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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 3. Februar 2020

Themen: Coronavirus, Heuschreckenplage in Ostafrika, Aufhebung des Landminenverbots für das US-Militär, Abschlussbericht der OPCW zum angeblichen Giftgasangriff in Duma, Treffen der Bundeskanzlerin mit dem Handel und der Nahrungsmittelwirtschaft, Follow-up-Treffen zur Berliner Libyen-Konferenz, Äußerungen des britischen Premierministers zu den Verhandlungen über das künftige Verhältnis zur EU, Appell mehrerer ehemaliger Bundesminister zur Freilassung von Julian Assange, Nahost-Friedensplan der USA, Besuch des österreichischen Bundeskanzlers, Umweltbonus für Elektroautos, Lage in Bolivien, Nationale Wasserstoffstrategie

Naive Fragen zu:
Corona (ab 0:32)
– Bewerten Sie denn diesen Virus als gefährlicher als die Grippe oder die Masern? (ab 7:33)
– Aber ist davon auszugehen, dass in den letzten Tagen mehr Menschen an Masern oder Grippe als an dem Coronavirus in Deutschland gestorben sind? Haben Sie da Zahlen?

US-Aufhebung des Landminen-Verbots (ab 10:37)
– wie bewertet das die Bundesregierung? Herr Burger, gibt es eine Stellungnahme des AA?
– Herr Seibert, Sie sagen, Sie bedauern das? Das heißt, Sie fordern die Amerikaner nicht auf, zu dieser Vereinbarung zurückzukehren?

Supermarkt-Gipfel (ab 16:50)
– Würden Sie denn davon sprechen, dass es ein Kartell ist, das da heute zu Gast ist, also REWE, Aldi, Lidl und Edeka? Das sind ja die vier Unternehmen, die die absolute Marktmacht haben. Ich glaube, 85 Prozent (ab 22:10)
– mich würde einmal interessieren, warum die Kanzlerin vor dem Treffen ein Pressestatement macht. Weshalb macht sie nicht danach ein Pressestatement oder eine Pressekonferenz, wo sie uns mitteilen kann, was sie in ihrem Gespräch erfahren hat?

Assange (ab 30:55)
– Können Sie die Haltung einmal explizit vortragen? (ab 33:25)
– Wie passen Ihre nicht vorhandenen Zweifel mit den Erkenntnissen des UN-Sonderberichterstatters zusammen, die Sie kennen?
– Mit wem hatte sich Herr Melzer denn im November im Auswärtigen Amt getroffen?

Trumps „Friedensplan“ (ab 36:59)
– hat sich die Bundesregierung mittlerweile ein eigenes Bild bzw. eine eigene Bewertung des sogenannten Friedensplans der US-Regierung gemacht? Die Arabische Liga hat jetzt am Wochenende ja auch vor der Umsetzung gewarnt und lehnt den Plan ab.
– wie lange soll dieser innereuropäische Diskussionsprozess dauern? dort werden ja Fakten geschaffen. Die israelische Regierung will auf Anraten der US-Regierung jetzt schon annektieren. Müssen Sie sich dann nicht beeilen?

Finanztransaktionssteuer (ab 42:15)
– Gilt das auch für das eigene Haus? Das „Handelsblatt“ berichtet heute, dass es eine Stellungnahme des wissenschaftlichen Beirats im BMF gibt, in der diese Steuer aus ökonomischen Gründen abgelehnt wird. Haben Sie im eigenen Haus auch noch damit zu tun, Überzeugungsarbeit zu leisten? (ab 44:39)

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 3. Februar 2020:

FRAGE SCHWENCK: Einen schönen guten Morgen! Ich würde gern von der Bundesregierung wissen, ob denn wie andere Länder auch die Bundesregierung Einreisebeschränkungen plant, und, wenn ja, wie sie aussehen.

GÜLDE: Ich würde vielleicht einmal anfangen, und gegebenenfalls können die anderen Ressorts ergänzen.

Herr Minister Spahn hat ja bereits gestern angekündigt, dass er ein gemeinsames Vorgehen der G7-Staaten als auch der Europäischen Gemeinschaft anstrebt, was den Reiseverkehr anbelangt, den Virus weiter einzudämmen. Dieser Verständigungsprozess läuft gerade. Ich kann natürlich jetzt die Ergebnisse nicht vorwegnehmen.

FRAGE LENZ: Eine Frage an das Auswärtige Amt. Wir lesen bei der „AFP“, dass das chinesische Außenministerium angibt, der eigene Bedarf an Atemmasken, Schutzanzügen und Schutzbrillen sei nicht aus eigener Landesproduktion zu decken und man wolle sich deswegen an Europa, Japan und die USA wenden. Gibt es da Kontakte zwischen den beiden Staaten, also zur Bundesrepublik, was entsprechende Hilfszusagen angeht?

BURGER: Ja. Sie haben vielleicht am Wochenende mitbekommen, dass in dem Flugzeug der Luftwaffe, mit dem der Evakuierungsflug durchgeführt wurde, auf dem Hinflug schon auf Bitten der chinesischen Regierung entsprechendes Verbrauchsmaterial mitgebracht wurde, nämlich 10 000 Schutzanzüge. Der Außenminister hat am Samstag auch mit seinem chinesischen Amtskollegen telefoniert und sich noch einmal für die Unterstützung der chinesischen Behörden bei dieser Evakuierungsaktion bedankt. Da war auch noch einmal Thema das Angebot der Bundesregierung an die chinesischen Behörden, weiterhin nach Kräften bei der Eindämmung des Virusausbruchs zu helfen. Dazu gehört natürlich auch, dass wir prüfen, wo wir mit entsprechenden Materiallieferungen unterstützen können.

FRAGE: Zum Rückflug hätte ich eine Frage an das Verteidigungsministerium und an das Auswärtige Amt. Konnten Sie schon mit Ihren russischen Partnern klären, was die Ursache für eine verweigerte Zwischenlandung in Moskau war oder gewesen sein könnte?

BURGER: Sie haben ja vielleicht am Wochenende auch die Äußerung der Verteidigungsministerin dazu gesehen. Wir sind natürlich, wie es nach so einer Aktion üblich ist, jetzt auch noch dabei, uns intern zu besprechen, wie diese Aktion funktioniert hat, welche Lehren man daraus auch ziehen kann, was man administrativ verbessern kann.

Ich kann Ihnen sagen: Wir haben derzeit keine Anzeichen dafür, dass es irgendeinen politischen Hintergrund für diese russische Entscheidung gegeben hat. Aus unserer Sicht standen natürlich die ganze Zeit, auch in der Nacht, die Bemühungen im Vordergrund, den Flug trotzdem erfolgreich durchführen zu können. Daran haben wir alle gemeinsam in der Nacht gearbeitet. Das ist ja dann auch erfolgreich geschehen.

COLLATZ: Vielleicht kann ich das ergänzen. Ich habe mich mit der Luftwaffe darüber unterhalten. Für sie ist das nicht ein Normalvorgang, aber durchaus üblich, dass ein Flughafen einmal signalisiert: Wir haben gerade Kapazitätsgrenzen. Darauf ist jeder, der Flugplanung macht, eingestellt. Insofern hat die Luftwaffe sehr gut reagiert und sofort die Wechselbesatzung umdirigiert.

Wie das ja eben auch schon dargestellt worden ist: Am Wochenende stand im Vordergrund, dass wir die Abholung einwandfrei realisieren. Das hat sehr gut geklappt trotz dieses kleinen Hindernisses, das wirklich nur klein war und fast ein übliches Verfahren ist.

ZUSATZFRAGE: Sie haben die administrativen Verbesserungen erwähnt. Welche sind das konkret?

BURGER: Ich habe gesagt, dass es üblich ist, dass man sich nach einer gemeinsamen Aktion zusammensetzt, eine Art Manöverkritik macht und bespricht, was man aus so einer Aktion lernen kann und wie die Zusammenarbeit funktioniert hat. Das wird sicherlich in den nächsten Tagen fortgesetzt. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Ich kann jetzt keine spezifischen Ergebnisse vorausmelden.

STS SEIBERT: Wenn ich das ganz kurz sagen darf: Ich denke, es ist eine gute Gelegenheit, allen Beteiligten an diesem Rückholflug noch einmal ganz ausdrücklich zu danken – vom fliegenden Personal zu den Pflegern, Ärzten und Beteiligten in den Ministerien, die das alles organisiert haben. Das war unter schwierigen Bedingungen eine sehr gute Leistung. Dafür gebührt allen unser Dank.

FRAGE JESSEN: Ich habe zwei Fragen an das Gesundheitsministerium. Ohne dass Sie Presseschelte betreiben sollten, aber haben Sie den Eindruck, dass in der generellen Berichterstattung die tatsächliche Gefährlichkeit des Virus und seiner Auswirkungen angemessen dargestellt wird? Wenn Sie es zum Beispiel mit Sterblichkeitsraten bei der Grippe vergleichen, dann sind da, glaube ich, die Risiken doch noch höher. Ich will jetzt nicht das Wort Panikmache von Ihnen abverlangen. Aber haben Sie den Eindruck, dass die Darstellung korrekt ist? Oder wird sie übertrieben?

GÜLDE: Herr Jessen, Sie werden mich nicht dazu treiben, jetzt hier Medienschelte zu betreiben. Wir erkennen natürlich ein besonderes Medieninteresse an diesem Thema das nehmen wir wahr und antworten so transparent wie möglich.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Dann habe ich eine zweite Frage an Sie: Der Gesundheitsminister hat gesagt: Nach wie vor fühle man sich gut vorbereitet. Im Zweifelsfall werde man alle Kräfte auf die Bekämpfung des Virus und seiner Auswirkungen konzentrieren. Was haben wir darunter zu verstehen?

GÜLDE: Er wurde in diesem konkreten Fall darauf angesprochen, welche Maßnahmen greifen würden, wenn es tatsächlich zu einer Pandemie in Deutschland käme. Da hat er gesagt, dass in diesem Fall dann sämtliche Prozesse und natürlich auch Kräfte in den Kliniken auf diese Behandlung konzentriert würden.

Aber, wie gesagt: Das sind völlig hypothetische Fälle: Er ist genau auf dieses Thema angesprochen worden. Bislang sprechen wir von zehn Infizierten in Deutschland, alle weitgehend symptomfrei oder symptomarm. Wir können aktuell nicht von einem größeren Ausbruch ausgehen.

FRAGE JUNG: Bewerten Sie denn diesen Virus als gefährlicher als die Grippe oder die Masern?

GÜLDE: Zu einer abschließenden Bewertung ist es, denke ich, zum gegebenen Zeitpunkt noch zu früh. Wir wissen einfach zu wenig über den Virus selbst.

Was die Sterblichkeitsrate und die Verbreitungsrate anbelangt, kann man natürlich immer wieder Vergleiche zu anderen Viren, beispielsweise dem SARS-Virus, ziehen. Aber nochmals: Zu einer abschließenden Bewertung ist es noch viel zu früh.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber ist davon auszugehen, dass in den letzten Tagen mehr Menschen an Masern oder Grippe als an dem Coronavirus in Deutschland gestorben sind? Haben Sie da Zahlen?

GÜLDE: Zu aktuellen Todesfällen durch Masern liegen mir jetzt keine Erkenntnisse vor. Mir ist nicht bekannt, dass es da in den vergangenen Tagen oder Wochen Todesfälle gegeben hat. Gleiches gilt für den Coronavirus.

Noch einmal: Wir sprechen zurzeit von einem Virus, das noch weitgehend unbekannt ist. Wir können da jetzt keine Bewertung vornehmen. Wir nehmen auch kein Ranking vor, also nach dem Motto: Das ist jetzt gefährlicher als die Masern.

Wenn man jetzt die Infektionsfälle weltweit betrachtet, dann haben wir es auch mit anderen gefährlichen Viren Sie haben es angesprochen, etwa die Masern zu tun. Wir haben es beispielsweise auch mit der Grippe zu tun. Da haben wir wesentlich mehr Todesfälle. Das ist keine Frage. Aber wir unternehmen jetzt keine Abstufungen. Wir sehen, dass das Virus durchaus ernst zu nehmen ist. Wir sehen die Verläufe in China. Wir sehen sie aber auch auf der europäischen Ebene. Wie gesagt: Wir bewerten die Lage jeden Tag neu.

FRAGE: Ich habe eine Frage zum Thema Heuschreckenplage am Horn von Afrika an das Auswärtige Amt und an das Entwicklungsministerium. Ich würde gern wissen, ob die Bundesregierung die FAO bei den Bemühungen unterstützen wird, die Ausbreitung der Schädlinge zu bekämpfen und warum die Bundesregierung nicht früher auf die Hilferufe der FAO reagiert hat, die es ja schon im September und im November gegeben hat.

BURGER: Für meinen Teil müsste ich Ihnen die Antwort dazu nachreichen. Ich weiß nicht, ob das BMZ mehr parat hat.

KAPPES: Wir verfolgen die Lage sehr genau. Wir sind auch mit der FAO in Kontakt. Wir haben verschiedene Handlungsoptionen, die wir aber noch nicht genau geprüft haben. Wir haben also noch keine Entscheidung getroffen. Aber wir werden auf jeden Fall Ostafrika unterstützen.

FRAGE JUNG: Ich würde gern zur Aufhebung des Landminenverbots für das US-Militär kommen. Herr Seibert, wie bewertet das die Bundesregierung? Herr Burger, gibt es eine Stellungnahme des AA? Ich weiß ja, Staatsminister Annen hat dazu schon etwas gesagt. Aber gibt es auch vom Minister oder von jemand anderem einen Kommentar dazu?

STS SEIBERT: Die Bundesregierung bedauert diese Entscheidung des amerikanischen Präsidenten. Wir sehen darin einen Rückschlag für die internationalen Bemühungen, einen weltweiten Bann von Landminen zu erreichen. Deutschland ist Mitglied der Ottawa-Konvention und setzt sich als solches aktiv gegen den Einsatz, die Herstellung, die Lagerung sowie die Weitergabe von Antipersonenminen und Streumunition ein. Außerdem unterstützen wir schon seit vielen Jahren, seit Beginn der Neunzigerjahre, Projekte der Minen- und Kampfmittelräumung. Das ist der doppelte Ansatz, den wir als Bundesregierung auch weiterhin vertreten werden.

BURGER: Für das Auswärtige Amt Sie haben es schon richtig wahrgenommen hat sich ja der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Niels Annen, dazu geäußert. Er hat gesagt:

„Präsident Trumps Entscheidung, das Verbot zum Einsatz von Landminen zu ignorieren, ist ein schwerer Rückschlag für die langjährigen internationalen Bemühungen, diese tödliche Waffe zu ächten. Die USA wären gut beraten, ihre Entscheidung zu überdenken. Denn mit den Folgen des Einsatzes von Landminen haben die betroffenen Staaten oft noch viele Jahre nach Ende von Feindseligkeiten zu kämpfen. Auch deshalb bleibt Deutschland im Bereich des Minenräumens in vielen Staaten engagiert.“

ZUSATZFRAGE JUNG: Danke, das kannte ich. Ich wollte nur wissen, ob er damit für das Auswärtige Amt gesprochen hat.

Herr Seibert, Sie sagen, Sie bedauern das? Das heißt, Sie fordern die Amerikaner nicht auf, zu dieser Vereinbarung zurückzukehren?

STS SEIBERT: Staatsminister Annen hat natürlich für das Auswärtige Amt gesprochen. Sie haben jetzt gerade gehört, dass die Haltung der Bundesregierung und die Haltung des Auswärtigen Amtes in dieser wichtigen Frage identisch sind. Das ist ja auch nicht verwunderlich, weil wir zur gleichen Bundesregierung gehören. Ich habe Ihnen das gesagt, was ich dazu heute sagen kann.

FRAGE WARWEG: Das heißt, eine proaktive Verurteilung oder wie mein Kollege auch schon angefragt hat den US-Partner zu bitten, diesen Schritt zurückzunehmen, ist nicht Teil der aktuellen Agenda der Bundesregierung in diesem Themenkontext?

STS SEIBERT: Sie haben meine Stellungnahme gehört. Sie haben auch die Stellungnahme des Staatsministers gestern gehört.

FRAGE WARWEG: Herr Burger, ich hatte in der letzten Woche Ihre Kollegin Maria Adebahr zu den Aussagen von Ian Henderson, Mitglied der Fact-Finding Mission in Duma, gefragt, der vor dem UN-Sicherheitsrat ausgesagt hatte, dass der Abschlussbericht der OPCW massiv gefälscht wurde und in keinster Weise die Ergebnisse der Vor-Ort-Mission widerspiegelt. Ihre Kollegin hatte dazu noch keinen Kenntnisstand und wollte etwas nachreichen. Das ist nicht erfolgt. Deswegen würde ich Sie bitten denn ich denke, nach einer Woche wird das dem AA bewusst sein , dazu Stellung zu nehmen.

Meine Fragen, damals wie heute, sind: a) War ein Vertreter der Bundesregierung bzw. der Bundesrepublik bei dieser Sitzung des UN-Sicherheitsrats anwesend? b) Wie bewertet die Bundesregierung diese Vorwürfe des renommierten Chemiewaffenexperten in Bezug auf die Manipulation des Abschlussberichts?

BURGER: Falls eine Nachreichung angekündigt wurde und sie noch nicht erfolgt ist, dann tut mir das leid. Dann werden wir das so schnell wie möglich nachholen.

Ich kann Ihnen grundsätzlich sagen, dass wir der Auffassung sind, dass die Berichte nach den Regeln der OVCW erstellt worden sind und wir überhaupt keinen Anlass sehen, an deren Richtigkeit und fachgemäßen Erstellung zu zweifeln.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Aber die Bundesregierung, insbesondere das Auswärtige Amt, sollten ja zumindest in der Lage sein, mir zu sagen: Ja, ein Vertreter der Bundesrepublik war bei dieser Sitzung des UN-Sicherheitsrats anwesend.

BURGER: Wie gesagt: Wenn es da etwas nachzureichen gibt, wenn wir eine Nachreichung zugesagt haben, dann hole ich das gern nach.

Es ist nun auch nicht ganz neu, dass es seit langem Versuche gibt, die Arbeit der OVCW zu diskreditieren. Wir haben uns von Anfang an dagegen gewandt.

Unsere Bemühung dient dem Ziel, die OVCW als die multilaterale Institution, die das Mandat der internationalen Staatengemeinschaft hat, um das Verbot von Chemiewaffen durchzusetzen, institutionell zu stärken. Das geschieht unter anderem dadurch, dass wir ihr Mandat stärken, Chemiewaffeneinsätze, wo sie stattfinden, zu untersuchen und auch der Urheberschaft dieser Chemiewaffeneinsätze nachzugehen. Denn wir sind der Auffassung, dass das Verbot von Chemiewaffen eine so fundamentale Errungenschaft der internationalen Rüstungskontrollpolitik in den letzten Jahren ist, dass Verstöße dagegen nicht unbeantwortet bleiben können.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Ich hatte mich aber jetzt nicht auf externe Kritik bezogen, sondern auf interne Fachexperten der OPCW, die zu Whistleblowern geworden sind, weil sie sagen: Da gibt es ganz massive fachliche Mängel. Diese Aussagen wurden ja auch nicht irgendwo getroffen, sondern vor dem UN-Sicherheitsrat. Deswegen würde ich Sie trotzdem noch einmal fragen: Das heißt, das Auswärtige Amt hat bis heute keinen Kenntnisstand zu diesen Aussagen, die auch eine relativ große mediale und politische Bombe waren, wenn ich das einmal so formulieren darf?

BURGER: Ich stimme Ihnen in Ihrer Bewertung nicht zu.

Aber ich kann Ihnen sagen, dass unser Botschafter bei den Vereinten Nationen, Herr Heusgen, im Sicherheitsrat anwesend war.

FRAGE REIBLE: Ich habe eine Frage zu dem Treffen heute im Kanzleramt zum Handel, speziell zur Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unfaire Handelspraktiken. Sie ist offenbar bis jetzt noch nicht umgesetzt worden. Da würde mich interessieren: Bis wann muss sie überhaupt umgesetzt werden? Wie lange hat also die Bundesregierung dafür noch Zeit? Welches Ministerium ist zuständig? Ich sehe, Frau Frischemeyer hat sich hingesetzt, also möglicherweise das Ernährungsministerium. Vielleicht können Sie kurz noch einmal skizzieren, was genau mit dieser Richtlinie erreicht werden soll.

FRISCHEMEYER: In erster Linie geht es dabei um unfaire Handelspraktiken. Dazu gehört zum Beispiel, dass Termingeschäfte auf drei Monate verzögert werden können, dass also die Landwirte bis zu drei Monaten auf ihre Gelder warten müssen. Es geht um kurzfristige Stornierungen, die den Landwirten oft zu schaffen machen. Es geht um die Rückgabe der Waren, wenn erste Paletten Makel zeigen. Darum geht es also. Heute wird darüber gesprochen. Das Gespräch läuft noch. Dem würde ich ungern vorgreifen. Diese EU-Richtlinie muss jetzt recht zügig umgesetzt werden.

Wenn Sie einen genauen Zeitraum von mir haben wollen, dann muss ich ihn leider nachreichen. Das kann ich gern tun, Frau Reible. Wie gesagt: Die Gespräche laufen noch. Da wird es sicherlich heute noch etwas von uns geben.

FRAGE JESSEN: Herr Seibert, können Sie uns jetzt sagen, wie die konkrete Teilnehmerliste an dem Gipfel aussieht?

Zum Zweiten: Die Kanzlerin hat kürzlich gesagt, dass sie staatliche Mindestpreise ablehne. Gleichwohl spricht sie sich, wie auch die Landwirtschaftsministerin, gegen Dumpingaktionen und gegen unfaire Preise aus. Wie ist das dann durchzusetzen, wenn sie gleichzeitig sagt: So etwas wie Mindestpreise die dann auch eine faire Preisgestaltung für die Bauern bedeuten würden wollen wir nicht?

STS SEIBERT: Erstens. Das Treffen läuft noch. Ich sitze hier. Ich kann Ihnen jetzt keine Teilnehmerliste liefern. Das werden wir möglicherweise nach dem Treffen tun können. Aber ich kann es jetzt nicht wegen der Zeitgleichheit der Ereignisse.

Zweitens. Die Bundeskanzlerin hat in ihrem Eröffnungsstatement zu diesem Treffen mit den Vertretern des Handels heute noch einmal klar gesagt auch weil es da eine irreführende oder irregeleitete Berichterstattung gab: Es geht nicht um staatlich verordnete Mindestpreise. Das entspricht auch in keiner Weise unserem Wirtschaftssystem, unserem erfolgreichen Wirtschaftssystem im Übrigen, sondern es geht darum, faire Beziehungen zwischen den verschiedenen Akteuren, also zwischen Landwirtschaft und Handel, zu schaffen.

Beide Seiten und die Politik ich bin sicher, auch die Verbraucher haben ein Interesse daran, dass regionale und qualitativ hochwertige Lebensmittel produziert und in den Handel gebracht werden können. Nachdem die Bundeskanzlerin ein Treffen mit den Vertretern der Landwirtschaft hatte, hat sie jetzt zu diesem Treffen heute Morgen eingeladen, um das Bild zu komplettieren. Sie wissen, dass es nach dem Landwirtschaftstreffen im Dezember die Einigung gab, dass man Ende dieses Jahres noch einmal zusammenkommen wolle und dass diverse Formate eingeführt werden sollten die Vertreterin des Landwirtschaftsministeriums kann Ihnen mehr dazu sagen , in denen die Zukunft der Landwirtschaft besprochen wird.

Dieses ist also alles Teil des Dialogs, den wir brauchen, weil die Landwirte über mangelnde Wertschätzung und zum Teil über schwierige Absatzsituationen klagen. Deswegen muss man miteinander reden. Das ist der Sinn des heutigen Treffens.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Nun könnte man natürlich sagen: Na ja, dass mit den fairen Bedingungen zwischen Handelspartnern Es gibt ja auch Mindestlöhne, wo man sagt: Der Markt selber wird es wohl allein nicht richten.

Ich meine, man wird schlecht sagen können: Die Milch muss mindestens so und so viel können. Wäre die Verabschiedung einer verbindlichen Rechtsnorm, die dem Handel untersagen würde, unter Gestehungskosten oder so zu verkaufen das würde die Forderung nach einer existenzsicheren fairen Preisgestaltung ja unterstützen , im Bereich des Möglichen?

STS SEIBERT: Ich kann nur wiederholen, was die Kanzlerin heute gesagt hat und was auch den Grundlagen unseres Wirtschaftssystems entspricht: Wenn es zum Beispiel um ein faires Verhältnis zwischen Handel und Bauern oder Landwirten geht, dann geht es ganz praktisch nicht nur um die Frage von Preisen, sondern auch um das, was die Kollegin gerade an Handelspraktiken beschrieben hat. Über diese wird zum Beispiel konkret gesprochen werden müssen.

FRAGE JUNG: An das Wirtschaftsministerium: Würden Sie denn davon sprechen, dass es ein Kartell ist, das da heute zu Gast ist, also REWE, Aldi, Lidl und Edeka? Das sind ja die vier Unternehmen, die die absolute Marktmacht haben. Ich glaube, 85 Prozent.

DR. BARON: Nein, davon möchte ich nicht sprechen. Ihre Formulierung möchte ich mir also nicht zu Eigen machen.

Ich kann auch noch einmal deutlich machen: Es gibt heute dieses Treffen im Bundeskanzleramt, zu dem Vertreter der Lebensmittelwirtschaft, des Handels und auch die Industrie eingeladen sind. Es ist also ein breiter Kreis eingeladen. Das soll ja auch der Beginn eines Dialogprozesses sein.

Die Kollegin hat ja auch schon darauf hingewiesen: Wir haben bestehende Rechtsrahmen, die natürlich gelten. Das ist das Wettbewerbsrecht, das ohnehin für alle Branchen gilt und das gerade auch die Überprüfung von Nachfragemacht zum Inhalt hat. Das gibt es ja sowieso. Parallel dazu gibt es den neuen Rechtsrahmen, den die EU-Richtlinie beschreibt, der sozusagen ergänzend für die Vermeidung unfairer Handelspraktiken hinzukommt, die sich dann in der Umsetzung befindet.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Seibert, mich würde einmal interessieren, warum die Kanzlerin vor dem Treffen ein Pressestatement macht. Weshalb macht sie nicht danach ein Pressestatement oder eine Pressekonferenz, wo sie uns mitteilen kann, was sie in ihrem Gespräch erfahren hat?

STS SEIBERT: Sie hat kein Pressestatement vor dem Treffen gemacht, sondern sie hat zu Beginn des Treffens einführende Bemerkungen im Konferenzsaal gegeben, in Anwesenheit der Teilnehmer natürlich. Sie waren presseöffentlich, sprich sie konnten gedreht werden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber warum macht sie das nicht danach?

STS SEIBERT: Es ist ein Dialogformat, dem weitere folgen werden, dem schon ein anderes vorausgegangen ist. Die Kanzlerin hat in ihrem Eröffnungsstatement gesagt, worum es ihr und den Vertretern der Bundesregierung bei diesem Treffen geht.

FRISCHEMEYER: Herr Jung, ich kann nur sagen, dass wir aufgrund der großen Nachfrage am Freitag beschlossen haben, dass die Bundesministerin nach dem Treffen um 11.30 Uhr noch einmal vor die Kamera tritt. Das wird in fünf Minuten der Fall sein.

ZURUF JUNG: Immerhin!

BURGER: Herr Warweg, ich darf die von Ihnen nachgefragte Nachreichung, die Frau Adebahr in Aussicht gestellt hatte, jetzt der guten Form halber vortragen.

Die Kritik, dass in dem Abschlussbericht der Organisation für das Verbot von Chemiewaffen OVCW zu den Vorfällen in Duma vom 01.03 2019 nicht alle verfügbaren Informationen einbezogen worden seien, trifft nicht zu und wurde bereits wiederholt durch den Generaldirektor der OVCW zurückgewiesen. Die Ergebnisse des Berichts der Fact-Finding Mission basieren neben ballistischen Analysen auf umfassenden Vor-Ort-Untersuchungen, umwelt- und biomedizinischen Proben, toxikologischen Analysen sowie Zeugenbefragungen kommen in der Gesamtbewertung zu dem Schluss, dass es hinreichende Gründe zur Annahme eines Einsatzes von chemischen Waffen gibt. In der von Russland am 20.01 2020 einberufenen Sicherheitsratssitzung wurden keine neuen Erkenntnisse vorgetragen, die diese Bewertung in Frage stellen würden. Die Bundesregierung hat vollstes Vertrauen in die technische Expertise, Professionalität, Unabhängigkeit und Überparteilichkeit der Organisation für das Verbot chemischer Waffen.

ZUSATZ WARWEG: Ich hatte es vorhin auch schon ausgeführt: Es gibt ja mehrere Whistleblower aus dem Expertenpool der OPCW, die auch in Duma anwesend waren. Deren Hinterfragen des Berichts das ist ja auch mit Fakten untermauert worden wird von der Bundesregierung in keiner Weise in Betracht gezogen, sondern nur die Aussagen der Führungsebene der OPCW, die ja just von diesen Whistleblowern dafür kritisiert wird, dass sie diesen Bericht manipuliert haben sollen.

BURGER: Wie gesagt: Die internationale Staatengemeinschaft hat sich darauf geeinigt, Chemiewaffen zu verbieten, weil sie eine grausame und unmenschliche Kriegswaffe sind. Sie hat, um dieses Verbot durchzusetzen, eine Organisation geschaffen, die OVCW. Wir lehnen alle Versuche, die Glaubwürdigkeit der OVCW infrage zu stellen und zu diskreditieren, ab.

ZUSATZ WARWEG: Jetzt gibt es aber Sie haben ja schon auf die internationale Staatengemeinschaft hingewiesen, und die ist ja recht divers auch mehrere Stimmen das ist ja auch nicht nur Russland , die darauf verweisen, dass sich die OPCW gerade dadurch selbst untergräbt, dass sie halt wie im Fall von Duma sehr fragwürdige Abschlussberichte veröffentlicht. Diese Einschätzung teilen Sie also in keiner Weise.

BURGER: Die OVCW hat sich für diese Untersuchungen klare Arbeitsregeln gegeben. Dabei geht es darum, wie Beweise zu beurteilen und zu bewerten sind. Nach unseren Erkenntnissen ist die Berichterstattung nach den Regeln, die sich die OVCW dafür gegeben hat, erfolgt, und deshalb halten wir sie für glaubwürdig.

FRAGE: Ich habe eine Frage zum Thema Libyen an Herrn Burger. Vor ein paar Wochen hat Herr Minister Maas ein neues Treffen zum Thema Libyen in Berlin auf der Außenministerebene angekündigt. Aber heute hat er gesagt, dass das Treffen anstatt im Februar im März stattfinden soll. Ich möchte fragen, warum der Termin verlegt wird.

BURGER: Ja, das Treffen ist tatsächlich für Mitte Februar geplant. In dem Fernsehinterview gestern Abend hat sich der Außenminister an dieser Stelle versprochen.

ZUSATZFRAGE: Es bleibt also alles so wie gehabt?

BURGER: Es bleibt bei den Planungen für Mitte Februar.

FRAGE DR. DELFS: Herr Seibert, der britische Premierminister hat schon vor Beginn der Brexit-Verhandlungen ausgeschlossen, dass sich Großbritannien auf irgendwelche EU-Regelungen einlassen würde. Wie beurteilt die Bundeskanzlerin solche Einlassungen vor Beginn der Verhandlungen? Sieht sie damit vor allem das Ziel beeinträchtigt, bis Ende des Jahres ein Freihandelsabkommen mit Großbritannien zu erreichen?

STS SEIBERT: Großbritannien ist aus der EU ausgetreten. Jetzt stehen die Verhandlungen über das künftige Verhältnis zwischen den Ländern der Europäischen Union und Großbritannien an. Heute wird die Kommission den Entwurf ihres Verhandlungsmandats vorlegen. Die Mitgliedstaaten werden ihn dann prüfen und voraussichtlich Ende des Monats verabschieden. Natürlich wird auch das Vereinigte Königreich seine Vorstellungen von dem künftigen Verhältnis zu Europäischen Union darlegen, und dazu wird der Premierminister heute, soviel ich weiß, auch eine Rede halten.

Die Kanzlerin hat betont, dass es auf jeden Fall intensive Verhandlungen sein werden, die da mit Großbritannien anstehen. Die werden für die EU von der Kommission in Person Michel Barniers und seines Teams geführt, sodass ein einheitliches Auftreten der Europäischen Union gegenüber Großbritannien in diesen Verhandlungen sichergestellt ist. Die Europäische Union wird auf jeden Fall gut vorbereitet in diesem Prozess gehen, und dann werden die Verhandlungen zeigen, wie beide Seiten zu einer Lösung kommen können.

ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Die Kanzlerin hatte jetzt am Wochenende oder Ende der letzten Woche noch einmal betont, dass ihr Ziel auf jeden Fall weiterhin sehr enge oder sehr freundschaftliche Beziehungen zu Großbritannien seien. Wenn der Premier schon jetzt deutlich macht, dass er im Grunde die ganzen EU-Regelungen auf keinen Fall akzeptieren würde, sieht sie dann nicht das Ziel schon von vornherein infrage gestellt, dass man enge Beziehungen mit Großbritannien hat?

STS SEIBERT: Wir glauben, dass enge Beziehungen im Interesse beider Seiten sind. Jetzt wollen wir erst einmal das Verhandlungsmandat der EU-Seite festlegen. Das wird die britische Seite auf ihrer Seite auch tun. Dann werden wir mit Intensität in diese sicherlich schwierigen Verhandlungen gehen.

FRAGE WARWEG: Diesen Donnerstag werden hier in diesem Raum in der Bundespressekonferenz die ehemaligen Bundesminister Sigmar Gabriel, Däubler-Gmelin und Gerhard Baum einen Appell vorstellen, der zur Freilassung von Julian Assange aufruft. Da würde mich interessieren: Teilt denn die Bundeskanzlerin dieses Bemühen der Bundesminister a. D. um die Freilassung von Julian Assange?

STS SEIBERT: Erstens haben die drei den Appell, den Sie schon kennen, noch gar nicht vorgestellt. Das werden sie jetzt tun. Das ist ja auch ihr gutes Recht als Bürger dieses Landes.

Die Haltung der Bundesregierung in dieser Frage ist unverändert. Ich glaube, sie wird auch nach der Vorstellung dieses Appells unverändert sein. Aber jetzt warten wir das einmal ab.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Julian Assange sitzt ja jetzt im Hochsicherheitsgefängnis wegen des Vorwurfs eines Kautionsverstoßes ein. Mich würde interessieren: Wie sieht denn in Deutschland die Höchststrafe aus? Er wurde ja in Großbritannien zu einer Haft von 50 Wochen verurteilt. Was steht denn bei Kautionsverstößen in der Bundesrepublik Deutschland als höchstes Strafmaß an?

BMJV DR. LEBER: Dazu kann ich jetzt gerade nichts berichten. Das müsste ich gegebenenfalls nachliefern.

FRAGE JESSEN: Herr Burger, ist das Amt erstaunt darüber, dass der ehemalige Bundesaußenminister jetzt diese Initiative so vorantreibt, oder war es schon zu Amtszeiten von Herrn Gabriel sozusagen mit ähnlicher Energie ein Ansinnen des Auswärtigen Amtes, die Freilassung so, wie die Initiative das offenbar will, aktiv zu betreiben?

BURGER: Ich werde mich hier jetzt nicht zum Wirken des früheren Außenministers äußern. Das sehe ich hier nicht als meine Aufgabe an.

ZUSATZ JESSEN: Ich habe auch nicht nach einer Bewertung des Wirkens des früheren Außenministers gefragt, sondern gefragt, ob sich das Auswärtige Amt sagen wir, vor drei Jahren sehr intensiv für die Freilassung Julien Assanges eingesetzt hat.

BURGER: Ich glaube, unsere Position dazu ist unverändert.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das ist keine Antwort, Herr Burger. Hat sich das Auswärtige Amt vor drei Jahren intensiv für die Freilassung von Julian Assange eingesetzt?

BURGER: Wie gesagt: Meiner Kenntnis nach ist die Haltung der Bundesregierung dazu unverändert. Wenn es da etwas nachzutragen gäbe, dann würde ich das gerne tun.

FRAGE JUNG: Können Sie die Haltung einmal explizit vortragen?

BURGER: Das haben wir hier ja letzte Woche ausführlich getan. Das können Sie gerne nachlesen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das habe ich ja jetzt auch vor mir. Das ist ja keine Haltung, sondern einfach nur ein „Wir verfolgen das aufmerksam“. Sie haben ja auch gesagt, dass Sie den Bericht von Herrn Melzer von der UN kennen. Gleichzeitig sagten Sie in der Nachreichung vom Montag: Wir haben keinen Grund, am rechtsstaatlichen Vorgehen der britischen Justiz und der Einhaltung internationaler Mindeststandards bei den Haftbedingungen zu zweifeln. – Wie passt das denn zusammen, wenn der Herr Melzer unter anderem von Folter spricht? Glauben Sie also diesem Bericht von Herrn Melzer nicht? Ansonsten könnten Sie ja das andere nicht sagen.

BURGER: Ich glaube, Sie haben die Haltung der Bundesregierung letzte Woche von uns erläutert bekommen, und daran hat sich nichts geändert.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das passt jetzt aber nicht zu dem, was ich gerade gefragt habe. Wie passen Ihre nicht vorhandenen Zweifel mit den Erkenntnissen des UN-Sonderberichterstatters zusammen, die Sie kennen?

BURGER: Just über diese Frage haben wir uns hier wirklich schon ausführlich in mehreren Sitzungen unterhalten, und an unserer Haltung dazu hat sich seither nichts verändert.

FRAGE WARWEG: Ich bin jetzt ein bisschen verwundert, weil ich ja öfter nachgefragt hatte. Daraufhin hieß es zuerst, die Berichte seien nicht zur Kenntnis genommen worden. Dann hat ihr Kollege gesagt, diese Berichte gebe es gar nicht. Wenn ich Sie jetzt richtig verstehe, räumt das Auswärtige Amt mittlerweile ein, dass der UN-Sonderberichterstatter für Folter entsprechende Berichte über Assange veröffentlicht hat.

BURGER: Wissen Sie, Herr Warweg, darüber haben Sie schon viel geschrieben und darüber haben wir hier in der Vergangenheit viel gesprochen. Die Semantik des Wortes Bericht kann jeder, den es interessiert, nachlesen. Dazu habe ich nichts Weiteres zu sagen.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Aber die Aussage Ihres Kollegen hier war ja klar. Darin hieß es, es gebe lediglich zwei Pressemitteilungen. Würden Sie zumindest sagen „Nein, das war falsch; es gibt mehr als zwei Pressemitteilungen von Herrn Melzer“ und „Ja, es gibt auch Berichte oder ‚communications‘“, oder bleiben Sie bei der Haltung, die Sie hier vor rund zwei Monaten vertreten haben, dass es ausschließlich zwei Pressemitteilungen vom UN-Sonderberichterstatter für Folter zur Causa Assange gibt?

BURGER: Dass ist vor zwei Monaten alles ausführlich erklärt worden. Dem habe ich jetzt wirklich nichts hinzuzufügen.

FRAGE JUNG: Mit wem hatte sich Herr Melzer denn im November im Auswärtigen Amt getroffen?

BURGER: Wie bitte?

ZUSATZFRAGE JUNG: Mit wem hatte sich Herr Melzer im Auswärtigen Amt im November getroffen?

BURGER: Das haben wir damals auch bekannt gegeben. Ich habe es jetzt gerade nicht präsent. Das kann ich Ihnen gerne nachreichen, aber das können Sie bestimmt auch nachlesen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Mit dem Minister?

BURGER: Wie gesagt: Das können Sie bestimmt in den Protokollen von damals nachlesen.

ZURUF JUNG: Sie sollten es ja besser wissen!

FRISCHEMEYER: Die Nachreichung bezieht sich auf die Frage von Frau Reible: Die Ressortabstimmung wird in Kürze eingeleitet werden. Für das Frühjahr ist die Kabinettsbefassung geplant, sodass wir dann das wissen wir natürlich nicht ganz genau; das hängt dann vom parlamentarischen Prozess ab für den Herbst damit rechnen können, dass die UTP-Richtlinie auch umgesetzt wird.

FRAGE REIBLE: Gibt es denn eine Deadline von der EU?

FRISCHEMEYER: Die UTP-Richtlinie muss bis Ende Mai 2021 umgesetzt sein.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, Herr Burger, hat sich die Bundesregierung mittlerweile ein eigenes Bild bzw. eine eigene Bewertung des sogenannten Friedensplans der US-Regierung gemacht? Die Arabische Liga hat jetzt am Wochenende ja auch vor der Umsetzung gewarnt und lehnt den Plan ab.

BURGER: Ich habe Ihnen dazu keinen grundsätzlich neuen Stand mitzuteilen. Wir hatten ja gesagt, dass wir uns im Rahmen der Europäischen Union mit den anderen Partnern intensiv darüber austauschen werden und dass diese Gespräche laufen. Der Außenminister hat letzte Woche auch verschiedene Telefonate darüber geführt, unter anderem mit seinem jordanischen und seinem ägyptischen Amtskollegen, sowie auch mit dem Hohen Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik gesprochen. Sie haben es ja selbst angesprochen: Es gibt inzwischen auch eine Reihe von Wortmeldungen aus der Region und von anderen europäischen Staaten zu dem Thema. Dieser Gesprächsprozess dauert an.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich würde gerne wissen, wie lange dieser innereuropäische Diskussionsprozess dauern soll. In Israel oder in den Palästinensischen Gebieten werden ja Fakten geschaffen. Die israelische Regierung will auf Anraten der US-Regierung jetzt schon annektieren. Müssen Sie sich dann nicht beeilen?

BURGER: Sie können davon ausgehen, dass wir solche Beratungen natürlich mit dem Ziel führen, uns auf gemeinsame Bewertungen zu verständigen. Und da sind wir dran.

VORS. FELDHOFF: Herr Seibert, wollen Sie dem etwas hinzufügen?

STS SEIBERT: Das entspricht dem, was ich auch gesagt hätte.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Burger, der palästinensische Präsident Mahmud Abbas hat mit dem Abbruch der Beziehungen zu den USA und Israel gedroht. Nehmen Sie diese Drohung ernst?

STS SEIBERT: Wenn ich das kurz sagen darf: Wir haben diese Meldungen über die Reaktionen des palästinensischen Präsidenten Abbas zur Kenntnis genommen. Unsere Haltung bleibt und das möchte ich noch einmal betonen , dass wir zu dieser Haltung stehen und eine Rückkehr zu Verhandlungen fordern. Das gilt natürlich für beide Seiten.

Es bleibt dabei: Nur eine mit beiden Seiten ausgehandelte, von beiden Seiten akzeptierte verhandelte Lösung über zwei Staaten kann einen dauerhaften Frieden bringen. Insofern: Unabhängig von ablehnenden und kritischen Äußerungen, die wir aus vielerlei Richtungen hören, bleiben wir dabei, alle Seiten aufzufordern, einen Impuls, wenn es einen gibt, als so etwas zu sehen, als einen Versuch, einen Prozess wieder in Gang zu bringen und sich an Verhandlungen zu beteiligen.

FRAGE JESSEN: Herr Seibert, besteht für die Bundesregierung die Möglichkeit, über den Appell hinaus, den Sie jetzt noch einmal sehr deutlich bekräftigt haben, in irgendeiner Weise operativ initiativ zu werden? Es gibt ja nicht mehr so arg viele Player, die auf beiden Seiten mindestens noch gehört und respektiert werden. Die Bundeskanzlerin gehört sicherlich schon mit dazu. Gibt es über Appelle hinaus etwas, wo Sie sagen können „Da wird die Bundesregierung, vielleicht auch die Bundeskanzlerin mit ihrem Renommee von sich aus aktiv tätig, um zu verhindern, dass diese Spaltung, diese Nichtkommunikation fortgesetzt wird“ oder bleibt es beim Appell?

STS SEIBERT: Ich glaube, man muss auch realistisch mit der Einschätzung der eigenen Möglichkeiten umgehen. Es gibt diesen amerikanischen Vorschlag, der eine Möglichkeit ist, einen Impuls zu setzen, um diesen festgefahrenen Prozess wieder in Gang zu bringen. Wir sind mit allen Seiten, ganz besonders natürlich mit der israelischen Seite und der Palästinensischen Behörde, im Kontakt, und zwar im engen Kontakt. Die Bundeskanzlerin hatte ja in der vergangenen Woche die Gelegenheit, hier in Berlin mit dem israelischen Staatspräsidenten zu sprechen. Es gibt aber natürlich auch andere Kontakte, so natürlich auf der Ebene des Außenministeriums. Diese nutzen wir, um unsere Haltung, abgestimmt mit den europäischen Partnern, auch dort klarzumachen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Wenn man sich das von außen anschaut, sind im Moment diejenigen, über deren Köpfe hinweg Schritte gegangen werden, die Palästinenser. Gibt es auch so etwas wie einen direkten Kontakt etwa ein Telefongespräch mit Mahmud Abbas , oder können Sie darüber nichts sagen?

STS SEIBERT: Es gibt Kontakte mit beiden Seiten, natürlich auch mit der palästinensischen. Das versteht sich.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Aber nicht persönlich von Chef zu Chef?

STS SEIBERT: Wenn ich Ihnen darüber etwas zu berichten habe, werde ich das tun.

FRAGE WACKET: Ich habe eine Frage zum anstehenden Besuch des österreichischen Kanzlers Kurz, die das Thema Finanztransaktionssteuer betrifft. Er hat sich sehr deutlich geäußert, dass er diesen Vorschlag aus der Bundesregierung nicht mittragen will. Wird man den Vorschlag trotzdem weiterhin verfolgen? Ich glaube, ohne Österreich ist diese kritische Grenze von zehn Staaten nicht mehr erreicht.

STS SEIBERT: Der Besuch steht in einer dreiviertel Stunde an. Deswegen möchte ich jetzt dem Gespräch, das die Kanzlerin mit dem Bundeskanzler führen wird, nichts vorwegnehmen. Es gibt anschließend eine Pressekonferenz, die wir ja angekündigt hatten.

Was die Finanztransaktionssteuer betrifft, so befinden wir uns in einem laufenden Prozess. Dazu gehört auch und gerade der Austausch mit den Ländern, die in dieser verstärkten Zusammenarbeit tätig werden wollen oder sollen. Unser Ziel bleibt weiterhin ein erfolgreicher Abschluss des europäischen Finanztransaktionssteuerprojekts.

ZUSATZFRAGE WACKET: Heißt das, dass man den Vorschlag modifizieren möchte?

STS SEIBERT: Nein. Das heißt, dass wir uns in einem laufenden Prozess und in Gesprächen befinden. Dazu sind auf Finanzministerebene viele Gespräche geführt worden. Es ist gut möglich aber ich kann es jetzt nicht vorhersagen , dass das Thema heute noch einmal eine Rolle spielt.

KOLBERG: Es ist so, wie Herr Seibert schon betont hat: Die Gespräche laufen. Wir sind sehr zuversichtlich. Ein Gutachten im Auftrag des BMZ vom Institut für Wirtschaft in Kiel hat noch einmal bestätigt, dass der deutsch-französische Vorschlag, der zusammen mit Österreich erarbeitet worden ist, ein guter Vorschlag ist. Er wurde sehr positiv bewertet. Die Besteuerung, so wie sie vorgeschlagen ist, hat sich international bewährt. Fast in der Hälfte der G20-Staaten gibt es bereits eine solche Besteuerung, unter anderem in Großbritannien.

Die Steuer wird als gerecht eingestuft, weil sie fast überhaupt nicht von Kleinanlegern, sondern überwiegend von Großinvestoren gezahlt wird. Sie ist auch kostengünstig zu erheben.

Diese Argumente werden wir in den Gesprächen weiter vortragen. Wir hoffen, dass wir unsere Gesprächspartner von diesen guten Argumenten überzeugen können.

FRAGE JUNG: Gilt das auch für das eigene Haus? Das „Handelsblatt“ berichtet heute, dass es eine Stellungnahme des wissenschaftlichen Beirats im BMF gibt, in der diese Steuer aus ökonomischen Gründen abgelehnt wird. Haben Sie im eigenen Haus auch noch damit zu tun, Überzeugungsarbeit zu leisten?

KOLBERG: Der Beirat ist unabhängig und verfasst seine Stellungnahme. Es gibt, wie gesagt, auch andere Stellungnahmen. International ist diese Steuer bewährt, und viele Staaten erheben sie. Der Minister wird nicht müde zu betonen: Es ist nicht einsehbar, warum für den Kauf eines Apfels oder für den Kauf eines Grundstücks eine Steuer fällig wird, aber nicht für den Kauf von Finanzinstrumenten. Deswegen sind wir von unserem Vorschlag überzeugt.

FRAGE: Ich habe eine Frage zum Umweltbonus für Elektroautos, die sich vermutlich an das Wirtschaftsministerium richtet. Im November hatte die Bundesregierung angekündigt, dass der Umweltbonus für den Kauf von E-Autos erhöht werden soll. Ich wollte mich erkundigen, wann mit dieser Erhöhung zu rechnen ist.

DR. BARON: Es ist richtig: Die Beschlüsse der Bundesregierung sind im letzten Jahr ergangen. Wir sind weiter im Austausch und in Gesprächen mit der Europäischen Kommission und hoffen, dass wir mit der Europäischen Kommission das Verfahren zügig abschließen können. Die Prüfung durch die Europäische Kommission ist aber ein notwendiger Schritt in diesem Verfahren. Den haben wir auch schon beim alten Umweltbonus durchführen müssen, und deshalb muss dieser Schritt auch beim jetzt erweiterten und erhöhten Umweltbonus durchgeführt werden.

ZUSATZFRAGE: In den Medien war am Wochenende zu lesen, dass die neue Regelung bei der EU-Kommission noch gar nicht förmlich beantragt worden ist. Was entgegnen Sie dem?

DR. BARON: Ich möchte das gerne ein bisschen erläutern, denn dahinter steht ein Missverständnis zum Beihilfeverfahren, wie es auf der europäischen Ebene läuft. Wir sind seit Ende des letzten Jahres im Austausch mit der Kommission und haben unsere Vorschläge in diesem Jahr eingereicht. Aber es gibt immer ein sozusagen vorgeschaltetes, informelles Prüfverfahren mit dem Ziel, einen sogenannten „Comfort Letter“ zu erreichen. Das ist auch das Ziel in diesem Verfahren, denn genauso lief es auch schon beim alten Umweltbonusverfahren. Nur wenn ein solches Verfahren nicht möglich ist, folgt ein förmliches Beihilfeverfahren.

Diese Zweistufigkeit ist aber der übliche Verfahrensablauf. Deshalb ist klar, dass, solange wir in diesem Vorverfahren sind, das förmliche Verfahren noch nicht gestartet ist. Die Unterlagen sind in Brüssel selbstverständlich eingereicht.

ZUSATZFRAGE: Sie haben vorhin gesagt, es solle zügig in Kraft treten. Können Sie etwas genauer sagen, was Sie darunter verstehen? Noch im ersten Quartal oder im ersten Halbjahr, in diesem Jahr oder erst nächstes Jahr?

DR. BARON: Leider kann ich das nicht genauer quantifizieren. Wir sind, wie gesagt, seit Ende des letzten Jahres im Gespräch. Es gab auch in den vergangenen Wochen wieder Gespräche und Austausche mit den zuständigen Generaldirektionen. Die Arbeiten laufen mit Hochdruck. Wir setzen alles daran, dass es zügig geschieht. Aber es liegt nicht allein in unserer Hand, sondern es ist ein Austausch, den wir mit der Europäischen Kommission führen. Dabei sind wir in einem guten Austausch.

FRAGE WARWEG (zur Lage in Bolivien): Am Freitag wurde die Anwältin und Bevollmächtigte von Evo Morales festgenommen, als sie versucht hat, Evo Morales für die kommende Parlamentswahl einzuschreiben. Sie ist schwanger, wurde nichtsdestoweniger in sechsmonatige Präventivhaft genommen. Der Vorwurf lautet auf Aufruhr und Terrorismus, weil sie versucht hat, Evo Morales für die Parlamentswahlen einzuschreiben.

Wie bewertet das Auswärtige Amt diesen Vorfall und auch allgemein die aktuelle rechtsstaatliche Lage unter der De-facto-Regierung von Áñez?

BURGER: Die Antwort darauf müsste ich Ihnen nachreichen.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Dann habe ich noch eine Frage, die vielleicht partiell auch an das Wirtschaftsministerium geht. Die De-facto-Regierung hat das Lithiumabkommen mit der deutschen Firma ACI ja endgültig aufgekündigt.

Dazu würde mich zum einen die Haltung des Wirtschaftsministeriums interessieren der Vertrag wurde ja explizit auch von Herrn Steinmeier unterzeichnet und zum anderen, ob eine Interimsregierung, die eigentlich nur die Aufgabe hat, Wahlen zu organisieren, nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes tatsächlich auch die Befugnis hat, solche Verträge aufzukündigen.

DR. BARON: Es ging um eine Vereinbarung der alten Regierung mit dem deutschen Unternehmen ACI. Es war also eine Vereinbarung zwischen diesen beiden Partnern.

Wir waren natürlich sehr überrascht über die Ankündigung der Annullierung und sind weiter im Austausch mit der deutschen Botschaft vor Ort und mit allen Behörden vor Ort, um weiter Sachverhaltsaufklärung zu betreiben. Aber es ist leider nicht einfach, den Gesprächsfaden aufrechtzuerhalten und gesicherte Informationen zu bekommen. Aber dieser Austausch läuft weiter.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Und was antwortet das Auswärtige Amt?

BURGER: Ich habe keinen darüber hinausgehenden Stand.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Der deutsche Botschafter in Bolivien hat die definitive Aufkündigung in zumindest im diplomatischen Kontext sehr harschen Worten kritisiert. Teilen Sie diese Kritik des deutschen Botschafters in Bolivien an der Aufkündigung?

BURGER: Ich habe Ihnen ja eine Nachlieferung zum Thema Boliviens angekündigt. Ich nehme das gern mit auf.

FRAGE DR. ZWEIGLER: Frau Baron, wann wird die Wasserstoffstrategie, die schon lange angekündigt ist, ins Kabinett gehen?

Vielleicht können auch die Häuser Umwelt und Verkehr noch eine Bewertung des Zeitplans abgeben.

DR. BARON: Wir haben die Wasserstoffstrategie letzte Woche in die Ressortabstimmung gegeben. Sie wird jetzt zwischen den Häusern abgestimmt. Dazu finden jetzt Ressortgespräche und Abstimmungen statt. Dann werden auch noch weitere Akteure in die Beteiligung einbezogen. Deshalb haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich noch keinen Kabinettstermin nennen und ankündigen kann. Das hängt von den Gesprächen ab.

Aber klar ist, dass das Thema natürlich ein wichtiges Zukunftsthema für die Gestaltung des Umbauprozesses unserer Energieversorgung, aber auch der gesamten Wirtschaft hin zu einer Dekarbonisierung der Wirtschaft ist. Wir sehen gerade auf den Feldern, die wir in dem Dokument nennen, im industriellen Anwendungsbereich, aber auch im Verkehr, hohe Potenziale für die Anwendung, um in Bereichen zu beginnen, in denen man nah an der Wirtschaftlichkeit ist, damit später auch andere Felder nachkommen können.

Aktuell befindet sich die Wasserstoffstrategie aber in der Phase der Ressortabstimmung, und die Abstimmung läuft.

STRATER: Für Minister Scheuer ist Wasserstoff ein Kraftstoff der Zukunft. Deutschland soll Wasserstoffland werden.

Auch ich kann nur erwähnen, dass sich die Wasserstoffstrategie in der Ressortabstimmung befindet. Wir wollen mit dieser Strategie erreichen, den Markthochlauf dieser Technologie voranzutreiben. Wir wollen mit Wasserstoff in die Fläche gehen. Wir wollen das Thema ganzheitlich sehen, also vor allen Dingen auch eine flächendeckende Tankinfrastruktur schaffen. Wasserstoff ist ein wesentlicher Baustein für eine klimafreundliche Mobilität. Wir tun in diesem Bereich schon eine ganze Menge, indem wir Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur fördern. Das wollen wir mit dieser Strategie weiter vorantreiben.

HAUFE: Es wurde schon alles dazu gesagt, wie wichtig uns Wasserstoff ist, ein wichtiger Energieträger. Die Ministerin wird morgen auf dem Forum Zukunft Stahl in Düsseldorf zu genau diesem Thema sprechen und sich dazu äußern.

Innerhalb der Bundesregierung sind wir dazu noch in Gesprächen. Uns seitens des Umweltministeriums ist es natürlich wichtig, dass wir Wasserstoff dort einsetzen, wo wir ihn zuerst brauchen. Das ist vor allen Dingen im Bereich des Schiffsverkehrs und des Flugverkehrs wichtig, also da, wo wir keine Alternativen haben. Denn Strom ist im Moment der preiswertere Energieträger.

Für die Umweltministerin ist es wichtig, dass wir uns auch genau anschauen, wie wir den Wasserstoff produzieren, und dass dies auf eine nachhaltige Art und Weise geschieht. Denn er ist in der Produktion momentan sehr teuer. Diesen Punkt können wir in der Ressortberatung sicherlich mit einbringen. Wir selbst fördern ja ein Projekt in Marokko zur Erzeugung von Wasserstoff aus Solarenergien, aus Sonnenstrom, um den Wasserstoff eben dort zu produzieren, wo er sehr günstig und auch umweltfreundlich produziert werden kann.

ZUSATZFRAGE DR. ZWEIGLER: Herr Haufe, bleibt Ihr Haus bei der Position, dass im Grunde nur grüner Strom für die Produktion von Wasserstoff eingesetzt werden sollte?

HAUFE: Ich denke, unser Haus kann nur bei dieser Position bleiben. Denn wir wollen ja eine Energieversorgung, die mit dem Pariser Klimaabkommen übereinstimmt. Dann ist es natürlich klar, dass Wasserstoff auch ein echter grüner Wasserstoff und kein Greenwashingwasserstoff sein soll.

FRAGE JESSEN: Meine Frage geht an das Wirtschaftsministerium. Ich meine, es war im November, als fünf norddeutsche Bundesländer ihre eigene Wasserstoffstrategie vorgelegt haben, die im Wesentlichen auch auf aus erneuerbaren Energien erzeugtem Wasserstoff beruht.

Ist die Wasserstoffstrategie des Bundes sozusagen eine Erweiterung, aber im Kern ähnlich oder dieselbe wie die der norddeutschen Länder, oder gibt es eine gravierende Abweichung?

Herr Strater, teilen Sie die Position, die ihr Kollege eben umriss, dass nur grüner Wasserstoff infrage komme, weil der graue Wasserstoff wegen der schlechten Effizienz keine gute CO2-Auswirkung habe?

DR. BARON: Zu Ihrer ersten Frage nach der Strategie der Länder: Wir halten es für wichtig, dass beide, Bund und Länder, bei diesem Zukunftsthema voranschreiten und dieses Thema als Zukunftsfeld definieren.

Ich kann jetzt nicht genau sagen, an welcher Stelle es Unterschiede gibt, aber ich denke, das gemeinsame Ziel ist klar, nämlich zu sagen: Wir brauchen Wasserstoff als eine Strategie. Wir besitzen gute Industrien in diesem Bereich, und mit diesen Industrien in Deutschland können wir auch Leitmärkte der Zukunft erschließen. Diese Überschrift tragen, denke ich, sowohl die Strategie der Bundesländer als auch unsere. Im Detail mag es in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedliche Schwerpunkte geben. Aber ich denke, das gemeinsame Ziel der Ausrichtung an diesem Zukunftsfeld ist wichtig und wird von beiden Seiten getragen.

STRATER: Wie gesagt, sind wir zur genauen Ausgestaltung der Strategie jetzt in den Ressortgesprächen. Denen möchte ich nicht vorgreifen. Wir werden am Ende sehen, was im Einzelnen darin stehen wird. Für uns ist Wasserstoff, wie gesagt, ein Kraftstoff der Zukunft. Je regenerativer er ist, desto sauberer ist er auch. Aber was am Ende in dieser Strategie genau vereinbart werden wird, werden wir sehen.

Wir haben im Übrigen auch schon Vereinbarungen mit Herstellern getroffen, die wir auch schon umsetzen, zum Beispiel mit H2 MOBILITY, den Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur bis 2021 mit zehn bis zwanzig Stationen pro Jahr weiter voranzutreiben. Dazu gehören größere Tankstellen für Pkw und Nutzfahrzeuge. Damit wird das Wasserstofftankstellennetz weiter ausgebaut, mit dem wir mehrere zehntausend Wasserstoff-Pkw und Nutzfahrzeuge erreicht haben. Das heißt, wir stellen auch jetzt schon vor Ort die richtigen Weichen.

FRAGE WACKET: Ich habe eine Nachfrage an das Umweltministerium zur Definition von grünem Wasserstoff. Würden Sie darunter auch Wasserstoff einordnen, der konventionell produziert wird, wenn das CO2 abgefangen und zum Beispiel in Gasspeichern eingelagert wird?

HAUFE: Wir reden in erster Linie davon, dass Wasserstoff aus erneuerbaren Energien entsteht. Das ist der Fokus, den wir haben.

FRAGE DR. ZWEIGLER: Eine Frage an das Wirtschaftsministerium: Bislang machen Steuern und Abgaben auf Ökostrom die Wasserstoffproduktion teurer und damit unwirtschaftlich. Ist geplant, diese Abgaben etwas zurückzuschrauben, etwa bei der Stromsteuer und was es sonst noch alles geben mag?

DR. BARON: Es ist Teil der Strategie, die, wie gesagt, jetzt in den Abstimmungen ist, auch über genau diese Punkte nachzudenken und nach Instrumenten zu suchen, weil die Produktion aktuell eben sehr teuer ist, sodass man sicherlich auch über Entlastungsmöglichkeiten nachdenken muss. Wo sie konkret liegen werden, wird die Ressortabstimmung ergeben. Aber natürlich ist es ein Punkt, dass man sagt: Wenn man im industriellen Maßstab vorankommen will, dann muss man sicherlich auch Spielräume und Entlastungen dafür schaffen.

VORS. FELDHOFF: Jetzt gibt es noch Nachlieferungen des Bundesjustizministeriums und des Auswärtigen Amtes.

DR. LEBER (zum Appell mehrerer ehemaliger Bundesminister zur Freilassung von Julian Assange): Sie hatten sich nach der Aussetzung des Vollzugs der Untersuchungshaft im deutschen Recht erkundigt. Das ist in § 116 der Strafprozessordnung geregelt. Das Gericht kann den Vollzug des Haftbefehls unter anderem bei Leistung einer angemessenen Sicherheit aussetzen, wenn dies im Einzelfall in Betracht kommt. Dies kommt nur dann in Betracht, wenn dadurch die Fluchtgefahr ausgeräumt wird und keine weiteren Haftgründe wie zum Beispiel Verdunkelungsgefahr bestehen.

BURGER: Herr Jung, ich muss mich korrigieren. Wir hatten zu der Frage, wer im Auswärtigen Amt Herrn Melzer empfangen hat, zwar kommuniziert, aber nicht hier in der Regierungspressekonferenz. Deswegen reiche ich das hiermit gern nach. Es waren die Referatsleiterin für Menschenrechtspolitik im Auswärtigen Amt und die Referatsleiterin des Länderreferats, das unter anderem für Großbritannien zuständig ist.

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