„Bundesregierung ist Bundesregierung!“ ▼ BPK vom 15. April 2016
Naive Fragen zu:
Böhmermann-Affäre
– wird die Kanzlerin Fragen zu ihrer Entscheidung beantworten? (5:02 min)
– wann ist die Entscheidung der Kanzlerin denn gefallen? Heute morgen, gestern Abend? (8:47 min)
– die Erklärung wird eine Erklärung ihrer Entscheidung ja? (25:42 min=
– StGB §103: „Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält […] beleidigt“ – hätte Herr Erdogan dafür in Deutschland sein müssen? (25:55 min)
Sicherheitszone in Syrien
– die Bundesregierung ist nicht dazu bereit? (58:10 min)
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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 15. April 2016:
STS SEIBERT: Guten Tag, Meine Damen und Herren, meine erste Ankündigung betrifft das Thema Ukraine.
Die Bundeskanzlerin und der französische Staatspräsident Hollande haben heute gemeinsam mit dem ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko telefoniert. Einen Tag nach der Regierungsbildung in Kiew und der Wahl Wolodymyr Hroismans zum neuen Ministerpräsidenten der Ukraine haben die Bundeskanzlerin und der französische Präsident der neuen Regierung der Ukraine ihre Unterstützung ausgesprochen.
Die Kanzlerin und der Präsident haben an den ukrainischen Präsidenten appelliert, den eingeschlagenen Reformkurs entschlossen fortzusetzen, ihn zu beschleunigen, um das Land zu modernisieren, die Korruption zu bekämpfen und die Justiz zu reformieren. Dazu sprachen die Bundeskanzlerin und der französische Präsident die weitere Umsetzung der Minsker Vereinbarungen an. Dabei müssten im Vordergrund die Sicherung des Waffenstillstands sowie Fortschritte vor allem bei der Gesetzgebung für die Wahlen im Donbass-Gebiet stehen. Deutschland und Frankreich werden der Ukraine auch weiterhin bilateral wie auch im Rahmen des Normandie-Formats zur Seite stehen.
Die Bundeskanzlerin das darf ich Ihnen noch sagen hat im Übrigen auch persönlich schriftlich dem neuen Ministerpräsidenten Hroisman zur Übernahme seines Amtes gratuliert.
Das andere Thema: In der Frage, wie die Bundesregierung mit der Verbalnote der Türkei umgeht, kann ich Ihnen ankündigen, dass die Bundeskanzlerin dazu heute um 13 Uhr im Kanzleramt eine Erklärung abgeben wird.
FRAGE DR. DELFS: Herr Seibert, wird die Kanzlerin alleine die Erklärung abgeben oder gemeinsam mit dem Bundesaußenminister?
STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin wird heute um 13 Uhr im Kanzleramt eine Erklärung abgeben.
FRAGE WONKA: Herr Seibert, mich interessiert das Technische. Können Sie noch einmal sagen, in welcher Form sich in dem Fall eine gemeinsame Meinungsbildung der Bundesregierung entwickelt? Telefonisch, mündlich, schriftlich im Austauschverfahren oder im Alleingang?
STS SEIBERT: Herr Wonka, die Bundeskanzlerin wird eine Erklärung abgeben. Deswegen will und brauche ich, glaube ich, zu diesem Thema heute nicht mehr viel beizutragen. Wir haben ja in den letzten Tagen und während der letzten Pressekonferenzen dazu intensiv gesprochen. Sie wissen das hatten wir hier auch gesagt , dass der Austausch und die Meinungsbildung über dieses Thema im Wesentlichen auch über die Staatssekretäre des Auswärtigen Amtes, des Justizministeriums, auch über den Abteilungsleiter Außenpolitik lief, dass aber, wie ich auch gesagt habe, natürlich auch Mitglieder der Bundesregierung dazu im Gespräch waren.
ZUSATZFRAGE WONKA: Habe ich es richtig im Kopf, dass eigentlich das Auswärtige Amt zuständig ist, auch als Adressat dieser ermächtigenden Erklärung?
Weshalb, Herr Schäfer, tritt der Bundesaußenminister als, wie ich meine, formal Zuständiger nicht vor die Presse, um die Entscheidung der Bundesregierung mitzuteilen?
DR. SCHÄFER: § 104a StGB verwendet den Begriff „Bundesregierung“. Das scheint mir ziemlich klar zu sein, Herr Wonka. Bundesregierung ist Bundesregierung. Wie das innerhalb der Ressorts aufgeteilt ist, hat Ihnen Herr Seibert gerade erläutert, dass betroffene Ressorts und das Bundeskanzleramt und die diesen Ressorts vorstehenden Minister und die Staatssekretäre in den letzten Tagen miteinander das Gespräch gesucht haben.
FRAGE KOLHOFF: Nur eine technische Frage: Werden der Bundesaußenminister und der Bundesjustizminister oder ihre Sprecher nach 13 Uhr auch Erklärungen zur Erklärung der Bundeskanzlerin abgeben?
DR. SCHÄFER: Warten Sie es doch einfach einmal ab, Herr Kolhoff. Ich habe Ihnen nichts anzukündigen.
FRAGE JUNG: Auch eine technische Frage: Wird die Kanzlerin Fragen zu ihrer Entscheidung beantworten, Herr Seibert?
STS SEIBERT: Nein, sie gibt eine Erklärung ab. Es ist keine Pressekonferenz.
FRAGE BLANK: Nur noch einmal zum Verständnis, Herr Seibert: Die Kanzlerin wird also die gemeinsame Haltung der Bundesregierung vortragen, richtig?
STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin wird, genau wie ich es gesagt habe, eine Erklärung dazu abgeben, wie die Bundesregierung mit der Verbalnote der Türkei umgeht.
ZUSATZFRAGE BLANK: Können Sie auch sagen, ob das gestreamt oder irgendwie sonst übertragen wird?
STS SEIBERT: Ich nehme es an; das müssten wir Ihnen nachreichen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass der eine oder andere Nachrichtensender da auch live draufgeht. Das ist schon vorgekommen.
FRAGE HARTWIG: Herr Staatssekretär, hat die Bundeskanzlerin in den letzten Tagen oder Stunden noch einmal Kontakt zu Herrn Erdoğan gehabt und/oder wird sie nach der Erklärung mit ihm telefonieren?
STS SEIBERT: Ich habe Ihnen über kein Telefonat oder keinen Kontakt der Bundeskanzlerin mit dem türkischen Staatspräsidenten in den letzten Tagen zu berichten.
FRAGE WONKA: Herr Seibert, was ist eigentlich eine Richtlinienentscheidung der Bundeskanzlerin?
STS SEIBERT: Herr Wonka, ich glaube, das sind jetzt wirklich Erörterungen, die fruchtlos sind. Der § 104a StGB, von dem hier bereits die Rede war, spricht von einer Ermächtigung oder Nicht-Ermächtigung durch die Bundesregierung. Zu diesem Thema wird die Bundeskanzlerin heute eine Erklärung abgeben. Ich bitte Sie, das abzuwarten.
ZUSATZFRAGE WONKA: Nur noch eine kurze Nachfrage: Sie sind jetzt auch schon eine Weile im Dienst. Hat die Bundeskanzlerin, seitdem Sie mit ihr zu tun haben, schon einmal eine Richtlinienentscheidung getroffen?
STS SEIBERT: Die Richtlinienkompetenz der Bundeskanzlerin gilt immer. Was ich Ihnen konkret zu Ihrer Frage sagen kann, ist, dass, seit ich Regierungssprecher bin seit Sommer 2010 die §§ 103,104 StGB der Bundesregierung zur Prüfung noch nicht vorlagen.
FRAGE SOBOLEWSKI: Herr Dr. Schäfer, hat das Außenministerium in den Gesprächen innerhalb der Regierung Zweifel daran angemeldet, dass das Strafrecht ein geeignetes Instrument ist, um im Verkehr der Daten untereinander für gedeihliche Beziehungen zu sorgen?
DR. SCHÄFER: Das Auswärtige Amt hat am Dienstag vor drei Tagen tatsächlich etwas gesagt wohlgemerkt vor drei Tagen , was seither auch immer wieder den Medien zitiert wird, dass es skeptisch sei, ob das Mittel des Strafrechts das geeignete ist. Das trifft zu. Es hat auch gesagt, dass eine Hängepartie niemandem helfe. Ich glaube, das habe ich hier vorgestern auf Nachfrage einer Kollegin von Ihnen ausführlich interpretiert, und das brauche ich jetzt nicht wieder zu machen. Wir haben dem, was wir vor drei Tagen gesagt haben, hier nichts hinzuzufügen.
ZUSATZFRAGE SOBWOLEWSKI: Könnte man also sagen, dass die Bundesregierung die Einwände des Bundesaußenministers in der Sache überstimmt hat?
DR. SCHÄFER: Ich fürchte, das können Sie sagen. Aber Sie können nicht sagen, dass ich das gesagt habe. Sie müssen das interpretieren, wie Sie das für richtig halten. Auf eine entsprechende Nachfrage Ihrer Kollegin vorgestern habe ich mit „Nein“ geantwortet.
FRAGE JUNG: Wann ist die Entscheidung der Kanzlerin denn gefallen, Herr Seibert? Heute Morgen, gestern Abend?
STS SEIBERT: Die Erklärung wird um 13 Uhr kommen.
ZURUF JUNG: Und die Entscheidung?
STS SEIBERT: Es ist nicht üblich, dass wir Zeitpunkte von Entscheidungen hier bekanntgeben. Sie bekommen um 13 Uhr eine Erklärung der Bundeskanzlerin zu dieser Frage.
FRAGE SOBOWLEWSKI: Hat die Bundesregierung der türkischen Regierung ihre Entscheidung schon mitgeteilt, oder wird sie das erst nach 13 Uhr tun?
STS SEIBERT: Herr Sobolewski, ich kann Ihnen mehr als die Ankündigung einer Erklärung der Bundeskanzlerin zu diesem Thema um 13 Uhr hier nicht mitteilen.
FRAGE DETJEN: Herr Dr. Schäfer, wie ist im internationalen Verkehr der übliche Umgang mit Verbalnoten? Wie werden sie üblicherweise und wie wurden sie in früheren Fällen beantwortet?
DR. SCHÄFER: Gut, dann machen wir ein ganz kurzes Proseminar in Sachen Verbalnoten:
Eine Verbalnote ist ein offizieller schriftlicher Austausch zwischen zwei Staaten. Dieser erfolgt üblicherweise zwischen dem Außenministerium eines Staates und einer Botschaft oder umgekehrt. In diesem Fall geht es um eine Verbalnote, die die Botschaft der Türkei an die Bundesregierung ergo an das Auswärtige Amt übermittelt hat. Ich vermute, dass allein vonseiten der Botschaft der Türkei jeden Tag mehrere Verbalnoten eingehen. Es gibt ja unzählige Dinge, die man auf offiziellen Kanälen miteinander austauschen muss Personalfragen, Akkreditierungsfragen, konsularische Fragen , und unzählige technische Fragen, die da erörtert werden müssen. Das gilt für die Kommunikation, die wir sehr rege mit den allermeisten Staaten der Erde pflegen – hier in Berlin zwischen dem Auswärtigen Amt und den betroffenen Botschaften ebenso wie durch unsere Auslandsvertretungen und Botschaften mit den dortigen Außenministerien oder Regierungen. Ich vermute, dass sich die Zahl der täglich mit Deutschland, mit dem Auswärtigen Amt oder mit den Auslandsvertretungen ausgetauschten Verbalnoten im vierstelligen Bereich bewegen wird – jeden Tag! Deshalb ist es ganz schwer, da eine Praxis festzustellen, weil es dann doch auf den Einzelfall ankommt: Worum geht es? Was ist der Gegenstand der Anfrage? Wie viel Recherche ist erforderlich, um eine Verbalnote zu beantworten? – Eine pauschale Antwort kann ich Ihnen also nicht geben.
Ich kann Ihnen aber sagen: Es ist überhaupt nicht ungewöhnlich, dass eine Verbalnote im offiziellen Geschäftsverkehr zwischen Staaten länger als sieben mal 24 Stunden nicht beantwortet wird. Diese Verbalnote, von der wir jetzt reden, ist nach dem üblichen Geschäftsschluss am vergangenen Wochenende eingegangen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die türkische Regierung oder der türkische Botschafter oder der, der diese Verbalnote verfasst hat wer auch immer es gewesen sein mag , jetzt schon vor Ungeduld zittert.
FRAGE DR. VON MALLINCKRODT: Herr Schäfer, wird sich der Außenminister heute auch noch zu diesem Thema äußern?
DR. SCHÄFER: Diese Frage habe ich gerade schon von Herrn Kolhoff bekommen und habe sie beantwortet – so gut, wie ich es nur irgend konnte.
ZUSATZFRAGE DR. VON MALLINCKRODT: Dann habe ich eine andere Frage zu der Verbalnote, die Sie gerade noch einmal etwas genauer erläutert haben: Wenn die Verbalnote dann sozusagen doch so häufig vorkommt und auch auf den § 103 zutrifft, bedarf es dieses Paragrafen dann eigentlich noch?
DR. SCHÄFER: Sie hätten mich völlig missverstanden, wenn ich den Eindruck vermittelt hätte, dass wir in der ganzen Welt 1 000 Verbalnoten pro Tag in Sachen § 103 StGB austauschen. Das habe ich hoffentlich ich entnehme das dem Lachen der Kollegen nicht gesagt. Das wäre falsch. Vielmehr hat Herr Seibert völlig recht: Auf die Ebene der Regierung und der beteiligten Minister ist nach meiner Kenntnis die Frage einer Ermächtigung nach § 104a StGB in dieser Regierung in dieser Legislaturperiode sicherlich noch nicht gekommen.
Es hat auch das habe ich hier und da schon von Ihren Kollegen gelesen, die das sehr klug und sehr anschaulich berichtet und recherchiert haben in Fällen, die von Ihnen, den Medien, nicht die Bedeutung zugemessen bekommen haben, die der Fall Böhmermann und die türkische Verbalnote in diesem Fall haben, in den letzten Jahren tatsächlich den einen oder anderen Fall gegeben, der allerdings relativ simpel auf Arbeitsebene abgearbeitet worden ist.
FRAGE WONKA: Herr Seibert, können Sie mir, weil gelegentlich von mehreren beteiligten Ressorts in dieser Sache die Rede ist, sagen, welche Ressorts außer dem Kanzleramt und dem Außenministerium an der Meinungsbildung beteiligt waren?
STS SEIBERT: Das Bundesjustizministerium.
ZUSATZFRAGE WONKA: War das Wirtschaftsministerium nicht daran beteiligt?
STS SEIBERT: Ich hatte schon neulich gesagt, dass die Bundeskanzlerin auch mit Mitgliedern der Bundesregierung über dieses Thema im Austausch stand.
ZUSATZFRAGE WONKA: Mit welchen denn?
STS SEIBERT: Ich werde jetzt keine weiteren Aussagen über regierungsinterne Abstimmungen machen. Ich bitte Sie, sich um 13 Uhr die Erklärung der Bundeskanzlerin anzuhören. Von der kann ich Herrn Blank berichten, dass es auch einen Livestream auf der geschätzten Seite www.bundesregierung.de geben wird.
Dann kann ich das hatte ich gerade vergessen noch nachtragen: Auch das Bundesinnenministerium gehört zu den Ressorts.
ZUSATZFRAGE WONKA: Weil sich ja das Außenministerium positioniert und von einer gewissen Skepsis gegenüber dem strafrechtlichen Weg gesprochen hat, habe ich einfach die Frage: Teilen das Justizministerium und das Innenministerium ebenfalls diese Skepsis?
DR. PLATE: Vielleicht nur ganz kurz, auch wenn das vielleicht nicht das ist, was Sie hören wollen: Selbstverständlich ist es so, dass die Position des Bundesinnenministers in die Entscheidung, die heute verkündet wird, eingeflossen ist. Mehr habe ich dazu im Detail gar nicht zu sagen.
STS SEIBERT: Vielleicht fassen wir es, weil das jetzt so bruchstückhaft war, einfach noch einmal zusammen, damit Sie nichts vergessen: Die wesentlichen beteiligten Häuser waren das Kanzleramt, das Außenministerium, das Justizministerium und das Bundesinnenministerium, und natürlich war in seiner Eigenschaft als Stellvertreter der Bundeskanzlerin auch der Bundeswirtschaftsminister beteiligt.
DR. SCHÄFER: Wenn ich das vielleicht sagen darf, Herr Wonka: Sie sprechen von „Positionierung“. Ich bin, wie gesagt, vorgestern und auch heute dazu befragt worden, was diese Äußerung aus dem Auswärtigen Amt denn bedeutet. Ich habe dazu gesagt: Sie bedeutet das, was ich vorgestern erläutert habe. Darüber hinaus muss ich es Ihnen überlassen, was Sie daraus an Positionierung machen.
FRAGE DETJEN: Ich habe eine Frage ganz technischer Art möglicherweise ist die auch durch einen Blick ins Gesetz zu beantworten, aber ich habe das jedenfalls spontan nicht gefunden an Herr Dr. Zado und das Bundesjustizministerium: Welche Staatsanwaltschaft ist für das Verfahren nach § 103 StGB zuständig? Werden solche Verfahren dann automatisch in Mainz zusammengezogen, oder kann es sein, dass es dafür eine Sonderzuständigkeit gibt?
DR. ZADO: Man kann nicht einfach pauschal sagen, welche Staatsanwaltschaft ganz allgemein für einen bestimmten Paragrafen des Strafgesetzbuches zuständig ist. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Strafprozessordnung. Darin wird in den ersten Paragrafen ich meine, ungefähr in den §§ 3 bis 13 die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften geregelt. Da gibt es die örtliche Zuständigkeit. Da gibt es sozusagen weitere Zuständigkeiten. Die können wir dann gerne noch mit einem Blick in das Gesetz ich habe die Strafprozessordnung jetzt nicht hier ausführlich klären. Aber das richtet sich immer nach dem konkreten Tatgeschehen.
In diesem Fall ist es so, dass aufgrund der örtlichen Zuständigkeit eben die Staatsanwaltschaft Mainz zuständig ist. In anderen Fällen kann das anders sein.
ZUSATZFRAGE DETJEN: Ich entnehme Ihrer Antwort, dass Sie darin kein Problem sehen, sondern davon ausgehen, dass für diese beiden möglicherweise anlaufenden Verfahren die Staatsanwaltschaft Mainz zuständig ist.
DR. ZADO: Die Staatsanwaltschaften agieren ja unabhängig. Die haben bestimmte Verfahren, nach denen sie ihre Zuständigkeiten besprechen und sie klären. Die habe ich auch nicht als Sprecher des Justizministeriums in irgendeiner Form zu bewerten. Insofern kann ich jetzt auf die Frage, ob wir da Probleme sehen, nichts sagen. Die Staatsanwaltschaft hat entschieden, dass sie zuständig ist, und dann ist das so.
FRAGE SOBOLEWSKI: Herr Dr. Schäfer, jetzt haben wir gelernt, dass der Austausch von Verbalnoten ein ich sage es einmal in meinen Worten völlig alltäglicher Vorgang im diplomatischen Verkehr ist. Ist es denn auch alltäglich, dass die Bundeskanzlerin in einer persönlichen Erklärung selbst und öffentlich auf eine Verbalnote antwortet?
DR. SCHÄFER: Ich weiß nicht, warum Sie das Auswärtige Amt danach fragen. Die Frage können Sie sich, glaube ich, selbst beantworten
ZUSATZFRAGE SOBOLEWSKI: Gibt es dafür Präzedenzfälle, oder ist es üblich, dass man auf so alltägliche Dinge mit einer
DR. SCHÄFER: Ich glaube, wir sind außerhalb des engen Bereichs, für den ich mich zuständig erachte, dem des diplomatischen Geschäftsverkehrs. Ich überlasse Ihnen Ihre Wertung selbst.
ZUSATZFRAGE SOBOLEWSKI: Dann frage ich vielleicht Herrn Seibert: Wie kam es denn zu der Entscheidung, dass die Bundeskanzlerin persönlich darauf antwortet?
STS SEIBERT: Ich möchte zunächst einmal sagen: Das ist natürlich keine persönliche Erklärung der Bundeskanzlerin. Das ist eine Erklärung der Bundeskanzlerin als Bundeskanzlerin.
Diese Entscheidung ist gefallen. Ich bitte Sie, die Erklärung um 13 Uhr zu verfolgen.
FRAGE MEIER: Nach dieser Woche, in der man ja gesehen hat, was dieses Gesetz so auslösen kann, würde ich gerne Sie beide, Herr Schäfer und Herr Seibert, fragen, welche Notwendigkeit für den Bestand dieses Gesetzes Sie sehen, ob Sie diese Notwendigkeit sehen und, wenn nicht, wann Sie es abzuschaffen gedenken.
STS SEIBERT: Auch hierüber haben wir am Mittwoch bereits auf Ihre Fragen hin gesprochen. Da gibt es heute aus meiner Sicht keinen neuen Stand. Ich bitte Sie wirklich, die Erklärung der Bundeskanzlerin um 13 Uhr abzuwarten. Es ist nach meinem Gefühl jetzt fruchtlos, die alten Debatten der letzten sieben Tage hier noch einmal zu führen. Das kann man auch alles in den Protokollen nachlesen. Um 13 Uhr werden Sie etwas haben, das wahrscheinlich aus Ihrer Sicht Nachrichten machen wird.
ZUSATZFRAGE MEIER: Technische Frage: Wird sie dann auch etwas zu dem Bestand des Gesetzes sagen?
STS SEIBERT: Frau Meier, ich werde doch jetzt nicht die Erklärung der Bundeskanzlerin vorwegnehmen!
FRAGE BLANK: Der Unionsfraktionsvorsitzende hat ja schon angekündigt, dass er sehr schnell einen Vorstoß machen werde, um genau diesen Paragrafen abzuschaffen. Wäre es nötig, dass sich die Bundesregierung dem anschlösse, oder reicht es aus, wenn das aus den Reihen des Bundestags kommt?
STS SEIBERT: Die Frage, wie das Verfahren ist, wäre vielleicht eine Frage an das Justizministerium.
DR. ZADO: Es wurde hier schon mehrfach erläutert, dass wir über das ganze Thema in der Bundesregierung im Gespräch sind, so auch über die Frage des § 104a StGB. Diese Gespräche sind nicht abgeschlossen. Dazu wird es die Erklärung und weitere Beratungen geben. Aktuell gibt es keine Entscheidung zur Positionierung der Bundesregierung, die ich zu verkünden hätte.
ZUSATZFRAGE BLANK: Herr Dr. Zado, noch eine Zusatzfrage zu dem, wonach Herr Detjen gefragt hat vielleicht ist es auch an mir vorbeigegangen , die rein theoretische, hypothetische Frage: Wäre, nachdem bei der Staatsanwaltschaft Mainz ohnehin schon Ermittlungsverfahren laufen, ein Ermittlungsverfahren nach § 103 automatisch auch dieser Staatsanwaltschaft zugeordnet? Oder würde dem möglicherweise durch eine ganz andere Staatsanwaltschaft nachgegangen? Bündelt man das dann an einem Haus, an einem Ort? Oder ist eine andere Staatsanwaltschaft für Vergehen nach § 103 zuständig?
DR. ZADO: Ob es diese Staatsanwaltschaft in Mainz ist?
ZUSATZ BLANK: Genau. Oder wäre eine Staatsanwaltschaft in Berlin dafür zuständig, weil der Regierungssitz in Berlin liegt?
DR. ZADO: Das ist im Prinzip keine komplizierte Sache. Die Zuständigkeit ist klar geregelt. Nur will ich mich jetzt formal dazu nicht äußern, weil die Staatsanwaltschaften Sache der Länder sind und ich einfach nicht die Zuständigkeitsentscheidungen dieser Staatsanwaltschaften beurteilen kann und will, ganz grundsätzlich nicht.
ZUSATZ BLANK: Das habe ich nicht verstanden, weil ich kein Jurist bin. Auch wenn es ganz einfach ist, habe ich es nicht verstanden.
DR. ZADO: Die Staatsanwaltschaften sind Teile der Länder und nicht des Bundes. Deswegen will ich als Sprecher des Bundesjustizministeriums nicht darüber entscheiden, wie die Staatsanwaltschaften als Landesbehörden ihre Zuständigkeit untereinander aufteilen.
ZUSATZ BLANK: Ich habe auch nicht darum gebeten, dass Sie darüber entscheiden, sondern ich habe darum gebeten, dass Sie erklären, ob es eine Zuständigkeit einer speziellen Staatsanwaltschaft zum Beispiel der am Ort des Regierungssitzes gibt, wenn es um § 103 geht, oder ob man das auch an einem anderen Ort bündeln könnte, dann wahrscheinlich in Mainz, weil dort schon etwas läuft.
DR. ZADO: Es muss nicht zwingend der Regierungssitz sein, bloß weil es um § 103 geht. Aber über die Zuständigkeit in dieser konkreten Sache äußere ich mich weiterhin nicht.
FRAGE MARUSCZYK: Herr Dr. Schäfer, als Ergänzung des kleinen Proseminars eben: Sehe ich es richtig, dass es diplomatischen Gepflogenheiten entspräche, auf eine Verbalnote zunächst zu antworten und erst dann eine Erklärung zu dieser Verbalnote in der Öffentlichkeit abzugeben?
DR. SCHÄFER: Das alles hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Wenn wir solch eine Verbalnote bekommen, dann könnte man, wenn man der Meinung wäre, dass die Sache etwas länger dauert, einen Zwischenbescheid erteilen. Das ist wie im freundschaftlichen, partnerschaftlichen, höflichen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen oder zwischen Privatpersonen. Letztlich gelten da genau die gleichen Regeln. Ich denke, die Frage, die Sie stellen, stellt sich weder für die Bundesregierung noch für die türkische Regierung.
ZUSATZFRAGE MARUSCZYK: Heißt das, dass die türkische Regierung auch auf 13 Uhr warten muss?
DR. SCHÄFER: Ich denke nicht, dass es bis 13 Uhr noch eine Verbalnote geben wird, jedenfalls nicht in dieser Frage, ansonsten viele von den vielen Tausenden, die wir jeden Tag auf den Weg schicken.
FRAGE ULRICH: Herr Dr. Schäfer, ich würde da dennoch gern noch einmal nachhaken. Heißt das, dass Herr Erdoğan von Frau Merkel nicht über die Entscheidung informiert wird, bevor sie sie um 13 Uhr an die Öffentlichkeit gibt?
Meine zweite Frage geht an Herrn Seibert: Plant die Bundeskanzlerin im Nachgang ihrer Entscheidung in der nächsten Zeit eine Reise in die Türkei?
STS SEIBERT: Wenn wir eines Tages zum nächsten Programmpunkt, den Terminen, kommen, dann würde ich mich dazu äußern.
ZUSATZ ULRICH: Vielleicht können Sie den Teil vorziehen, da beides vielleicht miteinander zu tun hat.
STS SEIBERT: Nein, aber ich kann es Ihnen trotzdem erzählen.
VORS. SZENT-IVÁNIY: Nein. Ich würde, ehrlich gesagt, erst einmal bei dem Thema bleiben wollen und dann die Termine machen. Der Fragebedarf ist ja durchaus hoch, wenn es nachher nur eine Erklärung gibt und dort keine Fragen gestellt werden können.
ZUSATZFRAGE ULRICH: Ich habe es von Herrn Schäfer noch nicht ganz Es gibt also keine Vorabinformation an Herrn Erdoğan?
DR. SCHÄFER: Ich weiß von keiner. Außerdem würden wir uns nicht an Herrn Erdoğan richten, sondern wir würden uns an den Absender der Verbalnote richten. Der Absender der Verbalnote ist die türkische Botschaft in Berlin.
ZUSATZFRAGE ULRICH: Um das klarzustellen: Wurde die türkische Botschaft in Berlin schon oder wird sie noch vor 13 Uhr über die Entscheidung der Kanzlerin informiert?
DR. SCHÄFER: Ich kann das nicht mit Sicherheit sagen. Meine Vermutung ist, dass das eher nicht der Fall ist.
FRAGE JUNG: Zwei kurze Lernfragen. Herr Seibert, wird die Erklärung eine Erklärung der Entscheidung sein?
STS SEIBERT: Es wird eine Erklärung sein.
ZUSATZFRAGE JUNG: Über ihre Entscheidung?
STS SEIBERT: Jetzt sind es noch 65 Minuten. Nachdem ich am Montag um ein paar Tage Geduld gebeten habe, bitte ich jetzt um 64 Minuten Geduld.
ZUSATZFRAGE JUNG: Ich habe noch eine Frage an Herrn Zado zu dem Paragrafen. Darin steht ja: Wenn „ein ausländisches Staatsoberhaupt …, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält“ beleidigt wird. Heißt das, dass sich Herr Erdoğan in Deutschland hätte befinden müssen, damit dieser Paragraf ins Spiel kommt?
DR. ZADO: Ich muss mir den Paragrafen eben über meine App aufrufen. Aber ich denke, es geht da noch weiter.
ZUSATZ JUNG: Der andere Zusatz ist: „oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung“. Den Botschafter hat er ja nicht beleidigt. Er hat Herrn Erdoğan beleidigt. Hätte Herr Erdoğan in Deutschland sein müssen, damit dieser Paragraf ins Spiel kommt?
DR. ZADO: Im Ergebnis ist es so, dass das ausländische Staatsoberhaupt nicht in Deutschland gewesen sein muss. Ob Herr Erdoğan beleidigt wurde oder nicht, dazu kann ich natürlich nichts sagen.
FRAGE STEINER: An Herrn Dr. Zado: Einige Straftatbestände sind mehr oder weniger mit einem fliegenden Gerichtsstand versehen. In diesem Fall ist eher das Verbreitungsgebiet einschlägig. Herr Böhmermann wurde meines Wissens mindestens bundesweit ausgestrahlt. Sehen Sie da irgendwelche Schwierigkeiten, dass das einfach in Mainz bleibt?
DR. ZADO: Ich bleibe bei dem, was ich vorhin gesagt habe. Ich werde mich nicht zur örtlichen Zuständigkeit oder anderen Zuständigkeiten im Fall Böhmermann äußern, weil es nicht Sache des Bundesjustizministeriums ist, über die Zuständigkeit von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu entscheiden, sondern Sache der Staatsanwaltschaften.
FRAGE JUNG: Ist der Fall nach der heutigen Erklärung für die Bundesregierung abgeschlossen, Herr Seibert?
STS SEIBERT: Es gibt um 13 Uhr eine Erklärung.
VORS. SZENT-IVÁNIY: Dann kommen wir jetzt zu den Terminen der nächsten Woche.
STS SEIBERT: Wir beginnen mit Montag, dem 18. April. Um 14 Uhr wird die Bundeskanzlerin den indonesischen Staatspräsidenten, Joko Widodo, im Bundeskanzleramt empfangen, und zwar mit militärischen Ehren. Es ist sein erster Besuch als Staatspräsident in Deutschland. Eine Begegnung mit der Presse ist für ca. 15.30 Uhr vorgesehen.
Im Anschluss wird die Bundeskanzlerin am Montag gegen 16.30 Uhr zusammen mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière im Bundesinnenministerium ehren- und hauptamtliche Einsatzkräfte sowohl des Technischen Hilfswerks als auch Mitarbeiter des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe für ihren enormen Einsatz in der Flüchtlingskrise würdigen. Sowohl die Kanzlerin als auch der Bundesinnenminister werden dabei kurze Reden halten. Dann gibt es Begegnungen mit den einzelnen Menschen.
Am Dienstag, den 19. April, empfängt die Bundeskanzlerin den Staatspräsidenten von Mosambik, Filipe Jacinto Nyusi, mit militärischen Ehren im Bundeskanzleramt. Es folgen ein Arbeitsmittagessen und gegen 13.45 Uhr eine gemeinsame Pressebegegnung.
Am Nachmittag folgt ein weiterer internationaler Gast, der Präsident der palästinensischen Autonomiebehörde, Mahmud Abbas, der zu einem Gespräch ins Kanzleramt kommt. Auch nach diesem Gespräch gibt es gegen 17 Uhr eine gemeinsame Pressebegegnung.
Am Mittwoch wird wie üblich um 9.30 Uhr die Sitzung des Bundeskabinetts stattfinden.
Am frühen Nachmittag wird die Bundeskanzlerin die Mitglieder des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zum Gespräch empfangen. An diesem Termin nehmen außer ihr noch der Bundesfinanzminister, der Bundeswirtschaftsminister und der Chef des Bundeskanzleramtes teil. Dieses Gespräch findet jährlich statt. Es dient dem Austausch über aktuelle Fragen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in unserem Land.
Immer noch am Mittwoch, gegen 16.30 Uhr kommt ein weiterer außenpolitischer Gast. Davon gibt es in der nächsten Woche, wie Sie merken, viele. Die Staatspräsidentin Litauens, Frau Grybauskaitė, wird zu einem Gespräch kommen. Auch danach findet gegen 16.45 Uhr eine gemeinsame Pressebegegnung statt.
Am Abend empfängt die Bundeskanzlerin die Spitze des Deutschen Fußball-Bundes mit dem Trainerstab der Nationalmannschaft zu einem Abendessen im Bundeskanzleramt.
Der Donnerstag bringt eine Reise der Bundeskanzlerin in die Niederlande. Sie wird in Middelburg, der Hauptstadt der niederländischen Provinz Zeeland, zunächst von dem Königspaar Willem-Alexander und Maxima sowie dem Ministerpräsidenten, Herrn Rutte, und Prinzessin Beatrix begrüßt. Hintergrund ist, dass der Bundeskanzlerin um 11.30 Uhr in dieser Stadt der Four Freedoms Award der Roosevelt-Stiftung verliehen wird.
Im Anschluss daran finden in Eindhoven die 2. deutsch-niederländischen Regierungskonsultationen statt, deren Schwerpunkt dieses Mal auf dem Thema „Innovation“ liegt. Zu den Konsultationen wird die Kanzlerin durch den Wirtschaftsminister, den Außenminister, den Chef des Kanzleramtes sowie das Bildungs- und Forschungsministerium begleitet. Zu Beginn wird die Bundeskanzlerin in Eindhoven gemeinsam mit Premierminister Rutte das Unternehmen ASML besuchen. Es ist der weltweit führende Hersteller von Maschinen für die Chipproduktion. Sie wird dort zusammen mit Herrn Rutte mit Nachwuchsingenieuren zusammentreffen. Dann folgen ein bilaterales Gespräch mit Herrn Rutte und gegen 17.35 Uhr eine gemeinsame Pressebegegnung. Im Anschluss daran findet die Plenarsitzung der deutschen und der niederländischen Delegationen in Anwesenheit beider Regierungschefs statt.
Am Freitag wird die Bundeskanzlerin nach Ingolstadt fahren, wo sie die Festrede auf dem Festakt „500 Jahre Reinheitsgebot für Bier“ hält. Es ist das wissen Sie sicherlich das älteste Lebensmittelgesetz der Welt und genießt in Deutschland, aber auch weltweit Anerkennung. Die Veranstaltung beginnt in Ingolstadt um 11 Uhr.
Am Freitag um 15 Uhr wird die Kanzlerin im Kanzleramt zu einem Gespräch mit den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen zusammentreffen. Es geht um Asyl- und Flüchtlingspolitik und vor allem darum, über ein gemeinsames Konzept von Bund und Ländern für die erfolgreiche Integration von Flüchtlingen zu beraten und auch einen Beschluss anzustreben. Dazu haben in den vergangenen Wochen intensive Gespräche innerhalb einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe stattgefunden. Das hatten die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten bei ihrem vergangenen Treffen zur Asyl- und Flüchtlingspolitik Ende Januar so beschlossen und dann diese Arbeitsgruppe eingesetzt. Im Anschluss wird es eine kurze Pressekonferenz der Kanzlerin mit dem Vorsitzland und dem Kovorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz, also dem bremischen Bürgermeister Sieling und Ministerpräsident Haseloff aus Sachsen-Anhalt, geben.
Am Samstag, den 23. April jetzt kommen wir zu Frau Ulrichs Frage , planen Vertreter der Europäischen Union, in die Türkei zu reisen, und zwar in die Stadt Gaziantep. Der Präsident des Europäischen Rates, Donald Tusk, wird anreisen. Auch die Bundeskanzlerin plant, an dieser Reise teilzunehmen. Die EU-Kommission wird durch ihren ersten Vizepräsidenten, Frans Timmermans, vertreten sein. Über weitere Einzelheiten zur Reise unterrichten wir Sie, wenn die Zeit etwas vorangeschritten ist.
Schließlich noch ein Ausblick auf den kommenden Sonntag. Wie Sie wissen, wird der amerikanische Präsident, Barak Obama, am 24. und 25. April, also Sonntag und Montag, anlässlich der Hannover Messe in Deutschland sein und die Hannover Messe besuchen. Die Amerikaner sind Partnerland der diesjährigen Messe. Die Eröffnungsveranstaltung der Messe ist am Sonntagabend ab 18 Uhr. Daran planen der US-Präsident und die Kanzlerin teilzunehmen. Im Anschluss daran lädt die Bundeskanzlerin zu Ehren des US-Präsidenten zu einem Abendessen mit Wirtschaftsvertretern aus beiden Ländern ein. Am Montagvormittag wird der amerikanische Präsident die Bundeskanzlerin auf dem traditionellen Eröffnungsrundgang über das Messegelände begleiten. Zudem sind ein bilaterales Gespräch der Bundeskanzlerin mit dem US-Präsidenten im Rahmen dieses Besuchs und eine anschließende Pressebegegnung geplant. Genaue Abläufe und Termine dieser beiden Tage teilen wir Ihnen mit, sobald die Programmplanungen so weit vorangeschritten sind.
FRAGE VALASSOPOULOS: Herr Seibert, laut dem Weißen Haus werden Frau Merkel und Präsident Obama auch über Griechenlands Schuldentragfähigkeit sprechen.
STS SEIBERT: Ich kenne diese Äußerung des Weißen Hauses nicht.
ZUSATZ VALASSOPOULOS: Sie ist von vor wenigen Stunden, zwei Stunden.
STS SEIBERT: Es ist noch eine Woche Zeit. Ich denke, es liegt auf der Hand, dass beim Besuch der Hannover Messe natürlich auch über weltwirtschaftliche Fragen gesprochen wird. Das Interesse der amerikanischen Seite an der europäischen Situation, auch am Zustand der Eurozone, ist immer groß. Es kann deswegen gut sein, dass auch das ein Gesprächsthema wird, daneben sicherlich auch die Themen, die uns global, außenpolitisch oder sicherheitspolitisch beschäftigen, etwa Syrien oder das große Welthandelsthema TTIP. Ich will dem jetzt nicht vorgreifen, aber das sind ein paar Schwerpunkte, die man sich vorstellen kann.
FRAGE: Ich habe eine Frage zum Treffen des Staatspräsidenten von Mosambik mit der Bundeskanzlerin. Vor Kurzem gab es ein Treffen des kenianischen Präsidenten mit der Bundeskanzlerin. Dabei kam die Frage der Finanzierung der afrikanischen Mission in Somalia zur Sprache. In der EU gibt es jetzt Erwägungen, diese Finanzierung im Hinblick auf Burundi zu reduzieren oder ganz zu stoppen. Ich will gern wissen, was der mosambikanische Staatspräsident in dieser Angelegenheit von der Bundeskanzlerin erfahren wird.
DR. SCHÄFER: Ich glaube, ich weiß genauso wenig wie Herr Seibert, was der mosambikanische Staatspräsident zu sagen hat und was die Bundeskanzlerin darauf antworten wird. Ich denke, das können wir nicht vorhersehen.
STS SEIBERT: Ich fürchte, unsere Haltung zu Burundi müsste ich Ihnen nachreichen.
ZUSATZ: Es ging nur darum, welche Haltung die Bundeskanzlerin zur Finanzierung der afrikanischen Mission in Somalia hat. Denn sie hat das beim Besuch des kenianischen Präsidenten angesprochen.
STS SEIBERT: Ich kann bestätigen, dass das ein Thema mit Herrn Kenyatta war. Wenn es dazu weitere Informationen gibt, die ich Ihnen geben könnte, reichen wir sie nach.
FRAGE SCHELD: Eine Frage zu einem Termin der kommenden Woche, auch wenn Herr Seibert ihn jetzt nicht genannt hat: Am Dienstag empfängt Altkanzler Kohl Viktor Orbán. Blickt die Bundesregierung mit Interesse auf diesen Termin, oder stört er sie? Macht er sie vielleicht sogar hoffnungsvoll? Oder ist er ihr gleichgültig? Welche Haltung hat sie dazu?
STS SEIBERT: Das war hier bereits einmal Thema. Ich wüsste keinen einzigen Grund, warum sich die Bundesregierung daran stören sollte oder könnte. Ich habe damals, als ich danach gefragt wurde, gesagt, dass wir uns im Gegenteil freuen, dass es der gesundheitliche Zustand des Altbundeskanzlers zulässt, dass er nationale und internationale Gäste trifft und am Geschehen so rege teilnimmt.
FRAGE BLANK: Ist schon geplant, ob die Kanzlerin in die Türkei Begleitung mitnimmt, also Journalisten?
STS SEIBERT: Ich muss Ihnen Details dieser Reise, wie ich es schon gesagt habe, nachreichen. Das wird aber nicht heute passieren, sondern vielleicht eher Anfang der kommenden Woche, wenn wir in den Planungen weiter sind.
FRAGE: Herr Seibert, ich habe eine Frage zur Libyenpolitik und würde gern wissen, ob es möglich oder zu erwarten ist, dass es, ähnlich wie es ein Abkommen mit der Türkei gibt, angesichts von vielleicht 200 000 oder sogar noch mehr Flüchtlingen in Libyen auch ein Abkommen mit Italien geben könnte.
STS SEIBERT: Ich möchte zu Libyen eigentlich erst einmal Herrn Schäfer als dem Außenpolitiker den Vorrang geben. Ich kann nur kurz sagen, dass sich auch der Europäische Rat selbstverständlich immer wieder mit Libyen befasst und man nach Abschluss des EU-Türkei-Abkommens gemeinsam festgehalten hat, dass man natürlich alle möglichen anderen Migrationswege, die sich ergeben oder die quantitativ wieder aufleben könnten, sehr genau im Blick haben werde.
Davon abgesehen haben wir Europäer und wir Deutsche ein intensives Interesse daran, dass in Libyen Staatlichkeit erreicht wird, die es dort in der Vergangenheit nicht gegeben hat. Daran beteiligt sich der deutsche Diplomat Herr Kobler intensiv mit einigen Erfolgen in der letzten Zeit. Aber ich möchte wirklich Herrn Schäfer bitten, Ihnen das genauer zu sagen.
DR. SCHÄFER: Herr Seibert hat schon ganz viel gesagt. Ich stelle das, was ich noch ergänzen möchte, sozusagen unter die Schlagzeile „first things first“. Wir sind weit davon entfernt, von einem geordneten Staatswesen in Libyen auszugehen und mit einem solchen Staatswesen in Libyen überhaupt Verträge über was auch immer abzuschließen. Wir haben eine Situation, in der, man könnte fast sagen, ein Embryo einer handlungsfähigen libyschen Regierung in Tripolis angelandet ist und dort unter extrem schwierigen Bedingungen, auch einer schwierigen Sicherheitslage, mit einigem Erfolg und der Unterstützung der internationalen Staatengemeinschaft, der Vereinten Nationen und auch Deutschlands versucht, sich zu etablieren und ihre faktische Regierungsgewalt langsam, aber sicher auf die Stadt Tripolis und dann hoffentlich auch bald auf den Rest des Landes auszuweiten.
Diesen Prozess unterstützt die Bundesregierung sehr tatkräftig, sehr frühzeitig und sehr effektiv. Wir haben hier in den letzten Tagen darüber gesprochen, dass die Bundesregierung sehr schnell und sehr zügig sondergeschützte Fahrzeuge bereitstellen wird, mit denen Angehörigen der neuen libyschen Regierung Bewegungsfreiheit innerhalb von Tripolis erlangen können. Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Vereinten Nationen, mit UNDP, auf die Schnelle, in wenigen Tagen, eine Stabilisierungsfazilität aufs Gleis gesetzt und dafür auch bereits 10 Millionen Euro bereitgestellt mit dem Ziel, der Regierung Mittel in die Hand zu geben, mit denen sie sehr zügig unter Beweis stellen kann, dass sie handlungsfähig ist und den Menschen in Libyen ihr schweres Los angesichts von Chaos, Anarchie und Staatenlosigkeit zügig zu verbessern.
Vor einigen Tagen hat in Tunis einer Geberkonferenz stattgefunden auch auf deutsche Initiative , bei der eine ganze Menge Geld zusammengekommen ist auch von den USA und von anderen Partnern , um diese Stabilisierungsfazilität in die Lage zu versetzen, tatsächlich zügig zu finanzieren. Der deutsche Außenminister ist in ständigem Kontakt mir Premierminister Sarradsch und hat noch vor einigen Tagen von China aus mit ihm telefoniert. Es ist unser Bestreben, unser politischer Wille den wir auch mit konkreten Unterstützungsangeboten unterlegen , dieser Regierung der nationalen Einheit, die den mutigen Schritt gegangen ist, nach Tripolis zu gehen, in aller möglichen Form dabei unter die Arme zu greifen, ihre wirklich herausfordernde Aufgabe anzupacken. Das werden wir in den nächsten Tagen auch in aller Deutlichkeit unter Beweis stellen.
ZUSATZFRAGE: Ich verstehe das so, dass man von einem Abkommen also noch relativ weit entfernt ist. Das ändert ja nichts daran, dass in Libyen 200 000 vielleicht noch mehr Flüchtlinge sind. Was tut denn die Bundesregierung dagegen, dass die sich auf den Weg über das Mittelmeer machen und dann wahrscheinlich ertrinken werden?
DR. SCHÄFER: Die Zahlen, die Sie da nennen, lese ich hier und da auch. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Zahlen, die genannt worden sind, der Realität wirklich entsprechen; ich habe aber auch keine anderen Zahlen, die ich Ihnen nennen kann. Ich kann nur noch einmal wiederholen, dass die Lage in Libyen extrem angespannt ist, dass es Dutzende oder vielleicht sogar mehr Milizgruppen gibt, die zum Teil einzelne Kreuzungen in Tripolis beherrschen und dort sozusagen eigene Machtzentren entwickeln, und dass der einzige vernünftige Weg für die Bundesregierung genauso wie für die internationale Staatengemeinschaft nur darin bestehen kann, die von den Vereinten Nationen, von Martin Kobler, dem Sonderbeauftragten der Europäischen Union, und von uns in Gang gesetzten Unterstützungsmaßnahmen für die Regierung der nationalen Einheit zu verstärken, sodass wir dann hoffentlich in nicht allzu ferner Zeit in eine Situation kommen, in der wir mit dieser Regierung über alle möglichen Fragen des staatlichen Regierungshandelns reden, verhandeln und auch umsetzbare Abkommen abschließen können. Dazu gehört dann selbstverständlich auch die Frage der Migration.
Was diese Frage der Migration betrifft, so habe ich dazu in den letzten Tagen die eine oder andere Fernsehsendung verfolgt. Das ist vielleicht ein guter Anlass, zwei Sätze dazu zu sagen: Wer in Zweifel zieht oder Kritik daran übt, dass die Europäische Union auch unter Beteiligung der Bundesregierung mit ihren Partnern im südlichen Mittelmeer auch mit solchen, deren politische Vorstellungen oder Wertevorstellung zu Menschenrechten wir nicht eins zu eins teilen in einen Dialog zu Migrationsfragen einzutreten bereit ist, der hat, glaube ich, die Herausforderungen der aktuellen Zeit nicht recht verstanden.
FRAGE: An Frau von Tiesenhausen zum Thema „Panama Papers“: Das Bundesfinanzministerium hat am Mittwoch im Finanzausschuss des Bundestages nicht ausschließen können, dass weitere Bundesunternehmen Briefkastenfirmen in Panama betrieben haben. Gibt es da jetzt entsprechende Nachprüfungen, wird also nachgeschaut, ob weitere Bundesunternehmen Briefkastenfirmen in Panama haben? Wie würden Sie gegenüber solchen Praktiken stehen? Müssten Sie das einstellen, wenn es so wäre?
VON TIESENHAUSEN-CAVE: Ich kann Ihre Aussage nicht bestätigen; ich denke, das war eine geschlossene Sitzung des Finanzausschusses. Ich weiß, dass wir selbstverständlich bei den Unternehmen, die direkt dem Bund unterstellt sind Sie wissen auch, dass es hier verschiedene Strukturen gibt; es gibt Unternehmen, in denen der Bund im Aufsichtsrat ist, es gibt Unternehmen, die direkt vom Bund geführt werden , natürlich regelmäßig kontrollieren, dass alle Rechtsvorschriften eingehalten werden.
ZUSATZFRAGE: Das heißt, wenn es entsprechende Briefkastenfirmen gäbe, dann würde die Bundesregierung darauf drängen, dass diese Unternehmen das einstellen?
VON TIESENHAUSEN-CAVE: Ich kenne den Ursprung dieser Zitate nicht, weil es eine nichtöffentliche Sitzung war. Ganz generell haben wir ja immer gesagt, dass wir dafür eintreten, dass es Transparenz in den Unternehmensstrukturen gibt. Das gilt selbstverständlich auch für die Bereiche, die direkt dem Bundesfinanzministerium, für das ich hier spreche, unterstellt sind.
FRAGE STEINER: Frau von Tiesenhausen, vielleicht können Sie uns einfach mitteilen, inwieweit es dazu bis zum heutigen Tage tatsächlich eigene Erkenntnisse gibt. Gibt es Erkenntnisse, die darauf hindeuten, dass im Fall der „Panama Papers“ oder dem Umfeld des Ganzen bundeseigene Unternehmen unter Regie des BMF oder in Zuständigkeit anderer Ministerien Briefkastenfirmen unterhalten haben? Oder gibt es solche Hinweise, die von Ihnen aktuell auch wirklich als eigene Erkenntnisse bestätigt oder dementiert werden könnten, nicht?
VON TIESENHAUSEN-CAVE: Wir sind ja auch nicht im Besitz dieser Unterlagen, das heißt, unser Stand ist vor allem der, der in der Öffentlichkeit berichtet wurde. Sie kennen den Fall der Bundesdruckerei dazu haben wir uns ja auch geäußert , in dem es auch ein Einschalten der Staatsanwaltschaft Berlin gegeben hat. Zu weiteren Fällen habe ich hier jetzt keine Informationen vorliegen.
ZUSATZFRAGE STEINER: Haben Sie denn sozusagen eine Abfrage bei Unternehmen mit entsprechenden Beteiligungen oder in Eigentum des Bundes gestartet?
VON TIESENHAUSEN-CAVE: Gehen Sie davon aus, dass auch in den unterschiedlichen Strukturen ich habe gerade ausgeführt, dass es eben unterschiedliche Strukturen mit unterschiedlichen Durchgriffsrechten des Bundes sind; denn es handelt sich nicht immer um direkte Beteiligungen, sondern manchmal nur um eine Vertretung im Aufsichtsrat sehr sorgfältig nachgegangen wird.
FRAGE SAVELBERG: Eine Frage an die Bundesregierung vielleicht an Dr. Schäfer bezüglich der Migrationswelle auch aus dem Mittelmeer: Wie beurteilen Sie die fortgeschrittenen Planungen für eine Grenzsicherungsanlage oder Kontrollanlage am Brenner in Österreich?
DR. SCHÄFER: Sie waren vorgestern nicht da vorgestern ist der Regierungssprecher genau auf diese Frage angesprochen worden und hat darauf für die Bundesregierung geantwortet. Ich könnte das jetzt nur mit meinen Worten wiederholen und es damit viel unschöner machen.
VORS. SZENT-IVÁNYI: Ich glaube, das müssen wir jetzt nicht tun.
DR. SCHÄFER: Das sollten wir nicht tun, das glaube ich auch. Ich würde Ihnen, wenn Sie eine richtige gute Antwort auf diese Frage bekommen wollen, raten, dass Sie das Protokoll und die paar Sätze von Herrn Seibert nachlesen.
ZUSATZFRAGE SAVELBERG: Befürchten Sie, dass damit möglicherweise die Einhaltung des Schengen-Abkommens beeinträchtigt wird?
DR. SCHÄFER: Für das Auswärtige Amt kann ich Ihnen sagen, dass wir alles, was die Reisefreiheit, die Freizügigkeit und auch das Schengen-Regime und damit den Abbau von Grenzen, von Schlagbäumen, von Zäunen, Wellen, Mauern und anderen Dingen, die den Austausch von Menschen behindert, ganz sicher nicht gut finden und dass die Bundesregierung alles daransetzen wird, das Schengen-Regime, die Reisefreiheit, die Freizügigkeit und all diese großartigen Errungenschaften Europas zu erhalten, zu bewahren und fortzuentwickeln.
STS SEIBERT: Es ist ja im Übrigen auch der Beschluss des letzten Europäischen Rates, dass Europa alles tut, um Schritt für Schritt im Laufe dieses Jahres wieder zum Schengen-Regime in seiner vollen Ausprägung zurückzukehren.
ZUSATZFRAGE SAVELBERG: Sie lehnen den österreichischen Vorstoß also eindeutig und sehr klar ab?
STS SEIBERT: Sie legen uns Worte in den Mund, das finde ich nicht in Ordnung. Wir haben und dazu hier jetzt gerade bzw. am Mittwoch geäußert, und wenn Sie das Protokoll vom Mittwoch nachlesen, dann werden Sie sehen, was die Haltung der Bundesregierung ist.
FRAGE CHILAS: Ich wollte auf die Flüchtlinge zurückkommen. Der Papst wird demnächst Lesbos besuchen. In dem Zusammenhang: Er beschwert sich über seine Gewährsleute über die schäbige Rolle Deutschlands in der Flüchtlingsfrage. Gilt auch hier das Prinzip der päpstlichen Unfehlbarkeit?
STS SEIBERT: Sie reden hier von Gewährsleuten des Papstes, die dieses oder jenes sagten. Darauf gehe ich nicht ein. Die Bundesregierung hat den höchsten Respekt vor dem Heiligen Vater und vor seiner humanitären Botschaft. Mehr habe ich dazu nicht zu sagen.
FRAGE SOBOLEWSKI: Herr Dr. Plate, hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass die Paris-Attentäter Informationen über die Kernforschungsanlage in Jülich gesammelt haben?
DR. PLATE: Dazu haben ja schon sowohl das Bundesinnenministerium als auch der Verfassungsschutz in kaum zu überbietender Eindeutigkeit gesprochen. Ich habe dem nichts hinzuzufügen.
ZUSATZFRAGE SOBOLEWSKI: Können Sie mir vielleicht noch sagen: Sind Ihre Behörden bei der Auswertung der Unterlagen, die in der Wohnung von Abdeslam in Brüssel gefunden wurden, eingebunden? Also würden Sie auch erfahren, was dort gefunden wurde? Oder ist das für Sie eine Black Box?
DR. PLATE: Ich kann Ihnen zu Einzelheiten des Ermittlungsverfahrens, das da läuft, und zu Details der Austausche zwischen den europäischen Sicherheitsbehörden, in die auch die Deutschen einbezogen sind, keine Auskünfte geben.
FRAGE STEINER: Meine Frage schließt sich eigentlich unmittelbar an. Noch einmal eine Nachfrage zu dem Koalitionsgipfel, aber damit zusammenhängend. Mich würde interessieren: Heißt das jetzt, dass die Bundesregierung die Errichtung oder das Betreiben gemeinsamer Dateien durch die Nachrichtendienste im europäischen Verbund ob Inland oder Ausland ist erst einmal egal jetzt gezielt anstrebt und den Betrieb auch rechtlich für möglich hält?
DR. PLATE: Ich will mich jetzt ehrlich gesagt nicht in terminologische Diskussionen dessen verlieren, wie Sie dieses Papier, das verabschiedet worden ist, interpretieren, sondern möchte eigentlich nur auf das Papier verweisen. Dessen Ausarbeitung und Umsetzung in Gesetzentwürfe folgt jetzt ja erst.
FRAGE DR. VON MALLINCKRODT: Noch einmal eine Frage zur Türkei an Herrn Schäfer, allerdings nicht in Bezug auf Böhmermann, sondern in Bezug auf die 30 000 Flüchtlinge, die am Donnerstag vor dem IS geflohen sind und jetzt von der Türkei nicht über die Grenze gelassen werden: Im EU-Türkei-Deal steht ja, dass für solche Fälle auch Schutzzonen eingerichtet werden sollen. Können Sie einmal sagen, was zu dem Thema Ihr Stand der Erkenntnisse ist?
DR. SCHÄFER: Meine Erkenntnisse sind im Zweifel nicht größer als Ihre.
Wir haben in der Tat eine Situation, in der sich auf syrischem Staatsgebiet im Nordosten des Landes Menschen befinden, die in Gefahr stehen, von ISIS angegriffen zu werden. Man hört hier und da, ohne dass ich oder das Auswärtige Amt dazu eigene Erkenntnisse hätten, davon, dass es auch in der Nähe von mit ausländischen Mitteln errichteten vorläufigen Flüchtlingsunterkünften auf syrischem Boden zu Gefechten und militärischen Zusammenstößen zwischen Rebellengruppen und ISIS-Milizen gekommen ist.
Das alles ist schlimm wie ganz vieles, was in Syrien passiert. Die Kampfhandlungen haben ja trotz des Waffenstillstandes von München vom Februar nicht aufgehört, sondern es gibt viele Stellen im Land um Aleppo, Idleb und andere Orte herum , an denen es immer noch Kampfhandlungen gibt, an denen sich leider auch sehr aktiv die syrische Armee beteiligt. Das alles ist ganz schlimm.
Ich kann Ihnen sagen, dass wir mit all den politischen Kräften, die wir zur Hand haben, gemeinsam mit unseren Partnern alles daran setzen, den Wiener Prozess fortzusetzen. Dazu gehören die Verhandlungen über eine syrische Übergangsregierung, die jetzt in diesen Tagen in Genf wiederaufgenommen worden sind. Es ist völlig selbstverständlich, dass das, was von der Europäischen Union mit der Türkei vereinbart worden ist, gilt und umgesetzt wird. Ich kann aber nicht bestätigen, dass das automatisch mit sich bringt, dass in Syrien Schutzzonen eingerichtet werden müssen, zumal wir an dieser Stelle hier in der Regierungspressekonferenz schon ganz häufig über unterschiedliche Versionen, Interpretationen und Definitionen von Schutzzonen gesprochen haben.
ZUSATZFRAGE DR. VON MALLINCKRODT: Wenn ich richtig informiert bin, dann geht es ja vor allem auch darum, dass die türkische Seite Schutzzonen einrichten sollte. Das war ein ganz wichtiger Teil des EU-Türkei-Deals. Da wollte ich wissen, ob Sie Erkenntnisse haben, ob sie gerade dabei sind, eine solche einzurichten.
DR. SCHÄFER: Ich habe solche Erkenntnisse nicht. Ich weiß, dass die türkische Regierung, der türkische Präsident, andere Vertreter der türkischen Regierung seit langem schon einfordern, dass auf syrischem Hoheitsgebiet Schutzzonen zugunsten von syrischen Flüchtlingen eingerichtet werden sollen. Das ist im Grunde nach ein Vorschlag, dem man sich nähern kann.
Ich habe zuletzt, als ich von einem Kollegen von Ihnen auf diese Schutzzonen angesprochen worden bin, mit Fragen geantwortet und habe gesagt: Man kann sich der Frage der Schutzzonen nähern, aber es gibt viele Fragen, die dabei beantwortet werden müssen. Zum Beispiel: Wer kann wie mit militärischen Mitteln solche Schutzzonen in Syrien verteidigen und den Schutz der in einer Schutzzone Zuflucht suchenden Flüchtlinge wirklich sicherstellen?
Wenn die Berichte, die Sie ansprechen, Frau von Mallinckrodt, zutreffen, dass es Gefechte in der Nähe von Flüchtlingsunterkünften an der Grenze zur Türkei gibt, dann stellt sich doch mit großer Aktualität genau diese Frage. Wer ist denn in der Lage, wer ist denn bereit, sozusagen mit militärischen Mitteln dafür zu sorgen, dass diese armen Menschen, die da Zuflucht suchen, wirklich geschützt werden? Auf die Frage, die ich damals in den Raum gestellt habe, die ich jetzt wiederhole, hat bisher noch niemand, auch die Türkei, eine vernünftige Antwort geben können.
FRAGE JUNG: Die Bundesregierung ist nicht dazu bereit?
DR. SCHÄFER: Also ich glaube, Herr Jung, über die Haltung der Bundesregierung zu einem militärischen Vorgehen in Syrien ist an dieser Stelle so unglaublich viel, auch wegen Ihrer klugen Fragen, geredet und geantwortet worden, dass ich diese Frage jetzt nicht mehr beantworten muss.
VORS. SZENT-IVÁNYI: Dann hat Herr Seibert noch eine Nachlieferung.
STS SEIBERT: Der Journalist, der vorhin nach Somalia fragte, ist leider nicht mehr da. Aber jetzt kann ich Ihnen wenigstens das sagen, was die Bundeskanzlerin dazu gesagt hatte. Es ging, wie Sie sich erinnern, um die Unterstützung für AMISOM, die afrikanische Mission in Somalia.
Die Bundeskanzlerin hat nach ihrem Gespräch mit dem kenianischen Präsidenten Kenyatta gesagt, der Präsident habe darauf hingewiesen, wie wichtig eine gleichbleibende Unterstützung für diese Mission sei. Sie sagte, er habe das sehr überzeugend dargelegt und dass man diese Mission jetzt nicht schwächen dürfe. Dieses Argument nehmen wir sehr ernst. Wir werden das sicherlich in die Gespräche innerhalb der EU einbringen. Mehr könnte ich jetzt auch nicht nachreichen.
DR. SCHÄFER: Ich kann vielleicht noch um einen Satz ergänzen. Das geht ganz schnell. Ich hätte das eigentlich tun sollen, als der Kollege die Frage gestellt hat.
Es gibt einen relativ großzügig ausgestatteten Fonds der Europäischen Union, der genau das Ziel verfolgt, die Afrikanische Union und unsere Partner in Afrika dabei zu unterstützen, sicherheitspolitische Herausforderungen wie in Somalia und anderswo mit eigenen Mitteln zu bewältigen. Es geht sozusagen darum, dass Afrika so wollen wir das ja auch seine eigenen Probleme löst.
Immer und überall da, wo es finanzielle Engpässe bei dem Versuch von Regionalorganisationen in Afrika oder der Afrikanischen Union geben mag, friedenschaffende, friedenstabilisierende, politische und auch militärische Maßnahmen zu ergreifen, ist die Europäische Union natürlich grundsätzlich bereit zu prüfen, ob dafür finanzielle Unterstützung gegeben werden kann. Das ist auch schon in der Vergangenheit passiert. Nun gibt es so viele sicherheitspolitische Herausforderungen und Schwierigkeiten in Afrika, dass es hier und da immer einmal wieder passiert, dass die dafür bereitgestellten Mittel der Europäischen Union an ihre Grenze stoßen. Dann muss man eben manchmal schwierige Abwägungen treffen. Es ist doch völlig selbstverständlich, dass der Wunsch des kenianischen Präsidenten in Brüssel, aber auch in Berlin dazu führt, dass man das noch einmal wirklich intensiv prüft.