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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK-Folge vom 17. Juli 2015

Bundesregierung für Desinteressierte ▼ BPK-Folge vom 17. Juli 2015

Naive Themen- & Fragenübersicht:
„Rettung“ Griechenlands (0:20 – 11:55 min)
– Herr Jäger, ich habe erst einmal eine Lernfrage zu dem Treuhandfonds; vielleicht können Sie etwas Aufklärung geben. Der soll beim Institut für Wachstum angesiedelt werden. Das ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft… (9:22 min)
– Wer beaufsichtigt da? Jetzt werden Sie natürlich sagen: die drei Institutionen, oder? (10:31 min)
– Die KfW wird damit nichts zu tun haben, denn da ist der Bund hundertprozentiger Eigner. Das wäre quasi so, als ob Deutschland dann für Griechenland das Staatsvermögen privatisiert? (11:11 min)

UN-Tribunal zu MH17 (12:00 – 13:15 min)

Bürgerdialog in Rostock/#Merkelstreichelt (13:15 – 22:50 min)
– Frau Wirtz, eine Frage zu der Bürgerdialog-Veranstaltung in Rostock: Wie bewertet die Kanzlerin die Reaktionen? (13:15 min)
– Eine Lernfrage: Das war ein Bürgerdialog in Rostock. Ist das Mädchen aus dem Libanon aus Sicht der Kanzlerin überhaupt eine Bürgerin? (14:35 min)
– Frau Wirtz, gibt es Termine der Kanzlerin, bei denen sie auf Kinder und Jugendliche trifft, wo keine Kamera dabei ist? (18:03 min)
– Sie hat im Grunde zu dem Mädchen gesagt: Manche müssen wieder zurück also Menschen, die in Deutschland Asyl suchen. Warum müssen diese Menschen aus Sicht der Kanzlerin zurück? Das ist ja kein Zwang, sondern sie könnte ja sagen: Die müssen nicht zurück…
– Das ist ja der Punkt. Es basiert auf gesetzlichen Regelungen, und diese Gesetze kann man ändern, damit diese Menschen nicht zurück müssen. (18:15 min)

Sigmar Gabriels Reise in den Iran (23:00 – 24:45 min)

Kuba-Reise Steinmeiers/Guantanamo (24:50 –
– An das Auswärtige Amt zur Kuba-Reise des Bundesaußenministers. Ich wollte erst einmal eine Lernfrage stellen: Sind in dieser Delegation von Herrn Steinmeier auch Beamte vertreten, die zum Beispiel schon vor etwa zehn bis zwölf Jahren in Guantanamo waren, um dort mit Herrn Kurnaz zu sprechen? (24:50 min)
– Herr Steinmeier hat, glaube ich, 2003 als Chef des Kanzleramtes mehrere deutsche Beamte nach Guantanamo geschickt, um dort mit Herrn Kurnaz zu sprechen. Die Frage ist: Arbeiten diese Beamten vielleicht immer noch für Herrn Steinmeier und sie sind jetzt bei der Reise nach Kuba dabei?
– Die Kubaner fordern Guantanamo von den Amerikanern zurück. Welche Haltung hat das Auswärtige Amt, welche Haltung hat die Bundesregierung zu dieser Frage? (26:40 min)

Camerons Absage an die Privatsphäre (29:40 – 32:30 min)
– Eine kurze Frage auf Frau Wirtz. Der britische Premierminister Cameron hat vor ein paar Tagen ich zitiere gesagt: „Wollen wir in unserem Land Kommunikationsmittel zwischen Menschen erlauben, die wir als Staat nicht lesen können? Meine Antwort auf diese Frage ist: Nein, wir dürfen das auf keinen Fall erlauben.“ Das ist eine erstaunliche Aussage, fast schon totalitär. Welche Haltung hat die Bundeskanzlerin zu dieser Aussage? Unterstützt sie sie? Sieht sie das genauso wie der britische Premierminister oder nicht? (29:40 min)
– Die Frage war ja, was die Bundeskanzlerin zu dieser Aussage über Privatsphäre und Datenschutz sagt. Das ist ja praktisch eine Abschaffung…
– Auch nicht im Innenministerium, Herr Dimroth? (31:20 min)

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Vollständiges BPK-Transkript vom 17. Juli 2015:

FRAGE HELLER: Wohl wissend, dass wir hier auf einem Nebenkriegsschauplatz bei Griechenland sind, ein paar sachliche Fragen erstens an das Finanzministerium: Haben Sie eine Vorstellung über die Dauer dessen, was nach der Bundestagsentscheidung, deren Ergebnis absehbar ist, an Verhandlungen erforderlich ist? Geht man da aus Ihrer Sicht davon aus, dass in der nächsten Woche die Institutionsverhandlungen beginnen? Wie lange könnten die andauern, bis eine Entscheidung über das dritte Griechenland-Paket da ist?

Zum Zweiten würde mich, nachdem es ja aus der Wissenschaft die Forderung nach einer Erhöhung des Solidaritätszuschlages gibt, die Positionierung der Bundesregierung interessieren, ob irgendwelche steuerlichen Maßnahmen als Instrument überlegt werden, um in Sachen Griechenland etwas zu tun.

Zum Dritten würde mich diese Frage richte ich an die Regierungssprecherin und die Vertreter des Finanz- sowie des Wirtschaftsministeriums interessieren, ob man einen Bedarf sieht, möglicherweise in einer Dreierrunde aus der Kanzlerin, dem Wirtschaftsminister und dem Finanzminister über den Konflikt in Sachen laufender Grexit-Äußerungen des Finanzministers nach der Einigung vom Wochenende zu reden. Ist das eine Beeinträchtigung des Koalitionsklimas?

SRS’IN WIRTZ: Herr Heller, ich beginne mit Ihrer dritten Frage, wenn ich darf, und übergebe dann an den Kollegen: Was den Absprachebedarf zwischen den Mitgliedern des Kabinetts anbelangt, ist es so, dass die Kabinettsmitglieder – auch die drei angesprochenen – während der Verhandlungen in engem Kontakt sind und waren und es auch keine Anzeichen dafür gibt, dass sich das ändern wird, wenn es um die weiteren Abstimmungen in Bezug auf Griechenland gehen sollte.

ZUSATZFRAGE HELLER: Also besteht kein Sondergesprächsbedarf auf einem Dreiertreffen?

SRS’IN WIRTZ: Dadurch, dass es immer einen engen Dialog zwischen den Beteiligten gibt, sehe ich dafür keinen Bedarf.

JÄGER: Ich kann mich nahtlos anschließen: Es ist genau so, wie Frau Wirtz es sagt.

Des Weiteren hatten Sie eine Frage nach dem Soli gestellt. Das ist ein Vorschlag, den Herr Fuest gemacht hat. Herr Fuest ist ein von uns sehr geschätzter Wirtschaftswissenschaftler, der auch im engen Austausch mit dem BMF steht. Wir deuten das allerdings als einen politischen Meinungsbeitrag und keinen echten Vorschlag mit steuerpolitischer Qualität. Das haben wir zur Kenntnis genommen. Daraus ist aus unserer Sicht aber kein Handlungsbedarf abzuleiten.

Was die Verhandlungen angeht, werden sie – vorausgesetzt, dass der Bundestag zustimmt, muss ich hinzufügen; das Gleiche gilt für eine Reihe anderer nationaler Parlamente – beginnen. Wann genau das der Fall sein wird, kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, denn diese Verhandlungen werden von den drei Institutionen der Troika geführt. Man wird da in Gespräche eintreten, und es ist sehr schwer abzusehen, wie lange diese Gespräche dauern. Wir reden hier mindestens von Wochen. Es ist keine Kleinigkeit, diese Verhandlungen zu führen, denn das Thema, das zu bearbeiten ist, ist sehr umfassend. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich Ihnen daher jetzt kein Enddatum für diese Verhandlungen nennen kann. Das muss man dann sehen. Das wird sich über den Sommer entwickeln.

Wir haben mit dem Antrag an den Deutschen Bundestag jetzt Voraussetzungen – die Zustimmung des Bundestags vorausgesetzt – dafür geschaffen, dass diese Verhandlungen beginnen können. Das zielt zum einen auf die Ermächtigung im Rahmen des ESM. Die kann dann, wenn der Bundestag zustimmt, auch von deutscher Seite erteilt werden. Und es zielt zum Zweiten auf die Brückenfinanzierung. Das heißt, es wird gewährleistet sein, dass Griechenland seine insbesondere am kommenden Montag anstehenden finanziellen Verpflichtungen bedienen und in diesem Zusammenhang auch seine Rückstände gegenüber dem IWF begleichen kann.

ZUSATZFRAGE HELLER: Weil Sie die Brückenfinanzierung ansprachen, Herr Jäger, würde mich noch interessieren, ob aus diesem Komplex Brückenfinanzierung, insbesondere der Übernahme von Risiken der Nicht-Euro-Länder, für die deutsche Seite irgendwelche haushaltsrelevanten Belastungen entstünden, die, falls Griechenland nicht zurückzahlt, echte Haushaltspositionen, Wertberichtigungen würden?

JÄGER: Diese Frage hat zwei Dimensionen. Eine Brückenfinanzierung bedeutet, dass Griechenland vorläufig aus Mitteln des EU-Haushalts, nämlich über den EFSM Geld zur Verfügung gestellt wird, damit die Außenstände beglichen werden können. Der EFSM bedingt, dass auch EU-Mitglieder, die nicht Mitglieder der Eurozone sind, beteiligt sind. Um das Ausfallrisiko für diese Nichtmitglieder der Eurozone abzusichern, haben die Mitglieder der Eurozone sich bereiterklärt, dass ausstehende nichtverwendete Zentralbankgewinne der Euroländer – die berühmten SMP-Mittel, über die wir im Rahmen des zweiten Programms hier oft diskutiert haben – zur Absicherung möglicher Ausfallrisiken für Nichtmitglieder der Eurozone bereitgehalten werden nur im Falle des Scheiterns, aber diese Vorkehrung muss getroffen werden. Damit sie auf einer verlässlichen Grundlage stehen kann, haben wir diesen Antrag ebenfalls an den Deutschen Bundestag mit der Bitte um heutige Zustimmung gerichtet. Für Deutschland bewegen wir uns hier in einem Rahmen: SMP-Mittel 2014 in Höhe von 532 Millionen Euro. Aber ich sage es noch einmal: Das sind Ausfallbürgschaften, das ist nicht Geld, was automatisch überwiesen werden wird.

Brückenfinanzierung bedeutet, dass, sobald ein Programm verhandelt ist und ESM-Mittel zum Einsatz kommen, die verauslagten EFSM-Mittel zurückerstattet werden können und der Finanzbedarf Griechenlands dann ausschließlich über ESM-Mittel abgedeckt sein wird.

ZUSATZFRAGE HELLER: Es steht noch eine Antwort zu den Sondertreffen-Fragen aus, und zwar von Herrn Dünow.

DÜNOW: Ich habe die Frage nicht vergessen, kann mich aber nahtlos an das anschließen, was Frau Wirtz und Herr Jäger gerade gesagt haben.

FRAGE LANGE: Ich habe auch eine Lernfrage an Herrn Jäger: In dem Antrag, über den jetzt im Bundestag abgestimmt wird, ist im Rahmen des ESM-Programms von einem Puffer zur Bankenrekapitalisierung in Höhe von 10 bis 20 Milliarden Euro die Rede. Warum dieser Puffer? Das habe ich nicht ganz verstanden, weil der ESM ja in bestimmten Fällen oder unter engen Voraussetzungen zur Bankenrekapitalisierung herangezogen werden kann. Oder ist das dann eins? Habe ich das falsch verstanden?

In dem Zusammenhang: Im EFSM standen bis zum Schluss noch etwa 11 Milliarden Euro zur Bankenrekapitalisierung bereit, die, glaube ich, nicht verwendet wurden. Was ist mit diesem Geld?

JÄGER: Darüber haben wir jetzt exakt geredet. Von der von Ihnen genannten Summe werden 7 Milliarden Euro verauslagt, um jetzt eine Brückenfinanzierung hinzubekommen. Es gibt darüber hinaus ein politisches Verständnis, dass die restlichen Mittel dann nicht mehr angefasst werden. Das ist zumindest Tenor der Diskussion. Ich denke, das ist auch ein Punkt, auf den insbesondere unsere britischen Freunde, aber nicht nur sie, Wert legen.

FRAGE JUNG: Herr Jäger, ich habe erst einmal eine Lernfrage zu dem Treuhandfonds; vielleicht können Sie etwas Aufklärung geben. Der soll beim Institut für Wachstum angesiedelt werden. Das ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft?

JÄGER: Da kann ich gleich einsteigen. Es ist gut, dass Sie das fragen. Als wir diesen Vorschlag ursprünglich unterbreiteten, haben wir gesagt: Lasst uns darüber nachdenken, eine Institution zu schaffen analog zu dem von Ihnen genannten Fonds. Es war nicht die Absicht, diesen Fonds jetzt umzuwandeln. Worum es uns ging und geht und das bildet sich auch in der Schlusserklärung des Euro-Summit ab , ist, eine unabhängige Institution zu schaffen, und das ist jetzt gelungen. Diese Zielvorgabe ist im Gipfeldokument enthalten. Diese Institution wird sich in Griechenland befinden. Sie wird unter griechischer Anleitung stehen, aber unter europäischer Aufsicht fungieren, und sie wird unabhängig sein.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wer beaufsichtigt da? Jetzt werden Sie natürlich sagen: die drei Institutionen, oder?

JÄGER: Nein, es ist noch nicht entschieden, denn diese Institution muss jetzt erst gegründet werden. Das heißt, in diesem Zusammenhang wird dann auch ein Statut verabschiedet werden müssen, und dann wird sicher darüber zu reden sein, wie die Aufsichts- und Verwaltungsstruktur dieses Fonds oder dieser Treuhandanstalt sein wird. Ich kann das noch nicht beantworten. Sicher wird die Europäische Kommission eine zentrale Rolle spielen. Aber ich denke, es ist zu früh, und man wird diesen Gesprächen jetzt hier nicht vorgreifen können.

ZUSATZFRAGE JUNG: Zu dem Thema habe ich weitere Fragen. Die KfW wird damit nichts zu tun haben, denn da ist der Bund hundertprozentiger Eigner. Das wäre quasi so, als ob Deutschland dann für Griechenland das Staatsvermögen privatisiert?

JÄGER: Ich weiß, worauf Sie abzielen. Es war im Internet auf Twitter zu lesen, der Bundesfinanzminister oder die Bundesregierung würde sich jetzt durch die Hintertür 50 Milliarden griechische Assets unter den Nagel reißen. Das ist kompletter Unfug. Die Sorge kann ich Ihnen nehmen. Es wird ein griechischer Treuhandfonds sein, der unabhängig agiert und unter europäischer Aufsicht steht.

FRAGE DR. MAYNTZ: Wie sieht die Bundesregierung die Forderung unter anderem aus den Niederlanden, ein UN-Tribunal zum MH17-Abschuss einzurichten?

SRS’IN WIRTZ: Der Abschuss der MH17 liegt genau ein Jahr zurück. Sie sprechen diese Fragen an, weil es jetzt auch Bestrebungen gibt, ein UN-Tribunal einzurichten. Für die Bundesregierung kann ich sagen, dass alle Bemühungen, diesen Vorgang, der vor einem Jahr stattgefunden hat, aufzuklären, von der Bundesregierung unterstützt werden.

ZUSATZFRAGE DR. MAYNTZ: Dazu gehört auch ein Tribunal?

SRS’IN WIRTZ: Wie gesagt: Alle Möglichkeiten, diesen durchaus erschütternden traurigen Sachverhalt aufzuklären, werden von der Bundesregierung begrüßt.

FRAGE JUNG: Frau Wirtz, eine Frage zu der Bürgerdialog-Veranstaltung in Rostock: Wie bewertet die Kanzlerin die Reaktionen?

SRS’IN WIRTZ: Welche Reaktionen?

ZUSATZFRAGE JUNG: Die in der Öffentlichkeit auf ihre Auseinandersetzung mit dem kleinen Mädchen.

SRS’IN WIRTZ: Zunächst einmal war es keine Auseinandersetzung mit einem kleinen Mädchen. Wir haben die ganze Sequenz dieses Bürgerdialogs auf unserer Facebook-Seite zur Verfügung gestellt, damit sich jeder ein ganzes Bild von der Situation, wie sie sich in Rostock dargestellt hat, machen kann. Insofern habe ich dem nichts hinzuzufügen. Das ist der Vorteil, dass man auch ein Video davon hat, sodass sich jeder ein eigenes Bild von der Situation machen kann. Weiter möchte ich die Reaktionen nicht bewerten bzw. vielleicht eine kleine Anmerkung machen: Ich kann Ihnen sagen, dass dieses Video, das wir auf Facebook eingestellt haben, bis zur Stunde, kurz bevor ich ging, 400 000 Mal aufgerufen worden ist. Insofern scheint es ein großes Interesse daran zu geben, die ganze Sequenz zu sehen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Eine Lernfrage: Das war ein Bürgerdialog in Rostock. Ist das Mädchen aus dem Libanon aus Sicht der Kanzlerin überhaupt eine Bürgerin?

SRS’IN WIRTZ: Dieser Bürgerdialog ist so angelegt, dass man mit den Menschen, die in Deutschland leben, ins Gespräch kommt. Das Mädchen, das in diesem Video angesprochen worden ist, ist natürlich ein Mensch, der in Deutschland lebt. Ja, so ist das.

FRAGE JORDANS: Eine Lernfrage an das BMI, weil mir das aus den Worten der Kanzlerin nicht ganz klar ist: Wird der Libanon als sicherer Drittstaat oder sicheres Herkunftsland angesehen?

DR. DIMROTH: Vielen Dank für die Frage. Der Katalog der gesetzlich als sichere Herkunftsstaaten angesehenen Länder ergibt sich aus dem Gesetz. Darin steht der Libanon nicht.

Ihre Frage gibt mir aber Gelegenheit, noch einmal darauf hinzuweisen, dass auf Initiative des Bundesinnenministers mit dem Reformgesetz zum Bleibe- und Aufenthaltsrecht gerade eine Reihe von Erleichterungen in Bezug auf die Regelungen des Bleiberechts etabliert wurde. Das Gesetz ist sozusagen in der letzten Phase des Gesetzgebungsprozesses, liegt jetzt beim Bundespräsidenten zur Ausfertigung und sieht unter anderem erleichterte Regelungen vor, um eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, beispielsweise gerade auch für Fälle von gut integrierten jungen Menschen, die in Deutschland eine Zeitlang die Schule besucht haben.

Ohne damit auf den konkreten Einzelfall eingehen zu können, weil mir da auch die Fakten nicht bekannt sind, ist es grundsätzlich so, dass dieser Gesetzentwurf, der vornehmlich in Bezug auf die aufenthaltsrechtlichen Regelungen, also die Frage Abschiebung, Abschiebehaft, diskutiert wurden, auf der anderen Seite diese aufnehmende Botschaft enthält und das Bleiberecht insoweit ändert, als es eine legale Aufenthaltserlaubnis auf Dauer zu bekommen, gerade für junge Menschen, die hier gut integriert sind, ermöglicht.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Wenn der Libanon nicht auf der Liste der sicheren Länder steht, gibt es dann irgendeinen Grund für einen Asylsuchenden, der aus dem oder über den Libanon gekommen ist, zu befürchten, dass er aus Deutschland abgeschoben wird?

DR. DIMROTH: Das sind verschiedene Dimensionen. Das eine ist die Frage des individuellen Asylgrundrechts. Da muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die Gründe, die ein Mensch mit hierherbringt, sozusagen den verfassungsrechtlichen Anforderungen für die Gewährung von Asylrecht genügen oder nicht. Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Das ließe sich zumindest verkürzt pauschal beantworten, wenn es sich um einen gesetzlich festgeschriebenen sicheren Herkunftsstaat handeln würde. Das ist, wie ich gerade ausgeführt habe, nicht der Fall. Das ist die eine Dimension. Die andere Frage ist ja, ob eine Abschiebung vollzogen wird oder ob aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen – auch das ist im Aufenthaltsgesetz geregelt – eine sogenannte Duldung auszusprechen ist. Da kann ich den Einzelsachverhalt ebenso wenig bewerten, weil ich ihn nicht hinreichend kenne. Aber das sind zwei Seiten. Das eine ist die Frage Asylgrundrecht. Das andere ist: Auch wenn ein Asylgrund nicht hinreichend dargetan werden kann, bedeutet das noch lange nicht, dass eine Abschiebung vollzogen wird, sondern dann ist zu prüfen, ob Duldungsgründe vorliegen, die sich in § 60a Aufenthaltsgesetz befinden.

FRAGE JUNG: Frau Wirtz, gibt es Termine der Kanzlerin, bei denen sie auf Kinder und Jugendliche trifft, wo keine Kamera dabei ist?

SRS’IN WIRTZ: Die Bundeskanzlerin trifft häufiger Kinder und Jugendliche, wo keine Kameras dabei sind, ja.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie hat im Grunde zu dem Mädchen gesagt: Manche müssen wieder zurück also Menschen, die in Deutschland Asyl suchen. Warum müssen diese Menschen aus Sicht der Kanzlerin zurück? Das ist ja kein Zwang, sondern sie könnte ja sagen: Die müssen nicht zurück, weil wir genug

SRS’IN WIRTZ: Ich wollte Ihnen die Möglichkeit geben, den Satz zu Ende zu führen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich habe das Ende des Satzes vergessen, aber die Frage war die müssen ja nicht zurück : Warum müssen die aus Sicht der Kanzlerin zurück?

SRS’IN WIRTZ: Herr Jung, zum einen steht es mir nicht an, die Worte und Gesten der Kanzlerin in irgendeiner Form hier zu bewerten, umzuschreiben oder ihr gar bessere Vorschläge zu machen.

Vielleicht nur noch einmal zur Einordnung dessen, und ich finde, dass das in der Sequenz auch ganz gut zum Ausdruck kommt: Es ist so, dass die Bundeskanzlerin mit dem Mädchen ins Gespräch gekommen ist und sich nach und nach in dem Gespräch darstellte, wie die Situation für dieses Mädchen ist. Der Kanzlerin ging diese Situation natürlich nahe, wie das vermutlich jedem von uns gehen würde, wenn man mit einem Menschen zusammentrifft, der seine Heimat verlassen musste und hier ist, um hier zu leben. Worum es der Kanzlerin noch einmal ging, war, deutlich zu machen, dass es natürlich eine konkrete Situation gibt, die schwierig ist, die für dieses Kind sehr belastend ist, und gleichzeitig auch als deutsche Bundeskanzlerin klar zu machen, dass es eine Notwendigkeit für gesetzliche Regelungen gibt. Das hat sie, wie man in diesem Video sieht, zum Ausdruck gebracht. Insofern glaube ich, brauchen wir darüber hinaus nicht zu interpretieren, was sie sonst noch hätte sagen können.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das ist ja der Punkt. Es basiert auf gesetzlichen Regelungen, und diese Gesetze kann man ändern, damit diese Menschen nicht zurück müssen.

SRS’IN WIRTZ: Man kann natürlich darüber diskutieren, ob alle Menschen, die in einer solchen Situation, wie sie sich im Moment darstellt Die Situation für Flüchtlinge auch darüber haben wir hier an dieser Stelle oft gesprochen stellt sich im Moment weltweit sehr dramatisch dar. Es ist eine Flüchtlingssituation, wie sie sich nach dem Zweiten Weltkrieg bislang noch nicht dargestellt hat. Insofern sind sehr viele Menschen auf der Welt auf der Suche nach sicheren Orten, an denen sie leben können, weil sie vor Krieg und Vertreibung flüchten. Deutschland engagiert sich innerhalb der Europäischen Union sehr stark dafür, dass Menschen hier in Deutschland Obdach und Schutz finden. Aber es ist auch für Deutschland nicht alleine zu leisten, allen Menschen, die auf der Welt flüchten, Obdach zu gewähren. Deshalb ist es so wichtig und dafür engagiert sich der Bundesinnenminister , dass es auch innerhalb von Europa eine Regelung gibt, dass man diese Flüchtlinge, die hierherkommen, auch über Europa insgesamt gut verteilt und Europa insgesamt seiner Verantwortung in dieser Frage nachkommt.

FRAGE LANGE: Frau Wirtz, es hätte auf die Bemerkung der Schülerin viele denkbare Antworten geben können. Die Kanzlerin kam nun mit der „Keule“ Gesetze. Bedauert die Kanzlerin ihre Äußerungen, wie sie sie getätigt hat, im Rückblick?

Eine zweite Frage: Gab es direkt, nachdem die Kameras ausgeschaltet waren, noch einen Kontakt mit der Schülerin oder wird es seitens des Kanzleramtes noch einen Kontakt mit der Schülerin geben? Oder ist die Sache erst einmal so weit erledigt?

SRS’IN WIRTZ: Zu Ihrer ersten Frage: Ich möchte das nicht weiter irgendwie interpretieren, bewerten oder sonst etwas. Dieser Auftritt steht für sich. Wir sind, wie gesagt, in dem Fall alle in der glücklichen Situation, dass sich jeder ein eigenes Bild davon machen kann.

Was die zweite Frage anbelangt: Als die Veranstaltung zu Ende war, hat die Bundeskanzlerin noch mit den Schülern gesprochen. Ehrlich gesagt weiß ich nicht genau, ob das Mädchen auch noch dabei war. Aber es ist so, dass einige öffentliche Berichterstattung über dieses Mädchen erfolgt ist und sicherlich davon auszugehen ist, dass das Kanzleramt das auch mit Interesse verfolgt.

FRAGE TOWFIGH NIA: Eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Herr Gabriel will an diesem Sonntag in den Iran reisen. Mit welchen Erwartungen reist er in den Iran, und mit wem will er sich dort treffen?

DÜNOW: Vielen Dank für die Frage. In der Tat reist der Bundeswirtschaftsminister am Sonntag zu politischen Gesprächen unter anderem nach Teheran. Die Reise hat einen langen zeitlichen Vorlauf. Sie verstehen, dass das sorgfältig geplant werden muss. Zu dem Zeitpunkt, als wir den Zeitpunkt der Reise festgelegt haben, mussten wir davon ausgehen, dass die Einigung in Wien wesentlich früher zustande kommt, als sie dann zustande gekommen ist.

Was die Erwartungen angeht, will ich mich im Vorfeld dazu nicht äußern. Es wird sicherlich nach der Reise Gelegenheit geben, darüber zu sprechen. Das genaue Reiseprogramm steht noch nicht fest. Sobald wir das haben, werden wir Sie darüber informieren.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Es gab Meldungen, dass sich Herr Gabriel mit dem iranischen Präsidenten Rohani treffen wird. Können Sie das bestätigen?

DÜNOW: Nein. Ich kann zum Reiseprogramm noch keine Details bestätigen.

FRAGE JORDANS: Können Sie etwas über die Wirtschaftsdelegation sagen, die mit Herrn Gabriel reisen wird?

DÜNOW: Ich kann sagen, dass sie sehr klein ist.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Nicht, wer dabei sein wird oder welche Firmen vertreten sein werden?

DÜNOW: Nein, das kann ich noch nicht sagen.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Wird das normalerweise später bekannt gegeben, sobald das feststeht, oder ist das immer geheim?

DÜNOW: Nein, das ist nicht geheim. Sobald das alles feststeht, werden wir Sie darüber informieren.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Dünow, können Sie sagen, wie lange diese Reise dauert?

DÜNOW: Sie geht von Sonntag bis Dienstag.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Reist der Minister nur nach Teheran oder auch in andere Städte?

DÜNOW: Vermutlich auch in eine andere Stadt. Das steht aber alles noch nicht hundertprozentig fest.

FRAGE JUNG: An das Auswärtige Amt zur Kuba-Reise des Bundesaußenministers. Ich wollte erst einmal eine Lernfrage stellen: Sind in dieser Delegation von Herrn Steinmeier auch Beamte vertreten, die zum Beispiel schon vor etwa zehn bis zwölf Jahren in Guantanamo waren, um dort mit Herrn Kurnaz zu sprechen?

CHEBLI: Ich verstehe die Frage nicht.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Steinmeier hat, glaube ich, 2003 als Chef des Kanzleramtes mehrere deutsche Beamte nach Guantanamo geschickt, um dort mit Herrn Kurnaz zu sprechen. Die Frage ist: Arbeiten diese Beamten vielleicht immer noch für Herrn Steinmeier und sie sind jetzt bei der Reise nach Kuba dabei?

CHEBLI: Die Frage kann ich Ihnen nicht beantworten.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie das nachreichen?

CHEBLI: Nein, das kann ich auch nicht nachreichen. Wir kommunizieren nicht offen über Delegationen, die wir wohin auch immer schicken. Das wird auch in diesem Fall nicht der Fall sein.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Dünow hat doch gerade gesagt, dass das kein Geheimnis ist, wer in dieser Delegation vertreten ist.

CHEBLI: Es ist ein Unterschied zu einer offiziellen Delegation, über die wir hier natürlich auch kommunizieren, wenn der Minister eine Reise vollzieht. Ich weiß gar nicht, worauf Sie sich bezüglich des Jahres 2003 beziehen. Deswegen kann ich Ihnen aus dem Kontext heraus überhaupt nichts zu der Sache sagen. Ich bin jetzt die Sprecherin von Herrn Steinmeier; wie Sie wissen, ist das erst seit 2014 der Fall. Von daher kann ich Ihnen über das Jahr 2003 hier nicht irgendwelche Informationen geben. Vor dem Hintergrund können Sie auch keine Antwort von mir erwarten, die zu dieser Frage nachgeliefert wird.

ZUSATZFRAGE JUNG: Anders gefragt: Die Kubaner fordern Guantanamo von den Amerikanern zurück. Welche Haltung hat das Auswärtige Amt, welche Haltung hat die Bundesregierung zu dieser Frage?

CHEBLI: Zu welcher Frage ganz konkret?

ZUSATZFRAGE JUNG: Kuba fordert Guantanamo von den Amerikanern zurück; Guantanamo ist ja ein Teil Kubas. Welche Haltung hat die Bundesregierung zu dieser Forderung?

CHEBLI: Das würde ich nachliefern.

FRAGE HELLER: Ich entschuldige mich, dass ich noch einmal zu Griechenland zurückkomme. Einfach zur Sicherheit eine Frage, die hier schon mehrmals gestellt wurde, nämlich humanitäre Hilfe für Griechenland, insbesondere für den Flüchtlingsbereich. Gibt es dazu irgendetwas Neues auf bilateraler Ebene vonseiten Deutschlands angesichts anhaltender Meldungen, dass es heftige Versorgungsprobleme in Flüchtlingslagern gibt?

SRS’IN WIRTZ: Ich kann allgemein etwas zur Flüchtlingssituation in Griechenland sagen; vielleicht müsste Frau Chebli zur aktuellen Lage ergänzen.

Es ist so, dass die Bundesregierung sich bereits über den UNHCR an humanitären Projekten beteiligt und insbesondere griechische Behörden bei der humanitären Erstaufnahme von Flüchtlingen unterstützt. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung auch das Deutsche Rote Kreuz, das vor Ort diese humanitäre Hilfe zur Unterbringung, Versorgung und Beratung der Flüchtlinge leistet. Insgesamt ist die Bundesregierung aber auch der Auffassung, dass sich natürlich auch die Europäische Kommission dieser Frage annehmen und dort noch einmal Unterstützung leisten muss, soweit das notwendig ist.

CHEBLI: Ich kann das eigentlich nur mit ein paar Sätzen ergänzen, weil ich, glaube ich, schon zweimal in der Regierungspresskonferenz darauf aufmerksam gemacht habe, dass wir vor dem Hintergrund der schwierigen Lage für Griechenland im Umgang mit den Flüchtlingen 500.000 Euro über den UNHCR bereitgestellt haben. Jetzt gibt es weitere Gespräche, wie sich die Bundesregierung zusätzlich engagieren kann. Es laufen sowohl zwischen den Ressorts, aber auch zwischen uns und der Europäischen Kommission Gespräche.

ZUSATZFRAGE HELLER: Also bisher keine Beschlüsse über zusätzliche Mittel?

CHEBLI: Es gibt bisher keinen Beschluss über zusätzliche Mittel. Aber die Gespräche laufen, um zu schauen, wie wir dabei weiter unterstützen können.

FRAGE JUNG: Eine kurze Frage auf Frau Wirtz. Der britische Premierminister Cameron hat vor ein paar Tagen ich zitiere gesagt: „Wollen wir in unserem Land Kommunikationsmittel zwischen Menschen erlauben, die wir als Staat nicht lesen können? Meine Antwort auf diese Frage ist: Nein, wir dürfen das auf keinen Fall erlauben.“ Das ist eine erstaunliche Aussage, fast schon totalitär. Welche Haltung hat die Bundeskanzlerin zu dieser Aussage? Unterstützt sie sie? Sieht sie das genauso wie der britische Premierminister oder nicht?

SRS’IN WIRTZ: Herr Jung, ich kenne diese Aussage nicht und sehe mich jetzt nicht im Stande, aus Ihrem Vortrag heraus eine Interpretation der Aussage des britischen Premierministers vorzunehmen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Könnten Sie das nachreichen?

SRS’IN WIRTZ: Nein, ich glaube nicht, dass ich das nachreichen kann. Die Worte des britischen Premierministers stehen für sich, und ich als deutsche Regierungssprecherin interpretiere den britischen Premierminister nicht.

ZUSATZFRAGE JUNG: Die Frage war ja, was die Bundeskanzlerin zu dieser Aussage über Privatsphäre und Datenschutz sagt. Das ist ja praktisch eine Abschaffung

SRS’IN WIRTZ: Die Bundeskanzlerin wird sagen, dass die Worte des britischen Premierministers für sich stehen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie könnte ja eigene finden.

SRS’IN WIRTZ: Meine Antwort steht.

FRAGE JORDANS: Vielleicht einmal anders gefragt: Kann man sich denn in Deutschland vorstellen, grundsätzlich zu verlangen, dass Bürger ihre Kommunikation bedingungslos dem Staat öffnen?

SRS’IN WIRTZ: Nein, solche Überlegungen gibt es nicht.

FRAGE JUNG: Auch nicht im Innenministerium, Herr Dimroth?

DR. DIMROTH: Wir haben die Diskussion schon in verschiedenen Spielarten über die letzten Wochen und Monaten immer wieder geführt. Ich kann nur darauf verweisen, dass es die sogenannten Krypto-Eckpunkte gibt, die einen Kabinettsbeschluss sozusagen abbilden. Diese gelten uneingeschränkt. Ihre Überraschung über diese Aussage oder Ihre eigene Interpretation dieser Aussage ist insofern etwas überspitzt, als jedenfalls für die analoge Welt genau das sozusagen geltende Rechts- und Tatsachenlage war.

Um auf Ihre Frage zurückzukommen: Es gibt keine Überlegungen, die in diese Richtung gehen. Ich kann nur nochmals, wie schon so oft an dieser Stelle, auf die Krypto-Eckpunkte der Bundesregierung verweisen.

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