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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 9. November 2015

Regierungskrise! ▼ BPK vom 9. November 2015

Naive Fragen/Themenübersicht:
Regierungskrise zum Familiennachzug für Flüchtlinge
– Herr Seibert, die Kanzlerin sagte hier in der BPK Ende August: „Es wird bei vielen, gerade bei den syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen, einen Familiennachzug geben.“ Gilt dieser Satz noch? Wird er auch noch für den Rest des Jahres und bis zum nächsten Jahr gelten? (6:46 min)
– Ich habe eine Lernfrage an Herrn Dimroth: Können Sie einmal erklären, wie der Familiennachzug heute geregelt ist? Muss ein Syrer also nicht heute schon ein oder zwei Jahre hier leben, bevor die Familie nachziehen oder er sie nachholen kann? (6:46 min)
– habe ich Sie richtig verstanden, dass die Aussage nicht mehr gilt?
– Wenn selbst Syrer, die aus einer Hölle flüchten, wieder zweitrangig schutzbedürftig sein sollen, welche Menschen aus welchen Ländern der Welt sollen dann noch wirklich schutzbedürftig sein? Können Sie einmal konkrete Herkunftsländer nennen, die nicht unter diese subsidiäre Schutzbedürftigkeit fallen würden? (8:35 min)
– Wenn die eigene Familie nicht mehr in Sicherheit nachkommen soll, erwartet die Bundesregierung dann zum Beispiel von syrischen Familienmitgliedern, dass diese auch noch ihr Leben aufs Spiel setzen, um nach Deutschland zu kommen? (34:47 min)
– Inwiefern basiert denn die Flüchtlingspolitik der Großen Koalition noch auf dem im Koalitionsvertrag festgelegten christlich-jüdischen Menschenbild? (54:00 min)
– Gilt der im Grundgesetz verankerte besondere Schutz der Familie eigentlich nur noch für deutsche Familien? (54:00 min)

Alles super in Afghanistan
– Woher wissen Sie denn, dass es dort morgen und nächstes Jahr auch noch sicher ist, wenn die Familien wieder zurückgeschickt werden? (56:00 min)
– Herr Fischer, wenn es wirklich teilweise Gebiete in Afghanistan gibt, die für Menschen sicher sind, warum gibt Ihr Auswärtiges Amt dann eine totale Reisewarnung für Afghanistan heraus? Gilt diese Reisewarnung denn nur für deutsche Touristen, oder muss das dann nicht auch für die Afghanen da gelten? In anderen Ländern zum Beispiel im Libanon gibt es ja Teilreisewarnungen, aber in Afghanistan ist es also schlimmer als im Libanon und auf einer Stufe mit Libyen und Somalia. Wie kommen Sie darauf? (58:15 min)

Snowden/NSA, BND, ohjemine
– Herr Graulich hat ja nicht nur einen Bericht für den Untersuchungsausschuss, für die Öffentlichkeit gemacht, sondern auch einen speziellen Bericht für das Kanzleramt. Mich würde einmal interessieren, welche neuen Missstände das Kanzleramt durch den Graulich-Bericht im BND festgestellt hat. (1:05:02 min)
– Wie lange wird die Prüfung, ob Herr Snowden nach Deutschland kommen kann, in Ihrem Ministerium denn noch laufen? Das dauert jetzt ja schon mehrere Monate, und die Mitglieder des Untersuchungsausschusses wundern sich ganz laut, was denn da bitte los ist. Ihr Ministerium ist doch dem Untersuchungsausschuss zur Amtshilfe verpflichtet… (1:05:50 min)
– Herr Seibert, gehört der Vatikan eigentlich noch zu den befreundeten Staaten Deutschlands, oder warum werden der Vatikan und auch Nichtregierungsorganisationen wie zum Beispiel das Internationale Komitee des Roten Kreuzes vom BND ausgespäht? Was ist das Motiv? (1:08:10 min)
– Wann werden wir den Werkvertrag zwischen Herrn Graulich und der Bundesregierung einsehen können? Wie viel Geld hat Herr Graulich für seine Arbeit bekommen, Herr Seibert? (1:09:26 min)

Afghanistan, again (ab 1:12:35 min)
– Wer ist aus Sicht der Bundesregierung für die Sicherheit im Norden Afghanistans verantwortlich?
– Herr Nannt, warum sagte dann Ihre Ministerin im „BamS“-Interview vor zwei Wochen: „Die Bundeswehr ist verantwortlich für die Sicherheit im Norden des Landes“?
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Tilo Jung
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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 9. November 2015: 

VORS. DETJEN eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS SEIBERT sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
FRAGE WONKA: Herr Seibert, welche Funktion hat der Koordinator in Flüchtlingsfragen, Kanzleramtsminister Altmaier? Gehört dazu beispielsweise auch die pflichtgemäße Unterrichtung durch Kabinettskollegen, wenn sie an dem Schutzstatus syrischer Flüchtlinge in Deutschland etwas ändern wollen? Gehört dazu normalerweise die interne vertrauliche Information, bevor etwas an die Öffentlichkeit geht, oder ist jeder Minister Herr seiner eigenen Öffentlichkeitsarbeit, unabhängig vom Informationsstand des Flüchtlingskoordinators?

STS SEIBERT: Herr Wonka, die grundsätzliche Aufgabenverteilung innerhalb der Bundesregierung für die Flüchtlingspolitik ist klar, und sie funktioniert. Der politische Gesamtkoordinator ist Minister Altmaier. Der Innenminister hat die umfassende operative Verantwortung; so leitet ja die Staatssekretärin im Innenministerium, Frau Haber, auch den Lenkungsausschuss der verschiedenen Ressorts. Die politische Gesamtkoordination liegt also bei Minister Altmaier.

ZUSATZFRAGE WONKA: Sie sind ja auch ein politisch denkendes Wesen und auch für die Kommunikation zuständig. Würden Sie sagen „Die Bundesregierung hat am vergangenen Freitag einen denkbar guten Eindruck in ihrer öffentlichen Präsentation hinterlassen“? Falls nicht, was ich Ihnen jetzt einmal positiv unterstelle, finden Sie, dass Herr de Maizière einen guten Eindruck in der öffentlichen Darstellung hinterlassen hat?

STS SEIBERT: Ich gebe uns selbst hier nie Noten. Das überlasse ich Ihnen, und darin werde ich von meinen Gepflogenheiten auch nicht abweichen.

Ich kann Ihnen gerne für die Bundesregierung sagen, dass die Bundesregierung mit voller Kraft an den Zielen arbeitet, die die Bundeskanzlerin bei verschiedenen Gelegenheiten auch öffentlich benannt hat: Wir helfen Menschen in Not, wir wollen Fluchtbewegungen ordnen und steuern und wir wollen Fluchtursachen bekämpfen, um auf diese Weise die Zahl der Flüchtlinge, die hier ins Land kommen, zu reduzieren. Dazu bedarf es nationaler Maßnahmen, dazu bedarf es einer solidarischen europäischen Politik, und dazu bedarf es Verabredungen, die die Europäische Union mit der Türkei treffen muss. Wir haben in Deutschland ein umfangreiches Asylgesetzpaket vorgelegt; das ist mittlerweile auch in Kraft getreten. Die drei Koalitionsparteien haben am Donnerstag weitere wichtige Beschlüsse gefasst. Die sollten jetzt so schnell wie möglich umgesetzt werden, und darauf konzentrieren wir uns.

FRAGE STEINER: Herr Dr. Dimroth, ich würde gerne nachvollziehen können vielleicht können Sie das einfach einmal ganz kurz schildern , wie denn am Anfang der vergangenen Woche diese Entscheidung zustande kam, einen entsprechenden Erlass in Richtung des BAMF ergehen zu lassen, und auf welchem Wege das dann tatsächlich der Fall war. Wie ist das auf den Weg gekommen? Wer hat sich eigentlich tatsächlich gegenüber dem BAMF geäußert, und wie wurde das dann auch wieder zurückgeholt? Ich würde gerne erst einmal die Abläufe und den Inhalt verstehen, natürlich auch die Beweggründe dafür.

DR. DIMROTH: Vielen Dank für die Frage, Herr Steiner. Weitestgehend ist das ja eigentlich schon bekannt, auch durch die Erklärung des Ministers vom vergangenen Freitag, aber ich kann gerne versuchen, das noch einmal zusammenzufassen. In Ausübung der Ressortverantwortlichkeit hat der Bundesinnenminister initiiert, dass man im BAMF zu der Entscheidungspraxis der Einzelfallprüfung auch in Bezug auf die Syrer zurückkehrt. Diese Entscheidung hat in dem Kontext des politischen Meinungsfindungsprozesses, der dann am Donnerstag in dem Beschluss der Parteivorsitzenden gipfelte, sehr deutlich Gesprächsbedarf zur Konsequenz gehabt. Der Bundesinnenminister hat das zur Kenntnis genommen und sehr schnell reagiert, indem er am Freitag erklärt hat, dass er diese neue Praxis bzw. die Rückkehr zur Altenentscheidungspraxis so muss man es genauer sagen „on hold“ stellt und jetzt bereit ist, diesen Gesprächsbedarf abzuarbeiten und in einem möglichst sachorientierten Diskurs zu einem vernünftigen Ende zu führen. Dafür das ist heute Morgen mit dem IMK-Vorsitzenden verabredet worden soll dieses Thema im Rahmen der Innenministerkonferenz jetzt auch noch einmal besprochen werden, um ein möglichst breites Meinungsbild insbesondere auch der Fachminister einzuholen, um dieses dann wiederum in einen politischen Meinungsbildungsprozess zu überführen.

ZUSATZFRAGE STEINER: Herr Dr. Dimroth, ich würde dann aber schon gerne verstehen, was irgendwann in dem Zeitraum zwischen 17.45 Uhr und 20 Uhr zu dieser Feststellung des Ministers geführt hat, dass es offensichtlich noch weiteren Gesprächsbedarf gibt.

DR. DIMROTH: Wie Sie wissen, ist es gute Übung, dass wir über interne Gespräche von wem und mit wem auch immer geführt hier nicht Bericht erstatten. Noch einmal: Es ist sehr offenbar geworden, dass im Zuge des politischen Entscheidungsfindungsprozesses am Donnerstag Gesprächsbedarf entstanden ist, gesehen wurde und adressiert wurde, und zwar in Bezug auf die in der Ressortverantwortung des Innenministers getroffene Entscheidung, zum Status quo ante zurückzukehren, nämlich eine Einzelfallprüfung auch für syrische Flüchtlinge durchzuführen. Diesen Gesprächsbedarf hat der Innenminister anerkannt und daher diese Entscheidung „on hold“ gestellt, um jetzt zunächst die Gespräche über dieses Thema, die jetzt erforderlich geworden sind, zu führen. Die geeignete Plattform, um das jedenfalls zunächst einmal fachlich vorzubereiten, ist die Innenministerkonferenz, und dort wird dieser Prozess jetzt stattfinden.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, die Kanzlerin sagte hier in der BPK am 4. September: „Es wird bei vielen, gerade bei den syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen, einen Familiennachzug geben.“ Da würde mich interessieren: Gilt dieser Satz noch? Wird er auch noch für den Rest des Jahres und bis zum nächsten Jahr gelten?

Ich habe eine Lernfrage an Herrn Dimroth: Können Sie einmal erklären, wie der Familiennachzug heute geregelt ist? Muss ein Syrer also nicht heute schon ein oder zwei Jahre hier leben, bevor die Familie nachziehen oder er sie nachholen kann?

STS SEIBERT: Herr Jung, am Donnerstag haben sich die Spitzen der Koalition, wie Sie wissen, ja auf verschiedene Beschlüsse geeinigt. Dazu gehört es auch, den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz, also für diese eine Gruppe, für zwei Jahre auszusetzen. Darüber hinausgehende Veränderungen, was den Familiennachzug betrifft, haben die Koalitionspartner am Donnerstag nicht besprochen.

Nun muss man generell sagen: Die Behörden in Deutschland sind zurzeit, wie jeder weiß, vollauf damit beschäftigt, die sehr hohe Zahl eintreffender Flüchtlinge zu registrieren, sie unterzubringen und ihre Antragsverfahren durchzuführen. Wenn man diese Realität landauf, landab sieht, dann wird jedem klar: Ein Familiennachzug nach bisherigem Verständnis kann es derzeit nicht geben. Die anderen Aufgaben der Verwaltung haben jetzt einfach Priorität. Das ist die Realität, und das muss auch jedem so klar sein.

DR. DIMROTH: Herr Jung, zu Ihrer Lern- und Sachfrage: Es ist so, dass Flüchtlinge nach derzeit geltender Rechtslage egal, ob subsidiär oder primär schutzbedürftig nach dreimonatigem Aufenthalt in Deutschland ohne besondere weitere Voraussetzungen grundsätzlich das Recht auf Familiennachzug haben.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Seibert, habe ich Sie richtig verstanden, dass die Aussage nicht mehr gilt?

Herr Dimroth, zu Ihrem Minister: Wenn selbst Syrer, die aus einer Hölle flüchten, wieder zweitrangig schutzbedürftig sein sollen, welche Menschen aus welchen Ländern der Welt sollen dann noch wirklich schutzbedürftig sein? Können Sie einmal konkrete Herkunftsländer nennen, die nicht unter diese subsidiäre Schutzbedürftigkeit fallen würden?

STS SEIBERT: Wir haben als Koalition am Donnerstag beschlossen, für die ziemlich kleine Gruppe derjenigen, die subsidiären Schutz genießen, den Familiennachzug für zwei Jahre auszusetzen. Das ist zunächst einmal ein Beschluss. Der muss jetzt das ist jedenfalls unser Wille so vorangetrieben werden, dass er auch bald Realität werden kann.

Für die andere, größere Gruppe derjenigen, die als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention primären Schutz genießen, habe ich hier keine rechtlichen Veränderungen, sondern lediglich die Beobachtung der Realität beschrieben, wie sie derzeit an den deutschen Antragstellen besteht, nämlich dass derzeit aufgrund der hohen Zahl von Flüchtlingen, die ins Land kommen, deren Fälle bearbeitet werden müssen und die registriert werden müssen, der Familiennachzug im klassischen Sinne im Moment nicht bearbeitet werden kann. Das ist aber keine Aussage über die Rechtssituation.

DR. DIMROTH: Nur ganz kurz: Herr Jung, diese Frage stellt sich in dieser Form nicht, denn wesentlich für die Initiative des Innenministers war ich führte es vorhin schon aus die Rückkehr zum Status quo ante, das heißt, zu einer Einzelfallprüfung. Im Rahmen einer Einzelfallprüfung wird im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorgaben dann zu entscheiden sein, zu welchem Schutzstatus jemand gehört egal, wo er herkommt , und dies mit den dem dann folgenden rechtlichen Konsequenzen.

FRAGE HELLER: Ich würde gerne wissen, ob der Kanzlerin am Donnerstag bei den beiden Gesprächen mit dem Ministerpräsidenten und den Parteichefs bewusst gewesen ist, dass der Innenminister im Hinblick auf den rechtlichen Status von syrischen Flüchtlingen eine Veränderung plant.

Ich würde zum Zweiten gerne wissen, ob der Innenminister nach wie vor das Vertrauen der Kanzlerin hat.

Ich würde zum Dritten gerne wissen, was den Finanzminister, der ja nicht unbedingt im Fokus dieses Themenkreises steht, bewogen hat, gestern so dezidiert im öffentlich-rechtlichen Fernsehen dazu Position zu beziehen.

STS SEIBERT: Ich fange mit Ihrer zweiten Frage an: Selbstverständlich hat er das.

Jetzt zu Ihrer ersten Frage: Das Entscheidende bei allen Beschlüssen vom Donnerstag war die Grundlage einer unveränderten Einschätzung und Behandlung der syrischen Flüchtlinge. Das bleibt auch die Grundlage dieser Beschlüsse. Als es dann Fragen und Einwände eines Koalitionspartners gab, weil ja am Freitagnachmittag die Frage im Raum stand, ob man bei den schriftlichen Verfahren ohne Anhörung bleibt oder ob es doch eine Rückkehr zur individuellen Prüfung geben sollte, wurde schnell eine Verständigung auf den Status quo hergestellt. Aber am Donnerstag war ganz klar die Grundlage der Beschlüsse der Status quo und die unveränderte Einschätzung dessen, wie die syrischen Flüchtlinge in Deutschland in den Verfahren behandelt werden.

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Wolfgang Schäuble, Bundesfinanzminister und CDU-Präsidiumsmitglied, hat sich gestern in der ARD im „Bericht aus Berlin“ geäußert. Die Aussagen stehen für sich, und ich habe dem jetzt hier nichts hinzuzufügen.

FRAGE DR. LOHSE: Herr Dimroth, vielleicht auch Herr Seibert, ich habe es noch nicht genau verstanden: Bezieht sich der Gesprächsbedarf, den auch der Innenminister artikuliert hat oder von dem er gesagt hat, dass es ihn gebe, auch auf das Thema der Einzelfallprüfung oder nur auf die Frage des subsidiären Schutzes? Mit anderen Worten: Gibt es jetzt auch weiterhin keine Einzelfallprüfung von Syrern, bis man diesem Gesprächsbedarf dann irgendwann nachgekommen sein wird, oder bezog sich das nur auf den Part, dass künftig, was der Innenminister ja auch gesagt hat, für Syrer subsidiärer Schutz gelten soll?

DR. DIMROTH: Ich kann das gerne beantworten: Es bleibt zunächst, wie ich es ausgeführt habe, beim Status quo; das heißt, keine Einzelfallprüfung, schriftliches Verfahren. Ihre Zusatzfrage betrifft aber denselben Sachverhalt: Es ist nämlich schlichtweg nicht möglich, dass man aus dem Innenministerium heraus den jeweils passenden Schutzstatus für Flüchtlinge vorgibt, sondern im Rahmen einer Einzelfallprüfung, zu der man so die Initiative des Innenministers hätte zurückkehren können, wäre das selbstverständlich eine ergebnisoffene Prüfung, in deren Rahmen dann unterschiedliche Ergebnisse herauskommen können. Das kann im Zweifel bzw. im Einzelfall ein Schutzgrund nach dem Asylgrundrecht sein, das kann ein Schutzgrund nach dem internationalen Flüchtlingsrecht sein, das kann ein sogenannter sekundärer Schutz sein, und im Einzelfall kann auch gar kein Schutzgrund vorliegen, sodass eben überhaupt keine Anerkennung erfolgen würde. Das wäre die Konsequenz einer Rückkehr zu einer Einzelfallprüfung, aber nicht ein vorgegebenes Ergebnis für eine bestimmte Personen- oder Flüchtlingsgruppe.

ZUSATZFRAGE DR. LOHSE: Wenn es Gesprächsbedarf gibt, wann wird der denn erledigt sein? Es gibt ja eine Menge Unterstützung für den Innenminister und seine Position, inzwischen auch aus der Union. Man wird ja vermutlich bald darüber reden können.

Herr Seibert, ist es denn denkbar, dass dabei dann doch künftig wieder Einzelfallprüfungen für syrische Antragsteller herauskommen werden?

DR. DIMROTH: Ich darf beginnen: Einen konkreten Zeitpunkt kann ich Ihnen jetzt naturgemäß nicht nennen. Was ich aber gerade schon ausführte, ist die Tatsache, dass der Innenminister heute mit dem IMK-Vorsitzenden, dem rheinland-pfälzischen Innenminister Lewentz, besprochen hat, dass man dieses Thema jetzt einmal rasch im Rahmen der IMK aufbereitet, um das Ergebnis dieser fachlichen Aufbereitung dann eben in den politischen Entscheidungsprozess münden zu lassen. Aber einen Termin dazu, wann dieser Gesprächsbedarf sozusagen final abgearbeitet sein wird, kann ich Ihnen hier naturgemäß nicht nennen.

STS SEIBERT: Ich möchte hier nicht spekulieren, sondern mich an der Realität festhalten, wie sie jetzt ist und wie sie auch die Grundlage der Koalitionsbeschluss vom Donnerstag ist, nämlich der Tatsache, dass syrische Flüchtlinge derzeit hier ein schriftliches Verfahren ohne Anhörung erhalten. Über alles Weitere wird, wie Sie es ja gehört haben, der Innenminister erneut mit der Innenministerkonferenz reden, und das ist sicherlich auch das richtige Format, um das Gespräch darüber aufzunehmen.

ZUSATZFRAGE DR. LOHSE: Verstehe ich Sie dann richtig, wenn Sie ausdrücklich noch einmal auf die Innenministerkonferenz hinweisen, dass es ein Gespräch des Innenministers sei es mit Herrn Altmaier, sei es mit der Bundeskanzlerin noch nicht gegeben hat und es zu diesem Thema auch nicht ansteht?

STS SEIBERT: Ich wüsste nicht, dass ich das gesagt hätte. Gehen Sie einmal davon aus, dass die Bundeskanzlerin mit dem Innenminister und mit dem Flüchtlingskoordinator in sehr regelmäßigem Kontakt steht.

FRAGE: Ich hätte doch noch einmal etwas mit Blick auf Vertrauensfragen zu fragen: Wie vertrauensvoll ist es, wenn man sich am Donnerstag verständigt, ein Innenminister später seine Begehrlichkeiten mit Blick auf den Status syrischer Flüchtlinge in die Öffentlichkeit bringt, er sich selbst zurückpfeift oder mehr oder minder zurückgepfiffen wird und er dann vom Bundesfinanzminister noch einmal eine Bestärkung seines Handelns erhält? Wie sieht das die Kanzlerin? Das ist doch keine wirklich vertrauensvolle Zusammenarbeit. Wie groß ist da das Vertrauen in die beiden Minister?

STS SEIBERT: Ich habe die Frage Herrn Heller gerade schon beantwortet: Es ist groß. Ich glaube, ansonsten haben wir die Abläufe in der vergangenen Woche hier jetzt auch schon ausführlich dargelegt.

ZUSATZFRAGE: Ich habe ja über das gesprochen, was nach dem Donnerstag passiert ist. Ich meine, das ist ja eine Entwicklung, die uns

STS SEIBERT: Meine Aussage bezieht sich auf die ganze letzte Woche, und sie gilt heute, am Montagvormittag, 11.47 Uhr.

FRAGE: Herr Seibert, jenseits aller Koalitionsbeschlüsse und Vertrauensverhältnisse: Wie ist denn die konkrete inhaltliche Position der Kanzlerin zum Thema „Familiennachzug von Syrern“? Hat sie dazu eine ganz bestimmte Haltung, die man jetzt nennen kann, oder wartet sie erst einmal ab, wie sich die Sache entwickelt?

STS SEIBERT: Der Bundeskanzlerin ist es wichtig, dass wir als Regierungskoalition vorankommen. Das haben wir jetzt mit dem Asylgesetzpaket geschafft. Darin sind wichtige Maßnahmen enthalten, die bereits in Kraft getreten sind. Wir haben jetzt am Donnerstag auf der Ebene der Koalitionsspitzen weitere wichtige Maßnahmen beschlossen, die bei der Beschleunigung der Verfahren wirklich hilfreich sein könnten. Das ist ja als Bundesregierung unser erklärtes Ziel, und so werden wir weiter arbeiten.

Da, wo auch einmal unterschiedliche Einschätzungen innerhalb der Koalition auftauchen was bei dieser größten Herausforderung seit Jahrzehnten, die Deutschland zu schultern hat und die alle Ebenen des Staates und der Gesellschaft betrifft, wirklich nicht überraschend ist , werden wir so damit umgehen, wie wir das bisher getan haben: Wir werden das Gespräch suchen. Wir werden immer wieder den gemeinsamen Weg bzw. den Kompromiss suchen – so wie letzte Woche mit guten Ergebnissen geschehen. Jetzt wollen wir uns daranmachen, dass diese Ergebnisse der letzten Woche Realität werden.

ZURUF: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

STS SEIBERT: Es hat aber beschrieben, was die Regierungschefin an der Spitze dieser Koalition umzusetzen versucht.

FRAGE WONKA: Herr Dimroth, wie konnte es passieren, dass sich Ihr Minister, was den Diskussionsbedarf mit seinen Kollegen betrifft, so granatenmäßig verschätzt, wie Sie es jetzt erläutert haben? Am Dienstag in der Fraktion hat er noch etwas anderes erklärt, und am Freitag hat er dann plötzlich einen ganz großen Diskussionsbedarf festgestellt. Welche Konsequenzen zieht Ihr Minister daraus, dass er die politische Lage offenbar nicht korrekt einzuschätzen versteht?

Von Frau Alemany wüsste ich gerne: Weiß Ihr Minister, wovon er spricht, wenn er gestern im Interview im Fernsehen zweimal von „säkularen Schutzfunktionen“ gesprochen hat? Mir ist dieser Terminus im Zusammenhang mit der Asyldebatte unbekannt. Welcher Plan von Gabriel verbirgt sich hinter dieser „säkularen Schutzfunktion“?

ALEMANY: Wenn ich das geht ganz schnell – beginnen darf: Er meinte natürlich „subsidiär“.

ZUSATZFRAGE WONKA: Aber weiß er schon, wovon er spricht, und hat sich nur versprochen?

ALEMANY: Natürlich weiß er, wovon er spricht.

DR. DIMROTH: Ich glaube, ich kann mich auch relativ kurz fassen, Herr Wonka: Ich teile Ihre Einschätzung, die Ihrer Frage innewohnt, sozusagen naturgemäß nicht, und zwar weder, was das „granatenmäßig“ anbetrifft, noch, was die Grundaussage anbetrifft.

Ich kann im Prinzip nur wiederholen, was ich eingangs gesagt habe: Der Bundesinnenminister hat als zuständiger Fachminister in Ausübung der ihm verfassungsrechtlich zugeschriebenen Ressortverantwortung eine Entscheidung getroffen. Diese Entscheidung fiel im Laufe der Woche in einen Kontext, der im Beschluss der Parteivorsitzenden am Donnerstagabend gipfelte. Dieser Kontext hat sehr deutlich Gesprächsbedarf zutage gefördert. Der Bundesinnenminister hat sehr schnell reagiert und diesen Gesprächsbedarf akzeptiert, um jetzt genau diesen Bedarf abzuarbeiten.

ZUSATZFRAGE WONKA: Hat Herr de Maizière also schon am Dienstag gewusst, dass es Diskussionsbedarf gibt? Sonst hätte er es ja fehleingeschätzt.

DR. DIMROTH: Dazu, ob etwas und was in der Fraktion gesagt wurde, kann ich mich schon deswegen nicht äußern, weil ich nicht dabei war. Im Übrigen bleibt es bei dem, was ich gesagt habe.

FRAGE SIEBERT: Herr Dimroth, weil unterschiedliche Zahlen kursieren: Wie viele Menschen betrifft der subsidiäre Status derzeit, insbesondere auf die Menschen bezogen, die in den letzten Monaten zu uns gekommen sind?

Wenn es jetzt das Ziel ist, zu einer Einzelfallprüfung bei den Syrern zurückzukommen, ist das dann angesichts all des Überhangs an Prüfverfahren in diesem Bereich überhaupt ein realistisches Ziel? Wann könnte man überhaupt praktisch zu einer Einzelfallprüfung bei den Syrern zurückkehren?

Herr Seibert, wie konnte es denn eigentlich passieren, dass am Donnerstag über dieses Thema geredet wurde, ohne dass die Koalitionsspitzen über die offensichtlich schon vorliegende Weisung an das BAMF, was den Flüchtlingsstatus angeht, in Kenntnis gesetzt worden waren?

Herr Fischer, wann ist das Auswärtige Amt über diese Veränderung bei den Statusfragen informiert worden?

VORS. DETJEN: Danke für die drei Fragen. Dafür gibt es dann keine Zusatzfragen!

DR. DIMROTH: Zum ersten Teil Ihrer ersten Frage, nämlich der Frage nach den Zahlen, kann ich auf die Asylgeschäftsstatistik verweisen, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge regelmäßig veröffentlicht. Daraus ergibt sich für den Gesamtjahreszeitraum einschließlich des Oktobers dieses Jahres eine Zahl von subsidiär Schutzbedürftigen in Höhe von 1.366.

Die Frage der Praktikabilität, die Sie aufwerfen, ist sozusagen selbstverständlich Gegenstand der Erörterung gewesen. Eine Rückkehr zu einem Einzelfallprüfverfahren würde sicherlich auch einen größeren Verwaltungsaufwand bedeuten; das ist völlig klar. Aber dieser größere Aufwand wäre nicht derart, dass man das sozusagen schlichtweg nicht umsetzen könnte oder es dadurch unpraktikabel werden würde.

FISCHER: Sie wissen ja, dass es zu diesem Thema beim Gespräch der Koalitionsspitzen keine Beschlüsse gab. Insofern haben wir wie die meisten anderen hier auch am Freitag nach den Äußerungen des Bundesinnenministers davon erfahren.

STS SEIBERT: Herr Siebert, ich denke, über Informationsflüsse in der vergangenen Woche ist hier nun schon ausführlich berichtet worden. Auch der Flüchtlingskoordinator, Herr Altmaier, hat das am Sonntag noch einmal in einem Interview nachgezeichnet. Ich glaube, das Entscheidende ist: Als es dann Fragen und Einwände eines Koalitionspartners gab, hat man sich schnell zusammengefunden und schnell eine Verständigung hergestellt.

FRAGE STEINER: Herr Dimroth, ich muss noch einmal nachfragen. Die Frage geht aber gleichzeitig auch wieder an Herrn Seibert. Als ich Sie eben gefragt habe, hatte ich Sie immer nach dem Freitag gefragt. Sie haben mir regelmäßig in Bezug auf den Donnerstag geantwortet. Deswegen komme ich noch einmal zurück zum Freitag. Ich würde gerne Folgendes verstehen: Offensichtlich gab es bis 17.45 Uhr, als Herr de Maizière in Tegel gelandet ist, keinerlei Anlass für ihn, darüber nachzudenken, dass das ein Problem sein könnte, das größeren Gesprächsbedarf auslösen könnte. Wie kann es also sein, dass Sie sagen „Er hat es sehr schnell so gesehen, dass es dort Gesprächsbedarf gibt“, während ja offensichtlich am Tag vorher diskutiert wurde, aber eben nicht über diesen Sachverhalt, weil davon gar keine Kenntnis vorhanden war? Wie bringen Sie das für sich und für Ihr Haus zusammen? Es hat ja auch nur noch zwei Stunden gedauert, bis es dann wieder rückwärtsging.

DR. DIMROTH: Ehrlich gesagt, Herr Steiner, kann ich dem, was ich bisher zugesagt habe, nichts Substanzielles hinzufügen. Der Minister hat das in seiner Ressortverantwortlichkeit so, wie auch andere Entscheidungen in Ressortverantwortlichkeit getroffen werden, initiiert, also bezüglich der Umkehr der Entscheidungspraxis, die im Übrigen auch noch nicht stattgefunden hat. Er hat dann, nachdem offenbar wurde, dass im Zuge des politischen Einigungsprozesses unterschiedliche Ausgangspositionen bestehen, diesen Gesprächsbedarf anerkannt und nunmehr die Bereitschaft erklärt, ihn abzuarbeiten, bevor eine solche Entscheidung dann sozusagen in die Verwaltungsrealität umgesetzt wird.

ZUSATZFRAGE STEINER: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

DR. DIMROTH: Ich kann dem, was ich Ihnen hier jetzt zu den Prozessen ausgeführt habe, nichts hinzufügen und muss eine Wertung naturgemäß Ihnen überlassen.

FRAGE JESSEN: Herr Dimroth, in der Summe bedeuten Ihre Darstellungen des Ablaufs, das dem Minister dieser Gesprächsbedarf, der am Donnerstag entstanden ist, tatsächlich in seiner Gänze erst nach Veröffentlichung des Interviews bekannt wurde. Ansonsten hätte er ja, wenn er es vorher schon gewusst hätte, entweder das Interview nicht so geben können oder nicht zurückrudern müssen, was er faktisch gemacht hat. Das ist jetzt keine Wertungsfrage, sondern eine schlichte Sachfrage. Erst nach der Veröffentlichung seines Interviews am Freitag ist dem Minister offenbar die Tiefe des Gesprächsbedarfs bewusst geworden. Richtig?

DR. DIMROTH: So ähnlich hatte ich das hier ausgeführt. Im Laufe des Freitags ist ein Gesprächsbedarf von anderer Seite signalisiert worden. Ja, dieser Gesprächsbedarf ist auch dem Bundesinnenminister zur Kenntnis gegeben worden. Daraus sind die Ihnen bekannten Konsequenzen gefolgt. Insofern habe ich dazu schon etwas ausgeführt und glaube, dem auch nach wie vor nichts hinzufügen zu müssen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Dem Minister waren ja sowohl die Weisung an das BAMF als auch die Ergebnisse des Donnerstagsgipfels bekannt. Bedeutet das, dass er in Kenntnis dieses Spannungsverhältnisses ich glaube, da hatte er mehr Kenntnis als andere Teilnehmer an der Sitzung am Donnerstag aus eigener politischer Einschätzung den Gesprächsbedarf bis zur Veröffentlichung des Interviews nicht gesehen hatte? Richtig?

DR. DIMROTH: Der Bundesinnenminister hat im Rahmen seiner Fachministerressortverantwortlichkeit eine Entscheidung getroffen. Diese fiel im Laufe der Woche in einem politischen Kontext. Daraus ist ein Gesprächsbedarf entstanden. Der wurde artikuliert. Der Bundesinnenminister hat diesen Bedarf anerkannt und sehr rasch reagiert, um nunmehr eine Plattform dafür zu bieten, diesen Gesprächsbedarf abzuarbeiten.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Entschuldigung, aber die Frage war eine etwas andere. Ich versuche noch einmal, sie zu präzisieren: Der Gesprächsbedarf ist doch aus dem objektiven Spannungsverhältnis zwischen den Donnerstagsergebnissen und der Weisung an das BAMF entstanden. Das ist ein objektives Spannungsverhältnis. Wenn sich der Minister erst nach Veröffentlichung seines Interviews sozusagen veranlasst sah, zurückzurudern, dann bedeutet das logisch zwingend, dass er bis zu diesem Zeitpunkt aus eigener politischer Analyse diesen Gesprächsbedarf aufgrund des Spannungsverhältnisses nicht gesehen hat. Oder wollte er ihn nicht sehen?

DR. DIMROTH: Bis zu dem „oder“ war das, glaube ich, keine Frage, sondern sozusagen eine Art Koreferat, zu dem ich mich jetzt ungern verhalten würde.

Bezüglich der anderen Punkte habe ich hier sehr weit ausgeführt: Der Bundesinnenminister hat eine Entscheidung getroffen. Diese fiel im Laufe der Woche in einem politischen Kontext. Aus diesem politischen Kontext haben andere einen Gesprächsbedarf formuliert. Diesen hat der Bundesinnenminister rasch anerkannt, um nunmehr in einem geordneten Verfahren diesen Gesprächsbedarf abzuarbeiten.

FRAGE HICKMANN: Herr Seibert, um das nur noch einmal klarzustellen: Was ist denn die konkrete Position der Bundeskanzlerin? Befürwortet sie im Fall syrischer Flüchtlinge die Rückkehr zur Einzelfallprüfung oder nicht?

STS SEIBERT: Die konkrete Position ist, dass wir uns jetzt auf die Koalitionsbeschlüsse, die wir getroffen haben, konzentrieren, dass wir dafür sorgen, dass sie möglichst schnell Realität werden, dass das rechtlich Nötige getan wird und dass alle weiteren Fragen, die innerhalb der Koalition auftauchen, auf dem bewährten Wege des Gesprächs miteinander geklärt werden. Der Bundesinnenminister hat für diese eine Sachfrage jetzt den Weg vorgegeben, indem er sich an die Innenministerkonferenz wendet. Dort ist dieses Thema im vergangenen Herbst besprochen worden, und dort soll es erneut besprochen werden.

FRAGE ENGEL: Teil der Koalitionsbeschlüsse war ja auch, dass es eine Beschleunigung der Verfahren geben soll, gerade auch aus humanitären Gründen und gerade hinsichtlich der Flüchtlinge, die hier sind. Die Frage, wie eine Beschleunigung der Verfahren und Einzelfallprüfungen tatsächlich zusammenpassen können, geht an Herrn Dimroth. Hat es in der Zwischenzeit vielleicht ein paar Tausend Einstellungen gegeben, damit das schneller geht? Ich weiß es nicht. Das ist die eine Frage.

Die andere Frage geht noch einmal in die Richtung des Familiennachzugs. Den könne es nicht geben, haben Sie, Herr Seibert, gerade gesagt. Ist das einfach Verwaltungspraxis, dass die Flüchtlinge hier hinkommen und sagen „Ich möchte meine Familie nachholen“ und ihnen dann gesagt wird „Das gibt es zurzeit nicht; komm in einem Jahr wieder“ oder es gar keine Angabe gibt, wann man wieder auftauchen kann, oder gibt es tatsächlich eine Weisung an die Verwaltung? Ich weiß, dass das dann wahrscheinlich wieder eine Ländersache ist, sodass keiner antworten muss, aber vielleicht gibt es ja trotzdem so etwas wie eine Kenntnis davon, dass es eine Weisung an die Verwaltungen gibt, zu sagen, dass Familiennachzug prinzipiell nicht bearbeitet wird.

STS SEIBERT: Ich habe hier nicht von Weisungen an die Verwaltung gesprochen, und das kann ich auch nicht tun. Ich habe auch nicht von rechtlichen Grundlagen gesprochen; die haben wir jetzt nur für die Gruppe mit subsidiärem Schutz ins Auge gefasst. Ansonsten klärt das Aufenthaltsgesetz klar, in welchen Fällen Familienangehörige von Asylberechtigten nachzugsberechtigt sind. Ich habe versucht, Ihnen die Realität, wie sie zurzeit landauf, landab in der Verwaltung besteht, zu beschreiben, die dazu führt, dass die volle Konzentration aller staatlichen Kräfte im Moment darauf gerichtet ist, die hohe Zahl der Flüchtenden erst einmal in Empfang zu nehmen, sie zu registrieren, für ihre Unterkunft und Unterbringung zu sorgen und vor allem ihre Antragsverfahren durchzuführen – inklusive der Durchführung der Antragsverfahren, die hier sozusagen noch auf Halde liegen. Das ist die Realität in der Praxis. Deswegen muss jeder wissen, dass Familiennachzug nach dem bisherigen Verständnis, wie man ihn vielleicht hätte organisieren können, als wir 25.000 Bewerber pro Jahr hatten, derzeit nicht durchgeführt werden kann. Das ist die Realität und nicht irgendeine rechtliche Größe.

DR. DIMROTH: Wie Sie wissen, ist eine Reihe von Maßnahmen ergriffen worden, um das BAMF ressourcenmäßig besser aufzustellen, als es noch in der Vergangenheit der Fall war. Wie Sie vielleicht auch wissen, ist es im Zuge dieser Maßnahmen ja auch gelungen, sowohl die Zahl der Entscheidungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum insgesamt deutlich zu erhöhen als auch die Verfahrensdauer trotz massiver Zunahme der Verfahren zu verkürzen, zwar noch nicht so weit, wie im Koalitionsvertrag als Ziel in Aussicht genommen wurde das ist ebenso richtig , aber vor der Klammer steht, dass erhebliche Verfahrensverbesserungen, Verfahrensverkürzungen und „Effektivierungen“ stattgefunden haben. Ebenso richtig ist auch, dass ein weiterer Prozess vonnöten sein wird, um dieses Ziel der Reduzierung der Verfahrensdauer auf drei Monate dann auch zu erreichen. Wie Sie vermutlich ebenfalls wissen, hat der neue Leiter des BAMF dazu ja auch eine Reihe von Ideen aufgegriffen und Maßnahmen ergriffen. Die Haushaltsberatungen münden in dieser Woche in eine finale Phase, und dem, ob und was dabei noch zu erwarten ist, kann ich hier naturgemäß nicht vorgreifen. Jedenfalls ist eine Reihe von Maßnahmen ergriffen worden, und diese wirken, um sowohl die Verfahrensdauer zu verkürzen als auch die Zahl der entschiedenen Verfahren weiter zu erhöhen, auch wenn wir dabei schon ein gutes Stück besser geworden sind.

Eine Bemerkung hierzu gibt es von mir an dieser Stelle auch immer wieder: Selbstverständlich ist die Zahl der Entscheider bzw. der Mitarbeiter beim BAMF nicht die einzige Stellschraube, die für die Verfahrensdauer relevant ist, sondern selbstverständlich gibt es in dem Verfahren weitere Stellen, die für die Gesamtverfahrensdauer relevant sind. Das betrifft zum einen die Frage der Erstaufnahmeeinrichtungsplätze bei den Ländern, weil ein Verwaltungsverfahren, wenn eine dezentrale Verteilung auf die Kommunen stattgefunden hat, durch bestimmte Zustellungsvorgaben und all jenes naturgemäß länger dauert und selbstverständlich im Übrigen am Ende des Prozesses in der Regel oder jedenfalls in vielen Fällen ein verwaltungsgerichtliches Verfahren steht jedenfalls bei einem negativen Verfahrensausgang und auch hierbei wiederum die Länder dafür zuständig sind, entsprechende Ressourcen bei den Verwaltungsgerichten vorzuhalten. Dies nur, um das Gesamtbild zu malen.

Selbstverständlich bleibt es dabei: Es ist erkannt und angegangen worden, dass wir das BAMF noch stärker bestücken müssen. Dabei sind wichtige Schritte und wichtige Effekte erreicht worden. Aber hinsichtlich des Ziels einer im Schnitt dreimonatigen Verfahrensdauer für alle liegt noch ein Stück Weg vor uns.

FRAGE JUNG: Zunächst einmal eine Verständnisfrage an Herrn Seibert und Herrn Dr. Dimroth. Wenn die eigene Familie nicht mehr in Sicherheit nachkommen soll, erwartet die Bundesregierung dann zum Beispiel von syrischen Familienmitgliedern, dass diese auch noch ihr Leben aufs Spiel setzen, um nach Deutschland zu kommen?

STS SEIBERT: Die Bundesregierung erwartet von niemandem, dass er sein Leben aufs Spiel setzt und möchte auch nicht, dass irgendjemand sein Leben aufs Spiel setzt. Das ist ein erheblicher Grund dafür, dass wir beispielsweise sehr massiv begonnen haben, in Europa gegen die Schleuserkriminalität vorzugehen.

Ich kann Ihnen nur das sagen die Frage zielt ja auf den Familiennachzug , was ich den beiden Fragestellern vorhin schon gesagt habe: Es gibt eine rechtliche Situation; es gibt eine praktische Situation. Die habe ich hier beschrieben.

DR. DIMROTH: Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

FRAGE: Ich habe eine Nachfrage an Herrn Seibert zu diesem Gesprächsbedarf. Bezieht sich das nur auf eine Statusänderung syrischer Flüchtlinge oder werden die Frage des Familiennachzugs insgesamt und die Grundlagen dafür eventuell infrage gestellt?

STS SEIBERT: Am Freitag ist eine ganz konkrete Frage in den Raum getreten. Das ist die Frage, ob man, wie es jetzt seit November 2014 der Fall ist, dabei bleiben soll, dass syrische Flüchtlinge einem schriftlichen Verfahren ohne Anhörung unterliegen oder ob man zu dem Status quo vor November 2014 zurückkehren soll, also einer Rückkehr zur individuellen Prüfung der Fälle der syrischen Flüchtlinge. Das ist die Frage, über die es ganz augenscheinlich dann Gesprächsbedarf gab. Dazu gab es auch Einwände das haben Sie alle mitbekommen , die jetzt der Bundesinnenminister der Innenministerkonferenz der Länder erneut vorlegt.

Habe ich das richtig dargestellt, Herr Dr. Dimroth?

DR. DIMROTH: Ja.

ZUSATZFRAGE: Explizit wird das nicht

STS SEIBERT: Das ist das, was ich Ihnen dazu sagen kann. Das bezieht sich auf die Frage, die am Freitagnachmittag in den Raum trat.

FRAGE HERPELL: Herr Dimroth, am Wochenende wird ein Unionspolitiker mit den Worten zitiert: „De Maizière ist innerlich zerrissen zwischen seiner Loyalität zu Merkel und seiner eigenen Meinung in der Flüchtlingsfrage.“ Frage von mir: Ist das noch so oder neigt sich da die Waage zugunsten der eigenen Meinung? Wir haben gerade gehört, die Kanzlerin hat noch Vertrauen zu Herrn de Maizière. Ist es noch umgekehrt so, dass Herr de Maizière zur Kanzlerin Vertrauen hat oder hat er im Moment klar und deutlich seine eigene Agenda?

DR. DIMROTH: Ich bitte Sie erst einmal um Nachsicht, dass ich sozusagen namentlich nicht näher konkretisierte Einzelstimmen von wem auch immer hier jetzt nicht kommentieren werde.

Im Grundsatz gilt selbstverständlich, dass der Bundesinnenminister loyal gegenüber der gesamten Bundesregierung agiert und gleichzeitig als Fachminister seine ihm zugewiesenen Aufgaben erledigt. Das ist sozusagen der Normalzustand, an dem es auch, ehrlich gesagt, nichts Besonderes zu bemerken gibt.

FRAGE DR. LOHSE: Zwei kurze Verfahrensfragen. Herr Dimroth, wenn ein Migrant an die deutsche Grenze kommt und sagt „Ich komme aus Syrien“, wie lange dauert es dann im Schnitt, bis er mit Hilfe des im Moment geltenden schriftlichen Anhörungsverfahrens einen Bescheid darüber hat, ob und welchen Aufenthaltstitel er in Deutschland hat? Gibt es da eine prioritäre Behandlung gegenüber Menschen aus anderen Ländern?

Herr Fischer, Herr Seibert hat jetzt mehrfach gesagt, dass im Moment die Verwaltungen mit dem Empfang und der Registrierung von Flüchtlingen so ausgelastet seien, dass die Kapazitäten für das Thema Familiennachzug fehlten. Das liegt aber ja im Wesentlichen in den deutschen Auslandsvertretungen und damit beim Auswärtigen Amt. Ist das auch Ihre Einschätzung, dass zum Beispiel trotz der Aufstockung von Personal in der Botschaft in Beirut, trotz des elektronischen Zugriffs auf die Daten der Ausländerämter die Verfahren im Moment so sind, dass sie sich um den Familiennachzug nicht kümmern können?

DR. DIMROTH: Herr Lohse, ich darf anfangen. Vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann Ihnen keine konkrete Verfahrensdauer im Schnitt nennen. Klar ist, dass sowohl für die Menschen, die aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten kommen, ebenso wie für Menschen, die aus sehr unsicheren Herkunftsstaaten kommen, gilt, dass die Verfahrensdauer kürzer ist, als bei Menschen, die aus Staaten zu uns kommen, wo die Lage nicht ganz so eindeutig ist, weil dann eben der Prüfaufwand ein sehr viel größerer ist. Das ist sozusagen eine Selbstverständlichkeit.

Eine konkrete Zahl, wie lange derzeit dieses schriftliche Verfahren bei Syrern im Schnitt dauert, habe ich nicht dabei. Ich frage gerne nach, ob es so etwas gibt und würde das gegebenenfalls nachreichen.

ZUSATZ DR. LOHSE: Auch, ob es eine bevorzugte Behandlung für syrische Flüchtlinge gibt.

FISCHER: Wir haben in der Vergangenheit hier schon öfter über die Herausforderungen, vor denen die Auslandsvertretungen im Rahmen des Familiennachzugs stehen, gesprochen. Es ist so, dass die Kolleginnen und Kollegen an den besonders betroffenen Auslandsvertretungen das sind zum Beispiel die Vertretungen in Beirut, Ankara, Istanbul alles tun und alles leisten, was innerhalb des rechtlichen Rahmens zur verantworten ist, um die Visumsverfahren, die dort zum Familiennachzug anhängig sind, abzuschließen. Es ist richtig, dass wir in den letzten Jahren dazu auch unsere Kapazitäten sehr stark ausgebaut haben. Allein in Beirut haben wir diese verdreifacht.

Gleichzeitig ist es so, dass wir natürlich vor einer Dimension der syrischen Flüchtlingskrise stehen, die alles bisher Dagewesene übersteigt. Mittlerweile sind mehr als 10 Millionen Menschen aus Syrien vor diesem schrecklichen Bürgerkrieg auf der Flucht. Kein Land außerhalb der Region hat so viele Syrer aufgenommen wie Deutschland. Vor diesem Hintergrund ist es klar, dass eine Botschaft wie Beirut, Ankara oder Istanbul, die diese zusätzliche Nachfrage verspürt, die aus Deutschland über die Ausländerämter kommt, weil dort, glaube ich, die Anfragen ja gestellt werden, natürlich am Rande ihrer Kapazitäten arbeitet. Das tun sie weiterhin.

Es ist weiterhin so, dass es ein wenig dauert, bis die Anträge genehmigt sind. Wir tun aber natürlich alles und haben das auch in der Vergangenheit getan , um die Kapazitäten so bald wie möglich auszubauen und die Verfahren so weit wie möglich zu vereinbaren. Dabei sind wir auch mit den Ländern sehr stark vorangekommen. Das ist derzeit der Stand.

FRAGE WONKA: Herr Seibert, wer koordiniert zukünftig eigentlich die Kommunikation zwischen dem Flüchtlingskoordinator und dem Bundesinnenminister in Sachen Asylpräsentation der Bundesregierung?

An Herrn Dimroth die Frage: Hat Ihr Minister eigentlich noch Lust weiterzumachen, oder erfüllt er nur seine Pflicht bis zum Ende der Legislaturperiode, weil er eben ein Pflichtmensch ist?

STS SEIBERT: Wir haben in der Bundesregierung die Koordinationsfunktionen klar verteilt. Sie funktionieren auch. Weiterer Bedarf besteht nicht.

ZUSATZFRAGE WONKA: Die Frage war nach der Koordinierung der Kommunikation, weil offenbar der Flüchtlingskoordinator auch einen Kommunikationskoordinator braucht.

STS SEIBERT: Das sagen Sie, dass er das braucht. Ich sage: Wir haben die Aufgabenkoordination in der Bundesregierung gut verteilt. Es gibt die politische Gesamtkoordination durch Minister Altmaier; es gibt die umfassende operative Verantwortung des Innenministers; es gibt den Lenkungsausschuss unter Leitung der Staatssekretärin Haber aus dem Bundesinnenministerium. Mit dieser Struktur sind wir zufrieden.

DR. DIMROTH: Herr Wonka, wie Sie sich denken können, werde ich auf Ihre Frage nicht sehr detailliert eingehen. Aber Sie dürfen selbstverständlich davon ausgehen, dass der Bundesinnenminister sich, wie auch in der Vergangenheit, mit voller Kraft für die Erledigung der ihm übertragenen weiß Gott nicht kleinen Aufgaben einsetzen wird.

FRAGE STEINER: Herr Dimroth, ich gehe davon aus, dass Ihr Minister sich auf konkrete Zahlen bezogen hat, als er seine Vorschläge oder Änderungen angewiesen hat. Insofern würde ich gerne von Ihnen erfahren, wie viele syrische Flüchtlinge es tatsächlich gibt, bei denen ein Familiennachzug stattfindet, und wie viele Personen das im Schnitt tatsächlich sind. Er sprach im Interview von dem Faktor vier. Haben Sie Erfahrungswerte oder sonstige Werte, die sozusagen eine genauere Zahl der Nachkommenden auch begründet?

DR. DIMROTH: Auch das müsste ich Ihnen, was absolute Zahlen betrifft, gegebenenfalls nachreichen, weil ich diese nicht dabei habe. Dass je nach Herkunftsland, je nach Familienstand insbesondere sehr unterschiedliche Einzelschicksale sozusagen daran hängen, ist ja mit Händen zu greifen. Ob es eine absolute Zahl gibt, müsste ich schlichtweg nachfragen und würde sie gegebenenfalls nachreichen.

ZUSATZ STEINER: Das wäre nett. Danke!

FRAGE DR. DELFS: Herr Seibert, eine ganz einfache direkte Frage: Bezieht sich die Kategorie „Antragsteller mit subsidiärem Schutz“ möglicherweise auch auf syrische Flüchtlinge oder nicht? Das ist mir immer noch nicht klar.

STS SEIBERT: In dem Sinne, in dem die Koalition am Donnerstag Beschlüsse gefasst hat, gelten diese Beschlüsse selbstverständlich für das derzeit praktizierte Verfahren mit den syrischen Flüchtlingen. Das ist das Verfahren eines schriftlichen Verfahrens ohne Anhörung. Das ist die Grundlage der Beschlüsse der Koalitionsspitzen am Donnerstag.

Darüber hinaus ist es nicht die Rolle der Bundeskanzlerin oder irgendeines Ministers, den Schutz für syrische oder sonstige Flüchtlinge zu kategorisieren. Das wird immer eine Frage sein, die man den zuständigen Behörden überlässt und die das nach einem bestimmten Verfahren und nach bestimmten Kriterien zu entscheiden haben.

FRAGE: Herr Dimroth, was war genau mögen Sie uns das vielleicht noch einmal erklären der Moment, an dem Herr de Maizière entschieden oder gemerkt hat, dass es wohl doch Gesprächsbedarf gibt? Was ist da passiert? Hat die Kanzlerin angerufen? Die Frage richtet sich an Herrn Seibert.

Gab es mittlerweile ein Gespräch, in dem die Kanzlerin vielleicht Herrn de Maizière noch einmal das Vertrauen ausgesprochen oder ihn auch kritisiert hat?

DR. DIMROTH: Vielen Dank für die Nachfrage. Im Prinzip hatte ich zu dem Sachverhalt vorhin schon ausgeführt. Selbstverständlich werde ich hier nicht über interne Gespräche, Gesprächsabläufe, Gesprächspartner, Gesprächszeiten innerhalb der Bundesregierung berichten. Ich kann nur noch einmal ausführen, dass dem Bundesinnenminister Gesprächsbedarf adressiert wurde, er diesen anerkannt hat, rasch reagiert hat

ZURUF: Innerhalb der Bundesregierung? Das sagten Sie gerade.

DR. DIMROTH: Auch innerhalb der Bundesregierung, um dann, wie gesagt rasch zu reagieren, um diese Entscheidung zumindest auf Eis zu legen und diesen Gesprächsbedarf zunächst abzuarbeiten.

STS SEIBERT: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

ZUSATZ: Schade!

FRAGE SIEBERT: Eine Frage an das Verteidigungsministerium zur Frage der innerafghanischen Schutzzonen, die die Bundeswehr gegebenenfalls einrichten oder bewachen soll. Gibt es sozusagen an das Verteidigungsministerium einen Prüfauftrag, zu gucken, was die Bundeswehr machen müsste, was sie können müsste, welchen Umfang das haben müsste? Wird eine entsprechende Idee in Ihrem Haus schon in irgendeiner Weise verfolgt?

NANNT: Wie Sie wissen, haben wir mit der Veränderung des Mandats „Resolute Support“ eine reine Ausbildungs- und Trainingsmission. Das heißt, die Sicherheitsverantwortung wurde für Afghanistan komplett an die Afghanen übergeben, sodass die Bundeswehr dort derzeit keine Sicherheitsverantwortung hat.

Ich hatte letzte Woche Mittwoch schon ausgeführt, wie der weitere Zeitplan ist. Es geht zukünftig auch weiterhin um Ausbildung und Beratung. Das ist das, was gebraucht wird. Wir befinden uns derzeit im Gespräch mit unseren Partnern. Es wird darauf möchte ich noch einmal hinweisen am 23. November Gespräche mit unseren Partnernationen geben, und Anfang Dezember findet das Treffen der NATO-Außenminister statt. Da stehen wir jetzt, was den Fahrplan angeht, und darauf konzentrieren wir uns. Wie gesagt, der Punkt ist, dass die Afghanen dort die Sicherheitsverantwortung für ihr Land übernommen haben.

ZUSATZFRAGE SIEBERT: Dieser Gedanke zieht sich jetzt schon eine ganze Weile durch die Debatte, jedenfalls seitens der Bundeskanzlerin. Sie hat auf einem Bürgerforum gesagt: Wir könnten da, wo die Bundeswehr stationiert ist, sozusagen Schutzzonen schaffen. Es gibt ein CDU/CSU-Papier, dass man die Afghanen beschützen wolle, wie es dort heißt. Es steht letztlich im Koalitionsbeschluss, dass man diese innerafghanischen Fluchtmöglichkeiten, Fluchtzonen oder Ähnliches unterstützen wird. Deswegen jetzt die Frage: Sind Sie in den vergangenen Wochen, in denen dieser Gedanke mehrfach von verantwortlichen Leuten geäußert worden ist, in irgendeiner Weise mit einer konkreten Planung in dieser Richtung befasst worden, möglicherweise auch dahingehend, dass man die Afghanen dazu bewegen möchte, Schutzzonen zu bewachen? Gibt es schon das Konzept der innerafghanischen Schutzzone in der Tätigkeit des Bundesverteidigungsministeriums innerhalb der letzten Wochen an irgendeiner Stelle?

NANNT: Sie sprechen sichere Räume, sichere Gebiete in Afghanistan an. Sie müssten vielleicht an das Innen- und Außenministerium herantreten.

Wir sind, wie gerade schon gesagt, derzeit dabei, unsere Ausbildungs- und Trainingsmissionen und auch die Fortsetzung des Mandats weiter vorzubereiten. Das ist der Punkt, auf den wir uns konzentrieren.

VORS. DETJEN: Herr Dimroth, können Sie ergänzen?

DR. DIMROTH: Ehrlich gesagt kann ich dem hier substanziell nichts hinzufügen.

ZURUF SIEBERT: Vielleicht kann ja der Regierungssprecher sagen, was die Kanzlerin damit meinte, wenn sie an verschiedenen Stellen vom Beschützen und den innerafghanischen Schutzzonen spricht.

STS SEIBERT: Sie meint natürlich genau das, was sie sagt. Das wird gemeinsam mit afghanischen Partnern umzusetzen sein. Darüber werden wir auch mit unseren internationalen Partnern sprechen und sprechen müssen. Ansonsten gilt, was die Koalition am Donnerstag genau zu dem Thema Afghanistan gemeinsam beschlossen hat: Wir werden uns an der Stabilisierung des Landes beteiligen. Wir werden unser finanzielles Engagement aufrechterhalten. Und wir werden gemeinsam mit den Amerikanern und mit weiteren Partnern auch das militärische Engagement in Afghanistan verlängern. Das alles vor dem Hintergrund Stabilisierung ermöglichen, Stabilisierung unterstützen. Stabilisierung unterstützen heißt, Möglichkeiten im Lande Afghanistan zu schaffen, dass Menschen nicht fliehen müssen, um sicher zu sein.

FRAGE: Entschuldigung, ich habe jetzt doch den Überblick verloren, und deswegen muss ich noch einmal zu der leidigen Frage der syrischen Flüchtlinge zurückkehren. Herr Dimroth, Sie haben eben gesagt: Eigentlich wollte der Minister zur Einzelfallprüfung zurückkehren. Aber in dem Interview am Freitag im Deutschlandradio hat Herr de Maizière gesagt: „Andere Staaten geben in solchen Lagen auch nur eine Sicherheit für einen Aufenthalt für eine begrenzte Zeit. Und das werden wir in Zukunft mit den Syrern auch tun, indem wir ihnen sagen: Ihr bekommt Schutz, aber den sogenannten subsidiären Schutz.“ Das ist doch gerade keine Einzelfallprüfung, sondern er spricht hier das Kollektiv der Syrer an, die künftig eben alle so habe ich ihn verstanden nur noch subsidiären Schutz bekommen sollen.

DR. DIMROTH: Vielen Dank für die Nachfrage. Das gibt mir Gelegenheit, das noch einmal zu konkretisieren.

Noch einmal: Es ist schlichtweg undenkbar, dass man aufgrund eines Ministerialerlasses geltendes Verfassungs-, Europa- oder internationales Völkerrecht ändert, indem man per Dekret vorgibt, wie Verwaltungsentscheidungen auszusehen haben. Daher war diese Initiative nur so zu verstehen, dass man eben im Rahmen einer Einzelfallprüfung und zurückkehrend zum Status quo ante, wie ich das hier bereits ausgeführt habe, in den Fällen, wo weder ein Flüchtlingsstatus nach dem Vortrag des Flüchtlings noch ein Asylstatus nach dem Vortrag des Flüchtlings herauskommt, auch wieder zu Entscheidungen kommt, in denen subsidiärer Schutz statt wie bisher per se Flüchtlingsschutz gewährt wird.

ZUSATZFRAGE: Ich muss nachfragen. Es ist doch zumindest eine sprachliche mangelnde Präzision, wenn der Minister sagt: Ihr, die Syrer, bekommt Schutz, aber den sogenannten subsidiären Schutz. Ob er das dann durchsetzen kann, ist sicherlich noch eine andere Frage. Aber die Absicht des Bundesinnenministers war es doch, künftig allen Syrern nur noch subsidiären Schutz zu gewähren. So lese ich dieses Interview und so hat es, ehrlich gesagt, auch jeder verstanden. Nur daraus ist doch letztlich die Verwirrung entstanden, und die politischen Turbulenzen erklären sich doch nur daraus.

DR. DIMROTH: Was Ihre letzte Wertung angeht, bin ich, ehrlich gesagt, nicht sicher, ob alle anderen hier das auch so sehen würden, wie Sie das gerade sehen. Aber das ist ein anderes Thema.

Gehen Sie jedenfalls davon aus, dass der Bundesinnenminister grundsätzlich nur Dinge vorschlägt, die im Rahmen der Verfassung und des internationalen Rechts wirksam werden könnten. So ist es auch in diesem Fall selbstverständlich so noch einmal , dass man nicht per Dekret aus einem Ministerium heraus geltendes Verfassungs-, Europa- oder Völkerrecht ändern kann, sondern der Vorschlag und die Initiative beschränkte sich darauf, zum Status quo ante zurückzukehren, Einzelfallprüfungen durchzuführen, in deren Rahmen dann je nach Vortrag und Ausgang einer verwaltungsbehördlichen Entscheidung auch der sogenannte nur subsidiäre Schutz dabei herauskommen kann.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, eine Verständnisfrage. Inwiefern basiert denn die Flüchtlingspolitik der Großen Koalition noch auf dem im Koalitionsvertrag festgelegten christlich-jüdischen Menschenbild?

Gilt der im Grundgesetz verankerte besondere Schutz der Familie eigentlich nur noch für deutsche Familien?

Herr Fischer hat uns ja am Freitag gesagt, wo es in Afghanistan nach Meinung der Bundesregierung sicher ist. Woher wissen Sie denn, dass es dort morgen und nächstes Jahr auch noch sicher ist, wenn die Familien wieder zurückgeschickt werden?

STS SEIBERT: Ganz grundsätzlich gesagt beruht die Flüchtlings- und Asylpolitik der Bundesregierung darauf, dass wir unsere humanitären und rechtlichen Verpflichtungen erfüllen. Das tun wir hunderttausendfach in Bezug auf Menschen, die hier ins Land kommen, die untergebracht werden, denen wir Schutz gewähren. Gleichzeitig führen wir auch da das Recht durch, wo es eben Menschen keinen Schutz gewährt. Da ist es unser Ziel, dass diejenigen, die ohne diesen Schutzanspruch hier im Land sind, auch schnell in ihre Heimat zurückgeführt werden bzw. dass neue Flüchtlinge, die keinen Schutzanspruch haben, am besten auf die Reise nach Deutschland verzichten. Trotzdem werden humanitäre und rechtliche Verpflichtungen in Deutschland erfüllt. Ich glaube, dass das Land sich dabei in den vergangenen Monaten doch eine ziemlich gute Note verdient hat.

ZUSATZFRAGE JUNG: Der besondere Schutz der Familien gilt nur für deutsche Familien. Richtig?

STS SEIBERT: Ich werde mit Ihnen hier nicht das Verfassungsrecht besprechen. Es ist, wie ich schon gesagt habe, im Aufenthaltsgesetz klar geregelt, wann Flüchtlinge und welche Flüchtlinge für den Familiennachzug in Frage kommen. Darüber haben wir hier jetzt ausführlich gesprochen.

DR. DIMROTH: Zu der Frage, wie man denn sozusagen eine Prognose über die Sicherheit oder Unsicherheit eines Menschen und dessen Herkunftsland treffen will und wie man das in die Entscheidung mit einbezieht, kann ich Herr Jung, da bitte ich um Verständnis zum wiederholten Male nur auf die geltenden Gesetze verweisen. Dort ist genau geregelt, nach welchen Kriterien jeder Einzelfall zu prüfen ist, um dort dann auch zu einer angemessenen Entscheidung zum Schutzstatus zu kommen. Selbstverständlich kann man nicht sozusagen in eine Glaskugel schauen, um herauszufinden, wie sich die Sicherheitslage in dem einen oder anderen Herkunftsland entwickeln wird. Aber welche Kriterien bei einer solchen Entscheidung zugrunde zu legen sind, ergibt sich sehr nachvollziehbar aus den sehr ausführlichen einschlägigen gesetzlichen Grundlagen.

FISCHER: Vielleicht kann ich das noch ergänzen weil Sie ja auf meine Äußerung vom letzten Freitag angespielt haben : Die Koalitionsspitzen haben sich ja darauf geeinigt, dass wir zur Schaffung und Verbesserung innerstaatlicher Fluchtalternativen beitragen wollen. Das betrifft Afghanistan. Ich habe Ihnen am Freitag gesagt, dass das Sicherheitsniveau in Afghanistan nicht an jedem Ort, an den Sie schauen, gleich ist. Ich habe Ihnen ja gesagt, dass die Sicherheitslage in Kabul eine andere ist als meinetwegen in Kundus, wo es vor Kurzem, wie wir alle wissen, einen Rückschlag gegeben hat. Wir wissen, dass die Sicherheitslage zum Beispiel in Masar-e Scharif besser ist als in Kundus oder auch in anderen Städten. Ich habe auch Herat genannt, wo die Sicherheitslage eine andere ist. Aber wohin konkret mögliche Rückführungen stattfinden können, ist immer eine Einzelfallentscheidung, wie Herr Dimroth es ausgeführt hat. Das heißt, man schaut sich die Region, in die zurückgeführt werden soll, genau an, und es wird geprüft, ob es dort eine Fluchtalternative gibt. Das heißt, da wird das unterschiedliche Sicherheitsniveau, das es an verschiedenen Orten in Afghanistan gibt, berücksichtigt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Fischer, wenn es wirklich teilweise Gebiete in Afghanistan gibt, die für Menschen sicher sind, warum gibt Ihr Auswärtiges Amt dann eine totale Reisewarnung für Afghanistan heraus? Gilt diese Reisewarnung denn nur für deutsche Touristen, oder muss das dann nicht auch für die Afghanen da gelten? In anderen Ländern zum Beispiel im Libanon gibt es ja Teilreisewarnungen, aber in Afghanistan ist es also schlimmer als im Libanon und auf einer Stufe mit Libyen und Somalia. Wie kommen Sie darauf?

FISCHER: Ich sehe da jetzt keinen Widerspruch. Die Reise- und Sicherheitshinweise wenden sich an Deutsche. Sie wissen sehr genau, dass Sie sich, wenn Sie sich als Deutscher in Afghanistan bewegen, in einem anderen Umfeld bewegen als Einheimische. Es ist einfach so, dass das Risiko, zum Beispiel Opfer einer Entführung durch bestimmte Terrororganisationen zu werden die es spezifisch auf Ausländer abgesehen haben , natürlich für Deutsche viel höher ist als für Einheimische und dementsprechend auch die Gefährdungslage für deutsche Staatsbürger in Afghanistan eine andere ist als für Einheimische. Sie fallen auf, Sie werden gezielt gesucht und Sie könnten Opfer eines daraus resultierenden Verbrechens werden. Das ist etwas anderes, als wenn Sie als Afghane in dem Land leben.

Nur noch einmal zur Veranschaulichung auch das habe ich am vergangenen Freitag gesagt : Es gibt sehr, sehr viele Afghanen und Afghaninnen, die in den letzten Jahren nach Afghanistan zurückgekehrt sind. Selbst in diesem Jahr gibt es Rückkehr nach Afghanistan. Das UNHCR geht zum Beispiel davon aus, dass in diesem Jahr 172.000 Flüchtlinge nach Afghanistan zurückkehren. Es ist also nicht so, dass alle Afghaninnen und Afghanen, über die wir reden, davon überzeugt sind, dass ihnen in ihrem Land schlimmes Unbill droht. Vielmehr gibt es weiterhin eine Rückkehrbewegung; das sollten wir nicht vergessen. Wir sollten auch nicht vergessen, dass es viele, viele Afghaninnen und Afghanen gibt, die intensiv daran arbeiten, ihr Land aufzubauen und für dieses Land eine bessere Zukunft zu schaffen. Wir als Bundesregierung unterstützen diese Afghaninnen und Afghanen dabei.

FRAGE WONKA: Herr Dimroth, manchmal hilft es ja, einen Fehler einfach als einen Fehler zuzugestehen. Hat Herr de Maizière am Freitag einen Fehler gemacht, als er den Eindruck erweckt hat, mit einem Erlass könne er Völkerrecht korrigieren?

DR. DIMROTH: Ich kann mich schon der der Frage innewohnenden Wertung nicht anschließen, dass dieser Eindruck jedenfalls intendiert war. Insofern fällt es mir sehr schwer, das irgendwie zu bewerten. Dieser Eindruck war nicht intendiert, und ehrlich gesagt ist es ja geradezu absurd anzunehmen, dass man diese Rechtsauffassung vertritt. Insofern stellt sich für mich die Sachlage völlig anders dar als in Ihrer Frage intendiert, sodass sich die daraus abgeleitete Frage für mich auch nicht stellt.

FRAGE JORDANS: Herr Seibert, wie groß ist denn die Gefahr, dass nach den verschiedenen rechtlichen Änderungen der letzten Monate und dem politischen Zickzack der letzten Woche die schnelle Integration der Flüchtlinge und auch die Akzeptanz der Flüchtlinge in der deutschen Bevölkerung gefährdet ist?

STS SEIBERT: Die Wertung, die Sie für die letzte Woche parat haben, kann ich hier nicht teilen. Ich glaube, Gesprächsbedarf und ein Eingehen auf Gesprächsbedarf sind etwas anderes als das, was Sie jetzt genannt haben. Die Bundesregierung ist der Integration derjenigen, die hier einen Schutzanspruch haben und die für einige Jahre oder länger bei uns im Lande bleiben werden, sehr verpflichtet, und wir tun dafür sehr vieles in Form von Deutschkursen, Integrationskursen. Verschiedene Ressorts könnten Ihnen hier lange Vorträge halten über das, was getan wird für die Integration in den Arbeitsmarkt und für die Integration in die Bildungssysteme soweit es nicht Ländersache ist. Die Integration derjenigen, die hier ein Bleiberecht haben, ist für uns eine vorrangige Sache.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Aber zu dem Bleiberecht gehört doch auch eine Perspektive, ob und wann man seine Familie gegebenenfalls wiedersehen kann. Das heißt ja nicht, zurück nach Syrien zu gehen, sondern die hierher zu bringen.

STS SEIBERT: Das ist richtig, so regelt es das Aufenthaltsgesetz für Asylberechtigte. Es gibt die rechtliche Situation, den rechtlichen Anspruch, es gibt eine sehr hohe Zahl von Anträgen, aber wir müssen natürlich auch die derzeitige Realität in der Verwaltung sehen, die wirklich alle Hände voll damit zu tun hat, die hohe Zahl derjenigen, die immer noch neu nachkommen, zu bearbeiten. Deswegen muss man sagen, dass Entscheidungen sehr lange dauern können.

FRAGE JESSEN: Herr Dimroth, ich möchte noch einmal auf den Wortlaut des Interviews, das der Kollege ja schon zitiert hat, zurückkommen. Der Minister sagt im ersten Satz: Andere Staaten geben auch nur ein Jahr. „Auch“ bedeutet doch logischerweise: Wir wollen das ebenfalls so machen?

Zweitens sagt er: „Und das werden wir in Zukunft mit den Syrern auch tun, indem wir ihnen sagen: Ihr bekommt …“ ich betone hier „den Syrern“. Das sind doch, wenn die deutsche Sprache noch gilt, umfassende Begriffe. Oder sollen wir das so verstehen, dass der Minister, als er sagte, man werde es „den Syrern“ so sagen, nicht „die Syrer“ gemeint hat?

DR. DIMROTH: Noch einmal: Ich würde grundsätzlich zunächst immer mitdenken, dass sich Regierungshandeln insbesondere auch das des Bundesinnenministeriums selbstverständlich im Rahmen der rechtlichen Vorgaben abspielt. Insofern gilt die Aussage, so wie Sie sie zitieren, immer dann, wenn der entsprechende Schutzbedarf in einem Einzelfallprüfverfahren festgestellt wurde. Genau so ist das zu verstehen.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, ich möchte zum Bericht von Herrn Graulich kommen. Er hat ja nicht nur einen Bericht für den Untersuchungsausschuss, für die Öffentlichkeit gemacht, sondern auch einen speziellen Bericht für das Kanzleramt. Mich würde einmal interessieren, welche neuen Missstände das Kanzleramt durch den Graulich-Bericht im BND festgestellt hat.

STS SEIBERT: Wir haben das hier alles bereits vor allem auch durch Frau Wirtz in der vergangenen Woche und in der vorvergangenen Woche ausführlich erklärt. Ich werde Ihnen zu dem Graulich-Bericht nichts Neues sagen können, das über das hinausgeht, was Frau Wirtz bereits gesagt hat. Es gibt eine Pressemitteilung, die diese Frage ja auch aufgreift, und mehr kann ich dazu jetzt nicht sagen. Das haben wir hier alles schon mehrfach gehabt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich habe noch eine Frage zum NSA-Untersuchungsausschuss an Herrn Malachowski: Wie lange wird die Prüfung, ob Herr Snowden nach Deutschland kommen kann, in Ihrem Ministerium denn noch laufen? Das dauert jetzt ja schon mehrere Monate, und die Mitglieder des Untersuchungsausschusses wundern sich ganz laut, was denn da bitte los ist. Ihr Ministerium ist doch dem Untersuchungsausschuss zur Amtshilfe verpflichtet warum sagen Sie nicht an, ob Herr Snowden kommen kann oder nicht?

MALACHOWSKI: Dazu kann ich Ihnen jetzt leider keinen neuen Stand verkünden, tut mir leid.

ZUSATZFRAGE JUNG: Der Stand hat mich nicht interessiert, mich hat die Arbeit in Ihrem Ministerium interessiert. Warum dauert das so lange? Das weiß man doch eigentlich ganz schnell, gerade wenn man zur Amtshilfe verpflichtet ist.

MALACHOWSKI: Die Arbeit dauert so lange, weil es komplexe Rechtsfragen zu klären gibt. Es tut mir leid, ich kann hier jetzt nicht ins Detail gehen; ich habe das gerade nicht mitgenommen. Ich kann versuchen, Ihnen das vielleicht per Mail nachzuschicken.

FRAGE: Herr Seibert, der neue „SPIEGEL“ berichtet, der Bundesnachrichtendienst habe Freunde aus aller Welt systematisch ausgespäht, unter anderem die Innenministerien der USA, Polens, Österreichs, Dänemarks und Kroatiens. Können Sie das bestätigen oder dementieren Sie das?

STS SEIBERT: Zu der Frage, ob diese öffentlichen Behauptungen zutreffen, äußert sich die Bundesregierung ausschließlich gegenüber dem zuständigen und geheim tagenden Gremium des Deutschen Bundestages. Wir stehen zu diesen Vorgängen, die in den Presseveröffentlichungen eine Rolle spielen, in intensivem Kontakt mit dem Bundesnachrichtendienst und haben diesen angewiesen, den komplexen Sachverhalt vollständig aufzuklären.

ZUSATZFRAGE: Unabhängig von diesem Artikel: Spioniert Deutschland seine Freunde aus?

STS SEIBERT: Der Auftrag des BND gemäß BND-Gesetz das kann man ja nachlesen wird konkretisiert durch das sogenannte Auftragsprofil, das die Bundesregierung für den BND erstellt. Die politische Aufklärung von Partnerstaaten gehört nicht zum Auftrag des BND.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Seibert, gehört der Vatikan eigentlich noch zu den befreundeten Staaten Deutschlands, oder warum werden der Vatikan und auch Nichtregierungsorganisationen wie zum Beispiel das Internationale Komitee des Roten Kreuzes vom BND ausgespäht? Was ist das Motiv?

STS SEIBERT: Ich kann nur auf die Antwort, die ich dem polnischen Kollegen gerade gegeben habe, verweisen.

FRAGE CHILAS: Hat die Bundesregierung mit den betroffenen Ländern, also auch Griechenland, Kontakt aufgenommen? Gibt es Klärungsgespräche darüber?

STS SEIBERT: Ich sage es gerne noch einmal: Zu der Frage, ob und inwieweit öffentlich geäußerte Behauptungen oder Vermutungen zutreffen, äußert sich die Bundesregierung gegenüber dem zuständigen geheim tagenden Gremium des Deutschen Bundestages. Deswegen werde ich jetzt auch nicht einzelne Verdachte, die Sie an mich herantragen, oder einzelne mögliche Fälle hier kommentieren. Das gehört in das Kontrollgremium des Deutschen Bundestages.

FRAGE JUNG: Wann werden wir den Werkvertrag zwischen Herrn Graulich und der Bundesregierung einsehen können? Wie viel Geld hat Herr Graulich für seine Arbeit bekommen, Herr Seibert?

STS SEIBERT: Ich werde zur Höhe des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht öffentlich Stellung nehmen. Das ist ein vertrauliches Detail aus dem Vertrag zwischen der Bundesregierung und Herrn Graulich, der sachverständigen Vertrauensperson.

ZUSATZFRAGE JUNG: Auch der Vertrag an sich?

STS SEIBERT: Auch dieser Vertrag wird hier nicht öffentlich dargestellt.

FRAGE: Ich habe eine Frage zu einem weniger politischen als vielmehr menschlichen Thema: Gestern hat in Berlin der ehemalige Bundesaußenminister Westerwelle ein Buch vorgestellt, in dem er seine Krebserkrankung und die Behandlung thematisiert. Er hat abends auch noch einen Fernsehauftritt bei Günther Jauch gehabt. Nun kann man sicherlich davon ausgehen, dass die Bundeskanzlerin in Kontakt zu Guido Westerwelle ist. Aber gibt es eine Art offizieller Anteilnahme, eine kurze Position der Bundesregierung bzw. der Bundeskanzlerin dazu, wie es ihm jetzt geht, ob sie das begrüßt, wie sehr sie sich mit ihm freut irgendetwas in der Art?

STS SEIBERT: Danke, dass Sie mir die Worte in den Mund legen. Wenn Sie das Buch oder die Vorveröffentlichungen zu diesem Buch verfolgt haben, dann wissen Sie, dass die Bundeskanzlerin im Kontakt mit Herrn Westerwelle steht. Ich denke, für uns alle hier gilt, dass wir ihm in dem Kampf gegen seine schwere Erkrankung alles, alles Gute wünschen und dass wir hoffen, dass es weiter gesundheitlich vorangeht bei ihm. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

FRAGE HELLER: An das Finanzministerium: Was haben wir von der heutigen Sitzung der Eurogruppe bzw. von der morgigen Ecofin-Sitzung an Beschlüssen zu erwarten? Ist insbesondere irgendetwas an Beschlüssen in Sachen Griechenland zu erwarten?

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Herr Heller, die Sitzung der Eurogruppe beginnt in zwei Stunden und zwanzig Minuten in Brüssel. Dort treffen sich die 19 Minister der Eurogruppe. Ich werde diesem Treffen hier jetzt nicht vorgreifen. Zu den Tagesordnungspunkten gehört in der Tat ein Sachstandsbericht zu Griechenland. Da befinden wir uns ja in der Phase, dass eine ausstehende Tranche von 2 Milliarden Euro im Moment noch nicht ausgezahlt werden kann, weil noch nicht alle Meilensteine umgesetzt sind. Darüber hinaus wird es weitere Berichte geben es gibt ja die Pläne der Kommission zur Fortentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion. Am morgigen Tag wird es auch noch um das Thema Klimakonferenz in Paris gehen. Das sind so die Tagesordnungspunkte. Aber wie gesagt, die eigentliche Sitzung findet in Brüssel statt und nicht hier.

FRAGE JUNG: Ich habe noch eine militärische Frage zu Afghanistan an Herrn Nannt, aber auch an Herrn Fischer und Herrn Seibert. Zunächst einmal: Wer ist aus Sicht der Bundesregierung für die Sicherheit im Norden Afghanistans verantwortlich?

NANNT: Ich glaube, diese Frage habe ich eben beantwortet: Die Sicherheitsverantwortung für Afghanistan insgesamt ist an die Afghanen übergeben worden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Die Frage ist: Wer ist im Norden Afghanistans für die Sicherheit verantwortlich?

NANNT: Die Afghanen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Nannt, warum sagte dann Ihre Ministerin im „BamS“-Interview vor zwei Wochen: Die Bundeswehr ist verantwortlich für die Sicherheit im Norden des Landes?

NANNT: Weil wir dazu einen ganz wesentlichen Beitrag leisten. Wie gesagt, vor anderthalb Jahren bzw. knapp zwei Jahren haben wir die Sicherheitsverantwortung übergeben. Das ist ja auch der Grund dafür das hatten wir auch letzte Woche; das war auch Ihre Frage, Herr Jung , dass wir länger bleiben: Wir bleiben eben länger, weil die Afghanen noch Beratung und Ausbildung brauchen. Da leisten wir einen ganz wesentlichen Beitrag. Deswegen ist es ganz entscheidend, dass wir jetzt nicht sagen „Wir lassen die Afghanen allein“. Vielmehr stellen wir fest: Sie brauchen in der Qualität noch weitere Unterstützung, und diese weitere Unterstützung leisten wir für die Afghanen.

FRAGE JORDANS: Herr Seibert, Sie wissen möglicherweise, dass sich das Parlament von Katalonien heute mit dem Thema einer einseitigen Unabhängigkeitserklärung beschäftigt. Das Parlament hat jetzt mit 72 gegen 63 Stimmen für eine solche Erklärung gestimmt. Ist dieses Ereignis für die Bundesregierung besorgniserregend?

STS SEIBERT: Wenn ich Ihre Frage richtig verstanden habe, kann ich eigentlich nur auf die Antwort verweisen, die ich hier zu diesen Fragen schon mehrfach zuletzt nach der Regionalwahl in Katalonien gegeben habe. Die Position der Bundesregierung in dieser Frage hat sich in keiner Weise verändert.

FRAGE JORDANS: Was hält die Bundesregierung bzw. was halten Sie davon, dass 77 Jahre nach der Pogromnacht von 1938 heute Abend in Dresden auf dem ehemaligen Adolf-Hitler-Platz tausende von Menschen gegen die Asylpolitik der Bundesregierung protestieren wollen und wahrscheinlich auch dürfen?

STS SEIBERT: Ich werde hier in einem Land, das ein Demonstrationsrecht hat, nicht zu einzelnen genehmigten Demonstrationen Stellung nehmen. Die Haltung der Bundesregierung zur nationalsozialistischen Vergangenheit, zu den Verbrechen, die in diesen zwölf Jahren von Deutschen und im deutschen Namen ausgeübt wurden, ist Ihnen sehr bekannt.

 

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