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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 27. November 2019

Themen: Instagram-Post des Social-Media-Teams der Bundeswehr zu einer Ausstellung im Militärhistorischen Museum der Bundeswehr, Anfangsflugbetrieb für Bundeswehr-Hubschrauber NH 90 „Sea Lion“ nicht aufgenommen, Verhandlungen der Bundesregierung mit den Braunkohle-Konzernen über Entschädigungen für den Kohleausstieg, Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, Vorbereitung Treffen zu Libyen, Festnahme eines Kooperationsanwalts der deutschen Botschaft in der Türkei, iranisches Nuklearprogramm, Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe von Hartz-IV-Kürzungen, geplante Senkung der Mehrwertsteuer für Bahntickets, Rede der Bundesverteidigungsministerin in München, Militärmanöver im Ostsee-Naturschutzgebiet, Zustimmung des Europäischen Parlaments zur neuen Europäischen Kommission, vorzeitige Entlassung eines deutschen Staatsbürgers aus Strafhaft in den USA

Naive Fragen zu:
Bundeswehr auf Instagram (ab 1:20)
– Ich habe trotzdem noch nicht ganz verstanden, wie Sie sich erklären, wie das geschehen konnte. Wie kommt man auf die Idee, das so zu posten? (ab 5:23)
– Können Sie sagen, wie viele Leute das bis zur Löschung gesehen haben?
– War das der erste Fall von Gedankenlosigkeit, der öffentlich wurde? Gab es in den letzten Monaten andere Fälle, die rechtzeitig entdeckt und gelöscht werden konnten?
– Wie viele Leute müssen Ihr Okay geben, wenn eine Story gepostet wird? Kann das einer machen?

Klimapolitik (ab 10:51)
– Aber mit dem Wissen, dass sie dem Kabinettsentwurf zugestimmt hat, in dem die 1000-Meter-Regelung enthalten war, Herr Haufe? (ab 13:22)
– gibt es etwas Neues zu Datteln 4?
– Wann wollen Sie das Thema Datteln 4 denn vom Tisch haben?
– was tut die Kanzlerin, damit Datteln 4 nicht ans Netz geht? (ab 15:55)
– Es hätte ja sein können, dass sie das zur Chefsache machen will, weil sie den Kompromiss der Kohlekommission ernst nimmt und auch versprochen hat, dass das eins zu eins umgesetzt werden soll. In der Kohlekommission wurde ganz klar gesagt: keine neuen Kohlekraftwerke, und speziell kein neues Kraftwerk Datteln.
– Nachreichung 29:58
– Ist es das Ziel des Umweltministeriums bzw. der Umweltministerin, dass Datteln IV nicht ans Netz geht?

Tote Wale (ab 34:00)
– Gibt es denn schon andere Konsequenzen, die Sie erarbeiten, falls sich das herausstellt, was jetzt klar zu sein scheint, dass Sie für die toten Wale verantwortlich sind? (ab 38:23)
– Werden Sie darüber auch in Ihren sozialen Netzwerken berichten?
– Ist dieses Thema auch ein Thema für die sozialen medialen Kanäle, oder werden sie nur für Werbezwecke genutzt?

Fall Jens Söring (ab 40:12)
– wie bewertet das Auswärtige Amt die ich weiß nicht, ob man es so nennen kann Freilassung? Er wird ja vorzeitig aus der Haft entlassen und nach Deutschland zurückkehren. Ihm wird ein Wiedereinreiseverbot für die USA auferlegt werden. Deutsche Diplomaten hatten sich laut Medienberichten bei jeder Anhörung der Gnadenkommission Virginias für die Überstellung eingesetzt. Wie bewerten Sie jetzt das Ende dieses Mordfalls?
– Haben Sie Zahlen darüber, wie viele Deutsche in amerikanischen Gefängnissen einsitzen? Nachreichung: 163

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 27. November 2019:

THIELS: Meine Damen und Herren, Sie haben alle die mediale Berichterstattung über unseren verunglückten Instagram-Post mitbekommen. Es ist mehrfach darüber berichtet worden. Wir haben dafür auch schon um Entschuldigung gebeten und diesen Post entsprechend gelöscht. Ich möchte Ihnen trotzdem ein bisschen was dazu sagen, weil uns das natürlich sehr beschäftigt hat und wir, gelinde gesagt, nicht glücklich über das waren, was da passiert ist.

Sie wissen, dass wir derzeit unsere Aktivitäten im Netz und auch bei Social Media neu aufstellen und ausweiten. Gestern gab es zum Beispiel den Relaunch unserer Website www.bundeswehr.de, die jetzt neu gestaltet ist. Es gibt auch eine deutliche Verstärkung bei Twitter. Viele der Inspekteure sowie unsere Organisationsbereiche und Teilstreitkräfte sind jetzt bei Twitter sehr aktiv. Das heißt, es gibt eine deutliche Ausweitung dessen, was wir dort machen.

Zum konkreten Fall: Das Social-Media-Team der Redaktion der Bundeswehr hat gestern eine Instagram-Story zu einer Ausstellung im Militärhistorischen Museum in Dresden gepostet. Bei dem Post ist leider ein inakzeptabler Fehler unterlaufen, für den wir vielmals um Entschuldigung bitten. Thema des Posts war der Einfluss von Uniformen auf die Mode. Dieser Fragestellung widmet sich ein Teil der Exponate im Militärhistorischen Museum in Dresden.

Es wurde bei diesem Post ein Foto verwendet, welches eine Wehrmachtsuniform mit Hoheitsabzeichen und Auszeichnung zeigt; dabei sind auch Hakenkreuze zu sehen. Diese Uniform ist eine Filmuniform, die im Film „Walküre“ mit Tom Cruise eine Rolle spielte, und ist Teil der Ausstellung über den militärischen Widerstand des 20. Juli mit Schwerpunkt auf Oberst Stauffenberg. Sie gehört also nicht zur Ausstellung zum Thema „Mode“ und hatte in dieser Instagram-Story folglich natürlich auch überhaupt nichts verloren. Erschwerend kam hinzu das haben Sie alle gesehen die Kommentierung des Fotos mit Hinweis auf „Haute Couture“ und „retro“. Das war aus unserer Sicht völlig inakzeptabel, weil sie einen völlig falschen Eindruck erwecken konnte. Es erfolgte keine erforderliche historische Einordnung. Diese ist im Militärhistorischen Museum natürlich grundsätzlich immer gegeben; in dem Fall in dem Post natürlich nicht. Das war insofern ein wirklich deutlicher und drastischer Fehler.

In dem Zusammenhang ist es mir noch einmal sehr wichtig zu sagen: Die Wehrmacht ist grundsätzlich als Institution für die Bundeswehr in keiner Weise sinn- oder traditionsstiftend. Das ist auch im Traditionserlass deutlich geregelt und eindeutig nachzulesen.

Wir haben natürlich die Frage ist schon an uns herangetragen worden Konsequenzen gezogen. Ich habe selbst heute Morgen mit den Handelnden intensive Gespräche geführt. In letzter Konsequenz sind wir natürlich als Herausgeber verantwortlich. Es handelt sich nach unserem jetzigen Stand um einen extrem ärgerlichen Fall von Gedankenlosigkeit. Einen politischen Hintergrund können wir nach jetzigem aktuellen Stand ausschließen.

Die Handelnden haben sich als sehr schuldbewusst erwiesen und haben um Entschuldigung auch bei uns gebeten. Aber das reicht natürlich nicht. Wir überprüfen jetzt unsere Mechanismen zur Qualitätssicherung, passen diese entsprechend an und werden auch sehr intensive Schulungen zur historischen Sensibilisierung durchführen. So etwas darf einfach nicht passieren, weil es auch zu erheblichen Irritationen führt. – Soweit von mir.

FRAGE ULRICH (zum Post): Herr Thiels, hatte das auch die Konsequenzen, dass die Betroffenen jetzt nicht mehr in diesem Team arbeiten? Oder reicht es, sich zu entschuldigen?

Ich habe eine zweite Frage an Herrn Seibert. Hat das über das Verteidigungsministerium hinaus auch bei der Kanzlerin für Irritationen gesorgt?

THIELS: Wir schauen uns jetzt natürlich erst einmal den Fall ganz konkret an, wie die Abläufe waren. Das ist ja erst gestern gewesen. Sie müssen Verständnis haben, dass wir ein bisschen Zeit brauchen. Wenn Konsequenzen in irgendeiner Form angezeigt sind, werden sie natürlich auch gezogen. Das ist klar.

STS SEIBERT: Das Verteidigungsministerium hat jetzt noch einmal ganz klargemacht, dass mit diesem Post ein inakzeptabler Fehler geschehen ist. Es hat gestern bereits darauf reagiert. Es hat, wie Herr Thiels gerade gesagt hat, darauf weiter reagiert. Ich denke, es hat richtig reagiert.

FRAGE JUNG: Ich habe trotzdem noch nicht ganz verstanden, wie Sie sich erklären, wie das geschehen konnte. Wie kommt man auf die Idee, das so zu posten?

THIELS: Nachdem, was ich mit den handelnden Personen besprochen habe, ging es um Folgendes: Sie haben in Dresden sehr, sehr viele Fotos gemacht. Eines dieser Fotos, eben diese Uniform aus dem Film „Walküre“, ist falsch eingeordnet worden. Man hat es sozusagen unter den Begriff „Mode“ einsortiert und hat dann dieses Bild mit einer Kommentierung verwendet, die für ein anderes Bild vorgesehen war. Das hätte natürlich trotzdem auffallen müssen. Denn eine Wehrmachtsuniform ist schon relativ eindeutig zu identifizieren, wenn man sich ein bisschen Gedanken darum macht. Dementsprechend ist jetzt eine deutliche Sensibilisierung angesagt.

Ich kann nur sagen deswegen habe ich es auch so gesagt , dass ich glaube, dass es vor allen Dingen ein Fall von wirklich grober Gedankenlosigkeit gewesen ist. Man hätte einfach einmal eine Minute länger darüber nachdenken müssen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie sagen, wie viele Leute das bis zur Löschung gesehen haben?

War das der erste Fall von Gedankenlosigkeit, der öffentlich wurde? Gab es in den letzten Monaten andere Fälle, die rechtzeitig entdeckt und gelöscht werden konnten?

THIELS: Ich kann Ihnen nicht die genauen Zugriffszahlen sagen. Wenn wir diesbezüglich etwas nachreichen können, tun wir das natürlich gerne, Herr Jung.

Was Fälle aus der Vergangenheit betrifft, so sind mir diese im Moment nicht bekannt. Ich schließe aber nicht aus, dass

ZURUF JUNG: Es ist also bei der Bundeswehr und dem Social-Media-Team der erste Fall von Gedankenlosigkeit!

THIELS: Sie erwarten nicht grundsätzlich, dass ich darauf jetzt antworte. Ich glaube, in jeder großen Institution gibt es Menschen, die sich mehr oder weniger Gedanken machen.

FRAGE JESSEN: Gab es über die mediale Berichterstattung und auch Kommentierung aus den Reihen der Klienten, der Verfolger, der Follower eigentlich auch Reaktionen, dass jemand relativ frühzeitig gesagt hat „Leute, das kann man doch nicht machen. Was ist denn bei euch los?“, also sozusagen reflexive Prozesse innerhalb der Bundeswehr?

THIELS: Ja, natürlich. Erst einmal haben uns die Kollegen der „BILD“-Zeitung darauf aufmerksam gemacht. Das ging relativ zügig. Sie haben das sozusagen schnell entdeckt. Aber wir haben natürlich auch in der Community Reaktionen feststellt, die allerdings, zumindest nach meiner Wahrnehmung, erst einmal nach medialer Berichterstattung entstanden sind. Das müsste ich aber noch einmal genau prüfen. Ich habe heute nicht alle Kommentare gescrollt, die es dazu gegeben hat.

FRAGE BUSCHOW: Wie lange stand der Post online? Können Sie das noch sagen?

THIELS: Die Frage kann ich Ihnen nicht auswendig beantworten. Das liefere ich gerne nach.

FRAGE JUNG: Wie viele Leute müssen Ihr Okay geben, wenn eine Story gepostet wird? Kann das einer machen?

THIELS: Es gibt natürlich mindestens ein Vier-Augen-Prinzip innerhalb dieses Social-Media-Teams. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass man gerade in solchen Social-Media-Teams vielleicht auch einen gewissen Tunnelblick entwickelt. Deswegen haben wir jetzt auch als eine Konsequenz gesagt, dass wir selbstverständlich dies auf Leute erweitern, die sozusagen außerhalb eines solchen Teams stehen, die einen unverstellten Blick darauf haben, um noch einmal nachzuprüfen.

Die Schwierigkeiten bei allen Social-Media-Aktivitäten ist, dass sie sie natürlich nicht im Sinne eines bürokratischen Mitzeichnungsverfahrens unternehmen. Das dauert Tage, und dann brauchen Sie Social-Media-Aktivitäten nicht anzufangen. Das ist keine Entschuldigung, es ist eher eine Erklärung dafür. Auch wenn man schnell sein will, muss es aber natürlich trotzdem erst einmal sauber sein. Und das war es in dem Fall nicht.

FRAGE: Herr Thiels, Ihr Ministerium hat ja kürzlich Richtlinien für Soldaten herausgegeben, was sie wie posten sollen. Vor allen Dingen soll das dazu dienen, dem Ansehen der Bundeswehr zu dienen oder es sogar zu erhöhen. Hat denn diese Aktion aus Ihrer Sicht oder aus Sicht des Ministeriums das Ansehen der Bundeswehr nun gestärkt? Wie hat eigentlich die Ministerin diesen Vorfall gestern Abend aufgenommen?

THIELS: Ich glaube, dass solche missverständlichen, auch tatsächlich absolut unpassenden Posts nicht das Ansehen der Bundeswehr stärken. Das ist völlig klar. Ich glaube, das ist auch die Haltung der Ministerin dazu.

FRAGE: Herr Thiels, es gab heute eine Pressemitteilung aus Ihrem Ministerium, aus der hervorgeht, dass der Anfangsflugbetrieb mit dem neuen Marinehubschrauber „Sea Lion“ in Hanoi vorerst nicht aufgenommen werden kann. Was bedeutet das konkret für den Zeitplan?

THIELS: Das bedeutet glücklicherweise für den Zeitplan erst einmal noch gar nichts. Die Zeitlinien sind so, dass die Einsatzreife des „Sea Lion“, die wir erwarten, bis 2023 aktuell nicht gefährdet ist. Trotzdem ist das eine ärgerliche Verzögerung.

ZUSATZFRAGE: Ist diese fehlerhafte Dokumentation das bisher einzige festgestellte Problem, oder gibt es noch andere Probleme?

THIELS: Sie wissen, dass wir immer einen bunten Strauß von Problemen mit neu zu beschaffendem hochkomplexen Rüstungsgerät haben. Wir konzentrieren uns jetzt im Moment erst einmal auf den Fall. Aber ich bin sicher, dass wir noch andere Fälle bekommen werden.

FRAGE KREUTZFELDT: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Gestern haben wieder den ganzen Tag über Verhandlungen mit den Braunkohlebetreibern stattgefunden. Ich wollte hören, ob es Ergebnisse gab.

EICHLER: Die Gespräche haben stattgefunden. Das stimmt; das trifft zu. Sie laufen ja schon seit ein paar Monaten. Das waren nicht die ersten Gespräche. Sie sind konstruktiv und intensiv geführt worden. Es wird weitere Gespräche geben.

ZUSATZFRAGE KREUTZFELDT: Es stand ja im Raum, dass man sich gestern möglicherweise schon final hätte einigen können. Können Sie sagen, woran das gescheitert ist?

EICHLER: Dazu kann ich Ihnen keine Details nennen. Aber klar ist natürlich, dass das Ziel dieser Gespräche ist, ein konsensuales Ergebnis zu erzielen, wie es von der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ vorgegeben wurde. Daran sind alle Seiten interessiert, und daran arbeiten jetzt alle Seiten.

FRAGE ULRICH: Frau Eichler, Herr Haufe, wie sieht es denn mit dem Ziel aus, am 3. Dezember das neue Kohleausstiegsgesetz mit oder ohne Wind, wie auch immer – im Kabinett zu verhandeln? Sind Sie, was das angeht, im Moment optimistisch oder eher nicht?

EICHLER: Wir haben den Entwurf vorgelegt, sind mit Hochdruck an den Abstimmungen und wollen den Gesetzentwurf so bald wie möglich ins Kabinett bringen.

ZUSATZFRAGE ULRICH: Mit 1000-Meter-Abstandsregelung?

EICHLER: Im Entwurf ist die Regelung ja so enthalten. Das ist das, was wir vorgelegt haben und die Abstimmung läuft.

HAUFE: Die Abstimmung läuft, und wenn sie zu Ende ist und wenn wir mit dem Gesetzentwurf die Ziele erreichen, auf die wir uns geeinigt haben, dann wird es einen Gesetzentwurf im Bundeskabinett geben. Ich kann Ihnen nicht sagen, ob das am 3. Dezember sein wird; diesen Termin haben wir nie kommuniziert.

ZUSATZFRAGE ULRICH: Aber das heißt, für Sie wäre die 1000-Meter-Abstandregelung für Windkraftanlagen, die da jetzt drinsteht, ein No-Go?

HAUFE: Wir machen hier auf der Regierungspressekonferenz ja nicht die Regierungs¬verhandlungen. Die Ministerin hat sich in den letzten Wochen, glaube ich, klar und deutlich geäußert, was für sie geht und was nicht geht.

FRAGE JUNG: Aber mit dem Wissen, dass sie dem Kabinettsentwurf zugestimmt hat, in dem die 1000-Meter-Regelung enthalten war, Herr Haufe?

Frau Eichler, gibt es etwas Neues zu Datteln 4?

EICHLER: Bei Datteln 4 gilt nach wie vor das, was im Kommissionsbeschluss beschrieben wurde.

ZUSATZFRAGE JUNG: Uniper sagt ja, das Kraftwerk gehe nächste Jahr ans Netz und die Verhandlungen mit der Bundesregierung seien gescheitert.

EICHLER: Das ist Teil der Gespräche, die laufen, und dazu kann ich im Moment nichts Näheres sagen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wann wollen Sie das Thema Datteln 4 denn vom Tisch haben?

EICHLER: Die Gespräche laufen, und wenn sie beendet sind, werden wir das kommunizieren.

HAUFE: Zu den 1000 Metern kann ich nur noch einmal sagen, dass die 1000 Meter nicht alleine für sich beschlossen worden sind; das ist vielmehr der Abstand, der als größtmöglicher Abstand ermöglicht werden kann. Die Bundesumweltministerin hat immer darauf verwiesen bzw. sie hat die Bundesländer aufgefordert, von der Optionsklausel Anspruch zu nehmen. Demnach kann man die 1000 Meter deutlich unterschreiten. Das machen auch mehrere Bundesländer, die die 1000 Meter schon jetzt unterschreiten. Deswegen geht es nicht einfach nur um die 1000 Meter Abstand, sondern auch um die ganzen Regelungen darum herum. Diesem Gesamtpaket hat die Ministerin zugestimmt.

FRAGE KREUTZFELDT: An Frau Eichler: Einer der Knackpunkte, an dem im Moment die Braunkohle-Gespräche scheitern, ist wohl die unterschiedliche Vorstellung über die Höhe der Entschädigungszahlungen. Können Sie sagen, ob man sich diesbezüglich gestern wenigstens nähergekommen ist? Wie weit liegt man da im Moment noch auseinander, wie viele Milliarden sind das noch?

EICHLER: Ich kann Ihnen sagen, dass man sich aufeinander zubewegt hat. Weitere Details kann ich Ihnen im Moment nicht nennen.

FRAGE JESSEN: An das BMF: Es gibt Berechnungen, denen zufolge die Entschädigungszahlung für Datteln 4, wenn es nicht in Betrieb geht, unter einer Milliarde Euro liegen würde etwa 800 Millionen Euro für den gesamten Zeitraum. Ist das eine Dimension, bei der die Bundesregierung sagt: „Das ist es uns wert, damit der Beschluss der Kommission eins zu eins umgesetzt wird“?

BECHTLE: Dazu liegt mir jetzt gerade nichts vor, aber ich kann möglicherweise etwas nachreichen.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, was tut die Kanzlerin, damit Datteln 4 nicht ans Netz geht?

STS SEIBERT: Ehrlich gesagt habe ich Ihre Frage einfach nicht verstanden. Was ist mit der Kanzlerin?

FRAGE JUNG: Nächstes Jahr soll Datteln 4, ein neues Kohlekraftwerk, ans Netz gehen. Was tut sie dagegen? Ich unterstelle ihr einmal, dass sie dagegen ist.

STS SEIBERT: Ich habe dem, was die Kollegen zu den laufenden Gesprächen und auch zu der Frage Datteln 4 gesagt haben, hier nichts hinzuzufügen. Sie sprechen ja für Ressorts der Bundesregierung.

ZUSATZFRAGE JUNG: Es hätte ja sein können, dass sie das zur Chefsache machen will, weil sie den Kompromiss der Kohlekommission ernst nimmt und auch versprochen hat, dass das eins zu eins umgesetzt werden soll. In der Kohlekommission wurde ganz klar gesagt: keine neuen Kohlekraftwerke, und speziell kein neues Kraftwerk Datteln.

STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin nimmt nicht nur den Bericht oder die Empfehlungen der Kohlekommission sehr ernst, sondern die gesamte Frage der Energie- und Klimapolitik. In diesem Sinne wirkt sie in der Bundesregierung und in diesem Sinne arbeiten auch alle Ressorts.

FRAGE: Auch noch einmal zur Braunkohleverstromung, und zwar an das Finanzministerium: Können Sie mir vielleicht sagen, welche Bedenken da von Ihrer Seite noch einer Einigung gegenüberstehen?

BECHTLE: Ich habe den Ausführungen der Kollegin des BMWi eigentlich nichts hinzuzufügen.

FRAGE GAVRILIS: An das BMF zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit des VVN-BdA: Die Holocaust-Überlebende Esther Bejarano hat sich öffentlich geäußert und auch einen Brief an Herrn Scholz geschrieben. Sie schrieb darin „Das Haus brennt und Sie sperren die Feuerwehr aus!“ und ruft dazu auf, dass der Minister alles Mögliche tun solle, um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit rückgängig zu machen. Wie steht der Minister dazu?

BECHTLE: Zunächst einmal ist die Auschwitz-Überlebende und Ehrenvorsitzende des Vereins, Frau Esther Bejarano, als Friedensaktivistin sehr engagiert und hat ihr Leben unermüdlich der Warnung vor Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung gewidmet. Ihr wurde dafür 2012 auch von Herrn Scholz damals in seiner Funktion als Erster Bürgermeister Hamburgs das Große Bundesverdienstkreuz überreicht. Den offenen Brief an den Minister haben wir selbstverständlich vernommen, und der Minister wird dazu mit Frau Bejarano in Kontakt treten.

ZUSATZFRAGE: Finden Sie es denn oder findet der Minister es denn richtig, dass die Berliner Finanzverwaltung diesem Verein die Gemeinnützigkeit aberkannt hat, und wird er da auch intervenieren?

BECHTLE: Derzeit befinden wir uns ja in einem Prozess, um da Klarheit zu schaffen. Die Zielrichtung der Reformbemühungen ist der Schutz von Vereinen, die sich politisch engagieren; das ist ganz klar. Es soll vor allen Dingen Rechtssicherheit für diese Vereine geschaffen werden. Die Gespräche dazu laufen, wie gesagt, und sie werden zusammen mit den Nichtregierungsorganisationen und Länderfinanzministerien geführt.

ZUSATZFRAGE: Aber die Frage war: Begrüßte er es, dass die Gemeinnützigkeit hier aberkannt wurde, in diesem Fall?

BECHTLE: Ich bleibe bei dem, was ich gesagt habe.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Breul, eine Frage zu Libyen: dpa meldet, dass Anfang des neuen Jahres ein Gipfeltreffen in Berlin stattfinden soll. Können Sie das bestätigen?

Im nächsten Monat soll auf Arbeitsebene ein weiteres Treffen zur Vorbereitung des Gipfeltreffens in Berlin stattfinden. Können Sie auch diesen Termin bestätigen?

BREUL: Wie Sie richtig erwähnen, hat in der letzten Woche ein weiteres Treffen auf hoher Beamtenebene stattgefunden; darüber hatten wir, glaube ich, hier auch schon kurz gesprochen. Das Ergebnis des Treffens war, dass man sich erneut zusammensetzen möchte. Es wird also ein weiteres Treffen auf hoher Beamtenebene geben, voraussichtlich noch in diesem Monat. Ob es dann in einem nächsten Schritt zu dem avisierten Gipfel kommen kann oder nicht, können wir jetzt noch nicht beantworten. Das wird entscheidend davon abhängen, wie die Fortschritte bei den Experten und bei den hohen Beamten sein werden.

ZUSATZ TOWFIGH NIA: Sie sagten gerade „in diesem Monat“ der Monat endet in zwei Tagen.

BREUL: Entschuldigung, im Dezember.

STS SEIBERT: Wir haben immer gesagt Kanzleramt und Auswärtiges Amt arbeiten da ja Hand in Hand : Wenn die Vorbereitungen dazu ausreichend sind, dann ist die Bundesregierung zu einem Gipfeltreffen in Berlin bereit.

FRAGE KÜFNER: Ich habe eine Frage zu der Festnahme des Kooperationsanwalts der deutschen Botschaft in der Türkei.

Erst einmal an das Auswärtige Amt, aber dann vielleicht auch Herrn Seibert: Können Sie uns da auf den neuesten Stand bringen? Was ist denn jetzt ein möglichst alternatives Vorgehen Deutschlands bei Asylanträgen in der Türkei?

An Herrn Seibert: Wie sehr belastet dieser Vorgang die türkisch-deutschen Beziehungen, die ja ohnehin schon recht angespannt sind?

VORS. DETJEN: Nur als Hinweis: Es gab am Montag auch schon eine längere Sequenz von Frau Adebahr dazu.

BREUL: Genau. Ich habe eigentlich keinen aktuelleren Stand zu der Diskussion, die am Montag stattgefunden hat.

Ich kann vielleicht höchstens noch einmal darauf hinweisen das war am Montag, glaube ich, nicht Thema , dass Kooperationsanwälte grundsätzlich für Auslandsvertretungen also nicht nur in der Türkei, sondern weltweit wichtige Ansprechpartner sind, um Fragen des öffentlichen Rechts zu klären. Das ist übrigens im Konsulargesetz, das die Rechtsgrundlage für die Arbeit der konsularischen Teile unserer Auslandsvertretungen ist, ausdrücklich so vorgesehen. Von daher ist die Tatsache Frau Adebahr hat hier am Montag dazu Stellung genommen , dass wir in der Türkei aktuell nicht mit Kooperationsanwälten zusammenarbeiten, eine Einschränkung für unsere Arbeit, und wir werden uns überlegen, wie wir damit umgehen können.

Grundsätzlich ist es natürlich so, dass wir von diesem Verfahren, also der Zusammenarbeit mit Kooperationsanwälten vor Ort, nicht Abstand nehmen. Natürlich ist uns aber genauso wichtig, dass die Kooperationsanwälte, die vor Ort für uns tätig werden, geschützt sind und nicht durch die Arbeit mit uns einem Risiko ausgesetzt sind. Deshalb haben wir uns entschieden, zunächst einmal zu prüfen, wie wir in der Türkei weiter vorgehen können.

STS SEIBERT: Für das Auswärtige Amt ist jetzt ja ganz klar gesagt worden, welche Bedeutung diese Kooperationsanwälte für unsere Arbeit in der Türkei und in anderen Ländern haben. Wir haben also ein hohes Interesse daran, diesen Fall geklärt zu sehen, und diese Position vertreten wir auch deutlich gegenüber der türkischen Seite.

ZUSATZFRAGE KÜFNER: Die Frage war eigentlich, wie groß die Belastung durch diesen gesamten Vorgang für die Beziehungen ist.

STS SEIBERT: Es gibt immer wieder Fälle damit haben wir hier in den letzten Monaten und beinahe Jahren auch immer wieder zu tun gehabt , in denen unsere Interessen und das Handeln des türkischen Staates oder der türkischen Justiz nicht übereinstimmen. Deswegen müssen wir unsere Positionen dann auch klar machen. In der Vergangenheit ist es häufig gelungen, Fälle dann auch wieder zu lösen, und wir hoffen, dass das auch in diesem Fall so sein wird. Die Lage ist in diesen Fall natürlich eine etwas andere, weil es sich hier nicht um einen deutschen Staatsbürger handelt, den wir konsularische betreuen können. Dennoch haben wir dazu eine Position.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Breul, eine Frage zum Thema Iran: Der Nationale Sicherheitsberater der US-Regierung, Robert O’Brien, hat die Bundesregierung aufgefordert, sich der US-Politik des maximalen Drucks gegen den Iran anzuschließen und umfassende Sanktionen gegen das Land zu verhängen. Wie steht ihr Haus zu dieser Forderung?

BREUL: Ich denke, Ihnen ist bewusst, dass wir beim Iran eine andere Auffassung haben als die US-Administration, dass wir diesen Politikansatz des maximalen Drucks nicht teilen und zum Beispiel weiter daran arbeiten, das JCPOA zu erhalten und den Iran dazu zu bewegen, zur Einhaltung seiner Verpflichtungen zurückzukehren. Das ist unser Ansatz, und daran hat sich auch in den letzten Tagen nichts geändert.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Sie haben gerade das JCPOA erwähnt. Nächste Woche wird ein Treffen der JCPOA-Länder in Wien stattfinden. Was erhoffen Sie sich von dem Treffen?

BREUL: Ja, das kann ich in der Tat bestätigen. In der nächsten Woche ist für den 6. Dezember die nächste Sitzung der sogenannten Joint Commission auf Ebene der Politischen Direktoren angesetzt. Dort wird natürlich darüber geredet werden, wie der Iran es schafft, dazu zurückzukommen, seine Verpflichtungen einzuhalten. Es gibt ja entsprechende IAEO-Berichte, die jetzt auch die aktuellen Entwicklungen berücksichtigen, die den Trend verstärken, den wir hier schon öfter thematisiert haben, nämlich dass sich der Iran Schritt für Schritt weiter vom JCPOA entfernt. Das wird das Hauptthema sein. Wir erwarten vom Iran, nicht weiter in die falsche Richtung zu laufen, sondern wieder in die richtige Richtung zu laufen.

FRAGE JESSEN: Ich habe eine Frage an das Arbeitsministerium. Es geht um die Berichterstattung und Entscheidungsfindung in Ihrem Haus, was 30-prozentige oder größere Kürzungen für Hartz-IV-Empfänger angeht. Die Berichterstattung dazu war zunächst, dass es einen Entwurf für eine Regelung gab, die im Ergebnis eine mehr als 30-prozentige Leistungskürzung hätte sein können. Das wurde dann offenbar nach der Berichterstattung innerhalb relativ schneller Zeit zurückgenommen, obwohl das Urteil des Bundesverfassungsgerichts das wohl ermöglicht hätte. Was war oder ist der Grund für diese schnelle Rücknahme? Ist das sozusagen eine Entscheidung der politischen Spitze, die sagt, dass man sich solche Schlagzeilen gar nicht leisten könne?

EHRENTRAUT: Danke für die Frage, Herr Jessen. Das gibt mir die Gelegenheit, hier noch einmal etwas klarzustellen. Sie wissen, dass es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegeben hat, wonach Sanktionen von mehr als 30 Prozent unzulässig sind. In diesem Bundesverfassungsgerichtsurteil wurden Meldeversäumnisse, also Sanktionen in Höhe von 10 Prozent, nicht verhandelt.

Infolge des Urteils müssen wir mit der BA eine fachliche Weisung erarbeiten. Dies wird gerade getan. Dieses Verfahren nennt sich Weisungskonsultationsverfahren. Das wurde am 22. November gestartet und läuft bis zu diesem Freitag. Daher gibt es noch keinen finalen Entwurf. Diesen finalen Entwurf wird es erst am Freitag geben.

Ich kann schon heute sagen das haben wir heute Vormittag auch schon gesagt , dass wir eben ausschließen, dass künftig innerhalb eines Monats um mehr als 30 Prozent sanktioniert wird.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das bedeutet das war auch Teil meiner Frage , das Bundesverfassungsgericht hat ja offengelassen, ob eben zusätzliche Sanktionen oder Strafmaßnahmen, die dann in der Summe vielleicht 40 Prozent umfasst hätten, verhängt werden können. Das hat das Bundesverfassungsgericht als Möglichkeit offengelassen. Sie haben jetzt entschieden, dass es auf gar keinen Fall auch nicht aufsummiert mehr als 30 Prozent an Abzügen geben wird. Richtig?

EHRENTRAUT: Richtig.

ZUSATZFRAGE JESSEN: War das sozusagen die Anweisung oder Ansage von der politischen Leitungsebene des Hauses nach der Berichterstattung?

EHRENTRAUT: Richtig ist, dass wir uns dazu entschlossen haben, dass künftig innerhalb eines Monats um nicht mehr als 30 Prozent sanktioniert wird. Es wird eine fachliche Weisung geben. Die ist noch in der Erarbeitung. Daher gibt es noch keinen finalen Entwurf. Aus internen Gesprächen oder der Erarbeitung kann ich hier natürlich nicht berichten. Relevant ist, was am Ende in der fachlichen Weisung stehen wird, und auf die Details kann ich natürlich noch nicht eingehen. Aber im Ergebnis wird darin stehen, dass künftig innerhalb eines Monats um nicht mehr als 30 Prozent sanktioniert werden wird.

FRAGE ULRICH: Ich habe eine Frage, die vor allem an das Verkehrsministerium und vielleicht auch an das Umweltministerium geht. Es ist ja noch nicht ganz klar, wie sich die Länder im Bundesrat zum Klimapaket stellen werden. Meine Frage wäre, ob sich dann der Startschuss für die billigeren Bahntickets verschieben würde und ob es einen Plan B von Ihnen gibt.

STRATER: Die Mehrwertsteuersenkung ist ja ein Gesetzentwurf des BMF, aber grundsätzlich liegt es jetzt in den Händen der Länder, eine Entscheidung zu treffen. Der Minister hat ja auch gestern in der Haushaltsrede im Bundestag noch einmal appelliert und gesagt, wie wichtig uns die Mehrwertsteuersenkung auf Bahntickets ist. Aber die Entscheidung liegt jetzt im Bundesrat, und die müssen wir jetzt einmal abwarten.

HAUFE: Genau so ist es. Ich meine, im Vermittlungsausschuss sitzen Bundestag und Bundesrat, nicht wir. Das muss dann dort geklärt werden. Ministerin Schulze hat sich ja gestern auch im Bundestag dazu geäußert.

Ich würde gerne noch eine Sache richtigstellen, die ja vorhin wieder von Tilo Jung in den Raum gestellt wurde, nämlich dass die WSB-Kommission gesagt habe, Datteln dürfe nicht ans Netz gehen. Ich habe extra noch einmal nachgeschaut, weil die Frage hier schon einmal im Raum stand, und ich möchte bitte noch einmal richtigstellen, was die Kommission tatsächlich gesagt hat. Die Kommission empfiehlt, den Bau neuer Kohlekraftwerke nicht mehr zu genehmigen. Für bereits gebaute, aber noch nicht im Betrieb befindliche Kraftwerke empfiehlt die Kommission, eine Verhandlungslösung zu suchen, um diese Kraftwerke nicht in Betrieb zu nehmen. Das heißt, sie hat eine Verhandlungslösung vorgeschlagen, um diese Kraftwerke nicht in Betrieb zu nehmen. Diese Verhandlung nehmen wir jetzt vor. Sie hat nicht gesagt, dieses Kraftwerk dürfe nicht ans Netz gehen.

Der zweite Punkt, der hier auch immer wieder durcheinandergebracht wird, ist: Selbst wenn dieses Kraftwerk an das Netz gehen würde, haben wir festgelegt oder werden wir festlegen, dass es für bestimmte Zeiträume eine feste Menge an Gigawattstunden gibt, die Kohlekraftwerke erzeugen dürfen. Die ist festgelegt; da gibt es einen Deckel drauf. Die Kommission empfiehlt für 2020 15 Gigawatt für Braunkohle und 15 Gigawatt für Steinkohle, für 2030 höchstens 9 Gigawatt für Braunkohle und 8 Gigawatt für Steinkohle. Das heißt, es ist ein schrittweiser Rückgang der Kraftwerkskapazitäten vorgesehen, und genau an diesen Pfad halten wir uns. Dabei ist erst einmal nicht entscheidend, welche Kraftwerke dann am Ende diese Leistung erbringen. Maßgeblich ist erst einmal, welche Kapazität festgelegt wird, und diese wird deutlich begrenzt werden.

FRAGE KREUTZFELDT: Sie sagten eben, die Gigawattstunden würden begrenzt werden. Ich dachte, die Gigawatt sind begrenzt.

HAUFE: Die Gigawatt werden begrenzt.

ZUSATZFRAGE KREUTZFELDT: Wenn ein modernes Kraftwerk mit den gleichen Gigawatt mehr Gigawattstunden macht, dann wäre das durchaus möglich, oder?

HAUFE: Die Gigawatt werden begrenzt, richtig.

FRAGE JUNG: Ist es das Ziel des Umweltministeriums bzw. der Umweltministerin, dass Datteln IV nicht ans Netz geht?

HAUFE: Es ist gar nicht das Ziel der Umweltministerin, dass hier ein Kraftwerk ans Netz geht. Ich habe noch einmal klar gesagt, was die WSB-Kommission tatsächlich vorgeschlagen hat, und in dieser Eindeutigkeit, in der Sie es hier kommunizieren, hat das die WSB-Kommission nicht in ihrem Abschlussdokument vorgesehen. Sie sagt nicht, es dürfe nicht ans Netz gehen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich möchte wissen, ob die Ministerin das sagt.

HAUFE: Der Ministerin ist sehr viel daran gelegen, dass es einen kontinuierlichen, stetigen Abbau der Kohlekraftwerkskapazitäten gibt, und zwar von 2020 an. Das ist das Ziel der Bundesumweltministerin, wie es die WSB-Kommission vorgeschlagen hat, und dafür setzen wir uns auch in den Verhandlungen ein.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wird das nächstes Jahr passieren?

HAUFE: Die Gespräche laufen, und die Ministerin vertritt in diesen Gesprächen die Position, die ich Ihnen gerade erläutert habe.

FRAGE GAVRILIS: Meine Frage richtet sich an Herrn Thiels. Rolf Mützenich hat heute im Bundestag eine Rede mit Blick auf die Verteidigungsministerin gehalten. Er sprach in Bezug auf die Rede in München von Hybris. Was sagt das über die Rückendeckung für die Verteidigungsministerin innerhalb dieser Bundesregierung?

THIELS: Ich glaube, über das, was die Verteidigungsministerin in München gesagt hat, haben wir hier ja schon mehrfach gesprochen. Nach der Einschätzung des Fraktionsvorsitzenden der SPD hinsichtlich dessen, was die Verteidigungsministerin in München gesagt hat, müssen Sie ihn fragen.

FRAGE JESSEN: Ich habe eine Frage an das BMU. Wir hatten in der vergangenen Sitzung über die möglicherweise durch Minenexplosionen getöteten Schweinswale geredet. Da war der Stand, den Sie vermelden konnten, dass die Todesursache in der Tierärztlichen Hochschule Hannover untersucht werde. Sie war aber noch offen. Können Sie inzwischen Ergebnisse vermelden? Hat sich die Wahrscheinlichkeit dafür oder die Sicherheit verstärkt, dass es einen Zusammenhang zwischen dem Tod der Tiere und den Sprengungen gab oder gibt?

HAUFE: Ich kann Gespräche zwischen der Tierärztlichen Hochschule Hannover und dem Bundesamt für Naturschutz bestätigen, auch genau hinsichtlich der Hintergründe und der Frage, inwieweit die Sprengungen zum Sterben dieser Wale beigetragen haben. Nach den Gesprächen bzw. dem Austausch sieht es so aus, dass die Wahrscheinlichkeit dafür, dass das Verenden der 18 Schweinswale mit den Sprengungen zusammenhängt, sehr hoch ist. 39 der Minensprengungen haben ja innerhalb eines Naturschutzgebietes stattgefunden, und zwar während der wichtigsten Laichzeit dieser Tiere. Auch deswegen ist davon auszugehen, dass es so einen Zusammenhang gibt, nicht zuletzt deswegen, weil die Sprengungen in einem Gebiet stattgefunden haben, in dem sich die Wale eben während der Laichzeit aufhalten.

Es gibt ja mittlerweile einen

ZUSATZFRAGE JESSEN: Meinten Sie jetzt „Leichzeit“ mit „ei“?

HAUFE: Nein, natürlich mit „ai“.

ZUSATZ JESSEN: Dann stimmt das nicht. Es sind Säugetiere. Die laichen nicht!

HAUFE: Entschuldigung. Ich bin nicht so kenntnisreich, was die Meeresbiologie angeht. Dafür muss ich mich entschuldigen. Ich werde den richtigen Begriff in unseren umfangreichen Darstellungen zu den Schweinswalen vielleicht noch finden. Ich dachte, ich hätte ihn gelesen.

Aber nichtsdestotrotz erhärtet sich der Zusammenhang eher.

Umso wichtiger ist es jetzt, dass in Zukunft sichergestellt wird, dass, wenn Munition geborgen bzw. gesprengt wird, es eine rechtzeitige Beteiligung der Naturschutzbehörden gibt. Dafür soll jetzt ja auch ein Verfahren aufgesetzt werden. Die Behörden des Bundesverteidigungsministeriums kommen jetzt auch auf die Behörden des Bundesumweltministeriums zu, um sicherzustellen, dass so etwas in Zukunft nicht noch einmal passiert.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Die Untersuchungen wurden vom Land Schleswig-Holstein in Auftrag gegeben. Solche Untersuchungen kosten ziemlich viel Geld. Wenn sich bestätigt, dass tatsächlich die Sprengungen, die Minenexplosionen, die durch die Bundesmarine veranlasst worden sind, die Todesursache waren, wäre dann das Land als Auftraggeber dafür verantwortlich, die Kosten der Untersuchungen zu tragen, oder wäre dann nicht eigentlich das Verteidigungsministerium zumindest moralisch in der Pflicht, zu sagen: „Ja, dann übernehmen wir die Kosten für solche Untersuchungen“?

HAUFE: Das Land Schleswig-Holstein ist für die Totfunde von Walen zuständig, birgt die toten Wale und entscheidet dann, was damit getan wird. [Das Land Schleswig-Holstein wäre auch für die Finanzierung der Untersuchung zuständig. – Nachträgliche Ergänzung BMU: „Wer die Kosten für eine mögliche Sonderuntersuchung für die betreffenden Schweinswale übernimmt, müsste zwischen Bund und Ländern geklärt werden.“]

THIELS: Dazu kann ich gern noch ergänzen. Genau diese Gespräche werden jetzt geführt. Uns liegen allerdings noch keine so dezidierten Erkenntnisse zur tatsächlichen Todesursache vor, wie sie den Kollegen im Umweltministerium offensichtlich schon vorliegen. Wir freuen uns, wenn wir diese Erkenntnisse dann auch bekommen.

Natürlich haben wir auch ein großes Interesse daran, zu erfahren, ob unsere Marine tatsächlich ursächlich dafür ist. Wenn es so wäre, wäre es natürlich höchst bedauerlich. Dann müssten die Maßnahmen natürlich deutlich verstärkt werden, diese Tiere aus der Region zu vertreiben, oder man müsste darauf achten, dass es nicht in den besonders kritischen Zeiten stattfindet. Aber das ist aus unserer Sicht noch nicht abschließend geklärt, und wir erwarten gern die Ergebnisse.

FRAGE JUNG: Gibt es denn schon andere Konsequenzen, die Sie erarbeiten, falls sich das herausstellt, was jetzt klar zu sein scheint, dass Sie für die toten Wale verantwortlich sind?

Werden Sie darüber auch in Ihren sozialen Netzwerken berichten?

THIELS: Herr Jung, das ist eine sehr hypothetische Frage, die darauf basiert, was denn geschähe, wenn etwas so wäre. Darauf antworten wir in der Regel nicht.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ist dieses Thema auch ein Thema für die sozialen medialen Kanäle, oder werden sie nur für Werbezwecke genutzt?

THIELS: Was meinen Sie mit Werbezwecken?

ZUSATZ JUNG: Es geht ja um offensichtliche Fehler der Bundeswehr, darum, dass dort Wale getötet wurden.

THIELS: Dazu hat sich zum Beispiel der Sprecher der Deutschen Marine schon umfänglich, und zwar auch auf sozialen Netzwerken, geäußert. Sie wissen auch, dass unsere Kanäle in sozialen Netzwerken nicht ausschließlich der Nachwuchswerbung dienen. Dabei gibt es sehr große Unterschiede. Dazu kann ich Ihnen bilateral auch gern noch ein bisschen erklären, wenn Sie wollen.

Wenn es einen belegten ursächlichen Zusammenhang geben sollte, dann werden wir das natürlich in geeigneter Weise kommunizieren.

STS SEIBERT: Ich will Ihnen sagen, dass sich die Bundesregierung freut, dass das Europäische Parlament mit starker Mehrheit Frau von der Leyen und ihr Team, die neue Kommission, bestätigt hat und dass Frau von der Leyen mit ihrem Team deswegen aller Wahrscheinlichkeit nach am 1. Dezember die Arbeit aufnehmen kann. Damit wird sich die Kommission nun mit aller Kraft den wichtigen Zukunftsprojekten der EU zuwenden können. Dabei kann sie auf die Unterstützung der Bundesregierung zählen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich habe eine Frage zum Fall Jens Söring. Herr Breul, wie bewertet das Auswärtige Amt die ich weiß nicht, ob man es so nennen kann Freilassung? Er wird ja vorzeitig aus der Haft entlassen und nach Deutschland zurückkehren. Ihm wird ein Wiedereinreiseverbot für die USA auferlegt werden.

Deutsche Diplomaten hatten sich laut Medienberichten bei jeder Anhörung der Gnadenkommission Virginias für die Überstellung eingesetzt. Wie bewerten Sie jetzt das Ende dieses Mordfalls?

BREUL: Von einem Ende kann ja noch nicht die Rede sein. Der Betroffene befindet sich meinem Kenntnisstand nach jetzt in Abschiebehaft.

Auch wenn dieser Fall medial über die Jahre sehr viel Aufmerksamkeit erhalten hat, möchte ich Sie dennoch um Verständnis dafür bitten, dass wir wie bei konsularischen Fällen insgesamt sehr zurückhaltend sind, insbesondere auch, was die Bewertung juristischer Urteile und das weitere Verfahren angeht. Ich kann bestätigen, dass der Betroffene über die Jahre hinweg konsularisch betreut wurde und auch jetzt noch konsularisch betreut wird. Zu näheren Einzelheiten des Falls kann ich aus den Ihnen bekannten Gründen hier keine Angaben machen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Haben Sie Zahlen darüber, wie viele Deutsche in amerikanischen Gefängnissen einsitzen?

BREUL: Diese Zahlen habe ich nicht dabei, kann sie Ihnen aber gern nachreichen.

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