Konzeptlose Konzepte! ▼ BPK vom 26. Februar 2016
Naive Fragen zu:
– US-Luftangriffe in Libyen (ab 6:40 min)
– Zweites Asylpaket (ab 21:25 min)
– NATO in der Ägäis: Flüchtlings- statt Schlepperbekämpfung (ab 31:25 min)
– Merkel in der BPK? (ab 40:20 min)
– NPD-Verbot (ab 50:00 min)
– Staatstrojaner (ab 58:15 min)
– EU-Waffenembargo gegen Saudi-Arabien (ab 1:02:10 min)
– TTIP (ab 1:02:40 min)
– Al Nusra (ab 1:10:00 min)
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Tilo Jung
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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 26. Februar 2016:
VORS. SZENT-IVÁNYI eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS SEIBERT sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
KOLBERG: Guten Tag, mein Name ist Dennis Kolberg. Bevor ich ins BMF gekommen bin, war ich Leiter der Schwarzarbeitskontrolle hier in Berlin. Ich war dann in verschiedenen Stationen im BMF eingesetzt und bin jetzt Pressesprecher im BMF. Mit einigen von Ihnen hatte ich schon einmal zu tun. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit. Danke schön!
VORS. SZENT-IVÁNYI: Darauf freuen wir uns auch!
CHEBLI: Außenminister Steinmeier wird vom 28. Februar bis zum 1. März nach New York und Washington reisen. Es ist bereits seine dritte Reise als Außenminister dorthin. Die Reise fällt in einen besonders intensiven und engen deutsch-amerikanischen Austausch und eine intensive Zusammenarbeit in vielen außenpolitischen Fragen. Es wird Ihnen ja nicht entgangen sein: Vor allem bei der Ukraine und in Syrien gibt es einen sehr engen Schulterschluss zwischen beiden Staaten. Außenminister Steinmeier wird mit seinem Amtskollegen John Kerry und mit der nationalen Sicherheitsberaterin Susan Rice unter anderem über die Lage in Syrien und Ukraine beraten. Sie werden sicherlich auch über die Flüchtlingskrise und über die transatlantischen Beziehungen sprechen.
Neben internationalen Fragen dient die Reise aber auch der Darstellung unserer Prioritäten als deutscher Vorsitz der OSZE. Steinmeier wird sowohl im UN-Sicherheitsrat in New York als auch in der sogenannten Helsinki-Kommission in Washington unser Vorsitz-Programm erläutern und dabei auch eine Vertiefung der Beziehung zwischen OSZE und den Vereinten Nationen anregen.
DR. DIMROTH: Ich wollte eine bevorstehende Reise des Bundesinnenministers in die Maghreb-Staaten ankündigen. Herr de Maizière wird Sonntagabend in Richtung Marokko reisen, um dann im weiteren Verlauf Montag und Dienstag auch Algerien und Tunesien zu bereisen, um in einer Reihe von Gesprächen mit Vertretern der dortigen Regierung insbesondere das Thema Rückführung und Rückübernahmebereitschaft ausreisepflichtiger Staatsangehöriger aus diesen Staaten zu besprechen. Darüber hinaus werden eine Reihe von Sicherheitsthemen Gegenstand dieser Gespräche sein. Die Reise, wie gesagt, erfolgt in der Reihenfolge Marokko, Algerien, Tunesien. Sie beginnt am Sonntagabend und wird am Dienstag enden.
VORS. SZENT-IVÁNYI: Wir kommen jetzt zu den öffentlichen Terminen der Kanzlerin in der nächsten Woche.
STS SEIBERT: Es beginnt am Dienstag, den 1. März, um 12.30 Uhr. Die Bundeskanzlerin empfängt den neuen Ministerpräsidenten von Kroatien, Tihomir Orešković, mit militärischen Ehren im Bundeskanzleramt. Eine gemeinsame Pressebegegnung ist für etwa 13.45 Uhr geplant.
Am Mittwoch um 9.30 Uhr ist wie fast immer das Kabinett unter Leitung der Bundeskanzlerin.
Sie reist am Donnerstag, den 3. März, am Vormittag nach Leuna und wird dort im Kulturhaus Leuna am Festakt „100 Jahre Chemiestandort Leuna“ teilnehmen. Sie wird eine Rede halten. Darin wird sie die Geschichte dieses bedeutenden Chemiestandorts und vor allem auch des erfolgreichen Strukturwandels der letzten 25 Jahre würdigen. Anschließend wird die Kanzlerin die neue Zentralwarte und das zentrale Labor der InfraLeuna GmbH besichtigen.
Am 4. März reist die Bundeskanzlerin nach Waiblingen in Baden-Württemberg. Sie nimmt dort am Festakt zum 90. Firmenjubiläum der ANDREAS STIHL AG teil. Sie wird dort eine Rede halten und das Entwicklungszentrum besichtigen. Die STIHL AG ist seit Jahrzehnten ein Marktführer im Bereich der Motorsägen.
Dann habe ich noch einen kurzen Ausblick auf den Beginn der übernächsten Woche. Das wird Sie nicht überraschen.
Am Montag, dem 7. März, wird die Bundeskanzlerin nach Brüssel reisen. Um die illegalen Einreisen aus der Türkei in die EU deutlich und dauerhaft zu senken, kommt es jetzt darauf an, den EU-Türkei-Aktionsplan vollständig und schnell umzusetzen. In diesem Zusammenhang haben sich die Staats- und Regierungschefs darauf verständigt, dass sie sich an diesem 7. März zu 28 mit dem Regierungschef der Türkei in Brüssel treffen. Der Präsident des Europäischen Rates Donald Tusk hat eine Einladung dazu angekündigt. Die Bundeskanzlerin wird an diesem Treffen teilnehmen. Bis dahin führt die Bundesregierung intensive Gespräche mit allen Parteien.
FRAGE WACKET: Ich habe eine Frage zu der Reise von Herrn de Maizière. Er sprach davon, dass Sicherheitsthemen besprochen würden. Was kann man denn darunter verstehen?
DR. DIMROTH: Wie Sie wissen, gehört es auch zum Aufgabenportfolio des Bundesinnenministers, beispielsweise zum Thema Terrorismusbekämpfung, die internationalen Kontakte zu pflegen. Auch dieses Thema wird Gegenstand der Gespräche sein. Im Schwerpunkt, wie ich es gerade ausgeführt habe, wird es um das Flüchtlingsthema gehen und um die Rücknahmebereitschaft hier aufhältiger ausreisepflichtiger Staatsangehörige der betroffenen Länder. Aber bei der Gelegenheit solcher Gespräche wird es selbstverständlich auch um Sicherheitsthemen im weitesten Sinne gehen, beispielsweise um die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des internationalen islamistischen Terrorismus.
ZUSATZFRAGE WACKET: Sie können nicht näher ins Detail gehen, was das jetzt heißen soll?
DR. DIMROTH: Nein. Was dann konkret Gegenstand und möglicherweise auch Ergebnis dieser Gespräche sein wird, das kann ich schlecht vorwegnehmen.
FRAGE JUNG: Zum US-Trip von Herrn Steinmeier: Wird es da auch um die Luftangriffe der Amerikaner in Libyen gehen? Welche Haltung hat die Bundesregierung zu diesen Luftangriffen?
CHEBLI: Lassen Sie mich vielleicht zwei Punkte zu Libyen insgesamt sagen:
Da gab es in den letzten Tagen so einige Meldungen, die wir an dieser Stelle nicht verifizieren können. Es gab einmal die Meldung von den französischen Spezialkräften, die in Libyen sein sollen, was wir nicht verifizieren können. Die französische Seite hat sich nicht dazu geäußert. Ich habe heute eine Agentur gesehen von der anerkannten libyschen Regierung, die das dementiert. Auch zu dem von Ihnen genannten Fall kann ich an dieser Stelle nichts sagen.
Sie fragten, ob das ein Gesprächsthema zwischen dem Minister und Außenminister Kerry wird. Ich denke schon, dass Libyen ein Thema sein wird. Denn das ist für uns ein sehr wichtiges Thema. Es steht oben auf der Tagesordnung. Wir haben kein Interesse daran, dass in Libyen jetzt Chaos ausbricht. Ich glaube, jeder Tag, der ohne eine Lösung in diesem Land vergeht, bringt die Gefahr mit sich, dass ISIS sich weiter ausbreitet. Deswegen haben wir ein großes Interesse an einer Einheitsregierung und unterstützen den Sonderbeauftragten Kobler darin, dieser Lösung näher zu kommen. Wir hoffen, dass alle Parteien, die Einfluss auf die libyschen Konfliktparteien haben, auch ISIS, ihren Beitrag leisten, damit wir zu einer Einheitsregierung kommen.
Der Minister hat gestern mit dem ägyptischen Außenminister gesprochen Ägypten spielt da ja auch eine zentrale Rolle und hat noch einmal das Interesse der Bundesregierung unterstrichen. Wir hatten das Gefühl, die ägyptische Seite hat genauso wie wir ein Interesse daran, dass wir bei der Formierung einer Regierung der Nationalen Einheit vorankommen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Die amerikanischen Luftangriffe sind ja jetzt kein Geheimnis. Das haben die Amerikaner ja bestätigt. Es sind mittlerweile auch europäische Geiseln bei solchen Angriffen gestorben. Welche Haltung hat die Bundesregierung zu diesen Angriffen und auf welcher völkerrechtlichen Grundlage basieren sie?
CHEBLI: Ich würde es gern bei dem belassen, was ich gerade zu dem ganzen Themenkomplex gesagt habe.
FRAGE HENZE: Jetzt würde ich noch gern nachfragen: Sie haben gesagt, Sie können es nicht verifizieren. Heißt das, die Partner sagen Ihnen nicht, ob und was sie machen? Oder können Sie das, was Sie erfahren haben, uns jetzt nicht sagen?
CHEBLI: Ich habe mich auf das bezogen, was jetzt die französischen Spezialkräfte angeht.
Zu dem Themenkomplex „Angriffe seitens der Amerikaner“ kann ich hier an dieser Stelle nichts sagen. Ich habe nicht mit den Amerikanern darüber gesprochen. Wir haben eine Haltung. Wir glauben, dass alle an einem Strang ziehen sollten in dem Ziel, eine Einheitsregierung herbeizuführen. Das ist die Haltung der Bundesregierung. Ich möchte die amerikanischen Luftschläge in diesem Fall einfach nicht kommentieren.
FRAGE JUNG: Herr Flosdorff, die Bundeswehr ist ja auch in der Anti-ISIS-Koalition und die Angriffe in Libyen beziehen sich ja angeblich gegen ISIS-Stellungen. Haben Sie da Erkenntnisse?
FLOSDORFF: Ja, die Flugzeuge der Koalition fliegen Angriffe gegen ISIS. Deutsche Tornados das ist ja bekannt, das Thema hatten wir hier auch schon x-mal unterstützen durch Aufklärung diesen Kampf.
ZUSATZFRAGE JUNG: Klären deutsche Tornados in Libyen auf?
FLOSDORFF: Deutsche Tornados sind in dem Einsatzgebiet, das definiert worden ist. Das sind Irak und Syrien. In dem Raum wird im Kampf gegen IS aufgeklärt.
ZUSATZFRAGE HENZE: Sie haben gesagt, es gibt eine verwirrende Nachrichtenlage.
CHEBLI: Ja.
ZUSATZFRAGE HENZE: Ist die Bundesregierung, das Auswärtige Amt, in der Lage, sich ein Lagebild zu verschaffen, indem sie nachfragt? Ihr UN-Vertreter Martin Kobler ist ja darauf angewiesen, dass er ein präzises Lagebild hat. Haben Sie kein präzises Lagebild, oder können Sie es uns nicht sagen?
CHEBLI: Es gab einige Nachrichten. Eine der Nachrichten war, dass französische Spezialkräfte in Libyen unterwegs seien. Ich habe gesagt, dazu haben wir keine Lage, weil die Franzosen sich selbst nicht dazu geäußert haben und es ein Dementi seitens der libyschen Regierung gab. Von daher kann ich Ihnen da keine Einzelheiten nennen. Mir liegt keine Faktenlage dazu vor.
FRAGE BLANK (zur Flüchtlings- und Asylpolitik): Eine Frage an das Innenministerium. Herr Dr. Dimroth, nachdem die „Süddeutsche Zeitung“ aus der Anfrage der Linken und ihrer Antwort darauf schon berichtet hat, möchte ich dazu eigentlich nur wissen: Es geht ja darum, dass eine größere Anzahl von Menschen offensichtlich vom Radarschirm verschwindet. Darüber schreiben wir auch schon eine ganze Weile. Das ist auch bekannt. Gibt es denn auf Ihrer Seite Überlegungen, welche Maßnahmen man da in Zukunft ergreifen kann, dass das nicht mehr passiert?
DR. DIMROTH: Tatsächlich ist das Phänomen als solches schon hinreichend oft beschrieben und von uns auch kommuniziert worden. Wenn Sie fragen, was wir in Zukunft zu tun gedenken, um dieses Problem einzuhegen, dann muss ich dafür gar nicht in die Zukunft schauen, um Ihnen eine Antwort zu geben.
Mit dem sogenannten Ankunftsnachweis, dem Datenaustauschverbesserungsgesetz und auch dem sogenannten Asylpaket II haben wir ja Maßnahmen ergriffen, die genau dieses Phänomen adressieren. Zukünftig hat ein Flüchtling durch Ausgabe dieses Ankunftsnachweises und vor allem durch eine negative Anreizwirkung, die jetzt gesetzlich vorgesehen ist, wenn ein Flüchtling sich nicht an den Ort begibt, an den er verteilt wurde entsprechende Leistungseinbußen hinzunehmen, die aus unserer Sicht passgenau dieses Problem adressieren und in der Zukunft dazu beitragen werden, dass dieses Phänomen sehr viel kleiner werden wird.
ZUSATZFRAGE BLANK: Nachdem ja in den vergangenen Tagen recht wenig Flüchtlinge gekommen sind: Können Sie prozentual beziffern, wie viele von den Flüchtlingen, die sagen wir einmal im letzten Monat eingetroffen sind, tatsächlich einen nachvollziehbaren Identitätsnachweis vorlegen konnten? Gibt es bei Ihnen in den Sicherheitsbehörden immer noch relativ hohe Prozentzahlen von Menschen, die man gar nicht identifizieren kann oder die sich nicht ausweisen können?
DR. DIMROTH: Sie haben vielleicht zur Kenntnis genommen, dass das Bundespolizeipräsidium hierzu jüngst stichprobenartig Zahlen veröffentlicht hat. Beispielsweise im letzten Betrachtungszeitraum, im Januar dieses Jahres, wurde von 77 Prozent der von der Bundespolizei als illegal eingereist Festgestellten entsprechende Ausweispapiere nicht mitgeführt. Insofern gibt es Erkenntnisse dazu bei der Bundespolizei, die dort gesammelt, aber auch schon veröffentlicht wurden.
FRAGE ULRICH: 77 Prozent aller Eingereisten oder illegal Eingereisten?
DR. DIMROTH: 77 Prozent der illegal Eingereisten und von der Bundespolizei Festgestellten.
ZUSATZFRAGE ULRICH: Diese Zahlen, also dass man nicht genau weiß, wie viele da sind, haben Sie uns oft genug erzählt. Ich würde jetzt gern noch einmal Ihren Stand von dem wissen, was schon in die Wege geleitet wurde: Anfang von Computerabgleichung, Anfang von Flüchtlingsausweis. Wie ist da Ihr Stand? Was wissen Sie darüber, wer zum Beispiel nach Dänemark kommt, wer zurückkommt? Haben Sie da schon Zahlen, von denen man sagen kann: „Das wird besser. Man hat mehr Überblick.“? Kann man das schon zahlenmäßig erfassen?
DR. DIMROTH: Nein, dafür ist es im Moment sicherlich noch ein Stück zu früh. Denn der sogenannte Roll-out läuft ja gerade, was also die Ausgabe und dann auch den Einsatz der für den Ankunftsnachweis erforderlichen IT-Infrastruktur anbetrifft. Da ist man auf gutem Weg. Das betrifft alles, was wir hören, auch jeweils in den Planungszeiträumen unterwegs. Aber es wäre sicher zu früh, da jetzt Effekte zu messen oder zu erklären, weil wie gesagt dieser Prozess gerade mit Hochdruck läuft. „Noch länger nicht abgeschlossen“ will ich nicht sagen. Ziel ist ja, dass er im Sommer abgeschlossen ist. Aber bevor das wirklich flächendeckend eingesetzt werden kann, ist es sicher zu früh, hier Effekte zu messen.
FRAGE STEINER: Herr Dr. Dimroth, ich würde trotzdem gern verstehen, wie diese Zahlen zustande kommen. Können Sie noch einmal ganz kurz erläutern, was passiert, wenn ein Flüchtling vom Radar verschwindet? Ist das einfach nur, dass Menschen doppelt registriert wurden und sie nur einmal weitergeführt werden? Ist es, dass sie weiterreisen? Das wäre schön, wenn Sie das noch kurz erläutern könnten.
DR. DIMROTH: Das Problem, das dahinter liegt, Herr Steiner das ist Ihnen sicher bewusst , liegt schlichtweg darin, dass es rechtlich keine Befugnis gibt, eine Freiheitseinschränkung zu Lasten eines Flüchtlings vorzunehmen, um sicherzustellen, dass er dann auch dorthin reist, wohin er verteilt ist. Genau das ist der rechtliche Grund, warum eben nicht in allen Fällen die Ankunft an dem vorgesehenen Ziel stattfindet. Wie Sie sich denken können, findet das dann außerhalb der Beobachtung staatlicher Behörden statt, sodass ich Ihnen Ihre Frage nicht abschließend beantworten kann. Es gibt eine Reihe von möglichen Szenarien, mit denen man das erklären kann.
Aber noch einmal: Es gibt in Deutschland keine rechtliche Grundlage dafür, Flüchtlinge in ihrer Freiheit zu berauben oder einzuschränken, um diese Zuführung an dem vorgesehenen Zielort dann um- und durchzusetzen. Genau das ist der Hintergrund. Weil wir das auch nicht ändern wollen, haben wir eben die gerade auf die Frage von Herrn Blank ausgeführten Instrumente erdacht und initiiert und weitestgehend auch schon umgesetzt.
ZUSATZFRAGE STEINER: Herr Dr. Dimroth, wenn ein Flüchtling sozusagen doppelt registriert wird aus welchem Grund auch immer , dann kann er ja nur noch einmal irgendwo ankommen. Haben Sie dazu irgendwelche Zahlen?
DR. DIMROTH: Das habe ich nicht. Aber ich hatte ja gerade schon versucht zu beschreiben, warum das so ist. Es geht ja auch nicht nur um Doppelregistrierung. Es kann auch sein, dass jemand aus welchen Gründen auch immer, beispielsweise weil er möglicherweise bei Verwandten unterkommt, nur als ein mögliches Szenario im Weiteren gar nicht, zumindest mittelfristig, mit einer behördlichen Stelle in Kontakt tritt, weil er dort versorgt und untergebracht ist. Dann ist er zwar registriert, taucht aber nicht mehr in einer Erstaufnahmeeinrichtung auf. Das wird der Staat für den Moment nicht mitbekommen, solange jedenfalls kein weiterer Kontakt mit staatlichen Stellen stattfindet. Das ist nicht der Regelfall; das ist der absolute Ausnahmefall. Aber das ist ein mögliches Szenario, was dieses Phänomen erklärt.
FRAGE: Ich habe zwei Fragen an Herrn Seibert: Herr de Maizière hat gestern nach dem Treffen in Brüssel sinngemäß gesagt, bis zum 7. März gebe man sich noch Zeit, um einen drastischen Rückgang der Flüchtlingszahlen zu erreichen. Sonst müssten andere Schritte eingeleitet werden. Er hat das nicht präzisiert. Zumindest geht das aus den Tickern oder aus den Berichten nicht hervor. Das wurde aber so interpretiert „Süddeutsche“ heute , dass eine Wende in der Flüchtlingspolitik bevorsteht. Meine Frage wäre: Teilt die Bundeskanzlerin die Einschätzung, dass der 7. März eine Art Frist ist und man danach andere Schritte einleiten müsste?
Die zweite Frage bezieht sich auf Mazedonien: Die dortige Regierung lässt ja viele Flüchtlinge nicht mehr durch. Die Lage in Griechenland hat sich entsprechend verschärft. Da drängen inzwischen Flüchtlinge panisch zur Grenze. Ich wüsste gern, wie die deutsche Bundesregierung die Maßnahme der mazedonischen Regierung bewertet, die Grenze für große Gruppen zuzumachen?
STS SEIBERT: Ich kann Ihnen heute über den Verlauf des informellen Treffens in Brüssel am 7. März noch keine Vorhersage machen. Ganz sicher ist: Auch danach werden nicht alle Probleme schlagartig gelöst sein. Wir befinden uns mit der Türkei in einem Prozess sehr intensiver Zusammenarbeit. Beide Seiten haben einiges auf den Weg gebracht. Was ich also sagen kann, ist, dass es gut und richtig ist, in diesem Prozess am 7. März zusammenzukommen und das auch im Kreise der 28 Mitgliedstaaten. Der letzte Europäische Rat hat ja erfreulicherweise ein sehr einmütiges Bekenntnis der Mitgliedstaaten zu diesem EU-Türkei-Aktionsplan gebracht, der das vorrangige Instrument ist, das wir derzeit haben, um die illegale Migration in der Ägäis auf Dauer und spürbar zu senken.
Also es bleibt dabei: Die Bekämpfung der Fluchtursachen, die Zusammenarbeit mit der Türkei zur besseren Kontrolle der Außengrenzen, ist unser Schwerpunkt. Da kommen wir Schritt für Schritt voran. Ich erinnere einmal an die gerade erreichte Einigung zur NATO-Mission. Das muss man sicherlich jetzt auch erst einmal operativ werden lassen. Wir werden dann am 7. März gemeinsam mit der Türkei und den europäischen Partnern feststellen, wo wir stehen und die Agenda fortentwickeln.
Also wir sind in einem Prozess. Das ist eine wichtige Gelegenheit, sich mit den türkischen Partnern auszutauschen, um gemeinsam mit der Türkei die Migrationszahlen, die Zahlen der illegalen Migration, wirklich spürbar und dauerhaft zu senken. Aber danach werden die Probleme nicht schlagartig gelöst sein.
ZUSATZFRAGE: Das klingt jetzt ein bisschen so, als ob Sie sich diese Deutung Frist bis zum 7. März und dann eventuell eine Wende in der Flüchtlingspolitik nicht zu eigen machen. Ist das richtig interpretiert?
STS SEIBERT: Die Interpretation überlasse ich Ihnen. Ich habe zum 7. März und zu dem europäischen Prozess mit der Türkei, in dem wir sind und in dem wir Schritt für Schritt vorankommen, das gesagt, was ich Ihnen dazu sagen kann.
Zu Mazedonien: Ich kann nur noch einmal die Grundüberzeugung betonen. Die bleibt: Wir sind an einer gemeinsamen europäischen Gesamtlösung interessiert, einer Lösung, die die Zahl der illegalen Migranten für alle Mitgliedstaaten spürbar und dauerhaft senkt. Das geht natürlich, indem wir an den Ursachen des Problems ansetzen. Insofern ist unser Ansatz, dass alle in Europa gemeinsam handeln, statt im Kreis einiger Mitgliedstaaten unter Auslassung anderer Mitgliedstaaten Entscheidungen zu treffen.
FRAGE JUNG: Herr Seibert, gestern wurde das Asylpaket II verabschiedet. Welche Maßnahmen in diesem Gesetzespaket kommen aus Ihrer Sicht Flüchtlingen und Flüchtlingshelfern zugute?
STS SEIBERT: Die gesamte Politik der Bundesregierung seit Beginn der Flüchtlingsherausforderung ist eine humanitäre Politik, die denjenigen, die ein wirkliches Schutzbedürfnis und ein Schutzanrecht haben, weil sie aus Kriegs- und Bürgerkriegsregionen fliehen, hier in Europa auch diesen Schutz zukommen lassen will. Damit das möglich ist, sind wir in dieser Bundesregierung davon überzeugt, dass es notwendig ist, denen, die diese Schutzrechte nicht haben bzw. diese Schutzgründe nicht mitbringen, tatsächlich aber auch klarzumachen, dass ihr Aufenthalt hier dann kein dauerhafter sein kann. In diese Richtung geht unter anderem auch das Asylpaket II, ebenso viele andere Maßnahmen. Es ist also sicherlich etwas, das uns dabei hilft, uns auf die Menschen zu konzentrieren, die nach unseren Gesetzen und nach der Genfer Flüchtlingskonvention in unserem Lande schutzberechtigt sind.
ZUSATZ JUNG: Ich habe nicht verstanden, was den Flüchtlingen und den Flüchtlingshelfern durch dieses Asylpaket hierzulande zugutekommt.
STS SEIBERT: Ich habe Ihnen das gerade erklärt. Das ist eine Konzentration, die wir vornehmen, auf die Menschen, die hierzulande ein Schutzanrecht haben und denen wir diesen Schutz auch weiterhin gewähren wollen. Dazu ist es allerdings auch nötig, rechtsstaatlich klarzumachen, wer diesen Schutz nicht genießt.
FRAGE ULRICH: Herr Seibert, Sie haben eben selbst die NATO-Mission angesprochen, die ja jetzt verabschiedet wurde. Darüber würde ich gerne etwas wissen. Die steht ja unter deutscher Führung. Wir hatten letzten Mittwoch schon einmal kurz darüber geredet. Da war das aber noch nicht so weit. Jetzt würde ich gerne von Ihnen und dann natürlich auch von Herrn Flosdorff wissen: Was genau machen die Deutschen dort? Was passiert mit den Flüchtlingen, die aus Seenot aufgenommen werden müssen, zum Beispiel auch von der „Bonn“? Wohin kommen die? Die Türkei war nämlich bisher nicht so richtig offen für eine Rücknahme, wenn ich richtig informiert bin.
STS SEIBERT: Hinsichtlich der Einsatzdetails ist sicherlich Herr Flosdorff der bessere Ansprechpartner.
Ich will Ihnen für die Bundesregierung doch noch einmal sagen: Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der NATO-Rat die Details der NATO-Aktivitäten zur Unterstützung in der Ägäis beschlossen hat. Das folgt ja dem grundsätzlichen Beschluss der Verteidigungsminister vom 11. Februar. Die NATO wird jetzt einen unterstützenden Beitrag zur Seeraumaufklärung und Lagebilderstellung leisten. Dieser Beitrag ist ein Beitrag im Rahmen des Vorgehens gegen illegale Migration und vor allen Dingen auch gegen kriminelle Schlepperbanden. Damit unterstützt die NATO die jeweils nationalen griechischen und türkischen Küstenwachen sowie auch Frontex.
Gerade dass sich Griechenland und die Türkei auf diese Aktivitäten einigen konnten, was man vielleicht auch nicht für selbstverständlich gehalten hätte, wenn man sieht, wie das Verhältnis dieser beiden Länder in den letzten Jahren und Jahrzehnten manchmal war, ist aus Sicht der Bundesregierung auf jeden Fall zu begrüßen. Wir sehen darin ein Zeichen des Kooperationswillens beider Länder, ihren Beitrag zur Eindämmung der illegalen Migration leisten zu wollen.
Dass sich die Allianz innerhalb so kurzer Zeit auf dieses starke Zeichen der Solidarität einigen konnte, ist ebenfalls sehr zu begrüßen. Illegale Migration und Schlepperkriminalität zu bekämpfen, ist nach unserer Auffassung eben auch eine vordringliche Aufgabe der internationalen Staatengemeinschaft. Deswegen ist es gut, dass es diese schnelle Reaktion der NATO gibt. Es ist gut, dass die Schiffe jetzt rasch in die Ägäis verlegt werden; Details vielleicht vom Bundesverteidigungsministerium.
FLOSDORFF: Es ist richtig: Vor etwas mehr als 24 Stunden hat die NATO grünes Licht für diesen Einsatz gegeben. Der klare Auftrag für die NATO-Einheiten, die dort im Rahmen dieser Aktivität unter deutscher Führung operieren, ist Aufklärung und Überwachung. Es wurde festgelegt, dass es eine sehr enge Zusammenarbeit mit beiden Küstenwachen und mit Frontex gibt.
Zu den Schiffen: Heute Nachmittag werden drei Einheiten vor Ort sein. Auch die „Bonn“ wird heute Nachmittag vor Ort sein. Die beginnen mit ihrer Sensorik auch schon damit, ein Seelagebild zu erstellen. Wenn Informationen darüber vorliegen bzw. eingehen, dass dort Schleuser- und Schleppertätigkeiten registriert werden, dann werden auch jetzt schon die zuständigen Behörden insbesondere auf türkischer Seite darüber informiert und können auch schon auf Basis dieser Informationen tätig werden.
Es ist geplant das befindet sich im Moment noch im Aufbau, und deswegen ist die Aktivität noch nicht voll einsatzfähig , dass auch Verbindungselemente sowohl von der griechischen Küstenwache als auch von der türkischen Küstenwache mit an Bord sein werden, aber auch ein Verbindungselement von Frontex. Das heißt also, wenn Informationen durch die NATO-Einheiten im Rahmen des Überwachungs- und Aufklärungsauftrags generiert werden, dann können die auch direkt ohne weitere Zwischenstationen aktiv werden.
Das heißt für sie auch das ist der absolute Ausnahmefall, den man nicht ausschließen kann , dass NATO-Schiffe jetzt selbst im Rahmen der Seenotrettung aktiv werden. In erster Linie geht es darum, die Küstenwachen sozusagen in die Lage zu versetzen, effektiver das zu tun, wozu sie heute irgendwie auch schon berechtigt sind. Falls eine Rettungsmaßnahme erforderlich wird, werden die NATO-Schiffe dann auch die aufgenommenen Menschen an die Küstenwachen übergeben, und die werden dann nach den rechtlichen Kautelen, die sie heute schon zu beachten haben, mit diesen Flüchtlingen oder den Menschen, die sie aufnehmen, umgehen.
ZUSATZFRAGE ULRICH: Herr Seibert hatte ja selbst gesagt, illegale Schlepper zu stoppen, sei schon der Hintergrund dieser Gesamtsache. Aber da wird jetzt zum Beispiel die „Bonn“ nicht aktiv werden. Wenn sie ein Schlepperboot auf See trifft und noch keine Seenot herrscht, wie kann ich mir das vorstellen? Können Sie das vielleicht erklären?
FLOSDORFF: Ich denke, das ist ein falsches Bild, das hier entsteht. Hier geht es wirklich um Folgendes: Die NATO trägt dazu bei, das Lagebild zu verdichten. Die (akustisch unverständlich) Befugnisse liegen bei den nationalen Küstenwachen und bei Frontex.
ZUSATZ ULRICH: Das heißt: Da sieht die „Bonn“ jetzt ein Schlepperboot. Na gut, dann sind die Schlepper nicht mehr darauf, und
FLOSDORFF: Genau, und dann werden idealerweise wir hoffen, dass das jetzt schnell geschehen wird Offiziere von der einen und der anderen Küstenwache vor Ort sein, das mitteilen, das Telefon in die Hand nehmen, die eigenen Kräfte aktivieren, und die werden dann im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit tätig werden.
FRAGE WACKET: Sie sagten, die werden dann aktiv. Heißt das, die Küstenwache übernimmt das Flüchtlingsboot sozusagen und führt es an die eigene Küste zurück, je nachdem, ob es jetzt die griechische oder die türkische ist? Wie kann man sich das vorstellen?
FLOSDORFF: Im Grundsatz, wie es auch im Rahmen der NATO-Beschlüsse vereinbart worden ist, besteht die grundsätzliche Bereitschaft, die die Türkei erklärt hat, was, denke ich, auch ein wichtiger Schritt ist, dass Personen, die sich von der Türkei auf das Wasser begeben und dort von den jeweiligen Küstenwachen angehalten werden, weil sie im Begriff sind, illegale Migration zu begehen, von der Türkei wieder zurückgenommen werden. Das ist das, was heute auch schon möglich ist. Nichts anderes wird jetzt auch weiterhin geschehen. Nur bietet die NATO-Präsenz sozusagen ein Dach, unter dem diese beiden Staaten noch besser und effektiver miteinander kooperieren können. Die haben zusätzlich die Aufklärungsfähigkeiten der NATO, die also auch die Möglichkeiten der Küstenwache erweitern, Tätigkeiten zu erkennen. Dann machen sie das, wozu sie da sind: Sie schützen die Küste und verhindern illegale Migration.
ZUSATZFRAGE WACKET: Heißt das, die „Bonn“ sieht ein Flüchtlingsschiff in türkischen Küstengewässern, und dann übernimmt sie das Boot und führt es an die türkische Küste zurück?
FLOSDORFF: Das ist ein plausibles Beispiel. Diese NATO-Mission schafft volle Transparenz darüber, was dort an den Küsten sozusagen vor sich geht, wie sich Schlepper und Schleuser verhalten, was es dort für Schiffsbewegungen gibt und welche Menschen sich von links nach rechts oder von rechts nach links bewegen.
ZUSATZFRAGE WACKET: Zu Mazedonien oder der Westbalkanroute: Es zeichnet sich jetzt ab, dass sich aufgrund der faktischen Beschlüsse in den Westbalkanstaaten die Flüchtlingsrouten ändern. Das heißt zum Beispiel, dass Flüchtlinge offenbar in großer Zahl nach Albanien und vermutlich von dort nach Italien das nehme ich jetzt einmal an oder es ist nahe liegend wollen. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber? Wie stellt man sich darauf ein?
STS SEIBERT: Ich kann Ihnen dazu jetzt für die Bundesregierung keine neuen Erkenntnisse mitteilen. Ich kann Ihnen sagen, dass es immer unsere Überzeugung war, dass nationale Grenzmaßnahmen der einen oder anderen Art nicht dazu führen werden, dass keine Flüchtlinge mehr kommen, sondern dass sich die Schlepperrouten neue Wege suchen werden. Aber ich kann Ihnen jetzt keine irgendwie fundierten Aussagen über neuen Routen machen.
FRAGE JUNG: Herr Flosdorff, wenn die Boote in die Türkei zurückgebracht werden und es ja bisher nachweislich nie einen Schlepper auf dem Meer gab die Schlepper stecken die Flüchtlinge ja ins Boot und sagen „Da geht es lang“ , dann ist das, was Sie da machen, doch eine Flüchtlingsbekämpfung und keine Schlepperbekämpfung.
FLOSDORFF: Hier geht es nicht um Flüchtlingsbekämpfung. Hier geht es darum, illegale Migration ich betone „illegale Migration“ zu verhindern. Wenn die Aussichten darauf sinken, dass man irgendwie weitgehend ungehindert illegal von einem Land in ein anderes reisen kann, dann sinkt auch die Bereitschaft von Flüchtlingen, sich ausnehmen zu lassen und viele Tausend Dollar für eine sehr gefährliche Passage zu bezahlen, die sie auch noch auf eigenes Risiko unternehmen. Damit trifft das sicherlich die Schlepper; ich glaube, das ist auch nicht so schwer zu verstehen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Seibert, Sie haben mit Ihrem BPA eine Grafik gemacht. Die heißt: „Grenzen schützen – Schlepper bekämpfen. Die Bundeswehr ist dabei“. Die Bundeswehr bekämpft also Schlepper, obwohl es gar keine Schlepper auf der Ägäis gibt?
STS SEIBERT: Ich glaube, wir haben hier in den letzten zehn Minuten klargemacht, wie sich die NATO-Aktivitäten in das Vorgehen gegen die Schlepperkriminalität und in das Vorgehen zur Eindämmung der illegale Migration einordnen. Die NATO-Aktivitäten sind nicht das Einzige, was da geschieht. Es gibt eine sich intensivierende polizeiliche Zusammenarbeit, beispielsweise bilateral zwischen Deutschland und der Türkei darüber haben wir auch schon berichtet , die auch bereits erste Erfolge zu verzeichnen hat. Aber insgesamt ist das das Bild.
ZUSATZFRAGE JUNG: Aber dass die Bundeswehr jetzt auch Flüchtlinge bekämpft, können Sie bestätigen?
STS SEIBERT: Nein, das ist ausschließlich Ihre eigene Interpretation, der ich ausdrücklich widerspreche.
FRAGE BLANK: Ich habe vielleicht eine schöne Einstiegsfrage an Herrn Kolberg vom Finanzministerium, natürlich auch im Zusammenhang mit Flüchtlingen: Der SPD-Vorsitzende und Wirtschaftsminister Gabriel hat sich gestern dafür ausgesprochen, vom strikten Sparkurs abzuweichen. Er hat gesagt, Haushaltsüberschüsse dürften für die Bundesregierung nicht mehr sakrosankt sein, wenn es darum gehe, neue Solidaritätsprojekte für Deutsche aufzulegen. Sieht das Finanzministerium das genauso?
KOLBERG: Derzeit laufen ja innerhalb der Bundesregierung die Gespräche zur Aufstellung der Eckwerte für den Haushalt 2017 und die Mittelfristige Finanzplanung bis 2020. Die Eckwerte sollen noch vor Ostern, nämlich am 23. März, im Bundeskabinett beschlossen werden, und deswegen kann ich dem jetzt nicht vorgreifen.
FRAGE STEINER: Herr Flosdorff, ich versuche, es mir gerade einmal praktisch vorzustellen. Es gibt ja durchaus umstrittene Gewässer in der Region zwischen der Türkei und Griechenland. Jetzt wird ein Flüchtlingsboot von der türkischen Grenze in Richtung einer zumindest aus griechischer Sicht griechischen Insel los. Dann wird es durch entsprechende Sensorik wahrgenommen, von mir aus durch die „Bonn“. Dann wird jemand benachrichtigt, von mir aus einer von den Verbindungsoffizieren, die dann vielleicht auf der „Bonn“ sind. Der eine ruft die türkische Küstenwache an, der andere, der Grieche, die griechische Küstenwache. Dann passiert was? Diese Grenzstreitigkeiten sind ja nicht ganz neu. Wie weit darf sich wer wohin vorwagen?
Damit verbunden habe ich noch eine Frage. Ich habe Sie so verstanden, dass an der Stelle dann auch Frontex informiert wird. Frontex hat meines Wissens bislang immer gesagt, dass eine Rückführung in die Türkei eigentlich nicht zulässig sei. Korrigieren Sie mich, wenn ich da falsch liege.
STS SEIBERT: Darf ich vielleicht ganz kurz etwas vorweg sagen, ohne wiederum in das Operative einzudringen? Ich habe vorhin gesagt, und das will ich gerne noch einmal wiederholen: Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich Griechenland und die Türkei auf die Teilnahme an diesen NATO-Aktivitäten einigen konnten, die im Übrigen von beiden Ländern auch angefordert worden sind. Das ist wirklich ein bedeutender Punkt. Das kann im Übrigen auch zu einer über diese Aktivitäten hinaus vertrauensbildenden Maßnahme werden.
FLOSDORFF: So ist es. Das ist ein sehr fiktiver Fall, aber ich habe ja gesagt: Wir werden dann wahrscheinlich beide Verbindungselemente an Bord haben. Sie brauchen jetzt auch nicht auszuschließen, dass sich die beiden verständigen, wenn sie nebeneinanderstehen.
Es hat eine sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Ländern beim Zustandekommen dieses Beschlusses gegeben. Es ist eine sehr enge Zusammenarbeit und operative Abstimmung hinsichtlich der NATO-Mission zwischen diesen beiden Ländern und den beiden Küstenwachen vereinbart worden. Darauf haben diese Länder auch sehr großen Wert gelegt. Das bedeutet letztendlich auch eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO sowie auch der Türkei (akustisch unverständlich) Frontex auch mit der EU.
Die NATO ist nicht dazu da, und das hat der Generalsekretär auch noch einmal betont, hier irgendwie Schiedsrichter zu spielen, was Fragen angeht, die nichts mit der Sache selbst zu tun haben. Sie werden das dort regeln, und sie werden dabei jegliches nationale und internationale Recht beachten, das dabei beachtet werden muss.
ZUSATZFRAGE STEINER: Die unterschiedliche Sichtweise von Frontex hinsichtlich einer möglichen Rückführung in die Türkei– wie sieht das aus? Hat sich das geklärt? Ich weiß nicht, wer von Ihnen das beantworten kann, vielleicht Herr Dimroth.
DR. DIMROTH: Ich glaube, Herr Flosdorff hat jetzt sehr ausführlich und deutlich geantwortet, was jedenfalls die Beurteilung und den Ablauf des NATO-Einsatzes anbetrifft. Ich kann jetzt nicht Da müssten sie vielleicht noch einmal
ZUSATZ STEINER: Ich meine den Fall, dass Frontex informiert wird und dann sozusagen Frontex an dieser Stelle tätig werden sollte. Frontex vertritt eine andere Rechtsauffassung, was die Zulässigkeit einer Rückführung in die Türkei angeht.
DR. DIMROTH: Ich kann jetzt nicht erkennen, dass Frontex da eine andere Auffassung hat; denn Herr Flosdorff hat ja gar keine abschließende Bewertung dazu vorgenommen, was schlichtweg auch nicht möglich ist, weil es jeweils auf den konkreten Einzelfall ankommt. Ich habe keinen Zweifel daran, dass in diesem beschriebenen kooperativen Ansatz ein einvernehmliches Ergebnis zwischen den beiden jeweils betroffenen Staaten, Frontex und der NATO erzielt werden wird.
FRAGE JUNG: Haben Sie die Zusage der Türkei, dass die Flüchtlinge wieder zurückgenommen werden?
FLOSDORFF: Die Türkei hat im Rahmen dieser NATO-Beschlüsse zugesagt, dass sie bereit ist, Menschen, die über die Türkei ausgereist sind, wieder zurückzunehmen. Das ist durch alle 28 NATO-Staaten auch so bestätigt worden, aber insbesondere durch die beiden beteiligten Staaten Griechenland und Türkei.
FRAGE ULRICH: Herr Seibert, die Kanzlerin wird ja immerzu für Interviews angefragt. Jetzt hat sie sich entschieden, am Sonntag zu „Anne Will“ ins Erste zu gehen. Können Sie einfach nur noch einmal erläutern, ob sie Erklärungsbedarf gegenüber der deutschen Bevölkerung sieht, wenn sie das jetzt so spontan tut?
STS SEIBERT: Ich weiß nicht, ob Sie verfolgen, dass die Kanzlerin in diesen Tagen auch einige Zeitungsinterviews gegeben hat. So etwas Singuläres ist das nun also auch nicht. Es werden immer wieder Entscheidungen darüber gefällt, wann der richtige Moment ist, sich in einer ausführlichen Form noch einmal zu den Grundüberzeugungen in der Flüchtlingspolitik zu äußern und im Gespräch mit der Moderatorin zu erklären, was wir dabei sowohl in der nationalen Politik als auch auf europäischer Ebene in den letzten Wochen und Monaten erreicht haben.
ZUSATZFRAGE ULRICH: Die Kanzlerin hat selbst öfter einmal von einer Zwischenbilanz gesprochen. Ist das etwas, das man damit verknüpfen kann?
STS SEIBERT: Ich sehe keinen Zusammenhang. Eine Zwischenbilanz der Bundeskanzlerin hat sie, wenn Sie so wollen, beim letzten Europäischen Rat dafür war sie ja auch angekündigt in zwei Pressekonferenzen gezogen. Das war genau eine Zwischenbilanz dessen, was wir seit dem Abschluss des EU-Türkei-Aktionsplans Ende November gemeinsam erreicht haben. Diese Zwischenbilanz ist insofern positiv ausgefallen, als offensichtlich wurde, dass es sich lohnt, genau diesen Weg weiterzugehen. Das ist ja auch der Beschluss der 28 EU-Mitgliedstaaten von Brüssel gewesen.
FRAGE JUNG: Herr Seibert, die Kanzlerin könnte ja wieder einmal in die BPK kommen!
STS SEIBERT: Das ist ein Vorschlag von Ihnen. Den kann ich jetzt nur entgegennehmen.
FRAGE WACKET: Noch einmal zu den Flüchtlingen, jetzt aber sozusagen innerdeutsch: Der Bundesfinanzminister hat ja einen Brief an das Arbeitsministerium und das Innenministerium geschrieben und sich darüber beklagt, dass es sozusagen einen gewissen Kontrollverlust bei den Hilfsprogrammen und Integrationsmaßnahmen der Bundesregierung gebe. Das sei ein Wust von mehr als 100 verschiedenen Maßnahmen, die sich teilweise überschnitten, was zu einer erheblichen Ineffizienz führen würde. Ich wollte einmal fragen, ob es schon Gespräche darüber gibt oder was die Ministerien zu diesen Vorwürfen sagen, also das Arbeitsministerium und das Innenministerium.
DR. DIMROTH: Soll ich beginnen? Vielen Dank! – Wir haben den Brief des Bundesfinanzministers gestern erhalten und sehr aufmerksam studiert. Ganz grundsätzlich ist das, was darin niedergelegt ist, zu begrüßen; denn letztlich bringt der Brief zum Ausdruck, dass alle Ressorts, die hinsichtlich dieses Themas große Anstrengungen unternehmen, damit die Integration in Deutschland gelingt, diese Maßnahmen dann auch möglichst eng abgestimmt und koordiniert weiterverfolgen. Dass das durch die beiden zentral betroffenen Ressorts BMI und BMAS erfolgt, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Es ist aber zu begrüßen, dass das auch noch einmal in dieser Deutlichkeit herauskommt.
Es gibt, wie Sie wissen, eine auf Bitten der Bundeskanzlerin und gemeinsam mit den Ministerpräsidenten einberufene Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Integration“, die sich sozusagen auch im Querschnitt zu den Ländern sehr zentral dieses Themas angenommen hat, insbesondere auch, um Koordinierungsarbeiten zu leisten. Die Ergebnisse, die diese Arbeitsgruppe erarbeiten wird, werden dann auch die Grundlinie und Leitlinie für die weiteren Arbeiten sein, die eben federführend von BMAS und BMI koordiniert werden. Auch die beiden Minister das kann ich Ihnen hier sagen pflegen einen sehr vertrauensvollen und bereits vor geraumer Zeit begonnenen persönlichen Austausch.
ZUSATZ WACKET: Dann hätte es des Briefs ja gar nicht bedurft, wenn es den Austausch
DR. DIMROTH: Sie haben mich jetzt gefragt, wie das BMI den deutet. Wie andere den deuten, müssten Sie andere fragen. Ich kann Ihnen sagen: Wir begrüßen das, weil der bestehende Koordinationsaufwand erkannt ist und abgearbeitet wird, sowohl durch die von mir genannte Bund-Länder-Arbeitsgruppe als auch durch die beiden hauptbetroffenen Ressorts BMI und BMAS.
KÜCHEN: Da kann ich ja, ehrlich gesagt, kaum noch viel ergänzen. Das angesprochene abgestimmte und effiziente Konzept ist ja genau in Arbeit. Die Gespräche darüber laufen. So ist der Stand der Sache. Darüber gibt es eine klare Verabredung innerhalb der Bundesregierung.
ZUSATZFRAGE WACKET: Dann frage ich einmal das Finanzministerium, warum dieser Brief nötig war.
KOLBERG: Der Minister hat in seinem Brief darauf hingewiesen, dass der Gesichtspunkt der Effizienz im Auge behalten werden soll. Ich denke, es ist die Aufgabe des Finanzministers, dass die Mittel effizient ausgegeben werden sollen. Darauf hat er hingewiesen. Wir sehen hier an den Äußerungen, dass er damit offene Türen einrennt. Von daher, denke ich einmal, gibt es dazu nichts weiter zu sagen.
FRAGE LANGE: Zum Thema Flüchtlinge: Ich wollte noch einmal die Frage des Kollegen Blank aufgreifen zu den Äußerungen des Wirtschaftsministers, weil es nach meinem Dafürhalten dabei doch um mehr geht als nur um Eckpunkte im Haushalt. Herr Seibert, bislang war die Bundesregierung bemüht, nicht den Eindruck aufkommen zu lassen, dass für die Flüchtlinge alles getan wird und die deutsche Bevölkerung dabei unter die Räder gerät. Genau so oder ähnlich hat der Wirtschaftsminister das gestern gesagt. War das erstens mit der Kanzlerin abgesprochen, was er da gesagt hat? Zweitens. Hat die Kanzlerin auch den Eindruck, dass zu viel für die Flüchtlinge und zu wenig für die Deutschen getan wird?
STS SEIBERT: Ich möchte jetzt hier nicht auf einzelne Talkshow-Äußerungen eingehen. Aber es ist die gemeinsame Überzeugung aller in der Bundesregierung, dass selbstverständlich unsere nationalen politischen Ziele auch in der Zeit dieser großen Herausforderung durch den Flüchtlingszustrom nicht vernachlässigt werden. Deswegen sind wir im Bereich da könnten wir jetzt eine lange Liste machen Bildung und Forschung, im Bereich Energie, sehr intensiv dabei, wichtige Zukunftsinvestitionen zu machen, die allen Menschen zu Gute kommen. Das ist gemeinsame Überzeugung dieser Bundesregierung. Wir könnten über Wohnungsbau sprechen, über viele Dinge.
FRAGE STEINER: Herr Kolberg, wenn es doch eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist, was der Finanzminister dort noch einmal per Brief kundgetan hat, warum hat er denn diesen Brief geschrieben? Ist es eine übliche Vorgehensweise, dass man Briefe für Selbstverständlichkeiten schreibt, einfach um noch einmal zu ermahnen? Oder ist das nicht doch etwas ungewöhnlich?
KOLBERG: Ich habe ja schon gesagt, dass es die Aufgabe des Finanzministers ist, dass die Mittel effizient ausgegeben werden. Darauf hat er in seinem Brief hingewiesen. Die Kollegen haben hier umfänglich ausgeführt, dass man das im Auge hat. Von daher ist doch alles bestens.
FRAGE: Frau Chebli, hat Ihr Haus in Vorbereitung der Reise des Innenministers mit den Maghreb-Staaten noch einmal über die notwendige Verbesserung der Rückführung oder der Rückübernahme verhandelt? Ist denn bei diesen Verhandlungen irgendetwas Sinnvolles herausgekommen?
CHEBLI: Wir haben am Montag gerade erst Stellung dazu genommen, dass wir da im engen Austausch sind. Wir hatten die Mitarbeiter der Taskforce „Rückführung“, die im Auswärtigen Amt angesiedelt ist, in den genannten Staaten, die mit Akteuren vor Ort gesprochen haben. Herr de Maizière wird in die drei Staaten reisen. Von daher: Wir sind da in intensiven Verhandlungen. Es gibt aber keinen aktuellen neuen Stand zu dem, was wir am Montag hier berichtet haben.
FRAGE BLANK: Eine kurze Frage an das Bundesjustizministerium. Herr Dr. Scholz, können Sie uns sagen, welche öffentlichen Termine der Bundesjustizminister heute hat?
DR. SCHOLZ: Soweit ich informiert bin, stehen heute keine öffentlichen Termine an. Ich müsste das aber noch einmal nachprüfen, weil ich den genauen Kalender hier nicht parat habe. Nach meiner jetzigen Kenntnis hat der Minister heute keine öffentlichen Termine.
FRAGE ULRICH: Ich habe eine Frage an Herrn Seibert oder Dr. Dimroth. Nächste Woche Dienstag beginnt das NPD-Verbotsverfahren, bezüglich dessen nur die Länder den Antrag gestellt haben. Wie steht die Bundesregierung im Moment dazu? Mit wie viel Sorge oder auch Zuversicht schaut sie auf diesen Prozess?
DR. DIMROTH: Vielen Dank, Frau Ulrich. Wie Sie wissen, unterstützen die Bundesregierung und auch die der Bundesregierung nachgeordneten Geschäftsbereichsbehörden diesen Prozess mit aller Kraft. Das gilt insbesondere für das Bundesamt für Verfassungsschutz, gilt aber im gleichen Maße auch für das BMI selbst. Wir sind in enger Abstimmung mit den Kollegen aus den Ländern und werden, soweit möglich und erforderlich, die mündliche Verhandlung begleiten und vor Ort unterstützen, sodass wir fest davon überzeugt sind, dass wir vonseiten des Bundes unseren Beitrag dazu leisten, dass dieses Verfahren erfolgreich wird.
Eine Prognose oder einen Wunsch, wie das ausgeht, können Sie mir hier nicht entlocken. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir alles dafür tun, dass das Verfahren, das die Bundesländer hier angestrengt haben, erfolgreich enden wird und dass wir insbesondere alles dafür tun, dass auch die formalen Voraussetzungen, die das Bundesverfassungsgericht in vergangenen Befassungen mit dem Thema Parteiverbot sehr pointiert herausgearbeitet hat, eingehalten werden.
STS SEIBERT: Ich habe dem nichts hinzuzufügen. Das ist die Haltung der ganzen Bundesregierung.
ZUSATZFRAGE ULRICH: Es ist für das Verfahren unerheblich, ob eine oder drei Organe die Klage erheben, aber es hat nach außen eine Signalwirkung. Bedauern Sie Stand heute, dass die Bundesregierung sich nicht mehr engagiert hat, um die Länder zu unterstützen?
DR. DIMROTH: Zunächst kann ich nichts bedauern, was so nicht stattgefunden hat. Ich glaube, auch wenn Sie die Bundesländer fragten, die dieses Verfahren betreiben, würden Sie niemanden finden, der bezweifelt, dass die Bundesregierung und insbesondere das Bundesministerium des Innern und seine Geschäftsbereichsbehörden dieses Verfahren mit aller Kraft und mit allem, was sozusagen im Rahmen des Möglichen leistbar ist, unterstützen. Insofern kann ich nicht bedauern, dass wir nicht unterstützt haben, denn wir haben unterstützt, und zwar sehr nachhaltig. Das war Ihre Frage. Das kann ich in der Antwort nur zurückweisen, weil das schlicht nicht stimmt. Es wird auch keiner bezweifeln, dass wir alles durch entsprechende Zuarbeit dafür tun.
Was die Diskussion der Beteiligung der Bundesregierung als eigenem Antragsteller betrifft, ist diese Diskussion zum damaligen Zeitpunkt in aller epischen Breite geführt worden. Die Argumente sind alle bekannt. Ich habe dem heute tatsächlich nichts hinzuzufügen, auch nicht im Rückblick.
FRAGE JUNG: Herr Seibert, ist die Kanzlerin für ein NPD-Verbot?
STS SEIBERT: Aus Sicht der Bundesregierung ist die SPD unser Koalitionspartner. Die NPD ist aus Sicht der Bundesregierung eine antidemokratische, fremdenfeindliche, antisemitische und verfassungsfeindliche Partei. Wir alle stellen uns ihr gemeinsam und entschieden entgegen.
Sie haben gerade gehört, wie die Bundesregierung die Materialsammlung, die notwendig ist, damit der Verbotsantrag der Bundesländer erfolgreich haben kann, aktiv unterstützt hat. Das ist das, was ich Ihnen dazu sagen kann.
ZUSATZ JUNG: Meine Frage zielte auf die Haltung der Regierungschefin.
STS SEIBERT: Die ist in der Haltung der Regierung natürlich enthalten.
FRAGE: Ich habe eine Frage zu der geplanten Fusion der deutschen und der Londoner Börse. Es ist inzwischen klar, dass die fusionierte Börse in London mit Hauptsitz in London gelistet sein wird. Was hält die Bundesregierung davon? Macht Sie sich Sorgen, dass das die Rolle Frankfurts als Finanzplatz einschränkt und mehr Macht und Einfluss an die City of London geht?
STS SEIBERT: Es gab heute Morgen eine sogenannte Ad-hoc-Mitteilung der Deutschen Börse, in der darauf hingewiesen wird, dass es fortlaufende Gespräche zwischen den beiden Parteien Deutsche Börse und London Stock Exchange gibt. Die Ausgestaltung eines möglichen Zusammenschlusses ist also noch offen. Ich kann Ihnen, wie immer in diesen Fällen, nur sagen, dass wir als Bundesregierung solche geschäftspolitischen Entscheidungen nicht kommentieren – nicht Zwischenstände und auch sonst nicht.
ZUSATZFRAGE: Gibt es dabei für die Regierung eine Grenze, die die Deutsche Börse nicht überschreiten darf, so zum Beispiel die Verlagerung des Aktienhandels nach London?
STS SEIBERT: Sie werden mir nichts Weiteres entlocken. Das sind geschäftspolitische Entscheidungen dieser beiden Unternehmen, die ich für die Bundesregierung nicht kommentiere, schon gar nicht in Zwischenständen. Eine Bewertung ist bestenfalls nach Abschluss der Gespräche möglich. Da sind dann in erster Linie auch nicht die Bundesregierung, sondern die Aufsichtsbehörden gefragt.
FRAGE STEINER: Herr Dimroth, die Bundesdatenschutzbeauftragte Voßhoff hat erhebliche Bedenken geäußert, wenn der sogenannte Bundestrojaner zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung auch jenseits des Einsatzbereiches, der im BKA-Gesetz klar definiert ist, eingesetzt werden sollte. Ich würde gerne verstehen, welche Grenzen das BMI momentan tatsächlich für den Einsatz dieser Software durch die entsprechenden Behörden sieht. Welche Möglichkeiten und welche Grenzen sind das genau? Sehen Sie eine Rechtsgrundlage im Rahmen der StPO für die Quellen-TKÜ mit eben entsprechender Software gegeben oder nicht?
Direkt dazu eine Frage: Im Koalitionsvertrag steht, dass man das eigentlich noch präzisieren wollte. Vielleicht mag das BMJV dazu etwas ergänzen.
DR. DIMROTH: Vielen Dank für die Frage, Herr Steiner. Das Thema war hier in den vergangenen Tagen immer wieder Gegenstand der Erörterungen. Es ist richtig, dass aufgrund eines Freigabeentschlusses aus dem BMI heraus die vom BKA selbst programmierte Software zur Durchführung sogenannter Quellen-Telekommunikationsüberwachung freigegeben ist und damit auch eingesetzt werden kann. Das ist eine, wie ich finde, logische Folge der Entwicklung. Wie wir hier häufig diskutiert haben, haben Sie immer wieder sehr kritisch hinterfragt, ob die Regierung oder der Bundesinnenminister die sogenannten Krypto-Eckpunkte infrage stellt, also „Backdoors“ oder Ähnliches propagiert. Das ist nicht der Fall. Die logische Konsequenz dessen kann aber nur sein, dass man dann die bestehenden rechtlichen Befugnisse, die aufgrund der dafür einschlägigen rechtlichen Grundlagen bestehen, auch nutzt. Soweit technische Fortentwicklungen, beispielsweise im Bereich der Telekommunikation, hier auch technisch neue Lösungen erforderlich machen, ist es geradezu zwingend für die Aufgabenwahrnehmung und Aufgabenerledigung der Sicherheitsbehörden, dass dies auch geschieht. Genau in diesem Kontext ist auch das Thema „Software zur Durchführung der Quellen-TKÜ“ zu verorten.
Was Ihre Frage in Bezug auf die StPO betrifft, habe ich mit großer Aufmerksamkeit studiert, was in den letzten Tagen dazu teilweise veröffentlicht wurde. Es ist, wie Sie wissen, so, dass das BKA früher stand es so in der StPO als sogenannte Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft tätig wird. Nur dann, wenn die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft meint, dass der einschlägige § 100a StPO hier eine hinreichende Rechtsgrundlage ist und einen entsprechen Antrag stellt, der dann von dem zuständigen Gericht bewilligt wird, kommt es zum Einsatz der Strafverfolgung. Ansonsten ist es ein wirksames und wichtiges Instrument im Bereich der Gefahrenabwehr auf Grundlage des dafür einschlägigen Paragrafen im BKA-Gesetz.
ZUSATZFRAGE STEINER: Mag Herr Dr. Scholz dazu direkt etwas ergänzen?
DR. SCHOLZ: Ich kann gerne das ergänzen, was Sie schon selber angesprochen haben. Es gibt dazu eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Vorschriften über die Quellen-Telekommunikationsüberwachung rechtstaatlich präzisiert werden sollen. Die Umsetzung dieser Vereinbarung wird innerhalb der Bundesregierung geprüft, und das läuft. Weiteres kann ich Ihnen dazu noch nicht sagen.
DR. DIMROTH: Dazu kann ich Ihnen auch nichts Weiteres sagen.
Sie sprachen die Kritik der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit an, und dazu will ich ganz kurz ausführen: Es gibt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen das stattfinden kann. Um das Maximale zu tun, um diese Voraussetzungen sozusagen in der Übersetzung in Nullen und Einser umzusetzen, hat man sich sehr frühzeitig sehr viel Mühe gegeben, möglichst alle Betroffenen zu beteiligen. Es gibt eine sogenannte standardisierte Leistungsbeschreibung, an der der BfDI beteiligt war und einbezogen wurde, die also dort bekannt ist. Im weiteren Verfahren hat man sich eins zu eins genau an diese standardisierte Leistungsbeschreibung gehalten und dies auch, nämlich die Frage der Vereinbarkeit der tatsächlich festgestellten und fertiggestellten Software mit dieser standardisierten Leistungsbeschreibung, durch einen externen sachverständigen Gutachter prüfen und sich bestätigen lassen. Insofern ist hier nicht nur der Versuch unternommen, sondern tatsächlich dafür Gewähr getragen worden, dass alle Beteiligten, einschließlich der Datenschutzbeauftragten, möglichst eng in diesem Prozess eingebunden werden und gerade die rechtlichen und datenschutzrechtlichen Fragen sehr zentral Berücksichtigung gefunden haben.
ZUSATZFRAGE STEINER: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, Herr Dr. Scholz, heißt das, dass konkret noch nichts auf dem Weg ist, dass diese im Koalitionsvertrag vorgesehene Präzisierung der rechtlichen Vorgaben zum Einsatz der Quellen-TKÜ jenseits des BKA-Gesetzes bereits irgendwie in die Wege geleitet wäre?
DR. SCHOLZ: Wenn Sie „konkret“ sagen, dann verstehe ich das in Form
ZURUF STEINER: In Form eines Entwurfs oder eines Vorentwurfs!
DR. SCHOLZ: Nein, das ist noch nicht der Fall.
FRAGE JUNG: Herr Dimroth, wozu gibt es eine Datenschutzbeauftragte, wenn immer dann, wenn in ihrem Bereich etwas auf dem Plan kommt VDS, Trojaner und sie dagegen ist, das trotzdem alles kommt?
DR. DIMROTH: Herr Jung, ich hatte eigentlich gerade sehr ausführlich beschrieben, dass für uns der Bundesbeauftragte für den Datenschutz bei allen diesen Fragen ein sehr relevanter Partner ist und es uns deswegen gerade in diesem sensiblen Bereich sehr wichtig war, den Bundesbeauftragten jetzt muss man sagen: die Bundesbeauftragte, denn das Geschlecht hat sich in den vergangenen Jahren geändert sehr eng in diesen Prozess mit einbezogen haben. Insofern kann ich die Grundthese, die Ihrer Frage innewohnt nämlich dass man darauf keine Rücksicht nehme , schon gar nicht mitgehen. Das Gegenteil ist der Fall, und deswegen hat man sich bemüht, hier möglichst frühzeitig und eng diese Institution mit einzubeziehen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Ich habe noch eine Lernfrage: Wie kommt der Trojaner eigentlich auf meinen oder einen Rechner?
DR. DIMROTH: Zunächst einmal kann ich Ihnen, glaube ich, ein bisschen die Sorge nehmen: Es steht vermutlich nicht unmittelbar bevor, dass der auf ihren Rechner kommt insofern kann ich Ihnen das nicht beantworten.
Sie werden sicherlich Verständnis dafür haben, dass ich hier über operative Einzelheiten gerade solcher Fragen keine Stellung nehmen kann; denn wenn das Gegenstand der öffentlichen Diskussion würde, dann wäre es zukünftig sicherlich noch schwerer, erfolgreich eine entsprechende Maßnahme durchzuführen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Ist das nicht geregelt?
DR. DIMROTH: Ich rate zu einem Blick ins Gesetz wie so häufig erleichtert das die Rechtsfindung.
FRAGE STEINER: Wie sieht denn der Zeitplan für den zweiten Trojaner aus, den das BKA bei Eleman/Gamma einkaufen will?
DR. DIMROTH: Ich mache mir den Begriff des Trojaners nicht zu eigen, aber ich will jetzt sehen Sie es mir nach nicht immer dieses Begriffs-Ping-Pong mit Ihnen spielen. Deshalb lasse ich das in diesem Fall einfach einmal so stehen.
Jedenfalls ist es richtig, dass es schon aus Gründen der Ausfallsicherheit parallel dazu einen Prozess gibt, ein privates Produkt anzuschaffen. Das wird jetzt auf Grundlage der von mir gerade beschriebenen standardisierten Leistungsbeschreibungen beim BKA auf Übereinstimmung geprüft, und dann wird wiederum wie auch bei dem eigenen Produkt eine externe Begutachtung stattfinden, um objektiven Sachverstand mit der Frage zu betrauen, ob auch in diesem Fall Übereinstimmung gewährleistet ist.
FRAGE BLANK: An das Wirtschafts-, das Verkehrs- und das Umweltministerium: Gibt es in der Zwischenzeit eine Einigung über eine Kaufprämie für Elektroautos?
DR. BRAAMS: Wir haben dieses Thema mehrfach in der Regierungspressekonferenz behandelt. Ich kann Ihnen nur sagen: Die Gespräche innerhalb der Bundesregierung laufen, und sie laufen konstruktiv.
ZUSATZFRAGE BLANK: Also keine Einigung?
DR. BRAAMS: Die Gespräche laufen.
VORS. SZENT-IVÁNYI: Was sagt das Verkehrsministerium?
STRATER: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.
FRAGE TOWFIGH NIA: Eine Frage zum Thema Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien an das Wirtschaftsministerium und wahrscheinlich auch an das Auswärtige Amt: Das Europäische Parlament hat sich gestern vor dem Hintergrund der eskalierenden Jemen-Krise für einen Stopp des Exports von europäischen Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien ausgesprochen. Wird die Bundesregierung dem Folge leisten?
DR. BRAAMS: Ich kann für das Wirtschaftsministerium nur sagen: Wir entscheiden auf Basis des geltenden Rechts sowie der bekannten Bestimmungen und Grundsätze. Für den Abschluss von völkerrechtlichen Abkommen sind wir nicht zuständig. Wenn solche Abkommen geschlossen werden, dann setzen wir um und entscheiden auf dieser Basis, aber derzeit entscheiden wir auf Basis des geltenden Rechts, also des Kriegswaffenkontrollgesetzes und des Außenwirtschaftsgesetzes.
FRAGE JUNG: Herr Seibert, würde die Bundesregierung ein europäisches Waffenembargo gegen Saudi-Arabien begrüßen?
STS SEIBERT: Ich kann mich der Kollegin nur anschließen: Wir haben strenge und restriktive Rüstungsexportrichtlinien, nach denen wir im Einzelfall entscheiden nach eingehender Prüfung des Landes, der Umstände, der möglichen Verwendung von Rüstungsgütern, die exportiert werden sollen. Das ist aus unserer Sicht ein bewährtes Verfahren.
FRAGE JUNG: Frau Braams, nun haben ja schon einige Bundestagsabgeordnete den TTIP-Leseraum besucht. Ich habe bisher keinen gefunden, der sich positiv darüber geäußert hätte oder auch nur ansatzweise lobende Worte gefunden hätte. Die meisten beschweren sich darüber, dass die 350 Seiten, die sie dort einsehen können, in Fachenglisch verfasst seien. Nun ist ja keiner von den Bundestagsabgeordneten ein internationaler Top-Jurist. Warum bietet das BMWi keine übersetzten Versionen an, und warum dürfen Mitarbeiter der MDBs nicht dabei sein, um beim Verstehen mitzuhelfen?
DR. BRAAMS: Herr Jung, vielen Dank für die Frage. Ich glaube, wir haben uns hier auch schon dazu geäußert. Die Bedingungen, die für diesen TTIP-Leseraum gelten, machen nicht wir, sondern die basieren auf den Verhandlungen der EU-Seite mit der US-Seite bzw. des Bundestages, der die einzelnen Öffnungszeiten festgelegt hat. Sollte es bezüglich der Öffnungszeiten Änderungswünsche geben, dann sind wir dafür offen; das muss aber der Bundestag uns sagen. Wir sind auch offen im Hinblick auf Unterstützungsleistungen, sofern Übersetzungsleistungen durch Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden sollen das haben wir auch schon getan. Das ist aber der Rahmen, in dem wir uns bewegen müssen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Wenn Sie schon Dolmetscher anbieten: Warum lassen Sie die Dolmetscher das nicht übersetzen?
Andere Frage: Der Berliner Abgeordnete Christopher Lauer hat beim Berliner Verfassungsgericht klären lassen, dass die Hinzuziehung einer juristisch ausgebildeten Mitarbeiterin oder eines juristischen ausgebildeten Mitarbeiters bei der Einsicht nicht verweigert werden darf. Sollen die Bundestagsabgeordneten auch zum Verfassungsgericht gehen, um das durchzusetzen, oder werden Sie da vielleicht Beihilfe leisten?
DR. BRAAMS: Herr Jung, noch einmal: Die Bestimmungen für den Leseraum werden durch die EU-Seite ausgehandelt. Wir setzen das um bzw. haben das als einer der ersten Mitgliedstaaten umgesetzt. Wir müssen uns an diese Vorgaben halten, wir müssen die übermittelten konsolidierten Texte dort so, wie sie übermittelt werden, zur Verfügung stellen. Das tun wir. Was alles Weitere betrifft, so wäre es Aufgabe der Europäischen Kommission, das mit der US-Seite anders zu verhandeln.
ZUSATZFRAGE JUNG: Wird Herr Gabriel die Beschwerden der Bundestagsabgeordneten denn an die EU-Kommission weitergeben?
DR. BRAAMS: Herr Gabriel hat sich immer für Transparenz eingesetzt. Das wird er auch weiterhin tun.
FRAGE: An das Außenministerium oder an die Regierung: Heute Nacht soll die Waffenruhe in Syrien anfangen. Welche Hoffnung haben Sie, dass die Waffenruhe diesmal hält?
CHEBLI: Lassen Sie mich an dieser Stelle zunächst eine Meldung kommentieren, die über die Agenturen gelaufen ist, bevor ich hierhergekommen bin: Wir sehen mit großer Sorge, dass es jetzt, kurz vor Beginn der Feuerpause, glaubhafte Berichte gibt, laut denen in Daraa wieder verstärkt Fassbomben abgeworfen werden. Das ist aus unserer Sicht kurz vor dem Eintritt der Feuerpause das schlechtestmögliche Signal. Wir fordern alle Seiten auf, gerade jetzt, so kurz vor der Feuerpause sie soll ja in der Nacht von heute auf morgen eintreten , alles zu unterlassen, was zu einer weiteren Eskalation führen könnte und dann auch die Feuerpause gefährden könnte.
Wir haben vorher immer gesagt: Es gibt keine Garantie dafür, dass die Feuerpause dann auch eintritt. Es gab aber von allen Seiten das Bekenntnis dazu sowohl von dem Regime als auch von den Oppositionsgruppen. Es gibt eine Grundlage, auf der die Feuerpause am Samstag eintreten soll. Aber wie gesagt: Die Nachrichten, die uns gerade erreicht haben, erfüllen uns durchaus mit großer Sorge.
STS SEIBERT: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.
ZUSATZFRAGE: In diesem Zusammenhang: Frau Merkel war für eine Flugverbotszone über Syrien. Wird die deutsche Seite das auf der internationalen Ebene weiterführen, oder wie sehen Sie das?
STS SEIBERT: Dieses Thema hat ja auch beim Europäischen Rat in Brüssel in der vergangenen Woche eine Rolle gespielt. Auf Initiative der Bundeskanzlerin ist nicht nur die Forderung nach einer unverzüglichen Beendigung der Bombardierung ziviler Gebiete aufgenommen worden, sondern es ist auch darüber gesprochen worden, was wir damit meinen, nämlich eine von allen maßgeblichen Seiten zu vereinbarende und dann auch gemeinsam zu überprüfende Waffenruhe in den vereinbarten Zonen. Das ist unser Ansatz, das ist unsere Hoffnung.
Ansonsten kann ich mich genau dem anschließen, was Frau Chebli ausgeführt hat: Wir haben diese Waffenruhe noch nicht erreicht. Es ist gut, dass sie ausgehandelt worden ist. Die jüngsten Bombardements ganz besonders, wenn es wieder zum Einsatz von Fassbomben gekommen sein sollte sind eine sehr besorgniserregende und genau die falsche Nachricht. Nun können wir nur hoffen, dass gerade auch auf der Seite des Assad-Regimes und seiner Unterstützer die Einsicht Oberhand gewinnt, dass diese Waffenruhe im Interesse aller, aber ganz besonders im Interesse der Not leidenden Menschen in Syrien ist.
CHEBLI: Vielleicht darf ich noch einen Punkt zu Syrien ergänzen, weil das doch oft untergeht. In München wurden ja zwei Punkte vereinbart: zum einen die Waffenruhe und zum anderen ein besserer Zugang für humanitäre Hilfe. Man kann schon sagen, dass es im Bereich der humanitären Hilfe in den letzten Tagen erhebliche Fortschritte gegeben hat natürlich noch nicht so viel, dass wir zufrieden sein könnten, aber zum Beispiel haben LKWs in den letzten Tagen bereits über hunderttausend Menschen in eingeschlossenen Orten erreicht und mit Hilfsgütern versorgt. Das ist für die Not leidenden Menschen in Syrien, die unter einer so schrecklichen Lage zu leiden haben, ein Fortschritt.
Gestern gab es eine Meldung darüber, dass der erste Versuch des Welternährungsprogramms, per Luftbrücke Nahrungsmittel über Deir ez-Zor abzuwerfen, nicht so gelaufen ist, wie wir uns das gewünscht hätten; aber auch da bleiben wir dran und es wird weitere Versuche geben. Deutschland unterstützt das Welternährungsprogramm mit 5 Millionen Euro, um humanitäre Hilfe leisten zu können. Es ist wichtig, da dranzubleiben. Ich glaube, bei all den Entwicklungen, die wir sehen, ist es auch wichtig, uns immer daran zu erinnern, was in München vereinbart wurde, und zu schauen: Wo kommen wir weiter und wo gibt es Bereiche, in denen noch Schritte gegangen werden müssen? Insofern: Im Bereich der humanitären Hilfe gibt es Fortschritte, die ich hier doch gerne unterstrichen haben wollte.
Zur Feuerpause: Wir haben natürlich die große Hoffnung, dass sie in der Nacht eintritt und dann auch hält.
FRAGE JUNG: Frau Chebli, von der Feuerpause ausgenommen sind ja ISIS und Al-Nusra. Haben Sie mittlerweile klären können, ob Al-Nusra ein Feind der Bundesregierung ist und ob Sie gegen Al-Nusra kämpfen? Im Bundestagsmandat ist Al-Nusra nicht aufgeführt, aber in der UN-Resolution 2249, auf die sich das Mandat bezieht, ist Al-Nusra gelistet.
CHEBLI: Ich weiß nicht, was Sie meinen, wenn Sie fragen, ob wir das inzwischen klären konnten. Wir haben ja gesagt: Unser Kampf richtet sich gegenwärtig gegen ISIS. So habe ich das eigentlich auch schon am Montag hier in diesem Raum gesagt, und das ist die Antwort. Der Kampf der Koalition und damit auch unser Kampfeinsatz richtet sich gegenwärtig gegen die Terrormiliz IS.
ZUSATZFRAGE JUNG: Aber die gesamte Anti-ISIS-Koalition kämpft auch gegen Al-Nusra, nur die Deutschen nicht, richtig?
CHEBLI: Ich habe dem, was ich Ihnen gerade gesagt habe, nichts hinzuzufügen.
ZUSATZ JUNG: Ich wollte es nur verstehen.
CHEBLI: Was möchten Sie bitte?
ZUSATZ JUNG: Das war die Frage.
CHEBLI: Stellen Sie die bitte noch einmal?
ZUSATZFRAGE JUNG: Die gesamte Anti-ISIS-Koalition kämpft gegen ISIS und Al-Nusra, nur die Deutschen nicht, richtig?
CHEBLI: Das ist, glaube ich, Ihre Vermutung. Die Anti-ISIS-Koalition konzentriert sich gegenwärtig auf den Kampf gegen ISIS.
FRAGE: Heute wird ja auch noch eine wichtige sport- bzw. fußballpolitische Entscheidung getroffen ich meine die Wahl eines neuen FIFA-Präsidenten. Welchen Ausgang wünscht sich da die Bundesregierung? Es gibt ja auch einen Kandidaten der europäischen Fußballverbände. Würden Sie dessen Wahl begrüßen?
STS SEIBERT: Ich möchte mich dazu für die Bundesregierung nicht äußern. Das liegt in den Händen der entsprechenden Gremien des Weltfußballs.