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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 29. April 2020


Themen: Kabinettssitzung (Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EU NAVFOR Somalia, Formulierungshilfe für eine Gesetzesinitiative zur Sicherstellung von Verwaltungsverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligung während der Covid-19-Pandemie, Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Wettbewerbsrecht und für den Bereich der Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft, Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten sozialen Absicherung bei Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit infolge der COVID-19-Pandemie, Formulierungshilfe für den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EEG und anderer Bestimmungen, Jahresabrüstungsbericht 2019, Verlängerung der weltweiten Reisewarnung), Sondersitzung des Kabinetts zur deutschen Ratspräsidentschaft, Termine der Bundeskanzlerin (Sitzung des Coronakabinetts, COVID-19-Geberkonferenz, Gespräch mit Vertretern der Automobilindustrie, Kabinettssitzung, Videokonferenz mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, EU-Westbalkan-Gipfeltreffen, Gedenkzeremonie aus Anlass des 75. Jahrestages der Beendigung des Zweiten Weltkrieges und der Befreiung vom Nationalsozialismus), Coronapandemie (Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, mögliche Aufstockung des EU-Haushalts, mögliche Absage von informellen Treffen des Europäischen Rates sowie des geplanten EU-China-Gipfels, Recht auf Heimarbeit), Außenministertreffen im Normandie-Format, Kurzarbeitergeld, Spielbetrieb der Fußball-Bundesliga

Bericht aus dem Kabinett (ab 1:20)

Naive Fragen zu:
Bundesliga-Start (ab 39:55)
– Wie passen Ihre eigenen Arbeitsschutzstandards wie zum Beispiel ein Abstand von mindestens 1,5 Metern und ein Schutz bei unvermeidlichem direktem Kontakt mit dem grünen Licht für die Bundesliga zusammen?
– Im Konzept der Bundesliga steht ja nicht, dass die Spieler mindestens 1,5 Meter Abstand halten müssen, geschweige denn beim Spielen einen Mundschutz tragen müssen. Das sind Ihre eigenen Regeln. Warum müssen die dann nicht eingehalten werden, warum halten Sie das für akzeptabel? Das gilt ja für alle.
– Wie passt das mit Blick auf die Akzeptanz der Regelungen zusammen?
– Aber das stimmt ja nicht. Wenn jemand von den Spielern infiziert ist, muss nicht die gesamte Mannschaft und das Umfeld in Quarantäne kommen.

Autogipfel (ab 46:40)
– Wird denn die Umweltministerin dabei sein? (47:40)
– Nachreichung: „Zur Liste der Teilnehmer können wir uns – wie üblich – äußern, wenn die Veranstaltung stattgefunden hat. Einordnend können wir Ihnen sagen, wer an der Telefonkonferenz am 1. April zu diesem Thema teilgenommen hat: Vertreter der deutschen und in Deutschland produzierenden Automobilhersteller, der Verband der deutschen Automobilindustrie sowie jeweils ein Vertreter der Zulieferer und der IG Metall.“

Verlängerung der Mission ATALANTA (ab 50:55)
– Sie sprachen von den Piratenangriffen. Wie viele Piratenangriffe gab es in den letzten zwölf Monaten?

75 Jahre Gedenkfeier Kriegsende (50:55)
– Werden an der Gedenkfeier zu 75 Jahren Kriegsende russische Vertreter oder andere ausländische Vertreter teilnehmen, Frau Demmer? Sind die eingeladen virtuell oder körperlich?
– Nachreichung: „Bitte wenden Sie sich hierzu an den Veranstalter, das Bundespräsidialamt.“

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 29. April 2020:

SRS’IN DEMMER: Schönen guten Tag auch von mir!

Im Kabinett hat die Bundesregierung heute die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der European Union Naval Force Somalia kurz Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias beschlossen. Das Mandat dient dem Schutz der internationalen Seeschifffahrt einschließlich des Schutzes der Schiffe des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen und der Schiffe der Mission der Afrikanischen Union vor der Küste Somalias. Das Mandat soll mit einer personellen Obergrenze von 400 Soldatinnen und Soldaten um weitere zwölf Monate bis zum 31. Mai 2021 verlängert werden. Die Entsendung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Deutschen Bundestags.

Die Piraterie vor der Küste Somalias konnte dank des Engagements der internationalen Gemeinschaft zunehmend zurückgedrängt werden. Dennoch kommt es natürlich weiterhin in unregelmäßigen Abständen zu vereinzelten Piratenangriffen in der Region. Die hierfür verantwortlichen kriminellen Netzwerke bestehen fort. Die Risiken für die Schiffe des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen sowie auch für die kommerzielle Schifffahrt bestehen angesichts der starken Präsenz bewaffneter illegaler Gruppen in dem Seegebiet weiter. Insbesondere die sichere Passage für die Schiffe des Welternährungsprogramms ist im Hinblick auf die humanitäre Dringlichkeit von Nahrungsmittellieferungen in vielen Ländern der Region unverzichtbar und besonders schützenswert. Deshalb bleibt eine Kernaufgabe der Operation der Schutz der Schiffe des Welternährungsprogramms.

Dann hat das Kabinett heute eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf beschlossen, um während der Coronapandemie für Planungs- und Genehmigungsverfahren formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte zur Verfügung zu stellen. Ortsübliche oder öffentliche Bekanntmachungen können damit durch eine Veröffentlichung im Internet erfolgen. Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen können per Online-Konsultation durchgeführt werden. Damit kann man dann Planungs- und Genehmigungsverfahren für wesentliche Infrastrukturprojekte beispielsweise nach Baugesetzbuch, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Energiewirtschafts- oder Bundesfernstraßengesetz rechtssicher und ohne zeitlichen Aufschub fortführen. Diese Verfahren könnten nämlich ansonsten wegen der aktuellen Coronakontaktbeschränkungen blockiert werden, weil in vielen Fällen bislang eine physische Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten erforderlich ist. So sind Erörterungstermine und öffentliche Anhörungen mit vielen Beteiligten ja derzeit unter den aktuellen Bedingungen gar nicht möglich.

Die Sonderregelungen werden bis zum 31. März 2021 befristet und gebündelt für die einzelnen Fachgesetze eingeführt. Der Gesetzentwurf wird ebenfalls heute von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht.

Dann hat die Bundesregierung heute eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Wettbewerbsrecht und für den Bereich der Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft beschlossen. Die Schutzmaßnahmen zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung der COVID-19-Pandemie insbesondere Kontaktverbote, Geschäftsschließungen und Einschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten haben erhebliche Auswirkungen auf die Tätigkeit des Bundeskartellamtes sowie die Handlungsfähigkeit der Organe der Selbstverwaltung der Wirtschaft.

Um die wirtschaftlichen und sozialen Härten aufgrund der COVID-19-Pandemie bei Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit abzufedern, hat das Bundeskabinett auch diesbezüglich eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie beschlossen. Der Entwurf des Sozialschutz-Pakets II sieht Folgendes vor:

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich zu mindestens 50 Prozent in Kurzarbeit befinden, erhalten ab dem vierten Monat des Bezugs von Kurzarbeitergeld 70 Prozent ihres entgangenen Nettolohns und ab dem siebten Monat dann 80 Prozent. Beschäftigte mit Kindern erhalten 7 Prozentpunkte mehr. Diese Regelung wird dann bis zum Jahresende gelten.

Für Beschäftigte in Kurzarbeit weitet die Bundesregierung außerdem die Hinzuverdienstmöglichkeiten aus: Ab 1. Mai dürfen sie in allen Berufen bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe wird hiermit aufgehoben. Auch das gilt bis zum Ende des Jahres.

Darüber hinaus wird mit dem Sozialschutz-Paket II die Zahlung von Arbeitslosengeld für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 enden würde.

Ferner werden die Frühförderstellen für Kinder mit Behinderungen und ihre Eltern in das Schutzprogramm für soziale Dienste und Einrichtungen aufgenommen.

Dann gibt es eine weitere Formulierungshilfe, und zwar für den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Mit dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite und dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz wurden schnell erforderliche Regelungen und Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie beschlossen. Diese Maßnahmen werden nun ergänzt und weiterentwickelt. Die Änderungen betreffen in besonderer Weise den Infektionsschutz. Hier werden Themen wie Testungen und Immunitätsdokumentation, Meldepflichten und eine Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in den Blick genommen. Für den Krankenhausbereich werden weitere Maßnahmen ergriffen, die die Krankenhäuser bei der Bewältigung der ausgelösten Pandemie unterstützen. Im Bereich der Pflege werden weitere Regelungen getroffen, um zu erwartende Versorgungsengpässe zu bewältigen.

Der Gesetzentwurf enthält auch eine Regelung zur Zahlung und Refinanzierung einer einmaligen Sonderleistung, einer Coronaprämie für in der Pflege Beschäftige. Zugelassene Pflegeeinrichtungen werden zur Zahlung von gestaffelten Prämien von bis zu 1000 Euro an ihre Beschäftigten verpflichtet. Die Aufwendungen für diese Coronaprämien werden den Pflegeeinrichtungen zunächst durch die soziale Pflegeversicherung erstattet und im Voraus gezahlt. Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich anteilig an den Kosten im ambulanten Bereich. Die Länder und die Arbeitgeber in der Pflege können die Coronaprämie ergänzend bis zur Höhe der steuer- und sozialversicherungsabgabenfreien Summe von 1500 Euro aufstocken.

Die Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf enthält zahlreiche weitere Regelungen. Unter anderem sollen Erleichterungen im Ablauf der Ausbildung für staatlich reglementierte Gesundheitsberufe dafür sorgen, dass die Ausbildung auch während der epidemischen Lage durchgeführt und abgeschlossen werden kann. Vorgesehen ist zudem eine Kostenübernahme für europäische COVID-19-Intensivpatienten, die in deutschen Krankenhäusern mangels Kapazitäten im Heimatland behandelt werden.

Der mit der Formulierungshilfe vorgesehene Gesetzentwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Die Formulierungshilfe wird den Fraktionen für die Beratung und Beschlussfassung über einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Gesetzentwurf zugeleitet.

Wir sind noch nicht am Ende mit den Formulierungshilfen. Es gibt noch eine weitere, und zwar eine für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes von 2017 und weiterer energierechtlicher Bestimmungen. Dabei geht es unter anderem um die sogenannten Bürgerenergiegesellschaften. Diese sollten an Ausschreibungen bereits teilnehmen können, bevor sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für ihr Projekt hatten. Ziel war es, die Akteursvielfalt zu stärken und die Windenergie an Land lokal zu verankern. Deswegen wurden Bürgerenergiegesellschaften im Erneuerbare-Energien-Gesetz seinerzeit mit diesem Privileg ausgestattet.

Dieses Privileg hat jedoch zu Fehlanreizen geführt, und es wurden letztlich spekulative Gebote abgegeben, die auf noch nicht verfügbare Anlagentypen setzten. Um dieses Privileg zu nutzen, gründeten vor allem große Projektierer Bürgerenergiegesellschaften, die den formellen Anforderungen zwar entsprachen, aber eine lokale Verankerung, die ja eigentlich erwünscht war, vermissen ließen. Nahezu ausschließlich erhielten Projekte solcher Bürgerenergiegesellschaften ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigung den Zuschlag. Genau diese sind aber mangels Genehmigung bisher weitgehend nicht realisiert worden. Die Folge war, dass entsprechend weniger Windenergie an Land ausgebaut wurde.

Vor diesem Hintergrund wurde die Regelung bereits temporär ausgesetzt. Nach aktueller Rechtslage würde das Privileg der Bürgerenergiegesellschaften zum nächsten Gebotstermin am 1. Juli 2020 erneut aufleben und damit die beschriebenen Probleme erneut auslösen. Gestrichen werden soll also das Privileg für Bürgerenergiegesellschaften, bei Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land Gebote ohne Genehmigung abgeben zu können. Künftig werden vielmehr alle Bieter bei den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land nur noch für bereits genehmigte Projekte ein Gebot abgeben dürfen.

Die Bundesregierung hat heute den Jahresabrüstungsbericht 2019 über die Grundlinien ihrer Abrüstungs-, Nichtverbreitungs- und Rüstungskontrollpolitik beschlossen. Sie kommt damit ihrer Berichtspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag nach und informiert Bundestag und Öffentlichkeit über die Leitlinien, inhaltlichen Schwerpunkte sowie die zentralen Entwicklungen der deutschen Abrüstungs-, Nichtverbreitungs – und Rüstungskontrollpolitik.

Für die Bundesregierung sind Abrüstungs- und Kontrollpolitik zentrale Elemente deutscher Außen- und Sicherheitspolitik. Für den Berichtszeitraum 2019 kommen wir nicht umhin festzustellen, dass die bestehende internationale Abrüstungs- und Rüstungskontrollarchitektur erheblichen Belastungen und auch Rückschlägen ausgesetzt war. Ich muss hier das Ende des INF-Vertrages und die weiter ungewisse Zukunft des New-START-Vertrags erwähnen. Ebenso sind die teilweise Aussetzung von Verpflichtungen aus der Wiener Nuklearvereinbarung durch den Iran sowie die mangelnden Fortschritte bei der Lösung des Nukleardossiers mit Nordkorea zu nennen.

Die Bundesregierung setzte sich deshalb auch 2019 aktiv und intensiv für eine Stärkung der bestehenden Abrüstungs- und Rüstungskontrollarchitektur ein: von der Stärkung des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrags mit dem Ziel einer atomwaffenfreien Welt über Anstrengungen zur Kleinwaffenkontrolle bis hin zur Entwicklung neuer Instrumente, um den Herausforderungen durch neue Technologien zu begegnen. Auch im Rahmen der deutschen Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen haben wir uns maßgeblich in genau diesem Sinne eingebracht. So wurde dort erstmals seit 2011 das Thema der nuklearen Nichtverbreitung unter deutschem Vorsitz überhaupt wieder erörtert.

2020 wird die Bundesregierung ihre umfassenden Bemühungen für den Erhalt und die Stärkung der multilateralen Abrüstungs- und Rüstungskontrollarchitektur gemeinsam mit unseren Partnern in diesem Sinne fortsetzen.

Dann hat die Bundesregierung heute beschlossen, die Gültigkeitsdauer der bereits am 17. März 2020 erlassenen weltweiten Reisewarnung bis zum 14. Juni zu verlängern. Die Verlängerung wurde beschlossen, weil die weltweite Pandemielage fortbesteht und weiterhin mit starken und drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, sowie mit weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist. Wir stehen dazu auch mit unseren europäischen Partnern im Gespräch.

Im Anschluss an die reguläre Sitzung hat sich das Kabinett in einer Sondersitzung noch mit der deutschen Ratspräsidentschaft befasst.

Zunächst war als Gast das hatte ich Ihnen vergangene Woche bereits angekündigt der Generalsekretär des Rates der EU, Jeppe Tranholm-Mikkelsen, zugeschaltet. Er hat wie im Vorfeld von Ratspräsidentschaften üblich einen Überblick zu Aufgaben und Verfahren während der Ratspräsidentschaft gegeben und dann natürlich vor allem zu den konkreten Folgen und Auswirkungen der Coronapandemie für die Arbeit der EU-Institutionen unterrichtet.

In der Sitzung ging es dann vor allem um die inhaltliche Neuausrichtung der Ratspräsidentschaft, die durch die Coronapandemie und ihre langfristigen Folgen notwendig ist. Die Coronapandemie und ihre Folgen werden die deutsche Ratspräsidentschaft selbstverständlich ganz entscheidend prägen. Aber auch die Themen, die schon vor der Pandemie im Fokus standen Klimaschutz, Digitalisierung, die Rolle Europas in der Welt , werden bei der Bewältigung der Krise und auch in der deutschen Ratspräsidentschaft natürlich eine zentrale Rolle spielen. Das hat die Kanzlerin bereits am vergangenen Wochenende in ihrem Videopodcast betont. Dort hat sie auch klargemacht, dass sich in der deutschen Ratspräsidentschaft auch die Frage stellen wird, wo wir mehr und besser in Europa zusammenarbeiten können.

Damit komme ich zum Wochenausblick. Ich bitte wie auch in den vergangenen Wochen immer zu berücksichtigen, dass wir mögliche Änderungen kurzfristig mitteilen und Sie wie gewohnt rechtzeitig informieren werden.

Die Kanzlerin wird sich auch in der kommenden Woche wieder mit den zuständigen Ministerinnen und Ministern zur Lage der Coronapandemie besprechen. Ein solches Kabinett findet wie schon in den vergangenen Wochen am Montag und am Donnerstag statt.

Ebenfalls am Montag nimmt die Bundeskanzlerin auf Einladung von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen an einer virtuellen COVID-19-Geberkonferenz teil. Deutschland fungiert als Co-Gastgeber der Konferenz. Die Konferenz steht unter dem Titel „Coronavirus Global Response“.

Bei der Konferenz geht es darum, eine internationale Allianz zur Forschung, Entwicklung und weltweiten Produktion von Impfstoffen, Arzneimitteln und Diagnostika zur Bekämpfung der Pandemie zu bilden und für die notwendige Finanzierung zu werben. Dies geht auf eine Zusage der G20-Staats- und regierungschefs vom 26. März zurück.

Startschuss zu dieser wichtigen Initiative zum Kampf gegen das Virus war die Videokonferenz der Weltgesundheitsorganisation am vergangenen Freitag gemeinsam mit anderen globalen Gesundheitsakteuren. Die Bundeskanzlerin hatte dabei Sie werden sich erinnern einen substanziellen Beitrag Deutschlands angekündigt und auch andere Geber aus Politik und Wirtschaft dazu aufgerufen, sich zu beteiligen.

Die schnelle Abfolge von Treffen zeigt, dass sich alle Beteiligten der Dringlichkeit international abgestimmter Maßnahmen bewusst sind.

Die Videokonferenz wird am Montag, am frühen Nachmittag stattfinden.

Am kommenden Dienstag, den 5. Mai, um 10.30 Uhr wird die Bundeskanzlerin mit Vertretern der Automobilindustrie in einer Telefonschaltkonferenz zu den Auswirkungen der Coronapandemie auf Produktion und Absatz der Branche sprechen.

Am Mittwoch, 6. Mai, findet um 9:30 Uhr unter der Leitung der Bundeskanzlerin die reguläre Kabinettsitzung statt.

Wie Sie auch schon wissen, wird die Bundeskanzlerin am Mittwoch, den 6. Mai, eine weitere Videokonferenz mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder durchführen und erneut wichtige Fragen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie besprechen. Bund und Länder hatten frühzeitig vereinbart, sich fortlaufend auch auf Ebene der Regierungschefinnen und chefs der Länder über das jeweils vor allem an der epidemiologischen Gesamtsituation auszurichtende gemeinsame weitere Vorgehen abzusprechen.

Wie Sie wissen, fällt eine Vielzahl der notwendigen bzw. bereits getroffenen Maßnahmen in die Zuständigkeit der Länder, zwischen denen ein möglichst einheitliches Vorgehen angestrebt wird. Bund und Länder hatten zuletzt am 15. April 2020 gemeinsam eine Reihe von Entscheidungen über Lockerungen und Öffnungen getroffen. Auf dieser Grundlage haben die Länder dann entsprechende Maßnahmen und Allgemeinverfügungen getroffen und Verordnungen erlassen.

Welche Auswirkungen diese Lockerungen und Öffnungen bereits haben Herr Seibert hat das am Montag schon erläutert , lässt sich aber aufgrund des Infektionsgeschehens immer erst 10, 12, 14 Tage später, also mit einer Verzögerung erkennen. Diese Zeitverläufe sind bei weiteren möglichen Öffnungen und Lockerungen zu berücksichtigen. Bei weiteren Entscheidungen sind daher die Auswirkungen der bisherigen Lockerungen einzubeziehen. Aus diesem Grund können möglicherweise weitergehende Entscheidungen erst in dieser Besprechung getroffen werden und nicht schon in der morgigen.

Im Anschluss auch an dieses Treffen wird es eine Presseunterrichtung geben.

Ebenfalls am Mittwoch wird die Bundeskanzlerin am Nachmittag am EU-Westbalkan-Gipfel teilnehmen, der den Umständen entsprechend ebenfalls als Videokonferenz stattfindet. Der Präsident des Europäischen Rates, Charles Michel, lädt alle Staats- und Regierungschefs der EU, der sechs Westbalkanstaaten sowie die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, zu dieser Konferenz ein. Ursprünglich sollte der Gipfel unter kroatischer Präsidentschaft im Vollformat in Zagreb stattfinden. Themen dieser Videokonferenz werden die Unterstützung der Westbalkanstaaten im Kampf gegen Pandemie, die Annäherung dieser Staaten an die EU sowie die Reformprozesse auf dem westlichen Balkan sein.

Am kommenden Freitag, den 8. Mai, ist der 75. Jahrestag der Beendigung des Zweiten Weltkrieges und der Befreiung vom Nationalsozialismus. Aus diesem Anlass nimmt die Bundeskanzlerin ab 12.00 Uhr an der Gedenkzeremonie in der Neuen Wache in Berlin teil. Sie wird dort mit anderen Verfassungsorganen einen Kranz niederlegen. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird im Anschluss vor der Zentralen Gedenkstätte der Bundesrepublik Deutschland für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft eine Rede halten und an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern.

ALTER: Meine Damen und Herren, mit dem Ausbruch der Coronapandemie ist das Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach zuverlässigen Informationen aus erster Hand gestiegen. Das zeigt sich an den hohen Nutzerzahlen der bereits etablierten Notfall-Informations- und Nachrichten-App, kurz Warn-App NINA, des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Diese liefert bereits seit Jahren zahlreiche Informationen und Warnungen aus den Ländern und Kreisen und auch eine fortlaufend aktualisierte Warnmeldung im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums zur Coronalage.

Bisher hat NINA rund sieben Millionen Nutzerinnen und Nutzer erreicht. Das Interesse ist aber stetig gewachsen. Mit der neuesten Version der App werden jetzt bis zu 40 Millionen Bürgerinnen und Bürger über diese App Informationen abrufen können. Sie können diese App ab sofort über die jeweiligen Appstores für die Betriebssysteme iOS und Android downloaden.

Die Warn-App NINA das ist ein wichtiger Punkt erhebt keinerlei personenbezogene Daten und steht auch nicht im Zusammenhang mit anderen Apps, die derzeit besprochen werden, sondern es geht um eine reine Informationsübermittlung aus sicherer und zuverlässiger Quelle.

Dies vielleicht noch zum Hintergrund: Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ist nach dem Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe eingebunden, diese Warninfrastruktur über die Bundesländer zur Verfügung zu stellen. Die Warn-App NINA ist dabei also nur ein Multiplikator, der über aktuelle Gefahren informiert, und kann von einer breiten Öffentlichkeit als sichere Informationsquelle ab sofort genutzt werden.

BREUL: Ich habe eine Terminankündigung für morgen Nachmittag. Dann findet das von Außenminister Maas bereits öffentlich angekündigte Außenministertreffen im Normandie-Format als Videokonferenz statt. An dem Treffen wird neben den Außenministern Frankreichs, Russlands und der Ukraine auch die Sondergesandte der OSZE, Botschafterin Heidi Grau, teilnehmen.

Dabei wird es vor allem darum gehen, wie die Schlussfolgerungen des Gipfeltreffens von Paris in der trilateralen Kontaktgruppe zwischen Russland und der Ukraine konsequenter umgesetzt werden können. Dies gilt umso mehr im Lichte der Coronapandemie, von der leider auch die Ostukraine nicht verschont geblieben ist.

Im Anschluss an das Treffen wird es ein Statement des Außenministers mit Gelegenheit zu Fragen geben.

FRAGE: Ist es korrekt, dass die Bundesregierung bereit wäre, den EU-Haushalt von einem Prozent auf zwei Prozent des EU-BIPs anzuheben?

SRS’IN DEMMER: Die Bundeskanzlerin hat sich ich glaube, es war nach dem letzten Gipfel dazu geäußert, dass die Bundesregierung sehr wohl zu erhöhten Beiträgen bereit sein wird. Aber die Beratungen über den mittelfristigen Finanzrahmen dauern an.

ZUSATZFRAGE: Wie hoch wäre in diesem Fall der Beitrag Deutschlands für den kommenden mehrjährigen Finanzrahmen?

SRS’IN DEMMER: Das wird zu diskutieren sein.

BREUL: Das ist ja jetzt auch keine Frage, wo Nationalstaaten einzeln melden, wie viel zum Haushalt beizutragen sie jetzt bereit sind, sondern das ist ein Gesamtpaket, das es mit den Partnern zu beraten gilt, und dazu haben sich sowohl die Bundeskanzlerin als auch der Finanzminister als auch der Außenminister ja wiederholt geäußert, dass wir bereit sind, solidarisch unseren Teil mitzutragen. Aber über eine Höhe können wir zu diesem Zeitpunkt nicht spekulieren.

FRAGE DR. RINKE: Sind auf dem Sonderkabinettstreffen Entscheidungen darüber gefallen, was mit den informellen Räten, die ja schon in Planung waren, zumindest vor der Sommerpause wird? Hat es schon eine Entscheidung geben, dass sie nicht stattfinden oder, wenn ja, nur in virtueller Form?

Hält man an dem geplanten EU-China-Gipfel im September in Leipzig fest?

SRS’IN DEMMER: Alle diese Fragen werden weiterhin im Blick behalten. Es wird ja noch ein bisschen Zeit vergehen. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir nicht genau sagen, wie sich die Pandemie bis dahin entwickelt haben wird. Deswegen würde ich Sie darauf verweisen, dass wir Sie dazu auf dem Laufenden halten.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE (zum Sonderkabinettstreffen): Sind in dieser Sitzung überhaupt Entscheidungen gefallen, oder war das nur eine Art von Brainstorming?

SRS’IN DEMMER: Es war eine Besprechung über die Möglichkeiten, die derzeit ja auch eingeschränkt sind. Die EU-Institutionen arbeiten derzeit ja auch nur eingeschränkt. Von Beschlüssen kann ich Ihnen hier nichts berichten.

FRAGE BUSCHOW: Ich möchte es trotzdem noch einmal versuchen, weil es auch um die inhaltliche Ausrichtung der EU-Ratspräsidentschaft geht. Gab es eine grundsätzliche Verständigung darüber, ob jetzt alles dem Thema Corona weicht oder werden andere wichtige Themen zum Beispiel die Themen Klima oder Reform des europäischen Asylsystems, die sich vor allen Dingen Deutschland auf die Fahne geschrieben hat weiterhin angegangen?

SRS’IN DEMMER: Ich glaube, das hatte ich gerade vorgetragen. Nein, es gibt auch weiterhin die Themen Klima, Digitalisierung, Weiterentwicklung der EU. Selbstverständlich wird die gesamte Ratspräsidentschaft von der Pandemie beeinflusst. Es wird aber auch andere Themen geben.

BREUL: Ich kann dazu auch noch kurz ergänzen. Es ist klar, dass es logistische Einschränkungen für den Sitzungsbetrieb in Brüssel gibt. Wir wissen nicht, wie lange diese genau dauern werden. Das ist der Punkt, über den wir jetzt diskutieren. Natürlich werden wir weiter unsere Schwerpunktthemen verfolgen Frau Demmer hat es gerade gesagt , aber wir müssen mit den Gegebenheiten, die wir vorfinden, umgehen. Darum ist das jetzt ein Prozess, in dem wir uns befinden, wo wir diskutieren und gemeinsam mit dem Ratssekretariat versuchen, das so zu takten, dass alles gut über die Bühne gehen kann.

Herr Rinke, zu Ihrer Frage: Auch diesbezüglich sind wir dabei, „contingency planning“ zu machen und zu schauen, was kann physisch stattfinden und was vielleicht als Videokonferenz. Es ist aber zu früh, einzelne Termine als physisch oder als Videokonferenz anzukündigen. Wir versuchen, uns jetzt so gut es geht darauf vorzubereiten und dann als Ratspräsidentschaft mit dem aktuellen Zustand, den es im Ratssekretariat gibt, in den Gremien umgehen zu können.

FRAGE STUCHLIK: Eine Frage an das Auswärtige Amt, die die weltweite Reisewarnung betrifft. Die Tourismusverbände und einzelne Unternehmen beschweren sich über mangelnde Kontaktaufnahme vonseiten der Bundesregierung. Man sei gar nicht richtig konsultiert worden, trage aber die Hauptlast dieser Entscheidung, Stichwort Regressansprüche. Das Ganze sei viel zu kurzfristig geplant und es gäbe keine große Perspektive. Was sagen Sie dazu?

BREUL: Schauen Sie, das ist für uns natürlich auch ein Novum. Eine weltweite Reisewarnung hat es vorher noch nie gegeben. Wir versuchen, damit jetzt so umzugehen, dass wir unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht werden. Es gibt die Reisenden, die möglichst Planungssicherheit haben möchten. Gleichzeitig gibt es andere, die wünschen eigentlich wünschen wir uns das alle , dass möglichst schnell wieder ein normaler Reisebetrieb stattfinden kann. Aber das geht natürlich nur dann, wenn es zu verantworten ist.

Wir müssen einen Zeitraum finden, von dem wir denken, dass wir für diesen Zeitraum eine Aussage treffen können. Das ist bis zum 14. Juni der Fall. Der Außenminister hat gerade noch einmal erläutert, dass wir derzeit nicht absehen können, dass sich in den Wochen bis dahin die Lage grundsätzlich verändern wird.

Gleichzeitig das ist der andere Punkt wollen wir natürlich die Öffnung dann, wenn sie zu verantworten ist, auch möglich machen. Es gilt, diese Balance zu treffen. Was wir als Auswärtiges Amt jetzt abgeben, ist eine aktuelle Lageeinschätzung und eine weltweite Reisewarnung bis zum 14. Juni, weil weiter mit starken und drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr zu rechnen ist, weil es weltweite Einreisebeschränkungen und Quarantänemaßnahmen und auch in vielen Ländern Einschränkungen des öffentlichen Lebens gibt.

Das sind die Punkte, die uns dazu bewogen haben. Das ist, wie gesagt, die aktuelle Lageeinschätzung, die wir geben können. Das sind die Informationen und der Zeithorizont, mit denen wir als Auswärtiges Amt umgehen können.

ZUSATZFRAGE STUCHLIK: Was sagen Sie denn zu dem Vorwurf, Sie hätten die betroffenen Verbände nicht genügend konsultiert?

BREUL: Den Vorwurf kann ich, ehrlich gesagt, nicht nachvollziehen. Wir sind natürlich in einem laufenden Kontakt. Es gibt bewährte Verfahren unseres Krisenreaktionszentrums, diesbezüglich mit den Beteiligten zu sprechen. Ich habe es ja gerade schon gesagt: Die Faktoren, die jetzt dazu geführt haben, die Reisewarnung bis zum 14. Juni auszusprechen, sind im Wesentlichen Regelungen anderer Staaten, die einfach den normalen Reiseverkehr nicht ermöglichen. Die ändern sich auch nicht dadurch, dass wir uns in Deutschland darüber ganz lange und intensiv unterhalten.

FRAGE DUNZ: Ich habe eine Frage zu dem Zeitpunkt. Das ist ja nun vor den Sommerferien. Viele müssen sich überlegen, wann sie stornieren. Die Gebühren werden umso höher, je kurzfristiger man storniert. Können Sie sagen, ob Sie mit einem sicheren Abstand dazu, dass Leute ihre Sommerurlaube, die in die Sommerferien fallen, entsprechend stornieren können, eine weitere Entscheidung treffen?

Eine Frage an das Landwirtschaftsministerium, die das Umdenken im Tourismusbereich betrifft. Es wird viel über Urlaub auf dem Bauernhof gesprochen. Haben Sie einen Überblick, ob diesbezüglich schon alles ausgebucht ist oder ob es noch Kapazitäten gibt?

VORS. WELTY: Das Landwirtschaftsministerium ist nicht da, hört aber zu. Die Antwort reichen wir nach. Deswegen können wir uns an dieser Stelle auf den ersten Aspekt Ihrer Frage konzentrieren.

BREUL: Frau Dunz, Sie haben sehr gut beobachtet, dass in der Tat der Zeitraum so gewählt ist, dass wir bis jetzt von einem Zeitraum vor den großen Sommerferien sprechen, allerdings auch nach den in vielen Bundesländern stattfindenden Pfingstferien. Das sind durchaus Überlegungen, die bei uns mit hineinspielen, weil wir ich habe es vorhin schon gesagt natürlich den Bürgerinnen und Bürgern größtmögliche Planungssicherheit geben wollen und gleichzeitig auch nicht über Gebühr limitieren wollen, wenn es vielleicht nicht mehr angezeigt sein sollte. Das schauen wir uns genau an. Wir sind uns dieser Verantwortung bewusst.

Uns ist auch bewusst, dass die Bürgerinnen und Bürgern natürlich gerne in den Urlaub fahren. Der Außenminister hat aber in den letzten Tagen auch mehrfach in Interviews deutlich gemacht, dass wir uns keine Illusionen machen dürfen, dass dieser Reisesommer 2020 nicht so sein wird, wie wir uns das wünschen und wir es auch gewohnt sind. Ich denke, das ist ein klares Erwartungsmanagement. Die weltweite Reisewarnung – in einem anderen Kontext wurde hier einmal von einer „Bazooka“ gesprochen – ist sozusagen unsere Bazooka für den Reiseverkehr, mit der wir sorgfältig und vorsichtig umgehen wollen. Darum ist das jetzt das Datum. Ich kann keine Prognose darüber abgeben, wie wir im Juni entscheiden werden, wenn diese aktuell geltende Reisewarnung ausläuft.

ZUSATZFRAGE DUNZ: Können Sie sagen, bis wann Sie über den Zeitraum danach entscheiden? Es ist ja wichtig, dass die Leute zum Beispiel wissen, dass es Mitte Mai die nächste Info gibt. Können Sie das sagen?

Könnte es sein, dass von der weltweiten Reisewarnung bestimmte Länder zum Beispiel europäische Nachbarländer ausgeschlossen werden könnten, so dass man dorthin reisen darf?

BREUL: Darüber möchte ich, ehrlich gesagt, im Moment nicht spekulieren. Wir haben heute die Entscheidung getroffen. Die weltweite Reisewarnung soll bis zum 14. Juni gelten. Wir haben heute gleichzeitig gesagt, dass wir uns vor allem mit unseren europäischen Partnern koordinieren und auch darüber reden wollen, was für Kriterien es gibt, um von diesen Einschränkungen im Reiseverkehr irgendwann langsam wegzukommen. Diese Gespräche werden jetzt laufen bzw. laufen schon. Ich möchte jetzt bei aller Vorsicht keine Prognose wagen, ob es gelingen wird, sich bereits für die Sommersaison vielleicht mit einigen Ländern in Europa auf so etwas zu verständigen oder nicht. Das ist im Moment noch Zukunftsmusik.

FRAGE CLEMENT: Ich habe dazu eine Nachfrage an Frau Demmer. Angesichts der Verlängerung der Reisewarnung hat der Deutsche Tourismusverband an die Kanzlerin appelliert, das Thema auch mit aufzugreifen. Wird das beispielsweise bei der Schalte morgen ein Thema sein? Wenn ja, in welcher Form?

SRS’IN DEMMER: Das Kabinett hat heute über dieses Thema beraten. Es ist so, wie es Herr Breul gesagt hat: Das Infektionsgeschehen lässt sich so langfristig nicht prognostizieren. Klar ist aber, dass wir noch eine ganze Weile mit dem Virus leben müssen. Vor diesem Hintergrund ist es auch der Bundesregierung wichtig, darauf aufmerksam zu machen, dass bei Planungen von Sommerurlaubsreisen Vorsicht geboten ist. Die Bundesregierung wird sich mit den Partnern in der EU darüber Gedanken machen und sich absprechen, wie man verfährt, wenn die nächste Reisewarnung, die wir heute beschlossen haben, ausläuft. Darüber kann auch ich hier jetzt keine Prognosen abgeben.

Dass das ein wichtiges Thema ist, ist der Bundesregierung bekannt. Deswegen beschäftigt sie sich damit.

ZUSATZFRAGE CLEMENT: Es ging mehr um die Lage der Tourismusbranche und der Tourismusindustrie und nicht um das nächste Datum. Das war ein Hilfsappell der Branche an die Kanzlerin. Wird das ein Thema sein?

SRS’IN DEMMER: Ich kann dem Treffen jetzt nicht vorgreifen. Das kann ich Ihnen nicht sagen.

FRAGE HOENIG: Frau Demmer, ich habe eine Nachfrage zum Sommerurlaub zu Hause. Es gibt verschiedene Forderungen, Ferienhäuser und Ferienwohnungen zu öffnen bzw. jetzt eine Perspektive zu geben, weil die Leute sich ja zu recht Gedanken machen, wo sie ihren Urlaub verbringen. Wenn nicht im Ausland, dann an Ost- oder Nordsee. Wird das morgen Thema sein? Es gibt einen Stufenplan von drei Ländern dazu, unter anderem von NRW. Welche Botschaft haben Sie an die Bundesbürger, was den Urlaub zu Hause betrifft?

SRS’IN DEMMER: Ich muss Sie da leider enttäuschen. Ich kann im Vorgriff auf die Sitzung morgen nicht sagen, ob das dort Thema sein wird. Aber dass das, wie gesagt, für alle Bundesbürger ein Thema von zentraler Bedeutung ist, ist klar. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

FRAGE WOLF: Ich habe eine Frage an das Bundesarbeitsministerium. Mich würde interessieren, ob es bei den heutigen Beratungen um das Recht auf Homeoffice ging. Sie hatten in der letzten Pressekonferenz dazu schon etwas gesagt. Es gibt nach wie vor Uneinigkeiten zwischen den Koalitionspartnern. Dazu speziell nachgefragt: Die verstärkte Nutzung des Homeoffice in dieser Zeit fördert auch zu Tage, dass es durchaus soziale Unterschiede gibt, dass beispielsweise Arbeitnehmer mit einem akademischen Hintergrund sowie Besserverdienende häufiger in das Homeoffice gehen als andere. Mich würde interessieren, inwiefern dieser Aspekt bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs eine Rolle spielt und wie das einfließt. Danke.

JÄGER: Ich gehe davon aus, dass die ganzen Erfahrungen, die gerade aktuell mit dem Homeoffice gemacht werden, auch eine Rolle spielen werden. Da dieser Gesetzentwurf noch nicht fertig erarbeitet ist, kann ich Ihnen auch noch nicht sagen, was sich genau in welcher Form darin finden wird. Auf alle Fälle werden wir die verschiedenen Aspekte beachten.

ZUSATZFRAGE WOLF: Spielte dieses Thema heute eine Rolle?

JÄGER: Was verstehen Sie unter „heute eine Rolle spielte“?

ZUSATZ WOLF: Ob dieses Thema bei den Beratungen, Diskussionen bzw. Beschlüssen zum Sozialpaket eine Rolle spielte.

JÄGER: Dazu ist mir nichts bekannt.

FRAGE STUCHLIK: Es soll eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis zum 31. Dezember geben. Für diese Befristung werden unter anderem finanzielle Gründe genannt. Mich würde interessieren: Wie teuer werden denn die Ausweitungen der Maßnahmen beim Kurzarbeitergeld und wie viele Menschen sind zusätzlich betroffen?

JÄGER: Danke für die Frage. Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes führt zu Mehrausgaben im Haushalt der BA von schätzungsweise rund 680 Millionen Euro. Gleichzeitig kann man aber auch sagen, dass ungefähr 1,8 Millionen Menschen ich meine, das ist die Größenordnung davon profitieren werden; insofern gibt es eine große Menge an Menschen, die davon etwas haben werden.

FRAGE JUNG: Eine Frage an das Arbeitsministerium zum Thema Bundesliga: Wie passen Ihre eigenen Arbeitsschutzstandards wie zum Beispiel ein Abstand von mindestens 1,5 Metern und ein Schutz bei unvermeidlichem direktem Kontakt mit dem grünen Licht für die Bundesliga zusammen?

JÄGER: Wir hatten darüber ja schon Anfang der Woche einmal geredet. Da hatte ich auch darauf hingewiesen, dass wir nicht grundsätzlich ein grünes Licht für die Bundesliga-Fußballspiele geben könnten, sondern dass wir uns in diesem Zusammenhang ausschließlich mit Arbeitsschutzmaßnahmen beschäftigen. Wir hatten auf Bitten des Bundesministeriums für Gesundheit das Konzept der Deutschen Fußball Liga geprüft, und zwar ganz speziell noch einmal anhand der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards. In den letzten Tagen fanden dazu Gespräche mit der DFL statt. Dabei konnte die DFL Lösungswege zur Reduzierung des Infektionsrisikos finden. Deswegen sind wir mit der jetzt gefundenen Lösung soweit zufrieden, dass wir sagen, das sei arbeitsschutzrechtlich akzeptabel. Der Arbeitsschutz der Spieler, Trainer und Betreuer kann bei einer vollständigen Umsetzung des Konzepts weitgehend sichergestellt werden. Insofern sehen wir arbeitsschutzrechtlich keine Probleme mehr.

Alle weiteren Aspekte, die bei einer Entscheidung über eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs einzubeziehen sind, müssen von den zuständigen Bundesressorts, den Ländern und den örtlich zuständigen Behörden beurteilt werden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Im Konzept der Bundesliga steht ja nicht, dass die Spieler mindestens 1,5 Meter Abstand halten müssen, geschweige denn beim Spielen einen Mundschutz tragen müssen. Das sind Ihre eigenen Regeln. Warum müssen die dann nicht eingehalten werden, warum halten Sie das für akzeptabel? Das gilt ja für alle.

SRS’IN DEMMER: Vielleicht kann ich da kurz Erhellendes beitragen. Die Bundesregierung hat die Debatte über die Bundesliga-Spiele zur Kenntnis genommen. Für einen Wiedereinstieg in die laufende Saison und die Aufnahme des Spielbetriebes kann ich Ihnen hier jetzt erst einmal nichts Weiteres sagen, denn für eine Neubewertung ist das Infektionsgeschehen entscheidend.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wie passt das mit Blick auf die Akzeptanz der Regelungen zusammen?

JÄGER: Es passt insofern zusammen, als, soweit ich es weiß, dieses Konzept vorsieht, dass der Quarantäneansatz befolgt wird und auf diese Art eine Ansteckung vermieden wird.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber das stimmt ja nicht. Wenn jemand von den Spielern infiziert ist, muss nicht die gesamte Mannschaft und das Umfeld in Quarantäne kommen.

JÄGER: Die genauen Details dieses DFL-Konzepts habe ich jetzt nicht vorliegen, sodass ich nicht sagen kann, ob genau diese Regelung dort durchgeführt wird. Es ist auf jeden Fall eine Regelung entwickelt worden, die den arbeitsschutzrechtlichen Standards Genüge tut.

FRAGE LANGE: Frau Demmer, wenn Sie sagen, für eine Neubewertung sei das Infektionsgeschehen entscheidend, und eingedenk Ihrer Worte von vorhin, wird eine Entscheidung über den Spielbetrieb also am 6. Mai zu erwarten sein, richtig?

SRS’IN DEMMER: Zu den Entscheidungen vom 6. Mai kann ich noch nichts sagen; bis dahin ist ja auch noch ein bisschen Zeit. Ich kann vielleicht aber noch einmal ausführen: Relevant für eine Zulassung solcher Spiele ist natürlich die tatsächliche Anzahl der notwendigen Personen, die erforderlich ist, um ein solches Spiel durchzuführen. Es muss einfach der Infektionsschutz in jeder Hinsicht berücksichtigt werden. Das gilt dort wie in allen anderen Fällen auch.

Weil auch das hin und wieder Thema war: Die notwendigen Testverfahren, die im Rahmen einer Durchführung von solchen Geisterspielen, wie sie genannt werden, nötig wären, dürfen natürlich nicht zulasten der Allgemeinheit gehen. Das alles wäre im Moment aber immer noch hypothetisch.

FRAGE HOENIG: Ebenfalls zur Bundesliga, Frau Demmer: Es gibt ja auch große Kritik daran, dass im Falle einer Wiederzulassung dieser Geisterspiele auf der anderen Seite Spielplätze dicht sind und die Kinder nicht auf die Bolzplätze dürfen. Muss man das aus Sicht der Bundesregierung nicht zusammen denken?

SRS’IN DEMMER: Deswegen bin ich eben auch eingeschritten: Das ist jetzt ja alles sehr hypothetisch. Für die Profis auf dem Fußballplatz gelten natürlich die gleichen Infektionsschutzregeln wie für alle anderen auch. Deswegen habe ich jetzt auch erst einmal gesagt: Zu einem Wiedereinstieg in die laufende Saison kann ich Ihnen heute nichts Weiteres sagen. Die Bewertung wird nach den Regeln des Infektionsschutzes vorgenommen.

ALTER: Wenn ich jetzt doch noch einmal einen Satz aus der Perspektive des Innenministeriums ergänzen darf: Man darf diese Dinge aus unserer Sicht nicht ganz isoliert betrachten. Sie können Arbeitsschutzvorschriften nicht betrachten, ohne das Konzept, das dahintersteht, zu berücksichtigen. Im Rahmen der Sportministerkonferenz zuletzt Anfang der Woche sind konzeptionelle Überlegungen der Deutschen Fußball Liga berücksichtigt worden. Man kann eben für bestimmte Situationen eigene Regeln schaffen, die aber nicht überall etwa auf Spielplätzen hundertprozentig umsetzbar sind. Wir haben eine solche Regelung, mit der wir verschiedene Interessen, also wirtschaftliche Interessen und auch Infektionsschutzaspekte in Einklang gebracht haben, bei den Erntehelfern und Saisonarbeitern umgesetzt, und es gibt natürlich weitere Lebensbereiche, in denen das theoretisch denkbar ist etwa bei der Ausübung von Religionsfreiheit, bei Versammlungsfragen und eben auch im Sport. Deswegen müssen all diese Fragen, die Sie zu Recht stellen, immer unter Berücksichtigung der strengen Regeln betrachtet werden, die in solchen Konzepten vorgesehen sind. Da ist es eben so, dass über diese Konzepte entschieden werden muss, aber dass diese Regelungen so streng sind, dass man sie eben nicht ohne Weiteres auf jeden Spielplatz in dieser Republik übertragen könnte.

FRAGE JENNEN: Bei dem bevorstehenden Autogipfel soll es letztendlich ja wieder um Anreize für den Autoverkauf gehen. Ist es aus Sicht der Bundesregierung wichtig, dabei auch den Klimafokus wieder mit einzubringen, oder geht es aus Sicht der Bundesregierung jetzt vor allem darum, den Markt zu stabilisieren?

SRS’IN DEMMER: Das ist ja ein Treffen, das im Rahmen eines regelmäßigen Austausches stattfindet. Entscheidungen etwa zu konjunkturbelebenden Maßnahmen wird es da jetzt nicht geben.

FRAGE KREUTZFELDT: Wer genau nimmt am Autogipfel vonseiten der Bundesregierung, der Industrie und der Zivilgesellschaft teil?

SRS’IN DEMMER: Das müsste ich gegebenenfalls nachreichen.

FRAGE JUNG: Wird denn die Umweltministerin dabei sein?

SRS’IN DEMMER: Die Teilnehmer müsste ich gegebenenfalls nachreichen.

FRAGE HOENIG: Herr Alter, können Sie noch einmal genau sagen, was die Gründe für die Überarbeitung der Warn-App NINA sind? Gab es zum Beispiel eine Überlastung der Server?

Ist das jetzt ein weiteres Betriebssystem bei dieser App, oder wie muss man sich das genau vorstellen?

ALTER: Die App wurde in ihren Funktionalitäten grundsätzlich überarbeitet. Sie wurde im Wesentlichen mit neuen Funktionalitäten ausgestattet, die sie bisher nicht hatte. Das Design dieser App wurde überarbeitet, und es wurde insbesondere sichergestellt, dass eine deutliche Erhöhung der maximalen Nutzerzahl ermöglicht wird, und zwar ich habe es erwähnt von 7 auf 40 Millionen Menschen, die das jetzt nutzen können. Die neueste Version der NINA-Warn-App hat einen völlig neuen Informationsbereich zur Coronalage erhalten, und sie hat im Bereich „aktuelle Informationen“ zudem einen Newsticker und eine Push-Funktion, mit der man auch Informationen aktiv auf sein Smartphone übersenden lassen kann.

SRS’IN DEMMER: Ich kann vielleicht noch ergänzen, weil sich das BPA da unterstützend betätigt hat: Aufgrund des sehr gestiegenen und hohen Bedürfnisses nach zuverlässigen Informationen hat es die Erweiterung der schon existierenden App gegeben, an der wir uns sehr gerne redaktionell beteiligt haben, um das Projekt zu unterstützen.

FRAGE DR. RINKE: Herr Alter, Sie hatten die Zahlen 7 Millionen und 40 Millionen erwähnt. Nur zum Verständnis: Gab es denn jetzt schon 7 Millionen Nutzer bzw. können Sie uns sagen, wie viele das bisher genutzt haben? War man schon an der Kapazitätsgrenze und musste das jetzt ausweiten, oder hätte es da noch Spielraum gegeben?

ALTER: Nach meinen Informationen hat die App bislang 7 Millionen Nutzer erreicht. Damit war aber zugleich auch die Grenze des Machbaren erreicht, insofern mussten auch technische Kapazitäten erweitert werden. Denn natürlich wird spätestens in einer Situation, wie wir sie jetzt erleben, klar, dass eine solche Informationsplattform für 7 Millionen Menschen nicht ausreichend ist, sondern man das deutlich erweitern muss. Sie wissen alle, dass die Ausweitung von Kapazitäten in diesem Bereich nicht ganz trivial ist.

Das war also ein Projekt, das zwar nicht ganz leicht war, aber dennoch nebenbei bewerkstelligt wurde, und jetzt, wie gesagt, einen deutlich höheren Nutzerkreis erreichen kann. Insofern hoffen wir darauf, dass die App auch von vielen aus den jeweiligen App-Stores heruntergeladen wird.

FRAGE JUNG: An Herrn Breul und gegebenenfalls Frau Demmer zur Operation Atalanta: Sie sprachen von den Piratenangriffen. Wie viele Piratenangriffe gab es in den letzten zwölf Monaten?

BREUL: Ich müsste kurz schauen, ob ich diese Zahl dabei habe. Ansonsten würde ich Ihnen das nachreichen, Herr Jung.

FRAGE JUNG: Werden an der Gedenkfeier zu 75 Jahren Kriegsende russische Vertreter oder andere ausländische Vertreter teilnehmen, Frau Demmer? Sind die eingeladen virtuell oder körperlich?

SRS’IN DEMMER: Das müsste ich gegebenenfalls nachreichen. Glaube ich aber nicht.

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