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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 17. Juni 2020

Themen: Kabinettssitzung (zweiter Nachtragshaushalt und Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets, Eckpunkteentwurf für ein KfW-Sonderkreditprogramm für gemeinnützige Organisationen, Eckpunkte für ein Programm zur Milderung der Auswirkungen der Coronapandemie im Kulturbereich/Programm „Neustart Kultur“, gemeinsame Unterrichtung des Bundesinnenministers und des Bundesaußenministers über das deutsche Engagement beim Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Polizeimissionen 2018, Bundesbericht Energieforschung 2020, Bericht des Bundesgesundheitsministers über die pandemische Lage und den Start der Corona-Warn-App, 20-Euro-Münze anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der „Sendung mit der Maus“), Reise des Bundesaußenministers nach Wien und Sofia, Coronapandemie (Reisewarnungen, Liste der Risikogebiete, Medikamente), Lage in Libyen, Beteiligung des Bundes an der CureVac AG, Dialog zwischen Kosovo und Serbien, Hasskommentare im Internet, Luftangriff im Jemen, Europäischer Rat, Pläne für eine Truppenreduzierung der US-Soldaten in Deutschland, Präsidentenwahl in Weißrussland, Aufnahme von Kindern aus griechischen Flüchtlingslagern, Abschiebung des deutschen Staatsangehörigen Carlos Lehder Rivas aus den USA nach Deutschland, angebliches Treffen der Freunde des Sudans in Berlin, Report der WHO zum saudi-arabischen Sender BeOutQ

Ohne naive Fragen heute.

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 17. Juni 2020:

STS SEIBERT: Einen schönen guten Tag, meine Damen und Herren! Sie hatten gerade die Gelegenheit, hier den Finanzminister die Kabinettsbeschlüsse zum zweiten Nachtragshaushalt vorstellen zu hören. Deswegen mache ich es zu diesem Thema ganz kurz.

Sie wissen, dass die Bundesregierung ein Konjunktur- und Zukunftsprogramm auf den Weg gebracht hat. Es wird wirksame konjunkturelle Impulse setzen. Ich nenne nur die Stichworte Senkung der Mehrwertsteuer, Kinderbonus, weitere Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen. Mit diesem zweiten Nachtragshaushalt für 2020 schafft die Bundesregierung nun die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, um diese vereinbarten Maßnahmen auch umzusetzen.

Mit beiden Nachträgen hat der Bundeshaushalt 2020 ein Volumen von 509,3 Milliarden Euro. Die Ausgaben für Investitionen steigen auf 71,8 Milliarden Euro an. Zur Finanzierung der enormen Belastungen müssen in diesem Jahr Kredite in Höhe von 218,5 Milliarden Euro aufgenommen werden. Das heißt, die nach der Schuldenregel an sich zulässige Obergrenze der Verschuldung wird um 118,7 Milliarden Euro überschritten. Es ist eine außergewöhnliche Notsituation mit außergewöhnlichen Maßnahmen. Diese Überschreitung ist wegen der außergewöhnlichen Notsituation nach unserer Überzeugung erforderlich. Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, entscheidet der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder nach den Vorgaben des Grundgesetzes.

Auch der zweite Punkt hat mit der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie zu tun. Dabei geht es um die Folgen für gemeinnützige Organisationen. Der gemeinnützige Sektor in Deutschland hat eine ganz wichtige gesamtgesellschaftliche Rolle. Er hat in seinen Aktivitäten viel mit dem Zusammenhalt unseres Landes zu tun. Deswegen ist es der Bundesregierung sehr wichtig, im Zusammenwirken mit den Bundesländern gemeinnützige Organisationen in dieser Krise zu unterstützen. Sie bekommen im Rahmen der Krisenbewältigung schon Unterstützung durch den Bund und die Länder, die ja nach der Finanzverfassung vorrangig in der Pflicht stehen: Nutzung von Kurzarbeitergeld, steuerliche Maßnahmen, etc. Trotzdem zeigt sich in der Praxis, dass es darüber hinaus einen weiteren, konkreten Unterstützungsbedarf im gemeinnützigen Bereich gibt. Viele gemeinnützige Organisationen brauchen kurzfristig wirksame Liquiditätshilfen, um die Existenz bewahren zu können. Deshalb wird der Bund gemeinnützige Organisationen in diesem Jahr durch ein Kreditsonderprogramm unterstützen. Eine Milliarde Euro wird zur Einrichtung einer bundesweiten Förderung entsprechender Programme der landeseigenen Förderinstitute bereitgestellt. Der Bund übernimmt 80 Prozent des Risikos dieser Programme.

Damit können die Länder mit überschaubaren eigenen Mitteln eine Haftungsfreistellung bis zu insgesamt 100 Prozent für Programme zugunsten gemeinnütziger Organisationen zu günstigen Zinskonditionen ermöglichen. Die Länder können die Mittel nutzen, um Programme, die es schon gibt, aufzustocken oder um neue Programme aufzulegen. Das wird den Kreditzugang für diese Organisationen erheblich erleichtern, und es wird ihnen Liquidität sichern. Die konkrete Auswahl, welche gemeinnützigen Organisationen diese Möglichkeit bekommen, soll den Ländern vorbehalten bleiben, weil sie die am Ort vorhandenen Informationen am besten nutzen können.

Der dritte wichtige Teil dieses ersten Komplexes heute im Kabinett sind die Hilfen für die Kultur. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Frau Grütters legte Eckpunkte für ein Programm zur Milderung der Auswirkungen der Coronapandemie im Kulturbereich vor, und sie wurden beschlossen. Kulturelle Einrichtungen sind von der Pandemie ja maximal betroffen, weil sie flächendeckend für den Publikumsverkehr geschlossen waren und viele von ihnen auch noch geschlossen sind. Ich denke, gerade auch dieses dichte Netz kultureller Einrichtungen das wissen wir alle macht unser Land aus. Gerade das Fehlen so vieler kultureller Angebote in den letzten Monaten hat diese Bedeutung der Kultur vielen Bürgern und vielen Bürgerinnen noch einmal schmerzlich klargemacht. Die Nöte der Kreativen sind zum Teil existenziell. Ohnehin leben sie ja häufig in bescheidenen Verhältnissen.

Die Kultur ist also keine Branche wie jede andere. Sie ist sehr vielfältig. Das Spektrum reicht von Livemusikveranstaltern bis hin zu Literaturverlagen, Festivals, Galerien, Privattheatern, Kinos.

Deswegen gibt es ein eigenes Rettungsprogramm für die Kultur unter dem Namen „Neustart Kultur“. Mit einem Gesamtvolumen von einer Milliarde Euro unterstützt dieses Programm den Neustart des kulturellen Lebens und stellt die Weichen auf Zukunft. Kultureinrichtungen der unterschiedlichsten Arten sollen dabei unterstützt werden, nach der Coronazwangspause so früh wie möglich und so sicher wie möglich ihre Tore wieder zu öffnen. Damit wären dann auch wieder Arbeitsmöglichkeiten für Künstler und Künstlerinnen, für Kreative bundesweit geschaffen.

Das Programm besteht im Wesentlichen aus fünf Teilen:

Erster Punkt ist ein Investitionsbaustein, mit dem Kultureinrichtungen, die überwiegend aus privaten Mitteln finanziert werden, für die Wiedereröffnung unter Pandemiebedingungen fit gemacht werden. Hygienekonzepte, Abstandsregeln, das alles muss umgesetzt werden. Dafür sind bis zu 250 Millionen Euro vorgesehen.

Zweitens. Auch Kultureinrichtungen und Kulturprojekte, die regelmäßig durch den Bund gefördert werden, haben erhebliche Einnahmeausfälle. Für deren Ausgleich sollen bis zu 100 Millionen Euro bereitgestellt werden.

Drittens. Mit bis zu 480 Millionen Euro werden die zahlreichen kleineren und mittleren Kulturstätten und projekte unterstützt, die vor allem privatwirtschaftlich finanziert sind und die oft vollständige Einnahmeausfälle hinnehmen mussten. Auch sie sollen wieder Arbeitsmöglichkeiten haben und neue Aufträge an freiberuflich Kulturschaffende vergeben können.

Viertens. Nicht wenige kulturelle Einrichtungen haben in den letzten Wochen und Monaten in der Not neue Wege zu ihrem Publikum gefunden, oft digitale Wege. Um diesen Schub zu stützen, sollen alternative, auch digitale Angebote mit bis zu 150 Millionen Euro gefördert werden.

Dann gibt es, fünftens, noch Hilfen in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro für die privaten Hörfunkveranstalter, die durch den Einbruch von Werbeeinnahmen schwer getroffen sind.

Der nächste Punkt war eine gemeinsame Unterrichtung durch den Bundesinnen- und den Bundesaußenminister über das deutsche Engagement beim Einsatz von Polizisten und Polizistinnen in internationalen Polizeimissionen. Der Berichtszeitraum hierfür ist das Jahr 2018. Das ist ein umfassender Überblick über den Einsatz deutscher Polizisten und Polizistinnen in solchen Missionen. Sie tragen dazu bei, gewaltsame Konflikte zu verhindern und Frieden zu festigen. Der Bericht geht an den Bundestag und den Präsidenten des Bundesrates.

Nur eine Zahl: 2018 haben sich insgesamt 241 deutsche Polizisten und Polizistinnen an internationalen Polizeimissionen seien es Missionen der UNO, der EU oder der OSZE oder auch an bilateralen Polizeiprojekten, wie wir es zum Beispiel in Afghanistan haben, beteiligt.

Dann hat das Bundeskabinett den Bundesbericht Energieforschung 2020 beschlossen, vorgelegt vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie. Innovative hocheffiziente Energietechnologien sind die notwendige Voraussetzung für eine langfristig sichere, wirtschaftliche und klimaverträgliche Energieversorgung, also unverzichtbar, um unser Energiesystem umzuwandeln und um auch Strukturwandelregionen zukunftsfähige Perspektiven zu geben.

Das wird von der Bundesregierung unterstützt, indem wir Forschung fördern und moderne Energietechnologien im Rahmen des Energieforschungsprogramms der Bundesregierung entwickeln und demonstrieren. Im Jahr 2019 hat die Bundesregierung 1,15 Milliarden Euro für die Erforschung innovativer Energietechnologien aufgewendet. Das waren neun Prozent mehr als im Vorjahr. Das ist ein langjährig positiver Trend, der zeigt, welche zentrale Rolle der Energieforschung als Wegbereiter der Energiewende beigemessen wird.

Zum Schluss hat der Gesundheitsminister dem Kabinett dann noch über die pandemische Lage und den Start der Corona-Warn-App gestern berichtet.

Ich kann Ihnen sagen: Die Bundesregierung freut sich über die mehr als sechs Millionen Menschen, die schon am ersten Tag diese App heruntergeladen haben. Diese Menschen zeigen damit erstens ihr Vertrauen in diese App. Es war richtig, dem Datenschutz solche Priorität zu geben und die Entwicklung der App so offen, so transparent Open Source durchzuführen und die Community dabei zu beteiligen. Zweitens zeigen diese mehr als sechs Millionen Menschen, dass sie, wie die Bundesregierung, die Entwickler und das Robert-Koch-Institut, den möglichen Nutzen der App sehen, und zwar für sich persönlich und ihre Familien sowie für unser ganzes Land im Kampf gegen die Pandemie.

Wir freuen uns auch über die vielen Unterstützer in der Gesellschaft in Verbänden, in Wirtschaftsunternehmen, aus dem Sport und von vielen einzelnen Bürgern. Ich hätte ihn eigentlich zuerst nennen müssen: Wir freuen uns sehr über die Unterstützung des Bundespräsidenten und von Frau Büdenbender, gestern per Foto dokumentiert.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine kurze Nachfrage; vielleicht habe ich es verpasst: Herr Seibert, die Kanzlerin hat die App auch heruntergeladen. Gibt es davon eigentlich auch ein Foto?

STS SEIBERT: Die App ist ein Projekt der Bundesregierung, und die Kanzlerin steht der Bundesregierung vor. Sie hat diese gesamte Entwicklung eng begleitet. Auch sie wird sich zur Unterstützung der App noch zu Wort melden. Gestern war das die Sache der betroffenen und zuständigen Minister.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Frage zu den Kosten der App. Es gab Berichte, dass die Linkspartei kritisiert, dass die App bis Ende 2021 69 Millionen Euro kosten könnte. Herr Kautz, ist das in etwa die Planung, mit der Sie auch rechnen? Die Bundesregierung hatte ja darauf hingewiesen, dass es auch monatliche Kosten gibt. Ist das im Rahmen dessen, was erwartet worden war, oder haben sich jetzt noch zusätzliche Kosten ergeben?

KAUTZ: Nein, es haben sich keine zusätzlichen Kosten ergeben. Das ist eine Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Kleine Anfrage.

Grundlage ist die Kalkulation, die wir auch haben und die wir öffentlich gemacht haben, dass wir mit Betriebskosten von 2,5 bis 3,5 Millionen Euro pro Monat rechnen. Ein besonderer Kostenblock bei den Betriebskosten sind die Hotlines, die sehr personal- und damit kostenintensiv sind. Deshalb ist die Höhe der Kosten von der Nutzung der App und der Nutzung der Hotlines abhängig. Die Hotlines sind zudem noch so aufgebaut, dass sie Englisch und Türkisch abdecken. Das Ganze ist in der Tat sehr kostenintensiv. Aber wir denken, dass es gerade wichtig ist, dass die Leute nicht in Warteschleifen hängen, sondern dass ihre Fragen direkt beantwortet werden. Das ist unserer Meinung nach wesentlich für den Erfolg der App. Deswegen glauben wir, dass jeder Cent dort richtig angelegt ist.

FRAGE: Herr Seibert, ich habe eine Frage zu einem etwas anderen Thema: War die „Sendung mit der Maus“ auch ein Thema im Kabinett? Wenn ja, warum?

STS SEIBERT: Schön, dass man in der Regierungspressekonferenz auch einmal über die „Sendung mit der Maus“ sprechen kann. Sie war Thema im Kabinett, ohne dass die Minister das ausführlich besprochen haben. Das war eines der Themen bei den Beschlüssen, die man ohne weitere Aussprache beschließt.

„Die Sendung mit der Maus“ wird nächstes Jahr 50 Jahre alt. Es ist tatsächlich 1971 losgegangen. Das ist für die Bundesregierung Anlass, eine 20-Euro-Münze im Übrigen aus echtem Silber prägen zu lassen. Im Mittelpunkt der Bildseite steht na klar die Maus. Sie hat ein Geschenk im Arm; das darf bei Geburtstagen nicht fehlen.

Damit möchte die Bundesregierung würdigen und, wenn Sie so wollen, auch danke für eine Sendung sagen, die seit bald 50 Jahren mit viel Humor und damit vielleicht gerade besonders ernsthaft – auf Kinder in ihrer Neugier und Wissbegier zugegangen ist. Denken Sie immer daran, dass auch Kabinettsmitglieder einmal kleine Kinder waren. Es ist also damit zu rechnen, dass auch bei Kabinettsmitgliedern ein Gutteil ihres Kinderwissens vielleicht gerade aus den Lach- und Sachgeschichten der Maus entstanden ist. Das alles drückt sich in dieser 20-Euro-Münze aus, die heute beschlossen wurde und im Februar 2021, also gerade noch rechtzeitig vor dem Geburtstag, herauskommt.

BREUL: Ich darf Ihnen ankündigen, dass Außenminister Maas morgen früh nach Wien und am Nachmittag weiter nach Sofia fliegen wird. Vor Ort wird er wenige Tage vor Beginn der deutschen EU-Ratspräsidentschaft die Schwerpunkte vorstellen und sich mit seinen Counterparts in beiden Ländern zu weiteren aktuellen bilateralen und internationalen Themen austauschen.

In Wien stehen Gespräche mit dem österreichischen Außenminister Alexander Schallenberg sowie mit Bundespräsident Alexander Van der Bellen auf dem Programm.

In Sofia trifft Außenminister Maas am späten Nachmittag den bulgarischen Ministerpräsidenten Bojko Borissow und anschließend Außenministerin Ekaterina Sachariewa. Am Abend geht es dann zurück nach Berlin.

Nach drei Monaten coronabedingter Reisepause ist es dem Außenminister wichtig, mit seinen europäischen Partnern wieder den persönlichen Gesprächsfaden aufzunehmen, denn europäische Kooperation und Solidarität ist angesichts der Coronapandemie jetzt wichtiger denn je. Das wird ja auch den Start unserer EU-Ratspräsidentschaft maßgeblich prägen.

FRAGE REUTER: Welche besonderen Probleme stehen auf der Agenda dieser Reise?

Ist diese zweite Reise in dieser Woche eine Botschaft, dass Reisen auch in der Politik jetzt wieder Alltag sind?

BREUL: Die Reisen, die jetzt wieder stattfinden, finden noch unter den Bedingungen einer Pandemie statt. Der Besuch gestern in Warschau hat das auch in vielerlei Hinsicht gezeigt. Wer die Bilder gesehen hat, wird viele Masken gesehen haben und wird auch gesehen haben, dass Abstände eingehalten wurden. Die Delationsgrößen sind andere, und auch das Programm ist zurzeit eines, was sich sehr stark auf die politischen Gespräche fokussiert. Viele atmosphärische, kulturelle Programmpunkte, die man in anderen Zeiten bei solchen Reisen sehr gerne berücksichtigt hätte, weil sie auch für die gesellschaftlichen Beziehungen sehr wichtig sind, können zurzeit eben nicht in der Form stattfinden, wie man sich das wünschen würde. Dem trägt dieser Reiskalender auch Rechnung.

Gleichzeitig ist es so, wie ich gesagt habe: Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft steht vor der Tür. Insofern nutzt der Minister die Möglichkeiten, die es jetzt gibt, um vor Beginn der Präsidentschaft möglichst intensiv mit wichtigen EU-Partnern den Austausch zu suchen, damit die schwierigen und großen Projekte, die während dieser Präsidentschaft anstehen, möglichst erfolgreich bewältigt werden können.

FRAGE DR. RINKE: Die Frage richtet sich an Herrn Seibert und eigentlich auch an die anderen Ministerien, wie zum Beispiel das Verteidigungsministerium: Ist der Außenminister eine Art Vorhut, der quasi ausprobiert, was wieder an Reisen möglich ist? Werden die Bundeskanzlerin und die Verteidigungsministerin jetzt auch wieder anfangen zu reisen? Gibt es innerhalb der Bundesregierung eine Absprache, wer das quasi wagen kann und wer nicht?

STS SEIBERT: Wenn es Reisen der Bundeskanzlerin anzukündigen gibt, dann hören Sie es natürlich hier zuerst und von mir.

ZUSATZ DR. RINKE: Entschuldigung, das war jetzt nicht die Antwort auf die Frage.

STS SEIBERT: Im Moment habe ich keine anzukündigen. Der Außenminister hat seine Ankündigung gemacht. Zum Amt des Außenministers gehört sozusagen immanent die Pflege unserer internationalen Beziehungen und damit auch das Reisen.

VORS. DETJEN: Herr Collatz sagt, er schließt sich an. Ich glaube, da müssen wir jetzt nicht Plätze wechseln, oder?

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Ich würde trotzdem gerne noch einmal nachhaken: Wir hatten ja immerhin eine Diskussion über die Teilnahme der Bundeskanzlerin am G7-Gipfel in Washington. Da war die Antwort der Bundesregierung gewesen, dass zum damaligen Zeitpunkt noch keine Zusage erfolgen könne. Wenn jetzt auch ein Außenminister wieder reisen kann, ist dann der Zeitpunkt gekommen, dass die Bundesregierung und die Bundeskanzlerin ihre Antwort für so eine Reise geben könnten, oder sind wir noch nicht so weit?

STS SEIBERT: Die Antwort auf die ursprüngliche Einladung des amerikanischen Präsidenten, Ende Juni das wäre jetzt in ein paar Tagen zum G7-Gipfel nach Washington zu kommen, ist damals von der Bundeskanzlerin so gegeben worden, dass sie, Stand damals, ihre persönliche Anreise nicht zusagen konnte. Mittlerweile gibt es ja ganz andere Pläne des amerikanischen Präsidenten für den G7-Gipfel. Das heißt, wir wissen sie noch nicht konkret, aber es gibt keine Pläne mehr für Ende dieses Monats. Ich bleibe dabei: Ich kündige Reisen der Bundeskanzlerin dann an, wenn sie anzukündigen sind.

FRAGE KELLER: An das Auswärtige Amt: Warum wurde die Reisewarnung für die Türkei nicht aufgehoben, obwohl die offiziellen Zahlen unter der Schwelle von 50 Neuinfizierten pro 100 000 Einwohnern liegen? Was müsste die Türkei tun, damit eine Aufhebung noch in der Sommersaison möglich wird?

BURGER: Dazu haben wir uns hier und dazu hat sich auch der Außenminister in den vergangenen Tagen immer wieder geäußert. Wir haben gesagt, dass wir in einem ersten Schritt die weltweite Reisewarnung für Länder der Europäischen Union, Schengen-assoziierte Länder und Großbritannien aufgehoben haben. Da geht es natürlich zum einen um das Infektionsgeschehen und auch die vielzitierte Kennzahl der Sieben-Tage-Inzidenz, es geht aber auch um andere Fragen, die auch zu berücksichtigen sind. Da geht es zum einen um die qualitative Bewertung des Gesundheitssystems: Ist es in der Lage, Einheimische und Reisende im Notfall zu versorgen, gibt es ausreichende Testkapazitäten, gibt es überzeugende Hygieneregeln und Sicherheitsmaßnahmen für den Tourismus, vergleichbar mit denen, die wir in Europa haben? Innerhalb der Europäischen Union haben wir nun schon seit vielen Wochen einen intensiven Abstimmungsprozess dazu. Es gibt dazu auch Leitlinien, die die EU-Kommission für die Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt hat, die es erleichtern, die Maßnahmen abzugleichen und ein Verständnis dafür zu haben, wo die Risiken liegen. Das gibt es für andere Länder noch nicht in derselben Form.

Der Außenminister hat auch darauf hingewiesen, dass wir im Gespräch mit anderen Regierungen, darunter auch mit der türkischen Regierung, sind. Wenn die Bedingungen dafür bestehen, wenn das Infektionsgeschehen und die anderen Faktoren, die ich genannt habe, es zulassen, dann ist es auch möglich, schon vor dem 31. August für einzelne Länder die Reisewarnung aufzuheben.

FRAGE ZWICK: Auf der Webseite des RKI wurde die Liste der Risikogebiete erneuert. Wie sind da die Wechselwirkungen? Hat das direkte Auswirkungen auf Ihre Reisewarnungen?

BURGER: Es gibt dort keine Automatismen. Änderungen bei der Einstufung als Risikogebiet bedeuten nicht unmittelbar, dass eine Reisewarnung für bestimmte Länder ausgesprochen oder aufgehoben wird. Die Liste der Risikogebiete betrifft ja alle Reisenden, und die Reisewarnung bezieht sich auf nicht notwendige touristische Reisen aus Deutschland.

Über die Liste, die auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts nun seit einiger Zeit wieder veröffentlicht wird, entscheiden gemeinsam das Auswärtige Amt, das Bundesinnenministerium und das BMG. Dafür berichten unsere Auslandsvertretungen laufend zur epidemiologischen Lage vor Ort, und der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts nimmt daraufhin eine Bewertung der Situation im jeweiligen Land vor. Auf Basis dieser Berichterstattung und in der Gesamtschau der Bewertung aller drei genannten Ressorts erstellen die Ressorts diese gemeinsame Liste, und die wird jetzt wöchentlich überprüft.

FRAGE TOWFIGH NIA: Zu Libyen: Herr Seibert, Sie haben gestern gesagt, es habe eine Videokonferenz zwischen der Bundeskanzlerin und dem türkischen Präsidenten zum Thema Libyen gegeben. Können Sie darüber ein bisschen nähere Einzelheiten bekanntgeben? Sie haben da auch die Stärkung der UN-Friedensbemühungen angesprochen. Können Sie das konkretisieren?

Herr Burger, das Friedensgutachten gestern hat die Bundesregierung konkret zu einem Rüstungsstopp an Länder wie Ägypten und die Vereinigten Arabischen Emirate, die ja die Kriegsparteien in Libyen unterstützen, aufgefordert. Wie steht die Bundesregierung dazu?

STS SEIBERT: Sie wissen, dass die Bundesregierung sich über die bekannte Form der Pressemitteilung, die wir gestern herausgegeben haben, hinaus nicht zum Inhalt solcher vertraulichen Gespräche äußert. Es ist aber richtig, dass die Lage in Libyen eines der Gesprächsthemen zwischen der Bundeskanzlerin und dem türkischen Präsidenten war. Beide waren sich einig: Der UN-Prozess hin auf eine politische Lösung in Libyen muss gestärkt werden. Die Bundesregierung führt ihre diplomatischen Bemühungen, die wir mit eben auch mit der Berliner Libyenkonferenz eingeleitet haben, mit allem Engagement fort. Die Kanzlerin hat ja nicht nur gestern mit Präsident Erdoğan gesprochen, sondern sie hat zuletzt auch mit dem libyschen Premierminister Sarradsch gesprochen, sie hat mit Präsident Al-Sisi gesprochen, sie hat mit Präsident Putin über die Lage in Libyen telefoniert.

Es ist und bleibt so: Die Verhandlungen unter Ägide der Vereinten Nationen bleiben der zentrale Bezugspunkt für diesen Prozess hin zu einer politischen, zu einer Friedenslösung. Es ist zu begrüßen, dass beide Parteien das ist hier neulich auch schon Thema gewesen zu den 5+5-Militärgesprächen zurückgekehrt sind, die zum Ziel haben, einen Waffenstillstand zu vereinbaren auch wenn wir von diesem Waffenstillstand noch nicht sprechen können, wenn ich das richtig sehe. Die Bemühungen der Bundesregierung sowohl des Außenministers als auch der Kanzlerin werden in diese Richtung weitergehen.

BURGER: Ich habe die Äußerung nicht präsent, nach der Sie mich fragen. Ich kann ergänzend zu dem, was Herr Seibert gesagt hat, nur noch einmal unterstreichen, dass natürlich die Einhaltung des Waffenembargos, das der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für Libyen verhängt hat, aus unserer Sicht ein ganz zentraler Bestandteil unserer Politik gegenüber Libyen und auch ein ganz zentraler Bestandteil dessen, was im Berliner Prozess vereinbart wurde, ist. Deswegen haben wir uns ja unter anderem so dafür eingesetzt, dass die Marinemission der Europäischen Union im Mittelmeer „IRINI“ zustande kommt und unterstützen diese auch. Natürlich ist die Einhaltung dieses Waffenembargos auch ein Thema, das wir in unseren bilateralen Gesprächen mit den Staaten, die in Libyen Einfluss nehmen, eine wichtige Rolle spielt.

FRAGE DR. RINKE: Zum Thema Corona-Medikamente an das Gesundheitsministerium: Es gibt ja sehr positive Berichte und Bewertungen auch der WHO über den Wirkstoff Dexamethason. Ich hätte gerne gewusst, ob Sie sich dieser positiven Bewertung anschließen und, wenn ja, ob das dazu führt, dass das Gesundheitsministerium Medikamente in größerer Menge einkauft und den Krankenhäusern sowie den Ländern rät, sich damit ebenfalls einzudecken.

KAUTZ: Wir haben die Studienlage im Blick. Auch diese Studie schauen wir uns natürlich an. Der Wirkstoff, den Sie genannt haben, ist schon seit Längerem bekannt, ist auch als Generikum erhältlich und wird in mehreren Bereichen der Medizin eingesetzt. Deshalb gibt es momentan keinen Grund, sich in irgendeiner Weise zu bevorraten.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Aber schließen Sie sich der Empfehlung an, die diese Studie ausspricht?

KAUTZ: Wir prüfen diese Empfehlung, wir prüfen die Studien. Ich möchte diese Studie, die ja noch nicht einmal veröffentlicht ist, von dieser Stelle aus aber nicht kommentieren.

FRAGE PARAVICINI: Zum Einstieg des Bundes bei CureVac an das Bundeswirtschaftsministerium: Will der Bund bei einer Kapitalerhöhung im Zuge eines möglichen Börsengangs von CureVac weitere Anteile der Firma erwerben, um die vereinbarte Minderheitsbeteiligung in Höhe von rund 23 Prozent zu erhalten?

DR. BARON: Vielen Dank! Wir haben ja am Montag dieser Woche die Beteiligung der Bundesregierung vorgestellt. Die Bundesregierung wird sich über die staatliche Förderbank KfW mit 300 Millionen Euro an CureVac beteiligen, und das entspricht den zitierten 23 Prozent. Das ist das, was wir beschlossen haben, und das ist die Beschlusslage. Zu weiteren Aspekten kann ich jetzt keine Stellung nehmen, weil ich die Zukunftsentwicklung wie so häufig nicht vorhersehen kann.

FRAGE DR. RINKE: Frau Baron, vielleicht können Sie sagen, ob das Wirtschaftsministerium generell plant, stärker in Biotechfirmen einzusteigen? Wird das also ein einmaliger Fall bleiben, oder planen Sie noch weitere Beteiligungen?

DR. BARON: Auch diese Frage kann ich nur bedingt beantworten. Diese konkrete Entscheidung ist ergangen, weil das für uns zugleich ein industriepolitisch-strategisches Investment im Bereich „Life Science und Biotechnologie“ ist. Das sind für uns Zukunftstechnologien, die wichtig sind. Deshalb wurde diese Beteiligung an CureVac nach einer umfassenden Interessenabwägung beschlossen. Weitere Entwicklungen kann ich nicht vorhersehen. Für uns war diese Entscheidung jetzt wichtig. Aber ich kann hier jetzt auch nicht in die Zukunft blicken und über andere Entwicklungen spekulieren.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Was war dabei das entscheidende Kriterium? Es gibt ja auch noch andere deutsche Firmen, die auch in diesem Bereich forschen. Man könnte sich die Frage stellen, warum es an denen keine Staatsbeteiligung gibt. Was war also das auslösende Element dafür, dass man das bei CureVac gemacht hat und bei anderen Firmen nicht?

DR. BARON: Zum einen gab es eben konkrete Anfragen vonseiten des Unternehmens, sodass man hier eben die Prüfung aufgenommen hat. Das ist ein Aspekt.

Zum anderen gibt es für uns im Wesentlichen drei Punkte, die wir in die Abwägung einbezogen haben. Das ist, wie eben gesagt, zum einen, dass es sich um wichtige technologische Entwicklungen im Bereich der Impfstoffentwicklung handelt. Das ist eine wichtige Technologie, in die wir investieren wollen. Daran schließt sich der industriepolitische Aspekt im Bereich „Life Science und Biotechnologie“ an, den ich eben nannte. Zum Dritten gibt ja auch das Konjunkturpaket, das die Bundesregierung bzw. der Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020 vorgelegt haben, das Ziel vor, bei der Herstellung von Wirkstoffen und Vorprodukten eine größere Unabhängigkeit in Deutschland und Europa zu erzielen. Bei CureVac ist es eben so, dass CureVac bereits Teil der internationalen Impfstoffallianz CEPI ist, die vom Bundesforschungsministerium verantwortet wird, und dass es auch auf europäischer Ebene bereits Förderungs- und Unterstützungsangebote für CureVac gibt.

Im Rahmen dieser verschiedenen Interessen und diese Abwägung sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass wir uns mit den genannten 23 Prozent beteiligen.

FRAGE: Es geht um den Westbalkan. Der US-Beauftragte für den Dialog zwischen Kosovo und Serbien, Richard Grenell, hat für den 27. Juni Gespräche zwischen Serbien und Kosovo angekündigt. Dazu habe ich zwei Fragen: Sieht die Bundesregierung diese Bemühungen als konkurrierend zu den Bemühungen des EU-Beauftragten Lajčák an? Gibt es zweitens seitens Deutschlands und Frankreichs Bemühungen, Herrn Lajčáks Vermittlung mit einer ähnlichen Konferenz wie im April letzten Jahres im Bundeskanzleramt zu unterstützen?

BURGER: Ich kann Ihnen dazu sagen, dass wir alle Aktivitäten begrüßen, die Belgrad und Pristina einander näherbringen und die geeignet sind, der Konfliktlösung neue Impulse zu verleihen. Auch Deutschland setzt sich gemeinsam mit internationalen Partnern dafür ein, dass die Verhandlungen zwischen Kosovo und Serbien unter EU-Vermittlung Fortschritte machen. Ziel ist ein umfassendes, tragfähiges Abkommen, das die Stabilität in beiden Ländern und in der Region erhöht.

In der Vergangenheit haben die USA und Europa gerade auf dem Balkan immer dann Erfolge erzielt, wenn sie gemeinsam darauf hingearbeitet haben. Insofern ist es gut, dass der EU-Sonderbeauftragte Lajčák jetzt in der Region ist. Wir unterstützen seine Arbeit ausdrücklich. Auch der Außenminister steht mit dem EU-Sonderbeauftragten im engen Austausch.

FRAGE: Herr Seibert, es geht um Hasskommentare. Die Bundeskanzlerin ist eines der Hauptziele von Hasskommentaren im Internet. Wissen Sie, inwiefern das die Bundeskanzlerin tangiert oder berührt? Denken Sie, dass die sozialen Netzwerke jetzt schon generell genügend gegen Hasskommentare tun?

STS SEIBERT: Hasskommentare im Internet sind ganz unabhängig davon, wen sie treffen, welches Mitglied der Bundesregierung, welchen Minister, oder ob es die Bundeskanzlerin trifft natürlich eine der nicht nur unschönen, sondern auch wirklich schädlichen Seiten des Austausches in den sozialen Medien. Wir müssen mit allen Mitteln, die wir haben, versuchen, auch dazu beizutragen, dass im Internet natürlich die ganz offene Aussprache gilt und dass man trotzdem menschlich miteinander umgeht. Das betrifft aber, wie gesagt, alle. Auch viele Menschen, die nicht prominent sind, und viele Menschen, die nicht in der Bundesregierung sind, müssen solche Hasskommentare erleben. Das ist also ein Problem, das uns alle betrifft und das den Diskurs in der Gesellschaft insgesamt natürlich schlechter macht.

Was die konkreten Maßnahmen dagegen betrifft, kann, glaube ich, das Justizministerium sehr viel darüber berichten, weil es ja auch konkrete Beschlüsse gibt. Das wird natürlich auch von der gesamten Bundesregierung getragen.

ZUSATZFRAGE: Aber wissen Sie, ob die Bundeskanzlerin direkt davon betroffen ist, oder äußert sie sich dazu nicht?

STS SEIBERT: Man muss nicht lange im Internet suchen, bis man solche Kommentare, die sich auch direkt gegen die Bundeskanzlerin richten, findet. Das ist ja auch der Grund Ihrer Frage.

Wir sehen als Bundesregierung dieses Phänomen unabhängig davon, wen es trifft als ein sehr, sehr problematisches Phänomen an, weil es das Gute, das in den sozialen Netzwerken angelegt ist der offene Austausch von Bürgern, die Partizipation auch am politischen Prozess, die offene Diskussion , natürlich aushebelt, wenn es da nur zu Hass, Gift und Galle bis hin zu wüstesten Androhungen kommt. Aber das ist, wie gesagt, unabhängig von einzelnen betroffenen Personen ein gesellschaftliches Problem, dem sich alle, die im Internet unterwegs sind, stellen müssen und dem sich auch die Politik mit ihren Maßnahmen stellen muss und stellt.

ZUSATZFRAGE: Aber wissen Sie, ob die persönlichen Angriffe gegen ihre Person sie in irgendeiner Form tangieren?

STS SEIBERT: Darüber habe ich Ihnen hier nichts zu berichten.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Burger, im Jemen kam es ja gestern zu einem Luftangriff der von Saudi-Arabien angeführten Koalition mit Dutzenden von Toten. Die Vereinten Nationen haben den Angriff schwer verurteilt. Wie stehen Sie dazu?

BURGER: Dazu müsste ich Ihnen eine Antwort nachreichen.

FRAGE SAVELBERG: Was erwartet die Bundesregierung vom EU-Gipfel am 19. Juni? Welche Themen sind wichtig? Die Frage richtet sich auch an das Auswärtige Amt.

STS SEIBERT: Ich suche gerne noch einmal heraus, was wir bei der Ankündigung dieses Termins gesagt haben, wenn Sie mir eine Sekunde geben. – Beim Europäischen Rat am Freitag wird es zunächst einmal einen ersten Austausch der Staats- und Regierungschefs das haben wir hier letztes Mal ja ausführlich besprochen über die Themen des europäischen Aufbauplans, des Recovery Funds und des angepassten mehrjährigen Finanzrahmens geben. Die Kommission hatte ihren Plan ja Ende Mai unter diesem Titel „Next Generation EU“ vorgestellt.

Es ist, wie gesagt, ein erster Austausch, den die Staats- und Regierungschefs darüber führen. Deutschland und Frankreich hatten mit ihrer Initiative einen zentralen oder jedenfalls wichtigen Baustein für diesen Vorschlag geliefert und freuen sich, dass die Kommissionspräsidentin dies auch so übernommen hat. Jetzt geht es darum, eine Einigung zu finden, aber das ist nicht schon für Freitag zu erwarten.

Ansonsten verweise ich auf das morgige Briefing um 11 Uhr mit Herrn Corsepius und mir hier in der BPK.

FRAGE FIRSOVA: Herr Seibert, ich habe eine Frage zur offiziellen Ankündigung durch den US-Präsidenten, (in Deutschland die Zahl der US-Soldaten zu verringern). Wie beeinflusst dieser Schritt nach Meinung der Bundesregierung die Sicherheit der EU im Blick auf Russland und sein Verhalten?

STS SEIBERT: Da werde ich Ihnen nicht viel Neues bieten können. Wir haben die Ankündigung des US-Präsidenten zur Kenntnis genommen. Inwiefern sich das jetzt auf die hier in Deutschland stationierten US-Truppen auswirkt, das wird sich eben aus der Umsetzung dieser Vorgabe des US-Präsidenten durch das amerikanische Verteidigungsministerium ergeben. Wir warten konkrete Informationen dazu ab.

FRAGE: Eine Frage an das Auswärtige Amt zu den Wahlen in Weißrussland. In den letzten zwei Tagen gehen die Behörden in Weißrussland immer entschlossener gegen die unabhängigen Kandidaten vor, die bei der Präsidentenwahl im August gegen Lukaschenko antreten wollen. Unterstützt die Bundesregierung Forderungen nach fairen und freien Wahlen in Weißrussland? Wenn ja, welche Hilfe kann die weißrussische Zivilgesellschaft aus Deutschland erwarten?

BURGER: Ganz grundsätzlich setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass überall auf der Welt, wo Wahlen stattfinden, diese Wahlen frei und fair durchgeführt werden. Dazu gibt es ein ganz breit gefächertes Instrumentarium von der Unterstützung von Wahlbeobachtung über die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten, die dabei helfen können, das Bewusstsein für die Wichtigkeit von freien und fairen Wahlen zu stärken. Das, wie gesagt, gilt weltweit. Ich würde bezogen auf die jüngste Entwicklung in Weißrussland gegebenenfalls noch einen Teil der Antwort nachreichen.

FRAGE LORSCHEID: Wird sich die Bundesregierung beim EU-Gipfel für eine weitere Hilfe für die Flüchtlinge in Griechenland und in den türkischen Lagern bemühen?

STS SEIBERT: Ich würde sagen, dass das Innenministerium vielleicht den neuesten Stand dazu geben kann.

GRÜNEWÄLDER: Sie wissen, dass der Bundesinnenminister sich dazu mehrfach geäußert hat. Die Koalition hat beschlossen, dass besonders kranke Kinder und Kinder unter 14 Jahren aus den griechischen Lagern aufgenommen werden sollen. Deutschland hat auch schon bereits Kinder aufgenommen. Unsere Position ist, dass es im solidarischen Gleichklang in Europa passieren soll, dass also auch andere Staaten dies tun. Dazu sind sie bereit.

Dieses Verfahren läuft. Wir sind jetzt an einen weiteren Schritt gekommen. Es waren Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums vor Ort und haben sich ein Bild von der Situation gemacht. Sie haben sich insbesondere angesehen, welche Kinder dort noch leben. Dazu gab es unterschiedliche Berichte. Wir haben uns mit den beteiligten Organisationen, mit den Nichtregierungsorganisationen, dort ein Bild gemacht. Dieses fließt nun in die weiteren Entscheidungen ein. Der Bundesinnenminister hat schon angekündigt, dass wir bereit sind, weitere 243 Kinder aufzunehmen, zusammen mit ihren Kernfamilien, die dort leben. Diesen Schritt werden wir weitergehen.

Auf dem EU-Gipfel wird man gegebenenfalls auch noch einmal über die Situation der Seenotrettung sprechen. Sie wissen, dass es hier einen solidarischen Mechanismus in Europa gibt. Mehrere Staaten sind bereit, aus Seenot gerettete Flüchtlinge aufzunehmen. Auch hier werden die Gefahren nach dem Abschwächen der Coronalage langsam wieder zunehmen. Auch hierüber wird weiter zu sprechen sein. Das Ziel der EU-Ratspräsidentschaft und das deutsche Ziel ist, wieder einen geregelten Mechanismus in Europa zu installieren, wieder ein geregeltes Verfahren zu bekommen und das europäische Migrationsrecht insgesamt auf eine neue Stufe zu heben.

Unsere Positionen sind hier klar, die wir auch mit mehreren Mitgliedstaaten der EU-Kommission vorgeschlagen haben. Wir warten nun auf den Vorschlag der EU-Kommission. Auf dieser Basis werden wir im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft als Präsidentschaft versuchen, hier voranzukommen.

FRAGE PAPPAS: Ich habe zwei Fragen.

Erstens. Wie weit sind die Vorbereitungen für die Aufnahme der zusätzlichen 243 Kinder aus Griechenland?

Die zweite Frage: Man sieht in der letzten Zeit, dass der Druck sowohl aus Städten und Gemeinden als auch aus Bundesländern immer größer wird, mehr Flüchtlinge aus griechischen Lagern aufzunehmen. Wird das Bundesministerium diesem Wunsch, diesem Druck, entsprechen? Oder bleibt es bei der heutigen Haltung?

GRÜNEWÄLDER: Zur ersten Frage: Die Vorbereitungen dazu laufen. Der erste Schritt ist nun gegangen, indem wir Klarheit über die Fakten haben. Wir brauchen hier nun, bevor eine Aufnahme möglich ist, weitere Zuarbeiten der Nichtregierungsorganisationen, zum Beispiel des UNHCR und der IOM, die Dossiers über die Länder erstellen.

Es müssen zum Teil auch Sicherheitsüberprüfungen für die Familienangehörigen absolviert werden. Das ist ein längerer Prozess. Das ist jetzt eingeleitet. Der Bundesinnenminister hat sich schon insoweit geäußert, dass wir hoffen, dass in den nächsten Wochen, spätestens im Juli, dieser Schritt gegangen werden kann, und zwar zusammen mit weiteren Staaten, die auch bereit sind, Flüchtlinge aus diesen Lagern aufzunehmen.

Zum zweiten Schritt: Die Förderung oder die Bereitschaft von Kommunen und Ländern zur Aufnahme von Flüchtlingen hat der Bundesinnenminister stets begrüßt. Er hat aber auch darauf verwiesen, dass wir in Deutschland ein Verfahren haben, nach dem die Aufnahme von Migranten Sache des Bundes ist, weil wir innerhalb von Deutschland keine Grenzen haben. Wenn also jemand in Berlin als Flüchtling ankommt, kann er am nächsten Tag ohne Weiteres nach Hamburg weiterreisen.

Insofern ist es sinnvoll, dass wir eine Bundeseinheitlichkeit dadurch herstellen, dass der Bund für diese Aufnahmeentscheidungen zuständig ist. Aus Sicht der Bundesregierung gibt es keine Veranlassung, das zu ändern. Wenn die Aufnahmebereitschaft besteht, kann dies dann, wenn Flüchtlinge aufgenommen worden sind, im Rahmen der Verteilung besonders berücksichtigt werden. Die Information hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und berücksichtigt das auch bei der Verteilung.

FRAGE GRUNWALD: Eine Frage an das Auswärtige Amt. Wie bewerten Sie die Auslieferung von Carlos Lehder Rivas, der ehemaligen rechten Hand von Pablo Escobar, an Deutschland?

BURGER: Die US-Behörden haben uns am Montag darüber informiert, dass eine solche Abschiebung geplant war. Ob sie inzwischen so durchgeführt wurde, kann ich nicht aus eigener Erkenntnis sagen. Ich weiß nicht, ob das BMI oder ein anderes Ressort darüber genauere Informationen hat. Es ist unabhängig vom Einzelfall aber ein ganz normaler Vorgang, dass deutsche Staatsangehörige ohne Aufenthaltsrecht im Ausland nach Deutschland abgeschoben werden. Deutschland ist natürlich völkerrechtlich wie jedes andere Land der Welt verpflichtet, seine eigenen Staatsangehörigen aufzunehmen.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Burger, es gibt Meldungen, wonach Ende des Monats ein Treffen der Freunde des Sudans in Berlin in stattfinden soll. Können Sie diesen Termin bestätigen?

BURGER: Ich habe Ihnen heute noch keine Terminankündigung dazu mitgebracht. Das werden Sie zu gegebener Zeit von uns hier erfahren.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Sie können den Termin jetzt nicht nennen. Aber gibt es solche Pläne?

BURGER: Wie gesagt: Ich kann heute keinen Termin dazu ankündigen. Wir sind da als Gründungsteil der Freunde des Sudan seit langem aktiv und möchten dabei helfen, die internationale Unterstützung für den Transformationsprozess im Sudan voranzubringen. Wie gesagt: Wenn wir einen konkreten Termin anzukündigen haben, dann werden Sie es hier von uns zuerst erfahren.

FRAGE TOWFIGH NIA: Eine Frage an das Bundeswirtschaftsministerium. Frau Baron, die Welthandelsorganisation hat gestern Saudi-Arabien der Missachtung der Rechte des geistigen Eigentums beschuldigt. Da geht es konkret um die TV-Piraterie, wo illegal auch Bundesligaspiele gesendet werden. Kennen Sie diesen Fall?

DR. BARON: Der konkrete Fall ist mir jetzt nicht bekannt. Wenn es um die Verletzung von Urheberrechten geht, wäre wahrscheinlich auch nicht unser Haus betroffen, sondern, ich vermute, das Justizministerium. Aber da bin ich mir nicht sicher.

VORS. DETJEN: Ist irgendetwas dazu bekannt?

DR. KEITEL: Das Justizministerium ist für das Urheberrecht zuständig. Aber mir liegen zu dem Fall auch keine Informationen vor.

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