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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 7. Oktober 2019

Themen:
– Irak
– Türkische Syrien-Pläne (07:30)
– Klimaschutzgesetz (21:20)
– Rüstungsexporte (44:00)
– Seenotrettung (55:30)
– US-Militärübung Defender 2020 (01:09:30)

Ohne naive Fragen heute.

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 7. Oktober 2019:

BURGER: Ich habe Ihnen eine Erklärung zum Irak vorzutragen.

Die Berichte über mittlerweile über hundert Tote und viele tausend Verletzte infolge der gewaltsamen Zusammenstöße von Demonstranten und Sicherheitskräften sehen wir mit Bestürzung und tiefer Sorge. Die Proteste sind Ausdruck einer großen Unzufriedenheit in der Bevölkerung. Alle müssen sich dafür einsetzen, dass eine weitere Zuspitzung der Lage vermieden werden kann. Wir rufen daher alle Seiten zur Zurückhaltung und Gewaltlosigkeit auf.

Insgesamt verdeutlicht die Situation, welche großen Herausforderungen Irak beim Neuaufbau des Landes, insbesondere bei der Korruptionsbekämpfung und bei der Verbesserung der wirtschaftlichen Lage, zu bewältigen hat. Die Bundesregierung steht dabei entschlossen an der Seite Iraks. Die Äußerungen von Premierminister Abd al-Mahdi zum Recht auf friedlichen Protest und zur Legitimität der Forderungen der Bevölkerung begrüßen wir. Es ist an den verantwortlichen Politikern im Irak, ihrer Verantwortung für die Bevölkerung gerecht zu werden und schnelle Maßnahmen zu ergreifen, um die Lebenssituation der Menschen im Land spürbar und nachhaltig zu verbessern.

Ein weiterer wichtiger Schritt zur Beruhigung der Lage wird sein, die Vorfälle der letzten Tage lückenlos aufzuklären. Das Recht auf friedlichen Protest muss auch im Irak gewährt sein. Sicherheitskräfte müssen Verhältnismäßigkeit bei ihrem Einsatz für den Erhalt der öffentlichen Ordnung wahren. Gleichzeitig gilt: Dieses Recht darf nicht missbraucht werden, um die Lage zu eskalieren und Gewalt zu üben.

FRAGE JESSEN: Herr Burger, welche Möglichkeiten, welche materiellen Möglichkeiten, hat die Bundesregierung über diese Erklärung hinaus, sozusagen friedensstiftend einzuwirken? Das sind ja zum Teil auch Folgen des Irak-Krieges, an dem sich die Bundesrepublik damals nicht beteiligt hat. Sehen Sie jetzt andere Länder noch stärker in der Pflicht, auch materiell, einzugreifen? Das sind Worte. Welches sind die Taten, die möglich sind?

BURGER: Deutschland ist insbesondere seit dem Beginn des gemeinsamen Kampfs gegen die Terrororganisation IS einer der größten Geber im Irak. Wir haben uns in der Stabilisierung federführend engagiert. Wir sind heute im Wiederaufbau und in der Stabilisierung im Irak in verschiedenen Schlüsselsektoren in einer führenden Rolle, um die irakische Regierung dabei zu unterstützen, die Infrastruktur für die Bevölkerung aufzubauen. Da geht es um Dinge wie Elektrizitätsversorgung. Es geht um Themen wie Jugendarbeitslosigkeit. Es geht aber auch um Verwaltungsreformen.

Wir glauben insofern schon, dass wir mit den Maßnahmen, mit denen wir seit einigen Jahren die irakische Regierung unterstützen, helfen, an die Probleme heranzugehen, die die Leute auf die Straße treiben. Trotzdem ist offensichtlich, dass die Herausforderungen sehr groß sind. Insbesondere bei Themen wie Korruptionsbekämpfung ist die Verantwortung natürlich in erster Linie bei der irakischen Seite, hier die nötigen Schritte zu unternehmen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Sie sagen, Deutschland sei einer der größten Geber. Lässt sich das beziffern?

BURGER: Das lässt sich beziffern. Das reiche ich Ihnen sehr gern nach.

FRAGE DUDIN: Eine Frage an das Auswärtige Amt, an das Entwicklungs- und das Verteidigungsministerium. Ich würde gern wissen, ob sich die Proteste auf den Einsatz der Bundeswehr, auf die Entwicklungsarbeit und die Arbeit der Konsulate und Botschaften auswirken.

ROUTSI: Der Beitrag im Irak, den die Bundeswehr leistet, wird unverändert fortgesetzt. Sie wissen ja, dass das Kabinett die Mandatsverlängerung beschlossen hat. Ich gehe noch einmal ganz kurz auf die Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Irak ein.

Zum einen sind wir ja in Taji, im Zentralirak, und führen dort Lehrgänge durch, beispielsweise Feldlagerbetrieb und Logistik. In Erbil bieten wir Ausbildung für das Führungspersonal und die Ausbilder an.

Wir nehmen das natürlich alles zur Kenntnis. Aber auf die Ausbildung der Bundeswehr hat es derzeit keine Implikationen.

BURGER: Die Arbeit der deutschen Botschaft in Bagdad und des deutschen Generalkonsulats in Erbil sind auch nicht unmittelbar von den jüngsten Ausschreitungen betroffen. Wir haben aber die Reise- und Sicherheitshinweise auf unserer Website angepasst, um dem Rechnung zu tragen.

DR. ROCK: Für die Entwicklungszusammenarbeit sind mir aktuell auch keine Auswirkungen auf unsere Projekte bekannt.

Noch einen Nachsatz zu der Frage von Herrn Jessen: Das Gesamtvolumen der Entwicklungszusammenarbeit mit dem Irak beträgt 2,9 Milliarden US-Dollar.

FRAGE: Eine Frage an Herrn Burger: Sie haben die Verhältnismäßigkeit der Sicherheitskräfte im Irak angesprochen. Nun werden die Sicherheitskräfte allgemein für die große Zahl der Todesopfer verantwortlich gehalten. Die Regierung selber verneint das und sagt, dass nicht scharf geschossen würde. Es gibt auch Berichte, die von Scharfschützen sprechen, die auf die Demonstranten schießen. Welche Erkenntnisse liegen denn der Bundesregierung darüber vor?

BURGER: Ich habe keine detaillierten Erkenntnisse, die helfen könnten, Ihre Frage zu beantworten. Genau aus diesem Grund habe ich in meiner Erklärung hier eingangs auch gesagt, dass es zur Beruhigung der Lage wichtig ist, die Vorfälle der letzten Tage lückenlos aufzuklären.

FRAGE: Es geht um das Thema Türkei/Syrien. Am Wochenende fand ein Telefonat zwischen den Präsidenten der Türkei und der USA statt. Daraufhin haben US-Truppen in Nordsyrien ihre Offensivstellungen aufgegeben und mehr oder weniger den Platz geräumt. Der türkische Außenminister hat davon gesprochen, dass das Gebiet von Terroristen gesäubert werden müsse, was auch immer er unter Terroristen versteht. In den letzten Tagen gibt es Anzeichen dafür, dass da eine Offensive stattfinden soll.

Meine Frage ist dahingehend: Finden zurzeit von der Luftwaffe weiterhin Aufklärungsflüge statt? Wenn ja, werden diese Erkenntnisse der Türkei zur Verfügung gestellt, die sie vielleicht auch für diese Offensive nutzen könnte?

ROUTSI: Sie wissen, dass das ist hier schon sehr häufig Thema gewesen unser Engagement vor Ort auf den Kampf gegen den IS ausgerichtet ist. Die Aufklärungsergebnisse, die wir uns im Rahmen dieses Mandats quasi erfliegen, werden entsprechend eingesteuert und werden von den Partnern ausschließlich für den Kampf gegen den IS genutzt werden können.

ZUSATZFRAGE: Der türkische Außenminister sagt, dass dieser Kampf oder die Offensive Terroristen gelten soll. Die Bundeswehr beziehungsweise die Luftwaffe führt ja primär die Aufklärungsflüge im Kampf gegen den IS. Verstehe ich das richtig, dass diese Daten auch für diese Offensive genutzt werden können, die ja Terroristen gelten soll?

ROUTSI: Dafür müsste man aber annehmen, dass alle Terroristen dieser Welt dem IS angehören, und das ist nicht der Fall. Noch einmal: Das Engagement der Bundeswehr ist ausschließlich auf den Kampf gegen den IS ausgerichtet.

SRS’IN DEMMER: Vielleicht kann ich ganz allgemein etwas zur Situation sagen.

Die Bundesregierung nimmt die wiederholten Ankündigungen türkischer Politiker, eine einseitige Militäroperation in Nordsyrien zu starten, sehr ernst. Ein solches militärisches Eingreifen würde zu einer weiteren Eskalation in Syrien führen und zu einer fortgesetzten Destabilisierung des Landes beitragen. Es hätte natürlich auch fatale sicherheitspolitische und humanitäre Konsequenzen.

Ich möchte auch darauf hinweisen: Uns ist natürlich die besondere sicherheitspolitische Lage der Türkei an der türkisch-syrischen Grenze sehr bewusst. Die Türkei ist unmittelbarer Nachbar Syriens und ist deshalb in besonderer Weise von den gewaltsamen Auseinandersetzungen in Syrien und den daraus resultierenden Flüchtlingsströmen betroffen.

Gleichwohl darf der Erfolg im Kampf gegen die Terrormiliz IS, der ganz wesentlich ja durch die syrischen Kurden mit Unterstützung der internationalen Anti-IS-Koalition erkämpft wurde, nicht gefährdet werden. Was Syrien jetzt braucht, ist ein Ende der Gewalt und Ansätze für Stabilisierung.

FRAGE KOCH: Ich würde gern das Innenministerium fragen, ob diese türkischen Pläne auch Thema bei den Gesprächen von Horst Seehofer in Ankara waren und ob eine weitere Unterstützung der Türkei durch die Europäer vielleicht auch dazu genutzt werden kann, die Türken von ihren Plänen in Nordsyrien abzubringen.

ALTER: Dieses Thema war Gegenstand der Gespräche. Die türkische Seite hat das gegenüber dem Bundesinnenminister angesprochen. Der Bundesinnenminister hat gegenüber der türkischen Seite signalisiert, dass die Bundesregierung mit diesen Überlegungen derzeit ihre Probleme hat.

ZUSATZFRAGE KOCH: Sind die Hilfen, die besprochen wurden, daran gekoppelt, dass die Türken von diesen Plänen ablassen?

ALTER: Das sind zwei Dinge, die nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen. Denn unabhängig von diesem Aspekt, den Sie in Ihrer Frage ansprechen, ist ja dennoch das Migrationspotenzial in der Türkei und auch außerhalb der Türkei in Richtung der Türkei hoch. Deswegen sind diese Dinge getrennt voneinander zu betrachten.

FRAGE VON BULLION: Ich habe eine Frage an Frau Demmer, aber auch an das BMI, Herrn Alter. Nach meiner Kenntnis werden nur sehr vereinzelt IS-Gefangene in die Bundesrepublik zurückgeholt. In anderen Staaten ist das anders. Sie haben sich zum Teil umfänglich bereiterklärt, die Leute zurückzuholen. Es gab jetzt Kritik aus den USA, dass die Bundesrepublik nicht genug helfe, die Leute dort abzuziehen und hier strafrechtlich zu verfolgen. Warum ist das so? Was ist da der Stand der Dinge?

ALTER: Wir haben diese Position, die wir in diesem Punkt vertreten, hier an dieser Stelle mehrfach deutlich gemacht. Es gibt keine generelle Verweigerungshaltung unsererseits, diese Leute zurück nach Deutschland zu nehmen, wenn sie einen Bezug zu Deutschland haben. Allerdings können wir das nicht vorbehaltlos machen.

Zunächst einmal ist der Strafverfolgungsanspruch der Staaten zu berücksichtigen, in denen sich diese Personen derzeit aufhalten. Wenn eine Übernahme nach Deutschland in Frage kommt, dann kann das nur erfolgen, wenn die Identität zweifelsfrei geklärt ist und diese Personen keine Gefahr für die hiesige Bevölkerung darstellen. Das heißt also auch, dass im Vorfeld klar sein muss, welche Maßnahmen sich hier in Deutschland anschließen. Das wiederum macht es erforderlich, dass man diese Dinge prüft und jeweils im Einzelfall entscheidet. Es kann keine pauschale Entscheidung über diese Fälle geben.

ZUSATZFRAGE VON BULLION: Andere Länder machen das aber offenbar anders oder klären diese Identitätsfragen dann in Europa. Es entsteht dadurch natürlich eine erhebliche Verzögerung. Ich stelle mir vor, dass es schwierig ist, diese Identitäten zu klären.

ALTER: Das ist so. Wie gesagt: Ich habe unsere Position gerade vorgetragen. Ich kann die Position anderer Staaten hier an der Stelle nicht bewerten.

FRAGE JESSEN: Herr Alter, Sie sagen, der Minister habe zum Ausdruck gebracht, dass Deutschland Probleme mit türkischen Angriffsplänen hat. Das ist ja eine milde Formulierung. Denn schon die Ankündigung eines möglichen Militäreinsatzes hat Flüchtlingsbewegungen in Syrien und aus Syrien hinaus verstärkt. Ein Angriff würde das noch einmal verstärken. Das würde bedeuten, die Türkei schafft genau den Flüchtlingsdruck selbst, wegen dem sie dann dafür werben, dass mehr europäische Unterstützung kommt. Müssen Sie nicht doch überlegen, dann zu sagen: Nein, wenn die Türkei selbst diesen Flüchtlingsdruck durch einen Militäreinsatz verstärkt, dann finanzieren wir das nicht auch noch?

ALTER: Das muss ich noch einmal genau sortieren, damit kein falscher Eindruck entsteht. Diese Offensive im militärischen Bereich war nicht Gegenstand der Gespräche mit unserem Bundesinnenminister, sondern die türkischen Behörden haben da haben wir uns jetzt möglicherweise missverstanden über die Idee der Einrichtung von Schutzzonen in Nordsyrien gesprochen. Die Antwort des Bundesinnenministers richtete sich auf dieses Thema.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Gut. Dann frage ich hier nach. Dass die Türkei einen Militäreinsatz erwägt, war ja an den Tagen der Reise schon bekannt. Warum wurde das dann nicht thematisiert? Denn der Konnex, dass ein Militäreinsatz Flüchtlingsströme verstärkt, die letztlich in der Türkei, in Griechenland und irgendwann auch bei uns ankommen, war ja schon unübersehbar. Warum wurde das nicht thematisiert?

ALTER: Zunächst einmal sind beides Themen sowohl die Frage einer militärischen Aktivität als auch die Einrichtung von Schutzzonen , die außerhalb der Zuständigkeit des Bundesinnenministers liegen. Deswegen sind die Themen auch von unserer Seite nicht auf die Tagesordnung gekommen.

Das Thema Schutzzonen ist von türkischer Seite angesprochen worden. Die Antwort des Ministers habe ich Ihnen gerade mitgeteilt. Unabhängig davon hat man sich über Migrationsfragen unterhalten und ist gemeinsam zu der Auffassung gekommen, dass das Potenzial groß ist, dass man sich gemeinsam mit dieser Frage beschäftigen muss und dass wir dort, wo die Türkei das für richtig hält, auch Unterstützung prüfen werden. Aber das hat nichts mit Militäroperationen zu tun. Das ist sozusagen die Perspektive des Bundesinnenministers gewesen, der die Migration in Richtung Europa und Deutschland im Blick hat.

SRS’IN DEMMER: Außerdem würde ich gern noch einmal darauf hinweisen, was ich eben schon gesagt habe: Die Bundesregierung nimmt die Ankündigungen sehr ernst. Ich hatte auch auf die humanitären Konsequenzen hingewiesen. Dennoch würde ich hier gern noch einmal feststellen: Noch ist die Türkei ja nicht aktiv geworden.

BURGER: Wenn ich auch noch kurz ergänzen darf: Die Sorge gegenüber möglichen einseitigen militärischen Aktivitäten der Türkei, die Frau Demmer eben zum Ausdruck gebracht hat, bringen wir hier nicht zum ersten Mal zum Ausdruck, sondern die Position, dass wir solche türkischen Überlegungen mit großer Sorge betrachten, haben wir in der Vergangenheit sowohl hier als auch im Gespräch mit der türkischen Seite immer wieder unterstrichen. Insofern kennt die türkische Seite unsere Haltung dazu gut.

FRAGE STUCHLIK: Eine Frage an Frau Routsi: Die Türkei ist ja Mitglied der Counter-Daesh-Koalition und hat damit auch operationellen Zugriff auf die Erkenntnisse dieser Koalition. Würden Sie denn ausschließen, dass die Türkei bei einer möglichen Militäroperation auch auf Erkenntnisse, etwa von deutschen Aufklärungsflügen, zurückgreift?

ROUTSI: Die Aufklärungsergebnisse das habe ich ja gerade schon gesagt , die die Bundeswehr dort leistet, werden quasi in einen Topf der Koalition eingespeist. Wer darauf zugreifen möchte, ist im Prinzip

Da geht es tatsächlich darum, dass man festhält, dass das für den Kampf gegen den IS genutzt wird. Es gibt auch einen Red Card Holder, der in Katar sitzt, der im Prinzip noch einmal schaut, dass das alles mandatskonform abläuft.

ZUSATZFRAGE STUCHLIK: Aber das heißt, Sie können es nicht von vornherein ausschließen?

ROUTSI: Ich kann Ihnen nur sagen, wozu sich alle verpflichtet haben.

FRAGE WOLFSKÄMPF: Herr Alter, Sie haben beschrieben, dass es einer komplizierten Einzelfallprüfung bedarf, wenn es um die Frage der IS-Gefangenen geht. Wenn jetzt durch ein Militäreinsatz der Türkei in Nordsyrien ein erhöhter Handlungsdruck entsteht, wirkt sich das irgendwie aus? Beschleunigt das den Prozess? Hat das einen grundsätzlichen Einfluss auf den Umgang mit IS-Kämpfern?

BURGER: Frau Demmer hat gerade zu Recht gesagt: Noch ist ja keine Aktivität festzustellen. Ich will jetzt auch nicht spekulieren. Die Position, die ich vorgetragen habe, gilt heute. Insofern will ich mich an Spekulationen nicht beteiligen.

ZUSATZFRAGE WOLFSKÄMPF: Ein drohender Militäreinsatz wirkt sich also jetzt noch nicht auf den Umgang mit IS-Kämpfern aus?

BURGER: Wir haben unsere Position deutlich gemacht. Es ist wichtig, dass durch die Übernahme von mutmaßlichen IS-Kämpfern keine Gefahr für die hiesige Bevölkerung besteht. Das hat oberste Priorität. Das wiederum kann man aber nur dann einschätzen, wenn man auch die Identität geklärt hat. Insofern gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Bedarf an einer Änderung dieser Auffassung.

FRAGE JESSEN: Zu den Aktivitäten, die stattgefunden haben, gehört ja offenbar die Inhaftnahme von fünf deutschen Staatsbürgern. Herr Burger, was können Sie uns darüber sagen? Gibt es da einen inhaltlichen Zusammenhang zu möglichen Militäraktionen der Türkei?

BURGER: Wir haben im Laufe der vergangenen Woche von insgesamt sieben Festnahmen deutscher Staatsangehöriger in der Türkei erfahren. Vier der Festgenommenen befinden sich mittlerweile wieder auf freiem Fuß, wurden aber nach unserer Kenntnis mit einer Ausreisesperre belegt. Das ist natürlich zahlenmäßig und zeitlich eine Häufung von Verhaftungen in den letzten Tagen. Allerdings erfolgten diese Festnahmen aufgrund von sehr unterschiedlichen Tatvorwürfen. Insofern können wir derzeit keinen allgemeinen Zusammenhang feststellen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Sie sehen also keinen expliziten Zusammenhang mit dem, was man die Kurdenfrage nennt?

BURGER: Wie gesagt, die Verhaftungen sind aufgrund von sehr unterschiedlichen Tatvorwürfen erfolgt, und zumindest zum jetzigen Zeitpunkt ist da aus unserer Sicht noch kein Zusammenhang zu identifizieren. Wir beobachten die Situation aber weiter aufmerksam, und für uns steht natürlich erst einmal im Mittelpunkt, jeden Einzelfall nach den konsularischen Erfordernissen im Interesse der Einzelpersonen zu betreuen.

FRAGE VON BULLION: An das BMI: Können Sie zahlenmäßig beziffern, wie viele mutmaßliche IS-Kämpfer und Angehörige, also auch Frauen und Kinder, bisher überhaupt nach Deutschland geholt wurden?

ALTER: Diese Zahlen würde ich gerne nachreichen, die habe ich hier jetzt nicht dabei.

VORS. WEFERS: Dann kommen wir zum Thema Klimaschutz, weil das auch von großem Interesse war.

FRAGE VON BULLION: Nach meiner Kenntnis findet jetzt im Kanzleramt noch einmal ein Treffen zu den Konditionen des Klimapaketes statt, die noch einmal nachgeschärft werden. Wer nimmt daran teil und was genau wird da eigentlich besprochen?

SRS’IN DEMMER: Das hatten wir hier ja in der vergangenen Woche schon erläutert. Das ist jetzt ein ganz normaler Abstimmungsprozess. Das Klimaschutzprogramm wird am Mittwoch im Kabinett sein. Über interne Arbeitsprozesse geben wir hier ja grundsätzlich keine Auskunft, aber ich würde, weil es dazu jetzt ja auch viel Berichterstattung gibt, an dieser Stelle gerne noch einmal sagen: Es gelten nach wie vor die Eckpunkte, die ja schon im Kabinett waren und die am 25. September dort beschlossen worden sind. Es geht uns darum, sicherzustellen, dass die Klimaziele 2030 eingehalten werden und dass die im Klimaschutzplan 2050 festgelegten Ziele umgesetzt werden. Daran halten wir weiterhin fest, und das wird am Mittwoch im Kabinett sein.

ZUSATZFRAGE VON BULLION: Wenn Sie sagen, es gälten weiter die Eckpunkte: Sind Sie dann mit den Nachschärfungen, die offenbar auf Wunsch der Union über das Wochenende erfolgten, aus Sicht des Kanzleramtes nicht einverstanden?

SRS’IN DEMMER: Ich würde sagen, es handelt sich hier um den ganz normalen Arbeits- und Abstimmungsprozess und es gelten nach wie vor die Eckpunkte, die beschlossen worden sind. Die werden am Mittwoch eben in einem auf 200 Seiten ausformulierten Klimaschutzprogramm durch das Kabinett gehen.

VORS. WEFERS: Herr Fichtner ergänzt.

FICHTNER: Ich habe erst einmal eine Frage: Reden Sie gerade über das Maßnahmenprogramm mit 200 Seiten oder reden Sie über das Klimaschutzgesetz?

ZUSATZ VON BULLION: Über das Klimaschutzgesetz.

FICHTNER: Ach tatsächlich? Die Antwort bezog sich gerade auf ein anderes Thema. Es ist wichtig, dass wir noch einmal klarziehen, dass das unterschiedliche Dinge sind, und oft wird unter „Klimapaket“ beides subsummiert.

SRS’IN DEMMER: Genau ich habe zum Klimaschutzprogramm gesprochen.

VORS. WEFERS: Vielleicht machen Sie noch einmal ein kurzes Intro und beschreiben, was was ist?

FICHTNER: Ich könnte einfach noch einmal erzählen, was uns zum Thema Klimaschutzgesetz gerade so durch den Kopf geht. Wir im Umweltministerium sind ja gerade mit sehr viel Meinung und auch mit sehr vielen Missverständnissen konfrontiert, deswegen kann ich nur ermutigen: Lesen Sie den Gesetzentwurf, der auf der Homepage als Referentenentwurf des BMU verfügbar ist, und fragen Sie nach. Wir haben auch nichts dagegen, wenn man erst einmal überlegt, ob es vielleicht gute Gründe für Veränderungen gibt. Nicht alles, was sich von dem unterscheidet, was im Februar einmal vorgeschlagen worden ist, ist schlechter; manches ist auch besser.

Zum Verfahrensstand: Die Ressortabstimmung zum Klimaschutzgesetz läuft derzeit. Wir haben am Samstag die Verbändeanhörung eingeleitet und in dem Zuge auch den Referentenentwurf online auf unsere Webseite gestellt. Das heißt, alles, was ich Ihnen jetzt erläutere, muss nicht das sein, was dann demnächst auch im Kabinett beschlossen wird, sondern das ist alles unter dem Vorbehalt, dass es sich um einen Referentenentwurf und eben nicht um etwas Fertiges handelt. Das ist halt noch im Gespräch.

Was hat uns bei der Erstellung dieses Entwurfs bewegt? Wir haben uns genau angesehen, was in der Vergangenheit in der deutschen Klimapolitik falsch gelaufen ist. Wovon gab es zu wenig, wovon gab es zu viel? Gab es zum Beispiel zu unkonkrete Fernziele? Ich glaube: Nein. Gab es zu wenige Expertenkommissionen mit guten Ratschlägen? Das sehe ich auch nicht; wir haben sehr viele Expertenkommissionen, daran gab es keinen Mangel, und gute Ideen gibt es auch viele.

Was es zu wenig gab, waren Verbindlichkeit und Klarheit, wer in der Regierung wann was genau zu tun hat. Genau da setzt das Klimaschutzgesetz an, und es enthält genau das, was auch die Bundesumweltministerin angekündigt hat. Der Kern sind jahresscharfe Klimaziele für jeden einzelnen Sektor von 2020 bis 2030, die dazu führen werden, dass sich beim Klimaschutz niemand mehr davonstehlen kann. Wir haben eine klare Zuordnung der Verantwortlichkeit. So wie früher, als sich jeder und niemand verantwortlich fühlen konnte oder musste, wird es künftig nicht mehr laufen.

Wir haben auch das klare Ziel der Treibhausgasneutralität 2050. Manche finden das beim Schnelllesen nicht. Ich kann Ihnen verraten: Es befindet sich in § 1. Da ist von Treibhausgasneutralität bis 2050 als langfristigem Ziel die Rede können Sie selber nachlesen. Das hat zur Folge, dass keine Branche mehr glauben kann, sie wäre nicht betroffen. Auch das ist ein fundamentaler Unterschied zur Vergangenheit: Wir hatten in der Vergangenheit das Ziel, um 80 bis 95 Prozent zu mindern, und wenn man Treibhausgase um 80 bis 95 Prozent mindern will, kann jeder noch glauben, er wäre vielleicht nicht betroffen, weil ja noch 5 bis 20 Prozent übrig bleiben. Das ist vorbei, und das hat natürlich auch Folgen für viele Branchen, die sich langfristig Gedanken machen.

Wenn Sie möchten, gehe ich auf einzelne Punkte ein, oder ich warte auf die Fragen dazu.

VORS. WEFERS: Ich würde sagen, ich mache jetzt noch

FICHTNER: Sie nehmen auch die einzelnen Punkte, gut.

VORS. WEFERS: Ich dachte eher anders herum.

FICHTNER: Ich kann vielleicht noch als Fazit sagen: Von einer Abschwächung, wie hier manche behauptet haben, kann keine Rede sein. Der für die Klimapolitik entscheidende Kern ist voll wirksam.

FRAGE DUDIN: Einfach nur noch einmal zur Klarstellung: Dieses jährliche Monitoring mit unabhängigen Experten, wo Ministerien für den Fall, dass die Klimaziele nicht erreicht werden, geradestehen müssen, bleibt wie gehabt, und es wird dann nicht jährlich nachjustiert, dass sich die Ziele dann vielleicht jeweils auf ein anderes Ministerium verschieben oder, sagen wir einmal, ausgeglichen werden?

FICHTNER: Genau, das Nachjustieren bleibt. Entscheidend ist die Tabelle mit den sektorscharfen Zielen. Da finden Sie nicht nur ein Klimaziel am Ende, sondern Sie finden für jedes Jahr und jeden Sektor einen linearen Pfad.

Jetzt kann es natürlich sein, dass wir in manchen Bereichen schneller einen technologischen Durchbruch bekommen als in anderen Bereichen. Nehmen wir als ein Beispiel einmal die Gebäudesanierung Marktdurchdringung von klimafreundlichen Heizungen und als anderes Beispiel die Frage „Wie schnell verbreitet sich Elektromobilität?“. Wenn man jetzt annimmt, dass die Elektromobilität super läuft und die Marktdurchdringung bei den klimafreundlichen Heizungen nicht so gut läuft, dann kann der Verkehrsminister zum Bauminister gehen und sagen: Wollen wir nicht ein bisschen was tauschen? Das ist aber, ehrlich gesagt, kein Schaden, solange am Ende das gemeinsame Ziel erreicht wird. Man muss immer den Tauschpartner finden, der dazu bereit ist, man muss das im Klimakabinett besprechen, aber das Ziel steht am Ende.

Dann wird gerade behauptet, es würde auf Kosten der Kohlekumpel verschoben werden können. Auch das stimmt nicht. Wenn Sie sich § 4 anschauen, dann sehen Sie, dass darin steht, dass alles, was hinterher per Rechtsverordnung geändert werden kann, im Einklang mit der Erreichung der Klimaschutzziele dieses Gesetzes und mit den unionsrechtlichen Anforderungen stehen muss. Unionsrechtliche Anforderungen: Das ist Europarecht. Darin steht zum Beispiel, dass man nicht einfach so zwischen dem Energiesektor, der im Emissionshandel geregelt wird, und anderen Sektoren hin und her schieben kann; das ist schon getrennt. Wir haben aus dem Europarecht auch Obergrenzen für das deutsche Budget, die bei uns dann wiederum auf einzelne Branchen verteilt werden. Auch daran ist nicht zu rütteln.

FRAGE SORGE: Wieso wird das Etappenziel 2040 dann nicht mehr erwähnt bzw. thematisiert?

FICHTNER: Auch das ist aus unserer Sicht kein Schaden. Warum nicht? Weil wir endlich das Ziel Treibhausgasneutralität 2050 im Gesetz haben. Das heißt, wir haben eine ganz klare Zielmarke für 2050 und wir haben eine Zielmarke für 2030 55 Prozent. Jetzt ist denkbar, dass es auf europäischer Ebene weitere Entwicklungen gibt. Die designierte Kommissionspräsidentin hat angekündigt, dass sie Vorschläge für ein angehobenes europäisches Klimaziel machen will. Auch das muss man berücksichtigen, wenn man dann eines Tages eines Linie zwischen 2030 und 2050 legt. Das bisherige Ziel von 70 Prozent für 2040 kann, muss aber nicht auf dieser Linie liegen. Es ist in der Tat eine Folgefrage, aber aus unserer Sicht für die Klimaschutzpolitik kein Verlust, das jetzt nicht festzuschreiben.

FRAGE GRIMM: Herr Fichtner, eigentlich sollte ja der Klimarat einmal im Jahr ein Gutachten erstellen. Ich lese bei den Kritikern, dass auch das entfallen soll. Auch das wird unter Abschwächung subsummiert. Wie verhält es sich damit?

FICHTNER: Das ist das, was ich am Anfang meinte mit „Haben wir eigentlich zu wenige Expertengremien?“. Ich glaube nicht. Wir reduzieren oder wir ändern die Rolle dieses Gremiums auf eine, die sich mit den Zahlengrundlagen beschäftigt; wir wollen nämlich keine Zeit verlieren. Es wird so sein, dass jedes Jahr im März das Umweltbundesamt die Daten erhebt und veröffentlicht, so wie es das bisher auch schon macht. Wenn man dann feststellt, dass wir nicht auf Kurs sind, haben wir eben nicht die Zeit, monatelang erst einmal Expertengremien tagen zu lassen, sondern dann ist so schnell wie möglich die Regierung mit Sofortprogrammen am Zug. Deswegen ist vorgesehen, dass die Experten zwar zwischengeschaltet sind, aber maximal einen Monat lang Zeit haben. Diesen Monat sollten sie nutzen, um sich auf eine gemeinsame Zahlenbasis zu verständigen, damit wir uns den Streit über Zahlen in der Regierung danach sparen können.

FRAGE GEERS: Herr Fichtner, wie erklären Sie sich dann die massive Kritik, die heute unisono von den Umweltverbänden kommt? BUND, Naturschutzring, Deutsche Umwelthilfe: Alle sagen, der Entwurf sei verwässert worden. Sie sagen genau das Gegenteil. Haben die alle falsch gelesen?

FICHTNER: Ich hatte jetzt nicht die Zeit, das im Detail nachzulesen, aber ich habe viele Beispiele gefunden, wo offenbar die Zeit zum Lesen fehlte. Zum Beispiel stimmt der Vorwurf nicht, das würde dann in den Energiesektor übertragen; auch die Vermutung, man würde hinterher das Gesamtziel aufweichen, wenn man die Aufteilung zwischen den Sektoren ändert, stimmt nicht. Nennen Sie mir einen Vorwurf, der stimmt, und ich nehme dazu Stellung.

ZUSATZFRAGE GEERS: Na ja, es gab einige Punkte: Das Stichwort Klimarat ist gerade schon angesprochen worden. Ein weiterer Punkt, der angesprochen wurde, sind fehlende Sanktionen für den Fall, dass ein Sektor seine Klimaziele nicht erreicht oder verfehlt. Da waren im Februar in dem ersten Entwurf sehr scharfe Sanktionen vorgesehen; die fehlen jetzt offenkundig, und das wird auch moniert.

FICHTNER: Es gibt gesetzliche Verbindlichkeit für die einzelnen Sektorziele, und es gibt darüber die europarechtliche Verpflichtung, Zertifikate bei anderen Mitgliedstaaten zu kaufen; es kostet also Geld für den Bundeshaushalt. Auch das ist unverändert. In der Regierungspraxis so unsere Prognose wird das dazu führen, dass es in Zukunft für Minister eben nicht leicht wird, sich im Umgang mit dem Finanzminister zu behaupten, wenn man seine Klimaziele nicht erfüllt.

SRS’IN DEMMER: Ich möchte Herrn Fichtner da noch einmal ausdrücklich unterstützen: Die Bundesregierung setzt ja bei der Umsetzung des Klimaschutzprogramms auf größtmögliche Transparenz und Erfolgskontrolle. Sie wird die Einhaltung dieser Klimaziele insgesamt und die Fortschritte in den einzelnen Sektoren eben jährlich genau ermitteln und das durch einen Expertenrat begleiten lassen, und wenn die Ziele nicht erreicht sind, muss in den einzelnen Sektoren entsprechend nachgesteuert werden.

ZUSATZFRAGE GEERS: Herr Fichtner, noch einmal zum Stichwort Sanktionen: Es war im Februar so kommuniziert worden, dass es, wenn zum Beispiel der Verkehrssektor nicht liefert und seine Ziele verfehlt, teuer würde, weil zum Beispiel auf europäischer Ebene Emissionszertifikate zugekauft werden müssten, und dieser Kauf und diese Milliarden, die da möglicherweise fällig würden, würden dann auf den Verkehrssektor angelastet werden, sodass sich ein Verkehrsminister dann im Grunde überlegen muss: Kann ich eine Autobahn bauen oder kann ich das nicht, weil ich stattdessen CO2-Zertifikate kaufen muss? So war der Sinn dieses Gesetzes im Februar kommuniziert worden. Jetzt fehlen solche Sanktionen, und deshalb sagen Umweltverbände, das sei eine Abschwächung.

FICHTNER: Über das Beispiel, das Sie nennen, haben wir auch nachgedacht. Es besteht ja die Gefahr, dass die Wahl dann nicht die zwischen Autobahn und Klimaschutz, sondern die zwischen Klimaschutz und Strafzahlungen ist. Man muss ja damit rechnen, dass gerade die Sektoren, die Schwierigkeiten bei der Erreichung ihrer Klimaziele haben, tendenziell eher mehr Geld brauchen als weniger. Deswegen sind solche schematischen Lösungen am Ende nach unserer Überzeugung nicht unbedingt richtig. Vielmehr ist es da sinnvoller, im Klimakabinett natürlich auch mit dem Finanzminister zu schauen: Wie bekommt man es hin, dass man die Klimaziele erreicht und eben nicht das Geld in Zertifikate aus dem Ausland stecken muss? Dass das Finanzministerium da zu einem starken Verbündeten geworden ist, und zwar eben durch diese europarechtliche Zahlungspflicht, die ansonsten droht, ist auch eine Veränderung des letzten Jahres.

FRAGE DR. ZWEIGLER: Herr Fichtner, auch zu den Sanktionen ich habe es noch nicht ganz kapiert : Wer muss denn dann die Sanktionen aussprechen und auch durchsetzen? Muss das dann das Bundesfinanzministerium machen, wird das dann von Brüssel gemacht, oder wie darf ich mir das vorstellen? Ganz konkret: Wird dann beispielsweise aus dem Verkehrsetat oder dem Etat eines anderen Ministeriums; ich will den Verkehr hier nicht herausziehen eine bestimmte Summe abgezogen, weil die Emissionsziele nicht erreicht wurden?

FICHTNER: Was Sie richtig sehen, ist, dass es hier um ein Gesetz geht, das die Regierung bindet und nicht die Menschen da draußen. Allerdings schwingt da immer so eine Selbstverständlichkeit mit, dass Ministerien sich nicht an Gesetze hielten. Das würde ich jetzt erst einmal zurückweisen. Vielmehr haben wir gesetzlich verbindliche Sektorziele, und man muss erst einmal davon ausgehen, dass die auch eingehalten werden.

Sie fragen außerdem: Was passiert, wenn die Ziele trotzdem nicht eingehalten werden? Die Ministerin hat dazu letzte Woche im „ZEIT“-Interview Stellung genommen. Da war die Antwort auf diese Frage:

„Sie hätten sichtbar gegen das Klimaschutzgesetz verstoßen, das ist kein Spaß in der öffentlichen Wahrnehmung. Sie müssten innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen.“

Das ist natürlich das eigentliche Gegenmittel gegen Zielverfehlung. Es geht ja nicht darum, einfach Geld aufzutreiben, sondern es geht darum, das Problem zu lösen.

„Und sie bekämen es mit dem Finanzminister zu tun. Denn die Bundesregierung müsste ja, wenn wir in Deutschland im Verkehr, in Gebäuden, der kleinen Industrie oder der Landwirtschaft mehr CO₂ ausstoßen, als uns zusteht, Zertifikate von Nachbarländern kaufen, und das kostet richtig Geld.“

ZUSATZFRAGE DR. ZWEIGLER: Die Expertise bzw. die genauen Zahlen für Unterschreitungen oder vielleicht Einhaltung kommen dann vom Klimarat, oder woher kommen die? Es geht ja darum, dass die dann unstrittig sind.

FICHTNER: Welche Zahlen meinen Sie?

ZUSATZ DR. ZWEIGLER: Die Zahlen, die dann jeweils für die einzelnen Sektoren gelten.

FICHTNER: Die Zahlen, wie es um die Emissionen in Deutschland bestellt ist, kommen vom Umweltbundesamt und werden dann von der Expertenkommission mit maximal einem Monat Zeit validiert.

FRAGE JESSEN: Herr Fichtner, da Sie am Anfang von jahresscharfen Zahlen sprachen: Warum verzichten Sie, wenn dieses Instrument sinnvoll, nach 2030 darauf? Bis Februar war das ja eine sinnvolle Fortsetzung. Warum ist also etwas bis 2030 als Planungs- und Steuerungsinstrument sinnvoll, danach aber nicht mehr?

Zweitens. Das, was Sie eben beschrieben haben, bedeutet natürlich im Vergleich zum Februar, dass einzelne Sektoren und ihre politisch Zuständigen ein Stück weit aus der Verantwortung herausgenommen werden.

FICHTNER: Nein.

FRAGE JESSEN: Wenn ich versuchen darf zu erläutern, warum ich diesen Eindruck habe: Im Februar klang es noch so, dass es, wenn beispielsweise der Verkehrssektor seine Sektorziele nicht erfüllt, Sache des Ressorts Verkehr ist, Abhilfe zu schaffen. Jetzt klingt es so, als wenn der Verkehrsminister sozusagen familiär gesprochen zu einem anderen Familienangehörigen gehen und sagen kann: Hilf mir doch einmal ein bisschen, ich kann meine Schulden nicht bedienen. Das ist doch eine Entlastung dieses Ressorts?

FICHTNER: Das war übrigens aber auch nie anders geplant.

ZUSATZ JESSEN: Mit Verlaub: Das klang im Februar anders.

FICHTNER: Gut, dass Sie fragen, dann können wir dieses Missverständnis aufklären. Die Tabelle mit den sektorscharfen Zielen kennen Sie vom Februar. Dass wir Tauschmöglichkeiten zwischen einzelnen Sektoren anbieten was nur sehr eingeschränkt gilt, nämlich zwischen den Sektoren Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft , halten wir für richtig, eben weil sich die technologischen Entwicklungen in den nächsten Jahren auch unterscheiden können und manches anders laufen kann als prognostiziert. Allerdings funktioniert ja auch das wiederum nur, wenn jemand einen Tauschpartner findet. Da muss man sich also im Klimakabinett einig werden. Vollkommen klar ist, dass die Gesamtsumme der Emissionseinsparungen am Ende gleich bleiben muss.

Sie hatten gerade außerdem gefragt, was 2030 ist. Diesbezüglich waren auch im Februar keine weitergehenden Zahlen enthalten. Ich glaube, dass auch das richtig ist, und zwar zum einen, weil wir da die europarechtlichen Rahmenbedingungen noch nicht kennen, und zum anderen, weil tatsächlich die Technologieentwicklung über einen so langen Zeitraum so detailliert schwer vorherzusehen ist.

FRAGE DUDIN: Herr Fichtner, garantiert denn Ihrer Einschätzung nach das Klimaschutzgesetz in dieser Fassung, dass innerhalb der nächsten zehn Jahre keine Milliardenzahlungen auf Steuerzahler zukommen, weil Sie nach der europarechtlichen Verpflichtung Zertifikate aus dem Ausland nachkaufen müssen?

FICHTNER: Es organisiert das Verfahren, um genau das zu vermeiden ich glaube, so viel kann man sagen , und zwar vor allem durch die Verpflichtung, bei Zielverfehlungen in einzelnen Sektoren innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorzulegen. Das ist die Pflicht, die der zuständige Ressortminister dann hat. Ziel dieses Sofortprogramms wird dann natürlich sein, das Ziel zu erreichen und solche Zahlungen zu verhindern; denn die politische Aussage ist ja ganz klar, dass wir die Investitionen in eine klimaverträgliche Infrastruktur bei uns stecken und nicht für Zertifikate aus dem Ausland ausgeben.

FRAGE: Frau Demmer hat gerade gesagt, es gebe klare Sektorenziele. Wenn die nicht erreicht werden würden, dann käme es zu Sanktionen. Sie, Herr Fichtner, haben gerade gesagt, die Minister hätten die Möglichkeit, wie beim Autoquartett untereinander zu tauschen. Was gilt denn jetzt eigentlich?

SRS’IN DEMMER: Das eine schließt das andere ja nicht aus. Meine Formulierung war einfach eine allgemeinere, würde ich sagen.

ZUSATZ: Okay, es gilt also das Tauschprinzip. Wenn ein Ministerium das Sektorziel verfehlt, dann hat es im Prinzip die Möglichkeit, mit einem der anderen drei Ministerien, die Sie genannt haben, zu tauschen.

SRS’IN DEMMER: Entscheidend ist doch, dass wir das Ziel am Ende erreichen!

ZUSATZ: Mir geht es nur darum, auf welchem Weg dieses Ziel möglicherweise erreicht wird.

FICHTNER: Wir können überlegen, wie realistisch das ist und wo eigentlich der Schaden wäre.

VORS. WEFERS: Sie wollten die Frage also nicht beantworten.

FICHTNER: Wieso? Wir haben sie doch beantwortet!

VORS. WEFERS: Sie sagten „Jetzt können wir fragen, dass“. Ich hatte nur

SRS’IN DEMMER: Ich hoffe, wir haben hinreichend ausgeräumt, dass es eine Diskrepanz zwischen unseren beiden Aussagen gibt.

FRAGE SORGE: Meine Frage bezieht sich eigentlich auf die Windenergiepunkte. Ich weiß nicht, ob das das gleiche Thema ist. Herr Fichtner, mich würde interessieren: Was sagen Sie zu dem Vorschlag von Herrn Altmaier, dass der Artenschutz jetzt eingeschränkt werden soll, um den Ausbau der Windenergie an Land voranzutreiben?

FICHTNER: Ich muss gestehen, dass ich heute keine Zeit dafür hatte, das nachzulesen. Hoffentlich klappt es heute Nachmittag!

ZUSATZFRAGE SORGE: Kann man das dann nachreichen oder nicht?

FICHTNER: Ja, hoffentlich.

ZUSATZ SORGE: Die „WELT“ hat am Sonntag schon darüber berichtet!

FRAGE TOWFIGH NIA: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium, aber vielleicht auch an das Auswärtige Amt. Sie betrifft die Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien bzw. in den Jemen. Frau Güttler, laut Ihrem Ministerium wurden Rüstungsexporte im Wert von mehr als 800 Millionen Euro innerhalb der ersten drei Quartale nach Saudi-Arabien exportiert, und auch die Vereinigten Arabischen Emirate, die ja auch eine Kriegspartei im Jemen-Krieg ist, sind unter den Top-10-Empfängerländern. Wie ist das mit Ihrer restriktiven Rüstungspolitik vereinbar? Welche Garantien haben Sie, dass diese Waffen nicht im Jemen-Konflikt benutzt werden?

GÜTTLER: Ich möchte das gerne kurz allgemein einordnen. Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungspolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen.

Zu den rechtlichen Grundlagen: Das war gerade auch am Freitag Thema in der Regierungspressekonferenz. Insofern werde ich das an dieser Stelle nicht wiederholen.

Zu den konkret berichteten Zahlen: Ich kann Sie auf unsere Antwort auf die Parlamentarische Anfrage 469 auf unserer Homepage verweisen.

Ganz konkret, weil Sie Saudi-Arabien genannt haben: Bitte schauen Sie hier noch einmal genau nach. Möglicherweise haben Sie das mit Ägypten verwechselt. Saudi-Arabien ist nicht unter den in der Anfrage genannten Hauptempfängerländern.

Demnächst wird die Bundesregierung auch ihren Halbjahresbericht zu Rüstungsexporten vorlegen, in dem wir noch einmal ausführlich berichten werden.

Auch noch einmal allgemein zur Einordnung der Zahlen: Die Summe der Genehmigungswerte innerhalb eines Berichtszeitraums, wie sie jetzt in der Antwort auf die Parlamentarische Anfrage genannt wurde, ist allein kein tauglicher Gradmesser für die Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung. Grund hierfür ist, dass vielmehr auch die Art der Güter und der jeweilige Verwendungszweck bei der Bewertung zu berücksichtigen sind. Als Beispiel sei einmal genannt: Rüstungsexporte umfassen beispielsweise auch das Sicherheitsglas für Botschaftsgebäude oder Fahrzeuge für UN-Missionen. Zudem muss berücksichtigt werden, dass die Statistik regelmäßig durch die Genehmigung einzelner oder mehrerer Großprojekte maßgeblich beeinflusst wird. Deren Genehmigung fällt einmal gerade in den einen oder den anderen Berichtszeitraum. In diesem Zusammenhang relevant ist auch die Regierungsbildung im Jahr 2018, die dazu geführt hat, dass Genehmigungen in das Jahr 2019 verlagert wurden.

Hauptempfängerland war in den ersten Monaten 2019 mit rund 1,77 Milliarden Euro das EU- und NATO-Land Ungarn. Der Genehmigungswert für Ägypten ist bereits aus den Halbjahreszahlen bekannt gewesen und hat sich seitdem nicht verändert. Auf den Plätzen dahinter folgen das Vereinigte Königreich mit 433 Millionen Euro und die Vereinigten Staaten mit 378 Millionen Euro.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Ich stelle noch einmal meine Frage: Welche Garantien haben Sie dafür, dass deutsche Waffen nicht im Jemen-Krieg benutzt werden?

GÜTTLER: Zu den Post-Shipment-Kontrollen, die wir durchgeführt haben: Hier gab es eine Pilotphase, über die wir auch bereits berichtet haben. Diese Pilotphase evaluieren wir jetzt.

Ich kann noch einmal nennen: Bisher gab es sieben Vor-Ort-Kontrollen, konkret in Südkorea, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Indonesien, Malaysia, Brasilien und Jordanien. Diese Vor-Ort-Kontrollen wurden alle ohne Beanstandungen durchgeführt.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Herr Burger, Sie betonen immer wieder die Notwendigkeit einer politischen Lösung des Jemen-Konflikts. Wie förderlich sind diese Waffenexporte in diese Länder, was gerade das Anstreben einer politischen Lösung betrifft?

BURGER: Ich weiß nicht, ob die Lieferungen nach Ungarn, in das Vereinigte Königreich usw., über die die Kollegin gerade gesprochen hatte, jetzt in einem Zusammenhang mit dem Jemen-Konflikt stehen. Ich kann Ihnen sagen, dass der Konflikt im Jemen und die Bemühungen um eine politische Lösung auch ein wichtiger Gegenstand der Gespräche war, die der Außenminister am Rande der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York geführt hat. Wir unterstützen auf ganz vielen verschiedenen Ebenen die Bemühungen des Sondergesandten der Vereinten Nationen, hier zu einem Waffenstillstand und einer Umsetzung der in Stockholm beschlossenen Punkte zu kommen. Das steht für uns bei allem, was wir im Jemen tun, im Mittelpunkt unserer Bemühungen.

FRAGE DUDIN: Frau Güttler, Sie haben erwähnt, dass die Zahlen allein kein tauglicher Gradmesser sind. Deshalb wollte ich noch einmal wissen, welche Rüstungsgüter die Genehmigungen für Ägypten und welche die Genehmigungen für die Vereinigten Arabischen Emirate betreffen.

GÜTTLER: Wie Sie sicherlich wissen, können wir an dieser Stelle über Einzelfälle von Genehmigungsbescheiden keine Auskunft geben.

FRAGE: Frau Güttler, der bisherige Spitzenwert von Rüstungsexporten Sie dürfen mich gerne korrigieren lag 2015 bei 7,8 Milliarden Euro. Es gab jetzt in den ersten drei Vierteln des Jahres Rüstungsexporte im Wert von mehr als 6 Milliarden Euro. Das heißt, wir werden den Spitzenwert am Ende des Jahres wahrscheinlich übertreffen. Selbst wenn man die üblichen Verzögerungen bei Bestellungen etc. einberechnet, ist das enorm viel. Wie passt das denn mit der von Ihnen vorgetragenen restriktiven Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung zusammen?

GÜTTLER: Da könnte ich die längeren Ausführungen, die ich bereits gemacht habe, jetzt nur wiederholen. Ich habe die Zahlen allgemein eingeordnet, und die Genehmigungswerte allein sind kein tauglicher Gradmesser für die Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung.

ZUSATZFRAGE: Die Exporte für die Vereinigten Arabischen Emirate dabei geht es um Technik von Jenoptik wurden nach einer Neueinschätzung der Lage und der Rolle der Vereinigten Arabischen Emirate genehmigt. Herr Burger, was beinhaltet denn die Neueinschätzung der strategischen Rolle der Vereinigten Arabischen Emirate, sodass man jetzt von der etwas restriktiveren Politik wieder auf eine etwas offenere Rüstungspolitik umgeschwenkt ist?

BURGER: Ich würde dem Vorhalt, den Sie mir hier machen, widersprechen. Wir haben über das Thema in der vergangenen Woche ich glaube, am Freitag in der Regierungspressekonferenz gesprochen. Wie die Kollegin gesagt hat: Über Erwägungsgründe für einzelne Entscheidungen im Bundessicherheitsrat dürfen wir leider keine Auskunft geben.

ZUSATZFRAGE: Es tut mir leid, dass ich noch einmal ein bisschen hartnäckig bin. Wenn die Bundesregierung schreibt, man habe das genehmigen können, weil es eine neue Einschätzung der Rolle der Vereinigten Arabischen Emirate gebe, dann würde mich schon interessieren, was denn diese neue Einschätzung begründet.

BURGER: Ich weiß nicht, wo die Bundesregierung das geschrieben hat. Hier an dieser Stelle haben wir das jedenfalls nicht gesagt.

ZURUF: In dem Schreiben an den Ausschuss!

BURGER: Was ich Ihnen sagen kann, ist, dass die Vereinigten Arabischen Emirate in den letzten Monaten ja auch öffentlich zu ihrer Haltung zum Jemen-Krieg Stellung genommen haben, dass Truppenteile aus dem Jemen abgezogen wurden und dass man sich für eine politische Lösung im Jemen engagiert. Ja, das kann ich einfach nur so wiedergeben.

Was ich hier am Freitag zu dieser Frage gesagt habe, ist, dass wir selbstverständlich zu jedem Zeitpunkt, an dem eine Entscheidung zu treffen ist, alle Informationen heranziehen, die uns zur Bewertung der Lage zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen.

VORS. WEFERS: Sie wollten noch sagen, in welchem Schreiben das steht.

ZUSATZ: In dem Schreiben an den Wirtschaftsausschuss.

VORS. WEFERS: Möchte sich vielleicht noch ein anderes Haus dazu äußern, weil das vielleicht gar nicht in Ihrer Zuständigkeit liegt?

GÜTTLER: Nein. Wenn noch einmal auf das Schreiben an den Wirtschaftsausschuss Bezug genommen wird: Sie wissen, dass Entscheidungen des Bundessicherheitsrates geheim sind. Diese Vertraulichkeit ist gegenüber der Öffentlichkeit nicht aufgehoben, sondern nur gegenüber dem Bundestag. Insofern können wir uns hier dazu nicht äußern. Das war auch bereits Gegenstand der Regierungspressekonferenz am Freitag.

FRAGE: Frau Güttler, Sie haben erwähnt, dass in den verschiedenen Ländern Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt werden. Meine Frage ist: Werden diese im Vorfeld angekündigt, oder sind das spontane Vor-Ort-Kontrollen?

GÜTTLER: Zu den Einzelheiten der Post-Shipment-Kontrolle kann ich Ihnen hier jetzt keine Auskunft geben. Wenn ich dazu noch etwas nachreichen kann, dann mache ich das gerne.

FRAGE JESSEN: Frau Güttler, das Argument, dass Zahlen als alleiniger Maßstab nicht ausreichend wären, ist nicht neu. Das hören wir hier regelmäßig. Auf der anderen Seite sind genau diese Zahlen die Währung, in der verglichen wird. Es ist ja nicht davon auszugehen, dass neue Höchstwerte durch Unmengen an Sicherheitsglas erreicht werden. Können Sie uns gegebenenfalls nachliefern, wie sich die Ausgaben sektoral entwickeln, auch im Vergleich zu früheren Jahren? Was ist also im engeren Sinne als Waffenexport zu bezeichnen, und was ist reine Sicherheitsleistung wie zum Beispiel Sicherheitsglas?

GÜTTLER: Für alles Weitere und alles, was wir über Rüstungsexporte kommunizieren können, muss ich Sie auf den Halbjahresbericht zur Rüstungsexportpolitik verweisen, der im Herbst kommen wird.

FRAGE TESCH: Herr Alter, mit welchen Vorschlägen wird der Innenminister zum morgigen EU-Innenministertreffen fahren, vor allem nach seinen Erfahrungen in Athen und in Ankara?

Zweite Frage: Ist die Wunschliste der Türkei inzwischen eingetroffen?

ALTER: Ich beginne einmal mit Ihrer zweiten Frage: Wir haben von der Türkei noch keine Reaktion auf das Unterstützungsangebot an die türkische Seite erhalten. Wir rechnen damit, dass diese Reaktion innerhalb absehbarer Zeit erfolgen wird, aber bis zum heutigen Tage ist das nicht der Fall.

Zu Morgen will ich noch einmal sagen: Wir haben uns ja letzte Woche auch ausführlich dazu geäußert. Zunächst einmal sind wir von den Nachrichten betroffen, die wir über das Bootsunglück hören, das sich offenbar vergangene Nacht vor der Insel Lampedusa ereignet hat. Es ist zu befürchten, dass dort wieder viele Menschen den Tod gefunden haben. Das ist letztlich das Ergebnis des menschenverachtenden Geschäftsmodells der Schleuser, und es unterstreicht wieder einmal leider nicht zum ersten Mal , dass das Thema der Migration über das Mittelmeer ein sehr wichtiges ist, mit dem man sich auf europäischer Ebene dringend beschäftigen muss.

Morgen steht für den Bundesinnenminister zunächst einmal im Vordergrund, dass er das Thema Seenotrettungsmechanismus bespricht. Er hat ja mit einigen EU-Innenministern in Malta den Nukleus für eine mögliche Vereinbarung abgestimmt, und dieses Modell oder diese Überlegungen sollen morgen den anderen EU-Innenministern zunächst einmal präsentiert und vorgestellt werden.

Ich will darauf hinweisen, dass das Thema „Seenotrettung und Mechanismus“ kein formeller Punkt auf der Tagesordnung ist. Das heißt, das wird Thema des Mittagessens sein, bei dem die Pläne vorgestellt werden und bei dem der Bundesinnenminister gemeinsam mit seinen Kollegen dafür werben wird, dass man sich hier annähert. Aber es ist schon rein vom Verfahren her so, dass wir dazu morgen keine Beschlüsse haben können, weil das Thema nicht formell auf der Tagesordnung steht.

Ansonsten will ich an dieser Stelle noch einmal hervorheben, dass inhaltlich klar ist, dass es einerseits darum geht, verlässliche Verfahren abzustimmen und, wenn man so will, das Migrationsgeschehen auch zu ordnen, soweit man kann – für alle transparent, für alle nachvollziehbar. Aber das ist von Anfang an ein ganz wichtiger Punkt gewesen, und daran bestand auch nie ein Zweifel das darf nicht dazu führen, dass das Schleusergeschäft auf dem Mittelmeer in irgendeiner Weise gefördert wird und dass falsche Anreize gesetzt werden, die im Ergebnis dazu führen, dass noch mehr Menschen im Mittelmeer sterben. Das ist eine ganz wichtige Priorität. Darum wird man sich bemühen, die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, und auch darum, dass keine falschen Signale von einer solchen Verständigung ausgehen. Wir hatten bereits gesagt: Der Mechanismus beinhaltet so, wie er im Moment auf dem Tisch liegt, zum einen eine Ausstiegsklausel, die dazu führt, dass man die Beteiligung an diesem Mechanismus einseitig aufkündigen kann, wenn die Zahlen signifikant ansteigen denn wenn das so wäre, dann müsste man davon ausgehen, dass es ein falsches Signal gibt , und andererseits ist der Mechanismus zunächst einmal auch für einen zeitlich befristeten Zeitraum vorgesehen. Das sind also die wichtigen Dinge.

Ordnen und sozusagen politische Verständigung in transparenten und nachvollziehbaren Verfahren ist das eine. Das soll aber dem dienen, dass allen Beteiligten sozusagen die Verfahren und die Regeln klar sind und dass man durch diese Ordnung und Steuerung verhindert, dass es noch mehr Tote im Mittelmeer gibt. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, und darüber wird man morgen informell sprechen. Wir werden sehen, bei wie vielen Mitgliedstaaten sozusagen ein grundsätzliches Interesse daran besteht, sich daran zu beteiligen. Aber noch einmal: Formelle Beschlüsse kann es allein vom Verfahren her morgen nicht geben.

ZUSATZFRAGE TESCH: Haben Sie Signale aus anderen EU-Staaten erhalten, dass man damit d’accord geht?

ALTER: Ich will diesen Gesprächen jetzt nicht vorgreifen. Es wäre jetzt wirklich einen Tag zu früh dafür, Tendenzen aufzuzeigen. Der Minister wird morgen dorthin fahren und mit seinen Kollegen darüber sprechen, und im Nachgang der Gespräche werden wir sicherlich auch darüber informieren, wie sie verlaufen sind.

FRAGE: Wird es unabhängig davon, wie viele Länder Flüchtlinge aufnehmen wollen und wie hoch die Quote der Flüchtlingsaufnahme für Deutschland ist, eine Obergrenze für die Flüchtlingsaufnahme pro Jahr geben?

ALTER: Zunächst einmal will ich noch einmal hervorheben, dass es im Moment keine Festlegung auf Quoten gibt. Wir sind in einem Stadium, in dem wir im Kreise der europäischen Innenminister das Modell, das in Malta in einem kleinen Kreis entworfen wurde, vorstellen. Ob es am Ende auch Quoten enthalten wird, ist derzeit offen. Welche Lösungen man dafür findet, muss man sich in diesem Kreis überlegen.

Zum Thema Obergrenze: Ich habe vorhin schon angedeutet, dass es so ist, dass wir statistische Erfahrungswerte aus den vergangenen 15 Monaten haben und sehr genau erkennen können, in welchem quantitativen Umfeld sich die Seenotrettung bewegt. Wenn es zu einem Mechanismus käme und die Zahlen signifikant anstiegen, müsste man davon ausgehen, dass hier ein falsches Signal an Dritte ausgesendet wurde. Dann wird dieser Mechanismus nicht mehr greifen können.

Für Deutschland kann ich sagen, wobei das jetzt sozusagen von der Thematik der Seenotrettung losgelöst ist: Es gibt ja im Koalitionsvertrag eine entsprechende Vereinbarung über einen Zuwanderungskorridor in Höhe von 180 000 bis 220 000. An den fühlen sich natürlich alle Minister auch gebunden, jedenfalls der Bundesinnenminister. Aber das ist eine Regelung, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit Seenotrettung als solcher steht.

ZUSATZFRAGE: Was ist die genaue Zahl? Gibt es eine genaue Zahl?

ALTER: Ich weiß jetzt nicht genau, worauf Sie hinauswollen. Wir haben in den vergangenen fünfzehn Monaten 225 Personen in Deutschland aufgenommen. Das war der Anteil, der sozusagen ich bin mir nicht hundertprozentig sicher aus insgesamt 2000 Personen resultierte, die in den letzten fünfzehn Monaten aus Seenot gerettet wurden und verteilt werden sollten. Diese Größenordnung haben wir vor Augen. Das heißt, bei der Seenotrettung geht es ganz allgemein und grob gesprochen um eine Größenordnung von Hunderten, aber in keinem Fall um Tausende.

ZUSATZFRAGE: Sie haben gesagt, dass es eine Ausschlussklausel gibt, wenn zu viele Migranten kommen. Von welcher Zahl sprechen Sie dabei?

ALTER: Diese Zahl gibt es nicht. Es gibt keine festgelegte Größenordnung. Das muss man sich in der Gesamtschau ansehen. Wie steigen die Zahlen an? Gibt es dafür Erklärungen oder gibt es keine Erklärungen? Im Ergebnis wird man die Frage beantworten müssen: Müssen wir davon ausgehen, dass wir hier einen falschen Anreiz gesetzt haben? Dann steigen wir aus. Dazu ist der Bundesinnenminister fest entschlossen.

FRAGE GEUTHER: Herr Alter, ich war eben über Ihre Aussage etwas erstaunt, dass keine konkreten Beschlüsse zu erwarten sind. Das kann an mir liegen. Ich hatte die Kommunikation schon vor Malta so verstanden, dass konkrete Beschlüsse angestrebt waren. Im Nachhinein hieß es: Nein, das sei nie geplant gewesen, aber Anfang Oktober wolle man sich wieder treffen und dann solle es zu einer genauen Quotenverteilung kommen. Jetzt sagen Sie, dass es nicht offiziell auf der Tagesordnung steht und dass keine konkreten Beschlüsse zu erwarten sind.

Erstens. Ist das eine Veränderung? Habe ich das richtig wahrgenommen?

Zweitens. Wann werden die Beschlüsse gefasst?

ALTER: Das ist aus unserer Sicht keine Veränderung. Ich glaube, es liegt in der Natur der Sache, dass man andere Innenminister mit Vorschlägen, die in einem Kreis von vier, fünf EU-Innenministern vorgelegt worden sind, sozusagen nicht konfrontieren und sagen kann: Jetzt unterschreibt das aber bitte. Dieser Schritt, der morgen stattfindet, ist folgerichtig, dass man also die Überlegungen zunächst informell vorstellt, dass man darüber diskutiert, welche Aspekte vielleicht noch berücksichtigt werden müssen und dass man noch einmal die Interessen der anderen Innenminister abklopft, die in dem Prozess bisher noch nicht direkt eingebunden waren. Insofern ist daraus keine Veränderung abzulesen, sondern das ist ein Verfahren, das auch gegenüber den anderen Innenministerien nur fair ist.

ZUSATZFRAGE GEUTHER: Warum steht es denn nicht offiziell auf der Tagesordnung?

ALTER: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Was die Gestaltung der Tagesordnung angeht, habe ich keine vertieften Informationen.

ZUSATZFRAGE GEUTHER: Mit anderen Worten: Liegt das an den Erwartungen?

ALTER: Das würde ich da jetzt nicht hineininterpretieren. Wir sollten jetzt zunächst einmal abwarten, was die Gespräche morgen erbringen. Es gibt diesen Vorschlag, und der ist dem Minister wichtig.

Ich kann es nur noch einmal wiederholen: Es geht darum, zu werben und Unterstützung zu finden. Das kann man nicht dadurch erreichen, dass man sozusagen den Druck so weit erhöht, dass man sich morgen zwischen „Ja“ oder „Nein“ entscheiden muss, sondern dabei muss man sich auf den Weg begeben. Es bleibt nach wie vor das Ziel, eine möglichst große Unterstützung zu gewinnen.

FRAGE VON BULLION: Meine Frage geht in die ähnliche Richtung. Ich hatte den Minister auch so verstanden, dass er auf die Zustimmung von insgesamt einem Dutzend weiterer Staaten hofft und dass bei diesem Treffen in Luxemburg das, was in Malta erarbeitet worden ist, als Vorschlag vorgelegt wird, dass die Minister in Luxemburg zustimmen sollen und das dann dem Europäischen Rat vorgelegt werden soll, also von kleiner auf mittelgroße und dann ganz große Runde. Das ist schon ein Rückzug, wenn jetzt gar keine Beschlüsse mehr erwartet werden. Der ursprüngliche Fahrplan war nach meinem Verständnis ein anderer.

ALTER: Es ist nach wie vor so: Das, was Sie beschrieben haben, trifft zu. Es ist so, dass dieser Vorschlag morgen im Kreise der anderen Innenminister vorgestellt werden soll. Dabei muss man das ist aber etwas, was überhaupt nicht überraschend sein kann natürlich auch noch Beweglichkeit zeigen. Das heißt, wenn Mitgliedstaaten ihre Beteiligung an einem Mechanismus signalisieren, aber bestimmte Interessen noch berücksichtigt sehen wollen, dann ist das etwas, was überhaupt nicht ungewöhnlich ist.

Es ist auch nach wie vor so, dass wir morgen Signale in Bezug auf die Zustimmung anderer Mitgliedstaaten erhalten werden. Es ist nur so, dass es keine formellen Beschlüsse geben kann. Insofern sehe ich da keine große Diskrepanz. Es bleibt dabei: Wir werden morgen darüber sprechen und sehen, bei wie vielen Mitgliedstaaten dieser Vorschlag auf Unterstützung stößt. Das kann auch ohne formellen Beschluss der Fall sein.

ZUSATZFRAGE VON BULLION: Haben Sie denn über diese vier hinaus, die in der ersten Runde dabei waren, aus irgendeinem weiteren Land schon Signale erhalten, dass es eine Zustimmung gibt oder dass sie mitmachen?

ALTER: Die Frage habe ich eben schon beantwortet. Das will ich im Moment nicht tun. Es gibt natürlich diese Gespräche auch auf den Arbeitsebenen. Aber das soll nicht heute, einen Tag vor dem Treffen, öffentlich gemacht werden, weil das Entscheidende ohnehin ist, wie die Gespräche morgen ausgehen.

FRAGE GEUTHER: Ich habe noch eine Frage zu dem Zeitplan: Das Inkrafttreten, das angedacht war, setzte voraus, dass ein Beschluss fällt. Wann soll das denn in Kraft treten?

ALTER: Das wird man dann sehen. Es geht jetzt darum, Zustimmung in einem möglichst großen Kreis zu erhalten. Wir werden morgen in den Gesprächen in Erfahrung bringen, ob das wahrscheinlich ist bzw. welche Interessen hier noch zu berücksichtigen sind. Wenn ein Kreis von Mitgliedstaaten Zustimmung signalisiert und es zu dieser Vereinbarung kommen kann, soll sie auch schnellst möglich in Kraft treten. Ich kann Ihnen aber an dieser Stelle keinen konkreten Termin nennen.

FRAGE WOLFSKÄMPF: Ich habe eine Frage zur US-Militärübung „Defender 2020“. Es ist die größte Militärübung in den letzten 25 Jahren, bei der 37.000 Soldaten nach Polen und ins Baltikum verlegt werden sollen. Frau Demmer, Frau Routsi, können Sie kurz etwas Einschätzendes dazu sagen, wie die Bundesregierung dazu steht?

SRS’IN DEMMER: Ich kann vielleicht einsteigen. Vom Allgemeinen zum Speziellen ist es immer einfacher.

Ich kann hier noch einmal erklären, dass Deutschlands Sicherheit natürlich untrennbar mit den Verbündeten und damit auch mit den Vereinigten Staaten von Amerika verbunden ist. Die Übung ist Ausdruck unserer transatlantischen Solidarität und fügt sich in ständige Bemühungen, die Verteidigungsfähigkeit zu stärken. Sie sendet ganz bewusst das Signal, dass wir in der Lage sind, bedrohte Alliierte schnell unterstützen und verstärken zu können. Dabei spielt Deutschland als Transitland natürlich aufgrund seiner Lage in Europa eine entscheidende Rolle.

ROUTSI: Ich würde etwas zum Zeitraum ergänzen wollen. Die Übung ist für Januar bis Mai 2020 geplant. Es werden quasi Übungsräume in Polen und im Baltikum angesteuert. Deutschland ist auch als eines von mehreren NATO-Länder mit beteiligt. Wir haben, wie Frau Demmer schon angesprochen hat, eine ganz besondere Rolle: Wir liegen im Herzen Europas und fungieren entsprechend auch als Drehscheibe.

Wir werden diese Übung sehr umfangreich unterstützen, wie wir das gerade unseren alliierten Partnern gegenüber immer tun. Im Speziellen werden wir beispielsweise Tankanlagen bereitstellen, Konvois unterstützen und auch durch unsere Militärpolizei – die Feldjäger – entsprechend Begleitungen sicherstellen.

Wir werden nicht nur unterstützen, sondern auch mit unseren eigenen Soldatinnen und Soldaten teilnehmen.

BURGER: Ich würde noch ergänzen, dass uns bei dieser und bei anderen Übungen das Thema Transparenz gegenüber anderen Staaten sehr wichtig ist. Wir möchten maximale Transparenz gerade auch mit Blick auf militärische Übungsaktivitäten praktizieren, um Vertrauen zu bilden und eine Bedrohungswahrnehmung bei anderen gar nicht erst aufkommen zu lassen. Deswegen werden die relevanten militärischen Aktivitäten im Zusammenwirken mit den USA und den anderen teilnehmenden Staaten auch nach dem Wiener Dokument notifiziert. Falls die dafür vorgesehenen Schwellenwerte bei Personal oder Material überschritten werden, werden auch internationale Beobachter eingeladen.

FRAGE: Eine Frage an das Verkehrsministerium zu 5G-Frequenzen. Woran liegt es, dass die Industrie immer noch auf die versprochenen lokalen 5G-Frequenzen warten muss? Wann ist es endlich so weit?

ALEXANDRIN: Der Minister hatte ja schon vor zwei Wochen anlässlich einer Konferenz erklärt, dass das nach unserer Meinung nach so schnell wie möglich sein sollte. Da aber in diesem Fall die Bundesnetzagentur federführend ist, würde ich an die Kollegin des BMWi verweisen.

GÜTTLER: Hierzu kann ich Ihnen gerne etwas nachreichen.

ZUSATZFRAGE: Ich hätte eine Nachfrage. Was halten Sie von den Forderungen aus dem Finanzministerium, die vorgesehenen Gebühren für die lokalen Frequenzen für Industrie- oder Forschungseinrichtungen deutlich zu erhöhen?

ALEXANDRIN: Wie gesagt, unser Anliegen ist, dass wir der Industrie 5G schnellst möglich zur Verfügung stellen. Wir hatten ja dafür bestimmte Frequenzbänder reservieren lassen bzw. haben diese auch reserviert. Zu den konkreten Anliegen, die momentan noch im Raum stehen, kann ich nichts sagen.

VORS. WEFERS: Dann hat Herr Fichtner das Wort für einen Nachtrag in Sachen Klimaschutz.

FICHTNER: Ich bin von meinen Kollegen mit einer Stellungnahme auf die Frage von Frau Sorge versorgt worden.

Wir werden die von Ihnen benannten Punkte prüfen, sobald sie uns vollständig vorliegen. Insofern kann ich das jetzt noch nicht abschließend kommentieren. Ich kann aber grundsätzlich sagen, dass wir zielführende Maßnahmen begrüßen, die zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien führen. Dabei sollten Naturschutz und Energiewende immer zusammen gedacht werden, denn die nachhaltige Energiewende gelingt nur im Einklang mit der Natur. Wirksamer Klimaschutz wiederum ist Voraussetzung für den Erhalt der biologischen Vielfalt. Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss dabei umwelt- und naturverträglich und im Einklang mit den europäischen Vorgaben des Artenschutzes erfolgen.

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