gibt. Ob er ausreicht, ob man ihn ergänzen muss, das bleibt abzuwarten. Sie wissen, dass wir im Vorfeld solcher Gespräche an dieser Stelle keine konkreten Angaben machen.

ZUSATZFRAGE VON BULLION: Können Sie eine Einschätzung geben, ob der Türkei-Griechenland-Deal, so wie er jetzt ist, ausreicht, um die Griechen etwas zu entlasten?

ALTER: In Griechenland wird es neben der EU-Türkei-Erklärung auch um administrative Unterstützung gehen. Das Ankunftsgeschehen in Griechenland ist Ihnen weitgehend bekannt. Das wird in Griechenland auch ein Schwerpunktthema sein. Aber auch hier gilt es zunächst mal zuzuhören und in Erfahrung zu bringen: Wo sind die Bedarfe? Wo sind die größten Probleme? Dann kann man sich darüber unterhalten: Wie können wir Unterstützung leisten? Alles das wird Ende der Woche etwas konkreter sein.

FRAGE BUSCHOW: Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, ging es nicht nur darum, ob Griechenland vom Seenotrettungsmechanismus profitieren könnte, sondern ob auch vor dem Hintergrund des Brandes in Moria Deutschland Griechenland noch stärker unter die Arme greifen kann. Es gibt Forderungen von Flüchtlingsorganisationen, dass man noch mehr Flüchtlinge übernehmen kann. Wie steht das BMI dazu?

Dann noch eine Detailnachfrage dazu: Pro Asyl beklagt, dass Familiennachzugsverfahren in der Mehrheit inzwischen abgelehnt werden mit dem Hinweis auf abgelaufene Fristen. Können Sie das bestätigen? Können Sie vielleicht sagen, welche Fristen für den Familiennachzug aus Griechenland wahrscheinlich ist das Dublin-Verfahren gemeint überhaupt gelten?

ALTER: Zum letzten Teil Ihrer Frage würde ich gern etwas nachreichen; darüber habe ich im Moment keine konkreten Informationen.

Zum ersten Teil kann ich nur noch mal wiederholen: Der Bundesinnenminister hat die Absicht und ist fest entschlossen, administrative Hilfe zu leisten, wenn das möglich ist. Aber wenn man das tun will, muss man zunächst einmal mit den dortigen Behörden oder auf Ministerebene besprechen, an welcher Stelle das sinnvoll und notwendig ist.

STS SEIBERT: Ich will dazu ganz kurz noch etwas sagen, wenn ich darf: In dem Flüchtlingslager Moria auf Lesbos sind bei einem Feuer zwei Menschen ums Leben gekommen. Das ist eine Tragödie, die auch uns bestürzt. Unsere Gedanken sind bei den Hinterbliebenen dieser Menschen.

Grundsätzlich beobachten wir sehr genau die zum Teil sehr schwierige Lage auf den griechischen Inseln. Es ist eine sehr schwierige Lage, die die neue griechische Regierung übernommen hat. Sie arbeitet jetzt intensiv an Lösungen. Die EU steht bereit, ihr dabei substanzielle Hilfe zu leisten. Ein Schlüssel, um dieser schwierigen Lage auf den Inseln zum Teil Herr zu werden, ist sicherlich in der EU-Türkei-Erklärung selber zu finden. Das heißt, ein Schlüssel ist es, die Zahl der Rückführungen rasch und deutlich zu steigern. Wir wissen, dass die griechische Regierung diese Sichtweise teilt. Wir haben volles Vertrauen, dass sie die richtigen Schritte ergreifen wird.

FRAGE VON BULLION: Das heißt, die Lösung besteht für Sie nicht darin, dass man Griechenland Flüchtlinge in Europa abnimmt, sondern dass Griechenland sie zurück in die Türkei schickt?

STS SEIBERT: Nein. Ich sage: Ein Schlüssel ist, dass dieser Teil der EU-Türkei-Erklärung, der ein sehr zentraler ist, stärker als in der Vergangenheit umgesetzt wird, also dass es zu Rückführungen in die Türkei kommt. Das ist auch die Sichtweise der griechischen Regierung.

Griechenland bekommt vielfache Hilfen und Unterstützung von Europa, um die zugegebenermaßen sehr schwierige Situation auf seinen Inseln und zum Teil auch auf dem Festland bewältigen zu können. Grundsätzlich ist Deutschland auch unter den Ländern, die in der vergangenen Woche war die Rede von minderjährigen Flüchtlingen auch bei der Aufnahme minderjähriger Flüchtlinge bereits das Ihre leisten.

ZUSATZFRAGE VON BULLION: Herr Seibert, Sie haben jetzt betont, die EU-Türkei-Vereinbarung sei ein Schlüssel. Wäre denkbar, dass ein anderer Schlüssel die Bereitschaft ist, dass Deutschland Leute direkt aufnimmt und sie nicht in die Türkei zurückgebracht werden?

STS SEIBERT: Ich kann jetzt hier nicht alles durchdeklinieren, was Europa bereits jetzt an Unterstützung für Griechenland leistet, um mit dieser schwierigen Situation umzugehen.

Aber nichtsdestotrotz bleibt es dabei: Die EU-Türkei-Erklärung hat zwei wesentliche Elemente. Das eine ist die Unterstützung der Türkei bei der Aufnahme und Beherbergung von Millionen von syrischen Flüchtlingen. Diese Unterstützung wird geleistet, und man hat immer wieder Anlass, darüber nachzudenken, ob die Zahlungen vielleicht noch schneller geleistet werden könnten. Ein Großteil der 6 Milliarden ist ja jetzt auf konkrete Projekte verpflichtet.

Ein anderer, zentraler Punkt ist der Rückführungsmechanismus, der illegale Migration versucht zu ersetzen durch die Möglichkeit, dass syrische Flüchtlinge aus der Türkei legal nach Europa kommen können. Aber dafür muss es erst einmal diese Rückführungen geben.

Aber es gibt eine Vielzahl von Unterstützungen, die Griechenland von der Europäischen Union bekommt. Darüber ist sowohl unsere Regierung als natürlich auch Brüssel immer wieder im Gespräch mit den Griechen.

FRAGE JUNG: Ist die Bundesregierung der Meinung, dass in den Flüchtlingslagern aktuell lebenswerte Bedingungen herrschen?

STS SEIBERT: So pauschal kann ich darauf keine Antwort geben. Es ist ganz offensichtlich, dass dort zum Teil sehr, sehr schwierige Bedingungen herrschen. Es ist die Aufgabe Griechenlands, mit europäischer Unterstützung diese Bedingungen Schritt für Schritt zu verbessern.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das heißt, wenn die Bedingungen schlechter werden, kommt auch eine Evakuierung oder Auflösung dieser Lager infrage?

STS SEIBERT: Das ist sicherlich nicht Sache der Bundesregierung. Da werden Sie mich auch nicht zum Spekulieren bringen.

FRAGE JOLKVER: Herr Seibert, zu den Russland-Sanktionen: Es gibt eine leichte Entspannung im Verhältnis zwischen Russland und der Ukraine. Ich meine zum Beispiel den Gefangenenaustausch. In der Regierungsfraktion der SPD gibt es die Überlegung, als Zeichen guten Willens eine symbolische Geste zu zeigen, Deutschland und Frankreich gemeinsam, und irgendeine kleine Sanktion abzubauen, um zu sehen, wie Russland dann weiter reagiert. Gibt es in der Bundesregierung solche Überlegungen, im Kanzleramt oder im Auswärtigen Amt?

STS SEIBERT: Ich kenne diese Äußerung aus der Fraktion nicht und möchte auch, wie grundsätzlich üblich, hier nicht Äußerungen aus dem Parlament kommentieren.

Für die Bundesregierung ist die Haltung unverändert: Es bedarf substanzieller Fortschritte bei der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen, damit man über eine Lockerung oder Aufgabe von Sanktionen nachdenken kann. An diesen Fortschritten versuchen wir mit aller Kraft zu arbeiten, und zwar mit den anderen Beteiligten am Normandie-Format.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Kann man denn irgendetwas Konkretes sagen? Was muss denn dort passieren, damit die Bundesregierung sagt: „Okay, das ist ein Fortschritt, ein substanzieller Fortschritt; jetzt können wir anfangen, die Sanktionen zu lockern“?

STS SEIBERT: Es gibt da viele Punkte. Da kann sich der Kollege aus dem Auswärtigen Amt sicherlich auch beteiligen. Es gibt viele Punkte. Es geht darum, dass erst einmal entlang der Kontaktlinie der Waffenstillstand wirklich eingehalten werden muss. Es muss dann zu den vorgesehenen Rücknahmen der schweren Waffen kommen, zur Entflechtung an den entscheidenden Punkten der Kontaktlinie. Das ist bisher an wenigen Punkten geschehen. So kann man das durchdeklinieren, aber an all diesen Punkten wird gearbeitet.

Es gab jetzt zwei positive, Hoffnung machende Signale. Das eine war der Austausch von Gefangenen. Es ist aus unserer Sicht wir haben das hier sehr begrüßt sehr erfreulich, dass Russland endlich, muss man sagen, die Seeleute, die im Zusammenhang mit der Straße von Kertsch festgenommen waren, und den Regisseur Oleg Senzow freigelassen hat. Wir haben vor einigen Wochen Fortschritte bei Staniza Luhanska erlebt. Aber da muss es jetzt weitergehen. Daran wird gearbeitet.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Aber ist es nicht gerade jetzt an der Zeit, die Sachen, die Sie gerade als positive Beispiele nennen, zu erwidern und irgendein Zeichen zu setzen, damit es eben weitergeht?

BREUL: Ich kann aus unserer Sicht ergänzen: Zum einen handelt es sich dabei ja nicht um deutsche und auch nicht um deutsch-französische Sanktionen, sondern um EU-Sanktionen. Wir reden hier über die gemeinsame Position der Europäischen Union. In diesem Kreis wäre das richtig Forum, um Dinge neu zu bewerten, wenn sie denn neu zu bewerten sind.

Unsere Position ist klar: Das Minsker Abkommen muss umgesetzt werden und nicht Teile oder Halbsätze davon, sondern das Minsker Abkommen. Das ist unsere Position. Daran sind Sanktionen gebunden, und daran hat sich nichts geändert. Diese Position ist auch wohlbekannt, und jede der Parteien weiß, welche Teile des Minsker Abkommens noch der Umsetzung harren. Daher besteht da vollkommene Transparenz. Das ist unser Signal. Ich glaube, das wird bei den Parteien auch gut verstanden.

FRAGE: Ist es denkbar, dass die Sanktionen schrittweise aufgehoben werden können? Sie betonen jetzt, Herr Breul, dass doch wieder das ganze Minsker Abkommen umgesetzt werden soll und nicht nur Teile davon. Gibt es eine schrittweise Aufhebung der Sanktionen, wenn Russland bestimmte Schritte geht, nämlich Teilschritte von Minsk umsetzt, oder sehen Sie nur eine Aufhebung als Ganzes?

BREUL: Ich habe Ihnen ja gerade versucht zu erklären, dass das nichts ist, was wir hier entscheiden, von dieser Bank aus schon gar nicht, aber auch nicht in Berlin, sondern es ist eine gemeinsame EU-Position. Die EU-Position ist, dass dort kein schrittweiser Ansatz vereinbart ist, sondern ein Ansatz, der von beiden Parteien fordert, das Minsker Abkommen umzusetzen. Im Moment ist mir keine Diskussion bekannt, die eine Änderung der Position einleiten wird.

ZUSATZFRAGE: Dann muss ich doch noch mal nachfragen, weil Herr Seibert eben von einer Lockerung oder Aufhebung gesprochen hat. Eine Lockerung ist ja eine teilweise Aufhebung, und eine Aufhebung ist eine Aufhebung.

STS SEIBERT: Dann nehme ich das Wort „Lockerung“ zurück. Es bleibt die Haltung der Bundesregierung, dass Minsk umgesetzt sein muss, substanziell und in seinen wesentlichen Forderungen umgesetzt sein muss. Davon sind wir ein gutes Stück entfernt.

FRAGE WARWEG: Herr Seibert, die Punkte, die Sie genannt haben, betreffen nicht Moskau, sondern die selbst ernannten Republiken im Donbass, die nicht unbedingt explizit Vertragspartner von Minsk II sind. Können Sie das vielleicht noch mal konkretisieren?

STS SEIBERT: Ich weiß nicht, welchen Blick Sie auf die Realitäten dort haben. Unser Blick ist, dass Russland von Anfang an und weiterhin einen ganz erheblichen Einfluss auf diese, wie Sie zu Recht sagen, selbst ernannten Republiken hat und eine ganz erhebliche Unterstützung leistet.

FRAGE JESSEN: Herr Breul, können Sie uns sagen, welche der Konfliktseiten weiter entfernt ist von der Umsetzung des Minsker Abkommens in toto?

BREUL: Herr Jessen, ich weiß nicht, ob das zielführend ist. Es finden Gespräche zwischen den Parteien statt auch morgen ist ein Treffen in der Kontaktgruppe , bei denen Fortschritte erzielt werden müssen. Ich finde, wir sollten hier nicht von der Seitenlinie Haltungsnoten vergeben, sondern worauf es ankommt, ist, dass wir Fortschritte erzielen, und beide Parteien wissen, was sie dafür zu tun haben.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Sie mögen nicht sagen, welche Seite sozusagen die schwierigere, die uneinsichtigere ist? Das ist ja nicht von der Seitenlinie aus.

STS SEIBERT: Ich glaube, es ist ganz wichtig, sich in der Diskussion, die sich hier gerade entspinnt, noch einmal daran zu erinnern, was ursprünglich 2015 geschehen ist, dass nämlich die Ukraine in ihrer territorialen Souveränität durch selbst ernannte Separatisten mit russischer Unterstützung verletzt worden ist.

FRAGE JOLKVER: Herr Breul, Sie schieben das alles auf die EU. Wenn ich mich nicht täusche, übernimmt Deutschland demnächst den Vorsitz in der EU und kann damit ja auch sozusagen die Themen bestimmen, für die Gipfeltreffen zum Beispiel. Wird denn dieses Thema seitens Deutschlands für so wichtig gehalten, dass Sie es auf die Tagesordnung der EU setzen?

BREUL: Ganz so einfach ist es nicht. Die Tagesordnung des Europäischen Rates zum Beispiel wird vom Präsidenten des Europäischen Rates gemeinsam mit der Ratspräsidentschaft festgelegt. Dann gibt es in vielen unterschiedlichen Gremien auch permanente Vorsitze, wo zum Beispiel die Hohe Vertreterin und demnächst der Hohe Vertreter, wenn das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilt, die Agenda setzt.

Das Prozedurale beiseitegelassen: Natürlich ist die Ukraine für uns ein zentrales Thema, und das Verhältnis zu Russland ist ein zentrales Thema, übrigens nicht nur für uns, für ganz viele EU-Mitgliedstaaten, gerade auch östlich von uns. Natürlich werden wir intensiv darüber beraten, auch noch vor Beginn der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, die erst im nächsten Jahr ansteht.

FRAGE DR. DELFS: Ich habe eine Frage ans Finanzministerium. Die Nachfolge von Frau Lautenschläger sollte relativ schnell entschieden werden, hieß es in der letzten Woche. Gibt es da einen neuen Stand? Kann man schon absehen, wann die Entscheidung fällt?

Könnten Sie noch mal kurz erläutern, welche Kriterien der Nachfolger oder die Nachfolgerin erfüllen müsste?

DR. KUHN: Wie letzten Freitag gesagt, werden wir in Kürze eine geeignete Kandidatin oder einen geeigneten Kandidaten für die Nachfolge benennen. Die Kriterien ergeben sich ja aus dem AEUV, also aus dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Es müssen ich habe den Vertrag nicht vorliegen entsprechend geeignete Personen sein, die insbesondere in der Geldpolitik, aber natürlich auch in der Bankenaufsicht über Erfahrung oder über Wissen verfügen.

Es bleibt dabei, dass wir in Kürze eine geeignete Kandidatin oder einen geeigneten Kandidaten vorschlagen werden.

ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Heißt „in Kürze“, diese Woche noch?

DR. KUHN: „In Kürze“ heißt: zeitnah, bald.

FRAGE WARWEG: Eine Frage zum 70. Geburtstag der Volksrepublik China an Herrn Seibert und Herrn Breul: Inwieweit wird es dazu Glückwunschschreiben der Kanzlerin oder eines Ministers geben? Wer wird daran teilnehmen? Wenn es solche Schreiben gibt, wird da die Situation in Hongkong in irgendeiner Art und Weise berücksichtigt werden?

STS SEIBERT: Es ist nach der Staatspraxis nicht üblich, dass die Bundeskanzlerin, die ja nicht Staatsoberhaupt ist, zu solchen Jahrestagen oder Nationalfeiertagen Glückwunschschreiben entrichtet.

BREUL: Für das Auswärtige Amt müsste ich Ihnen das nachreichen. Ich bin mir sicher: Das Auswärtige Amt wird bei den Feierlichkeiten in China vertreten sein. Wer genau dabei sein wird, ob es der Botschafter oder sein Vertreter ist, müsste ich Ihnen nachreichen.

FRAGE WARWEG: Die Vereinigten Staaten haben Diplomaten aus Russland, Iran und Kuba den Zugang zur UN-Generalversammlung verwehrt. Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen des US-amerikanischen Partners, auch eingedenk der entsprechenden völkerrechtlichen Verpflichtungen, die die USA eingegangen sind, um ungehinderten Zugang zur GA zu ermöglichen?

BREUL: Ehrlich gesagt, liegen mir dazu keine näheren Informationen vor, was die Einzelfälle angeht. Darum würde ich Sie bitten, die Frage an die Vereinten Nationen zu richten.

Es gibt ja ein Sitzstaatsabkommen zwischen den Vereinten Nationen und den Vereinigten Staaten von Amerika, wo die UN ihren Hauptsitz haben, wie wir das zum Beispiel auch mit den VN-Organisationen haben, die in Bonn vertreten sind. Danach ist das zu beurteilen. Das ist erst einmal eine Sache zwischen dem betroffenen Land, dem Protokoll der Vereinten Nationen und dem Sitzstaat, also in diesem Fall den Vereinigten Staaten von Amerika. Ich würde Sie bitten, dorthin Ihre Frage zu richten; mir liegen dazu keine näheren Informationen vor.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Unter anderem Russland hat als Konsequenz aus diesem Vorgehen gefordert, zumindest langfristig das UN-Hauptquartier in einen Staat zu verlegen, der neutraler agiert. Beispielhaft wurde die Schweiz genannt. Das Verhältnis zwischen den USA und Deutschland könnte sich ja irgendwann einmal auch verändern.

Wie bewertet die Bundesregierung den Plan einer Verlegung des UN-Hauptgebäudes in ein neutraler agierendes Land?

STS SEIBERT: Diesen Plan verfolgt die Bundesregierung nicht.

FRAGE VON BULLION: Ich habe eine Frage an das BMAS. Der Arbeitgeberverband Pflege will gegen die Besetzung der Mindestlohnkommission Pflege klagen, weil die Kirchen dort nach Auffassung der Arbeitgeberverbände in einer Übermachtposition seien. Wie steht das BMAS dazu?

STOLTENBERG: Vielen Dank für die Frage. Weder Klage noch Antrag liegen uns bis jetzt vor. Deswegen kann ich mich dazu nicht konkret äußern.

Ich kann grundsätzlich festhalten, dass das BMAS die inzwischen vierte Pflegemindestlohnkommission nach § 12 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes berufen hat und dass deren erste Sitzung heute stattfindet. Unabhängig von der Klage tagt die Kommission.

ZUSATZFRAGE VON BULLION: Ist es nach ihrer Auffassung richtig, dass die Kirchen dort so deutlich stärker vertreten sind?

STOLTENBERG: Dieser Argumentation folgt das BMAS eindeutig nicht.

ZUSATZFRAGE VON BULLION: Welcher Argumentation folgt es dann?

STOLTENBERG: Die Kommission ist mit insgesamt acht Mitgliedern besetzt. Davon sind vier Mitglieder sozusagen dem weltlichen Bereich und vier Mitglieder dem kirchlichen Bereich zuzuordnen. Insofern sehen wir keine Überrepräsentanz des kirchlichen Bereichs.

FRAGE: Zum Thema der Förderprogramme für Kommunen: Auf der einen Seite habe ich am Wochenende Äußerungen Ihres Ministers gelesen mit dem Stoßseufzer: Bitte nehmt das Geld! Auf der anderen Seite lese ich von den Kommunen sehr viele Beschwerden, dass es sehr kompliziert sei, dass die Formulare zu kompliziert seien, dass zu wenig Personal im Ministerium vorhanden sei.

Was tut die Bundesregierung, um solch eine Situation zukünftig zu verhindern und um Förderprogramme für Kommunen leichter abrufbar zu machen?

DR. KUHN: Wie Sie wissen, wenden wir Rekordsummen für staatliche Investitionen auf. Allein von 2020 bis 2023 stellen wir insgesamt über 158 Milliarden Euro und damit rund 30 Prozent mehr als in der vergangenen Legislaturperiode für Investitionen bereit.

Wichtig ist natürlich, wie Sie sagen, dass diese Gelder auch ankommen und abfließen. Das hat der Finanzminister immer wieder betont. Zuletzt hat er das in dem Interview in der „Rheinischen Post“ getan, das Sie angesprochen haben. Dabei hat er schon darauf aufmerksam gemacht, dass Gelder nicht abfließen, weil es an Planungskapazitäten und an Bauarbeitern fehlt. Er hat auch darauf Bezug genommen, dass die Regulierung und die Entscheidungsprozesse in dem Kontext zu kompliziert geworden seien. In dem Kontext hat er gesagt, dass er seine Kolleginnen und Kollegen im Kabinett gebeten hat, die Regeln zu überarbeiten, damit es zukünftig leichter wird.

Wir als BMF unterstützen zum Beispiel Kommunen bereits durch Begleitmaßnahmen, sodass sie also etwa Planungskapazitäten, die nicht ausreichend verfügbar sind, von Dritten einkaufen können, und dadurch, dass dies nach den Förderrichtlinien und Förderprogrammen förderfähig ist. Das gilt natürlich in bestimmtem Umfang auch für Wirtschaftlichkeitsprüfungen, die man bei solchen Projekten durchführen muss.

Einzelne Förder- und Investitionsprogramme liegen natürlich in den jeweiligen Ressortzuständigkeiten. Vielleicht können die Kolleginnen und Kollegen etwas dazu sagen.

STRATER: Ich weiß nicht, ob es Sie interessiert oder ob das die Stoßrichtung Ihrer Fragestellung ist. Aber zum Beispiel fließen die Mittel im Breitbandförderprogramm, das wir aufgelegt haben, relativ langsam ab. Sie müssen auch immer unterscheiden, ob Probleme beim Mittelabruf oder beim Mittelabfluss vorliegen, wenn Mittel, die wir zur Verfügung stellen, bei den Kommunen am Ende nicht umgesetzt werden. Das ist auch noch ein kleiner, feiner Unterschied.

Wir haben zum Beispiel die Förderrichtlinie für das Breitbandförderprogramm vereinfacht, um es in der Umsetzung leichter zu machen. Ich nenne das als Beispiel. Seit August 2018 haben wir folgende Vereinfachungen im Breitbandförderprogramm vorgenommen: Wir haben die Antragsbewertung, also das Scoring, komplett gestrichen. Damit entfallen Prüfpunkte. Die Notwendigkeit einer vorläufigen Netzplanung, einer vorläufigen Finanzplanung, eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs nach möglichen Fördermodellen und der Begründung des Förderbedarfs bzw. der konkreten Fördersumme sind weggefallen. Dadurch ist die Dauer des Verfahrens zur Erteilung von Erstbewilligungen auf ein bis zwei Monate reduziert worden.

Was wir hierbei machen können, das tun wir, nämlich Förderprogramme zu vereinfachen und zu verschlanken.

ZUSATZFRAGE: Heißt das, dass Sie es dabei belassen und sagen würden: „Die Verbesserungen sind einzelnen Ministerien vorbehalten“?

Zumindest nach meiner Lektüre scheint mir das ein generelles Problem zu sein. Müsste sich die Bundesregierung nicht überlegen, die Antrags- und Abrufprozesse prinzipiell zu vereinfachen? Genügt es, wenn Sie in Ihrem Ressort sagen: „Wir machen das besser“, und wenn das nächste Ressort ebenfalls sagt: „Wir vereinfachen diese und jene Dinge“? Müsste man sich nicht noch einmal prinzipiell Gedanken darüber machen?

DR. KUHN: Da das BMF die wenigsten Programme selbst verwaltet, ist es eine Frage, die eigentlich an die Ressorts gehen muss. Aber ich denke, insgesamt muss man auch bei den einzelnen Programmen immer schauen, was man dort verbessern kann. Das hat der Minister, denke ich, zum Ausdruck bringen wollen. Deswegen hat er auch seine Kollegen aufgerufen, sie zu überarbeiten.

ALTER: Die Programme, die uns im BMI betreffen, sind die Städtebauförderung und der Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“, die ein Fördervolumen von insgesamt einer Milliarde Euro umfassen. Vom Prinzip her stellen wir die Gelder für die Länder bereit. Die Verteilung an die Kommunen erfolgt dann über die Länder. Konkrete Zahlen zum Mittelabfluss liegen mir jetzt nicht vor. Wenn gewünscht, müsste ich sie nachreichen.

FRAGE JUNG: Herr Kuhn, was sind in den letzten zehn, zwanzig Jahren der Bundesregierungspolitik denn die Gründe und Ursachen dafür, dass es da keine Planungsstellen usw. gibt? Gibt es strukturelle Ursachen dafür?

DR. KUHN: Ich kann jetzt nur auf das Interview des Ministers verweisen. Darin hat er darauf hingewiesen, dass es zum einen an mangelnden Planungskapazitäten liegt. Aber das betrifft natürlich nicht die Planungskapazitäten beim Bund selbst, sondern bei den Kommunen. Zum anderen liegt das auch einfach am Fachkräftemangel, zum Beispiel an fehlenden Bauarbeitern. Da gibt es ein Kapazitätsproblem. Und dann

ZUSATZ JUNG: Das sind Symptome. Ich will die Ursachen wissen.

DR. KUHN: Das sind, denke ich, keine Symptome, sondern es sind Ursachen, die hier benannt sind. Das ist das, was ich Ihnen dazu sagen kann.

ZUSATZFRAGE JUNG: Warum sind sie nicht da? Dass sie nicht da sind, ist jedem klar. Warum sind sie nicht da?

DR. KUHN: Wie gesagt, es fehlt an Planungskapazitäten und zum Beispiel an Bauarbeitern.

VORS. DETJEN: Herr Alter, Sie wollten noch etwas zu einem anderen Thema nachreichen.

ALTER: Ich habe die Frage von Frau Buschow zu den Übernahmen aus Griechenland geklärt. Jetzt ist Frau Buschow leider nicht mehr da, aber ich sage es dennoch.

Was das Dublin-Verfahren für Überstellungen aus Griechenland angeht, sind uns keine Schwierigkeiten bekannt. Wir haben im Jahr 2019 insgesamt 1102 Übernahmeersuchen erhalten und 409 Zustimmungen erteilt. In diesem Jahr haben wir bereit 521 Personen aus Griechenland nach Deutschland übernommen. Das heißt, aus unserer Sicht funktioniert das reibungslos. Die Zahlen, die ich Ihnen gerade genannt haben, gelten für den Stand vom 31. August 2019.

BREUL: Ich kann nur kurz berichten, dass es offizielle Feierlichkeiten zum 1. Oktober in China geben wird, die speziell für das diplomatische Korps organisiert werden, so wie auch wir es zum Beispiel zum 3. Oktober oder in diesem Jahr auch zum 9. November tun. Der Botschafter plant, an diesen Veranstaltungen teilzunehmen.

FRAGE VON DER MARK: Ich habe eine Frage an das Innenministerium. Es gibt eine Debatte über die Auftritte von Cheerleadern in Deutschland, nachdem Alba Berlin seit dieser Woche darauf verzichtet. Können Sie die Position von Herrn Seehofer dazu erläutern?

ALTER: Im Grunde genommen, ist Ihnen die Position ja bekannt. Cheerleading ist eine Sportart, die seit vielen Jahrzehnten, seit Ende des 19. Jahrhundert, von vielen Menschen sehr ernsthaft und mit Leistungswillen betrieben wird. Wenn man sich die Liste der Bundesverbände anschaut, ist festzustellen, dass der Cheerleading und Cheerperformance Verband Deutschland über 17 000 Mitglieder hat und damit, was die Mitgliederanzahl angeht, beispielsweise vor Rugby, Sportakrobatik, Squash und Ähnlichem liegt. Das Anliegen des Ministers besteht darin, deutlich zu machen, dass wir nicht mit einem Federstrich Sportarten infrage stellen sollten, dass wir gleichwohl aber auch zur Kenntnis nehmen, dass sich die Wahrnehmung und Sensibilität für bestimmte gesellschaftspolitische Themen in den Jahrzehnten und Jahrhunderten verändert hat.

Deswegen ist seine Position: Zunächst einmal ist es keine Entscheidung, die eine Regierung trifft, sondern das ist eine Entscheidung, die jeder Verein für sich selbst treffen muss. Aber anstatt über Abschaffung oder Beibehaltung zu reden, könnte man ja auch über die Frage diskutieren, ob man es in einer Weise verändern kann, die als zeitgemäß empfunden wird.

Es gibt aber keine Vorgabe, die eingehalten werden müsste. Der Minister ist gefragt worden und hat seine Position dazu genannt. Damit ist das Thema jedenfalls für uns vorläufig beendet.

ZUSATZFRAGE VON DER MARK: Er hat ja gemischte Mannschaften vorgeschlagen und gemeint, dass sich dadurch vielleicht die Akzeptanz erhöhen würde. Wünscht er sich das auch in anderen Sportarten?

ALTER: Der Minister ist gefragt worden, wie er dazu steht. Das bezog sich auf das Cheerleading.

Das wäre im Übrigen auch kein Novum. Weltweit gibt es bereits gemischte Teams. Insofern ist der Gedanke naheliegend, zu sagen: Wenn das als nicht zeitgemäß empfunden wird, weil dort nur Frauen in den Mannschaften sind, dann ist es wie in jeder anderen Mannschaftssportart natürlich auch denkbar, dass man gemischte Teams aufstellt. Ich denke, das ist nichts Weltbewegendes; das ist eine sehr vernünftige und zeitgemäße Position.

FRAGE DR. RINKE: Eine Frage an das BMWi: Am Freitag waren Thomas Cook und der Übergangskredit ja schon einmal Thema. Weil inzwischen drei Tage vergangen sind, möchte ich nachfragen, ob es dazu einen neuen Stand gibt. Hat sich die Bundesregierung entschieden, ob sie Thomas Cook einen Übergangskredit gewährt?

GRAVE: Die Thomas Cook GmbH hat einen selbstständigen Antrag auf einen Überbrückungskredit eingereicht. Dieser Antrag wird derzeit geprüft. Wir stehen im Austausch mit dem Unternehmen. Details können wir noch nicht bekanntgeben.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Können Sie etwas zu dem Zeithorizont sagen, zeitnah oder in Kürze?

GRAVE: Ich schließe mich meinem Kollegen an und sage: Zeitnah.

VORS. DETJEN: Sie sagten, Sie könnten noch etwas zu dem CO2-Thema nachliefern.

GRAVE: Eine CO2-Grenzsteuer prüfen wir aktuell mit Blick auf die rechtlichen Fragestellungen. In der deutsch-französischen Erklärung ist die Frage einer solchen CO2-Grenzsteuer als eines möglichen Instruments zur Vermeidung von Carbon Leakage bewusst offengehalten worden. Wir prüfen also gerade die rechtliche Situation.

FRAGE DR. DELFS: Der französische Finanzminister hat heute Morgen in einem Interview gesagt, dass er sich morgen mit Ihrem Minister trifft. Können Sie das bestätigen? Falls ja, worum geht es bei dem Treffen?

DR. KUHN: Mir liegen jetzt zu dem Treffen keine Informationen vor. Wenn es Informationen dazu gibt, kann ich sie gern nachreichen.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Familienministerium. Das Programm Chancenpatenschaften, das bei der Integration von Flüchtlingen helfen sollte, soll eingestellt bzw. von 18 Millionen Euro auf 8 Millionen Euro drastisch gekürzt werden. Warum wird es in dieser Weise gekürzt? Gibt es ein Alternativprogramm?

DR. AUDRETSCH: Ich nehme an, Sie meinen das Programm „Menschen stärken Menschen“. Das legt zumindest die Höhe der Zahlen nahe, die Sie genannt haben. Das Programm hat in den letzten Jahren tatsächlich sehr gute Arbeit hervorgebracht. Seit 2016 werden durch das Programm Patenschaften zwischen geflüchteten und hier lebenden Menschen unterstützt. Das Programm wurde 2018 ausgeweitet und für Zielgruppen geöffnet, die nicht unbedingt nur in diesem Zusammenhang, sondern auch in anderen Zusammenhängen tätig sind, ganz nach dem Motto „Damit es jedes Kind packt!“, das wir auch insgesamt in diesem Bereich haben. In diesem Zusammenhang gab es zu dem Zeitpunkt eine Anhebung der Mittel von jährlich 10 Millionen Euro auf 18 Millionen Euro.

In dem Haushaltsentwurf für 2020 da haben Sie recht sind derzeit 9 Millionen Euro angesetzt. Konkret kann ich Ihnen zu den Gründen dafür und zu der Frage, wie sich das im Haushalt letztlich wirklich abbilden wird, nichts sagen. Wie Sie wissen, läuft das Haushaltsverfahren noch. Aber man kann, wenn man sich das Programm insgesamt anschaut, erkennen, dass sich die Finanzierung mit unterschiedlichen Aufgaben und Anforderungen entwickelt hat, die damit im Zusammenhang stehen.

Wenn man jetzt noch einmal einen Blick auf die Frage wirft, wie wir das Thema des Zusammenhalts in der Gesellschaft und der Demokratieförderung insgesamt angehen, dann sieht man, dass man dieses Programm nicht isoliert betrachten kann, sondern dass man es in einer Aufstellung in Verbindung mit ganz vielen anderen Zusammenhängen und Förderprogrammen sehen muss, zum Beispiel mit dem Programm „Demokratie leben!“, dessen zweite Förderphase wir im Moment auf den Weg bringen. Wir haben dafür mehr als tausend Projektvorschläge bekommen, die sich allein auf die Modellprojekte beziehen. Es gibt unterschiedliche Förderlinien innerhalb dieser zweiten Förderphase. Wir können in dem Bereich letztlich nur rund hundert Projekte tatsächlich fördern. Das heißt, wir sind gerade in einem schwierigen Auswahlprozess, der insgesamt die Frage aufwirft, wie wir mit den Mitteln, die wir im Moment haben, die Vernetzung vor Ort und die demokratische Arbeit für den Zusammenhalt in der Gesellschaft bestmöglich fördern können.

Ein weiteres Beispiel sind die „Partnerschaften für Demokratie“, in denen sich Kommunen vor Ort auf den Weg machen, Demokratie zu fördern und mit Einzelmaßnahmen im Jahr 2018 waren es insgesamt 4400 Einzelmaßnahmen Demokratie im Zusammenhalt vor Ort zu fördern. In Zukunft sollen 125 000 Euro statt nur 100 000 Euro pro Partnerschaft für Demokratie gegeben werden. Wir haben auch dafür eine sehr, sehr hohe Nachfrage. 40 Kommunen wollen zusätzlich mitmachen.

Uns freut das grundsätzlich sehr, weil wir sehen, dass es in der Gesellschaft eine sehr hohe Nachfrage danach gibt, für Demokratie und ein Miteinander in der Gesellschaft zu arbeiten. Wir stehen vor der Situation, dass wir die große Nachfrage, die es gibt, nicht in allen Punkten so bedienen können werden, wie wir es gern täten. Das ist schlicht und ergreifend eine Frage der zur Verfügung stehenden Mittel. Damit bin ich wieder bei dem, was ich vorhin gesagt habe: Das Haushaltverfahren läuft im Moment. Dem kann ich nicht vorgreifen.

FRAGE: Ich habe zwei Fragen an Herrn Seibert.

Die erste Frage: Hat die Bundeskanzlerin Herrn Kurz schon gratuliert?

Die zweite Frage: Die Verteidigungsministerin ist am Wochenende mit den Worten zitiert worden: „Für alle zum Mitschreiben: Es gibt kein Zerwürfnis zwischen Angela Merkel und mir“. Würde die Bundeskanzlerin das auch unterschreiben?

STS SEIBERT: Zur zweiten Frage: Dem stimme ich zu.

Zur ersten Frage: Die Bundeskanzlerin hat Herrn Kurz schon gestern Abend zum starken Ergebnis des ehemaligen Bundeskanzlers und seiner Partei bei der Nationalratswahl gratuliert. Ich kann diesen Glückwunsch gern wiederholen. Als Bundesregierung warten wir jetzt natürlich ab, welche Koalitionsbildung aus diesem Ergebnis folgt, um dann so eng und so vertrauensvoll wie möglich mit der neuen Regierung zusammenzuarbeiten.

FRAGE DR. DELFS: Herr Seibert, Sie sagten „Dem stimme ich zu“. Stimmt dem denn auch die Kanzlerin zu?

STS SEIBERT: Für die spreche ich hier ja. Meine persönliche Meinung tut hier gar nichts zu Sache, die ist aber deckungsgleich falls Sie jetzt wieder Nuancen sehen wollen. Für die Kanzlerin stimme ich dem zu. Ansonsten ist dazu, glaube ich, alles gesagt.

FRAGE JESSEN: An das BMU: Wie wichtig wäre ein Weitererhalt des EEG für das Gelingen der Energiewende? In der Spitze der größeren Regierungspartei wird ja eine Abschaffung erwogen.

FICHTNER: Wir kümmern uns ja als Umweltministerium um die Ziele, und mit dem Klimaschutzgesetz auch darum, dass das große Klimaziel auf die einzelnen Sektoren heruntergebrochen wird. Es sind dann die jeweiligen Fachministerien, die mit ihren Instrumenten dafür sorgen, dass diese Ziele erreicht werden. Im Falle des EEG ist das das Wirtschaftsministerium. Für uns ist wichtig, dass die 65 Prozent bis 2030 erreicht werden, und das möglichst so, dass die Akzeptanz groß ist, dass es der Windkraftbranche in Deutschland dabei auch gut geht und dass es kosteneffizient geschieht. Ansonsten müsste das Wirtschaftsministerium dazu Stellung nehmen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Dann bitte ich das Wirtschaftsministerium darum.

GRAVE: Vielen Dank für die Frage. Zum EEG selbst hat der Kollege eigentlich alles gesagt. Es geht um die einzelnen Bereiche im EEG und um die einzelnen Ausbaupfade. Darüber wird derzeit verhandelt; das Klimaschutzprogramm wird gerade ausgearbeitet und die Arbeit wird finalisiert. Zur Windenergie kann ich nur sagen, dass wir derzeit noch an dem Maßnahmenprogramm arbeiten, das sich aus dem Treffen am 5. September ergeben hat.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Mit Verlaub, jetzt habe ich von der einen Seite gehört, dass sie eigentlich nicht so richtig zuständig sei, und Sie sagen, das sei doch fast eine Antwort gewesen. Mich interessiert: Wie wichtig ist ein Weitererhalt des EEG als politisch-finanzielles Instrument aus Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums für das Gelingen der Energiewende? Es komplett abzuschaffen, nur mit Aufrechterhaltung des Bestandschutzes, wie es im Moment ja diskutiert wird, wäre ja ein radikaler Einschnitt. Welche Folgen hätte der?

GRAVE: Wenn ich das jetzt richtig verstehe, gibt es Äußerungen aus dem politischen Raum, das EEG vollständig abzuschaffen?

ZUSATZ JESSEN: Ja.

GRAVE: Zu Äußerungen aus dem politischen Raum kann ich mich hier an dieser Stelle nicht äußern.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Deswegen habe ich Sie ja nicht gebeten, die Äußerungen aus dem politischen Raum zu kommentieren, sondern habe gefragt: Welche Bedeutung hat das, was das EEG leistet, für die Umsetzung der Energiewende? Das müssten Sie doch sagen können, das gibt es doch schon ein paar Jahre.

GRAVE: Das EEG gibt es ein paar Jahre, richtig. Ich tue mich gerade schwer, die Frage zu beantworten, weil ich irgendwie eine Quantifizierung Was erwarten Sie?

ZUSATZ JESSEN: Ich erwarte eigentlich, dass Sie mir sagen: Ein funktionierendes EEG hat auch weiterhin eine Bedeutung für das Gelingen der Energiewende. Wenn Sie das nicht sagen können, dann wäre das ja auch eine Art von Aussage.

GRAVE: Bevor ich jetzt irgendetwas Falsches sage, sage ich lieber nichts. Aber natürlich ist es so, dass die Ausbaupfade im EEG wichtig sind und dass es für das Erreichen der Klimaziele wichtig ist, dass die erneuerbaren Energien weiter ausgebaut werden. Ob das über das EEG passiert oder über ein Gesetz, das so ähnlich heißt: Wichtig ist, dass wir die Ausbaupfade erreichen.

FRAGE DR. RINKE: Vielleicht könnten Sie dann etwas nachreichen? Wenn die CDU beschließt und Ihr Minister gehört der CDU an , das Fernziel sei, das EEG abzuschaffen, weil man es nicht mehr braucht, dann wäre es schon interessant zu erfahren, wie Ihr Ministerium dazu steht und ob Sie davon ausgehen, dass Sie in einigen Jahren nicht sofort das Instrument EEG nicht mehr brauchen, um die Klima- und Energiewendeziele zu erreichen.

GRAVE: Ich reiche eine Position unseres Hauses dazu nach.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, wird die Kanzlerin um das EEG kämpfen?

STS SEIBERT: Die Kollegin hat Ihnen ja gerade gesagt, dass sie die Haltung des BMWi nachreichen wird. Das EEG hat natürlich eine enorme Bedeutung dafür gehabt, dass wir in Deutschland die Energiewende starten und bisher so erfolgreich durchziehen konnten. Die hohe Subventionskulisse bei der Förderung der erneuerbaren Energien ist ja in den letzten Jahren schon Stück für Stück, Schritt für Schritt überführt worden in Wirtschaftlichkeit, in Heranführung an den Markt. Das ist durchaus erfolgreich. Jetzt zählt für uns, dass wir unsere Ziele bei den erneuerbaren Energien erreichen. Wir haben uns da ehrgeizige Ziele gesteckt, wir sind aber auch schon ein sehr gutes Stück vorangekommen. Bedenken Sie zum Beispiel, dass im zweiten Quartal dieses Jahres die erneuerbaren Energien bereits deutlich über 40 Prozent des Stromverbrauchs ausgemacht haben. Nun werden wir entlang dieser Zielsetzungen weiter arbeiten.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie haben gerade in der Vergangenheitsform gesprochen. Das EEG

STS SEIBERT: Nein, das ist eine Tatsache.

ZUSATZFRAGE JUNG: Darf ich ausreden? Sie haben gesagt: Das EEG hat eine Bedeutung gehabt. Ich will ja wissen, ob es auch in Zukunft eine Bedeutung haben wird. Und welchen Erfolg meinen Sie denn in den letzten Jahren

STS SEIBERT: Zum Beispiel den

ZUSATZFRAGE JUNG: darf ich ausreden? bei den Erneuerbaren? Die Solarbranche wächst nicht mehr, in der Windkraftbranche haben Zehntausende ihren Job verloren. Von welchen Erfolgen sprechen Sie also?

STS SEIBERT: Von dem Erfolg, den ich zum Beispiel an dieser einen Zahl festgemacht habe,

ZUSATZFRAGE JUNG: Eine Zahl nur?

STS SEIBERT: dass im zweiten Quartal dieses Jahres der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion in Deutschland bereits bei deutlich über 40 Prozent lag. Schauen Sie sich an, wie sich das im Zeitstrahl entwickelt hat. Das ist eine sehr, sehr deutliche Aufwärtsbewegung und lässt uns hoffen, dass wir, wenn wir gut weiterarbeiten und die richtigen Weichen stellen, auch unsere weiterführenden Ziele bei den erneuerbaren Energien erreichen werden.

FICHTNER: Es ist ja nicht nur die deutsche Dimension, die da eine Rolle spielt; viel wichtiger ist in dieser Frage vielmehr die globale Dimension. Da ist das EEG im Grunde das größte Geschenk gewesen, das Deutschland der Welt klimapolitisch machen konnte. Durch das EEG haben wir Solaranlagen und Windkraftanlagen, die konkurrenzfähig sind. Wer sich jetzt zum Beispiel in Afrika für neue Energie entscheidet, tut sich deutlich leichter, sich für erneuerbare Energie zu entscheiden. Das ist etwas, was die deutschen Stromkunden im Grunde über das EEG finanziert haben. Insofern ist das EEG eine sehr große entwicklungs- und klimapolitische Leistung, weil es überhaupt erst einmal die Lösung bereitstellt, um das Klimaschutzproblem anzugehen.

Wenn man jetzt nach der Zukunft des EEG fragt, dann muss man natürlich sagen, dass die Zukunft am Ende so aussieht, dass wir hundert Prozent erneuerbare Energien haben wollen. In einer Welt mit hundert Prozent Erneuerbaren brauchen wir keinen Einspeisevorrang mehr. Das ist die ganz große Perspektive.

FRAGE: Zum Thema Gesundheit: Es gibt beunruhigende Nachrichten der Fachleute, die sagen, es gebe Engpässe bei Arzneimitteln und Medizinprodukten. Da gibt es ganze Listen, und es gibt mehrere Forderungen von Fachleuten, so etwas wie eine nationale Arzneimittelreserve einzurichten. Plant die Bundesregierung so etwas, haben Sie Pläne dazu, oder sehen Sie da keine Notwendigkeit?

WACKERS: Danke für die Frage. Lieferengpässe bei Arzneimitteln sind nichts Neues. Die Frage ist dann immer, ob das auch gleich Versorgungsengpässe sind. Grundsätzlich sind die Ursachen sehr vielfältig, und es gibt da auch keine einfachen Lösungen. Wir begrüßen jetzt, dass die Unionsfraktion sich damit auseinandersetzt, und werden die Vorschläge prüfen.

ZUSATZFRAGE: Sie sehen das aber mit Wohlwollen, höre ich aus Ihrer Antwort heraus?

WACKERS: Ich habe gesagt: Wir werden das prüfen und wir begrüßen, dass sie sich mit diesem Problem jetzt auseinandersetzen. Mehr habe ich nicht gesagt.

FRAGE: An das Bundesumweltministerium: Der Landkreistag fordert einen Stopp der Exporte von Plastikmüll ins Ausland. Liegen Ihnen Zahlen vor, wie viel Plastikmüll Deutschland an welche Länder exportiert?

Es ist ja jetzt so geregelt, dass nur dann exportiert wird, wenn im Zielland recycelt wird. Wie kontrollieren Sie das eigentlich?

FICHTNER: Das Problem kennen wir schon länger. Es betrifft den Abfall aus dem Gelben Sack nur zu einem sehr geringen Teil; das sind oft andere Plastikabfälle gewesen. Deswegen haben wir uns auch schon früher in diesem Jahr auf internationaler Ebene dafür eingesetzt, solche Praktiken zu unterbinden. Wir haben das auch geschafft, und zwar mit einer Änderung des Baseler Übereinkommens. Dort ist jetzt geregelt, dass gemischte Abfälle also unterschiedliche Plastiksorten, verschmutzte Plastiksorten, die bisher als Abfallgemische exportiert wurden künftig nicht mehr exportiert werden dürfen. Das wird jetzt von der internationalen Ebene über die OECD-Ebene auch europarechtlich umgesetzt. Insofern haben wir da einen wichtigen Fortschritt erreicht, der dann in Kürze in Kraft treten wird.

Kontrollen sind auch ein wichtiger Punkt. Kontrollen werden dadurch einfacher, weil es für die Vollzugsbehörden das sind nicht unsere Behörden; ich glaube, das ist der Zoll, aber das müsste ich noch in Erfahrung bringen jetzt einfacher ist zu prüfen, was exportiert werden darf und was nicht.

ZUSATZFRAGE: Haben Sie Zahlen zu den Mengen?

FICHTNER: Die habe ich hier jetzt nicht parat.

ZUSATZFRAGE: Könnten Sie das nachreichen?

FICHTNER: Bestimmt, ja.

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