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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 17. Juni 2016

Arbeitsgruppe „Rückführung“ ▼ BPK vom 17. Juni 2016

Naive Fragen zu:
Termine (ab 6:00 min)
– am Mittwoch, den 22. Juni, jährt sich zum 75. Mal der deutsche Überfall auf die Sowjetunion. Gibt es da Termine der Kanzlerin, die Sie uns jetzt vielleicht nicht genannt haben? Nimmt ein anderes Regierungsmitglied an irgendwelchen Gedenkveranstaltungen zu diesem Thema teil?
– Warum nimmt kein Mitglied der Bundesregierung teil?
– Ich habe von Ihnen auch gelernt, dass der Bundesrat etwas anderes ist als die Bundesregierung. Warum nimmt kein Mitglied der Bundesregierung daran teil?

Deutsch-polnische Regierungsliebschaften (ab 9:40 min)
– Welche innenpolitischen Probleme wird die Bundesregierung vielleicht die Kanzlerin oder der Außenminister ansprechen? In den letzten Monaten gab es ja einige Entwicklungen unter der neuen Rechtsaußenregierung.
– Werden Sie die Angelegenheit ansprechen, dass die Polen es ablehnen, muslimische bzw. nichtchristliche Flüchtlinge aufzunehmen? Ist der Bundesregierung dieses Thema wichtig?

Abschiebungen/Lügenminister de Maizière (ab 13:25 min)
– Ich würde mit Herrn Plate gern über Zahlen aus dem BMI reden. Erst einmal zu den ärztlichen Attesten. Sie hatten gestern gesagt: „Wir beobachten, dass es immer noch relativ viele ärztliche Atteste gibt, an denen Abschiebungen scheitern können.“ Was heißt „relativ viel“, und wie viel ist das?
– Meine Frage war ja: Was heißt „relativ viel“? Sie haben ja gesagt: Relativ viele ärztliche Atteste lassen Abschiebungen scheitern. Können Sie noch einmal sagen, wie viel „relativ viel“ ist? Dieser Satz hört sich von Ihnen so an, als ob Sie bedauern, dass durch ärztliche Atteste Abschiebungen scheitern. Ist dieser Eindruck korrekt?
– wie viel Prozent der statistischen Angaben des Bundesinnenministers sind frei erfunden? Haben Sie da eine Übersicht? (ab 19:45 min)
– Welche Ärzte haben in Deutschland die Berechtigung, über Fragen der Reisefähigkeit zu entscheiden? Das hatten Sie ja auch in einem Asylpaket geändert. Können Sie uns das noch einmal deutlich machen?
– Sie hatten ja gesagt, dass Sie die Hürde für solche ärztlichen Atteste deutlich höher gelegt haben. Können Sie einmal ausführen, inwiefern Sie sie höher gelegt haben von wo bis wo?

Flüchtlinge in der Ägäis (ab 22:45 min)
– welchen Stand hat das Auswärtige Amt in Sachen „individuelles Asylverfahren in der Ägäis“?
– Herr Flosdorff, eine Lernfrage: Wie viele Menschen hat die Bundeswehr beziehungsweise haben NATO-Schiffe in der Ägäis bisher aus der Seenot gerettet?
– Das BMI blockt ja. Deshalb möchte ich um die Einschätzung des Auswärtigen Amtes bitten.
– Es geht um die individuelle Asylantragsprüfung. Es gibt Berichte, dass das alles innerhalb von 30 Sekunden passiert, dass Menschen von einem Boot auf das andere gepackt und dann wieder zurückgeschickt werden, ohne dass es, was uns die Bundesregierung hier über Monate vermittelt hat, ein anständiges Asylverfahren gibt. Ein anständiges Asylverfahren bedeutet auch, dass es Einspruchsrechte gibt. Also wenn zum Beispiel ein Asylantrag abgelehnt wird, dann muss auch der Antragsteller die Möglichkeit haben, da Einspruch einzulegen. Gibt es diese normalen europäischen Verfahren noch in Griechenland und auf der Ägäis?

Entwicklungsminister Müller in Kambodscha (ab 31:15 min)
– Die kambodschanische Opposition hat dem Entwicklungsminister eine Nachricht gegeben, die er der EU und dem Auswärtigen Amt und damit der Bundesregierung übermitteln solle. Welche Nachricht, welche Message ist das? Er hat ja öffentlich zugesagt, dass er dies tun würde.
– Sie sprechen von „weiteren Informationen“ welche Informationen haben Sie denn bisher? Frau Chebli, ist eine Message aus Kambodscha im Auswärtigen Amt angekommen?

Ärzte ohne Grenzen (ab 34:50 min)
– Ärzte ohne Grenzen hat heute mitgeteilt, dass man aus Protest gegen Ihre Flüchtlingsbekämpfungspolitik kein EU-Geld und auch kein Geld der Bundesregierung und damit des Auswärtigen Amtes mehr annehmen möchte. Ich würde dazu gerne eine Reaktion des Auswärtigen Amtes haben. Im Auswärtigen Amt sind in den letzten Jahren ja zwischen 3 und 4 Millionen Euro an Ärzte ohne Grenzen gegangen.
– Bedauern Sie, dass Sie Ärzte ohne Grenzen nicht mehr unterstützen sollen, oder nicht?

 
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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 17. Juni 2016:

STS SEIBERT: Meine Damen und Herren, guten Tag! Zu den Terminen der kommenden Woche:

Es beginnt am Montag, den 20. Juni. Die Bundeskanzlerin wird um 15 Uhr die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und der bayerischen Kommunalverbände im Bundeskanzleramt begrüßen. Sie wissen, dass sie mit diesen Vertretern der deutschen Kommunen seit dem vergangenen Spätsommer einen regelmäßigen Austausch über Fragen der Flüchtlingspolitik und der Integrationspolitik und vor allem auch über die Situation vor Ort in den Kommunen pflegt. Dies ist eine weitere Ausgabe dieses Gesprächsformats.

Am gleichen Tag wird um 17 Uhr der Präsident des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, im Kanzleramt zu einem Gespräch mit der Kanzlerin erwartet.

Am Dienstag, den 21. Juni, nimmt die Bundeskanzlerin hier in Berlin im Kindergarten Weydemeyerstraße am Tag der kleinen Forscher teil. Das ist ein Teil des zehnjährigen Jubiläums der Initiative „Haus der kleinen Forscher“. Diese Initiative wie auch den bundesweiten Aktionstag zum zehnjährigen Jubiläum unterstützt die Bundeskanzlerin. Sie macht einen Rundgang durch die Kita und wird mit den Kindern auch an verschiedenen Forscherstationen experimentieren.

Vielleicht noch ein Satz zu der Bildungsinitiative „Haus der kleinen Forscher“, die es seit zehn Jahren gibt: Sie setzt Zeichen für gute frühe Bildung in den Bereichen Naturwissenschaften, Mathematik und Technik. Mit diesem bundesweiten Fortbildungsprogramm werden auch pädagogische Fach- und Lehrkräfte dabei unterstützt, den Forschergeist von Kindern zu fördern. 44 Prozent aller Kitas sind bisher in den Genuss dieser Fortbildungen gekommen. Das heißt, Erzieherinnen und Erzieher aus 44 Prozent aller Kitas haben bisher daran teilgenommen.

Am Mittwoch, den 22. Juni, findet wie immer um 9.30 Uhr die Sitzung des Bundeskabinetts statt.

Im Anschluss daran erfolgen die 14. deutsch-polnischen Regierungskonsultationen. Die Bundeskanzlerin hat heute Vormittag bei der kurzen Pressebegegnung mit dem polnischen Staatspräsidenten bereits gesagt, wie sehr sie sich auf diesen Termin freut. Sie empfängt um 12.30 Uhr die polnische Ministerpräsidentin, Beata Szyd³o, im Kanzleramt mit militärischen Ehren. Dann gibt es ein Arbeitsmittagessen. Parallel dazu werden die Bundesminister mit ihren polnischen Gesprächspartnern die bilateralen Gespräche führen. Dann wird unter Vorsitz der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentin das Plenum tagen.

Es geht natürlich wie immer bei Regierungskonsultationen vor allem auch um sehr konkrete bilaterale Projekte der Zusammenarbeit. Es geht aber auch um europapolitische Fragen. Außen- und sicherheitspolitische Themen werden im Vorfeld des bevorstehenden NATO-Gipfels in Warschau sicherlich ebenso angesprochen werden.

Diese Konsultationen fallen in einen engen zeitlichen Zusammenhang mit dem heute stattfindenden 25. Jahrestag der Unterzeichnung des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit. Dieser Tag wird seit gestern und in Fortsetzung auch heute in Warschau vom Bundespräsidenten gemeinsam mit dem polnischen Präsidenten Andrzej Duda begangen.

Um 15.20 Uhr findet am Mittwoch eine gemeinsame Pressebegegnung der Kanzlerin mit der polnischen Ministerpräsidentin statt.

Am Donnerstag, den 23. Juni, kommt der neue österreichische Bundeskanzler, Christian Kern, zu seinem Antrittsbesuch ins Bundeskanzleramt. Er wird dort mit militärischen Ehren begrüßt. Es gibt ein Arbeitsmittagessen und im Anschluss daran um ca. 13.15 Uhr ebenfalls eine gemeinsame Pressebegegnung.

Am Donnerstagnachmittag gibt es in Meseberg, dem Gästehaus der Bundesregierung, das 7. Zukunftsgespräch der Bundeskanzlerin mit den Sozialpartnern. Wie auch in den vergangenen Jahren geht es um aktuelle und vor allem auch zukünftige Herausforderungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Teil nehmen die Bundeskanzlerin, acht Bundesminister und Bundesministerinnen sowie auf der Seite der Sozialpartner die Präsidenten von BDI, BDA, DIHK und ZDH sowie die Vorsitzenden der Gewerkschaften DGB, ver.di, IG Metall, IG BCE und dbb.

Um 15 Uhr geht es los. Die Diskussion zwischen Bundesregierung und Sozialpartnern wird durch Impulsvorträge von Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft eingeleitet. Dieses Mal sind dies Professor Dr. Gert Wagner von der Technischen Universität Berlin und Christoph Bornschein, der Mitgründer und Geschäftsführer der Berliner Internetagentur TLGG. Gegen 18.30 Uhr können Sie mit einer Pressekonferenz mit der Bundeskanzlerin, dem Bundeswirtschaftsminister, dem DGB-Vorsitzenden und dem DIHK-Vorsitzenden rechnen. Daran schließt sich dann aber ohne Journalisten noch ein Abendessen an.

Soweit zu den Terminen der Kanzlerin.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, am Mittwoch, den 22. Juni, jährt sich zum 75. Mal der deutsche Überfall auf die Sowjetunion. Gibt es da Termine der Kanzlerin, die Sie uns jetzt vielleicht nicht genannt haben? Nimmt ein anderes Regierungsmitglied an irgendwelchen Gedenkveranstaltungen zu diesem Thema teil?

STS SEIBERT: Ich habe Ihnen die öffentlichen Termine der Bundeskanzlerin für die kommende Woche genannt. Ich kann Ihnen sagen, dass am 21. Juni, also am Vortag, Staatsministerin Grütters hier in Berlin die Ausstellung „Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion 1941–1945“ am Potsdamer Platz eröffnen wird. Diese Ausstellung wurde von der ständigen Konferenz der Leiter der NS-Gedenkorte ins Leben gerufen. Sie wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, also von Frau Grütters, mit Mitteln in Höhe von 48 000 Euro unterstützt.

Am 22. Juni gibt es, wie Sie wissen, eine Gedenkveranstaltung der russischen Botschaft im Berliner Dom. Dort wird der Bund durch den Präsidenten des Bundesrates, den sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich vertreten sein.

ZUSATZFRAGE JUNG: Warum nimmt kein Mitglied der Bundesregierung teil?

STS SEIBERT: Der Bund insgesamt ist durch den Bundesratspräsidenten vertreten, von dem Sie sicherlich wissen, dass er immerhin der vierthöchste staatliche Repräsentant der Bundesrepublik ist.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich habe von Ihnen auch gelernt, dass der Bundesrat etwas anderes ist als die Bundesregierung. Warum nimmt kein Mitglied der Bundesregierung daran teil?

STS SEIBERT: Die Bundesrepublik Deutschland das ist, denke ich, das Entscheidende ist durch den hohen Repräsentanten Stanislaw Tillich in seiner Eigenschaft als Präsident des Bundesrates vertreten.

CHEBLI: Vielleicht kann ich ergänzen. Außenminister Steinmeier wird bei der Debatte zu dem Thema im Bundestag sprechen.

FRAGE STEINER: Eine Frage zu den deutsch-polnischen Regierungskonsultationen: Mich würde interessieren, welches die großen Projekte sind, die dort besprochen werden sollen.

STS SEIBERT: Da müssten wir jetzt sinnvollerweise wirklich von Ministerium zu Ministerium gehen ich weiß nicht, ob wir das wollen ; denn der Charakter von Regierungskonsultationen ist ja, dass das Wirtschaftsministerium, das Forschungsministerium usw. jeweils sehr intensiv bilaterale Projekte durchgehen. Ich würde nicht wagen, da eine Zusammenfassung zu geben.

ZUSATZ STEINER: Ich ziehe die Frage zurück. Es scheint keine großen Leuchtturmprojekte zu geben.

STS SEIBERT: Das finde ich eine komplett unzulässige Schlussfolgerung von Ihnen. Aber wenn Sie sie ziehen wollen

VORS. WEFERS: Gibt es jemanden, der etwas dazu sagen kann?

CHEBLI: Wir als Auswärtiges Amt könnten nachliefern. Ich habe jetzt nicht im Kopf, was genau geplant ist.

FRAGE: Kommt auch das Thema des deutschen Mindestlohns für polnische LKW-Fahrer zur Sprache? Das war ja im vergangenen Jahr sehr strittig.

STS SEIBERT: Ich kann hier keine Themen ausschließen. Wenn die polnische Seite ein bestimmtes Thema ansprechen will, dann wird sie mit Sicherheit die Gelegenheit finden, es anzusprechen. Insofern kann ich es hier nicht vorwegnehmen. Möglicherweise wird es ein Thema im Gespräch der Arbeits- und Sozialminister oder der Finanzminister sein. Das kann ich nicht beurteilen.

FRAGE JUNG: Welche innenpolitischen Probleme wird die Bundesregierung vielleicht die Kanzlerin oder der Außenminister ansprechen? In den letzten Monaten gab es ja einige Entwicklungen unter der neuen Rechtsaußenregierung.

STS SEIBERT: Wie Sie wissen, prüft die Europäische Kommission bestimmte politische und juristische Maßnahmen in Polen. Das läuft. Dazu gibt es einen engen Dialog der Europäischen Kommission mit der polnischen Regierung. Dafür ist die Europäische Kommission in ihrer Eigenschaft als Hüterin der europäischen Verträge zuständig. Ich sehe jetzt keinen Anlass für die Bundesregierung, diesen Dialog öffentlich zu kommentieren.

CHEBLI: Das gilt auch für das Auswärtige Amt. Außenminister Steinmeier hat mehrfach darauf hingewiesen, dass wir direkt mit unseren polnischen Partnern sprechen, wenn es Meinungsverschiedenheiten gibt, und das nicht in der Öffentlichkeit tun. Wir denken, dass das der richtige Weg ist.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, miteinander ins Gespräch zu treten. Es gibt einen regen Austausch auf verschiedenen Ebenen auch zwischen den Ministern , in dem strittige Fragen natürlich angesprochen werden.

STS SEIBERT: Ich will auf die kurze Stellungnahme der Bundeskanzlerin vor dem Treffen mit Staatspräsident Duda zurückgreifen. Vielleicht haben Sie sie gehört. Darin hat sie aus Anlass des 25. Jahrestages der Unterzeichnung von der wirklich glücklichen und erfolgreichen Entwicklung unserer Beziehungen gesprochen. Sie hat auch davon gesprochen, dass wir Nachbarn und glücklicherweise auch Freunde sind, dass es dieses Verhältnis aber auch möglich macht, an Punkten, an denen es Meinungsverschiedenheiten gibt, sehr offen und ehrlich miteinander nach Lösungen zu suchen.

CHEBLI: Vielleicht darf ich das auch noch ergänzen und anlässlich des 25-jährigen Jubiläums des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags unterstreichen, dass wir für die engen und vertrauensvollen Beziehungen zwischen den Ländern dankbar sind. Vor dem Hintergrund der Geschichte, die wir haben, ist es alles andere als selbstverständlich, dass sich unsere Beziehungen so gut entwickelt haben. Der Minister hat mehrfach unterstrichen und betont, wie viel ihm daran liegt, dass es ein starkes und wertvolles Fundament ist, auf dem wir für die Zukunft der Beziehung dieser beiden Länder zueinander aufbauen wollen und können.

ZUSATZFRAGE: Werden Sie die Angelegenheit ansprechen, dass die Polen es ablehnen, muslimische bzw. nichtchristliche Flüchtlinge aufzunehmen? Ist der Bundesregierung dieses Thema wichtig, Frau Chebli?

CHEBLI: Wie gesagt, wenn ich sage: „Wir reden über strittige Themen nicht in der Öffentlichkeit miteinander“, dann werden Sie nicht damit rechnen können, dass ich diesen Punkt jetzt hier anspreche. Es gibt einige strittige Punkte, und Sie können sich sicher sein, dass sie in einem vertrauensvollen Gespräch auf der Tagesordnung stehen werden.

FRAGE JENNEN: Ist am Freitag eventuell ein Statement der Bundeskanzlerin zum Ausgang des Referendums in Großbritannien geplant?

STS SEIBERT: Ich habe Ihnen die öffentlichen Termine der Bundeskanzlerin für die kommende Woche so heute vorhersehbar mitgeteilt. Alles Weitere überlassen wir der Zukunft.

ZUSATZFRAGE JENNEN: Es kann sich also noch ändern?

STS SEIBERT: Das gilt immer. Von Freitag bis zur kommenden Woche kann sich immer noch etwas ändern. Ja.

FRAGE JUNG: Ich würde mit Herrn Plate gern über Zahlen aus dem BMI reden. Erst einmal zu den ärztlichen Attesten. Sie hatten gestern gesagt:

„Wir beobachten, dass es immer noch relativ viele ärztliche Atteste gibt, an denen Abschiebungen scheitern können.“

Was heißt „relativ viel“, und wie viel ist das?

DR. PLATE: Dazu kann ich Ihnen gern etwas sagen. Sie nehmen sicherlich Bezug auf eine Äußerung des Ministers in einem Interview, das er der „Rheinischen Post“ gegeben hat. Darin ist er allgemein zu verschiedensten Arten von Abschiebehindernissen gefragt worden und hat Wert auf die Feststellung gelegt, dass viele Abschiebehindernisse in der Person des oder der Abzuschiebenden liegen können. Er hat insbesondere drei oder vier Beispiele herausgegriffen. Eines davon war das Vorliegen ärztlicher Atteste.

Sie wissen, dass mit dem Asylpaket II, das im März in Kraft getreten ist, die Hürden dafür, dass es bei Vorlage ärztlicher Atteste nicht zur Abschiebung kommt, deutlich höher gelegt worden sind. Das beruht im Wesentlichen auf Erkenntnissen der Arbeitsgruppe Rückführung. Es gibt eine Unterarbeitsgruppe Vollzugsdefizite. An dieser Arbeitsgruppe sind im Prinzip alle Behörden beteiligt, die auch an dem Abschiebeprozess beteiligt sind und dabei eine Rolle spielen, vor allem die Länder. Vonseiten des Bundes sind neben dem BMI auch das BAMF und die Bundespolizei beteiligt.

In diesem Bericht, der auszugsweise über anderthalb Seiten spotlightartig Beispielfälle benennt, werden sehr unterschiedliche Quoten, wie viele Abschiebungen scheitern, genannt.

Das kann ich bei Interesse auch gern zur Verfügung stellen. Es ist relativ lang. Ich weiß nicht, ob ich die zwei Seiten vorlesen soll. Wir haben das schon über Twitter zur Verfügung gestellt, weil wir so viele Nachfragen hatten. Wenn nicht, dann passiert das in wenigen Minuten.

Dort taucht die Zahl 70 Prozent, die der Minister genannt hatte, als Beispielszahl nicht auf; das will ich auch gleich vorwegnehmen. Es ist aber so, dass ziemlich viele Gespräche auf allen Ebenen zu dem Thema geführt werden. Auch jetzt in der IMK, im Kamin, wurde über Abschiebehindernisse gesprochen und was man tun kann, um diese zu beseitigen auch über das Thema gesundheitliche Abschiebehindernisse. In einem der Gespräche, die der Herr Minister zu diesem Thema mit einem Amtskollegen geführt hat, ist auch diese Zahl gefallen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Meine Frage war ja: Was heißt „relativ viel“? Sie haben ja gesagt: Relativ viele ärztliche Atteste lassen Abschiebungen scheitern. Können Sie noch einmal sagen, wie viel „relativ viel“ ist? Dieser Satz hört sich von Ihnen so an, als ob Sie bedauern, dass durch ärztliche Atteste Abschiebungen scheitern. Ist dieser Eindruck korrekt?

DR. PLATE: Gern fange ich mit dem letzten Teil an. Bedauern ist sicherlich nicht der richtige Ausdruck dafür. Wenn ein ärztliches Attest ausgestellt wird, weil es tatsächlich ein gesundheitliches Abschiebehindernis gibt, dann ist das nicht nur gut und richtig, sondern auch mit dem geltenden Recht in vollständigem Einklang.

Es fällt aber auf da verweise ich auf den Berichtsteil, der, wie ich gerade aus einem Nicken des Kollegen Steiner entnommen habe, schon zur Verfügung gestellt worden ist , dass es sehr unterschiedliche Zahlen sind, die die Behörden beobachtet haben, je nach Stichprobe. Vielfach ist beobachtet worden, dass zum Beispiel sehr kurz vor einer Abschiebung gesundheitliche Gründe vorgetragen worden sind, die vorher erkennbar noch nie eine Rolle gespielt haben. Das ist einfach ein Befund, der dazu geführt hat, dass die Bundesregierung tätig geworden ist und sie im Asylpaket II sozusagen die Hürde für das Vorliegen solcher ärztlicher Atteste weiter nach oben gelegt hat.

Noch einmal: Bedauern ist nicht der richtige Ausdruck. Falls Sie den Eindruck haben, ich hätte auf Ihre Frage nicht geantwortet: Das hängt damit zusammen, dass ich jetzt diese zwei Seiten nicht vorlesen will. Darin sind etliche Zahlen enthalten. Ich schlage vor, Sie schauen hinein. Das ist der Eindruck, den ich Ihnen dazu vermitteln kann.

FRAGE STEINER: Ich wollte noch einmal zum Wortlaut des Interviews zurückkommen. Er sagte dort ich habe es ja vor der Nase liegen : „Es werden immer noch zu viele Atteste von Ärzten ausgestellt, wo es keine echten gesundheitlichen Abschiebehindernisse gibt.“

Das ist ja schon ein massiver Anwurf in Richtung der Ärzte, die diese Atteste ausstellen. Da würde ich doch ganz gern verstehen: Mit wie viel Wissen um konkrete Atteste kann denn ein Innenminister an der Stelle diese Aussage treffen? Das finde ich schon sehr bemerkenswert.

DR. PLATE: Die Frage verstehe ich in ihrer Allgemeinheit jetzt, ehrlich gesagt, nicht. Im Wesentlichen kann ich auf das verweisen, was ich gerade gesagt habe. Natürlich kennt auch der Minister den Bericht der Unterarbeitsgruppe Vollzugsdefizite. Er hat dazu, wie ich bereits ausgeführt habe, auch verschiedene Gespräche auf der Ebene seiner Amtskollegen geführt. Das ist der Eindruck, den er aus diesen Gesprächen gewonnen und mitgeteilt hat.

ZUSATZFRAGE STEINER: Dann frage ich einmal anders herum. Wenn er doch den Eindruck hat, dass Atteste aufgestellt werden, die so nicht ausgestellt werden dürfen, wäre dann nicht der Weg, erst einmal den gesetzlichen Rahmen so zu ändern, dass keine falschen Atteste ausgestellt werden dürfen? Müsste er an der Stelle nicht erst einmal mit den Kollegen, zum Beispiel aus dem BMG, in Kontakt treten, um eine entsprechende Rechtsänderung zu erwirken – jenseits dessen, was bereits bislang beschlossen ist?

DR. PLATE: Ich finde den Gedanken durchaus interessant. Aber es ist in dem Rahmen, was machbar ist, ausgelotet worden, an welcher Stellschraube die Regierung und auf ihren Vorschlag das Parlament sinnvoll tätig werden kann. Das Ergebnis können Sie dem Asylpaket II entnehmen.

Es ist aber, glaube ich, ganz generell das ist nicht nur auf dieses Thema bezogen eine Illusion, wenn mitunter gegen bestehende Regelungen verstoßen wird, durch eine Änderung dieser Regelung vollständig die Gefahr und das Risiko zu beseitigen, dass es zu Verstößen kommt. Das ist ein Ansatz, der interessant, aber ganz unter dem Strich nicht so vielversprechend ist, wie Sie vielleicht hoffen.

FRAGE JUNG: Herr Plate, wie viel Prozent der statistischen Angaben des Bundesinnenministers sind frei erfunden? Haben Sie da eine Übersicht?

DR. PLATE: Vielen Dank für diese erheiternde Frage. Dazu gibt es keine Übersicht. Es gibt keine Prozentzahl erfundener Angaben, weil grundsätzlich erfundene Angaben durch den Bundesinnenminister keine Verwendung finden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das ist eine Lernfrage: Welche Ärzte haben in Deutschland die Berechtigung, über Fragen der Reisefähigkeit zu entscheiden? Das hatten Sie ja auch in einem Asylpaket geändert. Können Sie uns das noch einmal deutlich machen?

DR. PLATE: Das habe ich jetzt aus dem Stand, ehrlich gesagt, nicht parat. Das müsste ich noch einmal nachschlagen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie hatten ja gesagt, dass Sie die Hürde für solche ärztlichen Atteste deutlich höher gelegt haben. Können Sie einmal ausführen, inwiefern Sie sie höher gelegt haben von wo bis wo?

DR. PLATE: Ich möchte, weil letzten Endes die Stelle, die sie auf Vorschlag der Bundesregierung höher gelegt hat, das Parlament ist und Sie das Gesetz, das Asylpaket II, auf unserer Website abrufen können, einfach darauf verweisen. Darin steht es genau.

FRAGE: Also es geht auch um Flüchtlingspolitik, wenn auch ein anderer Punkt. Ich habe eine Frage an das Innenministerium und an das Verteidigungsministerium zum Einsatz von Bundeswehr und Bundespolizei in der Ägäis. Es gibt Augenzeugenberichte und Fotos, denen zufolge in der vergangenen Woche die griechische Küstenwache in griechischen Gewässern Flüchtlinge aufgegriffen hat, die sie noch auf dem Meer an die türkische Küstenwache übergeben hat. Den Berichten zufolge wurden die Flüchtlinge dann von der türkischen Küstenwache zurück in die Türkei gebracht. Falls das so stimmen würde, dann könnte das ja ein illegaler „push back“ sein. Da Bundeswehr und Bundespolizei Schiffe in der Region haben, ist meine Frage: Welchen Kenntnisstand haben Sie zu dem Vorgang?

FLOSDORFF: Die Bundeswehr hat keine Erkenntnisse darüber.

DR. PLATE: Mir liegen auch keine Erkenntnisse über die von Ihnen genannten Medienberichte hinaus vor.

ZUSATZFRAGE: Unternehmen Sie derzeit etwas, um Kenntnisse zu erlangen? Oder betrifft Sie das nicht?

FLOSDORFF: Soweit ich die Medienberichte verstehe, haben die Bundeswehr oder die NATO in dieser Berichterstattung gar keine Rolle gespielt.

DR. PLATE: So ist das. Wesentliches habe ich nicht zu ergänzen. Aber es ist so, dass wir in diesem gesamten Prozess der Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung sowieso permanent Erkenntnisse zugeliefert bekommen von den EU-Behörden, von den griechischen Behörden, von den türkischen Behörden. Insofern bedarf es gar keines aktiven Informationsvorgangs, um über solche Sachverhalte aufgeklärt zu werden.

Sie können davon ausgehen, dass es dazu sicher irgendwann logischerweise mit einem gewissen zeitlichen Verzug, der denklogisch gar nicht ausgeschlossen werden kann auch bei uns Informationen geben wird, die mir aber aktuell in dieser Minute nicht vorliegen.

FRAGE JUNG: Frau Chebli, welchen Stand hat das Auswärtige Amt in Sachen „individuelles Asylverfahren in der Ägäis“?

Herr Flosdorff, eine Lernfrage: Wie viele Menschen hat die Bundeswehr beziehungsweise haben NATO-Schiffe in der Ägäis bisher aus der Seenot gerettet?

CHEBLI: Die erste Frage würde ich an Herrn Plate abgeben. Das liegt beim BMI besser.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das BMI blockt ja. Deshalb möchte ich um die Einschätzung des Auswärtigen Amtes bitten.

CHEBLI: „Nice try.“ Aber ich habe da als Auswärtiges Amt keine eigene Einschätzung.

VORS. WEFERS: Herr Plate, möchten Sie da antworten?

DR. PLATE: Sehr gern, ja.

Ich glaube, meine Kollegin hat am Mittwoch, als sie sich verabschiedet hat, davon gesprochen, dass man sich gegenseitig auch Respekt entgegenbringen muss.

Wie Sie zu der Unterstellung kommen, das BMI würde bei der Beantwortung einer Frage blockieren, die Sie mir noch gar nicht gestellt haben, finde ich, ehrlich gesagt, ein Unding. Das weise ich wirklich in aller Schärfe zurück.

Gern beantworte ich die Frage, wenn Sie mir sagen, was Sie eigentlich ganz genau wissen möchten. Wie läuft es in der Ägäis, ist, ehrlich gesagt, eine Frage, die an Präzision derartig mangelt, dass mir eine Beantwortung nicht möglich ist.

ZUSATZFRAGE JUNG: Es geht um die individuelle Asylantragsprüfung. Es gibt Berichte, dass das alles innerhalb von 30 Sekunden passiert, dass Menschen von einem Boot auf das andere gepackt und dann wieder zurückgeschickt werden, ohne dass es, was uns die Bundesregierung hier über Monate vermittelt hat, ein anständiges Asylverfahren gibt. Ein anständiges Asylverfahren bedeutet auch, dass es Einspruchsrechte gibt. Also wenn zum Beispiel ein Asylantrag abgelehnt wird, dann muss auch der Antragsteller die Möglichkeit haben, da Einspruch einzulegen. Gibt es diese normalen europäischen Verfahren noch in Griechenland und auf der Ägäis?

DR. PLATE: Herr Jung, erstens zu der Frage betreffend den konkreten Vorfall auf See. Dazu habe ich gesagt, dass mir dazu keine Erkenntnisse vorliegen. Das hatte mit Blockieren übrigens nichts zu tun. Sie haben das gute Recht, wenn Sie Ihre Berichterstattung auf seriöse Informationen stützen wollen, zu verlangen, dass ich hier nur etwas sage, wovon ich etwas weiß. Darüber weiß ich konkret nichts.

Zum Zweiten: Asylverfahren auf den griechischen Inseln. Hier ist schon mehrfach in extenso darüber berichtet worden, auch über konkrete Zahlen, wie viele Verfahren anhängig sind. Sie wissen, dass die Verfahren nicht wenige Sekunden dauern, sondern relativ lang, auch länger als ursprünglich geplant. Sie wissen auch auch das habe ich hier schon mehrfach berichtet , dass sich mehrere Verfahren im Instanzenweg befinden. Daraus kann man denklogisch ableiten, dass es einen Instanzenweg gibt. Sonst könnten sie sich nicht im Instanzenweg befinden. Ich habe auch schon mehrfach vorgetragen, dass die Verfahren unterschiedliche Ergebnisse hatten, das heißt teilweise erfolgreich waren und teilweise auch nicht.

Ich glaube, damit ist zu Ihrer Frage alles gesagt.

FLOSDORFF: Ich versuche einmal, Ihre Frage so zu deuten, dass ich etwas damit anfangen kann. Ich nehme an, Sie beziehen sich auf den Einsatzgruppenversorger „Bonn“, der im Auftrag der NATO-Aktivität vor Lesbos aktiv ist.

Der Auftrag der NATO-Aktivität ist nicht in erster Linie Menschen aus Seenot zu retten, sondern Überwachung und Sammlung von Zahlen- und Datenmaterial über Schleuseraktivitäten dort an der Küste. Im Ernstfall, wenn Flüchtlingsboote oder auch andere Boote in der Nähe des Einsatzgruppenversorgers in Seenot geraten würden, wären selbstverständlich auch die „Bonn“ wie alle anderen Schiffe in der Umgebung verpflichtet, diesen in Seenot befindlichen Menschen zur Hilfe zu kommen.

Ein solcher Fall ist bisher nicht eingetreten.

FRAGE TOWFIGH NIA: Frau Chebli, eine Frage zum Treffen des Bundesaußenministers mit seinem iranischen Amtskollegen: Wie bewerten Sie generell die Gespräche? Gab es in der Syrien-Frage eine Annäherung?

CHEBLI: Ja, in der Tat. Es war ein konstruktives Gespräch in einer offenen Atmosphäre, wo beide Außenminister verschiedene Positionen ausgetauscht haben. Vor allem ging es um regionale Fragen.

Der Fokus lag auf Syrien. Sie haben es angesprochen. Hier ging es vor allem darum, mit Iran darüber zu sprechen, wie wir endlich den Genfer Prozess wieder in Gang bringen können. Sie wissen, dass er stockt. De Mistura, der Sonderbeauftragte, hat noch keinen Termin festgelegt. Es gibt immer wieder Waffenruhen, die ausgerufen und dann auch wieder gebrochen werden.

Beide Minister haben ausführlicher gesprochen über die Frage des humanitären Zugangs von Hilfsorganisationen in bestimmte Städte und Regionen in Syrien. Hier hat Minister Steinmeier Außenminister Sarif gebeten, dass der Iran seinen Einfluss auf das syrische Regime geltend macht, damit humanitäre Hilfsorganisationen Zugang erhalten.

Letztendlich spielen die Frage des humanitären Zugangs und die Frage des Waffenstillstandes eine zentrale Rolle für den politischen Prozess. Solange es in beiden Gebieten keine Fortschritte gibt, wird es schwer, die Opposition dazu zu bringen, nach Genf zurückzukehren. Das ist aber immanent für die politische Zukunft von Syrien und die Lösung dieses viel zu lange andauernden Konfliktes.

FRAGE: Eine Frage an Herrn Seibert zum gestrigen Treffen der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin: Dort ist ja auch über die Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr gesprochen worden. Es gab eine Steigerung. Ist auch über das Thema Dynamisierung, also die jährliche Anhebung der Mittel, gesprochen worden? Aus den Äußerungen von Ministerpräsident Haseloff könnte man so etwas herauslesen.

STS SEIBERT: Wenn das Bundesfinanzministerium an der Stelle nicht helfen kann, dann müsste ich Ihnen die Antwort nachreichen.

ZURUF SIEBERT: Ich wüsste das auch gern. Das wollte ich nur sagen.

STS SEIBERT: Ja, das geht dann an alle.

FRAGE SIEBERT: Im weiteren Sinne vielleicht da anknüpfend, zum Thema sichere Herkunftsländer und die Vertagung heute beziehungsweise die Absetzung im Bundesrat: Wie ist denn jetzt aus Sicht der Bundesregierung der Stand? Wie geht es weiter? Was hat man für einen Zeithorizont? Wo besteht aus Sicht der Bundesregierung überhaupt noch Verhandlungsbeweglichkeit?

STS SEIBERT: Sie alle haben ja gestern schon erfahren und heute ist es vollzogen worden , dass der Bundesrat den für die heutige Sitzung vorgesehenen Tagesordnungspunkt „Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten“ von der Tagesordnung abgesetzt hat. Das war auch ein Ergebnis der gestrigen Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten. In den nächsten Tagen sollen nun weitere Gespräche geführt werden, und das Gesetz soll dann eben zu einem späteren Zeitpunkt vom Bundesrat beraten werden. Das ist das, was ich Ihnen dazu sagen kann.

ZUSATZFRAGE SIEBERT: Sind kritische Anmerkungen, die Bundesregierung habe zu spät angefangen, mit den Ländern darüber zu reden, gerechtfertigt?

STS SEIBERT: Wir hatten dieses Thema hier schon in der letzten Regierungspressekonferenz. Die Bundesregierung ist gesprächsbereit und hat ihre Gesprächsbereitschaft gezeigt. In diesem Geiste wird es in den nächsten Tagen auch in die Gespräche gehen.

FRAGE JUNG: An das Entwicklungsministerium zur Reise des Entwicklungsministers nach Kambodscha: Die kambodschanische Opposition hat dem Entwicklungsminister eine Nachricht gegeben, die er der EU und dem Auswärtigen Amt und damit der Bundesregierung übermitteln solle. Welche Nachricht, welche Message ist das? Er hat ja öffentlich zugesagt, dass er dies tun würde.

ABEL: Der Minister war jetzt erst in China und dann in Kambodscha und Myanmar. Im Mittelpunkt der Gespräche in Myanmar stand die Zusicherung, dass Deutschland den Reformprozess noch weiter

ZUSATZ JUNG: Kambodscha.

ABEL: Wie bitte?

ZUSATZ JUNG: Es geht um Kambodscha.

ABEL: Ja. Aber das war ja eine Gesamtreise, deswegen: In Myanmar stand die Zusicherung im Mittelpunkt, dass Deutschland den dortigen Reformprozess noch intensiver mit verschiedenen Schwerpunkten unterstützt. In Kambodscha standen dann im Anschluss das Regionalvorhaben im Textilbereich, das Programm für die ländliche Entwicklung und auch der politische Dialog zu Menschenrechten im Mittelpunkt.

Zu der Frage nach der Forderung kann ich Ihnen gerne noch weitere Informationen zukommen lassen.

VORS. WEFERS: Die lassen Sie dann uns allen zukommen?

ABEL: Genau.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie sprechen von „weiteren Informationen“ welche Informationen haben Sie denn bisher?

Frau Chebli, ist eine Message aus Kambodscha im Auswärtigen Amt angekommen?

CHEBLI: Nicht, dass ich wüsste.

ABEL: Ich kann Ihnen dazu gerne Informationen nachliefern; ich habe dazu jetzt keine.

FRAGE TOWFIGH NIA: Frau Chebli, eine Frage zum Krieg in Jemen: Die Vereinigten Arabischen Emirate haben gestern ihren Kriegseinsatz für beendet erklärt. Gibt es eine Reaktion dazu? Sollte auch Saudi-Arabien diesem Beispiel folgen?

CHEBLI: Ich habe diese Agenturmeldung auch gesehen, Herr Towfigh Nia, ich kann sie aber nicht verifizieren. Ich habe heute Morgen kurz mit meinen Kollegen gesprochen, um eine Einschätzung zu bekommen, ob das tatsächlich der Fall ist oder wie wir das sonst einschätzen. Erlauben Sie mir deswegen, dass ich, wenn wir dazu etwas haben, diese Informationen nachliefere.

Insgesamt ist unsere Position zu Jemen klar: Dieser Konflikt kann militärisch nicht gelöst werden. Es gibt gute Entwicklungen in Kuwait, wo die Verhandlungen laufen ich glaube, sie laufen gegenwärtig auch wieder; es gab ja immer wieder einmal Rückschläge. Wir sind guter Hoffnung, dass die Verhandlungen zwischen den beiden Konfliktparteien weiterlaufen und dass sie zu einem guten Ergebnis führen, das vor allem für das Land und für die Menschen wichtig wäre, die in den vergangenen Monaten sehr stark unter diesem Krieg gelitten haben.

FRAGE JUNG: An das Auswärtige Amt: Ärzte ohne Grenzen hat heute mitgeteilt, dass man aus Protest gegen Ihre Flüchtlingsbekämpfungspolitik kein EU-Geld und auch kein Geld der Bundesregierung und damit des Auswärtigen Amtes mehr annehmen möchte. Ich würde dazu gerne eine Reaktion des Auswärtigen Amtes haben. Im Auswärtigen Amt sind in den letzten Jahren ja zwischen 3 und 4 Millionen Euro an Ärzte ohne Grenzen gegangen.

CHEBLI: Zunächst einmal: Die Ärzte ohne Grenzen sind eine wichtige Organisation, die gerade in der heutigen Zeit, in einer von Krisen und Kriegen gebeutelten Welt, ein unverzichtbarer Partner sind. Wir schätzen das Engagement und die Expertise von Ärzte ohne Grenzen sehr und haben Hochachtung vor der Arbeit der Helfer. Das ist das eine.

Soweit ich weiß und das der Webseite von Ärzte ohne Grenzen entnehmen kann, setzt diese Organisation sehr stark auf Unabhängigkeit. 90 Prozent der Mittel, die sie einnehmen, sind private Fördermittel. Ich weiß nicht, ob die Zahl, die Sie genannt haben, richtig ist, aber es gibt in der Tat in einigen Gebieten und einigen Ländern Unterstützung seitens des Auswärtigen Amtes für Ärzte ohne Grenzen, und das Auswärtige Amt steht nach wie vor bereit, Ärzte ohne Grenzen zu unterstützen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Bedauern Sie, dass Sie Ärzte ohne Grenzen nicht mehr unterstützen sollen, oder nicht?

CHEBLI: Doch, wir bedauern das schon. Aber es passt auch zu dieser Organisation, wenn sie jetzt sagt „Wir wollen kein Geld haben“; denn sie ist als Organisation bekannt, die generell sehr restriktiv ist, was Fördermittel von staatlicher Seite betrifft. Wie gesagt, 90 Prozent der Mittel sind private Fördermittel; das steht ja für sich.

VORS. WEFERS: Frau von Tiesenhausen hat noch einmal das Wort, weil sie jetzt wohl mehr zur Dynamisierung der Regionalisierungsmittel sagen kann.

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Genau. Sie hatten ja nach dem Zuschlag für die Regionalisierungsmittel für den Nahverkehr in den Regionen gefragt, auf den man sich gestern geeinigt hat. Da wird es eine Aufstockung um die von Ihnen erwähnten 200 Millionen Euro auf insgesamt 8,2 Milliarden Euro geben. Auch die Frage der Dynamisierung ist geklärt: Dieser Gesamtbetrag von dann 8,2 Milliarden Euro wird, wie bereits die Vorsumme von 8 Milliarden Euro, für die Zukunft mit 1,8 Prozent dynamisiert.

 

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