Extrawürste für alle! ▼ BPK vom 22. Februar 2016
Naive Fragen zu:
Flüchtlingen
– wie sind die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr? Wie viele Menschen sind bisher gekommen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum? (7:19 min)
– Ist Sachsen noch ein sicheres Ankunftsland für Flüchtlinge? (19:15 min)
– was kann die Bundesregierung tun, damit es solche Szenen wie in Clausnitz nicht mehr vorkommen? also wenn die Bundesregierung natürlich will, dass das nicht mehr vorkommt… (19:44 min)
– es gibt also kein besonderes Problem in Sachsen, Herr Seibert? (22:01 min)
– werden die „Hetztouristen“ vom Verfassungsschutz beobachtet? warum will de Maizière die Bewertung der Gewalt an Kindern der Polizei vor Ort überlassen? Stichwort Sachsensumpf (29:58 min)
– was ist bei all den flüchtlingspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung in den letzten Monaten jemals für den Schutz von Flüchtlingsheimen getan worden? (32:05 min)
– Klöckner & Wolf (CDU): „Ohne Asylgrund oder Schutzstatus sollte niemand mehr nach Deutschland einreisen dürfen und auf die Kommunen verteilt werden“ – schließt sich das Kanzleramt dem an oder sind Sie für Touristen? (35:35 min)
Brexit
– warum gelten die britischen Extrawürste nicht für alle EU-Staaten? Warum wird das nicht EU-Recht? (49:05 min)
– was wenn bald die ungarische oder polnische Regierung kommen und Extrawurst wollen? (50:50 min)
Rüstungsexporte
– wie passt es zusammen, dass sie Fluchtursachen bekämpfen wollen, aber gleichzeitig so viel Rüstung exportieren wie fast noch nie? (56:20 min)
– also Waffenexporte sind nicht generell Fluchursachen? (56:50 min)
TTIP (ab 58:40 min)
– 12. Verhandlungsrunde startet heute, da soll es um Investitionsgerichte gehen. warum sind “Investitionsgerichte” überhaupt noch ein Verhandlungsthema?
– wenn Investitionsschutz bereits „ausreichend gesichert“ ist, warum wollen Sie dann noch was, was man nicht braucht?
– warum beeilen Sie sich so? (1:02:25 min)
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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 22. Februar 2016:
VORS. SZENT-IVANYI eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS SEIBERT sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
FRAGE HELLER: Ich würde zum einen gerne wissen, Herr Seibert, ob es schon in absehbarer Zeit ein Treffen der Parteichefs in Sachen Flüchtlingspolitik geben wird.
Ich würde zum Zweiten gerne wissen, ob es Verhandlungen, Gespräche oder was auch immer mit der österreichischen Regierung über die Durchleitung von nach wie vor gut 3000 Flüchtlingen nach Deutschland gibt? Gibt es schon irgendwelche konkreten Pläne?
STS SEIBERT: Zum einen, Herr Heller, gibt es regelmäßige Kontakte der Spitzen der Koalition, aber ich kann Ihnen hier keinen Termin verkünden. Das wäre dann auch eher eine Sache der Parteipressestellen.
Zum Thema Österreich: Ich kann eigentlich nur noch einmal auf die Ergebnisse des Europäischen Rats vom Donnerstag und Freitag zurückkommen und bei dieser Gelegenheit sagen, dass ich mich ein bisschen gewundert habe, dass es die Berichterstattung gab, der Rat habe sich kaum oder, wie einer schrieb, gar nicht mit dem Thema der Migration befasst. Das ist vollkommen falsch. Der ganze Donnerstagabend bis in die Nacht hinein war genau diesem Thema gewidmet. Das ist der Grund dafür, dass die Pressekonferenz der Kanzlerin Freitagnacht erst nach 2.30 Uhr morgens begann. Bilaterale und trilaterale Gespräche am Freitag haben das Thema ja weitergeführt.
Vielleicht sage ich noch einmal grundsätzlich etwas zu diesem Rat, weil das dann auch schon eine Antwort in Richtung Ihrer Frage ist. Es ist bemerkenswert, dass sich dieser Europäische Rat sehr einmütig zu den politischen Grundzielen bekannt hat alle 28 , die auch für uns im Mittelpunkt stehen. Wir wollen eine Flüchtlingspolitik aller 28. Wir wollen zusammenwirken, um den Schutz unserer EU-Außengrenzen zu verbessern. Wir wollen das Schlepperunwesen überwinden. Wir wollen Fluchtursachen bekämpfen. Wir wollen die sehr hohe Zahl der Flüchtlinge spürbar und auf Dauer reduzieren. Alle 28 Mitgliedstaaten haben sich dazu bekannt, natürlich auch Österreich. Sie haben sich auch zum EU-Türkei-Aktionsplan als dem Instrument der Wahl bekannt. Diesen Plan Schritt für Schritt umzusetzen, ist das vorrangige Ziel der Staaten der Europäischen Union. Sie haben auch gebilligt, dass die NATO mit ihren Überwachungskapazitäten in der Ägäis sozusagen in den Kampf gegen die illegale Schleusung in der Ägäis einbezogen wird. Das sind die Ziele Europas, und auch Österreich trägt diese Ziele mit. Deutschland wird sich an diese Ziele, die in den Schlussfolgerungen des Rates enthalten sind, halten. Wir geben also, um es noch einmal zu sagen, dem konzertierten europäischen Handeln den Vorzug vor einseitigen nationalen Maßnahmen.
Es ist im Übrigen auch besprochen worden, entlang der Balkanroute schnell miteinander ins Gespräch zu kommen, wenn ein Mitgliedstaat besorgt ist, dass ihn Maßnahmen eines anderen Mitgliedstaates betreffen könnten. Das war zum Beispiel gerade für Griechenland, aber sicherlich auch für andere eine wichtige Absprache. Das ist das, was ich Ihnen dazu sagen kann.
ZUSATZFRAGE HELLER: Darf ich noch einmal nach dem nachfragen, was Sie gerade zum Schluss gesagt haben, nämlich dass man auch bilateral ins Gespräch kommen wolle, wenn es irgendwelche Maßnahmen gibt, die ein Mitgliedsland besonders betreffen? Heißt das, dass es für die Bundesregierung im Moment keinen Anlass dazu gibt, das Gespräch mit Österreich zu suchen, auch wenn diese Durchleitung von 3000 Menschen und womöglich auch die Tageskontingentlösung in Österreich durchaus von Bedeutung für Deutschland sind?
STS SEIBERT: Ich denke, der Sprecher des Innenministeriums wird dazu gleich auch noch etwas ergänzen können. Wir stehen ja mit unseren europäischen Partnern ganz besonders natürlich mit unserem Nachbarland Österreich in ständigem Kontakt.
DR. PLATE: So ist es. Im Wesentlichen wollte ich das auch sagen, kann es aber noch ein bisschen konkretisieren. Ich weiß nicht, ob Sie auch am Freitag hier waren. Da hatte ich schon relativ umfassend über diese Frage gesprochen und darauf hingewiesen, dass die österreichische und die bundesdeutsche Regierung sowieso permanent in sehr engem Kontakt stehen, aber auch ganz konkret hinsichtlich der Frage der Tageskontingente und der Frage der von Ihnen als Durchleitung bezeichneten Zahlen in Kontakt standen und stehen. Auch auf Ministerebene ist schon darüber gesprochen worden. Auch der Bundesinnenminister hat also mit seiner österreichischen Amtskollegin schon über diese Frage gesprochen. Seine Meinung zu dieser Frage hat der Bundesinnenminister auch schon mehrfach recht deutlich geäußert, zuletzt gestern im „Bericht aus Berlin“.
Ich möchte aber vielleicht mit einer Sache aufräumen, weil Sie sagten, bisher würden jeden Tag immer noch mehr als 3000 Menschen durchgeleitet. Ich weiß nicht, ob Sie das wirklich so gemeint haben, aber für den Fall, dass es so ist, möchte ich diesen Punkt richtigstellen: Zum Beispiel am Samstag hat die Bundespolizei an der Grenze zu Österreich 380 Einreisen festgestellt. Von „jeden Tag 3000“ sind wir also bei allem Respekt und bei allem, was ich vorher gesagt habe, doch sehr weit entfernt. Das möchte ich dann zur Einordnung doch richtigstellen.
FRAGE JUNG: Herr Plate, wie sind denn die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr? Wie viele sind bisher im Vergleich mit demselben Zeitraum 2014 gekommen?
DR. PLATE: Wie Sie wissen, geben wir die Zahlen dazu, wie viele Leute gekommen sind, wie viele Leute Anträge gestellt haben, wie viele Leute in EASY erfasst worden sind und wie viele Einreisen von der Bundespolizei festgestellt worden sind, ja monatlich heraus. Hinsichtlich der ganz neuen Zahlen, Spitz auf Knopf, müsste ich Sie um Nachsicht dafür bitten, dass das weiterhin monatlich erfolgt. Es sind sicherlich deutlich weniger Menschen als im letzten Sommer und im letzten Herbst, aber auch mehr als im letzten Jahr um diese Zeit.
ZUSATZFRAGE JUNG: Wie viele in etwa?
DR. PLATE: Die Zahl, wie viele es letztes Jahr um diese Zeit waren, habe ich jetzt nicht dabei. Das kann ich Ihnen gerade nicht sagen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie es nachreichen?
DR. PLATE: Ich denke schon.
STS SEIBERT: Man muss ja bei der Sache doch bedenken, damit ein solcher Vergleich sinnvoll ist: Heute vor einem Jahr, im Januar und Februar 2015, hatte die Balkanroute noch so gut wie überhaupt keine Bedeutung. Damals war die wesentliche Route, auf der illegale Migration und das Schlepperunwesen stattfanden, die Route zwischen Libyen und Italien. Die Balkanroute hat erst später im Jahr 2015 diese Bedeutung bekommen. Insofern ist das relativ: Man kann das machen, aber es ist nicht sehr aussagekräftig, die Zahlen mit dem Januar oder Februar 2015 zu vergleichen. Man muss sie mit den Monaten vergleichen, in denen die Balkanroute sozusagen an Bedeutung gewonnen hat.
FRAGE WIEGOLD: Herr Fischer oder Herr Flosdorff, der NATO-Flottenverband, der in der Ägäis aufgrund einer deutsch-türkischen Initiative die Seeraumüberwachung durchführt, um die Schleuserströme im Blick zu behalten, ist unter dem Mandat Active Endeavour, also dem Bündnisfall nach den Angriffen vom 11. September Herr Flosdorff schüttelt den Kopf. Dann berichtigen Sie mich bitte. Das ist die offizielle Mitteilung Ihres Hauses aus der vergangenen Woche.
FLOSDORFF: Dass das so explizit gesagt worden ist, weiß ich nicht, aber Sie werden Ihre Quelle sicherlich irgendwie einstellen, wenn Sie die haben.
Die Schiffe sind im Augenblick das ist vollkommen richtig im Rahmen von Active Endeavour eingemeldet. Der Verband der Standing Martime Force ist zusammengestellt. Der meldet sich sozusagen für einige Wochen in die Mission ein und meldet sich dann wieder aus das ist das typische Prozedere , ist aber nicht ständig unter diesem Mandat unterwegs.
Die Schiffe sind jetzt in dem Seegebiet, sind dort im Moment eingemeldet. Wenn die ihre Tätigkeit in der Ägäis aufnehmen, dann werden sie aus Active Endeavour ausgemeldet und dann in die neue NATO-Aktivität in der Ägäis eingemeldet.
ZUSATZFRAGE WIEGOLD: Die Quelle ist die Unterrichtung der Öffentlichkeit des Bundesministeriums der Verteidigung vom 17. Februar 2016, falls Sie es nachlesen wollen.
Die eigentliche Frage ist: Der Verband ist am 10. Februar einen Tag vor der Entscheidung der NATO-Verteidigungsminister, die ja bereits am 10. Februar absehbar war neu unter Active Endeavour eingemeldet worden und hält sich zurzeit schon in diesem Seegebiet auf. Heißt das, im Moment macht der Verband Terrorismusbekämpfung genau in dem Seegebiet, in dem er dann in den nächsten Tagen Schleuserbekämpfung machen wird?
FLOSDORFF: Genau. Im Augenblick sind sie im Rahmen der OAE-Mission unterwegs, würden dann ausgemeldet und dann neu in die andere Aktivität eingemeldet werden.
ZUSATZFRAGE WIEGOLD: Heißt das, im Moment befassen die sich ausschließlich mit Terrorismus, aber erfassen beim Seelagebild keine Informationen zum Thema Schleuser?
FLOSDORFF: Sie erfassen Informationen, die sie im Rahmen ihrer Mission und ihrer Aktivität erfassen können. Damit gehen sie so um, wie der Auftrag ist.
FRAGE SIEBERT: Herr Plate, ich hätte eine Frage zu Clausnitz und den Äußerungen Ihres Ministers, der ja die grundsätzliche Entscheidung der Polizei vor Ort verteidigt hat oder sie für richtig befunden hat, die Flüchtlinge aus diesem Bus herauszuholen. Ist auch die Art des Einsatzes bzw. die Form des Polizeizugriffs in diesem Bus aus Ihrer Sicht oder aus Sicht Ihres Ministers gutzuheißen, oder würden Sie sagen „Da muss man differenzieren“?
STS SEIBERT: Wenn ich kurz das Thema aufgreifen darf, bevor Herr Plate seine Antwort für das Bundesinnenministerium gibt, möchte ich noch einmal für die Bundeskanzlerin und für die gesamte Bundesregierung sagen: Das, was da in Clausnitz geschehen ist, ist zutiefst beschämend. Wie kaltherzig, wie feige muss man sein, um sich vor einem Bus mit Flüchtlingen aufzubauen und zu pöbeln und zu grölen, um den darin sitzenden Menschen darunter zahlreiche Frauen und Kinder Angst zu machen? Gut, dass es in Deutschland und auch in der Region, in der das geschehen ist, so viele Menschen gibt, die tagtäglich zeigen: Unser Land ist anders. Unser Land weiß bei aller politischen Diskussion über den Kurs in der Flüchtlingspolitik, dass es im Kern um Menschen in Not geht, und die behandeln wir mit Anstand und mit Mitgefühl. Da weiß sich die Bundesregierung mit der ganz großen Mehrheit der Menschen in Deutschland einig. Wer es anders will, wer so etwas wie Clausnitz gutheißt, der muss eine ganz klare Antwort von allen staatlichen Kräften und auch von der großen Mehrheit der Bürger bekommen. Das wollte ich dazu sagen.
DR. PLATE: Zu Ihrer konkreten Frage möchte ich ganz gerne Folgendes ergänzen: Sie haben ja richtig gesagt, dass sich der Minister im Wesentlichen zu der Frage geäußert hat, ob es richtig war, die Flüchtlinge aus dem Bus zu holen. Er hat ich will das nur noch einmal sinngemäß wiedergeben vor allen Dingen gesagt: Wenn man den grölenden Menschen, die die Flüchtlinge dort auch zumindest verbal bedroht haben, praktisch nachgegeben hätte, indem man die Flüchtlinge nicht aus dem Bus geholt hätte, sondern den Bus hätte umkehren lassen, dann wäre das sicherlich nicht die richtige Entscheidung gewesen. So hat er begründet, dass es aus seiner Sicht völlig richtig war, die in Sicherheit und in diese Unterkunft zu bringen und eben nicht diesem grölenden Mob nachzugeben.
Zu dem konkreten Wie und den Einzelheiten des Einsatzes hat sich der Minister nicht geäußert. Er hat zu einer anderen Facette des Wie aber gesagt: Das müssen die Behörden vor Ort beurteilen. Alles, was wir kennen, sind im Wesentlichen sehr kurz gehaltene Ausschnitte aus Videos, die kein Gesamtbild dieses gesamten Einsatzes vermitteln. Die mögen zum Teil hart wirken. Man muss sagen: Sicherlich ist es für eine einzelne Person, wenn sozusagen polizeilich unmittelbarer Zwang so heißt das rechtstechnisch angewandt wird, keine schöne Erfahrung. Ob das im Einzelfall vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt war, um die Personen letztlich in Sicherheit zu bringen und diese Situation, die sicherlich sehr angespannt war, in diesem Moment jedenfalls möglichst zügig zu bereinigen, ist sicherlich etwas, das sich die Behörden vor Ort ganz genau anschauen müssen und auch werden.
ZUSATZFRAGE SIEBERT: Soweit ich weiß, war die Bundespolizei auch vor Ort. Können Sie vielleicht noch einmal schildern, welche Rolle die Bundespolizei gespielt hat, welche Rolle sie hätte spielen können, wie sie dort eingebunden war und wie Sie die Rolle der Bundespolizei dort beurteilen?
DR. PLATE: Ja. Es ist richtig: Es waren ein paar Bundespolizisten im Vorfeld zur Verstärkung angefordert worden. Sie sind auch, wie das im Verhältnis zwischen Bund und Ländern gang und gäbe ist, zur Verfügung gestellt worden. Die sind dann nach dem Recht des Freistaats Sachsen und auch unter der Einsatzleitung des Freistaats Sachsen tätig geworden. Die sind also sozusagen ausgeliehen worden, wenn man, etwas untechnisch gesprochen, so will, und dann wie sächsische Polizisten zu behandeln.
Einer der Bundespolizisten war jedenfalls auch daran beteiligt, Menschen aus dem Bus herauszuholen und in die Unterkunft zu verbringen. Auf den konkreten Namen kann ich jetzt natürlich aus Datenschutzgründen nicht eingehen. Aber es ist richtig: Die Bundespolizisten waren an diesem Einsatz beteiligt; ich meine, es war gut eine Handvoll. Ich müsste da einmal nachschauen. Es waren, meine ich, sechs oder so, die daran beteiligt waren, aber das weiß ich jetzt nicht auswendig. Falls ich die Zahl gleich noch finden sollte, werde ich sie noch in dieser Sitzung nachreichen.
FRAGE DR. WENDLER: Herr Plate, können Sie uns bitte noch einmal einen Überblick darüber geben, wie viele Anschläge auf Flüchtlingsheime es seit Jahresanfang in Deutschland gegeben hat, und vielleicht auch noch einmal zusammenfassend sagen, warum die Aufklärungsquote bei diesen ganzen Geschichten so niedrig ist? Gibt es dafür aus Sicht des Bundesinnenministeriums eine deutschlandweite Erklärung?
DR. PLATE: Vielleicht fange ich damit an, auch wenn das nicht Ihre Frage war, noch einmal zu bestätigen: Die Zahl ist in der Tat sechs. Es sind sechs Bundespolizisten gewesen. Wenn ich jetzt gerade eh das Wort habe, nutze ich diese Gelegenheit sozusagen.
Die letzte Zahl dazu, wie viele Anschläge es gegeben hat: Nach dem Stand vom 12. Februar gab es 94 lagerelevante Delikte im Themenfeld „Straftaten gegen Asylunterkünfte“. Davon waren 90 rechts motiviert. Bei vier kann eine politische Motivation nicht sicher ausgeschlossen werden. Es handelte sich dabei um 19 Gewaltdelikte, 38 Sachbeschädigungen und 24 Propagandadelikte. Das war die Bilanz, die jedenfalls am 12. Februar aktuell war. Für heute habe ich keine nochmals aktualisierte Zahl vorliegen, aber es versteht sich von selbst, dass sich das permanent ändert. Wir unterrichten darüber ja nicht ohne Grund auch relativ regelmäßig.
Zu der Frage der Aufklärung solcher Delikte kann das Bundesinnenministerium nur wenig beitragen, weil das ja eine Frage der Justiz ist, nicht der Polizei. Soweit die Polizei bei der Aufklärung solcher Delikte tätig wird, ist sie das ja unter der sogenannten Sachleitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft. Darüber kann ich jetzt also von hier aus nicht sprechen.
ZUSATZFRAGE DR. WENDLER: Darf ich die Frage dann bitte gleich an das Justizministerium weiterreichen?
DR. ZADO: Das dürfen Sie. Es ist so, dass wir jetzt keine Ausführungen dazu machen können, um allgemein zu sagen, warum bestimmte gewalttätige Übergriffe, die jetzt unter dem Stichwort, das Herr Plate gerade genannt hat, zusammengefasst werden, nicht aufgeklärt werden oder doch aufgeklärt werden, sondern das sind Einzelfälle, in denen die Staatsanwaltschaften der Länder vor Ort ermitteln. Insofern müssen Sie sich sozusagen in erster Linie auch an die Staatsanwaltschaften bzw. an die Landesjustizminister wenden, weil die für die Aufklärung zuständig sind. Das ist also sozusagen Ländersache; das ist das Erste.
Das Zweite ist, dass diese Anschläge auf Flüchtlingsheime natürlich ein Phänomen sind, das besorgniserregend ist und uns natürlich auch Anlass dazu bietet, uns damit zu beschäftigen und auseinanderzusetzen, was man tun kann, um Aufklärungsquoten in jedem Fall zu erhöhen. Dazu kann ich nur darauf verweisen, dass wir auf Einladung von Bundesjustizminister Maas im März einen Justizgipfel durchführen werden, bei dem wir uns zusammen mit den Landesjustizverwaltungen genau mit diesen Fragen auseinandersetzen werden.
FRAGE JUNG: Herr Seibert, ist Sachsen für Flüchtlinge ein sicheres Ankunftsland?
STS SEIBERT: Selbstverständlich. Ich glaube, es wäre jetzt ganz falsch, von Vorfällen wie in Clausnitz auf eine ganze Region geschweige denn auf ein ganzes Bundesland zu schließen. Auch in Sachsen deswegen habe ich das gerade gesagt gibt es zahlreiche Menschen, die sich in sehr anständiger und mitfühlender Weise um die Aufnahme von Flüchtlingen und die Hilfe für Flüchtlinge bemühen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Was kann und wird die Bundesregierung tun, damit solche Szenen wie die vom Wochenende in Clausnitz und auch in Bautzen nicht mehr vorkommen – natürlich nur, wenn die Bundesregierung will, dass so etwas nicht mehr vorkommt?
STS SEIBERT: Davon können Sie ausgehen. Das ist keine Sache, die man mit Gesetzen aus Berlin löst. Das ist ein Problem, dessen wir uns als Gesellschaft bewusst werden müssen und zu dem wir auch gesellschaftlich eine ganz klare Haltung einnehmen müssen. Dazu können wir beitragen. Dazu kann jeder von Ihnen beitragen. Dazu haben die Medien, glaube ich, eine gewisse Mitverantwortung beizutragen.
DR. PLATE: Ich habe noch eine kurze Ergänzung dazu zu machen; Sie wissen es vielleicht schon, aber ich will es gerne noch einmal erwähnen. Zum einen allgemein zu Sachsen: Man wird einem solchen Bundesland mit solchen Fragen aus meiner Sicht nicht gerecht. Sie haben vielleicht mitbekommen, dass der Bundesinnenminister gerade erst die Laudatio für einen Preis gehalten hat, der an eine Dame in Dresden verliehen worden ist, die dort in der sehr großen Gegenbewegung zu PEGIDA und all diesen Dingen sehr engagiert ist. Zahlenmäßig ist das eine viel größere Bewegung als zum Beispiel die PEGIDA-Bewegung. Der Preis wurde vom BDZV verliehen, also vom Bund Deutscher Zeitungsverleger; das sind Lokalzeitungen.
Was kann man neben solchen Dingen, also einfach dem verbalen Würdigen des Engagements gegen so etwas das ist sicherlich wichtig , noch machen? Man kann und muss auch mit den Leuten sprechen. Der Bundesinnenminister hat sich zahlreichen Bürgerversammlungen gestellt, gerade im Bundesland Sachsen, in dem er auch seinen Wahlkreis hat, zuletzt erst wieder Ende dieser Woche. Er hat auch den Austausch mit Leuten verschiedenster Art gesucht, um ihnen mit Informationen ein bisschen zu helfen und ihnen damit häufig auch Ängste zu nehmen. Viele Ängste und teilweise auch Wut kommen nämlich häufig daher, dass die Leute gar nicht so genau wissen, was da eigentlich los ist, was für Menschen kommen, wann die Menschen kommen und wie viele Menschen kommen. So etwas ist ganz, ganz wichtig. Daran beteiligt sich der Bundesinnenminister nach Kräften. Er steht auch mit seinen Amtskollegen und insbesondere auch seinem sächsischen Amtskollegen in einem engen Austausch über diese Themen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Seibert, habe ich Sie richtig verstanden, dass es in Sachsen kein besonderes Problem gibt?
STS SEIBERT: Sie haben mich richtig verstanden, dass es falsch ist, von einem wirklich schlimmen Zwischenfall wie dem in Clausnitz oder den nicht minder schlimmen Szenen in Bautzen auf ein ganzes Bundesland bzw. auf die Bevölkerung eines ganzen Bundeslandes zu schließen. Ja, dagegen bin ich.
FRAGE HELLER: Noch zwei Fragen zu Clausnitz: Wenn sich der Bundesinnenminister damit befasst hat, hat er sich dann so tief damit befasst, dass er nachvollziehen kann, dass von der Polizeiführung in Sachsen auch von Provokationen aus dem Bus gesprochen wird, was am Ende den Eindruck vermittelt, auch aus dem Bus heraus gäbe es eine Mitschuld an dem, was da passiert ist?
Eine zweite Frage, auch wenn das nicht in die Zuständigkeit des Innenministers fällt: Hat man denn im Innenministerium eine grundsätzliche Position dazu, dass solche Flüchtlingszufluchtsstätten, sage ich einmal, von einem Mitglied einer fremdenfeindlichen Partei geführt werden?
DR. PLATE: Zum ersten Komplex Ihrer Frage möchte ich, ehrlich gesagt, nichts substanziell Neues sagen, weil sich das eigentlich mit dem deckt, was Herr Siebert schon gefragt hatte. Die Antwort, die ich ihm gegeben habe, gilt sozusagen auch für Sie.
Hinsichtlich Flüchtlingsunterkünften steht außer Frage, dass die Personen, die solche Unterkünfte leiten, fachlich und persönlich dafür geeignet sein müssen. Zum konkreten Einzelfall kann ich aus den Gründen, die Sie in Ihrer Frage schon selbst genannt haben, nicht Stellung nehmen.
FRAGE STEINER: Herr Dr. Plate, ich habe zwei Fragen. Die eine: Sie sagten eben, dass der Minister versucht, Sorgen vorzubeugen, indem er mit den Menschen spricht. Sie nannten gerade als ein Beispiel, dass die Menschen häufig nicht wüssten, wann denn zum Beispiel Flüchtlinge ankommen. Das scheint ja jetzt gerade in Clausnitz eher zu Problemen geführt zu haben. Ist es dann eine politisch wirklich ratsame Entscheidung, den Menschen tatsächlich so unmittelbar mitzuteilen, wann Flüchtlinge eintreffen?
Das Zweite ist eigentlich eine reine Lernfrage. Schreiben die Bundespolizisten eigene Einsatzberichte von einem solchen gemeinsamen Einsatz, oder ist ein gemeinsamer Einsatzbericht mit der sächsischen Polizei alles, was Sie bekommen?
DR. PLATE: Zuerst zu Ihrer ersten Frage, ob es ratsam ist oder nicht, mitzuteilen, wie viele kommen. Eine solche Mitteilung würde sowieso nicht der Bundesinnenminister vornehmen, sondern logischerweise die Behörde vor Ort. Ob das sinnvoll ist oder nicht, ist natürlich im Einzelfall abzuwägen. Im Grundsatz gilt sicherlich, dass es in der Regel so ist unsere Beobachtung aus den Erfahrungen im ganzen Bundesgebiet eine positive Wirkung hat, wenn die Menschen vorher wissen, was sie erwartet. Die Frage, ob das im Einzelfall einmal anders zu beurteilen sein kann, haben die Behörden vor Ort zu beantworten und beantworten sie in aller Regel auch sehr verantwortungsvoll und meistens mit dem richtigen Ergebnis.
Zur Frage eines eigenen Berichtes der Bundespolizei: Ich kann Ihnen nicht sagen, ob Bundespolizisten, wenn sie von einem Land angefordert werden und sich im Verbund dieses Landes an einem Einsatz beteiligen, generell immer einen Bericht schreiben. Das kann ich Ihnen nicht ganz sicher sagen. In diesem Fall gibt es aber einen.
FRAGE GRIMM: Herr Seibert, teilt die Kanzlerin die Einschätzung des Bundesinnenministers, dass für die Lösung der Flüchtlingskrise auf europäischer Ebene nur noch zwei Wochen zur Verfügung stehen?
STS SEIBERT: Ich gehe noch einmal auf den Europäischen Rat von Donnerstag und Freitag zurück. Bei diesem Rat stand im Grund die Frage im Mittelpunkt, ob es sich lohnt, weiter auf die Zusammenarbeit mit der Türkei, auf die Schritt-für-Schritt- Umsetzung des EU-Türkei-Aktionsplans zu setzen, ob wir beispielsweise der Bekämpfung der Schleuserkriminalität, der Sicherung der Außengrenze in der Ägäis, bald auch mit NATO-Verstärkung, noch etwas Zeit geben. Die Antwort dieses Europäischen Rates war ein klares Ja.
Aber nicht unbegrenzt Zeit. Der Europäische Rat, der Anfang März mit dem türkischen Ministerpräsidenten zu einem neuen Treffen zusammenkommen will der Termin wird jetzt fixiert , wird Zwischenergebnisse bewerten wollen, um auf deren Basis Entscheidungen zu treffen. Aber diese Zeit soll jetzt genutzt werden.
DR. PLATE: Nur ein Satz zur Klarstellung, weil in der Frage eine Unterstellung herausklang, die nicht richtig ist. Der Innenminister hat nicht gesagt, es stünden nur noch zwei Wochen zur Verfügung. Er hat gesagt ich zitiere : „Die nächsten zwei Wochen sind entscheidend.“ Weiteres möchte ich dazu nicht sagen. Bei Interesse kann man es nachlesen. Es ist aber ein Unterschied.
FRAGE GRÜNEBERG: Noch einmal zu Clausnitz und Bautzen. Kanzleramtsminister Altmaier hat in dem Rahmen von einem „kriminellen Mob“ gesprochen. Welches wären denn Straftaten, die man im Rahmen der Vorkommnisse von Clausnitz und Bautzen in Erwägung ziehen könnte? Weswegen kann man ermitteln? Ist das Landfriedensbruch? Was alles kommt da infrage?
DR. ZADO: Die Frage ist bei mir richtig, trotzdem kann ich Ihnen dazu nichts sagen, weil dasselbe zutrifft, was Herr Plate vorhin schon im Zusammenhang mit einer anderen Frage gesagt hat. Wir kennen dazu auch nur Videoschnipsel von ein paar Sekunden Dauer, die im Internet kursierten, und können uns auf dieser Grundlage natürlich überhaupt kein Bild von der Lage machen.
Aber selbst wenn wir das könnten, könnte ich dazu nichts sagen, weil es natürlich nicht die Aufgabe unseres Ministeriums ist, diesen Einzelfall strafrechtlich zu bewerten. Das ist Aufgabe der Staatsanwaltschaften der Länder, die es jetzt mit Sicherheit prüfen werden.
FRAGE DR. WENDLER: Um die Frage noch einmal aufzugreifen, ob es in Sachsen besonders gefährlich ist, die Frage: Wie viele dieser 49 Straftaten, die Sie erwähnt haben, Herr Plate, wurden in Sachsen begangen? Können Sie das sagen?
DR. PLATE: Nein, das kann ich aus dem Kopf nicht sagen. Ich bin Ihnen aber ganz dankbar für die Gelegenheit, noch etwas zur regionalen Verteilung sagen zu können. Ich habe hier auch schon ein paar Mal dazu gesprochen. Natürlich ändert sich das immer. Leider handelt es sich bei den Übergriffen auf Flüchtlingsunterkünfte Nein, „leider“ ist ein zu schwaches Wort. Erschreckenderweise handelt es sich um ein Phänomen, das es im gesamten Bundesgebiet gibt. Es handelt sich weder um ein rein sächsisches Phänomen, noch um ein rein ostdeutsches Phänomen. Es gibt regionale Schwerpunkte. Das ist richtig. Die regionalen Schwerpunkte befinden sich aber nicht allesamt nur in Ostdeutschland. Ja, in Sachsen gibt es eine gewisse Häufung. Ob ich relativ aktuelle Zahlen habe oder nicht, muss ich prüfen. Das kann ich nicht sicher zusagen. Aber auch im Westen der Republik gibt es Bundesländer, die besonders stark von diesem erschreckenden Phänomen, von diesem deutlich zu verurteilenden Verhalten betroffen sind. Soviel möchte ich dazu an dieser Stelle sagen.
FRAGE JUNG: Herr Plate, unter den Demonstranten so nenne ich sie einmal oder den Hetzern Donnerstagnacht waren auch viele Menschen, die gar nicht aus Clausnitz kamen, sondern sogenannte Hetztouristen aus Sachsen waren, die auch schon in vielen anderen Orten bei der Ankunft von Flüchtlingen demonstriert haben. Wissen Sie, ob so etwas vom Verfassungsschutz ob vom Landesverfassungsschutz oder vom Bundesverfassungsschutz beobachtet wird? Stehen diese Menschen unter Beobachtung?
Sie sagten, dass Herr de Maizière die Vorkommnisse dort erst einmal der Polizei überlassen wird. Da wurde auch Gewalt an Kindern angewendet. Wir kennen die ganzen Verbindungen Herrn de Maizières zum „Sachsensumpf“. Aber ist es eine gute Idee, zu sagen: „Wir überlassen es der Polizei in Sachsen, zu sagen, ob die Gewaltanwendung an Kindern so eine gute Idee war“?
DR. PLATE: Mehreres an Ihren Fragen hat unzutreffende Unterstellungen enthalten. Ich weiß gar nicht, ob ich alles abarbeiten soll. Etwa auf Verbindungen zum „Sachsensumpf“ usw. will ich jetzt, ehrlich gesagt, gar nicht eingehen. Das ist es nicht wirklich wert.
Aber auch, dass Herr de Maizière, wie Sie gesagt haben, die Aufklärung der Polizei überlassen will, ist unzutreffend. Das hat er so gar nicht gesagt. Richtig ist, dass natürlich die zuständigen Landesbehörden, wie ich es auch gesagt habe, solche Vorfälle aufklären müssen und auch aufklären werden.
Gewalt an Kindern – das ist eine weitere Unterstellung. Das, was dort geschehen und in einem sehr kurzen Videoschnipsel zu sehen ist, war eine Anwendung unmittelbaren Zwangs so heißt es rechtstechnisch richtig , um die Flüchtlinge möglichst schnell in Sicherheit zu bringen. Auch zu dem Wie, zu der Frage, ob das angemessen war oder nicht, habe ich gerade schon gesprochen. Das will ich deswegen auch nicht unnötig wiederholen. Richtig ist, dass der Minister gesagt hat, dass die Entscheidung, die Flüchtlinge überhaupt aus dem Bus herauszuholen und in die Unterkunft in Sicherheit zu bringen, und zwar möglichst schnell, aus seiner Sicht richtig war und dass der Rest der Aufklärung dieses Themas im Föderalismus, den wir haben, bei den zuständigen Landesbehörden liegt. Da liegt es richtig.
ZUSATZFRAGE JUNG: Es war noch die Frage nach den Hetztouristen, Herr Plate.
Herr Seibert, können Sie uns einmal sagen, was bei all den flüchtlingspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung in den vergangenen Monaten jemals für den Schutz von Flüchtlingsheimen getan wurde?
DR. PLATE: Die konkrete personelle Zusammensetzung des Demonstrationsgeschehens in Clausnitz ist mir nicht bekannt. Das ist jedenfalls auch eine Sache der sächsischen Landesbehörden ebenso wie die Frage, ob die Personen, die sich in dieser konkreten Zusammensetzung befunden haben, vom sächsischen Landesverfassungsschutz im Rahmen von dessen Zuständigkeit beobachtet werden oder nicht.
STS SEIBERT: Da die Unterbringung der Flüchtlinge eine Sache der Länder und nicht des Bundes ist, wäre Ihre Frage an die Länder zu richten.
ZUSATZFRAGE JUNG: Das heißt, die Bundesregierung plant beim Schutz von Flüchtlingsheimen nichts, weil das alles ja Ländersache ist?
STS SEIBERT: Ich kann trotzdem nur auf die Zuständigkeiten verweisen, wie sie in unserem Land sind. Die Länder sind sich ihrer Verantwortung wohl sehr bewusst.
DR. PLATE: Vielleicht nur ein Satz, um mit dem offenbar bestehenden Vorurteil aufzuräumen, der Bund tue da nichts. Vorweg geschickt: Was dazu eigentlich zu sagen ist, hat Herr Seibert sowieso schon gesagt.
Ich gebe nur zu bedenken: Ich habe ja zum Beispiel die Zahlen, die der Bund zusammenträgt, gerade erst vorgetragen, welche Anschläge oder Übergriffe es auf Flüchtlingsunterkünfte gegeben hat, welche Unterkünfte es genau waren, welche Übergriffe es genau waren. All solche Dinge waren früher gar nicht möglich. Das BKA hat bei sich inzwischen schon vor längerer Zeit eine Clearingstelle eingerichtet, um ein sehr viel klareres Lagebild zu bekommen, das auch immer weiter ausdifferenziert worden ist, um noch klarer genau die Art der Übergriffe, die Art und Güte, den Charakter der verschiedenen Tatverdächtigen ausleuchten zu können und damit die Länder in dem Rahmen, der dem Bund durch seine Zuständigkeit gesetzt ist, noch sehr viel besser unterstützen zu können, als es früher der Fall und möglich war.
ZUSATZ JUNG: Es ging um Präventionsmaßnahmen, darum, was die Bundesregierung getan hat, damit Flüchtlinge nicht mehr angegriffen werden.
DR. PLATE: Das habe ich schon verstanden. Aber wenn Sie über die Taten, die bisher begangen worden sind, und über die Struktur der Täterschaft mehr wissen, dann kommt das der Prävention natürlich zugute. Das brauche ich, denke ich, gar nicht näher zu erläutern. Es ist sogar ganz dringend notwendige Vorbedingung, zu schauen, aus welchem Kreis, aus welchen Gesellschaftsschichten, aus welchen Bildungsschichten Tatverdächtige bei solchen Taten typischerweise kommen, welches Geschlecht sie haben, um dann maßgeschneidert die Präventionsarbeit durchführen zu können, die in der Zuständigkeit der Länder liegt.
FRAGE: Ich würde gern zum Anfang zurückkommen. In einer Pressekonferenz hier haben Sie, Herr Seibert, den Plan von Julia Klöckner als überlappend und ergänzend zum Regierungshandeln bezeichnet. Am Wochenende gab es einen neuerlichen Vorstoß. Würden Sie bei Ihrem Urteil bleiben? Wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorstoß der Wahlkämpfer?
STS SEIBERT: Der Vorstoß der Wahlkämpfer, wie Sie es sagen, sind parteiinterne Überlegungen, die in der Tat in der Partei zu diskutieren sind. Über die Haltung der Bundesregierung habe ich Ihnen hier im Zusammenhang mit dem Europäischen Rat berichtet, bei dem diese Haltung, nämlich das Bemühen, europäisch zu 28. voranzukommen, erhebliche Unterstützung erfahren hat.
FRAGE JUNG: Herr Seibert, Frau Klöckner und Herr Wolf haben schriftlich gesagt, ohne Asylgrund oder Schutzstatus sollte niemand mehr nach Deutschland einreisen dürfen und auf die Kommunen verteilt werden. Schließen sich das Kanzleramt und die Bundesregierung dem an, oder sind Sie zum Beispiel für Touristen?
STS SEIBERT: Ich habe gerade der Kollegin die Frage zu diesem wie sie es nannte Vorstoß der Wahlkämpfer beantwortet. Diese Antwort kann ich jetzt nur noch einmal geben.
FRAGE STEINER: Herr Plate und Herr Zado, der Bundestrojaner liegt im BMI gerade zur Genehmigung vor so kann man es, denke ich, bezeichnen , der Bundeswehr nur zur Quellen-TKÜ, um es exakt zu formulieren. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz wird wohl für April erwartet, wenn ich es richtig gehört habe. Gibt es Pläne, eventuell erst einmal darauf zu warten, bevor man gegebenenfalls eine entsprechende Genehmigung erteilt?
DR. PLATE: Das kann ich relativ leicht beantworten. Die Antwort ist: Nein, die Genehmigung ist heute erteilt worden.
ZUSATZFRAGE STEINER: Herr Plate, wenn die Genehmigung jetzt erteilt ist, können Sie vielleicht auch Bericht erstatten, was denn tatsächlich das Ziel ist, das mit dieser Software erreicht werden soll und kann.
DR. PLATE: Ich kann jetzt nicht sehr ins Detail gehen. Grundsätzlich ist das eine Fähigkeit an einer Stelle, an der es eine solche Fähigkeit bisher nicht gab. Es ist ein Ermittlungsinstrument, das im Einklang mit dem geltenden Recht gegebenenfalls durch Bund oder auch Länder zum Einsatz gebracht werden kann. Die Software wird also auch den Ländern grundsätzlich zur Verfügung stehen. Das Ziel ist es, dieses Ermittlungsinstrument in dem Rahmen, den das geltende Recht setzt, zur Anwendung zu bringen, wenn dies geeignet, erforderlich und angemessen ist.
FRAGE: Bedeutet die Tatsache, dass die Genehmigung erteilt ist, dass das Instrument sofort angewendet werden kann, oder gibt es noch einen technischen Vorlauf, der es nötig macht, irgendetwas abzuwarten?
Daran angeschlossen eine technische Frage. Ich nehme an, dass ein Instrument wie ein solcher Trojaner technisch ständig fortentwickelt werden muss, weil irgendwann Abwehrmaßnahmen dagegen entwickelt werden ebenso wie auch gegen nicht staatliche Trojaner. Findet das statt? Muss das stattfinden? Muss dann auch eine neue Genehmigung stattfinden, oder ist es so, dass das Ding, einmal auf die Schiene gesetzt, entsprechend fortentwickelt werden kann?
DR. PLATE: Zu Ihrer ersten Frage. Die technischen Tests sind abgeschlossen ebenso wie das, was an rechtlichem Vorlauf erforderlich war, insbesondere die erfolgreiche Beteiligung der Datenschutzbeauftragten. Potenziell kann das Instrument also jederzeit zum Einsatz kommen, wenn es ein entsprechendes Verfahren gibt. Das geschieht nach den Voraussetzungen, die das Gesetz vorsieht. Logischerweise kann es nur dann zum Einsatz kommen, wenn und sobald die Voraussetzungen vorliegen.
Zu der Frage der Fortentwicklung: Mir ist keine konkrete Fortentwicklungsplanung bekannt. Ganz sicher ist aber, dass sich eine Genehmigung logischerweise immer nur auf das beziehen kann, was Gegenstand der Genehmigung war.
FRAGE (zu den Ergebnissen des Europäischen Rates): Herr Seibert, in Brüssel kündigte Kanzlerin Merkel an, man werde auch in Deutschland überprüfen und überlegen, das Kindergeld für diejenigen Kinder ausländischer Eltern zu begrenzen, deren Eltern in Deutschland, die aber selber im Ausland leben. Ich möchte gern wissen, wie konkret diese Überlegungen sind und ob es einen Zeitplan dafür gibt.
STS SEIBERT: Es geht darum, dass man die Möglichkeit bekommt, das Kindergeld für Kinder, die nicht in dem Land leben, sondern im Herkunftsland, an die Lebenshaltungskosten des jeweiligen Aufenthaltslandes in dem Fall des Herkunftslandes anzupassen. Der Europäische Rat hat zum Thema Kindergeld eine faire Lösung gefunden. Als solche betrachten wir sie jedenfalls.
Über das weitere Verfahren werden wir in der Bundesregierung beraten. Die Bundeskanzlerin hat zu erkennen gegeben, dass sie sich eine Umsetzung für Deutschland vorstellen könnte. So etwas hören wir auch aus dem Bundesfamilienministerium. Aber als Erstes muss man sagen: Zum einen müsste die Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag vorlegen, und zum anderen muss vor allem das Referendum in Großbritannien über „in“ oder „out“ in dem Sinne ausgehen, den wir alle erhoffen, nämlich „in“. Dann könnte das greifen. Da sind wir noch nicht. Aber wir hoffen, dass zumindest das Referendum so ausgeht. Dann kann man hier regierungsintern Gespräche führen.
ZUSATZFRAGE: Wovon würde es dann innenpolitisch in Deutschland abhängen, ob das angewendet wird oder nicht?
STS SEIBERT: Wir müssten uns als Bundesregierung, auch innerhalb der Koalitionsparteien, die diese Regierung tragen, darüber miteinander unterhalten.
FRAGE GRIMM: Herr Seibert, ergeben sich aus den Beschlüssen am Wochenende theoretisch weitere Möglichkeiten für Kürzungen anderer Sozialleistungen als des Kindergeldes?
STS SEIBERT: In der Frage der Notbremse dieser große andere Bereich, in dem britischen Wünschen entsprochen worden ist gibt es einen Anhaltspunkt, der begründet, warum das für Großbritannien, aber beispielsweise nicht für Deutschland oder andere Länder gelten kann: Weil das nur für Länder gelten kann, die die Übergangsfristen nicht in Anspruch genommen haben. Deutschland hat die Übergangsfristen bei der Aufnahme von Arbeitnehmern aus den damals neuen mittel- und osteuropäischen Mitgliedsstaaten voll in Anspruch genommen. Das heißt, diese Einigung gilt für Großbritannien, aber nicht für uns.
Aber auch das gilt überhaupt nur unter dem Vorbehalt, dass das Referendum so ausgeht, wie es sich, denke ich, alle Mitglieder des Europäischen Rates wünschen, inklusive des britischen Premierministers.
FRAGE HELLER: Zwei Fragen dazu. Zum einen verstehe ich nicht ganz, warum man es an diesem Punkt davon abhängig machen muss, dass das Referendum positiv ausfällt. Wenn man etwas für sinnvoll hält, wie es die Kanzlerin bei dieser Regelung ja zu erkennen gegeben hat, könnte man ja auch von sich aus die Initiative ergreifen bzw. eine Diskussion anleiten, um das unabhängig von einem Fall „Brexit“ auf den Weg zu bringen.
Eine zweite Frage, zu den jüngsten Entwicklungen in Großbritannien. Sie hatten gesagt: Zunächst hoffen wir, dass dieses Referendum positiv ausgeht. – Haben Sie denn eingedenk des Widerstands einer Reihe von Kabinettsmitgliedern in Großbritannien und eingedenk der Entscheidung des Londoner Oberbürgermeisters, da nicht mitzumachen, sondern für einen Ausstieg zu werben, Sorgen, dass das nicht so laufen kann, wie Sie es sich erhoffen?
STS SEIBERT: Ich möchte über die innerbritische Diskussion für die Bundesregierung nicht Stellung nehmen. Der Europäische Rat, die 27 europäischen Partner Großbritanniens haben mit den Beschlüssen von Brüssel Premierminister Cameron ein Paket an die Hand gegeben, mit dem er eine gute Basis hat, für den Verbleib Großbritanniens in der Europäischen Union zu werben. So hat er selber es am Samstagmorgen sehr kraftvoll in London gesagt. Darüber hinaus möchte ich, wie gesagt, innenpolitische Entwicklungen in Großbritannien jetzt nicht beurteilen.
Zu Ihrer ersten Frage: Es ist, wie ich gerade schon gesagt habe, ein Paket von Beschlüssen über die Eurozone, über den sozialen Missbrauch, über das Kindergeld und andere Fragen. Dieses ganze Paket wäre, so hat man es beschlossen, hinfällig im Falle eines nicht positiv verlaufenden Referendums. Das ist keine Aussage darüber, ob einzelne Teile dieses Paketes zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal aufgenommen werden könnten.
FISCHER: Zunächst möchte ich sagen, dass wir sehr froh sind, dass es nach diesem harten Ringen und den zuletzt extrem schwierigen und auch komplexen Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien zu einer vernünftigen Einigung gekommen ist, die die europäischen Grundsätze wahrt und gleichzeitig britischen Anliegen Rechnung trägt. Wir sind zutiefst davon überzeugt, dass die Mitgliedschaft Großbritanniens in der EU einen Gewinn darstellt und dass alle Seiten bei einem Austritt mehr verlieren als gewinnen würden. Der Außenminister hat es ja gelegentlich gesagt, zuletzt auch bei seinem Besuch in Großbritannien vor Kurzem nach seinen Gesprächen mit dem britischen Außenminister: Eine EU ohne Großbritannien kann und will sich der Außenminister nicht vorstellen.
FRAGE DR. WENDLER: Ich habe im Zusammenhang mit dem Kindergeld eine Frage an das Familienministerium: Frau Herb, wissen Sie, in wie vielen Fällen Deutschland überhaupt Kindergeld für Kinder zahlt, die nicht hier leben, und was das kostet? Können Sie das ein bisschen aufschlüsseln und uns erklären?
HERB: Herr Wendler, zum Thema Kindergeld muss ich in diesem Fall an die Kollegin des Finanzministeriums verweisen.
VON TIESENHAUSEN-CAVE: Es gibt dazu Zahlen; die aktuellen Zahlen, die wir haben, sind allerdings aus dem Jahr 2014 und nicht taufrisch.
Ich könnte Ihnen jetzt einmal für verschiedene Nationalitäten einen Überblick geben. Vielleicht suche ich einmal das Beispiel Bulgarien heraus: In Deutschland gibt es rund 23 000 Bulgaren, die Kindergeld beziehen. Davon hat die überwiegende Mehrzahl knapp unter 23 000 ihren Wohnsitz in Deutschland. Einige wenige fallen in Deutschland in die Steuerpflicht, weil sie ihre Einkommen hier beziehen, haben aber keinen Wohnsitz hier das ist ein Detail. Insgesamt wird für rund 36 000 Kinder Kindergeld bezogen. Davon haben allerdings nur 2120 ihren Wohnsitz nicht in Deutschland, sondern in einem anderen EU-Staat gehen wir einmal davon aus, dass das im großen Teil in Bulgarien sein wird, aber das wird in dieser Statistik als „Wohnsitz in einem anderen EU-Staat“ aufgeschlüsselt.
ZUSATZFRAGE DR. WENDLER: Und die Gesamtzahl? Wissen Sie vielleicht, wie viele Kinder es insgesamt gibt, die nicht in Deutschland leben, deren Eltern aber in Deutschland leben und Kindergeld kassieren?
VON TIESENHAUSEN-CAVE: Ich habe hier jetzt keine Gesamtzahl. Es gibt die Einzelzahlen für viele Nationalitäten natürlich nicht nur für osteuropäische Staaten, denn es ist aufgrund der Freizügigkeit in der EU ja gang und gäbe, dass das auch für viele andere Konstellationen zutrifft. Es trifft zum Beispiel auch für Deutsche zu: 7,6 Millionen Deutsche beziehen Kindergeld, und auch da gibt es Fälle, in denen die Kinder ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben. Ich habe allerdings keine Gesamtschau, ich habe hier nur die Zahlen für einzelne Länder.
Ich könnte Ihnen zum Beispiel noch etwas zu Rumänien sagen: Da sind es rund 35 000 Berechtigte, die für insgesamt 58 000 Kinder Kindergeld bekommen, und 8400 dieser Kinder leben nicht in Deutschland, sondern in einem anderen EU-Land.
VORS. SZENT-IVÁNYI: Gibt es dazu eine einsehbare Statistik, zu der Sie vielleicht einen Link mitteilen könnten?
VON TIESENHAUSEN-CAVE: Ich weiß nicht, ob die Statistik einsehbar ist. Ich schaue einmal, ob wir da etwas zur Verfügung stellen können.
VORS. SZENT-IVÁNYI: Das wäre nett.
FRAGE JUNG: Herr Seibert, warum gelten die britischen Extrawürste nicht für alle europäischen Staaten? Warum wird das nicht EU-Recht?
STS SEIBERT: Ich habe versucht, Ihnen den Grund für die Differenzierung bei den sogenannten negativen Steuergutschreibungen zu erklären, die die Briten bisher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus der EU zahlen und unter den neuen Einigungen für eine bestimmte Zeit nicht zahlen müssten. Es gibt einen konkreten Sachverhalt, an dem eine Differenzierung festgemacht wird. Dieser Sachverhalt ist, ob es sich um ein Land handelt, das die Übergangsregelungen für Arbeitnehmer aus den anderen osteuropäischen EU-Staaten in Anspruch genommen hat, ja oder nein. Deutschland hat sie bis auf den letzten Tag in Anspruch genommen. Großbritannien hat keinerlei Übergangsregelung in Anspruch genommen. Deswegen gibt es da eine Differenzierung, die sachlich begründet ist. Im Falle des Kindergeldes gibt es eine solche Differenzierung nicht. Deswegen ist der Beschluss des Europäischen Rates, dass das auch andere Mitgliedsstaaten für sich umsetzen könnten. Das ist eine Kann-Bestimmung.
Das ist das, was ich Ihnen dazu sagen kann. Es gibt sachliche Gründe. Ansonsten gibt es ja Beschlüsse, die Großbritannien betreffen und die alle betreffen etwa den Beschluss, verstärkt auf Wettbewerbsfähigkeit zu setzen und den Bürokratieabbau in Europa voranzubringen. Das ist für die Briten ein wichtiger Punkt; für uns ist es das auch. Das wird dann, wenn es wahr und umgesetzt wird, auch das Verhalten der gesamten EU prägen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Was machen Sie denn, wenn bald zum Beispiel die ungarische oder polnische Regierung mit konkreten Sachverhalten ankommen, bei denen es Differenzieren geben muss? Hat man jetzt nicht das Tor aufgemacht für weitere Extrawürste für andere konservative oder Rechts-außen-Regierungen in Europa?
STS SEIBERT: Ich glaube erstens nicht, dass das eine Frage von parteipolitischer Zuordnung von Regierungen ist. Zweitens kenne ich keine Regierung, die mit solchen Wünschen an Europa herangetreten ist, wie Großbritannien dies nun getan hat.
FRAGE HELLER: Ich habe zwei Fragen zur Rüstungsexportpolitik.
Erstens. Herr Seibert, teilt die Bundeskanzlerin den Befund des Wirtschaftsministers, dass man an den jetzigen Bestimmungen, an den jetzigen gesetzlichen Regelungen womöglich etwas ändern muss und die Grundlage überarbeiten muss?
Zweitens. Gibt es bei der Bundesregierung so etwas wie das Ziel, womöglich im nächsten SIPRI-Bericht nicht mehr unter den ersten fünf exportstärksten Nationen bei der Rüstungsexportpolitik aufzutauchen? Oder ist das letztendlich ein Befund, der die Bundesregierung, ich sage einmal, relativ kalt lässt?
STS SEIBERT: Dieses Thema liegt im Ressortbereich des Bundeswirtschaftsministers; ich denke, da sollten Sie vielleicht auch noch einmal fragen. Ich kann für die Bundeskanzlerin sagen, dass sich grundsätzlich die strengen und restriktiven Rüstungsexportrichtlinien, an die sich diese Bundesregierung wie auch alle Vorgängerregierungen halten, bewährt haben. Ich nenne hier die Grundsätze, die im Jahre 2000 niedergelegt worden sind, den gemeinsamen Standpunkt der Europäischen Union, der im Jahre 2008 formuliert worden ist, und dann kamen im vergangenen Jahr wichtig noch die verschärften Kleinwaffengrundsätze dazu, die ja auch besonders hohe Maßstäbe ansetzen. Auf der Grundlage dieser bewährten restriktiven Richtlinien und der jeweils genauen Analyse der politischen Situation wird jeder Einzelfall geprüft und entschieden. Das ist, wie gesagt, aus Sicht der Bundeskanzlerin ein bewährtes Verfahren, aber es liegt im Ressortbereich des Bundeswirtschaftsministeriums. Wenn es von dort Anregungen gibt, dann wird man die immer anhören.
ALEMANY: Ich kann gerne etwas zur Frage des SIPRI-Berichts sagen. Sie wissen ja, Herr Heller, dass wir uns die SIPRI-Statistiken nicht zu eigen machen, weil die nach einer ganz eigenen Systematik zählen und es sich da um fiktive Werte handelt. Wie Sie wissen, zählen wir in unseren Rüstungsexportberichten nur tatsächliche Genehmigungen für Ausfuhren. So gesehen gibt es keine Vergleichbarkeit der SIPRI-Zahlen mit unseren Bundesregierungszahlen. Auch die Statistiken, auf welchem Rang sich Deutschland befindet, sind daher sehr mit Vorsicht zu genießen. Deswegen will ich darauf gar nicht weiter eingehen.
Möglicherweise hilft es, wenn man sich die Rüstungsexporte differenziert anschaut, sprich, nicht auf die Gesamtsumme schaut, sondern immer schaut: Was wird wohin geliefert? Unser Minister hat ja am Freitag auch versucht, das einzuordnen. Es ist vielleicht der einfachere Weg, Gesamtzahlen zu vermelden oder Gesamtzahlen zu betrachten. Es geht aber nicht darum, ob es das Ziel der Bundesregierung ist, den Rüstungsexport zu erhöhen oder abzusenken; vielmehr geht es um die Frage: Was liefert man verantwortungsbewusst und restriktiv Herr Seibert hat es eben genannt in welche Regionen der Erde?
Unser Minister versucht mit großer Transparenz das zeigte auch die Pressekonferenz hier in der BPK am Freitag offenzulegen, wie die Bundesregierung ihre restriktiven Exportkontrollen realisiert. Einen Weg, der möglich ist und das soll uns jetzt eine Expertenkommission darlegen , ist, eine Bündelung in einem Rüstungsexportgesetz vorzusehen. Ob das Sinn macht oder nicht, werden uns die Experten hoffentlich sagen. Möglichen Änderungen, die da gegebenenfalls unser Rüstungsexportsystem noch besser machen, noch restriktiver oder verantwortungsbewusster machen, verschließen wir uns natürlich nicht.
FRAGE GRIMM: Herr Seibert, der Bundeswirtschaftsminister hat hier an dieser Stelle am Freitag erklärt, dass er die Panzerlieferungen an Katar gerne noch gestoppt hätte; allerdings sei er im Bundessicherheitsrat von den anderen Ressorts und auch vom Kanzleramt überstimmt worden. Hat die Bundeskanzlerin für den Export der Panzer und Haubitzen nach Katar gestimmt?
STS SEIBERT: Es ist mir überhaupt nicht erlaubt, hier über Sitzungen und Abläufe im Bundessicherheitsrat zu berichten.
FRAGE JUNG: Herr Seibert, wie passt es zusammen, dass die Bundesregierung Fluchtursachen bekämpfen will, aber trotzdem so viele Rüstungsgüter exportiert wie fast noch nie?
STS SEIBERT: So, wie Sie das jetzt einmal locker in einem Satz unterbringen, ist das natürlich relativ sinnlos. Man muss es wirklich Land für Land, Stück für Stück betrachten, genauso wie wir, die Bundesregierung, die Rüstungsexportgenehmigungen nach Einzelfallbetrachtungen und nicht durch pauschale Urteile erteilt.
ZUSATZFRAGE JUNG: Waffenexporte sind also nicht generell Fluchtursachen?
STS SEIBERT: Generell ganz sicherlich nicht.
ZUSATZFRAGE JUNG: Aber in Einzelfällen?
STS SEIBERT: Wir sind hier unzählige Male über die Kriterien ins Gespräch gekommen, die bei der Frage „Wird eine Rüstungsexportgenehmigung gegeben oder nicht?“ geprüft werden. Dazu gehören immer auch die Kriterien: Ist das konfliktverschärfend oder ist es das nicht, kann es zu Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden oder nicht? Wie gesagt, wir brauchen die Prüfung im Einzelfall. Pauschale Sätze wie Ihrer führen einen wirklich nicht weiter.
VORS. SZENT-IVÁNYI: Herr Plate hat noch zu einer Nachlieferung das Wort.
DR. PLATE: Ich hatte ja schon ein bisschen angedeutet, dass die Zahl der Übergriffe auf Asylunterkünfte von uns ständig aktualisiert wird, und habe gerade noch einmal eine solche Aktualisierung erhalten: Im Jahr 2016 waren es bundesweit bislang 118 sogenannte lagerelevante Delikte zum Themenfeld Straftaten gegen Asylunterkünfte. Rechts motivierte Täter sind für 112 dieser Übergriffe verantwortlich; bei sechs Tätern kann eine politische Motivation noch nicht sicher ausgeschlossen werden. Die Unterteilung nach den Deliktarten sieht wie folgt aus: 27 Gewaltdelikte, 43 Sachbeschädigungen, 31 Propagandadelikte und 17 Brandstiftungen im Jahr 2016. Das ist die Aktualisierung dessen, was ich vorhin schon genannt habe.
FRAGE JUNG: Frau Alemany, heute startet die 12. TTIP-Verhandlungsrunde, und da soll es nach zwei Jahren einmal wieder um die sogenannten Investitionsgerichte gehen. Warum sind diese Investitionsgerichte überhaupt noch ein Verhandlungsthema?
ALEMANY: Herr Jung, danke für die Frage. In der Tat startet heute die neue Verhandlungsrunde in Brüssel, die über die ganze Woche gehen wird. Erstmalig wird dabei das Thema Investitionsschutz mit den Amerikanern verhandelt.
Wie Sie wahrscheinlich wissen, gab es eine große Debatte innerhalb der EU, wie mit Investitionsgerichten usw. umzugehen ist. Unsere Haltung war ja immer, dass der Investitionsschutz zwischen zwei so hochentwickelten Regionen wie der EU und den USA ausreichend gesichert ist. Es war der Wunsch, Investitionsschutz mit aufzunehmen ISDS, also Investor-Staat-Streitbeilegung, um genau zu sein. Aus unserer Sicht hat sich dabei aber das Problem ergeben, dass die vorgesehenen Mechanismen zu intransparent waren und dass es beispielsweise keine Berufungsmöglichkeit gab darüber gab es ja eine große europäische Debatte unter Beteiligung auch aller Bürger und NGOs , woraufhin wir als Deutschland einen neuen Vorschlag gemacht haben, um den Investitionsschutz modern, transparent und mit Berufungsmöglichkeit wieder in die Debatte mit einzubringen. Dieser Vorschlag ist von der EU-Kommission glücklicherweise so aufgenommen worden der Minister hat sich sehr viele Monate lang aktiv dafür eingesetzt.
Dieser neue Vorschlag wird ab heute quasi erstmalig mit den Amerikanern verhandelt. Wir hoffen insofern, dass es da positive Resonanz geben wird; aber das wird man erst einmal abwarten müssen. Wie Sie wissen, werden solche Kapitel parallel und unterschiedlich oft immer wieder verhandelt. Wir hoffen, dass wir noch in diesem Jahr zu substanziellen Entscheidungen kommen werden.
ZUSATZFRAGE JUNG: Wenn Sie sagen, dass das jetzt schon ausreichend geregelt ist: Warum geht man dann nicht in die Verhandlungen hinein und sagt: „Diese Schiedsgerichte wollen wir an sich nicht“? Jetzt geht man ja in die Verhandlungen hinein und sagt: „Wir haben da eine bessere Version von etwas, was wir gar nicht wollen“.
ALEMANY: So, wie Sie das jetzt sagen, habe ich es nicht gesagt. Ich kann Ihnen aber sagen, warum das Investitionsgericht erforderlich ist wir wollen ja einen Investitionsgerichtshof mit unabhängigen Richtern und Berufungsinstanz, wie ich eben sagte : Nationale Gerichte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der USA müssen völkerrechtliche Abkommen wie zum Beispiel TTIP oder CETA nicht anwenden, Investitionsgerichte aber schon. So gesehen ist ein Investitionsgericht notwendig. Es ist einfach zum Schutz der Investitionen da.
ZUSATZFRAGE JUNG: Damit die TTIP-Sachen angewendet werden können, richtig?
ALEMANY: Richtig, damit Unternehmen
ZUSATZFRAGE JUNG: Damit TTIP von den Unternehmen durchgesetzt werden kann?
ALEMANY: TTIP kann nicht von Unternehmen durchgesetzt werden; vielmehr können Investitionen mithilfe eines Investitionsgerichtshofs geschützt werden.
ZUSATZFRAGE JUNG: Nur Unternehmen klagen ja am Investitionsgerichtshof?
ALEMANY: Wo Unternehmen klagen können, richtig.
FRAGE GRIMM: Es gab am Wochenende die Meldung, in Brüssel würde sich vielleicht unter dem Radar eine Art Abmachung ergeben, „TTIP light“ zu verhandeln, um vielleicht mit den Amerikanern noch 2016, vor der Wahl eines neuen Präsidenten oder einer neuen Präsidentin, die Verhandlungen zum Abschluss zu führen. Gibt es solche Bemühungen oder Eingrenzungen des bisherigen Verhandlungsmandats?
ALEMANY: Nein, unser Ziel ist weiterhin ein umfassendes Abkommen.
FRAGE JUNG: Warum beeilt man sich eigentlich so? TPP ist ja zum Beispiel schon seit einem halben Jahr fertig verhandelt, und das wird gar nicht zur Abstimmung kommen, bevor es einen neuen US-Kongress gibt; das dauert also auch noch mindestens ein Jahr. Warum lässt man sich also mit TTIP jetzt nicht Zeit, warum muss das noch dieses Jahr durch?
ALEMANY: Wir verhandeln zügig und sorgfältig, und wir hoffen, dass es bis Ende des Jahres wie schon seit Jahren der Plan ist auch zu einem Ende kommt.
ZUSATZFRAGE JUNG: Schließen sich „zügig“ und „sorgfältig“ nicht aus?
ALEMANY: Nein.