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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 1. April 2016

Gefühlte Bedrohung! ▼ BPK vom 1. April 2016

Naive Fragen zu:
Armenischer Völkermord (ab 12:00 min)
– Ich habe es noch nicht verstanden, Frau Chebli. Warum ist das jetzt aus Sicht der Bundesregierung vielleicht doch kein Völkermord?
– Aber die Bundesregierung hat ja eine eigene Haltung. Können Sie kurz erläutern, warum Sie nicht eindeutig sagen, dass das ein Völkermord ist?

EU/Türkei-Deal (ab 18:25 min)
– es gibt ja auch viele Tausend Menschen, die nach dem Stichtag in Griechenland angekommen sind, die keine Syrer sind. Was passiert mit diesen Menschen? Was wird mit denen von der Türkei gemacht?
– ich meine Menschen, die nicht Syrer sind, die von der Türkei nach Griechenland gekommen sind, die jetzt in Internierungslagern festsetzen und genauso wie die Syrer ja wieder verschwinden sollen.
– Das war mir ja klar; die werden alle zurückgebracht. Aber die Türkei hat meines Wissens nur zugesagt, dass sie die Syrer in türkische Flüchtlingslager packt. Der Rest wird auch aus der Türkei verschwinden. So habe ich das verstanden. Ist das falsch?

US-Kampfbrigade nach Osteuropa (ab 29:20 min)
– warum sind diese Rückversicherungsmaßnahmen amerikanisch? (33:25 min)
– Welche Bedrohungsszenarien begründen diese Truppenaufstockung? (33:55 min)
– Also geht es hier um eine gefühlte Bedrohung und nicht um eine konkrete Bedrohung? (35:20 min)

Syrien (ab 39:50 min)
– Können Sie Angaben zu zivilen Opfern von westlichen Luftangriffen machen? (41:55 min)

BND-Aprilscherz (http://bit.ly/1oqefhv)
– Ich wollte zum BND kommen, der ja heute 60 wird. Gestern ist bekannt geworden, dass in dem großzügigen Neubau des BND in Berlin auch die NSA eine Etage beziehen soll. Ist das ein Aprilscherz, Herr Streiter? (ab 46:00 min)
– Können Sie uns die Mietkonditionen nennen?

Atombomben-Gipfel in Washington (ab 50:05 min)
– Mich würde bezüglich des aktuellen Atombombengipfels in Washington interessieren, mit welcher Position die Bundesregierung dort hingereist ist, Herr Streiter. Vielleicht kann Herr Nannt ergänzen, weil die Bundesverteidigungsministerin dort ist.
– Mit welcher Position ist man dort hingereist? Die Bundesregierung ist ja laut Koalitionsvertrag für eine atomwaffenfreie Welt. Fährt man dorthin und redet zum Beispiel mit den Amerikanern darüber, dass die Atombomben aus Deutschland verschwinden? Was will man da erreichen?

Guantanamo (ab 52:00 min)
– Frau Chebli, zum Gefangenenlanger Guantanamo. Die Obama-Administration sucht weltweit händeringend nach Abnehmern für die restlichen Gefangenen in Guantanamo. Haben sich die USA diesbezüglich an die Bundesregierung gewandt?

 
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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 1. April 2016:

VORS. FELDHOFF eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS STREITER sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
SRS STREITER: Die Termine für die nächste Woche beginnen noch in dieser Woche, denn am morgigen Samstag wird die Bundeskanzlerin in Köln bei der Trauerfeier und der Beerdigung für den ehemaligen Bundesaußenminister Guido Westerwelle in der Kirche Sankt Aposteln sein. Sie wird dabei eine kurze Ansprache halten und dann im Anschluss auch an der Beisetzung auf dem Friedhof Melaten teilnehmen.

Am kommenden Dienstag wird sich die Bundeskanzlerin um 13.30 Uhr im Bundeskanzleramt mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der bayerischen Kommunalverbände treffen. Wie bei den vorangegangenen Treffen vereinbart, wird der regelmäßige Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden fortgeführt. Das Treffen dient in erster Linie dem Informationsaustausch zur aktuellen Flüchtlingssituation. Die Bundeskanzlerin wird sich über die Lage vor Ort informieren und sich mit den Teilnehmern des Treffens besprechen. Einen weiteren Gesprächsschwerpunkt soll das Integrationskonzept für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive bilden, das derzeit in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet wird. Der Termin ist nicht presseöffentlich.

Am Dienstagnachmittag wird die Bundeskanzlerin die Vorsitzenden der fünf internationalen Wirtschafts- und Finanzorganisationen zu Gesprächen im Kanzleramt empfangen. Im Einzelnen sind dies der OECD-Generalsekretär José Ángel Gurría, die IWF-Vorsitzende Christine Lagarde, der Präsident der Weltbank, Jim Yong Kim, der WTO-Generaldirektor Roberto Azevêdo und der Generaldirektor der ILO, Guy Ryder. Es handelt sich hierbei um ein jährlich stattfindendes informelles Treffen. Die Gespräche werden um 17 Uhr beginnen. Vor dem Treffen im großen Kreis wird die Bundeskanzlerin noch Gespräche mit dem OECD-Generalsekretär Gurría und der IWF-Vorsitzendenden Lagarde führen. Eine gemeinsame Pressekonferenz ist für 19 Uhr vorgesehen.

Am Mittwoch wird um 9.30 Uhr wie üblich das Bundeskabinett unter der Leitung der Bundeskanzlerin tagen.

Am Mittag wird die Bundeskanzlerin dann den Präsidenten der Republik Armenien, Serge Sargsyan, im Bundeskanzleramt empfangen. In einem Gespräch werden die bilateralen Beziehungen, regionale Fragen wie der Berg-Karabach-Konflikt sowie die Beziehungen zwischen Armenien und der EU im Mittelpunkt stehen. Nach dem Gespräch ist für ca. 13.30 Uhr eine gemeinsame Pressebegegnung vorgesehen.

Die Bundeskanzlerin wird am nächsten Mittwoch noch einen weiteren Gast begrüßen. Sie wird um 15.30 Uhr den Staatspräsidenten der Republik Kenia, Uhuru Muigai Kenyatta, mit militärischen Ehren im Bundeskanzleramt empfangen. Bei einer gemeinsamen Unterredung werden die bilateralen Beziehungen, eine Intensivierung der wirtschaftlichen Kooperation sowie regional- und sicherheitspolitische Themen im Mittelpunkt stehen. Nach dem Gespräch ist für 16.45 Uhr eine gemeinsame Begegnung mit der Presse geplant. Des Weiteren werden sich Staatspräsident Kenyatta und seine Delegation in Berlin über erneuerbare Energien, die Förderung von Hochtechnologien sowie berufliche Ausbildungsprogramme informieren.

Am Donnerstag, 7. April, wird die Bundeskanzlerin morgens nach Metz reisen und dort gemeinsam mit dem französischen Präsidenten Hollande den 18. deutsch-französischen Ministerrat leiten. Auf deutscher Seite wird neben der Bundeskanzlerin eine Reihe von Kabinettmitgliedern vertreten sein, etwa elf. Nach der Ankunft in Metz wird die Kanzlerin zusammen mit Präsident Hollande das sogenannte „Weltcafé“ bzw. „Café du monde“ besuchen. Das „Weltcafé“ wird vom Deutsch-Französischen Jugendwerk organisiert. Es nehmen 80 deutsche und französische Jugendliche mit besonderem Förderbedarf daran teil, um das Thema „Integration und Chancengleichheit“ zu diskutieren. Die Ergebnisse der Arbeit sollen Kanzlerin Merkel und Präsident Hollande vorgestellt werden.

Bei dieser Gelegenheit werden Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer und der französische Außenminister Ayrault der Kanzlerin und Präsident Hollande einen gemeinsamen Bericht zum Thema Integration überreichen. Der Bericht wurde vom letzten Ministerrat in Auftrag gegeben. Er soll Vorschläge für deutsch-französische Projekte zur Förderung der Integration und des Zusammenlebens in unseren Gesellschaften enthalten.

Im Anschluss daran wird die Bundeskanzlerin ein Gespräch mit Präsident Hollande und dem französischen Premierminister Valls führen, bevor dann gegen 13 Uhr die Sitzung des deutsch-französischen Ministerrats unter Vorsitz beider Regierungschefs beginnen wird. Schwerpunktthemen des Ministerrates sind Integration, die Flüchtlingssituation, Terrorismusbekämpfung sowie die Außen- und Sicherheitspolitik. Auf der Tagesordnung stehen natürlich auch aktuelle europapolitische und internationale Themen. Die Bundeskanzlerin und Präsident Hollande werden dann gegen 15.15 Uhr gemeinsam vor die Presse treten. Die Akkreditierungshinweise kann ich noch nachreichen.

Am Freitag wird sich die Bundeskanzlerin mit Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden und gesellschaftlichen Gruppen treffen, die sich bei der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen in Deutschland engagieren. Das Treffen wird von 11 Uhr bis 14 Uhr im Bundeskanzleramt stattfinden. Die Bundeskanzlerin hat Vertreter von Verbänden, Wirtschaft, Kommunen, Kirchen und Stiftungen eingeladen. Mit diesem dritten Treffen würdigt sie das Engagement aller gesellschaftlichen Gruppen bei der Aufnahme und Integration der Flüchtlinge. Das erste Treffen in diesem Rahmen fand am 29. September 2015, das zweite am 10. Dezember 2015 statt. Dieses Treffen dient vor allem dem Informationsaustausch: Die Bundeskanzlerin möchte mehr über die Arbeit und die Erfahrungen bei der Integration von Flüchtlingen erfahren, mit den Teilnehmern diskutieren und ihnen nicht zuletzt für ihr großes Engagement danken.

Das waren die Termine der kommenden Woche.

FRAGE HELLER: Damit sind wir praktisch schon bei dem Thema „Flüchtlinge und Geld“. Deshalb möchte ich den Sprecher des Finanzministeriums fragen, wie das Ministerium darauf reagiert, dass vonseiten der Länder heute ausweislich des Zeitungsberichts neue Milliardenforderungen an den Bund gestellt werden, auch mit Blick auf die Lasten in Ländern und Kommunen?

KOLBERG: Wir haben ja schon darauf reagiert. Der Bund unternimmt erhebliche Anstrengungen, um die Herausforderungen durch den Zustrom von Flüchtlingen zu meistern. So stellt der Bund allein im Jahr 2016 rund 8 Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln bereit, und davon kommen auch den Ländern und Kommunen rund 3,6 Milliarden Euro für die Kosten im laufenden Asylverfahren zugute. Pro Kopf und Monat werden 670 Euro vom Bund erstattet. Ende dieses Jahres wird eine Spitzabrechnung auf der Basis der tatsächlichen Zahlen erfolgen. Dadurch kann es also sozusagen noch Anpassungen geben. Ferner wendet der Bund in diesem Jahr zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 4,2 Milliarden Euro auf, unter anderem für Leistungen nach dem SGB II, für die Fluchtursachenbekämpfung vor Ort sowie für Integrationsleistungen.

FRAGE BAUER: Armenische Verbände erhoffen sich natürlich auch, dass bei dem Treffen (mit dem Präsidenten der Republik Armenien) das Thema des Völkermords noch einmal angesprochen werden wird. Ich frage deshalb das Auswärtige Amt: Wäre es nicht einmal an der Zeit, dass sich die Bundesregierung der Meinung des Bundespräsidenten, aber auch des Bundestags anschließt und den Völkermord vor 100 Jahren auch als solchen anerkennt? Das wäre ja eine gute Gelegenheit.

SRS STREITER: Wie Sie wissen, wird im Bundestag an einem fraktionsübergreifenden Entschließungsantrag gearbeitet, der eben einerseits deutlich die Ereignisse von vor 100 Jahren benennt, gleichzeitig aber auch die Aufarbeitung und Versöhnung mit der Türkei unterstützen möchte. Über Möglichkeiten, wie Deutschland diesen Aufarbeitungs- und Versöhnungsprozess unterstützen kann, wird die Kanzlerin auch sicherlich mit dem armenischen Präsidenten sprechen, soweit das dort besprochen werden kann.

CHEBLI: Ich habe dem nicht so viel hinzuzufügen. Ich kann nur noch einmal aus dem Antrag zitieren, in dem die Haltung eigentlich ziemlich klar dargestellt ist. Der Antrag nimmt klar Stellung zur unrühmlichen Rolle des Deutschen Reichs, das angesichts der vielfältigen Informationen über die organisierte Vertreibung und Vernichtung von Armeniern darunter Berichte deutscher Diplomaten nicht einmal versucht hat, die Gräuel zu stoppen. Daraus leiten wir zwei Verpflichtungen ab: Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass die Massaker und Vertreibungen von 1915 im Rahmen einer umfassenden wissenschaftlichen Debatte erforscht und bewertet werden. Das gilt natürlich auch und gerade für die damalige Rolle des Deutschen Reichs. Dabei ist es wichtig, zu Verständigung und Versöhnung zwischen den Armeniern und Türken beizutragen – im Rahmen unseres politischen Dialogs, aber auch, indem wir weiterhin grenzüberschreitende Begegnungsprojekte fördern. Das steht in dem Antrag, und das ist auch das, was die Bundesregierung unterstützt.

Wann der Antrag dann letztlich im Bundestag debattiert werden wird und wann der Bundestag das auf die Tagesordnung setzen wird, entscheidet am Ende der Bundestag selbst.

ZUSATZFRAGE BAUER: Wollen die Bundeskanzlerin und auch der Außenminister mit Rücksicht auf die Beziehungen zur Türkei nach wie vor nicht ausdrücklich von einem Völkermord reden? Das Wort wird ja von der Bundesregierung vermieden.

SRS STREITER: Ich habe dazu gesagt, was ich dazu sagen kann.

ZURUF: (ohne Mikrofon; akustisch unverständlich)

CHEBLI: Es gibt ja in dem Antrag eine Formulierung in Bezug darauf, wie wir das Ganze sehen, die Sie nachlesen können, und wenn man das Ganze bewertet, könnte man auch von einem Völkermord sprechen. Vor diesem Hintergrund ist das die Haltung der Bundesregierung. Wir haben ja ich glaube, auch in diesem Raum mehrfach über das Thema „Armenien und Völkermord“ gesprochen. Ich glaube, damit sind alle Fragen zu diesem Thema eigentlich beantwortet; auch zu unserer Haltung zum Thema Völkermord.

FRAGE JUNG: Ich habe es noch nicht verstanden, Frau Chebli. Warum ist das jetzt aus Sicht der Bundesregierung vielleicht doch kein Völkermord?

CHEBLI: Ich habe doch nicht gesagt, dass das kein Völkermord gewesen ist. Lesen Sie sich den Antrag durch. Dann sehen Sie, was die Haltung der Bundesregierung dazu ist.

ZUSATZ JUNG: Das ist ja der Bundestagsantrag.

CHEBLI: Das ist der Bundestagsantrag, der auch von der Bundesregierung unterstützt wird.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber die Bundesregierung hat ja eine eigene Haltung. Können Sie kurz erläutern, warum Sie nicht eindeutig sagen, dass das ein Völkermord ist?

CHEBLI: Es gibt einen Antrag der Regierungsfraktionen, der von der Bundesregierung unterstützt wird.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Die „Rheinische Post“ schreibt heute unter Berufung auf Regierungskreise in Berlin, das indische Unternehmen Tata Steel wolle sich an ThyssenKrupp beteiligen. Können Sie das bestätigen? Es wird auch geschrieben, dass die Verhandlungen bzw. Gespräche schon weit fortgeschritten seien und dass die Option eines Gemeinschaftsunternehmens favorisiert werde. Ist das so? Kennt das Wirtschaftsministerium Details?

DR. BRAAMS: Vielen Dank für die Frage. Ich kann das in dieser Form nicht bestätigen. Es handelt sich ja um Meldungen über entsprechende Absichten zwischen ThyssenKrupp und Tata Steel, die da formuliert werden. Die haben wir zur Kenntnis genommen, aber wir kommentieren, wie üblich, unternehmerische Prozesse nicht.

Klar ist: Sollte es dann im Ergebnis tatsächlich zu einer Fusion kommen, gelten wie in allen Fällen die entsprechenden fusionskontrollrechtlichen Vorschriften und, falls erforderlich, auch die Investitionsprüfungen. Aber das richtet sich eben alles nach dem konkreten Vertrag und dem Vertragsgegenstand, und bis dies nicht vorliegt, wäre das alles spekulativ.

FRAGE HELLER: Wenn das Bundeswirtschaftsministerium das schon nicht bestätigen kann, fällt mir bei „Regierungskreisen“ zu einem solchen Thema nur das Kanzleramt ein. Ist denn im Kanzleramt irgendetwas aufgelaufen, was wie eine Information über solche Absichten aussieht?

SRS STREITER: Mir ist davon nichts bekannt, und ich glaube, wenn mir etwas davon bekannt wäre, dann würde ich auch sagen, dass das eine unternehmerische Veranstaltung ist. Also wie gesagt: Ich kann Ihnen darüber gar nichts sagen; weiß ich nicht, kenne ich nicht.

FRAGE NEUHANN: Herr Streiter, ich habe eine Frage zum Thema Türkei. Es gibt Meldungen von Amnesty International, wonach die Türkei täglich 100 Syrer abweise und zurückschicke. Kann die Bundesregierung diese Meldung bestätigen? Was sagt die Bundesregierung dazu?

SRS STREITER: Ich kann diese Meldung nicht bestätigen. Dieser Bericht ist uns auch bekannt. Die darin enthaltenen Informationen werden gegenwärtig geprüft. Mehr kann ich Ihnen dazu gar nicht sagen.

ZUSATZFRAGE NEUHANN: Wenn es so sein sollte, wäre das dann ein Verstoß gegen das Abkommen mit der EU?

SRS STREITER: Wie gesagt: Wir prüfen derzeit den Sachverhalt, und zu hypothetischen Fragen wird die Bundesregierung keine Stellung nehmen.

ZUSATZFRAGE NEUHANN: Darf ich noch eine zweite Nachfrage stellen?

SRS STREITER: Gerne!

ZUSATZFRAGE NEUHANN: Es gibt eine Vorabmeldung des „SPIEGEL“, wonach Herr Dobrindt gesagt habe, dass die Türkei täglich neue Argumente liefere, warum man Visa-Erleichterungen kritisch sehen müsse. Was sagt die Bundeskanzlerin zu dieser Äußerung ihres Kabinettsmitglieds?

SRS STREITER: Dazu kann sie gar nichts sagen, weil sie das noch gar nicht vernommen hat.

FRAGE DALHEIMER: Zur Rückführung der Flüchtlinge aus Griechenland in die Türkei, die am Montag beginnen soll: Gehen Sie davon aus, dass das wie geplant stattfinden kann, oder sehen Sie da Probleme? Ich denke, das betrifft in erster Linie Herrn Dr. Plate.

DR. PLATE: Ja, ich gehe davon aus, dass es wie geplant am Montag mit der Rückführung von Flüchtlingen aus Griechenland in die Türkei losgehen wird. Darüber haben wir auch schon am Mittwoch gesprochen. Der Sachstand ist insofern unverändert. Es gibt auch nach wie vor keine Zweifel daran, dass das geschehen wird.

Ich kann jetzt noch keine ganz konkreten Zahlen nennen. Letztlich ist die dazu berufene Stelle, über die Frage der Rückführung zu sprechen, auch die Kommission. Aber gehen Sie einmal davon aus, dass eine nicht unerhebliche dreistellige Zahl von Flüchtlingen am Montag zurückgeführt werden wird. Das ist diesbezüglich der Sachstand.

ZUSATZFRAGE DALHEIMER: Laut diesem EU-Türkei-Abkommen muss Griechenland ja die Türkei als sicheres Drittland anerkennen. Dazu muss das griechische Parlament noch ein Asylgesetz verabschieden, was wohl morgen oder heute passieren soll. Man will die Türkei in diesem Gesetz aber ausdrücklich nicht als sicheres Drittland anerkennen. Wie bewerten Sie das?

DR. PLATE: Ich bewerte das im Wesentlichen gar nicht. Richtig ist, dass die Türkei Ich fange etwas anders an: In den Texten des EU-Türkei-Plans ist verankert, dass sichergestellt sein muss, dass die Umsetzung im Einklang mit dem Völker- und Europarecht steht. Das bedeutet für die hier interessierende Frage vor allen Dingen, dass man sicherstellen muss, dass das Non-refoulement-Gebot eingehalten wird, also dass die Türkei Personen nicht in Gebiete zurückschickt, die unsicher sind. Es fällt dort meines Wissens nicht der konkrete Begriff des sicheren Drittstaats.

Zu beurteilen, was dafür nach griechischem Recht es geht ja nämlich letztlich um Rückführungen von Griechenland in die Türkei genau zu tun ist, ist sozusagen allein an den griechischen Stellen. Die griechischen Stellen haben das entsprechende Gesetz, das aus ihrer Sicht national erforderlich ist, bereits verabschiedet. Das wird also nicht erst morgen geschehen, sondern das ist, wenn ich es richtig sehe, am gestrigen Tag verabschiedet worden und wird, wenn meine Informationen korrekt sind, am Montag rechtzeitig in Kraft treten. Deswegen habe ich nicht zu kommentieren, ob die griechischen Behörden mit ihrer Einschätzung dessen richtig liegen, was nach ihrem eigenen nationalen Recht erforderlich ist, um die von mir beschriebenen europarechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

FRAGE JUNG: Herr Streiter oder Herr Plate, es gibt ja auch viele Tausend Menschen, die nach dem Stichtag in Griechenland angekommen sind, die keine Syrer sind. Was passiert mit diesen Menschen? Was wird mit denen von der Türkei gemacht?

DR. PLATE: Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich die Frage richtig verstehe. Im Grunde genommen ist darüber ja auch schon häufig gesprochen worden. Die Sache ist einfach die: Meinen Sie Personen, die in der Türkei angekommen sind, oder solche, die in Griechenland angekommen sind?

ZUSATZ JUNG: Ich meine Menschen, die nicht Syrer sind, die von der Türkei nach Griechenland gekommen sind, die jetzt in Internierungslagern festsetzen und genauso wie die Syrer ja wieder verschwinden sollen.

DR. PLATE: Zunächst einmal möchte ich den Begriff Internierungslager zurückweisen, auch wenn ich nicht für die griechische Regierung spreche. Von Internierungslagern kann wirklich überhaupt keine Rede sein.

Über die Frage, was mit den Personen unterschiedlicher Staatsangehörigkeiten geschieht, ist hier, ehrlich gesagt, auch schon mehrfach ausführlich gesprochen worden. In dem Plan steht ja, dass Menschen, die auf nicht legalem Wege von der Türkei nach Griechenland gekommen sind, in die Türkei zurückgeführt werden sollen, und zwar unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Gehen Sie auch davon aus, dass von den Rückführungen, die am Montag beginnen werden, keinesfalls nur Syrer betroffen sein werden, sondern Personen unterschiedlichster Staatsangehörigkeiten.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das war mir ja klar; die werden alle zurückgebracht. Aber die Türkei hat meines Wissens nur zugesagt, dass sie die Syrer in türkische Flüchtlingslager packt. Der Rest wird auch aus der Türkei verschwinden. So habe ich das verstanden. Ist das falsch?

DR. PLATE: Das ist jedenfalls nach meinen Informationen nicht zutreffend und deckt sich auch nicht mit dem, was hier vorgetragen worden ist. Ich würde dafür noch einmal auf die Protokolle verweisen wollen.

FRAGE HELLER: Herr Plate, ich habe eine kurze Frage zum aktuellen Stand. Dass diese ganze Rückführungsaktion überhaupt laufen kann, ist ja von technischen Bedingungen abhängig. Wie viele deutsche Asylexperten sind denn im Moment in Griechenland, um Griechenland zu unterstützen? Ich weiß, dass Sie auch schon einmal die Gesamtzahl, die geplant ist, genannt haben. Wie viele sind momentan vor Ort?

ZURUF: Darf ich der Frage noch „plus Polizisten“ anfügen?

DR. PLATE: Ich habe dazu schon einmal am Mittwoch gesprochen. Seitdem hat sich nicht sehr viel geändert. Richtig ist: Deutschland hat angeboten, mindestens 100 Asylexperten an EASO zu entsenden. Es können auch mehr werden, vielleicht 150. Das kommt auf den konkret angemeldeten Bedarf und auf die Abrufe an. Deutschland hat auch 200 Bundespolizisten angemeldet. Konkret abgerufen aus diesen beiden Kontingenten sind zur Stunde das ist der letzte Stand, den ich habe noch keine Personen.

Richtig ist aber auch auch dazu hatte ich am Mittwoch schon vorgetragen , dass der Sonderbeauftragte der Bundesregierung für die Umsetzung des EU-Türkei-Plans, Herr Broemme im Hauptamt THW-Präsident , nach wie vor dort ist, um mit etwas weniger als einer Handvoll Mitarbeiter die Bedarfe ganz genau zu eruieren.

Des Weiteren sind BAMF-Mitarbeiter nach dem letzten Stand, den ich habe, vier BAMF-Mitarbeiter aufgebrochen, um das zu ermitteln, was für ihren ganz konkreten Bedarf im Bereich Asylbearbeitungsunterstützung erforderlich ist. Auch hier sind weitere Entsendungen noch nicht erfolgt, können aber sicherlich in Kürze erfolgen.

Die Lage ist sehr dynamisch. Ich bitte um Verständnis. Es kann sich täglich oder auch stündlich ändern, wann es ganz genau losgeht und mit welchen Zahlen. Also ist der Sachstand, den ich am Mittwoch genannt habe, im Moment zahlenmäßig noch aktuell.

ZUSATZFRAGE HELLER: Ich möchte ergänzend nachfragen: Wer fordert in diesem Fall an? Denn Sie sagen, sie sind noch nicht angefordert. Wer fordert konkret an? Sind es die griechischen Stellen? Sind es die europäischen Stellen?

Wenn ich höre, wer im Moment auf dem Weg nach Griechenland oder bereits da ist, dann stelle ich fest, dass das gerademal eine Handvoll deutscher Kräfte ist. Ist das richtig zusammengefasst?

DR. PLATE: Genau, oder etwas mehr als eine Handvoll. Meine Hand jedenfalls hat fünf Finger. Aber im Großen und Ganzen stimmt die Größenordnung. Richtig ist das hatte ich auch schon am Mittwoch beschrieben , dass das gesamte Management des Eins-zu-Eins-Prozesses, wenn ich es salopp so nennen darf, in den Händen der EU-Kommission auf hoher Beamtenebene liegt. Maarten Verwey heißt der zuständige Kollege niederländischer Nationalität. Von dort soll der Abruf kommen. Das läuft unter dem Dach, das unter der Person besteht, die ich gerade genannt habe, über EASO, was die Asylbearbeitungsunterstützung angeht, und über Frontex, was die polizeiliche Unterstützung angeht.

Klar ist aber auch, dass das natürlich in enger Abstimmung mit den griechischen Behörden geschieht, weil dort die Unterstützung letzten Endes benötigt wird.

FRAGE JORDANS: Herr Streiter oder Herr Plate, können Sie uns sagen, ob in den Verhandlungen mit der Türkei oder vielleicht sogar in der Vereinbarung selber das Thema der türkischen Rückführung von Syrern nach Syrien angesprochen oder sogar geregelt worden ist?

DR. PLATE: Ich will gar nicht ins Detail gehen, weil die Vereinbarung und die Dokumente des Europäischen Rates sowohl der gemeinsame Text der Staats- und Regierungschefs, als auch der gemeinsame Text mit der Türkei presseöffentlich sind. Ich habe sie jetzt auch nicht Wort für Wort in Erinnerung.

Mittelbar ist das Thema ganz sicherlich angesprochen. Denn es steht darin das habe ich vorhin schon zitiert , dass die gesamte Vereinbarung im Einklang mit dem geltenden Europa- und Völkerrecht umgesetzt werden wird. Dies umfasst natürlich auch die Fragen, die Sie genannt haben.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Schiebt Deutschland zurzeit Syrer nach Syrien ab? Wenn nicht, warum nicht?

DR. PLATE: Nein, gegenwärtig werden nach meinem Kenntnisstand von Deutschland keine Syrer nach Syrien zurückgeführt, jedenfalls sofern die letzten Informationen, die ich habe ich bin mir dabei aber ziemlich sicher , aktuell sind.

Warum nicht? – Das kann man sich, ehrlich gesagt, denken. Das muss ich jetzt nicht gesondert ausführen. Ich denke, damit müsste die Frage beantwortet sein.

FRAGE BUSCHOW: Herr Streiter, Sie sagten, die Vorwürfe, die Amnesty erhoben hat, würden jetzt überprüft. Könnten Sie oder vielleicht auch Herr Plate schildern, wie dies genau geschieht? Wie überprüfen deutsche Stellen das vor Ort?

Die Vorwürfe von Amnesty sind ja nicht ganz neu. Hat die Bundesregierung vielleicht aus der Vergangenheit eigene Erkenntnisse über Fälle von Rückführungen aus der Türkei nach Syrien.

SRS STREITER: Ich muss um Verständnis bitten, dass ich dazu nicht mehr sagen kann, als ich eben gesagt habe. Ich habe auch nicht gesagt, dass wir das vor Ort prüfen, sondern: Die Bundesregierung prüft die Vorwürfe. Punkt.

DR. PLATE: Nur der Vollständigkeit halber: Ich kann dazu auch nichts ergänzen, weil die Behörden, die das in ihrer Zuständigkeit überprüfen können, nicht im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums ressortieren.

ZUSATZFRAGE BUSCHOW: Kann vielleicht das Auswärtige Amt etwas ergänzen?

CHEBLI: Ich kann dem, was Herr Streiter gesagt hat, nichts hinzufügen. Wir sagen: Wir prüfen. – Welche Stelle prüft, mit wem genau wir da zusammenarbeiten und wer genau die Gespräche führt, kann ich Ihnen hier nicht sagen. Aber der Satz, den Herr Streiter gesagt hat, steht.

FRAGE BAUR: Sie sagten, die Berichte von Amnesty seien Ihnen bekannt. Ist Ihnen auch der Bericht der englischen „Times“ von gestern bekannt, wonach türkische Grenzsoldaten seit einigen Wochen auf syrische Flüchtlinge sogar schießen und es wohl schon 16 Tote, darunter drei Kinder, gegeben hat? Ist Ihnen das auch bekannt, und wird diesem Bericht nachgegangen?

SRS STREITER: Selbstverständlich. Auch wir lesen ja Zeitung.

ZUSATZFRAGE BAUR: Gehen Sie diesen Vorwürfen auch aktiv nach?

SRS STREITER: Davon können Sie ausgehen.

ZUSATZFRAGE BAUR: Oder dieser Eindruck könnte auch entstehen wollen Sie als Bundesregierung es gar nicht so ganz genau wissen?

SRS STREITER: Warum? Ich weiß nicht, wie Sie zu diesem Eindruck kommen.

FRAGE CHILAS: Ich möchte fragen, woran es liegt, dass die deutschen Beamten noch nicht in Griechenland sind. Liegt es vielleicht daran, dass die griechischen Stellen nicht erreichbar sind das war zumindest vorige Woche der Stand , oder vielleicht daran, dass das griechische Parlament das Gesetz, das alle diese Dinge regelt auch in Bezug auf das Abkommen der EU mit der Türkei , noch nicht beschlossen hat?

DR. PLATE: Die kurze Antwort auf Ihre Fragen ist: zweimal nein. Die etwas längere Antwort ist eigentlich ein Verweis auf das, was ich schon gesagt habe. Denn sie sind nicht da, weil der Abruf von der Stelle, die den gesamten Prozess koordiniert, noch nicht erfolgt ist.

Vielleicht noch kurz zur Erreichbarkeit griechischer Stellen: Ich weiß nicht genau, welche griechischen Stellen Sie meinen. Aber Herr Broemme, den ich gerade schon erwähnte, war in Athen, um mit mehreren griechischen Stellen, unter anderem auch mit Herrn Tsipras persönlich, zu sprechen und das konkrete weitere Vorgehen sowie Bedarfe abzuklopfen. Da er ihn getroffen hat, gehe ich von einer Erreichbarkeit der griechischen Stellen aus.

FRAGE: Noch einmal zum Thema der Anforderung: Worauf führen Sie es zurück, dass die Europäische Kommission diese Anforderungen noch nicht an Sie gerichtet hat bzw. noch keinen Einsatzplan erstellt hat? Jetzt sind wir drei Tage vor Beginn der Aktion.

DR. PLATE: Ich will gar nicht spekulieren. Es ist einfach so: Das ist ein Prozess der seit bestimmten Daten läuft, die nicht lange zurückliegen und bekannt sind. Aufgrund der Voraussetzungen, auf die sich alle geeinigt haben, ist der Prozess kompliziert in die Tat umzusetzen. Man muss sicherstellen, dass es funktioniert und dass es so läuft, dass genügend Personen an den richtigen Stellen sind und die Abstimmungsprozesse soweit abgeschlossen sind, dass die Personen effektiv tätig werden können und vor allem auch in einer Weise, dass Europa- und Völkerrecht zu jedem Zeitpunkt gewahrt sind. Wir haben mehrfach betont, dass dies allen Beteiligten und auch uns sehr wichtig ist. Manchmal muss Sorgfalt eben vor absoluter Schnelligkeit gehen.

Es sind jetzt nicht mehr so sehr viele Tage. Aber es handelt sich, wie Sie alle wissen, um einen sehr dynamischen Prozess. Man muss daher auch ein bisschen Geduld mitbringen. Alle Beamtinnen und Beamte, um die es geht, stehen im Prinzip in den Startlöchern, wenn ich es so salopp formulieren darf. Wenn sie gebraucht werden und wenn die Zahl feststeht, geht alles sehr schnell.

FRAGE POKRAKA: An das Auswärtige Amt: Frau Chebli, die USA haben beschlossen und verkündet, rotierend eine Panzerbrigade nach Osteuropa zu entsenden. Wie bewertet die Bundesregierung dies?

CHEBLI: Ich weiß nicht, ob Sie sich daran erinnern können: Beim NATO-Gipfel 2014 in Wales haben wir uns darauf geeinigt, Rückversicherungsmaßnahmen für die mittel- und osteuropäischen Bündnispartner umzusetzen. Gleichzeitig hält die NATO weiter am Ziel eines konstruktiven, kooperativen Verhältnisses mit Russland fest, einschließlich vertrauensbildender, transparenter Maßnahmen. Die NATO hält sich natürlich an die Selbstverpflichtung der NATO-Russland-Grundakte. Weder die US-Planungen noch die laufenden Arbeiten der NATO ändern etwas an dieser Haltung.

Die NATO-Verteidigungsminister haben die NATO-Militärbehörden beauftragt das ist der aktuelle Fortgang , Empfehlungen für die Ausgestaltung der sogenannten rotierenden Präsenzen im östlichen Bündnisgebiet bis Sommer 2016 vorzulegen. Wie Sie wissen dazu haben wir hier auch mehrfach vorgetragen , sind bereits einige Verbündete im östlichen Bündnisgebiet in einzelnen rotierenden Kontingenten präsent. Auch Deutschland das wissen Sie wahrscheinlich hat im vergangenen Jahr eine Kompagnie nach Polen und ins Baltikum entsandt und wird diesen Einsatz auch 2016 fortsetzen.

Vielleicht darf ich noch einmal unterstreichen auch das haben wir in diesem Raum schon gesagt : Außenminister Steinmeier hat sich auf dem NATO-Außenministertreffen in Brüssel ich meine, es war im Dezember 2015 dafür eingesetzt, dass sich der NATO-Russland-Rat auf Botschafterebene so bald wie möglich wieder trifft. In dieser Frage steht die NATO mit Russland im Gespräch.

Wir haben immer gesagt: Wir wünschen uns ein konstruktives Verhältnis zu Russland. Ein Beispiel für die gute Zusammenarbeit zwischen den USA und Russland ist das Syrien-Dossier. Ich würde sagen, ohne die Zusammenarbeit zwischen den Russen und den Amerikanern wären wir im Syrien-Dossier wahrscheinlich nicht so vorangekommen, wie es jetzt der Fall ist. Sie haben gesehen, dass Außenminister Kerry zu Gesprächen in Moskau unter anderem zu Syrien und zur Ukraine war. Das ist vielleicht ein Zeichen dafür, dass wir es mit dem doppelten Ansatz ernst meinen: Rückversicherung für die Bündnispartner das ist das eine und gleichzeitig ernsthafte Dialogangebote für einen Abbau von Spannungen. Das ist der Grundsatz, von dem her wir unsere Politik und unseren Ansatz verstehen.

ZUSATZFRAGE POKRAKA: Eine Nachfrage, um es konkret zu machen. Es gibt Reaktionen aus Russland darauf, die nicht besonders wohlwollend sind. Dann gibt es zum Beispiel eine Reaktion von Herrn Platzeck. Hat das Auswärtige Amt keine Befürchtungen, dass das, was die USA angekündigt haben, in Osteuropa negative Folgen haben könnte?

CHEBLI: Ich möchte weder die Aussagen von Herrn Platzeck noch die der russischen Seite im Einzelnen kommentieren. Ich kann nur sagen: Wir haben ein Interesse an einem konstruktiven Verhältnis zu Russland und sehen, dass die NATO an genau diesem Grundsatz festhält. Die Maßnahmen, die nun getroffen wurden, tun dem keinen Abbruch. Das eine sind Rückversicherungsmaßnahmen für die osteuropäischen Bündnispartner. Das andere ist, gleichzeitig mit Russland im Gespräch zu bleiben. Das ist der Grundsatz, den die NATO teilt. Auch der Außenminister hat sich für das direkte Gespräch eingesetzt. Deswegen gibt es, denke ich, seitens der NATO keinerlei Interesse am Aufbau von Spannungen. Im Gegenteil: Das Dialogangebot seitens der NATO an die russische Seite steht.

FRAGE JUNG: Frau Chebli, warum sind diese Rückversicherungsmaßnahmen amerikanisch?

CHEBLI: Letztendlich haben sich viele Partner daran beteiligt, darunter auch die Amerikaner. Es ist im Rahmen der NATO. Ich weiß nicht, wer alles sich vor dem Hintergrund an Rückversicherungsmaßnahmen im östlichen Bündnisgebiet beteiligt hat. Neben Deutschland und den Amerikanern sind es auch viele andere. Aber ich kann Ihnen das, ehrlich gesagt, jetzt nicht aufzählen. Es ist ein NATO-Projekt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Welche Bedrohungsszenarien begründen diese Truppenaufstockung?

CHEBLI: Sie wissen, dass es vor ungefähr zweieinhalb Jahren zur Besetzung der Krim kam und sich einige Bündnispartner angesichts der Tatsache, dass es zu diesem Akt gekommen ist, den wir als völkerrechtswidrig bewerten, bedroht fühlten. Vor diesem Hintergrund haben wir Verständnis für die Sorgen der östlichen Bündnispartner und haben uns vor diesem Hintergrund in Wales auf Rückversicherungsmaßnahmen geeinigt. Auch Deutschland beteiligt sich an diesen Maßnahmen.

Trotzdem ist es überhaupt nicht unser Interesse, dass dies als ein Signal des Abbruchs der Dialogbereitschaft wahrgenommen wird, im Gegenteil. Sie sehen das auch in den Entwicklungen. Letztendlich ist das, was man nach außen sagt, das eine. Das andere ist, was im Konkreten geschieht. Sie sehen, wie eng die Amerikaner und die Russen beim Syrien-Dossier zusammenarbeiten. Auch im Militärbereich gibt es Abstimmungen und ziemlich enge Koordinierungen. Das ist genau der richtige Ansatz, den wir begrüßen und den wir nur unterstützen können.

ZUSATZFRAGE JUNG: Also geht es hier um eine gefühlte Bedrohung und nicht um eine konkrete Bedrohung?

CHEBLI: Ich kann dem, was ich gesagt habe, nichts hinzufügen. Die östlichen Bündnispartner fühlen sich bedroht. Sie haben einen Grund dazu. Deswegen hat sich die NATO damals zu diesen Maßnahmen entschlossen. Ich denke, ich habe klar gemacht, wie unsere Haltung dazu ist.

FRAGE: Eine Frage an das Bundesverkehrsministerium. Es geht um die gestern bekannt gewordene Bahngroßbaustelle zwischen Hannover und Kassel im April und Mai. Meine Fragen an Sie sind:

Erstens. Wie beurteilt der Bund die als kurzfristig und auch verwirrend empfundene Informationspolitik seines Unternehmens?

Zweitens. Wie sicher ist die Strecke derzeit noch? Müsste man, wenn es Probleme mit dem Schotter gibt, nicht sofort Maßnahmen ergreifen bzw. jetzt schon eine Tempodrosselung erwägen?

SUSTECK: Zunächst einmal ist es eine unternehmerische Entscheidung der Deutschen Bahn, wann und wo sie welche Sanierungsmaßnahmen durchführt. Für uns ist klar, dass dort, wo Sanierungsbedarf besteht, auch kurzfristiges Handeln erforderlich sein kann. Für uns ist ebenso klar, dass die Auswirkungen auf die Kunden so gering wie möglich gehalten werden müssen. Wir gehen davon aus, dass auch die Deutsche Bahn diesen Grundsatz schon aus eigenem Interesse verinnerlicht.

Sie haben die Sicherheitserwägungen angesprochen. Vor diesem Hintergrund wurde offenbar die Entscheidung getroffen, die Schnellfahrstrecke zwischen Hannover und Kassel kurzfristig zu sanieren. Ich habe keine Informationen darüber, dass derzeit eine Gefährdungslage vorliegt. Nichtsdestoweniger ist offensichtlich eine kurzfristige Sanierung erforderlich. Sie wird jetzt durchgeführt.

ZUSATZFRAGE: Wirken Sie auf das Unternehmen ein, dass möglicherweise genau die Frage der Sicherheit bis zu dem Zeitpunkt, an dem es losgeht, geprüft wird und dann möglicherweise zu konkreten Schlussfolgerungen dort führt?

SUSTECK: Noch einmal: Ich habe keine Informationen darüber, dass eine Sicherheitsgefährdung entlang dieser Strecke besteht. So wie ich es den Pressemeldungen der Deutschen Bahn entnehme, ist die Schottererneuerung vor allem erforderlich, um möglichen Geschwindigkeitseinschränkungen vorzubeugen. Jetzt ist es die Aufgabe der Deutschen Bahn, diese Bauarbeiten zügig und schnell durchzuführen und die Beeinträchtigung für die Kunden so gering wie möglich zu halten.

FRAGE KRÄMER: Eine Frage an das Umweltministerium. Sie betrifft die Plastiktüten. Ich verstehe den Handelsverband so, dass er sagt, die freiwillige Vereinbarung zur Kostenpflicht sei unterschriftsreif. Das Ministerium sagt, ein paar Dinge müssten noch geklärt werden.

Drei Fragen dazu: Woran hängt es noch? Wie lange wird es noch dauern? Ist es aus Sicht des Ministeriums denkbar, dass doch noch eine gesetzliche Regelung erforderlich wird?

HAUFE: Der 1. April als Datum des Inkrafttretens ist vom Handelsverband so kommuniziert worden. Das ist nicht von uns so kommuniziert worden. Wir haben uns kein Datum gesetzt, sondern wir sagen: Wir brauchen eine verlässliche und tragfähige Vereinbarung.

Ich gehe nicht auf die Punkte ein, die wir jetzt noch besprechen. Wir besprechen das mit den Partnern, die wir in diesem Verfahren haben. Sobald wir fertig sind das könnte im Laufe des Aprils sein , werden wir das alles öffentlich vorstellen und erklären.

ZUSATZFRAGE KRÄMER: Sie gehen aber davon aus, dass es in diese Richtung geht und nicht in Richtung einer doch denkbaren gesetzlichen Regelung?

HAUFE: Die Ministerin hat erst vor Kurzem erklärt, dass wir bei den Gesprächen auf einem guten Wege sind. Sie hat aber auch gesagt das gilt nicht nur für den Start, sondern auch für den Verlauf einer Selbstverpflichtung; denn Sie wissen selber, dass Selbstverpflichtungen auch ihre Tücken haben können : Wenn sie nicht funktioniert, dann gibt es eine ordnungsrechtliche Regelung.

ZUSATZFRAGE KRÄMER: Aber noch sind Sie auf gutem Wege?

HAUFE: Ich sagte ja: Das gilt nicht nur für den Start, sondern auch für den Verlauf der Selbstverpflichtung.

FRAGE BAÞAY: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Wie bewertet die Bundesregierung die Lage in Syrien? Wird die Waffenruhe, die vor fast einem Monat vereinbart wurde, in Syrien eingehalten? Heute Morgen gab es Berichte, dass von Assad wieder Luftangriffe gegen Zivilisten ausgehen.

CHEBLI: Sie sprechen es an: Es kam in der Tat gestern zu einem der schwersten Verstöße der Waffenruhe, die es seit Eintritt der Waffenruhe gegeben hat. Der gestrige Luftangriff in Dair al-Assafir, bei dem auch eine Schule und ein Krankenhaus getroffen wurden und bei dem mindestens 32 Menschen ums Leben gekommen sein sollen, ist der schlimmste Zwischenfall in Syrien seit Beginn der Waffenruhe.

Die Bundesregierung, Deutschland, warnt dringend davor, durch solche menschenverachtenden Militäroperationen die mühsam erreichte Waffenruhe zu gefährden und den politischen Prozess zu torpedieren. Jetzt wieder auf die militärische Karte zu setzen, wäre aus unserer Sicht wirklich ein Wahnsinn. Die syrische Bevölkerung hat ein Recht darauf, nicht von der eigenen Armee bombardiert zu werden. Wer dies missachtet, verliert nicht nur in den Augen der syrischen Bevölkerung, sondern vor aller Welt seine Legitimation, in Syrien Regierungsgewalt auszuüben.

Wir hoffen darauf, dass das syrische Regime mit diesen Aktionen sofort aufhört, dass wir zu der Waffenruhe zurückkehren, die ja, glaube ich, über vier Wochen gehalten hat. Wir brauchen die Waffenruhe, um letztendlich in Genf bei den Verhandlungen über einen politischen Prozess voranzukommen. Wenn geschossen wird, wenn Menschen sterben, ist es schwierig, über Politik und einen politischen Übergangsprozess reden, den wir brauchen, um das Land zu befrieden.

FRAGE JUNG: Können Sie Angaben zu zivilen Opfern von westlichen Luftangriffen machen?

CHEBLI: Nein, das kann ich nicht, Herr Jung. Ich glaube, die Frage haben Sie mehrfach gestellt.

ZUSATZ JUNG: Nein.

CHEBLI: Okay, dann nicht. Aber ich kann sie nicht beantworten.

FRAGE ANTHONY: Frage an das Verteidigungsministerium. Es sind wieder Probleme beim A400M aufgetreten. Wissen Sie schon, was das an Verzögerungen für weitere Auslieferungen bedeutet?

NANNT: Das sind natürlich insgesamt keine guten Nachrichten. Der Flugzeughersteller Airbus hat Probleme mit dem Propellergetriebe des A400M festgestellt. Daraufhin hat die Europäische Agentur für Flugsicherheit vor zwei, drei Wochen zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen und zusätzliche regelmäßige Überprüfungen der in den Flugzeugen verbauten Triebwerke angeordnet. Die Probleme und die Ursachen werden zurzeit vom Hersteller des Propellergetriebes analysiert, also von der Firma Avio Aero in Italien. Sollte es der Fall sein, dass Triebwerke im Rahmen der Überprüfung beanstandet werden, werden diese kostenfrei repariert.

Zurzeit läuft, wie gesagt, das Analyseverfahren. Ob das Auswirkungen auf Lieferungen hat, kann ich Ihnen derzeit nicht sagen.

ZUSATZFRAGE ANTHONY: Wie lange wird so eine Überprüfung dauern?

Auf der Homepage Ihres Ministeriums steht, dass neun A400M dieses Jahr ausgeliefert wurden. In einer Agenturmeldung stand, dass das vonseiten Ihres Ministeriums nicht bestätigt wurde. Wie ist diesbezüglich der Stand?

NANNT: Eine aktuelle Lieferplanung für das Jahr 2016 gibt es noch nicht. Dazu laufen derzeit die Verhandlungen. Diese Verhandlungen laufen völlig unabhängig von dem aktuellen Vorfall in Bezug auf das Propellergetriebe. Insofern können wir dazu noch keine Angaben machen. Wir hoffen, dass wir in der nächsten Zeit dazu Erkenntnisse haben werden. So ist derzeit der Stand.

FRAGE HELLER: Mich würde interessieren, ob das Wort „Regress“ inzwischen wieder in Rede steht. Wenn Sie jetzt diese neun Maschinen für dieses Jahr nicht mehr bestätigen wollen, heißt das ja logisch, dass sich irgendetwas verzögert oder verschoben hat.

NANNT: Die Gespräche mit Airbus dauern schon länger an. Wir sind, wie gesagt, schon seit Ende letzten Jahres in Gesprächen. Das liegt nicht an der aktuellen Geschichte; das möchte ich davon trennen.

Ansonsten das hatten wir schon mehrfach verlautbart sind wir natürlich an Kompensationsverhandlungen dran, und dazu laufen auch Gespräche. Sollten, was diesen aktuellen Vorfall angeht, irgendwelche Kosten auftreten, ein Austausch stattfinden, wird das kostenfrei repariert. Ansonsten sind wir darüber in Gesprächen. Mehr kann ich Ihnen dazu jetzt nicht sagen.

FRAGE HERPELL: Soeben wird gemeldet, dass der ehemalige Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher tot ist. Gibt es eine erste spontane Reaktion, Herr Streiter, vonseiten der Bundesregierung?

SRS STREITER: Die kann ja jetzt nur von mir kommen, weil die Meldung gerade erst gekommen ist. Ich fühle mich als kleiner stellvertretender Regierungssprecher fast ein bisschen zu klein, diesen großen Staatsmann zu würdigen.

Er war sicher ein Staatsmann, der wie ganz wenige die Geschicke Deutschlands mit beeinflusst hat. Er war einfach ein großer Europäer, ein großer Deutscher.

Tiefergehende Worte werden Sie sicher noch im Laufe des Tages bekommen.

FRAGE JUNG: Ich wollte zum BND kommen, der ja heute 60 wird. Gestern ist bekannt geworden, dass in dem großzügigen Neubau des BND in Berlin auch die NSA eine Etage beziehen soll. Ist das ein Aprilscherz, Herr Streiter?

Wenn nicht, warum zieht die NSA beim BND ein?

SRS STREITER: Ich weiß nicht, woher Sie Ihre Informationen haben.

ZUSATZ JUNG: Das wurde heute Morgen im Deutschlandfunk vermeldet. Können Sie das bestätigen?

SRS STREITER: Nein, das kann ich nicht bestätigen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wissen Sie davon?

SRS STREITER: Nein.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie uns die Mietkonditionen nennen?

SRS STREITER: Ja, genau. Wahrscheinlich gratis.

FRAGE JORDANS: Ich habe noch eine Frage zum Tode von Herrn Genscher. Ich wollte nur sichergehen, ob das jetzt auch vonseiten der Bundesregierung bestätigt worden ist oder ob Sie das einfach nur als Meldung wahrnehmen.

SRS STREITER: Das ist jetzt nur eine Reaktion auf eine AFP-Meldung, die sich auf das Büro von Herrn Genscher beruft.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Und Sie, Frau Chebli?

SRS STREITER: Wir sitzen hier. Wir können das nicht

ZUSATZ JORDANS: Sie bekommen ja manchmal Mitteilungen von Ihren Mitarbeitern.

SRS STREITER: Ja, und die Mitteilung der Mitarbeiter war, dass AFP dies unter Berufung auf das Büro Genscher meldet. Die Meldung hat aber eine gewisse Plausibilität.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es geht um die Lebensmittelkontrollen von Europol und Interpol. Können Sie eine Gefährdung für deutsche Verbraucher ausschließen?

Können Sie aufgrund dieser riesigen Mengen gefälschter Lebensmittel, die dort gefunden wurden, irgendwelche Konsequenzen, Folgen, Maßnahmen ableiten?

LENZ: Erst einmal vielen Dank für die Frage. Das gibt mir nämlich die Gelegenheit, das noch einmal ein bisschen einzusortieren.

Es ist grundsätzlich so, dass wir in Deutschland eine funktionierende Lebensmittelüberwachung haben. Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist Aufgabe der Bundesländer. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das sich in unserem Geschäftsbereich befindet, steht dabei als koordinierende und beratende Bundesstelle zur Seite.

Sie beziehen sich auf die Operation „Opson V“, die von Interpol und Europol koordiniert wurde und von November 2015 bis Februar 2016 lief. 57 Länder, auch Deutschland, waren daran beteiligt. Dabei ging es ganz gezielt um die Bekämpfung von Lebensmittelbetrug. Bei dieser Operation ging es um Risikoschwerpunkte, und für Deutschland wurde ein Risikoschwerpunkt definiert. Dies war der Untersuchungsschwerpunkt importierter Fisch aus Asien. Man hat festgestellt, dass es sehr teuren Speisefisch gibt und die Gefahr besteht, dass er durch etwas günstigeren Fisch ersetzt wird und dadurch die Verbraucher getäuscht werden. Nach allem, was wir derzeit wissen, wurden dabei aber keine Beanstandungen festgestellt, die auf betrügerische Absichten hinweisen.

Herr Schmidt hat sich gestern in einem Statement dazu geäußert. Er hat gesagt, dass die Tatsache, dass die gefälschten Lebensmittel sichergestellt wurden, zeige, dass das System der Lebensmittelüberwachung funktioniere. Grundsätzlich gilt, dass wir in Deutschland und in Europa einen hohen Sicherheitsstandard haben. Aber natürlich dürfen bei der Gesundheit der Verbraucher keine Risiken eingegangen werden, und bei der Kontrolle von Lebensmitteln dürfen auch keine Kompromisse gemacht werden.

Deshalb wird sich Bundesminister Schmidt bei EU-Kommmissar Hogan dafür einsetzen, das Thema auf die Tagesordnung des nächsten Rates der EU-Agrarminister am 11. April zu setzen. Er möchte das auch zum Thema auf der Agrarministerkonferenz, also der Minister der Länder und des Bundes, Mitte April machen.

FRAGE JUNG: Mich würde bezüglich des aktuellen Atombombengipfels in Washington interessieren, mit welcher Position die Bundesregierung dort hingereist ist, Herr Streiter. Vielleicht kann Herr Nannt ergänzen, weil die Bundesverteidigungsministerin dort ist.

SRS STREITER: Ich kann Ihnen zu Details nichts sagen. Ich kann Ihnen nur bestätigen, dass die Verteidigungsministerin dort hingereist ist. Unsere Positionen sind klar. Das ist alles hier auch schon hundert Mal besprochen worden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Mit welcher Position ist man dort hingereist? Die Bundesregierung ist ja laut Koalitionsvertrag für eine atomwaffenfreie Welt. Fährt man dorthin und redet zum Beispiel mit den Amerikanern darüber, dass die Atombomben aus Deutschland verschwinden? Was will man da erreichen?

SRS STREITER: Warten Sie doch einfach einmal das Ende dieser Konferenz ab.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Nannt, können Sie ergänzen?

NANNT: Was das Ziel der Konferenz angeht, kann ich nur Folgendes ergänzen: Es geht um die wachsenden Risiken des Nuklearterrorismus und darum, wie man diesen wachsenden Risiken wirksam begegnet und auch die internationale Zusammenarbeit bezüglich dessen effektiver gestaltet. Das sind die Themen, und das sind wichtige Themen. Es geht letztendlich um unser aller Sicherheit.

FRAGE LANGE: Ich muss noch einmal bitte das Landwirtschaftsministerium bemühen. Ich habe eine Frage zur Reise des Ministers in der kommenden Woche in den Iran. Was sind Ziel und Zweck dieser Reise? Können Sie schon ein bisschen zum Programm sagen? Wird der Minister von einer Wirtschaftsdelegation begleitet?

LENZ: Sobald Genaueres feststeht, werden wir uns zu den Details der Reise äußern.

ZUSATZFRAGE LANGE: Sie haben noch gar nichts?

LENZ: Aktuell kann ich dazu nichts weiter sagen. Sobald das feststeht, äußern wir uns dazu.

FRAGE JUNG: Frau Chebli, zum Gefangenenlanger Guantanamo. Die Obama-Administration sucht weltweit händeringend nach Abnehmern für die restlichen Gefangenen in Guantanamo. Haben sich die USA diesbezüglich an die Bundesregierung gewandt?

CHEBLI: Ich kann Ihnen dazu nichts sagen. Mir sind dazu keine Berichte bekannt. Das liegt aber auch nicht in der Zuständigkeit des AA.

ZUSATZFRAGE JUNG: Bei wem dann?

CHEBLI: Ich weiß nicht, wo die Anfragen gestellt würden. Aber nicht an das Auswärtige Amt.

SRS STREITER: Ich kann mich ja einfach einmal freiwillig melden.

Wir haben uns immer für die Schließung dieses Lagers eingesetzt. Wir unterstützen die Bemühungen von Präsident Obama. Falls es eine solche Anfrage geben würde, würden wir diese Möglichkeit einer Aufnahme prüfen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie sind bereit, Gefangene aus Guantanamo

SRS STREITER: Nehmen Sie doch einfach einmal meine Antwort so, wie ich Ihre Fragen nehme.

ZUSATZ JUNG: Ich versuche, es zu verstehen.

SRS STREITER: Im Falle einer formellen Anfrage würde die Bundesregierung die Möglichkeit einer Aufnahme prüfen. Punkt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Von wie vielen?

SRS STREITER: Ich habe Ihnen meine Antwort gegeben.

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