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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 27. Januar 2020

Themen: Raketenangriff auf die US-amerikanische Botschaft in Bagdad, Coronavirus, Workshop im Bundeswirtschaftsministerium zur Batteriezellfertigung, Betrieb eines Hotels auf dem Gelände der nordkoreanischen Botschaft in Berlin, Verstöße gegen den Waffenstillstand in Libyen, Grundrente, Abschlussbericht der Fact-Finding Mission der OPCW zum angeblichen Giftgasangriff in Duma, automatisierte Gesichtserkennung, Besuch der Bundeskanzlerin in der Türkei, türkische Militäroffensive in Nordsyrien, Beziehungen zwischen Deutschland und Südafrika, steigende Anzahl rechtsextremistischer Verdachtsfälle in der Bundeswehr, Kohleausstieg, Novellierung der Düngeverordnung, 5G-Ausbau, Fall Julian Assange, Gespräch der Bundeskanzlerin mit dem venezolanischen Interimspräsidenten in Davos, Holocaustgedenktag

Naive Fragen zu:
USA vs Iran (ab 1:55)
– Ich hatte mich gerade gewundert, Frau Adebahr. Haben Sie sich versprochen, als es um die Ermordung von Herrn Soleimani ging?
– Meinen Sie Tötung? (ab 5:52)
– Ermordung sagen Sie nicht?
– Obwohl Sie es gerade gesagt haben?

Gesichtserkennung (ab 33:00)
– Am Dienstag, als ich mit ihm gesprochen habe, war er noch für die Gesichtserkennung. Ist sein Meinungsumschwung dann am Mittwoch passiert? (ab 36:19)

Merkel bei Erdogan (ab 37:32)
– Zum Türkeibesuch der Kanzlerin und zum Thema Nordsyrien: Mein Stand war, dass die Bundesregierung die türkische Invasion in Nordsyrien als völkerrechtswidrig bezeichnet und ablehnt. Da wundert mich, Frau Demmer, die Aussage von Frau Merkel, dass man die Menschen, die da unter der türkischen Besatzung leben, nun mit Hilfen an die Türkei, also an den Besatzer, finanziell unterstützen will. Wie soll es eigentlich rein rechtlich möglich sein, dass die Bundesregierung quasi die Folgen einer Invasion, die sie selbst ablehnt und für völkerrechtswidrig hält, finanziell unterstützen will?
– Es ging in der Pressekonferenz ja auch um konkrete weitere finanzielle Unterstützung der Sicherheitszone und um den Wiederaufbau in dieser Sicherheitszone, also in der Besatzungszone.
– können Sie rein rechtlich die Frage beantworten: Ist das überhaupt an sich möglich? Unterstützung für einen Staat zu gewähren, dessen Handlungen man ablehnt und für völkerrechtswidrig hält.

Kohleausstieg (ab 47:13)
– Prüfen Sie eigentlich, ob diese Konzepte der Kraftwerksbetreiber so Sinn machen, ob sie realistisch sind oder ob dahinter vielleicht andere Absichten stecken? Oder nehmen Sie das einfach so immer gerne hin? (ab 50:22)

Julian Assange (ab 56:12)
– Ich beziehe mich unter anderem auf eine Antwort des Auswärtigen Amtes auf eine Frage der Grünen in der letzten Woche. Darin sagen Sie, dass Sie die Berichte der Sonderberichterstatter zum Thema Julian Assange sehr ernst nähmen. Haben Sie sich aufgrund dieser Berichte bei der britischen Regierung bezüglich der Vorwürfe, die er ja erhebt, zum Beispiel des Vorwurfs der psychologischen Folter, erkundigt? Setzen Sie sich bei der britischen Regierung für faire Haft- und Verfahrensbedingungen ein? Ich möchte nicht, dass Sie den Fall kommentieren. Ich möchte nicht, dass Sie den Prozess kommentieren. Ich möchte eine Antwort auf meine Fragen.
– Haben Sie bisher die Möglichkeit geprüft, eine Auslieferung an die USA zu verhindern?

Merkel mit Guaido (ab 57:33)
– Das hörte sich jetzt so an, als ob es ein Zufall gewesen wäre, dass sie sich getroffen haben (ab 59:31)
– Können Sie nachreichen, wie lange das gedauert hat?

Nachreichung zu Assange: Das AA teilt mit:

Unter 1:
Die Bundesregierung verfolgt den Auslieferungsprozess von Julian Assange sehr aufmerksam. Wir haben jedoch weiterhin keinen Grund, am rechtsstaatlichen Vorgehen der britischen Justiz und der Einhaltung internationaler Mindeststandards bei den Haftbedingungen zu zweifeln. Zu internationalen Menschenrechtsfragen stehen wir über die üblichen Gesprächskanäle und Gremien in regelmäßigem Austausch mit unseren Partnern – selbstverständlich auch mit Großbritannien.

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 27. Januar 2020:

SRS’IN DEMMER: Die Bundesregierung verurteilt den Raketenangriff auf die US-amerikanische Botschaft in Bagdad auf das Schärfste. Es handelt sich dabei um einen unverantwortlichen Angriff, der eine ohnehin angespannte Situation noch weiter verschärft. Dass dabei mindestens ein Botschaftsmitarbeiter verletzt wurde, zeigt die Schwere des Angriffs.

Wir haben die Verurteilung durch den irakischen Premierminister Abdel Mahdi zur Kenntnis genommen und begrüßen diese. Alle Verantwortlichen in der Region müssen nun das Ihrige tun, um einer weiteren Eskalation entgegenzuwirken.

FRAGE DUDIN: Eine Frage an Frau Adebahr und das Verteidigungsministerium. Hat dieser jüngste Raketenangriff Auswirkungen auf die Arbeit der Diplomaten oder der Soldaten vor Ort?

ADEBAHR: Die deutsche Botschaft befindet sich nicht in der Gegend, wo dieser Raketenanschlag stattgefunden hat. Sie ist von diesem Raketenanschlag nicht betroffen. Wir passen die Sicherheitsmaßnahmen der Botschaft fortlaufend an, so auch noch einmal nach diesen gestrigen Vorfällen.

Grundsätzlich besteht für den Zentralirak ohnehin eine Reisewarnung. Aus unserer Sicht ist die Sicherheitslage für die deutschen Diplomaten vor Ort davon nicht betroffen. Wir haben trotzdem noch einmal alles angepasst und gecheckt.

COLLATZ: Das kann ich im Grunde nur so unterstützen. Sie werden ja mitverfolgt haben, dass wir am Wochenende unsere Ausbildung im Nordirak wieder aufgenommen haben. Für den Zentralirak und auch für Bagdad gilt eine erhöhte Sicherheit. Dort sind unsere Kräfte noch nicht so wieder vertreten.

FRAGE TOWFIGH NIA: Frau Adebahr, der Iran-Beauftragte der US-Regierung hat gedroht, den Nachfolger von General Soleimani zu ermorden. Gibt es eine Reaktion darauf?

ADEBAHR: Wir rufen alle Seiten dazu auf, aus einer Spirale der Eskalation, die wir dort in den letzten Wochen gesehen haben, auszusteigen. Jede Seite, die dort involviert ist sei es direkt oder indirekt , sollte alles Nötige tun, um die Situation zu beruhigen.

Den Raketenbeschuss verurteilen wir; das haben wir ja gerade gesagt. Insofern ist die Lage weiterhin gefährlich, gerade nach den Eskalationsspitzen, die wir gesehen haben. Es kommt jetzt darauf an, Ruhe hineinzubringen und den regionalen Konflikt, dessen Leidtragender der Irak ist, der sich um Demokratisierung und Zusammenhalt bemüht, jetzt nicht weiter anzuheizen.

FRAGE WARWEG: Mich würde interessieren, ob die Bundesregierung diesen außenpolitischen Ansatz des US-amerikanischen Partners teilt, dass man staatlichen Vertretern unliebsamer Regierungen mit der Ermordung droht.

ADEBAHR: Ich glaube, wir haben zu dieser Ermordung oder zu dieser Tötung von General Soleimani damals das Nötige gesagt, auch im Verbund mit unseren Partnern. Das gilt weiter fort.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Aber hier geht es ja darum, dass der US-Sondergesandte für den Iran seinem Nachfolger gedroht hat, ihm werde das gleiche Schicksal drohen. Ich würde ganz gerne wissen, wie das Auswärtige Amt dies bewertet. Finden Sie das gut oder finden Sie das schlecht?

ADEBAHR: Was zu tun ist oder was aus unserer Sicht notwendig ist und damit auch in der Region zu unterlassen ist, habe ich gerade auf die Frage des Kollegen gesagt.

FRAGE JESSEN: Herr Collatz, Sie haben darauf hingewiesen, dass die Ausbildung im Nordirak wieder aufgenommen wird. Können Sie sagen, in welchem Ausmaß Bundeswehrkräfte zur Eigensicherung eingesetzt werden? Oder ist das eine Ausbildung komplett wie in dem Rahmen, bevor sie eingestellt wurde?

COLLATZ: Im Grunde ist es genau das. Wir haben die Ausbildung so wieder aufgenommen, wie wir sie Anfang Januar ausgesetzt haben. Derzeit finden zwei Lehrgänge mit unseren Partnern vor Ort statt, wo es um eine Multiplikatorenausbildung geht. Aber das Kräftekontingent ist ungefähr das, das Sie kennen.

FRAGE JUNG: Ich hatte mich gerade gewundert, Frau Adebahr. Haben Sie sich versprochen, als es um die Ermordung von Herrn Soleimani ging?

ADEBAHR: Tötung.

ZUSATZFRAGE JUNG: Meinen Sie Tötung?

ADEBAHR: Das meine ich.

FRAGE JUNG: Ermordung sagen Sie nicht?

ADEBAHR: Nein, ich sage Tötung.

ZUSATZFRAGE JUNG: Obwohl Sie es gerade gesagt haben?

ADEBAHR: Ich habe mich versprochen, korrigiert und Tötung gesagt.

FRAGE GÜNTHER: Meine Frage richtet sich auch an das Auswärtige Amt, und zwar geht es um das Thema Coronavirus. Wie wahrscheinlich ist es, dass die Bundesregierung doch noch wie Frankreich und Japan vorgeht und möglicherweise deutsche Staatsangehörige aus der am stärksten betroffenen chinesischen Region ausfliegt?

Zweitens. An welchen Kriterien macht sich diese Entscheidung letztlich fest?

Drittens. Welche Bürger würde das eher betreffen? Wären das eher Botschaftsangehörige oder auch noch Zivilisten? Vielen Dank.

ADEBAHR: Seit 11 Uhr tagt der Krisenstab im Auswärtigen Amt zu genau diesem Thema. Der Außenminister ich weiß nicht, ob das Gespräch schon zu Ende ist „as we speak“ hat nach seinem Gespräch mit Herrn Borrell in Tegel gerade eine Pressekonferenz gegeben. Dort hat er gesagt, dass wir im Moment und das tun wir im Krisenstab alle Optionen intensiv prüfen. Wir prüfen auch intensiv die Option einer Evakuierung. Es gibt ein Konsularteam der Botschaft, das auf dem Weg nach Wuhan ist, um sich selbst ein Bild zu machen. Das sollte heute gegen Abend dort eintreffen.

Der Krisenstab wird sich entscheiden und wird weiter beraten, was für die deutschen Staatsbürger, die vor Ort sind, die beste Option ist. Dabei handelt es sich um Zivilisten, um ganz normale deutsche Staatsbürger, die dort in Wuhan sind. Mit denen stehen wir regelmäßig in Kontakt, auch in den letzten Tagen, und zwar per Brief, per Aufruf. Die Botschaft steht auch telefonisch mit den Deutschen vor Ort in Kontakt. Wir haben im Moment keine Hinweise darauf, dass Deutsche von der Krankheit betroffen sind. Wir sind aber, wie gesagt, auf dem Weg, um uns auch persönlich ein Bild zu machen. Wir müssen jetzt die Entscheidung, die der Krisenstab der Bundesregierung im Lichte aller Umstände trifft, abwarten.

ZUSATZFRAGE GÜNTHER: Sie haben das indirekt angesprochen. Wie bewerten Sie die Informationspolitik der chinesischen Regierung? Wie ist der Kontakt? Ist das ausreichend oder würden Sie sich mehr wünschen?

ADEBAHR: Ich glaube, der Chef der Weltgesundheitsorganisation ist heute noch einmal nach China gereist, um auch dort mit den chinesischen Behörden zu reden. Unser Kontakt mit den chinesischen Behörden ist okay. Ich kann aber von hier aus kein umfassendes Bild geben, ob die chinesische Seite tatsächlich alle verfügbaren Informationen herausgibt und wie genau das ist. Ich möchte aber so viel sagen das war, glaube ich, auch der Eindruck, den die Weltgesundheitsorganisation hatte , dass China damit ganz gut umgeht und auch versucht, transparent zu sein. Wir wollen uns trotzdem ein eigenes Bild machen und sind da dran.

FRAGE KELLER: Haben Sie eine Vorstellung, wie viele deutsche Staatsbürger im Raum Wuhan sind?

ADEBAHR: Nach unseren bisherigen Erkenntnissen sind es ungefähr 90.

ZUSATZFRAGE KELLER: Sind das hauptsächlich Wirtschaftsvertreter?

ADEBAHR: Das sind ganz normale deutsche Staatsbürger, die dort leben, arbeiten, studieren, verheiratet sind.

FRAGE: Wie reagiert die Bundesregierung auf nationaler Ebene? Welche Behörden wären involviert, wenn es denn einen Plan geben würde? Gibt es einen Epidemie- oder Pandemieplan, der eventuell angepasst werden müsste?

WACKERS: Vielleicht haben Sie heute Morgen Professor Wieler im Morgenmagazin verfolgt, der noch einmal eine Lageeinschätzung gegeben und gesagt hat, dass Deutschland gut vorbereitet ist. Wir haben ein gutes Gesundheitssystem. Wir sind in der Lage, sollte es eingeschleppte Fälle geben, diese schnell zu identifizieren, zu isolieren, zu behandeln und ganz wichtig mögliche Kontaktpersonen nachzuverfolgen, damit eine Weiterverbreitung der Krankheit gebannt wäre.

ZUSATZFRAGE: Können Sie mir sagen, welche Behörden in diese Strategie involviert sind?

WACKERS: Das sind eine ganze Reihe Behörden, und Bundes- und Landesbehörden arbeiten dabei Hand in Hand. Das RKI hat vor ca. zwei Wochen eine Koordinierungsstelle eingerichtet und steht in einem ständigen Austausch mit den zuständigen Landesbehörden. Natürlich sind die Gesundheitsbehörden der Flughäfen mit dabei, die Landesgesundheitsministerien, die Gesundheitsämter, die Seuchenschutzbeauftragten, also das ganze Besteck.

FRAGE GÜNTHER: Frau Wackers, im Moment werden an vielen Flughäfen als Information Flugblätter verteilt oder es gibt Aushänge, wie man sich verhalten sollte. Ist perspektivisch an mehr gedacht, also möglicherweise auch tatsächlich Menschen auf bestimmte Erkrankungssymptome oder Ähnliches zu kontrollieren oder soll das erst einmal der Weg bleiben?

WACKERS: Das kann ich nicht ausschließen. Wir passen uns natürlich der Lage an. Die Maßnahmen vor Ort werden in der Tat von den Gesundheitsbehörden vor Ort ergriffen. Derzeit rät die WHO auch von Screenings ab. Bisher gibt es das von Ihnen erwähnte Flugblatt, das überall aushängt. Wir informieren die Reisenden, natürlich insbesondere diejenigen, die aus China kommen.

FRAGE GEERS: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Herr Wagner, eine Frage zur Batteriezellfertigung. Es gibt heute bei Ihnen im Ministerium ein Treffen, das Sie angekündigt haben. Können Sie genau sagen, worum es dabei geht? In der Mitteilung heißt es allgemein, das Projekt Batteriezellfertigung würde vorangetrieben. Können Sie bitte sagen, was das in diesem Zusammenhang genau heißt?

WAGNER: Sehr gerne. Wir haben heute eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der es um das sogenannte zweite Projekt zur Batteriezellfertigung geht. Bei uns im Wirtschaftsministerium findet ein Workshop mit den teilnehmenden 14 EU-Ländern und mehr als 55 Unternehmen an diesem Projekt statt.

Ich will zur Einordnung ein bisschen weiter ausholen, damit ein bisschen verständlicher wird, um was es hierbei geht:

Der Kontext sind die veränderten Wertschöpfungsketten im Automobilsektor im Hinblick auf die zunehmenden E-Autos und auf die weitere Elektrifizierung der Antriebe. Der Trend schreitet weitgehend voran und ist auch wichtiger Bestandteil für eine nachhaltigere und klimaschonendere Elektromobilität in Deutschland.

Wichtig ist und deshalb hat das Bundesministerium für Wirtschaft dieses Thema so vorangetrieben , dass diese Wertschöpfungsketten, die in Zukunft entstehen, auch in Deutschland und in Europa und nicht nur in anderen außereuropäischen Ländern entstehen. Man sagt, dass rund ein Drittel der Wertschöpfung bei den E-Autos an der Batterie hängt. Daran hängt natürlich auch eine enorme Anzahl von Arbeitsplätzen. Deswegen ist es wichtig, dass wir das in Deutschland und in Europa selber machen können.

Es geht dabei, wie gesagt, um den Aufbau und den Erhalt von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen. Es geht auch darum, Forschungs- und Entwicklungskapazitäten aufzubauen und das Know-How zu haben. Es geht natürlich auch ein Stück weit um das Thema technologische Souveränität.

Dazu hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zwei große sogenannte IPCEIS angestoßen. IPCEI steht für „Important Projects of Common European Interest“. Das ist ein europäischer Rahmen für große Industriekonsortien. Wenn es, wie von der Europäischen Kommission für das erste Konsortium auch schon bestätigt, dieses gemeinsame europäische Interesse gibt, ermöglicht dieser europäische Rahmen besondere Möglichkeiten für die einzelnen Mitgliedstaaten, insbesondere diese Forschung und Entwicklung zu fördern.

Es sind, wie gesagt, zwei Projekte. Das erste Projekt ist weiter vorangeschritten. Das ist das sogenannte „Summer-IPCEI“, das schon am 9. Dezember von der Kommission beihilferechtlich genehmigt worden ist. An diesem Projekt sind fünf deutsche Unternehmen und Unternehmen aus sechs weiteren Mitgliedstaaten beteiligt.

Das zweite IPCEI das ist das, auf das sich der Workshop heute bezieht ist das „Autumn-IPCEI“ oder „Herbst-IPCEI“, weil es zeitlich etwas nachgelagert ist.

Vielleicht zum Rahmen: Das wird auch von Deutschland aus koordiniert. Es sind weitere 13 europäische Mitgliedstaaten dabei. Das sind Frankreich, Italien, Belgien, Österreich, die Slowakei, Finnland, Schweden, Polen, Kroatien, Spanien, Portugal, Tschechien und auch Griechenland. Es sind dort aktuell insgesamt mehr als 55 Unternehmen dabei. Bereits im November haben wir Unterlagen zur Pränotifizierung an die Kommission übersandt. Das ist der Schritt vor der eigentlichen förmlichen Notifizierung, in dem schon einmal vorher Gespräche geführt werden und die Kommission erste Einschätzungen gibt.

Die Arbeiten an diesem zweiten IPCEI laufen. In diesem Rahmen läuft dieser zweite Workshop, der eben stattfindet, zu dem wir die Pressemitteilung veröffentlicht haben, die Sie auf unserer Homepage finden. Ziel dieses Workshops ist, dass sich die beteiligten Länder und die beteiligten Unternehmen weiter vernetzen, dass sie weitere Schritte planen, wie sie weiter vorgehen, dass sie sich darüber unterhalten, wie arbeitsteilig vorgegangen und in welchen Clustern später das Projekt realisiert werden kann. Also es geht um eine weitere Konkretisierung des Projekts.

Wenn ich vielleicht noch einmal ganz kurz auf die Berichterstattung eingehen darf, die heute im „Handelsblatt“ unter dem Stichpunkt Tesla läuft. Das würde ich gern noch einmal kurz einordnen.

Ganz wichtig ist: Zum jetzigen Zeitpunkt können wir weder Teilnehmer noch Unternehmer bestätigen oder dementieren. Das haben wir auch beim ersten IPCEI so gemacht. Der Zeitpunkt, an dem wir das tun können, ist, wenn wir die beihilferechtliche Genehmigung dafür haben.

Ganz grundsätzlich gilt aber, dass sich alle Unternehmen bewerben können, die in einem europäischen Mitgliedstaat ihren Sitz haben. Das schließt nicht aus, dass diese Unternehmen auch eine außereuropäische Mutter haben. Richtig ist, dass sie einen Sitz im europäischen Binnenmarkt haben. Das ist auch europarechtlich im Binnenmarkt erforderlich, dass wir es allen europäischen Unternehmen anbieten. Es gilt dann natürlich, dass bei Unternehmen nur die Forschungs- und Entwicklungsarbeit gefördert werden kann, die dann jeweils in Europa oder in Deutschland getätigt wird. Das heißt, es geht quasi kein Geld über die Grenze hinaus. Es ist wichtig, dass die Wertschöpfung vor Ort stattfindet.

ZUSATZFRAGE GEERS: Ich habe eine kurze Zusatzfrage, Herr Wagner. Sie haben ja schon ungefragt den weißen Elefanten, der beim Thema Elektromobilität immer im Raum steht, nämlich Tesla, genannt. Sie sagen, Sie könnten das nicht bestätigen und auch nicht dementieren, dass Tesla dabei ist.

Nun baut Tesla gerade hier vor den Toren Berlins seine neue Fabrik oder ist dabei, das vorzubereiten. Könnte diese Fabrik Teil dieses zweiten Projektes in Sachen Batteriezellfertigung sein?

WAGNER: Sie haben es in Ihrer Frage gerade schon wiederholt. Wie gesagt: Ich kann konkrete Unternehmen weder bestätigen noch dementieren.

Ganz klar ist die Voraussetzung, die ich Ihnen genannt habe. Es muss ein Unternehmen sein, das seinen Sitz in einem europäischen Mitgliedsstaat hat. Es kann aber auch ein Tochterunternehmen eines Unternehmens in einem Drittstaat sein. Wichtig ist, dass diese Wertschöpfung in Europa stattfindet. Das ist das Zentrale. Ob das dann für das jeweilige Unternehmen gegeben ist, das können Sie sich wahrscheinlich selber ableiten.

Vielleicht zur Einschätzung zum Stand, bei dem wir bei dem IPCEI sind: Es werden noch viele Gespräche zwischen Unternehmen geführt. Es wird sich am Ende herausstellen, wenn es dann konkret um die Notifizierung und auch um die Anträge geht, welche Unternehmen dann tatsächlich noch mit im Boot sind, sodass wir das zum jetzigen Zeitpunkt schon aus Datenschutzgründen und Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht sagen können. Zum anderen ist es auch so, dass zum jetzigen Zeitpunkt immer noch vieles im Fluss ist. Es können noch neue Unternehmen dazu kommen. Es kann auch sein, dass Unternehmen feststellen, dass sie es lieber anders machen wollen.

Wie gesagt: Deshalb ist noch vieles im Fluss. Ich muss da um ein bisschen Geduld bitten, bis wir die offizielle Beihilfeentscheidung der Kommission haben. Dann werden wir ausreichend darüber informieren, wer Teil des zweiten Konsortiums sein wird.

FRAGE REIBLE: Ich habe eine Frage, die sich insbesondere an das Auswärtige Amt richtet. Es geht um das City Hostel auf dem Gelände der Botschaft von Nordkorea. Dazu findet ja morgen vor dem Verwaltungsgericht Berlin ein Prozess statt. Die Betreiberin klagt gegen das Bezirksamt Mitte wegen einer Nutzungsuntersagung.

Ich wollte gern wissen: Wie begleiten Sie diesen Prozess? Sind Sie vielleicht auch als Beobachter vor Ort? Wie schauen Sie darauf? Welche Erwartungen haben Sie? Falls die Klägerin, also die Betreiberin des Hostels, Recht bekommen sollte, welche rechtlichen Möglichkeiten bleiben der Bundesregierung, um die Nutzung dieser Immobilie als Hostel, die Erzielung wirtschaftlicher und finanzieller Gewinne und den Verstoß gegen die Sanktionen zu verhindern?

ADEBAHR: Ich glaube, unsere Grundposition ist klar. Ich schaue einmal vertrauensvoll in die Kamera, ob die Kollegen das nachliefern können. Wenn nicht, dann muss ich es nach der Regierungspressekonferenz machen. Das ist zu rechtlich, als dass ich das jetzt aus der Hand schütteln könnte.

FRAGE: Ich würde auch gern Frau Adebahr fragen. Mein Thema ist Libyen bzw. die berichteten Verstöße gegen den Waffenstillstand und die Schwierigkeiten, das Embargo durchzusetzen. Ich frage mich: Wie wird mit diesen aktuellen Meldungen verfahren? Gibt es jetzt eine Art Beobachtungsstelle, die das auflistet? Oder gibt es angesichts der Meldungen Handlungsbedarf?

ADEBAHR: Ich weiß nicht, ob Sie die Erklärung der VN-Mission vom Wochenende gesehen haben, die tatsächlich feststellt, dass es solche Verstöße gibt, und der wir uns anschließen. Sie fordert ja auch dazu auf, dass so etwas nicht passiert.

Der Minister hat ja gesagt, dass wir sehen, dass die gegenwärtige Waffenruhe eine brüchige ist und wir uns keine Illusion darüber machen, dass nach der Libyen-Konferenz noch ein weiter Weg vor uns liegt.

Ich glaube, das Ziel ist es jetzt, mit allen Parteien, die womöglich auf Verstöße dieser Waffenruhe Einfluss haben, weiter zu sprechen. Es ist eine gemeinsame Anstrengung der Bundesregierung, die da unternommen wird. Dann schauen wir auf die Gespräche in dem sogenannten 5+5-Komitee, in dem Militärkomitee. Es soll in den nächsten Tagen einen Termin geben, sodass man dort zusammenkommt. Das ist der Ort so steht es auch im Kommuniqué , wo darüber gesprochen wird, wie man von einer brüchigen Waffenruhe Schritte in Richtung eines Waffenstillstands unternimmt. Das heißt, der Plan ist: Die VN beobachten und sehen das. Wir versuchen mit den Beteiligten zu sprechen, und wir arbeiten in dem Follow-up auf die Beratung in diesem 5+5-Komitee hin.

ZUSATZFRAGE: Sie haben das Follow-up erwähnt. Die nächsten Treffen auf Ministerebene sind ja auch schon terminiert, sowohl in Afrika als auch wenn ich das richtig verstehe in Berlin. Sollte man sich davon schon Ergebnisse erhoffen oder hat das alles vorbereitenden Charakter?

ADEBAHR: Meinen Sie, die Ministertreffen haben vorbereitenden Charakter?

ZUSATZFRAGE: Meine Frage ist: Wann kann man denn Ergebnisse erwarten? Was den Waffenstillstand angeht, verstehe ich ja, dass man sich vermutlich die Situation vor Ort anschauen und sehen muss, ob man mit den Konfliktparteien vor Ort sprechen kann. Was das Embargo angeht, so sind ja wahrscheinlich eher die Lieferstaaten gefragt und insofern der Kreis, der sich in Berlin getroffen hat. Wann darf man sich davon konkrete Ergebnisse erhoffen?

SRS’IN DEMMER: Ich kann mich Frau Adebahr da voll und ganz anschließen. Es war von Anfang an klar, dass es ein langer Prozess sein wird und dass die Berlin-Konferenz dazu ein erster Schritt war. Der wichtige nächste Schritt, aber eben auch nur ein nächster Schritt, wird dann die Sitzung des gemeinsamen militärischen Komitees im 5+5-Format sein, die in dieser Woche ja noch stattfinden soll. Grundsätzlich rufen wir einfach die Teilnehmer der Libyen-Konferenz dazu auf, die Selbstverpflichtungen zu halten, die sie selber eingegangen sind.

Dann würde ich Sie gern noch daran erinnern, dass in dieser Woche ja noch eine VN-Sicherheitsratssitzung zu den Schlussfolgerungen der Konferenz stattfinden wird.

ADEBAHR: Das wird am Donnerstag sein. Da gibt es die turnusgemäßen Beratungen zu UNSMIL. Wir arbeiten weiterhin daran, eine Resolution in den Sicherheitsrat einzubringen, die die Beschlüsse von der Libyen-Konferenz, von dem Berliner Prozess, indossiert. Auch das ist ein dickes Brett. Ob das am Donnerstag gelingt, müssen wir einmal schauen.

Ich wäre genauso wie Frau Demmer sehr zögerlich, jetzt zu sagen: Dann und dann gibt es Ergebnisse. – Es ist ja klar, dass wir darauf hinarbeiten und uns das natürlich wünschen. Wir arbeiten jetzt in dem 5+5-Komitee an der Umsetzung. Ein Außenministertreffen, für das es noch keinen ganz konkreten Termin gibt, wo die Planungen aber auf Mitte Februar hinauslaufen, soll daran weiterarbeiten. Ich kann jetzt nicht sagen, was dabei herauskommt. Wir sind ja noch vor den 5+5-Gesprächen.

FRAGE TOWFIGH NIA: Frau Demmer, die Bundeskanzlerin hatte sich ja im Vorfeld der Libyen-Konferenz mit Scheich Mohammed bin Zayed von den Vereinigten Arabischen Emiraten getroffen. Es gab auch eine Presseerklärung, wonach sich beide Länder auf das Waffenembargo und den Waffenstillstand geeinigt hatten. Jetzt ist genau dieses Land beschuldigt, dass sie weiterhin Waffen an General Haftar liefern. Dazu hätte ich gern eine Reaktion.

SRS’IN DEMMER: Wie gesagt: Wir rufen alle Teilnehmer der Berliner Libyen-Konferenz dazu auf, sich an die eingegangenen Selbstverpflichtungen zu halten.

Grundsätzlich ist es so, dass militärische Lieferungen und die Entsendung von militärischem Personal natürlich ein Bruch des vom Sicherheitsrat verhängten Waffenembargos darstellen.

Mit dem, was in Berlin beschlossen worden ist, haben wir einen Umsetzungsmechanismus geschaffen. Dieser Umsetzungsmechanismus ist das, woran wir uns jetzt halten. Das ist eben eine Wegstrecke, die jetzt zu bewältigen ist.

FRAGE GÜNTHER: Ich habe eine Frage zum Thema Grundrente an das Bundesarbeitsministerium.

Es geht um die Frage, wie jetzt die Planungen für den Gesetzentwurf im Bundeskabinett aussehen. Es war wohl mal angedacht, das Mitte Februar einzubringen. Es scheint aber jetzt in der Koalition immer noch einige Streitpunkte zu geben. Ist der Zeitplan Mitte oder Ende Februar noch zu halten?

Gibt es Anschlussfrage Bedenken, möglicherweise den Einführungstermin 01.01 2021 in irgendeiner Form in Gefahr zu bringen?

STOLTENBERG: Die Grundrente ist ein wichtiges sozialpolitisches Vorhaben. Der Entwurf befindet sich zurzeit in der Ressortabstimmung zwischen den Ministerien, um die letzten Fragen zu klären. Der Minister hat auch gerade aktuell noch einmal in einem Interview in der „Welt am Sonntag“ betont, dass es das Hauptziel ist, die Grundrente zum 01.01 2021 einzuführen, damit die Menschen sie dann auch bekommen. Daran arbeitet das BMAS mit Hochdruck. Wir gehen davon aus, dass alle Beteiligten konstruktiv daran mitarbeiten.

Zu Ihrer Frage nach dem Kabinettstermin: Auch dazu hat sich der Minister in der „Welt am Sonntag“ konkret geäußert. Er hat gesagt, dass wir immer noch den Kabinettstermin 12.02. anstreben. Das ist dann auch notwendig, damit wir das Ganze zielgenau zum 01.01 2021 hinbekommen.

FRAGE KELLER: Nun hat ja der CDU-Sozialpolitiker Weiß gesagt, möglicherweise müsse man es um ein halbes Jahr verschieben. Was sagen Sie denn dazu? Ist es für Sie auch denkbar, dass zwar das Inkrafttreten am 01.01 2021 ist, dass aber die tatsächliche Auszahlung erst einige Monate später erfolgt, weil die Rentenversicherung das nicht so schnell hinbekommt?

STOLTENBERG: Hier bitte ich um Verständnis, dass wir uns grundsätzlich zu Äußerungen aus dem politischen Raum eher zurückhaltend verhalten. Insofern bleibe ich bei dem, was ich gerade gesagt habe und was der Minister auch am Sonntag festgestellt hat, nämlich dass es das Ziel ist, die Grundrente zum 01.01 2021 einzuführen und wir dafür einen zeitnahen Kabinettstermin brauchen. Da sind wir in dem Bereich Mitte Februar.

ZUSATZFRAGE KELLER: Die Rentenversicherung hat ja auch verfassungsrechtliche Zweifel angemeldet und gesagt: Wenn man nur das Einkommen von Ehepaaren ansieht, dann werden sie gegenüber nicht verheirateten Paaren benachteiligt. Was sagt man denn dazu bei Ihnen?

STOLTENBERG: Auch dazu haben wir uns in der letzten Woche schon geäußert, dass wir uns jetzt grundsätzlich in der Ressortabstimmung befinden und uns zu Einzelfragen nicht konkret äußern. Es arbeiten alle mit Hochdruck daran, dass wir die Grundrente zum 01.01 2021 einführen.

FRAGE LANGE: Ich hätte gern gewusst, ob Informationen zutreffend sind, dass Ihr Minister heute noch einmal neue Vorschläge in die Ressortabstimmung gegeben hat. Das würde ich dann auch gern das Finanzministerium fragen.

STOLTENBERG: Ich fange da kurz an. Ich habe zu dem, was ich gerade Herrn Keller gesagt habe, nicht viel Neues zu sagen. Wir sind in der Ressortabstimmung und halten uns zurück, Wasserstände und einzelne Gespräche zu kommentieren.

DR. KUHN: Ich kann mich dem nur anschließen, was der Kollege gesagt hat. Wir befinden uns in der Ressortabstimmung. Das Verfahren kommentieren wir nicht weiter.

ZUSATZFRAGE LANGE: Mir geht es nicht um Wasserstände. Mir geht es darum, ob es neue Vorschläge in dieser Sache gibt. Das können Sie mit Ja oder Nein beantworten.

STOLTENBERG: Das könnte ich. Aber ich bleibe in dem Fall bei dem, was ich Ihnen bis jetzt gesagt habe, dass ich zu Gesprächen innerhalb der Bundesregierung einzelne Verfahren oder einzelne Schritte nicht kommentiere.

ZUSATZFRAGE LANGE: Nur einmal für das Protokoll, weil mir das eigentlich auch ziemlich auf die Nerven geht. Wir haben ja in früheren Regierungspressekonferenzen durchaus auch über Referentenentwürfe gesprochen. Also dass es jetzt grundsätzlich kein Thema mehr ist, weil man sich da in der Ressortabstimmung befindet das geht jetzt nicht nur an das BMAS , ist so nicht richtig. Wenn wir das wirklich so machen wollen, dann würde ich gern einmal wissen das müssen wir nicht jetzt klären , wann das eingeführt worden ist. Dank der Protokolle der letzten Regierungspressekonferenzen kann man sehen, dass wir schon über solche Themen gesprochen haben. Wenn es jetzt anders sein soll, dann hätte ich gern gewusst, wann das denn in den Ministerien beschlossen worden ist. Wie gesagt: Das ist keine Frage, die man jetzt klären kann. Aber grundsätzlich hätte ich das einmal gern geklärt.

FRAGE WARWEG: In der letzten Woche hat der Chemiewaffenexperte und das Mitglied der OPCW Fact-Finding Mission in Duma vor dem UN-Sicherheitsrat ausgesagt und erklärt, dass der OPCW-Abschlussbericht zu Duma massiv manipuliert worden sei. Die OPCW Fact-Finding Mission vor Ort sei zu ganz anderen Ergebnissen gekommen als die, die sich dann schlussendlich laut seinen Worten in dem manipulierten OPCW-Abschlussbericht gefunden hätten. Da würde mich interessieren: a) Waren Vertreter der Bundesrepublik bei dieser Anhörung anwesend? b) Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich diese Vorwürfe?

ADEBAHR: Das müsste ich beides nachreichen.

VORS. WELTY: Ist das von allgemeinem Interesse?

(Zustimmung bei einigen Journalisten)

Sonst können wir das nämlich bilateral machen. Mit jeder Nachreichung belasten wir die Geschäftsstelle.

ZURUF JUNG: Es sind eine oder zwei pro Woche! Die werden eh schon nicht alle herumgeschickt!

VORS. WELTY: Gut. Dann setzen wir mit einem neuen Thema fort. Frau Günther, bitte!

FRAGE GÜNTHER: An Herrn Alter vom Bundesinnenministerium: Könnten Sie vielleicht im Detail etwas mehr dazu sagen, welche juristischen und technischen Bedenken des Bundesinnenministers konkret dazu geführt haben, dass er die automatisierte Gesichtserkennung jetzt erst einmal gestoppt hat und das jetzt offensichtlich nicht mehr in dem entsprechenden Entwurf steht?

ALTER: Am besten lässt sich das erklären, wenn man sich das Verfahren eines Gesetzgebungsvorlaufs einmal genau anschaut. Es ist so, dass seit vielen Monaten, eigentlich schon seit mindestens zwei Jahren, an diesem Gesetzentwurf gearbeitet wird und auf der Grundlage des Pilotprojektes, das am Bahnhof Berlin-Südkreuz durchgeführt wurde, auch die Fachabteilung, die für die Bundespolizei in unserem Haus zuständig ist, zu dem Ergebnis gekommen ist, dass man im Rahmen der Novelle eine Rechtsgrundlage dafür schaffen könnte, die genau deutlich macht, in welchen engen gesetzlichen Grenzen dieses Mittel zur Anwendung kommt.

Es ist im Grunde genommen völlig normal, dass der Gesetzentwurf, wenn die hausinterne Abstimmung abgeschlossen wird also zu dem Zeitpunkt, bevor er in andere Ressorts in die Abstimmung geht , noch einmal formell auch dem Minister zur Billigung vorgelegt wird. Das ist letzte Woche geschehen, und der Minister hat gesagt sicherlich auch angesichts der aktuellen Kontroversen zum Thema Gesichtserkennung, auch wenn sich diese inhaltlich deutlich von dem unterscheiden, was wir ursprünglich in dem Gesetzentwurf vorgesehen hatten , dass er sich die Sachlage noch einmal ganz genau anschauen will.

Es bleibt aus Sicht der Fachabteilung dabei, dass das ein wünschenswertes Instrument wäre, das für die Polizei viele Vorteile mit sich brächte und gesetzlich geregelt werden könnte. Der Minister hat aber entschieden, die Ressortabstimmung jetzt ohne diese Regelung einzuleiten, damit das Gesetz auf den Weg gebracht werden kann. Ich will bei dieser Gelegenheit auch daran erinnern, dass auch die Datenschutz-Grundverordnung einige Dinge enthält, die jetzt im neuen Bundespolizeigesetz geregelt werden müssen, und es da nicht zu großen Zeitverzögerungen kommen soll.

Das heißt also, der Minister hat sich entschieden, sich das noch einmal genau anzuschauen. Die Fachabteilung wird das jetzt aufbereiten und wird noch einmal den Nutzungszweck und die rechtlichen Hintergründe darstellen und wird auch noch einmal die Ergebnisse aus dem Test dezidiert vorlegen. Dann wird es, wie der Minister gesagt hat, dazu kommen, dass man im parlamentarischen Raum entscheiden müssen wird, wie man damit umgeht.

FRAGE JESSEN: Lässt sich das Entscheidungsdatum präzisieren? War das am Donnerstag oder am Freitag? Ich glaube ja, das wurde am Donnerstagnachmittag oder so veröffentlicht, richtig?

ALTER: Die Ressortabstimmung wurde nach meiner Kenntnis letzte Woche Donnerstag eingeleitet, und die Entscheidung des Ministers erfolgt entsprechend vorher in der vergangenen Woche.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Also schon am Donnerstag oder Freitag? Sonst hätte man es ja vorher schon gehört.

ALTER: Das Gesetz ist in der Fassung, wie es jetzt in den Ressorts vorliegt, am Donnerstag versendet worden, und entsprechend vorher in der vergangenen Woche hat der Minister das Gesetz in einer Fassung freigegeben.

FRAGE JUNG: Am Dienstag, als ich mit ihm gesprochen habe, war er noch für die Gesichtserkennung. Ist sein Meinungsumschwung dann am Mittwoch passiert?

ALTER: Na ja, in dem Interview, das wir am Dienstag geführt haben, hat er deutlich gemacht, dass seine Priorität darin liegt, dass man an öffentlichen Plätzen, unter anderem an Bahnhöfen, die Videoüberwachung einführt. Das ist ja noch einmal etwas anderes, als dass man ein Videoüberwachungssystem mit einer Gesichtserkennungssoftware ergänzt. Der Minister hat auch bereits am Dienstag gesagt: Videoüberwachung, da bleibt er dabei, das ist ihm ganz besonders wichtig, auch mit Blick auf den schrecklichen Vorfall in Frankfurt am Main mit dem achtjährigen Jungen; aber alles Weitere, was man an technischen Algorithmen noch hinzufügen kann, wird man sehen. So war seine Aussage, und das meint im Grunde genommen, dass er sich sicher sein will, dass das, was er sozusagen gesetzlich vorsieht, aus allen Perspektiven sorgfältig abgewogen ist und dass dafür auch eine gesellschaftliche Akzeptanz vorliegt.

FRAGE JUNG: Zum Türkeibesuch der Kanzlerin und zum Thema Nordsyrien: Mein Stand war, dass die Bundesregierung die türkische Invasion in Nordsyrien als völkerrechtswidrig bezeichnet und ablehnt. Da wundert mich, Frau Demmer, die Aussage von Frau Merkel, dass man die Menschen, die da unter der türkischen Besatzung leben, nun mit Hilfen an die Türkei, also an den Besatzer, finanziell unterstützen will. Wie soll es eigentlich rein rechtlich möglich sein, dass die Bundesregierung quasi die Folgen einer Invasion, die sie selbst ablehnt und für völkerrechtswidrig hält, finanziell unterstützen will?

SRS’IN DEMMER: Ich würde gerne noch vorwegstellen und grundsätzlich betonen, dass die Bundesregierung die anhaltende militärische Eskalation und das unmittelbar damit im Zusammenhang stehende humanitäre Leid der Zivilbevölkerung in der Region mit Sorge sieht und alle Konfliktparteien auffordert, das unverzüglich zu beenden. Die Bundesregierung begrüßt alle Schritte, die zu einer Beendigung des Blutvergießens und zu einer Linderung des Leids der Zivilbevölkerung beitragen.

Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Witterungsbedingungen muss die Situation der geflohenen Menschen rund um Idlib und darauf bezog sich die Kanzlerin dringend erträglicher gestaltet werden. Es geht also allein um die Region rund um Idlib. Wenn ich die Kanzlerin da noch einmal zitieren darf:

„… wir [sind] bereit, etwas zu tun, wenn es um die Flüchtlinge geht, die sich jetzt aus Idlib in Richtung der türkischen Grenze bewegen und die zurzeit in Zelten untergebracht sind, was … eine sehr schwierige Situation ist.“

Daher hat sie angekündigt, dass wir schauen, ob wir die humanitäre Aktion der Organisation Türkischer Roter Halbmond, die versucht, feste Unterkünfte für diese Flüchtlinge zu bauen, mit deutschen Mitteln unterstützen können.

ZUSATZFRAGE JUNG: Es ging in der Pressekonferenz ja auch um konkrete weitere finanzielle Unterstützung der Sicherheitszone und um den Wiederaufbau in dieser Sicherheitszone, also in der Besatzungszone.

SRS’IN DEMMER: Nein. Ich kann das nur noch einmal wiederholen: Ihr ging es um Unterstützung der Lage in der Region Idlib. Was das Thema Umsiedlung und die Sicherheitszone anbelangt, hat sie wiederholt, dass das mit dem UNHCR besprochen werden muss. Darüber finden Gespräche statt. Diese haben aber noch nicht einen Status erreicht, von dem man sagen könnte, dass das jetzt spruchreif wäre.

ZUSATZFRAGE JUNG: Frau Adebahr, können Sie rein rechtlich die Frage beantworten: Ist das überhaupt an sich möglich?

ADEBAHR: Was?

ZUSATZ JUNG: Das hatte ich ja vorhin gesagt: Unterstützung für einen Staat zu gewähren, dessen Handlungen man ablehnt und für völkerrechtswidrig hält.

ADEBAHR: Wenn ich das, was Frau Demmer gesagt hat, richtig interpretiere, ging es in der Pressekonferenz

ZUSATZ JUNG: Unabhängig davon.

VORS. WELTY: Vielleicht wollen wir erst einmal antworten lassen?

ADEBAHR: Es ging um humanitäre Hilfe. Humanitäre Hilfe ist am Bedarf des Menschen orientiert und per se unpolitisch. Es ging um humanitäre Hilfe für Idlib, und Idlib liegt woanders. So habe ich das verstanden.

SRS’IN DEMMER: Ja, so wollte ich verstanden werden.

VORS. WELTY: Dann können wir jetzt, glaube ich, aufklären, was es mit dem City Hostel auf sich hat, also dem Fall, den Frau Reible aufrief.

ADEBAHR: Wir sind an dem Verfahren, das morgen stattfindet, nicht beteiligt auch nicht als Beisitzer. Die beiden Streitparteien sind vielmehr die Pächter des City Hostels und das Bezirksamt Mitte. Wenn ein Urteil gefällt werden würde wir wissen ja nicht, wann das der Fall ist , steht den beiden der Instanzenweg offen.

Grundsätzlich äußern wir uns ja nicht zu laufenden Verfahren. Ich glaube, unsere Position, dass wir auch diplomatisch sehr viel unternommen haben, um die Einhaltung der Sanktionen gegen Nordkorea zu unterstützen und durchzusetzen, ist bekannt. Wir sind morgen bei dem Verfahren sehr wohl als Beobachter vor Ort und schauen uns das an.

ZUSATZFRAGE REIBLE: Gäbe es denn theoretisch auch die Möglichkeit, dass die Bundesregierung quasi den Mietvertrag für Nordkorea kündigt? Wenn ich richtig informiert bin, ist das Gebäude nicht im Besitz von Nordkorea, sondern im Besitz der Bundesrepublik Deutschland.

ADEBAHR: Das müsste ich wieder nachreichen.

ZUSATZFRAGE REIBLE: Kennen Sie aus anderen Staaten andere Fälle, in denen in nordkoreanischen Botschaften wirtschaftliche Aktivitäten betrieben werden und so versucht wird, die Sanktionen zu umgehen?

ADEBAHR: Auch das müsste ich nachreichen.

FRAGE: Ich habe eine Frage zu den deutsch-südafrikanischen Beziehungen. Momentan ist ja mehr die Sahelregion im Fokus des Interesses, aber laut Auswärtigem Amt gilt Südafrika immer noch als der wichtigste deutsche Partner in Subsahara-Afrika. Es sollte jetzt, denke ich, wieder einmal eine Sitzung der Binationalen Kommission stattfinden die letzte hat 2016 stattgefunden, und die sollte alle zwei Jahre stattfinden.

Deswegen meine Frage: Ist demnächst eine Sitzung dieser Kommission geplant? Wieso gibt es so eine Verzögerung bei der Abhaltung dieser Sitzung?

Letzte Frage: Wie beschreiben Sie den gegenwärtigen Stand der bilateralen Beziehungen?

ADEBAHR: Die Beziehungen zu Südafrika sind für die Bundesregierung wichtig. Südafrika ist ein wichtiger Partner für die Stabilität in ganz Afrika vom Süden heraus. Wir sind auch dafür, eine Sitzung der Binationalen Kommission dann abzuhalten, wenn es Sinn macht und wenn sie von beiden Seiten gewünscht wird. Ich kann Ihnen jetzt nicht aus dem Stegreif sagen, woran es genau liegt, dass es da eine Verzögerung gibt. Wir haben dabei sicherlich die innenpolitische Situation in Südafrika in Betracht zu ziehen. Grundsätzlich sind wir natürlich dafür, auch politisch enge Beziehungen zu Südafrika zu haben; denn das ist ein ganz wichtiger Partner auch ein ganz wichtiger Wirtschaftspartner in der Region. Wenn es ganz konkrete Gründe dafür gibt, dass sich das verzögert hat, dann will ich das aber gerne noch nachreichen.

FRAGE: Herr Collatz, wie beurteilt das Verteidigungsministerium die Mitteilung des MAD, dass die Anzahl rechtsextremistischer Verdachtsfälle in der Bundeswehr erheblich angestiegen sei und es insbesondere beim KSK einen überproportionalen Anstieg gegeben habe, und wie wollen Sie damit umgehen?

COLLATZ: Sie beziehen sich damit ja auf das Interview, das der Präsident des Militärischen Abschirmdienstes am Sonntag veröffentlicht hat. Da wurde ja deutlich auch in seinen Worten , wie ernst wir das Problem nehmen. Er hat die Zahlen wiederholt, die ja schon vor längerer Zeit von uns veröffentlicht wurden. Deutlich wurde auch, dass wir bereits sehr viel unternommen haben. Zum einen wurde der Militärische Abschirmdienst umstrukturiert, wurde gestärkt und in seinen Strukturen gestrafft. Gleichzeitig haben wir im Ministerium eine Koordinierungsstelle geschaffen, die dafür sorgte, dass die Kommunikation mit dem Militärischen Abschirmdienst letztlich auch in dieser Hinsicht beschleunigt und vereinfacht werden kann. Wir haben außerdem natürlich dafür gesorgt, dass alle Neuaufnahmen in der Bundeswehr vorab durch den Militärische Abschirmdienst überprüft werden. All das zeigt meiner Ansicht nach ganz eindeutig, dass wir bereits viele Maßnahmen ergriffen haben.

Wichtig ist für uns zu sagen, dass es für Extremismus überhaupt keine Toleranz in unserer Organisation gibt, und wir möchten die Zahlen, die gestern veröffentlicht wurden, natürlich gerne in die Richtung interpretiert sehen, dass unsere Sensibilität gestiegen ist. Es gibt ein erhöhtes Meldeaufkommen aus der Truppe heraus, und es gibt seitens des Militärischen Abschirmdienstes die aufgezählten Maßnahmen, um dafür zu sorgen, dass wir sachgerecht mit diesen Fällen umgehen.

ZUSATZFRAGE: Wie beurteilen Sie denn den Vorwurf der AfD, diese Meldung aus der Truppe wäre Denunziantentum?

COLLATZ: Ich habe dargestellt, welche Schlussfolgerungen wir letztlich aus den Vorgängen um Franco A. seinerzeit gezogen haben, und denke, dass wir hier sehr sachgerecht mit diesen Fragen umgehen.

FRAGE WARWEG: Jetzt gab es ja auch innerhalb des MAD zumindest vereinzelte Fälle. Welche Institution überwacht denn extremistische Tendenzen innerhalb des MAD? Ist da irgendeine Schutzfunktion vorgesehen?

COLLATZ: Eine Antwort auf die Frage, ob wir auch im MAD strukturelle Veränderungen vorgenommen haben, um im MAD selbst zu schauen, müsste ich ihnen nachreichen. Solche Veränderungen sind mir aber bisher nicht bekannt.

Wenn ich das noch nachreichen darf: Es wäre auch seltsam, wenn eine Organisation sich selbst überprüfen würde.

FRAGE JESSEN: An das Bundeswirtschaftsministerium: In der Bund-Länder-Vereinbarung vom 15. Januar sind konkrete Abschaltdaten für die Kohlekraftwerke vor allem in den ostdeutschen Bundesländern vereinbart worden, und es gibt eine bestimmte Summe knapp 2 Milliarden Euro sozusagen als Kompensationszahlung. Nun stellt sich in einem Vergleich der jetzigen Abschaltdaten mit Businessplänen der Betreiber, die vor der Einrichtung der Kohlekommission erstellt worden waren, heraus, dass die jetzigen Abschaltdaten zeitlich im Grunde fast identisch sind mit den vorherigen Abschaltdaten. Warum ist das so, und wenn das so ist, warum bezahlt man dann faktisch 2 Milliarden Euro für etwas, was sowieso schon vorgesehen war?

WAGNER: Herr Jessen, danke für die Frage. Das gibt uns auch die Möglichkeit, das auch an dieser Stelle wir hatten schon eine Frage dazu beantwortet noch einmal kurz klarzustellen.

Die in der Berichterstattung des „SPIEGEL“ genannten etwaigen Geschäftsplanungen bzw. Szenarien des Konzerns oder die Auszüge daraus aus dem Jahr 2016 kennen wir nicht, und darüber können wir auch nicht spekulieren. Fakt ist, dass LEAG Revierkonzepte erstellt. Das letzte ist von 2017, also nach diesem etwaigen Bericht aus dem Jahr 2016, und wurde übrigens auch auf der Homepage von LEAG veröffentlicht. Darin finden sich ganz andere Aussagen zu deren Szenarienplanung, also der Szenarienplanung, die LEAG veröffentlicht hat und die auch entsprechend kommuniziert wurde. Ich glaube, das ist der Maßstab hierfür, und das können Sie, wie gesagt, auch auf der Homepage von LEAG nachlesen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das heißt also, die Szenarienplanungen, die in der Verkaufsphase von Vattenfall das war ja im Wesentlichen dieser Zeitraum erstellt worden waren, denen Wirtschaftlichkeitsberechnungen zugrunde liegen und die, wie gesagt, fast identisch sind mit den jetzt beschlossenen, bezeichnen Sie jetzt als nicht relevant. Eben sagten Sie, Sie kennen sie nicht. Was denn nun?

WAGNER: Ich kenne sie nicht, und sie sind auch deshalb nicht relevant, weil es eine offizielle Revierplanung, ein offizielles Revierkonzept von LEAG aus dem Jahr 2017 gibt, das offiziell darlegt, wie das Unternehmen mit Blick auf die Braunkohleverstromung weiter plant. Dort ist das Szenario dargelegt, das das Unternehmen offensichtlich dem weiteren wirtschaftlichen Betrieb der Braunkohletagebaue zugrunde gelegt hat. Andere Konzepte kenne ich nicht. Vielleicht gab es da mehrere Szenarien, die durchgeprüft wurden ich kenne diese Papiere nicht. Für uns ist wichtig, welche offiziellen Konzepte LEAG ihrer weiteren Planung zugrunde gelegt hat. Wie gesagt, die sind veröffentlicht, und das war und ist für uns natürlich das geltende Revierkonzept.

FRAGE JUNG: Prüfen Sie eigentlich, ob diese Konzepte der Kraftwerksbetreiber so Sinn machen, ob sie realistisch sind oder ob dahinter vielleicht andere Absichten stecken? Oder nehmen Sie das einfach so immer gerne hin?

WAGNER: So ein Revierkonzept ist ja nicht eine Behauptung, sondern ein umfassendes Konzept, wie sich ein Unternehmen weiter die Braunkohleverstromung vorstellt. Neben dem Konzept gibt es ja auch noch die Genehmigungen für die betroffenen Braunkohletagebaue von LEAG ich kann Ihnen das nicht genau sagen, aber ich glaube, da geht es um die Jahre bis 2040, für die die Genehmigungen vorliegen und für die ursprünglich auch die kompletten Betriebspläne mit der Stilllegung gedacht sind. Das sind die Genehmigungen, die bestehen, und das sind ja keine Gerüchte, sondern das sind offizielle Genehmigungen, die von den jeweiligen Landesregierungen erteilt wurden und auf die sich die Kraftwerksbetreiber ja auch beriefen.

Das waren ja auch die Gründe, warum in dem von der Kommission vorgeschlagenen Pfad diese Entschädigungen vereinbart wurden, um rechtssicher und verlässlich aus der Braunkohle auszusteigen.

Die Entschädigungen wurden im Übrigen ja von der Kommission vereinbart. Auch die Kommission ist, wenn ich mich recht entsinne, nicht davon ausgegangen, dass es für die ostdeutschen Tagebaue wirtschaftlich sein könnte, die Kohleverstromung in den 20er-Jahren zu beenden. Das wurde in der Kommission auch nie diskutiert.

FRAGE: Meine Frage richtet sich an das Umweltministerium und das Agrarministerium. Laut einem Bericht ist die EU-Kommission mit der Nachschärfung des Düngerechts noch nicht ganz einverstanden. Haben auch Sie solche Signale aus Brüssel? Wenn ja, ist es denkbar, dass nachgesteuert werden muss?

HAUFE: Das wäre gar keine Neuigkeit, weil die EU-Kommission immer wieder den Stand der Düngeverordnung kritisiert hat. Wir sind ja in engem und regelmäßigem Austausch mit der Europäischen Kommission. Insofern ist das eigentlich keine Neuigkeit.

FRISCHEMEYER: Genau. Mehr kann ich dazu auch nicht sagen. Wir wissen, dass die EU noch Verbesserungspotenzial sieht. Mein Kenntnisstand ist aber, dass das Thema noch in Brüssel liegt und dass wir noch auf Rückmeldung warten.

In Deutschland ist jetzt die Verbändeanhörung abgeschlossen worden. Mögliche Wünsche und Änderungsvorhaben werden jetzt besprochen und fließen dann mit ein. Das ist mein Stand.

FRAGE JESSEN: Herr Alter, in dem Interview, das Sie schon ansprachen, wurde auch thematisiert, wie man Bedenken gegen eine Einbeziehung von Huawei in den 5G-Ausbau ausräumen konnte. Der Minister hat signalisiert, dass er sich die Einrichtung eines weiteren Gremiums zwischen Regierung und Parlament vorstellen könnte. Das ist ein bisschen untergegangen.

Bedeutet das, dass es der Minister für sinnvoll hält, ein Gremium einzurichten, das etwa mit dem jetzigen Parlamentarischen Kontrollgremium vergleichbar wäre, in dem dann seitens der Regierung Informationen möglicherweise auch vertraulich an Abgeordnete gegeben werden könnten. Ist das die Vorstellung des Ministers?

ALTER: Nach dem, was ich wahrnehme, ist der Minister bei der Frage noch nicht sehr festgelegt, sondern es ist eine Idee, die er im Zusammenhang mit den Gesprächen über 5G entwickelt hat und die einfach deutlich machen soll, dass bei der Abwägung, ob aus politischen Gründen eine Entscheidung getroffen werden muss, ganz viele Aspekte zu berücksichtigen sind. All diese Aspekte abzudecken ist für einen einzelnen Minister im Rahmen seiner Zuständigkeiten nach seiner Einschätzung kaum bis gar nicht möglich. Aus dieser Schlussfolgerung heraus kommt die Idee, dass man möglicherweise in Form eines Gremiums innerhalb der Bundesregierung entscheiden könne, wenn eine solche Entscheidung notwendig ist.

Ich kann es nur noch einmal betonen: Diese Idee ist im Moment noch nicht weiter formalisiert oder in Geschäftsprozesse manifestiert. Die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. Ob es dazu kommt, kann ich nicht vorwegnehmen.

ZUSATZ JESSEN: Sie sprachen eben von einem Gremium innerhalb der Bundesregierung. Man konnte den Minister auch so verstehen, dass dieses Gremium nicht allein innerhalb der Bundesregierung eingerichtet wird, sondern unter Einbindung von Abgeordneten, sozusagen als eine Informationsbrücke zwischen Regierung und Parlament. So konnte man es verstehen.

ALTER: Ich kann es nur noch einmal betonen: Im Moment ist es nicht mehr als eine Idee, um das aufzulösen und um auch sicherzustellen, dass Entscheidungen, die weitreichende Konsequenzen in verschiedenen Politikbereichen haben können, in fundierter Weise getroffen werden können. Er ist einfach der Auffassung, dass man das als Einzelressortleiter in dieser Breite nur schwer tun kann. Inwieweit diese Idee greift oder in Gesprächen fortgesetzt wird, muss man sehen.

FRAGE JUNG: Ich beziehe mich unter anderem auf eine Antwort des Auswärtigen Amtes auf eine Frage der Grünen in der letzten Woche. Darin sagen Sie, dass Sie die Berichte der Sonderberichterstatter zum Thema Julian Assange sehr ernst nähmen.

Haben Sie sich aufgrund dieser Berichte bei der britischen Regierung bezüglich der Vorwürfe, die er ja erhebt, zum Beispiel des Vorwurfs der psychologischen Folter, erkundigt?

Setzen Sie sich bei der britischen Regierung für faire Haft- und Verfahrensbedingungen ein?

Ich möchte nicht, dass Sie den Fall kommentieren. Ich möchte nicht, dass Sie den Prozess kommentieren. Ich möchte eine Antwort auf meine Fragen.

ADEBAHR: Wenn ich kann, würde ich Ihnen dazu gern etwas nachreichen.

ZUSTZFRAGE JUNG: Ich würde auch gern wissen das können Sie vielleicht auch noch nachreichen

VORS. WELTY: Allein aus dieser Pressekonferenz sind es überschlagsweise fünf Nachreichungen.

ZUSATZ JUNG: Das wird spannend.

ADEBAHR: Das liegt daran, dass ich so bar jeder Kenntnis der Themen bin.

ZUSATZFRAGE JUNG: Haben Sie bisher die Möglichkeit geprüft, eine Auslieferung an die USA zu verhindern?

ADEBAHR: Ich glaube, darauf würde ich mit unserer Grundsatzposition antworten. Aber wir belassen es dabei: Wir liefern etwas nach.

FRAGE WARWEG: Ich habe eine Frage an Frau Demmer, im Zweifelsfall auch an das AA. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich in Davos auch mit dem doppelt selbst ernannten Interimspräsidenten und Parlamentspräsidenten Juan Guaidó getroffen. Jetzt hat zumindest Guaidó gesagt, Merkel habe ihm ihre Unterstützung zugesichert.

Ist es allgemein Standard, dass die Bundeskanzlerin ihre Unterstützung für die radikale Opposition in einem souveränen Land artikuliert?

SRS’IN DEMMER: Wie Sie wissen, berichten wir aus vertraulichen Gesprächen nicht. Sie hat ihn am Rande des Weltwirtschaftsforums in Davos getroffen; das ist richtig. Aber grundsätzlich würde ich Ihnen gern noch einmal unsere Grundhaltung in Erinnerung rufen.

Für uns ist Guaidó der legitime Interimspräsident Venezuelas mit dem Mandat, freie und faire Präsidentschaftswahlen auszurufen, sobald die politischen Rahmenbedingungen dies zulassen. Guaidó bleibt Präsident des venezolanischen Parlaments, bis in einem regulären, verfassungskonformen Wahlverfahren ein neuer Präsident gewählt wird.

ZUSATZFRAGE: Nun hat beispielsweise der Ministerpräsident des EU-Partners Spanien bewusst darauf verzichtet, sich mit dem selbst ernannten Interimspräsidenten zu treffen. Selbst US-Präsident Donald Trump hat in Davos davon abgesehen.

Aus welchen Beweggründen hat sich Merkel sozusagen entgegen dem Vorgehen des EU-Partners Spanien für ein Treffen mit Guaidó entschieden

SRS’IN DEMMER: Es war, wie gesagt, eine Begegnung am Rande des Gipfels in Davos. Wie Sie wissen, bewerten wir das Verhalten anderer Regierungen hier nicht.

Zu unserer Haltung würde ich darüber hinaus noch gern sagen: Die Krise in Venezuela kann nur im Wege einer politischen, demokratischen und friedlichen Lösung beendet werden. Der Weg dazu führt über eine Wiederherstellung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit durch freie und faire Präsidentschaftswahlen im Einklang mit der venezolanischen Verfassung.

FRAGE JUNG: Das hörte sich jetzt so an, als ob es ein Zufall gewesen wäre, dass sie sich getroffen haben. Wie lange ging

SRS’IN DEMMER: Ich war in Davos nicht dabei und kann Ihnen keine Angaben zu Zeit und Ort machen.

ZUSTZFRAGE JUNG: Können Sie nachreichen, wie lange das gedauert hat?

SRS’IN DEMMER: Das kann ich Ihnen gegebenenfalls nachreichen.

FRAGE WARWEG: Sie sagten, Sie kommentierten das Vorgehen anderer Staaten nicht. Spanien ist jedoch ein EU-Mitgliedsland, und mit diesen gibt es sonst immer eine starke Abstimmung. Heißt das, dass es bezüglich eines Treffens mit einem selbst ernannten Interimspräsidenten keine Abstimmung auf EU-Ebene gibt und dass jedes Land das für sich macht?

SRS’IN DEMMER: Wir haben die Meldungen zur Kenntnis genommen. Aber das möchte ich hier an dieser Stelle wie üblich ganz grundsätzlich nicht kommentieren.

COLLATZ (zur steigenden Anzahl rechtsextremistischer Verdachtsfälle in der Bundeswehr): Ich habe noch eine Nachlieferung. Sie fragten nach den Veränderungen bezüglich der Kontrolle des Militärischen Abschirmdienstes. Hierzu kann ich sagen, dass bereits 2017 initiiert wurde, dass der Militärische Abschirmdienst als einziges Bundesamt direkt dem Ministerium unterstellt ist. Damit wurde es also direkt der Kontrolle und der Fachaufsicht des Ministeriums unterstellt. Zum anderen wird der Informationsaustausch mit anderen Diensten verstärkt. Natürlich sind wir auch gegenüber den parlamentarischen Kontrollgremien rechenschaftspflichtig.

All das führt natürlich auch zu einem verstärkten Austausch über das Berichtswesen des MAD, der im Übrigen in diesem Jahr erstmals einen Jahresbericht vorlegen wird, was natürlich auch zu einer verstärkten Transparenz beiträgt.

DR. AUDRETSCH: Ich hatte erwartet, dass der Holocaustgedenktag heute ein Thema sein würde. Dann hätte ich mich dazu gemeldet.

Aktiv möchte ich Ihnen gern eine Sache mitgeben. Ministerin Giffey hat heute anlässlich des Tages noch einmal die Relevanz der Arbeit gegen Antisemitismus betont. Ich habe Ihnen hier schon des Öfteren dargelegt, was wir dazu in der Breite tun. Eine konkrete Sache möchte ich Ihnen heute noch mit auf den Weg geben.

Ein zentrales Instrument in der Arbeit gegen Antisemitismus, ist es, Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, Lernorte und Gedenkstätten zu besuchen. Dafür stellt das Bundesfamilienministerium um den Gedenktag und den 75. Jahrestag herum 2019 und 2020 zusätzliche Mittel zur Verfügung. Pro Jahr sind es insgesamt über 1,2 Millionen Euro. 500 000 Euro kommen aus dem Programm „Jugend erinnert“ und 750 000 Euro pro Jahr aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes. Ziel des Ganzen ist, es in den beiden Jahren zu schaffen, zusätzlich über 10 000 Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, eine solche Gedenkstätte zu besuchen.

Ich kann Ihnen auch noch Zahlen aus der ersten Hälfte, aus dem Jahre 2019, mitgeben. 2019 haben in diesem Rahmen schon über 4100 Kinder und Jugendliche eine solche Gedenkstätte besucht. Zusätzlich gibt es knapp 560 Personen, die die pädagogische Begleitung gemacht haben. Das ist ein großer Erfolg. Das wird von den Trägern vor Ort angenommen, gerade in diesen beiden Jahren.

Wir wollen zusätzlich aber auch noch einmal dazu aufrufen, dass die Vereine und Träger vor Ort aus der Jugendhilfe diese Möglichkeit wahrnehmen und auch im Jahr 2020 die Mittel, die zur Verfügung gestellt werden, abrufen, um Kindern und Jugendlichen diese Möglichkeit zu geben. Die Erfahrung zeigt, dass diejenigen, die eine solche Fahrt gemacht haben, danach ganz anders über Antisemitismus sprechen und ein ganz anderes Bewusstsein dafür entwickelt haben, wohin Nationalismus und Rassismus führen können, wenn man es nicht frühzeitig bekämpft.

ADEBAHR: Ich will noch hinzufügen, dass wir mit den Kollegen Hand in Hand an diesem Projekt arbeiten. Wir führen zum Beispiel den Wettbewerb „Erinnern für die Gegenwart“ an unseren 140 Auslandsschulen durch das ist ein Teil von „Jugend erinnert“ und können in diesem Jahr wahrscheinlich 57 Projekte von deutschen Auslandsschulen fördern, die sich Projekte in ihren jeweiligen Ländern gegen Antisemitismus überlegen und sie das ganz konkret weiter und in die Zukunft tragen. Jugendaustausche und die Programme, die der Kollege gerade genannt hat, runden das ab.

Das heißt, wir sind dabei sehr aktiv, und es ist gerade an einem Tag wie heute, denke ich, wichtig, das auch noch einmal zu sagen.

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