Drohnenkrieg sagt man nicht! ▼ BPK vom 13. Juni 2016
Naive Fragen zu:
Reisewarnung für türkisch-stämmige Abgeordnete/ Türkei
– Können Sie uns bitte ausführlich begründen, warum es eine Reisewarnung für türkischstämmige Bundestagsabgeordnete für die Türkei gibt? (ab 4:40 min)
– Ist das eine Fata Morgana, ein Phänomen? Sind die Berichte der letzten Tage falsch?
– Ist das eine verschärfte Form des Reisetipps, oder was?
– Können Sie uns die Namen der Abgeordneten nennen? Das müssen ja nicht zwangsweise die sein, die man sich denken kann, weil ja nicht jeder türkischstämmige Abgeordnete für die Resolution gestimmt hat (8:20 min)
– Herr Plate, können Sie bestätigen, dass die türkischstämmigen Abgeordneten unter Polizeischutz stehen? (8:20 min)
– ich habe jetzt nicht ganz verstanden, ob Sie die Abgeordneten anschreiben, weil die sich bedroht fühlen, oder deshalb, weil Sie eine Bedrohung für die sehen. Könnten Sie das noch einmal kurz erläutern? Könnten Sie uns die Namen geben? Es ist ja jetzt anscheinend unklar, wie viele das sind, und Sie kennen die anscheinend auch nicht. Es wäre also schön, wenn wir da Klarheit hätten. (12:04 min)
– Herr Streiter, kommt es für die Kanzlerin infrage, einmal bei Herrn Erdoðan oder beim Regierungschef der Türkei anzurufen, einmal mit der Faust auf den Tisch zu hauen und zu sagen, dass man diese diplomatischen Spannungen und diese Äußerungen gen deutsche Bundestagsabgeordnete sein lassen soll? (12:25 min)
CETA-Abkommen (ab 20:44 min)
– Zum Verständnis: Die EU-Kommission muss den Mitgliedstaaten vorschlagen, ob es ein gemischtes Abkommen oder kein gemischtes Abkommen ist, und dann stimmen die Mitgliedstaaten darüber ab und das müssen sie dann einstimmig tun , was es ist, richtig? (23:50 min)
Ramstein/Drohnenkrieg
– am Wochenende haben ca. 2000 bis 5000 Menschen zwischen Kaiserslautern und Ramstein für das Ende der deutschen Beteiligung am US-Drohnenkrieg demonstriert. Wie bewerten Sie diese Demo? (28:15 min)
– Offiziell heißt es ja, dass die Bundesregierung nicht möchte das ist ja die offizielle Linie , dass deutsche Daten Metadaten und andere ausgetauschte Geheimdienstinformationen für US-Drohnenangriffe und die Tötung von Menschen genutzt werden. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass dies nicht geschieht? (29:00 min)
– noch einmal eine Frage an den Torwart Schäfer: Sehen Sie den Drohnenkrieg als Behauptung? Warum ist es eine Behauptung, dass es einen Drohnenkrieg gebe, und warum ist es eine Behauptung, dass Ramstein als Relaisstation für die US-Drohnenkriege dient? (30:55 min)
– Wie bezeichnet das Auswärtige Amt den Drohnenkrieg der Amerikaner? (31:45 min)
– Das war ja keine völkerrechtliche Erklärung, sondern die völkerrechtliche Sicht der Amerikaner. Was ist denn die deutsche Sicht, wie unterscheidet sich die von der völkerrechtlichen Sicht der Amerikaner?
Deutscher Völkermord in Namibia (ab 34:47 min)
– Meine Frage hat sich fast schon erledigt ich habe ins Protokoll geguckt, und darin steht, dass Sie am 10. Juli des letzten Jahres von Völkermord gesprochen haben. Dabei bleibt es, die Bundesregierung nennt den Völkermord an den Herero und Nama Völkermord? (38:40 min)
Bundeswehr-PR (ab 41:42 min)
– Ich habe eine Frage zu einer anderen PR-Sache. Herr Nannt, wie liefen die Kriegsspiele in Sachen NATO-Übung „Anakonda“? (43:35 min)
Russland/baltische Staaten
– Von der polnischen Seite, auch vonseiten des Außenministeriums, vertritt man die Ansicht, dass Russland die baltischen Staaten bedroht. Herr Dr. Schäfer, bedroht Russland aus Sicht der Bundesregierung die baltischen Staaten? Wenn ja, wie und wo? (44:20 min)
Togos Diktator bei Merkel (ab 50:00 min)
– am Donnerstag hatte die Kanzlerin Herrn Gnassingbé empfangen. Das ist der Diktator von Togo. Worum ging es bei dem Gespräch? Ist es normal, dass sie sich mit afrikanischen Diktatoren trifft?
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Tilo Jung
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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 13. Juni 2016:
VORS. WEFERS eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS STREITER sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
SRS STREITER: Ich wollte etwas zum Thema dieses Massakers in Orlando ausführen. Die Bundeskanzlerin hatte ja bereits in Peking ihre Erschütterung über diese mörderische Tat zum Ausdruck gebracht und sie auf das Schärfste verurteilt. Sie sprach auch dem amerikanischen Präsidenten Obama und den Angehörigen im Namen des deutschen Volkes ihr Beileid aus. Mehr als 50 Menschen sind einem fanatischen und bösartigen Hass zum Opfer gefallen, und noch mehr wurden verletzt. Wir sind in Gedanken bei den Opfern und deren Angehörigen und sind ihnen in tiefer Trauer verbunden.
Angesichts solcher Grausamkeiten werden wir an unseren Werten und Überzeugungen festhalten. Unsere Freiheit, unser Leben in Mitmenschlichkeit und Nächstenliebe sowie auch unsere Freude an der Gemeinschaft werden wir nicht aufgeben. Unsere offenen Gesellschaften sind stärker als jeder blindwütigen Hass.
Die Bundeskanzlerin schickt in diesen Minuten dem amerikanischen Präsidenten ein Kondolenztelegramm. Den genauen Wortlaut können Sie wahrscheinlich schon am Ende der Pressekonferenz von uns erhalten. – Das war es, was ich dazu sagen wollte.
FRAGE HELLER: Ergeben sich über dieses Beileidsschreiben hinaus aus dem Komplex Orlando irgendwelche Auswirkungen oder aus den Ermittlungen irgendwelche Erkenntnisse hinsichtlich einer Verbindung zu Deutschland?
SRS STREITER: Mir ist davon nichts bekannt.
DR. SCHÄFER: Ich bin gestern von vielen Ihrer Kollegen, Herr Heller, gefragt worden, ob Deutsche betroffen sein könnten. Das ist natürlich immer möglich. Wir haben aber keine Anhaltspunkte dafür, dass Deutsche von diesen schrecklichen Vorkommnissen in Florida betroffen wären.
VORS. WEFERS: Gibt es weitere Fragen dazu? Das scheint mir nicht der Fall zu sein. Dann hat Herr Dr. Schäfer das Wort für eine Reise- und eine Besuchsankündigung.
DR. SCHÄFER: Gut, dass Herr Towfigh Nia da ist; der hatte nämlich am Freitag danach gefragt. Jetzt kann ich Ihnen auf Ihre Frage bestätigen, dass Herr Steinmeier am Mittwoch den iranischen Außenminister Sarif in Berlin empfangen wird. Die beiden werden zusammen essen. Wegen des Ramadan bedeutet das, dass die Begegnung der beiden sehr spät stattfinden wird, nämlich nach Sonnenuntergang in der Villa Borsig in Berlin, und zwar gegen 21.30 Uhr. Sie werden dann gemeinsam essen, um das Fasten zu brechen.
Über die möglichen Gesprächsthemen haben wir am Freitag schon gesprochen. Es geht natürlich um bilaterale Beziehungen, politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Fragen, aber klar auch um regionalpolitische Fragen sowie die Umsetzung der Wiener Vereinbarungen zum iranischen Atomprogramm. Das wäre die Besuchsankündigung.
Nur in aller Kürze eine Reiseankündigung: Herr Steinmeier wird, wenn er den hoffentlich gesund aus China zurückgekehrt sein wird, morgen früh nach Albanien in die Hauptstadt Tirana fliegen und dort mit Vertretern der albanischen Regierung unter anderem Ministerpräsident Rama und Außenminister Bushati sowie mit Vertretern von Oppositionsparteien und Vertretern der OSZE, die in Albanien sehr gute und sehr intensive Arbeit leistet, zusammentreffen.
Im Fokus dieser Reise von Herrn Steinmeier steht die notwendige Justizreform, die von der albanischen Regierung vorangetrieben wird und die eine der wichtigen Voraussetzungen dafür ist, dass Albanien eine weitere Annäherung an die Europäische Union gelingen kann. Herr Steinmeier möchte mit seiner Reise würdigen, was bislang zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Albanien geschehen ist, und dazu ermutigen, diesen Weg konsequent weiterzugehen. Vielen Dank.
FRAGE JUNG: Herr Schäfer, ich würde gerne zur Türkei kommen. Können Sie uns bitte ausführlich begründen, warum es eine Reisewarnung für türkischstämmige Bundestagsabgeordnete für die Türkei gibt?
DR. SCHÄFER: Das brauche ich nicht zu begründen, weil es die nicht gibt.
ZUSATZFRAGE JUNG: Ist das eine Fata Morgana, ein Phänomen? Sind die Berichte der letzten Tage falsch?
DR. SCHÄFER: Ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen. Ich lese in einem großen deutschen Portal einer großen deutschen Wochenzeitschrift, dass das Auswärtige Amt intern zu der Einschätzung gekommen sei, dass die türkischstämmigen Bundestagsabgeordneten in nächster Zeit nicht in die Türkei reisen sollten. Das ist aber keine Reisewarnung.
ZUSATZFRAGE JUNG: Sondern?
DR. SCHÄFER: Das ist keine Reisewarnung, sondern es ist so, dass wir uns natürlich
ZURUF JUNG: Ist das eine Form des Reisetipps, oder was?
DR. SCHÄFER: Darf ich jetzt, oder wollen Sie? – Erstens: Das, was der „SPIEGEL“ da schreibt, sowohl auf seiner Online-Plattform wie im Blatt, trifft so nicht zu. Es ist richtig, dass im Auswärtigen Amt angesichts der Ereignisse der letzten Tage Überlegungen angestellt worden sind und weiter angestellt werden, was die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen angeht, die zurzeit in der Türkei gegeben sind.
Sie, Herr Jung, erinnern sich bestimmt gemeinsam mit mir gut daran, dass wir bereits vor einigen Wochen, als es noch um den Fall Böhmermann ging, hier miteinander eine Kontroverse um einen Eintrag in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes ausgetragen haben, in denen es heißt, dass die strafrechtlichen Rahmenbedingungen der Türkei andere sind als die in Deutschland ich paraphrasiere das jetzt, weil ich das nicht mehr zitieren kann und dass es deshalb sein kann, dass bestimmte Äußerungen, die in Deutschland von der Kunst-, der Presse- und der Meinungsfreiheit abgedeckt sind, in der Türkei durchaus strafbar sein könnten. Auf diesen Umstand hatte das Auswärtige Amt in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen bereits seit 2007 hingewiesen.
Der Sachverhalt, nach dem Sie mich jetzt fragen, ist, wenn Sie so wollen, ja vergleichbar. Wir haben es mit einer Situation zu tun, in der wir davon ausgehen müssen ja, mindestens aus den Medien wissen , dass in der Türkei Strafanzeige gegen deutsche Abgeordnete des Deutschen Bundestags mit türkischer Abstammung erstattet worden ist. Ob und wie und wann die zuständigen türkischen Sicherheitsbehörden sozusagen mit diesen Strafanzeigen umgehen, Ermittlungsverfahren eröffnen oder nicht, das wissen wir nicht. Das können wir auch nicht wissen. Deshalb ist es, glaube ich, ganz vernünftig, dass das Auswärtige Amt dazu, wie gesagt, Überlegungen anstellt.
Ich weiß, dass der Plan besteht ich glaube, das steht auch kurz vor dem Abschluss , dass die betroffenen Abgeordneten vom Auswärtigen Amt auch schriftlich über den Stand dieser Überlegungen unterrichtet werden. Da gehört es sich einfach nicht, dass wir den Inhalt hier sozusagen vorab miteinander in der Öffentlichkeit besprechen, sondern es gehört sich, dass die betroffenen Abgeordneten ich glaube, es sind elf aus erster Hand von uns und nicht aus den Medien erfahren, wie der Stand unserer Überlegungen dazu ist.
ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie uns die Namen der Abgeordneten nennen? Das müssen ja nicht zwangsweise die sein, die man sich denken kann, weil ja nicht jeder türkischstämmige Abgeordnete für die Resolution gestimmt hat.
Herr Plate, können Sie bestätigen, dass die türkischstämmigen Abgeordneten unter Polizeischutz stehen?
DR. SCHÄFER: Ich habe die elf Vielleicht sind es auch mehr oder weniger; ich weiß es nicht genau. Es sind diejenigen Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die aus Sicht der türkischen Regierung oder tatsächlich türkischer Abstammung sind.
Ich kann Ihnen die Namen nicht nennen. Aber ich bin sicher, dass das Auswärtige Amt sozusagen nicht nur die Abgeordneten direkt informieren wird, sondern auch die Fraktionsführungen der betroffenen Fraktionen unterrichten wird. Insofern gehe ich davon aus, dass all diejenigen Abgeordneten, die sich selbst betroffen fühlen darauf kommt es ja letztlich an , auch in die Lage versetzt werden, Zugang zu den von uns zur Verfügung gestellten Informationen und Überlegungen zu bekommen.
DR. PLATE: Vielleicht zu dem Teil der Frage, der an mich gerichtet war und der Personenschutzfragen betrifft: Darüber wurde ja in der letzten RegPK auch schon gesprochen. Herr Dimroth hatte schon darauf hingewiesen, dass es bei Fragen des Personenschutzes so eine Sache mit der Offenlegung desselben ist, weil der Personenschutz ja gerade dem Schutz der Person dient. Wenn man Detailinformationen darüber offenlegt, dann gefährdet man ja gerade den Erfolg solcher Maßnahmen. Das gilt natürlich auch insbesondere, soweit es vielleicht gerade keinen Personenschutz gibt. Insofern bitte ich um Verständnis dafür, dass ich über solche operativen Dinge nicht sprechen kann.
DR. SCHÄFER: Ich würde gerne noch einen Satz ergänzen, wenn ich darf, damit das klar ist. Ihre ursprüngliche Frage, Herr Jung, war ja: Reisewarnung, ja oder nein? – Es ist selbstverständlich die Entscheidung jedes Abgeordneten des Deutschen Bundestags, wohin er wann privat oder in Ausübung seines Mandates zu reisen beabsichtigt. Wir sind weit davon entfernt, irgendjemandem Warnungen oder gar Verbote dazu auszusprechen. Das könnten wir gar nicht. Das gebieten selbstverständlich die Unabhängigkeit der Legislative und das freie Mandat jedes Abgeordneten.
FRAGE HELLER: Ich würde gerne noch einmal das Wirtschaftsministerium fragen, ob man inzwischen irgendwelche wirtschaftlichen Auswirkungen der Stimmungseintrübung im deutsch-türkischen Verhältnis bemerkt.
Ich würde zum Zweiten gerne von der Bundesregierung wissen, ob man das, was bislang von türkischen Organisationen in Deutschland an Äußerungen zu dem jüngsten Streit um die Armenien-Resolution aufgekommen ist, für ausreichend hält oder ob man sich wünschen würde, dass etwas klarer Stellung im Hinblick auf diese Bedrohungen türkischstämmiger Abgeordneter bezogen werden würde.
ALEMANY: Ich kann es für das Wirtschaftsministerium kurz machen: Mir sind keine wirtschaftlichen Auswirkungen bekannt.
SRS STREITER: Die Bundeskanzlerin hatte ja nun schon in der vergangenen Woche gesagt, dass sie diese Vorwürfe und Aussagen, die da getätigt werden, für nicht nachvollziehbar hält.
Was jetzt das von Ihnen angesprochene Thema anbetrifft, dass sich Verbände irgendwie zu sehr oder zu wenig dazu verhalten: Das möchte ich gar nicht kommentieren; denn ehrlich gesagt sind jetzt alle Seiten aufgerufen, ihre Bemühungen um eine Verständigung zu intensivieren.
FRAGE JUNG: Herr Schäfer, ich habe jetzt nicht ganz verstanden, ob Sie die Abgeordneten anschreiben, weil die sich bedroht fühlen, oder deshalb, weil Sie eine Bedrohung für die sehen. Könnten Sie das noch einmal kurz erläutern?
Könnten Sie uns die Namen geben? Es ist ja jetzt anscheinend unklar, wie viele das sind, und Sie kennen die anscheinend auch nicht. Es wäre also schön, wenn wir da Klarheit hätten.
Herr Streiter, kommt es für die Kanzlerin infrage, einmal bei Herrn Erdoðan oder beim Regierungschef der Türkei anzurufen, einmal mit der Faust auf den Tisch zu hauen und zu sagen, dass man diese diplomatischen Spannungen und diese Äußerungen gen deutsche Bundestagsabgeordnete sein lassen soll?
SRS STREITER: Ich kann das vielleicht zuerst schnell beantworten: Es ist nicht die Art der Kanzlerin, mit der Faust auf irgendwelche Gegenstände zu hauen. Sie können sicher davon ausgehen, dass die Kanzlerin auf mehreren Ebenen im Gespräch mit der türkischen Regierung ist.
DR. SCHÄFER: Ich glaube, wir müssen jetzt gar kein großes Brimborium machen. Ich glaube, es ist weitgehend öffentlich bekannt, wer als Abgeordneter oder Abgeordnete des Deutschen Bundestags türkischer Abstammung ist und gerade deshalb aus der Türkei vielleicht auch innerhalb Deutschlands für seine Haltung zur Armenien-Resolution kritisiert worden ist.
ZUSATZ JUNG: Ich würde es nur gerne mit denen abgleichen, die wir uns denken können.
DR. SCHÄFER: Ja, aber ich hatte Ihnen doch gesagt, dass es ein solches Schreiben zurzeit noch gar nicht gibt. Ich habe es nur angekündigt. Ich habe
ZURUF JUNG: Sobald es das Schreiben gibt, sagen Sie uns, an wen Sie es geschickt haben.
DR. SCHÄFER: Ich versuche mein Bestes.
FRAGE STEINER: Herr Streiter, Herr Schäfer, ich würde dann doch gerne wissen, ob Sie uns vielleicht von irgendwelchen stattgefundenen oder anstehenden Telefonaten oder Treffen zwischen Kanzlerin respektive Außenminister und türkischen Regierungsvertretern berichten könnten.
SRS STREITER: Ich muss Sie enttäuschen; das kann ich nicht.
ZUSATZFRAGE STEINER: Weil es das nicht gibt?
SRS STREITER: Ich kann Ihnen dazu nichts sagen.
DR. SCHÄFER: Für das Auswärtige Amt kann ich Ihnen versichern, dass wir mit einem so engen Partner wie der Türkei täglich und regelmäßig in Kontakt sind, auch auf höherer und höchster Beamtenebene. Ankündigungen über unmittelbar oder in nächster Zeit bevorstehende Begegnungen oder Treffen oder Telefonate zwischen dem Außenminister und seinen Amtskollegen sind sowohl unüblich wie jetzt auch nicht geboten, glaube ich. Ich habe genau wie Herr Streiter nichts dazu zu sagen.
FRAGE DR. LOHSE: Zur Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer: Herr Plate oder, weil das Kanzleramt darin ja auch involviert ist, vielleicht auch Herr Streiter, gibt es denn auf dem Weg bis zur Bundesratsentscheidung am Freitag jetzt noch irgendwelche Verhandlungen über konkrete Kompromissvorschläge, oder warten Sie jetzt darauf, wie sich die Grünen endgültig positionieren?
Konkret hätte ich gerne noch eine Stellungnahme zu Ihrer aktuellen Sicht auf den Vorschlag eines „atmenden Verfahrens“ als Kompromisslinie.
SRS STREITER: Ich kann nur kurz sagen: Es gibt nach wie vor die Hoffnung, dass sich die Vernunft durchsetzen wird und bis Freitag ein Weg gefunden wird. Nach unserer Auffassung gibt es überhaupt keinen Zweifel daran, dass Marokko, Algerien und Tunesien die Voraussetzungen erfüllen, um als sichere Herkunftsstaaten eingestuft zu werden. Wir haben das hier auch schon mehrfach diskutiert. Der individuelle Anspruch auf Prüfung eines Antrags bleibt erhalten. Es bleibt alles erhalten. Es erleichtert die bürokratische Abwicklung. Wir haben Anerkennungsquoten in Höhe von 0,98 Prozent für Algerier, von 2,2 Prozent für Marokkaner und von 0,0 Prozent für Tunesier. Es wäre schön, wenn man sich bis zum kommenden Freitag einigen könnte.
DR. PLATE: Ich habe den Äußerungen von Herrn Streiter einerseits und des Ministers am Wochenende andererseits nichts hinzuzufügen.
ZUSATZFRAGE DR. LOHSE: Aber stützt sich diese Hoffnung nicht auf irgendwelche neuen Vorschläge oder Kompromissbemühungen, Herr Streiter?
SRS STREITER: Jedenfalls nicht auf Bemühungen, über die ich Ihnen etwas mitteilen könnte.
FRAGE WONKA: Herr Plate, was wäre die Folge, würde das Gesetz den Bundesrat nicht passieren?
DR. PLATE: Ich bin ein bisschen über die Frage verwundert, weil sich die Folge bei einem zustimmungspflichtigeren Gesetz ja im Wesentlichen aus dem Grundgesetz ergibt. Es dürfte Ihnen ja bekannt sein, wie das bei zustimmungspflichtigen Gesetzen ist, zu denen es keine Zustimmung gibt.
ZUSATZFRAGE WONKA: Genau, es träte praktisch nicht in Kraft; das ist mir schon klar. Was wäre nach Einschätzung Ihres Hauses die Folge für die Flüchtlingsbewegung?
DR. PLATE: Das ist ja im Moment eine hypothetische Frage, weil wir nicht wissen, ob es in Kraft treten wird oder nicht. Schon vor diesem Hintergrund beteilige ich mich jetzt nicht an Spekulationen darüber, was das für Auswirkungen hätte, abgesehen davon, dass ich eh nicht dazu neige, hier in diesem Kreis zu spekulieren.
ZUSATZ WONKA: Aber dramatisch wären die Folgen nicht, entnehme ich Ihrer gelassenen Antwort.
DR. PLATE: Was Sie meiner Antwort entnehmen, müssen Sie sozusagen selbst entscheiden. Das war jedenfalls kein Bedeutungsgehalt, den ich in meiner Antwort bewusst angelegt hätte.
FRAGE STEINER: Herr Dr. Plate, dann habe ich direkt im Umkehrschluss die Frage: Was versprechen Sie sich denn konkret von der Einstufung?
DR. PLATE: Das steht ja in dem allgemein bekannten Gesetzentwurf im begründenden Teil, im Vorblatt usw. Es ist bekannt, dass das insbesondere auch sozusagen zu Effizienzsteigerungen in der Bearbeitung solcher Anträge führt und auch eine Beschleunigungswirkung hat. Hinsichtlich der anderen, weiteren Aspekte, die das mit sich bringt, verweise ich einfach auf den bekannten Text.
FRAGE DR. LOHSE: Ich wollte nur noch einmal nachhaken. Vor allen Dingen die Länder Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg hatten ja dieses, wie man es nennt, „atmende Verfahren“ ins Spiel gebracht. Ich wollte eigentlich nur wissen: Gibt es dazu eigentlich mittlerweile irgendetwas konkreteres, was Ihnen in Ihrem Haus vorliegt? Sagt man also „Wir stufen alle Länder, bei denen die Anerkennungsquote stabil bei unter 2 Prozent liegt, als sicher ein“, oder ist das nach wie vor eine Idee, ohne dass sie Konkretion gewonnen hätte?
DR. PLATE: Das ist meines Wissens kein Vorschlag, der sich jetzt so konkret in Bearbeitung befinden würde, jedenfalls nicht auf Regierungsseite.
FRAGE STEINER: Jetzt etwas allgemeiner zum Thema Flüchtlinge: Das Auswärtige Amt schreibt auf der Website seiner Vertretung in Athen, dass Flüchtlinge, die nach dem 20. März 2016 eingereist sind und sich auf einer der ostalgerischen Inseln befinden, eine Familienzusammenführung nicht bei der Botschaft in Athen beantragen können. Ich würde gerne wissen, warum das so ist und auf welche Rechtsgrundlage Sie sich dabei stützen.
DR. SCHÄFER: Da bin ich letztlich überfragt. Ich vermute, das steht im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Vereinbarungen mit der Türkei. Aber das muss ich gegebenenfalls nachreichen; da bin ich aus dem Stand nicht so auskunftsfähig, wie ich es sein sollte.
ZUSATZFRAGE STEINER: Wenn es denn alternativ um Dublin-III-Familienzusammenführungen ginge, würde ich das dann als Nachfrage an Herrn Plate richten: Ich würde gerne wissen, wie viele Anträge auf Familienzusammenführung denn seitdem aus Griechenland gestellt wurden.
DR. PLATE: Ganz ehrlich: Ich kann jetzt nun wirklich beim besten Willen nicht auswendig sagen, wie viele Dublin-III-Anträge es gegeben hat; das ist ja doch eine sehr spezielle Frage. Ich kann das gerne nachliefern.
FRAGE HELLER: An das Wirtschaftsministerium: Haben Sie schon irgendetwas gehört, das sich so anhört, als ob es aus der deutschen oder europäischen Industrie ein Alternativangebot für die Übernahme von KUKA geben könnte?
ALEMANY: Bislang nicht. Wir freuen uns aber, wenn es eins gibt.
FRAGE KREUTZFELDT: An das Wirtschaftsministerium: Wie beurteilen Sie die Meldung, dass die EU-Kommission sich jetzt entschieden habe, CETA nicht als gemischtes Abkommen, sondern als „EU only“ zu bewerten, womit ja die Mitgliedstaaten nicht mitstimmen dürften? Planen Sie irgendetwas, um das noch zu verändern?
ALEMANY: Danke für die Frage. Das gibt mir Gelegenheit, das ein bisschen zurecht zu rücken. Wie Sie wissen, ist sich die Bundesregierung darin einig, dass CETA ein gemischtes Abkommen ist. Weiterhin ist sich die Bundesregierung einig, dass es ohne Zustimmung von Bundestag und Bundesrat kein Ja aus Deutschland zu CETA geben wird und es ohne dieses Ja nicht in Kraft treten könnte.
Insgesamt kann ich zu CETA sagen: Das ist ein gelungenes Abkommen, das hohe Standards setzt und damit die Messlatte für andere Freihandelsabkommen setzen wird, und zwar zum Beispiel deshalb, weil damit 99 Prozent aller Zolllinien abgeschafft werden können. Das entlastet die europäischen Exporteure um 470 Millionen Euro.
Zum weiteren Zeitplan: Wir erwarten jetzt erst einmal, dass in Kürze der deutsche Text vorgelegt wird. Ein genaues Datum kann ich Ihnen dafür noch nicht nennen, aber im Anschluss daran wahrscheinlich Anfang Juli gibt es dann eine Ratsbehandlung, in der solche Fragen wie die, die Sie jetzt ansprechen, erst noch entschieden werden. Aber auch da ist Fakt, dass ohne die Zustimmung Deutschlands weil es da faktische Einstimmigkeit gibt kein „EU only“-Abkommen stattfinden kann.
ZUSATZFRAGE KREUTZFELDT: Mein Kenntnisstand ist genau umgekehrt, also dass man eine Einstimmigkeit bräuchte, um diese Entscheidung der EU zu überstimmen. Insofern ist es doch, wenn auch nur ein Mitgliedsland mit der „EU only“-Regelung einverstanden ist, vollkommen egal, was Sie davon denken. Bin ich und sind die Kollegen, die das am Wochenende so aufgeschrieben haben, da falsch informiert?
ALEMANY: Es ist, wie ich sagte: Sie brauchen faktische Einstimmigkeit, um CETA als gemischtes Abkommen zu beschließen, und Sie können es nicht als „EU only“ durchbringen, wenn Sie keine Einstimmigkeit haben was Sie ja nicht haben, weil die meisten EU-Mitgliedstaaten das als gemischtes Abkommen sehen. Es ist ein bisschen kompliziert. Sprich: In dem unwahrscheinlichen Fall, dass die EU-Kommission ein „EU only“-Abkommen vorlegen würde im Wissen darum, dass sich allein im letzten EU-Handelsministerrat fast alle oder, soweit ich weiß, sogar alle EU-Handelsminister dafür ausgesprochen haben, dass sie CETA als gemischtes Abkommen sehen , hätte das keine Aussicht auf Erfolg, weil dieses ja einstimmig verabschiedet werden müsste.
ZUSATZFRAGE KREUTZFELDT: Wenn es im „SPIEGEL“ genau umgekehrt stand, nämlich dass man Einstimmigkeit bräuchte, um diese EU-Entscheidung aufzuheben, dann ist diese Aussage also einfach verkehrt?
ALEMANY: Sie brauchen Einstimmigkeit, um das überhaupt zu genehmigen. Wenn Deutschland nicht findet, dass es ein „EU only“-Abkommen ist, sondern ein gemischtes, dann haben Sie keine Einstimmigkeit und damit keinen Beschluss.
FRAGE JUNG: Zum Verständnis: Die EU-Kommission muss den Mitgliedstaaten vorschlagen, ob es ein gemischtes Abkommen oder kein gemischtes Abkommen ist, und dann stimmen die Mitgliedstaaten darüber ab und das müssen sie dann einstimmig tun , was es ist, richtig?
ALEMANY: Richtig. Und die Mitgliedstaaten wollen ein gemischtes Abkommen.
FRAGE DR. KÜRSCHNER: An Frau Dr. Baer vom Justizministerium zum Thema Kinderehen das hat offenbar auf der letzten Justizministerkonferenz eine Rolle gespielt, und es gibt auch ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichtes Bamberg. Meine Frage: Sind Ihnen Zahlen bekannt, wie viele derartige Ehen es infolge der Flüchtlingswelle in Deutschland gibt? Denkt der Minister mit Blick darauf, dass der Staat jedenfalls nach unserem Rechtsverständnis auch eine gewisse Schutzfunktion hat, möglicherweise daran, das Alter der Ehemündigkeit zu verändern?
DR. BAER-HENNEY: Der Minister hat sich heute dazu geäußert; er hat gesagt: Wir müssen das sehr sorgfältig prüfen. Es ist aber ganz klar, dass wir Zwangsverheiratungen nicht dulden dürfen, erst recht nicht, wenn es sich um minderjährige betroffene Mädchen handelt. Nach der Rechtslage in Deutschland wird ja zunächst geprüft, ob eine solche Ehe nach dem nationalen Recht rechtskräftig geschlossen worden ist, und danach wird dann nach unserem Einführungsgesetz zum BGB, also zum Bürgerlichen Gesetzbuch, geprüft, ob diese Ehe mit unserem Rechtsverständnis bzw. mit unseren fundamentalen rechtlichen Auffassungen vereinbar ist. Eine Kinderehe ist bei uns in Deutschland nicht akzeptiert, die würde dann auch entsprechend nicht anerkannt.
Zahlen kann ich Ihnen nicht nennen; ich weiß auch nicht genau, ob ich ihnen Zahlen nachreichen kann, denn sie werden in den Ländern erhoben das sind ja gerichtliche Entscheidungen, die in den einzelnen Ländern getroffen werden. Ich werde mich aber darum bemühen, und soweit ich etwas nachreichen kann, werde ich das gerne tun.
ZUSATZFRAGE DR. KÜRSCHNER: Wenn Sie sagen, solche Kinderehen seien mit unserem Rechtsverständnis nicht vereinbar, wie kann dann ein Urteil immerhin eines Oberlandesgerichts zustande kommen, demzufolge dem Vormund ein Kontakt mit einem zwangsverheirateten Mädchen zunächst einmal das ist noch nicht rechtskräftig abgelehnt worden ist?
DR. BAER-HENNEY: Da sehen Sie es schon: Das ist nicht rechtskräftig. Auch, wenn es rechtskräftig wäre: Einzelfallentscheidungen von Gerichten kann ich hier aufgrund der Unabhängigkeit der Justiz nicht kommentieren. Insofern habe ich dem, was ich gerade gesagt habe, nichts hinzuzufügen.
FRAGE STEINER: Damit ich es richtig verstehe: Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, ist es doch üblicherweise so, dass diese Prüfung, ob in einem anderen Rechtskreis verschlossene Verträge oder Ehen wie auch immer deutschem Recht entsprechen, auch davon abhängt, ob der Aufenthalt der Beteiligten im Bundesgebiet auf Dauer angelegt ist. Welchen Einfluss hat das darauf?
DR. BAER-HENNEY: Das ist mir jetzt so nicht bekannt. Was ich kenne ist, dass, wie gesagt, erst geprüft wird, ob die Ehe nach nationalem Recht wirksam geschlossen ist, und dass dann eben diese Prüfung nach Art. 6 des BGBEG vorgenommen wird. Ob das auch an die Länge des Aufenthalts geknüpft ist, müsste ich noch einmal überprüfen, und das reiche ich dann auch gerne nach. Das habe ich so aber noch nicht gehört.
FRAGE HAMBERGER: Eine Frage an das Innenministerium zum Thema Untätigkeitsklagen gegen das BAMF: Es scheint, was die Zahl der Klagen betrifft, offenbar Unterschiede zwischen den Zahlen des Innenministerium und denen der Länder zu geben. Beispiel NRW: Das Innenministerium gibt für den Zeitraum Januar bis März 2016 etwa 1000 Klagen gegen das BAMF an, während NRW allein im März auf 2000 Klagen kommt. Wie kann diese Differenz zustande kommen?
DR. PLATE: Das kann ich mir nicht erklären, das höre ich zum ersten Mal. Die Antwort muss ich nachreichen.
FRAGE JUNG: Herr Schäfer, Herr Streiter, am Wochenende haben ca. 2000 bis 5000 Menschen zwischen Kaiserslautern und Ramstein für das Ende der deutschen Beteiligung am US-Drohnenkrieg demonstriert. Wie bewerten Sie diese Demo?
SRS STREITER: Ich bewerte die überhaupt nicht.
DR. SCHÄFER: Ich schließe mich Herrn Streiter an.
ZUSATZFRAGE JUNG: Warum möchten Sie dazu nichts sagen?
DR. SCHÄFER: Zu Ramstein und auch zur von Ihnen behaupteten Beteiligung von Ramstein am von Ihnen so behaupteten Drohnenkrieg haben wir schon so viel gesagt, dass Sie dazu in Ihrer großen Datenbank alles Notwendige an Videoclips herausfinden können.
ZUSATZFRAGE JUNG: Mir wäre neu, dass Sie den Drohnenkrieg als Behauptung abtun.
Offiziell heißt es ja, dass die Bundesregierung nicht möchte das ist ja die offizielle Linie , dass deutsche Daten Metadaten und andere ausgetauschte Geheimdienstinformationen für US-Drohnenangriffe und die Tötung von Menschen genutzt werden. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass dies nicht geschieht?
DR. SCHÄFER: Auch dazu ist bereits alles gesagt. Es gibt dazu und hat dazu Gespräche mit der amerikanischen Regierung gegeben, die uns gegenüber entsprechende Zusagen gemacht hat.
ZUSATZFRAGE JUNG: Also mündliche Zusagen (Mikrofon wurde abgeschaltet)
VORS. WEFERS: Wir haben hier ja ein Regelwerk zwei Fragen pro Fragesteller. Jetzt möchte ich einmal fragen, ob es noch andere gibt, die zu diesem Thema etwas fragen möchten. Herr Steiner.
FRAGE STEINER: Ich schließe mich direkt an und möchte Herrn Plate, Herrn Schäfer und Herrn Streiter fragen: Hat es angesichts dessen, was sozusagen Meldungslage war weitgehend aus der Presse, aber vielleicht auch aus eigenen Erkenntnissen , innerhalb der vergangenen Jahre Veränderungen gegeben, um sicherzustellen, dass eine solche Nutzung von Daten eben nicht stattfinden kann?
SRS STREITER: Ich kann das ganz einfach beantworten: Vorwürfe, durch die Übermittlung von entsprechenden Daten an der Tötung durch Drohnenangriffe mitgewirkt zu haben, waren auch schon Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Diese Ermittlungen haben zu dem Ergebnis geführt, dass man von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen hat bzw. Ermittlungsverfahren eingestellt wurden. Neuere Erkenntnisse haben wir nicht.
ZUSATZFRAGE STEINER: Sie haben keine neueren Erkenntnisse als die Staatsanwaltschaften?
SRS STREITER: Richtig.
VORS. WEFERS: Fühlte sich sonst noch jemand angesprochen?
DR. SCHÄFER: Ich wollte eigentlich nur feststellen: Das ist ja tolles Teamwork hier; das ist ja fast wie zwei Außenverteidiger der deutschen Fußball-Nationalmannschaft großartig.
VORS. WEFERS: Ja, und ich bin der Libero. Herr Jung hat noch einmal das Wort.
FRAGE JUNG: Ich habe noch einmal eine Frage an den Torwart Schäfer: Sehen Sie den Drohnenkrieg als Behauptung? Warum ist es eine Behauptung, dass es einen Drohnenkrieg gebe, und warum ist es eine Behauptung, dass Ramstein als Relaisstation für die US-Drohnenkriege dient?
DR. SCHÄFER: Na ja, es ist eine Behauptung, weil es auch vor deutschen Gerichten keine Beweise dafür gibt, die diejenigen, die das immer wieder behaupten, vortragen könnten.
Zum Thema „Drohnenkrieg“ kann ich nur sagen: Es ist für Sie als Journalist sehr einfach zu sagen „Das ist ein Drohnenkrieg“. Für mich als Sprecher des Auswärtigen Amtes ist das nicht so einfach, weil mit dem Begriff „Krieg“ völkerrechtlich wie politisch ganz viel verbunden ist. Mir fällt es deshalb nicht so leicht, so flapsige Begriffe in den Mund zu nehmen wie Sie. Deshalb erlaube ich mir, Ihnen zu sagen: Das ist eine von Ihnen erhobene Behauptung, die ich nicht teile.
ZUSATZFRAGE JUNG: Wie bezeichnet das Auswärtige Amt den Drohnenkrieg der Amerikaner?
VORS. WEFERS: Aber wir kommen hier jetzt, glaube ich, in den Bereich der Exegese.
ZUSATZFRAGE JUNG: Ja, aber das ist ja eine relevante Frage. Wenn das Auswärtige Amt eine eigene Sprachregelung für den US-Drohnenkrieg hat, dann möchte ich die gerne wissen.
DR. SCHÄFER: Wir haben hier an dieser Stelle schon ganz häufig darüber gesprochen, dass die Amerikaner seit dem 11. September 2001 ein Verständnis vom Völkerrecht und auch von ihrer Auseinandersetzung mit dem islamistischen Terrorismus haben, das sich durchaus von dem Verständnis anderer Staaten unterscheidet. Für die Vereinigten Staaten von Amerika gilt, dass sie sich seit dem 11. September 2001 im Krieg, in einem bewaffneten Konflikt das ist der technische Begriff mit Al-Qaida und Affiliates sehen. Das ist der Grund, weshalb die Amerikaner für sich das Recht in Anspruch nehmen, unter anderem Drohnen und vielleicht auch andere militärische Gerätschaften gegen Personen einzusetzen, von denen sie davon ausgehen, dass sie zu dieser Personengruppe nämlich Al Qaida und anderen Gruppierungen des islamistischen Terrorismus, die sich in einem bewaffneten Konflikt mit den Vereinigten Staaten von Amerika befinden gehören. Das ist die völkerrechtliche Erläuterung, und die lässt sich eben aus meiner Sicht nicht so einfach mit dem Begriff „Drohnenkrieg“ zusammenfassen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Das war ja keine völkerrechtliche Erklärung, sondern die völkerrechtliche Sicht der Amerikaner. Was ist denn die deutsche Sicht, wie unterscheidet sich die von der völkerrechtlichen Sicht der Amerikaner?
DR. SCHÄFER: Wir nehmen die Haltung der Vereinigten Staaten von Amerika zur Kenntnis, und selbstverständlich sprechen wir immer wieder und immer dort, wo das geboten ist, über diese und andere Themen mit unseren amerikanischen Partnern. Das gilt ausdrücklich auch für den Standort Ramstein; dazu hat Herr Streiter alles Notwendige gesagt.
FRAGE SIEBERT: Frau von Tiesenhausen, zur Neuregelung des Bund-Länder-Finanzausgleichs: Gibt es so etwas noch in dieser Legislaturperiode?
VON TIESENHAUSEN-CAVE: Diese Frage ist ja auch am Freitag schon gestellt worden. Wenn Sie noch einmal ins Protokoll schauen, werden Sie sehen, dass Herr Jäger an der Stelle gesagt hat, dass man ja auch nachlesen könne, dass unser Minister nicht die allergrößte Zuversicht hat, dass man in dieser fachlich komplexen Materie kurzfristig Fortschritte erreicht. Ich kann jetzt auch nicht in die Glaskugel schauen, aber auf diese Aussagen würde ich Sie hier jetzt verweisen.
ZUSATZFRAGE SIEBERT: Es gab am Sonntag ja mindestens eine Meldung, dass auch dem Land Baden-Württemberg gegenüber von ihrem Chef oder aus Ihrem Haus die Ansage gemacht worden sei, es gäbe keine Einigung mehr. Das war jetzt der Anlass zu meiner Frage.
VON TIESENHAUSEN-CAVE: Und ich habe Ihnen dazu das gesagt, was ich Ihnen sagen kann.
FRAGE MEYER-FÜNFFINGER: An Herrn Schäfer und Herrn Streiter: Es gab am Wochenende vom Bundestagspräsidenten Kritik hinsichtlich der Aufarbeitung möglicher deutscher Verbrechen in der Kolonialzeit. Wie bewerten Sie vonseiten der Bundesregierung diese Aussage?
DR. SCHÄFER: Das Thema Qualifizierung der gemeinsamen Vergangenheit, die wir mit Namibia teilen, insbesondere, was den Umgang deutscher Kolonialtruppen mit der Bevölkerung in Deutsch-Südwest jetzt Namibia in den Jahren 1904 bis 1908 betrifft, so ist dies ein Thema, das hier an dieser Stelle und auch anderswo vonseiten der Bundesregierung schon bewertet und kommentiert worden ist. Ich habe hier nach meiner Erinnerung Mitte Juli des letzten Jahres ich vermute, es war der 10. Juli, aber das muss man nachschauen ausweislich der Regierungspressekonferenz für Herrn Steinmeier das Wort ergriffen und im Rahmen einer Debatte, die bereits zum damaligen Zeitpunkt lief, festgestellt, dass Äußerungen von Frau Wieczorek-Zeul sowie auch Äußerungen, die vom jetzigen Außenminister damals in seiner Funktion als Fraktionsvorsitzender der SPD getätigt worden sind es gab auch entsprechende Entschließungsanträge des Deutschen Bundestages, die damals, zuzeiten einer anderen Bundesregierung, eben nicht angenommen worden sind , auch weiter für ihn gelten. Ich habe damals erläutert auch das gilt weiterhin , dass wir einen intensiven Dialogprozess mit der namibischen Regierung im Zuge dieser Legislaturperiode aufs Gleis gesetzt haben.
Herr Steinmeier hat einen persönlichen Beauftragten für diesen Dialogprozess benannt, nämlich den ehemaligen Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses und Bundestagsabgeordneten Polenz. Herr Polenz wird in den nächsten Wochen ich glaube, zum zweiten, vielleicht sogar schon zum dritten Mal nach Windhuk reisen, um dort gemeinsam mit seinem namibischen Counterpart, der auch schon hier bei uns in Berlin gewesen ist, diesen Dialog- und Verhandlungsprozess weiterzuführen. Ziel dieses Verhandlungs- und Dialogprozesses ist es, sich auf eine gemeinsame Bewertung der schrecklichen Vergangenheit, insbesondere der Zeit von 1904 bis 1908, zu einigen und aus dieser Einigung auf das, was damals geschehen ist, Schlüsse für die Zukunft zu ziehen. Das kann etwa bedeuten, dass man sich mit der namibischen Seite auf Projekte einigt, die den Nachkommen der damals so schrecklich ums Leben Gekommenen Entwicklungsperspektiven geben so etwas.
Es ist eigentlich auch vorgesehen, dass im Zuge dieses Verhandlungsprozesses zwischen Deutschland und Namibia besser gesagt, an dessen Ende eine Erklärung nicht nur der beiden Regierungen, sondern auch der Parlamente, also auch des Deutschen Bundestages, stehen sollte. Wir haben eigentlich die Hoffnung, dass die deutsche Öffentlichkeit die Geduld hat und dass wir mit unseren Verhandlungen mit Namibia so schnell und so zügig vorankommen, dass wir sicherlich noch in dieser Legislaturperiode eine Situation vorfinden, in der alles Notwendige getan worden ist, um eben nicht einseitig irgendwelche Erklärungen abzugeben, sondern gemeinsam Erklärungen abzugeben. Das wäre für uns ein wichtiger Schritt und auch ein Wert an sich, und daran arbeiten wir und auch der Außenminister mit Hochdruck.
VORS. WEFERS: Möchten Sie das ergänzen, Herr Streiter?
SRS STREITER: Nein, ich hätte das nur mit anderen Worten genauso gesagt.
FRAGE JUNG: Meine Frage hat sich fast schon erledigt ich habe ins Protokoll geguckt, und darin steht, dass Sie am 10. Juli des letzten Jahres von Völkermord gesprochen haben. Dabei bleibt es, die Bundesregierung nennt den Völkermord an den Herero und Nama Völkermord?
DR. SCHÄFER: Das stimmt, ja. Ich weiß nicht, ob ich das Wort selber in den Mund genommen habe; jedenfalls habe ich mich bezogen auf einen Vorschlag der damaligen SPD-Fraktion, der vom Fraktionsvorsitzenden Frank-Walter Steinmeier in den Deutschen Bundestag eingebracht worden ist, in dem dieses Wort fällt absolut, das ist richtig, das trifft zu.
FRAGE STEINER: Ich habe, während Sie geantwortet haben, auch noch einmal schnell nachgelesen; ich habe aber doch noch eine Frage: Sie haben es ja korrekt gesagt, es war ebenjener Tag im Juli des vergangenen Jahres, den Sie genannt hatten, also der 12. Juli. Seitdem ist ja ein bisschen Zeit vergangen. Jetzt würde ich doch gerne einmal versuchen zu verstehen: Woran liegt es denn, dass es noch nicht weitergegangen ist und wir noch keine Einigung haben? Was sind die Knackpunkte?
DR. SCHÄFER: Herr Steinmeier hat sich mit seiner namibischen Kollegin seither mehrfach getroffen. Ich erinnere mich gut an eine Begegnung am Rande der Generalversammlung der Vereinten Nationen Ende September.
Der Verhandlungsprozess ist ziemlich weit fortgeschritten. Er ist deshalb nicht einfach, weil auch die namibische Regierung sich einigem innenpolitischen Druck ausgesetzt sieht, insbesondere von Vertretern der Herero und der Damara, die damals Gegenstand dieser schrecklichen Ereignisse gewesen sind. Es ist für die namibische Regierung aus diesen Gründen nicht einfach, die Sache voranzutreiben und zum Abschluss zu bringen, weil sie sich immer wieder mit ihrer eigenen wie sagt man auf Deutsch „constituency“, den eigenen gesellschaftlichen Gruppen, rückkoppeln muss, die ein großes Intereses an diesem Thema haben.
Ich glaube, Herr Polenz hat vor einigen Tagen in einem Interview ich glaube, es war letzte Woche gegenüber einer der beiden religiösen Nachrichtenagenturen gesagt, dass er mit seinem namibischen Counterpart auf einem guten Weg und wirklich guter Hoffnung ist, noch im Laufe dieser Legislaturperiode zu einem guten Abschluss zu kommen.
Neben der berechtigten Frage zu einer Äußerung der Legislative des Deutschen Bundestages ist es uns ganz wichtig so etwas sagt sich ja nicht so nebenbei auf der Regierungspressekonferenz, was es war oder was es nicht war , so etwas in einem dafür angemessenen, würdigen Rahmen durch die richtigen Vertreter beider Seiten zu tun. Auch das braucht Planung und Vorbereitung. Sie können gewiss sein, dass das Auswärtige Amt und der Außenminister diese Themen sehr vorne auf ihrer Agenda haben.
FRAGE WONKA: Herr Nannt, welche friedensstiftende Wirkung erhofft sich die Bundeswehr durch die Tatsache, dass gestern am Tag der offenen Tür der Bundeswehr in der Kaserne Stetten Vorschulkinder an Maschinenpistolen und Gewehren vortrainiert wurden?
NANNT: Mir ist dieser Vorgang nicht bekannt.
Insgesamt kann ich zum Tag der Bundeswehr, den wir zum zweiten Mal durchgeführt haben, sagen, dass es im letzten Jahr bereits knapp 250 000 Teilnehmer, Menschen aus der Bevölkerung gab. Dieses Jahr waren es 262 000 an insgesamt 16 Standorten. Das war für uns natürlich ein wichtiges Instrument.
Warum machen wir diesen Tag der Bundeswehr? Um in Diskussion mit der Bevölkerung zu kommen, um uns darzustellen, um natürlich auch dort Möglichkeiten für die Nachwuchsgewinnung zu nutzen. Insgesamt war der Tag an sich für uns ein sehr großer Erfolg und auch eine gute Möglichkeit, unsere Fähigkeiten darzustellen.
ZUSATZFRAGE WONKA: Sie sprachen von einem guten Erfolg. Ist es auch ein guter Erfolg, dass Vorschulkinder das G36 und die Maschinenpistolen in die Hand bekommen, um zu zeigen, wie schlagkräftig die Bundeswehr sein kann? Ist das rechtlich gedeckt?
NANNT: Ich müsste, wie gesagt, den Vorgang prüfen. Dazu kann ich hier nichts sagen, weil mir dieser Vorgang wirklich nicht bekannt ist.
Ansonsten gibt es natürlich ganz klare Richtlinien im Umgang mit Waffen, ab welchem Alter man zum Beispiel Zugang bekommt und wie das Handling ist. Den Vorgang nehme ich mit in das Ministerium, werde das prüfen und dann kann ich Ihnen gerne noch einmal Rede und Antwort stehen.
VORS. WEFERS: Dann gerne über den Verteiler.
FRAGE JUNG: Ich habe eine Frage zu einer anderen PR-Sache. Herr Nannt, wie liefen die Kriegsspiele in Sachen NATO-Übung „Anakonda“?
NANNT: Herr Jung, Ihr Wording ist einfach falsch. Es ist eigentlich schon fast überflüssig, darauf zu antworten. Ich werde Ihnen aber trotzdem etwas dazu sagen.
Erstens ist das damit Sie die richtigen Fakten haben eine polnische Übung. An dieser polnischen Übung sind wir mit insgesamt 400 deutschen Bundeswehrsoldaten beteiligt. Es handelt sich hierbei um Pionierkräfte, die dort auch den Bündnisfall üben, und zwar gemäß Artikel 5 im Rahmen der NATO. Das ist also eine Übung im Rahmen dieser Dimension.
ZUSATZFRAGE JUNG: Von der polnischen Seite, auch vonseiten des Außenministeriums, vertritt man die Ansicht, dass Russland die baltischen Staaten bedroht. Herr Dr. Schäfer, bedroht Russland aus Sicht der Bundesregierung die baltischen Staaten? Wenn ja, wie und wo?
DR. SCHÄFER: Wir haben jedenfalls eine Situation, in der sich unbestreitbar Polen und auch große Teile der baltischen Staaten bedroht fühlen. Schon das ist für uns Grund genug, mit unseren Bündnispartnern in der NATO nach Mitteln und Wegen zu suchen, dieses Gefühl von Bedrohung zu reduzieren. Deshalb sind wir seit zwei Jahren angesichts einer sich verschlechternden Sicherheitslage in Europa und auch eines schwierigerer gewordenen Verhältnisses mit Russland engagiert dabei, neu zu justieren. Das hat die NATO auf ihrem Gipfel in Wales im September 2014 sehr erfolgreich getan, wie wir finden. Deutschland hat sich an all den in Wales beschlossenen Maßnahmen sehr engagiert und an vorderster Front beteiligt. Wenn Sie wollen, kann ich zu diesen Maßnahmen gerne etwas sagen. Das haben wir aber hier schon häufiger miteinander besprochen.
Der am 9. und 10. Juli geplante erneute Gipfel der NATO in Warschau soll und wird auch aus Sicht der Bundesregierung wieder ein Symbol, Zeichen und Ausdruck der Solidarität mit unseren östlichen Bündnispartnern sein. Die Maßnahmen, die dafür geplant sind, haben wir an dieser Stelle schon erörtert, sie sind aber anderswo, auch in den Medien, auch schon besprochen worden. Wir sind guter Hoffnung das ist eines der schönen Ergebnisse der Reise von Herrn Steinmeier letzte Woche durch alle drei baltischen Staaten , dass sie für den Beitrag Deutschlands zu ihrer Sicherheit in den baltischen Staaten dankbar sind und sich gemeinsam mit uns vorstellen, dass das, was jetzt aufs Gleis gebracht worden ist und in Warschau entschieden werden soll, der richtige Weg ist.
Der richtige Weg beinhaltet Zweierlei: Wir zeigen einerseits Solidarität, und zwar mit konkreten Maßnahmen unseren Bündnispartnern gegenüber, andererseits schließen wir nie und niemals den Dialog mit Russland aus. Das gilt für die NATO, das gilt bilateral, und das gilt eigentlich für jeden Kontakt, den man mit der russischen Regierung, der Russischen Föderation und auch mit anderen Stellen Russlands haben soll und haben kann.
FRAGE STEINER: Herr Nannt, es gab im Vorfeld von polnischen Kollegen Nachfragen bezüglich der Zusammenarbeit mit dem polnischen Militär respektive zur Frage der Verstimmungen, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, wo es um sozusagen die Zureise von hier in Deutschland stationierten US-Soldaten ging. Nur die Nachfrage: Wie war es tatsächlich in der Praxis bezüglich der Zusammenarbeit? Hat sich dort einiges an Problemen ausräumen lassen? Wie ist jetzt das Verhältnis der deutschen und polnischen Seite an der Stelle?
NANNT: Sie sprechen eine Geschichte an, die, glaube ich, vor einigen Wochen gelaufen ist. Herr Flosdorff hat an einem Freitag hier sehr ausführlich dazu Stellung bezogen und ganz klar gesagt, dass diese Gerüchte nicht wahr sind, dass es überhaupt keine Verstimmungen gegeben hat. Wir haben, auch aus militärischer Sicht gesprochen, eine sehr enge Zusammenarbeit. Das sieht man auch in Bezug auf das multinationale Korps in Stettin, wo wir seit Jahren gemeinsam tätig sind. Wir treiben die Patenschaft, also quasi die Vermischung von deutschen und polnischen Einheiten, voran. Da gibt es eine sehr enge Zusammenarbeit. Auch was die 400 deutschen Kräfte angeht ich habe noch keinen abschließenden Sachstand, weil die Übung bis Freitag läuft , läuft das insgesamt wie eh und je professionell.
MEYER-FÜNFFINGER: Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium. Frau Moosmayer, die Grünen haben am Wochenende relativ deutlich das Elektromobilitätsgesetz kritisiert und halten es für gescheitert. Das ist ja seit einem Jahr in Kraft. Wie bewerten Sie diese Aussage?
MOOSMAYER: Sie hatten dazu bereits von uns eine Antwort bekommen.
Das Elektromobilitätsgesetz ermöglicht den Kommunen, besondere Privilegien für Elektroautos einzurichten, zum Beispiel Busspuren freizugeben, verbilligtes Parken in Städten vorzubereiten. Das gilt seit einem Jahr. Herr Minister Dobrindt hat bereits gesagt, dass die Kommunen am Zug sind, dieses Gesetz auszufüllen.
ZUSATZFRAGE MEYER-FÜNFFINGER: Wenn man sich einmal anschaut, dass die große Mehrheit der Städte dabei nicht mitgemacht hat, kann man dann von einem Erfolg sprechen oder ist es dafür noch zu früh oder bewerten Sie es einfach noch nicht?
MOOSMAYER: Ich würde sagen: Wir bewerten es noch gar nicht. Es ist ja eine Ermöglichung dieser bereits dargestellten Beispiele. Das müssen die Kommunen für sich selber entscheiden und dann auch entsprechend umsetzen.
ZUSATZFRAGE MEYER-FÜNFFINGER: Wenn Sie es noch nicht bewerten, wann bewerten Sie es dann? Wann ist es nach Ihrer Einschätzung Zeit, es zu bewerten?
MOOSMAYER: Das Ziel insgesamt ist ja bekannt. Das Ziel der Bundesregierung ist es, bis 2020 eine Million Elektroautos auf der Straße zu haben. Da ist dieses Elektromobilitätsgesetz ein Aspekt von vielen. Wir fördern die Elektromobilität auch auf viele andere Weisen, wie Sie ja wissen. Wir fördern den Ausbau der Ladeinfrastruktur sowohl an den Autobahnen als auch, wie kürzlich erst vereinbart, in der Fläche mit 15 000 neuen Ladesäulen. Diese Maßnahmen sind im Paket sinnvoll und werden nicht einzeln von uns bewertet.
FRAGE JUNG: Herr Streiter, am Donnerstag hatte die Kanzlerin Herrn Gnassingbé empfangen. Das ist der Diktator von Togo. Worum ging es bei dem Gespräch? Ist es normal, dass sie sich mit afrikanischen Diktatoren trifft?
SRS STREITER: Das kann ich jetzt gar nicht sagen. Wenn ich mich recht entsinne, gab es im Anschluss eine Pressebegegnung. Wären Sie doch einmal dahingegangen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Worum ging es bei dem Gespräch?
SRS STREITER: Ich weiß es nicht. Ich war nicht dabei. Ich kann gerne noch einmal gucken, ob wir dazu etwas haben und Ihnen das nachliefern. Aber es empfiehlt sich immer, zu solchen Terminen hinzugehen, wenn man etwas wissen will.
ZUSATZFRAGE JUNG: Ist es normal, dass sich die Kanzlerin mit afrikanischen Diktatoren trifft?
SRS STREITER: Es ist völlig normal, dass sich die Bundeskanzlerin mit Staatsmännern und Staatsfrauen aus der ganzen Welt trifft. Das ist völlig normal. Das ist ihre Aufgabe.