Freitag, der 13. ▼ BPK vom 13. Mai 2016
Naive Fragen zu:
Flüchtlinge
– Herr Seibert, die Kanzlerin hat bei diesem WDR-Forum den Satz gesagt: Wir müssen lernen, selbst zu entscheiden, wen wir aufnehmen möchten und wen wir nicht aufnehmen möchten. Ist das die neue Migrationshaltung der Bundesregierung? Ist es Zufall, dass das auch eine Parole der AfD ist? (10:17 min)
– Es bezieht sich darauf, dass das ein Positionswechsel ist. Die Kanzlerin hat vor einem halben Jahr am 13. November im ZDF gesagt: „Wir können nicht einseitig festlegen, wer kommt und wer nicht.“ Was hat sich denn in den letzten sechs Monaten geändert? (11:26 min)
– Noch einmal zurück zur Menschenauslese, Herr Seibert, aus Sicht der Bundesregierung: Wen möchten Sie aufnehmen und wen nicht? (16:30 min)
Gräueltaten an türkisch-syrischer Grenze
– Human Rights Watch hat jetzt berichtet, und diese Berichte scheinen zu bestätigen, dass türkische Grenzbeamte auf syrische Flüchtlinge nicht nur schießen, sondern sie auch misshandeln. Kümmert sich die Bundesregierung um eine Verifizierung dieser Berichte? Haben Sie eigene Kenntnisse oder Erkenntnisse vonseiten der türkischen Freunde? (17:45 min)
– Ist der Schusswaffengebrauch an der türkisch-syrischen Grenze ein Dealbreaker, Herr Seibert? (24:15 min)
– ist für die Bundesregierung Human Rights Watch oder sind türkische Offizielle glaubwürdiger? (25:15 min)
„Nerds“ für die Bundeswehr
– Lernfrage an Herrn Nannt: Müssen diese sogenannten Nerds, die Sie suchen, denn auch durch die Grundausbildung? Das könnte ja teilweise schwierig werden. (39:52 min)
Barrierefreiheit (ab 55:10 min)
– Das Behindertengleichstellungsgesetz hat jetzt den Bundestag passiert. Danach müssen Bundesbehörden jetzt barrierefrei sein. Nun leben Menschen mit Behinderungen nicht nur in Bundesbehörden, sondern sie wollen auch in private Einrichtungen wie Kinos, Cafés, Theater, Geschäfte und Restaurants gehen. Wann werden denn die Vorschriften für private Einrichtungen folgen?
– Die Menschen, die davon betroffen sind und sich auch organisieren, halten das überhaupt nicht für einen wesentlichen Fortschritt. Wie bewerten Sie denn den Protest am Reichstagsufer, wo sich Rollstuhlfahrer über Nacht angekettet haben?
Wirtz geht ins BMJV (ab 58:05 min)
– Die stellvertretende Regierungssprecherin, Frau Wirtz, wechselt ins BMJV als Staatssekretärin. Herr Seibert, warum verlässt Frau Wirtz Ihren Stellvertreterposten? Herr Malachowski, was qualifiziert Frau Wirtz?
– Dann noch die Frage an Herrn Seibert: Bedauern Sie, dass Sie Ihre Stellvertreterin los sind? Haben Sie schon einen neuen Stellvertreter oder eine neue Stellvertreterin im Auge? Herr Malachowski, ich habe nicht ganz verstanden, was sie als Staatssekretärin qualifiziert, außer dass sie schon vorher einmal da war. Gibt es eine fachliche Qualifizierung für ihr Amt?
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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 13. Mai 2016:
STS SEIBERT: Guten Tag, meine Damen und Herren, zu den öffentlichen Terminen der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche:
Der erste Termin, den ich Ihnen nennen kann, ist das Bundeskabinett am Mittwoch der kommenden Woche, wie üblich um 9.30 Uhr.
Anschließend fährt die Bundeskanzlerin nach Köln. Sie wird dort dem Europäischen Astronautenzentrum EAC der European Space Agency und dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt einen Besuch abstatten und wird sich über die Arbeiten von DLR und ESA informieren, vor allem über den Beitrag, den die Raumfahrt zur Lösung der Herausforderungen unserer Gesellschaft beitragen kann. Sie wird einen Rundgang machen, wo ihr beispielweise in einem DLR-Schülerlabor Schülerinnen und Schüler von ihren Experimenten erzählen. Außerdem wird die Kanzlerin im EAC mit Alexander Gerst, dem deutschen Astronauten, zusammentreffen, der ihr über seine Experimente auf der internationalen Raumstation berichtet.
Am Freitag steht eine Reise nach Frankfurt an. Die Bundeskanzlerin nimmt von 11.30 Uhr bis 13 Uhr an einem Festakt zum zehnjährigen Bestehen des Deutschen Olympischen Sportbundes teil. Das Ganze findet in Frankfurt in der Paulskirche statt, und die Bundeskanzlerin wird dort eine Rede halten.
Ebenfalls am Freitag werden wir Ihnen hier in der Bundespressekonferenz ein Briefing zur bevorstehenden Reise der Bundeskanzlerin zum G7-Gipfel in Japan anbieten. Es werden der außen- und sicherheitspolitische Berater der Bundeskanzlerin, Herr Heusgen, und der wirtschaftspolitische Berater und Sherpa, Herr Röller, vortragen.
Am Sonntag, dem 22. Mai, reist die Bundeskanzlerin nach Istanbul. Sie nimmt dort am Montag, dem 23. Mai, am World Humanitarian Summit teil. Das ist der erste Gipfel, den die Vereinten Nationen explizit zu humanitären Fragen veranstalten. Es wird im Wesentlichen um die Fragen gehen: Wie kann die Weltgemeinschaft besser auf die vielen humanitären Krisen gerade in den letzten Jahren gibt es eine gestiegene Zahl solcher Krisen erlebt reagieren? Wie kann man kurzfristige Soforthilfe besser verzahnen, besser mit mittel- und langfristiger Hilfe koordinieren? Schwerpunkte werden der Schutz der Zivilbevölkerung in Konflikten und die Stärkung des humanitären Völkerrechts sein.
Die Bundeskanzlerin wird zum Auftakt des Gipfels an einem sogenannten Leaders’ Segment teilnehmen und eine Rede im Plenum des Gipfels halten. Sie wird am Rande des Gipfels und im Anschluss sicherlich die Gelegenheit nutzen, um bilaterale Gespräche mit anderen Teilnehmern zu führen. Die Kanzlerin wird nach Istanbul von den Bundesministern Steinmeier und Müller begleitet.
Soweit der Ausblick auf die kommende Woche.
CHEBLI: Ich habe ein Statement des Außenministeriums zum Thema Syrien vorzutragen.
Nach vielen Monaten intensiver Verhandlungen ist die für gestern geplante Hilfslieferung nach Daraja trotz Zusagen des Regimes gescheitert. Dass diese Lieferung zurückgewiesen wurde, ist ein zynischer Akt und spricht leider auch Bände in Bezug auf die Zuverlässigkeit und die Zusagen seitens des syrischen Regimes. Es ist gerade deshalb auch bedauerlich, weil sich gerade Russland und die USA dafür eingesetzt haben, dass Absprachen gehalten werden und der Konvoi durchkommt.
Zu Daraja selbst: Das ist eine Stadt, die seit fünf Jahren von humanitärer Versorgung abgeschnitten ist. Es wäre dringend erforderlich, dass die Menschen Hilfe erreicht. Hier unser Appell an das syrische Regime, die gemachten Zusagen auch einzuhalten.
DR. DIMROTH: Bundesinnenminister de Maizière wird vom 17. bis 20. Mai nach Washington D.C. reisen. Auf dem Programm stehen politische Gespräche, unter anderem mit Jeh Charles Johnson, dem Secretary of Homeland Security, Loretta Lynch, Attorney General of the United States, sowie Abgeordneten und Senatoren. Themen dieser Gespräche sind unter anderem Cyber-Sicherheit, Migration und Terrorismusbekämpfung. Darüber hinaus wird der Innenminister verschiedene Institutionen wie beispielsweise das National Cybersecurity and Communications Integration Center besuchen und eine Rede an der Georgetown University vor Studenten und hochrangigen Gästen zum Thema Terrorismusbekämpfung halten.
Um die Frage gleich vorwegzunehmen: Eine Delegation wird Herrn de Maizière nicht begleiten.
HAUFE: Der G7-Gipfel in Japan wurde gerade genannt. Bundesumweltministerin Frau Hendricks reist heute nach Japan. Im Vorfeld des G7-Gipfels findet das Umweltministertreffen der G7 am 15. und 16. Mai statt, an dem die Ministerin teilnehmen wird. Es wird dabei unter anderem um die Klimapolitik und vor allem um das Thema Meeresschutz gehen. Stichwort ist hier vor allem die Abfallbelastung der Meere, dem sich Japan stärker annehmen möchte.
Die Ministerin wird auch Gespräche mit Vertretern der Wirtschaft und mit Nichtregierungsorganisationen führen. Ein wichtiger Punkt ist ihr Besuch in Fukushima. Sie wird sich rund um das Gelände der Atomanlage in Fukushima informieren, wie der Rückbau vonstattengeht und wie dort die Situation ist. Das Ganze findet am 19. Mai statt.
FRAGE HELLER: Ich würde gerne eine Frage zur Türkei-Reise der Bundeskanzlerin stellen. Sie haben die bilateralen Gespräche angesprochen haben, die die Kanzlerin dort führen wird. Gehören dazu auch Kontakte zu Herrn Erdoğan oder anderen Vertretern der türkischen Regierung?
STS SEIBERT: Ich habe Ihnen den aktuellen Stand unserer Programmplanung genannt. Wenn es noch weitere Treffen gibt, die gesichert dazu kommen, werden wir sicherlich zum gegebenen Zeitpunkt darüber berichten. Ich weiß, ehrlich gesagt, gar nicht genau, wer die Türkei bei diesem World Humanitarian Summit vertritt. Deswegen kann ich Ihnen auch nicht sagen jedenfalls nicht heute , welche Begegnungen es mit türkischen Vertretern geben wird.
FRAGE STEINER: Herr Dimroth, ich würde gerne wissen, ob sich der Innenminister in Washington auch mit Vertretern der US-amerikanischen Sicherheitsbehörden im Sinne von NSA oder Ähnlichem trifft.
DR. DIMROTH: Ich hatte Ihnen jedenfalls grob den Inhalt der zu erwartenden Gespräche genannt. Dem, was im Einzelnen in Bezug auf die Gespräche besprochen wird, kann ich nicht vorgreifen. Der Minister wird vor Ort für Pressefragen zur Verfügung stehen, und auch im Nachgang werden wir sicher berichten. Dann können wir gerne auf Ihre Fragen eingehen.
FRAGE HELLER: Ich möchte gerne zum Thema Wirtschaft etwas weiter gefasst fragen.
Gibt es angesichts der Bedeutung der deutschen Metall- und Elektroindustrie als eine Schlüsselindustrie in Deutschland eine Meinung der Bundesregierung dazu, dass man sich dort ohne größeren Arbeitskampf in den Tarifverhandlungen geeinigt hat?
Zweitens eine Frage zu den überaus hohen Wachstumsraten, die das Statistische Bundesamt heute für Deutschland im ersten Quartal ausgewiesen hat. Ist die Bundesregierung jetzt in der Notwendigkeit, ihre doch eher zurückhaltenden Prognosen vielleicht anzupassen?
KUJAWA: Die Tarifverhandlungen kann ich für das Wirtschaftsministerium hier nicht kommentieren.
Mir liegen auch keine Informationen dazu vor, dass wir unsere Prognosen angesichts der Zahlen anpassen würden.
FRAGE: Ich habe eine Frage an das BMZ, und zwar zu einem Termin in der nächsten Woche. Sie haben bekanntgegeben, dass Staatssekretär Silberhorn an dem Forum EU-Afrika-Partnerschaft teilnehmen wird. In diesem Zusammenhang habe ich die Frage: Was für konkrete Erwartungen vonseiten des BMZ gibt es hinsichtlich dieses Termins, vielleicht auch vor dem Hintergrund, dass die bereits bestehende deutsch-nigerianische Energiepartnerschaft noch nicht so richtig in Schwung gekommen ist?
ABEL: Ich habe die Unterlagen dazu nicht dabei. Ich kann die Frage gerne mitnehmen und Ihnen die Information dazu nachreichen.
FRAGE JUNG: Eine Frage zum Thema Flüchtlinge. Herr Seibert, die Kanzlerin hat bei diesem WDR-Forum den Satz gesagt: Wir müssen lernen, selbst zu entscheiden, wen wir aufnehmen möchten und wen wir nicht aufnehmen möchten. Ist das die neue Migrationshaltung der Bundesregierung? Ist es Zufall, dass das auch eine Parole der AfD ist?
STS SEIBERT: Ich nehme einmal bei Ihrer Gründlichkeit an, dass Sie das gesamte Interview gehört haben, das die Bundeskanzlerin gestern eine halbe Stunde lang beim WDR-Forum den beiden Journalisten gegeben hat. Dann wird Ihnen, glaube ich, klar sein, dass sie über eine der wesentlichen Absichten unserer Flüchtlingspolitik gesprochen hat, und zwar von Anfang an, nämlich die Absicht, die illegale schleusergetriebene, oft lebensgefährliche Migration durch einen besseren Schutz der EU-Außengrenzen und durch das Abkommen Europas mit der Türkei einzudämmen und stattdessen, weil Abschottung für Europa keine Option ist, Wege einer geordneten und legalen Migration zu eröffnen.
Das ganze Gespräch kann man, wie gesagt, nachlesen. Ich glaube, das Zitat beleuchtet neben vielen anderen Zitaten genau diese Intention.
ZUSATZFRAGE JUNG: Es bezieht sich darauf, dass das ein Positionswechsel ist. Die Kanzlerin hat vor einem halben Jahr am 13. November im ZDF gesagt: Wir können nicht einseitig festlegen, wer kommt und wer nicht. Was hat sich denn in den letzten sechs Monaten geändert?
STS SEIBERT: Ich kann noch einmal darauf verweisen: Schauen Sie sich das Ganze Gespräch an. Von Einseitigkeit war nie die Rede. Wir haben versucht, eine europäische Position, eine europäische Antwort auf die Herausforderung durch die Migration zu organisieren. Wir haben dabei einige Fortschritte gemacht. Europa hat sich klarer als je zuvor zu dem Ziel und der Notwendigkeit des gemeinsamen Schutzes seiner Außengrenzen bekannt. Daran arbeiten wir. Europa alle 28 Mitgliedstaaten hat gemeinsam ein Abkommen mit dem wichtigen Nachbarland Türkei geschlossen. Von der Haltung eines Landes allein ist bei der Bundeskanzlerin nicht die Rede, sondern von einem europäischen Vorgehen.
FRAGE HELLER: Auch zu den Auftritten der Kanzlerin gestern: Wie habe ich denn die Formulierung der Kanzlerin gestern im Europa-Haus zu deuten, dass man ungeachtet des ganzen Streits um Visafreiheit ein solches Abkommen mit der Türkei in jedem Fall braucht? Was heißt denn in diesem Zusammenhang „in jedem Fall“? Heißt das, dass man im Zweifelsfalle, auch wenn die Türkei nicht auf die Bedingungen in Sachen Visafreiheit einsteigt, an dem Abkommen auf jeden Fall festhalten wird, das heißt auch an den Verpflichtungen, die die EU eingegangen ist?
STS SEIBERT: Ich möchte hier eigentlich nicht in die Nachinterpretation von zwei Reden oder Auftritten der Bundeskanzlerin gestern eintreten, weil ich glaube, dass diese sich sehr klar erschließen. Was die Bundeskanzlerin angesprochen hat, ist die Notwendigkeit, dass Europa mit diesem wichtigen Nachbarland Türkei zusammen an Lösungen für die Migrationsherausforderung arbeitet unabhängig davon, dass es Schwierigkeiten gibt. Es ist alle Mühe wert, an einer gemeinsamen Antwort auf diese Herausforderungen zu arbeiten. Die Bundeskanzlerin hat gestern viele Gründe dafür genannt. Einer der vielleicht sofort ins Auge fallenden Gründe ist die Tatsache, dass es, seitdem dieses Abkommen in Kraft getreten ist, gelungen ist, die Zahl der Tode durch Ertrinken in der Ägäis ganz erheblich zu verringern. Das waren um die 360 in den ersten Monaten dieses Jahres bis zum 18. März, und ab dem 18. März nur noch sieben. Es sind sieben Tote zu viel, aber das ist ein Erfolg dieses Abkommens. Es gibt viele weitere Gründe, dieses Abkommen zu wollen darauf hat die Bundeskanzlerin angespielt , und zwar bei allen Schwierigkeiten, die auftreten.
ZUSATZFRAGE HELLER: Wenn ich nachfragen darf: Der einzige Grund, weshalb ich frage, ist in der Tat die Formulierung „in jedem Fall“. Das heißt für mich: egal, was passiert. Das heißt, das Abkommen steht, auch wenn vonseiten der Türkei so interpretiere ich das nun Voraussetzungen dafür erschüttert werden. Wie passt das zusammen?
STS SEIBERT: Das ist ja keinerlei Veränderung unserer Position, und auch von der Bundeskanzlerin ist gestern keine angesprochen worden. Wir haben hier immer gesagt: Die Europäische Union, selbstverständlich auch die Bundesregierung, steht zu den Verpflichtungen, die wir in diesem EU-Türkei-Abkommen übernommen haben. Wir erwarten von der Türkei, von den türkischen Partnern, dass auch sie ihren Teil der Verpflichtungen erfüllen. Das gilt auch für das Thema Visaliberalisierung. Da gibt es 72 Kriterien, die zu erfüllen sind. Diese Haltung gilt unverändert fort.
FRAGE: Herr Seibert, vielleicht habe ich das verpasst: Hat die Frau Bundeskanzlerin, gestern konkret über diese 72 Kriterien zum Thema Visaliberalisierung gesprochen? Zwei wichtige Kriterien sind ja die Änderung der Terrorgesetze mit dem Gesetz werden auch Journalisten in Gefängnisse gebracht und die Bekämpfung der Korruption. Hat die Frau Bundeskanzlerin konkret diese Kriterien gestern thematisiert?
STS SEIBERT: Sie hat gestern das kann man übrigens alles nachlesen; sowohl die kleine Ansprache im Europa-Haus als auch das Gespräch mit den WDR-Journalisten grundsätzlich über die zu erfüllenden Bedingungen gesprochen und nicht über einzelne. Aber das umfasst alle 72 Kriterien. Ich weise noch einmal darauf hin: Diese 72 Kriterien sind seit Dezember 2013 in dieser Visa-Roadmap enthalten und sind damit auch Bestandteil der Vorbereitung auf eine mögliche Visaliberalisierung seit nun zweieinhalb, beinahe drei Jahren.
FRAGE JUNG: Noch einmal zurück zur Menschenauslese, Herr Seibert, aus Sicht der Bundesregierung: Wen möchten Sie aufnehmen und wen nicht?
STS SEIBERT: Der Begriff, den Sie da verwendet haben, ist ein Begriff, der in der Bundesregierung nie verwendet werden würde. Aber wenn es Ihrer ist, ist es gut. Wir würden diesen nie verwenden.
Wir haben das Ziel, legale Migration nach Europa möglich zu machen.
ZURUF JUNG: Von wem?
STS SEIBERT: Ich werde Ihnen hier nicht einzelne Kriterien nennen können. Legal, nicht illegal, nicht schleppergetrieben, nicht so, dass es Menschenhändlern Millionen in die Kassen spült und Leben auf der Ägäis oder auf dem Mittelmeer oder sonst wo gefährdet. Das ist die Absicht, und alles Weitere ist zu organisieren.
Im Übrigen gibt es bereits jetzt erste Rückführungen. Es gibt bereits im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens erste legale Migration von Syrern aus der Türkei nach Europa hinein. Es sind noch nicht sehr viele, aber es sind schon welche. Das wird sich weiter in dem Maße fortsetzen, in dem Syrer von den griechischen Inseln in die Türkei zurückgeführt werden. Dabei werden verschiedene Kriterien angesetzt im Übrigen nicht von uns allein, sondern auch in Zusammenarbeit mit dem UNHCR.
ZUSATZFRAGE JUNG: Frau Chebli, Human Rights Watch hat jetzt berichtet, und diese Berichte scheinen zu bestätigen, dass türkische Grenzbeamte auf syrische Flüchtlinge nicht nur schießen, sondern sie auch misshandeln. Kümmert sich die Bundesregierung um eine Verifizierung dieser Berichte? Haben Sie eigene Kenntnisse oder Erkenntnisse vonseiten der türkischen Freunde?
CHEBLI: Zunächst einmal nehmen wir die Vorwürfe sehr ernst. Wir erwarten von der Türkei ganz klar, dass sie diese Vorwürfe aufklärt. Es liegt ja im Interesse aller auch der Türkei selbst , dass es ein unabhängiges Bild von diesen Vorkommnissen oder Vorwürfen gibt und dass diese auch überprüft werden können. Ich habe gestern gelesen, dass die Türkei zumindest öffentlich schriftlich erklärt hat, dass sie sich bereit erklärt, den Vereinten Nationen Zugang zum Südosten der Türkei zu gewähren. Das wäre auch unsere Erwartung. Wir befinden uns darüber mit der Türkei auch im Gespräch und werden das auch so kommunizieren, nämlich dass wir uns wünschen würden, dass es die Möglichkeit gibt, dass sich zum einen die Türkei ein Bild von der Lage macht, aber dass dieser Weg, wenn gewünscht, auch den Vereinten Nationen ermöglicht wird.
FRAGE GEBHARD: Ich habe eine Frage an das Innenministerium. Heute war im Bundestag auch die Flüchtlingspolitik und die Frage der sicheren Herkunftsstaaten ein Thema. Haben Sie denn Zahlen darüber, wie viele Menschen aus den drei Maghreb-Staaten zuletzt nach Deutschland kamen? Was sind da Ihre jüngsten Zahlen?
DR. DIMROTH: Ja, Zahlen aus der jüngeren Vergangenheit kann ich Ihnen anbieten. Grundlage für diese Zahlen, die ich habe, ist das sogenannte EASY-System. Darüber hatten wir hier schon vielfach gesprochen, was sozusagen die Absolutheit und Verlässlichkeit dieses Systems anbetrifft, das eben aufgrund einiger Faktoren durchaus eine gewisse Fehleranfälligkeit aufweist. Wir sind im Übrigen gerade dabei, diese Fehleranfälligkeit zu beheben, und zwar mit dem sogenannten Datenaustauschverbesserungsgesetz und dem in diesem Zusammenhang auszugebenden Ankunftsnachweis.
Ich kann Ihnen also diese EASY-Zahlen für Januar und Februar dieses Jahres nennen. Das betrifft im Januar für Algerien eine Zahl von 1563 Menschen, für Marokko von 1623, für Tunesien von 170. Im Februar war die Zahl schon deutlich geringer: Algerien 263, Marokko 274, Tunesien 72. Den März habe ich auch noch: Algerien 212, Marokko 225, Tunesien 43.
FRAGE HÜBSCHEN: Herr Seibert, Frau Chebli, noch einmal zum Verhalten der Türkei an der Grenze zu Syrien und den Berichten von Human Rights Watch: Habe ich es jetzt richtig verstanden, dass Sie die Berichte anders als noch am Mittwoch inzwischen für glaubwürdig halten, also dass Sie darüber eigene Erkenntnisse haben? Bieten Sie den Vereinten Nationen von deutscher Seite Unterstützung an, um diese Vorkommnisse aufzuklären? Letzte Frage: Wäre es denn für die Bundesregierung in Ordnung, wenn nicht an der deutschen Grenze, aber dann eben an der türkischen Grenze von Schusswaffen Gebrauch gemacht wird?
CHEBLI: Zu Ihrer ersten Frage: Der Stand hat sich nicht geändert. Uns liegen auch heute keine anderen Erkenntnisse als am Freitag vor. Aber die Situation hat sich ja inzwischen so weiterentwickelt, dass sich die Türkei dazu positioniert hat. Sie hat zunächst einmal ein Dementi abgegeben und dann auch geschrieben, dass man bereit sei, jemanden von den Vereinten Nationen zu empfangen. Das wäre auch unser Wunsch, und diesen Wunsch würden wir auch gegenüber der türkischen Seite kommunizieren.
ZUSATZFRAGE HÜBSCHEN: Aber würden Sie die Aufklärung nicht praktisch unterstützen? Außerdem wäre noch die Frage nach dem Schusswaffengebrauch offen.
CHEBLI: Was meinen Sie mit „praktisch unterstützen“? Wenn wir sagen, dass wir uns dafür einsetzen würden, dass es ein unabhängiges Bild gibt, dann ist die Position der Bundesregierung dazu, wie sich das alles weiterentwickelt und in welcher Form die Bundesregierung darin involviert werden würde, doch klar. Lassen Sie es uns doch erst einmal dabei belassen, dass wir uns schon in Gesprächen das haben wir, ehrlich gesagt, auch in der Vergangenheit getan über all diese Vorfälle und Vorwürfe, die es gibt, mit der türkischen Regierung auseinandersetzen, Aufklärung erwarten und sie uns wünschen.
VORS. FELDHOFF: Möchten Sie das ergänzen, Herr Seibert?
STS SEIBERT: Nein, ich glaube, Frau Chebli hat dazu alles gesagt.
ZUSATZFRAGE HÜBSCHEN: Heißt das, zu der Frage des Schusswaffengebrauchs möchten Sie sich jetzt offensichtlich nicht positionieren?
CHEBLI: Wiederholen Sie die Frage.
ZUSATZFRAGE HÜBSCHEN: Die Frage war, ob es für die Bundesregierung in Ordnung wäre, wenn nicht an der deutschen Grenze, aber an der türkischen Grenze Flüchtlinge mit Schusswaffen abgewiesen werden.
CHEBLI: Natürlich nicht. Ich glaube, man muss auch sehen, dass es an dieser Grenze eine sehr schwierige Sicherheitssituation gibt. Es kommt zu Kämpfen zwischen Terroristen und der türkischen Seite, die ich hier jetzt im Einzelfall nicht verifizieren kann. Ich habe auch kein größeres Lagebild. Aber auf unschuldige Menschen zu schießen, ist natürlich in keiner Weise hinnehmbar.
FRAGE: Herr Seibert hatte ja gesagt, dass man froh darüber sei, dass es weniger Tote in der Ägäis gibt. Jetzt gibt es die Toten an der syrisch-türkischen Grenze. Will man dieses Thema denn explizit in den Diskussionen mit der Türkei über die Visaverhandlungen und das Gesamtpaket thematisieren?
STS SEIBERT: Wie Sie wissen, werden diese Gespräche ja nicht zwischen Deutschland und der Türkei geführt, weil es sich ja nicht um ein deutsch-türkisches, sondern um ein europäisch-türkisches Abkommen handelt. Insofern werden diese Gespräche von der Europäischen Kommission geführt, und darüber wird dann den Mitgliedstaaten berichtet werden. Ich denke, dass natürlich immer das gesamte Bild einzubeziehen ist.
FRAGE JUNG: Ist der Schusswaffengebrauch an der türkisch-syrischen Grenze ein Dealbreaker, Herr Seibert?
STS SEIBERT: Herr Jung, Sie kommen hier mit einem Begriff nach dem anderen, der für uns irgendwie gar keine Rolle spielt.
ZURUF JUNG. Sie wissen ja, was gemeint ist!
STS SEIBERT: Mit Mühe; aber das ist bei Ihren Fragen nicht so selten. – In diesem Fall muss ich sagen: Wir haben keinen Deal, wir haben eine Vereinbarung oder ein Abkommen, wie auch immer Sie es nennen wollen, zwischen der EU und der Türkei. Das wird umgesetzt. Die Umsetzung hat bereits erste Früchte getragen. Es ist aber auch noch einiges zu erreichen, was sowohl die Finanzierung weiterer Projekte für Flüchtlinge in der Türkei als auch beispielsweise das Thema der Visaliberalisierung betrifft, über das wir hier ja schon gesprochen haben. Daran arbeiten wir. Die Europäische Union, all ihre Mitgliedstaaten und ganz sicher auch die Bundesregierung sind bereit, das zu erfüllen, was man an Verpflichtungen auf sich genommen hat. Wir gehen davon aus, dass das von der türkischen Seite genauso gesehen wird.
ZUSATZFRAGE JUNG: Frau Chebli, ist für die Bundesregierung Human Rights Watch oder sind türkische Offizielle glaubwürdiger?
CHEBLI: Ich habe dem, was ich vorhin gesagt habe, ehrlich gesagt nichts hinzuzufügen. Ich habe gesagt: Wir haben keine eigenen Erkenntnisse. Wir nehmen die Vorwürfe von Human Rights Watch ernst und setzen uns dafür ein, dass Das hat die Türkei auch gesagt. Ich meine, sie hat das dementiert. Jetzt steht Aussage gegen Aussage. Letztendlich kann man das nur verifizieren, wenn Zugang zu den Stellen gewährleistet wird, ob von türkischer Seite mit den Vereinten Nationen zusammen oder wie auch immer. Ihre Frage ist so pauschal also einfach nicht zu beantworten.
FRAGE LANGE: Ich habe eine kurze Terminfrage an das Landwirtschaftsministerium, und dann würde ich noch nach Glyphosat fragen wollen. Vielleicht kann man das hintereinander machen:
Die Terminfrage betrifft die Reise des Staatssekretärs Bleser in die Ukraine in der nächsten Woche. Können Sie sagen, was Ziel und Inhalt dieser Reise ist?
URBAN: Zur Reise des Parlamentarischen Staatssekretärs Bleser in die Ukraine kann ich Ihnen im Moment keine Details nennen, aber das würde ich Ihnen einfach nachliefern; das ist kein Problem. Ich kann nur darauf hinweisen, dass dazu am heutigen Tag auch noch eine Pressemitteilung unser Haus verlassen wird.
ZUSATZFRAGE LANGE: Das zweite Thema wäre das Thema Glyphosat. Mir ist immer noch nicht ganz klar, wie sich die Bundesregierung jetzt auf europäischer Ebene zu diesem Thema verhalten wird. Ich würde diese Frage natürlich auch an das Umweltministerium stellen.
STS SEIBERT: Vielleicht sage auch ich ganz kurz etwas dazu, obwohl ich von Ihnen nicht gefragt wurde: Es ist offenbar, dass es derzeit keine einheitliche Position innerhalb der Bundesregierung zu diesem Thema gibt. Gehen Sie deshalb davon aus, dass in den nächsten Tagen weitere Gespräche geführt werden, auch unter Einschluss des Bundeskanzleramtes, um eine solche einheitliche Position möglichst herzustellen.
FRAGE DR. VON MALLINCKRODT: Auch noch eine Nachfrage zum Machtwort des Bundeskanzleramtes: Das sind ja doch sehr konträre Positionen. Die SPD-Minister oder SPD-Ministerien sagen, dass sie sich zurzeit nicht für eine Wiederzulassung bzw. dagegen aussprechen. Landwirtschaftsminister Schmidt und vermutlich auch Herr Gröhe da kenne ich die Position nicht, aber es geht ja schließlich auch um gesundheitliche Folgen sagen: Nein, nein, wir glauben unserem Amt für Risikobewertung; so soll es sein. – Weiter auseinander könnten die Positionen ja nicht liegen. Im Kanzleramt muss es ja in den letzten Monaten eigentlich auch schon eine Entscheidungsfindung gegeben haben, weil die nächste Entscheidung am Mittwoch ansteht. Es muss ja da also eigentlich schon eine Positionierung geben.
STS SEIBERT: Wenn Sie die Ankündigung, dass noch Gespräche geführt werden, für ein Machtwort halten, dann haben wir da eine unterschiedliche Definition dieses Begriffes. Ich habe gesagt: Es ist offenbar, dass derzeit keine einheitliche Position der Bundesregierung vorliegt und dass Gespräche geführt werden. Ich werde nicht in die Einzelheiten gehen.
ZUSATZ DR. VON MALLINCKRODT: Ich weiß nicht, ob im Falle von Glyphosat dann irgendwie auch die Richtlinienkompetenz wieder ins Spiel kommt. Im Kanzleramt muss man sich ja zu diesem Thema auch schon eine Meinung gebildet haben.
STS SEIBERT: Da, wo es bisher nicht möglich war, eine einheitliche Position innerhalb der Bundesregierung herzustellen, ist es ganz normal, dass sich auch das Kanzleramt einschaltet, um zu versuchen, eine solche Position herzustellen.
ZUSATZFRAGE DR. VON MALLINCKRODT: An das Landwirtschaftsministerium: Gestern hat der Landwirtschaftsminister eine Pressemitteilung herausgegeben und gesagt, er sei völlig vor den Kopf gestoßen, denn Herr Gabriel und auch Frau Hendricks hätten ihm schon lange zugesichert, wie man sich in Brüssel verhalte, nämlich positiv gegenüber einer Wiederzulassung. Was war denn die Haltung des Wirtschaftsministeriums vor der letzten Abstimmung, also vor Mitte März? Stimmt es, dass Herr Gabriel gesagt hat „Ich möchte eine Wiederzulassung“, oder stimmt das nicht?
KUJAWA: Das sind interne Ressortabstimmungen, zu denen ich jetzt nichts sagen kann. Ich schließe mich im Übrigen dem an, was Herr Seibert zu diesem Thema gesagt hat.
FRAGE MUSCHNER-NOACK: Her Dimroth, es gab kürzlich einen Vorfall am Hamburger Flughafen, nachdem die Bundespolizei eine Terrordrohung oder eine Bombendrohung erhalten hatte, bei dem angeblich ein falsches Flugzeug evakuiert worden ist. Was können Sie zu diesem Vorfall sagen? Wie bewerten Sie ihn?
DR. DIMROTH: Zu dem Vorfall kann ich etwas sagen. Es ist tatsächlich so, dass am Sonntag eine entsprechende Drohmail bei den zuständigen Kolleginnen und Kollegen am Hamburger Flughafen eingegangen ist. Diese betraf sehr konkret einen Flug einer bestimmten Luftverkehrsgesellschaft, auch unter Nennung einer entsprechenden Flugnummer. Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort mussten sehr rasch entscheiden, wie mit dieser Warnung umzugehen ist. Sie wurde für glaubhaft befunden. Die Kollegen haben dann geschaut, welche Flugzeuge der betroffenen Luftverkehrsgesellschaft sich zu diesem Zeitpunkt noch am Flughafen befanden. Das war zu diesem Zeitpunkt nur eine Maschine, die allerdings sozusagen tatsächlich einen Zahlendreher in Bezug auf die Flugnummer, die in der genannten Drohmail genannt worden war, aufwies. Nichtsdestotrotz hat man sich entschieden, aus Sicherheitsgründen diese Maschine zu durchsuchen. Sie war, wie gesagt, zu dem Zeitpunkt die einzige, die überhaupt noch am Flughafen war. Das hat man getan und dort im weiteren Verlauf glücklicherweise nichts gefunden, sodass die Maschine dann mit einer nicht unerheblichen Verspätung starten konnte.
Im weiteren Verlauf hat man dann festgestellt, dass in einem geraumen Zeitraum vor dem Eingang dieser Warnmail tatsächlich eine andere Maschine der Betroffenen Airline mit der genannten Flugnummer den Flughafen schon verlassen hatte. Daraufhin hat man dann die Airline informiert. Das Flugzeug ist nach Landung an seinem Zielort auch untersucht worden. Auch dort sind keine entsprechenden Gegenstände aufgefunden worden.
ZUSATZFRAGE MUSCHNER-NOACK: Gibt es denn irgendwelche Konsequenzen, die daraus gezogen werden, oder ist das im Prinzip ein Vorfall, der nicht anders gelöst hätte werden können, weil man reagieren musste und dort halt nur diese eine Maschine war? Sagt man sich jetzt, dass man noch einmal genauer darauf achten muss?
DR. DIMROTH: Ich glaube, für eine abschließende Bewertung ist es heute vermutlich noch ein bisschen zu früh. Die Kolleginnen und Kollegen schauen sich jetzt sehr genau an, wie die Abläufe waren. Prima facie, also auf den ersten Eindruck, erscheint mir das jedenfalls ein sehr sachgerechtes Verhalten der Kollegen gewesen zu sein, weil der Zeitraum, der bis zu dem Zeitpunkt zur Verfügung stand, zu dem die Maschine, die beinahe die gleiche Flugnummer trug, aber jedenfalls die gleiche Airline betraf, abfliegen sollte, (sehr kurz war). Dass man sich dann für die Sicherheit entscheidet und solche Maßnahmen ergreift, ist, glaube ich, richtig. Ob im Nachhinein Informationsflüsse möglicherweise noch schneller hätten stattfinden können, ist sicherlich Gegenstand der jetzt anstehenden Aufklärungsarbeiten.
Noch einmal zu der Frage, ob daraus dann bestimmte Konsequenzen zu ziehen sind, was Abläufe und Ähnliches anbetrifft: Dafür ist es heute sicherlich zu früh. Die Maßnahmen, die vor Ort getroffen worden sind, scheinen nach all dem, was wir jedenfalls wissen, durchaus angemessen und vernünftig gewesen zu sein.
FRAGE STEINER: Herr Dimroth, aber auch Herr Seibert, das Bundesamt für Verfassungsschutz spricht heute von russischer staatlicher Steuerung von Angriffen auf IT-Infrastrukturen unter dem schönen Titel „Sofacy“. Ich würde gerne eine Einschätzung von Ihnen dazu erhalten, wie solche strukturellen Angriffe, hinter denen schon das Bundesamt für Verfassungsschutz einen staatlichen Akteur nachhaltig vermutet, denn aus Ihrer Sicht einzuschätzen sind und was das denn eigentlich ist.
Das geht dann als Frage in gewisser Weise natürlich auch an Herrn Nannt, was die Frage angeht, wie solche Cyber-Bedrohungen einzuschätzen sind und welche Maßnahmen die Bundesregierung in diesem Kontext aktuell ergreift.
DR. DIMROTH: Die Einschätzungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Bezug auf die Bedrohung aus dem Cyber-Raum und auch in Bezug auf bestimmte Herkunftsstaaten sind nicht neu. Das können Sie in den Verfassungsschutzberichten auch der vergangenen Jahre nachlesen, im Übrigen auch in Bezug auf Russland. Insofern ist das ein bekanntes Bedrohungspotenzial, das dort identifiziert wurde.
Die Antwort für den zivilen Bereich, welche Schlüsse daraus zu ziehen sind, haben wir bereits vor langer Zeit gegeben: Es gibt die IT-Sicherheitsstrategie der Bundesregierung, die federführend im BMI erarbeitet und umgesetzt wurde.
Es gibt einen sehr starken Schutz der Kommunikationssysteme, insbesondere der Bundesregierung, über den sogenannten IVBB. Auch das liegt in der Federführung des Innenministeriums mit starker Unterstützung und Zuarbeit durch das zuständige Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik. Ich glaube, da sind wir wirklich gut aufgestellt, was die Sicherheit der Regierungskommunikation anbetrifft sozusagen mit allen Einschränkungen, die jeder IT-Fachmann immer machen würde, was die Absolutheit solcher Aussagen anbetrifft. Aber ganz grundsätzlich, glaube ich, ist da viel geschehen.
Schließlich, wie Sie wissen, gibt es auch ein IT-Sicherheitsgesetz aus der Feder des Innenministers, das in Kraft ist. Es wird jetzt sukzessive über entsprechende Rechtsverordnungen mit Leben gefüllt, um eben auch gerade die kritischen Infrastrukturen in Deutschland, die wir auf privatwirtschaftlicher Seite haben, zumindest mit einem Mindeststandard zu schützen.
Entscheidend bei all diesen Ansätzen ist, dass wir nicht differenzieren. Diese Erkenntnis ist sozusagen die rote Linie, von wem ein möglicher Angriff zu erwarten ist. Denn die Experten sind sich da, glaube ich, weitestgehend einig, dass diese Differenzierung häufig sehr schwer zu treffen ist, sozusagen beweissicher festzustellen, aus welcher Richtung ein Angriff möglicherweise kam.
Viel entscheidender ist es, die Systeme gegen jedweden Angreifer zu härten, völlig egal aus welcher Richtung ob politisch motiviert, staatlich unterstützt oder schlicht kriminell motiviert der Angriff kommt. Das ist der Ansatzpunkt sowohl der IT-Sicherheitsstrategie als auch des IT-Sicherheitsgesetzes. Insofern haben wir in Deutschland eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um insgesamt gleich gegen welchen potenziellen Angreifer gut aufgestellt zu sein.
NANNT: Wie Sie ja wissen, stellen wir uns auch im Bereich Cyber neu auf. Die Ministerin hat vor einigen Wochen angekündigt, dort einen eigenen Organisationsbereich zu schaffen, eine eigene Abteilung im BMVg. Insofern ist natürlich für uns der Schutz unserer Systeme ganz wichtig. Das gilt natürlich in gleichem Maße in den Bereichen Sabotage und Spionage, und zwar für jedweden Angriff. Die Zahlen dazu sind Ihnen ja auch bekannt, wie viele Angriffe wir jedes Jahr haben. Da ist der Schutz einfach notwendig.
ZUSATZFRAGE STEINER: Herr Maaßen wird ungewohnt deutlich. Das muss man ganz klar sagen. Er spricht davon, dass russische Nachrichtendienste inzwischen auch die Bereitschaft zur Sabotage zeigen würden. Das sind ungewöhnliche Töne. Da würde ich schon ganz gern eine Einschätzung haben, ob sich die Bedrohungslage jetzt noch einmal in irgendeiner Form verstärkt hat. Ist Ihnen diese Aussage von Herrn Maaßen bereits zur Kenntnis gekommen, dass es sozusagen qualitative Veränderungen gegeben habe, und ziehen Sie daraus in irgendeiner Form Schlüsse?
DR. DIMROTH: Von einer so substanziell anstehenden Neubewertung der Bedrohungslage im Cyberraum gehen wir nicht aus. Ich kann jetzt im Einzelnen nicht die Worte von Herrn Maaßen und die dahinter liegenden Erkenntnisse kommentieren oder in klein-klein ausführen. Da würde ich Sie bitten, noch einmal beim BfV nachzufragen. Für uns jedenfalls gibt es keine Erkenntnislage, die eine grundlegende Neubewertung der Bedrohungslage im Cyberraum erforderlich machen würde.
Dass wir grundsätzlich von einer hohen Bedrohungslage ausgehen, hatte ich eben und schon in vergangenen Ausführungen deutlich gemacht. Nicht ohne Grund sind die von mir gerade genannten Maßnahmen ergriffen worden, weil wir von einer hohen Bedrohungslage ausgehen, und zwar ich sage es noch einmal gleich aus welcher Richtung sie kommen, weil uns die Erkenntnis lehrt, dass man sich nicht gegen bestimmte Angreifer wappnen kann, sondern man sich insgesamt gegen jedweden Angriff wappnen sollte.
FRAGE DR. VON MALLINCKRODT: Weil wir jetzt gerade über dieses aktuelle Thema sprechen: Inwieweit soll denn die zukünftige Cyber-Armee aus dem BMVg an das BMI angedockt sein? Also welche Strukturen sind da geplant, weil ja die Verteidigung der kritischen Infrastruktur in der Vergangenheit eher ein Thema des Bundesinnenministeriums war. Was ist da in ministerieller Hinsicht geplant?
NANNT: Für uns ist natürlich der Schutz unserer Systeme ganz entscheidend. Da geht es natürlich um die defensiven Geschichten. Das heißt, wir müssen operativ fähig sein, im Einsatz zu agieren. Dort müssen wir unsere Systeme schützen. Natürlich arbeiten wir gemeinsam mit Ressorts, auch mit dem BMI usw., zusammen. Aber genauso gilt für uns der klare rechtliche Rahmen, wie wir hier eingesetzt werden können. Insofern haben wir eine Kooperation und sind auch mit dem BSI in Gesprächen. Aber ansonsten gilt natürlich auch in dem Bereich: Wie können wir unsere Systeme operativ halten? Wie können wir uns schützen, und wir können wir dann auch im Einsatz agieren?
DR. DIMROTH: Ich kann das nur ganz knapp ergänzen. Ganz grundsätzlich begrüßen wir sehr die Initiative der Bundesverteidigungsministerin, sich in dem Bereich stärker aufzustellen. Ich habe auch keinerlei Zweifel, dass zukünftig darunter die Zusammenarbeit zwischen unseren Häusern leiden wird. Ganz im Gegenteil: Es gibt dafür ja auch eine funktionierende Plattform, das sogenannte Cyber-Abwehrzentrum, in dem der Austausch von Informationen und Erfahrung, gegebenenfalls auch von operativen Erkenntnissen, tagtäglich stattfindet. Insofern haben wir da eine Drehscheibe, die man auch für die Zukunft nutzen kann, wenn das BMVg dort seine Kompetenzen und Ressourcen ausbaut.
FRAGE JUNG: Eine Lernfrage an Herrn Nannt: Müssen diese sogenannten Nerds, die Sie suchen, denn auch durch die Grundausbildung? Das könnte ja teilweise schwierig werden.
NANNT: Da müsste man erst einmal unterscheiden, Herr Jung, ob wir zivile oder militärische Kräfte einstellen. Ansonsten gibt es natürlich eine Ausbildung, die wir insgesamt gestalten. Die Ausbildung hat gewisse Rahmenbedingungen. Dazu gehört natürlich auch die Grundausbildung, die der Start sein wird.
ZUSATZFRAGE JUNG: Also das bleibt?
NANNT: Wir sind gerade dabei, Konzepte zu entwickeln, wie wir uns zukünftig im Bereich Cyber aufstellen, wie wir Personalgewinnung machen, wie wir uns vielleicht auch öffnen, sodass wir die Möglichkeit bieten, neues Personal für einigen Zeitraum zu gewinnen, vielleicht für zwei, drei oder vier Jahre. Wir sind dabei, das aufzustellen. Wir sind auch dabei, das zu untersuchen. Dazu werden jetzt die Konzepte erstellt.
Uns ist natürlich klar, dass wir dort ein unheimlich hohes Interesse haben. Wir haben einen sehr großen Bereich im Bereich der IT-Spezialisten. Da müssen wir uns einfach flexibler aufstellen. Das wird gerade untersucht.
FRAGE: Herr Dimroth, weil Sie sagten, dass das Thema Cyber-Sicherheit bei dem Besuch in Washington angesprochen wird und das, glaube ich, nicht zum ersten Mal: Hat es ähnliche Reisen bzw. Diskussionen auch jemals mit Moskau gegeben?
DR. DIMROTH: Jedenfalls auf Ministerebene ist mir eine entsprechende Reise zu diesem Thema nicht bekannt.
FRAGE HÜBSCHEN: Eine Frage an Herrn Dimroth oder Herrn Seibert: Angesichts der doch sehr brisanten Vorfälle rund um den V-Mann „Corelli“ und den NSU-Untersuchungsausschuss und der sehr zögerlichen Berichterstattung des Bundesamts für Verfassungsschutzes in diesem Fall, genießt der Präsident des Bundesamts noch das volle Vertrauen der Bundesregierung?
DR. DIMROTH: Also Herr Dr. Maaßen genießt das volle Vertrauen des Bundesinnenministers.
FRAGE BOESE: Eine Frage an Herrn Strater und auch an Herrn Malachowski.
Einmal an Herrn Strater in Sachen Opel: Herr Drobrindt will sich ja nachher dazu äußern. Aber vielleicht können Sie einmal sagen, warum man so lange zugeschaut hat, wie die Anbieter bei Emissionstests tricksen. Verdachtsmomente gab es ja schon lange. Wieso ist man nicht viel früher zu Real-Driving-Emissions-Tests gekommen?
An das Verbraucherschutzministerium die Fragen: Warum hat man die Emissionen nicht genauer kontrolliert, wenn man doch wusste, dass sie in den Städten sehr hoch sind? Überlegt man vielleicht sogar Fahrverbote für Dieselfahrzeuge?
STRATER: Ich kann mit den RDE-Verfahren beginnen: Wir arbeiten ja schon seit 2011 an entsprechenden Weiterentwicklungen der Prüfverfahren und an der Einführung von diesen zusätzlichen RDE-Messungen auf der Straße. Die entsprechenden politischen Entscheidungen sind getroffen, und RDE kommt.
Zum Thema Opel: Ziel der von Minister Dobrindt eingerichteten Untersuchungskommission ist die Suche nach unzulässigen Abschalteinrichtungen, wie sie im Fall VW verwendet worden sind. Die Untersuchungskommission besteht weiter, auch nach Vorlage des Untersuchungsberichtes. Es werden auch schon weitere Prüfungen durchgeführt, den Hersteller Fiat betreffend. Die Inhalte, die Sie jetzt hier ansprechen, die gestern von mehreren Medien gleichzeitig und heute hier verbreitet worden sind, werden auch in diesem Rahmen untersucht. Wir haben in dem Fall gegenüber dem „Spiegel“ schon mitgeteilt, dass die dargelegten Inhalte an das Kraftfahrtbundesamt zur Überprüfung übergeben worden sind. Die Untersuchungskommission hat Opel bereits für die nächste Woche vorgeladen.
MALACHOWSKI: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, fragten Sie, wieso wir nicht untersagen, dass Diesel-Autos in Städten fahren, in denen die Feinstaubbelastung hoch ist.
ZUSATZFRAGE BOESE: Oder warum man Emissionen nicht genauer kontrolliert hat, wo doch schon so lange klar ist Also als Verbraucherschützer sozusagen?
MALACHOWSKI: Soweit ich weiß, ist das eine kommunale Frage, ob man den Verkehr untersagt oder nicht. Die Messungen finden dann auch auf dieser Ebene statt. Wir sind auf jeden Fall nicht daran beteiligt.
FRAGE HELLER: Zur Klärung würde ich gern wissen: Wenn Opel für die nächste Woche in der Kommission vorgeladen ist, geht es da um die Vorwürfe im Hinblick auf das Modell Zafira oder geht es auch um Vorwürfe, die sich in jüngster Zeit auch in Richtung dieses Volumenmodells Astra ergeben?
Mich würde zum zweiten interessieren: Im Zusammenhang mit der Abschaltung von Abgasreinigung war ja viel die Rede von dem Temperaturfenster und dass dies auf alle Fälle nicht illegal ist. Ist es denn nach dem Verständnis des Verkehrsministeriums illegal, wenn sich für den Beschleunigungsvorgang, also abhängig von Drehzahlen, letztendlich auch die Abgaseinrichtung ausschaltet, womit dann letztendlich nur ein geringer Bereich übrig bleibt, in dem die Abgasreinigung überhaupt voll funktionsfähig ist?
STRATER: Ich beginne einmal mit der Untersuchungskommission. Ich möchte den Gesprächen jetzt nicht vorgreifen, die mit dem Hersteller Opel geführt werden.
Zum Thema Thermofenster haben wir ja im Bericht der Untersuchungskommission umfangreich Erkenntnisse dargelegt. Das können Sie dort alles nachlesen. Dort finden Sie auch die Fahrzeuge und Fahrzeugtypen in dieser sogenannten Gruppe II, die davon betroffen sind und jetzt im Rahmen von Serviceaktionen optimiert werden.
Ich möchte mich jetzt hier nicht auf theoretische Diskussionen einlassen. Das, was im Untersuchungsbericht untersucht wurde, ist dort ja auch dargelegt. Alles Weitere möchte ich jetzt hier nicht bewerten.
ZUSATZFRAGE HELLER: Aber Thermofenster spielten ja in meiner Frage eben keine Rolle mehr, sondern die Frage bezieht sich auf diesen neuen Bereich, den es da gibt, nämlich Beschleunigungsvorgang. Ab einer gewissen Drehzahl schaltet sich das Ding ab. Das ist ja offenbar ein neuer Aspekt. Hat das Ministerium dazu eine Meinung? Ist das vor allem noch im Bereich dessen, was man als legal bezeichnet oder ist das schon eine illegale Trickserei, um es ganz platt zu sagen?
STRATER: Also ich hatte ja hier vorhin ausgeführt, dass neue Inhalte in der Untersuchungskommission überprüft werden können und werden, weil die Untersuchungskommission fortbesteht.
Was Sie jetzt hier ansprechen, bezieht sich auch auf die Veröffentlichungen, die hier gestern und heute dargelegt wurden, die auch der „Spiegel“ dargelegt hat. Diese Inhalte sind bisher nicht im Rahmen der Arbeit der Untersuchungskommission beobachtet worden. Wie gesagt: Neue Inhalte können in diesem Rahmen untersucht werden.
HAUFE: Noch einmal zum Grundverständnis der EU-Abgasnorm: Das ist keine Vorschrift für den Motorschutz. Das ist eine Vorschrift für den Gesundheitsschutz. Jede Form der Abschaltung der Abgasreinigung oder der Einschränkung der Abgasreinigung ist erst einmal vorschriftswidrig.
Dann gibt es eine Definition von bestimmten Ausnahmefällen. Das Gängigste davon ist einfach die Anlasssituation, das Anschalten des Autos, der Kaltstart, das Hochfahren. Das ist eine Situation, in der die Abgasreinigung heruntergefahren oder wie man hier landläufig sagt ausgeschaltet werden kann.
Ansonsten hat ein Autohersteller dafür zu sorgen, dass sein Fahrzeug unter den normalen Bedingungen in Europa so funktioniert, dass entsprechend der Grenzwerte so wenige Abgase wie möglich aus den Autos herausgehen. Das ist die grundlegende Regelung des Regelwerks. Da gibt es keine großen Ausnahmespielräume. Sie werden dann eben von anderer Seite her definiert.
FRAGE BOESE: Herr Strater, nur noch einmal ganz kurz zum Prozedere. Wie geht es jetzt weiter? Sie machen jetzt Nachprüfungen? Sie haben jetzt die Ergebnisse von den Kollegen an das KBA gegeben, veranlassen Nachprüfungen, laden Opel ein, und was passiert dann?
STRATER: Das kann ich nicht sagen, was dann ist. Das sind die nächsten Schritte, die Sie genau so richtig beschreiben.
ZUSATZFRAGE BOESE: Okay. Also die Umwelthilfe fordert zum Beispiel ein Zurückziehen der Typzulassung. Wäre das eine mögliche Konsequenz?
STRATER: Das kann ich auch nicht sagen. Denn Konsequenzen können logischerweise erst nach Untersuchungen gezogen werden. Deswegen kann ich dem nicht vorgreifen.
FRAGE HÜBSCHEN: Eine Frage an Herrn Haufe. Sie haben ja gerade dankenswerterweise darauf hingewiesen, dass es eine Richtlinie ist, die dem Gesundheitsschutz und nicht dem Motorschutz dient. Die Deutsche Umwelthilfe spricht in diesem Zusammenhang bei Manipulationen immer von „vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge“. Ist das eigentlich eine Einschätzung, der sich die Bundesregierung anschließt?
HAUFE: In der Regel schließen wir uns nicht solchen Einschätzungen an.
Ich habe dargelegt, wie das Regelwerk zu verstehen ist, und ich habe dargelegt, dass das Regelwerk einzuhalten ist.
ZUSATZFRAGE HÜBSCHEN: Für wie gefährlich halten Sie denn den zusätzlichen Ausstoß von Stickoxid?
EWALD: Zu diesem Aspekt kann ich nur auf die Kompetenzverteilung innerhalb der Bundesregierung verweisen. Alle Aspekte des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes liegen beim Umweltministerium.
ZUSATZFRAGE HÜBSCHEN: Herr Haufe, für wie gefährlich hält denn das Bundesumweltministerium den zusätzlichen Ausstoß von Stickoxid?
HAUFE: Das haben wir ja schon oft dargelegt, dass das ein Problem ist. Wir haben in der Luft in der Umgebungsluft, in der Atemluft in vielen Städten zu hohe Werte. Das ist ein Gesundheitsproblem. Das habe ich hier auch schon mehrfach dargelegt. Deswegen führen wir hier auch die ganzen Diskussionen.
FRAGE HELLER: Noch einmal das Verkehrsministerium gefragt: Ich verstehe nicht so richtig. Da haben wir eine Untersuchungskommission und andere Ämter, die monatelang und zum Teil auch länger, als sich das vielleicht mancher Beobachter gewünscht hätte, prüfen und prüfen. Dann sagen Sie am Ende, wenn es um die Vorwürfe auf Opel bezogen geht: Oh, den Aspekt haben wir bisher gar nicht geprüft. Den Aspekt haben wir bisher außer Acht gelassen. Warum müssen wir so etwas eigentlich immer von dritter Seite zuerst erfahren und nicht von eigenständigen Expertenuntersuchungen, die im Bereich des Verkehrsministeriums und seiner nachgeordneten Behörden angesiedelt sind?
STRATER: Nun, ich hatte ja ausgeführt: Das Ziel der Untersuchungskommission ist die Suche nach unzulässigen Abschalteinrichtungen, wie sie im Fall von VW verwendet worden sind. Das Ergebnis haben wir Ihnen mitgeteilt, als der Minister den Bericht vorgestellt hat. Ich kann es hier noch einmal nennen:
„Kein weiteres Fahrzeug verwendet eine Prüfzykluserkennung, wie VW sie eingesetzt hat.
Es wurden technische Verfahren festgestellt, mit denen Hersteller die Wirksamkeit ihres Emissionskontrollsystems an Fahr- bzw. Umweltbedingungen anpassen. Das betrifft das sogenannte ‚Thermofenster’, innerhalb dessen die Hersteller die Abgasreinigung zurückfahren.“
Sie können alle diese Ergebnisse detailliert nachlesen. Was Sie als Faktum beschreiben und worum es in den Meldungen geht, die Sie zitieren, dass es sich um illegale Abschalteinrichtungen handele, das werden wir jetzt überprüfen, und zwar, wie ich es gesagt habe, im Rahmen der Untersuchungskommission. Das sind die Schritte, die wir jetzt gehen.
FRAGE LANGE: Herr Haufe, ich wüsste gern, was politisch aus dem folgt, was Sie uns gerade erzählt haben. Wir stellen fest, dass immer nur kleckerweise ans Licht kommt, dass irgendwo manipuliert wurde oder dass zumindest der Versuch unternommen wurde, Regeln zu unterlaufen. Zum Beispiel beim Thema Glyphosat hebt Ihre Ministerin auf das Vorsorgeprinzip ab und sagt: Im Zweifel entscheiden wir lieber im Sinne des Bürgers. – Jetzt haben wir womöglich höhere Ausstöße an Stickoxiden usw., also eine Gesundheitsgefährdung. Was ist also für Ihr Ministerium im Moment die politische Schlussfolgerung? Unternehmen Sie etwas, oder gucken Sie sich das im Moment nur an?
HAUFE: Herr Strater hat bereits auf wesentliche Schlussfolgerungen hingewiesen.
Das eine ist, dass die Typenzulassung geändert werden muss. Darüber wird, wie Herr Strater auch sagte, schon seit 2011 verhandelt – ein langwieriger europäischer Prozess. Denn die Problematik ist ja lange bekannt. Dass es, abgesehen von möglichen Manipulationen, technische Probleme mit den Abgasnormen gibt, ist ja seit Längerem bekannt – deswegen ja unter anderem auch eine andere Typenzulassung. Die Veränderung der Typenzulassung ist für uns eines der Instrumente, mit denen wir die Situation angehen.
Das andere ist, dass die Abgasvorschriften, die in den EU-Richtlinien geregelt sind, wie wir jetzt hören, unterschiedlich interpretiert und unterschiedlich genutzt werden. Das heißt: Wir müssen sie klarstellen, wie ich es auch vorhin formuliert habe. Das Herunterfahren einer Abgasreinigung ist eine absolute Ausnahme. Es ist eigentlich vorschriftswidrig. Es gibt ganz wenige, bestimmte Situationen, in denen das sein kann. Grundsätzlich gilt aber: Es ist eine Regelung für den Gesundheitsschutz, nicht für den Motorschutz. Ein Auto muss so konstruiert sein, dass die Abgasreinigung unter den normalen klimatischen Bedingungen in Europa immer funktionsfähig ist.
FRAGE: Eine Frage an das Finanzministerium: Für heute ist ein Treffen mit dem Deutsche-Börse-Chef geplant. Erst einmal: Worum geht es dabei? Wahrscheinlich steht die Fusion mit LSE auch im Zusammenhang mit dem anstehenden Referendum zum Brexit auf dem Plan.
Gibt es im Anschluss eine Presseerklärung oder ein Pressestatement? Für wie spät ist das Treffen geplant?
DR. WEISSGERBER: Zu dem Treffen mit dem Börsenchef kann ich hier nichts sagen. Das ist ein vertrauliches Gespräch. Es wird auch keine Pressemitteilung geben.
Der Minister hat sich gestern bei einer Rede auf Nachfrage auch zu dem Thema geäußert. Entsprechende Agenturmeldungen konnten Sie gestern sehen. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
FRAGE JUNG: An das BMAS: Das Behindertengleichstellungsgesetz hat jetzt den Bundestag passiert. Danach müssen Bundesbehörden jetzt barrierefrei sein. Nun leben Menschen mit Behinderungen nicht nur in Bundesbehörden, sondern sie wollen auch in private Einrichtungen wie Kinos, Cafés, Theater, Geschäfte und Restaurants gehen. Wann werden denn die Vorschriften für private Einrichtungen folgen?
DALDRUP: Die Ministerin hat sich gestern im Rahmen der zweiten und dritten Lesung zum Behindertengleichstellungsgesetz geäußert und die Kritik aufgegriffen, die Sie gerade formuliert haben. Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Ich gehe aber davon aus, dass Sie die Debatte verfolgt haben.
ZUSATZFRAGE JUNG: Was hat sie denn gesagt?
DALDRUP: Sie hat, wie gesagt, die Kritik aufgegriffen und noch einmal deutlich gemacht das hat sie auch an anderer Stelle schon häufig gesagt , dass man sich natürlich immer mehr wünschen kann, dass das aber nichtsdestoweniger ein wesentlicher Fortschritt ist, was Barrierefreiheit anbelangt. Es ist ein wesentlicher Fortschritt. Ob das an anderer Stelle auch gelingt, wird man sehen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Die Menschen, die davon betroffen sind und sich auch organisieren, halten das überhaupt nicht für einen wesentlichen Fortschritt. Wie bewerten Sie denn den Protest am Reichstagsufer, wo sich Rollstuhlfahrer über Nacht angekettet haben?
DALDRUP: Auch dazu hat sich die Ministerin gestern in Ihrer Rede geäußert. Wie gesagt, kann man sich natürlich immer mehr wünschen.
Dieser Protest bezieht sich nicht nur auf das Behindertengleichstellungsgesetz, sondern auch auf das Bundesteilhabegesetz. Aber sie hat noch einmal deutlich gemacht, dass wir auch da wesentliche Fortschritte erzielt haben. Sie hat diese noch einmal hervorgehoben. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
FRAGE DR. VON MALLINCKRODT: Es gibt eine neue Bundesratsinitiative zu den sogenannten störenden „Gaffern“, also Menschen, die Videos oder Fotos bei Unfällen aufnehmen und damit die Arbeiten behindern. Ich weiß nicht, wer sich dazu berufen fühlt, vielleicht das BMJV Ist Ihnen diese Bundesratsinitiative bekannt? Wollen Sie sie vielleicht kommentieren?
MALACHOWSKI: Die Initiative ist mir tatsächlich bekannt. Ich bin mir aber ebenfalls nicht ganz sicher, ob wir innerhalb der Bundesregierung die Federführung haben. In jedem Fall kann ich dazu jetzt noch nichts sagen. Ich nehme an, da gibt es eigene Kanäle zwischen Bundesregierung und Bundesrat. Ich weiß nur, dass so etwas auf der Tagesordnung des Bundesrates steht. Schlauer bin ich leider auch nicht.
FRAGE JUNG: An Herrn Seibert und Herrn Malachowski zu einer Personalie: Die stellvertretende Regierungssprecherin, Frau Wirtz, wechselt ins BMJV als Staatssekretärin. Herr Seibert, warum verlässt Frau Wirtz Ihren Stellvertreterposten?
Herr Malachowski, was qualifiziert Frau Wirtz?
STS SEIBERT: Ich schlage vor, dass der Vertreter des Justizministeriums beginnt.
MALACHOWSKI: Ja, Sie haben Recht: Frau Dr. Stefanie Hubig verlässt unser Ministerium. Minister Maas hat sich in einem Brief an die Mitarbeiter gewandt. Ich zitiere daraus:
In Kürze wird Christian Wirtz ihr Amt als Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz antreten. Frau Wirtz kennt unser Ministerium bestens. Denn sie war bereits früher in diesem Haus tätig. Als stellvertretende Regierungssprecherin trägt sie schon heute in einer Spitzenposition Verantwortung für den Erfolg dieser Bundesregierung. Ich freue mich sehr, dass ich Christiane Wirtz gewinnen konnte, zurück ins BMJV zu wechseln. Wir bekommen mit ihr eine hoch qualifizierte und engagierte Frau, die mit viel Tatkraft an einer modernen Rechts- und Verbraucherpolitik mitarbeiten wird.
ZUSATZFRAGE JUNG: Dann noch die Frage an Herrn Seibert: Bedauern Sie, dass Sie Ihre Stellvertreterin los sind? Haben Sie schon einen neuen Stellvertreter oder eine neue Stellvertreterin im Auge?
Herr Malachowski, ich habe nicht ganz verstanden, was sie als Staatssekretärin qualifiziert, außer dass sie schon vorher einmal da war. Gibt es eine fachliche Qualifizierung für ihr Amt?
MALACHOWSKI: Sie war im Justizministerium tätig. Das ist eine fachliche Qualifizierung, um wieder im Justizministerium tätig zu sein.
STS SEIBERT: Ich kann diesen Wechsel nur bestätigen und mit dieser Bestätigung die allerbesten Wünsche für Christiane Wirtz verbinden und den Dank für eine wirklich schöne und herzliche Zusammenarbeit, die wir im Bundespresseamt miteinander hatten. Ich denke, dass ich auch für viele Kolleginnen und Kollegen im Bundespresseamt spreche, wenn ich sage, dass wir ihr für den Einsatz, den sie für die Bundesregierung und für unsere Arbeit im BPA geleistet hat, danken.
Zu Ihrer anderen Frage, wer Frau Wirtz nun im Bundespresseamt und in der Funktion als stellvertretende Regierungssprecherin nachfolgt: Das wird zum gegebenen Zeitpunkt bekannt gegeben.
ZUSATZFRAGE JUNG: Wann wechselt sie? Kommt sie noch einmal in die BPK?
STS SEIBERT: Ich rechne damit, aber das werden wir sehen.