Artikel

Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 29. September 2015

Denken Sie jetzt nicht an Krieg! ▼ BPK vom 29. September 2015

Naive Fragen- & Themenübersicht:
Asylpolitik
– wie definiert die Bundesregierung eigentlich „Fehlanreize“? (7:55 min)
– Migrationsrat bezeichnet Beschleunigung der Asylverfahren als Illusion. Warum wird das Realität aus Sicht der Bundesregierung? (7:55 min)
– für welche Krankheiten wird die „Gesundheitskarte“ für Flüchtlinge sein? kann man damit einfach zum Arzt gehen? können damit posttraumatische Störungen behandelt werden? (28:05 min)
– Langzeitarbeitslose dürfen für einen Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro beschäftigt werden: So sieht es die Ausnahmeregelung im Mindestlohngesetz vor. Diese Ausnahme soll jetzt auch Flüchtlinge gelten, fordern Experten der CDU. Ist das für das BMAS eine Option? (28:05 min)
– war der Kosovo Thema im Kabinett. Wird die Bundeswehr ausm Kosovo abziehen, jetzt wo das Land ein „sicheres Herkunftsland“ sein soll? (32:25 min)

Lage in Afghanistan (ab 48:30 min)
– was ist in Kunduz los? (48:30 min)
– wie kann man „an der Seite“ der afghanischen Kräfte verstehen? Kämpft die Bundeswehr mit? (50:40 min)
– warum war das ein „Überraschungsangriff“ der Taliban? (54:30 min)
– warum behandelt man afghanische Flüchtlinge nicht wie syrische Flüchtlinge? (1:00:35 min)
– herrscht Krieg in Afghanistan aus Sicht der Bundesregierung? (1:01:15 min)
– Sie haben es gerade als „innerstaatliche bewaffneter Konflikt“ definiert, das ist das dann doch Bürgerkrieg (1:06:00 min)

TTIP (ab 1:12:35 min)
– französischer Handelsminister hat gedroht, TTIP scheitern zu lassen, wenn „sich die Amerikaner nicht bewegen“ – was soll sich da bewegen und droht Herr Gabriel auch mit einem Scheitern? (1:12:35 min)
Bitte unterstützt unsere Arbeit finanziell:
Tilo Jung
IBAN: DE36700222000072410386
BIC: FDDODEMMXXX
Verwendungszweck: BPK

PayPal: www.paypal.me/JungNaiv

 

Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 29. September 2015: 

STS SEIBERT: Meine Damen und Herren, guten Tag auch von mir! Sie wissen: Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen der Bundesländer haben am vergangenen Donnerstag sehr konkrete Beschlüsse zur Asyl- und Flüchtlingspolitik gefasst. Heute nun hat das Kabinett neben der finanziellen Entlastung von Ländern und Kommunen auch Änderungen des Asylverfahrensgesetzes und des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen. Außerdem ging es in der Kabinettssitzung auch um die Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Integrationskursverordnung. Wie Sie wissen, ist angestrebt, dazu noch im Oktober 2015 ein Gesetzgebungsverfahren abzuschließen. Wir wollen, dass die Änderungen zum 1. November in Kraft treten können.

Unsere wesentlichen Ziele sind, erstens Asylverfahren zu beschleunigen, zweitens Fehlanreize zu beseitigen, drittens die Länder und Kommunen weiter zu entlasten, viertens diejenigen, die eine Bleibeperspektive haben, früher und besser zu integrieren, und fünftens diejenigen, die keinen Schutz in unserem Land genießen, schneller zurückzuführen.

Dieser Gesetzentwurf enthält auch Änderungen bei energetischen Anforderungen. Damit soll die rasche Unterbringung von Flüchtlingen in Aufnahmeeinrichtungen, in Gemeinschaftsunterkünften, erleichtert werden. Es geht dabei um punktuelle Ausnahmen, die bis Ende 2018 befristet sind, beispielsweise hinsichtlich der Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung. Zum anderen gibt es ebenfalls punktuell zeitlich befristet Erleichterungen im Energieeinsparrecht. Diese Anpassungen sollen den zuständigen Landesbehörden den Vollzug erleichtern.

Thematisch damit verbunden ist der Gesetzentwurf über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015. Mit dem Entwurf des zweiten Nachtragshaushalts 2015 ebenfalls heute im Kabinett verabschiedet schafft der Bund jetzt die Voraussetzungen für eine schnelle Umsetzung. Die Bundesregierung verdoppelt die bisher vorgesehene Entlastung der Länder und Kommunen auf 2 Milliarden Euro für dieses laufende Jahr 2015. Der Bund bildet ferner eine Rücklage in Höhe von 5 Milliarden Euro, die der Finanzierung der vereinbarten Maßnahmen ab 2016 dienen wird. Außerdem schafft die Bundesregierung die Voraussetzung dafür, dass es der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, der BImA, möglich ist, den Ländern und Gemeinden auch die notwendigen Herrichtungskosten von Flüchtlingsunterkünften auf Liegenschaften der BImA zu erstatten, und zwar rückwirkend für 2015.

Außerdem sieht dieser Nachtragshaushalt im Interesse des deutschen Klimaschutzziels zusätzliche Mittel für die Klimaschutzmaßnahmen vor. Der Energie- und Klimafonds erhält hierzu einen Zuschuss in Höhe von 1,3 Milliarden Euro. Der Energiewende stehen damit also zusätzlich insgesamt 1,5 Milliarden Euro für die Folgejahre zur Verfügung.

Genau wie der Bundeshaushalt 2015 ist auch der Entwurf eines zweiten Nachtragshaushalts 2015 ohne neue Schulden ausgeglichen.

Nächster Tagesordnungspunkt in der Kabinettssitzung, vorgelegt vom Bundesjustizminister, war der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz. Das geht auf den Koalitionsvertrag zurück, in dem die Koalitionsparteien vereinbart hatten, das Insolvenzanfechtungsrecht auf den Prüfstand zu stellen. Heute hat die Bundesregierung also diesen Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit beschlossen. Das Insolvenzanfechtungsrecht erlaubt es Insolvenzverwaltern, unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen zurückzuverlangen, die vor der Verfahrenseröffnung vom Insolvenzschuldner übertragen wurden. Dies dient der gleichmäßigen Befriedigung der Insolvenzgläubiger.

Die derzeitige Praxis der Insolvenzanfechtung führt für den Wirtschaftsverkehr, aber eben auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu Rechtsunsicherheit. In vielen Fällen ist unklar, ob erhaltene Leistungen unter Umständen erst nach Jahren wieder herauszugeben sind. Diese Unsicherheit beseitigt jetzt die gesetzliche Neuregelung.

Ich werde jetzt nur noch ganz kurz etwas zu den Details sagen: Wichtig ist, dass die Praxis der Vorsatzanfechtung dadurch kalkulier- und planbarer wird, dass die Anfechtungsfrist mit Ausnahme von Vermögensverschiebungen und Bankrotthandlungen von zehn auf vier Jahre verkürzt wird, wenn Gläubiger ihren Schuldnern Zahlungserleichterungen gewähren. Dann genügt dies für sich genommen nicht mehr, um einen Rückzahlungsanspruch zu begründen. Ferner wird klargestellt, dass Lohnzahlungen grundsätzlich nicht mehr angefochten werden können, wenn sie spätestens drei Monate nach der Arbeitsleistung erfolgen. Dies stärkt das Vertrauen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern darin, den verdienten Arbeitslohn auch behalten zu dürfen. – So weit erst einmal der Bericht aus dem Kabinett.

Ich kann noch kurz hinzufügen, dass der Bundesverkehrsminister, Herr Dobrindt, dann dem Bundeskabinett über den aktuellen Sachstand zum Thema VW berichtet hat.

FRAGE WEFERS: Herr Jäger, könnten Sie mir einmal technisch erklären, wie eine Rücklage im Bundeshaushalt funktioniert? Ich dachte immer, man müsse sozusagen alles ausgeben, was man einnimmt, und das sei dann unter dem Strich ausgeglichen.

JÄGER: Sie haben in der Tat recht: Es ist grundsätzlich so, dass, wenn wir in einem Haushaltsjahr Überschüsse erwirtschaften, und das ist dieses Jahr nun definitiv der Fall, diese Überschüsse dann in die Tilgung fließen würden. Das heißt, sie wären dann für eventuelle Engagements in den Folgejahren nicht verfügbar. Damit das dieses Jahr nicht der Fall ist, haben wir jetzt diesen Nachtragshaushalt als Gesetzentwurf eingebracht. Das heißt, wir schaffen jetzt eine gesetzliche Grundlage dafür, diese Mittel in eine Rücklage fließen zu lassen, aus der wir uns dann in den künftigen Jahren nach Bedarf bedienen können.

ZUSATZFRAGE WEFERS: Das ist aber kein Sondervermögen?

JÄGER: Eine Rücklage.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, Sie hatten gerade die Beschleunigung der Asylverfahren und Fehlanreize angesprochen. Mich würde einmal interessieren: Wie definiert die Bundesregierung eigentlich Fehlanreize?

Der Migrationsrat hat gerade die Beschleunigung der Asylverfahren als Illusion beschrieben. Mich würde interessieren, warum das für die Bundesregierung Realität werden wird.

STS SEIBERT: Wir sind uns erst einmal alle einig, dass wir eine Beschleunigung der Asylverfahren erreichen wollen. Sie ist im Übrigen auch schon gelungen: Eine erste Verkürzung der Asylverfahren ist festzustellen. Das reicht noch nicht aus, und deswegen muss in dieser Richtung weitergearbeitet werden. Das ist natürlich etwas, das jetzt im Wesentlichen auch von der neuen Zusammenarbeit zwischen BA und BAMF erhofft wird. Wir hoffen, dass die Prozesse und Abläufe der beiden Häuser so miteinander verzahnt werden können, dass dort eine Prozessoptimierung möglich ist und das auch dazu führen wird.

Zu Ihrer Frage nach den sogenannten Fehlanreizen: Das haben wir hier vielfach beantwortet. In der Tat sind einige Punkte dazu in dem heutigen Gesetzespaket enthalten. Das bezieht sich beispielsweise auf vollziehbar Ausreisepflichtige. Das bezieht sich auf die Ausgabe von Sachleistungen anstatt der Auszahlung von Barleistungen. Beispielsweise ist auch aus vielen internationalen Kontakten immer wieder klar geworden, dass genau solche Dinge Fehlanreize sein können. Deswegen beseitigen wir sie.

ZUSATZFRAGE JUNG: Zur Frage nach der Beschleunigung der Asylverfahren: Dazu sagt der Migrationsrat ja „Illusion“, und Sie haben das Prinzip Hoffnung. Ist man da also gar nicht so weit voneinander entfernt?

STS SEIBERT: Nein, das ist nicht das Prinzip Hoffnung. Es ist das Prinzip der Feststellung, dass die Asylverfahren bereits jetzt beschleunigt wurden. Ich glaube, der Vertreter des Innenministeriums kann Ihnen wahrscheinlich genauer sagen, um wie viele Wochen und Monate sie bereits jetzt im Vergleich beispielsweise zur der Zeit vor einem Jahr verkürzt wurden. Wir sind uns nur alle einig, dass diese Beschleunigung noch weiter gehen muss, und wir haben uns dafür natürlich anspruchsvolle Ziele gesetzt.

DR. DIMROTH: Die Zahlen sind Ihnen bekannt. Die Antragszahlen jedenfalls nach der letzten Prognose werden sich in diesem Jahr im Vergleich zum Vorjahr beinahe vervierfachen. Dennoch ist es schon im ersten Halbjahr dieses Jahres gelungen, die Verfahrensdauer um ca. zwei Monate zu senken. Insofern ist es nicht nur keine Illusion, sondern gelebte Realität, dass es gelungen ist, diese Verfahren zu verkürzen.

Ich bin da aber völlig bei Herrn Seibert: Das ist noch nicht kurz genug. Deswegen gibt es eine Reihe von Überlegungen und Maßnahmen, die bereits ergriffen wurden und zeitnah ergriffen werden sollen, um die Dauer weiter abzusenken. Das betrifft eben vor allem die Menschen mit einer guten Bleibeperspektive. Die sollen möglichst schnell Klarheit darüber haben, dass sie dauerhaft in Deutschland bleiben dürfen und dass die Integration möglichst schnell beginnen kann. Das betrifft auf der anderen Seite aber im gleichen Maße die Menschen, von denen früh erkennbar ist, dass sie keine Bleibeperspektive haben, um die Verfahren möglichst kurz zu halten und aus den Erstaufnahmeeinrichtungen heraus eine abschließende Entscheidung zu produzieren, gegebenenfalls dann auch mit der Rückführung.

Schwieriger ist es sicherlich bei den Fällen, in denen sehr vertieft geprüft werden muss. Die gibt es ja nach wie vor. Aber auch da ist es so, dass wir aufgrund der schon ergriffenen Maßnahmen und insbesondere auch der personellen Verstärkung zu einer Verkürzung der Verfahren kommen. Insofern sage ich noch einmal: Das ist nicht nur keine Illusion. Es ist trotz der Vervierfachung der Antragszahlen bereits gelebte Realität.

FRAGE LANGE: Herr Dimroth, ich möchte da doch noch einmal nachhaken. Die Einstufung als sicheres Herkunftsland bringt zehn Minuten bei der Bearbeitungsdauer; so steht es im Gesetzentwurf. Aktuell sind es ja wohl nur sieben Minuten, höre ich aus dem BAMF. Sagen Sie mir jetzt bitte einmal, laienhaft gefragt: Was bringt die Einstufung als sicheres Herkunftsland? Zehn Minuten können mich nicht wirklich überzeugen. Wenn ich mir die Zahl der Asylanträge aus Serbien anschaue Serbien ist ja seit 2014 ein sicheres Herkunftsland , hat sie nicht wirklich signifikant abgenommen; das schwankt, glaube ich, immer so bei 2.800. Können Sie also vielleicht noch einmal einordnen, was diese Einstufung als sicheres Herkunftsland wirklich für das Verfahren bringt?

DR. DIMROTH: Vielen Dank für die Frage. Wir hatten hier ja schon mehrfach Gelegenheit, auch über dieses Thema zu sprechen. Im Frühjahr ist nämlich, wie Sie richtigerweise sagten, bereits die Einstufung dreier weiterer Westbalkanstaaten als sogenannte sichere Herkunftsstaaten erfolgt, und seitdem läuft parallel die Diskussion über die Wirksamkeit dieser Maßnahmen.

Wenn Sie sich zunächst einmal die Statistik für die Asylanträge bis einschließlich August anschauen, die wir herausgegeben haben, dann werden Sie feststellen, dass immerhin zwei der jetzt drei neu hinzukommenden Staaten noch unter den Top Ten sind; Albanien liegt sogar auf dem zweiten Platz. Insofern ist sozusagen der Zustrom aus diesen Ländern und insbesondere aus Albanien und dem Kosovo tatsächlich erheblich; jedenfalls war er es im ersten Halbjahr. Ich will natürlich der Ordnung halber hinzufügen, dass sich dieser Trend etwas umgekehrt hat in den vergangenen zwei Monaten relativ stark , weil die Zahl derer, die beispielsweise aus Syrien und dem Irak gekommen sind, im Verhältnis zu der Zahl der Menschen aus dem Westbalkan insgesamt deutlich zugenommen hat. Insofern wird sich das in der Jahresstatistik noch deutlich relativieren. Ich will damit zunächst einmal nur sagen, dass es ja doch bemerkenswert ist, dass EU-Beitrittskandidaten und europäische Staaten so weit oben in diesem Halbjahresranking sind, sodass es schlichtweg einen Bedarf gibt.

Das Zweite ist Ihre Frage nach dem Wirkmechanismus. Es ist nun so, dass tatsächlich eine gewisse Verfahrensbeschleunigung damit einhergeht. Nun mag man sagen: Zehn Minuten sind nur zehn Minuten. Aber ich würde kontern: Es sind immerhin zehn Minuten! Ich glaube, wir können derzeit jegliche zehn Minuten im BAMF gut gebrauchen, um die Ressourcen an anderer Stelle vernünftig einzusetzen.

Aber mindestens so wichtig ist auch das damit verbundene klare Signal an die Herkunftsstaaten. Vertreter der genannten Staaten haben immer wieder und bei vielen Kontakten, die Herr Seibert auch gerade angesprochen hat bilateral wie auf multinationaler Ebene , darum geworben, dass Deutschland stärkere Signale an diese Länder sendet, um die Menschen davon abzuhalten, sich mit einer völlig ungewissen, perspektivlosen Zukunft aufzumachen, nach Deutschland zu kommen, um eine Zukunft zu suchen, die sie über das Asyl in Deutschland jedenfalls nicht finden werden. Das führt zu einem Aderlass dieser Gesellschaften, was auch und gerade im Interesse dieser Staaten nicht auf Dauer so weitergehen kann. Deswegen ist das eben auch ein ganz wichtiges Signal an die Region und für die betroffenen Regierungen, um sehr viel klarer insbesondere auch einer Fehlinformationspolitik von dritter Seite entgegensteuern zu können, indem nämlich relativ klar kommuniziert worden ist: Es ist mitnichten so, dass hier besonders hohe Anerkennungsquoten bestünden, und mitnichten so, dass jeder, der aus dem Westbalkan hierhin kommt, auch eine Zukunft auf dem Arbeitsmarkt hätte. Wenn man das stärker kommuniziert, dann ist das sicher ein Gewinn.

Eines kommt hinzu: Seit dem 1. August ist das zweite große Paket des BMI zum Aufenthalts-, Ausländer- und Asylgesetz in Kraft. Danach ist es jetzt auch möglich, sogenannte Wiedereinreisesperren auszusprechen, wenn Menschen aus einem als sicher eingestuften Herkunftsstaat nach Deutschland eingereist sind, um einen Asylantrag zu stellen. Das ist natürlich eine Maßnahme, die jetzt erst seit Kurzem in Kraft ist, und deswegen können wir jetzt auch noch nicht mit Zahlen in Bezug darauf operieren, inwieweit das jetzt schon zu bestimmten Effekten führt. Aber genau das ist einer der wichtigen Punkte, den wir immer in den Mittelpunkt gestellt haben, nämlich dass es mit einer solchen Wiedereinreisesperre eben gelingen kann, den Kreislauf zu durchbrechen, dass Menschen immer wieder kommen und in diese Verfahren streben, für die sie sozusagen keine Schutzgründe geltend machen können und teilweise eben auch nicht geltend machen. Deswegen ist die Möglichkeit, schon beim erstmaligen Asylantrag eines Menschen aus einem sogenannten sicheren Herkunftsstaat eine Wiedereinreisesperre auszusprechen, eine flankierende Maßnahme, die jedenfalls mittelfristig davon sind wir doch überzeugt einen weiteren positiven Effekt im Sinne der Entschlackung, der Befreiung oder ich will es, anders herum, positiv sagen der Konzentration der Verfahren auf die wirklich Schutzbedürftigen ermöglichen wird.

FRAGE SCHWARZ: Ich habe eine Frage an das Innenministerium. Die allermeisten Flüchtlinge kommen nach wie vor über die österreichisch-deutsche Grenze nach Deutschland, ein nicht unbeträchtlicher Teil von ihnen mit Sonderzügen. Wie lange werden diese Züge denn noch fahren? Meine Informationen haben ursprünglich „bis vergangenen Freitag“ gelautet. Gibt es Pläne, das irgendwann einmal einzustellen?

Eine zweite Frage: Was ist denn das deutsche Ziel bezüglich der Vereinbarungen mit Österreich, die ja auch beim Besuch unseres Kanzlers in Deutschland verhandelt wurden? Soll dieser Strom durch Österreich nach Deutschland einmal ein Ende haben, oder wird Deutschland das unbegrenzt weiter so fortführen?

DR. DIMROTH: Vielen Dank für die Frage. Ich weiß nicht, ob Herr Seibert zum zweiten Teil gegebenenfalls etwas ergänzen mag, weil es ja tatsächlich ein Besuch auf Ebene des Bundeskanzlers und der Bundeskanzlerin war.

Was den ersten Teil Ihrer Frage anbetrifft, ist es so, dass wir ein großes Interesse daran haben, dass Menschen, die über Österreich nach Deutschland kommen, um hier Asyl zu begehren, dies möglichst in einem geordneten, transparenten, vorhersehbaren und planbaren Verfahren tun, damit eben auch auf deutscher Seite entsprechend Vorsorge getroffen werden kann, entsprechende Verteilmaßnahmen stattfinden können und entsprechende Aufnahmeeinrichtungen identifiziert werden können, auf die die Leute dann in einem geordneten Verfahren verteilt werden können, um es zu ermöglichen, dass in diesem Verfahren insbesondere auch ordnungsgemäße Registrierungen und Antragsentgegennahmen stattfinden und all das stattfindet, was einerseits wichtig ist, um die Verfahren tatsächlich in Gang zu bringen, andererseits aber, wie ja auch schon mehrfach ausgeführt wurde, auch aus Sicherheitsgründen wichtig ist, damit wir wissen: Wann kommt wer über welchen Weg zu uns nach Deutschland? – Das ist das Interesse, das wir daran haben, nämlich dass das ein ordnungsgemäßes, vorhersehbares, angekündigtes und damit planbares Verfahren ist.

Dazu gibt es eine Verabredung. Die hat aber kein natürliches Ende, sondern das wird sozusagen immer tagesaktuell und auch lageabhängig in den Blick genommen, je nachdem, wie sich die Dinge entwickeln. Dementsprechend kann ich Ihnen jetzt auch kein Enddatum nennen, das heute sozusagen schon feststünde, sondern es gibt auf verschiedenen Ebenen jedenfalls aus dem Innenministerium heraus sehr gute und enge Kontakte mit der österreichischen Seite, in denen tagesaktuell genau beleuchtet wird, wie die Dinge laufen. Dann wird sozusagen im Lichte der Erkenntnisse, die daraus gewonnen werden, entschieden, ob und wie lange diese Maßnahme noch aufrechterhalten werden kann.

STS SEIBERT: Ich kann zunächst einmal bestätigen, dass es zwischen Deutschland und Österreich zum Thema „Asyl und Flüchtlinge“ einen wirklich engen und ständigen Austausch gibt. Das betrifft nicht nur die Ebene der Minister, das betrifft auch die Ebene der Regierungschefs.

Trotzdem war der Besuch von Bundeskanzler Faymann hier in Berlin kein Besuch, bei dem bilaterale Verhandlungen geführt wurden. Es war ein Besuch, bei dem beide ihre Überzeugungen ausdrückten und sich vollkommen einig darüber waren, dass die Herausforderung, vor der wir stehen, eine Herausforderung ist, die Deutschland und Österreich natürlich ganz besonders in den Mittelpunkt stellt, die aber im Kern eine europäische Herausforderung ist. Deswegen waren sich beide auch einig darin, darauf hinzuwirken, dass Europa aktiv wird. Das ist ja nun in der vergangenen Woche schon in ersten, wichtigen Schritten geschehen, nämlich mit der Entscheidung der Innenminister, sich auf die Verteilung von 120.000 Flüchtlingen zu einigen, und mit der dann am nächsten Tag geschehenen Einigung der Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat, wichtige Maßnahmen in Richtung einer Bekämpfung der Fluchtursachen zu ergreifen und die Einrichtung von Hot Spots in Italien und Griechenland wirklich energisch voranzutreiben.

Das ist also die Grundüberzeugung, die uns mit der österreichischen Regierung vollkommen eint: Das ist ein europäisches Problem, eine europäische Herausforderung, vielleicht die größte seit Jahrzehnten. Wir müssen dafür sorgen, dass wir ihr alle gemeinsam Herr werden.

ZUSATZFRAGE SCHWARZ: „Alle gemeinsam“ heißt aber doch, dass Deutschland einen großen Teil dieser Last trägt und dass Österreich den wesentlich kleineren Teil nur deshalb schultern kann, weil eben ein Großteil der Flüchtlinge nach Deutschland weiterreist. Deshalb interessiert es uns so sehr, zu fragen: Hat dieses Arrangement ein Ablaufdatum oder nicht?

STS SEIBERT: Ich glaube, Herr Dimroth hat jetzt für das Innenministerium das gesagt, was er heute dazu sagen kann.

DR. DIMROTH: Ich kenne kein Datum, an dem diese Vereinbarung sozusagen per se endet, sondern ich kann nur noch einmal darauf verweisen, dass wir erstens in einem sehr engen und vertrauensvollen Austausch stehen, dass wir zweitens genau schauen, wie sich die Lage entwickelt, und dass wir dann aus diesen Erkenntnissen heraus entscheiden werden, wie lange diese Maßnahme aufrechterhalten wird.

FRAGE DR. RIECKER: Herr Jäger, können Sie mir noch einmal mit den Zahlen weiterhelfen? Der Gesamtstaat hat ja, wenn ich das richtig sehe, in der ersten Jahreshälfte einen Überschuss in Höhe von ungefähr 20 Milliarden Euro erzielt, vielleicht sogar ein bisschen mehr. Ich weiß nicht, wie viel davon jetzt auf den Bund entfällt, aber es wird ja ein erklecklicher Teil sein. Nun sagen Sie: 5 Milliarden Euro werden jetzt für das nächste Jahr zurückgelegt, um sich daraus bedienen zu können. Was passiert mit dem übrigen Geld?

Wie passt das vor allen Dingen auch zu diesem Sparpaket über, glaube ich, 500 Millionen Euro, von dem vor ein paar Wochen wegen des Flüchtlingsandrangs die Rede war? Ich meine: Wenn so viel Geld da ist, muss man jetzt nicht noch ein Sparpaket auflegen. Wie erklären Sie das?

JÄGER: Ach, Herr Riecker, wenn es denn so einfach und so schön wäre!

ZURUF DR. RIECKER: Ich frage ja nur.

JÄGER: Fangen wir mit Ihrem ersten Element an, diesen gesamtstaatlichen Überschüssen, die da erzielt worden sind: Die gibt es, aber die gibt es leider nur in einem sehr abstrakten Sinne. Da haben Volkswirte gerechnet und aufaddiert, und sie sind für den Gesamtstaat Bund, Länder und Kommunen auf diese Zahl gekommen. Inwieweit diese Zahl fundiert ist, kann ich jetzt schlecht beurteilen, aber lassen wir sie einfach einmal so stehen. Diese Zahl hat direkt nichts mit den konkreten Überschüssen oder den möglichen Fehlbeträgen einzelner Haushalte zu tun. Was wir generell feststellen können, ist, dass wir aus haushalterischer Sicht in diesem Jahr ein sehr gutes Jahr haben. Das gilt nicht nur für den Bund, das gilt ausdrücklich auch für die Länder und für die Kommunen. Dennoch ist jetzt am vergangenen Donnerstag vereinbart worden, dass der Bund gegenüber den Ländern, wenn es darum geht, die finanziellen Lasten des Umgangs mit den Flüchtlingen abzufedern, ganz entscheidende Unterstützung leisten wird.

Jetzt sind wir beim heutigen Tag und der konkreten Situation. Das heißt, wir stehen jetzt vor der Aufgabe, die Zusage an die Länder einzulösen. Das tun wir auf zweierlei Art, zum einen, indem wir heute diesen Nachtragshaushalt als Gesetzentwurf ins Kabinett eingebracht und dort verabschiedet haben. Damit ist die Grundlage dafür gelegt, dass die Haushaltsüberschüsse, die wir 2015 erwarten dürfen, eben nicht, wie ich vorhin gesagt habe, in die Tilgung einfließen, sondern in eine Rücklage überführt werden. Das heißt, sie werden dann auch im nächsten Jahr verfügbar sein. Technisch läuft der Ausgleich zwischen Bund und Ländern über das Finanzausgleichsgesetz, das FAG. Das ist wie soll ich es sagen? nur etwas für Feinschmecker. Da werden wir in § 1 den Satz 5 ändern, und am Ende wird es eine Verrechnung gegenüber den Ländern bezüglich der Umsatzsteuer geben. Auf diesem Wege werden wir den Ländern diese Mittel zugänglich machen. Das ist das, was man dazu sagen kann.

Wir werden dieses Jahr, weil wir ja mit Überschüssen zu rechnen haben, selbstverständlich am Jahresende einen ausgeglichenen Haushalt erreichen; davon gehen wir jetzt fest aus. Offen ist allerdings die Frage, wie viel Geld dann am Ende tatsächlich verfügbar bleiben wird. Auf der anderen Seite haben wir jetzt natürlich eine Abschlagszahlung für die Länder auf Basis der Annahme vereinbart, dass 800.000 Flüchtlinge im Jahr 2016 kommen werden. Wie viele es sein werden, weiß heute niemand. Wir müssen jetzt aber, um die Dinge überhaupt gangbar zu machen, mit einer Größe rechnen, und das tun wir jetzt. Auf dieser Basis werden die entsprechenden Schritte jetzt eingeleitet.

ZUSATZFRAGE DR. RIECKER: Sie haben jetzt aber nichts zu diesem Sparpaket in Höhe von 500 Millionen Euro gesagt. Wie passt das denn da hinein?

JÄGER: Nein, weil da noch nichts beschlossen ist. Aber wir müssen uns natürlich überlegen: Wie können wir nächstes Jahr unsere Haushaltsziele erreichen? Auch für das nächste Jahr streben wir einen ausgeglichenen Haushalt an. Dabei sind jetzt wir befinden uns hierüber immer noch in der Diskussion, und ich verkünde hier also keine Beschlüsse, aber Sie wollen es ja besser verstehen zwei Dinge auseinanderzuhalten: Es gibt zum einen die technische Möglichkeit, eine sogenannte Bodensatz-Globale-Minderausgabe, eine Bodensatz-GMA, in den Haushalt einzuziehen. Das kann man tun. Das heißt nichts anderes, als dass man die Mittel, die möglicherweise oder wahrscheinlich im Laufe des Haushaltsvollzugs 2016 nicht benötigt werden, automatisch in diesen Sammeltopf gibt. Das ist eine Art von Fangnetz, wenn Sie so wollen. Das ist nicht ungewöhnlich; das hat man auch in vergangenen Jahren schon gemacht. Insofern trifft der Begriff Sparpaket hier auch nicht zu.

Dann das ist richtig war in der öffentlichen Debatte auch der Gedanke oder die Frage aufgeworfen worden, ob sich die Ressorts möglicherweise selbst noch jeweils als Ressorts zu beteiligen haben. Dazu will ich mich jetzt hier nicht abschließend festlegen. Ich darf aber nur daran erinnern, dass die Beträge, die da genannt worden sind, substanziell sind wir sprechen hier über viele Millionen; Geld ist Geld , aber dass wir jetzt nicht von fundamentalen Einsparungen ausgehen müssen, worauf diese Thesen oder Annahmen basieren. Insofern muss man das jetzt, glaube ich, mit der notwendigen Gelassenheit, aber dann auch, falls erforderlich, mit der notwendigen Konsequenz angehen.

Was den Haushalt 2016 angeht, liegt das jetzt nicht mehr in unseren Händen, sondern dieser Haushalt befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Änderungen am Haushalt 2016 werden im Bundestag vollzogen. Insofern kann ich hier zu dieser Frage nichts Abschließendes sagen; ich kann Ihnen nur einen Diskussionsstand schildern.

FRAGE JUNG: Ich habe eine Lernfrage an das Gesundheitsministerium zur Gesundheitskarte für die Flüchtlinge. Mich würde interessieren: Wie funktioniert das? Welche Krankheiten und Wehwehchen können Flüchtlinge damit behandeln lassen? Ist das dann so wie bei meiner Krankenkassenkarte, also dass ich damit zum Arzt gehe und, wenn ich eine Erkältung habe, dann die Erkältung behandeln lasse, oder gilt das nur für akute Probleme? Können die Flüchtlinge ihre möglicherweise vorhandenen posttraumatischen Störungen bei Psychologen behandeln lassen?

Vom BAMS würde mich Folgendes interessieren: Aus der CDU kommen jetzt Forderungen danach, dass das Mindestlohngesetz auch in Bezug auf Flüchtlinge angepasst werden soll und dass wie bei Langzeitarbeitslosen Ausnahmen gelten sollen, indem die 8,50 Euro auch nicht für Flüchtlinge gelten sollen. Mich würde interessieren, ob Sie diese Forderung unterstützen.

ANGELI: Ich fange einmal an. Richtiger Ansprechpartner wäre das Bundesarbeitsministerium, da die Leistungen, die mit der Gesundheitskarte für Flüchtlinge verbunden sind, über das Asylbewerberleistungsgesetz geregelt werden. Deswegen werde ich das Wort gleich weitergeben.

Aber noch ein Wort zu Ihrer Frage: Die Gesundheitskarte ist ja nicht alles, was in dem heute im Kabinett beschlossenen Gesetz im Gesundheitsbereich geregelt wird. Ein weiterer Bereich ist das Thema Trauma-Behandlung. Auch da soll es Verbesserungen geben, nämlich eine Ermächtigung von Ärzten, Psychotherapeuten und Einrichtungen zur Trauma-Behandlung von Flüchtlingen, zum Beispiel psychosozialer Einrichtungen. Ein weiterer Punkt bezieht sich auf den Impfschutz, und die Gesundheitskarte hatten Sie schon genannt. Das sind also verschiedene Punkte, die darin geregelt sind. Die Gesundheitskarte ist nur ein Punkt, der sich eben auf die Verwaltung und die Frage bezieht, wie es den Ländern erleichtert werden kann, diesen Verwaltungsaufwand zu reduzieren. – Damit gebe ich an das BMAS weiter.

DALDRUP: Was die Gesundheitskarte angeht: Die Einführung der Gesundheitskarte bleibt den Ländern überlassen. Das ist der gemeinsame Beschluss oder die Übereinkunft. Der Bund schafft die dafür notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen von den Ländern gegen Kostenerstattung verpflichtet werden können, die Krankenbehandlung bei Asylbewerbern zu übernehmen. In diesem Zusammenhang kann die Ausgabe einer elektronischen Gesundheitskarte vereinbart werden. Die Leistungen sollen sich wie bisher im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes bewegen.

Insofern gestatten Sie mir den Hinweis: Das liegt in der Zuständigkeit der Länder. Wenn Sie Interesse an der konkreten Umsetzung haben, dann müssten Sie sich bitte an die Länder wenden.

Was das Thema „besondere Schutzbedürftige“ angeht: Da ist zurzeit die Umsetzung von Richtlinien im Gespräch, die gerade den Schutz der besonders Schutzbedürftigen, sprich Kinder, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Traumata usw. betreffen. Sie befinden sich gerade innerhalb der Bundesregierung in Gesprächen und werden zügig umgesetzt werden.

Die Frage nach dem Mindestlohn für Flüchtlinge: Der Mindestlohn gilt ohne Ausnahme. Das hat die Ministerin auch immer wieder deutlich gemacht. Wir haben keine Pläne und keinerlei Bestrebungen, das Mindestlohngesetz zu ändern. Der Mindestlohn gilt unabhängig vom Pass für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das ist auch gut so. Denn wir haben da eine Haltelinie eingezogen, sozusagen eine untere Haltelinie, die ausbeuterische Geschäftsmodelle unterbindet. Mit dieser Haltelinie dämmen wir auch das Risiko ein, dass Flüchtlinge auf dem Arbeitsmarkt ausgebeutet werden könnten. Das wollen wir natürlich explizit nicht. Deswegen ist an dieser Aussage auch nicht zu rütteln.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich habe noch einmal eine Frage an Herrn Seibert zur Kabinettssitzung. War das Thema Kosovo, der ja ein sicheres Herkunftsland werden soll, auch Thema, weil da ja noch die Bundeswehr stationiert ist? Also ist davon auszugehen, dass der KFOR-Einsatz, das Mandat der Bundeswehr im Kosovo, nicht mehr verlängert wird, weil der Kosovo ja ein sicheres Herkunftsland ist?

STS SEIBERT: Es handelt sich ja dabei um eines Ihrer Lieblingsthemen. Ich glaube, Sie haben es hier ein halbes dutzend Mal abgefragt.

Erstens. Der KFOR-Einsatz war heute nicht Thema der Kabinettssitzung. Das verwundert auch nicht, weil es da keinen Zusammenhang zu den Beschlüssen zur Asyl- und Flüchtlingspolitik gibt, die heute geschlossen wurden. Deswegen schlage ich vor, dass wir das jetzt nicht noch einmal aufmachen.

FRAGE WACKET: Ich würde gern noch einmal zur aktuellen Situation Deutschland/Österreich zurückkommen. Die letzten Zahlen von Montag waren, glaube ich, dass es 5.400 von der Bundespolizei festgestellte Einwanderungen – „illegale“, wie es heißt – gab. Man sagt ja, die Dunkelziffer liegt etwa dreimal so hoch, also derjenigen, die nicht von der Bundespolizei erfasst wurden. Sind diese rasant gestiegenen Zahlen darauf zurückzuführen, dass Österreich sich jetzt allmählich von Flüchtlingen entleert? Was erwarten Sie in den nächsten Tagen? Ich glaube, in den letzten Tagen waren es immer vier bis fünf Sonderzüge mit etwa 3.000 Flüchtlingen, die direkt in die Aufnahmelager gebracht wurden. Wie erwarten Sie das in den nächsten Tagen?

DR. DIMROTH: Vielen Dank für die Frage. Zunächst möchte ich mich Ihrer Modellrechnung nicht anschließen. Mein Kollege, Herr Plate, hatte gestern hier ausgeführt, dass wir tatsächlich über die Bundespolizei nur einen Teilausschnitt dessen zu erkennen vermögen, sozusagen tagesaktuell. Was insgesamt passiert ob das jetzt zu verdreifachen ist, wie Sie sagen , dem würde ich nicht unmittelbar folgen wollen. Dieses Modell ergibt sich aus dem, was wir wissen, als feststehendes Modell nicht.

Richtig ist, dass nach wie vor hohe Zahlen von Menschen tagtäglich über unterschiedliche Wege nach Deutschland kommen, vor allem über die bayerisch-österreichische Grenze. Was daraus folgt und was daraus insbesondere folgt in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Österreich, dazu hatte ich vorhin ausgeführt. Es gibt derzeit diese Vereinbarung, auch um Migrationsdruck in Österreich zu mindern, aber vor allem auch aus den vorhin von mir genannten Gründen, die sozusagen unsere eigenen deutschen Interessen transportieren, so zu verfahren, wie verfahren wird. Wie lange das und mit welcher Kapazität das fortgesetzt werden muss und fortgesetzt werden wird, das vermag ich heute nicht zu prognostizieren, weil das nur im Lichte der weiteren tatsächlichen Entwicklung und der Erkenntnisse aus dieser Entwicklung heraus entschieden werden kann.

ZUSATZFRAGE WACKET: Ganz so kann es ja nicht sein. Die Züge müssen ja bestellt werden. Sie müssen ja wenigstens auf Sicht von drei, vier Tagen wissen, was zu erwarten ist.

DR. DIMROTH: Genau. Es ist immer eine gewisse Vorausschau.

ZUSATZFRAGE WACKET: Wie wird das in den nächsten drei, vier Tagen sein?

DR. DIMROTH: Für die nächsten Tage ist davon auszugehen, dass es weiterhin eine solche Kooperation gibt. Ich vermag jetzt aber noch keine konkrete Zahl an Zügen zu nennen, weil selbstverständlich auch immer vor Ort entschieden werden muss: Wie viele Menschen sind transportfähig? Wie viele passen dorthin? Wie viele Aufnahmeplätze gibt es dann in Deutschland an der Stelle, wo dieser Zug hingeleitet werden soll? Also auch das würde ich jetzt ungern auf eine Zahl genau reduzieren.

Dass diese Kooperation in den kommenden Tage nach heutigem Stand noch einmal: das kommt immer auch auf die weitere Entwicklung an – nicht beendet werden soll, das ist so. Ja.

ZURUF WACKET: Der zweite Teil der Frage war noch nicht beantwortet. Die Frage war: Gibt es jetzt die hohen Zahlen, weil jetzt Flüchtlinge aus Österreich nach Deutschland kommen und es in Österreich sozusagen weniger werden? Oder ist das der normale Strom, der eben auch nach Österreich genauso (weiter geht)?

DR. DIMROTH: Wir haben es ja nicht mit einer linearen Kurve zu tun, sondern es gibt immer wieder Entwicklungen in den Zahlen. Insofern lässt sich das, glaube ich, auch nicht monokausal auf eine der von Ihnen angesprochenen Varianten zurückführen. Es ist nach wie vor eine große Zahl von Menschen unterwegs auf den verschiedenen Wegen. Insofern kann ich das jetzt nicht auf einen auslösenden Moment zurückführen, auf eine kausale Entwicklung. Daher kann ich jetzt Ihre Frage, ob es daran oder daran liegt, so nicht beantworten. Es ist sicherlich eine Vielzahl von zusammenwirkenden Phänomenen.

Noch einmal: Die Entwicklung ist jetzt nicht linear stetig nach oben oder nach unten gewesen und jetzt gibt es einen Bruch, sondern es ist immer wieder eine Entwicklung, die lebend ist, die atmet, die mal nach oben und mal nach unten Ausschläge hat. Insofern kann ich das jetzt nicht einem einzigen Faktor zuordnen.

FRAGE LANGE: Es schließt direkt daran an, Herr Dimroth. Sie haben es teilweise schon beantwortet. Aber die „Bild“-Zeitung hat heute vorgerechnet, es kämen täglich 10.000 Flüchtlinge nach Deutschland. Diese Zahl ist auf einmal auch Grundlage der Debatte. Also stimmt diese Zahl? Was haben Sie für eine Zahl? Ist das von der Tendenz her richtig oder ist das komplett falsch?

DR. DIMROTH: Auch da kann ich zunächst nur auf das verweisen, was wir hier gestern relativ breit ausgeführt haben, dass es aus dem BMI heraus jedenfalls keine offizielle weitergabefähige bestandskräftige, valide, feststehende Zahl gibt, die wir Ihnen oder anderen hier nennen können, was eine Vielzahl von Ursachen hat. Insofern kann ich mich jetzt auch zu den 10.000 nicht verhalten.

Gerade wurde eine Frage gestellt, was illegale Grenzübertritte anbetrifft. Sie werden natürlich gezählt. Dazu ist auch klar, dass das sicher nur ein Teilausschnitt dessen ist, was derzeit an Migration nach Deutschland herein passiert. Deswegen wird die Zahl deutlich größer sein als das, was die Bundespolizei da an illegalen Grenzübertritten veröffentlicht hat. Aber wir haben keine valide Zahl, die ich Ihnen hier jetzt nennen könnte. Wir haben keine absolute Zahl, was das anbetrifft.

Wir sind dabei, diese Zahlen zu konsolidieren. Wir werden zeitnah die Asylantragszahlen für den August veröffentlichen und im Zuge dessen auch den Versuch unternehmen, etwas validere Zahlen, was die tatsächliche Einwanderung anbetrifft, zu liefern.

Eine Tagesmeldung bringt nur Verwirrung und wenig Substanz. Noch einmal: Die Dynamik ist derartig groß. Die Entwicklungen sind unvorhersehbar, auch was Tagesspitzen und Ähnliches anbetrifft. Es ist eben so, dass es aufgrund der verschiedenen Möglichkeiten und Wege, nach Deutschland zu kommen, zunächst einer gewissen Zeit bedarf, um die Zahlen zusammenzuführen und zu konsolidieren. Deswegen macht es keinen Sinn, tagesaktuell Zahlen zu veröffentlichen, die weder für Sie noch für die Politik ein valider Ansatzpunkt für Überlegungen oder Berichterstattungen wären.

VORS. DR. MAYNTZ: Da wir uns erst am Freitag wieder sehen und Sie mit Hochdruck arbeiten: Wenn Sie bis dahin schon valide Zahlen haben, dann wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie sie uns zur Verteilung über den Verteiler geben könnten.

ZUSATZFRAGE LANGE: Ich habe es noch nicht verstanden. Haben Sie keine Zahl oder wollen Sie keine nennen? Ich höre das. Aber mir fehlt der Glaube. Sie müssen doch irgendwo zumindest in den Aufnahmelagern wissen, wie viele Leute dort sind.

DR. DIMROTH: Wie gesagt: Herr Plate hat das gestern sehr ausführlich erläutert. Ich habe das gerade sehr ausführlich erläutert. Es gibt keine valide Zahl, die ich weiter geben kann.

ZUSATZ LANGE: Das habe ich ja gestern auch alles verfolgt. Ich weiß auch den Unterschied zwischen Bundespolizei und Länderpolizei. Aber dass das zuständige Innenministerium nicht weiß, wie viele Flüchtlinge

DR. DIMROTH: Das haben weder Herr Plate noch ich so gesagt. Deswegen hatte ich gefragt, ob Sie das gehört haben. Herr Plate und ich haben gerade ausgeführt, dass es keine valide Zahl gibt, die wir Ihnen nennen möchten, weil sie aus unserer Sicht nicht hinreichend konsolidiert ist, um Ihnen eine solide Berichterstattung auf Grundlage dieser Zahl zu ermöglichen oder der Politik eine valide Grundlage für Meinungsfindungsprozesse zu geben.

Denn ich sage es noch einmal das ist ein sehr dynamischer Prozess. Daran sind viele beteiligt, eben nicht nur der Bund. Insofern macht es aus unserer Sicht keinen Sinn, Zahlen, die natürlich in unterschiedlicher Qualität und unterschiedlicher Aufarbeitung das Ministerium erreichen, einfach mit einem Additionsstrich zusammenzuzählen, weil wir jetzt schon wissen, dass diese Zahl keine wäre, die auf Sicht Bestand hätte, wenn man rückblickend schaut, ob das tatsächlich die Zahl ist. In diesem Prozess sind wir.

Ihre Bitte nehme ich gerne mit. Ich bin mir nicht sicher, ob das bis Freitag gelingt. Aber das ist der Grund. Den haben wir hier nun recht bildhaft versucht zu beschreiben gestern wie heute , sodass Ihr Eindruck täuscht, wenn Sie meinen, uns lägen keine Zahlen vor. Uns liegen viele Zahlen vor. Aber es liegt uns eben keine Zahl vor, die sich aus der Summe der vor uns liegenden Zahlen in der Art und Weise darstellt, dass man sagen könnte: Das ist jetzt so valide, dass es Sinn macht, damit zu arbeiten. Wir geben auch nicht tagesaktuell Asylantragszahlen heraus. Das ist seit Jahren aus gutem Grund so, weil das oft von Zufällen abhängt, wie man im Gesamtmonat und dann im Gesamtjahr rückblickend sehen kann. Deswegen machen wir das einmal im Monat. Ob das bei der Dynamik jetzt für die von Ihnen aktuell erfragten Zahlen sinnvoll ist, das muss man sehen. Jedenfalls ist es ein weiteres Beispiel und ein Beleg dafür, dass es wenig Sinn macht, mit wenig validen Tages-, Halbtages- oder Dreitageszahlen zu arbeiten. Das ist der schlichte Hintergrund.

FRAGE WEFERS: Ich möchte noch einmal zum Haushalt fragen und den Konnex zwischen diesen beiden Jahren 2015 und 2016 herstellen, weil mir noch nicht ganz klar ist, wie jetzt die Finanzierung darüber reicht. Also deckt diese Rücklage von 5 Milliarden jetzt die 4 Milliarden ab, die der Bund den Ländern versprochen hat, und Sie haben noch eine Milliarde in Reserve, falls es mehr wird? Oder ist darin die eine Milliarde enthalten, die Sie für 2015 aufgestockt haben? Aber Sie sagen ja, dass das erst ab 2016 ausgezahlt wird. Also wie steht das im Zusammenhang?

Ein zweiter Punkt: Die Kanzlerin hatte in New York davon gesprochen, dass mehr Mittel für die Nachhaltigkeitsziele ausgegeben werden. Sind das jetzt diese 1,3 Milliarden für den Klimaschutz oder erhöhen Sie die ODA-Quote?

JÄGER: Für das laufende Haushaltsverfahren kann ich nur auf die 1,3 Milliarden für den Energie- und Klimafonds verweisen.

Beim anderen Thema ist nicht so ohne weiteres, wie man sich das vorstellt, eine Bilanz mit Aktiv- und Passivseite gegeneinander aufzurechnen, sondern da halten wir jetzt einmal fest: Wir bilden dieses Jahr eine Rücklage, und wir sind nicht verpflichtet, diese Rücklage schon 2016 aufzubrauchen. Es gäbe auch die Möglichkeit, Teile davon für 2017 zu verwenden. Insofern ist es jetzt noch zu früh genau festzulegen, welche Anteile wann für was ausgegeben werden, zumal wir ja noch gar nicht wissen, ob es möglicherweise mehr als 5 Millionen sind. Sie beobachten die Diskussion hier. Das alles entwickelt sich dynamisch.

Kurzum: Wir bilden eine Rücklage. Wir tun es zur Seite. Wir gehen davon aus, dass wir im Rahmen dessen, was beim Flüchtlingsgipfel und beim Koalitionsausschuss das kommt dazu; da ist ja die Bundesseite noch inbegriffen – vereinbart wurde, in der Lage sein werden, auch 2016 einen ordentlichen Haushalt aufzustellen. Es bleibt das Ziel bestehen, dass dieser Haushalt ausgeglichen ist.

Aber ich muss noch einmal wiederholen; es ist eine Frage der Redlichkeit: All das beruht natürlich auf bestimmten Hypothesen, Annahmen. Die wichtigste Hypothese in diesem Zusammenhang ist sicherlich die Vermutung, dass wir auch nächstes Jahr mit 800.000 Flüchtlingen zu rechnen haben. Vielleicht werden es weniger sein. Vielleicht sind es mehr. Das ist der Grund, weshalb wir dieses System auch als atmend bezeichnen.

ZUSATZFRAGE WEFERS: Darf ich die Frage dann noch einmal anders herum stellen? Also was mich interessiert, basiert sozusagen auf der Hypothese, dass 800.000 Menschen zu uns kommen, die zu dem Teil finanziert werden müssen, wie es jetzt vom Bund zugesagt ist: Ist das damit durchfinanziert einschließlich des Jahres 2015? Oder sind darüber hinaus noch Sparmaßnahmen, wie der Kollege Riecker gefragt hat, nötig? Oder haben Sie sogar noch einen Puffer drin? Dahin zielte meine Frage.

JÄGER: Ich glaube, die Zeit der Puffer ist leider vorüber. Wir werden jetzt alle spitz rechnen müssen. Wir gehen davon aus, dass wir auf Basis der getroffenen Annahmen 2016 einen ordentlichen Haushalt hinbekommen können. Wir sind aber – ich sage es noch einmal – natürlich davon abhängig, wie sich die Dinge in der Realität entwickeln. Aber die Planung, wie wir sie jetzt getroffen haben, sollten dazu führen – immer unter der Annahme, dass sich diese Annahmen nicht verändern , dass wir unsere Haushaltsziele 2016 auch erreichen können.

ZUSATZFRAGE WEFERS: Aber die Zahlen haben Sie mir jetzt nicht erklärt, ob die Milliarde aus 2015 da noch zugehört?

JÄGER: Doch, die Milliarde aus 2015 wird jetzt schon in diesem Herbst verrechnet ebenfalls über die Umsatzsteuer. Das ist schon inbegriffen.

ZUSATZFRAGE WEFERS: Und sie ist Teil dieses Topfes, dieser Rücklage?

JÄGER: Sie ist es und sie ist es nicht, weil dieser Nachtragshaushalt begründet im Kern eine Rücklage. Wenn wir den Ländern schon in diesem Herbst über das FAG und die Umsatzsteuer eine Milliarde zukommen lassen, ist diese Milliarde logischerweise dann nicht mehr Teil der Rücklage. Das heißt, entsprechend geringer wird dann die Rücklage sein. Das wird sich dann aber, was die absoluten endgültigen Zahlen angeht, erst in den nächsten Wochen und Monaten konkretisieren.

STS SEIBERT: Da das Bundeskabinett zu dem ganzen Thema heute ja sehr konkrete Beschlüsse zur Asyl- und Flüchtlingspolitik gefasst hat, wollte ich vielleicht eines noch ergänzen: Es ist natürlich der Bundeskanzlerin, der Bundesregierung insgesamt, immer ein wichtiges Anliegen, sich fortlaufend über die Lage vor Ort zu informieren und fortlaufend auch von denen zu hören, die die praktische Arbeit bei der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen machen. So hat es gestern – das wissen Sie – ein Treffen der Bundeskanzlerin mit Vertretern der kommunalen bayerischen Spitzenverbände gegeben, also Vertreter von Kommunen, die mit ihren Mitarbeitern tagtäglich vor riesigen Herausforderungen stehen. Es ist vereinbart worden, dass es in Zukunft auch einen regelmäßigen Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden, ergänzt durch bayerische Vertreter, geben soll.

Zur Zeit, während wir hier sitzen, läuft im Kanzleramt ein Treffen der Bundeskanzlerin, zu dem sie Vertreter von Verbänden, Kirchen, Stiftungen, Wirtschaft und Kommunen eingeladen hat. Das sind allesamt Organisationen, deren Mitarbeiter haupt- oder ehrenamtlich in vielen Fällen ehrenamtlich Enormes für die praktische Integrationsarbeit leisten. Auch dieses Treffen dient dem Informationsaustausch. Die Kanzlerin möchte also mehr über die Arbeit bei der Flüchtlingsaufnahme, bei der Integration, erfahren und nicht zuletzt auch den Teilnehmern für ihr großes Engagement danken.

Also wenn Sie so wollen: Es ist ein runder Tisch Integration. Als solcher wird er in regelmäßigen Abständen auch weiterhin mit der Bundeskanzlerin zusammenkommen. Das wollte ich noch nachreichen.

FRAGE JUNG: Herr Flosdorff, es wurde jetzt eine Sondersitzung des Verteidigungsausschusses einberufen. Gestern konnten Sie noch nichts sagen, was in Kundus los ist. Können Sie es mittlerweile?

FLOSDORFF: Soweit ich weiß, wurde die Sondersitzung des Verteidigungsausschusses wegen des Themas EUNAVFOR MED einberufen.

Zum Thema Kundus kann ich Ihnen sagen, dass wir dort in der Tat nach den Informationen, die uns heute vorliegen, eine besorgniserregende Lage sehen. Wir haben dort normalerweise keine eigenen Kräfte vor Ort. Eine Flugstunde entfernt in Masar-e-Scharif ist ja der Einsatzort der Bundeswehr. Besonders besorgniserregend ist, dass es den Taliban gelingen konnte, in dem einzigen Überraschungsangriff weite Teile der Stadt zu überrennen. Inzwischen wurden mehrere tausend Soldaten der afghanischen Armee zusammengezogen. Die erklärte Absicht der afghanischen Armee ist, Kundus-Stadt zurück zu erobern. Diese Gefechte dürften aktuell im Gange sein.

Was ist zur Bundeswehr zu sagen? Natürlich sind wir an der Seite unserer afghanischen Partner. Wir beobachten sehr genau, was dort passiert. Sie übernehmen Schritt für Schritt die Sicherheitsverantwortung. Dort ist mit solchen Rückschlägen zu rechnen. Sie wird es auch weiter geben. Aber es ist auch klar, dass man aus diesen Ereignissen jetzt in Kundus auch wenn die afghanische Armee die Stadt zurück erobert Konsequenzen und Schlüsse ziehen muss. Das wird sicherlich in die Analyse der Verbündeten eingehen, die dann im Herbst innerhalb der NATO beraten wird. Man hat ja beschlossen, dort „condition based“, so der Ausdruck des letzten Treffens der Verteidigungsminister, darüber zu befinden, wie und in welcher Zeitfolge man sich gemeinsam aus Afghanistan zurückzieht. Diese Berichte werden erstellt. Da wird das sicherlich eine Rolle spielen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ganz kurz zur Bundeswehr in Kundus: Sie sagten, Sie sind an der Seite der afghanischen Kräfte. Wie kann man das verstehen? Kämpfen sie da mit? Helfen sie mit, dass die Taliban aus Kundus wieder verschwinden?

FLOSDORFF: Nein, die Bundeswehr hat ja ein Ausbildungsmandat „Resolute Support“. In Masar-e-Scharif bilden die Bundeswehr-Soldaten afghanische Soldaten aus. Wir sind aber auch über Verbindungsleute in der gesamten „Resolute Support Mission“ präsent. Am heutigen Tag wir haben dort keine permanenten Kräfte in Kundus – ist zu Abstimmungsgesprächen mit der afghanischen Armee ein kleines Team von Soldaten, auch der Bundeswehr, zum Flughafen nach Kundus geflogen, um sich dort ein Lagebild zu verschaffen und sich mit den Alliierten abzustimmen. Sie fliegen im Laufe des Tages und sind jetzt wahrscheinlich schon wieder auf dem Rückflug nach Masar-e-Scharif, um ein Lagebild und genaue Kenntnisse darüber zu haben, wie die afghanische Armee jetzt gedenkt, die Hoheit über die Stadt wieder zurück zu gewinnen.

FRAGE SIEBERT: Waren die Bundeswehr oder verbündete Armeen an der Evakuierung von Ausländern oder Zivilbevölkerung aus Kundus beteiligt? Das wäre vielleicht auch die Frage an das BMZ, wann und aus welchen Gründen die GIZ dort ihren Standort aufgegeben hat. Mitarbeiter sind ja offensichtlich dort auch abgezogen worden. Was ist eigentlich der Grund dafür gewesen, das zu tun? Hat man das kommen sehen oder was ist der Grund für diese Entwicklung? Und wie gesagt – hat die Bundeswehr sich an Evakuierungen beteiligt?

FLOSDORFF: Um den ersten Teil der Frage zu beantworten: Soweit ich weiß, hat die Bundeswehr an keinen Evakuierungsmaßnahmen teilgenommen.

ZUSATZFRAGE SIEBERT: Hat die „Resolute Support“ irgendwelche Evakuierungsmaßnahmen koordiniert oder geleistet?

FLOSDORFF: Das ist mir nicht bekannt, dass das gelaufen ist. Das Flughafengelände – das ist jetzt nicht nur ein kleiner Flughafen; das ist ein richtiges Plateau dort – war immer und ist weiter in der Hand der afghanischen Sicherheitskräfte.

VORS. DR. MAYNTZ: Dann die Frage nach der GIZ?

KNÖDLER: Es sind momentan keine internationalen Mitarbeiter und keine Mitarbeiter deutscher Entwicklungsprogramme mehr in Kundus vor Ort. Sie sind momentan in Masar-e-Scharif. Wie lange das so ist, wissen wir nicht. Wenn die Sicherheitslage es wieder zulässt, dann werden wir mit den Programmen vor Ort selbstverständlich fortführen. Wir arbeiten seit langem sehr erfolgreich nach einem bewährten Sicherheitskonzept. Die Sicherheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort hat natürlich oberste Priorität.

ZUSATZFRAGE SIEBERT: Wann sind sie denn abgezogen worden und aufgrund welcher Veränderung der Lage? Sie sind ja offensichtlich nicht erst nach dem Überraschungsangriff abgezogen worden, sondern schon vorher, oder?

KNÖDLER: Wie ich schon sagte: Wir arbeiten seit langem nach einem bewährten Sicherheitskonzept vor Ort. Wenn die Sicherheitslage es nicht zulässt, dann sind auch keine internationalen Mitarbeiter vor Ort.

VORS. DR. MAYNTZ: Die Frage war ja, seit wann sie weg sind. Vielleicht können Sie das noch beantworten.

KNÖDLER: Zu dem genauen Zeitpunkt kann ich jetzt keine Aussage treffen.

VORS. DR. MAYNTZ: Aber vielleicht können Sie das nachreichen.

KNÖDLER: Ja.

FRAGE JUNG: Herr Flosdorff, Sie haben von Überraschungsangriff gesprochen. Warum hat man sich denn da überraschen lassen? Man weiß doch, dass die Taliban gern einmal angreift.

FLOSDORFF: Das ist gerade eine der Fragen, die jetzt im Nachgang zu untersuchen ist.

Aber noch einmal zu Ihrer Erinnerung: In Kundus sind nicht Bundeswehr-Kräfte selber engagiert und stationiert und verteidigen die Stadt gegen Taliban, sondern es ist die afghanische Armee.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber die Bundeswehr bildet diese Armee ja aus.

FLOSDORFF: Ja, aber ob das jetzt unbedingt die Kräfte sind, die dort in Kundus im Einsatz waren? Wenn Sie jetzt meinen, was da nachrichtendienstlich im Vorfeld passiert ist, damit hat die Bundeswehr, wenn Sie das Thema Ausbildung ansprechen, nichts zu tun.

FRAGE SIEBERT: Existiert das ehemalige deutsche Feldlager noch? In welchem Zustand ist es? Wird es von jemandem genutzt oder ist es möglicherweise auch in die Hand von … (akustisch unverständlich) gekommen?

FLOSDORFF: Soweit es mir bekannt ist, ist es das in der Nähe des Flughafens und in den Händen der afghanischen Sicherheitskräfte.

ZUSATZFRAGE SIEBERT: Und sind dort afghanische Sicherheitskräfte stationiert oder steht es immer noch leer?

FLOSDORFF: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Das weiß ich nicht.

VORS. DR. MAYNTZ: Aber das können Sie gelegentlich auch nachreichen.

ZUSATZ SIEBERT: Das wäre schön.

FRAGE LANGE: Mich würde zu dem Thema noch ganz kurz die Einschätzung des Auswärtigen Amtes interessieren. Herr Fischer, gibt es eigentlich über die Lage-Einschätzung hinaus diplomatische Bemühungen, auf die Taliban einzuwirken, also über Dritte oder sogar direkt?

FISCHER: Lassen Sie mich erst noch einmal etwas zur Lage in Kundus sagen:

Wie Herr Flosdorff das schon ausgeführt hat, ist die Lage durchaus ernst. Wir befinden uns in einer sehr außergewöhnlichen Lage. Das Vordringen der Taliban im Stadtzentrum von Kundus ist sicherlich auch ein Rückschlag auf dem nicht ganz einfachen Weg, für die Menschen in Afghanistan eine stabile und sichere Zukunft zu schaffen. Es ist so, dass der Außenminister gestern die Nachrichten aus Kundus während seines Aufenthalts in New York mit Sorge aufgenommen hat. Der ganze Vorfall zeigt ja, dass die Sicherheitslage in der Region Kundus weiterhin höchst fragil ist. Aber das ist, ehrlich gesagt, für diejenigen, die sich mit Afghanistan schon etwas länger beschäftigen, ja auch nicht wirklich eine Überraschung. In Kundus hat es zurzeit, als die Bundeswehr noch in Kampfeinsätzen in Afghanistan engagiert war, immer wieder auch schwere Auseinandersetzungen gegeben. Von daher war das immer ein Hotspot, was sich aus der geografischen Lage, aber auch aus der Zusammensetzung der Bevölkerung in der Region ergibt.

Aber lassen Sie mich auch eins sagen: Auch in der Vergangenheit war es so, dass die Taliban schon städtische Agglomerationen eingenommen haben. Aber in der Vergangenheit ist es auch stets gelungen, diese Taliban wieder zurückzuschlagen. Das haben in den letzten Monaten vor allen Dingen die afghanischen Sicherheitskräfte getan. Es sieht so aus, als ob sie sich jetzt in Kundus auf ein ähnliches Szenario vorbereiten.

Was mögliche Gespräche mit den Taliban angeht, hat es ja auch eine sehr lange Geschichte. Es gibt zum Beispiel das Verbindungsbüro der Taliban ich glaube, in Doha ist es , was vor mehreren Jahren aufgemacht wurde. Es gibt den Versuch von chinesischer und pakistanischer Seite, gemeinsam mit den Afghanen Gespräche in Gang zu bringen. Sicherlich sind das Dinge, die wir unterstützen, wo wir das können. Lassen Sie mich das einfach so formulieren.

FRAGE WONKA: Herr Seibert, rechnet die Bundesregierung eigentlich mit einem Anwachsen der Flüchtlingsbewegung aus Afghanistan, nachdem doch nichts besser ist in Afghanistan?

STS SEIBERT: Wir haben hier gestern bereits darüber gesprochen. Ihre Bemerkung, nichts sei besser in Afghanistan, da muss ich erst einmal zurückfragen: besser als wann?

Zweitens verweise ich auf die wirklich interessante Lektüre des Fortschrittsberichts der Bundesregierung, der zuletzt im November letzten Jahres erschienen ist, aus dem schon sehr klar über die derzeitige zweifellos besorgniserregende Lage in und um Kundus hervorgeht, dass die internationale Gemeinschaft und das afghanische Volk gemeinsam in den letzten Jahren sehr viel erreicht haben. Das hat auch nicht ausschließlich, aber auch mit dem außerordentlichen Beitrag Deutschlands zu tun. Das Land hat eine Chance auf eine bessere Zukunft. Es steht gleichzeitig das zeigt sich in diesen Tagen wieder – vor erheblichen Herausforderungen und es gibt immer wieder Rückschläge im Bereich der Sicherheitslage.

Ich glaube, es ist zu früh, um jetzt aus einer ziemlich unüberschaubaren Situation in Kundus, von der wir auch nicht wissen, wie sie sich in den nächsten Stunden und Tagen weiterentwickelt, Rückschlüsse auf Flüchtlingsbewegungen zu machen.

ZUSATZFRAGE WONKA: Sind Flüchtlinge aus Afghanistan eigentlich bei der Kanzlerin grundsätzlich ähnlich willkommen wie Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien? Oder gibt es da einen graduellen oder einen substanziellen Unterschied in der Bewertung der Lage?

STS SEIBERT: Wie willkommen Flüchtlinge hierzulande sind, das hängt von unserer Rechtslage ab. Es hängt von unseren Asylgesetzen ab und von der Genfer Flüchtlingskonvention. Das ist das Entscheidende bei der Beurteilung, ob jemand hier eine Bleibeperspektive hat oder nicht. Ich kenne jetzt nicht die derzeitigen Anerkennungsquoten afghanischer Flüchtlinge. Ich weiß nicht, ob das BMI da die letzten Zahlen hat. Sie sind jedenfalls bei weitem nicht so hoch. Sie sind viel niedriger als beispielsweise bei syrischen Flüchtlingen.

VORS. DR. MAYNTZ: Können Sie helfen?

DR. DIMROTH: Wenn, dann bräuchte ich noch einen Moment.

VORS. DR. MAYNTZ: Gut, den Moment nutzen wir für eine Frage von Herrn Jung.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, warum behandelt man die afghanischen Flüchtlinge denn nicht wie syrische Flüchtlinge?

STS SEIBERT: Weil man unterschiedliche Verhältnisse auch unterschiedlich behandeln muss. Es gibt Einzelanhörungen jedes Einzelnen, und aus denen kommt eben eine bestimmte Anerkennungsquote hervor. Es gibt Bereiche von Afghanistan, in denen die Lage sehr sicher ist und in denen es keine Verfolgung und nichts dergleichen gibt.

ZUSATZ JUNG: Das gilt ja auch für Syrien.

STS SEIBERT: Das ist eine interessante Bemerkung.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Fischer, Herr Flosdorff, eine Lernfrage. Herrscht aus Sicht der Bundesregierung eigentlich noch Krieg in Afghanistan?

FISCHER: Am Ende geht es nicht darum, zu definieren, was dort herrscht, sondern es geht darum, zu beschreiben, was passiert ist. Was wir beobachtet haben, ist, dass gestern die Taliban in Kundus vorgerückt sind, dass wir eine sehr ernste Lage, eine außergewöhnliche Lage haben, wie wir das geschildert haben, und dass es jetzt darum geht, diese Stadt wieder unter Kontrolle zu bringen.

VORS. DR. MAYNTZ: Die Frage richtete sich auch an das Verteidigungsministerium.

FLOSDORFF: Ich möchte mich jetzt auch nicht an Begriffsspaltereien beteiligen. Es gibt dort heftige Kämpfe zwischen den Regierungstruppen und den Taliban. Daran beteiligt sich die Bundeswehr, indem sie die afghanischen Verteidigungskräfte gemeinsam mit vielen Alliierten unterstützt. Das ist die Situation, wie wir sie haben.

Ich möchte noch eine Anmerkung zu dem machen, was ich eben offen gelassen habe: Ich habe jetzt die Information, dass das ehemalige Feldlager der Bundeswehr in Kundus an die afghanischen Sicherheitskräfte Polizei und Armee übergeben wurde. Das wurde zwischenzeitlich immer einmal wieder durch die Sicherheitskräfte der Afghanen genutzt. Tagesaktuell kann man nicht sagen, ob sie jetzt aktuell drin sind oder nicht. Das hat sich seit der Übergabe öfter geändert.

FRAGE SIEBERT: Zur Begriffsspalterei Krieg oder nicht Krieg: Das spielt ja möglicherweise für diejenigen eine Rolle, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention in Deutschland Schutz beantragen. Insofern würde ich sagen, dass es nicht ganz unentscheidend ist, ob man sagt, ob in dem Land Krieg herrscht oder nicht.

Ich würde gerne noch einmal die Frage an Sie richten: Ist es Krieg oder nicht? Ist es im Sinne der Flüchtlingskonvention Krieg?

Die ergänzende Frage an Herrn Dimroth wäre: Wenn ein Afghane hier Schutz beantragt, spielt es eine Rolle, aus welcher Region Afghanistans er kommt oder ist das für alle Afghanen gleich? Kann man sagen: Kommst du aus Kundus, dann musst du halt nach Masar-i-Sharif umziehen? Oder sagt man: Kommst du aus Kundus, dann kann du bei uns Schutz genießen?

FISCHER: Wenn wir uns anschauen, was ein Krieg ist, dann ist ein Krieg im herkömmlichen Sinne eine Auseinandersetzung zwischen zwei Staaten. Diesen Kriegszustand sehen wir zumindest in Afghanistan nicht. Was wir sicherlich sehen, ist eine innerstaatliche bewaffnete Auseinandersetzung zwischen der afghanischen Regierung und Gruppen wie den Taliban.

DR. DIMROTH: Zu der Schutzquote bis einschließlich August muss ich Sie noch einen Moment vertrösten. Entweder ich bekomme die Information noch oder ich reiche das gerne nach. Das ist unproblematisch.

Zu Ihrer Frage, Herr Siebert: Ich befürchte, dass sie sich nicht so pauschal beantworten lassen wird, denn es kommt auf jeden Einzelfall an. Das betrifft sowohl die Geltendmachung des Schutzes nach Asylgrundrecht als auch als Bürgerkriegsflüchtling. Eine pauschale Vorentscheidung, allein anknüpfend an die Herkunftsregion in Afghanistan, wird es so nicht geben, sondern es muss in jedem Einzelfall genau geschaut werden, ob die Schutzgründe, die der Betroffene vorträgt, valide sind und dementsprechend ein Schutzanspruch entweder als Bürgerkriegsflüchtling oder als politisch Verfolgter auszusprechen ist. Das geschieht dann auch. Aber per se nach bestimmten Regionen beispielsweise Afghanistans zu unterscheiden, funktioniert so nicht.

Es wird möglicherweise sehr wohl ich befürchte aber, dass wir dazu tatsächlich keine statistische Erkenntnis haben eine Verteilung geben, die eine höhere Schutzquote dort erkennen lässt, wo die Umstände besonders unsicher sind. Davon gehe ich einmal sozusagen faktisch einfach aus. Aber es gibt keinen rechtlichen Mechanismus, dass, wenn man geltend macht, aus einer bestimmten Region beispielsweise Afghanistans zu kommen, daraus allein ein Schutzgrund oder allein die Erkenntnis erwächst, dass jemand nicht schutzbedürftig ist. Sondern das bedarf immer der Einzelfallprüfung. Dass es in Teilen jedenfalls eine Parallelität gibt, ist naheliegend.

Wie gesagt, die Anerkennungsquote würde ich nachreichen.

FRAGE JUNG: Herr Fischer, Sie sagten gerade, dass es eine innerstaatliche bewaffnete Auseinandersetzung ist. Das ist doch dann ein Bürgerkrieg. Das ist die Definition eines Bürgerkriegs.

FISCHER: Na ja, sagen wir es so: Wenn Sie sich anschauen, was die Taliban sagen, dann ist es sicherlich so, dass die Taliban selbst davon ausgehen, dass sie einen Krieg für die Befreiung Afghanistans führen, einen Krieg gegen die Zentralregierung führen. Das ist aber eine Selbstbeschreibung, der ich mich hier nicht anschließen möchte. Es ist durchaus so, dass es in Afghanistan schon seit Längerem eine Aufstandsbewegung gibt und ich jeden verstehen kann, der das im sozusagen herkömmlichen Sinne eine Auseinandersetzung oder wenn es journalistische Zuspitzung gibt – das auch als Krieg bezeichnet. Aber es ist etwas anderes, das in dem von Ihnen vorhin erfragten Sinne als Krieg zu bezeichnen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber das ist doch relevant. Wenn die Bundesregierung einen Bürgerkrieg definiert, dann gibt es auch Bürgerkriegsflüchtlinge. Das bezieht sich auf die Frage von Herrn Siebert.

FISCHER: Dabei ging es um die Genfer Flüchtlingskonvention. Dazu hat der Kollege Dimroth gesagt, was zu sagen ist. Die Lage in Afghanistan wird ja bei den Gesprächen mit den Asylbewerbern berücksichtigt. Es ist ja nicht so, dass das im luftleeren Raum stattfindet. Wenn es dort eine persönliche Bedrohung eines Asylbewerbers, eine politische Verfolgung eines Asylbewerbers aus Afghanistan gibt, dann wird dieser Asylbewerber auch anerkannt werden.

FRAGE WONKA: Herr Knödler, gibt es Mitarbeiter der GIZ, die derzeit in der Hand der Taliban als Geiseln sind?

KNÖDLER: Zu Entführungsfällen machen wir hier keine Aussagen.

ZUSATZFRAGE WONKA: Ich glaube, einen haben Sie kürzlich bestätigt.

KNÖDLER: Für Kundus kann ich sagen: Das ist nicht der Fall.

ZUSATZ WONKA: Ich meine für Afghanistan.

FISCHER: Was den von Ihnen angesprochenen möglichen Fall angeht, gibt es keinen neuen Stand.

ZUSATZFRAGE WONKA: Der mögliche Fall heißt, dass Sie noch nicht wissen, ob das ein GIZ-Mitarbeiter ist, ob er in Geiselhaft ist oder ob er sich irgendwo außerhalb des Taliban-Bereichs aufhält?

FISCHER: Was all diese Dinge, die mit der Sicherheit von deutschen Staatsbürgern im Ausland in einer schwierigen Situation zusammenhängen, angeht, so haben Sie, glaube ich, wahrscheinlich Verständnis dafür, dass ich sie von dieser Stelle nicht kommentieren werde.

VORS. DR. MAYNTZ: Wir können auch „unter zwei“ oder „unter drei“ gehen.

FISCHER: Das reicht so.

FRAGE CHILAS: Abgesehen von der Flüchtlingsfrage, ist das in Afghanistan ein Bürgerkrieg oder kein Bürgerkrieg?

FISCHER: Ich glaube, diese Frage haben wir jetzt schon mehrfach erörtert. Ich habe dem, was ich bis jetzt gesagt habe, nichts weiter hinzuzufügen.

ZUSATZ CHILAS: Entschuldigung, ich habe das Ihren Ausführungen nicht klar entnehmen können.

FISCHER: Das mag so sein. Aber es gibt ja später noch ein Protokoll, wo Sie das noch einmal nachlesen können.

VORS. DR. MAYNTZ: Herr Dr. Dimroth möchte noch etwas ergänzen.

DR. DIMROTH: Die Zahlen zu Afghanistan die Kollegen sind vom Mittagessen zurück. Das gibt Ärger!

Bis Ende August knapp 4.000 Anträge aus Afghanistan 3.981 , davon sind 482 abgelehnt worden, also eine Ablehnungsquote von ca. 12 Prozent bis Ende August. Die Zahlen für September liegen noch nicht vor.

VORS. DR. MAYNTZ: Dann wechseln wir das Thema und kommen zur Ukraine.

STS SEIBERT: Ich will für die Bundesregierung unsere Besorgnis darüber ausdrücken, dass die Separatisten in Luhansk internationalen humanitären Hilfsorganisationen wie „Ärzte ohne Grenzen“ und auch UN-Organisationen die Tätigkeit untersagt und ihre Ausweisung angeordnet haben. Damit haben die Separatisten eine weitere Verschärfung der humanitären Lage in der Konfliktregion vor dem jetzt doch nahenden Winter zu verantworten. Inzwischen konnte zwar das Internationale Komitee vom Roten Kreuz seine Tätigkeit wieder aufnehmen. Trotzdem: Tausende Tonnen humanitärer Hilfe für andere Organisationen zum Beispiel für Kranke, für ältere Menschen, für Kinder können zurzeit nicht ausgeliefert werden.

Die Bundesregierung ruft Russland auf, seinen nicht unerheblichen Einfluss auf die Separatisten geltend zu machen, damit internationale Hilfsorganisationen Zugang zum Konfliktgebiet haben, so wie es in Punkt sieben des Minsker Maßnahmenpakets auch vorgesehen ist.

FRAGE WACKET: Eine Frage zu einem Thema, das heute nicht im Kabinett war, nämlich das Thema AKW-Nachhaftung. Warum ist das nicht im Kabinett gewesen? Gibt es noch Abstimmungsbedarf?

ALEMANY: Es war nicht Thema im Kabinett, weil es nicht auf der Kabinettstagesordnung gestanden hat.

ZUSATZFRAGE WACKET: Daraus schließe ich, dass es noch Abstimmungsbedarf gibt. Ist es weiterhin in der Ressortabstimmung oder warum schreibt man etwas nicht auf die Kabinettsliste, wenn alles klar ist?

ALEMANY: Wir gehen von einer sehr zügigen Kabinettsbefassung aus.

ZUSATZFRAGE WACKET: Aber die Frage war, ob es noch Diskussionsbedarf oder noch Änderungswünsche gibt. Ist es inhaltlich noch in der Diskussion?

ALEMANY: Wir sind in der finalen Abstimmung; es ist so weit fertig. Jetzt kann eine zügige Kabinettsbefassung stattfinden.

ZUSATZFRAGE WACKET: Das heißt, es ist nächste Woche im Kabinett?

ALEMANY: Wir hoffen so schnell wie möglich. Aber Aussagen kann ich darüber nicht treffen, bevor die Kabinettstagesordnung steht.

FRAGE JUNG: Frau Alemany, der französische Staatssekretär Fekl hat gestern deutlich gedroht, wenn die USA sich bei den Verhandlungen in Sachen TTIP nicht bewege, dann werde TTIP scheitern. Mich würde interessieren, ob das auch die Haltung Ihres Ministers ist und in welchen Punkten sich die Amerikaner dann bewegen sollen. Es gibt ja eine europäische Abstimmung zu den TTIP-Verhandlungen. Da wird man doch wissen, was der Kollege meint.

ALEMANY: Es ist, glaube ich, nicht mein Job, den französischen Staatssekretär zu bewerten oder seine Aussagen zu interpretieren. Für uns kann ich vielleicht noch einmal wiederholen, was unser Minister auch gestern schon öffentlich gesagt hat das lief auch über die Agenturen , dass für uns ein Abbruch der TTIP-Verhandlungen natürlich in keiner Weise zur Debatte steht. Es wird weiter verhandelt. Mitte Oktober stehen die nächsten Verhandlungsrunden an; die Tagesordnung dazu steht noch nicht fest. Aber natürlich wird weiter verhandelt, und zwar zügig, aber auch umfassend.

ZUSATZFRAGE JUNG: Er hat angedeutet, dass die Amerikaner sich bewegen sollen. Sieht Herr Gabriel irgendwelche Punkte bei TTIP, wo die Amerikaner sich bewegen sollen und müssen?

ALEMANY: Ich glaube, die deutsche Haltung und auch die EU-Haltung bezüglich der TTIP-Verhandlungen sind hinlänglich medial bekannt. Wie Sie wissen, legen wir großen Wert auf einen modernisierten Investitionsschutz. Wir legen großen Wert darauf, dass die Standards bleiben, wie sie sind. Auch hier an dieser Stelle wurde schon sehr oft über TTIP und die einzelnen Punkte, die für Europa und vor allem für Deutschland wichtig sind, debattiert. Wir würden uns natürlich freuen und begrüßen immer einen Verhandlungserfolg mit den Amerikaner. Es macht aber wenig Sinn, während laufender Verhandlungen einzelne Punkte herauszugreifen, die noch nicht final zu Ende verhandelt sind, wo es aber durchaus noch Optimierungsbedarf gibt. Aber dafür verhandeln wir ja weiter.

FRAGE CHILAS: Gemäß Zeitungsberichten, die sich auf den griechischen Botschafter in Washington berufen, hat die Politik des Bundesfinanzministers eine theologisch-philosophische Grundierung. Können Sie das bestätigen? Falls ja, können Sie ein bisschen die Dogmen und Konzepte beschreiben, die das begleiten?

JÄGER: Sie wissen, dass der Bundesfinanzminister sicher sehr gefestigte Überzeugungen hat. Er hat nicht nur Überzeugungen, er hat bei allem, was er anfasst auch sehr klare Vorstellungen und Ziele, wohin er möchte.

Was die Griechenland-Frage im engeren Sinne angeht, so hatten wir im ersten Halbjahr hier vielfach das Vergnügen, diese Position darzustellen. Das heißt, Sie kennen diese Position. Im Kern geht es darum, dass Griechenland wieder wettbewerbsfähig sein muss, um in der Eurozone mithalten zu können. Deswegen hat Griechenland gemeinsam mit seinen Gläubigern ein drittes Reformprogramm vereinbart. Dabei gibt es zahlreiche Dinge, die abzuarbeiten sind.

All das ist sehr konkret. Das dient einem präzise definiertem Ziel und ist nicht nur in der Eurogruppe konsentiert Griechenland ist ja ausdrücklich Mitglied dieser Eurogruppe , sondern auch ausdrücklich unterstützt von der griechischen Regierung. Wir gehen jetzt daran, das umsetzen. Das wird nicht sehr einfach. Die griechische Seite wird erhebliche Leistungen zu erbringen haben. Das ist das, worauf man sich verständigt hat, und das wird jetzt umgesetzt.

Dieses Ziel haben wir von Anbeginn an verfolgt. Wenn Sie sich die Protokolle der Bundespressekonferenz aus dem Januar anschauen, dann werden Sie feststellen ich hoffe, das wird Sie nicht überraschen, sondern das muss ja eigentlich selbstverständlich sein , dass wir exakt all diese Dinge von Anfang an gesagt haben, aber nicht das ist dann auch schon meine letzte Bemerkung zu dem ganzen Komplex , weil wir irgendwelche luftigen religiösen oder sonstige philosophischen Überzeugungen verfolgen würden, sondern weil wir hierbei auf Basis einer sehr stringenten Analyse vorgehen, aus dieser Analyse klare Ziele ableiten und diese Ziele nur erreicht werden können, wenn diese Reformschritte umgesetzt werden. Die Tatsache, dass wir, obwohl wir das hier im Januar alles festgestellt haben, jetzt ein halbes Jahr gebraucht haben, bis sich all das verwirklicht hat, hat ja nun nichts mit diesem Land und dieser Bundesregierung zu tun, sondern mit gewissen in Athen notwendigen Lernfortschritten. Die sind inzwischen konkretisiert. Kurzum: Es geht hierbei um sehr konkrete Politik, die an Zielen ausgerichtet ist, und nicht um andere Dinge.

ZUSATZFRAGE CHILAS: In demselben Bericht wird auch behauptet, dass es ein Komplott zwischen den griechischen und den US-amerikanischen Politikern gegen Berlin gegeben habe. Können Sie das kommentieren?

JÄGER: Nein, das kommentiere ich nicht.

FRAGE JUNG: Ich habe noch eine ganz kurze Frage zu TTIP. Herr Seibert, auf Ihrer Facebook-Seite

VORS. DR. MAYNTZ: Ich dachte, es geht um dieses Thema.

ZUSATZ JUNG: Nein.

VORS. DR. MAYNTZ: TTIP hatten wir doch durch. – Frau Jennen dann mit einem weiteren Thema!

FRAGE JENNEN: Eine Frage zu VW: Herr Dobrindt hatte also das Kabinett informiert. Könnten Sie kurz erläutern, was er gesagt hat und ob es einen neuen Sachstand gibt?

Dann habe ich noch die Frage, ob die Bundesregierung oder irgendeine Behörde der Bundesregierung auch mit den USA in Kontakt steht.

STS SEIBERT: Nein, das kann ich Ihnen nicht erläutern, weil die Sitzungen des Bundeskabinetts vertraulich sind. Nichtsdestotrotz hat sich Herr Dobrindt ja nun auch mehrfach an die Öffentlichkeit gewandt, sodass eigentlich sehr klar ist, was die Position seines Hauses und damit der Bundesregierung ist. Ich könnte also vielleicht den Sprecher bitten, einzugreifen, aber aus dem Kabinett berichte ich nichts. Über gefasste Beschlüsse berichte ich Ihnen jeden Mittwoch, dies auch gerne, aber nicht über so etwas.

SUSTECK: Ich kann das hinsichtlich Ihrer Frage nach einem neuen Sachstand gerne ergänzen: Es gibt keinen neuen Sachstand gegenüber dem, was ich hier ich glaube, vor ungefähr 24 Stunden ausführlich berichtet und referiert habe.

Was Ihre zweite Frage nach dem Kontakt zu den amerikanischen Behörden betrifft: Das kann ich bestätigen. Unser Haus hat ja in der vergangenen Woche eine Untersuchungskommission eingerichtet, die diesen Vorwürfen rund um das Thema der Manipulationen jetzt auch in Deutschland nachgeht. Diese Untersuchungskommission führt auch Gespräche mit der amerikanischen Umweltbehörde.

FRAGE WACKET: Herr Seibert, hat die Debatte um den Diesel und den sauberen Diesel eigentlich auch einen Einfluss auf die bevorstehende Entscheidung der Kanzlerin zur Förderung der E-Mobilität?

STS SEIBERT: Nein. Wir müssen diese Dinge einmal auseinanderhalten. Es ist einfach so: Jetzt müssen die notwendigen Aufklärungsarbeiten geleistet werden, insbesondere von VW, wie wir es hier in den letzten Tagen auch klar gesagt haben. Dazu steht die Bundesregierung in engem Kontakt mit dem Konzern. Natürlich erwarten wir, dass VW belastbare Informationen bereitstellt, damit man auch mögliche Manipulationen in Deutschland prüfen oder ausschließen kann. Aber VW hat versprochen, schonungslos und umfassend aufzuklären, und die Bundesregierung hat nun gar keinen Grund, daran zu zweifeln. Sie wird VW auch dabei unterstützen, diese Zusicherung einzuhalten. Das ist das, was zu diesem Thema zu sagen ist. Das andere ist ein anderes Thema.

ZUSATZFRAGE WACKET: Zur E-Mobilität: Jenseits des Betrugs von VW ist ja bekannt, dass der Stickoxidausstoß von Diesel-Fahrzeugen sehr hoch ist und dass das eben auch häufig ein Grund für den Feinstaub ist. Deswegen stelle ich die Frage, ob das die Entscheidung beeinflusst.

STS SEIBERT: Es gibt viele gute Gründe, die E-Mobilität zu fördern. Das ist ein ganz wichtiger Bereich der Innovationen im Automobilsektor. Wir haben da in den vergangenen Jahren auch viel Entwicklung bei den deutschen Herstellern gesehen. Es gibt dafür gute Gründe, wenn man an den Zustand unserer Städte denkt und wenn man auch an unsere Klimaziele denkt. All diese guten Gründe sind jetzt natürlich nicht weniger stark vorhanden, aber ich will jetzt trotzdem keine direkte Verbindung herstellen.

 

Zur Podcastversion

Podcast mit Interviewfolgen

Podcast mit Aufzeichnungen der BPK

Diskutiere und Kommentiere im Forum!
Werdet Unterstützer unserer Arbeit & verewigt euch im Abspann!
Wer mindestens 20€ gibt, wird im darauffolgenden Monat am Ende jeder Folge als Produzent gelistet.
Jung & Naiv
IBAN: DE85 4306 0967 1047 7929 00
BIC: GENODEM1GLS
BANK: GLS Gemeinschaftsbank